[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Ulrike
Schielke-Ziesing, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6064 –
Deutsche Altersarmut und Armutsgefährdung im europäischen Vergleich
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Armutsgefährdung ist nach Auffassung der Fragesteller ein wichtiger Faktor
für die soziale Stabilität eines Landes und bleibt eine Herausforderung für
Regierungen auf nationaler und internationaler Ebene. Während Europa als eine
der wohlhabendsten Regionen der Welt gilt, gibt es immer noch Unterschiede
zwischen den Ländern bei der Armutsbekämpfung.
Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Union waren in
Deutschland im Jahr 2021 19,4 Prozent der älteren Bevölkerung (d. h.
Menschen über 65 Jahre) armutsgefährdet. Bei den Frauen lag der Wert sogar bei
20,9 Prozent. Im EU-27-Durchschnitt waren es im Vergleich weniger
Menschen: 16,8 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre bzw. 19,1 Prozent bei den
Frauen über 65 Jahre und einem fast kontinuierlichen Anstieg in den
vergangenen Jahren (EU-SILC und ECHP-Erhebungen, ESTAT ec.europa.eu/eurosta
t/databrowser/view/ilc_pnp1/default/table?lang=de).
Trotz dieser aus Sicht der Fragesteller bereits hohen Quote findet man beim
Statistischen Amt der Europäischen Union nach einer anderen Methodik in
der Erhebung hinsichtlich der Bezugsgröße noch höhere Zahlen: So wird für
dasselbe Jahr eine Armutsgefährdungsquote von 28,1 Prozent für 1-Personen-
Haushalte in Deutschland angegeben, in denen eine Person über 65 Jahre lebt
(ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/bcb0f51b-dd41-4cb0-9ade-7789
49b7550b?lang=de). Die Anzahl der deutschen Grundsicherungsbezieher im
Alter hat sich seit 2003 von 257 700 auf 628 600 mehr als verdoppelt (Stand:
Juni 2022), was einen Anstieg um 51 000 allein zum Vorjahr beinhaltet und
einen neuen Rekord darstellt (
www.berliner-zeitung.de/news/sozialpolitik-alte
rsarmut-mehr-rentner-erhalten-grundsicherung-li.278716).
Eine aktuelle Insa-Umfrage bestätigt den statistischen Befund: Vier von fünf
Seniorinnen und Senioren fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Viele
von ihnen haben bereits Mitte des Monats nicht genug Geld übrig, um das
Lebensnotwendige zu besorgen (
www.welt.de/politik/deutschland/article243982
537/Senioren-Mehrheit-der-ueber-65-Jaehrigen-fuehlt-sich-von-Politik-vernac
hlaessigt.html). Auch diese Entwicklung passt in das Bild zunehmender
Altersarmut (
www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/Gr
auePublikationen/Entwicklung_der_Altersarmut_bis_2036.pdf).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6386
20. Wahlperiode 06.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
6. April 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Beim Thema Rentenhöhe und Alterssicherung schneiden die Deutschen im
europäischen Vergleich nach Ansicht der Fragesteller schlecht ab. Die
deutschen Nettoersatzquoten liegen unter dem Durchschnitt der Europäischen
Union (EU) und sogar unter dem Wert der OECD-Länder (OECD =
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Das dominierende
deutsche Äquivalenzprinzip und die fehlende Anpassung der
Nettoersatzquoten von Niedrigeinkommensbeziehern und Besserverdienern sorgen nach
Meinung der Fragesteller für eine wachsende Ungleichheit der finanziellen
Altersabsicherung bei Rentnerinnen und Rentnern. Beim Anteil der Ausgaben für
die Bereiche Alterssicherung und Absicherung von Hinterbliebenen liegt
Deutschland mit unter 40 Prozent deutlich unter dem EU-Durchschnitt von
über 44 Prozent. In vielen EU-Ländern liegen die Anteile sogar bei bis zu
60 Prozent der Sozialausgaben (
www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpoliti
k/292767/alterssicherungssysteme-im-empirischen-vergleich/#:~:text=In%20
Deutschland%20sind%2017%2C6,Unterschiede%20zwischen%20den%20L%
C3%A4ndern%20erkennen). Dieses Beispiel zeigt aus Sicht der Fragesteller,
welche Länder eine finanzielle Absicherung von alten Menschen vornehmen
und damit eine Prävention von Armut im Alter priorisieren.
Auch bei der geschlechtsspezifischen Rentenlücke in der Altersvorsorge von
Frauen im Vergleich zu Männern, der sogenannten Gender Pension Gap,
stehen die Deutschen mit einem Wert von 46 Prozent OECD-weit am
schlechtesten da. Das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern liegt hier über dem
OECD-Durchschnitt. Der Anteil der Renten- und Pensionsausgaben am
Bruttoinlandsprodukt lag 2019 bei lediglich 10 Prozent und damit aus Sicht der
Fragesteller relativ niedrig im europäischen Vergleich („Pensions at a Glance
2019“, OECD,
www.oecd.org/germany/PAG2019-DEU_de.pdf). Dies ist nach
Einschätzung der Fragesteller ein Hinweis auf eine Unterfinanzierung des
deutschen Rentensystems. Die Unterfinanzierung des Rentensystems wird
nach Ansicht der Fragesteller deutlicher spürbar angesichts des
demografischen Wandels in Deutschland. Die Alterung der Bevölkerung wirft die Frage
nach einer Reform der Alterssicherung auf. Der Armutsforscher Prof.
Dr. Christoph Butterwegge spricht in diesem Kontext von einer
„Reseniorisierung der Armut“ (
www.tagblatt.de/Nachrichten/Der-Politikwissenschaftler-Ch
ristoph-Butterwegge-fordert-den-Soli-zur-Armutsbekaempfung-einzusetzen-3
41157.html).
Die Altersvorsorge im sozialen Sicherungssystem ist Pflicht und
Herausforderung zugleich für den Wohlfahrtsstaat. Neben den EU-weit höchsten
Sozialversicherungsbeiträgen für Alleinstehende im Jahr 2021 belegt Deutschland
auch den 2. Platz bei der Steuerabgabelast innerhalb von Europa (
www.stuttga
rter-zeitung.de/inhalt.einkommenssteuer-vergleich-wer-zahlt-am-meisten-steu
ern-in-europa.5fa47782-24a4-4ff5-a93d-130060abb858.html). Dies
verdeutlicht nach Auffassung der Fragesteller die Notwendigkeit einer Debatte über
eine progressive und effiziente Armutsbekämpfung, welche die europäische
Divergenz in der monetären Absicherung der Menschen kritisch in den Blick
nimmt.
1. Inwieweit unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
aktuelle Erhebung der Armutsgefährdungsquote auf nationaler Ebene von
der Erhebung auf europäischer Ebene beim Statistischen Bundesamt, und
welche Erhebungsverfahren werden beim Statistischen Bundesamt und
nach Kenntnis der Bundesregierung auf europäischer Ebene für diese
statistischen Angaben genutzt?
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe
hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50
Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens/regionaler Bezug)
und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens ab.
Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je
nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Einer Konvention folgend werden
60 Prozent des mittleren, mit der neuen Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)-Skala gewichteten, Einkommens
verwendet.
Die nach europäisch einheitlicher Methodik durchgeführte statistische
Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) ist die amtliche
Hauptdatenquelle für die Messung von Armut und Lebensbedingungen in
Deutschland und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Entsprechend
werden die Armutsgefährdungsquoten von EU-SILC sowohl auf nationaler als
auch auf europäischer Ebene von der amtlichen Statistik verwendet. Seit 2020
ist EU-SILC als Unterstichprobe in den Mikrozensus (MZ) integriert. Mit rund
1 Prozent der Bevölkerung ist der MZ die größte jährliche Haushaltsbefragung
der amtlichen Statistik. Wenn in den einzelnen Bundesländern eine tiefere
fachliche und regionale Gliederung der Ergebnisse zur Armutsgefährdung oder
Einkommensverteilung benötigt wird, die aufgrund des geringeren
Stichprobenumfangs nicht mehr statistisch sicher aus der europäischen Erhebung EU-SILC
abgedeckt werden kann, wird auf Ergebnisse aus dem MZ-Kern zurückgegriffen.
Je nach Verwendungszweck gibt es also unterschiedliche Datengrundlagen für
die Armutsindikatoren.
Aus EU-SILC werden die einkommensbasierten Armutsindikatoren wie die
Armutsgefährdungsquote und die Einkommensverteilung anhand eines
differenzierten Einkommenskonzepts auf der Grundlage des Vorjahreseinkommens
ermittelt. Im Vergleich dazu basieren diese Indikatoren beim MZ-Kern auf einem
selbst eingestuften, klassierten und pauschal erhobenen monatlichen
Haushaltsnettoeinkommen des jeweiligen Berichtsjahres. Nähere Erläuterungen dazu
sind zu finden unter
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einko
mmen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/
Schongewusst_Indikatoren.html sowie auch unter
www.statistikportal.de/de/sb
e/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen.
2. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Quote der
Altersarmut in Deutschland zu senken, und wenn ja, mit welchem Zeitplan?
Grundsätzlich gilt, dass ältere Menschen in Deutschland, die durch ihre eigenen
Alterseinkommen ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, durch die
Grundsicherung im Alter geschützt sind. Mit den Regelbedarfen, der
Übernahme der Kosten für Unterkunft, Heizung und Warmwasser, den Beiträgen zur
Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. weiteren individuellen
Sonderbedarfen wird in Deutschland das soziokulturelle Existenzminimum gesichert.
Das Alterseinkommen ist ein Ergebnis der gesamten Lebensbiografie einer
Person. Ob für den Einzelnen am Ende des Erwerbslebens Altersarmut drohen
könnte, hängt von einer Vielzahl höchst individueller Einflussfaktoren ab. Der
beste Schutz vor Altersarmut ist eine gute Ausbildung, durchgehende
Erwerbsbiografien mit anständigen Löhnen und die Absicherung durch die gesetzliche
Rentenversicherung, flankiert durch die betriebliche und private
Zusatzvorsorge. Es geht also zuallererst um die Prävention von Altersarmut schon früh im
Lebensverlauf.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen
ergriffen, um die soziale Sicherung zu stärken und angemessen entlohnte,
sichere Beschäftigung zu fördern. Zu diesen Maßnahmen gehört zum Beispiel
die Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 10,45 Euro auf
12 Euro pro Stunde ab Oktober 2022. Denn ein höherer Lohn bedeutet auch
höhere Beiträge für die Altersvorsorge und damit steigende Anwartschaften.
Ein weiteres Maßnahmenpaket ist die Nationale Weiterbildungsstrategie, die
zum Ziel hat, Erwerbstätigkeit zu fördern und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, die
Beschäftigungsfähigkeit im Strukturwandel zu fördern und die Zugänge zu
Weiterbildung zu erleichtern. In diesem Zusammenhang wurde bereits in der
19. Legislaturperiode die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte der
Bundesagentur für Arbeit durch das Qualifizierungschancen- und Arbeit-von-
morgen-Gesetz deutlich ausgeweitet. Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen
Entwurf eines Weiterbildungsgesetzes werden die Möglichkeiten für
Beschäftigte erweitert, arbeitsmarktbezogene Weiterbildungen zu absolvieren.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung enthält zudem eine Fülle von
Regelungen, die der Einkommenssicherung im Alter dienen und künftiger
Altersarmut entgegenwirken. Zu nennen sind hier beispielsweise die
rentenrechtliche Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung, Pflege oder Krankheit.
Mit der Einführung der aktuell bis zum Jahr 2025 geltenden Haltelinien für das
Sicherungsniveau bei mindestens 48 Prozent und für den Beitragssatz bei
höchstens 20 Prozent wurde eine Leistungsstabilisierung sichergestellt. Die
Haltelinie für das Sicherungsniveau soll nach den Vereinbarungen des
Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP darüber
hinaus langfristig gesichert werden. Zudem wurden in den letzten Jahren die
Leistungen von Personen, die erwerbsgemindert werden, deutlich verbessert.
Mit der zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Grundrente wird die
Lebensleistung von Menschen anerkannt, die langjährig in der gesetzlichen
Rentenversicherung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert
waren. Die Grundrente wird in Form eines individuell berechneten Zuschlags zur
gesetzlichen Rente gezahlt und kann gemeinsam mit den gleichzeitig
eingeführten Grundrentenfreibeträgen z. B. beim Wohngeld oder in der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einen Beitrag zur Verbesserung der
Einkommenssituation im Alter bei Haushalten mit niedrigem Einkommen
leisten.
Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP ist darüber hinaus vorgesehen, für neue Selbstständige, die keinem
obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur
Altersvorsorge einzuführen. Diese soll den Selbstständigen Wahlfreiheit zwischen der
gesetzlichen Rentenversicherung oder bestimmten privaten Vorsorgeprodukten
gewähren. Die Absicherung muss in jedem Fall zu einem Niveau oberhalb der
Grundsicherung führen. Zurzeit ist eine Mehrheit der Selbstständigen nicht in
einem obligatorischen System für das Alter abgesichert. Sie müssen in eigener
Verantwortung für die Einkommenssicherung im Alter vorsorgen. Tun sie dies
nicht oder nicht ausreichend, besteht die Gefahr, dass sie im Alter auf staatliche
Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Eine Versicherungspflicht führt für
viele Selbstständige zu einem besseren Schutz vor Armut im Alter.
Seit Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine sind die
Energiepreise stark gestiegen. Vor allem für Haushalte mit geringen und mittleren
Einkommen sind diese Preisanstiege problematisch, hierzu zählen auch viele
Rentnerinnen und Rentner. Durch die beschlossenen Entlastungspakete wurden alle
Bürgerinnen und Bürger erreicht, darunter auch Rentnerinnen und Rentner.
Insbesondere wurde für sie die einmalige Auszahlung einer Energiepreispauschale
in Höhe von 300 Euro beschlossen. Zudem profitieren auch Rentnerinnen und
Rentner von der Einführung der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen.
Rentnerinnen und Rentner können darüber hinaus von den deutlichen
Verbesserungen im Wohngeld profitieren, welches zum 1. Januar 2023 umfassend
reformiert wurde. Um die steigenden Energiepreise und höhere Mieten durch
energetische Sanierungen des Gebäudebestands stärker abzufedern, wurde es um
eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente ergänzt.
Außerdem wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet
und die Wohngeldformel wurde angepasst. Dadurch haben seit Beginn des
Jahres 2023 deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld.
3. Welche Form der Evaluierung der bundespolitischen Maßnahmen zur
Altersarmutsbekämpfung plant die Bundesregierung ggf. in Deutschland im
Vergleich zu anderen EU-Staaten?
Die Bundesregierung berichtet regelmäßig im Alterssicherungsbericht über die
Einkommenssituation von älteren Menschen. Im Rahmen des Armuts- und
Reichtumsberichts werden zudem die Entwicklung von Einkommen und
Armutsrisiken nach Alter differenziert dargestellt. Für einzelne in der Antwort zu
Frage 2 beschriebene Maßnahmen sind Evaluierungen gesetzlich vorgesehen.
Der Fokus liegt hier aber nicht auf dem konkreten Beitrag von einzelnen
Maßnahmen zur Altersarmutsbekämpfung. Die Angemessenheit der Renten wird
von den Mitgliedstaaten der EU und der Europäischen Kommission gemeinsam
im „Pension Adequacy Report“ untersucht. Der Bericht wird alle drei Jahre
veröffentlicht und beschäftigt sich auch mit den Themen
Einkommenssicherung im Alter und Armutsprävention.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Armutsgefährdungsquote der Personen über 65 Jahre in Deutschland im europäischen
Vergleich seit 2005 entwickelt, die in einem Ein-Personen-Haushalt
leben (bitte nach Geschlecht sowie nach den einzelnen deutschen
Bundesländern sowie differenziert nach den Staaten: Deutschland, Schweiz,
Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark,
Finnland, Schweden, Italien, Spanien und EU-27-Durchschnitt inklusive der
prozentualen Veränderung pro Jahr aufschlüsseln)?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
armutsgefährdeten Personen über 65 Jahre, die in einem Ein-Personen-Haushalt
leben, an allen Personen in dieser Alters- und Bezugsgruppe seit 2005 in
Deutschland im europäischen Vergleich entwickelt (bitte die absoluten
und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung pro Jahr
angeben und nach Geschlecht sowie nach den einzelnen deutschen
Bundesländern sowie differenziert nach den Staaten Deutschland, Schweiz,
Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark,
Finnland, Schweden, Italien, Spanien und EU-27-Durchschnitt
aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die allgemeinen Hinweise zur Armutsrisikoquote in der Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
Soweit die Informationen in der gewünschten Abgrenzung vorliegen, können
der Tabelle zu Frage 4 im Anhang* entnommen werden. Absolute Zahlen sind
nicht verfügbar. Da es sich um Anteilswerte in Prozent handelt, wird keine
prozentuale Veränderung zum Vorjahr ausgewiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6386 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Armutsgefährdungsquote und die Zahl der armutsgefährdeten Personen unter den
Erwerbslosen in Deutschland im europäischen Vergleich seit 2005
entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung pro Jahr angeben und nach den Staaten Deutschland,
Schweiz, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich,
Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Spanien und EU-27-Durchschnitt
aufschlüsseln)?
Es wird auf die allgemeinen Hinweise zur Armutsrisikoquote in der Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
Soweit die Informationen in der gewünschten Abgrenzung vorliegen, können
der Tabelle zu Frage 6 im Anhang* entnommen werden. Absolute Zahlen sind
nicht verfügbar. Da es sich um Anteilswerte in Prozent handelt, wird keine
prozentuale Veränderung zum Vorjahr ausgewiesen.
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Armutsgefährdungsquote und die Zahl der armutsgefährdeten Personen unter den
ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Deutschland im europäischen
Vergleich seit 2005 entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung pro Jahr angeben und
aufschlüsseln nach den Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich, Belgien,
Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland, Schweden,
Italien, Spanien und EU-27-Durchschnitt)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Armutsgefährdungsquote und die Zahl der armutsgefährdeten Personen mit
Behinderung über 65 Jahre seit 2005 in Deutschland im europäischen Vergleich
entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung pro Jahr angeben und nach den Staaten Deutschland,
Schweiz, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich,
Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Spanien und EU-27-Durchschnitt
aufschlüsseln)?
Es wird auf die allgemeinen Hinweise zur Armutsrisikoquote in der Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
Informationen zu Personen mit Behinderung und deren Armutsrisikoquote
liegen auf europäischer Ebene nicht vor. Die Informationen zur
Armutsrisikoquote der Bevölkerung ab 65 Jahren mit einigen oder starken
Aktivitätseinschränkungen können der Tabelle zu Frage 8 im Anhang* entnommen werden. Da es
sich um Anteilswerte in Prozent handelt, wird keine prozentuale Veränderung
zum Vorjahr ausgewiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6386 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Armutsgefährdungsquote und die Zahl der armutsgefährdeten alleinerziehenden
Frauen in Deutschland seit 2005 im europäischen Vergleich entwickelt (bitte
die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung pro Jahr angeben und nach Anzahl der Kinder, Lebensform sowie
differenziert nach den Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich,
Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland,
Schweden, Italien, Spanien und EU-27-Durchschnitt aufschlüsseln)?
Es wird auf die allgemeinen Hinweise zur Armutsrisikoquote in der Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
Soweit die Informationen in der gewünschten Abgrenzung vorliegen, können
der Tabelle zu Frage 9 im Anhang* entnommen werden. Absolute Zahlen sind
nicht verfügbar. Da es sich um Anteilswerte in Prozent handelt, wird keine
prozentuale Veränderung zum Vorjahr ausgewiesen.
10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Armutsgefährdungsquote und die Zahl der armutsgefährdeten Pflegeheimbewohner in
Deutschland im europäischen Vergleich seit 2005 entwickelt (bitte die
absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung
pro Jahr angeben und nach den Staaten Deutschland, Schweiz,
Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark,
Finnland, Schweden, Italien, Spanien und EU-27-Durchschnitt
aufschlüsseln)?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen
über 65 Jahre in Deutschland im europäischen Vergleich seit 2005
entwickelt, die 60 Prozent, 50 Prozent und 40 Prozent des Renten-
Medianeinkommens beziehen (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive
der prozentualen Veränderung pro Jahr angeben und nach Geschlecht
sowie differenziert nach den Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich,
Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland,
Schweden, Italien, Spanien und EU-27-Durchschnitt aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote und die
Zahl der sehr armen Personen (Anteil der Personen, die in Haushalten
mit weniger als 50 Prozent des Medianeinkommens leben) unter den
armen Personen (Anteil der Personen, die in Haushalten mit weniger als
60 Prozent des Medianeinkommens leben) in Deutschland im
europäischen Vergleich seit 2005 entwickelt (bitte die absoluten und relativen
Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung pro Jahr angeben und
nach Geschlecht sowie differenziert nach den Staaten Deutschland,
Schweiz, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich,
Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Spanien und EU-27-Durchschnitt
aufschlüsseln)?
Die Informationen können den Tabellen zu Frage 12 im Anhang* entnommen
werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6386 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote und die
Zahl der sehr armen Personen sowie der armen Personen in Deutschland
seit 2005 entwickelt (bitte nach Staatsangehörigkeit: deutsch, EU-
Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-4-Asylherkunftsländer aufschlüsseln
und die absoluten und relativen Zahlen sowie die prozentuale
Veränderung pro Jahr angeben)?
Die verfügbaren Informationen zur Armutsrisikoquote nach
Staatsangehörigkeit können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Armutsrisikoquote1) nach Staatsangehörigkeitsgruppe in Deutschland (in
Prozent) nach EU-SILC
Jahr
2)
Deutschland
Ausland EU27-
Länder
(ab 2020)
ohne
Deutschland
EU28-
Länder
(2013-2020)
ohne
Deutschland
EU27-
Länder
(2007-2013)
ohne
Deutschland
Nicht-
EU27-
Länder
(ab 2020)
Nicht-
EU28-
Länder
(2013-2020)
Nicht-
EU27-
Länder
(2007-2013)
2005 11,9 23,2 - - 16,0 - - 31,0
2006 12,3 23,5 - - 16,8 - - 29,1
2007 15,2 22,7 - - 16,3 - - 28,8
2008 14,9 26,4 - - 20,4 - - 32,4
2009 15,5 23,3 18,4 17,6 - 27,4 28,7 -
2010 15,0 29,0 22,3 22,4 - 34,7 35,1 -
2011 15,8 22,4 14,7 15,3 - 29,9 30,2 -
2012 16,2 19,0 13,0 13,4 - 26,1 26,5 -
2013 16,3 22,5 18,3 18,2 - 27,2 27,8 -
2014 16,8 23,2 18,2 17,8 - 29,2 30,6 -
2015 16,8 26,1 18,0 18,0 - 35,7 37,1 -
2016 16,4 25,2 19,2 18,9 - 32,3 33,6 -
2017 16,0 24,7 15,4 15,1 - 35,5 37,0 -
2018 16,2 18,5 15,4 15,7 - 22,8 22,7 -
2019 15,4 16,2 11,2 11,6 - 22,9 22,7 -
2020
3)
14,6 27,4 20,5 20,5 - 32,8 32,8 -
2021 14,2 27,6 19,6 19,6 - 33,8 33,9 -
1) Anteil mit einem Einkommen unterhalb von 60 Prozent des Medians der
Nettoäquivalenzeinkommen (nach Sozialleistungen).
2) Einkommens-Referenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung.
3) Die bislang separat durchgeführte Erhebung "Leben in Europa" (EU-SILC) wurde im
Erhebungsjahr 2020 in den Mikrozensus als Unterstichprobe integriert. Durch die methodische Umstellung ist
ein Vergleich der Daten des Erhebungsjahres 2020 (Einkommensjahr 2019) mit den Vorjahren nicht
möglich (Zeitreihenbruch).
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der von
materieller Deprivation betroffenen armen und sehr armen Menschen über
65 Jahre in Deutschland im europäischen Vergleich seit 2005 entwickelt
(bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung pro Jahr angeben und nach Geschlecht sowie differenziert nach
den Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich, Belgien, Luxemburg,
Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland, Schweden, Italien,
Spanien und EU-27-Durchschnitt aufschlüsseln)?
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Witwen
und Witwer in Deutschland im europäischen Vergleich entwickelt, die
auf Grundsicherung angewiesen sind (bitte die absoluten und relativen
Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung pro Jahr angeben und
nach den Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich, Belgien,
Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland, Schweden, Italien,
Spanien und EU-27-Durchschnitt aufschlüsseln)?
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen
mit Erwerbsminderungsrente seit 2005 in Deutschland entwickelt, die als
Aufstocker zusätzlich Hartz IV bzw. Bürgergeld erhalten (bitte die
absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung pro
Jahr angeben und nach Geschlecht sowie differenziert nach
Staatsangehörigkeit: deutsch, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-4-
Asylherkunftsländer aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufkraft von
1 000 Euro Rente in Abhängigkeit von der Inflationsrate in Deutschland
seit 2005 entwickelt (bitte gesondert für die Warenkörbe täglicher Bedarf
und wöchentlicher Bedarf angeben)?
Das Statistische Bundesamt bildet die durchschnittliche Preisentwicklung mit
dem sogenannten Verbraucherpreisindex ab. Dieser wird auf Basis des privaten
Konsums von Waren und Dienstleistungen (sogenannter Warenkorb) ermittelt;
eine Unterscheidung nach täglichem oder wöchentlichem Bedarf wird hierbei
nicht vorgenommen.
Die nominale Entwicklung eines Bruttorentenbetrages in Höhe von 1 000 Euro
seit dem Jahr 2005 kann gesondert für West- und Ostdeutschland der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Unter Berücksichtigung der
Rentenanpassungen ergibt sich in diesem Zeitraum ein Zuwachs von 34,4 Prozent (West)
bzw. von 50,2 Prozent (Ost). Im selben Zeitraum sind die Preise um 35,2
Prozent gestiegen. Der leichte Kaufkraftverlust (West) ist jedoch wesentlich auf
die Preissteigerung des Jahres 2022 zurückzuführen. Betrachtet man den
Zeitraum von 2005 bis 2021, liegen die Zuwächse der Rentenbeträge mit 30,8
Prozent (West) bzw. 45,2 Prozent (Ost) über den Preissteigerungen in Höhe von
26,5 Prozent.
Die Rentenanpassung bleibt aktuell hinter der Inflation zurück, aber das ist nur
eine Momentaufnahme. Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus
beachtliche Lohnerhöhungen vor. Sie werden sich dann in der
Rentenanpassung vom 1. Juli 2024 abbilden. Die lohnorientierte Anpassung der Renten ist
bereits seit dem Jahr 1957 ein elementarer Bestandteil der gesetzlichen
Rentenversicherung. Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit
Blick auf die Kaufkraftsicherung der Rentnerinnen und Rentner bewährt. So ist
langfristig betrachtet eine Anbindung der Renten an die Löhne für die
Rentenbeziehenden deutlich besser als eine Ausrichtung der Rentenanpassungssätze
an den Preissteigerungsraten.
Entwicklung eines monatlichen Rentenbetrages (Bruttorente) von 1 000 Euro
und Preisentwicklung (2005=100)
Jahr nominale Entwicklung
des Rentenbetrages
(aktueller Rentenwert)
nominale Entwicklung
des Rentenbetrages
(aktueller Rentenwert
(Ost))
Preisentwicklung
(2005=100)
2005 1.000 1.000 100,0
2006 1.000 1.000 101,6
2007 1.003 1.003 103,9
2008 1.011 1.011 106,6
2009 1.029 1.034 107,0
2010 1.041 1.051 108,1
2011 1.046 1.056 110,4
2012 1.063 1.073 112,5
2013 1.076 1.103 114,2
2014 1.086 1.135 115,3
2015 1.106 1.163 116,0
2016 1.142 1.213 116,6
2017 1.176 1.270 118,3
2018 1.207 1.314 120,4
2019 1.245 1.362 122,1
2020 1.287 1.418 122,7
2021 1.308 1.452 126,5
2022 1.344 1.502 135,2
Rentenwerte im Jahresdurchschnitt, Preisentwicklung nach Verbraucherpreisindex für Deutschland
des Statistischen Bundesamtes (2005=100).
18. Plant die Bundesregierung die Aktualisierung von Warenkörben zur
Berechnung der Kaufkraft in Abhängigkeit von der Inflationsrate in
kürzeren Zeitabständen von beispielsweise einem oder zwei Jahren nach
österreichischem Beispiel (siehe Antrag der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/2601)?
Die Bundesregierung plant keine Aktualisierung der Warenkörbe in kürzeren
Zeitabständen durchzuführen.
Das Statistische Bundesamt misst die Verbraucherpreise national nach dem
Verbraucherpreisindex (VPI) und den europäisch harmonisierten
Verbraucherpreisindex (HVPI). Beim HVPI werden jährlich die Güterwägungen
vorgenommen. Aktuelle Konsumveränderungen werden hiermit berücksichtigt.
19. In welchen Zeitabständen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der
Warenkorb des Statistischen Bundesamtes zur Berechnung der Kaufkraft
in Abhängigkeit von der Inflationsrate für Rentnerinnen und Rentner seit
2005 geändert?
Gesonderte Warenkörbe, beispielsweise für Rentnerinnen und Rentner, werden
nicht erhoben und ausgewiesen.
Der VPI für Deutschland misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller
Waren und Dienstleistungen, die alle privaten Haushalte für Konsumzwecke in
Deutschland kaufen. Eine grundsätzliche Überarbeitung des Warenkorbs
einschließlich der Wägungsanteile der Waren und Dienstleistungen erfolgt in der
Regel alle fünf Jahre. Seit 2005 waren das die turnusmäßigen Indexrevisionen
im Februar 2008 (Basisjahr 2005), Februar 2013 (Basisjahr 2010), Februar
2019 (Basisjahr 2015) und Februar 2023 (Basisjahr 2020). Die konkreten
Einzelprodukte werden ständig angepasst, da wegfallende oder an Marktbedeutung
verlierende Güter ersetzt oder neue Gütervarianten aufgenommen werden.
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Umfragen zur Entwicklung der
Anteile von Personen, die befürchten, dass ihre spätere Rente nicht zum
Leben reichen wird, und wenn ja, welche sind dies (bitte die Quelle
angeben für die Staaten: Deutschland, Schweiz, Österreich, Belgien,
Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland, Schweden,
Italien und Spanien)?
Der Bundesregierung liegen keine ländervergleichenden Ergebnisse von
Umfragen zur genannten Fragestellung vor. Prinzipiell sind Umfragen zum
erfragten Themenbereich schwer zu interpretieren, weil sie nicht nur die individuelle
Vorsorgesituation widerspiegeln, sondern zum einen von den öffentlichen
Diskursen zur Zukunft der Alterssicherung im Allgemeinen beeinflusst werden
und zum anderen Ausdruck von Unsicherheit bei der Einschätzung zukünftiger
wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen sind.
21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wohneigentumsquote und die Zahl der Wohneigentümer insgesamt und unter den
Personen über 65 Jahre seit 2005 in Deutschland im europäischen Vergleich
entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung pro Jahr angeben und nach Geschlecht sowie
differenziert nach Staatsangehörigkeit und nach den Staaten Deutschland,
Schweiz, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich,
Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Spanien und EU-27-Durchschnitt
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen die Daten zu Wohneigentumsquoten insgesamt
und differenziert nach Einpersonenhaushalten über 65 Jahre sowie
Zweipersonenhaushalte mit einer Person, die mindestens 65 Jahre alt ist, als Anteil an der
Gesamtbevölkerung vor.
Soweit die Informationen in der gewünschten Abgrenzung vorliegen, können
den Tabellen zu Frage 21 im Anhang* entnommen werden. Da es sich um
Anteilswerte in Prozent handelt, wird keine prozentuale Veränderung zum Vorjahr
ausgewiesen.
22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Immobilieneigentumsquote und die Zahl der Immobilieneigentümer insgesamt und
unter den Personen über 65 Jahre seit 2005 in Deutschland im
europäischen Vergleich entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung pro Jahr angeben und nach
Geschlecht sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit und differenziert
nach den Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich, Belgien,
Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland, Schweden, Italien,
Spanien und EU-27-Durchschnitt aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6386 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Netto-Vermögen
der Personen über 65 Jahre pro Haushalt in Deutschland seit 2005 im
europäischen Vergleich entwickelt (bitte nach Ein-Personen-Haushalt,
davon Witwen- und Witwer-Haushalt sowie nach Zwei-Personen-Haushalt
und differenziert nach den Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich,
Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland,
Schweden, Italien und Spanien aufschlüsseln)?
Die seit dem Jahr 2010 im Abstand von etwa drei Jahren stattfindende
Vermögensbefragung des Eurosystems („Household Finance and Consumption
Survey“ (HFCS)) liefert Informationen zu den Nettovermögen von Haushalten in
den Ländern, die dem Euroraum angehören, sowie Polen und Ungarn.
Das Vermögenskonzept der Befragungen sieht eine Erfassung des Vermögens
auf Haushaltsebene vor. Der Mittelwert des Nettovermögens kann daher für
Haushalte ausgewiesen werden, nicht aber für Personen. Allerdings sind Zahlen
für Haushalte verfügbar, in denen die Referenzperson (Referenzpersonen
werden nach der UN/Canberra Definition bestimmt. Vgl. UNECE (2011), Canberra
Group Handbook on Household Income Statistics, second edition.) ein
bestimmtes Alter erreicht hat.
Eine Aufschlüsselung nach den genannten Merkmalen (Ein-Personen-Haushalt,
davon Witwen- und Witwer-Haushalt sowie nach Zwei-Personen-Haushalt)
innerhalb der Gruppe der Personen über 65 Jahre liegt nicht vor.
Die verfügbaren Informationen können der Tabelle zu Frage 23 im Anhang*
entnommen werden.
24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen
über 65 Jahre seit 2005 in Deutschland im europäischen Vergleich
entwickelt, die gar keine Ersparnisse besitzen (bitte die absoluten und relativen
Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung pro Jahr angeben und
nach soziodemografischen Merkmalen Geschlecht, Anzahl der Kinder,
Staatsangehörigkeit sowie differenziert nach den Staaten Deutschland,
Schweiz, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich,
Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Spanien und EU-27-Durchschnitt
aufschlüsseln)?
Aus den Ergebnissen des HFCS lässt sich der Anteil an Haushalten mit
negativem Nettovermögen für die Befragungen 2010, 2014 und 2017 in neun der
zwölf in der Frage genannten Länder ablesen. Für Dänemark, die Schweiz und
Schweden liegen keine Daten vor. Der Anteil, der auch Haushalte mit einem
Nettovermögen von null Euro einschließt, wurde nicht veröffentlicht. Für
Deutschland lag der Anteil der Haushalte mit einem Nettovermögen von null
Euro im Jahr 2014 und 2017 bei rund 1,4 Prozent und in der Befragung
2010/2011 bei 1,5 Prozent.
Dabei wird das gesamte Nettovermögen betrachtet, d. h. die Summe aus Sach-
und Finanzvermögen abzüglich von Schulden, und nicht nur das
Finanzvermögen oder etwa Ersparnisse auf Sparkonten.
Die Anmerkungen zum Haushaltskonzept und zur Referenzperson in der
Antwort zu Frage 23 gelten auch hier.
Eine Aufschlüsselung nach den genannten Merkmalen innerhalb der Gruppe
der Haushalte mit Referenzpersonen über 65 Jahren liegt nicht vor. Das gilt
auch für die hochgerechnete Anzahl der Haushalte, die den aufgeführten
Anteilswerten jeweils zugrunde liegen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6386 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die verfügbaren Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden.
Anteil an Haushalten mit negativen Nettovermögen nach dem Alter der
Referenzperson (in %)
Land 2010 2014 2017
Alter der
Referenzperson
65-74
Jahre
75 Jahre
und älter
65-74
Jahre
75 Jahre
und älter
65-74
Jahre
75 Jahre
und älter
Belgien 2,2 0,8 1,2 1,2 3,5 0,1
Deutschland 1,5 0,4 4,8 3,8 3,9 0,5
Spanien 0,7 < 0,1 2,3 0,8 2,4 1,0
Frankreich 1,2 0,5 1,2 0,4 0,9 0,5
Italien 0,7 0,6 0,6 0,2 1,8 0,3
Luxemburg 0,0 0,0 0,9 1,2 1,1 0,7
Niederlande 2,5 3,4 3,6 2,9 3,5 1,3
Österreich 1,4 0,8 2,1 1,2 1,0 0,4
Finnland 1,6 0,6 2,1 1,1 2,7 0,8
Quellen: Household Finance and Consumption Survey 2010: HFCS - Statistical tables - wave 2010
- March 2020 - Tabelle F3; 2014: HFCS - Statistical tables - wave 2014 - March 2020 - Tabelle F3;
2017: HFCS - Statistical tables - wave 2017 - May2021 - Tabelle F3; online abgerufen am
24.3.2023:
www.ecb.europa.eu/stats/ecb_surveys/hfcs/html/index.en.html
Anmerkungen: Die Jahresangaben beziehen sich auf die jeweiligen Wellen des „Household Finance
and Consumption Survey“ (HFCS). Die Erhebungen fanden in den einzelnen Ländern teilweise
etwas früher oder später statt. Für weitere Anmerkungen und Hinweise siehe HFCS – Statisticals
tables – wave 2010, wave 2014 und wave 2017.
25. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Schuldenstandsquote insgesamt und wie hat sich die Schuldenstandsquote der Personen über
65 Jahre in Deutschland im europäischen Vergleich seit 2005 entwickelt
(bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung pro Jahr angeben und nach den Staaten Deutschland, Schweiz,
Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark,
Finnland, Schweden, Italien und Spanien aufschlüsseln)?
Aus den Ergebnissen des HFCS für die Erhebungen 2010, 2014 und 2017 lässt
sich der Anteil an Haushalten ablesen, die ausstehende Schulden haben. Zudem
ist für diese Gruppe der verschuldeten Haushalte die Höhe der ausstehenden
Schulden (Median) verfügbar.
Dabei werden sowohl besicherte (Hypothekendarlehen) als auch unbesicherte
Kredite (z. B. Konsumentenkredite) berücksichtigt. Bei der Verschuldungshöhe
wird der aktuell noch ausstehende Kreditbetrag betrachtet.
Die Anmerkungen zum Haushaltskonzept und zur Referenzperson in der
Antwort zu Frage 23 gelten auch hier.
Die verfügbaren Informationen können den Tabellen zu Frage 25 im Anhang*
entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6386 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
26. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die gestiegene
Einkommensungleichheit nach dem Gini-Index in Deutschland (siehe
www.dest
atis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensb
edingungen/Glossar/gini-koeffizient.html#:~:text=Der%20Gini%2DKoef
fizient%20oder%20Gini,(Gini%2DIndex)%20annehmen und de.statist
a.com/statistik/daten/studie/1184266/umfrage/einkommensungleichheit-i
n-deutschland-nach-dem-gini-index/) im Vergleich zu anderen
europäischen Ländern?
Verteilungsmaße wie der Gini-Koeffizient des Nettoäquivalenzeinkommens
werden auf Basis von Befragungen einer Stichprobe aus der Bevölkerung
berechnet. Hierzu gibt es mehrere wissenschaftlich anerkannte Datenquellen. Jede
hat entsprechend ihrer spezifischen Konzeption Vorzüge, weswegen die
Berücksichtigung verschiedener Datenquellen sinnvoll ist.
Zudem lassen sich komplexe Verteilungen wie etwa die Einkommensverteilung
nicht mit einer einzigen Maßzahl vollständig beschreiben. So lässt eine
Veränderung des Gini-Koeffizienten nicht erkennen, ob Entwicklungen im oberen,
mittleren oder unteren Bereich der Einkommensverteilung ursächlich sind. Die
Werte des Gini-Koeffizienten bewegen sich für das Erhebungsjahr 2021
innerhalb der Europäischen Union zwischen 0,230 und 0,397. Wie in den
vergangenen Jahren nahm Deutschland dabei mit einem Wert von 0,312 einen mittleren
Platz innerhalb der Europäischen Union ein.
27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
suchtkranken Menschen insgesamt an der Gesamtbevölkerung und die Zahl der
alkoholabhängigen Menschen unter allen suchtkranken Menschen seit
2005 in Deutschland im europäischen Vergleich entwickelt (bitte die
absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung pro
Jahr angeben und nach Geschlecht sowie differenziert nach
Staatsangehörigkeit und nach den Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich,
Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland,
Schweden, Italien, Spanien und EU-27-Durchschnitt aufschlüsseln)?
Nach dem Epidemiologischen Suchtsurvey (ESA, esa-survey.de) liegen Trend-
Daten zur Entwicklung verschiedener substanzbezogener Störungen und auch
zur Alkoholabhängigkeit in Deutschland für die Jahre 1997 bis 2018 vor.
Danach befinden sich die Prävalenzwerte substanzbezogener Störungen im Jahr
2018 auf ähnlich hohem Niveau wie in den Jahren 1997 beziehungsweise 2000
(Seitz et al., 2019, Quelle: Seitz NN, Lochbühler K, Atzendorf J, Rauschert C,
Pfeiffer-Gerschel T, Kraus L: Trends in substance use and related disorders –
analysis of the Epidemiological Survey of Substance Abuse 1995 to 2018.
Dtsch Arztebl Int 2019; 116: 585–91. DOI: 10.3238/arztebl.2019.0585
www.ae
rzteblatt.de/archiv/209390/Trends-des-Substanzkonsums-und-substanzbezogen
er-Stoerungen). Die Prävalenz der Alkoholabhängigkeit erreichte im Jahr 2018
nach einem statistisch signifikanten Hoch im Jahr 2012 (Männer: 5,2 Prozent,
Frauen: 2,1 Prozent) wieder ein zu den vorherigen Jahren vergleichbares
Niveau (2006: Männer: 4,0 Prozent, Frauen: 1,5 Prozent; 2018: Männer: 4,8
Prozent, Frauen: 1,9 Prozent).
Weitere Daten entsprechend der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Lebenserwartung
von suchtkranken Menschen insgesamt und wie hat sich die
Lebenserwartung von suchtkranken Menschen über 65 Jahre seit 2005 in
Deutschland im europäischen Vergleich entwickelt (bitte nach Geschlecht sowie
differenziert nach Staatsangehörigkeit und nach den Staaten
Deutschland, Schweiz, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande,
Frankreich, Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Spanien und EU-27-
Durchschnitt aufschlüsseln)?
Die alkoholspezifische Gesamtsterblichkeitsrate (altersstandardisiert) ist in
Deutschland nach einer Studie von Kilian, Carr, Schulte und Manthey (2022)
(Quelle: Kilian, C, Carr, S, Schulte, B, Manthey, J. Increased alcohol-specific
mortality in Germany during COVID-19: State-level trends from 2010 to 2020.
Drug Alcohol Rev. 2023; 42( 3): 633– 640. doi.org/10.1111/dar.13573)
zwischen 2010 und 2020 hauptsächlich zurückgegangen. Für das Jahr 2020 wurden
jedoch sowohl bei Frauen (+4,8 Prozent) als auch bei Männern (+5,5 Prozent)
erhöhte alkoholspezifische Sterblichkeitsraten im Vergleich zu 2019
festgestellt, insbesondere in den Altersgruppen zwischen 40 und 69 Jahren. Die
Veränderungen der alkoholspezifischen Sterblichkeitsraten unterschieden sich
zwischen den Bundesländern, wobei die Anstiege in Ostdeutschland stärker
ausfallen. Die Autoren geben an, dass unterschiedliche Mechanismen im
Zusammenhang mit dem Anstieg des Alkoholkonsums, insbesondere bei
Hochrisikotrinkern, und reduzierte Ressourcen in der Gesundheitsversorgung zu einem
Anstieg der alkoholspezifischen Mortalität in Deutschland im Jahr 2020 geführt
haben könnte.
Erkenntnisse zur Morbidität und Mortalität im Zusammenhang mit Alkohol
(alkohol-attributabel) für Gesamtdeutschland wurden in einer Studie von Kraus,
Pabst, Piontek, Gmel, Shield, Frick und Rehm (2015) (Quelle: Kraus, L., Pabst,
A., Piontek, D., Gmel, G., Shield, K. D., Frick, H. & Rehm, J. (2015).
Temporal Changes in Alcohol-Related Morbidity and Mortality in Germany. Eur
Addict Res, 21, 262–272. DOI: 10.1159/000381672) vorgelegt. Die Analysen
zeigen einen Rückgang der alkohol-attributablen Erkrankungen (2000 bis 2012)
und Mortalitätsraten (1995 bis 2012).
Weitere Daten entsprechend der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Lebenserwartung in
Deutschland insgesamt im europäischen Vergleich seit 2005 entwickelt
(bitte nach Geschlecht sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit und
nach den Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich, Belgien,
Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland, Schweden, Italien,
Spanien und EU-27-Durchschnitt aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Lebenserwartung von Männern und Frauen in
Deutschland und ausgewählten europäischen Staaten seit 2005 kann den nachstehenden
Tabellen entnommen werden. Nach Staatsangehörigkeit differenzierte Daten
liegen nicht vor.
Lebenserwartung bei der Geburt (Männer)
Jahr DE CH AT BE LU NL FR DK FI SE IT ES EU-27
2005 76,7 78,7 76,6 76,2 76,7 77,2 76,7 76,0 75,6 78,5 78,1 77,0 75,1
2006 77,2 79,2 77,1 76,6 76,8 77,7 77,3 76,1 75,9 78,8 78,6 77,8 75,6
2007 77,4 79,5 77,4 77,1 76,7 78,1 77,6 76,2 76,0 79,0 78,8 77,9 75,8
2008 77,6 79,8 77,7 76,9 78,1 78,4 77,8 76,5 76,5 79,2 78,9 78,3 76,1
2009 77,8 79,9 77,6 77,4 78,1 78,7 78,0 76,9 76,6 79,4 79,1 78,8 76,4
Jahr DE CH AT BE LU NL FR DK FI SE IT ES EU-27
2010 78,0 80,3 77,8 77,5 77,9 78,9 78,2 77,2 76,9 79,6 79,5 79,2 76,7
2011 77,9 80,5 78,3 78,0 78,5 79,4 78,7 77,8 77,3 79,9 79,7 79,5 77,0
2012 78,1 80,6 78,4 77,8 79,1 79,3 78,7 78,1 77,7 79,9 79,8 79,5 77,1
2013 78,1 80,7 78,6 78,1 79,8 79,5 79,0 78,3 78,0 80,2 80,3 80,2 77,5
2014 78,7 81,1 79,1 78,8 79,4 80,0 79,5 78,7 78,4 80,4 80,7 80,4 77,9
2015 78,3 80,8 78,8 78,7 80,0 79,9 79,2 78,8 78,7 80,4 80,3 80,1 77,7
2016 78,6 81,7 79,3 79,0 80,1 80,0 79,5 79,0 78,6 80,6 81,0 80,5 78,0
2017 78,7 81,6 79,4 79,2 79,9 80,2 79,6 79,2 78,9 80,8 80,8 80,6 78,1
2018 78,6 81,9 79,4 79,4 80,1 80,3 79,7 79,1 79,1 80,9 81,2 80,7 78,2
2019 79,0 82,1 79,7 79,8 80,2 80,6 79,9 79,5 79,3 81,5 81,4 81,1 78,5
2020 78,7 81,0 78,9 78,5 79,9 79,7 79,2 79,7 79,2 80,6 80,0 79,6 77,5
2021 78,4 81,8 78,8 79,4 80,5 79,7 79,3 79,6 79,3 81,3 80,5 80,4 77,2
Quelle: Eurostat
Lebenserwartung bei der Geburt (Frauen)
Jahr DE CH AT BE LU NL FR DK FI SE IT ES EU-27
2005 82,0 84,0 82,2 81,9 82,3 81,7 83,8 80,5 82,5 82,9 83,6 83,6 81,5
2006 82,4 84,2 82,8 82,3 81,9 82,0 84,5 80,7 83,1 83,1 84,1 84,4 82,0
2007 82,7 84,4 83,1 82,6 82,2 82,5 84,8 80,6 83,1 83,1 84,2 84,4 82,2
2008 82,7 84,6 83,3 82,6 83,1 82,5 84,8 81,0 83,3 83,3 84,2 84,6 82,4
2009 82,8 84,6 83,2 82,8 83,3 82,9 85,0 81,1 83,5 83,5 84,3 85,0 82,6
2010 83,0 84,9 83,5 83,0 83,5 83,0 85,3 81,4 83,5 83,6 84,7 85,5 82,9
2011 83,1 85,0 83,8 83,3 83,6 83,1 85,7 81,9 83,8 83,8 84,8 85,6 83,1
2012 83,1 84,9 83,6 83,1 83,8 83,0 85,4 82,1 83,7 83,6 84,8 85,5 83,1
2013 83,0 85,0 83,8 83,2 83,9 83,2 85,6 82,4 84,1 83,8 85,2 86,1 83,3
2014 83,6 85,4 84,0 83,9 85,2 83,5 86,1 82,8 84,1 84,2 85,6 86,2 83,7
2015 83,1 85,1 83,7 83,4 84,7 83,2 85,6 82,7 84,4 84,1 84,9 85,7 83,3
2016 83,5 85,6 84,1 84,0 85,4 83,2 85,8 82,8 84,4 84,1 85,6 86,3 83,7
2017 83,4 85,6 84,0 83,9 84,4 83,4 85,7 83,1 84,5 84,1 85,2 86,1 83,6
2018 83,3 85,7 84,1 83,9 84,6 83,4 85,8 82,9 84,5 84,3 85,6 86,3 83,7
2019 83,7 85,8 84,2 84,3 85,2 83,7 85,9 83,5 84,8 84,8 85,7 86,7 84,0
2020 83,5 85,1 83,6 83,0 84,5 83,1 85,3 83,6 84,8 84,2 84,5 85,2 83,2
2021 83,3 85,8 83,7 84,3 84,8 83,0 85,5 83,3 84,6 84,9 84,9 86,2 82,9
Quelle: Eurostat
30. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die fernere
Lebenserwartung von Rentenversicherten über 65 Jahre mit
a) 30 bis 39 Entgeltpunkten und
b) 65 und mehr Entgeltpunkten
in Deutschland seit 1995 entwickelt (bitte nach Geschlecht
aufschlüsseln)?
Nach Anzahl von Entgeltpunkten differenzierte Daten zur ferneren
Lebenserwartung von Rentenversicherten über 65 Jahre liegen nicht vor.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund führt Sterbefallberechnungen zur
ferneren Lebenserwartung von Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung
mit Versichertenrentenbezug im Alter von 65 Jahren durch. Die Ergebnisse
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Fernere Lebenserwartung von Versichertenrentnern im Alter von 65 Jahren
Sterbetafel Männer Frauen
1994/1996 14,63 18,64
1995/1997 14,77 18,85
1996/1998 14,94 19,01
1997/1999 15,24 19,26
1998/2000 15,46 19,44
1999/2001 15,67 19,62
2000/2002 15,76 19,74
2001/2003 15,83 19,77
2002/2004 15,97 19,88
2003/2005 16,20 20,05
2004/2006 16,47 20,28
2005/2007 16,63 20,38
2006/2008 16,77 20,48
2007/2009 16,88 20,55
2008/2010 16,99 20,61
2009/2011 17,03 20,69
2010/2012 17,16 20,79
2011/2013 17,26 20,84
2012/2014 17,49 20,98
2013/2015 17,47 20,95
2014/2016 17,57 21,05
2015/2017 17,56 21,02
2016/2018 17,66 21,09
2017/2019 17,75 21,17
2018/2020 17,78 21,22
2019/2021 17,68 21,18
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sterbetafelberechnungen der Deutschen
Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung in Zeitreihen.
31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl gesunder
Jahre der Menschen über 65 Jahre seit 2005 in Deutschland im
europäischen Vergleich entwickelt (bitte nach Geschlecht sowie differenziert
nach den Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich, Belgien,
Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland, Schweden, Italien,
Spanien und EU-27-Durchschnitt aufschlüsseln)?
Die Informationen können der Tabelle zu Frage 31 entnommen werden.
32. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Menschen
im erwerbsfähigen Alter in Deutschland seit 2005 im europäischen
Vergleich entwickelt, die nicht oder nur unzureichend lesen und schreiben
können (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung pro Jahr angeben und nach Geschlecht sowie
differenziert nach Staatsangehörigkeit und nach den Staaten Deutschland,
Schweiz, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich,
Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Spanien und EU-27-Durchschnitt
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da die erfragten
Daten nicht statistisch erhoben werden. Die mit Förderung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von der Universität Hamburg
durchgeführte sog. LEO-Studie (Kurzfassung: Grotlüschen, Anke; Buddeberg,
Klaus; Dutz, Gregor; Heilmann, Lisanne; Stammer, Christopher (2019): LEO
2018 – Leben mit geringer Literalität. Pressebroschüre, Hamburg. Online unter:
leo.blogs.uni-hamburg.de/) zeigt die Entwicklung geringer Literalität in
Deutschland auf.
33. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Quote der
Schulabbrecher und Ausbildungsabbrecher sowie die Zahl der Menschen im
erwerbsfähigen Alter ohne Ausbildung in Deutschland zu senken, und
wenn ja, welche?
Nach Artikel 30 des Grundgesetzes (GG) ist die Ausübung staatlicher
Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das
Grundgesetz keine andere Regelung trifft. Die Verantwortlichkeit für Bildung
in Deutschland wird bestimmt durch die föderative Staatsstruktur. Zur Frage
der Senkung der Abbruchquote bei Schülerinnen und Schülern wird auf die
Zuständigkeit der Länder verwiesen.
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass eine Berufsausbildung beste
Voraussetzung für eine erfolgreiche Lebensgestaltung schafft. Eine bessere
Vorbereitung bei der Berufswahl ist ein wichtiger Anknüpfungspunkt, um
möglichen vorzeitigen Vertragslösungen entgegenzuwirken. Eine gute berufliche
Orientierung und eine darauf aufbauende fundierte Wahl der Berufsausbildung
verringert das Risiko eines späteren Ausbildungsabbruchs. Bereits seit 2008
fördert das BMBF kontinuierlich die Berufsorientierung, um alle jungen
Menschen frühzeitig darin zu unterstützen, ihre Stärken zu erkennen und erste
praktische Erfahrungen in der Berufswelt zu sammeln und sie über die vielfältigen
Möglichkeiten der beruflichen Bildung gut zu informieren. Zusätzlich
unterstützt das BMBF im Rahmen der Initiative „Verhinderung von
Ausbildungsabbrüchen“ (VerA) die Tätigkeit von berufs- und lebenserfahrenen Mentorinnen
und Mentoren für Auszubildende, die in ihrer Ausbildung auf Schwierigkeiten
stoßen und mit dem Gedanken spielen, die Berufsausbildung vorzeitig zu
beenden. VerA ist Bestandteil der Initiative Bildungsketten.
Auch die Bundesagentur für Arbeit bietet durch die Berufsberatung bereits jetzt
ein breites Angebot zur beruflichen Orientierung an. Es ist der
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, die Berufsorientierung für junge Menschen weiter
zu stärken. Einen wichtigen Beitrag hierfür soll die angestrebte
Ausbildungsgarantie leisten. Junge Menschen profitieren besonders von den vielerorts
eingeführten Jugendberufsagenturen. Hier arbeiten die Mitarbeitenden von Agentur
für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe eng zusammen, um jungen Menschen
Hilfestellung in allen Belangen anbieten und sie so bei ihrem Übergang von der
Schule in den Beruf bestmöglich unterstützen zu können.
Personen ohne formalen Berufsabschluss stehen auf dem auf formale
Qualifikationen ausgerichteten deutschen Arbeitsmarkt vor besonderen
Herausforderungen. Deshalb unterstützt der Bund u. a. das Instrument
berufsabschlussorientierter Teilqualifikationen zur Etablierung eines attraktiven Angebotes der
Nachqualifizierung bis zum Berufsabschluss für Menschen jenseits des 25.
Lebensjahres ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Die Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB
III) und Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) unterstützt arbeitslose, aber
auch beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss,
einschließlich der Personen, die wegen Berufsentfremdung als wieder
„ungelernt“ gelten, mit umfangreichen Förderleistungen. Mit dem Arbeit-von-
morgen-Gesetz wurde auf das Nachholen eines Berufsabschlusses ein
Rechtsanspruch eingeführt.
Die Förderung umfasst sowohl die vollständige Übernahme der
Weiterbildungskosten als auch bei Beschäftigten die Zahlung eines
Arbeitsentgeltzuschusses, der bei fehlendem Berufsabschluss und einer
berufsabschlussbezogenen Weiterbildung bis zu 100 Prozent beträgt. Zusätzlich kann eine
Weiterbildungsprämie in Höhe von 1 000 Euro für eine erfolgreiche Zwischenprüfung
und 1 500 Euro für eine erfolgreiche Abschlussprüfung gewährt werden, um
Motivation und Durchhaltevermögen der Teilnehmenden zu steigern. Die
gesetzlichen Regelungen zu diesen Prämien wurden mit dem Bürgergeldgesetz
entfristet. Als zusätzlicher Anreiz, eine abschlussbezogene Weiterbildung
aufzunehmen, ist im Bürgergeldgesetz die Einführung eines Weiterbildungsgeldes
in Höhe von 150 Euro monatlich geregelt.
Fehlende Grundbildung ist oft ein Hinderungsgrund, eine abschlussbezogene
Weiterbildung erfolgreich abzuschließen. Die Aus- und
Weiterbildungsförderung nach SGB III und SGB II unterstützt das Erlangen von
Grundkompetenzen und sieht für die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb eines
Hauptschulabschlusses einen Rechtsanspruch vor. Die Möglichkeit der Förderung des
Erwerbs von Grundkompetenzen wurde mit dem Bürgergeldgesetz ausgeweitet.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Initiative „Zukunftsstarter“.
„Zukunftsstarter“ richtet sich an junge Erwachsene im Alter zwischen 25 und
unter 35 Jahren, die keinen Berufsabschluss haben. Ziel ist es, sie für den
nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses zu gewinnen.
Zudem wurde im Rahmen der BMBF-Programme ValiKom und ValiKom-
Transfer für Personen ohne (verwertbaren) Berufsabschluss ein standardisiertes
Verfahren zur berufsabschlussbezogenen Validierung non-formal und informell
erworbener Kompetenzen in ausgewählten Berufen entwickelt, erprobt und in
die Breite getragen. Das BMBF prüft die nachhaltige Verankerung dieses
Verfahrens.
34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl und Art von
nichtstaatlichen Organisationen und Vereinen, die sich für
armutsgefährdete Personen ab 65 Jahre einsetzen, und werden diese durch staatliche
Mittel unterstützt, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach
Gesamtfördersumme pro Jahr seit 2005 aufschlüsseln)?
Die Unterstützung von armutsgefährdeten Personen – unabhängig von deren
Alter – erfolgt im Wesentlichen durch die Träger der Freien Wohlfahrtspflege,
die aus einer Vielzahl von Mitgliedsverbänden auf föderaler Struktur bestehen.
Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Informationen vor, in
welcher Art und Weise und in welcher Höhe die Vielzahl der
Gebietskörperschaften Organisationen und Vereine unterstützen.
Tabelle zu Frage 4: Armutsrisikoquote1) von alleinstehenden Personen ab 65 Jahren (in %) in ausgewählten EU-Ländern nach EU-SILC
Tabelle zu Frage 6: Armutsrisikoquote1) von Erwerbslosen ab 18 Jahren (in %) in ausgewählten EU-Ländern nach EU-SILC
Tabelle zu Frage 8: Armutsrisikoquote1) von Personen über 65 Jahren mit Aktivitätseinschränkungen2) nach EU-SILC
Tabelle zu Frage 9: Armutsrisikoquote1) von alleinstehenden Personen mit abhängigen Kindern (in %) in ausgewählten EU-Ländern nach EU-SILC
Tabelle zu Frage 12: Anzahl der Personen in Haushalten mit einem Einkommen unterhalb von 50% des mittleren Äquivalenzeinkommens
differenziert nach Geschlecht (EU-SILC)
Tabelle zu Frage 12 (Fortsetzung)
Tabelle zu Frage 12 (Fortsetzung)
Tabelle zu Frage 12 (Fortsetzung)
Tabelle zu Frage 12 (Fortsetzung)
Tabelle zu Frage 12 (Fortsetzung)
Tabelle zu Frage 12 (Fortsetzung)
Tabelle zu Frage 21: Wohneigentumsquote der Gesamtbevölkerung (in %) in ausgewählten EU-Ländern nach EU-SILC
Tabelle zu Frage 21: Wohneigentumsquote für einen Ein-Personen-Haushalt mit einem Erwachsenen ab 65 Jahren (in % der Gesamtbevölkerung)
in ausgewählten EU-Ländern nach EU-SILC
Tabelle zu Frage 21: Wohneigentumsquote für einen Zwei-Personen-Haushalt mit mindestens einem Erwachsenen ab 65 Jahren (in % der
Gesamtbevölkerung) in ausgewählten EU-Ländern nach EU-SILC
Tabelle zu Frage 23: Nettovermögen nach dem Alter der Referenzperson (Mittelwerte in Tsd. Euro)
Tabelle zu Frage 25: Anteil an Haushalten mit Schulden nach dem Alter der Referenzperson (in %)
Tabelle zu Frage 25: Höhe des ausstehenden Kreditbetrags, für Haushalten mit Schulden nach dem Alter der Referenzperson, Median (in Tsd.
Euro)
Tabelle zu Frage 31: Gesunde Lebensjahre im Alter von 65 Jahren (Insgesamt)
Tabelle zu Frage 31: Gesunde Lebensjahre im Alter von 65 Jahren (Männer)
Tabelle zu Frage 31: Gesunde Lebensjahre im Alter von 65 Jahren (Frauen)
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