[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6150 –
Munition in der Bundeswehr – Aktueller Sachstand, Bedarfe und Planungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Munitionsbestände der Bundeswehr unterschreiten nach Kenntnis der
Fragesteller in signifikanter Form den Bedarf der Bundeswehr und sind seit dem
russischen Überfall auf die Ukraine trotz einer gravierend veränderten
Sicherheitslage offenbar nicht entsprechend aufgefüllt worden. Die NATO-Vorgabe
eines 30-Tage-Vorrats kann von der Bundeswehr aktuell nicht eingehalten
werden. Die bereits heute unzureichenden Munitionsbestände werden durch
Waffen- und Munitionslieferungen an die Ukraine deutlich reduziert,
insbesondere bei Artilleriemunition droht aus Sicht der Fragesteller ein nicht
hinnehmbarer Minderbestand an Munition.
Demgegenüber steht die Erkenntnis sehr hoher, mutmaßlich in den bisherigen
Berechnungen der Bundesregierung nicht berücksichtigter
Munitionsverbräuche der Ukraine bei der Abwehr des russischen Überfalls auf ihr Territorium,
nicht zuletzt aufgrund der sehr hohen Intensität der Kriegsführung.
Nachdem die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/4509) durch die
Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nur rudimentär und unzureichend
beantwortet wurde und auch nachfolgend seitens der Bundesregierung der
abgehaltene Munitionsgipfel im Bundeskanzleramt am 28. November 2022 bis heute
offenbar keine spürbare Verbesserung bei der Munitionsbeschaffung für die
Bundeswehr ausgelöst hat, fragen wir die Bundesregierung:
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Gegenstand der Fragen 34, 36, 37, 46, 48, 49 und 72b sind Informationen über
Munitionsvorräte/-bestände, Munitionsmengen und
Munitionslagerungskapazitäten, die entsprechende Rückschlüsse auf die vorgenannten Munitionsumfänge
zulassen. Diese Informationen berühren daher in besonders hohem Maße das
Staatswohl und können daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet
werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6566
20. Wahlperiode 25.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 25. April 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl
begrenzt.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen in diesem konkreten
Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres
Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage
über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft wesentlicher Teile der
Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Darüber hinaus lassen sich
Rückschlüsse auf die entsprechenden Planungen der NATO und der geplanten
Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses ziehen. Daher hält die Bundesregierung
die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein
geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen
werden kann. Daher würde auch eine Einstufung und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung
und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen.
Die erbetenen Informationen sind derart schutzbedürftig, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
1. An welchem Tag hat die Bundesregierung beschlossen, am 28.
November 2022 einen Munitionsgipfel durchführen zu wollen, und an welchem
Tag hat die Bundesregierung zum Munitionsgipfel am 28. November
2022 eingeladen?
Die Einladung zum „Spitzengespräch Munition“ erfolgte Mitte November
2022. Zu weiteren internen Abläufen nimmt die Bundesregierung keine
Stellung.
2. Welche Person bzw. welcher Vertreter der Bundesregierung hat die
Einladungen zum Munitionsgipfel am 28. November 2022 ausgesprochen?
Die Einladung zum „Spitzengespräch Munition“ wurde durch das
Bundeskanzleramt in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts auf Arbeitsebene
ausgesprochen.
3. Welche Firmen bzw. Vertreter der wehrtechnischen Industrie wurden
zum Munitionsgipfel am 28. November 2022 eingeladen (bitte
abschließende Auflistung aller Eingeladenen angeben)?
5. Welche Vertreter der wehrtechnischen Industrie haben am
Munitionsgipfel am 28. November 2022 teilgenommen (bitte abschließende
Auflistung aller Teilnehmer angeben)?
Die Fragen 3 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Zum „Spitzengespräch Munition“ am 28. November 2022 wurden Vertreter der
Unternehmensführungen folgender Firmen eingeladen: Rheinmetall AG,
Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, MBDA Deutschland GmbH, Diehl
Defence GmbH & Co. KG, HENSOLDT AG, FFG Flensburger Fahrzeugbau
Gesellschaft mbH und Dynamit Nobel Defence GmbH.
4. Welche Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums der
Verteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz,
weiterer Bundesministerien, sonstiger Bundesbehörden oder anderer
staatlicher oder nichtstaatlicher Bereiche wurden zum Munitionsgipfel
am 28. November 2022 eingeladen (bitte abschließende Auflistung aller
Eingeladenen angeben)?
6. Welche Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums der
Verteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz,
weiterer Bundesministerien, sonstiger Bundesbehörden oder anderer
staatlicher oder nichtstaatlicher Bereiche haben am Munitionsgipfel am
28. November 2022 teilgenommen (bitte abschließende Auflistung aller
Teilnehmer angeben)?
Die Fragen 4 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung war beim „Spitzengespräch Munition“ auf
Abteilungsleiterebene (Bundeskanzleramt) und Staatssekretärebene (Bundesministerium der
Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
Bundesministerium der Verteidigung – BMVg – und Auswärtiges Amt) vertreten.
7. Haben Vertreter der Bundesregierung unmittelbar vor dem
Munitionsgipfel mit ausgewählten Vertretern der wehrtechnischen Industrie
Vorgespräche geführt, und falls ja, welche Vertreter der Bundesregierung
haben mit welchen Vertretern der wehrtechnischen Industrie unmittelbar
vor dem Munitionsgipfel Vorgespräche geführt?
Die Bundesregierung steht regelmäßig im Austausch mit der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie, darunter auch mit den in der Antwort zu den Fragen 3
und 5 genannten Unternehmen.
8. Wer leitete den Munitionsgipfel am 28. November 2022?
9. Warum hat die Bundesregierung den Munitionsgipfel am 28. November
2022 in den Räumlichkeiten des Bundeskanzleramtes und nicht etwa in
den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung
durchgeführt?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
10. Welche Zielvorstellungen hat die Bundesregierung mit dem
Munitionsgipfel verfolgt?
Ziel des „Spitzengesprächs Munition“ war ein Informationsaustausch mit der
Industrie zu Bedarfen und Möglichkeiten von Kapazitätserhöhungen sowie der
Stärkung bzw. Sicherheit der Lieferketten aufgrund der mit dem Ukraine-Krieg
stark gestiegenen Nachfrage an unterschiedlichsten Munitionsarten und
Ersatzteilen.
11. Welche Vereinbarungen wurden auf dem Munitionsgipfel am 28.
November 2022 getroffen?
Das „Spitzengespräch Munition“ diente nicht dem Erzielen konkreter
Vereinbarungen, da es dafür andere Gremien und Verfahren gibt.
12. Wurde ein Protokoll von der Unterredung während des Munitionsgipfels
angefertigt, und steht dies dem Deutschen Bundestag zur Einsichtnahme
zur Verfügung?
Es wurde kein Protokoll angefertigt.
13. Wurde auf dem Munitionsgipfel am 28. November 2022 beschlossen, ein
oder mehrere Folgegipfel, Folgegespräche oder Folgetermine stattfinden
zu lassen?
a) Wenn ja, mit welcher Zielsetzung bzw. Zielvereinbarung für das
nächste Gespräch?
b) Wenn ja, wann genau soll der nächste Munitionsgipfel stattfinden?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13c werden zusammen beantwortet.
Nein. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
14. Hat der Munitionsgipfel inzwischen zu einer Erhöhung des Bestandes an
Munition in der Bundeswehr geführt?
a) Wenn ja, welche in ursächlichem Zusammenhang mit dem
Munitionsgipfel stehenden Verträge und Lieferungen sind bei der
Bundeswehr eingegangen?
b) Wenn nein, welche Verträge plant die Bundesregierung wann zu
schließen, und wann wird korrespondierend die Munition bei der
Truppe der Bundeswehr ankommen?
Die Fragen 14 bis 14b werden zusammen beantwortet.
Im „Spitzengespräch Munition“ wurden keine Beschlüsse gefasst. Des
Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Mit den unterschiedlichen, geplanten Beschaffungen der Bundeswehr wird das
Parlament insbesondere aufgrund der Erforderlichkeit der Einstufung der
Informationen auf den üblichen Wegen befasst.
15. Wurde beim Munitionsgipfel über nationale oder internationale
Anstrengungen spezifisch für die langfristige Unterstützung der Ukraine mit
Munition gesprochen?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, wie soll die Ukraine auskömmlich mit Munition versorgt
werden?
Die Fragen 15 bis 15b werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
Die kurzfristige, auskömmliche Anschlussversorgung mit Munition wird
grundsätzlich über nationale Rahmenvereinbarungen in Abhängigkeit von
geeigneten Angeboten angestrebt. Im Besonderen wird auf die großvolumige
Rahmenvereinbarung zur Produktion von 155-mm-Artilleriemunition
(Sprenggeschosse) verwiesen. International beteiligt sich Deutschland sowohl an
Projekten der Europäischen Verteidigungsagentur als auch der NATO Supply and
Procurement Agency zur gemeinsamen Munitionsbeschaffung und kann diese
bedarfsgerecht einsetzen, falls zusätzlich erforderlich oder zweckmäßig.
16. Hat die Bundesregierung die beabsichtigten „Bedarfslisten für Munition“
(Quelle:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/munitions-gipfel-im-
kanzleramt-so-schnell-geht-das-nicht-a-61a020b2-5ce4-49e2-bfb8-3b8b9
a3a36e7) zwischenzeitlich erarbeitet?
a) Falls ja, wann wurden die Bedarfslisten fertiggestellt, und ggf. in
welchen Geheimhaltungsgrad wurden diese Listen eingestuft?
b) Falls ja, plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über
die erarbeiteten Bedarfslisten zu informieren?
c) Falls ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
nach Vorlage der Bedarfslisten umgesetzt?
Wie viele Beschaffungsverträge wurden auf Grundlage der
erarbeiteten Bedarfslisten geschlossen, bzw. wie viele entsprechende
Beschaffungsverträge werden aktuell verhandelt?
d) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 16 bis 16d werden zusammen beantwortet.
Von sogenannten Bedarfslisten ist der Bundesregierung nichts bekannt.
17. Hat die Bundesregierung den Munitionsgipfel am 28. November 2022
erstmalig veranstaltet oder fanden bereits zuvor derartige
Gesprächsrunden statt, und falls ja, wann (bitte Tag jedes einzelnen Gipfels bzw. jeder
Gesprächsrunde auflisten)?
Weitere Gesprächsrunden in diesem Format sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
18. Hat die Bundesregierung einen Gesamtüberblick über die
Munitionsbestände und den Munitionsbedarf der Bundeswehr?
Ja.
19. In welchen Geheimhaltungsgrad ist der Gesamtüberblick über die
Munitionsbestände und den Munitionsbedarf ggf. eingestuft?
Der Gesamtüberblick in Sachen Munition ist als GEHEIM eingestuft.
20. In welcher Form hat die Bundesregierung ggf. einen Gesamtüberblick
über die Munitionsbestände und den Munitionsbedarf der Bundeswehr
(Munitionsdashboard, händisch zusammengetragene Listen etc.)?
Die Munitionsbestände sind im IT-System SASPF auswertbar. Der
Geschäftsbereich des BMVg erstellt einen jährlich fortgeschriebenen Bericht zum
Munitionsbedarf der Streitkräfte. In diesen Bericht fließen Informationen aus
unterschiedlichen Quellen ein. Diese umfassen Angaben zu Beständen, Bedarfen,
Zuläufen und prognostizierten Verbräuchen.
21. Besteht im Bundesministerium der Verteidigung oder an anderer Stelle
im Geschäftsbereich dieses Bundesministeriums eine zentral
verantwortliche Organisations- bzw. Arbeitseinheit (z. B. ein Referat), die
federführend für die Gesamtthematik Munition (Erhebung Munitionsbedarf,
Monitoring Munitionsbestände, Infrastruktur für Munitionslagerung etc.)
ist, und falls ja, um welche konkrete Organisations- bzw. Arbeitseinheit
handelt es sich?
Die Gesamtthematik Munition berührt eine Vielzahl von fachlichen
Zuständigkeiten. Die verantwortlichen Abteilungen im BMVg stimmen sich hierzu
intensiv sowohl mit dem nachgeordneten Bereich als auch innerhalb des BMVg ab.
Die Leitung des BMVg wird regelmäßig in etablierten Gesprächsformaten mit
der Gesamtthematik Munition befasst.
Im Geschäftsbereich des BMVg existiert im Sinne der Fragestellung keine
zentral verantwortliche Organisations-/Arbeitseinheit, welche federführend für die
Gesamtthematik Munition ist. Hierzu liegen je nach Munitionsart verteilte
Zuständigkeiten vor. Dies folgt dem Grundsatz, dass Aufgabe, Kompetenz und
Verantwortung auf der jeweiligen Bearbeitungsebene zusammengeführt
werden.
22. Mit welchem konkreten Verfahren und unter Beteiligung welcher
Verantwortungsträger im Geschäftsbereich ermittelt das Bundesministerium der
Verteidigung jeweils den spezifischen Bedarf an Munition?
Auf die Antworten zu den Fragen 20 und 21 wird verwiesen.
23. In welcher konkreten Höhe sind nach Einschätzung der Bundesregierung
zum aktuellen Stand Mittel notwendig, um den gesamten
Munitionsbedarf der Bundeswehr zu decken?
Das Datenwerk zur Ermittlung der Mindestinvestitionsbedarfe für Munition bis
zum Jahr 2031 wird derzeit turnusmäßig fortgeschrieben. Diese Untersuchung
schließt die Berücksichtigung von gestiegenen Ausbildungs- und
Übungsbedarfen, Preissteigerungen sowie Abgaben an die Ukraine ein.
24. Macht sich die Bundesregierung die vom Rheinmetall-Chef Armin
Papperger wiedergegebene Feststellung des ehemaligen Generalinspekteurs
der Bundeswehr zu eigen, dass „in den nächsten acht Jahren bis zu
40 Mrd. Euro“ für Munition aufgewendet werden müssen (
www.nzz.ch/
wirtschaft/inte-papperger-rheinmetall-ld.1729818)?
Die Bundesregierung leitet den Bedarf an Munition aus den konzeptionellen
Aufgaben der Bundeswehr ab. Mediale Berichterstattungen sind nicht
planungsleitend.
25. Stehen die im Rahmen der Bereinigungssitzung des
Haushaltsausschusses für den Bundeshaushalt 2023 zusätzlich bereitgestellten
Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 und 2025 für die
Munitionsbeschaffung in Höhe von 1 Mrd. Euro Plafond-erhöhend zur Verfügung
oder müssen diese zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen bei
Inanspruchnahme an anderer Stelle ggf. eingespart werden?
Die Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1405 Titel 554 08 wurde im
Rahmen der parlamentarischen Beratung des Haushalts 2023 gegenüber dem
Regierungsentwurf (Bundestagsdrucksache 20/3100) um 1 Mrd. Euro erhöht.
26. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum
Sondervermögen Bundeswehr zugesagt, die durch Verlagerung von
einzelveranschlagten wehrtechnischen Beschaffungsvorhaben aus dem
Einzelplan 14 in das Sondervermögen Bundeswehr freiwerdenden finanziellen
Spielräume prioritär für die Beschaffung von Munition einzusetzen?
Falls ja, in welchem konkreten Umfang hat die Bundesregierung diese
Zusage eingehalten, bzw. warum wurde diese Zusage nicht eingehalten?
Durch die Verlagerung von Vorhaben aus dem Einzelplan 14 in das
Sondervermögen Bundeswehr ist es gelungen, trotz eines abfallenden Plafonds der
Folgejahre die Veranschlagung des Munitionstitels zu steigern. So wurde der Ansatz
im Haushalt 2023 um 362 Mio. Euro gegenüber dem Haushalt 2022
angehoben. Eine weitere Steigerung des Titels für die Beschaffung von Munition ist
im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen vorgesehen.
27. Wie viel Munition umfasst das Munitionspaket Leopard für die Ukraine
(bitte nach Munitionssorte aufschlüsseln), das aus Bundeswehrbeständen
abgegeben werden soll?
28. Wie viel Munition umfasst das Munitionspaket Marder für die Ukraine
(bitte nach Munitionssorte aufschlüsseln), das aus Bundeswehrbeständen
abgegeben werden soll?
29. Wann ging die Bitte der Ukraine um 600 Flugkörper bei der
Bundesregierung ein, und welche Stelle ist mit der Prüfung befasst?
30. Wie viele Flugkörper für das IRIS-T SLM sollen der Ukraine aus
Deutschland angesichts der massenhaften russischen Raketenangriffe
monatlich zur Verfügung gestellt werden?
Die Fragen 27 bis 30 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen würde die Fähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte in Bezug auf die
abgegebenen Waffensysteme so detailliert beschreiben, dass daraus unmittelbar
oder mittelbar Rückschlüsse auf die Durchhaltefähigkeit der damit
ausgestatteten Streitkräfteteile sowie infolgedessen taktische und operationelle
Rückschlüsse zur Bekämpfung gezogen werden können. Daher wird auf die als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
31. Liegen der Bundesregierung Anfragen aus der Industrie zur Produktion
und Auslieferung von Flugkörpern vor, und wenn ja, um wie viel Stück
handelt es sich?
Nein.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
32. Wie viele Rohre für die ausgelieferten PzH 2000 wurden als Ersatzteile
von der Bundesregierung wann bestellt?
33. Welche Teile und in welcher Stückzahl beinhalten die zu den PzH2000
mitgelieferten Ersatzteilpakete?
Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen würde die Fähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte in Bezug auf das
abgegebene Waffensystem so detailliert beschreiben, dass daraus unmittelbar
oder mittelbar Rückschlüsse auf die Durchhaltefähigkeit der damit
ausgestatteten Streitkräfteteile gezogen werden können. Daher wird auf die als „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
34. Wie viel Munition plant die Bundesregierung für die Einhaltung ihrer
verbindlichen Zusagen über Munitionsvorräte gegenüber der NATO mit
Blick auf die Division 2025 ein (bitte nach Munitionssorten
aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
35. Wie viel Finanzmittel plant die Bundesregierung für die Einhaltung ihrer
verbindlichen Zusagen über Munitionsvorräte gegenüber der NATO mit
Blick auf die Division 2025 ein (bitte nach Munitionssorten
aufschlüsseln) für das Haushaltsjahr 2024 ein?
Die für Munitionsbeschaffungen für die voraussichtlich betroffenen
Hauptwaffensysteme vorgesehenen Ausgabemittel sind den als GEHEIM eingestuften
Erläuterungsblättern zum Einzelplan 14 (Kapitel 1405 Titel 554 08:
Beschaffung von Munition) zum Haushalt 2023 zu entnehmen. Die für die
Materialerhaltung dieser Munition vorgesehenen Finanzmittel sind anteilig Bestandteil
der hierfür insgesamt vorgesehenen Ausgabemittel. Weiterhin sind im
Sondervermögen Bundeswehr Finanzmittel für die Bewaffnung neuer Waffensysteme
der Bundeswehr enthalten.
36. Mit welchen Munitionsmengen für die Hauptwaffensysteme der
Bundeswehr plant die Bundesregierung für das Jahr 2025 (bitte nach
Hauptwaffensystemen für Heer, Luftwaffe und Marine aufschlüsseln)?
Decken sich die geplanten Munitionsmengen für das Jahr 2025 mit den
Zusagen gegenüber der NATO oder ergibt sich hieraus eine
Unterdeckung?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
37. Wie viel Schuss bzw. Patronen bzw. Geschosse bzw. Granaten bzw.
Raketen für die Hauptwaffensysteme KPz Leopard, SPz Puma, SPz Marder,
PzH 2000, RakWrf MARS II sowie PzMrs M113 sollen eingelagert sein,
damit ein 30-Tage-Vorrat gewährleistet ist?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
38. Hat die Bundesregierung im Jahr 2022 die abgegebenen
Munitionsmengen an die Ukraine in gleicher Stückzahl nachbestellt?
a) Wenn ja, welche Munitionssorten und wie viel sind bereits
zugelaufen, bzw. wann ist mit dem Zulauf zu rechnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wann plant die Bundesregierung, nachzubestellen (bitte nach
Munitionssorten aufschlüsseln)?
39. Welche Munitionsbestellungen plant die Bundesregierung im Jahr 2023?
Die Fragen 38 bis 39 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen würde Rückschlüsse auf die Ausstattung der Bundeswehr mit Munition
zulassen. Daher wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestufte Anlage verwiesen.*
40. Hat die Bundesregierung einen Überblick über bestehende und
zukünftige deutsche Fertigungskapazitäten für Munition heute?
a) Wenn ja, inwieweit kann mit diesen Kapazitäten der deutsche Bedarf
bis 2031 gedeckt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, eine solche Lagefeststellung durchzuführen?
Die Fragen 40 bis 40b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung steht regelmäßig im Austausch mit der Rüstungsindustrie,
darunter auch aktuell zu den vorhandenen deutschen Fertigungskapazitäten für
Munition. Eine Grundannahme ist dabei, dass im gegebenen
ordnungspolitischen Rahmen einer privatwirtschaftlich organisierten Wirtschaft eine
bedarfsgemäße Beauftragung den Aufbau der zu ihrer Deckung notwendigen
Kapazitäten bewirkt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
41. Welche Planungen bestehen seitens der Bundesregierung, Verträge zum
Vorhalt von Fertigungskapazitäten für Munition zu schließen, und wenn
keine Planungen bestehen, warum nicht?
Es bestehen diesbezüglich keine konkreten Planungen. Die Vorhaltung von
Fertigungskapazitäten wäre ein Paradigmenwechsel im gegebenen
ordnungspolitischen Rahmen und wäre in letzter Konsequenz ein Einstieg in eine
Staatswirtschaft. Im gegebenen ordnungspolitischen Rahmen einer privatwirtschaftlich
organisierten Wirtschaft, die sich an den Parametern Marktperspektive und
Renditeerwartungen orientiert, werden Kapazitäten durch konkrete Aufträge
und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Aufträgen begründet.
Einmaleffekte oder Nachfragespitzen entfalten in der Regel keine
kapazitätsausbauende Wirkung. Rahmenverträge oder Ähnliches finden nur Eingang in
das Auftragsbuch eines Unternehmens, wenn diese mit konkreten Stückzahlen
unterlegt sind. Dies erfolgt grundsätzlich entlang des vorgegebenen Rahmens
der mittelfristigen Finanzplanung.
42. Wie bewertet die Bundesregierung die Lieferzeit von Munition mit Blick
auf die gestiegene Nachfrage nach Munition in Europa
a) für ihre bislang ausgelösten Munitionsbestellungen,
b) für ihre noch auszulösenden Munitionsbestellungen?
Bereits in der Vergangenheit führte die mit der national und international
abnehmenden Nachfrage von Munition einhergehende Konsolidierung in der
Rüstungsindustrie zu einer Verlängerung der Lieferzeiten von einzelnen
Komponenten wie Treibladungspulvern und Explosivstoffen bzw. einzelnen
Fertigungsschritten wie dem Befüllen von Geschossen mit Explosivstoff.
Dies führt durch die aktuell stark ansteigende Nachfrage zu weiter ansteigenden
Lieferzeiten.
43. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um auf die gestiegene
Nachfrage nach Munition in Europa zu antworten und die eigenen
Munitionsbestände schnellstmöglich aufzufüllen?
Die gestiegene Nachfrage nach Munition in Europa führt zu einer effektiveren
Auslastung bestehender Fertigungskapazitäten der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie und setzt marktwirtschaftliche Anreize zu deren Ausbau. Auch
die Bundeswehr platziert ihre Nachfrage auf diesem begrenzten Markt und
beabsichtigt dies künftig verstärkt gemeinsam mit europäischen Partnern und der
EU im Rahmen von kooperativen Beschaffungen nach dem sogenannten Lead-
Nation-Modell zu tun, um die Munitionsbestände bedarfsgerecht unter
Abwägung von NATO-Vorgaben und ukrainischen Kriegsbedarfen aufzufüllen.
44. Welche politischen Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Munitionsbeschaffung in Europa zu synchronisieren?
Die Bundesregierung nutzt primär nationale Rahmenverträge zur
Bedarfsdeckung der Bundeswehr, in welchen die Bedarfe interessierter Partnerstaaten
und der Ukraine auf der Basis zwischenstaatlicher Vereinbarungen
berücksichtigt werden sollen. In diesem Lead-Nation-Modell wird eine multinationale
Synchronisation der Munitionsbeschaffung angestrebt. Weiterhin unterstützt die
Bundesregierung Initiativen in der EU zur Koordinierung der
Munitionsbeschaffungen in Europa.
45. Ist die Überarbeitung der NATO-Vorgaben zum
Gesamtfähigkeitsdispositiv abgeschlossen und sind die Minimum Capability Requirements
ermittelt, sodass das Munitionskonzept der Bundeswehr anhand dieser
NATO-Vorgaben angepasst werden konnte?
a) Wenn ja, wie sieht das aktuell gültige Munitionskonzept der
Bundeswehr aus?
b) Wenn nein, warum ist die Überarbeitung noch nicht abgeschlossen,
und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, damit die
Vorgaben zeitnah abgeschlossen werden?
Die Fragen 45 bis 45b werden zusammen beantwortet.
Mit der im Februar 2023 durch die Verteidigungsministerinnen und -minister
gebilligten Political Guidance 2023 haben die Nationen verbindliche politische
Vorgaben im Hinblick auf das zukünftige Ambitionsniveau der Allianz
gemacht. Auf dieser Grundlage werden derzeit die neuen Minimum Capability
Requirements entwickelt, welche planmäßig Anfang des Jahres 2024 vorliegen
werden. Diese werden anschließend anteilig in Form sogenannter NATO-
Planungsziele den Nationen zugewiesen. Die Zuweisung der NATO-Planungsziele
soll formell auf dem Treffen der Verteidigungsministerinnen und -minister im
Juni 2025 abgeschlossen werden. Eine diesbezügliche Überprüfung des
Munitionskonzeptes der Bundeswehr ist unmittelbar anschließend vorgesehen.
46. Über wie viele Munitionsdepots verfügt die Bundeswehr mit Stichtag
15. März 2023 (bitte nach Ort und Lagerkapazität aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
47. Wie wird die Bewachung der Munitionsdepots sichergestellt, und welche
Kosten fallen hierfür p. a. an?
Die Bewachung der Munitionsdepots erfolgt durch Unternehmen der
Sicherheitswirtschaft. Dabei wird überwiegend auf das sogenannte Betreibermodell
Absicherung als Kombination aus technischer Absicherung und personeller
Bewachung zurückgegriffen. In wenigen Fällen kommt die konventionelle
gewerbliche Bewachung (mit geringeren technischen Anteilen) zum Einsatz.
Es fallen insgesamt Kosten in Höhe von 29,5 Mio. Euro pro Jahr an.
48. Mit welchem Bedarf an Munitionsdepots plant die Bundeswehr für das
Jahr 2030 (bitte nach Depotgröße und Lagerungsmöglichkeiten für
welche Munitionsarten aufschlüsseln)?
49. Wie viele Munitionsdepots wurden seit 1990 geschlossen und zu
welchem Preis veräußert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 48 und 49 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
50. Wie viele geschlossene Munitionsdepots befinden sich noch im Besitz
der Bundeswehr, und wie viele geschlossene Munitionsdepots befinden
sich im Bestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
27 vormalige Munitionsdepots befinden sich noch im Portfolio der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Baden-Württemberg (5), Bayern (4),
Brandenburg (1), Hessen (7), Mecklenburg-Vorpommern (1), Nordrhein-Westfalen (5),
Rheinland-Pfalz (2), Sachsen (1), Sachsen-Anhalt (1).
51. Warum wird eine Wiederinbetriebnahme der Liegenschaft
Munitionslager Mockrehna (Strelln) nicht erwogen, und welche Gründe sprechen
gegen eine Wiederaufnahme?
Im Jahr 2018 hat das BMVg umfassend die auf zurückliegenden
Stationierungsentscheidungen basierenden Planungen zur Abgabe von Liegenschaften
überprüft. Das ehemalige Munitionslager Mockrehna war ein Munitionslager
mit geringer Kapazität, das Ende des Jahres 2017 aus der Nutzung genommen
wurde. Im Vergleich zu den anderen Munitionslagern, die hinsichtlich einer
Wiederinbetriebnahme geprüft wurden, wies Mockrehna geringere Kapazitäten,
unkalkulierbare Altlasten aus DDR-Zeiten und wenig Ausbaupotenzial sowie
eine erheblich sanierungsbedürftige Infrastruktur auf. Die
Wiederinbetriebnahme von Mockrehna hätte die höchsten Investitions- und Betriebskosten in
Relation zum erzielbaren Kapazitätsgewinn verursacht.
52. Welche politischen Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Munitionsproduktion in Deutschland zu erhöhen, und welche Garantien
gegenüber der Industrie wurden oder werden demnächst ausgesprochen?
Auf die Antwort zu Frage 41 wird verwiesen.
53. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Herstellung
von Munition hinsichtlich der Abhängigkeit der wehrtechnischen
Industrie in der Bundesrepublik Deutschland und in entsprechend verbündeten
Staaten (EU- sowie NATO-Staaten) im Bereich Ressourcen, Vorprodukte
und Ähnlichem – insbesondere bei den Bereichen Sprengstoff und Pulver
– von Staaten außerhalb der EU sowie weiterer NATO-Staaten und
insbesondere mit Blick auf China vor?
54. Hat die Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 Maßnahmen
ergriffen, um diese Abhängigkeit ggf. zu reduzieren, und falls ja, welche
konkreten Maßnahmen wurden zu welchem konkreten Zeitpunkt ergriffen?
Die Fragen 53 und 54 werden gemeinsam beantwortet.
Der Munitionsbedarf der Bundeswehr wird von Herstellern in Deutschland,
Europa und weiteren Partnerstaaten gedeckt. Bedeutsame Abhängigkeiten von
chinesischen Zulieferungen sind in diesem Bereich nicht bekannt.
55. Sieht die Bundesregierung in der fehlenden Autarkie der Bundesrepublik
Deutschland und weiterer EU- sowie NATO-Staaten bei der Herstellung
von Munition ein Problem?
Die Bundesregierung erachtet eine Erhöhung der Souveränität der
Bundesrepublik Deutschland im Einklang mit den EU-Mitgliedstaaten und NATO-
Alliierten in Bezug auf die Herstellung von Munition einschließlich zugrunde
liegender Lieferketten und Rohstoffen für erforderlich.
56. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um
Abhängigkeiten von Staaten außerhalb der EU oder der NATO-Mitglieder im
Gesamtprozess der Munitionsherstellung zu reduzieren, und falls ja, welche
konkreten Maßnahmen sollen ergriffen werden, und wann plant die
Bundesregierung, diese Maßnahmen zu ergreifen?
Auf die Antwort zu den Fragen 53 und 54 wird verwiesen.
57. Besteht innerhalb der Bundesregierung ein Organisations- bzw.
Arbeitselement, um ressortübergreifend eventuelle Problematiken bei der
Herstellung von Munition in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in
anderen EU- oder NATO-Staaten zu lösen, und falls ja, welches Ressort hat in
dieser Frage die Federführung, und in welchen Abständen tagt das
entsprechende Organisations- bzw. Arbeitselement?
Nein.
58. Ist die Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 initiativ auf
Unternehmen der wehrtechnischen Industrie zugegangen, um Unterstützung
bei der Erhöhung von Munitionsproduktionskapazitäten bzw. bei der
Herstellung bzw. Gewinnung von entsprechenden Vorprodukten und
Rohstoffen anzubieten, und falls ja, auf welche konkreten Unternehmen
(bitte abschließende Auflistung angeben) ist die Bundesregierung an
welchem konkreten Tag initiativ zugegangen?
Ein allgemeines Gespräch hierzu fand wie in der Antwort zu Frage 1
angesprochen statt. Des Weiteren steht die Bundesregierung kontinuierlich im Kontakt
mit Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
59. Sind Unternehmen der wehrtechnischen Industrie seit dem 24. Februar
2022 initiativ auf die Bundesregierung zugegangen, um Unterstützung
bei der Erhöhung von Munitionsproduktionskapazitäten bzw. bei der
Herstellung bzw. Gewinnung von entsprechenden Vorprodukten und
Rohstoffen anzubieten, und falls ja, welche konkreten Unternehmen
(bitte abschließende Auflistung angeben) sind auf die Bundesregierung
an welchem konkreten Tag initiativ zugegangen?
Ergänzend zur Antwort zu den Fragen 61 und 62 steht die Bundesregierung im
kontinuierlichen Austausch mit den relevanten nationalen Munitionsherstellern.
Details zu entsprechenden Initiativen im Sinne der Fragestellung sind aktuell
nicht weitergabefähig.
60. Plant die Bundesregierung, Mittel des Bundeshaushaltes zur Erhöhung
der Produktionskapazitäten von Munition bzw. zur Erhöhung der
Verfügbarkeit entsprechender Rohstoffe und Vorprodukte für die Produktion
von Munition zur Verfügung zu stellen, und falls ja,
a) Mittel in welcher Höhe plant die Bundesregierung in welchen
konkreten Jahresscheiben zur Verfügung zu stellen,
b) aus welchen konkreten Titeln sollen die Mittel zur Verfügung gestellt
werden,
c) auf welchem Weg sollen Mittel zur Verfügung gestellt werden (z. B.
Vergabeverfahren, Direktförderung etc.)?
Anreize zur Erhöhung der Produktionskapazitäten sollen durch eine Erhöhung
der Nachfrage der Bundeswehr über Rahmenverträge und Abrufe daraus
geschaffen werden. Darüber hinaus bestehen derzeit keine konkreten Planungen,
Industriekapazitäten mit Mitteln des Bundeshaushaltes zu finanzieren.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
61. Wird die Bundesregierung das geplante Pulverwerk der Firma
Rheinmetall mit finanziellen Mitteln unterstützen, um die Munitionsproduktion
in Deutschland zu erhöhen und dem weltweit gestiegenen Bedarf
Rechnung zu tragen?
a) Wenn ja, welches Bundesministerium unterstützt das Projekt mit
welchen finanziellen Mitteln (bitte jahresscharf die geplante bzw.
zugesagte Höhe der Unterstützung angeben sowie den entsprechenden
Titel des Bundeshaushaltes angeben)?
b) Wenn nein, warum unterstützt die Bundesregierung den Aufbau des
Werkes nicht?
62. Welcher laut Aussage des Rheinmetall-Chefs Armin Papperger (
www.nz
z.ch/wirtschaft/inte-papperger-rheinmetall-ld.1729818) konkrete
Beschluss (bitte den Inhalt sowie die Form – z. B. Genehmigung,
Förderbescheid etc. – des Beschlusses angeben) ist nach Kenntnis bzw.
Auffassung der Bundesregierung notwendig, um das geplante Pulverwerk der
Firma Rheinmetall zu realisieren?
Die Fragen 61 bis 62 werden zusammen beantwortet.
Die hier angesprochene Idee der Rheinmetall AG wird gegenwärtig
ressortübergreifend erörtert. Einzelheiten eines amtsseitigen Engagements sind noch
nicht entscheidungsreif.
63. Wie lautet der aktuelle Sachstand der Weiterentwicklung des
Strategiepapiers zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie?
Ist ein eigenständiger Punkt Munition als Schlüsseltechnologie in der
Weiterentwicklung des Strategiepapiers geplant?
a) Wenn ja, welchen Stellenwert wird Munition im nächsten
Strategiepapier der Bundesregierung haben?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 63 bis 63b werden zusammen beantwortet.
Das angesprochene Strategiepapier wird nach Veröffentlichung der Nationalen
Sicherheitsstrategie angepasst. Einzelheiten können erst dann mitgeteilt
werden.
64. Welche grundsätzlichen Herausforderungen sieht die Bundesregierung
bei
a) der Beschaffung von Munition,
Die Bundesregierung sieht insbesondere folgende Herausforderungen: längere
Lieferzeiten, steigende Stückkosten, steigende Konkurrenz zwischen den
Nationen und internationalen Beschaffungsorganisationen um die vorhandenen
Produktionskapazitäten sowie hohe Kosten und Zeitbedarfe aufgrund sehr geringer
Stückzahlen bei Hochwertmunition, deren Produktionskapazitäten bislang eher
auf Prototypen- bzw. Kleinserienfertigung ausgelegt sind. Zudem ist die
Umsetzung der Planungen abhängig von den zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln.
b) den Kapazitäten und der Lagerung von Munition in Deutschland,
Auf Basis der regelmäßig fortgeschriebenen Prognosen zum Munitionsbedarf
der Streitkräfte werden die zukünftigen Lagerbedarfe für die Bevorratung von
Munition im logistischen System der Bundeswehr systematisch abgeleitet und
sukzessive Bedarfsdeckungsmaßnahmen erarbeitet. Dabei werden
unterschiedliche Handlungsalternativen geprüft, um die zukünftigen Bedarfe einerseits
nach Quantität sowie Qualität und andererseits auch zeitgerecht decken zu
können. Die erforderlichen Lagerbedarfe sollen demnach durch eine Kombination
aus Wiederinbetriebnahmen ehemaliger Munitionslager, Ertüchtigung und
Ausbau bestehender Lagereinrichtungen gedeckt werden. Die dazu bereits in den
Jahren 2019 und 2020 begonnenen Maßnahmen wurden mit einer aktuellen
Entscheidung der Leitung des BMVg vom 20. Februar 2023 angepasst und
erweitert. Die Realisierung neuer Infrastruktur wird aufgrund der vorhergehenden
erforderlichen Bedarfsplanung und anschließenden Bedarfsanerkennung bzw.
-billigung durch das Bundesministerium der Finanzen, der hohen Auslastung
der Bauverwaltungen für die Initiierung bzw. Umsetzung des Gesamtbedarfes
und der Dimension und Komplexität der Vorhaben voraussichtlich einige Jahre
in Anspruch nehmen.
c) der Obsoleszenzbeseitigung eingeführter Munition,
Die Bundesregierung sieht insbesondere folgende Herausforderungen: längere
Realisierungszeiten, Kostensteigerungen, Nutzungsdauerverlängerung ohne die
Möglichkeit der Nach- oder Ersatzbeschaffung. Zudem ist die
Obsoleszenzbeseitigung abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
d) der Fähigkeitsentwicklung?
Die Fähigkeitsentwicklung erfolgt im Wesentlichen als Entwicklung im
Auftrag des BMVg und als Initiativentwicklung durch die Rüstungsindustrie.
Initiativentwicklungen sind aufgrund der in der Vergangenheit niedrigeren
Rüstungsinvestitionen im Bereich Munition und damit begrenzten industriellen
Möglichkeiten, eigene Produkte zu vermarkten, limitiert. Weiterhin stellen die
begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Wehrtechnische
Forschung und Entwicklung bei gleichzeitig steigenden technologischen
Herausforderungen und Entwicklungserfordernissen eine Herausforderung dar.
65. Welche technologischen Entwicklungen im Bereich der Munition werden
mit Forschungs- und Entwicklungsmitteln besonders gefördert (bitte
nach Entwicklungsfeld und Größenordnung aufschlüsseln)?
Grundfinanzierte Forschung Fraunhofer-Institute (geplant im Jahr 2023)
Rohrwaffentreibmittel 800 000 Euro
Raketentreibstoffe 1 000 000 Euro
Mess- und Laborausrüstung 700 000 Euro
Zündung und Wirkung von Treibstoffen und Sprengladungen 2 000 000 Euro
Mess- und Laborausrüstung 200 000 Euro
4 700 000 Euro
Für die Entwicklung von Technologien und Methoden, die geeignet sind,
zukünftige Lenkflugkörper in deren Leistung zu steigern, setzt das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt ca. 6 Mio. Euro jährlich aus der institutionellen
Förderung des BMVg ein.
Das Deutsch-Französische Forschungsinstitut Saint-Louis bearbeitet im
Rahmen seines Forschungsprogramms folgende Themenfelder:
● Aerodynamische Charakterisierung von Munition (1,87 Mio. Euro),
● Erhöhung der Reichweite von Geschossen (1,05 Mio. Euro),
● Verbesserung der Geschossgenauigkeit (0,92 Mio. Euro),
● Gelenkte Munition (1,97 Mio. Euro).
Wehrtechnische Forschung und Technologie (F&T) (geplant im Jahr 2023;
ausschließlich F&T-Mittel):
● Flugkörper (25,95 Mio. Euro),
● Systembewaffnung (4,83 Mio. Euro),
● Munitionstechnologien (3,05 Mio. Euro).
66. Haushaltsmittel in welcher Höhe hat die Bundesregierung 2022 für die
Forschung und Entwicklung im Themenfeld Munition eingeplant und in
welcher Höhe verausgabt?
Für den Haushalt 2022 waren im Entwicklungstitel (Kapitel 1404 Titel 551 11)
rund 93 Mio. Euro im Themenfeld Munition als Ausgabemittel veranschlagt.
Davon wurden rund 68 Mio. Euro verausgabt. Im Jahr 2022 wurden im Bereich
der wehrtechnischen F&T (Kapitel 1404 Titel 551 01) für den Anteil Munition
Haushaltsmittel in Höhe von 42,4 Mio. Euro verausgabt.
67. Haushaltsmittel in welcher Höhe plant die Bundesregierung, im
laufenden Jahr 2023 für die Forschung und Entwicklung im Themenfeld
Munition zu verausgaben?
Für das Themenfeld Munition sind im Haushalt 2023 rund 105 Mio. Euro an
Ausgabemitteln im Entwicklungstitel veranschlagt. Im Jahr 2023 sind im
Bereich der wehrtechnischen F&T, Anteil Munition, Haushaltsmittel in Höhe von
33,8 Mio. Euro veranschlagt.
68. Inwieweit plant die Bundesregierung, für die Forschung und
Entwicklung im Themenfeld Munition zusätzliche Haushaltsmittel
bereitzustellen?
Aktuell plant die Bundesregierung für den Haushalt 2023 mit keinen
zusätzlichen Haushaltsmitteln für Entwicklung sowie F&T im Themenfeld Munition.
69. Erlaubt nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz
echtzeitdatengestützter KI-Analysetools (KI = Künstliche Intelligenz), wie
beispielsweise die Software „MetaConstellation“ des Unternehmens Palantir, einen
effizienteren und effektiveren Munitionseinsatz, und wenn ja, plant die
Bundesregierung, solche echtzeitdatengestützten KI-Analysetools zu
diesem Zweck zu beschaffen und einzusetzen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
70. Hat die Bundesregierung (beispielsweise im Baltikum) Munition
vorausstationiert, um beispielsweise im Einsatzfall die Reaktionsfähigkeit zu
erhöhen?
a) Wenn ja, wo wird bereits vorstationiert, und in welcher
Größenordnung (bitte nach Munitionssorte und Anzahl der Vorratstage
aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, wo sind weitere oder mehr Vorstationierungen geplant?
c) Wenn nein, warum stationiert die Bundesregierung nicht vor?
d) Wenn nein, wo und in welcher Größenordnung plant die
Bundesregierung, vorzustationieren?
Die Fragen 70 bis 70d werden zusammen beantwortet.
Alle Kontingente der Bundeswehr verfügen über eine auftragsangemessene
Munitionsbevorratung vor Ort. Die Munitionssorten variieren je nach
Waffensystem der stationierten Truppenteile. Bezüglich der konkreten
Bevorratungshöhe wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Für eine darüber hinausgehende Vorausstationierung von Munition liegen
derzeit keine konkreten Pläne vor. Die Voraussetzungen für eine solche
Vorausstationierung müssten zunächst geschaffen werden. Diese würden abgestimmt auf
die NATO-Verteidigungsplanung eine Koordination zwischen den Nationen
sowie die Planung der Lagerung von Material inklusive (beispielsweise)
Beschaffung, Absicherung, Wartungsplanung, Kostenschätzung, Host Nation Support
im Ausland und Schaffung von Vertragsgrundlagen beinhalten.
71. Stand der Bundeswehr für alle Ausbildungs- und Übungsvorhaben im
Jahr 2022 ausreichend Munition zur Verfügung?
Erkenntnisse über Einschränkungen hinsichtlich der Ausbildungs- und
Übungsvorhaben liegen nicht vor.
72. Welche Engpassmunition hat die Bundesregierung für
a) Übung und Ausbildung,
Hinsichtlich der Ausbildungs- und Übungsvorhaben wird die
Mindestbevorratung an Munition sorgsam unter Einbindung der militärischen
Organisationsbereiche koordiniert. Erkenntnisse über Engpassmunition hinsichtlich der
Ausbildungs- und Übungsvorhaben liegen nicht vor.
b) die bei der NATO eingegangenen Verpflichtungen
identifiziert (bitte nach Munitionssorten aufführen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
73. Ist die Bundesregierung der Auffassung, den Deutschen Bundestag
umfänglich über alle Belange der Parlamentsarmee Bundeswehr – auch im
Bereich des Gesamtthematik Munition – zu informieren?
74. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Deutsche Bundestag
durch entsprechende Erläuterungen der Bundesregierung hinlänglich
unterrichtet ist, um im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen den
Finanzbedarf für die Beschaffung von Munition einschätzen zu können
und daraus abgeleitet informierte Entscheidungen im Rahmen der
Beratung und des Beschlusses der jeweiligen Haushaltsgesetze treffen zu
können?
75. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Deutsche Bundestag
durch entsprechende Erläuterungen der Bundesregierung hinlänglich
unterrichtet ist, um im Rahmen der Beratung von sogenannten 25-Mio.-
Euro-Vorlagen Entscheidungen über die Angemessenheit von
vorgelegten Munitionsbeschaffungsverträgen – insbesondere mit Blick auf den
jeweils aktuellen Munitionsbestand sowie den jeweiligen Munitionsbedarf
– treffen zu können?
Die Fragen 73 bis 75 werden gemeinsam beantwortet.
Ja.
76. In welcher Form informiert die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag über aktuelle Sachstände zur Gesamtthematik Munition?
Aus Gründen der notwendigen Schutzbedürftigkeit dieser Sachstände erfolgt
eine anlassbezogene Erörterung im Verteidigungs- und Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]