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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Pläne der Bundesregierung zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

(insgesamt 50 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

25.04.2023

Aktualisiert

14.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/616428.03.2023

Pläne der Bundesregierung zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Fraktion der CDU/CSU hat die Bundesregierung im Rahmen der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3783 und der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3813 allein im vergangenen halben Jahr zweimal um Auskunft über die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) gebeten. Die Bundesregierung hat in ihren Antworten stets auf einen zu dem Zeitpunkt noch laufenden und von ihr selbst aufgesetzten „umfangreichen und ergebnisoffenen Stakeholderprozess mit zahlreichen Akteuren der Wissenschaftslandschaft“ verwiesen, auf dessen Grundlage nach Abschluss ein Referentenentwurf erarbeitet werden solle. Mit dieser Begründung wurden die Fragen der Fraktion der CDU/CSU zur Positionierung der Bundesregierung hinsichtlich der Novellierung des WissZeitVG in ganz überwiegender Hinsicht nicht beantwortet. In einer weiteren Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/5462 hat die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/5669 nun wie folgt über den aktuellen Stand der Arbeiten informiert: „Auf Grundlage der Evaluation und des Stakeholderprozesses wird aktuell ein Referentenentwurf erarbeitet, welcher in den kommenden Wochen vorgelegt werden soll. Zu konkreten Planungen für Änderungen des WissZeitVG kann die Bundesregierung daher aktuell keine Stellungnahme abgeben.“

Nach Auffassung der Fragesteller ist davon auszugehen, dass zur Erarbeitung eines Referentenentwurfs der Fachebene Vorgaben durch die zuständige Hausleitung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gemacht wurden. Die Fraktion der CDU/CSU fordert die Bundesregierung daher erneut auf, den Deutschen Bundestag umfassend über Eckpunkte sowie Positionierungen der Bundesregierung zu informieren. Die Fraktion der CDU/CSU hat zudem das am 28. Februar 2023 veröffentlichte Positionspapier der regierungsanführenden Fraktion der SPD zum WissZeitVG zur Kenntnis genommen (www.spdfraktion.de/system/files/documents/position-gute-arbeit-wissenschaft.pdf). Die Fraktion der CDU/CSU hat auch die Positionierung der sog. Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik der regierungstragenden Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23. Februar 2023 zum WissZeitVG zur Kenntnis genommen (http://bag-wht.de/2023/02/beschluss-faire-arbeitsvertraege-in-der-wissenschaft/). Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger hat am 17. März 2023 Eckpunkte einer Reform des WissZeitVG vorgestellt (www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2023/230317-wisszeitvg.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Nach erheblicher Kritik (www.tagesspiegel.de/wissen/stark-watzingers-naechstes-problem-ministerium-will-nach-heftiger-kritik-reformvorschlag-nachbessern-9528524.html) hat die im BMBF zuständige Staatssekretärin Sabine Döring am 19. März 2023 auf Twitter bekannt gegeben: „Mein Fazit zu den Reaktionen auf den Vorschlag zum #WissZeitVG: Ein Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessengruppen wird es nicht tun. Wir brauchen eine neue geteilte Vision.“ (mobile.twitter.com/sabinedoering/status/1637502198534873090?cxt=HHwWhIC96dvkybktAAAA). Die Bundesregierung erhält nach Auffassung der Fragesteller mit der vorliegenden Kleinen Anfrage eine weitere Chance, ihr Regierungshandeln transparent und nachvollziehbar zu erklären.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen50

1

Wie sieht der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung hinsichtlich der Novellierung des WissZeitVG aus (bitte tabellarisch die Meilensteinplanung darlegen)?

2

Was sind die Ziele der Bundesregierung bei der avisierten Novellierung des WissZeitVG?

3

Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die sog. Tarifsperre im Zuge der Novellierung des WissZeitVG abzuschaffen, und falls ja, ab wann, und wie soll eine etwaige Abschaffung der sog. Tarifsperre ausgestaltet werden?

4

Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Phasen nach der Promotion nicht mehr als „Weiterbildung/Ausbildung“ zu betrachten und die Promotionsbedingungen zu verbessern, und falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

5

Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass möglichst wenige befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft abgeschlossen werden, und falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

6

Sind nach Ansicht der Bundesregierung unbefristete Stellen für solche Aufgaben in den Instituten zu schaffen, die auch dauerhaft im Institutsbetrieb anfallen, und falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

7

Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des WissZeitVG das Ziel, die Befristung nichtpromovierter Hochschulabsolventen grundsätzlich nur dann zu erlauben, wenn diese promovieren, und falls ja, warum, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems?

8

Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des WissZeitVG das Ziel, die Promotion als einzige Qualifizierungsphase (ein Vertrag) mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren und grundsätzlich mindestens 50 Prozent Stundenumfang festzulegen, und falls ja, warum, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems?

9

Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des WissZeitVG das Ziel, die Promotion als einzige Qualifizierungsphase mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren und grundsätzlich mindestens 50 Prozent Stundenumfang festzulegen, und falls ja, warum, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems?

10

Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des WissZeitVG das Ziel, eine befristete Anstellung nach der Promotion nur einmalig zuzulassen und an eine verbindliche Anschlussoption auf eine entfristete Beschäftigung zu koppeln, und falls ja, warum, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems?

11

Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des WissZeitVG das Ziel, Drittmittelforschungen grundsätzlich als Daueraufgaben zu deklarieren und für befristet finanzierte Projekte die Möglichkeit von Mischfinanzierungen von Stellen aus Dritt- und Haushaltsmitteln sowie Drittmittelpools gesetzlich zu verankern, und falls ja, warum, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems?

12

Wie können nach Auffassung der Bundesregierung durch das WissZeitVG die Rechte von befristet beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen und an Instituten oder Zentren von außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestärkt werden?

13

Welche ggf. zu schaffenden außergerichtlichen Handlungsoptionen hält die Bundesregierung für sachdienlich, um die Rechte von befristet beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern insbesondere in der Qualifizierungsphase sowie in der Postdoc-Phase zu stärken?

14

Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer Schlichtungsstelle bzw. einer Schiedsstelle, angesiedelt bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), für sachdienlich, und falls ja, hat die Bundesregierung hierzu Kontakt zur Hochschulrektorenkonferenz aufgenommen, und falls nein, warum nicht?

15

Sieht die Bundesregierung grundsätzlich strukturelle Defizite an deutschen Hochschulen, etwa fehlende Department-Strukturen, die entgegen den gesetzlichen Vorgaben des WissZeitVG eine missbräuchliche Befristung von Arbeitsverträgen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern befördern, gibt es in dieser Sache Gespräche mit den Ländern über Lösungsansätze, falls ja, mit welchen Ergebnissen, und falls nein, sind etwaige Gespräche in dieser Sache beabsichtigt bzw. bereits terminiert?

16

Sieht die Bundesregierung grundsätzlich Defizite an deutschen Hochschulen hinsichtlich der Befristungspraxis bei Transferbeauftragten, die Schilderungen aus der Praxis zufolge nach Vertragsende regelmäßig zum Abfluss etablierter Netzwerke führen, gibt es in dieser Sache Gespräche mit den Ländern über Lösungsansätze, falls ja, mit welchen Ergebnissen, und falls nein, sind etwaige Gespräche in dieser Sache beabsichtigt bzw. bereits terminiert?

17

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der avisierten Novellierung des WissZeitVG die Schaffung von alternativen Berufswegen nach einer Postdoc-Phase zu verankern, falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

18

Hält die Bundesregierung es für zielführend, im Kontext der Personalstruktur der Länder die Unterscheidung zwischen wissenschaftlicher Dienstleistung und Eigenqualifikation vorzunehmen und eine Befristung von Arbeitsverträgen mit Qualifikationsziel zu ermöglichen, falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der avisierten Novelle des WissZeitVG eine maximal auf drei Jahre ausgerichtete Befristung der Arbeitsverträge von promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Postdoc-Phase gesetzlich zu verankern und in dessen Folge eine verbindliche Möglichkeit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen, im Anschluss an eine etwaige erfolgte Erprobungs- und Förderphase über den weiteren akademischen Weg entscheiden zu können (www.hochschulverband.de/fileadmin/redaktion/download/pdf/pm/DHV_Positionspapier_WissZeitVG.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

20

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG die Option zu verankern, eine Lebenszeitprofessur auch über eine Assistenzprofessur zu erreichen – mit und ohne Tenure Track (www.hochschulverband.de/fileadmin/redaktion/download/pdf/pm/DHV_Positionspapier_WissZeitVG.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

21

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG je nach Fach bis zu 25 Prozent der Professuren als Tenure Track auszugestalten, die nach einer positiven Evaluierung in eine Lebenszeitprofessur münden könnten (www.hochschulverband.de/fileadmin/redaktion/download/pdf/pm/DHV_Positionspapier_WissZeitVG.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

22

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG Beschäftigten, deren befristete Arbeitsverträge über Drittmittel finanziert werden, durch angepasste Vertragslaufzeiten und zusätzliche Überbrückungsbefristungen zwischen zwei Drittmittelprojekten oder durch Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mehr Sicherheit zu ermöglichen (www.hochschulverband.de/fileadmin/redaktion/download/pdf/pm/DHV_Positionspapier_WissZeitVG.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

23

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, ggf. im Rahmen des WissZeitVG Beschäftigten, deren derzeit noch befristete Arbeitsverträge über Drittmittel finanziert werden, durch sog. Pooling-Lösungen, sprich die Schaffung der Möglichkeit einer auf Dauer ausgerichteten Fortsetzung der wissenschaftlichen Tätigkeiten durch einen Standortwechsel im Rahmen eines Kooperationszusammenschlusses mehrerer Wissenschaftseinrichtungen, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen und auf diese Weise mehr Sicherheit bei der Karriereplanung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu ermöglichen, falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Reformvorschläge der Hochschulrektorenkonferenz, einen einheitlichen Qualifizierungszeitraum für Promotion und erste Postdoc-Phase von grundsätzlich zehn Jahren zu fixieren, der individuell flexibel und unterschiedlichen Fachkulturen entsprechend auszugestalten sein kann(www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/zur-weiterentwicklung-des-wissenschaftszeitvertragsgesetzes/)? Inwiefern hält es die Bundesregierung für realistisch, Promotion und Postdoc-Phase innerhalb von zehn Jahren zu schaffen, und in welchen Wissenschaftsbereichen ist dies nach Auffassung der Bundesregierung möglich?

25

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, ggf. im Rahmen des WissZeitVG neben der Professur grundsätzlich auch auf einer anderen unbefristeten Stelle in Forschung, Lehre oder Wissenschaftsmanagement eine langfristige Beschäftigung zu ermöglichen, falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

26

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, ggf. im Rahmen des WissZeitVG ein allgemeines Recht auf eine Dauerstelle für Postdocs bzw. eine Pflicht für die Universitäten, Anschlusszusagen zu erteilen, wie es etwa das Berliner Hochschulgesetz vorsieht, zu verankern, falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

27

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG den bisher im deutschen Wissenschaftssystem üblichen Begriff „Nachwuchs“ für alle Abschnitte vor der Professur durch die von der Europäischen Kommission definierten Profile R1 (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor der Professur), R2 (anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Postdoc-Phase), R3 (etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler während der Habilitation, Junior-Gruppenleiter etc. sowie Dauerstellen neben der Professur), R4 (führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Professorinnen und Professoren) zu ersetzen und jeweils gesonderte Karrierestufen zu definieren (www.diejungeakademie.de/media/pages/presse/perspektiven-auf-das-wissenschaftszeitvertragsgesetz/32f3524576-1670257438/20220624_diejungeakademie_stellungnahmewisszeitvg.pdf), wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

28

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG verbindliche Vertragslaufzeiten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem Ziel der Qualifikation zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten (Promotion) zu verankern, die die gesamte voraussichtliche Dauer der Promotion umfassen und sich an den in der jeweiligen Disziplin üblichen Promotionszeiten orientieren (www.diejungeakademie.de/media/pages/presse/perspektiven-auf-das-wissenschaftszeitvertragsgesetz/32f3524576-1670257438/20220624_diejungeakademie_stellungnahmewisszeitvg.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

29

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG einen Mechanismus zu verankern, der dafür sorgt, dass Ausfallzeiten (u. a. Erziehungszeiten, Krankheiten, Pflege etc.) automatisch zu einer der Ausfallzeit entsprechenden Verlängerung der Vertragslaufzeit führt (Nacharbeitszeit; www.diejungeakademie.de/media/pages/presse/perspektiven-auf-das-wissenschaftszeitvertragsgesetz/32f3524576-1670257438/20220624_diejungeakademie_stellungnahmewisszeitvg.pdf), wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

30

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG den Befristungsgrund der Qualifizierung in der Postdoc-Phase zu streichen (www.diejungeakademie.de/media/pages/presse/perspektiven-auf-das-wissenschaftszeitvertragsgesetz/32f3524576-1670257438/20220624_diejungeakademie_stellungnahmewisszeitvg.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

31

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG im Sinne einer besseren Planbarkeit eine Mindestvertragslaufzeit zu verankern, die der Laufzeit des Projektes entspricht und die eine Untergrenze von 24 Monaten nicht unterschreiten darf (www.diejungeakademie.de/media/pages/presse/perspektiven-auf-das-wissenschaftszeitvertragsgesetz/32f3524576-1670257438/20220624_diejungeakademie_stellungnahmewisszeitvg.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

32

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG in der Postdoc-Phase eine einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit am gegebenen Projekt und Institut zu ermöglichen, sodass Institutionen die Möglichkeit erhalten, bei der Verfügbarkeit weiterer Mittel die Stelle zu verlängern (www.diejungeakademie.de/media/pages/presse/perspektiven-auf-das-wissenschaftszeitvertragsgesetz/32f3524576-1670257438/20220624_diejungeakademie_stellungnahmewisszeitvg.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

33

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG in der Postdoc-Phase bei einem Wechsel von Projekt und Institut die Möglichkeit einer erneuten Befristung mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten sowie die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung zu schaffen (www.diejungeakademie.de/media/pages/presse/perspektiven-auf-das-wissenschaftszeitvertragsgesetz/32f3524576-1670257438/20220624_diejungeakademie_stellungnahmewisszeitvg.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

34

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG in der Postdoc-Phase den Anteil der befristeten Arbeitsverträge an der Gesamtzahl der aus Haushaltmitteln finanzierten Arbeitsverträge über einen zu bestimmenden Richtwert auf institutioneller Ebene zu regeln sowie einen zu bestimmenden Belohnungs- und Sanktionierungsmechanismen zu etablieren (www.diejungeakademie.de/media/pages/presse/perspektiven-auf-das-wissenschaftszeitvertragsgesetz/32f3524576-1670257438/20220624_diejungeakademie_stellungnahmewisszeitvg.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

35

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG einen etwaigen Richtwert über eine vom BMBF einzurichtende bundesweite Kommission festzulegen, in der alle Statusgruppen entsprechend den von der Europäischen Kommission definierten Profilen R1, R2, R3 und R4 in gleichen Anteilen vertreten sind (www.diejungeakademie.de/media/pages/presse/perspektiven-auf-das-wissenschaftszeitvertragsgesetz/32f3524576-1670257438/20220624_diejungeakademie_stellungnahmewisszeitvg.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

36

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG für etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die keine Lebenszeitprofessur anstreben, einen dauerhaften Verbleib in der Wissenschaft neben der Professur, etwa in Forschung und Lehre, durch eine Entfristung mit Erreichen des Tenure Tracks zu ermöglichen (www.diejungeakademie.de/media/pages/presse/perspektiven-auf-das-wissenschaftszeitvertragsgesetz/32f3524576-1670257438/20220624_diejungeakademie_stellungnahmewisszeitvg.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

37

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG das Aufzeigen einer verbindlichen Perspektive für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verankern, indem bereits vor Vertragsunterzeichnung konkrete Zielkriterien für eine Entfristung vereinbart werden (www.diejungeakademie.de/media/pages/presse/perspektiven-auf-das-wissenschaftszeitvertragsgesetz/32f3524576-1670257438/20220624_diejungeakademie_stellungnahmewisszeitvg.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

38

Hält die Bundesregierung die Etablierung wissenschaftlicher Dauerstellen neben der Professur für eine substanzielle Verbesserung sowohl für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als auch für Universitäten und Forschungsinstitute (www.diejungeakademie.de/media/pages/presse/perspektiven-auf-das-wissenschaftszeitvertragsgesetz/32f3524576-1670257438/20220624_diejungeakademie_stellungnahmewisszeitvg.pdf), falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

39

Plant die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern ggf. Programme im Sinne eines Career-Services für wissenschaftliche Laufbahnen, die auch einen Karrierewechsel von qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern unterstützen, die absehbar keine Professuren oder Dauerstellen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erreichen können, falls ja, welche Eckpunkte haben die Pläne der Bundesregierung, und falls nein, warum nicht?

40

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen auf die Haushalte der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch das Berliner Hochschulgesetz, und wie würde sich eine Anwendung der Berliner Gesetzgebung in anderen Bundesländern auf die Haushalte der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auswirken, und falls die Bunderegierung darüber keine Kenntnisse hat, plant sie dazu eine Untersuchung bzw. Erhebung?

41

Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen einer Ausweitung einer Entfristung und dem Exzellenzgedanken in der Wissenschaft, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie gedenkt sie, diesen aufzulösen?

42

Mit welchen Maßnahmen sollen Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Postdoc-Phase deutlich erhöht werden?

43

Beabsichtigt die Bundesregierung, Befristungen unterhalb der durchschnittlichen Qualifizierungszeit im WissZeitVG explizit zu regeln, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

44

Gedenkt die Bundesregierung, eine Regelung für Brückenverträge in das WissZeitVG aufzunehmen, wenn ja, wie soll sie ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht?

45

In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen sollen Arbeitsverträge mit dem Ziel der Promotion in der Qualifizierungsphase unter 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit gestattet werden?

46

Plant die Bundesregierung, das Prinzip „Dauerstellen für Daueraufgaben“ im WissZeitVG zu verankern (www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Hochschule_und_Forschung/Positionspapier/Positionspapier-Dauerstellen-fuer-Daueraufgaben.pdf), falls ja, wie, und falls nein, warum nicht?

47

Plant die Bundesregierung, den Anteil an mit unbefristeten Arbeitsverträgen ausgestatteten Beschäftigten zu erhöhen, wenn ja, wie, und in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?

48

Wie steht die Bundesregierung ggf. zu einer Einführung neuer Stellenkategorien wie dem Lektor bzw. der Lektorin und dem Wissenschaftsmanager bzw. der Wissenschaftsmanagerin für Daueraufgaben?

49

Plant die Bundesregierung ggf. im Rahmen des Gesetzes die Professorinnen und Professoren zu mehr Betreuungsvereinbarungen zu verpflichten, die die Art und den Umfang der durch die Professorinnen und/oder Professoren vorzunehmenden Betreuungsmaßnahmen, die von der Nachwuchswissenschaftlerin oder dem Nachwuchswissenschaftler zu erbringenden Leistungen sowie das angestrebte Qualifizierungsziel, einschließlich einer Zeitplanung, festhalten?

50

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung über die Reform des WissZeitVG hinaus, Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu schließen, in denen grundlegende Ziele zur Weiterentwicklung der Personalstruktur – einschließlich der Zielzahlen zur Erhöhung des Anteils an Dauerbeschäftigungen, der Personalkategorien und der Karrierewege – festgehalten sind? Welche Rolle kommt hier nach Auffassung der Bundesregierung den Ländern zu?

Berlin, den 16. März 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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