TikTok
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
China steht im Verdacht, mit Hilfe der App TikTok Millionen Handys auszuspionieren und Meinungsmanipulation zu betreiben. Das FBI bekräftigte dies vor dem Geheimdienstausschuss des US-amerikanischen Senats am 10. März 2023. Die App stelle dem FBI zufolge ein Risiko für die nationale Sicherheit dar (www.tagesschau.de/ausland/amerika/fbi-tik-tok-101.html). ByteDance, der Mutterkonzern von TikTok, unterliegt der chinesischen Gesetzgebung. Darüber hinaus beteiligt sich seit April 2021 die Volksrepublik China an ByteDance. Die chinesische Regierung hat auch einen Sitz im Aufsichtsrat eingenommen (www.reuters.com/world/china/beijing-owns-stakes-bytedanceweibo-domestic-entities-records-show-2021-08-17/). Der europäische Ableger, TikTok Limited, hat seinen Sitz in Irland.
Der Verdacht besteht, dass der chinesische Staat Zugriff auf europäische TikTok-Nutzerdaten, insbesondere auf die nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselten Privatnachrichten, haben könnte. Der TikTok-Chef Shou Zi Chew bestätigte im Juli 2022, dass Angestellte außerhalb der USA, darunter auch Angestellte in China, Zugriff auf Daten von TikTok-Nutzern aus den USA haben (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tiktok-china-nutzerdaten-bytedance-zensur-1.5614661). Im Dezember 2022 wurde bekannt, dass TikTok mehrere US-amerikanische Journalisten ausspioniert hatte (www.augsburger-allgemeine.de/panorama/spionage-bei-tiktok-us-journalisten-wurden-ausspioniert-id64974016.html).
In dieser Konstellation besteht einerseits die Befürchtung, dass die chinesische Regierung TikTok dazu bringen könnte, sensible Daten abzugreifen, andererseits könnte die Volksrepublik China TikTok einsetzen, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tiktok-china-nutzerdaten-bytedance-zensur-1.5614661).
Die USA und Kanada haben die App TikTok bereits auf allen Regierungsgeräten verboten. Ab dem 20. März 2023 ist auch in EU-Behörden TikTok auf Diensthandys verboten. In den USA wird sogar über ein allgemeines Verbot der App nachgedacht. Dafür wurde am 1. März 2023 ein Gesetzentwurf ins Repräsentantenhaus eingebracht (www.zeit.de/digital/datenschutz/2023-03/tiktok-regierungsbehoerden-usa-verbot-china und www.zeit.de/digital/2023-03/tiktok-app-usa-risiko-nationale-sicherheit). Medienberichten zufolge sei die Nutzung in Deutschland bereits für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deutschen Behörden blockiert, jedoch ohne ein direktes Verbot (www.tagesspiegel.de/tiktokblockiert-regierungsmitarbeiter-in-deutschland-konnen-die-app-nicht-nutzen-9441785.html).
In Reaktion auf die Sicherheitsbedenken hat TikTok beschlossen, die Daten europäischer Nutzer hauptsächlich in Europa zu speichern. Es sollen dafür zwei weitere Rechenzentren in Irland und Norwegen errichtet werden. Darüber hinaus werde ein unabhängiger Partner den Datenfluss und den Zugang zu Informationen überwachen. Die Speicherung in Europa solle in diesem Jahr beginnen und der Umzug im Jahr 2024 weitergehen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/computer-datensorgen-tiktok-richtet-mehr-rechenzentren-in-europa-ein-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230308-99-874029).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen26
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, wie viele Nutzerinnen und Nutzer die chinesische Videoplattform TikTok in Deutschland derzeit hat?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Verbindung des Unternehmens ByteDance zur Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), und wenn ja, wie stellt sich diese Verbindung dar?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Verbindung des Unternehmens ByteDance zur Regierung der Volksrepublik China, und wenn ja, wie stellt sich diese Verbindung dar?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Verbindung des Unternehmens ByteDance mit dem chinesischen Militär, und wenn ja, wie stellt sich diese Verbindung dar?
Unterliegt das Unternehmen ByteDance nach Kenntnis der Bundesregierung einer chinesischen Regulierung, aus der sich eine direkte oder indirekte Kooperationspflicht mit chinesischen Geheimdiensten oder anderen Regierungsstellen in China oder Berichtspflicht an chinesische Geheimdienste oder andere Regierungsstellen in China ergibt?
Aus welchen Gründen hat das Unternehmen Bytedance nach Kenntnis der Bundesregierung seinen offiziellen Unternehmenssitz auf den Cayman Inseln (www.fr.de/panorama/medien-us-regierung-fordert-eigentuemerwechsel-bei-tiktok-zr-92149589.html)?
Hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bezüglich der App TikTok gegenüber der Bundesregierung geäußert, und wenn ja, wann, und in welcher Form?
Erfüllt die App TikTok nach Ansicht der Bundesregierung die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens TikTok Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, und wenn ja, wie viele, und wie hat das Bundesamt für Justiz darauf reagiert?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen auch deutsche Journalistinnen und Journalisten von TikTok ausspioniert wurden (www.augsburger-allgemeine.de/panorama/spionage-bei-tiktok-us-journalisten-wurden-ausspioniert-id64974016.html)?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung rechtliche Möglichkeiten für das Unternehmen ByteDance, auf die (Nutzer-)Daten von TikTok Limited zuzugreifen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung technische Möglichkeiten für das Unternehmen ByteDance, auf die (Nutzer-)Daten von TikTok Limited zuzugreifen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob die chinesische Regierung über den Mutterkonzern ByteDance und so über die europäische TikTok Limited oder auf anderen Wegen Zugriff auf die Daten von TikTok-Nutzern in Deutschland erhalten kann, und wenn ja, inwiefern?
Wie viele Fälle von Desinformation auf der Videoplattform TikTok sind der Bundesregierung bekannt?
Ist seitens der Bundesregierung eine Einschätzung über die App TikTok beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgefragt worden, und wenn ja, wie lautet diese, und welche allgemeinen Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus für ihre weitere Arbeit gezogen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die tschechische Behörde für Cyber- und Informationssicherheit (Nukib) die Videoplattform TikTok aufgrund der Menge und Verarbeitung von Nutzerdaten als „Bedrohung“ und Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft hat, und wie bewertet die Bundesregierung diese Einschätzung (www.tagesschau.de/ausland/amerika/fbi-tik-tok-101.html)?
Sind der Bundesregierung Bedenken seitens der deutschen Sicherheitsbehörden gegenüber TikTok bekannt, und wenn ja, welche?
Welche externe Agentur verwaltet den TikTok-Kanal des Bundesministeriums für Gesundheit (www.tagesspiegel.de/tiktok-blockiert-regierungsmitarbeiter-in-deutschland-konnen-die-app-nicht-nutzen-9441785.html)?
Hat das Bundesministerium für Gesundheit die Vergabe der Verwaltung seines TikTok-Kanals durch das BSI prüfen lassen?
Plant die Bundesregierung ein teilweises Verbot der Anwendung der Videoplattform von TikTok in Deutschland in bestimmten Bereichen, wie beispielsweise in Einrichtungen kritischer Infrastrukturen?
Dürfen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr die App TikTok auf ihren Dienstgeräten oder ihren privaten Handys benutzen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wer als unabhängiger Partner zu Überwachung der Datenspeicherung und der Datenflüsse in den von TikTok in Europa errichteten und bis 2024 noch im Aufbau befindlichen Rechenzentren eingesetzt werden soll?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der US-amerikanischen Regierung nach einer Abspaltung von TikTok Inc. vom Mutterkonzern ByteDance?
Erlaubt nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslegung der EU-Datenschutzgrund-Verordnung in Irland der TikTok Limited, dem Unternehmen ByteDance (Nutzer-)Daten zur Verfügung zu stellen?
Welche Rechtsgrundlagen kommen aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich für eine Regulierung, Nutzungseinschränkung oder ein Verbot von TikTok in Betracht, und warum sind diese Rechtsgrundlagen aus Sicht der Bundesregierung (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/innenministerin-faeser-kein-tiktok-verbot-in-deutschland,TZJomKK) nicht auf TikTok anwendbar (bitte die Rechtsgrundlagen jeweils einzeln aufführen und die jeweilige Nichtanwendbarkeit aus Sicht der Bundesregierung begründen)?
Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Regulierung von Apps in Deutschland?