Zivilklauseln in der Wissenschaft
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind internationale Kooperationen deutscher Hochschulen (HS) und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (AuF) im Bereich militärtechnischer und Dual-Use-Forschung und die Zweckmäßigkeit von Zivilklauseln nach Auffassung der Fragesteller erneut in den Fokus der öffentlichen Debatte geraten (table.media/research/analyse/jan-woerner-zivilklauseln-muessen-dringend-ueberarbeitet-werden/). Die Akademie der Technikwissenschaften (acatech) hat im Juni 2022 folgende Forderung veröffentlicht: „Eine Modernisierung militärischer und ziviler Sicherheit braucht Forschung. Ihr stehen Zivilklauseln in der Wissenschaft entgegen, die Forschung auf zivile Zwecke beschränken. Diese seien angesichts der geänderten Voraussetzungen zu überdenken. Jedoch müsse Forschung für militärische Zwecke immer durch eine Begleitforschung und den Dialog mit den Beteiligten und der Gesellschaft flankiert werden. Ein synergetischer Mitteileinsatz könne Innovationen auch im zivilen Bereich fördern.“ (www.acatech.de/allgemein/ausruesten-statt-aufruesten-acatech-impuls-fordert-neuaushandlung-sicherheitspolitischer-prioritaeten/). Verfechterinnen und Verfechter von Zivilklauseln in der Wissenschaft betonen hingegen die Absicherung der zivilen Ausrichtung von Forschung und Lehre und die Notwendigkeit von flächendeckenden Zivilklauseln (www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/ukraine-krieg-universitaeten-sollen-zivilklauseln-streichen-18149840.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie steht die Bundesregierung zur Selbstverpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen wie Universitäten, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen?
Welche Hochschulen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zivilklausel in ihren Satzungen?
In welchen Bundesländern ist die Zivilklausel nach Kenntnis der Bundesregierung im Landesrecht verankert?
Welche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (AuF) mit Zivilklausel haben seit 2020 Bundesmittel für rüstungsrelevante Projekte und Forschungsvorhaben erhalten?
Welche Forschungsvorhaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Bestehens einer Zivilklausel an deutschen Universitäten und Hochschulen bei ausländischen Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Auftrag gegeben?
Wie vielen Gastwissenschaftlern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Visumserteilung aus Proliferationsbekämpfungsgründen verweigert?
An welche Hochschulen bzw. Wissenschaftseinrichtungen im Ausland wurden die in der Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/3034 genannten rüstungsrelevanten Forschungsvorhaben vergeben?
Welche geplanten und laufenden Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2021 im Bereich Forschung und Innovation eingefroren oder kritisch überprüft, weil sie deutsche Interessen konkret gefährdet haben?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Abschaffung von Zivilklauseln zu einer friedenssichernden Forschung beitragen kann, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Beeinträchtigt nach Einschätzung der Bundesregierung die Zivilklausel an HS und AuF sowie im Landesrecht die Anstrengungen im Bereich der Sicherheitsforschung, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
In welchen anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die dortigen Hochschulen ebenfalls Regelungen wie die der deutschen Zivilklausel?