Onlinezugangsgesetz 2.0
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland muss vorankommen. Dafür braucht es im Jahr 2023 ein gezieltes Engagement von Bund, Ländern und Kommunen. Insbesondere muss mit Hochdruck an der weiteren Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gearbeitet werden. Der Status quo des OZG-Prozesses ist derzeit ernüchternd. Trotz eines übergreifenden Kraftaktes in den vergangenen Jahren konnten die Ziele des vielversprechenden OZG nicht erreicht werden.
Von den 575 im Gesetz definierten Verwaltungsleistungen stand nach Ablauf der Umsetzungsfrist im Jahr 2022 nur ein Bruchteil – 33 Verwaltungsleistungen – flächendeckend zur Verfügung (http://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresberichte/2022-jahresbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Umso mehr kommt dem Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG 2.0) eine große Bedeutung zu. Doch der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) für ein OZG 2.0 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/ozg/ozg-aenderung.pdf?__blob=publicationFile&v=2) kommt nach Auffassung der Fragesteller nicht nur zu spät, er setzt auch falsche Prioritäten.
An der Zielsetzung und an den grundlegenden Mechanismen und Strukturen zur Verwaltungsdigitalisierung soll sich laut Referentenentwurf nichts Maßgebliches ändern. Der Normenkontrollrat (NKR), das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung, kritisiert sowohl in seinem Jahresgutachten 2022 (http://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresberichte/2022-jahresbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=6) als auch kürzlich in seinem Positionspapier zum Referentenentwurf (http://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Positionspapiere/ozg-positionspapier.pdf?__blob=publicationFile&v=14) den fehlenden Modernisierungsdruck, und rät dazu, den Verbindlichkeitsgrad der Verwaltungsmodernisierung grundlegend zu erhöhen.
Aus Sicht der Fragesteller setzt die derzeitige Bundesregierung im Referentenentwurf zum OZG 2.0, u. a. mit der Streichung der Umsetzungsfrist, mit fehlenden Verantwortlichkeiten und Koordinierungsstrukturen, unentschiedenen Schwerpunktsetzungen, mangelnder qualitativer Evaluierung und einer ausgeklammerten verbindlichen Ende-zu-Ende-Digitalisierung, an den falschen Stellen an.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Jahresgutachten (2022) des Normenkontrollrates (NKR) bezüglich des OZG 2.0, und stimmt sie zu, dass ein akuter Handlungsbedarf in der Verwaltungsmodernisierung besteht (www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/300864/2151122/50b1598614e5e3fd9be52457e1563a26/22-12-13-nkr-jahresbericht-2022-data.pdf?download=1)?
Plant die Bundesregierung, das „zentrale zusätzliche Digitalbudget“ im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (S. 15) noch in dieser Legislaturperiode einzuführen, und wenn ja, ab wann sollen aus dem Digitalbudget auch OZG-Projekte finanziert werden können?
Welche Leistungen stehen im Referentenentwurf zum OZG 2.0 im Vordergrund, die häufig in Anspruch genommen werden und realistischerweise bis Ende 2023 ausgerollt werden können?
Wann, und wie möchte die Bundesregierung die ausstehende „noch zu regelnde Schwerpunktsetzung“ (Referentenentwurf, S. 1), als Ausgleich zur gestrichenen Umsetzungsfrist der §§ 1a, 12 OZG, treffen?
Bis wann wird der Bund zentrale Basisdienste bereitstellen, und bis wann soll der Ersatz landeseigener Entwicklungen des Bürgerkontos und Postfachs zu einem einheitlichen Konto nach den §§ 3, 13 OZG erfolgen?
Sollen nach Ansicht der Bundesregierung ressortübergreifende und effektive Governance-Strukturen als transparente Lenkungsstrukturen für die Steuerung des Nachfolgegesetzes geschaffen werden, und wenn ja, welche, und an welchen Schnittstellen?
Nach welchen Projektmanagementstandards sollen künftig Digitalisierungsprojekte durchgeführt werden, sollen diese ressortübergreifend verbindlich und einheitlich vorgegeben werden, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, zu wann?
Woher sollen für die Koordination und Umsetzung des OZG 2.0 nach Auffassung der Bundesregierung auf Bundes-, Landes- und insbesondere der Kommunalebene die entsprechenden (IT-)Fachkräfte rekrutiert werden?
Gibt es seitens der Bundesregierung eine Strategie zur IT-Fachkräftegewinnung in den entsprechenden Stellen der Verwaltungen, in denen die OZG-Umsetzung erfolgen soll?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Pläne, dass in einem OZG 2.0 eine Nachfrist für die unterbliebene Umsetzung ausdrücklich nicht bestimmt wird (Referentenentwurf, S. 20)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in der technischen Infrastruktur und in der Benutzerfreundlichkeit des Portalverbundes, damit er für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen weiter an Zugänglichkeit und Nutzen gewinnt?
Welche Skalierungen und eindeutigen Qualitätsmerkmale formuliert die Bundesregierung an das OZG 2.0?
Warum verzichtet die Bundesregierung auf eine Meilensteinplanung für die elementare IT-Infrastruktur und Standardisierung?
Wie möchte die Bundesregierung mit dem OZG 2.0 die Leistungsträger des OZG-Vollzugs – die Kommunen – in der Umsetzung stärker unterstützen, als es bisher geschehen ist?
Wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf einen obligatorischen ganzheitlichen Digitalisierungsansatz, obwohl die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 8. Dezember 2022 in ihrem Beschluss festgehalten haben, dass die Digitalisierung der Verwaltung mehr sein muss als die Automatisierung analoger Prozesse (www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2152598/da761b75f114b964fe18e227b6df4828/2022-12-08-mpk-beschluss-5-ozg-data.pdf?download=1)?
Wird die Bundesregierung weiterhin auf eine obligatorische Ende-zu-Ende-Digitalisierung verzichten, obwohl die Kommunen als elementare Vollzugsebene in der Länder- und Verbändebeteiligung ausdrücklich eine Verpflichtung zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung fordern (siehe Stellungnahme der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände vom 2. März 2023)?
Wie möchte die Bundesregierung die fachlich geprägten Ökosysteme aller Stakeholder, wie Föderale IT-Kooperation (FITKO), Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), Fachverfahrenshersteller, IT-Dienstleister, gesetzgebende und vollziehende Behörden, organisatorisch einbinden?
Warum verzichtet die Bundesregierung grundlegend auf eine Verpflichtung zur Stärkung von offenen Standards, obwohl in § 2 des anzupassenden IT-Staatsvertrages die Regeln für die Verbindlichkeit von Standards angepasst werden sollen?
Wie soll das OZG 2.0 mit der Registermodernisierung verzahnt werden?
In welcher Form soll der Digitalcheck zusammen mit dem Digital-First-Anspruch im OZG 2.0 und in der weiteren Umsetzung berücksichtigt werden?
Plant die Bundesregierung über das OZG hinaus – der OZG-Entwurf sieht vor, dass das Organisationskonto als Schriftformersatz fungieren soll –, Schriftformerfordernisse im Rechtsverkehr abzubauen?
Wie soll eine gemeinsame Finanzierung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zwischen Bund und Ländern aussehen, um eine Umsetzung sowohl der Projektierung als auch des späteren Betriebs und der kommunen- und länderübergreifenden Nutzung sicherzustellen, und welche Verabredungen gibt es hierzu zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 28. Februar 2023 Verträge nach dem Definitionsbegriff von „externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ mit externen Beratern im Zusammenhang mit der OZG-Umsetzung (dazu zählen auch einzelne OZG-Leistungen) geschlossen (s. Definition zur externen Beratung aus dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 10. Februar 2021; bitte jeweils nach entgeltlichen externen Beratungsleistungen und Umsetzungsleistungen nach Bundesministerium und nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)?
a) Wie viele reine Umsetzungsleistungen wurden darüber hinaus beim OZG in Anspruch genommen?
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Volumen derzeit auf Landes- und kommunaler Ebene externe Beratungs- und Unterstützungsleistung im OZG-Prozess in Anspruch genommen werden?
c) In welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung, sich an der Finanzierung der Umsetzung des OZG 2.0 zu beteiligen?