[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus
Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/6290 –
Aktuelle Planung von LNG-Terminals in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in
einem Bericht vom 2. März 2023 umfangreich zum Stand des Baus von
deutschen Terminals für Flüssigerdgas („Liquified Natural Gas“, LNG) an den
Haushaltsausschuss (HHA) des Deutschen Bundestages berichtet (HHA-
Drucksache 20/3623,
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/2023
0303-lng-bericht.pdf, im Folgenden „Bericht des BMWK an den HHA“).
Zuvor hatte dafür das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln
(EWI) dem BMWK mit einer „Analyse der globalen Gasmärkte bis 2035“
zugearbeitet (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/20230303-ln
g-studie.pdf). Mitte März 2023 wurde durch eine Drucksache an den
Haushaltsausschuss (20/3637) bekannt, dass die Kosten für die Terminals um
mehrere hundert Millionen Euro steigen und jetzt insgesamt bei deutlich über
10 Mrd. Euro liegen sollen.
Sowohl zu den Kosten als auch zur Notwendigkeit der LNG-Terminals stellen
sich weiterhin viele Fragen. Die Dimension der LNG-Kapazitäten in
Deutschland steht trotz der inzwischen schon vom BMWK reduzierten Planung
infrage (vgl. z. B. newclimate.org/sites/default/files/2023-03/newclimate_lng_uber
kapazitat_deutschland.pdf). Insbesondere die vor Rügen geplanten Terminals
zur Versorgung der ab Lubmin laufenden Landröhren werden von Lokalpolitik
(vgl. jüngst
www.zeit.de/news/2023-03/20/lng-terminal-brandbrief-der-insel-b
uergermeister-an-schwesig), Landesregierung (
www.ndr.de/nachrichten/meckl
enburg-vorpommern/Schwesig-lehnt-Plaene-fuer-LNG-Terminal-des-
Bundesvor-Ruegen-ab,lngterminal200.html) und Umweltschutzverbänden (z. B. dem
Naturschutzbund Deutschland [NABU], mitmachen.nabu.de/de/ruegen)
abgelehnt.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6675
20. Wahlperiode 04.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 3. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Worauf beruhen die im Bericht des BMWK an den Haushaltsausschuss
(HHA) (Tabelle, S. 7, Zeile 2) genannten ausländischen Bedarfe?
Haben die dort genannten Länder ihr Interesse an einem Import über
Deutschland kommuniziert, und steht die Bundesregierung hierzu in
Gesprächen?
Die genannten Bedarfsgrößen sind als Differenz aus den Gesamtverbräuchen
der Staaten Tschechien, Slowakei, Österreich und der Ukraine bzw. Moldau
und den jeweiligen bisherigen Transitmengen aus Deutschland in diese Staaten
berechnet worden. Dabei wurde angenommen, dass die Bezugsquellen in
Russland liegen und nicht mehr zur Verfügung stehen. Für das bei dieser Rechnung
entstehende Delta wird unterstellt, dass die Staaten 50 Prozent des Gasbedarfs
über deutsche Importterminals beziehen werden. Für die verbleibenden 50
Prozent wird angenommen, dass die genannten Staaten diese Menge über andere
Importrouten, z. B. über nordwesteuropäische LNG‐Terminals, sichern können.
Daraus ergibt sich für Tschechien eine angenommene zusätzliche Nachfrage
von circa 1 Mrd. Kubikmeter pro Jahr; für die Slowakei 0,15 Mrd. Kubikmeter
pro Jahr; für Österreich 0,5 Mrd. Kubikmeter pro Jahr und für die Ukraine und
Moldau zusammen 4,5 Mrd. Kubikmeter pro Jahr (bzw. nach angenommener
sinkender Eigenförderung der Ukraine ab 2026 5 Mrd. Kubikmeter pro Jahr).
Insgesamt ergibt sich so eine Menge von zusätzlichen circa 6 bis 7 Mrd.
Kubikmeter pro Jahr, die in den kommenden Jahren zur Versorgung dieser Staaten in
die Bedarfsberechnung einbezogen wird. Im Jahr 2023 wird aufgrund von
bereits laufenden Beschaffungsmaßnahmen der Staaten für dieses Jahr von etwas
geringeren zusätzlichen Bedarfen in Höhe von 5,5 Mrd. Kubikmeter
ausgegangen.
Die Bundesregierung steht mit Vertretern aller genannten Staaten in
Gesprächen zu deren Energieversorgung. Das Interesse an deutschen Flüssigerdgas-
(LNG-)Importkapazitäten wurde dabei teilweise explizit bekundet.
2. Warum findet sich im Bericht des BMWK an den HHA nicht mehr die
„Regasifizierungsstation Lubmin“ mit 12,5 Mrd. m³ pro Jahr Kapazität,
die noch in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5170
genannt war?
Wurde dieses Projekt abgesagt, und wenn ja, entstehen dem Bund
dennoch Kosten (ggf. welche)?
Die Antwort zu Frage 17 der genannten Kleinen Anfrage bezog sich auf eine
Regasifizierungsstation eines privaten Projektbeteiligten, die als Teil des
Gesamtprojektes am Ostseestandort vor Sellin geplant war. Der Projektpartner hat
die entsprechenden Projektpläne jedoch im Anschluss beendet, sodass das
Projekt nicht mehr in der Kapazitätsplanung des Berichtes an den HHA einfließt.
Hierdurch entstehen dem Bund keine Kosten.
3. Warum findet sich im Bericht des BMWK an den HHA nicht mehr die
zweite Phase des Lubmin-Projekts mit Bundesbeteiligung („Lubmin II“),
die sich noch in einer internen Übersicht des BMWK vom Dezember
2022 fand (twitter.com/MKreutzfeldt/status/1626492142297268225)?
Wurde dieses Projekt abgesagt, und wenn ja, entstehen dem Bund
dennoch Kosten (ggf. welche)?
Die ursprünglich für das Projekt Lubmin geplante zweite Phase sah in der
Projektplanung die Errichtung einer Regasifizierungsstation durch einen privaten
Projektpartner vor. Nachdem der Projektpartner ausgestiegen ist, wird diese
zweite Phase nicht weiterverfolgt. Hierdurch entstehen dem Bund keine
Kosten.
4. Warum fehlten in der Analyse des Energiewirtschaftlichen Instituts an
der Universität zu Köln (EWI) für das BMWK die beiden festen
Terminals in Stade und Wilhelmshaven, und war dies eine Vorgabe des BMWK
oder hat das EWI das so entschieden?
Die Eingangsgrößen der Berechnungen des Energiewirtschaftlichen Instituts an
der Universität zu Köln (EWI) wurden zwischen EWI und Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Basis des zum Zeitpunkt der
Festlegung der Annahmen aktuellen Planungsstandes der deutschen LNG-
Importinfrastruktur abgestimmt. Da für die in Stade und Wilhelmshaven geplanten
festen Terminals zum Zeitpunkt der Festlegung der Annahmen keine finale
Investitionsentscheidung getroffen wurde, hat das EWI die beiden Terminals
nicht in die Berechnung aufgenommen. Dies bedeutet nicht, dass die beiden
Terminals im Sinne der Versorgungssicherheit nicht notwendig wären. So
rechnet die Studie des EWI nicht mit exogenen Ereignissen wie Sabotage oder
Havarie an anderen bestehenden Importquellen. Um sich gegen diese Risiken zu
wappnen, sind Reserven in Form von ausreichenden LNG-Importkapazitäten
von großer Bedeutung.
5. Warum finden sich in der Übersichtstabelle im Bericht des BMWK an
den HHA (S. 7 ff.) keine Spitzenlasten für die LNG-Terminals, obwohl
das BMWK intern damit rechnet (vgl. Dokument des BMWK vom
Dezember 2022, twitter.com/MKreutzfeldt/status/1626492142297268225),
und für wie lange kann ein LNG-Terminal mit Spitzenlast betrieben
werden?
Die Floating Storage and Regasification Units (FSRU) haben die Möglichkeit,
vorübergehend mit Spitzenkapazitäten zu regasifizieren. Diese Spitzenlasten
ermöglichen die Regasifizierung größerer Mengen an LNG, sind aber technisch
nur sehr eingeschränkt nutzbar und können in der Kalkulation insoweit keine
feste Planungsgröße bilden. Für die Regasifizierung mit Spitzenlast wird
Seewasser durch die FSRU geleitet und als Wärmequelle verwendet. Dafür wird
eine relativ hohe Temperatur des Seewassers benötigt, wodurch dieses
Verfahren nur in den warmen Monaten zum Einsatz kommen kann. Zudem kann
die Methode nur vorübergehend verwendet werden, da sie die Maschinen der
FSRU unter erhöhten Stress setzt und zusätzlichen Wartungsbedarf generiert.
Zwecks Betriebssicherheit ist teilweise eine Höchstdauer für diesen
Spitzenbetrieb definiert.
6. Warum wird im Bericht des BMWK an den HHA die Nutzung der
Terminals in der Tabelle auf S. 6 ff. nur bis 2030 dargestellt, obwohl die
Charterzeiträume bis zu 15 Jahre betragen (vgl. S. 12)?
Die im Bericht an den Haushaltsausschuss vorgelegte Tabelle zu den LNG-
Kapazitätsbedarfen hatte insbesondere den Anspruch, den Aufbau von
Importkapazitäten durch die sukzessive Inbetriebnahme der deutschen LNG-Projekte zu
illustrieren. Da mit den letzten Inbetriebnahmen durch die festen LNG-
Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Stade und Wilhelmshaven im Jahr
2026 bzw. 2027 gerechnet wird, wurde zur Darstellung der Zeithorizont bis
2030 gewählt. Ein weiterer Zuwachs von Kapazitäten über 2030 hinaus ist
nicht vorgesehen. Vielmehr können während der gesamten Dauer der
Charterverträge die Verträge entweder gekündigt oder aber die FSRU an einem
anderen Ort bzw. als LNG-Tanker eingesetzt und die Regasifizierungskapazitäten so
verringert werden.
7. Warum weichen im Bericht des BMWK an den HHA die Mindest-
Charterdauern für einige FSRU (S. 12) so stark von den angegebenen
Nutzungsdauern (Tabelle, S. 8) ab (z. B. Wilhelmshaven II zwei Jahre
Nutzung, fünf Jahre Charter; Stade drei Jahre Nutzung, zehn Jahre Charter;
Brunsbüttel vier Jahre Nutzung, zehn Jahre Charter)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass
insofern hier für den Bund ungünstige Verträge geschlossen wurden, zumal
trotz der kurzen Nutzung dieser FSRU vor allem ab 2026 hohe
Sicherheitspuffer verbleiben, wie das BMWK selbst in seiner Tabelle (S. 9,
Zeile 31) darstellt?
Das BMWK hat sich bei der Charterung der fünf FSRU für möglichst kurze
Vertragsdauern eingesetzt. Um die FSRU nach Ausbruch des Krieges in der
Ukraine in einem begrenzten Markt und unter hohem Wettbewerberdruck
möglichst schnell zu sichern, musste hierbei auch auf Konditionen der
Schiffseigner, beispielsweise bei der Vertragsdauer, eingegangen werden. Sobald die
FSRU innerhalb der Charterdauer an den bisherigen Einsatzorten in
Deutschland nicht mehr benötigt werden, werden sie an anderen Orten als FSRU oder
mobil als LNG‐Tanker zum Transport von LNG eingesetzt.
8. Was genau ist mit den „Ausstiegsoptionen“ gemeint, die es laut dem
Bericht des BMWK an den HHA „zum Großteil“ (S. 12) bei den FSRU
geben soll (bitte für einzelne FSRU genau beantworten und darstellen,
welche Zahlungen der Bund ggf. nach dem Ausstieg noch leisten müsste)?
Die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung ist in einigen Charterverträgen
gegeben. Genaue Ausführungen zu den Charterdauern und den vorzeitigen
Ausstiegsmöglichkeiten hat das BMWK in einem separaten Bericht dargelegt.
Dieser ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.
9. Warum wird im Bericht des BMWK an den HHA (Tabelle, S. 9,
Zeile 29) das feste Terminal in Wilhelmshaven „Grüngasterminal“ genannt,
und unterscheidet sich dieses Terminal insofern technisch von den
anderen?
Das feste LNG-Terminal am Standort Wilhelmshaven unterscheidet sich
insofern von den in Brunsbüttel und Stade geplanten LNG-Terminals, als dass es
als Importterminal für (verflüssigtes) aus grünem Wasserstoff hergestellten
Methan konzipiert ist. Da sich dieses Methan stofflich nicht von jenem in fossilem
LNG unterscheidet, kann die Importkapazität des LNG-Terminals
vorübergehend und bei entsprechender Nachfrage auch für den Import von fossilem
LNG zur herkömmlichen Erdgasversorgung genutzt werden.
10. Welche Unternehmen mieten nach Kenntnis der Bundesregierung welche
LNG-Terminals in Deutschland für welche Zeiträume?
Die Regasifizierungskapazitäten der Bundes-FSRU werden künftig durch die
bundeseigene Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) vermarket.
Erste Verträge wurden für das FSRU-Terminal Wilhelmshaven I über den
Zeitraum von Mitte Januar 2023 bis Ende März 2024 abgeschlossen. Die Vergabe
von Kapazitäten des FSRU-Terminals in Brunsbüttel erfolgt in Kürze. Die
weitergehende öffentliche Vermarktung über eine Online-Plattform ist derzeit in
Vorbereitung; dazu zählt auch die Bestimmung der anzubietenden Zeiträume.
Die Kapazitäten am landseitigen Terminal in Brunsbüttel, an dem die
Bundesregierung über die KfW Anteile in Höhe von 50 Prozent hält, sind vertraglich
für eine Dauer von fünfzehn Jahren an die Unternehmen RWE, Conoco Philips
und Ineos vergeben worden.
Kundenverträge privater Terminalbetreiber kommentiert die Bundesregierung
nicht.
11. Welche Studien zur Gasversorgung in Deutschland aus dem Jahr 2023
und dem Jahr 2022 sind der Bundesregierung über die Analyse des EWI
hinaus bekannt, und wie bewertet sie diese?
Die Gasversorgung in Deutschland ist im Kontext der internationalen
Gasmärkte zu bewerten. Aus den Jahren 2023 und 2022 sind der Bundesregierung
mehrere Studien zur Bewertung der internationalen Gasversorgung bekannt,
darunter (in alphabetischer Reihenfolge): BP Energy Outlook 2023, Exxon
Outlook for Energy 2022, Fraunhofer IEG et al. 2023 (Europäische
Gasversorgungssicherheit vor dem Hintergrund unterbrochener Versorgung aus
Russland), IEA World Energy Outlook 2022, McKinsey Global Energy Perspective
2022. Die Bewertung der Studien hängt unter anderem von der jeweils
betrachteten Fragestellung, den getroffenen Annahmen, den verwandten Methoden und
dem Zeitpunkt der Veröffentlichung ab.
12. Welche Gesamtausgaben des Bundes für LNG-Terminals sind aktuell zu
erwarten?
Die Gesamtkosten für die Standorte Wilhelmshaven I, Wilhelmshaven II,
Brunsbüttel und Stade sowie die Charterkosten für eine fünfte FSRU sowie
Teilkosten für den Bau der Anbindungspipeline zu einem Ostseestandort
belaufen sich aktuell auf etwa 9 Mrd. Euro. Zusätzlich verbleiben im Haushalt noch
rund 550 Mio. Euro gesperrter Mittel, die ursprünglich für die Charterung und
den Betrieb einer sechsten FSRU vorgesehen waren. Nach einer finalen
Entscheidung für einen Standort der fünften Bundes-FSRU im Ostseeraum müssen
weitere Mittel für den Terminalbetrieb und den Fertigbau der Pipeline beantragt
werden. Ein Großteil der Mittel wird u. a. durch Gebühren zurückfließen.
13. Wie verteilen sich die Mehrkosten für LNG-Terminals, die das BMWK
am 6. März 2023 beantragt hat (laut HHA-Drucksache 20/3637), auf die
einzelnen dort genannten Gründe (S. 6 ff.; bitte nach überplanmäßigen
Ausgaben für 2023 und Verpflichtungsermächtigungen trennen)?
Wegen andauernder Diskussionen über den FSRU-Ostsee-Standort hat das
BMWK den Antrag vom 6. März 2023 auf überplanmäßige Ausgaben
abgeändert und den Haushaltsausschuss lediglich um Genehmigung von 668,703 Mio.
Euro überplanmäßiger Ausgaben und Entsperrung von 123,35 Mio. Euro
gesperrter Ausgabeermächtigungen, die ursprünglich für eine sechste FSRU
vorgesehen waren, nun aber für die anderen fünf Standorte genutzt werden sollen,
gebeten. Diese wurden vom Haushaltsausschuss und dem
Bundesfinanzministerium entsprechend am 29. März 2023 gewährt. Im Ergebnis wurden damit
668,703 Mio. Euro zusätzliche Haushaltsmittel gewährt und
Ausgabeermächtigungen in Höhe von 123,35 Mio. Euro umgewidmet. Der Mehrbedarf an
Verpflichtungsermächtigungen wurde vollständig durch Entsperrung von bei den
Titeln veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen gedeckt, die ursprünglich
ebenfalls für die sechste FSRU vorgesehen war. Mit den Mitteln werden
folgende Mehrkosten finanziert:
• Mehrkosten Brunsbüttel von insgesamt 428,8 Mio. Euro (davon 165,7 Mio.
Euro im Jahr 2023 und 264,1 Mio. Euro in den Jahren 2024 ff.),
• Mehrkosten WHV I von insgesamt 471,55 Mio. Euro (davon 11,95 Mio.
Euro im Jahr 2023 und 459,6 Mio. Euro in den Jahren 2024 ff.),
• Mehrkosten WHV II von insgesamt 290,5 Mio. Euro (davon 183,7 Mio.
Euro im Jahr 2023 und 106,8 Mio. Euro in den Jahren 2024 ff.),
• Zusätzlich Mittel für Ostseestandort in Höhe von 240 Mio. Euro (davon
240 Mio. Euro im Jahr 2023).
Mehrbedarfe, die nicht standortgebunden sind, ergeben sich wie folgt:
• Mehrkosten aus Genehmigungen und zusätzlichen Verträgen von insgesamt
510 Mio. Euro (davon 200 Mio. Euro im Jahr 2023 und 310 Mio. Euro in
den Jahren 2024 ff.),
• Mehrkosten aus Rückbauverpflichtungen in Höhe von 79,5 Mio. Euro
(davon 79,5 Mio. Euro in den Jahren 2024 ff.),
• Mehrkosten aus Charterverträgen von insgesamt 856,7 Mio. Euro (davon
18,4 Mio. Euro im Jahr 2023 und 838,3 Mio. Euro in den Jahren 2024 ff.),
• Kosten für den Kauf von CO2-Zertifikaten in Höhe von insgesamt
19,8 Mio. Euro im Jahr 2023.
14. Warum ist im Bericht des BMWK an den HHA davon die Rede, dass der
Bund an die Unternehmen, die LNG-Infrastruktur vorfinanziert haben,
„Pachtzahlungen“ (S. 13) leiste, und bedeutet dies, dass der Bund nur
Pächter der FSRU ist und diese eigentlich den Unternehmen gehören?
Welche Summen haben private Unternehmen vorfinanziert, und warum
war diese Vorfinanzierung nötig, obwohl der Bund selbst schon ab
2022 Milliardensummen über den Bundeshaushalt bereitgestellt hat?
Die schwimmenden LNG-Terminals (FSRU) werden vom Bund gechartert, der
Bund ist nicht Eigentümer. Der Bau der hafenseitigen Infrastruktur wurde bzw.
wird durch die privaten Projektpartner an den jeweiligen Standorten
vorfinanziert und entsprechend in deren Eigentum gebaut. Eine Ausnahme ist das
FSRU-Projekt in Wilhelmshaven II, bei dem derzeit geplant ist, dass die
Infrastruktur im Eigentum des Bundes gebaut werden soll. Die Amortisation der von
den Projetpartnern getätigten Investitionen erfolgt über die Betriebsdauer der
FSRU in Form von Pachtzahlungen des Bundes. Die Mittel für diese
Pachtzahlungen sind im Bundeshaushalt in Form von Barmitteln und
Verpflichtungsermächtigungen hinterlegt. Diese Art der Projektstrukturierung war geeignet,
um eine unmittelbare und zügige Projektrealisierung zu ermöglichen.
15. Warum soll laut dem Bericht des BMWK an den HHA bis 2027 nur
knapp 1 Mrd. Euro über Gebühren erlöst werden (vgl. S. 14), obwohl die
Gesamtkosten allein für die schwimmenden Terminals (FSRU) bei
inzwischen wohl deutlich über 10 Mrd. Euro liegen (vgl. HHA-
Drucksache 20/3637) und 2027 schon die meisten FSRU in dieser Funktion
außer Betrieb sein sollen (vgl. Bericht, Tabelle, S. 8, Zeilen 20 bis 22)?
Für eine Gesamtbetrachtung der Kosten und Einnahmen der FSRU ist zu
beachten, dass ihr Wert sich primär aus der Gewährleistung der Gas-
Versorgungssicherheit in den kommenden Jahren ergibt und nicht aus einer
betriebswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Betrachtung. Zudem ist die gesamte Charterdauer
auch über 2027 hinaus zu betrachten, inkl. einer Nachnutzung an anderen
Standorten bei einer Ablösung durch die festen LNG-Terminals. Im Ergebnis
schätzt das BMWK die Einnahmen für das Jahr 2023 derzeit auf 60 bis 90 Mio.
Euro. Für die Jahre 2024 bis 2027 werden sich die Einnahmen aktuellen
Schätzungen zufolge auf insgesamt 690 bis 930 Mio. Euro belaufen. Aufgrund
fehlender Erfahrungswerte ist diese Schätzung mit hoher Unsicherheit behaftet,
die oben genannten Schätzwerte spiegeln konservative Annahmen wider und
können in der Praxis ggf. höher ausfallen. Angesichts der immens hohen
volkswirtschaftlichen Kosten, die eine Gasmangellage verursachen würde, betrachtet
das BMWK die FSRU in jedem Fall als eine sinnvolle Investition.
16. Plant die Bundesregierung, die Kosten des Bundes für die LNG-
Terminals langfristig komplett über die Netznutzungsentgelte zu refinanzieren,
und wenn ja, bis wann?
Falls nein, mit welchem nicht refinanzierten, vom Bund abschließend zu
finanzierenden Betrag plant die Bundesregierung?
Derzeit ist nicht geplant, die Kosten des Bundes für die LNG-Terminals über
die Netznutzungsentgelte zu refinanzieren. Der abschließend zu finanzierende
Beitrag des Bundes ergibt sich entsprechend aus der Differenz zwischen den
Kosten, die dafür im Haushalt vorgesehen sind und den Einnahmen aus den
Regasifizierungskapazitäten.
17. Warum sinken die Kosten für die FSRU laut dem Bericht des BMWK an
den HHA ab 2027 kaum (Tabelle, S. 13), insbesondere was die
Charterraten angeht, obwohl zu diesem Zeitpunkt nur noch zwei von fünf FSRU
in Betrieb sein sollen (Tabelle, S. 8)?
Rechnet die Bundesregierung insofern damit, dass der Bund nach der
eigenen Nutzung der FSRU diese weder vorzeitig kündigen noch eine
einnahmewirksame Verwendung wie durch Weitervercharterung oder
Nutzung als Tanker (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/5170) realisieren können wird?
Die FSRU wurden vom Bund für eine Dauer von fünf, zehn bzw. fünfzehn
Jahren gechartert. Entsprechend sind im Haushalt Mittel für die Charterraten über
diese Dauer hinterlegt. Wenn die gecharterten FSRU nicht mehr für die
Regasifizierung benötigt werden, können sie als LNG-Carrier eingesetzt werden oder
für den Einsatz als FSRU weiterverchartert werden. Durch diese
Vercharterungen würden Einnahmen anfallen, die in den Bundeshaushalt zurückfließen. Da
solche Einnahmen aber nicht sicher sind, können sie aktuell nicht als die
Charterrate mindernde Einnahmen im Haushalt berücksichtigt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
18. Wie verändern sich die Charterraten für LNG-Carrier bei der Nutzung als
Tanker statt als FSRU (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 5. Januar
2023 auf die Berichtsanforderung des Abgeordneten Victor Perli zu
„Flüssigerdgas-Terminals“)?
Die Charterrate für den Einsatz als Tanker weicht teilweise von jener für den
Einsatz als stationäre FSRU ab. Genauere Angaben zur Höhe der jeweiligen
Raten macht die Bundesregierung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
nicht.
19. Gibt es weiterhin eine Finanzierung des Bundes von 100 Mio. Euro für
das feste LNG-Terminal in Stade (vgl.
www.ndr.de/nachrichten/niedersa
chsen/lueneburg_heide_unterelbe/LNG-Terminal-in-Stade-Bund-gibt-10
0-Millionen-dazu,aktuelllueneburg7700.html), und wenn ja, warum wird
dieses Terminal im Bericht des BMWK an den HHA dennoch als (rein)
privat eingeordnet (vgl. Tabelle, S. 9, Zeilen 27 und 28)?
Die Meldung des NDR, auf die verweisen wird, bezieht sich auf eine
Förderung im Zusammenhang mit dem Anleger in Stade und steht in direktem
Zusammenhang mit der Bundes-FSRU am Standort. Hierfür besteht die genannte
Finanzierungsbeteiligung des Bundes in Höhe von 100 Mio. Euro. Das
landseitige Terminal wird privat finanziert.
20. Mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung den Bau eines bzw.
mehrerer LNG-Terminals vor der Insel Rügen, und wie ist zu den
verschiedenen Optionen dafür der jeweilige Planungs- oder
Erwägungsstand?
Die Bundesregierung plant, eines der fünf vom Bund gecharterten
Regasifizierungsschiffe (FSRU) an einem möglichen LNG-Terminal vor Rügen zu
stationieren. Ob und inwieweit weitere Bundesmittel für einen Bau einer
Anbindungsleitung und bzw. oder eines LNG-Terminals vor Rügen bereitgestellt
werden, hängt maßgeblich von den Planungen ab, die noch nicht abgeschlossen
sind.
21. Werden von der Bundesregierung weiterhin Alternativen zu dem LNG-
Terminal vor Rügen geprüft (bitte Details angeben bzw. begründen)?
Die Bundesregierung prüft zu einem LNG-Terminal vor Rügen alternative
Standorte und Leitungsführungen in technischer, rechtlicher und finanzieller
Hinsicht.
22. Warum genau wurde Rostock als LNG-Terminal-Standort verworfen
(vgl. Bericht des BMWK an den HHA, S. 17; bitte detailliert erläutern),
und wurde eine Lösung mit einem Steigerturm (Risertower) wie vor
Sellin für Rostock geprüft, bzw. wenn nein, warum nicht?
Am Standort Rostock wurden im Jahr 2022 verschiedene Konzepte geprüft,
darunter auch privatwirtschaftliche Projektpläne. Die Prüfung des durch den
Bund anvisierten Standorts im Hafen Rostock im Sommer 2022 hat eine
Inkompatibilität der parallelen Anlandung von Öl und LNG im Hafen Rostock
ergeben. Eine Konkurrenz zwischen Öl- und LNG-Anlandung bestand sowohl
in Befahrung des Hafens (aufkommender Schiffsverkehr) als auch bei
paralleler Verarbeitung bzw. Weitertransport von Gas und Öl als explosive
Substanzen, weshalb Rostock als LNG-Terminal-Standort im Sommer 2022
verworfen wurde.
23. Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung das
Planfeststellungsverfahren für die LNG-Pipeline von Sellin bzw. Rügen nach Lubmin
abgeschlossen sein?
Herrin des Planfeststellungsverfahrens ist die Genehmigungsbehörde in
Mecklenburg-Vorpommern. Der Bundesregierung liegen keine konkreten Termine
zum Abschluss des Verfahrens vor.
24. Welche Kapazität (in Milliarden m³ pro Jahr) soll nach Kenntnis der
Bundesregierung die geplante LNG-Pipeline von Sellin bzw. Rügen nach
Lubmin haben?
Die bisher geplante Anbindungsleitung soll eine durchschnittliche
Gesamtkapazität von circa 27,5 Mrd. Kubikmeter aufweisen, die technisch maximale
Förderkapazität kann je nach Länge der Leitung und Druckverhältnissen auch
darüber hinausgehen.
25. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung für ein LNG-Terminal vor Rügen
bzw. die Pipeline von dort nach Lubmin eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nach polnischem Recht nötig, und wenn ja, wird diese bereits
vorgenommen?
Für Vorhaben, die ihren Standort in der Ausschließlichen Wirtschaftszone
(AWZ) Deutschlands haben, ist nicht polnisches, sondern deutsches Recht
maßgeblich.
26. Warum sind nach Kenntnis der Bundesregierung laut Antrag beim
Bergamt Stralsund für die LNG-Pipeline bis zu 38 Milliarden m³ pro Jahr
Kapazität geplant (
www.bergamt-mv.de/serviceassistent/download?id=165
6051), obwohl die Kapazität der Terminals in Lubmin im Bericht des
BMWK an den HHA nur noch mit 15 Milliarden m³ pro Jahr angegeben
wird (vgl. Tabelle, S. 8, Zeilen 23 und 24), und soll mit der Pipeline
überhaupt das private Terminal in Lubmin beliefert werden oder nur das
des Bundes?
Nach Kenntnis der Bundesregierung muss der Antragsteller eine sogenannte
„nachrichtliche Benennung“ über die Dimension des Gesamtprojektes angeben.
Neben der geschätzten Regasifizierungskapazität gehört dazu offenbar auch die
Angabe der technisch maximalen Förderkapazität der Leitung, unabhängig
davon, in welcher Größenordnung diese später auch tatsächlich genutzt wird. An
eine Anbindungsleitung würden sowohl die vom Bund als auch die privat
geplanten Regasifizierungseinheiten angeschlossen.
27. Plant die Bundesregierung die Nutzung einer der bestehenden Gasröhren
von Nordstream 1 oder 2 für die LNG-Pipeline von Sellin (bzw. Rügen)
nach Lubmin?
a) Wenn ja, welche genauen Abschnitte, und wird dazu mit Russland
verhandelt?
b) Wenn nein, was sind die Gründe (technische, finanzielle, sonstige)?
Die Fragen 27 bis 27b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung untersucht im Rahmen einer notwendigen
Alternativenprüfung sämtliche LNG-Terminal-Optionen und deren Anbindung an das
Gasnetz in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht im Sinne der
Versorgungssicherheit. Die noch nicht abgeschlossenen Prüfungen umfassen auch die
Nutzung bestehender Gasleitungen. Planungen dazu existieren nicht.
28. Wie ist der Stand der Verhandlungen über eine Nutzung von übrigen
Nordstream-2-Röhrenteilen zum Bau der LNG-Pipeline von Sellin bzw.
Rügen nach Lubmin (vgl.
www.zeit.de/wirtschaft/2023-02/nord-stream-p
ipeline-rohre-lng)?
Für den Aufbau eines FSRU-Ostseestandortes wurden – nach umfassender
Betrachtung aller relevanten Fragen – nicht verlegte Nord-Stream-2-Röhren
erworben.
29. Welche Kosten würden nach Schätzung der Bundesregierung beim
Neubau einer LNG-Pipeline von Sellin bzw. Rügen nach Lubmin entstehen,
und welche, wenn man eine der bestehenden Röhren (Nordstream 1
oder 2) und/oder übrige Röhrenteile (s. o.) nutzen würde?
Da die Planungen des Neubaus einer LNG-Pipeline (genauer Verlauf, Länge,
Materialien, Bauzeit etc.) nicht abgeschlossen sind, ist eine Kostenschätzung
durch die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Darüber,
welche Kosten bei Nutzung bestehender Röhren anfallen würden, liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
30. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass aktuell schon
Erkundungsarbeiten vor Rügen für das geplante Terminal stattfinden, obwohl keine
Genehmigung durch das Bergamt Stralsund vorliegt (
www.ndr.de/nachri
chten/mecklenburg-vorpommern/LNG-Terminal-vor-Ruegen-RWE-best
aetigt-Erkundungsarbeiten,lng692.html), und wenn ja, wie ist das
rechtlich möglich?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass rechtlich genehmigungsbedürftige
Erkundungsarbeiten vor Rügen stattfinden, ohne dass eine Genehmigung
vorliegt.
31. Ab welcher Länge einer LNG-Anschlusspipeline bzw. im Fall welcher
Unterstützung durch die Bundesregierung für eine solche ist nach
Einschätzung der Bundesregierung eine Notifizierung der Unterstützung des
Projekts bei der EU notwendig (bitte Kriterien der Notifizierung
benennen)?
Ist dies, wenn nötig, bereits erfolgt, bzw. wann soll es ggf. geschehen?
Ob eine Notifizierung bei der Kommission der Europäischen Union (EU-
Kommission) erforderlich ist, entscheidet sich anhand des jeweiligen
Fördervolumens. Die Länge einer Anschlussleitung ist hierfür unerheblich.
32. Welche Studien, Berichte oder Gutachten liegen der Bundesregierung
darüber vor, inwiefern in den bestehenden Verteilernetzen ein
ausreichender Durchfluss des LNG von West nach Ost möglich ist, und wie hoch
sind die Kapazitäten der Netze in diese Richtung?
LNG ist Erdgas, welches auf mindestens minus 161 Grad Celsius abgekühlt
wurde und deshalb in einem verflüssigten Zustand vorliegt. Deshalb kann LNG
nicht direkt in Erdgasleitungen eingespeist und transportiert werden. Nach der
Anlandung und Löschung von LNG an speziellen LNG-Terminals wird das
LNG durch Erwärmung regasifiziert und in das Fernleitungsnetz als
vorgelagerte Netzstufe einspeist. Mittels der Gasverteilernetze erfolgt anschließend die
Verteilung an die Letztverbraucher. Die Transportkapazitäten der
Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) ergeben sich aus dem durch die FNB kürzlich
veröffentlichten Entwurf des Netzentwicklungsplan Gas (fnb-gas.de/netzentwicklungspl
%C3%A4ne/netzentwicklungsplan-2022/).
33. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Studie des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung „Deutschlands Gasversorgung ein Jahr
nach russischem Angriff auf Ukraine gesichert, kein weiterer Ausbau
von LNG-Terminals nötig“ (
www.diw.de/de/diw_01.c.866810.de/publik
ationen/diw_aktuell/2023_0086/deutschlands_gasversorgung_ein_jahr_n
ach_russischem_angriff___ine_gesichert__kein_weiterer_ausbau_von_l
ng-terminals_noetig.html; wenn nein, warum nicht)?
Die Planung der Bundesregierung zum Aufbau von deutschen LNG-
Importkapazitäten verfolgt den Anspruch, die Versorgung auch bei Ausfall anderer
Gasbezugsquellen, wie beispielsweise Gasflüssen aus anderen Staaten, sichern zu
können. Hierfür reichen bisher existente Importmöglichkeiten für Deutschland
nicht aus; die Einschätzung der genannten Quelle wird daher nicht geteilt.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zur Verfügung stehende Kapazität nicht
automatisch mit der physisch anlandenden Gasmenge gleichzusetzen ist. Bei
Fortbestehen aller etablierten Bezugsquellen würden einige Importkapazitäten
gegebenenfalls ungenutzt bleiben. Ebenso unterliegen die derzeit geplanten
LNG-Projekte Realisierungsrisiken und kommen gegebenenfalls nicht in
diesem Umfang zustande. Auch hierfür ist der Aufbau von „Ersatzkapazitäten“
geboten.
34. Welche Berechnungen hat die Bundesregierung dazu durchgeführt, wie
sich die Speicherkapazität für Erdgas entwickelt, und wurde dabei auch
geprüft, ob durch eine Erhöhung der Kapazität auf LNG-Terminals
verzichtet werden könnte (vgl.
www.heise.de/news/Gasversorgung-Besser-z
usaetzliche-Speicher-bauen-als-noch-mehr-LNG-Terminals-754509
1.html)?
Gasspeicheranlagen dienen in erster Linie der Deckung der sogenannten
Spitzenlastnachfrage, d. h. der Bereitstellung der dort eingelagerten Gasmengen im
Fall eines kurzfristig auftretenden Bedarfs (Versorgungsfunktion, v. a.
Wärmeerzeugung, aber auch Verstromung). Hierfür ist es erforderlich, dass die
Gasspeicheranlagen zu Beginn des Winters ausreichend gefüllt sind, was eine
entsprechende Importinfrastruktur voraussetzt. Gasspeicher können die LNG-
Importinfrastruktur gerade nicht ersetzen, da sie im System des liberalisierten
Gasmarktes gerade nicht die Funktion einer dauerhaften Reserve erfüllen,
sondern grundsätzlich zum Ende des jeweiligen Speicherzyklus entleert und
anschließend neu befüllt werden.
Gemäß des Jahresberichts 2021 des Landesamtes für Bergbau, Energie und
Geologie in Niedersachsen (abrufbar unter
www.lbeg.niedersachsen.de/erdoel-erd
gas-jahresbericht/jahresbericht-erdoel-und-erdgas-in-der-bundesrepublik-deutsc
hland-936.html) befinden sich bundesweit circa 2 360 Mio. Kubikmeter an
Arbeitsgasvolumen in neuen Kavernenspeichern in Planung oder Bau, was nach
Umsetzung einem Ausbau von circa 10 Prozent der gesamten derzeitigen
Speicherkapazität deutscher Kavernen- und Porenspeicher entsprechen würde.
35. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Gasnetzbetreiber,
dass momentan zu viele LNG-Kapazitäten geplant würden (twitter.com/
HeilmannFelix/status/1618199842626613248)?
Die Aussage der Fernleitungsnetzbetreiber bezieht sich nicht auf den aktuellen
Ausbauvorschlag im aktuellen Netzentwicklungsplan Gas 2022 bis 2032. Die
Aussage wurde im Rahmen einer Konsultationsveranstaltung durch die
Fernleitungsnetzbetreiber getätigt, bei der es um die sogenannte LNGPlus-Variante A
ging. Das Ergebnis dieser Variante wurde durch die Fernleitungsnetzbetreiber
verworfen, siehe beispielsweise Seite 17 des Entwurfsdokumentes zum
Netzentwicklungsplan: „Die Fernleitungsnetzbetreiber haben aufgrund der
wesentlich höheren Netzausbaukosten und der Tatsache, dass die angefragten
182 GWh/h Importkapazitäten für LNG-Anlagen für die Versorgung von
Deutschland und den europäischen Nachbarländern nicht erforderlich sind, die
Versorgungssicherheitsvariante LNGplus A als Netzausbauvorschlag nicht in
Betracht gezogen.“ (abrufbar unter fnb-gas.de/wp-content/uploads/2023/03/202
3_03_31_FNB_GAS_2022_P4_NEP_Entwurf_DE.pdf).
Der Vorschlag der Fernleitungsnetzbetreiber, welcher am 31. März 2023
veröffentlicht wurde, beinhaltet stattdessen einen bedarfsgerechten Netzausbau,
der zukünftig zusätzliche Einspeisungen in Höhe von 65 Gigawattstunden pro
Stunde an deutschen LNG-Anlagen und 31 Gigawattstunden pro Stunde an
Grenzübergangspunkten ermöglichen wird, also in Summe weitaus weniger als
in der verworfenen LNGplus-Variante A modelliert.
Der aktuelle Ausbauvorschlag der deutschen LNG-Importinfrastruktur ist so
konzipiert, dass es auch in einem Spitzenlastfall, beispielsweise bei einer länger
anhaltenden Kälteperiode, zu keinen kapazitativen Versorgungsengpässen
kommen wird. Die zur Verfügung stehende Import- und Transportkapazität ist daher
nicht gleichzusetzen mit der faktisch anlandenden Gasmenge.
Das Fernleitungsnetz soll ebenso einen Beitrag zur Versorgung europäischer
Nachbarn, insbesondere in Ost- und Südosteuropa, leisten.
36. Mit welchen Zusatzkosten beim Fernleitungsnetzausbau rechnet die
Bundesregierung durch die Nutzung von LNG (bitte detailliert auflisten,
woraus zusätzliche Kosten entstehen), und spiegeln sich ggf. diese
Zusatzkosten bereits im Netzentwicklungsplan, bzw. wie ist hier der Stand des
Verfahrens?
Der Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2022 bis 2032 (NEP) enthält
durch die Fernleitungsnetzbetreiber vorgeschlagene Ausbaumaßnahmen, die
den Abtransport von regasifiziertem Erdgas aus LNG-Anlagen ermöglichen.
Insgesamt beziffert der NEP die Investitionen für Ausbauten, die in Verbindung
mit LNG-Anlagen stehen, auf rund 2,6 Mrd. Euro, wovon rund 0,5 Mrd. Euro
für die Errichtung von Anbindungsleitungen anfallen. Die
Anbindungsleitungen sind formell nicht Teil des NEP sondern werden nur informatorisch
aufgeführt. Die verbleibenden rund 2,1 Mrd. Euro beziffern die planerischen
Investitionen, die für den Abtransport von Erdgas angefallen sind (rund 0,2 Mrd.
Euro) bzw. anfallen würden (rund 1,9 Mrd. Euro).
Jährliche Kapitalkosten für diese Investitionen finden Eingang in die
Netzentgelte ab 2024 über Anträge zur Gewährung eines Kapitalkostenaufschlags nach
§ 10a der Anreizregulierungsverordnung, die von den
Fernleitungsnetzbetreibern zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Die Höhe dieser jährlichen
Kapitalkosten kann erst mit Vorlage der vorgenannten Anträge genauer beziffert werden.
Zu beachten ist dabei, dass nicht alle Projekte tatsächlich realisiert werden, da
beispielsweise auch die Anbindung des Standortes Rostock in der Planung
enthalten ist, diese jedoch aktuell nicht weiterverfolgt wird.
37. Hat der Bund den LNG-Terminals Garantien hinsichtlich eines
möglichen Ausfalls von LNG-Lieferungen respektive einer später nicht mehr
nötigen Nutzung von Terminals gegeben (also ähnlich dem
Verfügbarkeitsmodell bei öffentlich-privaten Partnerschaften für Autobahnen; bitte
ggf. getrennt nach FSRU und festen Terminals bzw. nach privaten und
mit Beteiligung des Bundes beantworten)?
Der Betrieb der FSRU des Bundes und die Vermarktung von deren Kapazitäten
obliegt der Deutschen Energy Terminal GmbH (DET). Diese bereitet derzeit
die öffentliche Vermarktung der Kapazitäten vor. Die Ausgestaltung der
Verträge und Regelungen bei ausbleibenden LNG-Lieferungen werden durch die
DET bestimmt. Eine Garantieübernahme des Bundes ist in diesem
Zusammenhang nicht vorgesehen.
Im Fall des LNG-Terminals Brunsbüttel sind bereits Kundenverträge
geschlossen worden. Die Vertragskonditionen bei ausbleibenden Lieferungen
kommentiert die Bundesregierung aus Vertraulichkeitsgründen nicht. Auch hier ist keine
Garantie des Bundes für den Fall ausbleibender Lieferungen vorgesehen.
In die vertraglichen Regelungen der beiden festen Terminals in Stade und
Wilhelmshaven hat die Bundesregierung keinen Einblick.
Grundsätzlich sind am Markt auch Lieferverträge möglich, durch die der
buchende Kunde Gebühren an den Terminalbetreiber entrichtet, die gebuchte
Regasifizierungsleistung jedoch nicht in Anspruch nimmt.
38. Hat sich die Bundesregierung vertraglich zu garantierten Nutzungszeiten
der LNG-Terminals verpflichtet (ggf. zu welchen)?
Die maximale Nutzungsdauer der FSRU (zum Zweck der Regasifizierung oder
als LNG-Tanker) ist vertraglich geregelt, kann aber teilweise bei Bedarf
verkürzt werden.
Die Konditionen zur Nutzung der Infrastruktur sind mit den Partnern an den
jeweiligen FSRU-Standorten derzeit teilweise noch in Aushandlung und
können als Geschäftsgeheimnisse an dieser Stelle nicht kommentiert werden.
39. Welche weltweiten Großschadensereignisse sind der Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Betrieb von
a) LNG-Carriern,
b) FSRU oder
c) festen LNG-Terminals
bekannt?
Die LNG- und FSRU-Technologie ist erprobt und weltweit (auch in
Deutschland) im Einsatz. Unfälle und Umweltschäden sind daran gemessen extrem
selten. Im Zeitraum von 1963 bis 2022 gab es 180 Unfälle von LNG-Carriern. Seit
dem Betrieb von FSRU-Terminals – sowie an landseitigen LNG-
Importterminals – wurden weltweit keine schwerwiegenden Zwischenfälle gemeldet. Dies
ist darauf zurückzuführen, dass die höchsten Standards für die Sicherheit und
Gefahrenabwehr im Seeverkehr gelten und die angenommenen
Schutzmaßnahmen ordnungsgemäß und rechtzeitig umgesetzt und erforderlichenfalls
verbessert werden.
40. Welcher technische Mehraufwand ist nach Kenntnis der
Bundesregierung erforderlich, um Pipelines und Speicher eines LNG-Terminals
wasserstofffähig („H2-ready“) zu bauen?
Für die Nutzung landseitiger Terminals mit Wasserstoff und dessen Derivate
sind aus technischer Sicht insbesondere die Sicherheitsabstände zu
Schutzobjekten sowie Material und Konstruktion von Fundamenten und Tanks von
Bedeutung. Die Fundamente müssen für das höhere Gewicht durch
beispielsweise eine Ammoniak-Nutzung ausgelegt werden und die Innenbeschichtung
der Tanks für Wasserstoff und dessen Derivate geeignet sein. Es wird zudem
auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
41. Bei welchen technischen Bestandteilen eines LNG-Terminals ist eine
Umrüstung auf Wasserstoff nach Kenntnis der Bundesregierung nicht
möglich (bitte angeben, wie viel Prozent der Gesamtkosten eines LNG-
Terminals dies sind)?
Die Bundesregierung unterzieht die geplanten festen LNG-Terminals derzeit
lediglich einer Prüfung für das Wasserstoffderivat Ammoniak. Sie geht nach
derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass grundsätzliche alle Bestandteile der
festen LNG-Terminals durch Umrüstung auch für den Import von Ammoniak
geeignet sein werden. Für den Import von reinem Wasserstoff wäre diese Frage
separat zu prüfen; hierzu liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor.
42. Für was genau werden die 22,5 Mio. Euro verwendet, mit denen das
Terminal in Brunsbüttel für Wasserstoff bzw. seine Derivate
weiterverwendbar gemacht werden soll (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 5.
Januar 2023 auf die Berichtsanforderung des Abgeordneten Victor Perli zu
„Flüssigerdgas-Terminals“; bitte Kosten für einzelne Faktoren
aufschlüsseln)?
Die ausgewiesene Summe von 22,5 Mio. Euro wird zum einen zur
Sicherstellung und Ausrichtung der Lagertanks und ihrer Fundamente auf die höhere
Dichte von Ammoniak genutzt. Ebenso ist die grundsätzliche Vorplanung von
Rohrleitungsträgern und Fundamenten für den Ammoniakbetrieb vorgesehen.
Eine Kostenausweisung dieser einzelnen Komponenten ist derzeit aufgrund
sich verändernder Preislevels nicht möglich.
43. Inwiefern wird die Bundesregierung sicherstellen, dass eine zusätzliche
LNG-Pipeline durch die Ostsee auch wasserstofffähig sein wird?
Für die mögliche zusätzliche LNG-Pipeline durch die Ostsee würden die
erworbenen Nordstream-2-Röhrenteile genutzt. Jüngste Forschungsberichte zur
Wasserstofftauglichkeit von Stählen kommen zu der Einschätzung, dass die in
der Gasnetzinfrastruktur in Deutschland verbauten Stähle für den Betrieb mit
Wasserstoff geeignet sind.
44. Welcher Stahl wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
geplanten festen LNG-Terminals in Deutschland für die Teile verwendet, die
ggf. später mit Ammoniak oder Wasserstoff in Berührung kommen
würden?
Der verwendete Stahl ist insbesondere für die Tanks der Terminals von
Bedeutung. Am Standort Stade sollen 9-Prozent-Nickelstahl oder spezielle
Membrantanks aus Edelstahl eingesetzt werden. Auch für das Terminal in Brunsbüttel
soll 9-Prozent-Nickelstahl verwendet werden, welcher später für die Nutzung
mit Ammoniak mit Aluminium oder Edelstahl ausgekleidet werden soll. Beim
festen LNG-Terminal Wilhelmshaven ist nach Kenntnis der Bundesregierung
kein Kontakt der verwendeten Stähle mit Ammoniak oder Wasserstoff
vorgesehen, da die Wasserstoffatome hierbei gebunden im LNG angelandet werden.
45. Wie viel höher sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesamtkosten eines reinen LNG-Terminals im Vergleich zu denen eines LNG-
Terminals, bei dem alle Teile, wo es technisch möglich ist, wasserstofffähig
sind?
Zu einem Vergleich liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
46. Welche Importmenge Wasserstoff (in Terrawattstunden, ggf. in Form von
Derivaten) könnten nach Kenntnis der Bundesregierung die drei
geplanten festen LNG-Terminals nach der Umrüstung jährlich annehmen?
Eine genaue Prognostizierung der über die drei festen LNG-Terminals
importierbaren Wasserstoffmenge ist derzeit noch nicht möglich, da diese abhängig
ist von Anlieferungs- und Entleerungszyklen.
47. Mit welcher nötigen Importmenge Wasserstoff (in Terrawattstunden, ggf.
in Form von Derivaten) rechnet die Bundesregierung bis 2030 bzw. bis
2040 oder 2045?
In der neuen Nationalen Wasserstoffstrategie 2023 geht die Bundesregierung
von einem Gesamtwasserstoffbedarf von 95 bis 130 Terawattstunden im Jahr
2030 aus. Zwischen 45 und 90 Terawattstunden hiervon sollen importiert
werden. Tatsächlich benötigte Importmengen nach 2030 sind aufgrund der hohen
Dynamik im Hochlauf der Wasserstoffmärkte schwer zu quantifizieren.
Deutschland wird jedoch in erheblichem Umfang auf Importe von Wasserstoff
und dessen Derivate angewiesen sein.
48. Sind der Bundesregierung konkrete Fälle aus dem Jahr 2023 oder dem
Jahr 2022 bekannt, in denen Geschäfte des Bundes zur Lieferung von
LNG nach Deutschland dazu führten, dass andere Staaten keine
Lieferungen mehr bekamen oder sogar bestehende Verträge gebrochen wurden
(vgl. allgemein dazu
www.reuters.com/markets/asia/gas-shortage-expose
s-fragile-south-asian-economies-more-pain-2023-02-20)?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]