Industriestrompreis
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Stromkosten in Deutschland bleiben weiterhin hoch. Die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom sind nach Auffassung der Fragesteller kompliziert ausgestaltet und werden daher von vielen Unternehmen nicht abgerufen (background.tagesspiegel.de/energie-klima/grosse-unternehmen-profitieren-kaum-von-preisbremsen). Um unsere Industrie im internationalen Markt wettbewerbsfähig zu halten und Planbarkeit für Investitionen zu gewährleisten, braucht es aus Sicht der Fragesteller einen Industriestrompreis.
Dabei hat Bundeskanzler Olaf Scholz im Jahr 2021 den Unternehmen in Deutschland einen Industriestrompreis von 4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) versprochen. Auch der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck hat sich der Forderung angeschlossen (vorwaerts.de/artikel/energiepolitik-olaf-scholz-angebot-deutsche-industrie). Im zweiten Halbjahr 2022 lag der Preis allerdings, inklusive Stromsteuer, bei 53,4 Cent pro kWh (www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/).
Die EU-Kommission hat jüngst Beihilfe-Änderungswünschen der Bundesregierung zur Erleichterung der Energiehilfen für die Industrie im Rahmen der Energiebremsen eine Absage erteilt, während andere europäische Staaten schon seit vielen Jahren einen Industriestrompreis nutzen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiekrise-eu-kommission-lehnt-nachbesserungen-bei-energiepreisbremsen-ab-/29030468.html). Umso dringlicher ist nach Auffassung der Fragesteller nun ein gedeckelter deutscher Industriestrompreis.
Ein wettbewerbsfähiger Industriestrompreis schafft nach Ansicht der Fragesteller für die Wirtschaft Planungs- und Investitionssicherheit sowie internationale Konkurrenzfähigkeit. Um den Industriestandort für die Grundstoffindustrie attraktiv zu halten, darf die Dekarbonisierung nicht mit zu hohen Stromkosten die Produktion verteuern. Ein regulierter Industriestrompreis kann strategische Investitionen in grüne Technologien sichern und Unternehmen im Inland halten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wird die Bundesregierung bei der Regulierung eines Industriestrompreises die Forderung von Bundeskanzler Olaf Scholz mit 4 Cent pro kWh umsetzen?
Plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Einführung eines speziellen Industriestromtarifs zwischen 0,05 und 0,09 Euro pro Kilowattstunde (www.euractiv.de/section/energie/news/industrie-wettstreit-habecks-plan-um-die-strompreise-der-konkurrenz-zu-unterbieten)?
Wird sich der Industriestrompreis an den Gestehungskosten von Offshore-Windkraftanlagen zwischen 7 und 12 Cent pro kWh orientieren (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/die-industrie-soll-dauerhaft-guenstigen-strom-bekommen-18632459.html trom-bekommen-18632459.html)?
Inwieweit hängt § 96a des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG; Verordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen) mit zukünftigen Vertragsmodellen, Ausschreibungsszenarien oder direkten Strom-Lieferbeziehungen zusammen (bitte mit Rechenbeispielen begründen), und wann wird die Bundesregierung diese Verordnung erlassen?
Wie weit hat das BMWK das im jüngsten Werkstattbericht angekündigte „Stufenmodell“ schon ausdifferenziert bzw. entwickelt (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/werkstattbericht-des-bmwk.pdf?__blob=publicationFile&v=14)?
a) Wann soll das Stufenmodell veröffentlicht werden?
b) Was ist der aktuelle Diskussionsstand zur kurzfristigen Einführung eines Interimsmodells?
c) Welcher genaue Zeitraum ist gemeint, wenn laut Werkstattbericht „dieser Dekarbonisierungsstrompreis erst mittelfristig wirken“ wird?
d) Welche Strom-Zielpreise werden mit dem Stufenmodell angestrebt?
e) Welche (beihilfe)rechtlichen und finanzpolitischen Hürden bestehen aus Sicht der Bundesregierung?
f) Wie ist der Empfängerkreis definiert, und welche Strommengen werden mit dem geplanten Stufenmodell abgedeckt?
g) Wie wird sichergestellt, dass die Entlastung bei besonders betroffenen energieintensiven Industriezweigen ankommen?
Welche Rolle spielen in dem „Stufenmodell“ neben den Ausschreibungsmodellen auch direkte Lieferverträge zwischen Industrieverbrauchern und Erneuerbare-Energie-Anlagen (PPA)?
a) Nach welchem Leistungsvolumen werden große, mittelständisch geprägte und kleine Unternehmen unterschieden?
b) Werden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) direkte Lieferverträge gelten (wenn nein, welches Modell)?
c) Inwiefern sollen PPA staatlich unterstützt oder erleichtert werden?
Wird es einen eigenen Industriestrompreis geben für
a) den Mitteltand,
b) energieintensive Industrien (Grundstoffindustrien),
c) Leitindustrien (wenn ja, welche, wenn nein, bitte begründen)?
Welche Ausfallrisiken soll der Staat dabei tragen, wenn er im Rahmen von Offshore-Ausschreibungen die Nachfrage aus der Industrie zusammenbringt (archiv.handelsblatt.com/document?id=HBON__HB_28924884&src=hitlist&offset=10)?
Welche Beratergesellschaften hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für das Eckpunktepapier zum Industriestrompreis beauftragt (archiv.handelsblatt.com/document?id=HBON__HB_28924884&src=hitlist&offset=10)?
a) Wie hoch sind die Kosten dieser Beratungsleistungen?
b) Welches Ziel verfolgt die Beauftragung?
c) Warum war eine externe Beauftragung notwendig?
Welche Hürden sieht die Bundesregierung bei der Notifizierung des deutschen Industriestrompreises nach den EU-Leitlinien für Klimabeihilfen (bitte begründen)?
Wird die Bundesregierung die auch in anderen EU-Mitgliedstaaten geführten Diskussionen zum Industriestrompreis zum Anlass nehmen, um einen EU-weit abgestimmten Industriestrompreis zu verhandeln, und wenn ja, wie?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Industriestrompreis in Frankreich ausgestaltet, bzw. welche Maßnahmen nutzt Frankreich zur Abfederung von hohen Stromkosten für energieintensive Unternehmen?
Welche Möglichkeiten im EU-Recht nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung andere EU-Mitgliedstaaten bei der Einführung ihrer Industriestrompreise (bitte Frankreich erklären)?
a) Zu welchem effektiven Strompreis stellt nach Kenntnis der Bundesregierung Frankreich über den ARENH-Mechanismus seinen Unternehmen Strom bereit?
b) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Strommenge, die über den ARENH-Mechanismus begünstigt verteilt wird?
Welche Änderungen im EU-Beihilferecht sind aus Sicht und nach Kenntnis der Bundesregierung nötig, um die geplanten Modelle umzusetzen?
Welche Gespräche sind zu einer Änderung des EU-Beihilferechts auf europäischer Ebene bereits geführt worden, und zu wann ist mit einer Änderung zu rechnen?
Mit welchen Belastungen für den Bundeshaushalt rechnet die Bundesregierung bei der Einführung des Industriestrompreise (bitte nach Modellen differenzieren und Berechnungsgrundlagen beifügen)?
Welche Förderungsinstrumente sind für mittelständische Elektrostahlhersteller zur klimaneutralen Transformation vorgesehen?
a) Gibt es Unterschiede zwischen den Förderungsmöglichkeiten der mittelständische Elektrostahlhersteller (Sekundärstahlproduktion) zur klimaneutralen Transformation im Vergleich zur „Primärstahlerzeugung“, wenn ja, wie stellen sich diese dar, und wie begründet das BMWK diese?
b) Haben nach Kenntnis des BMWK Sekundärstahlproduzenten Nachteile bei der Bewilligung von Förderungsinstrumenten im Rahmen der klimaneutralen Transformation, beispielsweise im Zuge von Klimaschutzverträgen, und wenn ja, welche, und wie plant das BMWK, dem entgegenzuwirken?
c) Hat die Leitungsebene des BMWK Gespräche mit Vertretern der mittelständischen Elektrostahlhersteller zum Thema der klimaneutralen Transformation geführt (bitte nach Datum; Teilnehmern; Themen aufschlüsseln; bitte für Bundesminister; Staatssekretäre und Parlamentarische Statssekretäre unterteilen)?
d) Werden auch mittelständische Unternehmen, die Elektrostahl herstellen, einen Industriestrompreis erhalten?