[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6387 –
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rund 7 300 km Binnenwasserstraßen und 23 000 km² Seewasserstraßen zählen
insgesamt zu den Bundeswasserstraßen, über die pro Jahr rund 200 Millionen
Tonnen Güter in Deutschland transportiert werden. Dazu gehören der Nord-
Ostsee-Kanal (NOK), die am meisten befahrene künstliche Wasserstraße der
Welt, und der Rhein, die wichtigste Binnenwasserstraße in Europa. Auch ein
großer Teil des Wassertourismus und Wassersports findet auf
Bundeswasserstraßen statt, vor allem in Bereichen, die ihre Bedeutung für den Güterverkehr
verloren haben (Nebennetz). Deutschland verfügt einschließlich der
Bundeswasserstraßen über das größte zusammenhängende Wassersportrevier Europas
(vgl. skipper.adac.de/reviere/deutschland/). Neben der wirtschaftlichen
Bedeutung des Systems Schifffahrt – Wasserstraße ist das Schiff ein
umweltfreundliches, kostengünstiges und sicheres Verkehrsmittel. Verwaltet werden die
Bundeswasserstraßen und die dazugehörigen Anlagen (Schleusen, Wehre,
Schiffshebewerke, Brücken etc.) von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes (WSV). Aus Sicht der Fragesteller ist es fragwürdig, ob der
reibungslose, wirtschaftliche und effiziente Schiffsverkehr in den kommenden
Jahren in vollem Umfang gewährleistet werden kann, vor allem wegen des
Personalmangels in der WSV und der fehlenden Finanzmittel für die
Wasserstraßen.
1. Was plant das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV),
wenn der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing
davon spricht, dass er sich im Jahr 2023 um die WSV kümmern wolle
(vgl.
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/binnenschifffahrt-verke
hrsminister-wissing-will-mehr-gueter-per-schiff-transportieren-allerding
s-ohne-eine-grosse-reform/28895348.html)?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) arbeiten im Rahmen eines
Transformationsprozesses eng zusammen, um die Aufgabenverteilung zu
betrachten und ggf. neu zu ordnen. Im Bereich der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind Digitalisierung, Dekarbonisierung,
Verfahrensbeschleunigung und Ertüchtigung der Infrastruktur prioritär voranzu-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6752
20. Wahlperiode 10.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
10. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
treiben, um die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Wasserstraße zu
stärken.
Mit der Durchführung einer Aufgabenkritik in der GDWS und der
aufgabenbezogenen fortschreibungsfähigen Soll-Personalbedarfsermittlung (PBE) unter
Berücksichtigung der Aspekte Mobilität, Digitalisierung und Nachhaltigkeit
soll die inhaltliche Arbeit der GDWS gestärkt und geschärft werden und sie zu
einem attraktiven Arbeitgeber werden. Darüber hinaus werden konkrete
Maßnahmen abgeleitet und eine Umsetzungsstrategie für die
Aufgabentransformation erarbeitet.
2. Erfüllt die WSV nach Ansicht des BMDV die Kriterien einer
„funktionierenden Behördenstruktur“ (
www.dvz.de/rubriken/politik/detail/news/
wissing-ist-gegen-private-verwaltung.html)?
Ja.
3. Sind nach Ansicht des BMDV die Strukturen der WSV zu hierarchisch?
4. Was ist geplant, damit die WSV unbürokratischer wird?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ziel des Transformationsprozesses ist die Steigerung der Effizienz der WSV in
der bestehenden Behördenstruktur. Für eine Beschleunigung der Prozesse
sollen Entscheidungs- und Führungsstrukturen auch im Hinblick auf eine
bedarfsgerechte Aufgabenwahrnehmung der neuen Revierämter gestärkt werden. Dazu
wird die Fokussierung der GDWS auf die Aufgaben einer Mittelbehörde
nochmals geschärft und die Wahrnehmung der Fachaufsicht über die Ämterebene
neu ausgerichtet.
5. Wann wird das BMDV die angekündigte „Behördenstrategie“ (vgl.
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/binnenschifffahrt-verkehrsmi
nister-wissing-will-mehr-gueter-per-schiff-transportieren-allerdings-ohn
e-eine-grosse-reform/28895348.html) vorstellen?
Die im Entwurf vorliegende Behördenstrategie der GDWS dient als
Ausgangsbasis für den eingeleiteten Prozess (siehe Antwort zu Frage 1), in dessen
Rahmen sich Rückkopplungen ergeben können. Die Veröffentlichung der
Behördenstrategie durch die GDWS erfolgt zu gegebener Zeit, spätestens nach
Abschluss des genannten Prozesses.
6. Plant das BMDV eine Evaluation der im Jahr 2021 abgeschlossenen
WSV-Reform, und wenn ja, bis wann wird diese Evaluierung
abgeschlossen sein?
a) Wurden alle im sechsten WSV-Bericht hinterlegten Maßnahmen und
Zielsetzungen erreicht?
b) Ist eine weitere Verwaltungsreform der WSV geplant?
c) Spricht sich das BMDV eindeutig gegen die Umwandlung der WSV
oder einzelner Teile zu einer GmbH aus?
d) Wie steht das BMDV zu einer Umwandlung der WSV in eine Anstalt
des öffentlichen Rechts?
Die Fragen 6 bis 6d werden gemeinsam beantwortet.
Es liegen zwei Evaluierungen der GDWS aus den Jahren 2015 und 2020 sowie
eine IST-PBE von 2017 vor. Die Ziele und Maßnahmen des 6. Berichts zur
Reform der WSV wurden bezüglich des Aufbaus der GDWS erreicht. Die
Ämterreform hat die WSV erfolgreich durchgeführt und im April 2021
abgeschlossen. Vor einer Evaluierung dieser Maßnahmen werden noch
Umsetzungserfahrungen gesammelt. Die WSV verändert sich kontinuierlich, indem sie sich
neuen oder auch gewandelten Herausforderungen stellt; dabei werden Prozesse
laufend hinterfragt und erkannte Optimierungspotentiale umgesetzt. Eine
Privatisierung der WSV ist nicht vorgesehen. Die bestehende Behördenstruktur
bleibt erhalten.
7. Wie soll die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP angekündigte Stärkung und Effizienzerhöhung
der WSV gelingen, und in welcher Form wird die Bundesregierung diese
vollziehen?
Ziel ist die Steigerung der Effizienz der WSV innerhalb der bestehenden
Behördenstruktur. Dazu erfolgt eine Aufgabenkritik. Stakeholder-Interessen aus
Politik, Industrie und Wirtschaft sowie Behörden werden in den laufenden
Transformationsprozess eingebunden. Die WSV baut ihr
Geschäftsprozessmanagement laufend weiter aus und untersucht Geschäftsprozesse auf ihr
Optimierungspotential hinsichtlich Effizienzsteigerungen.
8. Welche Schritte werden unternommen, um eine nach Ansicht der
Fragesteller notwendige organisatorische Untergliederung des Bereichs
„Management Wasserstraßen“ der Generaldirektion Wasserstraßen und
Schifffahrt (GDWS) in „Infrastruktur Küste“ und „Infrastruktur Binnen“
analog zur Abteilung S (Seeschifffahrt) der GDWS vorzunehmen, sodass
Entscheidungskompetenzen mit regionalem Fachwissen in der
Verwaltung an der norddeutschen Küste erhalten bleiben?
Ob und welche Änderungen sich am Zuschnitt der Abteilungen und Dezernate
ergeben werden, kann erst am Ende des jetzt initiierten
Transformationsprozesses beantwortet werden.
9. Wie steht die Bundesregierung zu den Forderungen der „Initiative
System Wasserstraße“ (vgl.
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wass
erstrassen-und-schifffahrtsverwaltung-wirtschaft-warnt-vor-kollaps-auf-d
en-wasserwegen/28996908.html)?
a) Welche Forderungen werden von der Bundesregierung unterstützt?
b) Welche Forderungen werden von der Bundesregierung abgelehnt?
c) Zu welchen Ergebnissen führten die Beratungen der
Bundesregierung mit den Verbänden (vgl.
www.handelsblatt.com/politik/deutschl
and/wasserstrassen-und-schifffahrtsverwaltung-wirtschaft-warnt-
vorkollaps-auf-den-wasserwegen/28996908.html)?
d) Wie wird weiter mit dem Papier umgegangen, und welche weiteren
Schritte sind geplant?
Die Fragen 9 bis 9d werden gemeinsam beantwortet.
Zwischen der Bundesregierung und der Initiative System Wasserstraße (ISW)
besteht Übereinstimmung in der Bewertung der Bedeutung der
Bundeswasserstraßen für die Bewältigung der Transportaufgaben im Güterverkehr. Dies
gilt insbesondere im Hinblick auf den Beitrag, den das System Schiff/
Wasserstraße für die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor leisten kann. Nach
Auffassung der Bundesregierung ist eine bedarfsgerechte Finanzierung der
Bundeswasserstraßen die maßgebliche Grundlage.
Anders als die ISW betrachtet die Bundesregierung die Vorschläge zur
Finanzierung der Bundeswasserstraßen nicht als Alternative zum geltenden System
der Haushaltsfinanzierung und sieht insbesondere in einer
privatwirtschaftlichen Organisationsform der WSV keine Vorteile.
Zu den Gesprächen der Parlamentarier mit den Verbänden liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Kritikpunkte und Anregungen des ISW werden, ebenso wie die anderer
Interessengruppen, in den Prozess zur Aufgabenkritik aufgenommen. Hierzu ist die
Durchführung von Interviews und die Einbindung von Interessenvertretern in
Workshops geplant.
10. Wann wird es einen Nachfolger für den pensionierten Präsidenten der
WSV Prof. Dr. Hans-Heinrich Witte geben?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nach dem altersbedingten
Ausscheiden des Präsidenten die entsprechenden
Entscheidungskompetenzen im nachgeordneten Bereich in der GDWS an der norddeutschen
Küste erhalten bleiben?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Nachbesetzungsverfahren für den vakanten Präsidentschafts-Dienstposten
ist eingeleitet. Bei dem Auswahlverfahren werden Entscheidungskompetenzen
sowohl für den Küsten- als auch für den Binnenbereich berücksichtigt werden.
12. Warum wurden Berater von der Unternehmensberatung Roland Berger
mit einer „Aufgabenkritik“ der WSV beauftragt und nicht eine andere
Unternehmensberatung (vgl.
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/
wasserstrassen-und-schifffahrtsverwaltung-wirtschaft-warnt-vor-
kollapsauf-den-wasserwegen/28996908.html)?
a) Was ist das Ziel der Aufgabenkritik?
b) Wie lautet der genaue Arbeitsauftrag an die Berater?
c) Warum werden die Ergebnisse erst Ende Juni 2023 vorliegen?
d) Wie viele Mitarbeiter im BMDV sind in der Abteilung Wasserstraßen
und Schifffahrt beschäftigt, und inwiefern sind sie in den Prozess der
Aufgabenkritik involviert?
Die Fragen 12 bis 12d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der GDWS findet eine Aufgabenkritik statt; hierfür wurde im Zuge des 3-
Partner-Modells (3PM) des Bundesverwaltungsamts eine andere
Unternehmensberatung als die Roland Berger Holding GmbH & Co. KgaA beauftragt.
Dieser Auftrag enthält eine Aufgabenkritik in der GDWS unter
Berücksichtigung des Entwurfs der Behördenstrategie. Ziel ist es, Stakeholder-Interessen
aus Politik, Wirtschaft sowie dem unmittelbaren Behördenumfeld
zusammenzuführen, um die Handlungsfähigkeit der GDWS und der Ämter sowie das
Zusammenwirken aller Behörden zu verbessern. Das Zukunftsbild der GDWS als
leistungsstarke, moderne Behörde hinsichtlich Mobilität, Digitalisierung und
Nachhaltigkeit soll damit geschärft werden. Im Anschluss wird eine
aufgabenbezogene fortschreibungsfähige Soll-PBE erstellt. Aus der daraus erfolgten
Ermittlung der Soll-Aufstellung der GDWS sollen darüber hinaus auch konkrete
Maßnahmen abgeleitet und eine Umsetzungsstrategie für die
Aufgabentransformation erarbeitet werden.
Erste Zwischenergebnisse werden im Sommer 2023 vorliegen. Die Soll-PBE
und Soll-Struktur der GDWS werden Anfang nächsten Jahres feststehen.
In der Abteilung Wasserstraßen, Schifffahrt (WS) des BMDV sind 130
Mitarbeitende beschäftigt. In der Abteilung WS wird derzeit ebenfalls eine
Aufgabenkritik durchgeführt. Die Ziel- und Maßnahmenharmonisierung in beiden
Projekten ist gewährleistet.
13. Wie viele Wehre, Schleusen und Brücken sind derzeit in Deutschland
sanierungsbedürftig (bitte einzeln nach Bundesländern aufschlüsseln)?
14. Wie viele Wehre, Schleusen und Brücken hat die WSV pro Jahr in den
letzten zehn Jahren saniert, und wie viele hat sie gebaut?
15. Wie viele Wehre, Schleusen und Brücken plant die WSV, im Jahr 2023
zu sanieren?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Planungs- und Realisierungszeiträume von Wehr-, Schleusen- und
Brückenmaßnahmen lassen sich nicht jahresscharf abgrenzen.
Es besteht ein kurz- bis mittelfristiger Handlungsbedarf an ca. 70 Wehranlagen,
ca. 130 Schleusenanlagen und 160 Brücken. Eine Aufschlüsselung von
Maßnahmen der WSV nach Ländern liegt nicht vor.
Neben zahlreichen Instandsetzungsmaßnahmen, die im Rahmen der
Unterhaltung (Handlungsrahmen Instandsetzung) den Betrieb der Bauwerke
gewährleisten, werden zurzeit 38 als systemkritisch eingestufte Wehre, ca. 35
Schleusenprojekte und ca. 80 Brückensanierungsmaßnahmen als Grundinstandsetzungs-
und Ersatzmaßnahmen bearbeitet. Dies ist eine Verdopplung gegenüber der
vergangenen Dekade und konnte durch den Stellenzuwachs der letzten Jahre
ermöglicht werden.
16. Verfügt die GDWS über eine leistungsfähige Kosten- und
Leistungsrechnung, die beispielsweise Ausfallrisiken und Ausfallauswirkungen von
Schleusenbauwerken beinhaltet und so eine bundesweite Steuerung und
Priorisierung der Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und
Investitionsaufgaben für Bundeswasserstraßen und Wasserbauwerke ermöglicht?
Die GDWS verfügt über geeignete Instrumente zur Beurteilung der
Bauwerkszustände ebenso wie zur Planung, Steuerung und Priorisierung ihrer
Maßnahmen. Die Einführung einer vollständigen Kosten-Leistungsrechnung konnte
bislang aufgrund von Verzögerungen in der Umsetzung des IT-Verfahrens noch
nicht vollzogen werden.
17. Wie viele Ausbaumaßnahmen rund um die Wasserstraßen sind für das
Jahr 2023 geplant?
Die Fragestellung lässt eine präzise Beantwortung nicht zu. Planungs- und
Realisierungszeiträume von Ausbaumaßnahmen lassen sich nicht jahresscharf
abgrenzen. Projekte des Bedarfsplans Bundeswasserstraßen befinden sich in
unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsphasen in der Bearbeitung.
Aktuell sind Maßnahmen an der NOK Oststrecke, am Seekanal Rostock und
verschiedene Lose im Kanalnetz in der Ausführung.
18. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter in den letzten zehn Jahren in der
WSV entwickelt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
19. Wie viele Stellen sind in den letzten zehn Jahren in der WSV unbesetzt
gewesen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
HH-Jahr Plan-/Stellen Davon besetzt (in %)
zum Stichtag 01.06.
2015 11.750,5 90
2016 11.743,5 92
2017 11.798,5 90
2018 11.838,0 88
2019 11.998,5 88
2020 12.131,5 88
2021 12.304,0 88
2022 12.409,0 87
2023 12.553,0
Hinweis: Die Anzahl der Planstellen und Stellen je Haushaltsjahr gem. Bundesshaushaltsplan wird
zu Grunde gelegt. Der Besetzungsstand wird anhand der Ist-Besetzung [Vollzeitäquivalente gemäß
Haushaltstechnische Richtlinien des Bundes (HRB)] jeweils zum 1. Juni jeden Jahres ermittelt. Es
handelt sich hierbei um eine Stichtagsbetrachtung und gibt daher keinen Aufschluss über den
tatsächlichen verfügbaren Plan-/Stellenbestand unter Berücksichtigung laufender
Ausschreibungsverfahren, verbindlicher Personalplanungen, lediglich temporär freier Plan-/Stellenanteile
(Teilzeitreste) etc. wieder.
20. Wie viele Stellen sind in den letzten zehn Jahren in der WSV gestrichen
worden (bitte nach Jahren und Tätigkeitsbereich aufschlüsseln)?
Durch die gesetzliche Plan-/Stelleneinsparung sind 2013 und im Haushaltsjahr
2014 jeweils elf Stellen im einfachen und mittleren Dienst weggefallen. Seit
dem Haushaltsjahr 2015 wurden durch die entsprechenden Haushaltsgesetze
keine Einsparvorgaben mehr festgelegt.
Darüber hinaus entfielen weitere Stellen lediglich als Kompensationsleistungen
für neue Stellen.
21. Inwieweit können die mit Abschluss der WSV-Reform neu gebildeten
17 Revierämter der WSV jeweils bestehende Stellen, die beispielsweise
aus Altersgründen frei werden, nachbesetzen?
22. Ist es richtig, dass Stellennachbesetzungen von der Entgeltgruppe 10
aufwärts von der GDWS genehmigt werden müssen, und wenn ja, mit
welcher Begründung, und wenn nein, bis zu welcher Entgeltstufe können die
Ämter ihre Personalbewirtschaftung eigenständig durchführen?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aktuell entscheiden die 17 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter über die
Besetzung freiwerdender Stellen bis einschließlich EG 8/A8 in eigener
Zuständigkeit. Nachbesetzungen freiwerdender, höherwertiger Stellen werden
behördenübergreifend priorisiert. Die Nachbesetzungen entsprechender Stellen erfolgen
durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter nach der
Priorisierungsentscheidung durch die GDWS als mittelbehördliche Steuerungseinheit.
23. Wie viel Zeit wird in der Regel für den internen Teil des
Stellenbesetzungsverfahrens ab dem Zeitpunkt der Stellenzuweisung durch den
Haushaltsgesetzgeber benötigt, und wie viel Zeit davon entfällt in der
Regel auf die Erstellung der Dienstpostenbeschreibung, und wie viel Zeit
auf den Ausschreibungsprozess?
Für bewilligte Stellen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens liegen
Stellenbeschreibungen und -bewertungen als begründende Unterlagen für die
jeweilige Stellenforderung vor.
Nach der Stellenzuweisung beginnt der Rekrutierungsprozess. Für die Dauer
der einzelnen Arbeitsschritte liegen keine Daten vor, die eine belastbare
Antwort auf die Frage ermöglichen.
24. Wie bewertet das BMDV die Attraktivität der WSV als Arbeitgeber?
Die WSV ist ein attraktiver Arbeitgeber mit sicheren Arbeitsplätzen, flexiblen
Arbeitszeitmodellen, guter Vereinbarkeit von Beruf und Familie und
gemeinwohlorientierten Aufgaben.
Als Flächenverwaltung ist sie darüber hinaus deutschlandweit vertreten.
25. Was ist geplant, damit die Stellen in der WSV attraktiver werden?
a) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die GDWS, um die
Sichtbarkeit der WSV als attraktiver Arbeitgeber zu erhöhen (bitte
maßnahmenscharf aufschlüsseln)?
b) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die GDWS, um die
Sichtbarkeit des Studiengangs an der Helmut-Schmidt-Universität in
Hamburg zu erhöhen und damit Fachkräfte für die WSV zu gewinnen?
Die Fragen 25 bis 25b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die GDWS steigert ihren Bekanntheitsgrad und fördert ihr Behördenimage
durch eine proaktive, aktuelle und transparente Darstellung ihrer Leistungen
und Aufgaben in der Öffentlichkeit. Dabei nutzt sie moderne und digitale
Möglichkeiten, um ihre Vorhaben zu veranschaulichen und die (mediale)
Öffentlichkeit zu informieren.
Die GDWS arbeitet mit einem Konzept zur Nutzung der sozialen Medien, um
die Sichtbarkeit als attraktiver Arbeitgeber zu erhöhen. Dieses wird aktiv für
das Personalmarketing und die Platzierung von Stellenausschreibungen
genutzt. Die GDWS veröffentlicht Stellenausschreibungen auf den verfügbaren
Portalen. Darüber hinaus ist eine zentrale Karrierewebsite geplant.
Autowerbung soll für einen größeren Bekanntheitsgrad sorgen. Des Weiteren setzt die
GDWS moderne Druckerzeugnisse und prägnante Formate ein, die Arbeits-
und Ausbildungssuchende treffsicher auf die WSV-Webseiten und zu den
sozialen Medien führen.
Zudem besuchen Beschäftigte der WSV verschiedene Jobmessen und andere
branchenspezifische Veranstaltungen. Die WSV wirbt für freie Stellen und
Berufe in allen Dauerausstellungen der WSV (Druckerzeugnisse,
Informationsvideos) wie in der „Dauerausstellung Gösselthalmühle" oder der
Informationsausstellung „Erlebniswelt Wasserstraße" beim Schiffshebewerk Niederfinow.
Die WSV nutzt ähnliche Maßnahmen zur Sichtbarkeit als attraktiver
Arbeitgeber beim Studiengang Bauingenieurwesen, indem sie aktives
Personalmarketing auf den sozialen Medien betreibt und den Studiengang auf
unterschiedlichsten Portalen über die BAV ausschreibt.
Um Schülerinnen und Schüler auf das Angebot aufmerksam zu machen und zu
einer Bewerbung zu bewegen, soll der Studiengang auf der sich in Arbeit
befindlichen Karrierewebsite transparent dargestellt werden. Zudem wurde für
das Studium an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr
Hamburg ein Werbevideo zur Verwendung auf Messen oder in den sozialen
Medien (z. B. auf Youtube) erstellt.
Des Weiteren wurde ein Flyer erarbeitet, der Studiensuchende treffsicher auf
die WSV-Webseiten und zu den sozialen Medien führen soll. Das Dokument
wird dabei sowohl digital als auch als Druckerzeugnis eingesetzt. Um die
Sichtbarkeit weiter zu erhöhen, ist an markanten Stellen in einigen Großstädten
Deutschlands ein Banner angebracht, welches auf das Studium aufmerksam
machen soll.
26. Wurden die Bundesmittel nach dem Abschluss der WSV-Reform im Jahr
2021 schneller als in den Jahren davor abgerufen, und wurden sie
komplett verbaut?
Seit 2017 ist es gelungen, die Investitionen in die Bundeswasserstraßen zu
steigern. Die zuvor aufgelaufenen Ausgabereste wurden vollständig abgebaut.
Inklusive der Ausgabereste wurden in 2020 rd. 1,6 Mrd. Euro und in 2021 rd.
1,5 Mrd. Euro im Bereich der Bundeswasserstraßen umgesetzt. Im Jahr 2022
wurde inklusive der auf ein Jahr beschränkten Verstärkung um 300 Mio. Euro
aus dem Klimaschutzsofortprogramm knapp 1,7 Mrd. Euro verausgabt.
Auf diesem Niveau liegt auch der Bedarf für 2023. Nach der Finanzlinie stehen
2023 für die Bundeswasserstraßen rd. 1,3 Mrd. Euro zu Verfügung. Gemäß
Haushaltsvermerk ist es möglich, die Finanzlinie bis zu 250 Millionen Euro aus
anderen Bereichen des Einzelplans zu verstärken.
27. Welche Auswirkungen werden nach Ansicht der Bundesregierung die
fehlenden Finanzmittel für die Wasserstraßen haben?
Der gegenüber dem Vorjahr verringerte Ansatz 2023 erfordert die Verschiebung
und Streckung von Investitionsmaßnahmen. Alle sicherheitsrelevanten
Maßnahmen an Schleusen, Wehren und Brücken werden 2023 fortgeführt. Es gilt
der Grundsatz: „Aufrechterhaltung des Betriebs geht vor Aus- und Neubau“.
28. Wie wird die Bundesregierung eine angemessene Finanzierung der
Wasserstraßeninfrastruktur langfristig sicherstellen?
Ab 2024 steigt die Finanzlinie der Bundeswasserstraßen nach der geltenden
Finanzplanung wieder und wächst bis 2026 unter Berücksichtigung der
Baupreissteigerungen auf 1,8 Mrd. Euro an.
29. Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung die Kostensteigerungen
abdämpfen, die aus der vom Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing
beschlossenen Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Nord-
Ostsee-Kanal-Böschung entstehen, damit die Wettbewerbsfähigkeit der
norddeutschen Nordseehäfen gegenüber den Wettbewerbshäfen in den
Niederlanden und Belgien sichergestellt wird?
Die Bundesregierung plant, die Befahrungsabgaben um 50 Prozent abzusenken.
Damit würden die entstehenden Kostensteigerungen ausgeglichen.
30. Wie werden die Belange der Fahrgastschifffahrt sowie der Sport- und
Freizeitschifffahrt im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogramms
„Blaues Band Deutschland“ und der Übernahme von
Bundeswasserstraßen durch die Länder sichergestellt?
Die Bundesregierung setzt mit dem Bundesprogramm „Blaues Band
Deutschland“ Akzente in Richtung Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung.
Sofern bei der Umsetzung des Bundesprogramms Zielkonflikte mit der
verkehrlichen Nutzung der Wasserstraße auftreten können, sind diese im Einzelfall zu
betrachten. Entsprechend sind in dem von der Bundesregierung eingerichteten
„Beirat Blaues Band“ unter anderem auch Freizeit- und Sportverbände
vertreten. Mit dem Bundesprogramm werden ein fairer Interessenausgleich und die
Nutzung von Synergien zwischen naturnaher Entwicklung, verkehrlicher
Nutzung, Wassersport und -tourismus sowie regionaler Förderung angestrebt.
31. Wie viele weitere Stellen werden für eine adäquate Stellenausstattung der
WSV für die Bundeswasserstraßen der Kategorien A, B und C benötigt,
und wie hoch ist die aktuelle Finanzierungslücke für diese Aufgaben im
Kapitel 12 03 im Bundeshaushalt?
Der Personalbedarf kann nicht nach den Kategorien der Wasserstraßen beziffert
werden. Die Aufgaben der WSV, darunter insbesondere die Aufgaben zur
Erhaltung der Infrastruktur, erstrecken sich über das gesamte Wasserstraßennetz.
Über alle Aufgaben der WSV und über alle Bundeswasserstraßen besteht ein
Personalbedarf von 400 bis 500 Stellen.
32. Wie viele Stellen in der WSV werden durch den generellen
Personalkürzungserlass des Bundesministeriums der Finanzen, der eine Einsparung
von 1,5 Prozent der Stellen auch in der WSV vorsieht, gestrichen, und
welche Ämter werden davon betroffen sein (bitte nummerisch und
ämterscharf aufschlüsseln), und wird die Bundesregierung die WSV von
diesen und künftigen Personalkürzungserlassen ausnehmen?
Eine genaue Anzahl und Verteilung auf die Ämter kann zum jetzigen Zeitpunkt
nicht genannt werden. Der Vorgang befindet sich derzeit bei der WSV in
Bearbeitung und ist noch nicht abgeschlossen.
Die Einsparvorgabe ist durch 26 WSV-Behörden zu erbringen. Die Verteilung
der Einsparvorgabe auf die Behörden wird durch eine fachliche Priorisierung
gesteuert. Ziel ist die Sicherstellung der sicherheitsrelevanten Aufgaben.
33. Wie hoch ist derzeit die Zahl der Ausbildungsplätze in der WSV, und
plant die Bundesregierung, die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen?
Zum Stichtag 15. Oktober 2022 wurden insgesamt 803 Auszubildende in der
WSV (GDWS und WSÄ/WNÄ) beschäftigt, davon
487 in Kammerberufen,
310 in Berufen des öffentlichen Dienstes und
sechs in Dualen Studiengängen mit einem Berufsausbildungsverhältnis nach
dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.
Dies entspricht einer Ausbildungsquote von 7,90 Prozent.
Von den Ausbildungsverhältnissen enden 228 planmäßig bis zum 30.
September 2023 (alle oben genannten Bereiche). Die Anzahl der geplanten
Neueinstellungen von Auszubildenden (alle oben genannten Bereiche) bis zum 30.
September 2023 beträgt 304.
34. Wie viele Ordnungswidrigkeitenanzeigen sind in den Jahren 2019, 2020
und 2021 bei der WSV eingegangen, aufgeteilt nach den Bereichen
Verkehrsvorschriften, Personalvorschriften, Bauvorschriften,
Umweltvorschriften (insbesondere CDNI-Verstöße [CDNI = Übereinkommen über
die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und
Binnenschifffahrt]), Wasserstraßenvorschriften?
Eingänge
Anzeigen
Dezernat
Verkehrsmanagement Binnen /
Schifffahrtspolizei
Dezernat
Verkehrsmanagement See /
Schifffahrtspolizei *
Strompolizei und
Schiffsunfälle (Wasserstraßenvorschriften
Binnenschifffahrtsstraßen)
Gesamt
2019 5467 1071 659 7197
Eingänge
Anzeigen
Dezernat
Verkehrsmanagement Binnen /
Schifffahrtspolizei
Dezernat
Verkehrsmanagement See /
Schifffahrtspolizei *
Strompolizei und
Schiffsunfälle (Wasserstraßenvorschriften
Binnenschifffahrtsstraßen)
Gesamt
2020 4692 907 1030 6629
2021 4529 943 919 6391
*Keine Zuständigkeit für Personalvorschriften, CDNI, Bauvorschriften, Wasserstraßenvorschriften
nur Seeschifffahrtsstraßen.
a) Wie viele Verfahren wurden davon rechtskräftig für die Jahre 2019,
2020 und 2021 entschieden, aufgeteilt nach den Bereichen
Verkehrsvorschriften, Personalvorschriften, Bauvorschriften,
Umweltvorschriften (insbesondere CDNI-Verstöße), Wasserstraßenvorschriften?
Entschiedene Vorgänge
Dezernat
Verkehrsmanagement Binnen /
Schifffahrtspolizei**
Dezernat
Verkehrsmanagement See /
Schifffahrtspolizei **
Strompolizei und
Schiffsunfälle (Wasserstraßenvorschriften
Binnenschifffahrtsstraßen)
Gesamt
2019 ** ** 560
2020 ** ** 894
2021 ** ** 832
**Eine Erfassung der in einem Jahr jeweils rechtskräftig gewordenen „Entscheidungen" ist nicht
möglich, da hierüber keine gesonderte Auflistung geführt wird, und diese Zahl auch nicht deduktiv
aus anderen Zahlen ermittelt werden kann. Aus der Anfrage ergibt sich nicht mit hinreichender
Bestimmtheit, ob „Entscheidungen" auch Einstellungen der Bußgeldsachbearbeitung mitumfassen
sollen. Zudem lassen unabhängig hiervon die in den Zeitabschnitten eingelegten und statistisch
erfassten Einsprüche der Delinquenten keinen Rückschluss darauf zu, wie das Verfahren dann weiter
fortgegangen ist (Einstellung des Bußgeldsachbearbeiters im Rahmen der Abhilfe, Einstellung durch
das Gericht, Verurteilung durch das Gericht, Rücknahme des Einspruches in der Verhandlung oder
ihrem Vorfeld).
b) In wie vielen Verfahren wurden von den aufgelisteten
Ordnungswidrigkeitenanzeigen in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Bußgeldbescheide erlassen, aufgeteilt nach den Bereichen Verkehrsvorschriften,
Personalvorschriften, Bauvorschriften, Umweltvorschriften (insbesondere
CDNI-Verstöße), Wasserstraßenvorschriften?
Bußgeldbescheide Dezernat
Verkehrsmanagement Binnen /
Schifffahrtspolizei
Dezernat
Verkehrsmanagement See /
Schifffahrtspolizei *
Strompolizei und
Schiffsunfälle
(Wasserstraßenvorschriften
Binnenschifffahrtsstraßen)
Gesamt
2019 2379 332 306 3017
2020 1920 328 579 2248
2021 1546 158 557 2261
*Keine Zuständigkeit für Personalvorschriften, CDNI, Bauvorschriften, Wasserstraßenvorschriften
nur Seeschifffahrtsstraßen.
c) Wie viele Verfahren wurden von den aufgelisteten
Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund von Verjährung eingestellt, aufgeteilt nach den
Bereichen Verkehrsvorschriften, Personalvorschriften,
Bauvorschriften, Umweltvorschriften (insbesondere CDNI-Verstöße),
Wasserstraßenvorschriften?
Einstellung (nach
§ 47 und § 36
OwiG –
Verjährungen werden nicht
gesondert
ausgewiesen.
Dezernat
Verkehrsmanagement Binnen /
Schifffahrtspolizei
Dezernat
Verkehrsmanagement See /
Schifffahrtspolizei *
Strompolizei und
Schiffsunfälle
(Wasserstraßenvorschriften
Binnenschifffahrtsstraßen)
Gesamt
2019 1232 85 6 1323
2020 1196 60 4 1260
2021 1846 98 0 1944
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nur Seeschifffahrtsstraßen.
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ISSN 0722-8333]