[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/6402 –
Aktuelle Entwicklung der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und
Förderung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Dezember 2008 trat das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei
Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
(Kinderförderungsgesetz – KiföG) in Kraft (Bundestagsdrucksachen 16/9299 und 16/10173). Es
beinhaltet neben dem individuellen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung
und Betreuung für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem
1. August 2013 umfangreiche finanzielle Zusagen des Bundes zur Förderung
des Ausbaus und Betriebs entsprechender Einrichtungen. Der Bund sicherte
seinerzeit zu, ein Drittel der anfallenden damals veranschlagten Mehrkosten
von 12 Mrd. Euro für die frühkindliche Bildung und Betreuung zu
übernehmen. Der verabschiedete Gesetzentwurf sah hierzu die Einrichtung eines
Sondervermögens für Investitionskosten in Höhe von 2,15 Mrd. Euro (Gesetz zur
Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ [
Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz – KBFG]) sowie die Übernahme von laufenden
Kosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro durch eine Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes vor. Mit diesen Investitionen sollte der Rechtsanspruch zum 1. August
2013 unterstützt werden. Das Finanzausgleichsgesetz sah weitere Entlastung
ab 2014 von anfangs 770 Mio. Euro vor (vgl. Bundestagsdrucksache
16/9299).
Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 19/15565 und 19/28645 lässt vor
allem eines erkennen: Während die Kosten für die frühkindliche Bildung,
Betreuung und Förderung jährlich zuletzt um durchschnittlich 3 Mrd. Euro
anstiegen und die veranschlagten Mehrkosten von 12 Mrd. Euro weit
überschritten haben, verharrt die Kostenbeteiligung des Bundes trotz des zeitlich
befristeten sogenannten Gute-Kita-Gesetzes (2020 bis 2022) bzw. des sogenannten
KiTa-Qualitätsgesetzes (2023 bis 2024) auf einem niedrigen Niveau und ist
weit von der seinerzeit zugesicherten Kostenübernahme von einem Drittel
entfernt. Der Großteil der Kostensteigerung verbleibt bei Ländern und
Kommunen und schränkt dort nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller den
finanziellen Spielraum insgesamt ein und dies auch zu Lasten anderer
Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6642
20. Wahlperiode 03.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 2. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben darüber hinaus gezeigt, dass
der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung noch immer nicht den
Erfordernissen entspricht. Vor diesem Hintergrund vertreten die
Fragestellerinnen und Fragesteller die Auffassung, dass eine stärkere Beteiligung des
Bundes bei dem weiteren Ausbau sowie bei den Betriebsausgaben dringend
geboten ist. Dies ist um so mehr erforderlich vor dem Hintergrund der
Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung auch im
Grundschulbereich, der mit weiteren Kosten für Länder und Kommunen verbunden ist.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bund hat im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und im Gesetz zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) Regelungen zur
Kindertagesbetreuung getroffen.
Die Erfüllung der in diesen Gesetzen festgelegten Aufgaben der
Kindertagesbetreuung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder, vgl. Artikel 30, 83 des
Grundgesetzes (GG). Fördermaßnahmen des Bundes sind nur ausnahmsweise
im Rahmen von Finanzhilfen für Investitionen der Länder und Gemeinden
(Artikel 104b GG) und unter den engen Voraussetzungen einer ungeschriebenen
Kompetenz kraft Natur der Sache möglich.
1. Wie haben sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung seit 2019
entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich
Einnahmen z. B. durch Elternbeiträge und wenn möglich nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der öffentlichen Gesamtausgaben zwischen 2019 und 2021
für die Kindertagesbetreuung ist in Tabelle 1 ersichtlich.
In der Kinder- und Jugendhilfestatistik der Ausgaben und Einnahmen wird für
die Einnahmen nur teilweise nach den Hilfearten differenziert, sodass die
Einnahmen für Kindertagesbetreuung nicht identifizierbar sind. Aus diesem Grund
können nicht die gesamten Einnahmen abgezogen werden. Tabelle 2 enthält die
Einnahmen, die in der Kinder- und Jugendhilfestatistik als Einnahmen für
Tageseinrichtungen für Kinder ausgewiesen werden. Dabei handelt es sich jedoch
nur um einen Teil der Einnahmen für die Kindertagesbetreuung.
Tabelle 1: Öffentliche Ausgaben für die Kindertagesbetreuung, 2019 bis 2021
(in Mio. Euro)
Land 2019 2020 2021
Gesamt 36 891,6 40 113,5 42 563,0
Baden-Württemberg 4 758,6 5 154,6 5 385,3
Bayern 5 962,6 6 643,3 7 097,8
Berlin 2 025,8 2 259,4 2 335,7
Brandenburg 1 379,2 1 439,8 1 482,8
Bremen 625,8 720,6 728,4
Hamburg 976,6 1 034,2 1 083,3
Hessen 2 971,2 3 220,7 3 369,6
Mecklenburg-Vorpommern 631 735,3 798,8
Niedersachsen 3 234,4 3 446,9 3 731,1
Nordrhein-Westfalen 7 229,2 7 925,0 8 573,1
Rheinland-Pfalz 1 793,1 1 857,4 1 921,9
Land 2019 2020 2021
Saarland 376,4 402,8 428,9
Sachsen 2 026,0 2 154,4 2 186,9
Sachsen-Anhalt 1 001,6 1 089,3 1 104,9
Schleswig-Holstein 1 095,0 1 180,2 1 462,6
Thüringen 794,9 843,4 865,7
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Ausgaben und
Einnahmen; verschiedene Jahrgänge; Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.
Tabelle 2: Einnahmen für Tageseinrichtungen für Kinder, 2019 bis 2021 (in
Mio. Euro) – Teileinnahme im Bereich Kindertagesbetreuung
Land 2019 2020 2021
Gesamt 2 044,7 1 782,2 1 958,5
Baden-Württemberg 450,8 394,4 458,4
Bayern 273,3 233 248,8
Berlin 6,7 6,7 6,8
Brandenburg 125,6 106,9 111,3
Bremen 14,4 18 33
Hamburg 0,2 0,4 1,5
Hessen 181,5 156 162
Mecklenburg-Vorpommern 27 7,4 9,4
Niedersachsen 114,4 90,7 100,3
Nordrhein-Westfalen 320 288,1 254,4
Rheinland-Pfalz 49,8 40,8 43,4
Saarland 25 24,8 24,9
Sachsen 199,1 177,2 191,1
Sachsen-Anhalt 94,5 92,8 81,6
Schleswig-Holstein 100,5 93,5 173,5
Thüringen 61,4 50,9 57,5
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Ausgaben und
Einnahmen; verschiedene Jahrgänge; Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.
2. Wie werden sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung nach Kenntnis
bzw. Einschätzung der Bundesregierung bis 2030 entwickeln (bitte nach
Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen z. B.
durch Elternbeiträge und wenn möglich nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
3. Wodurch wird nach Auffassung der Bundesregierung die
Ausgabenentwicklung beeinflusst?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur künftigen Entwicklung der Ausgaben für die Kindertagesbetreuung liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird die Entwicklung der Ausgaben für
die Kindertagesbetreuung maßgeblich durch den Betreuungsplatzbedarf
beeinflusst. Dieser setzt sich aus der demografischen Entwicklung der Gesellschaft
sowie in deren Abhängigkeit der Entwicklung der Betreuungsbedarfe auf
Seiten der Eltern zusammen.
Weitere Einflussfaktoren auf die Entwicklung der Ausgaben sind die
Gruppengrößen, der zeitliche Umfang der Betreuung, der Personalschlüssel in der
Einrichtung, die Entwicklung von Bau-, Sanierungs- und Ausstattungskosten, die
Entwicklung der Betriebskosten allgemein sowie die Umsetzung von
Qualitätssteigerungen in der Betreuung.
4. Wie wirkte sich das sogenannte Gute-Kita-Gesetz nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Kostenentwicklung aus (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
5. Wie wirkt sich das sogenannte KiTa-Qualitätsgesetz als Nachfolgegesetz
des Gute-Kita-Gesetz nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
Kostenentwicklung aus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden
Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die
Kinderbetreuung seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahren und wenn
möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
7. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden
Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die
Kinderbetreuung nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung
bis 2030 entwickeln (bitte nach Jahren und wenn möglich nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Umsatzsteueranteil der Länder wurde auf der Grundlage von Artikel 2 des
Kinderförderungsgesetzes vom 10. Dezember 2008 sowie Artikel 3 des
Gesetzes zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15. Februar 2013 um insgesamt 845 Mio.
Euro jährlich zulasten des Bundes angehoben, um ihren finanziellen
Belastungen durch die mit dem Ausbau des Betreuungsangebots einhergehenden
zusätzlichen Betriebskosten der Länder Rechnung zu tragen.
Auf der Grundlage von Artikel 3 und 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19. Dezember 2018
erfolgte eine weitere Anhebung des Länderanteils an der Umsatzsteuer um
493 Mio. Euro im Jahr 2019, um 993 Mio. Euro im Jahr 2020 und um
1 993 Mio. Euro in den Jahren 2021 und 2022. Auf der Grundlage von Artikel
2 des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in
der Kindertagesbetreuung vom 20. Dezember 2022 wird zudem eine weitere
Anhebung des Länderanteils an der Umsatzsteuer um 1 884 Mio. Euro im Jahr
2023 und um 1 993 Mio. Euro im Jahr 2024 vorgenommen. Diese Anhebung
tritt in Kraft, sobald der Bund und alle Länder die Verträge nach § 4 Absatz 2
des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes geändert haben.
Die Aufteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer auf die einzelnen Länder
richtet sich nach der länderweisen Verteilung ihrer Einwohner zum 30. Juni des
jeweiligen Jahres.
8. Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten für
Investitionen in Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch
Sondervermögen und Sonderprogramme seit 2020 entwickelt (bitte nach
Jahren und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
9. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten
für Investitionen in Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch
Sondervermögen bzw. Sonderprogramme nach Planung der
Bundesregierung bis 2030 entwickeln (bitte nach Jahren und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bund stellt den Ländern seit 2008 im Rahmen des Sondervermögens
Kinderbetreuungsausbau Finanzhilfen bereit. Es wird auf Anlage 1 verwiesen.*
Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Maßnahmen geplant. Des Weiteren
wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
10. Welche weiteren Programme der Bundesregierung wurden seit 2021 mit
dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, aufgelegt, wie z. B. Kita-
Plus, Sprachkitas etc. (bitte jeweils nach Programm, Laufzeit des
Programmes, Jahren, Fördervolumen und wenn möglich Verteilung nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
11. Welche weiteren Programme der Bundesregierung mit dem Ziel, die
Kinderbetreuung zu unterstützen, plant die Bundesregierung, zukünftig
aufzulegen bzw. zu verstetigen, wie z. B. KitaPlus, Sprachkitas etc. (bitte
jeweils nach Programm, geplanter Laufzeit des Programmes, Jahren,
geplantem Fördervolumen und wenn möglich Verteilung nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Januar 2022 startete das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind:
Bausteine für die Zukunft“. Mit diesem fördert das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine subsidiäre integrationskursbegleitende
Kinderbeaufsichtigung. Dafür stehen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils
19 Mio. Euro zur Verfügung (hälftig getragen von BMI und BMFSFJ). Seit
Programmstart konnten bereits 601 Vorhaben bewilligt werden (Stand: 17.
April 2023). Die Angebote werden derzeit in 13 Bundesländern umgesetzt.
Begleitet wird das Bundesprogramm durch ein Transferforum unter Beteiligung
von Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden
und Praxis sowie einer programmbegleitenden Evaluation. Das Programm hat
eine Laufzeit bis Ende 2023.
Zudem wurden die Bundesprogramme „Sprach-Kitas: Weil Sprache der
Schlüssel zur Welt ist“ und „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ über die
Jahre 2021 und 2022 verlängert. Dafür hat der Bund insgesamt 420 Mio. Euro
bereitgestellt.
Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“
hat seit 2016 wertvolle Strukturen und Kompetenzen in der sprachlichen
Bildung aufgebaut. Um die sprachliche Bildung von Kindern unter Pandemiebe-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6642 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
dingungen zu fördern, wurde das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil
Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ zudem in den Jahren 2021 und 2022 um
insgesamt 100 Mio. Euro aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für
Kinder und Jugendliche“ aufgestockt.
Mit Ablauf der regulären Programmlaufzeit Ende 2022 verfolgte das BMFSFJ
im Sinne der Nachhaltigkeit das Ziel, die sprachliche Bildung im Bereich der
Kindertagesbetreuung aus dem Status eines Modellprojekts herauszuholen und
auf gesetzlicher Grundlage in den Strukturen der zuständigen Länder zu
verankern. Um den Ländern in diesem Transferprozess entgegenzukommen und den
beteiligten Einrichtungen Planungssicherheit bis zur Übernahme durch die
Länder zu geben, stellt das BMFSFJ in 2023 noch einmal 109 Mio. Euro für eine
übergangsweise Programmverlängerung bis zum 30. Juni zur Verfügung.
Derzeit erreicht die Förderung im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache
der Schlüssel zur Welt ist“ 6 500 Fachkräfte für sprachliche Bildung in rund
6 000 Sprach-Kitas, begleitet von 487 zusätzlichen Fachberatungen. Von 2016
bis 2023 wurden für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der
Schlüssel zur Welt ist“ insgesamt 1 318 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Im engen Zusammenhang zu dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil
Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wurde von 2017 bis 2022 das Bundesprogramm
„Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ ins Leben gerufen. Ziel des
Programms war es, bundesweit niedrigschwellige Angebote zu fördern, die den
Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Von
2017 bis 2022 wurden für das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen
in frühe Bildung“ insgesamt 154 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Mit dem Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die
Kleinsten beginnt“ hat das BMFSFJ von 2019 bis 2022 die Qualifizierung der
Kindertagespflegepersonen, bessere Arbeitsbedingungen und eine gute
Zusammenarbeit in der Kindertagespflege gefördert. Das Bundesprogramm war
ursprünglich auf drei Jahre Laufzeit angelegt (2019 bis 2021), ist aber um ein Jahr
verlängert worden, um die coronabedingten Verzögerungen v. a. bei den
Qualifizierungskursen aufzuholen.
Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten
beginnt“ hat an 47 Modellstandorten in 14 Bundes-ländern die Qualifizierung
der Kindertagespflegepersonen, eine Personalstelle sowie die Arbeit in
verbindlichen Themenfeldern gefördert.
Für das Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die
Kleinsten beginnt“ wurden vom BMFSFJ von 2019 bis 2021 jährlich Fördermittel in
Höhe von 7,5 Mio. Euro und im Verlängerungsjahr 2022 Fördermittel in Höhe
von 5,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt hat das BMFSFJ für das
Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten
beginnt“ 28 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Eine nach Bundesländern differenzierte Übersicht der in den oben genannten
Bundesprogrammen geförderten Vorhaben sowie der Mittelabfluss der Jahre
2021 und 2022 findet sich in Anlage 2.* Eine Ausweisung dieser Daten für das
laufende Haushaltsjahr ist aktuell nicht möglich.
Seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind die
folgenden Forschungsförderungen und Initiativen zu nennen:
Die in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung am Deutschen Jugendinstitut
(DJI) geförderte „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“
(WiFF) zielt auf Stärkung des Elementarbereichs als erster Bildungsetappe. Für
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6642 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
die Förderphase „WiFF-Transfer“ vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember
2026 steht ein Fördervolumen von 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Die „Bremer Initiative zur Stärkung frühkindlicher Entwicklung“ (BRISE),
deren Ziel es ist, bewährte Förderangebote für Kinder und Familien zu
verknüpfen und deren Wirkung auf die kognitive, emotionale und soziale Entwicklung
von Kindern aus sozial und kulturell benachteiligten Familien zu untersuchen.
Die zweite Förderphase der „Bremer Initiative zur Stärkung frühkindlicher
Entwicklung“ läuft vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2025, das
Fördervolumen beträgt 8,2 Mio. Euro. Die Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg,
Bayern und Hessen sind an der Umsetzung beteiligt.
Im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung des BMBF (
www.empiris
che-bildungsforschung-bmbf.de/) wurden in der Förderrichtlinie
„Qualitätsentwicklung für gute Bildung in der frühen Kindheit“ (Q-BFK) bis 2022
insgesamt elf Forschungsvorhaben mit einem Fördervolumen von rd. 7 Mio. Euro
gefördert. Die Forschungsergebnisse liefern wichtige Impulse zur
Weitentwicklung der Qualität früher institutioneller Bildung, Betreuung und Erziehung.
In zwei Förderlinien im Schwerpunkt „Digitalisierung im Bildungsbereich“ des
Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung wurden bzw. werden bis
30. Juni 2023 mit rund 0,8 Mio. Euro auch Projekte gefördert, die mit ihren
Ergebnissen zur Verbesserung der Betreuung und Bildung im Kindesalter
beitragen können.
Die Ergebnisse des Projekts „Digitalisierung in der frühkindlichen Bildung“
und des Verbundprojekts „Digitale Medien in der Kita“ tragen zur aktuellen
Fachdiskussion zur Digitalisierung im frühkindlichen Bereich bei.
Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Maßnahmen geplant. Im Übrigen ist
zu beachten, dass Fördermaßnahmen des Bundes nur ausnahmsweise unter den
engen Voraussetzungen einer ungeschriebenen Kompetenz kraft Natur der
Sache möglich sind. Es handelt sich hier im Wesentlichen um die Förderung von
befristeten Modellvorhaben im Rahmen ressortzugehöriger Funktion.
12. Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2021
unternommen, um den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung
bzw. der vorschulischen Kinderbetreuung zu unterstützten (bitte
detailliert nach Jahren, Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer
aufschlüsseln)?
13. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung bzw. der vorschulischen
Kinderbetreuung zukünftig zu unterstützten (bitte detailliert nach Jahren,
Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Bereich der Leseförderung finanziert das BMBF eine Reihe von
Maßnahmen, um Kinder bereits in sehr frühem Alter an das Lesen heranzuführen. Dies
erfolgt etwa durch Förderung von Projekten der Stiftung Lesen wie „Lesestart
1-2-3“ oder „Lesestart: Weil uns Lesen weiterbringt. Ein Projekt für Kinder mit
Fluchterfahrung“. Für die verschiedenen Projekte sind für den Zeitraum 2021
bis 2026 rund 18,7 Mio. Euro bewilligt.
Im Jahr 2021 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina
Stark-Watzinger die Schirmherrschaft über den Nationalen Lesepakt
übernommen, der von der Stiftung Lesen und dem Börsenverein des Deutschen
Buchhandels initiiert ist. Neben dieser ideellen Unterstützung wird der Nationale
Lesepakt vom 1. April 2021 zunächst bis 31. Juli 2023 durch das BMBF mit rund
400 000 Euro gefördert.
Die Projekte von MENTOR – Die Leselernhelfer Bundesverband e. V.: „MEN-
TOR – Die Leselernhelfer: Digitaler Treffpunkt der Generationen“ und „MEN-
TOR-Campus: Ausbau einer Leseplattform für die Online-Leseförderung sowie
Aufbau einer sozialen Lehr-Lernplattform zur Qualifizierung von Mentor:innen
und Vereinen“ werden im Zeitraum 2019 bis 2026 mit ca. 1 Mio. Euro
gefördert.
Mit dem Projekt „Netzwerk Bibliothek Medienbildung II“ des Deutschen
Bibliotheksverbandes e. V. (dbv) sollen insbesondere kleinere Bibliotheken im
ländlichen Raum befähigt und unterstützt werden, ihre medienpädagogischen
Angebote auszubauen und Kooperationen mit Schulen und Kitas zu
professionalisieren. Das BMBF fördert das Projekt über die Laufzeit August 2022 bis Juli 2025
mit rund 600 000 Euro.
Zur Initiierung früher Begeisterung junger Kinder an naturwissenschaftlichen
und technischen Phänomenen sowie deren altersgerechter Beschäftigung mit
Nachhaltigkeit und Informatik wurden bis 2020 Vorhaben der Stiftung „Haus
der kleinen Forscher“ (HdkF) im Umfang von jeweils 9,5 Mio. Euro (2019 bis
2020) unterstützt. Seit 2021 wird das HdkF vom BMBF institutionell mit
jährlich 11,9 Mio. Euro gefördert, um innovative Vorhaben früher MINT-Bildung
und Maßnahmen zur MINT-Fortbildung des pädagogischen Personals
bundesweit und kontinuierlich voranzubringen.
Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Maßnahmen geplant. Im Übrigen ist
zu beachten, dass Fördermaßnahmen des Bundes nur ausnahmsweise unter den
engen Voraussetzungen einer ungeschriebenen Kompetenz kraft Natur der
Sache möglich sind.
14. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze sind seit 2020 neu geschaffen
worden (bitte nach Kindern unter drei Jahren [U3] und Kindern ab drei
Jahren [Ü3] bis zum Schuleintritt, Jahren, gesamt und Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Kinder in Kindertagesbetreuung seit 2020 können den Tabellen
3 und 4 entnommen werden. Demnach wurden zwischen 2020 und 2022
zusätzlich Plätze für knapp 10 000 unter Dreijährige sowie für etwa 87 000 ab
Dreijährige bis zum Schuleintritt neu geschaffen.
Tabelle 3: Kinder in Kindertagesbetreuung im Alter von unter drei Jahren, 2020
bis 2022, nach Ländern*
Land
2020 2021 2022
Veränderung
2020-2022
Deutschland 829 163 809 908 838 698 9 535
Baden-Württemberg 35 831 33 506 35 444 -387
Bayern 114 186 113 298 120 208 6 022
Berlin 52 407 51 887 52 919 512
Brandenburg 36 303 34 824 34 416 1 887
Bremen 73 853 71 804 77 199 3 346
Hamburg 27 038 26 773 27 838 800
Hessen 151 736 152 948 157 898 6 162
Mecklenburg-Vorpommern 22 674 22 219 21 910 -764
Niedersachsen 28 429 28 184 29 143 714
Land
2020 2021 2022
Veränderung
2020-2022
Nordrhein-Westfalen 6 007 6 067 6 191 184
Rheinland-Pfalz 58 423 56 559 58 888 465
Saarland 7 321 7 293 7 961 640
Sachsen 57 015 54 620 53 910 3 105
Sachsen-Anhalt 30 603 28 866 28 963 1 640
Schleswig-Holstein 98 546 94 007 99 058 512
Thüringen 28 791 27 053 26 752 2 039
* Kinder in Kindertagespflege, die zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine
Ganztagsschule besuchen, werden nicht doppelt gezählt.
Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: Statistiken der Kinder- und
Jugendhilfe – Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter
Tagespflege; verschiedene Jahrgänge; Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.
Tabelle 4: Kinder in Kindertagesbetreuung im Alter von drei Jahren bis zum
Schuleintritt, 2020 bis 2022, nach Ländern*
Land
2020 2021 2022
Veränderung
2020-2022
Deutschland 2 564 715 2 613 058 2 651 611 86 896
Baden-Württemberg 126 346 128 396 129 721 3 375
Bayern 406 111 418 789 427 584 21 473
Berlin 120 429 121 972 122 986 2 557
Brandenburg 78 270 79 385 80 475 2 205
Bremen 243 837 249 636 255 990 12 153
Hamburg 86 956 87 837 89 166 2 210
Hessen 534 446 547 106 553 206 18 760
Mecklenburg-Vorpommern 49 956 50 049 49 848 -108
Niedersachsen 56 978 57 569 57 612 634
Nordrhein-Westfalen 20 110 20 972 21 794 1 684
Rheinland-Pfalz 200 498 203 675 206 274 5 776
Saarland 27 379 27 589 27 759 380
Sachsen 135 554 135 591 134 862 -692
Sachsen-Anhalt 64 725 64 938 64 652 -73
Schleswig-Holstein 346 864 353 798 365 000 18 136
Thüringen 66 256 65 756 64 682 -1 574
* Kinder in Kindertagespflege, die zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine
Ganztagsschule besuchen, werden nicht doppelt gezählt.
Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: Statistiken der Kinder- und
Jugendhilfe – Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter
Tagespflege; verschiedene Jahrgänge; Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.
15. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze fehlen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell, um den Rechtsanspruch sicherzustellen und die
Bedarfe der Familien abzudecken?
Zur Abschätzung der Anzahl fehlender Plätzen in der Kindertagesbetreuung
(Kita und Tagespflege) sind verschiedene Aspekte relevant, und zwar in erster
Linie die Anzahl der bereits vorhandenen bzw. belegten Plätze, die Anzahl an
Kindern der relevanten Altersgruppen in der Bevölkerung und der
Betreuungsbedarf der Eltern.
Da die Elternbedarfe für das Jahr 2022 noch nicht vorliegen, beziehen sich die
folgenden Angaben auf das Datenjahr 2021. Für die Altersgruppe der Kinder
unter drei Jahren bestand im Jahr 2021 eine Differenz von 12,4 Prozentpunkten
zwischen der Beteiligungsquote auf der einen und dem Anteil an Eltern mit
Betreuungsbedarf auf der anderen Seite, woraus sich auf Grundlage der zum
1. März 2021 gemeldeten Anzahl unter Dreijähriger in Kindertagesbetreuung
sowie der Ende 2020 erfassten Anzahl der Kinder unter drei Jahren in der
Bevölkerung über die 2021 erhobenen Elternbedarfe eine Lücke von rund 291 000
fehlenden Plätzen ableiten lässt. Für Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren
liegt die Differenz zwischen der Beteiligungsquote und den Elternbedarfen in
2021 bei -3,6 Prozentpunkten. Rechnerisch entspricht dies ca. 87 000 fehlenden
Plätzen für 3 bis unter 6-Jährige.
16. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze fehlen nach Kenntnis der
Bundesregierung bis 2030, um den Rechtsanspruch sicherzustellen und die
Bedarfe der Familien abzudecken?
Derzeit liegen lediglich Prognosen des Platzbedarfs vor, die auf einem
mittlerweile veralteten Datenstand beruhen (vgl. Rauschenbach, T., Meiner-Teubner,
C., Böwing-Schmalenbrock, M., Olszenka, N. [2020]: Plätze. Personal.
Finanzen. Bedarfsorientierte Vorausberechnungen für die Kindertages- und
Grundschulbetreuung bis 2030. Teil 1: Kinder vor dem Schuleintritt,
www.akjstat.tu-
dortmund.de/fileadmin/user_upload/Plaetze._Personal._Finanzen._Teil_1.pdf
[Zuletzt abgerufen 24. April 2023]). Laut diesen Vorausberechnungen werden
bis 2030 in Westdeutschland zwischen 244 000 und 310 000 zusätzliche Plätze
für Kinder unter drei Jahren benötigt, um unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung die noch nicht erfüllten
Betreuungsbedarfe zu erfüllen. In Ostdeutschland werden voraussichtlich bis 2030 maximal
5 600 zusätzliche Plätze benötigt. Für Kinder zwischen drei Jahren und dem
Schuleintritt werden entsprechend der Vorausberechnungen aus dem Jahr 2020
bis 2030 in Westdeutschland 128 000 bis 224.000 zusätzliche Plätze benötigt.
In Ostdeutschland werden bis 2030 insgesamt 30 000 bis 48 000 Plätze weniger
benötigt als im Vergleichsjahr 2019.
Aktuell werden neue Vorausberechnungen durchgeführt, die sowohl die
jüngsten Entwicklungen der belegten Plätze in der Kindertagesbetreuung als auch die
aktuellen Elternbedarfe und die neuen Bevölkerungsvorausberechnungen des
Statistischen Bundesamtes berücksichtigen.
17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die
durchschnittlichen Kosten für den Neubau bzw. Ausbau eines neuen
Kindertagesbetreuungsplatzes (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Mithilfe vorläufiger Daten aus dem Monitoring zum 5. Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 bis 2021“ lassen sich basierend auf den
Angaben der Bundesländer zu den neu geschaffenen Plätzen Rückschlüsse auf
die durchschnittlichen Kosten eines Kindertagesbetreuungsplatzes ziehen
(Rückschlüsse sind nur bedingt valide. Die Durchführungsverantwortung zur
Verwendung der Finanzhilfen liegt jeweils im Land selbst, welches zur
Umsetzung vor Ort eine konkretisierende Verwaltungsvorschrift erlässt. Dadurch
kann es zu Unterschieden bei der Rückmeldung der bewilligten und neu
geschaffenen Plätze kommen). Der Stichtag für die Erhebung dieser Daten war
der 31. Dezember 2021.
Nach den Daten aus dem 5. Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ belaufen sich die Kosten pro Platz im Durchschnitt auf
21 305 Euro. Wird nach Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
differenziert, zeigt sich ein abweichendes Bild: So belaufen sich die
durchschnittlichen Platzkosten im Bereich der Kindertageseinrichtungen auf 24 637 Euro.
Im Bereich der Kindertagespflege liegen die Durchschnittskosten für einen
Platz bei lediglich 1 733 Euro.
Eine nach Bundesländern differenzierte Darstellung der durchschnittlichen
Platzkosten ist gegenwärtig nicht möglich.
18. Wie haben sich die Betriebskosten pro Kindertagesbetreuungsplatz für
Kinder unter drei Jahren seit 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung
entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamt und Bundesländern
aufschlüsseln)?
19. Wie haben sich die Betriebskosten pro Kindertagesbetreuungsplatz für
Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt seit 2009 nach Kenntnis der
Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamt und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden die Ausgaben der
Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe jährlich erfasst. Dabei werden
Personalausgaben sowie sonstige laufende Ausgaben für Einrichtungen
öffentlicher Träger separat ausgewiesen.
In Anlage 3* werden die laufenden Ausgaben für Einrichtungen öffentlicher
Träger der Anzahl der Kinder in Einrichtungen öffentlicher Träger
gegenübergestellt und die durchschnittlichen rechnerischen Ausgaben pro Kind für die
Jahre 2009 bis 2021 ausgewiesen. Eine Differenzierung nach Altersgruppen ist
nicht möglich. Ausgaben von Einrichtungen freier Träger sowie die
Kindertagespflege werden nicht berücksichtigt.
20. Wie viele Fach- und Assistenzkräfte werden im Bereich der
Kindertagesbetreuung sowie im Rahmen des geplanten Rechtsanspruches auf
Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2030 nach Einschätzung der
Bundesregierung zusätzlich benötigt (wenn möglich, bitte nach
Kindertagesbetreuung U3 und Ü3 sowie Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
sowie Fach- und Assistenzkräften aufschlüsseln)?
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen zum Platz- und Personalbedarf für Kinder bis
zum Schuleintritt und für Kinder im Grundschulalter lediglich Ergebnisse vor,
die auf einem mittlerweile veralteten Datenstand (veröffentlicht 2021) beruhen.
Für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wurden dabei verschiedene
Varianten mit unterschiedlichen Annahmen berechnet. Die Berechnungen wurden
weitestgehend auf Ebene der einzelnen Länder durchgeführt, soweit
entsprechende Daten vorlagen. Je nach Szenario wird bundesweit ein zusätzlicher
Personalbedarf bis 2029/2030 zwischen circa 48 000 bis knapp 66 000 Personen
geschätzt (vgl. Rauschenbach, T., Meiner-Teubner, C., Böwing-Schmalenbrock,
M., Olszenka, N. [2021]: Plätze. Personal. Finanzen. Bedarfsorientierte
Vorausberechnungen für die Kindertages- und Grundschulbetreuung bis 2030. Teil 2:
Ganztägige Angebote für Kinder im Grundschulalter,
www.akjstat.tu-dortmun
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6642 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
d.de/fileadmin/user_upload/Plaetze._Personal._Finanzen._Teil_2.pdf [Zuletzt
abgerufen 24. April 2023]).
Analog wurden für die Kindertagesbetreuung verschiedene Szenarien
berechnet, wonach bereits zum Jahr 2025 bundesweit ein zusätzlicher Personalbedarf
zwischen 17 200 und 72 500 Fachkräften geschätzt wurde und zum Jahr 2030
ein zusätzlicher Bedarf von bis zu 4 300 Fachkräften. Qualitative
Verbesserungen, mit denen weitere Personalbedarfe verbunden sind, wurden in diese
Berechnungen nicht einbezogen.
Aktuell werden neue Vorausberechnungen durchgeführt, die sowohl die
jüngsten Entwicklungen der belegten Plätze in der Kindertagesbetreuung als auch die
aktuellen Elternbedarfe und die neuen Bevölkerungsvorausberechnungen des
Statistischen Bundesamtes berücksichtigen.
21. Plant die Bundesregierung im Zuge einer „Gesamtstrategie
Fachkräftegewinnung für die Erziehungsberufe“ weitere Maßnahmen für die
Fachkräftegewinnung, und beabsichtigt die Bundesregierung, dafür
finanzielle Mittel in den Haushalt einzustellen?
Mit der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs
gewinnen, Profis binden“ unterstützte das BMFSFJ Länder und Träger dabei,
pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und
Erzieher im Beruf zu halten und ihre Kompetenzen zu stärken. Dafür stellte das
BMFSFJ von 2019 bis 2022 rund 160 Mio. Euro bereit. Mit der
„Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ ist
es dem BMFSFJ gelungen, eine Dynamik anzustoßen, die über das Programm
hinauswirkt. So wurde das Modell der praxisintegrierten, vergüteten
Ausbildung bundesweit etabliert. Inzwischen haben einige Bundesländer mit eigenen
Mitteln das Programm fortgeführt oder das Modell erstmalig eingeführt und
dabei die vom Bund gesetzten Standards übernommen.
Um den hohen Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtungen und schulischem
Ganztag zu decken, wird gemäß dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gemeinsam mit den
Ländern und weiteren relevanten Akteuren eine Gesamtstrategie entwickelt, in der
Empfehlungen für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen der
Fachkräftegewinnung und -bindung erarbeitet werden. Hierbei werden im Rahmen der
jeweiligen Zuständigkeiten alle Möglichkeiten von der Aus- und Weiterbildung
über Arbeitsbedingungen und Zuwanderung in den Blick genommen. Darüber
hinaus trägt der Bund auch weiterhin zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung bei. Die zusätzlichen Finanzmittel, die die
Länder aus der mit dem KiTa-Qualitätsgesetz vorgenommenen Erhöhung ihres
Umsatzsteueranteils in Höhe von 1 884 Mio. Euro im Jahr 2023 und
1 993 Mio. Euro im Jahr 2024 erhalten, unterliegen keiner rechtlichen
Zweckbindung. Die Länder können diese zusätzlichen Einnahmen deshalb auch für
Maßnahmen verwenden, um die personelle Situation in der
Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Mittel aus dem KiTa-Qualitätsgesetz sollen
überwiegend in sieben qualitative Handlungsfelder fließen; darunter finden sich auch
die personalbezogenen Handlungsfelder (Handlungsfeld 2 „Fachkraft-Kind-
Schlüssel“, Handlungsfeld 3 „Gewinnung und Sicherung qualifizierter
Fachkräfte“, Handlungsfeld 4 „Stärkung der Leitung“ sowie Handlungsfeld 8
„Stärkung der Kindertagespflege“). Eine weitere Entlastung der Länder ist nicht
vorgesehen.
22. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um kurzfristig die Anerkennung
von ausländischen Qualifikationen zu verbessern, um Fachkräfte für die
Kindertagesbetreuung zu gewinnen?
Bei Fachkräften für die Kindertagesbetreuung handelt es sich insbesondere um
Erzieherinnen und Erzieher. Der Beruf Erzieher bzw. Erzieherin ist ein
landesrechtlich geregelter Beruf, dessen Ausgestaltung auch zu Fragen der
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in der grundgesetzlichen
Verantwortung der Länder liegt.
Der Bundesregierung liegen Hinweise darüber vor, dass eine Hürde im
Verfahren der unterschiedliche Verwaltungsvollzug in den Ländern in diesem Bereich
ist. In der Situationsanalyse der Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung
aus dem Jahr 2022 werden zur Verbesserung des Vollzugs u. a. eine einheitliche
Gestaltung der Bescheide sowie ein berufsspezifischer Austausch der
zuständigen Stellen vorgeschlagen.
Der Bund begrüßt die laufenden Bemühungen der Länderseite zu weiteren
Harmonisierungen und wird den Austausch zwischen den zuständigen Stellen mit
dem Ziel eines Wissenstransfers und Verbesserungen im Vollzug unterstützen.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die finanzielle Lastenverteilung des
Kitaausbaus?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die finanzielle Lastenverteilung des
laufenden Kitabetriebs?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß den Artikeln 30 und 83 GG ist die Erfüllung der staatlichen Aufgaben
sowie die Ausführung der Gesetze grundsätzlich Ländersache. Dies trifft auch
auf den Bereich der Kindertagesbetreuung zu: Über § 74a SGB VIII sind die
Länder für die Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder zuständig. Der
Bund hat damit keine Kompetenz für die Grundfinanzierung der
Kindertagesbetreuung. Allerdings ist eine finanzielle Unterstützung des Bundes im Bereich
Kindertagesbetreuung unter bestimmten Bedingungen über die Gewährung von
Finanzhilfen für Investitionen der Länder und Gemeinden möglich (Artikel
104b GG). Der Bund nimmt diese Möglichkeit wahr: Um eine gute
frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung zu unterstützen, hat er massiv
Finanzhilfen für den Ausbau der Kindertagesbetreuung und Schaffung eines
bedarfsgerechten Angebotes bereitgestellt. Dies erfolgt insbesondere durch die
Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“, durch die seit 2008
insgesamt 5,4 Mrd. Euro an Bundesmitteln verausgabt wurden. Dabei sind die Mittel
des Bundes zusätzlich zu den Mitteln von Ländern, Kommunen und Trägern
einzusetzen, wobei der Anteil der Bundesmittel an den investiven
Gesamtkosten auf maximal 54 Prozent begrenzt ist.
25. Welche Auswirkungen haben die enormen finanziellen Belastungen aus
Kitabetrieb und Ausbau für Länder und Kommunen auf die jeweiligen
Haushalte?
Durch den Kita-Betrieb und -ausbau entstehen in jeweiligen Haushalten von
Ländern und Kommunen Ausgaben. Bund und Länder sind gemäß Artikel 109
GG in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Für
eine angemessene finanzielle Ausstattung ihrer Kommunen und die Aufsicht
über die kommunalen Haushalte sind die Länder zuständig. Der
Bundesregierung liegen vor diesem Hintergrund keine Informationen über die
Auswirkungen der im Zusammenhang mit Kindertageseinrichtungen entstehenden
Ausgaben auf die jeweiligen Haushalte vor.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich Investitionen in qualitativ
hochwertige Kinderbetreuung lohnen. Studien belegen, dass sich durch den
Ausbau der Kinderbetreuung nicht nur die Arbeitsmarktpartizipation von
Müttern und damit kurz- und mittelfristig das Steueraufkommen erhöht, sondern
dass sich auch längerfristige Effekte aufseiten der Kinder ergeben:
Insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten oder bildungsfernen Familien können von
früher Förderung profitieren. Kurzfristig verbessern sich ihre schulischen
Leistungen – langfristig gleichen sich ihre späteren Einkommen denen von Kindern
aus sozioökonomisch begünstigten Familien an. Auch dies hat wiederum
tendenziell positive Effekte auf die Einnahmen von Ländern und Kommunen.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen der inflationären
Entwicklung der vergangenen zwölf Monate auf den Bereich der
Kindertagesbetreuung?
Zu den Folgen der inflationären Entwicklung der vergangenen zwölf Monate
auf den Bereich der Kindertagesbetreuung liegen der Bundesregierung über die
allgemeine Datenlage hinaus keine spezifischen Erkenntnisse vor.
Anlage 1 zu den Fragen Nr. 8 und Nr. 9
Tabelle 1 - Übersicht 4. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“: Gesamtbewilligungen, Abrufe 2020-2023; Abrufe gesamt;
Stand: 18.04.2023*
Bundesland
4. Investitionsprogramm 2017 - 2020
Verfügungsrahmen
Gesamtlaufzeit Bewilligte Mittel
abgerufene
Mittel 2020
abgerufene
Mittel 2021
abgerufene
Mittel 2022
abgerufene
Mittel 2023
abgerufene Mittel Gesamt
(2017 – 2023)
Baden-Württemberg 152 179 547,39 € 152 172 558,00 € 42 216 427,45 € 28 767 236,32 € 14 581 995,74 € 2 728 366,34 € 140 626 710,78 €
Bayern 178 254 074,96 € 178 245 888,00 € 85 000 000,00 € 0,00 € 7 738 202,00 € 19 613 800,00 € 158 279 902,00 €
Berlin 54 936 221,14 € 54 933 698,00 € 15 547 564,00 € 4 887 269,00 € 2 868 475,00 € 59 457,00 € 52 354 605,55 €
Brandenburg 32 368 582,64 € 32 367 096,00 € 4 020 353,42 € 12 412 017,84 € 8 011 148,95 € 2 500 000,00 € 28 943 520,21 €
Bremen 9 054 246,85 € 9 053 831,00 € 2 411 310,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 9 053 830,00 €
Hamburg 27 185 671,60 € 27 184 423,00 € 2 729 516,96 € 5 753 263,05 € 2 886 003,84 € 6 216 556,50 € 26 416 026,85 €
Hessen 86 359 293,36 € 86 355 327,00 € 33 621 174,00 € 8 284 470,00 € 10 453 587,00 € 409 850,00 € 79 952 615,00 €
Mecklenburg-Vorpommern 21 250 126,99 € 21 249 151,00 € 2 011 926,34 € 5 414 860,08 € 6 455 878,60 € 0,00 € 16 537 620,75 €
Niedersachsen 105 645 832,16 € 105 640 980,00 € 14 856 331,29 € 12 968 276,45 € 14 948 415,39 € 10 862 185,86 € 70 342 370,74 €
Nordrhein-Westfalen 242 980 180,73 € 242 969 020,86 € 80 138 593,37 € 16 818 769,58 € 5 646 868,03 € 1 250 000,00 € 236 141 463,40 €
Rheinland-Pfalz 53 380 241,68 € 53 377 790,00 € 11 409 144,93 € 9 090 995,50 € 8 673 130,50 € 1 956 000,00 € 41 530 166,18 €
Saarland 11 527 952,46 € 11 527 423,00 € 2 132 858,60 € 3 587 357,51 € 1 345 058,14 € 368 680,46 € 8 832 778,36 €
Sachsen 57 158 509,21 € 57 155 881,10 € 18 417 459,16 € 13 452 944,21 € 5 814 514,40 € 502 058,09 € 56 439 866,39 €
Sachsen-Anhalt 27 830 129,20 € 27 830 129,20 € 2 167 607,48 € 9 411 476,56 € 5 811 614,01 € 2 000 000,00 € 23 814 095,52 €
Schleswig-Holstein 37 370 657,00 € 37 320 655,51 € 8 608 770,22 € 8 326 347,74 € 5 158 392,27 € 1 355 707,67 € 35 275 456,80 €
Thüringen 28 568 734,12 € 28 567 422,00 € 11 617 247,79 € 3 152 530,19 € 1 906 675,63 € 0,00 € 25 838 121,67 €
Deutschland gesamt 1 126 050 001,49 € 1 125 951 273,67 € 336 906 285,01 € 142 327 814,03 € 102 299 959,50 € 49 822 661,92 € 1 010 379 150,20 €
* Hinweis: Gemäß KitaFinHG sind die Investitionen zu 100 Prozent des bereitgestellten Verfügungsrahmens des Landes bis zum 30. Juni 2023 abzuschließen; die Mittel
können bis zum 31. Dezember 2023 abgerufen werden. Die Abrufsummen vor 2020 sind zur besseren Übersicht nicht angegeben, fließen aber mit in die
Gesamtabrufsumme.
1
Tabelle 2 - Übersicht 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“: Gesamtbewilligungen, Abrufe 2020 – 2023, Abrufe gesamt;
Stand: 18.04.2023*
Bundesland
5. Investitionsprogramm 2020 - 2021
Verfügungsrahmen
nach Umverteilung Bewilligte Mittel
abgerufene
Mittel 2020
abgerufene
Mittel 2021
abgerufene
Mittel 2022
abgerufene
Mittel 2023
abgerufene Mittel Gesamt (2020 –
2023)
Baden-Württemberg 136 944 450,31 € 136 936 215,11 € 0,00 € 14 832 157,69 € 34 161 042,53 € 16 100 505,10 € 65 093 705,32 €
Bayern 158 018 049,17 € 158 018 049,17 € 0,00 € 43 957 293,79 € 5 989 456,81 € 9 227 300,00 € 59 174 050,60 €
Berlin 49 024 047,02 € 49 024 047,11 € 29 271,00 € 11 532 985,68 € 16 661 907,20 € 2 946 053,00 € 31 170 216,88 €
Brandenburg 28 082 974,22 € 27 988 742,70 € 0,00 € 2 968 928,82 € 14 911 812,75 € 4 000 000,00 € 21 880 741,57 €
Bremen 8 509 186,01 € 8 509 186,15 € 0,00 € 3 602 944,52 € 1 196 597,35 € 0,00 € 4 799 541,87 €
Hamburg 25 081 157,84 € 25 081 157,84 € 0,00 € 1 378 420,30 € 12 303 107,19 € 1 303 170,85 € 14 984 698,34 €
Hessen 77 194 269,53 € 76 931 913,11 € 0,00 € 12 017 143,00 € 28 987 742,00 € 7 567 420,00 € 48 572 305,00 €
Mecklenburg-Vorpommern 17 545 208,19 € 17 545 208,19 € 0,00 € 761 566,76 € 5 132 177,02 € 1 425 958,21 € 7 319 701,99 €
Niedersachsen 94 731 128,34 € 94 731 128,34 € 0,00 € 2 955 048,05 € 13 219 518,12 € 7 873 805,92 € 24 048 372,09 €
Nordrhein-Westfalen 217 910 633,24 € 217 354 298,05 € 0,00 € 93 562 470,38 € 78 576 194,39 € 6 000 000,00 € 178 138 664,77 €
Rheinland-Pfalz 48 200 000,00 € 48 200 000,00 € 0,00 € 3 395 371,00 € 9 869 372,99 € 3 690 941,52 € 16 955 685,51 €
Saarland 10 320 198,96 € 10 320 198,96 € 0,00 € 3 976 592,26 € 2 859 904,75 € 663 314,17 € 7 499 811,18 €
Sachsen 48 132 073,16 € 48 132 073,16 € 0,00 € 11 414 945,34 € 26 470 856,98 € 1 018 621,41 € 38 904 423,73 €
Sachsen-Anhalt 23 506 205,53 € 23 506 205,53 € 0,00 € 1 400 495,45 € 4 630 404,65 € 2 400 000,00 € 8 430 900,10 €
Schleswig-Holstein 32 943 862,27 € 32 832 161,00 € 0,00 € 2 871 028,24 € 11 705 204,42 € 4 663 527,22 € 19 239 759,88 €
Thüringen 23 856 556,21 € 23 856 556,21 € 0,00 € 4 121 734,36 € 7 942 499,66 € 1 500 000,00 € 13 564 234,02 €
Deutschland gesamt 1 000 000 000,00 € 998 967 140,63 € 29 271,00 € 214 749 125,64 € 274 617 798,81 € 70 380 617,40 € 559 776 812,85 €
* Hinweis: Gemäß KitaFinHG sind die Investitionen zu 100 Prozent des bereitgestellten Verfügungsrahmens des Landes bis zum 30. Juni 2022 abzuschließen; die Mittel
können bis zum 31. Dezember 2023 abgerufen werden.
2
Anlage 2 zu den Fragen Nr. 10 und Nr.11
Tabelle 1 - Übersicht der in den Bundesprogrammen „Integrationskurs mit Kind“, „Sprach-Kitas“, „Kita-Einstieg“ und
„ProKindertagespflege“ geförderten Vorhaben sowie der Mittelabfluss des Jahres 2021 nach Bundesländern
Bundesprogramm
Integrationskurs mit
Kind
Sprach-Kitas Kita-Einstieg ProKindertagespflege
Bundesland
Anzahl
Vorhaben
Mittelabfluss Anzahl Vorhaben
(zFK/zFB)*
Mittelabfluss Anzahl
Vorhaben
Mittelabfluss Anzahl
Vorhaben
Mittelabfluss
Baden-Württemberg n. a. n. a. 978 / 71 23 900 186 € 16 2 031 574 € 7 877 326 €
Bayern n. a. n. a. 814 / 61 20 339 303 € 16 3 208 135 € 1 125 273 €
Berlin n. a. n. a. 400 / 35 10 841 694 € 3 508 646 € 1 104 311 €
Brandenburg n. a. n. a. 221 / 18 6 231 412 € 2 345 246 € 0 0 €
Bremen n. a. n. a. 70 / 5 1 790 550 € 2 410 680 € 1 145 200 €
Hamburg n. a. n. a. 340 / 26 10 397 656 € 1 1 177 605 € 1 149 539 €
Hessen n. a. n. a. 585 / 43 14 750 267 € 12 1 583 182 € 7 819 027 €
Mecklenburg-Vorpommern n. a. n. a. 170 / 13 4 999 074 € 1 132 865 € 1 136 600 €
Niedersachsen n. a. n. a. 765 / 58 19 589 457 € 20 2 574 241 € 6 648 296 €
Nordrhein-Westfalen n. a. n. a. 1.518 / 102 38 031 932 € 26 3 378 186 € 14 1 626 910 €
Rheinland-Pfalz n. a. n. a. 264 / 19 6 742 708 € 3 394 521 € 1 45 000 €
Saarland n. a. n. a. 51 / 5 1 154 087 € 3 424 711 € 2 161 070 €
Sachsen n. a. n. a. 417 / 26 10 879 516 € 4 504 115 € 1 63 927 €
Sachsen-Anhalt n. a. n. a. 254 / 18 6 858 255 € 3 398 205 € 0 0 €
Schleswig-Holstein n. a. n. a. 238 / 20 5 771 136 € 9 1 093 996 € 3 309 407 €
Thüringen n. a. n. a. 280 / 19 7 701 736 € 5 632 216 € 1 89 959 €
Gesamt n. a. n. a. 7 365 / 539 189 978 968 € 126 18 798 124 € 47 5 301 845 €
*zFK=zusätzliche Sprachfachkräfte, zFB=zusätzliche Fachberatungen
1
Tabelle 2 - Übersicht der in den Bundesprogrammen „Integrationskurs mit Kind“, „Sprach-Kitas“, „Kita-Einstieg“ und
„ProKindertagespflege“ geförderten Vorhaben sowie der Mittelabfluss des Jahres 2022 nach Bundesländern
Bundesprogramm
Integrationskurs
mit Kind
Sprach-Kitas Kita-Einstieg ProKindertagespflege
Bundesland
Anzahl
Vorhaben
Mittelabfluss Anzahl Vorhaben
(zFK/zFB)*
Mittelabfluss Anzahl
Vorhaben
Mittelabfluss Anzahl
Vorhaben
Mittelabfluss
Baden-Württemberg 100 1 021 750 € 989 / 73 25 516 885 € 16 1 966 790 € 5 531 028 €
Bayern 32 356 050 € 818 / 60 22 184 447 € 16 2 820 167 € 0 0 €
Berlin 81 1 773 214 € 404 / 35 11 742 171 € 3 412 286 € 1 103 850 €
Brandenburg 3 48 348 € 229 / 18 6 877 826 € 2 342 118 € 0 0 €
Bremen 31 386 779 € 69 / 5 1 888 848 € 2 318 880 € 0 0 €
Hamburg 2 40 202 € 336 / 26 10 222 015 € 1 1 165 455 € 0 0 €
Hessen 89 843 216 € 570 / 39 15 495 221 € 12 1 661 556 € 5 652 692 €
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 € 175 / 14 5 289 394 € 1 124 365 € 1 48 183 €
Niedersachsen 4 20 288 € 766 / 58 21 536 266 € 19 2 531 622 € 0 0 €
Nordrhein-Westfalen 96 1 029 444 € 1 525 / 102 41 569 142 € 26 3 244 418 € 6 698 104 €
Rheinland-Pfalz 17 88 946 € 266 / 19 6 926 372 € 3 376 502 € 10 903 806 €
Saarland 12 107 831 € 56 / 7 3 108 925 € 3 377 429 € 0 0 €
Sachsen 0 0 € 421 / 27 11 579 231 € 4 530 414 € 1 82 614 €
Sachsen-Anhalt 24 511 631 € 255 / 20 6 763 522 € 3 462 798 € 1 133 571 €
Schleswig-Holstein 4 54 966 € 238 / 18 6 669 576 € 9 1 113 994 € 0 0 €
Thüringen 1 33 703 € 282 / 21 8 052 040 € 5 630 514 € 2 138 319 €
Gesamt 496 6 316 369 € 7 399 / 542 205 421 880 € 125 18 079 307 € 32 3 292 167 €
*zFK=zusätzliche Sprachfachkräfte, zFB=zusätzliche Fachberatungen
2
Anlage 3 zu den Fragen Nr. 18 und Nr. 19:
Tabelle - Laufende Ausgaben für Kindertageseinrichtungen öffentlicher Träger in Euro,
Anzahl Kinder in Einrichtungen öffentlicher Träger und durchschnittliche rechnerische
pro Kind Ausgaben in Euro, 2009 bis 2021, nach Ländern
(Hinweis: Für die Länder Berlin und Hamburg liegen der Bundesregierung keine
schlüssigen Daten im Sinne der Fragestellung vor. Der Vollständigkeit halber, wurden die
der Bundesregierung bekannten Zahlen dennoch in die Übersicht aufgenommen.)
2009
Land Laufende Ausgaben für Einrichtungen öffentl. Träger
Anzahl Kinder bei
öffentlichen Trägern
laufende Ausgaben pro
Kind (öffentliche Träger)
Baden-Württemberg 943 503 472 163 431 5 773
Bayern 784 193 874 144 724 5 419
Berlin 766 385 31 735 24
Brandenburg 339 183 827 84 074 4 034
Bremen 9 683 404 9 182 1 055
Hamburg 0 1 167 0
Hessen 709 974 096 115 614 6 141
Mecklenburg-Vorpommern 66 797 753 17 938 3 724
Niedersachsen 462 739 246 88 153 5 249
Nordrhein-Westfalen 991 974 125 157 915 6 282
Rheinland-Pfalz 378 527 458 62 554 6 051
Saarland 48 457 240 8 670 5 589
Sachsen 488 237 475 117 509 4 155
Sachsen-Anhalt 284 177 364 71 729 3 962
Schleswig-Holstein 158 012 795 24 540 6 439
Thüringen 157 766 153 26 242 6 012
Gesamt 5 823 994 667 1 125 177 5 179
2010
Land Laufende Ausgaben für Einrichtungen Anzahl Kinder bei laufende Ausgaben pro öffentl. Träger öffentlichen Trägern Kind (öffentliche Träger)
Baden-Württemberg 1 013 691 158 163 304 6 207
Bayern 816 991 683 146 328 5 583
Berlin 0 31 813 0
Brandenburg 355 063 999 83 870 4 234
Bremen 11 582 920 9 368 1 236
Hamburg 0 536 0
Hessen 765 842 772 114 845 6 668
Mecklenburg-Vorpommern 67 936 318 17 949 3 785
Niedersachsen 507 752 799 88 421 5 742
Nordrhein-Westfalen 1 012 938 447 155 004 6 535
Rheinland-Pfalz 415 668 886 60 443 6 877
Saarland 53 727 775 8 806 6 101
Sachsen 490 651 877 117 991 4 158
Sachsen-Anhalt 271 228 403 70 011 3 874
Schleswig-Holstein 139 208 644 24 231 5 745
Thüringen 168 833 963 26 508 6 369
1
Gesamt 6 091 119 644 1 119 428 5 445
2011
Land Laufende Ausgaben für Einrichtungen öffentl. Träger
Anzahl Kinder bei
öffentlichen Trägern
laufende Ausgaben pro
Kind (öffentliche Träger)
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
1 105 439 605
862 792 117
89 144
380 998 267
11 697 906
0
797 553 021
68 983 440
574 188 896
1 077 149 482
445 736 708
60 783 326
497 058 825
282 039 208
146 684 680
187 260 258
165 516
147 996
32 225
85 524
9 613
309
111 172
17 242
88 266
153 199
62 172
9 060
120 017
69 361
23 977
26 917
6 679
5 830
3
4 455
1 217
0
7 174
4 001
6 505
7 031
7 169
6 709
4 142
4 066
6 118
6 957
Gesamt 6 498 454 883 1 122 566 5 792
2012
Land Laufende Ausgaben für Einrichtungen öffentl Träger
Anzahl Kinder bei
öffentlichen Trägern
laufende Ausgaben pro
Kind (öffentliche Träger)
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
1 194 913 584
922 164 695
278 416 008
400 760 414
13 536 650
0
844 242 201
66 333 486
564 600 416
1 143 071 651
482 936 596
63 715 176
530 207 130
336 655 079
168 144 851
199 255 471
166 830
151 015
32 411
87 078
9 843
407
113 714
17 207
86 432
153 432
64 580
8 917
122 586
70 631
23 890
28 300
7 162
6 106
8 590
4 602
1 375
0
7 424
3 855
6 532
7 450
7 478
7 145
4 325
4 766
7 038
7 041
Gesamt 7 208 953 408 1 137 273 6 342
2013
Land Laufende Ausgaben für Einrichtungen öffentl. Träger
Anzahl Kinder bei
öffentlichen Trägern
laufende Ausgaben pro
Kind (öffentliche Träger)
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
1 330 401 244
983 609 486
223 032 084
429 632 970
15 074 732
169 428
152 941
33 141
88 321
9 918
7 852
6 431
6 730
4 864
1 520
2
Hamburg 0 354 0
Hessen 895 679 974 115 113 7 781
Mecklenburg-Vorpommern 69 929 497 16 636 4 204
Niedersachsen 625 410 711 86 748 7 210
Nordrhein-Westfalen 1 222 096 142 153 037 7 986
Rheinland-Pfalz 522 744 941 64 873 8 058
Saarland 70 173 220 9 424 7 446
Sachsen 557 022 159 124 637 4 469
Sachsen-Anhalt 352 568 333 70 251 5 019
Schleswig-Holstein 179 791 276 24 675 7 286
Thüringen 213 965 404 28 932 7 395
Gesamt 7 691 132 173864 1 148 429 6 700
2014
Land Laufende Ausgaben für Einrichtungen öffentl. Träger
Anzahl Kinder bei
öffentlichen Trägern
laufende Ausgaben pro
Kind (öffentliche Träger)
Baden-Württemberg 1 485 943 838 173 695 8 555
Bayern 1 087 629 585 158 828 6 848
Berlin 245 707 113 34 848 7 051
Brandenburg 466 269 425 90 878 5 131
Bremen 16 894 546 9 971 1 694
Hamburg 0 449 0
Hessen 956 180 367 118 792 8 049
Mecklenburg-Vorpommern 71 103 113 16 432 4 327
Niedersachsen 709 960 695 90 961 7 805
Nordrhein-Westfalen 1 314 498 688 159 207 8 257
Rheinland-Pfalz 580 671 361 68 181 8 517
Saarland 78 842 252 9 489 8 309
Sachsen 607 475 870 129 209 4 701
Sachsen-Anhalt 379 586 232 71 208 5 331
Schleswig-Holstein 196 396 424 26 331 7 459
Thüringen 229 838 291 29 777 7 719
Gesamt 8 426 997 800 1 188 256 7 095
2015
Land Laufende Ausgaben für Einrichtungen Anzahl Kinder bei laufende Ausgaben pro öffentl. Träger öffentlichen Trägern Kind (öffentliche Träger)
Baden-Württemberg 1 621 890 795 175 669 9 233
Bayern 1 173 430 691 162 010 7 243
Berlin 261 702 504 34 902 7 498
Brandenburg 496 843 244 92 145 5 392
Bremen 17 917 068 10 075 1 778
Hamburg 0 456 0
Hessen 1 005 502 895 119 909 8 386
Mecklenburg-Vorpommern 77 514 337 16 420 4 721
Niedersachsen 745 102 698 92 580 8 048
Nordrhein-Westfalen 1 372 896 512 165 818 8 280
Rheinland-Pfalz 624 478 668 68 990 9 052
Saarland 87 272 923 10 209 8 549
Sachsen 639 959 799 132 611 4 826
3
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
396 015 097
209 070 453
232 521 796
72 117
27 031
29 683
5 491
7 734
7 834
Gesamt 8 962 119 480 1 210 625 7 406
2016
Land Laufende Ausgaben für Einrichtungen öffentl. Träger
Anzahl Kinder bei
öffentlichen Trägern
laufende Ausgaben pro
Kind (öffentliche Träger)
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
1 790 687 114
1 326 620 895
278 615 150
541 191 699
100 654 345
0
1 096 031 024
85 073 723
841 624 569
1 535 979 421
695 709 638
105 890 836
695 487 191
437 960 056
238 922 555
246 567 492
179 594
165 574
35 352
95 263
10 175
582
120 867
16 423
94 023
167 804
71 485
10 820
136 453
73 016
27 600
30 432
9 971
8 012
7 881
5 681
9 892
0
9 068
5 180
8 951
9 153
9 732
9 787
5 097
5 998
8 657
8 102
Gesamt 10 017 015 708 1 235 463 8 111
2017
Land Laufende Ausgaben für Einrichtungen öffentl Träger
Anzahl Kinder bei
öffentlichen Trägern
laufende Ausgaben pro
Kind (öffentliche Träger)
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
1 895 106 064
1 491 968 185
303 382 134
574 978 284
103 532 540
0
1 160 434 961
71 505 668
867 897 210
1 612 593 271
732 511 097
113 679 976
730 778 249
442 690 341
249 130 229
254 519 643
185 511
170 694
35 356
97 150
10 261
607
124 082
16 301
97 307
172 213
73 515
12 092
140 364
74 266
28 744
30 817
10 216
8 741
8 581
5 918
10 090
0
9 352
4 387
8 919
9 364
9 964
9 401
5 206
5 961
8 667
8 259
Gesamt 10 604 707 852 1 269 280 8 358
2018
Land Laufende Ausgaben für Einrichtungen öffentl. Träger
Anzahl Kinder bei
öffentlichen Trägern
laufende Ausgaben pro
Kind (öffentliche Träger)
Baden-Württemberg
Bayern
2 076 017 780
1 501 371 360
190 218
174 988
10 914
8 580
4
Berlin 177 110 706 35 363 5 008
Brandenburg 622 231 922 100 068 6 218
Bremen 121 489 159 11 016 11 028
Hamburg 0 590 0
Hessen 1 283 627 293 126 921 10 114
Mecklenburg-Vorpommern 92 045 518 16 461 5 592
Niedersachsen 970 842 389 100 450 9 665
Nordrhein-Westfalen 1 701 814 288 171 670 9 913
Rheinland-Pfalz 785 604 176 76 140 10 318
Saarland 123 774 199 11 579 10 690
Sachsen 775 713 191 142 829 5 431
Sachsen-Anhalt 466 732 459 75 892 6 150
Schleswig-Holstein 277 652 490 28 678 9 682
Thüringen 266 790 205 31 253 8 536
Gesamt 11 242 817 135 1 294 116 8 690
2019
Land Laufende Ausgaben für Einrichtungen öffentl. Träger
Anzahl Kinder bei
öffentlichen Trägern
laufende Ausgaben pro
Kind (öffentliche Träger)
Baden-Württemberg 2 223 416 392 197 437 11 261
Bayern 1 630 078 955 181 229 8 995
Berlin 1 897 638 35 617 53
Brandenburg 684 716 108 101 278 6 761
Bremen 120 692 572 11 108 10 865
Hamburg 0 537 0
Hessen 1 371 477 736 130 064 10 545
Mecklenburg-Vorpommern 94 993 013 16 765 5 666
Niedersachsen 1 063 384 491 105 959 10 036
Nordrhein-Westfalen 1 787 186 092 169 173 10 564
Rheinland-Pfalz 845 406 433 79 352 10 654
Saarland 134 768 595 11 861 11 362
Sachsen 854 037 503 145 441 5 872
Sachsen-Anhalt 498 017 028 76 971 6 470
Schleswig-Holstein 290 661 532 29 591 9 823
Thüringen 287 161 858 31 712 9 055
Gesamt 11 887 895 946 1 324 095 8 982
2020
Land Laufende Ausgaben für Einrichtungen Anzahl Kinder bei laufende Ausgaben pro öffentl. Träger öffentlichen Trägern Kind (öffentliche Träger)
Baden-Württemberg 2 377 493 987 203 386 11 690
Bayern 1 744 333 184 188 960 9 231
Berlin 1 479 184 35 717 41
Brandenburg 715 724 591 105 059 6 813
Bremen 123 420 889 11 216 11 004
Hamburg 290 523 894 701 414 442
Hessen 1 434 146 654 131 962 10 868
Mecklenburg-Vorpommern 99 571 916 17 237 5 777
Niedersachsen 1 125 532 625 109 585 10 271
Nordrhein-Westfalen 1 874 335 898 174 561 10 737
5
Rheinland-Pfalz 884 829 690 82 576 10 715
Saarland 156 023 670 12 183 12 807
Sachsen 905 436 156 148 379 6 102
Sachsen-Anhalt 521 132 388 77 962 6 684
Schleswig-Holstein 327 910 506 29 510 11 112
Thüringen 298 546 188 32 093 9 303
Gesamt 12 880 441 420 1 361 087 9 466
2021
Land Laufende Ausgaben für Einrichtungen öffentl. Träger
Anzahl Kinder bei
öffentlichen Trägern
laufende Ausgaben pro
Kind (öffentliche Träger)
Baden-Württemberg 2 507 386 587 204 916 12 236
Bayern 1 847 782 273 194 349 9 508
Berlin 4 811 293 35 616 135
Brandenburg 745 227 155 105 761 7 046
Bremen 141 749 414 11 208 12 647
Hamburg 317 150 819 596 532 132
Hessen 1 516 635 695 131 588 11 526
Mecklenburg-Vorpommern 104 017 349 17 947 5 796
Niedersachsen 1 191 676 790 110 369 10 797
Nordrhein-Westfalen 1 967 580 059 178 495 11 023
Rheinland-Pfalz 937 468 483 83 175 11 271
Saarland 168 335 415 12 031 13 992
Sachsen 905 805 279 146 367 6 189
Sachsen-Anhalt 528 614 074 78 024 6 775
Schleswig-Holstein 358 620 092 29 350 12 219
Thüringen 312 514 904 32 020 9 760
Gesamt 13 555 375 681 1 371 812 9 885
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Kinder und tätige Personen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Stichtag 01.03, verschiedene Jahrgänge; Ausgaben und Einnahmen
der Kinder- und Jugendhilfe, verschiedene Jahrgänge. Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendhilfestatistik.
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ISSN 0722-8333]