[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Bochmann, Marc Bernhard,
Roger Beckamp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6424 –
Sachstand zum muslimischen Leben in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) publiziert, dass die
Islamkonferenz dazu beigetragen habe, dass Muslime heute
selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft seien. Dies wird mit Hinweis auf die
Einführung von islamischem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, die
Etablierung islamischer Theologie an öffentlichen Universitäten, die Teilhabe von
Muslimen in der Wohlfahrtspflege oder an gesellschaftlichen Debatten
untermauert (
www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/05/werk
stattgespraech.html, Zugriff 14. März 2023).
Die Deutsche Islamkonferenz (DIK) will die Teilhabe von Muslimen und
muslimischen Gemeinden in Kommunen stärken. Diesem Ziel diene der von
2019 bis 2023 laufende Förderansatz „Moscheen für Integration“. Das
Modellprojekt solle dem Erfahrungsaustausch dienen und Kreis- und
Gemeindeverwaltungen ermöglichen, Wissen und Erfahrungen im Zusammenspiel mit
Moscheegemeinden untereinander zu teilen, sich zu islambezogenen
Fragestellungen zu informieren sowie gemeinsam neue Impulse zu setzen (
www.de
utsche-islam-konferenz.de/DE/DIK/Themenschwerpunkte/themenschwerpunk
te_node.html, Zugriff 14. März 2023).
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gab 2020 eine
Übersicht mit dem Titel „Muslimisches Leben in Deutschland“ heraus, die unter
anderem die regionale Verteilung muslimischer Religionsangehöriger mit
Migrationshintergrund aus einem muslimisch geprägten Herkunftsland nach
Bundesland aufschlüsselt (
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschun
g/Forschungsberichte/Kurzberichte/fb38-muslimisches-leben-factsheet.pdf?__
blob=publicationFile&v=10, Zugriff 14. März 2023).
1. Wie viele Moscheen, die unter der Führung der Türkisch-Islamischen
Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) (
www.ditib.de/default.php?
id=5&lang=de) stehen, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell in Deutschland, und wie viele Muslime sind nach Kenntnis der
Bundesregierung dort zugehörig?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6673
20. Wahlperiode 04.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 3. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele Moscheen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung unter der
Führung der Verbände
a) Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ),
b) İstanbul Gümrük Müşavirleri Derneği (IGMD),
c) Zentralrat der Musleme (ZMD) und
d) Alevitische Gemeinde Deutschland (türkisch: Almanya Alevi
Birlikleri Federasyonu (AABF),
und wie viele Mitglieder sind dort nach Kenntnis der Bundesregierung
diesen jeweils zugehörig?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß des Grundgesetzes ordnet und verwaltet jede Religionsgesellschaft ihre
Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden
Gesetzes. Religionsgemeinschaften verleihen ihre Ämter ohne Mitwirkung des
Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. Es gibt kein Erfordernis einer
staatlichen Genehmigung, Erlaubnis oder Meldepflicht für einen religiösen
Personenzusammenschluss. Insofern besteht auch kein allgemeines staatliches
Register für religiöse Zusammenschlüsse oder im Speziellen für Moscheen.
Zudem liegen nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Verfahren
für die Anerkennung von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des
öffentlichen Rechts in der Zuständigkeit der Länder. Daten aus diesen
Verfahren, wie gegebenenfalls Mitgliederzahlen, liegen der Bundesregierung nicht vor
oder werden nicht vorgehalten.
Insofern wird auf die Selbstdarstellung der genannten Vereine unter
www.diti
b.de,
www.vikz.de, www.zentralrat.de bzw. der genannten Körperschaft des
öffentlichen Rechts unter
www.alevi.com verwiesen.
Ergänzend wird auf die im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz
durchgeführten Studien „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“ Abschnitt 4.4
„Islamische Verbände“ (im Folgenden MLD 2020; siehe:
www.deutsche-islam-ko
nferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Studien/mlid-2020-lang.pdf
?__blob=publicationFile&v=9, S. 101ff), sowie „Islamisches Gemeindeleben in
Deutschland“, Exkurs: Muslime einschließlich Aleviten in Deutschland und
ihre Organisationen (siehe:
www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anl
agen/DE/Ergebnisse-Empfehlungen/islamisches-gemeindeleben-in-deutschlan
d-lang-dik.pdf?__blob=publicationFile&v=7, S. 24 ff.) verwiesen.
Zum Istanbuler Verein der Zollberater (IGMD) liegen keine Erkenntnisse im
Sinne der Fragstellungen vor (siehe Frage 2b).
3. Wie viele schiitische Moscheen sind der Bundesregierung bekannt, und
wie viele Mitglieder sind dort nach Kenntnis der Bundesregierung
zugehörig?
Die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e. V.
(IGS) ist der zahlenmäßig größte Zusammenschluss schiitischer Gemeinden in
Deutschland. Auf die Selbstdarstellung der IGS unter igs-deutschland.org/
sowie auf den aktuellen Verfassungsschutzbericht des Bundes (
www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/vsb-2021-ges
amt.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 197) wird verwiesen.
Darüber hinaus existieren in Deutschland verbandsunabhängige schiitische
Gemeinden sowie dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) (siehe
Frage 2c) angehörige schiitische Gemeinden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2
verwiesen.
4. Wie viele Moscheen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland, und sind nach Kenntnis der Bundesregierung dabei auch
sogenannte Hinterhofmoscheen erfasst?
Nach der im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz erfolgten Studie
„Islamisches Gemeindeleben in Deutschland“ (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2)
gibt es in Deutschland (Stand: 2012) 2 342 islamische einschließlich alevitische
Gemeinden mit Gebetsräumlichkeiten. Die Studie macht auch Angaben zur
baulichen Ausstattung der Gemeinden. „Hinterhof“ gehört jedoch nicht zu den
erfassten Kategorien.
5. Welche islamischen Organisationen mit Verbindungen nach Jordanien,
Katar, Kuweit, und Saudi-Arabien sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland aktiv?
Die Bundesregierung erfasst systemisch keine Organisationen nach den
Kategorien der Fragestellung.
6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Erfassung der Anzahl
von Konvertiten und den Organisationen, denen diese beigetreten sind,
über einen Zeitraum von 20 Jahren (wenn ja, bitte nach Jahren
aufgliedern)?
Der Bundesregierung ist keine solche Erfassung bekannt.
7. Wie viele und welche offiziellen Imam-Ausbildungsstätten und
Medressen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland?
Der Einsatz und die Ausbildung religiösen Personals ist schon aus
verfassungsrechtlichen Gründen eine Angelegenheit der religiösen Gemeinschaften selbst.
Im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz wurde eine nicht abschließende
Bestandsaufnahme der Ausbildung religiösen Personals islamischer Gemeinden
erarbeitet und unter
www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/D
E/Publikationen/Broschueren/bestandserhebung-ausbildung-religioeses-person
al.pdf?__blob=publicationFile&v=3 veröffentlicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
8. Sind der Bundesregierung radikal predigende Imame namentlich
bekannt?
Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen „Extremismus“ und
„Radikalismus“. Bei Radikalismus handelt es sich um eine zum Extremen
neigende Denk- und Handlungsweise. Im Unterschied zum Extremismus sollen
jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen
Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden.
Sofern der Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörden des Bundes gemäß
§ 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in
Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BVerfSchG) eröffnet ist, fallen bei Sammlung und Auswertung
von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen
Auskünften, Nachrichten und Unterlagen auch solche an, die Rückschlüsse auf die
Identität von Personen im Sinne der Fragestellung zulassen.
9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl in
Deutschland predigender Scheichs, Ulemas sowie anderer großer Prediger mit
islamischen Doktortiteln oder Universitätsabschlüssen?
Nach der im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz erfolgten Studie
„Islamisches Gemeindeleben in Deutschland“ (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2)
gibt es in Deutschland (Stand 2012) zwischen 1 700 und 2 500 islamische
Religionsbedienstete, die regelmäßig in einer Moschee oder einer alevitischen
Gemeinde tätig sind, darunter circa 60 alevitische Geistliche. Ca. 35 Prozent der
Befragten dieser Studie gaben an, ein islam-theologisches bzw. ein
islamwissenschaftliches Studium absolviert zu haben.
10. Was ist der Bundesregierung über Ahmediyya Janmaat (taleem.ahmadiyy
a.de/) bekannt, und welche Erkenntnisse darüber liegen vor?
11. Wie viele Moscheen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit Ahmediyya Janmaat, und wie viele Mitglieder werden
diesen zugeschrieben?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland (AMJ) ist die deutsche
Organisation der Ahmadiyya Muslim Jamaat.
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland ist eine Religionsgemeinschaft,
die 2013 von Hessen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt
wurde. 2014 erfolgte die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts
durch Hamburg im Zuge der Zweitverleihung. In Hessen ist die AMJ
Kooperationspartner des Landes bei der Einführung und der Durchführung des
bekenntnisorientierten Religionsunterrichts „Islamische Religion – Ahmadiyya Muslim
Jamaat“. Auf Bundesebene wirkt die AMJ an Veranstaltungen der Deutschen
Islam Konferenz mit.
Des Weiteren wird auf die Selbstdarstellung der AMJ (ahmadiyya.de/) und auf
eine Kurzdarstellung auf der Webseite der Bundeszentrale für politische
Bildung (
www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/islam-lexikon/281750/ahmadiya-musli
m-jamaat/) sowie auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
12. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die marokkanische
Diaspora, wie viele Mitglieder werden ihr nach Kenntnis der
Bundesregierung zugerechnet, und wie viele davon haben nach Kenntnis der
Bundesregierung einen deutschen Pass?
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 leben in Deutschland rund
257 000 Personen mit marokkanischem Migrationshintergrund, darunter rund
164 000 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
13. Sind in der laut Deutscher Islamkonferenz mit deutschem Pass oder
Aufenthaltsrecht erfassten Anzahl von 5,5 Millionen Muslimen in
Deutschland Kinder miteinbezogen, und wenn ja, in welchem Altersrahmen und
in welcher Anzahl nach Kenntnis der Bundesregierung?
Bei der Hochrechnung über die Zahl der muslimischen Religionsangehörigen
auf Basis der Daten zur Studie Muslimisches Leben in Deutschland 2020
(MLD 2020) wurden Kinder und Jugendliche im Alter ab 0 Jahren
berücksichtigt.
Die Altersverteilung der muslimischen Religionsangehörigen mit
Migrationshintergrund aus den berücksichtigten 23 Herkunftsländern ist wie folgt:
0 bis 4 Jahre: 5,4 Prozent;
5 bis 14 Jahre: 15,5 Prozent;
15 bis 24 Jahre: 21,9 Prozent;
25 bis 44 Jahre: 29,4 Prozent;
45 bis 56 Jahre: 23,1 Prozent;
64 Jahre und älter: 4,8 Prozent.
Insgesamt 100,0 Prozent (kleinere Abweichungen sind rundungsbedingt).
14. Wie viele der in Deutschland lebenden 5,5 Millionen Muslime sind nach
Kenntnis der Bundesregierung türkischstämmig, und welche Nationen
sind in dieser Erfassung miteinbezogen?
Im Jahr 2020 lebten rund 2 462 000 muslimische Religionsangehörige mit
türkischem Migrationshintergrund in Deutschland. Ihr Anteil an den rund
5 500 000 muslimischen Religionsangehörigen mit Migrationshintergrund aus
einem muslimisch geprägten Herkunftsland betrug 45,1 Prozent (siehe
Forschungsbericht MLD 2020, S. 42).
Folgende 22 Herkunftsländer wurden in der Hochrechnung neben der Türkei
berücksichtigt:
Mittlerer Osten: Afghanistan, Bangladesch, Iran, Pakistan;
Naher Osten: Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Saudi-Arabien, Syrien,
Vereinigte Arabische Emirate;
Nordafrika: Ägypten, Algerien, Libyen, Marokko, Tunesien;
Südosteuropa: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro,
Nordmazedonien, Serbien (siehe Forschungsbericht MLD 2020, S. 13).
15. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil
albanischstämmiger Bevölkerung in Deutschland, und welche
Religionszugehörigkeit haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung?
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 leben in Deutschland rund
113 000 Personen mit albanischem Migrationshintergrund. Dies entspricht
einem Anteil von etwa 0,1 Prozent der Bevölkerung. Daten zur
Religionszugehörigkeit werden im Mikrozensus nicht erfasst.
Im Jahr 2020 waren 58,1 Prozent der Personen mit einem albanischen
Migrationshintergrund in Deutschland muslimisch (siehe Forschungsbericht MLD
2020, S. 38). Andere Religionszugehörigkeiten werden nicht ausgewiesen.
16. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil
bosnischstämmiger Bevölkerung in Deutschland, und welche
Religionszugehörigkeit haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung?
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 leben in Deutschland rund
538 000 Personen mit bosnisch-herzegowinischem Migrationshintergrund. Dies
entspricht einem Anteil von etwa 0,6 Prozent der Bevölkerung.
Daten zur Religionszugehörigkeit werden im Mikrozensus nicht erfasst.
Im Jahr 2020 waren 57,2 Prozent der Personen mit einem
Migrationshintergrund aus Bosnien und Herzegowina muslimisch (siehe Forschungsbericht
MLD 2020, S. 38). Andere Religionszugehörigkeiten werden nicht
ausgewiesen.
17. Wie viele Kurden leben nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland, und welche Religionszugehörigkeit haben diese nach Kenntnis der
Bundesregierung?
18. Wie viele Menschen aus Palästina leben nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland, und welche Religionszugehörigkeit haben diese
nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor. Es gibt zu diesen Fragen keine amtlichen Statistiken. Im
Ausländerzentralregister und im Mikrozensus werden Daten zur Staatsangehörigkeit erfasst.
19. Wie viele Menschen aus dem Libanon leben nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland, und welche Religionszugehörigkeit haben
diese nach Kenntnis der Bundesregierung?
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 leben in Deutschland rund
168 000 Personen mit einem libanesischen Migrationshintergrund.
Im Jahr 2020 waren 92,7 Prozent der Personen mit einem libanesischen
Migrationshintergrund muslimisch (siehe Forschungsbericht MLD 2020, S. 38).
Andere Religionszugehörigkeiten werden nicht ausgewiesen.
20. Wie viele Menschen aus Pakistan leben nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland, und welche Religionszugehörigkeit haben diese
nach Kenntnis der Bundesregierung?
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 leben in Deutschland rund
140 000 Personen mit einem pakistanischen Migrationshintergrund.
Im Jahr 2020 waren 96,3 Prozent der Personen mit einem pakistanischen
Migrationshintergrund muslimisch (siehe Forschungsbericht MLD 2020, S. 38).
Andere Religionszugehörigkeiten werden nicht ausgewiesen.
21. Wie viele Menschen aus dem Iran leben nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland, und welche Religionszugehörigkeit haben diese
nach Kenntnis der Bundesregierung?
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 leben in Deutschland rund
304 000 Personen mit einem iranischen Migrationshintergrund.
Im Jahr 2020 waren 29,0 Prozent der Personen mit einem iranischen
Migrationshintergrund muslimisch (siehe Forschungsbericht MLD 2020, S. 38).
Andere Religionszugehörigkeiten werden nicht ausgewiesen.
22. Wie viele Menschen aus Syrien leben nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland, und welche Religionszugehörigkeit haben diese
nach Kenntnis der Bundesregierung?
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 leben in Deutschland rund
1 255 000 Personen mit einem syrischen Migrationshintergrund.
Im Jahr 2020 waren 86,5 Prozent der Personen mit einem syrischen
Migrationshintergrund muslimisch (siehe Forschungsbericht MLD 2020, S. 38).
Andere Religionszugehörigkeiten werden nicht ausgewiesen.
23. Wie viele Menschen aus Afghanistan und Irak leben nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland, und welche Religionszugehörigkeit
haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung?
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 leben in Deutschland rund
425 000 Personen mit einem Migrationshintergrund aus Afghanistan und rund
393 000 Personen mit einem Migrationshintergrund aus dem Irak.
Im Jahr 2020 waren 93,5 Prozent der Personen mit einem afghanischen und
37,4 Prozent der Personen mit einem irakischen Migrationshintergrund
muslimisch (siehe Forschungsbericht MLD 2020, S. 38). Andere
Religionszugehörigkeiten werden nicht ausgewiesen.
24. Wie viele Menschen aus Afrika (bitte nach Ländern aufschlüsseln) leben
nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welche
Religionszugehörigkeit haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung?
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 leben in Deutschland rund
1 159 000 Personen mit afrikanischem Migrationshintergrund in Deutschland,
darunter rund 722 000 Personen mit eigener Migrationserfahrung. Davon haben
rund 257 000 Personen einen Migrationshintergrund aus Marokko und rund
242 000 einen Migrationshintergrund aus Ägypten, Algerien, Libyen oder
Tunesien. Die Herkunftsländer der verbleibenden rund 660 000 Personen werden
nicht weiter spezifiziert. Für eine Aufschlüsselung der Herkunftsländer der
Personen mit eigener Migrationserfahrung siehe die in der Anlage befindliche
Tabelle.* Daten zur Religionszugehörigkeit werden im Mikrozensus nicht erfasst.
Im Jahr 2020 waren 95,1 Prozent der Personen mit einem marokkanischen
Migrationshintergrund muslimisch (siehe Forschungsbericht MLD 2020, S. 38).
Der Anteil bei den Personen mit einem ägyptischen, algerischen, libyschen
oder tunesischen Migrationshintergrund betrug 86,1 Prozent. Andere
Religionszugehörigkeiten werden nicht ausgewiesen. Über den Anteil der muslimischen
Religionsangehörigen unter den Personen aus anderen afrikanischen Ländern
liegen keine Informationen vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6673 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
25. Wie viele Menschen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung aus den
sogenannten GUS-Staaten (Gemeinschaft unabhängiger Staaten)
(ausgenommen die Ukraine) zwischen 2020 und 2022 als Flüchtlinge nach
Deutschland, und welche Religionszugehörigkeit haben diese nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Zum Stichtag 31. März 2023 waren in Deutschland 14 716 Personen aufhältig,
die im Zeitraum 2020 bis 2022 aus den GUS-Staaten nach Deutschland
eingereist sind (letzte Einreise) und in der Zeit nach Einreise einen Asylantrag
gestellt haben.
Zur Religionszugehörigkeit liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor.
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten
René Bochmann u. a. und der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/6424
___________________________________________________________________
Tabelle zur Antwort zu Frage 24:
Bevölkerung 2022 nach Migrationsstatus und ausgewählten Herkunftsländern
Geburtsland
beziehungsweise
Geburtsland der Eltern
Personen mit
Migrationshintergrund
im weiteren Sinn
insgesamt
darunter:
mit eigener
Migrationserfahrung
in 1 000 in 1 000
Afrika 1 159 722
Ägypten 70 50
Äquatorialguinea / /
Äthiopien 30 21
Algerien 55 30
Angola (13) (9)
Benin / /
Botsuana / /
Burkina Faso / /
Burundi / /
Cabo Verde (Kap Verde) / /
Cote d Ivoire (11) /
Dschibuti / /
Eritrea 94 68
Gabun / /
Gambia 18 (12)
Ghana 81 43
Guinea 21 (14)
Guinea-Bissau / /
Kamerun 51 34
Kenia 30 21
Komoren / /
Kongo, Republik (7) /
Kongo, Demokratische
Republik 14 (7)
Lesotho / /
Liberia / /
Libyen 19 15
Madagaskar (8) /
Malawi / /
Mali / /
Marokko 257 146
Mauretanien / /
Mauritius / /
Geburtsland
beziehungsweise
Geburtsland der Eltern
Personen mit
Migrationshintergrund
im weiteren Sinn
insgesamt
darunter:
mit eigener
Migrationserfahrung
in 1 000 in 1 000
Mosambik / /
Namibia / /
Niger / /
Nigeria 98 56
Ruanda / /
Sambia / /
São Tomé und Príncipe / /
Senegal (10) /
Seychellen / /
Simbabwe / /
Sierra Leone / /
Somalia 45 31
Sudan 16 (12)
Südsudan / /
Südafrika 29 21
Swasiland (Eswatini) / /
Tansania, Vereinigte
Republik / /
Togo 25 14
Tschad / /
Tunesien 99 58
Uganda / /
Zentralafrikanische
Republik / /
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Erstergebnisse des Mikrozensus 2022 - Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten.
() = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert aufgrund der Fallzahl (71 bis
einschließlich 119) statistisch relativ unsicher ist (relativer Standardfehler
durchschnittlich zwischen 10 % und 15 %)
. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert aufgrund der geringen Fallzahl (70 oder weniger)
nicht sicher genug ist (relativer Standardfehler durchschnittlich über 15 %)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]