[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6432 –
Aktueller Stand zur Umsetzung des Masterplans Schienenverkehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juni 2020 hat das damalige Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) den zusammen mit der Branche erarbeiteten Masterplan
Schienenverkehr präsentiert. Grundlage des Masterplans waren die Ergebnisse
der sechs Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene. Außerdem umfasst
er den Masterplan Schienengüterverkehr. (vgl.
www.bmdv.bund.de/SharedDo
cs/DE/Anlage/E/masterplan-schienenverkehr.pdf).
Der Masterplan Schienenverkehr formuliert Ziele, mit denen bis zum Jahr
2030 doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden im
Schienenpersonenverkehr gewonnen werden sollen sowie mehr Güterverkehr auf die Schiene
verlagert werden kann, um dessen Anteil am Modal Split auf mindestens
25 Prozent bis 2030 zu steigern (vgl. bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/
E/masterplan-schienenverkehr.pdf?__blob=publicationFile).
Zur Erreichung dieser Ziele sind im Masterplan Schienenverkehr die sieben
folgenden Handlungsfelder definiert:
1. Leitkonzept Deutschlandtakt – ein Kompass für die Zukunft der Schiene
2. Netzkapazität erhöhen
3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs
4. Lärm- und Klimaschutz im Schienenverkehr vorantreiben
5. Innovation im Schienenverkehr fördern
6. Fachkräfte für die Schiene gewinnen
7. Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr weiter vorantreiben
(vgl.
www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/masterplan-schienenverk
ehr.pdf).
Die nach Ansicht der Fragesteller wohl größte Herausforderung bei der
Umsetzung des Masterplans Schienenverkehr ist ein in weiten Teilen
sanierungsbedürftiges Schienennetz. Eine gestiegene Belastung beispielsweise durch
Zusatzverkehre bringt Material und Personal an seine Belastungsgrenzen und
teilweise darüber hinaus (vgl.
www.zeit.de/mobilitaet/2023-03/deutsche-
bahnschiennetz-finanzierung-sanierung). Das Hochleistungsnetz (umfasst die am
höchsten belasteten Schienenverbindungen in Deutschland) verzeichnet be-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6944
20. Wahlperiode 24.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 24. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
reits ohne Bautätigkeiten eine durchschnittliche Auslastung von rund 125
Prozent (vgl.
www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/
Bund-und-DB-entwickeln-Hochleistungsnetz-fuer-deutlich-mehr-Zuverlaessig
keit-und-Wachstum-auf-der-Schiene-7762666).
Die Preisentwicklungen der vergangenen Monate sowie auch die von der
Bundesregierung für den 1. Mai 2023 beschlossene Einführung eines 49-Euro-
Tickets und die damit verbundenen Kapazitätsbelastungen nehmen nach Ansicht
der Fragesteller Einfluss auf die Umsetzung des Masterplans Schienenverkehr
(vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074).
Zum Start des Deutschlandtakts hieß es im Sommer 2020: „Der
Deutschlandtakt mit seinem Zielfahrplan und einer darauf abgestimmten
Infrastrukturausbauplanung ist ein langfristiges Projekt, mit dessen Umsetzung jetzt begonnen
wird – stufenweise und in klar definierten Etappen“ (vgl.
www.deutschlandtak
t.de/blog/infrastruktur-nach-ma%C3%9F-etappierung/).
Anfang März 2023 erklärte der derzeitige Beauftragte der Bundesregierung
für den Schienenverkehr, der Parlamentarische Staatssekretär Michael
Theurer, dass der Deutschlandtakt „in den nächsten 50 Jahren als
Jahrhundertprojekt“ umgesetzt werde (vgl.
www.zdf.de/nachrichten/panorama/bahn-verke
hrswende-deutschlandtakt-verzoegerung-100.html). Der Bundesminister für
Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, hatte die Bahn zur „Chefsache“
erklärt (vgl. ebd.). Eine wesentliche Verbesserung des Angebots auf der Schiene
ist nach Auffassung der Fragesteller vor diesem Hintergrund mittelfristig
unwahrscheinlich.
Um Menschen für die häufigere Nutzung der Bahn zu begeistern sowie den
Güterverkehr auf der Schiene deutlich auszubauen, bedarf es nach Auffassung
der Fragesteller eines zuverlässigen, sicheren und kundenfreundlichen
Angebots auf der Schiene. Mit der Umsetzung des Masterplans Schienenverkehr ist
dies nach Auffassung der Fragesteller möglich.
1. Ist das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 die Fahrgastzahlen
im Personenverkehr zu verdoppeln, aus heutiger Sicht der
Bundesregierung noch realistisch?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie will die Bundesregierung konkret dieses Ziel erreichen,
wenn dafür der Personenverkehr um mindestens 9 Prozent pro Jahr
wachsen müsste (in den letzten Jahren waren es durchschnittlich
2 Prozent, vgl. background.tagesspiegel.de/mobilitaet/warum-die-bah
n-als-klimaretter-ausfaellt )?
Die Bundesregierung hält an dem im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025
festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu
verdoppeln. Es ist aus Sicht der Bundesregierung zwingend notwendig, die
Verkehrswende mit politisch ambitionierten Zielen anzugehen. Um die
Wachstumsziele zu erreichen, wurden eine Vielzahl an Maßnahmen in allen
Segmenten des Eisenbahnmarkts in Deutschland ergriffen, deren Wirkung sich bereits
jetzt zeigt oder in den kommenden Jahren zeigen wird. Entscheidende
Voraussetzung für die angestrebten Verkehrsverlagerungen ist die Steigerung der
Kapazität und Qualität der Eisenbahninfrastruktur.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung, mit Blick auf die ambitionierten
Ziele der Fahrgastverdopplung bis 2030, die Aussage des
Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Dr. Richard Lutz, wonach die „Wachstumskurve
im Personen- und Güterverkehr […] in den nächsten Jahren wegen der
notwendigen Sanierung der Infrastruktur aber zunächst nicht ganz so
steil sein [wird] wie geplant (vgl. background.tagesspiegel.de/mobilitaet/
von-unseren-eigenen-anspruechen-sind-wir-weit-entfernt)?
Das Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die Deutsche
Bahn AG (DB AG) gehen neben einer Digitalisierung des
Kapazitätsmanagements sowie der Leit- und Sicherungstechnik u. a. gezielt eine
Generalsanierung von ausgewählten Hochleistungskorridoren an, um die Schiene zu stärken,
Qualität und Zuverlässigkeit des Bahnverkehrs nachhaltig zu verbessern und
die Verkehrsverlagerungsziele langfristig zu erreichen. Die Bundesregierung
dringt dabei auf eine vorlaufende Ertüchtigung von Umfahrungsstrecken für die
Hochleistungskorridore, um die Auswirkungen der Generalsanierung auf die
Wachstumsraten im Personen- und Güterverkehr zu minimieren.
3. Ist das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 eine Steigerung des
Verkehrsträgeranteils des Schienengüterverkehrs auf mindestens 25
Prozent zu erreichen, aus heutiger Sicht der Bundesregierung noch
realistisch?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie will die Bundesregierung das Ziel angesichts des
zuletzt wieder gesunkenen Marktanteils der Güterbahnen auf 19
Prozent erreichen (vgl. background.tagesspiegel.de/mobilitaet/frachtbah
n-auf-dem-abstellgleis)?
4. Wie will die Bundesregierung das Ziel eines 25-Prozent-Anteils des
Schienengüterverkehrs bis 2030 angesichts der Gleitenden Langfrist-
Verkehrsprognose 2021-2022, den das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV) in Auftrag gegeben hat, und wonach der
Schienengüterverkehr bis 2051 um nur rund 33 Prozent wachsen wird, erreichen
(vgl. bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/prognose-berichtgleitend
e-langfrist-verkehrsprognose.pdf?__blob=publicationFile)?
38. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Güterverkehr
auf der Schiene, vor allem gegenüber der Straße, zu stärken?
Die Fragen 3, 4 und 38 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hält an dem Ziel fest, den Anteil des
Schienengüterverkehrs am Modal Split bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern. Dazu hat die
Bundesregierung gemeinsam mit dem Sektor den Masterplan Schienengüterverkehr
erarbeitet und 2017 veröffentlicht. Dieser wird gemeinsam mit dem Sektor
konsequent umgesetzt und fortentwickelt. So werden Wettbewerbsfähigkeit und
Innovationskraft des Schienengüterverkehrs nachhaltig gestärkt und die
Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs verbessert, um mehr Güter auf die
Schiene zu bringen. Zudem hat der Koalitionsausschuss am 28. März 2023 u. a.
beschlossen, die anteilige Förderung der Trassenpreise im
Schienengüterverkehr fortzusetzen, Anreize für Investitionen aus dem Sektor in die Erprobung
und Markteinführung von Innovationen im Bereich Digitalisierung,
Automatisierung und Fahrzeugtechnik im Schienengüterverkehr sowie die Entlastung
des Einzelwagenverkehrs zu verstärken. Dazu gehört insbesondere auch eine
Modernisierung der Produktionskonzepte im Einzelwagenverkehr, um die
Attraktivität und Wirtschaftlichkeit dieser Verkehrsart nachhaltig zu erhöhen.
Zudem fördert der Bund über eine Förderrichtlinie des BMDV Investitionen
privater Unternehmen in den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des
Kombinierten Verkehrs (KV) sowie in den Ersatz bestehender KV-Umschlaganlagen
bzw. Umschlaganlagenteile.
5. Wie und mit welcher Förderrichtlinie will die Bundesregierung den für
den Güterverkehr wichtigen Einzelwagenverkehr fördern?
Die Bundesregierung unterstützt den Einzelwagenverkehr seit 2020 durch die
Anlagenpreisförderung. Die ursprünglich bis 2025 insgesamt vorgesehenen
200 Mio. Euro wurden über das Entlastungspaket III für das Jahr 2023 um
45 Mio. Euro aufgestockt. Der Beschluss des Koalitionsausschusses vom
28. März 2023 sieht eine weitere Verstärkung der Entlastung des
Einzelwagenverkehrs vor. Diesem Ziel dient auch eine neue Richtlinie zur Förderung der
Betriebskosten des Einzelwagenverkehrs, die die Bundesregierung aktuell
erarbeitet. Im Übrigen wird auf das „Konzept für eine Betriebskostenförderung des
Einzelwagenverkehrs gemäß Maßgabebeschluss Nummer 3 des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 (HA-Drs.
20[8]3033)“ des BMDV vom 13. Februar 2023 verwiesen.
6. Inwiefern lassen sich die Kernsanierung und das Wachstumsziel der
Bundesregierung beim Personen- und Güterverkehr nach Einschätzung
der Bundesregierung zufolge vereinbaren?
Grundsätzlich sollen kapazitätssteigernde Maßnahmen parallel zu einer
Kernsanierung erfolgen. Die angestrebte weitgehende Baufreiheit nach einer
Kernsanierung und die kapazitätssteigernden Maßnahmen tragen zum Erreichen der
Wachstumsziele im Personen- und Güterverkehr bei.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. Welche Effekte erwartet die Bundesregierung durch die während der
Korridorsanierung erfolgenden Streckensperrungen auf den
Schienengüterverkehr?
8. Werden die Streckensperrungen eine hohe Verlagerung des
Schienengüterverkehrs auf die Straße zur Folge haben, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Schienengüterverkehr wird während der Korridorsanierungen über
Umleitungsstrecken geführt, um die Effekte der Streckensperrungen zu minimieren.
Entsprechende Konzepte kommuniziert die DB AG frühzeitig. Dies ermöglicht
den Unternehmen des Schienengüterverkehrs, sich planerisch darauf
vorzubereiten.
9. Hält die Bundesregierung eine Priorisierung der Kernsanierung
gegenüber dem Ausbau der Schieneninfrastruktur für notwendig, und wenn
nein, warum nicht?
Kernsanierungen sowie Neu- und Ausbau haben für die Leistungsfähigkeit der
Schiene insgesamt und auch den Schienengüterverkehr jeweils eine hohe
Bedeutung. Die zügige Realisierung der Neu- und Ausbauvorhaben des
Bedarfsplans für die Bundesschienenwege ist aufgrund ihres gesamtwirtschaftlichen
Nutzens geboten. Aus diesem Grund wird bei der Reihung der zu sanierenden
Korridorabschnitte besonders darauf geachtet, dass die Sanierung nicht zu
Verschiebungen oder Verzögerungen bei Neu- und Ausbaumaßnahmen führt.
10. Werden die von der Bundesregierung angekündigten Anpassungen der
Fahrpläne im Zuge der Umsetzung des Deutschlandtakts (Verbindung
der größten deutschen Städte im 30-Minuten-Takt, integraler
Taktfahrplan) angesichts der erheblichen Kapazitätsüberlastungen weiter haltbar
sein (vgl.
www.deutschlandtakt.de/)?
Der Deutschlandtakt ist Leitbild des Infrastrukturausbaus und der optimalen
Nutzung des Schienennetzes. Mit der konsequenten Umsetzung der im
Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Schiene enthaltenen Maßnahmen werden die
notwendigen Kapazitäten geschaffen, um das Angebotskonzept des
Zielfahrplans Deutschlandtakt weitgehend engpassfrei abzuwickeln. Der
Deutschlandtakt als Gesamtverkehrskonzept wird dabei wie geplant in Etappen umgesetzt.
Diese Umsetzung hat bereits begonnen. Mit jeder Etappe des Deutschlandtakts
werden damit Schritt für Schritt Angebotsverbesserungen spürbar.
Die laufende erste Etappe wird mit der Fertigstellung der Strecke Wendlingen-
Ulm, Stuttgart 21 und z. B. der Generalsanierung der Riedbahn abgeschlossen.
Damit werden die Voraussetzungen für einen Halbstundentakt im
Fernverkehr auf den Hauptrelationen Köln – Frankfurt – Mannheim – Stuttgart –
Ulm – Augsburg – München, München – Nürnberg, Hamburg – Berlin und
Hannover – Berlin mit optimierten Knoteneinbindungen geschaffen. An den
Zielen zur Ermöglichung der genannten Fahrplananpassung hält die
Bundesregierung mit diesem Etappierungskonzept fest.
11. Welche der mithilfe des Zielfahrplans vorgestellten und welche
priorisierten Infrastrukturprojekte sind bereits umgesetzt (bitte einzeln
auflisten)?
12. Welche weiteren Maßnahmen für den Deutschlandtakt wurden bereits
umgesetzt?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für den Deutschlandtakt befindet sich die erste Etappe des Deutschlandtakts in
der Umsetzung (weitere Informationen abrufbar unter:
https://bmdv.bund.de/Sh
aredDocs/DE/Anlage/E/deutschlandtakt-die-etappe-bis-mitte-2020er-jahre.pdf
?__blob=publicationFile#:~:text=Die%20erste%20Etappe%20des%20Deutschl
andtakts,auf%20dem%20Weg%20zum%20Deutschlandtakt).
Alle im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Schiene enthaltenen
Maßnahmen dienen unmittelbar dem Deutschlandtakt und werden sukzessive realisiert.
Zuletzt ist sind zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 die Neubaustrecke
Wendlingen – Ulm und die Elektrifizierung der Strecke Oldenburg –
Wilhelmshaven in Betrieb gegangen. Voraussichtlich zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2023 folgt der zweigleisige Ausbau des Abschnitts Horb – Neckar-hausen
im Zuge der Strecke Stuttgart – Singen (- Zürich). Der zweigleisige Ausbau der
Strecke Wolfsburg – Braunschweig (Weddeler Schleife) soll im ersten Halbjahr
2024 in Betrieb gehen.
Planungen bedarfsplanrelevanter Maßnahmen des Deutschlandtakts, die
unmittelbar für den Schienenpersonenfernverkehr oder den Schienengüterverkehr
von Bedeutung sind, hat die Vorhabenträgerin DB Netz AG im Rahmen von
laufenden Bedarfsplanprojekten integriert und bereits aufgenommen. Bei den
mittelbar dem Schienenpersonenfernverkehr dienenden Maßnahmen des
Deutschlandtakts handelt es sich um Nahverkehrsvorhaben, die unter der
Federführung der jeweiligen Bundesländer umzusetzen sind. Hierüber finden
derzeit erste Abstimmungen statt.
Weiterhin wurde 2022 die Finanzierung der Umsetzung erster kleiner und
mittlerer Maßnahmen zur Umsetzung eines Halbstundentakts auf verschiedenen
Hauptachsen vereinbart.
Zudem wird auf die Antworten zu den Fragen 15 und 26 verwiesen.
13. Kann die Umsetzung des im Zielfahrplan Deutschland enthaltenen
Verkehrsangebots nach Ansicht des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr gew��hrleistet werden?
Der Zielfahrplan Deutschlandtakt bildet die Grundlage für die künftige
Infrastrukturplanung des Bundes und legt nicht das rechtlich verbindliche
Bedienangebot der Zukunft fest. Die Erbringung der Verkehrsleistungen im Fernverkehr
und damit auch die Bedienung von Großstädten mit Fernzügen obliegen auch
im Rahmen des Deutschlandtakts den Fernverkehrsanbietern. Zuständig für den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Dies enthält auch die Ausgestaltung des
Verkehrsangebots im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die Bundesregierung wird
als Teil ihrer Deutschlandtakt-Agenda auch Möglichkeiten zur Absicherung der
Fahrplankonzepte im Deutschlandtakt aufzeigen.
Weiterhin wird auf die Antworten zu den Fragen 16 bis 20 verwiesen.
14. Welche Infrastrukturprojekte, die essenziell für eine Umsetzung des
Deutschlandtaktes sind, werden aus heutiger Sicht nicht rechtzeitig
fertiggestellt?
Der Deutschlandtakt erfordert eine Vielzahl von Infrastrukturmaßnamen und
die Umsetzung erfolgt schrittweise in Etappen. Die erste Etappe des
Deutschlandtakts wirkt bereits auf zahlreichen Strecken: So besteht seit Ende 2020 ein
angenäherter Halbstundentakt im Fernverkehr zwischen Hamburg und
Berlin. Weiterhin sind beispielsweise Fernverkehrszüge auf der Verbindung
München – Lindau – Zürich dank Ausbau und Elektrifizierung der Strecke seit
Ende 2020 deutlich schneller im Sinne des Deutschlandtakts unterwegs. Mit
der zweiten Etappe ab Mitte der 2020er Jahre sollen unter anderem ein
Halbstundentakt im Fernverkehr auf den wichtigen innerdeutschen Hauptachsen,
Taktverdichtungen im Nahverkehr mit besseren Anschlüssen bis in die Fläche,
und leistungsfähige Güterverkehrskorridore mit weiteren
Wachstumspotenzialen ermöglicht werden. Verzögerungen bei der Realisierung dieses
Etappierungskonzepts sind derzeit nicht erkennbar.
15. Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt,
um schnelle Entlastungseffekte zu erzielen?
Die Vorhaben des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege wirken
engpassauflösend im Sinne einer nachhaltigen, am Zielfahrplan Deutschlandtakt
orientierten Verkehrspolitik. Eine vollständige Umsetzung des Bedarfsplans ist
nicht bis 2030 zu leisten. Daher hat das BMDV im Rahmen des
Klimaschutzpakets Investitionen in Maßnahmen zur Engpassbeseitigung und Umsetzung
des Deutschlandtakts als Programm zur schnellen Kapazitätserweiterung
aufgelegt. Ergänzend haben das BMDV und die DB Netz AG Ende 2022 eine
Vereinbarung zur Finanzierung von kleinen und mittleren Maßnahmen zur
schnellen Kapazitätserweiterung geschlossen. Mit diesen Maßnahmen werden
wichtige Voraussetzungen für die Umsetzung des Deutschlandtakts geschaffen. Damit
soll ein Halbstundentakt im Fernverkehr auf ausgewählten innerdeutschen
Hauptachsen ermöglicht werden. Durch kleine und mittlere infrastrukturelle
Maßnahmen, wie zusätzliche Weichen (auch Überleitstellen), Signale,
Elektrifizierungen, Oberleitungsverstärkungen, zusätzliche und längere Überholgleise
und Bahnsteigkanten, werden auf stark belasteten Schienenwegen zusätzliche
Kapazitäten zur Ermöglichung einer Angebotsausweitung geschaffen. Das
Programm zur schnellen Kapazitätssteigerung befindet sich bereits in der
Umsetzung.
16. Ist die anvisierte Steigerung der Gesamtattraktivität der Schiene vor dem
Hintergrund der kürzlich eingestandenen Verzögerung für die Umsetzung
des Deutschlandtaktes als gescheitert anzusehen?
17. Existiert ein verbindliches Konzept zur stufenweisen Umsetzung des
Deutschlandtaktes?
18. Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der
Umsetzung des Deutschlandtakts?
19. Was sind die bereits abgeschlossenen, laufenden und nächsten
„Etappierungsschritte“ (vgl.
www.deutschlandtakt.de/downloads-und-presse/faqs/
#faqitem=6764941955825107 und Ausschussdrucksache 20(15)149,
S. 1) (bitte detailliert auflisten)?
20. Was konkret ist unter dem vom Parlamentarischen Staatssekretär
Michael Theuer angekündigten „Etappierungskonzept“ zu verstehen
(vgl. Ausschussdrucksache 20(15)149, S. 3), und wie ist der Zeitplan
bezüglich der Entwicklung dieses Konzepts?
Die Fragen 16 bis 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die schrittweise Umsetzung des Deutschlandtakts hat bereits begonnen und
erfolgt wie von Anfang an geplant in Etappen. Jede Etappe (Ausbaustufe) bringt
neue Angebotssprünge und deutliche Verbesserungen für Reisende, Industrie
und Wirtschaft.
Die Konzepte für die ersten beiden Etappen des Deutschlandtakts wurden im
Juni 2020 bzw. im September 2022 vorgestellt. Das Potenzialkonzept für die
Etappe 2025/2026 – 2030 mit den entsprechenden Infrastrukturvorhaben ist
unter folgendem Link abrufbar:
https://assets.ctfassets.net/scbs508bajse/6i6KydrxiE9uy9Wbj1FNSu/0803c88a
d351031e3f438afa84c8e3eb/210x297_DTakt_Schienengipfel_Broschuere_b
f.pdf.
Gemäß Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 soll der Deutschlandtakt
infrastrukturell und organisatorisch abgesichert werden. Diese organisatorische
Absicherung wird u. a. über ein Etappierungskonzept des Deutschlandtakts realisiert
werden.
Das Gesamtverkehrskonzept Deutschlandtakt soll als strategisches Instrument
des Bundes für einen kundenorientierten, verkehrlich sinnvollen und
wirtschaftlichen Ausbau der Schieneninfrastruktur und deren optimale Nutzung
ausgerichtet werden. Ziel ist es, u. a. Angebotssprünge anhand von konkreten
Ausbaustufen transparent aufzuzeigen und eine höhere Planungssicherheit auf
allen Ebenen herzustellen.
Auch die Beschleunigungskommission Schiene (BKS) empfiehlt die
Einführung eines „Umsetzungsplan Kapazitätsausbau“ zur schrittweisen Realisierung
des Deutschlandtakts.
Zur Umsetzung der Gesamtstrategie Deutschlandtakt hat die Stabsstelle
Deutschlandtakt gemeinsam mit Ländern und Branche nachfolgende
Deutschlandtakt-Agenda erarbeitet und beschlossen:
1. Die etappenweise Umsetzung des Deutschlandtakts als strategisches
Instrument für einen kundenorientierten und wirtschaftlichen Ausbau der
Schieneninfrastruktur wird neu ausgerichtet.
2. Der Deutschlandtakt wird im Eisenbahnregulierungsgesetz abgesichert.
3. Kommunikation und Dialog mit Politik, Branche und Öffentlichkeit werden
weiterentwickelt und fortgesetzt.
4. Die Zusammenarbeit zum Deutschlandtakt zwischen Bund, Ländern und
Vorhabenträgerin wird verstärkt und verstetigt.
5. Der Zielfahrplan Deutschlandtakt wird turnusgemäß fortgeschrieben.
6. Möglichkeiten zur Absicherung der Fahrplankonzepte im Deutschlandtakt
werden aufgezeigt.
7. Ein Monitoring für das Gesamtkonzept Deutschlandtakt wird etabliert.
Eckpunkte für die Neuausrichtung der etappenweisen Umsetzung des
Deutschlandtakts werden derzeit mit den Ländern und dem Sektor abgestimmt und
sollen noch im ersten Halbjahr 2023 vorliegen. Die konkrete Ausgestaltung der
Ausbauschritte erfolgt im Anschluss auf Basis einer umfänglichen
Untersuchung.
21. Welche konkreten Aufgaben und Befugnisse hat die im
Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Juli 2022 gegründete „Stabsstelle
Deutschlandtakt“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(15)149, S. 1), mit wie
viel Personal ist diese Stabsstelle ausgestattet, und wie viel von diesem
Personal wurde neu eingestellt?
22. Warum können die Aufgaben der „Stabsstelle Deutschlandtakt“ nicht
durch die Abteilung E im Bundesministerium für Digitales und Verkehr
wahrgenommen werden, und welche Vorteile bietet die Etablierung der
Stabstelle mit zusätzlichem verwaltungstechnischem Aufwand und
Kosten?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bereits im Frühjahr 2021 wurde ein Kommunikationsbüro Deutschlandtakt in
der Geschäftsstelle des Beauftragten der Bundesregierung für den
Schienenverkehr eingerichtet wurde. Mit Gründung der Stabsstelle Deutschlandtakt im Juli
2022 gibt es erstmalig eine eigenständige Organisationseinheit, die alle Aspekte
des Deutschlandtakts in den Blick nimmt und gemeinsam mit der Abteilung
Eisenbahnen abstimmt. Die Stabsstelle Deutschlandtakt ist hierbei zentraler
Ansprechpartner insbesondere für Länder und Branche, Koordinator und
fachlicher Impulsgeber. Auch die hervorgehobene Bedeutung des Themas
Deutschlandtakt spiegelt sich in der Einrichtung der Stabsstelle wider. Kommunikation
und Abstimmungen werden durch die unmittelbare Rückkopplung mit der
Hausspitze erleichtert. Der Personalumfang der Stabsstelle Deutschlandtakt
umfasst drei aus der Abteilung Eisenbahnen umgesetzte hD-Dienstposten.
23. Kann die Schiene bei Verzögerung der Umsetzung des Deutschlandtaktes
trotzdem ihren geplanten Teil zur Erreichung der Klimaschutzziele
beitragen?
Der Deutschlandtakt ist ein wichtiger Baustein, um die klima- und
verkehrspolitischen Ziele zu erreichen. Der Zielfahrplan Deutschlandtakt zeigt auf, welche
Verkehrsangebote langfristig für den Verkehrsträger Eisenbahn erreicht werden
sollen und welche Infrastrukturen benötigt werden, um die verkehrlichen Ziele
zu erreichen. Der Blick in andere Länder mit integrierten Taktfahrplänen
verdeutlicht, dass strategisch definierte Etappen bzw. Ausbaustufen zur
Zielerreichung nötig und hilfreich sind.
24. Sollen auch Schnell- oder Expressbuslinien, die in Landstrichen die
Funktion der Regionalbahn übernehmen, systematisch in den
Deutschlandtakt einbezogen werden, um die optimale Verknüpfung dieser
Regionen mit dem Fernverkehr zu erreichen?
Der Zielfahrplan Deutschlandtakt bezieht sich in seiner Ausgestaltung primär
auf den Verkehrsträger Eisenbahn. Mittelfristig kann der Zielfahrplan auch
intermodal eine Richtschnur u. a. für die Organisation von moderner Tür-zu-Tür-
Mobilität einschließlich regionaler Buskonzepte sein. Die konkrete
Ausgestaltung und Konzeption der Verkehrsangebote liegt in diesem Zusammenhang in
der Verantwortung der Kommunen und der Länder bzw. der jeweiligen
Aufgabenträger.
25. Was hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr seit Anfang
2022 konkret unternommen, um die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit im
Bahnverkehr zu erhöhen, wie es im Masterplan Schienenverkehr
vorgesehen ist (vgl. bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/masterplan-schie
nenverkehr.pdf?__blob=publicationFile, S. 16)?
Das BMDV startet mit der DB AG eine Generalsanierung ausgewählter
Hochleistungskorridore zur Schaffung eines Hochleistungsnetzes. Die Bauoffensive
bei der Bahn erfolgt in Form einer Korridorsanierung und beginnt 2024 mit der
Riedbahn. Ziel ist die Sanierung von 4 200 Streckenkilometern bis 2030.
Der Bund will mehr Verantwortung bei der Bereitstellung der
Schieneninfrastruktur übernehmen. Um dem Bund eine stärkere Steuerung in Bezug auf die
Eisenbahnen des Bundes zu ermöglichen und dadurch die Interessen und
Beteiligungsführung des Bundes stärker durchsetzen zu können, soll innerhalb der
DB AG eine gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft gegründet
werden. Mit der Ausrichtung am Gemeinwohl soll die Umsetzung der klima- und
verkehrspolitischen Ziele mehr Gewicht bekommen als bisher.
Dafür wurde im BMDV eine Steuerungsgruppe zur Transformation der DB AG
eingerichtet, mit der neben dem Aufbau der neuen Infrastrukturgesellschaft
auch die Ertüchtigung der Infrastruktur und die aktive Beteiligungsführung
vorangebracht wird.
26. Wie ist der Umsetzungsstand der vom Zukunftsbündnis Schiene
identifizierten wesentlichen Großvorhaben zur Engpassauflösung („Prioritäre
Großvorhaben“, Abbildung 1, S. 23, Masterplan Schienenverkehr), die
beschleunigt umgesetzt werden sollen (bitte einzeln auflisten)?
40-Meter -Netz Bauphase
NBS Würzburg – Nürnberg *
ABS/NBS Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt Bauphase
Korridor Mittelrhein (inkl. NBS Rhein/Main – Rhein/
Neckar, ABS Hagen – Siegen – Hanau, ABS/NBS
Molzau – Graben Neudorf – Karlsruhe
Planungsphase
Optimiertes Alpha-E mit Bremen
(ABS/NBS Hamburg/Bremen – Hannover)
Planungsphase
ABS/NBS Hannover – Bielefeld (– Hamm) Planungsphase
ABS Hof – Marktredwitz – Regensburg – Obertraubling
(Ostkorridor Süd)
Planungsphase
ABS Uelzen – Stendal – Magdeburg – Halle
(Ostkorridor Nord)
Bauphase
ABS Burgsinn – Gemünden – Würzburg – Nürnberg Planungsphase
Rhein-Ruhr-Express (RRX) Bauphase
ABS/NBS Karlsruhe – Basel Bauphase
Großknoten Frankfurt a. M., Hamburg, Köln Bauphase
Großknoten Hannover, Mannheim, München Planungsphase
* Die NBS Würzburg – Nürnberg bedarf zur Aufnahme der Planungen einer Änderung der
Vorhabenbezeichnung in der Anlage zu § 1 BSWAG. Die BSWAG-Änderung ist Teil des Entwurfs des
Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes. Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
27. Wie hoch sind die Bedarfsplanmittel für den „Neu- und Ausbau der oben
genannten zwölf Großprojekte, der noch laufenden Maßnahmen und der
gemäß des festgestellten und in Kürze zu überprüfenden „Vordringlichen
Bedarfs –Neu zu beginnenden Projekte“, die im Masterplan
Schienenverkehr mit mindestens 3 Mrd. Euro pro Jahr mittelfristig und langfristig
mit 4 Mrd. Euro pro Jahr bis Ende des Jahrzehnts ermittelt wurden (vgl.
Masterplan Schienenverkehr, S. 23)?
Im Haushalt 2023 sind für den Bedarfsplantitel 2 Mrd. Euro angesetzt. Die
mittelfristige Finanzplanung sieht für das Jahr 2024 rund 2,181 Mrd. Euro, für das
Jahr 2025 2,5 Mrd. Euro und für das Jahr 2026 2,75 Mrd. Euro vor.
28. Wird das Ziel, bis 2030 insgesamt 75 Prozent der Bahnstrecken zu
elektrifizieren, erreicht werden, wenn nein, warum nicht, und plant die
Bundesregierung, die Mittel zur Erreichung des Elektrifizierungsziels zu
erhöhen?
Die Bundesregierung setzt alles daran, die gesetzten Zielvorstellungen des
Koalitionsvertrages 2021 bis 2025 zu erreichen. Hierzu bedarf es auch der im
Koalitionsvertrag vereinbarten Planungsbeschleunigung sowie der
zeitgerechten Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel.
Mit dem Bahn-Elektrifizierungsprogramm des Bundes können nahezu 100
Prozent aller Zugkilometer im Schienenpersonenfern- und im
Schienengüterverkehr elektrisch zurückgelegt werden. Wie schnell die weitere Elektrifizierung
der Eisenbahn (über alternative Antriebe oder Oberleitungen) vorankommt,
hängt neben der Umsetzung des Bedarfsplans Schiene vor allem von der
Geschwindigkeit der Elektrifizierung im SPNV ab. Im SPNV liegt das größte
Potenzial für eine Erweiterung der elektrischen Betriebsleistung. Hier werden
derzeit nur knapp zwei Drittel (rund 64 Prozent) aller Zugkilometer elektrisch
zurückgelegt. Das Ziel, 75 Prozent der Strecken mit einer Oberleitung zu
elektrifizieren, kann nur erreicht werden, wenn ausreichend viele
gesamtwirtschaftlich tragfähige Elektrifizierungsmaßnahmen im SPNV identifiziert werden
können. Im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) stehen
den Ländern umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Die GVFG-Mittel
wurden deutlich erhöht: Aktuell stehen jährlich 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Ab
2025 betragen die Bundesfinanzhilfen dann 2 Mrd. Euro, diese werden ab 2026
mit 1,8 Prozent jährlich dynamisiert. Die Länder können die vom Bund zur
Verfügung gestellten GFVG-Mittel auch für Elektrifizierungsmaßnahmen
einsetzen, so dass mit weiteren Nahverkehrsausbauten das Ziel eines
Elektrifizierungsgrades von 75 Prozent erreicht werden kann.
Darüber hinaus bedarf es zur Zielerreichung einer Bündelung aller Aktivitäten,
vor allem auch der im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 vereinbarten
Planungsbeschleunigung.
29. Plant das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das
Elektrifizierungsprogramm aufzugreifen und fortzuführen (vgl. bmdv.bund.de/Share
dDocs/DE/Artikel/E/starke-schiene/elektrifizierungsprogrammplu
s.html)?
Das Bahn-Elektrifizierungsprogramm des Bundes befindet sich in der
Umsetzung und wird bundesseitig fortgeführt.
30. Wie ist der Umsetzungsstand des Handlungsfelds 2.3 „Entwicklung von
Förderprogrammen für ortsfeste und mobile ETCS-Infrastruktur“ des
Masterplans Schienenverkehr?
Für die ortsfeste ETCS-Infrastruktur existiert ein Titel, aus dem die
entsprechende Ausrüstung als Investition in die Infrastruktur finanziert werden kann.
Bei der Förderung der mobilen ETCS-Ausstattung (Fahrzeuggeräte) handelt es
sich zunächst nicht um Infrastruktur im engeren Sinne. Hierzu wurde ein
Pilotprojekt im digitalen Knoten Stuttgart aufgelegt; außerdem werden Fahrzeuge
mit ATO GoA2 (Automatic Train Operation – Grade of Automation 2)
ausgestattet.
Zudem hat der Koalitionsausschuss am 28. März 2023 ein
Digitalisierungspaket Schiene beschlossen, mit dem ergänzend zu den bereits beschlossenen
Maßnahmen zur Digitalisierung der Schiene erstens durch das Ausrollen des
digitalen Kapazitätsmanagements die Nutzung der Kapazität und Infrastruktur
des Bundes wesentlich gesteigert, zweitens die ETCS-Fahrzeugausrüstung über
das laufende Modellvorhaben im „Digitalen Knoten Stuttgart“ des
Starterpakets Digitale Schiene Deutschland (DSD) ausgeweitet und drittens die
Technologien des Digitalen Bahnsystems (DBS) eingeführt werden sollen.
31. Werden die von der Bundesregierung anvisierten 2 Mrd. Euro jährlich
ausreichen, um den notwendigen Neu- und Ausbau für den
Deutschlandtakt zu realisieren?
Für eine zeitnahe Realisierung der dringendsten Bedarfsplanmaßnahmen
einschließlich der Maßnahmen des Deutschlandtakts ist die Intensivierung des
Finanzhochlaufs für den Bedarfsplan Schiene erforderlich. In den Jahren 2024 bis
2025 bedarf es einer Ausfinanzierung der im parlamentarischen Verfahren
zugestandenen zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen.
32. Wie hoch ist aktuell der Anteil der digitalisierten Strecken am
Gesamtnetz in Deutschland?
Nach Auskunft der DB AG sind 520 km des 33 397 km langen Streckennetzes
der DB mit dem europäischen Zugbeeinflussungssystem ETCS ausgerüstet und
damit für den digitalen Bahnbetrieb vorbereitet (Stand: 28. Februar 2023).
33. Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr konkret, um mehr Verkehr auf die Schiene verlagern zu können, und
bis wann sollen diese Maßnahmen wirken bzw. umgesetzt werden?
Die Bundesregierung steigert in dieser Legislaturperiode die Investitionen in
das System Schiene deutlich, allein im Jahr 2023 liegen diese bei rund 9,1 Mrd.
Euro. Darüber hinaus laufen derzeit Verhandlungen über einen
Investitionshochlauf von weiteren 45 Mrd. Euro bis 2027. Des Weiteren werden sich
Netzausbau und Kapazitätsnutzung künftig an der etappenweisen Umsetzung des
Deutschlandtakts mit bundesweit aufeinander abgestimmten Anschlüssen
orientieren. Bei der Modernisierung des Schienennetzes wird kurzfristig die
Generalsanierung und technologische Aufrüstung besonders stark genutzter
Korridore erfolgen. Ziel ist die zügige Modernisierung dieser Hochleistungskorridore
bei möglichst wenig Kapazitätseinbußen während der Sanierungsmaßnahmen.
Darüber hinaus hat die von der Bundesregierung eingesetzte BKS konkrete
Handlungsempfehlungen zum beschleunigten Aus- und Neubau sowie zur
Kapazitätserweiterung der Schieneninfrastruktur formuliert. Mit den im
Abschlussbericht vom Dezember 2022 festgehaltenen Empfehlungen richtet sich
die BKS sowohl an die Politik als auch an die Bahn- und Baubranche und die
Wissenschaft. Maßgebliche Leitfrage der BKS war die Identifikation
kapazitätssteigernder Maßnahmen für die Schiene, die in den nächsten drei bis fünf
Jahren wirksam und beschleunigt umgesetzt werden können. Ein weiterer
Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung. Dazu leisten beispielsweise die
Umsetzung des Digitalen Kapazitätsmanagements, der Digitalen Schiene
Deutschland und die Ausrüstung des gesamten Schienennetzes mit der europäischen
Leit- und Sicherungstechnik (ETCS) und digitalen Stellwerken einen
entscheidenden Beitrag. Allein für die Digitalisierung der Eisenbahn stellt der
Bund bis 2030 ca. 8 Mrd. Euro (einschließlich zusätzlicher Mittel aus dem
Entlastungspaket) zur Verfügung.
Es wird zudem auf die Antwort zu den Fragen 3, 4 und 38 verwiesen.
34. Plant das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Förderprogramme für die folgenden Themengebiete
a) intelligente, prädiktive Wartung und Instandhaltung,
b) Automatisierung des Schienenverkehrs,
c) Maßnahmen zur Verbesserung von Fahrgast- und Reisekomfort,
d) „Advanced Crowd- and Passenger Management“ in Bahnhöfen?
Bei den genannten Themenfeldern handelt es sich primär um Aktivitäten, die
im Zuständigkeitsbereich des Schienensektors liegen. Die Bundesregierung
beteiligt sich daher am Wissenserwerb in diesen Bereichen mit Projekten des
Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung als zuständiger
Ressortforschungseinrichtung. Eigene Förderprogramme existieren derzeit nur für den
Themenbereich Automatisierung des Schienenverkehrs .
Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
35. Wann findet die nächste „Zukunftskonferenz Schiene“ statt, und wer
wird daran teilnehmen?
Anstelle des Begriffs „Zukunftskonferenz Schiene“ hat sich inzwischen der
Begriff Schienengipfel etabliert. Das Datum für den Schienengipfel 2023 wird
derzeit innerhalb des BMDV abgestimmt. Der Schienengipfel richtet sich an
Vertreterinnen und Vertreter aus dem gesamten Schienensektor.
36. Wie ist der aktuelle Stand bei der Weiterentwicklung und Fortschreibung
der Trassenpreisförderung?
Es ist vorgesehen, die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über
eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte zunächst bis zum
30. November 2024 zu verlängern. Dafür läuft zurzeit die Notifizierung bei der
Europäischen Kommission.
37. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Wettbewerbsfähigkeit
des Schienengüterverkehrs?
Die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr zeigt erste Erfolge. So
ist der Anteil des Schienengüterverkehrs am Modal Split 2021 erstmals wieder
deutlich angestiegen und betrug rund 20 Prozent. Gleichwohl ist der
Schienengüterverkehr und speziell der Einzelwagenverkehr weiterhin einem starken
Wettbewerbsdruck durch andere Verkehrsträger ausgesetzt.
Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 4 und 38 verwiesen.
39. Wie will die Bundesregierung mehr Wettbewerbsfähigkeit und
Qualitätsanreize im Schienenverkehr sicherstellen?
Bei der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sind zunächst die
unterschiedlichen Marktorganisationen der einzelnen Eisenbahnmärkte zu beachten. Der
Schienenpersonenfernverkehr ist in Deutschland in Übereinstimmung mit
europäischem Recht ausschließlich Verkehr in wirtschaftlicher und
organisatorischer Eigenverantwortung der durchführenden Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Formale Hindernisse bzw. Marktzugangsbarrieren für die Einführung solcher
Verkehre existieren in Deutschland nicht. Der Zugang zum deutschen
Eisenbahnmarkt und damit der Netzzugang steht in- und ausländischen
Eisenbahnverkehrsunternehmen gleichermaßen und diskriminierungsfrei offen. Auf
europäischer Ebene setzt sich Deutschland für den Abbau noch verbliebener
Marktzugangs- und Wettbewerbshindernisse ein.
Der Bund unterstützt die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben für den
ÖPNV bzw. den SPNV vielfältig in finanzieller Hinsicht, insbesondere über das
Regionalisierungsgesetz und das GVFG. Die bereitgestellten Mittel wurden
mehrfach erhöht und betragen in diesem Jahr mehr als 11 Mrd. Euro. Mit dem
novellierten GVFG und der damit verbundenen Inkraftsetzung einer neuen
Version der Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung von
Verkehrswegeinvestitionen im ÖPNV im Jahr 2022 wurden die Förderbedingungen für
Vorhaben zum Neu- und Ausbau der SPNV-Infrastruktur erheblich verbessert.
Außerdem wird ab dem 1. Mai 2023 ein digitales, deutschlandweit gültiges
Nahverkehrsticket („Deutschlandticket“) zum Preis von 49 Euro pro Monat im
monatlich kündbaren Abonnement eingeführt, um die Attraktivität des ÖPNV
deutlich zu erhöhen. Hierfür stellt der Bund jährlich 1,5 Mrd. Euro zusätzliche
Regionalisierungsmittel zur Verfügung, die Länder beteiligen sich in gleicher
Höhe. Darüber hinaus wird gegenwärtig ein Ausbau- und Modernisierungspakt
für einen attraktiven ÖPNV 2030 von Bund und Ländern erarbeitet. Hier soll
gemeinsam über die Zukunft des ÖPNV und insbesondere dessen Finanzierung
diskutiert werden. Es wird angestrebt, den Pakt im Jahr 2023 abzuschließen.
Es wird zudem auf die Antwort zu den Fragen 3, 4 und 38 verwiesen.
40. Wie hoch sind die gegenwärtigen Bundesmittel für das Bundesprogramm
„Zukunft Schienengüterverkehr“, und plant die Bundesregierung, die
Mittel zu erhöhen?
Im Bundeshaushalt 2023 sind 29,625 Mio. Euro für das Bundesprogramm
„Zukunft Schienengüterverkehr“ eingestellt. Die bisherige Finanzplanung sieht für
2024 ebenfalls 29,625 Mio. Euro sowie für 2025 und 2026 jeweils 19,625 Mio.
Euro vor. Entsprechend den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom
28. März 2023 strebt die Bundesregierung an, die Anreize für Investitionen aus
dem Sektor in die Erprobung und Markteinführung von Innovationen im
Bereich Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik im
Schienengüterverkehr im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“ zu
verstärken.
41. Hält die Bundesregierung an dem Ziel des Masterplans Schienenverkehr,
dass es auch im Bereich des Schienenpersonenfernverkehr (SPFV)
intramodalen Wettbewerb geben sollte, fest, und wenn ja, welche
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung hierfür?
Die Bundesregierung steht einer Ausweitung des Angebots und einer Stärkung
des intramodalen Wettbewerbs im Schienenpersonenfernverkehrs positiv
gegenüber. Im Zuge der Arbeiten zur Absicherung der Fahrplankonzepte des
Deutschlandtakts wird die Bundesregierung auch die Marktordnung im SPFV
untersuchen und die Rahmenbedingungen ggf. weiterentwickeln.
Zudem wird auf die Antworten zu den Fragen 13, 16 bis 20 und 39 verwiesen.
42. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand beim Handlungsfeld 3.6
„Attraktivität des Bahnsektors für Investitionen stärken“ des Masterplans
Schienenverkehr?
Gemäß den im Masterplan Schienenverkehr festlegten Zuständigkeiten liegt
das Handlungsfeld 3.6 maßgeblich in der Verantwortung des Sektors.
43. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand zur Sicherstellung von
durchgehenden Tickets und Fahrgastinformationen auf deutscher und europäischer
Ebene?
Die neue EU-Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EU) 2021/782) wird am
7. Juni 2023 in allen EU-Mitgliedstaaten wirksam. Mit Artikel 10 enthält sie im
Vergleich zur bisherigen Rechtslage eine wesentliche Neuerung in Bezug auf
die Verpflichtung zur Bereitstellung von Echtzeitdaten durch
Infrastrukturbetreiber und Mindestreiseinformationen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Ob diese Verpflichtung ausreichend ist, um die Wettbewerbssituation im
Fahrkartenvertrieb tatsächlich zu verbessern, wird sich in der Rechtsanwendung
zeigen. Tatsächlich bildet sich hier ein Paradigmenwechsel in Bezug auf die
Datenbereitstellung ab, der auch im Kontext mit anderen diesbezüglichen
Initiativen gesehen werden muss. Zu nennen ist insbesondere die Delegierte
Verordnung (EU) 2017/1926 zur Bereitstellung EU-weiter multimodaler
Reiseinformationsdienste. Weitere Initiativen wie beispielsweise ein nationales
Mobilitätsdatengesetz werden derzeit auch verkehrsträgerübergreifend diskutiert.
Ergänzend hinaus gibt es zahlreiche Initiativen und Kooperationen auf
unternehmerischer Ebene.
In Bezug auf Durchgangsfahrkarten bietet Artikel 12 der Verordnung (EU)
2021/782 eine wichtige Neuerung. So ist vorgesehen, dass in den Fällen, in
denen Schienenpersonenverkehrsdienste des Fernverkehrs und des
Regionalverkehrs von einem einzigen Eisenbahnunternehmen betrieben werden, dieses
Unternehmen für diese Dienste Durchgangsfahrkarten anbieten muss. Bei
anderen Schienenpersonenverkehrsdiensten unternehmen Eisenbahnunternehmen
alle zumutbaren Anstrengungen, um Durchgangsfahrkarten anzubieten, und
arbeiten zu diesem Zweck zusammen.
Im Übrigen stehen dem Fahrgast weitgehende Informationsrechte zu.
44. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
Ankündigung der Deutschen Bahn AG, wesentliche Geschäftsteile der heutigen
DB Vertrieb zum 1. April 2023 auf die DB Fernverkehr zu übertragen,
was die markbeherrschende Stellung der DB AG weiter ausbauen könnte
(vgl. background.tagesspiegel.de/mobilitaet/wettbewerbsbahnen-
warnendeutsche-bahn-staerkt-unbemerkt-marktmacht)?
Die DB AG ist gemäß gesetzlicher Vorgabe (Grundgesetz, DB
Gründungsgesetz) ein Wirtschaftsunternehmen. Originärer Bestandteil der Tätigkeit eines
Wirtschaftsunternehmens ist es, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben seine
eigenen Leistungen auch nach eigenem Ermessen zu vertreiben.
Im Zuge einer organisatorischen Neustrukturierung wird das Ressort Vertrieb
Fernverkehr aus der DB Vertrieb GmbH herausgelöst und auf die DB
Fernverkehr AG in den Bereich Marketing übertragen werden, um in der
eigenwirtschaftlichen DB Fernverkehr AG noch effizientere Abläufe und Strukturen
sowie schnellere Entscheidungsprozesse sicherzustellen. So können unter
anderem neue digitale Services und Funktionen für Fahrgäste schneller zur
Marktreife gebracht und eingeführt werden.
Ein fairer Wettbewerb in allen Bereichen wird durch Regelungen des
allgemeinen Wettbewerbsrechts gewährleistet. Deren Anwendung wird durch das
Bundeskartellamt überwacht.
45. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand beim Handlungsfeld 4.1
„Reduzierung der Lärmbelastung“ des Masterplans Schienenverkehr?
46. Werden aktuell, wie in Handlungsfeld 4.1 des Masterplans
Schienenverkehr beschrieben, Schnellfahrstrecken durch den Schienengüterverkehr
in Nachtlagen genutzt, und wenn ja, wie stark und wie oft profitiert
davon der Schienengüterverkehr?
Die Fragen 45 und 46 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß den im Masterplan Schienenverkehr festlegten Zuständigkeiten liegt
das Handlungsfeld 4.1 maßgeblich in der Verantwortung des Sektors sowie bei
der DB AG.
Bei der Handlungsempfehlung 4.1.1 „Reduzierung der Lärmbelastung bei
Baumaßnahmen“ hat der Bund darüber hinaus über das Umweltbundesamt (UBA)
das Forschungsvorhaben „Ermittlung, Beurteilung und Minderung von
Geräuschemissionen typischer Baumaschinen und -verfahren zur allgemeinen
Förderung des lärmarmen Baubetriebs“ mit Laufzeit bis Ende 2023 beauftragt. Das
Vorhaben soll einen Überblick über Bauvorgänge und Baumaschinen geben,
die beim Abbruch, Tief- und Hochbau eingesetzt werden. Die Ergebnisse sollen
in einer Art „Baulärmkatalog“ zusammengefasst werden, der einen lärmarmen
Baubetrieb bereits bei der Planung von Baustellen und auch bei der Umsetzung
ermöglichen soll. Zudem sollen in dem Vorhaben erstellte Mustertexte die
Vergabe von lärmarmen Bauvorhaben erleichtern.
Bei der Handlungsempfehlung 4.1.2 „Reduzierung der Lärmemission während
der Abstellung und Bereitstellung“ hatte der Bund mit der Förderrichtlinie
„TSI Noise +“ eine Möglichkeit eröffnet, einen Zuschuss für weiterführende
Lärmreduzierungen an Fahrzeugen zu erhalten. Diese Förderung wurde kaum
genutzt und lief Ende 2021 aus.
Die Handlungsempfehlung 4.1.3 „Nutzung von Schnellfahrstrecken durch den
Schienengüterverkehr in Nachtlagen“ liegt in der Zuständigkeit der DB AG.
Auf den Schnellfahrstrecken (SFS) Hannover –Würzburg, Stuttgart –
Mannheim, Hannover – Berlin, Hamburg – Berlin und Erfurt – Unterleiterbach ist
Schienengüterverkehr nach Auskunft der DB AG in der Nacht möglich, auf den
SFS Hannover – Berlin, Hamburg – Berlin ist auch tagsüber
Schienengüterverkehr möglich und wird auch genutzt.
Auf den SFS Hannover – Würzburg, Stuttgart – Mannheim, Hannover – Berlin
und Hamburg – Berlin verkehren regelmäßig und in relevantem Umfang Züge
des Schienengüterverkehrs in der Nacht. Auf den SFS Hannover – Würzburg
und Stuttgart – Mannheim ist zu beachten, dass die Tunnel zweigleisig
ausgebaut sind und sich Züge des Schienengüter- und Schienenpersonenverkehrs in
den Tunneln nicht begegnen dürfen.
Für Verkehre auf der SFS Erfurt – Unterleiterbach gibt es aktuell eine erste
Nachfrage im Schienengüterverkehr. Hierfür wurden individuelle Lösungen zur
Durchführung der Züge gefunden. Bislang ist der Verkehr (Probe-/
Regelverkehre) aufgrund fehlender Voraussetzungen auf dem Triebfahrzeug noch nicht
aufgenommen worden.
Die Ausweitung auf weitere SFS ist nur nach aufwändigen technischen und
betrieblichen Machbarkeitsprüfungen und der Anpassung von Inbetriebnahme-
Genehmigungen möglich und kurzfristig nicht geplant.
Die SFS Köln–Rhein/Main ist für die Aufnahme von Schienengüterverkehr
nicht geeignet.
47. Wurden die Lärmsanierungstitel seit Vorstellung des Masterplans
Schienenverkehr erhöht, und wenn ja, wie hoch sind die Mittel aktuell, und
wie ist der Mittelabfluss?
Im Jahr des Inkrafttretens des Masterplans Schienenverkehr im Jahr 2020
betrug die Höhe der bereitgestellten Mittel im Lärmsanierungstitel 1202 89105
139 Mio. Euro.
Die Mittelbereitstellung und der Mittelabfluss (teilweise unter Nutzung von
Ausgaberesten) im Lärmsanierungstitel 2020 ff. stellt sich wie folgt dar.
Jahr
Mittelbereitstellung gemäß
Haushaltsgesetz und Finanzplan
(in Mio. Euro)
Mittelabfluss (unter
Nutzung von Ausgaberesten)
(in Mio. Euro)
2020 139 190,465
2021 139 180,516
2022 185 129,943
2023 175 -
2024 185 -
2025 185 -
2026 185 -
48. Was unternimmt die Deutsche Bahn AG zur Gewinnung von
Fachkräften, die bereit sind, sich stetig weiterzubilden und den neuen
Rahmenbedingungen im Bahnsektor gerecht zu werden?
Nach Auskunft der DB AG wird das Personalmarketing, die Personalstrategie,
das operative Recruiting und die DB Zeitarbeit zentral durch eine
Personalgewinnungsorganisation für den gesamten DB-Konzern gesteuert. Im letzten Jahr
erfolgten über 28 000 Einstellung im Konzern.
Mit dem Ziel, auch 2023 über 25 000 neue Mitarbeitende einzustellen, ist im
Januar die Arbeitgeberkampagne „Was ist dir wichtig?“ gestartet.
Nach Auskunft der DB AG ist die Personalgewinnung deutschlandweit an
19 Standorten vertreten und nach Zielgruppen aufgestellt. Der
Bewerbungsprozess ist innovativ gestaltet. Als Beispiel dafür führt die DB AG die Möglichkeit
an, sich mit nur wenigen Klicks per Chatbot zu bewerben, an. Über 50 Prozent
aller Chatbot-Bewerbungen stammen dabei von Fachkräften.
Darüber hinaus hat die DB AG eine eigene Diversity-Recruiting-Strategie
aufgesetzt und rekrutiert auch über Ländergrenzen hinweg. Ferner beschäftigt sich
das sogenannte Lab „Berufe der Zukunft“ mithilfe einer eigens entwickelten
Methode damit, wie sich Bahnberufsbilder und ihre Anforderungen unter
Berücksichtigung neuer Technologien und der Digitalisierung zukünftig
entwickeln werden.
Von der Berufsvorbereitung über die duale Berufsausbildung und das duale
Studium bis hin zu Quer- und Direkteinstiegswegen für Berufserfahrene ist das
Angebot zur Weiterentwicklung vielfältig. Insbesondere Quereinsteigenden, die
eine hohe Weiterbildungsbereitschaft mitbringen, bietet die DB AG attraktive
Rahmenbedingungen z. B. durch DB Training. Die notwendigen
Qualifikationen zur Ausübung einer Tätigkeit werden über fundierte Ausbildungen
vermittelt, bei denen zeitgemäße Methodik und Didaktik sowie modernste
Technologien zum Einsatz kommen. Zudem führt die DB AG an, dass sie individuelle
Entwicklungsperspektiven aufzeigt und strukturell die Fort- und Weiterbildung
ihrer Mitarbeitenden unterstützt und das über das Erwerbsleben hinweg. Neben
passgenauen Entwicklungsmöglichkeiten in den eisenbahnspezifischen
Fachkräftelaufbahnen stärkt sie auch die Durchlässigkeit zur akademischen
Qualifizierung beispielsweise durch die DB University. Diese richtet ihr Angebot
unter anderem an Fachkräfte ohne Abitur, die ihre Berufserfahrung zur
Erlangung eines Bachelor-Abschlusses anerkennen lassen können.
49. Wann wird das Bundesministerium für Digitales und Verkehr festlegen,
wie groß das Schienennetz in Deutschland perspektivisch sein soll, um
die Fläche angemessen zu erschließen, und anhand welcher Kriterien
wird es diese Festlegung treffen?
Das Schienenwegenetz der Eisenbahnen des Bundes wird nach dem
Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ausgebaut. Die Neu- und Ausbauvorhaben
des Bedarfsplans Schiene sind in der Anlage zu § 1 BSWAG enthalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]