[Antwort
der Bundesregierung
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Zaklin
Nastic und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/6510 –
Die polizeiliche und militärische Zusammenarbeit Deutschlands mit Peru und die
Niederschlagung der Proteste
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei der Niederschlagung der Proteste gegen die „Übergangsregierung“ von
Dina Boluarte kommen laut Presseberichten seit dem 7. Dezember 2022
deutsche Waffen von Heckler & Koch zum Einsatz. Seit Beginn der
Demonstrationen sind in Peru mindestens 60 Menschen von Sicherheitskräften getötet
worden, überwiegend erschossen, vielfach in Bauch, Kopf oder auch Rücken, teils
aus kurzer Distanz (
www.npla.de/thema/repression-widerstand/mit-kriegswaff
en-gegen-demonstrantinnen/).
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International berichtet von einer
dramatischen Entwicklung nach der Machtübernahme durch Dina Boluarte:
„Die Armee und die Nationalpolizei Perus haben seit Beginn der massiven
Proteste mit Dutzenden Toten im Dezember 2022 wiederholt rechtswidrig
tödliche Waffen abgefeuert und andere weniger tödliche Waffen wahllos gegen
die Bevölkerung eingesetzt. Amnesty International dokumentierte zwölf
Todesfälle durch Schusswaffen. Dabei waren die Opferzahlen unter der
indigenen und kleinbäuerlichen Bevölkerung besonders hoch.“ (
www.amnesty.de/all
gemein/pressemitteilung/peru-tote-durch-schuesse-von-armee-und-polizei).
Die spanische Regierung ist inzwischen einer Aufforderung von Amnesty
International gefolgt und hat die Lieferung von Waffen und Munition an die
peruanischen Sicherheitskräfte gestoppt (amerika21.de/2023/02/262893/spani
en-stoppt-waffenlieferung-peru). Die Frage, ob die Bundesregierung
angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen bei der Niederschlagung der
Proteste gegen die „Übergangsregierung“ von Dina Boluarte in Peru plant,
einen sofortigen Exportstopp (sowohl bei Genehmigungen als auch bei der
tatsächlichen Ausfuhr) für bestimmte Güter, zum Beispiel für solche Güter
gemäß dem Anhang I der Dual-use-Verordnung (EG) 2021/821 (die zur internen
Repression und Überwachung bzw. zur Herstellung und Wartung von zur
internen Repression und Überwachung verwendbaren Produkten verwendet
werden könnten), Güter gemäß dem Anhang III der Anti-Folter-Verordnung
(u. a. Wasserwerfer, Reizgas, Pfefferspray, Tränengasgranaten,
Elektroschocktechnologien, Fußfesseln) und Rüstungsgüter (sonstige Rüstungsgüter und
Kriegswaffen), zu verhängen, wurde nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6932
20. Wahlperiode 22.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 19. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fragesteller faktisch verneint. Entsprechende Entscheidungen würden im
Einzelfall getroffen (Plenarprotokoll 20/93, Mündliche Frage 41).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Soweit im Folgenden Angaben für die Jahre vor 2022 erfragt werden, wird
darauf hingewiesen, dass es sich hierbei im Wesentlichen um
Genehmigungsentscheidungen handelt, die vor der Amtsübernahme der jetzigen Bundesregierung
getroffen wurden.
Soweit im Folgenden Angaben für das Jahr 2023 erfragt werden, handelt es
sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und
Fehlerkorrekturen noch verändern können.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage und
Rechtsstaatlichkeit in Peru mit Blick auf
a) die exzessive Polizei- und Militärgewalt gegen die Zivilbevölkerung,
b) die überproportionale Gewalt gegen Indigene,
c) die überproportionale Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und junge
Menschen,
d) die weitgehende Straflosigkeit für staatliche Sicherheitskräfte,
e) die organisierte Gewalt und hohe Tötungsrate,
f) den Einfluss und die Mitspracherechte der Sicherheitskräfte?
Im Zusammenhang mit Protesten und insbesondere der Erstürmung von
Regionalflughäfen kam es in Peru im Dezember 2022/Januar 2023 nach Kenntnis der
Bundesregierung zu 66 Todesopfern, darunter 48 Zivilistinnen und Zivilisten
bei Zusammenstößen mit Sicherheitskräften. Deutschland hat im Rahmen des
Staatenüberprüfungsverfahrens UPR (universal periodic review) im VN-
Menschenrechtsrat im Januar 2023 seine Besorgnis über die Todesfälle sowie zur
Lage indigener Gruppen zum Ausdruck gebracht und unter anderem
Ausbildungsmaßnahmen für Sicherheitskräfte zu Deeskalationsstrategien und
Gewaltpräventionen empfohlen. Am 3. Mai 2023 hat die Interamerikanische
Menschenrechtskommission (IAMRK, spanisch: CIDH) ihren aktuellen Bericht zur
Menschenrechtssituation in Peru veröffentlicht. Der Bericht stellt fest, dass es
im Zusammenhang mit den Protesten zu exzessiver, teils tödlicher
Gewaltanwendung von Seiten der Sicherheitskräfte und zu schweren
Menschenrechtsverletzungen kam.
Die Bundesregierung teilt die Besorgnis der IAMRK in Bezug auf die
Menschenrechtsverletzungen und sieht, wie der Bericht auch, die dringende
Notwendigkeit einer raschen und effektiven Aufklärung durch spezialisierte
Ermittlungsbehörden.
Die Generalstaatsanwältin hat Ermittlungen gegen die politischen
Verantwortungsträger der Exekutive (Präsidentin, Premier-, Innen- und
Verteidigungsminister) eingeleitet. Anfang April 2023 wurde eine Sondereinheit aus zwölf
Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gebildet, die sich ausschließlich mit der
Aufklärung der Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den Opfern
befasst. Die Staatsanwaltschaft hat allerdings noch keine Anklagen erhoben, so
dass noch keine Verfahren geführt werden. Die Bundesregierung erwartet, dass
die Verfahren in Peru nun zügig nach rechtsstaatlichen Verfahren und unter
Achtung der Gewaltenteilung durchgeführt werden. Einer glaubwürdigen und
unverzüglichen Aufklärung der Vorfälle, einer Entschädigung der Opfer sowie
Reformen, die geeignet sind, derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern,
kommen aus Sicht der Bundesregierung unter menschenrechtlicher Perspektive
große Bedeutung zu.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
davon, ob Waffen aus deutscher Produktion bei der Begehung von
Menschenrechtsverletzungen in Peru eine Rolle spielen, und wenn ja,
welche?
Über die Medienberichterstattung hinaus hat die Bundesregierung keine
eigenen Kenntnisse.
3. Spielen die Berichte über Menschenrechtsverletzungen sowie Polizei-
und Militärgewalt bei den Genehmigungen von Rüstungsexporten nach
Peru durch die Bundesregierung eine Rolle, und wenn ja, welche?
4. Wird die Bundesregierung aus den jüngsten Berichten über verschärfte
Menschenrechtsverletzungen sowie Polizei- und Militärgewalt für die
Genehmigung von Rüstungsexporten nach Peru Konsequenzen ziehen,
vor dem Hintergrund, dass die spanische Regierung entschieden hat, die
Lieferung von Waffen und Munition an die peruanischen
Sicherheitskräfte zu stoppen (amerika21.de/2023/02/262893/spanien-stoppt-waffenliefe
rung-peru), und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über
die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des Gemeinsamen
Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie
und Militärgütern in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 16. September 2019
und des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty) sowie die
Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern in der Fassung vom 26. Juni 2019. Die Beachtung
der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung
eine hervorgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu
liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen
fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden,
wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt.
Der Bundesregierung sind Berichte von Menschenrechtsorganisationen und
Medien über Vorwürfe übermäßiger Gewaltanwendung durch Polizei- und
Streitkräfte im Rahmen der Proteste in Peru bekannt. Diese Berichte finden bei
der Bewertung von Ausfuhranträgen Beachtung.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
davon, ob Maschinenpistolen des Typs MP5 von Heckler & Koch auch bei
der Ermordung von Menschenrechtsaktivisten in Peru zum Einsatz
gekommen sind (
www.npla.de/thema/repression-widerstand/mit-kriegswaff
en-gegen-demonstrantinnen/), und wenn ja, welche?
Über die Medienberichterstattung hinaus hat die Bundesregierung keine
eigenen Kenntnisse.
6. In welcher Höhe hat die Bundesregierung in der 19. Wahlperiode
Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen für
Kriegswaffen nach Peru erteilt (bitte entsprechend den Jahren unter
jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen auflisten)?
In der 19. Legislaturperiode wurden weder Einzelausfuhrgenehmigungen noch
Sammelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen nach Peru erteilt.
7. In welcher Höhe hat die Bundesregierung in der 19. Wahlperiode
Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen für
sonstige Rüstungsgüter nach Peru erteilt (bitte getrennt entsprechend den
Jahren unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen
auflisten)?
Einzelausfuhrgenehmigungen für sonstige Rüstungsgüter in der 19.
Legislaturperiode.
Jahr Anzahl derGenehmigungen Wert in Euro
ab 24. Oktober 2017 6 1.249.071
2018 12 13.851.685
2019 8 2.658.136
2020 16 65.605.148
bis 25. Oktober 2021 4 142.859
In der 19. Legislaturperiode wurden keine Sammelausfuhrgenehmigungen für
sonstige Rüstungsgüter nach Peru erteilt.
8. In welchem Wert wurden Kriegswaffen in der 19. Wahlperiode nach Peru
tatsächlich ausgeführt (bitte getrennt entsprechend den Jahren nach
Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und Wert aufschlüsseln)?
Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das
Statistische Bundesamt erhoben. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt
Anmeldungen von Unternehmen zur Außenhandelsstatistik (Zoll- und Intrastat-
Anmeldungen). Es ist davon auszugehen, dass diese Anmeldungen — z. B. im
Zusammenhang mit der Lieferung von Materialpaketen — auch Waren
umfassen, denen keine Kriegswaffeneigenschaft zukommt. Die Bundesregierung
weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die tatsächliche
Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in
unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche Berichtszeiträume
fallen können. Sie weist zudem darauf hin, dass eine zahlenbasierte
Pauschalbetrachtung allein aufgrund von Genehmigungswerten bzw. hier der gemeldeten
Werte von tatsächlichen Ausfuhren eines Berichtszeitraums kein taugliches
Mittel für die Beurteilung der Rüstungsexportpolitik ist. Bei der
Außenhandelsstatistik handelt es sich um eine Monatsstatistik. Es handelt sich ferner um
vorläufige Zahlen, die Änderungen unterliegen können.
Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden keine tatsächlichen Ausfuhren von
Kriegswaffen nach Peru gemeldet.
9. In welchem Wert wurden sonstige Rüstungsgüter in der 19. Wahlperiode
nach Peru tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend den Jahren nach
Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und Wert aufschlüsseln)?
Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung keine Daten zu
tatsächlichen Ausfuhren vor.
10. In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren von 2021 bis
2023 Einzelausfuhrgenehmigungen sowie
Sammelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen nach Peru erteilt (bitte getrennt entsprechend den
Jahren unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen
auflisten; für 2023 bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag
angeben)?
In den Jahren 2021 bis 2023 (bis 25. April 2023) wurden weder
Einzelausfuhrgenehmigungen noch Sammelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen nach
Peru erteilt.
11. In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren von 2021 bis
2023 Einzelausfuhrgenehmigungen sowie
Sammelausfuhrgenehmigungen für sonstige Rüstungsgüter nach Peru erteilt (bitte getrennt
entsprechend den Jahren den jeweiligen Gesamtwert der Genehmigungen
angeben; für 2023 bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag
angeben)?
Einzelausfuhrgenehmigungen für sonstige Rüstungsgüter in den Jahren 2021
bis 2023:
Jahr Anzahl derGenehmigungen Wert in Euro
2021 5 7.181.044
2022* 4 251.119
bis 25. April 2023* 6 4.429.128
* Genehmigungen betreffen nicht die Sicherheitskräfte in Peru.
In den Jahren 2021 bis 2023 (bis 25. April 2023) wurden keine
Sammelausfuhrgenehmigungen für sonstige Rüstungsgüter nach Peru erteilt.
12. In welchem Wert wurden Kriegswaffen in den Jahren von 2021 bis 2023
von in den Bundesländern ansässigen Unternehmen aufgrund zuvor
erteilter Genehmigungen nach Peru tatsächlich ausgeführt (bitte
entsprechend den Jahren nach Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und
Wert aufschlüsseln; für 2023 bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellen
Stichtag angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden von in den Bundesländern
ansässigen Unternehmen keine tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen nach Peru
gemeldet.
13. In welcher Gesamthöhe wurden seit 2009 Genehmigungen für den
Export von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen für Peru erteilt (bitte
entsprechend den Jahren auflisten; für 2023 bitte die vorläufigen Zahlen
zum aktuellen Stichtag angeben)?
Jahr Anzahl derGenehmigungen Wert in Euro
2010 8 9.250
14. Der Export welcher Kleinwaffen und Kleinwaffenteile dafür wurde seit
2009 von der Bundesregierung nach Peru genehmigt (bitte entsprechend
den Jahren mit genauer Güterbeschreibung, mit Unternummer der AL-
Position [AL = Ausfuhrliste], Wert und Anzahl auflisten; für 2023 bitte
die vorläufigen Zahlen zum aktuellen Stichtag angeben)?
Jahr Güterbeschreibung
Ausfuhrlistenposition (AL-Pos) Wert in Euro Stückzahl
2010 Gewehre mit KWL-Nummer A0001A 7.682 5
Teile für Gewehre mit KWL-Nummer A0001A 1.568 28
15. In welcher Gesamthöhe wurden seit 2009 Genehmigungen für den
Export von Kleinwaffenmunition für Peru erteilt (bitte entsprechend den
Jahren auflisten; für 2023 bitte die vorläufigen Zahlen bis zum aktuellen
Stichtag angeben)?
Jahr Anzahl derGenehmigungen Wert in Euro
2011 1 2.600
16. Der Export welcher Kleinwaffenmunition wurde seit 2009 von der
Bundesregierung nach Peru genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit
genauer Güterbeschreibung, mit Unternummer der AL-Position, Wert und
Anzahl auflisten)?
Jahr Güterbeschreibung AL-Pos Wert in Euro Stückzahl
2011 Gewehrmunition A0003A 2.600 2.000
17. In welcher Gesamthöhe wurden seit 2009 Genehmigungen für den
Export von Leichtwaffen und Leichtwaffenteilen für Peru erteilt (bitte
entsprechend den Jahren mit genauer Güterbeschreibung, mit Unternummer
der AL-Position, Wert und Anzahl auflisten; für 2023 bitte die
vorläufigen Zahlen bis zum aktuellen Stichtag angeben)?
Jahr Anzahl derGenehmigungen Wert in Euro
2010 1 1.110
2013 1 634.767
18. Der Export welcher Leichtwaffen und Leichtwaffenteile dafür wurde seit
2009 von der Bundesregierung nach Peru genehmigt (bitte entsprechend
den Jahren mit genauer Güterbeschreibung, mit Unternummer der AL-
Position, Wert und Anzahl auflisten; für 2023 bitte die vorläufigen
Zahlen bis zum aktuellen Stichtag angeben)?
Jahr Güterbeschreibung AL-Pos Wert in Euro Stückzahl
2010 Granatpistole A0002A 1.110 1
2013 Teile für Panzerabwehrwaffen A0002A 634.767 diverse
19. In welcher Gesamthöhe wurden seit 2009 Genehmigungen für den
Export von Leichtwaffenmunition für Peru erteilt (bitte entsprechend den
Jahren auflisten; für 2023 bitte die vorläufigen Zahlen bis zum aktuellen
Stichtag angeben)?
Der Export welcher Leichtwaffenmunition wurde seit 2009 von der
Bundesregierung nach Peru genehmigt (bitte entsprechend den Jahren
auflisten; für 2023 bitte die vorläufigen Zahlen bis zum aktuellen Stichtag
angeben)?
Jahr Güterbeschreibung AL-Pos Wert in Euro Stückzahl
2011 Munition für Granatpistolen
[Übungsmunition] A0003A 1.000 50
2014 Munition für
Panzerabwehrwaffen
A0003A 9.383.738 1.632
20. Welche Exporte von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur
Herstellung von Kleinwaffen, Komponenten von Kleinwaffen und
dazugehörender Munition sind seit 2009 für Peru genehmigt worden (bitte
entsprechend den Jahren mit Waffen, Waffenkomponenten bzw.
Munitionstyp sowie Güterbeschreibung, Hersteller und Wert auflisten)?
Im Zeitraum von 2009 bis zum 25. April 2023 wurden keine Genehmigungen
für Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen,
Komponenten von Kleinwaffen und dazugehöriger Munition nach Peru erteilt.
21. In welchem Wert wurden wie viele Einzelgenehmigungen für Dual-use-
Güter, gelistet nach Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung (EG)
Nummer 428/2009, d. h. Güter, die zur internen Repression und Überwachung
bzw. zur Herstellung und Wartung von zur internen Repression und
Überwachung verwendbaren Produkten verwendet werden könnten, seit
2015 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2023 für Behörden Perus
(Militär, Polizei etc.) erteilt (bitte entsprechend den Jahren mit der Anzahl der
Einzelgenehmigungen auflisten; für 2023 bitte die vorläufigen Zahlen
zum aktuellen Stichtag angeben)?
Im Zeitraum von 2015 bis zum 25. April 2023 wurden keine Genehmigungen
für Güter, die zur internen Repression und Überwachung bzw. zur Herstellung
und Wartung von zur internen Repression und Überwachung verwendbaren
Produkten verwendet werden könnten, an Behörden Perus erteilt.
22. In welchem Wert wurden wie viele Einzelgenehmigungen für Dual-use-
Güter, die in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (Verordnung (EU)
2019/125) aufgeführt werden (u. a. Wasserwerfer, Reizgas, Pfefferspray,
Tränengasgranaten, Elektroschocktechnologien, Fußfesseln), seit 2015
bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2023 für Behörden Perus (Militär,
Polizei etc.) erteilt (bitte entsprechend den Jahren mit der Anzahl der
Einzelgenehmigungen auflisten; für 2023 bitte die vorläufigen Zahlen
zum aktuellen Stichtag angeben)?
Im Zeitraum von 2015 bis zum 25. April 2023 wurden keine Genehmigungen
nach der Antifolter-Verordnung für Behörden Perus erteilt.
23. Wie viele Angehörige der Streitkräfte Perus wurden seit 2010 bis zum
aktuellen Stichtag im Jahr 2023 im Rahmen der Ausbildungsformate der
Bundeswehr
a) Militärische Ausbildungshilfe (MAH),
b) Ausbildungsunterstützung (AU),
c) Ausbildung von Einsatzkontingenten,
d) Ausbildung im Rahmen rüstungswirtschaftlicher Beziehungen,
e) Projektbezogene Ausbildung im Rahmen des
Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung (AH-P),
f) Projektbezogene Ausbildung im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative
der Bundesregierung, oder
g) Sonderformat gemäß Weisung des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg)
ausgebildet (bitte entsprechend nach Jahren für die Ausbildungsformate
unter Angabe der Bildungs- und Ausbildungseinrichtung, Truppenteile
und anderen Dienststellen der Bundeswehr, z. B. in Form von
Truppenpraktika, getrennt auflisten)?
24. Wie viele Angehörige der Streitkräfte Perus (Offiziere,
Offiziersanwärter) waren von 2010 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2023 an
Ausbildungsprogrammen – z. B. Offiziersausbildung, Lehrgang Generalstabs-/
Admiralstabsdienst International (LGAI), VN-Militärbeobachter- und
VN-Stabsoffiziersausbildung [VN = Vereinte Nationen], Multinational
Joint Logistic Base Course – der Bundeswehr beteiligt (bitte
entsprechend den Jahren unter Angabe der Bildungs- und
Ausbildungseinrichtung auflisten)?
25. Wie viele Angehörige der Streitkräfte Perus wurden seit 2010 bis zum
aktuellen Stichtag im Jahr 2023 an
a) den Bundeswehruniversitäten in München und Hamburg,
b) der Offiziersschule des Heeres,
c) der Marineschule Mürwik,
d) der Offiziersschule der Luftwaffe sowie
e) Truppenschulen oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtungen der
Bundeswehr
zur truppengattungsspezifischen Ausbildung ausgebildet bzw. haben eine
Ausbildung begonnen (bitte entsprechend den Jahren getrennt nach den
Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen auflisten)?
26. Wie viele Angehörige der Streitkräfte Perus haben seit 2010 bis zum
aktuellen Stichtag im Jahr 2023 an einem Sprachkurs des
Bundessprachenamtes teilgenommen (bitte entsprechend den Jahren auflisten)?
Die Fragen 23 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass im Hinblick auf das Staatswohl eine Beantwortung der Fragen 23
bis 26 nicht offen erfolgen kann. Auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch/Nur Deutschen zur Kenntnis“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
Die Beantwortung dieser Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Eine offene Beantwortung hätte zur Folge, dass die gemachten
Angaben auf dem Internetauftritt des Deutschen Bundestages frei verfügbar
wären.
Dies würde einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland,
sondern auch im Ausland sensitive Detailinformationen über die Zusammenarbeit
der Bundeswehr mit den Streitkräften Perus zugänglich machen. Die
Veröffentlichung dieser Einzelheiten würde von den betreffenden Staaten als Bruch der
bilateralen Vertraulichkeit gewertet und würde sich so nachteilig auf die
wirksame Zusammenarbeit mit einzelnen Nationen und damit auf die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland auswirken. Die entsprechenden Informationen
sind daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch/Nur Deutschen zur Kenntnis“
einzustufen.
27. Wie viele Angehörige der Nationalpolizei Perus wurden von 2010 bis
zum aktuellen Stichtag im Jahr 2023 im Rahmen von Maßnahmen
(Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) der sicherheitspolitischen
Zusammenarbeit mit deutschen Sicherheitsbehörden (z. B.
Bundeskriminalamt [BKA], Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz [BfV],
Bundesnachrichtendienst [BND9, Militärischer Abschirmdienst [MAD])
geschult bzw. ausgebildet (bitte entsprechend nach Jahren die
Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)?
Im angefragten Zeitraum wurden von der Bundespolizei, dem Bundesamt für
Verfassungsschutz sowie dem Militärischen Abschirmdienst keine Maßnahmen
im Sinne der Fragestellung durchgeführt.
Alle Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe des Bundeskriminalamtes sind
den Antworten der Bundesregierung zu den regelmäßigen parlamentarischen
Anfragen zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland zu entnehmen; zuletzt mit
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/229. Darüber hinaus sind folgende
Maßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt worden:
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch/Nur
Deutschen zur Kenntnis“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Jahr Maßnahme Teilnehmer
2021 Arbeitsbesuch bei KT 1
2022 Stipendiatenprogramm – Basismodul 1
2022 Stipendiatenprogramm – Vorbereitungsmodul 1
2022 OPA-5 – Prinzipien und Methodik der polizeilichenInformationsverarbeitung – Operative Analyse – 20
2022 Arbeitsbesuch bei SO/Flughafen Frankfurt 2
2023 Stipendiatenprogramm – Basismodul 1
Soweit sich die Frage auf Maßnahmen des Bundesnachrichtendienstes bezieht,
wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
28. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es
seit 2010 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2023 im Rahmen der
polizeilichen Zusammenarbeit (Bundeskriminalamt, Bundespolizei)
zwischen Deutschland und Peru tatsächlich gegeben (bitte vollständig unter
Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte
bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter
Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und
unter EU-Führung auflisten)?
Im angefragten Zeitraum wurden von der Bundespolizei keine Maßnahmen im
Sinne der Fragestellung durchgeführt.
Alle Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe des Bundeskriminalamts
(BKA) sind den Antworten der Bundesregierung zu den regelmäßigen
parlamentarischen Anfragen zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland zu
entnehmen; zuletzt mit der oben genannten Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/229. Darüber hinaus führte das BKA im Rahmen der
Polizeilichen Aufbauhilfe folgende Maßnahmen durch:
Jahr Maßnahme Kooperations-partner Ort Zeitraum
Inhalte u.
Gegenstand Kosten in Euro
2021 Arbeitsbesuchbei KT
Policía
Nacional (PN) DEU
31. Oktober bis
3. November
2021
Arbeitsbesuch 2.477,38
2022 Stipendiaten-programm
Policía
Nacional (PN) DEU
1. Januar bis
13. April 2022 Basismodul 5.664,12
2022 Stipendiaten-programm
Policía
Nacional (PN) DEU
30. Juni bis
31. Dezember
2022
Vorbereitungsmodul 28.509,58
2022
OPA-5 -Prinzipien
und Methodik der
polizeilichen
Informationsverarbeitung –
Operative Analyse –
Policía
Nacional (PN)
Online
(DEU/
PER)
6. bis 13. April
2022
Lehrgang zum
Thema:
Prinzipien und Methodik
der polizeilichen
Informationsverarbeitung –
Operative Analyse –
4.283,39
29. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es
seit 2010 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2023 im Rahmen der
nachrichtendienstlichen (Bundesamt für Verfassungsschutz,
Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst) Zusammenarbeit zwischen
Deutschland und Peru tatsächlich gegeben (bitte vollständig unter
Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw.
Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter
Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter
EU-Führung auflisten)?
Im angefragten Zeitraum wurden vom Bundesamt für Verfassungsschutz und
dem Militärischen Abschirmdienst keine Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung durchgeführt.
Die Beantwortung der Fragen 27 und 29 betrifft im Hinblick auf Maßnahmen
des Bundesnachrichtendienstes (BND) solche Informationen, die in besonders
hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form
nicht beantwortet werden können. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger
Abwägung der widerstreitenden Interessen daher zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung der Fragen im Hinblick auf Maßnahmen des
Bundesnachrichtendienstes nicht erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte
Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang
genießenden schutzwürdigen Belangen des Staatswohls. Im Hinblick auf die Erfüllung
des sich aus § 1 Absatz 2 des BND-Gesetzes (BNDG) ergebenden gesetzlichen
Auftrages ist die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen besonders
schützenswert.
Eine konkrete Bestätigung oder Verneinung der Zusammenarbeit bzw. der
Durchführung etwaiger Schulungsmaßnahmen oder Besprechungen mit
peruanischen Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden sowie etwaige
Einzelheiten hierzu kann daher aus Staatswohlgründen nicht erfolgen.
Ausländische Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden arbeiten mit dem
BND nur unter der Voraussetzung zusammen, dass die konkrete Kooperation
mit ihnen auch nicht mittelbar preisgegeben, sondern absolut vertraulich
behandelt wird. Dies gilt auch für etwaige Maßnahmen im Sinne der Fragestellung.
Würde der BND Informationen über etwaige BND-Schulungsmaßnahmen oder
Besprechungen mit ausländischen Nachrichtendiensten und
Sicherheitsbehörden, in diesem Fall mit denen Perus, offenlegen, so wären Rückschlüsse auf
deren Aufbau, Fähigkeiten und Aufklärungsschwerpunkte möglich. Eine zu
befürchtende Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte zu
etwaigen Maßnahmen des BND im Sinne der Fragestellung birgt daher die
konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des
Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen
Partnern besonders schutzbedürftig sind.
Die Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Nachrichtendiensten und
Sicherheitsbehörden erfolgt auf der Grundlage strikter und grundsätzlich
unbefristeter gegenseitiger Vertraulichkeit. Dies bedeutet, dass die
geheimhaltungsbedürftigen Informationen über die Kooperation nicht weitergegeben werden
dürfen. Eine Offenlegung von Maßnahmen des BND würde das Vertrauen in
die Zusammenarbeit erheblich schädigen. Dies würde dem deutschen
Staatswohl zuwiderlaufen.
In der Konsequenz wäre mit einem Rückgang oder, bezogen auf bestimmte
Aufklärungsziele, auch mit dem gänzlichen Wegfall der
Informationsgewinnung des BND zu rechnen. Dies hätte signifikante Informationslücken und
negative Folgewirkungen für die Sicherheitslage in der Bundesrepublik
Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland zur
Folge.
Auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kann dem Schutzbedürfnis
nicht Rechnung tragen, da bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen
Information kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung
möglich wäre und auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter
keinen Umständen hingenommen werden kann.
Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in Bezug auf Maßnahmen
des BND derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem
Einzelfall wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als
Bestätigung noch als Verneinung der angefragten Information zu verstehen.
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ISSN 0722-8333]