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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Arbeitszeit und Überstunden in Deutschland

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.05.2023

Aktualisiert

31.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/651121.04.2023

Arbeitszeit und Überstunden in Deutschland

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Jan Korte, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Arbeitszeitgesetz ist aus Sicht der Fragesteller eines der zentralen Schutzgesetze für lohnabhängig Beschäftigte. Es begrenzt den Arbeitstag grundsätzlich auf acht Stunden täglich und garantiert somit die notwendige Erholung. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen stellen daher einen für alle abhängig Beschäftigten verbindlichen Schutzrahmen her. So betont die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA 2019), dass aus arbeitsmedizinischer Sicht eine Begrenzung der Arbeitszeiten auf werktäglich acht Stunden weiterhin zwingend geboten sei. Gleichzeitig werden schon heute in Deutschland Jahr für Jahr in hohem Umfang Überstunden – sowohl bezahlte als auch unbezahlte – von den Beschäftigten geleistet.

Im Hinblick auf die im ersten Halbjahr 2023 geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes wollen sich die Fragesteller ein aktuelles Bild von der Arbeitszeit und den Überstunden abhängig Beschäftigter in Deutschland machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie im ersten Quartal 2023 bzw. nach aktuellem Stand geleistet (bitte jeweils getrennt angeben), und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, bitte nach Geschlecht der Beschäftigten, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern und Vollzeit und Teilzeit differenzieren; falls mehrere verschiedene Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem Sozio-oekonomischen Panel [SOEP] oder des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung [IAB], dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

2

Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie im ersten Quartal 2023 bzw. nach aktuellem Stand (bitte jeweils getrennt angeben) in atypischen und in Normalarbeitsverhältnissen geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern differenzieren; falls mehrere verschiedene Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

3

Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie im ersten Quartal 2023 bzw. nach aktuellem Stand (bitte jeweils getrennt angeben) in Leiharbeit bzw. Befristungen mit und ohne Sachgrund geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern differenzieren; falls mehrere verschiedene Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

4

Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie im ersten Quartal 2023 bzw. nach aktuellem Stand (bitte jeweils getrennt angeben) in Vollzeit und Teilzeit sowie in Minijobs geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern differenzieren; falls mehrere verschiedene Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

5

Wie viele Überstunden wurden 2022 sowie im ersten Quartal 2023 bzw. nach aktuellem Stand (bitte jeweils getrennt angeben) nach Kenntnis der Bundesregierung von Beschäftigten in Arbeitsverhältnissen mit Schichtbetrieb, von Beschäftigten in Arbeitsverhältnissen ohne Schichtbetrieb und von Beschäftigten in Arbeitsverhältnissen mit Gleitzeitmodell geleistet, und wie groß war die Zahl in den vergangenen zehn Jahren (bitte alle verfügbaren Daten angeben und, soweit möglich, nach Alter, Geschlecht, Einkommen, Qualifikation, Stellung im Beruf, Wirtschaftszweig und Bundesland differenzieren)?

6

Wie viele Überstunden wurden 2022 sowie im ersten Quartal 2023 bzw. nach aktuellem Stand (bitte jeweils getrennt angeben) nach Kenntnis der Bundesregierung a) von Beschäftigten mit Homeoffice-Vereinbarungen und b) von Beschäftigten ohne Homeoffice-Vereinbarungen geleistet, und wie groß war die Zahl in den vergangenen zehn Jahren (bitte alle verfügbaren Daten angeben und, soweit möglich, nach Alter, Geschlecht, Einkommen, Qualifikation, Stellung im Beruf, Wirtschaftszweig und Bundesland differenzieren)?

7

Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie im ersten Quartal 2023 sowie nach aktuellem Stand (bitte jeweils getrennt angeben) differenziert nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern differenzieren; falls mehrere verschiedene Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

8

Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie im ersten Quartal 2023 bzw. nach aktuellem Stand (bitte jeweils getrennt angeben) differenziert nach dem Anforderungsniveau der Klassifikation der Berufe (KldB 2010, 1-Steller und 2-Steller) geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern differenzieren; falls mehrere verschiedene Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

9

Wie hoch ist bzw. war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil bzw. die Anzahl der bezahlten und unbezahlten Überstunden von Beschäftigten in Deutschland nach Stellung im Beruf (Beamte, Angestellte, Arbeiter) im Jahr 2022 sowie im ersten Quartal 2023 bzw. nach aktuellem Stand (bitte jeweils getrennt angeben) und den zehn Jahren zuvor (falls mehrere verschiedene Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP, des IAB und der BAuA, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

10

Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden hat ein einzelner abhängig Beschäftigter durchschnittlich seit 2008 geleistet (bitte pro Jahr und Woche für die einzelnen Jahre angeben; falls mehrere verschiedene Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)?

11

Wie vielen Vollzeitäquivalenten (bei einer 38,5 Stundenwoche) entsprechen die im gesamten Jahr 2022 geleisteten Überstunden, und wie hoch war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl für die Überstunden insgesamt ausweisen als auch nach bezahlten und unbezahlten Überstunden differenzieren und die Datenreihen der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einerseits und des Mikrozensus andererseits angeben)?

12

Wie viele Kontrollen auf Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes gab es nach Erkenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren und nach aktuellem Stand durch die zuständigen Behörden, wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz wurden bei diesen Kontrollen festgestellt, und wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung durch Arbeitnehmer gemeldet (bitte getrennt für die einzelnen Jahre angeben)?

13

Welche Gründe für das Anfallen von Überstunden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie verteilen sich die geleisteten Überstunden auf diese Gründe (bitte auch unter Berücksichtigung von Auswirkungen der Corona-Pandemie begründen, und bitte die aktuellen Daten und Erkenntnisse angeben)?

14

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse oder Annahmen zu dem Einfluss der Digitalisierung auf die Entwicklung der Überstundenzahl, welche Studien sind der Bundesregierung hierzu bekannt, und zu welchem Ergebnis kommen sie, wenn keine Erkenntnisse vorliegen, wie plant die Bundesregierung, dies zu ändern (bitte die aktuellen Daten und Erkenntnisse angeben)?

15

Wie viele Stunden Arbeitszeit über die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden hinaus wurden von Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie im ersten Quartal 2023 bzw. nach aktuellem Stand geleistet (bitte jeweils getrennt angeben), und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, bitte nach Geschlecht der Beschäftigten, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern differenzieren)?

16

Wie viele Beschäftigte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig überlange Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen; bitte nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie nach Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund differenzieren; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss von Mehrarbeit (Arbeitszeiten über die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden hinaus) auf Arbeitsproduktivität, Arbeitssicherheit sowie die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (bitte ausführen)?

18

Welche Tarifverträge und kirchlichen Regelungen sind der Bundesregierung bekannt, die Abweichungen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zulassen (bitte nach Branche aufschlüsseln)?

19

Wie viele Betriebe nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung elektronische Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit, und wie wirkt sich die betriebliche Erfassung der Arbeitszeit auf die Anzahl der geleisteten Überstunden und die Gesundheit der Beschäftigten aus (bitte zwischen Unternehmen mit und ohne elektronische Systeme zur Arbeitszeiterfassung vergleichen und erläutern)?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnisse oder Annahmen darüber, in welchem Zusammenhang die Anzahl der geleisteten Überstunden mit der Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen stehen, und wie unterscheidet sich die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage von psychischen und Verhaltensstörungen zwischen Betrieben mit und ohne elektronisches System zur Arbeitszeiterfassung (bitte getrennt ausweisen und in absoluten Zahlen sowie im Verhältnis zu den jeweils insgesamt geleisteten Arbeitstagen angeben)?

21

Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der im Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn vereinbarten Überprüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium der Finanzen, wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann (wenn Ergebnisse vorliegen, bitte erläutern, wie diese umgesetzt werden sollen; wenn keine Ergebnisse vorliegen, bitte begründen, weshalb)?

22

Plant die Bundesregierung im Rahmen der laut BMAS-Vorhabenplanung für das erste Quartal 2023 geplanten Änderung des Arbeitszeitgesetzes auch die Umsetzung des BAG-Urteils (BAG = Bundesarbeitsgericht) zur Arbeitszeiterfassung vom 13. September 2022, und wenn ja, bitte den anvisierten Umsetzungszeitplan darlegen und erläutern, wie die im Urteil festgestellte arbeitgeberseitige Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit konkret umgesetzt werden soll?

Berlin, den 13. April 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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