[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christian Leye, Ralph
Lenkert, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/6553 –
Aktuelle Situation und Zukunft der Halbleiterindustrie in Deutschland und Europa
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den vergangenen Jahrzehnten ist die Fertigung von Halbleitern mitsamt den
nachgelagerten Produktionsschritten aus den USA und Europa zunehmend
nach Ostasien abgewandert. Europas Fertigungsanteil in der
Halbleiterindustrie liegt heute bei unter 10 Prozent (vgl. „Der Chipbranche in Deutschland
fehlen 62 000 Fachkräfte“ in FAZ am 3. März 2023, S. 26). Aufgrund knapper
Produktionskapazitäten und gestörter Lieferketten kam es in den letzten
Jahren zu massiven Engpässen bei der Versorgung mit Mikrochips. Allein die
deutsche Industrie beziffert ihre Verluste daraus auf 1,6 Prozent der deutschen
Wirtschaftsleistung, so der Bundesverband der Deutschen Industrie in einer
Stellungnahme zusammen mit seinen französischen Partnerorganisationen
(siehe dazu „Making the EU Chips Act deliver for French and German
industry“ am 23. Mai 2022, S. 2). Zugleich verschärft die wachsende geopolitische
Rivalität zwischen den USA und China die Risiken für eine stabile
Versorgung mit diesen Bauteilen. Denn in diesem Konflikt geht es unter anderem um
die Dominanz bei den Zukunftstechnologien und den Halbleitern. Die immer
schärferen US-Sanktionen gegen Chinas Aufholjagd in der Halbleiterindustrie
könnten nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller längerfristig zu
einer Aufspaltung der globalen Lieferketten führen – in einerseits um China
zentrierte und andererseits um die USA zentrierte Lieferketten.
Das Ergebnis dieser komplexen Gemengelage aus Versorgungsengpässen,
weiter steigender Nachfrage nach Chips und dem geopolitischen Großkonflikt
ist ein Investitionsboom im Halbleitersektor: 2020 und 2021 wurden weltweit
34 neue Chipfabriken eröffnet, weitere 58 Werke gehen bis 2024 in
Produktion. Dadurch würden sich die weltweiten Produktionskapazitäten um etwa
40 Prozent erhöhen (vgl. „When the chips are way down; After a turbocharged
boom, are chipmakers in for a supersized bust?“ am 10. Juli 2022 in The
Economist). Viele weitere Chipfabriken sind derzeit in Planung, auch wenn
aufgrund aktueller Überkapazitäten manche Projekte verschoben werden.
Der US-amerikanische Kongress subventioniert mit dem CHIPS and Science
Act von 2022 mit 280 Mrd. US-Dollar (
www.mckinsey.com/industries/
publicand-social-sector/our-insights/the-chips-and-science-act-heres-whats-in-it) die
Entwicklung und Fertigung von Halbleitern in den USA. Die Förderung ist
unter anderem an die Auflage gebunden, dass begünstigte Unternehmen – das
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6788
20. Wahlperiode 11.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 9. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gilt auch für Unternehmen aus Europa – zehn Jahre lang keine modernen
Chipfertigungen in China bauen dürfen (
www.govinfo.gov/content/pkg/PLA
W-117publ167/pdf/PLAW-117publ167.pdf sowie
www.whitehouse.gov/briefi
ng-room/statements-releases/2022/08/09/fact-sheet-chips-and-science-act-wil
l-lower-costs-create-jobs-strengthen-supply-chains-and-counter-china/).
Das vor der Verabschiedung stehende Europäische Chip-Gesetz (European
Chip Act) soll bis 2030 Mittel in Höhe von 43 Mrd. Euro mobilisieren und
damit den Anteil der EU an der globalen Chipfertigung von derzeit weniger
als 10 Prozent auf 20 Prozent im Jahr 2030 steigern (siehe „Zwischen den
Fronten“ in DER SPIEGEL am 11. März 2023). Dafür müssten sich aber nach
Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Kapazitäten in der EU
vervierfachen, weil sich die globale Produktion von Chips im gleichen
Zeitraum verdoppeln wird. Derzeit ist unter den zehn größten
Halbleiterproduzenten kein einziges Unternehmen aus Europa vertreten.
In Europa gibt es bislang kaum Fertigungen, die Chips mit einer Strukturgröße
von kleiner als 22 nm produzieren können („Fabs with benefits“, The
Economist, 12. Februar 2022, S. 56). Zwei Drittel der Mittel aus dem European Chip
Act sollen deshalb in sogenannte Megafabs fließen. Das sind modernste, auf
ultrafeine Chipstrukturen spezialisierte Werke, die pro Werk zwischen 10 Mrd.
und 20 Mrd. Euro kosten. Bislang können nur die Unternehmen Intel,
Samsung und TSMC diese Fertigungen bauen und betreiben. Der Rest der EU-
Mittel ist für andere Werke zur Chipfabrikation vorgesehen.
Die Schwerpunkte des geplanten europäischen Förderungsprogramms für die
Chipindustrie stehen in der Kritik. So hat beispielsweise ein Experte der
Stiftung Neue Verantwortung bemerkt, dass der einseitige Fokus der EU auf allein
die Chipfertigung falsch sei, denn nicht die Chipfertigung, sondern das
Chipdesign der Teil der Chipindustrie mit der höchsten Wertschöpfung sei. Hier
dominieren bislang US-amerikanische und taiwanesische Firmen (siehe dazu
und zu weiteren Kritikpunkten „Chipmaking champion?“ in Financial Times
am 22. Juli 2021, S. 15).
Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller braucht es auch in der EU
eine aktivere Industriepolitik, um die Chipfertigung vor Ort zu unterstützen.
Allerdings sind die im European Chip Act vorgeschlagenen Schwerpunkte
falsch gewichtet: Zwar hat die EU in der Chipindustrie allgemein und auch in
der Chipfertigung Nachholbedarf, jedoch ist es nicht erkennbar, wie mit
diesem engen Fokus auf die Fertigung von ultrafeinen Logik-Chips die
technologische Zukunftsfähigkeit des Industriestandortes Europa verbessert werden
kann. Zudem muss nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein
Subventionswettlauf mit den USA und ostasiatischen Staaten, der in erster
Linie Großkonzernen nützt, vermieden werden und staatliche Förderungen an
Bedingungen für gute Arbeit und Mitarbeiterbeteiligung geknüpft werden.
1. Wie betrachtet die Bundesregierung die generelle Zielsetzung und die
Schwerpunkte des European Chip Act?
Die Bundesregierung teilt die Ziele des European Chips Act, die Produktion
fortschrittlicher und nachhaltiger Mikrochips in Europa bis 2030 steigern zu
wollen, Abhängigkeiten zu reduzieren, die Resilienz des Halbleiterökosystems
in der Europäischen Union (EU) zu stärken und den digitalen und ökologischen
Wandel voranzubringen.
Aus Sicht der Bundesregierung adressiert der European Chips Act zentrale
Bereiche der Halbleiterwertschöpfungskette. Im Fokus des European Chips Act
stehen eine Stärkung der Design-, Forschungs- und Entwicklungskapazitäten
für fortschrittliche Halbleiter- sowie Quantentechnologien, die Unterstützung
von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Start-ups und Scale-ups, die
Fachkräfteförderung, ein investitionsfreundlicher Rahmen zur Errichtung
neuartiger Fertigungsanlagen zur Halbleiterproduktion sowie Instrumente zur
Früherkennung von Halbleiterengpässen und -krisen.
Die Bundesregierung begrüßt diesen umfassenden Ansatz und sieht in dem
European Chips Act ein wichtiges Instrument, um weitere Investitionen in
Halbleitertechnologien in der Europäischen Union zu ermöglichen und das
Halbleiterökosystem in der Europäischen Union umfassend zu stärken.
2. Unterstützt die Bundesregierung den European Chip Act, und falls ja,
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
a) welche Ziele verfolgt sie damit, und
Der European Chips Act setzt einen geeigneten Rahmen für Maßnahmen der
Bundesregierung, die die Stärkung des Halbleiterökosystems in Deutschland
und der Europäischen Union entlang der gesamten Wertschöpfungskette, den
Ausbau von Kapazitäten für Design, Forschung, Entwicklung und Produktion
von Halbleitertechnologien und -anwendungen sowie Quantentechnologien
zum Ziel haben. Entsprechende Maßnahmen werden unter anderem im
Rahmenprogramm der Bundesregierung „Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und
nachhaltig. Für Deutschland und Europa.“ adressiert.
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, Ansiedlungs- und
Ausbauvorhaben von Halbleiterherstellern in Deutschland zu unterstützen und hat dafür
Mittel im Bundeshaushalt 2023 bereitgestellt. Aus Sicht der Bundesregierung
setzt der European Chips Act einen investitionsfreundlichen und
bedarfsorientierten Rahmen für Investitionen in Halbleitertechnologien und „Chips made in
Europe“. Insgesamt ist damit die Förderung von innovativen und nachhaltigen
Halbleitertechnologien möglich, die Schlüssel für die digitale und grüne
Transformation sind.
b) welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Umsetzung des European Chip Act in Deutschland?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) realisiert in
den Bereichen Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien aktuell ein
weiteres, zweites Important Project of Common European Interest (IPCEI)
vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische
Kommission. Dieses steht unter dem Motto „Safety, Security, Sustainability and
Sovereignty“ und hat das Ziel, bei Mikroelektronik und
Kommunikationstechnologien vor allem dort aufzuholen, wo Europa zum Teil technologisch abhängig
von Drittstaaten ist, beispielsweise bei Hochleistungsprozessoren und
Spezialchips für die Künstliche Intelligenz (KI) und autonomes Fahren.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt im oben
genannten Rahmenprogramm der Bundesregierung die erforderliche nationale
Kofinanzierung für die europäische Partnerschaft „Key Digital Technologies
Joint Undertaking“ (KDT JU) bereit. Das KDT JU soll durch den European
Chips Act unter dem neuen Namen „Chips Joint Undertaking“ (Chips JU)
fortgeführt werden. Das Chips JU soll den Aufbau technologischer Kapazitäten
sowie Forschungs- und Innovationstätigkeiten unterstützen, um die Entwicklung
und den Einsatz von Halbleiter- und Quantentechnologien der neuesten und der
nächsten Generation sowie die Innovation etablierter Technologien zu
ermöglichen. Die Vorbereitungen zur Umsetzung laufen derzeit unter Beteiligung des
BMBF auf europäischer Ebene.
Die Bundesregierung beabsichtigt ferner, bedeutsame und strategisch wichtige
Ansiedlungs- und Ausbauvorhaben für die Herstellung von Halbleiterchips im
Rahmen des European Chips Act zu unterstützen.
3. Hält die Bundesregierung das von der EU formulierte Ziel für realistisch,
dass diese bis 2030 einen Anteil von 20 Prozent an der weltweiten
Chipfertigung erreicht, und wenn ja, welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung zu ergreifen, um dieses Ziel zu verfolgen?
Die Bundesregierung ist bereit, das Ziel der Europäischen Kommission zu
unterstützen, den Anteil Europas Produktionskapazitäten für Halbleiterchips bis
2030 steigern zu wollen. Zu den Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 2b
verwiesen. Das Ziel einer Verdoppelung des europäischen Anteils an der
Weltproduktion ist ambitioniert. Kernziel ist die Sicherung der technologischen
Spitzenrolle der Europäischen Union sowie die Gewährleistung einer sicheren
Versorgung mit Halbleiterchips.
4. Begrüßt die Bundesregierung das Ziel, auch Chipfertigungen für
ultrafeine Chips in Deutschland und in der EU anzusiedeln?
Die Bundesregierung begrüßt auch den Aufbau von Fertigungskapazitäten auf
kleinen Strukturgrößen (Technologieknoten kleiner bzw. gleich 10 Nanometer).
Diese stellen eine wichtige Grundlage für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit
von Deutschland und der Europäischen Union unter anderem in den Bereichen
Künstliche Intelligenz und Autonomes Fahren dar.
5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass in der
EU selbst eine zu geringe Nachfrage nach den in den neuen Werken
produzierten Chips besteht?
Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Insgesamt wird innerhalb
des nächsten Jahrzehnts mit einer Unterversorgung gerechnet. Die
Voraussetzungen für die Versorgungssicherheit werden aber bereits jetzt geschaffen und
werden daher proaktiv gefördert. Die Bundesregierung begrüßt jedes ernsthafte
Interesse von Unternehmen, basierend auf einer internen
Geschäftsrisikoanalyse am Standort Deutschland zu investieren und ist bereit, eine Unterstützung zu
prüfen. Jeder Förderung einer neuen Chipfabrik oder eines Kapazitätsausbaus
geht daher stets eine eingehende Bewertung des prognostizierten Bedarfs nach
der zu fördernden Technologie voraus. Die zukünftigen deutschen und
europäischen Chipbedarfe sind dabei hinsichtlich ihrer Technologieknotengröße
differenziert zu betrachten.
6. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr von Mitnahmeeffekten bei der
Umsetzung des European Chip Act, und falls ja, wie will sie die
Mitnahmeeffekte verhindern bzw. vermeiden?
Die Vermeidung von Mitnahmeeffekten wird durch die auch unter dem
European Chips Act geltenden strengen beihilferechtlichen Bestimmungen wie etwa
das hohe Innovationsniveau („first-of-a-kind“) sowie durch das nationale
Zuwendungsrecht gewährleistet.
7. Teilt die Bundesregierung die Position (siehe die Vorbemerkung der
Fragestellerinnen und Fragesteller), dass die europäische Industrie eher
andere Halbleiterprodukte als jene mit den kleinsten Strukturgrößen
braucht und dass es deswegen effizienter wäre, bereits bestehende
Strukturen der Halbleiterindustrie weiterzuentwickeln?
Die Bundesregierung ist sich der Bedarfe der deutschen und europäischen
Industrie bewusst. Ihr ist insbesondere auch bewusst, dass sich der
Innovationscharakter nicht allein auf die Strukturgröße der Halbleiterchips begrenzt.
Deshalb hat die Bundesregierung – etwa bei der Schwerpunktsetzung für die
Förderung von Ansiedlungen – nicht nur Fertigungskapazitäten von
Halbleiterchips auf kleinsten Strukturgrößen im Blick. Sie hat sich im
Gesetzgebungsverfahren zum European Chips Act zudem für eine Ausrichtung der Forschungs-
und Innovationsaktivitäten wie auch des Investitionsrahmens für
Halbleiterproduktionsanlagen eingesetzt, welche sowohl eine zukünftige Nachfrage nach
kleinen Strukturgrößen als auch die gegenwärtigen Bedarfe der
Anwenderindustrien berücksichtigt. Die unter dem European Chips Act geförderten
Projekte müssen einen signifikanten Beitrag zur Versorgungssicherheit Deutschlands
und Europas leisten, einen positiven Effekt auf das Halbleiterökosystem der
Europäischen Union insgesamt haben und einen Innovationscharakter
aufweisen, der über den Stand der Technik in Europa hinausgeht („first-of-a-kind in
Europe“). Unterstützt werden können Investitionen in Halbleiterfertigungen für
innovative Halbleiterchips oder für ausgereifte Technologieknoten, wenn das
Vorhaben signifikant zu anderen europäischen Zielen beiträgt, wie zum
Beispiel dem Green Deal und der europäischen Technologiesouveränität.
8. Begrüßt die Bundesregierung die Subventionen für die Ansiedlung der
Intel-Fertigung in Deutschland, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt das Investitionsinteresse der Intel
Deutschland GmbH in Magdeburg. Aus Sicht der Bundesregierung würde eine
entsprechende Investition aufgrund der globalen Ausrichtung des Vorhabens
einen bedeutsamen Impuls für die Weiterentwicklung des Halbleiterökosystems
in Deutschland und der Europäischen Union setzen und wichtige
Innovationspotenziale eröffnen. Der Chiphersteller Intel Deutschland GmbH ist in der
Lage, kleinste Knotengrößen in großem Produktionsumfang herzustellen, die
bisher in Deutschland und der Europäischen Union nicht vorhanden sind.
9. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten-Nutzen-Analysen
über den Einsatz öffentlicher Mittel für das geplante Intel-Werk in
Magdeburg, und wenn ja, welche (bitte angeben)?
Vor der Förderung wird im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Prüfung eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt, die unter anderem Kosten und Nutzen
eines Projektes für Deutschland bewertet.
10. Existieren nach Kenntnis der Bunderegierung Kalkulationen über die
direkte und indirekte Arbeitsplatzbilanz des geplanten Intel-Werkes in
Magdeburg, und wenn ja, welche?
Das Unternehmen plant nach eigenen Angaben die Schaffung von 3 000
Arbeitsplätzen für sein Werk in Magdeburg. Zusätzlich sollen während der
Bauphase bis zu 7 000 Arbeitnehmende bei dem Bau des Standorts beschäftigt sein
(
www.intel.com/content/www/us/en/newsroom/news/eu-news-2022-releas
e.html). Zudem ist bekannt, dass die Halbleiterindustrie einen
Multiplikatoreffekt auf die Anzahl an Arbeitsplätzen im Umfeld aufweist. Für jeden
geschaffenen Arbeitsplatz in der Halbleiterfertigung entstehen durchschnittlich mehr als
fünf weitere Arbeitsplätze.
11. Wird Intel nach Kenntnis der Bundesregierung auch das Chipdesign (den
Teil der Halbleiterproduktionskette mit der höchsten Wertschöpfung) in
Magdeburg ansiedeln, und sieht die Bundesregierung einen Weg, Intel
dazu zu bewegen?
Die Intel Deutschland GmbH plant mit ihrer Ansiedlung in Magdeburg, ihre
Fertigungskapazitäten auch für Dritte zu öffnen („Foundry-Konzept“). Auf
diesem Weg würde deutschen und europäischen Unternehmen die Möglichkeit
gewährt, entworfene Chipdesigns in Magdeburg zu produzieren. In diesem
Zusammenhang plant die Intel Deutschland GmbH die Eröffnung eines
Chipdesignzentrums in Frankreich, welches für Designaktivitäten und Halbleiter-
Forschung und Entwicklung deutscher und europäischer Unternehmen offensteht
(siehe
www.intel.com/content/www/us/en/newsroom/news/eu-news-2022-relea
se.html). Eine Ansiedlung eines Zentrums für Chipdesign in Magdeburg ist
derzeit nicht vorgesehen. Im Zuge von Kooperationen von deutschen
Forschungseinrichtungen mit der Intel Deutschland GmbH und der Öffnung der
Produktion für Dritte ist von einem positiven Effekt auf die Chipdesign-Kompetenzen
innerhalb Deutschlands auszugehen (siehe
www.intel.com/content/www/us/en/
newsroom/news/eu-news-2022-release.html). Dieser Effekt wird durch
begleitende Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung des
Innovationsökosystems im Chip-Design unterstützt.
12. Ist Intel in Magdeburg nach Kenntnis der Bundesregierung besser vor
Lieferengpässen bei Vorprodukten geschützt als Intel in den USA?
Grundsätzlich sind die komplexen Lieferketten in der Halbleiterindustrie global
organisiert. Eine geographische Diversifikation der Produktion bedeutet in der
Regel auch eine Diversifikation der Lieferketten.
Zu den Bedingungen des Unternehmens in den USA sind keine Angaben
bekannt.
13. Strebt die Bundesregierung den Aufbau eines kompletten Ökosystems
für die Halbleiterentwicklung und Halbleiterfertigung in Deutschland
bzw. innerhalb der EU analog zu dem Ökosystem in Ostasien an?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, das Halbleiterökosystem in
Deutschland und Europa entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiter zu stärken
und Lieferketten zu diversifizieren, um Abhängigkeiten zu reduzieren, die
Resilienz zu stärken und die künftige Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Dabei werden Stärken und Schwächen entlang der Halbleiterwertschöpfungskette
adressiert.
14. Sollen aus der Sicht der Bundesregierung künftig auch die
nachgelagerten Produktionsschritte wie Chip-Packaging und Chip-Testing im EU-
Raum stattfinden, und falls ja, wie kann das nach Ansicht der
Bundesregierung angesichts des Sachverhalts, dass die entsprechenden
arbeitsintensiven Produktionsschritte weitgehend aus Gründen der
Profitmaximierung an Niedriglohnstandorte in Asien verlagert wurden, erreicht
werden?
Aus Sicht der Bundesregierung kann nur durch Diversifizierung und Abbau der
einseitigen Abhängigkeit von einzelnen geographischen Regionen die
Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas gewährleistet werden. Deshalb
sollten aus Sicht der Bundesregierung – wo in Hinblick auf Innovationsgehalt und
Nachhaltigkeit möglich und geboten – auch nachgelagerte Produktionsschritte
in Europa gestärkt bzw. wiederangesiedelt werden, zum Beispiel das
sogenannte „Advanced Packaging and Testing“.
15. Will die Bundesregierung mittelfristig die Abwanderung der
Halbleiterindustrie in die USA angesichts der Tatsache, dass die Subventionen für
die Chipindustrie dort weitaus höher sind, vermeiden, und wenn ja, mit
welchen Mitteln, und erwägt die Bundesregierung dabei, einen
Subventionswettlauf mit den USA anzutreten?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, einen Subventionswettlauf mit
anderen Regionen, die staatliche Beihilfeprogramme für Halbleitertechnologien
vorsehen, zu verhindern, da dies für keine Region der geeignete Weg ist,
Wettbewerb und Innovation zu verbessern. In dieser Hinsicht bekräftigt die
Bundesregierung zum einen die Notwendigkeit, auch zum Beispiel im Rahmen des
European Chips Act die Kriterien des europäischen Wettbewerbsrechts zur
Geltung zu bringen. Zum anderen strebt die Bundesregierung aktiv den Austausch
und Kooperationen mit anderen Staaten an, zum Beispiel im Rahmen des
europäisch-amerikanischen Handels- und Technologierats.
Die Bundesregierung verfolgt gemeinsam mit der Europäischen Kommission
und den Mitgliedstaaten das Ziel, Investitionen in die Halbleitertechnologien in
Europa anzureizen und zu ermöglichen. Deshalb unterstützt sie unter anderen
den European Chips Act. Zu den geplanten Maßnahmen wird auf die Antwort
zu Frage 2b verwiesen.
16. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung der
amerikanische CHIP and Science Act von 2022 und die verschärften US-Chip-
Sanktionen gegen China auf die Geschäfte von Halbleiterkonzernen mit
Sitz in Deutschland und in der EU?
Der Einfluss des (a) amerikanischen CHIP and Science Act sowie die (b) US-
Chip-Sanktionen gegenüber China sind getrennt voneinander zu betrachten.
a) Mit dem U.S. CHIPS and Science Act, der eine Förderung der
Halbleiterbranche in den USA mit einem dreistelligen Milliardenbetrag bis 2030
vorsieht, verschärft sich die globale Konkurrenzsituation zwischen den
Unternehmen. Ein Vergleich der amerikanischen Förderinitiative mit dem
europäischen Pendant (European Chips Act) zeigt, dass die Ziele sowie die
Förderbedingungen grundsätzlich gleich sind. Der U.S. CHIPS and Science Act
weist gegenüber dem European Chips Act deutlich mehr Mittel auf.
Allerdings spielen bei einer Standortentscheidung von Unternehmen auch andere
Faktoren eine maßgebliche Rolle, etwa mögliche Bedingungen für
investierende Unternehmen, die mit einer Förderung in den USA einhergehen.
b) Die genannten Maßnahmen können Auswirkungen für die deutschen und
europäischen Halbleiterhersteller haben, wobei keine detaillierten
Informationen zu einzelnen Unternehmen vorliegen.
17. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung der US
CHIP and Science Act 2022 und die neuen US-Chip-Sanktionen gegen
China auf die Geschäfte der Zulieferer aus Deutschland und der EU auf
dem Gebiet des Maschinenbaus?
Die genannten Maßnahmen haben Auswirkungen für die deutschen und
europäischen Zulieferer aus dem Maschinen- und Anlagenbau, wobei keine
detaillierten Informationen zu einzelnen Unternehmen vorliegen. Allgemein lässt
sich festhalten, dass die Maschinenbauer in ihrer Rolle als Ausrüster von der
erhöhten Nachfrage profitieren können, die der U.S. CHIPS and Science Act
auslöst. Ebenfalls aus der Ausrüsterperspektive bemerkt die Branche derzeit
verstärkte Verlagerungstendenzen in andere, zumeist südostasiatische Länder.
Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten China+1-Strategie, die darauf
abzielt, Investitionen nur in China zu vermeiden und das Geschäft in andere
Länder zu diversifizieren.
18. Welchen Einschränkungen unterliegen nach Kenntnis der
Bundesregierung der Maschinenbauer ASML sowie seine Zulieferer wie Zeiss,
Trumpf und Siemens EDA durch die gegen China gerichteten US-
Sanktionen in der Halbleiterindustrie?
Die Frage nach den Einschränkungen bezieht sich auf Regelungen des US-
amerikanischen Rechts bzw. faktische Auswirkungen dieser Regelungen, zu denen
keine Informationen vorliegen.
19. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz deutscher
Unternehmen vor Umsatzeinbrüchen aufgrund dieser US-Sanktionen (siehe
Frage 18), und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung ist mit der Industrie im Austausch. Wie immer sind die
Unternehmen selber angehalten, ihre Lieferketten soweit zu diversifizieren,
dass der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten bleiben kann.
20. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Erwägungen auf der EU-
Ebene, die Fertigungstechnologien für Chips im EU-Raum durch
Förderung zu sichern und auszubauen?
Es wird auf den European Chips Act verwiesen. Weitere Vorhaben der
Europäischen Kommission in diesem Bereich sind der Bundesregierung derzeit nicht
bekannt.
21. Kann nach Ansicht der Bundesregierung auch eine Ansiedlung des
chinesischen Staatskonzerns SMIC in Deutschland durch die EU oder mit
Bundes- und Landesmitteln gefördert werden, und wenn nein, warum
nicht?
Entsprechende Ansiedlungsvorhaben müssen die geltenden beihilfe- und
zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um für eine Förderung in
Betracht zu kommen. Ferner muss ein entsprechendes Bundes- bzw.
Landesinteresse vorhanden sein. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird in jedem
Einzelfall eingehend geprüft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]