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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Umsetzungsstand der Digitalstrategie der von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP getragenen Bundesregierung
(insgesamt 125 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Datum
31.05.2023
Antwortdauer
35 Tage
Aktualisiert
12.02.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/656226.04.2023
Umsetzungsstand der Digitalstrategie der von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP getragenen Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Umsetzungsstand der Digitalstrategie der von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP getragenen Bundesregierung
Am 31. August 2022 stellte der Bundesminister für Digitales und Verkehr
Dr. Volker Wissing (FDP) auf der Kabinettsklausur in Meseberg die
„Digitalstrategie der Bundesregierung“ (digitalstrategie-deutschland.de/static/67803f22
e4a62d19e9cf193c06999bcf/220830_Digitalstrategie_fin-barrierefrei.pdf) vor.
„Wir verlieren uns nicht in Zukunftsvisionen, sondern gehen Digitalisierung
jetzt ganz konkret an“, sagte Bundesminister Dr. Volker Wissing damals (www.
bundesregierung.de/breg-de/themen/digitaler-aufbruch/digitalstrategie-207
2884). Die Digitalstrategie formuliere Ziele für ihre wichtigsten
Digitalvorhaben. Bereits im Jahr 2025, also am Ende dieser Legislaturperiode, wolle sich
die Regierung daran messen lassen, ob sie diese Ziele erreicht habe. Die
Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag stellt fest, dass die
Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nicht, wie angekündigt,
die Kompetenzen in der Digitalpolitik gebündelt hat, sondern stattdessen
Zuständigkeiten auf eine Vielzahl von Bundesministerien verteilt hat. Auch das im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und
in der Digitalstrategie der Bundesregierung angekündigte „Digitalbudget“ war
weder im Bundeshaushalt 2022 noch im Bundeshaushalt 2023 enthalten. Über
ein halbes Jahr nach der Vorstellung der Digitalstrategie der Bundesregierung
deutet sich somit nach Ansicht der Fragesteller bereits an, dass eine Umsetzung
der zentralen Ziele dieser Digitalstrategie bis 2025 zu scheitern droht. Damit
riskiert nach Ansicht der Fragesteller die von SPD, BÜNDNIS 90/-
DIE GRÜNEN und der FDP getragene Bundesregierung die Fortschritte in der
Digitalpolitik, die in den vergangenen Jahren durch die CDU/CSU-geführte
Bundesregierung angestoßen wurden, auszubremsen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann plant die Bundesregierung, in einem ersten Bericht über den
aktuellen Stand des Monitorings der Digitalstrategie den Ausschuss für
Digitales des Deutschen Bundestages zu informieren?
2. Bis wann wird das Rollout der Datenbank für ein quantitatives
Monitoring der 135 Zielvorgaben der Digitalstrategie im Ressortkreis
abgeschlossen sein?
3. Welche in der Digitalstrategie der Bundesregierung aufgeführten Projekte
bzw. Vorhaben sind bereits aus den Einzelplänen der Bundesministerien
ausfinanziert, und für welche Projekte werden Mittel aus dem
angekündigten „Digitalbudget“ (S. 4 in der Digitalstrategie) benötigt (bitte
getrennt auflisten)?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6562
20. Wahlperiode 26.04.2023
4. Plant die Bundesregierung, mit ihrem Entwurf für den Bundeshaushalt
2024 ein Digitalbudget gemäß Koalitionsvertrag (S. 15) einzuführen?
5. Werden an der Umsetzung der Digitalstrategie externe Dienstleister
beteiligt (wenn ja, bitte nach Projekt und Dienstleister auflisten)?
6. Welche Leuchtturmprojekte und Hebelprojekte der Digitalstrategie
wurden, wie in Medien berichtet, durch eine „Arbeitsgruppe aus dem BMDV,
Finanz- (BMF) und Wirtschaftsministerium (BMWK) sowie dem
Bundeskanzleramt […] priorisiert“ (background.tagesspiegel.de/digitalisierun
g/bangen-ums-digitalbudget)?
7. Auf welche konkreten Haushaltsmittel für Digitalprojekte bezog sich die
Aussage des Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen Steffen
Saebisch, wonach Gelder gar nicht ausgegeben würden (background.tage
sspiegel.de/digitalisierung/bmf-sieht-genug-geld-fuer-digitales-im-haus
halt)?
8. Teilt die Bundesregierung folgende Aussagen des Staatssekretärs beim
Bundesminister der Finanzen Steffen Saebisch: „Wir haben nicht ein zu
wenig an Haushaltsmitteln für Digitalprojekte“ und „[bei
digitalpolitischen Vorhaben] fehlen klare Prioritäten und eine klare
Umsetzungsplanung“ (background.tagesspiegel.de/digitalisierung/bmf-sieht-genug-
geldfuer-digitales-im-haushalt)?
9. Gibt es von Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
(BMDV) Berechnungen, wie groß der Finanzierungsbedarf für ein
Digitalbudget zur Umsetzung der Ziele der Digitalstrategie sein müsste, und
wie hoch ist nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr dieser Finanzierungsbedarf?
10. Welche Meilensteine plant die Bundesregierung im Jahr 2023 im Bereich
der Digitalen Identitäten umzusetzen, und bis wann sollen diese
abgeschlossen sein (bitte Zeit angeben)?
11. Plant die Bundesregierung eine Nachschärfung der Ziele beim Thema
Mobilitätsdaten?
12. Plant die Bundesregierung, mehr Mobilitätsdaten (insbesondere von der
Deutschen Bahn) bereitzustellen?
13. Bis wann plant das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die
„Evaluierung von Mobilithek und Mobility Data Space“ abzuschließen (d
igitalstrategie-deutschland.de/oekosystem-mobilitaetsdaten/)?
14. Wann wird die Bundesregierung Standards für ein digitales Projekt- und
Risikomanagement insbesondere für Großprojekte aufsetzen, um die
Kosten und die verschiedenen Prozesse (u. a. Zeitpläne,
Vertragsmanagement, Zulieferungen etc.) leichter bearbeiten zu können, bzw. wie ist hier
der Umsetzungsstand (Digitalstrategie, S. 20)?
15. Wie ist der Umsetzungsstand des Projekts „Kapazitätsplanung und -
zuweisung der Zukunft“ als Grundlage für digital optimierte
Kapazitätsausnutzung der Schiene (Digitalstrategie, S. 19)?
16. Wie ist der Umsetzungsstand für eine weitere Harmonisierung und der
EU-Großseriengenehmigung autonomer Kraftfahrzeuge, „um einen
breiten und skalierbaren Fahrzeuglauf in den Regelbetrieb zu gewährleisten,
der mehr als die bisher möglichen Fahrzeuge erlaubt (1 500 Fahrzeuge
auf EU-Ebene und 250 Fahrzeuge auf nationaler Ebene pro Typ pro Jahr
bzw. Mitgliedstaat)“ (vgl. S. 20 der Digitalstrategie)?
17. Wie ist der Umsetzungsstand für „möglichst bundesweite
Anwendungen“, durch welche die Verknüpfung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) mit anderen (geteilten) Verkehrsangeboten einfach und
kundenfreundlich funktioniert (Digitalstrategie, S. 20)?
18. Hat das bis Ende 2022 geplante gemeinsame Fachplanungsportal des
Eisenbahn-Bundesamts (EBA), Bundesamts für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH), Fernstraßen-Bundesamts (FBA) und der
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) den Betrieb aufgenommen,
und wie ist der Umsetzungsstand des digitalen
Einwendungsmanagements, das bis Ende 2023 ergänzt werden soll (Digitalstrategie, S. 21)?
19. Bezugnehmend auf die Aussage des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr, „Mit den Ländern sind wir regelmäßig im Dialog und
thematisieren auch die Verbesserung der Datenbereitstellung“ (digitalstrategi
e-deutschland.de/oekosystem-mobilitaetsdaten/), welche Termine hat der
Bundesminister und bzw. oder haben seine Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre seit August 2022 hierzu wahrgenommen (bitte mit Datum
und Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufschlüsseln)?
20. Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung die Gründung des
Dateninstituts ausgestaltet werden, und sind hierzu externe Ausschreibungen
geplant, und bzw. oder welche externen Dienstleister werden beteiligt?
21. Teilt die Bundesregierung das Ziel des Bundesministers für Gesundheit
Dr. Karl Lauterbach, dass bis Ende 2025 80 Prozent der gesetzlich
Versicherten eine elektronische Patientenakte erhalten sollen (www.ndr.de/nac
hrichten/info/Lauterbach-will-elektronische-Patientenakte-
verpflichtendeinfuehren,patientenakte112.html)?
22. Mit welchen Themen wird sich der Beirat der Digitalstrategie bei seinen
kommenden Sitzungen im Jahr 2023 beschäftigen?
23. Welche Vorhaben aus der Digitalstrategie wurden in der
Staatssekretärsrunde unter Vorsitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
seit August 2022 bereits thematisiert, und wann tagte die
Staatssekretärsrunde bisher (bitte mit Datum angeben)?
24. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Gigabitgrundbuches (siehe S. 13, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
25. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Digitalpakts 2.0 (siehe S. 13, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
26. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen MINT-Aktionsplans 2.0 (siehe S. 13, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
27. Welche Gespräche haben mit Vertretern der Bundesländer bereits
stattgefunden, bei denen sich die Bundesregierung dafür eingesetzt hat, dass
Digital- und Daten- sowie Wirtschafts- und Finanzkompetenzen gestärkt
werden (siehe S. 13, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
28. Wie ist der Umsetzungsstand der Nationalen Weiterbildungsstrategie
(siehe S. 14, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
29. Wie ist der Umsetzungsstand der Weiterentwicklung des KI-Campus als
Lernplattform für Künstliche Intelligenz (KI; siehe S. 14, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
30. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Nationalen Bildungsplattform (siehe S. 14,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
31. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen regelmäßigen Monitorings der digitalen Kompetenzen
der Bevölkerung, und wann werden diese Ergebnisse in einer Datenbank
veröffentlicht (siehe S. 15, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
32. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen MINT-Campus (siehe S. 16, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
33. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen flächendeckenden Ausrollens der elektronischen
Patientenakte (ePA) und der freiwilligen Datenspende (siehe S. 16,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
34. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Pflichtanwendung des E-Rezepts als Ersatz des
bisherigen Papierrezepts (siehe S. 17, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
35. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens, die gematik als digitale
Gesundheitsagentur für die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen
Gesundheitswesen aufzustellen (siehe S. 18, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
36. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Ausbaus der Interoperabilität des Gesundheitswesens
und der Vernetzung der Gesundheitsämter (siehe S. 18, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
37. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Ausbaus des Deutschen Elektronischen Melde- und
Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS) zur Nutzung in
Gesundheitseinrichtungen und im Öffentlichen Gesundheitsdienst (siehe
S. 18, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
38. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Schaffens der Grundlagen für eine vollelektronische
Abrechnung im ambulanten Bereich der Pflegeversorgung und der
Erprobung der Telepflege (siehe S. 18, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
39. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Förderprogramms zur Anschaffung von digitalen und
technischen Lösungen zur Entlastung von Pflegekräften in
Pflegeeinrichtungen (siehe S. 18, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
40. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Schaffens der Grundlagen für ein Recht der
Patientinnen und Patienten auf Interoperabilität und Datensouveränität zur
nachhaltigen Verbesserung der Versorgung (siehe S. 18, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
41. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Förderung der intelligenten, verantwortungsvollen
und standortübergreifenden Nutzung digitaler Gesundheitsdaten (siehe
S. 18, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
42. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Europäischen Gesundheitsdatenraums und des
Aufbaus eines interoperablen Gesundheitsdatenökosystems mit einer
dezentralen Forschungsdateninfrastruktur (siehe S. 18, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
43. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Projekts „Kapazitätsplanung und -zuweisung der
Zukunft“ (siehe S. 19, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
44. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur
Integration und Digitalisierung der Abfertigungsprozesse an Flughäfen (siehe
S. 19, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
45. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Ausbaus der Ladeinfrastruktur auf Grundlage des
Masterplans Ladeinfrastruktur (siehe S. 19, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
46. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Verknüpfung des Mobility Data Space (MDS) mit
dem Nationalen Zugangspunkt zu Mobilitätsdaten (Mobilithek), und wie
viele Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr sind aktuell aktive Datenanbieter in der Mobilithek
(siehe S. 19, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
47. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen sektorübergreifenden Ausbaus der Interoperabilität
des Mobility Data Space und der Vernetzung mit Datenräumen aus
anderen Branchen und Sektoren, und wie viele Unternehmen sind aktuell im
MDS aktiv (siehe S. 19, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
48. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Digitalisierung der planungsrechtlichen Antrags- und
Beteiligungsverfahren im Bereich Verkehr und Offshore-Vorgaben über
das Fachplanungsportal des Bundes (siehe S. 20, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
49. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorantreibens der Einführung von Building
Information Modelling (BIM) als Standard für die Verkehrsinfrastruktur (siehe
S. 21, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
50. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen BIM-Portals des Bundes und des „BIM Deutschland –
Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens“ (siehe S. 21,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
51. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Smart-City- und Smart-Regions-Modellprojekte und
der Entwicklung eines Smart-City-Stufenplans (siehe S. 21,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
52. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Initiative „Civic Coding ‒ Innovationsnetz KI für das
Gemeinwohl“, der Civic Innovation Platform und der KI-
Ideenwerkstätten für Umweltschutz sowie des Civic Data Labs (siehe
S. 23, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
53. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (siehe S. 23,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
54. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Stärkung des digitalen Verbraucherschutzes (siehe
S. 24, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
55. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Stärkung der Aufklärung im Umgang mit KI-
Systemen und der Schaffung von Beratungs- und Informationszentren für
KI (siehe S. 24, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
56. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Projekts Datenraum Kultur und der Einrichtung einer
überregionalen IT-Infrastruktur, die einen dezentralen, sicheren und
selbstbestimmten Datenaustausch im Kulturbereich ermöglicht (siehe
S. 25, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
57. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Entwicklung der Deutschen Digitalen Bibliothek
(siehe S. 26, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
58. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Initiative Gutes Aufwachsen (siehe S. 27,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
59. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Erarbeitung einer Strategie zur Kooperation bei der
Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe mit Ländern, Kommunen
und freien Trägern (siehe S. 27, Digitalstrategie der Bundesregierung),
und welche Gespräche haben hierzu unter Beteiligung von Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung bereits stattgefunden (bitte
auflisten)?
60. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Entwicklung von „innovativen Digitalen
Familienassistenten“ (siehe S. 27, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
61. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Initiative Vernetzung bundesweit erfolgreicher
Projekte und Initiativen zur digitalen Kompetenzvermittlung gegenüber
älteren Menschen unter dem Dach des „Digitalpakts Alter“ (siehe S. 28,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
62. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Forschungsprogramms „Miteinander durch
Innovation“ (siehe S. 28, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
63. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Projekts „KI-Kompass inklusiv“ und dem Aufbau
einer Datenbank mit entsprechenden Technologien (siehe S. 28,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
64. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung des
Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (siehe S. 28, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
65. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Ausbaus der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
(siehe S. 28, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
66. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Forschungsprogramms „Miteinander durch
Innovation“ (siehe S. 28, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
67. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Datenstrategie“ (siehe S. 29, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
68. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Dateninstituts“ (siehe S. 29, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
69. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen nationalen „Datengesetzes“, und bis wann plant die
Bundesregierung, dieses dem Deutschen Bundestag vorzulegen (siehe
S. 30, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
70. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Aufbaus von „KI-Servicezentren“ für die stärkere
Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Mittelstand (siehe S. 30,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
71. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Aufbaus eines dezentralen und vernetzten
Datenraums zur nachhaltigen Sicherung und Nutzbarmachung von
Forschungsdaten (siehe S. 31, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
72. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Gründung einer Deutschen Agentur für Transfer und
Innovation (DATI; siehe S. 31, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
73. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung der Agentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) mit dem Ziel, disruptive Innovationen noch „schneller
und flexibler fördern zu können“ (siehe S. 31, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
74. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft durch
Gaia-X, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung hierzu
bereits unternommen (siehe S. 31, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
75. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Schaffens von Datenzugangsrechten für die
Forschung (siehe S. 31, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
76. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Aktionsplans Forschungsdaten“ (siehe S. 31,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
77. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Zukunftsstrategie“, mit der die Forschungs- und
Innovationspolitik weiterentwickelt werden soll (siehe S. 31,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
78. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung beschriebenen „Start-up-Strategie“ (siehe S. 32, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
79. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Förderschwerpunkts „Mittelstand-Digital“ und des
Investitionszuschussprogramms „Digital Jetzt“ (siehe S. 32, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
80. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Ziels, den Standort für Unternehmen der digitalen
Finanzbranche zu verbessern, indem effektive und zügige
Genehmigungsverfahren und Rechtssicherheit für digitale Technologien vorangetrieben
werden (siehe S. 32, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
81. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hin zu einer „digitalisierten
Finanzdienstleistungsaufsicht“, und welche konkreten Schritte plant die
Bundesregierung, hierzu noch umzusetzen (siehe S. 32, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
82. Welche Gespräche haben unter Beteiligung der Bundesregierung bereits
mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten über eine
europäische Aufsicht im Kryptobereich (siehe S. 32, Digitalstrategie der
Bundesregierung) stattgefunden, und welche Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung haben hieran teilgenommen (bitte auflisten)?
83. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Datenraums Industrie 4.0“ und der „Plattform
Industrie 4.0“ (siehe S. 33, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
84. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Gesetzes, „das einheitliche und
innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur
Erprobung von Innovationen ermöglicht“ (siehe S. 33, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
85. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Important Project of Common European Interest
(IPCEI) Next Generation Cloud Infrastructure and Services Industrial
Cloud (siehe S. 34, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
86. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Industriestrategie“ (siehe S. 34, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
87. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Entwicklung einer Nationalen Online-
Weiterbildungsplattform (NOW!) durch die Bundesagentur für Arbeit und deren
Verzahnung mit der Nationalen Bildungsplattform (siehe S. 35, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
88. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Entwicklung eines Auslandsportals zur
Digitalisierung der Prozesse im Rechts- und Konsularbereich, und wie viele
Auslandsvertretungen, Konsulate und sonstige Stellen plant die
Bundesregierung, bis 2025 in ein solches Auslandsportal zu integrieren (siehe S. 35,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
89. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Rechtsrahmens für mobile Arbeit (siehe S. 36,
Digitalstrategie der Bundesregierung), und welche Gespräche haben auf
europäischer und internationaler Ebene unter Beteiligung der
Bundesregierung bisher stattgefunden, um rechtssicheres mobiles Arbeiten aus
anderen Staaten der Europäischen Union und bzw. oder Drittstaaten zu
ermöglichen?
90. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz, und wann
wird die Bundesregierung hierzu Eckpunkte und einen Gesetzentwurf
vorlegen (siehe S. 36, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
91. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA; siehe
S. 36, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
92. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Onlineportals mit Umweltdaten- und Informationen
(siehe S. 37, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
93. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung des Rechtsrahmens und der
Standards für intelligente Messsysteme (siehe S. 37, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
94. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Initiative „Digitale Nachhaltigkeitsinnovationen“
(siehe S. 37, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
95. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Förderung der Nutzung der Abwärme von
Rechenzentren und einer Regelung zu deren Effizienzanforderungen (siehe
S. 38, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
96. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Stärkung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
durch die Erprobung und Entwicklung digitaler Technologien auf
Experimentierfeldern (siehe S. 39, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
97. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens, die öffentlichen Daten, welche in der
Landwirtschaft benötigt werden, einfacher und in geeigneter Qualität und
Aktualität frei zur Verfügung zu stellen (siehe S. 39, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
98. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen IT-Konsolidierung Bund (siehe S. 41, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
99. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Aufbaus der ressortübergreifenden Plattform „Gov-
LabDE“ (siehe S. 41, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
100. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (siehe
S. 41, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
101. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen verfassungsfesten Umsetzung des
Registermodernisierungsgesetzes (siehe S. 41, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
102. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens, Schriftformerfordernisse mittels
Generalklausel abzubauen, und welche konkreten Schriftformerfordernisse hat
die Bundesregierung bereits abgebaut (siehe S. 41, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
103. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Einführung einer Digitalen Identität (siehe S. 41,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
104. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Schaffung eines Portalverbunds, in dem Portale,
Onlinedienste, Basisdienste und sonstige IT-Komponenten zur Realisierung
von Verwaltungsleistungen modular und über alle föderalen Ebenen
interagieren können (siehe S. 41, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
105. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Ausbaus des Verwaltungsportals des Bundes
(Bundesportal) (siehe S. 41, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
106. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Digitalchecks“ für Gesetze (siehe S. 42,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
107. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Einführung der Digitalen Rentenübersicht (siehe
S. 42, Digitalstrategie der Bundesregierung), und mit wie vielen Nutzern
rechnet die Bundesregierung bis 2025?
108. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen digitalen Antragsverfahrens zum Bürgergeld (siehe
S. 43, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
109. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Einführung digitaler Verfahren in der
Finanzverwaltung (siehe S. 43, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
110. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen bundesweiten Einführung eines elektronischen
Meldesystems, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von
Rechnungen verwendet wird (siehe S. 43, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
111. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens, Förderleistungen auf einem umfassenden
Onlineportal bereitzustellen (siehe S. 43, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
112. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Verbesserung der Umsetzung der Open-Data-Strategie
und des Einführens eines Rechtsanspruchs auf Open-Data (siehe S. 44,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
113. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Einrichtung, Weiterentwicklung und dauerhaften
Verstetigung von Datenlaboren in allen Bundesministerien (siehe S. 45,
Digitalstrategie der Bundesregierung), und wie hat sich die Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen Datenlaboren der
Bundesministerien seit 2021 entwickelt (bitte auflisten)?
114. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Digitalpakts für die Justiz (siehe S. 45,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
115. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens einer Harmonisierung der polizeilichen
Informationsarchitektur (siehe S. 46, Digitalstrategie der Bundesregierung),
und welche Gespräche hat die Bundesregierung hierzu bereits mit den
Bundesländern geführt?
116. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Entwicklung einer Multi-Cloud-Struktur und der
Umsetzung der Deutschen-Verwaltungscloud-Strategie (siehe S. 47,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
117. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Gründung des Zentrums für Digitale Souveränität der
Öffentlichen Verwaltung (ZenDis; siehe S. 47, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
118. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen digitalen Geheimkommunikation (siehe S. 47,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
119. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Schaffung einer „digitalen Datenbotschaft“ der
Bundesregierung (siehe S. 48, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
120. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung der Cybersicherheitsstrategie für
Deutschland (siehe S. 48, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
121. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung des Nationalen Cyber-
Abwehrzentrums (siehe S. 48, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
122. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens, das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) unabhängiger aufzustellen (siehe S. 48,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
123. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Einführung eines „Rechts auf Verschlüsselung“ (siehe
S. 48, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
124. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens, digitalisierte Streitkräfte robust und
resilient zu vernetzen (siehe S. 49, Digitalstrategie der Bundesregierung), und
wie viele Dienstposten für IT-Fachkräfte im Bereich Cyber- und
Informationsraum der Bundeswehr sind in den Jahren 2022, 2023 und 2024
vorgesehen, und wie viele davon werden voraussichtlich unbesetzt bleiben
(bitte nach Jahren auflisten)?
125. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die
Weiterentwicklung des transatlantischen Handels- und Technologierates (TTC)
voranzutreiben (siehe S. 51, Digitalstrategie der Bundesregierung), und
welche Gespräche haben hierzu bereits stattgefunden (bitte auflisten)?
Berlin, den 21. April 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT20/707731.05.2023
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6562 - Umsetzungsstand der Digitalstrategie der von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6562 –
Umsetzungsstand der Digitalstrategie der von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP getragenen Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 31. August 2022 stellte der Bundesminister für Digitales und Verkehr
Dr. Volker Wissing (FDP) auf der Kabinettsklausur in Meseberg die
„Digitalstrategie der Bundesregierung“ (digitalstrategie-deutschland.de/static/67803f2
2e4a62d19e9cf193c06999bcf/220830_Digitalstrategie_fin-barrierefrei.pdf)
vor. „Wir verlieren uns nicht in Zukunftsvisionen, sondern gehen
Digitalisierung jetzt ganz konkret an“, sagte Bundesminister Dr. Volker Wissing damals
(www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitaler-aufbruch/digitalstrategie-
2072884). Die Digitalstrategie formuliere Ziele für ihre wichtigsten
Digitalvorhaben. Bereits im Jahr 2025, also am Ende dieser Legislaturperiode, wolle
sich die Regierung daran messen lassen, ob sie diese Ziele erreicht habe. Die
Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag stellt fest, dass die
Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nicht, wie
angekündigt, die Kompetenzen in der Digitalpolitik gebündelt hat, sondern
stattdessen Zuständigkeiten auf eine Vielzahl von Bundesministerien verteilt hat.
Auch das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP und in der Digitalstrategie der Bundesregierung angekündigte
„Digitalbudget“ war weder im Bundeshaushalt 2022 noch im Bundeshaushalt 2023
enthalten. Über ein halbes Jahr nach der Vorstellung der Digitalstrategie der
Bundesregierung deutet sich somit nach Ansicht der Fragesteller bereits an,
dass eine Umsetzung der zentralen Ziele dieser Digitalstrategie bis 2025 zu
scheitern droht. Damit riskiert nach Ansicht der Fragesteller die von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP getragene Bundesregierung die
Fortschritte in der Digitalpolitik, die in den vergangenen Jahren durch die
CDU/CSU-geführte Bundesregierung angestoßen wurden, auszubremsen.
1. Wann plant die Bundesregierung, in einem ersten Bericht über den
aktuellen Stand des Monitorings der Digitalstrategie den Ausschuss für
Digitales des Deutschen Bundestages zu informieren?
Der Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages hat für seine 42.
Sitzung am 5. Juli 2023 einen Bericht der Bundesregierung zur Digitalstrategie
vorgesehen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7077
20. Wahlperiode 31.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
31. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Bis wann wird das Rollout der Datenbank für ein quantitatives
Monitoring der 135 Zielvorgaben der Digitalstrategie im Ressortkreis
abgeschlossen sein?
Die Datenbank für das quantitative Monitoring mit Blick auf die Zielvorgaben
der Digitalstrategie ist seit Anfang des Jahres 2023 in Betrieb und wird von den
Ressorts genutzt.
3. Welche in der Digitalstrategie der Bundesregierung aufgeführten
Projekte bzw. Vorhaben sind bereits aus den Einzelplänen der
Bundesministerien ausfinanziert, und für welche Projekte werden Mittel aus
dem angekündigten „Digitalbudget“ (S. 4 in der Digitalstrategie)
benötigt (bitte getrennt auflisten)?
4. Plant die Bundesregierung, mit ihrem Entwurf für den Bundeshaushalt
2024 ein Digitalbudget gemäß Koalitionsvertrag (S. 15) einzuführen?
6. Welche Leuchtturmprojekte und Hebelprojekte der Digitalstrategie
wurden, wie in Medien berichtet, durch eine „Arbeitsgruppe aus dem
BMDV, Finanz- (BMF) und Wirtschaftsministerium (BMWK) sowie
dem Bundeskanzleramt […] priorisiert“ (background.tagesspiegel.de/di
gitalisierung/bangen-ums-digitalbudget)?
7. Auf welche konkreten Haushaltsmittel für Digitalprojekte bezog sich
die Aussage des Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen
Steffen Saebisch, wonach Gelder gar nicht ausgegeben würden (backgr
ound.tagesspiegel.de/digitalisierung/bmf-sieht-genug-geld-fuer-digitale
s-im-haushalt)?
8. Teilt die Bundesregierung folgende Aussagen des Staatssekretärs beim
Bundesminister der Finanzen Steffen Saebisch: „Wir haben nicht ein zu
wenig an Haushaltsmitteln für Digitalprojekte“ und „[bei
digitalpolitischen Vorhaben] fehlen klare Prioritäten und eine klare
Umsetzungsplanung“ (background.tagesspiegel.de/digitalisierung/bmf-sieht-genug-gel
d-fuer-digitales-im-haushalt)?
9. Gibt es von Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
(BMDV) Berechnungen, wie groß der Finanzierungsbedarf für ein
Digitalbudget zur Umsetzung der Ziele der Digitalstrategie sein müsste,
und wie hoch ist nach Einschätzung des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr dieser Finanzierungsbedarf?
Die Fragen 3, 4, 6 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zum Digitalbudget dauert an.
Der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Steffen Saebisch, hat
sich im Rahmen einer Veranstaltung allgemein zu der Thematik geäußert. Seine
Aussagen bezogen sich allgemein auf die Feststellung, dass in den vergangenen
Jahren vielfach – auch im Falle von Haushaltstiteln mit Digitalbezug – zur
Verfügung stehende finanzielle Mittel von den Ressorts nicht ausgeschöpft
wurden, und dies für eine insgesamt grundsätzlich auskömmliche finanzielle
Ausstattung der Ressorts sprechen dürfte. Außerdem hat Staatssekretär Steffen
Saebisch darauf hingewiesen, dass es nach dem geltenden Ressortprinzip in
erster Linie Aufgabe der Bundesministerien selbst ist, durch praxisgerechte
Planung und Priorisierung von Projekten sowie ggf. Umschichtung von
Haushaltsmitteln eine zügige Umsetzung wichtiger Vorhaben u. a. im Digitalbereich
sicherzustellen.
5. Werden an der Umsetzung der Digitalstrategie externe Dienstleister
beteiligt (wenn ja, bitte nach Projekt und Dienstleister auflisten)?
Folgende externe Dienstleister sind an der Umsetzung der Digitalstrategie
beteiligt:
– Die Datenbank für das quantitative Monitoring wird mit Unterstützung
der ]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation betrieben.
– Die öffentliche Kommunikation zur Umsetzung erfolgt mit Unterstützung
der Scholz & Friends Family GmbH.
10. Welche Meilensteine plant die Bundesregierung im Jahr 2023 im
Bereich der Digitalen Identitäten umzusetzen, und bis wann sollen diese
abgeschlossen sein (bitte Zeit angeben)?
103. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Einführung einer Digitalen Identität (siehe
S. 41, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Fragen 10 und 103 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Ziel der Maßnahme ist es, die staatliche digitale Identität zu einer gern
genutzten und weit verbreiteten Lösung weiterzuentwickeln. Die Entwicklung erfolgt
im Rahmen des GovLabDE Vorhabens „Digitale Identitäten“.
Um die Verbreitung und Nutzung des Online-Ausweises zu steigern wird in
2023 die AusweisApp2 im Design verbessert und eine cross-mediale
Kampagne zum Online-Ausweis ausgearbeitet. Die hierzu erforderlichen Vorarbeiten
und Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Weiterhin liegt der Fokus in
2023 darauf, bestehende Infrastrukturkomponenten und Prozesse für eine
bessere Skalierbarkeit zu härten und auszubauen. Auch hier befinden sich die
Maßnahmen in der Umsetzung.
Voraussichtlich 2026 soll zudem eine nutzerfreundliche interoperable Wallet-
App zur Verfügung stehen, die kompatibel ist mit anderen EU-weiten digitalen
Ident-Lösungen.
11. Plant die Bundesregierung eine Nachschärfung der Ziele beim Thema
Mobilitätsdaten?
Eine Nachschärfung der Ziele beim Thema Mobilitätsdaten soll kontinuierlich
durchgeführt werden. Dies wird gemeinsam mit dem Beirat Digitalstrategie
Deutschland und den jeweiligen Paten diskutiert und anschließend im
Monitoring umgesetzt.
12. Plant die Bundesregierung, mehr Mobilitätsdaten (insbesondere von der
Deutschen Bahn) bereitzustellen?
46. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Verknüpfung des Mobility Data Space (MDS)
mit dem Nationalen Zugangspunkt zu Mobilitätsdaten (Mobilithek),
und wie viele Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Digitales und Verkehr sind aktuell aktive Datenanbieter in der
Mobilithek (siehe S. 19, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
47. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen sektorübergreifenden Ausbaus der
Interoperabilität des Mobility Data Space und der Vernetzung mit Datenräumen
aus anderen Branchen und Sektoren, und wie viele Unternehmen sind
aktuell im MDS aktiv (siehe S. 19, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Die Fragen 12, 46 und 47 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Ziel des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist es, mehr
und bessere (Mobilitäts-)Daten bereitzustellen. In diesem Zusammenhang ist
das BMDV im Dialog mit Gesellschaften, an denen das BMDV beteiligt ist
(u. a. Deutsche Bahn AG), um die Datenbereitstellung in der Mobilithek
und/oder Mobility Data Space (MDS) zu erhöhen.
15 der 18 Bundesbehörden aus dem Geschäftsbereich des BMDV stellen
bereits aktiv Daten in der Mobilithek zur Verfügung.
Bis Juli 2023 werden erste statische Daten der Mobilithek auch im MDS
auffindbar und beziehbar sein. Die Interoperabilität des MDS mit anderen
Datenräumen wie bspw. dem Datenraum Kultur, Datenraum Energie oder Datenraum
Gesundheit wird durch einen engen Austausch der Initiativen sichergestellt.
Derzeit sind diese Datenräume noch in Entwicklung und nicht im operativen
Betrieb. Durch die Vernetzung mit der Mobilithek wird Pionierarbeit geleistet –
sowohl im Hinblick auf die technische Interoperabilität als auch in Bezug auf
organisatorisch-rechtliche Fragestellungen. Dieses Vorhaben besitzt damit
Modellcharakter für die Verbindung weiterer Datenräume. Aktuell hat der MDS 83
Teilnehmer.
13. Bis wann plant das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die
„Evaluierung von Mobilithek und Mobility Data Space“ abzuschließen
(digitalstrategie-deutschland.de/oekosystem-mobilitaetsdaten/)?
Die Evaluierung von Mobilithek und MDS soll bis Ende 2024 abgeschlossen
sein.
14. Wann wird die Bundesregierung Standards für ein digitales Projekt-
und Risikomanagement insbesondere für Großprojekte aufsetzen, um
die Kosten und die verschiedenen Prozesse (u. a. Zeitpläne,
Vertragsmanagement, Zulieferungen etc.) leichter bearbeiten zu können, bzw.
wie ist hier der Umsetzungsstand (Digitalstrategie, S. 20)?
49. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorantreibens der Einführung von Building
Information Modelling (BIM) als Standard für die Verkehrsinfrastruktur
(siehe S. 21, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
50. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen BIM-Portals des Bundes und des „BIM
Deutschland – Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens“ (siehe
S. 21, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Fragen 14, 49 und 50 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung treibt die Einführung von Building Information Modeling
(BIM) als Standard für die Planung der Verkehrswege wie auch im Hochbau
des Bundes konsequent voran. Grundlage hierfür sind die BIM-Masterpläne für
die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße und den Bundeshochbau.
Insbesondere für Großprojekte setzt die Bundesregierung mit BIM Standards
für effizientes digitales Projekt- und Risikomanagement. Das BIM-Portal des
Bundes wurde im Oktober 2022 durch Bundesminister Dr. Volker Wissing und
Bundesministerin Klara Geywitz freigeschaltet. Es dient als Plattform, auf der
Anforderungen zum digitalen Bauen mit BIM klar und präzise formuliert
werden können. Derzeit werden weitere Werkzeuge zur Freischaltung auf dem
Portal entwickelt und getestet. Die Bundesregierung verstärkt Vernetzungs- und
Informationsangebote für alle beteiligten Akteure unter anderem mit Hilfe von
„BIM Deutschland – Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens“. Die
aktuellen Angebote, wie zum Beispiel die Fachaustauschserie zum BIM-Portal
des Bundes, themenbezogene BIM Standardberatungsmodule sowie
bereichsspezifische Dokumente zur Unterstützung der Anwendung der Methode BIM
werden auf www.bimdeutschland.de stetig bereitgestellt.
15. Wie ist der Umsetzungsstand des Projekts „Kapazitätsplanung und -
zuweisung der Zukunft“ als Grundlage für digital optimierte
Kapazitätsausnutzung der Schiene (Digitalstrategie, S. 19)?
43. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Projekts „Kapazitätsplanung und -zuweisung
der Zukunft“ (siehe S. 19, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Fragen 15 und 43 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit, Verlässlichkeit
und Attraktivität des Schienenverkehrs. Hierfür wurde seitens der DB Netz AG
ein Projekt zur Digitalisierung des Trassenmanagements initiiert, welches
insbesondere auch die Umsetzung des Deutschlandtakts unterstützen soll. Hierfür
hat die DB Netz AG eine Finanzierung über den Bundeshaushalt beantragt.
Über die Entsperrung der erforderlichen Haushaltsmittel wird derzeit
regierungsintern beraten.
16. Wie ist der Umsetzungsstand für eine weitere Harmonisierung und der
EU-Großseriengenehmigung autonomer Kraftfahrzeuge, „um einen
breiten und skalierbaren Fahrzeuglauf in den Regelbetrieb zu
gewährleisten, der mehr als die bisher möglichen Fahrzeuge erlaubt
(1 500 Fahrzeuge auf EU-Ebene und 250 Fahrzeuge auf nationaler
Ebene pro Typ pro Jahr bzw. Mitgliedstaat)“ (vgl. S. 20 der
Digitalstrategie)?
Ziel der Maßnahme ist eine stärkere Harmonisierung und die EU-
Großseriengenehmigung autonomer Kraftfahrzeuge, um einen breiten und skalierbaren
Fahrzeugzulauf in den Regelbetrieb zu ermöglichen. Um die
Großseriengenehmigung für autonome Kraftfahrzeuge im Rahmen des europäischen
Typgenehmigungsrechts zu erlauben, müssen übergeordnete internationale
fahrzeugtechnische Vorschriften angepasst werden. Diese werden derzeit identifiziert.
Deutschland beteiligt sich daran aktiv und unterstützt überdies andere EU-
Mitgliedstaaten bei der Implementierung rechtlicher Rahmenbedingungen zum
autonomen Fahren durch seine Expertise.
17. Wie ist der Umsetzungsstand für „möglichst bundesweite
Anwendungen“, durch welche die Verknüpfung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) mit anderen (geteilten) Verkehrsangeboten einfach und
kundenfreundlich funktioniert (Digitalstrategie, S. 20)?
Damit „möglichst bundesweite Anwendungen“ entstehen können, müssen
zunächst mehr/bundesweit Daten bereitgestellt werden und das in hoher Qualität.
Dafür arbeitet die Bundesregierung derzeit am Mobilitätsdatengesetz, das drei
wichtige Ziele verfolgt:
1. bessere Verfügbarkeit von Reise- und Verkehrsdaten über alle
Verkehrsträger hinweg,
2. eine bessere Datenqualität und Interoperabilität,
3. klare Regeln der Datennutzung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 12, 46 und 47 verwiesen.
18. Hat das bis Ende 2022 geplante gemeinsame Fachplanungsportal des
Eisenbahn-Bundesamts (EBA), Bundesamts für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH), Fernstraßen-Bundesamts (FBA) und der
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) den Betrieb
aufgenommen, und wie ist der Umsetzungsstand des digitalen
Einwendungsmanagements, das bis Ende 2023 ergänzt werden soll (Digitalstrategie,
S. 21)?
48. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Digitalisierung der planungsrechtlichen
Antrags- und Beteiligungsverfahren im Bereich Verkehr und Offshore-
Vorgaben über das Fachplanungsportal des Bundes (siehe S. 20,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Fragen 18 und 48 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das „Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben“
(bisher unter dem Projektnamen „Fachplanungsportal“ bekannt) ist seit dem
1. Februar 2023 in einer ersten Version unter beteiligung.bund.de/ online
erreichbar.
Aktuell können Vorhabenträgerinnen, die Baurecht oder in diesem
Zusammenhang stehende Genehmigungen benötigen, Anträge online bei der zuständigen
Planfeststellungsbehörde stellen.
In der nächsten Ausbaustufe soll bis Ende 2023 auch ein digitales
Einwendungsmanagement, das eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen allen
am Verfahren Beteiligten (Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen sowie
Umwelt- und Naturschutzvereinigungen) ermöglicht, eingeführt werden.
19. Bezugnehmend auf die Aussage des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr, „Mit den Ländern sind wir regelmäßig im Dialog und
thematisieren auch die Verbesserung der Datenbereitstellung“ (digitalstrate
gie-deutschland.de/oekosystem-mobilitaetsdaten/), welche Termine hat
der Bundesminister und bzw. oder haben seine Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre seit August 2022 hierzu wahrgenommen (bitte mit
Datum und Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufschlüsseln)?
Das BMDV ist auf Arbeitsebene im Rahmen der Bund-Länder-
Koordinierungsgruppe mit den jeweiligen Vertretern der Länder im halbjährlichen Austausch
u. a. zum Thema Verbesserung der Datenbereitstellung, zuletzt am 9. Februar
2023.
20. Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung die Gründung des
Dateninstituts ausgestaltet werden, und sind hierzu externe Ausschreibungen
geplant, und bzw. oder welche externen Dienstleister werden beteiligt?
68. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Dateninstituts“ (siehe S. 29, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
Die Fragen 20 und 68 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat auf Basis eines von
der Bundesregierung eingereichten Konzepts die Finanzmittel für das
Dateninstitut freigegeben, mit denen nun umgehend mit den Aufbauarbeiten für das
Dateninstitut begonnen werden kann. Das Konzept zum Aufbau des
Dateninstituts wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unter enger
Einbindung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erstellt
und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Der nächste Schritt werden
Marktdialoge sein, bei denen sich relevante Akteure sowie Expertinnen und
Experten zur Umsetzung eines ersten Pilot-Use Cases und zu Fragen der
Governance des Dateninstituts äußern und eigene Ideen vorbringen können. Der
erste Marktdialog soll noch in diesem Quartal geführt werden.
Das Verfahren, mit dem die Vorarbeiten zur Gründung des Dateninstituts
umgesetzt werden, soll abhängig vom Ergebnis des Marktdialogs ausgewählt
werden. Im Rahmen dieser Vorarbeiten soll ein Auftragnehmer aufgrund von
Ableitungen aus den Use Cases die Grundlagen für den Aufbau und die Gründung
des Dateninstituts erarbeiten. Nähere Erläuterungen dazu finden sich im
Konzeptpapier (abrufbar unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/vero
effentlichungen/themen/it-digitalpolitik/dateninstitut/konzeptpapier_dateninstit
ut.html).
21. Teilt die Bundesregierung das Ziel des Bundesministers für Gesundheit
Dr. Karl Lauterbach, dass bis Ende 2025 80 Prozent der gesetzlich
Versicherten eine elektronische Patientenakte erhalten sollen (www.ndr.de/
nachrichten/info/Lauterbach-will-elektronische-Patientenakte-verpflicht
end-einfuehren,patientenakte112.html)?
33. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen flächendeckenden Ausrollens der
elektronischen Patientenakte (ePA) und der freiwilligen Datenspende (siehe
S. 16, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Fragen 21 und 33 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich dieses Ziel im Rahmen ihrer Digitalstrategie
ebenso gesetzt wie im Rahmen der sektorspezifischen Digitalisierungsstrategie
für das Gesundheitswesen und die Pflege. Alle gesetzlich Versicherten, die
nicht widersprechen, sollen zukünftig automatisch eine elektronische
Patientenakte (ePA) erhalten („ePA für alle“). Die Nutzung der ePA und ihre Befüllung
sollen dabei grundlegend vereinfacht werden. Die entsprechenden gesetzlichen
Vorgaben sind Gegenstand der geplanten Gesetzesinitiative der
Bundesregierung für ein Digital-Gesetz für das Gesundheitswesen.
Ab dem 1. Juli 2024 sollen Versicherte die Möglichkeit haben,
pseudonymisierte und verschlüsselte Gesundheitsdaten aus der ePA freiwillig und sicher an das
Forschungsdatenzentrum Gesundheit freizugeben (Datenfreigabe nach § 363
Absatz 1 bis 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V), damit diese zu
spezifischen, im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken über eine sichere
Verarbeitungsumgebung genutzt werden können. Zudem besteht nach § 363
Absatz 8 SGB V die Möglichkeit, Daten aus der ePA auch direkt an Forschende
auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung freizugeben.
22. Mit welchen Themen wird sich der Beirat der Digitalstrategie bei
seinen kommenden Sitzungen im Jahr 2023 beschäftigen?
Für die kommenden Sitzungen des Beirats Digitalstrategie Deutschland im Jahr
2023 sind folgende Projekte vorgesehen: „Civic Coding“,
„Zuwendungsempfängerregister“, „Manufacturing-X“, „Digitales Gefechtsfeld“, „Elektronische
Patientenakte ePA“, „Auslandsportal“, „Digitalpakt für die Justiz – für mehr
Effizienz und leichteren Zugang zum Recht“, „Nachhaltige Digitalisierung in
Landwirtschaft und ländlichen Räumen“, „Digitale Familienassistenten“,
„Datenraum Kultur“, „Nationale Online-Weiterbildungsplattform NOW“, „GovS-
tack – Digitale Verwaltungsdienstleistungen nach dem Baukastenprinzip“.
23. Welche Vorhaben aus der Digitalstrategie wurden in der
Staatssekretärsrunde unter Vorsitz des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr seit August 2022 bereits thematisiert, und wann tagte die
Staatssekretärsrunde bisher (bitte mit Datum angeben)?
Die Staatssekretärsrunde Digitalstrategie tagte erstmals am 30. März 2023.
Wesentliche Themen der Sitzung waren Bericht und Aussprache zum
Monitoring der Digitalstrategie, öffentliche Kommunikation sowie der Beschluss einer
ersten Aktualisierung der Digitalstrategie (abrufbar unter: digitalstrategie-deuts
chland.de/medien/).
24. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Gigabitgrundbuches (siehe S. 13,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Im Dezember 2022 wurde das Gigabit-Grundbuch durch die
Bundesnetzagentur (BNetzA) in Betrieb genommen (abrufbar unter: gigabitgrund-
buch.bund.de). Es ist das zentrale Zugangsportal für die Bereitstellung
relevanter Informationen zur Planung des Infrastrukturausbaus sowie zum
aktuellen und künftigen Grad der Versorgung im Bereich der Telekommunikation.
Das Gigabit-Grundbuch bündelt die bestehenden Geoinformationssysteme
Breitbandatlas, Mobilfunk-Monitoring, Infrastrukturatlas, Breitbandmessung
und Funklochkarte in einem Portalauftritt. Zusätzlich wurde mit der
Analyseplattform ein ergänzendes, zugangsgeschütztes Informationsangebot
geschaffen. Damit liegen Daten, Karten und weiterführendes Informationsmaterial zu
digitalen Infrastrukturen für Nutzerinnen und Nutzer zentral an einem Ort vor.
25. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Digitalpakts 2.0 (siehe S. 13, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/5596 verwiesen.
26. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen MINT-Aktionsplans 2.0 (siehe S. 13,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
32. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen MINT-Campus (siehe S. 16, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
Fragen 26 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Kontext des MINT-Aktionsplans 2.0 erfolgt der Aufbau eines „MINT-
Campus“, der die Akteurinnen und Akteure der außerschulischen MINT-
Bildungslandschaft bei ihrer Professionalisierung unterstützt. Dieser ist im Oktober
2022 gestartet und wird voraussichtlich Ende 2023 an die Öffentlichkeit gehen.
Der MINT-Aktionsplan 2.0 befindet sich insgesamt in der Umsetzung. Weitere
Maßnahmen sind der Ausbau von außerschulischen MINT-Bildungsangeboten
für Kinder und Jugendliche hin zu mehr als 60 regionalen MINT-Clustern in
der Fläche, der MINT-Schwerpunkt im Projekt Schultransform (seit Oktober
2022), und ein Metavorhaben zur MINT-Forschung (seit April 2023). Eine
zweite Förderrichtlinie zur Forschung ist für dieses Jahr geplant. Die
erfolgreiche Kampagne MINTmagie wird fortgeführt und auf die Ansprache von Eltern
ausgeweitet. Die bundesweite MINT-Vernetzungsstelle „MINTVernetzt“ wurde
seit ihrer Gründung im Mai 2021 auf- und ausgebaut und hat vielfältige
Aktivitäten entfaltet. Dazu gehört auch der Relaunch des Bündnisses für Frauen in
MINT-Berufen seit März 2023.
27. Welche Gespräche haben mit Vertretern der Bundesländer bereits
stattgefunden, bei denen sich die Bundesregierung dafür eingesetzt hat, dass
Digital- und Daten- sowie Wirtschafts- und Finanzkompetenzen
gestärkt werden (siehe S. 13, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Mit Blick auf die Stärkung von Digital- und Datenkompetenzen sowie
Wirtschafts- und Finanzkompetenzen ist die Bundesregierung laufend im Gespräch
mit den für Bildung zuständigen Ländern und tauscht sich mit deren Vertretern
insbesondere in den entsprechenden Foren wie der Ständigen Konferenz der
Kultusminister sowie der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und
Ländern und deren Untergremien sowie weiteren Gesprächsformaten aus.
28. Wie ist der Umsetzungsstand der Nationalen Weiterbildungsstrategie
(siehe S. 14, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/5146 verwiesen.
29. Wie ist der Umsetzungsstand der Weiterentwicklung des KI-Campus als
Lernplattform für Künstliche Intelligenz (KI; siehe S. 14,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Bundesregierung fördert die Weiterentwicklung des KI-Campus als
Lernplattform für Künstliche Intelligenz im Rahmen einer zweiten Förderphase
„KI-Campus 2.0“. Diese Maßnahme wurde zu Beginn des Jahres 2023 gestartet
und befindet sich in Umsetzung. Ziel dieser zweiten Förderphase ist die
Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Umsetzungskonzepte für den KI-
Campus mit offenen Lernangeboten, Communities und Technologien für
Wissenschaft und Praxis.
30. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Nationalen Bildungsplattform (siehe S. 14,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die prototypische Entwicklung eines interoperablen
digitalen Bildungsraums in Sinne eines Bildungs-Ökosystems, das einen
chancengleichen und barrierefreien Zugang zu Bildungsangeboten eröffnet und von
den Menschen in allen Lebensphasen aktiv genutzt wird. Hierfür wurden F&E-
Vorhaben gefördert und ein Dynamisches Beschaffungssystem für die
Entwicklung der Plattform-Komponenten eingerichtet. Nächster Schritt ist der Start der
Beta-Version der Nationalen Bildungsplattform im Laufe des Jahres 2023.
Damit sollen die ersten Nutzerinnen und Nutzer Accounts anlegen und gezielt
nach Inhalten sowie nach Kollaborationsmöglichkeiten suchen können.
31. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen regelmäßigen Monitorings der digitalen
Kompetenzen der Bevölkerung, und wann werden diese Ergebnisse in einer
Datenbank veröffentlicht (siehe S. 15, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Ziel des Monitorings ist die Erfassung der digitalen und datenbezogenen
Kompetenzen in der Bevölkerung, um eine zielgerichtete Förderung dieser
Schlüsselkompetenzen zu ermöglichen. Hierfür wurde im August 2021 mit den
Vorbereitungen am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi) begonnen. Als
nächster Schritt steht die erste Datenerhebung und -aufbereitung an.
Voraussichtlich Ende 2024 werden die ersten Ergebnisse vorliegen und in
wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) geförderten Projekts „Digitales Deutschland | Monitoring zur
Digitalkompetenz der Bevölkerung“ des JFF - Institut für Medienpädagogik
werden seit 2020 laufend aktualisiert Studien und Modelle zur Medien- und
Digitalkompetenz gesammelt, ausgewertet und für ausgewählte Fragestellungen
aufbereitet. Auf der Projektwebseite digid.jff.de finden sich neben einer u. a.
nach Zielgruppen, Kompetenzdimensionen oder Alterskategorien
durchsuchbaren Datenbank (abrufbar unter: digid.jff.de/monitoring/#datenbank), einem
übergeordneten Rahmenkonzept zu Digitalkompetenzen und -themen und
zielgruppenspezifischen Aufbereitungen auch Ergebnisse der im Projekt ergänzend
erstellten qualitativen und repräsentativen quantitativen Erhebungen zu
Digitalkompetenzen der Bevölkerung mit besonderem Bezug zu Künstlicher
Intelligenz. Mit dem „Kompass: Künstliche Intelligenz und Kompetenz 2022“ liegt
eine auf Wiederholung angelegte quantitative Befragung vor, deren Ergebnisse
im open access verfügbar sind. Auch die Erhebungsdaten werden für
zukünftige Auswertungen veröffentlicht.
34. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Pflichtanwendung des E-Rezepts als Ersatz des
bisherigen Papierrezepts (siehe S. 17, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Das E-Rezept wird in dieser 20. Legislaturperiode, wie im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart,
beschleunigt und flächendeckend umgesetzt. Dazu ist derzeit vorgesehen, das E-Rezept
zum 1. Januar 2024 zu einer verpflichtenden Anwendung in der
vertragsärztlichen Versorgung zu machen. Zuvor wird im dritten Quartal des Jahres die
Einlösung des E-Rezepts per elektronischer Gesundheitskarte in der Apotheke
ermöglicht. Dadurch wird noch eine weitere Beschleunigungsmaßnahme für eine
schnelle und flächendeckende Verbreitung des E-Rezepts in Deutschland
geschaffen.
35. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens, die gematik als digitale
Gesundheitsagentur für die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im
deutschen Gesundheitswesen aufzustellen (siehe S. 18, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet derzeit eine Gesetzesinitiative
für ein Digital-Gesetz für das Gesundheitswesen vor. Bestandteil dieses
Gesetzesvorhabens wird auch die Weiterentwicklung der Gesellschaft für Telematik
zu einer Digitalagentur.
36. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Ausbaus der Interoperabilität des
Gesundheitswesens und der Vernetzung der Gesundheitsämter (siehe S. 18,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
40. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Schaffens der Grundlagen für ein Recht der
Patientinnen und Patienten auf Interoperabilität und Datensouveränität zur
nachhaltigen Verbesserung der Versorgung (siehe S. 18, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
Die Fragen 36 und 40 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Mitarbeitenden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) haben die
Möglichkeit, über die Kommunikations- und Kollaborationsplattform AGO-RA
sich untereinander besser auszutauschen, zusammenzuarbeiten und Wissen
gemeinsam über den gesamten Öffentlichen Gesundheitsdienst hinweg
aufzubereiten. So können der Wissensaustausch und die Zusammenarbeit intern,
regional als auch länderübergreifend im ÖGD vereinfacht werden.
Da die Stärkung der Interoperabilität ein wesentlicher Faktor ist, um die
Verfügbarkeit und den Austausch von Daten zu erhöhen, stellt Interoperabilität
auch eine Fördervoraussetzung im Rahmen des Förderprogrammes zur
„Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen
Reifegrades des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland“ dar. Vorhaben
müssen internationale und nationale Standards und
Interoperabilitätsfestlegungen berücksichtigen.
Die Verbesserung der Interoperabilität zwischen den Informationssystemen im
Gesundheitswesen ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Daher ist
auch beabsichtigt, mit der geplanten Gesetzesinitiative des Bundesministeriums
für Gesundheit für ein Digital-Gesetzes die Verbindlichkeit von
Interoperabilitätsvorgaben weiter zu stärken.
Ein Referentenentwurf zur gesetzlichen Regelung für die Schaffung der
Grundlagen für ein Recht der Versicherten auf Interoperabilität und Datensouveränität
zur nachhaltigen Verbesserung der Versorgung wird aktuell erarbeitet und soll
zeitnah vorgelegt werden. Ziel ist eine gesetzliche Regelung ab dem Jahr 2024.
37. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Ausbaus des Deutschen Elektronischen Melde-
und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS) zur
Nutzung in Gesundheitseinrichtungen und im Öffentlichen
Gesundheitsdienst (siehe S. 18, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ein Großteil der Labore sowie alle Gesundheitsämter sind an das Deutsche
Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DE-
MIS) angeschlossen, um meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
elektronisch zu übermitteln bzw. zu empfangen und weiterzuverarbeiten.
Ebenso meldet ein Großteil der Krankenhäuser Hospitalisierungen in Bezug auf
COVID-19 sowie täglich die zur Ermittlung der Kapazitätsauslastungen auf
nicht intensivmedizinischen somatischen Stationen erforderlichen Angaben
elektronisch über DEMIS.
DEMIS wird stetig weiterentwickelt und sukzessive ausgebaut, indem weitere
meldepflichtige Akteure, wie beispielsweise Arztpraxen und
Pflegeeinrichtungen angebunden werden.
38. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Schaffens der Grundlagen für eine
vollelektronische Abrechnung im ambulanten Bereich der Pflegeversorgung und
der Erprobung der Telepflege (siehe S. 18, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Im Modellprogramm zur Erprobung der Telepflege nach § 125a des Elften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), das vom Spitzenverband Bund der
Pflegekassen durchgeführt wird, wird derzeit die Ausschreibung vorbereitet. Diese soll
nach dem derzeitigen Planungsstand in den nächsten Monaten erfolgen.
39. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Förderprogramms zur Anschaffung von
digitalen und technischen Lösungen zur Entlastung von Pflegekräften in
Pflegeeinrichtungen (siehe S. 18, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Zur Unterstützung von Pflegeeinrichtungen wurde die Laufzeit des
Förderprogramms zur Anschaffung von digitalen und technischen Lösungen zur
Entlastung der Pflegekräfte im Digitale-Versorgung-und-Pflege-
Modernisierungsgesetz bis Dezember 2023 verlängert. Derzeit wird eine zeitliche Öffnung und
Ausweitung des Fördertatbestands des Förderprogramms im Zuge der
geplanten Pflegereform geprüft.
41. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Förderung der intelligenten,
verantwortungsvollen und standortübergreifenden Nutzung digitaler Gesundheitsdaten
(siehe S. 18, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Mit der geplanten Gesetzesinitiative für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz
(GDNG) will die Bundesregierung die intelligente, verantwortungsvolle und
standortübergreifende Nutzung digitaler Gesundheitsdaten fördern. Erste
Inhalte des GDNG wurden Anfang März 2023 durch den
Bundesgesundheitsminister der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein Referentenentwurf zum GDNG soll
zeitnah vorliegen.
Zudem ist Anfang des Jahres 2023 die Ausbau- und Erweiterungsphase der
Medizininformatik-Initiative gestartet. Für eine bessere Nutzung von
Gesundheitsdaten für die Forschung werden gemeinsam mit dem Netzwerk
Universitätsmedizin an den Universitätskliniken dezentrale, vernetzte
Datenintegrationszentren aufgebaut und weiterentwickelt. Ein wichtiger Baustein dieser
Infrastruktur ist das Forschungsdatenportal Gesundheit.
42. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Europäischen Gesundheitsdatenraums und des
Aufbaus eines interoperablen Gesundheitsdatenökosystems mit einer
dezentralen Forschungsdateninfrastruktur (siehe S. 18, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
Ziel des Europäischen Gesundheitsdatenraums ist eine EU-weite Verfügbarkeit
von Gesundheitsdaten, um auch grenzüberschreitend bessere
Gesundheitsversorgung und -forschung zu ermöglichen. Grundlage für einen Europäischen
Gesundheitsdatenraum ist der Verordnungsvorschlag der Europäischen
Kommission für einen European Health Data Space (EHDS). Der Verordnungsentwurf
wird in der Ratsarbeitsgruppe „Öffentliche Gesundheit“ verhandelt. Die
Verhandlungen zum EHDS werden durch die Bundesregierung intensiv begleitet.
Zur möglichst frühzeitigen Umsetzung des Europäischen
Gesundheitsdatenraums und zum Aufbau eines interoperablen Gesundheitsdatenökosystems mit
einer dezentralen Forschungsdateninfrastruktur soll die Gesetzesinitiative für
ein GDNG bereits erste Voraussetzungen für die Umsetzung des EHDS
schaffen und die europäischen Entwicklungen mit berücksichtigen.
44. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts
zur Integration und Digitalisierung der Abfertigungsprozesse an
Flughäfen (siehe S. 19, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist eine Steigerung der Effizienz der Abfertigungsprozesse
an Flughäfen. Hierfür wurden gemeinsam mit den Verbänden der
Luftverkehrswirtschaft die Abfertigungsprozesse am Flughafen Schritt für Schritt analysiert
und darauf aufbauend Optionen zur digitalen/automatisierten Abfertigung
entwickelt. Um die erforderlichen digitalen Prozesse nun auch praktisch zu
ermöglichen, wird derzeit innerhalb der Bundesregierung der Entwurf für eine
gesetzliche Grundlage abgestimmt, die den Luftverkehrsunternehmen den Zugriff auf
relevante Daten der Fluggäste mit deren vorheriger Einwilligung ermöglichen
soll. Parallel bleibt das bisherige „analoge“ Abfertigungsverfahren bestehen,
um allen Fluggästen auch diese Abfertigung weiterhin zu ermöglichen.
45. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Ausbaus der Ladeinfrastruktur auf Grundlage
des Masterplans Ladeinfrastruktur (siehe S. 19, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Im Hinblick auf die Nutzung statischer und dynamischer Daten zur
Verbesserung der Suche nach geeigneten Lademöglichkeiten prüft die Bundesregierung
derzeit, inwiefern für eine Effizienzsteigerung die bestehenden Prozesse,
Meldewege und ggf. regulativen Grundlagen zur Datenerhebung und -übermittlung
angepasst bzw. ergänzt werden sollten. Im Laufe des Jahres 2023 wird unter
Berücksichtigung der künftigen europäischen Regelungen festgelegt, welche
Daten welchen Anwenderinnen und Anwendern in welcher Form zur
Verfügung gestellt bzw. veröffentlicht werden.
51. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Smart-City- und Smart-Regions-
Modellprojekte und der Entwicklung eines Smart-City-Stufenplans (siehe S. 21,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung innovativer und übertragbarer digitaler
Lösungen für stadt- und raumentwicklungspolitische Aufgaben. Hierfür werden
seitens des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) 73 kommunale Modellprojekte Smart Cities gefördert und ein
breiter Wissenstransfer in die kommunale Landschaft durchgeführt. Von den 73
Modellprojekten sind 12 auf Basis bereits vorhandener Strategien direkt in die
Umsetzungsphase gestartet. Von den anderen 61 haben aktuell 32 ihre
partizipativ mit der Zivilgesellschaft entwickelten Strategien erarbeitet und
eingereicht. Auf Ebene der Umsetzungsmaßnahmen berichten die geförderten
Kommunen in der aktuellen Monitoring-Erhebung 568 Maßnahmen, von denen 45
abgeschlossen und 200 in Umsetzung sind. 62 Maßnahmen sind in Pilotierung,
170 Maßnahmen in Planung, bei 65 Maßnahmen sind die Planungen noch nicht
gestartet und 26 Maßnahmen werden nicht weiter verfolgt. Die Maßnahmen
sind unter www.smart-city-dialog.de unter „MPSC Maßnahmen“ einsehbar.
Die Koordinierungs- und Transferstelle der Modellprojekte Smart Cities hat
zwischenzeitlich 28 Formate des Wissenstransfers für nicht geförderte
Kommunen durchgeführt, an denen Vertreter von 116 Kommunen teilgenommen haben.
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse aus den Modellprojekten wird ein
Smart-City-Stufenplan entwickelt, der grundlegende Strukturelemente für die
Smart-City-Entwicklung in Deutschland aufzeigen soll. Kommunale
Selbstverwaltung und die fiskalpolitische Verantwortung der Länder für die Kommunen
erfordern einen entsprechenden Diskurs mit den verschiedenen föderalen
Ebenen zu gemeinsamen Zielen und Prioritäten. Dieser Prozess wird aktuell
vorbereitet. Ziel ist, den Stufenplan bis Ende 2024 zu entwickeln.
Seitens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
werden im Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen in sieben ausgewählten
Landkreisen Digitalstrategien und digitale Anwendungen für die
Daseinsvorsorge zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse auf dem Land entwickelt.
Zwei digitale Anwendungen sind bereits im Live-Betrieb, zwei weitere Dienste
sollen in Kürze folgen. Alle Dienste sowie Dienste Dritter sollen zum
Projektende im Dezember 2024 auf einer gemeinsamen Plattform allen Landkreisen
deutschlandweit zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden weitere 13
Landkreise bei unterschiedlichen Digitalisierungsbestrebungen (z. B.
Digitalisierungsstrategien) unterstützt. Erkenntnisse aus dem laufenden Vorhaben
werden über das „Toolset Smarte.Land.Regionen“ (abrufbar unter: www.toolset-la
ndkreise.digital) interessierten Landkreisen sowie Bürgerinnen und Bürgern zur
Verfügung gestellt.
52. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Initiative „Civic Coding ‒ Innovationsnetz KI
für das Gemeinwohl“, der Civic Innovation Platform und der KI-
Ideenwerkstätten für Umweltschutz sowie des Civic Data Labs (siehe S. 23,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Mit der gemeinsamen Initiative Civic Coding stärken das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das BMFSFJ
die Daten- und KI-Kompetenzen der Zivilgesellschaft. Zu diesem Zweck
bündeln sie Förderprogramme und Unterstützungsmaßnahmen, leisten
Unterstützung bei der Realisierung von Digitalprojekten und fördern eine soziale,
partizipative und nachhaltige Technikgestaltung. Durch Plattformen und
Begegnungsräume wie der Civic Innovation Platform und der KI-Ideenwerkstatt für
Umweltschutz wird die Vernetzung von (zivilgesellschaftlichen) Akteurinnen
und Akteure unterstützt und die Erprobung digitaler Technologien ermöglicht.
Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen setzt sich die
Bundesregierung im Rahmen eines Civic Data Labs dafür ein, gemeinwohlorientierte
Datenräume zu schaffen.
Die Initiative hat ressortübergreifende Strukturen aufgebaut: Seit Anfang 2023
gibt es eine gemeinsame Geschäftsstelle, die die beteiligten Bundesministerien
bei der operativen Umsetzung der gemeinsamen Aktivitäten und Maßnahmen
unterstützt. Um diese Aktivitäten und Maßnahmen bestmöglich an den
Bedarfen der Zielgruppen ausrichten zu können, fand Anfang Mai 2023 eine
Dialogveranstaltung mit Stakeholder*innen der Initiative statt. Darüber hinaus standen
folgende Aktivitäten im Rahmen der Infrastrukturprojekte im Fokus: Der Start
der 3. Runde des Ideenwettbewerbs „Gemeinsam wird es KI“, der Civic
Innovation Platform, in dessen Rahmen die Weiterentwicklung vielversprechender
Ideen für gemeinwohlorientierte KI-Anwendungen zu tragfähigen Konzepten
unterstützt wird und die neue Förderrichtlinie „Civic Innovation“, mittels derer
Projektverbünden die Umsetzung von praxistauglichen gemeinwohlorientierten
KI-Anwendungen mit arbeits- und sozialpolitischem Bezug ermöglicht werden
soll; die Eröffnung der KI-Ideenwerkstatt für Umweltschutz, in deren Rahmen
unter anderem verschiedene Workshopformate, bspielsweise zur Arbeit mit
Sensoren, angeboten und durchgeführt wurden. Das Civic Data Lab des
BMFSFJ, welches sich für die Datennutzung und -weitergabe innerhalb der
Zivilgesellschaft einsetzt, wird auf Basis eines Scoping-Prozesses derzeit
eingerichtet. Das gemeinsame Webportal, das die Aktivitäten der Initiative
abbildet und über das sich KI-Interessierte vernetzen und gemeinsam an Ideen
arbeiten können, wird im Juni 2023 online gehen.
53. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (siehe
S. 23, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert die Bundesregierung 28
Modellprojekte mit Digitalbezug sowie die Maßnahmen der mittlerweile fünf
Träger im Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz. Ferner weisen momentan
zwei Begleitprojekte sowie 20 geförderte Projekte im Innovationsfonds des
Bundesprogramms einen Digitalbezug auf.
54. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Stärkung des digitalen Verbraucherschutzes
(siehe S. 24, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Für eine faire, neutrale und nutzerfreundliche Gestaltung von
Einwilligungsbannern hat eine vom BMUV geförderte EU-Multi-Stakeholder-Initiative
Anfang 2023 Design-Guidelines für verbraucherfreundliches
Einwilligungsmanagement sowie ein Muster-Cookie-Banner veröffentlicht. Ziel ist nun, dass
sich noch mehr Unternehmen und Organisationen an diesen Guidelines
orientieren. Dafür werden diese Design-Guidelines an alle relevanten
Interessensträger übermittelt und u. a. auf Veranstaltungen weiterverbreitet.
Zudem setzt sich BMUV bei einer Vielzahl an verbraucherschutzrelevanten
Gesetzgebungsvorhaben und Maßnahmen internationaler Organisationen für
eine Stärkung des digitalen Verbraucherschutzes und damit entsprechend den
Zielen der Digitalstrategie für Regelungen zu fairen, nutzer- und
datenschutzfreundlichen Design-Praktiken sowie eine verbraucher- und
gemeinwohlorientierte Verarbeitung und Nutzung von Daten ein (z. B. Data Act, OECD-
Arbeitsgruppe zu Dark Patterns oder laufender Fitness-Check des digitalen
Verbraucherrechts der EU-Kommission).
55. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Stärkung der Aufklärung im Umgang mit KI-
Systemen und der Schaffung von Beratungs- und Informationszentren
für KI (siehe S. 24, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Das Zentrum für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz (ZVKI) hat seine
Arbeit im Mai 2022 aufgenommen und verfolgt das Ziel, vertrauenswürdige KI-
Systeme als Standard zu etablieren und dabei die Entwicklung und die Nutzung
von KI-Systemen in verbraucherrelevanten Zusammenhängen eng zu begleiten,
vertrauenswürdige Anforderungen und Eigenschaften von KI-Systemen zu
definieren und entsprechende Informationen für Verbraucherinnen und
Verbraucher zu entwickeln. Das ZVKI (Verbundprojekt der Partner iRights.Lab GmbH,
Fraunhofer Gesellschaft (Fraunhofer AISEC und Fraunhofer IAIS) und der
Freien Universität Berlin)) hat inzwischen ein relevantes Netzwerk aufgebaut
und fungiert als Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und
Zivilgesellschaft. Neben der wissenschaftlichen Grundlagenarbeit zu insb.
Erklärbarkeit und Zertifizierung von KI ist eine weitere Säulen die Entwicklung
von Kampagnen, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher über alle
verbraucherrelevanten Aspekte von Künstlicher Intelligenz informiert werden. Zur
Erreichung dieses Ziels publiziert das ZVKI über die Website www.ZVKI.de
z. B. über Gesetzgebungsverfahren wie die KI-Verordnung. Das ZVKI spricht
Verbraucherinnen und Verbraucher und interessiertes Fachpublikum mit
plattformgerechten Formaten auch auf Instagram, Twitter und LinkedIn an. Eine
Präsentation bei diversen Veranstaltungen (re:publica, Digitalwoche Kiel, KI
Biennale in Essen und dem Tag der Offenen Tür BMUV, Digitalgipfel der
Bundesregierung) komplettiert diese Maßnahmen. Das ZVKI führt monatlich
interdisziplinäre Fach-AGs zu Themen wie Zertifizierung von KI, Nachhaltigkeit
algorithmischer Systeme und Verbraucherinformation durch. Es veröffentlicht
auch ein Magazin („Missing Link“).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6862
verwiesen.
56. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Projekts Datenraum Kultur und der
Einrichtung einer überregionalen IT-Infrastruktur, die einen dezentralen,
sicheren und selbstbestimmten Datenaustausch im Kulturbereich ermöglicht
(siehe S. 25, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist eine erleichterte Verfügbarkeit und die Vernetzung von
Kulturdaten als Grundlage für innovative Angebote und Geschäftsmodelle.
Dafür ist die Förderung des Projektes Datenraum Kultur angelaufen. Das Projekt
befindet sich planmäßig in der ersten Phase. Der Stand des Projektes war
Gegenstand eines Auftaktsymposiums vom 25. April 2023 in München.
57. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Entwicklung der Deutschen Digitalen
Bibliothek (siehe S. 26, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die Vernetzung digitaler Angebote deutscher Kultur-
und Wissenseinrichtungen aller Sparten durch ein Portal, welches das kulturelle
Erbe Deutschlands noch intuitiv erfahrbarer macht. Dafür sind Bund, Länder
und Kommunen und das gesamte Kompetenznetzwerk mit der
Weiterentwicklung befasst. Auf Grundlage einer zusätzlichen Projektförderung der
Beauftragten für Kultur und Medien in Höhe von 5,5 Mio. Euro erfolgte u. a. die
Überarbeitung der Website mit dem Ziel der weiteren Erschließung neuer
Zielgruppen. Der Relaunch der Website der Deutschen Digitalen Bibliothek fand
Anfang Mai 2023 statt.
58. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Initiative Gutes Aufwachsen (siehe S. 27,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die Förderung digitaler Kompetenzen bereits ab dem
frühen Kindesalter, auch unter Einbeziehung von Eltern und Fachkräften. Dafür
wurden verschiedene Projekte gehörend zur Initiative zur gezielten Förderung
der Medienkompetenz initiiert. Darauf aufbauend werden diese Projekte
weiterentwickelt, um Medienerziehung und Medienkompetenzförderung
nachhaltig zu verankern.
59. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Erarbeitung einer Strategie zur Kooperation bei
der Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe mit Ländern,
Kommunen und freien Trägern (siehe S. 27, Digitalstrategie der
Bundesregierung), und welche Gespräche haben hierzu unter Beteiligung von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bereits
stattgefunden (bitte auflisten)?
Auf Grundlage eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz
aus dem Jahr 2021 erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter
Beteiligung des BMFSFJ derzeit Eckpunkte für eine gemeinsame Strategie von Bund,
Ländern, Kommunen und freien Trägern zur Digitalisierung der Kinder- und
Jugendhilfe. Die Arbeitsgruppe hat sich bislang auf die Zielsetzungen der
Strategie in den Bereichen Infrastruktur, Konzepte, Kompetenzen/Qualifizierung,
Dialogorientierung/Beteiligung sowie Rahmenbedingungen verständigt und
will nun u. a. unter Berücksichtigung von Gutachten klären, was erforderlich
ist, um diese Ziele zu erreichen. Das Vergabeverfahren für die Gutachten wird
über das Land Brandenburg gesteuert.
60. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Entwicklung von „innovativen Digitalen
Familienassistenten“ (siehe S. 27, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Mit den „Digitalen Familienassistenten“ wird die Bundesregierung ein
modernes und nutzerfreundliches digitales Informationsangebot zu
Familienleistungen zur Verfügung stellen. Der Elterngeldrechner unterstützt Eltern und
werdende Eltern bei der gemeinsamen Planung und partnerschaftlichen Aufteilung
ihrer Elterngeldmonate. Er kann bereits über das Familienportal des BMFSFJ
angesteuert werden und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Der Chatbot
Familie befindet sich in der Entwicklung.
61. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Initiative Vernetzung bundesweit erfolgreicher
Projekte und Initiativen zur digitalen Kompetenzvermittlung gegenüber
älteren Menschen unter dem Dach des „Digitalpakts Alter“ (siehe S. 28,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der digitalen Teilhabe durch mehr und
bessere Vermittlung digitaler Kompetenzen an ältere Menschen. Dafür wurden in
einer ersten Ausschreibung 50 neue Erfahrungsorte im gesamten Bundesgebiet,
vorzugsweise in strukturschwachen Regionen, ausgewählt. Die Gesamtzahl der
geförderten Erfahrungsorte beträgt damit aktuell 200, inklusive der 150 Orte
aus der ersten Projektförderphase (2021 bis 2022). Weiterhin fand am 2. Mai
2023 die erste von vier geplanten Fachtagungen statt, bei der rund 100
Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Austausch über Best-Practices in der
Vermittlung von Digitalkompetenzen und über die Chancen der Digitalisierung im
Bereich soziales Miteinander kamen. Darüber hinaus wurden im April 2023 elf
Bundesländer als neue Partner im DigitalPakt Alter willkommen geheißen, die
für noch mehr Sichtbarkeit, Vernetzung und Wissensaustausch sorgen.
62. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Forschungsprogramms „Miteinander durch
Innovation“ (siehe S. 28, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
66. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Forschungsprogramms „Miteinander durch
Innovation“ (siehe S. 28, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Fragen 62 und 66 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das im Dezember 2020 veröffentlichte Forschungsprogramm „Miteinander
durch Innovation“ befindet sich mit der Veröffentlichung neuer
Förderrichtlinien zur Erforschung und Entwicklung interaktiver Technologien für
Gesundheit und Lebensqualität in der planmäßigen Umsetzung. Das Themenspektrum
reicht von hybriden Interaktionssystemen zur Aufrechterhaltung der
Gesundheit über technologiegestützte Innovationen für Sorgegemeinschaften bis hin zu
datengetriebenen Planungsprozessen in Kommunen und innovativen Lösungen
für die zwischenmenschliche Kommunikation über Distanz. Zudem wurde im
September 2022 eine Änderungsbekanntmachung zum Thema Long-COVID
umgesetzt. Insgesamt wurden im Rahmen der inzwischen neun
Bekanntmachungen bislang 78 F&E-Verbundprojekte mit Fördermitteln in Höhe von rund
90 Mio. Euro bewilligt. Details zur Forschungsförderung und zu
Veranstaltungen sind aktuell auf dem zughörigen Fachportal des BMBF zu finden ( abrufbar
unter: www.interaktive-technologien.de/). Die Veröffentlichung weiterer
Fördermaßnahmen aus dem Forschungsprogramm ist geplant. Diese werden
derzeit ausgearbeitet und abgestimmt.
63. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Projekts „KI-Kompass inklusiv“ und dem
Aufbau einer Datenbank mit entsprechenden Technologien (siehe S. 28,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Das aus dem Ausgleichsfonds finanzierte Projekt „KI-Kompass inklusiv“ ist
wie geplant im Oktober 2022 gestartet und läuft bis September 2027. Am
2. Juni 2023 findet eine Auftaktveranstaltung in Berlin statt.
64. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung des
Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (siehe S. 28, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
65. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Ausbaus der Bundesfachstelle für
Barrierefreiheit (siehe S. 28, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Fragen 64 und 65 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Weiterentwicklung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist eines
der im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode vereinbarten Instrumente,
um die Barrierefreiheit in Deutschland im privaten Bereich auszubauen. Mit
dem BFSG wurde die RL (EU) 2019/882 eins zu eins umgesetzt, sodass der
Anwendungsbereich bisher auf die in der Richtlinie genannten Produkte und
Dienstleistungen beschränkt ist. Das BMAS prüft, ob der Anwendungsbereich
auf weitere digitale Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet werden kann.
Eine Umsetzung würde im Rahmen der vom BMAS geplanten Reform zur
Barrierefreiheit möglichst noch diese Legislaturperiode erfolgen.
Der Ausbau der Beratungsarbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist eng
an die geplante Reform zur Barrierefreiheit geknüpft und wird in ihrem
Rahmen konkretisiert werden.
67. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Datenstrategie“ (siehe S. 29, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
Die Abstimmung zur Datenstrategie dauert an.
69. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen nationalen „Datengesetzes“, und bis wann
plant die Bundesregierung, dieses dem Deutschen Bundestag
vorzulegen (siehe S. 30, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Mit dem EU Data Act soll ein innovationsorientiertes Datenrecht für fairen
Datenzugang und faire Datennutzung in Europa gefördert werden. Insbesondere
für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für Verbraucherinnen und
Verbraucher sollen Verbesserungen erreicht werden, Anreize zum Erheben und
Teilen von Daten zu setzen und den Anbieterwechsel bei Clouddiensten zu
erleichtern. Ob und inwieweit der Data Act eine Umsetzung durch nationales
Recht erfordert, ist nach Abschluss des Rechtssetzungsverfahren zum Data Act
zu bewerten.
70. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Aufbaus von „KI-Servicezentren“ für die
stärkere Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Mittelstand (siehe S. 30,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Mit den KI-Servicezentren wird der Transfer von KI-Anwendungen in die
Praxis für die Wissenschaft und Wirtschaft gestärkt. Dafür wurden durch das
BMBF im Sommer 2022 in einem wettbewerblichen Verfahren insgesamt vier
KI-Servicezentren zur Förderung ausgewählt. Die Förderung ist im Oktober
2022 gestartet; die Zentren befinden sich im Aufbau. Eine Zwischenevaluation
ist im Herbst 2025 vorgesehen. Für die Förderung der KI-Servicezentren stellt
das BMBF insgesamt mehr als 55 Mio. Euro zur Verfügung.
71. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Aufbaus eines dezentralen und vernetzten
Datenraums zur nachhaltigen Sicherung und Nutzbarmachung von
Forschungsdaten (siehe S. 31, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Mit der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) werden die
Datenbestände von Wissenschaft und Forschung für das gesamte deutsche
Wissenschaftssystem systematisch erschlossen, vernetzt und nachhaltig nutzbar
gemacht. Ziel ist dabei, Forschungsdaten über Disziplinen hinweg besser zu
nutzen, um neue Erkenntnisse zu gewinnen und innovative Dienstleistungen und
Produkte zu entwickeln. Die insgesamt 27 NFDI-Konsortien haben im Oktober
2020, Oktober 2021 und März 2023 die Arbeit aufgenommen. Die Vernetzung
der Konsortien und die gemeinsame Arbeit an (inter-)disziplinären Themen
wird im Rahmen der laufenden Bund-/Länderförderung weiter vorangetrieben.
72. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Gründung einer Deutschen Agentur für
Transfer und Innovation (DATI; siehe S. 31, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Nach der Durchführung eines Konsultationsprozesses in verschiedenen
Formaten mit Akteuren aus den Bereichen Transfer und Innovation, der im Januar und
Februar 2023 mit vier Workshops zu besonders diskutierten Themen
abgeschlossen wurde, befindet sich das BMBF zurzeit in der Ausarbeitung und
internen Abstimmung des Konzepts zur Ausgestaltung der Deutschen Agentur
für Transfer und Innovation. Dies beinhaltet auch den Zeitplan und das weitere
ressortübergreifende Verfahren sowie die Einbindung des Parlaments.
73. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung der Agentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) mit dem Ziel, disruptive Innovationen noch
„schneller und flexibler fördern zu können“ (siehe S. 31,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Weiterentwicklung der Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) wird in
zwei Phasen durchgeführt. Die erste Phase umfasst untergesetzliche
Maßnahmen und ist bereits in 2022 erfolgreich umgesetzt worden. Die zweite Phase
umfasst gesetzliche Maßnahmen. Dazu befindet sich der Entwurf eines
SPRIND-Freiheitsgesetzes zur weiteren Verbesserung der rechtlichen und
finanziellen Rahmenbedingungen derzeit in der formellen Ressortabstimmung.
74. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft
durch Gaia-X, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung
hierzu bereits unternommen (siehe S. 31, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Die Maßnahme zielt auf eine bessere Vernetzung von Wissenschaft und
Wirtschaft und einen besseren Zugang zu Daten aus der Wirtschaft für die
Forschung. Hierfür wurde zunächst ein initialer Demonstrator zu einem
interoperablen Datenraum für den Bereich „Biodiversität“ eingerichtet. Im nächsten
Schritt geht es darum, diesen zu erweitern und um zusätzliche User-Stories zu
ergänzen.
75. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Schaffens von Datenzugangsrechten für die
Forschung (siehe S. 31, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel des Forschungsdatengesetzes ist es, den Zugang zu Forschungsdaten für
öffentliche und private Forschung umfassend zu verbessern und zu
vereinfachen. Hierfür hat das BMBF die interessierten Kreise und Stakeholder im
Rahmen einer Stakeholder-Konsultation eingebunden.
76. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Aktionsplans Forschungsdaten“ (siehe S. 31,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Der Aktionsplan Forschungsdaten bündelt die datenbezogenen Aktivitäten des
BMBF strategisch mit dem Ziel, eine Kultur des Teilens und Nachnutzens von
Forschungsdaten zu schaffen. Ziel des Aktionsplans ist insbesondere die
Verbesserung der Datenkompetenzen auf allen Karrierestufen in der Wissenschaft
und in allen Wissenschaftsbereichen. Hierfür hat die Bundesregierung
beispielsweise ein Förderprogramm zum Aufbau von Datenkompetenzzentren in
der Wissenschaft (DKZ) gestartet. Darüber hinaus befindet sich ein Programm
zur Förderung der Datenkompetenzen des wissenschaftlichen Nachwuchses
sowie ein Programm zur Förderung des Forschungsdatenmanagement an
Fachhochschulen und Hochschulen der angewandten Wissenschaften in der
Umsetzung.
77. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Zukunftsstrategie“, mit der die Forschungs-
und Innovationspolitik weiterentwickelt werden soll (siehe S. 31,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation wurde am 8. Februar 2023
vom Bundeskabinett beschlossen, um eine starke strategische Positionierung
des deutschen Forschungs- und Innovationssystems zu ermöglichen und einen
Beitrag zur Bewältigung der gesellschaftlichen und globalen
Herausforderungen zu leisten. Hierzu hat sich die Bundesregierung auf sechs Missionen
verständigt. Diese adressieren Themen wie ressourcenbewusstes Wirtschaften,
Klimaschutz und Bewahrung der Artenvielfalt, Gesundheit, Technologische
Souveränität, Umweltschutz sowie gesellschaftliche Resilienz. Die Missionen
werden durch Ziele konkretisiert. Dies ist Aufgabe der Missionsteams, die in Kürze
initiiert werden. Dabei handelt es sich um ressortübergreifende
Koordinierungseinheiten, in denen die fachliche Umsetzung sowie die Zielerreichung
regelmäßig erörtert werden. Hierzu erfolgen derzeit die Abstimmungen zur
konkreten Operationalisierung. Zudem erfolgt derzeit der Aufbau des Forums
#Zukunftsstrategie, das die Missionsteams beratend begleiten soll.
78. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung beschriebenen „Start-up-Strategie“ (siehe S. 32,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Bundesregierung hat im Juli 2022, unter Federführung des BMWK,
erstmals eine umfassende Start-up-Strategie verabschiedet (abrufbar unter: www.b
mwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Digitalisierung/start-up-strategie.html). Die
Strategie zielt darauf, das Ökosystem für Start-ups zu stärken. Sie enthält rund
130 konkrete Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Die Strategie basiert
unter anderem auf einem umfangreichen Beteiligungsprozess der Stakeholder,
in dem Handlungsbedarfe identifiziert und konkretisiert worden sind
(themenbezogene Experten-Workshops, Online-Konsultation).
Mit dem Kabinettbeschluss ist die Strategie in die Phase der Umsetzung
eingetreten. Die Bundesregierung hat seitdem bereits einige Maßnahmen der
Strategie umgesetzt.
Besonders wichtig sind die neuen Instrumente im Start-up-
Finanzierungsbereich. Mehrere neue Module des 10 Mrd.-Euro-Zukunftsfonds sind jetzt
einsatzbereit:
– Im Februar 2023 hat der neue DeepTech & Climate Fonds (DTCF, zu
finden unter: dtcf.de/) begonnen, zu investieren. Seine erste Investition ging in
ein Start-up mit einem neuartigen 3D-Druckverfahren, das zukünftig
beispielsweise in der Medizintechnik angewendet werden könnte. Der DTCF
investiert gemeinsam mit privaten kooperierenden Beteiligungsgebern
direkt in Deep-Tech-Unternehmen und verfolgt dabei eine langfristige
Investitionsperspektive.
– Ebenfalls im Februar 2023 ist die European Tech Champions Initiative (ET-
CI) gestartet, an der sich Deutschland auch mit Mitteln aus dem
Zukunftsfonds beteiligt. Die ETCI beteiligt sich als Dachfonds an europäischen
Wachstumsfonds und soll großvolumige Finanzierungsrunden verstärkt aus
europäischen Investitionsmitteln ermöglichen. Bislang wurden Mittel in
Höhe von rund 3,75 Mrd. Euro für die ETCI zugesagt, davon 1 Mrd. Euro
aus Deutschland.
– Das inhaltlich weiterentwickelte und aufgestockte Modul Venture Tech
Growth Financing (zu finden unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Untern
ehmen/Innovation-Digitalisierung/F%C3%B6rderprodukte/Venture-Tech-G
rowth-Financing-(851)/) stellt Fremdkapital in Form von „Venture Debt“
für junge technologieorientierte Wachstumsunternehmen bereit. Das ist
insbesondere für Start-ups in der späten Wachstumsphase wichtig, die in der
Regel noch keinen Zugang zum „klassischen“ Bankkredit haben.
Auch außerhalb des Zukunftsfonds stehen neue Mittel bereit: Im März 2023 hat
die Bundesregierung die vierte Generation des High-Tech Gründerfonds
(HTGF) aufgelegt. Mit knapp 500 Mio. Euro stellt der HTGF IV mehr Mittel
als alle bisherigen Fonds des HTGF direkt für innovative, technologie-
orientierte Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, bereit. Rund ein Drittel
des Fondsvolumens wird von privaten Investoren zur Verfügung gestellt.
Im Sommer 2023 wird die Bundesregierung ausführlich zur Start-up-Strategie
berichten und einen Überblick über den Umsetzungsstand sämtlicher
Maßnahmen geben.
79. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Förderschwerpunkts „Mittelstand-Digital“ und
des Investitionszuschussprogramms „Digital Jetzt“ (siehe S. 32,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Das BMWK unterstützt Unternehmen, insb. KMU, im Förderschwerpunkt
Mittelstand-Digital mit drei branchenoffenen Förderinitiativen bei der digitalen
Transformation: dem Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren, der Initiative
IT-Sicherheit in der Wirtschaft und dem Investitionszuschussprogramm
„Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Ziel der Maßnahmen ist die
Stärkung des Digitalisierungsgrades des deutschen Mittelstandes, wie
beispielsweise im Digitalisierungsindex Mittelstand gemessen.
Mit der Förderbekanntmachung für ein bundesweites „Netzwerk Mittelstand-
Digital“ vom 22. Juli 2020 wird das Netzwerk der Zentren seit 2021 neu
ausgerichtet und der Netzwerkcharakter gestärkt. Seit Mitte 2021 gehen neue
Mittelstand-Digital Zentren an den Start. Bis Mitte 2023 sind voraussichtlich 29
Zentren aktiv. Der Großteil sind „Nachfolgezentren“ der Mittelstand 4.0-
Kompetenzentren, die zwischenzeitlich ausgelaufen sind.
Mit der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft bietet das BMWK KMU und
Handwerk ein breites Unterstützungsangebot zur Erhöhung der eigenen IT-
bzw. Cybersicherheit. Mit der im September 2022 neu veröffentlichten
Förderbekanntmachung wurden die Aktivitäten der Initiative IT-Sicherheit in der
Wirtschaft neben dem Tätigkeitsfeld Prävention auch auf die Felder Detektion
und Reaktion ausgeweitet. Zur Zielgruppe der Initiative gehört nun auch die
Start-up-Szene.
Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ bietet KMU, einschließlich des
Handwerks und der freien Berufe, mit drei bis 499 Mitarbeitenden seit September
2020 Zuschüsse zu Investitionen in digitale Technologien und Anwendungen
(insb. Hard-/Software) sowie in die Qualifizierung von Mitarbeitenden zu
Digitalthemen. Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
80. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Ziels, den Standort für Unternehmen der
digitalen Finanzbranche zu verbessern, indem effektive und zügige
Genehmigungsverfahren und Rechtssicherheit für digitale Technologien
vorangetrieben werden (siehe S. 32, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Die Bundesregierung setzt sich entsprechend der Zielstellung der
Digitalstrategie fortlaufend dafür ein, Deutschland zu einem führenden europäischen
Standort für digitale Finanzdienstleister zu machen. Hierzu tritt die Bundesregierung
für einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für neue Technologien wie die
Distributed-Ledger-Technologie (DLT) ein. Auf europäischer Ebene hat sich die
Bundesregierung z. B. aktiv in die Verhandlungen der europäischen
Verordnung zu „Markets in Crypto Assets“ (vorläufiger politischer Kompromiss vom
30. Juni 2022) wie auch in die Verhandlungen zur europäischen Verordnung zu
einem „DLT Pilot Regime“ (Inkrafttreten am 23. März 2023 für drei Jahre)
eingebracht. Diese Vorhaben tragen zur Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit
Europas beim Einsatz digitaler Technologien im Finanzsektor bei. Auf
nationaler Ebene haben das Bundesministerium der Finanzen und das
Bundesministerium der Justiz (BMJ) zudem im April 2023 einen Referentenentwurf für das
Zukunftsfinanzierungsgesetz zur Digitalisierung, Entbürokratisierung und
Internationalisierung des deutschen Finanzmarkts veröffentlicht. Dessen Ziel ist
es, den Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für
internationale Unternehmen und Investoren zu machen. Insbesondere Start-ups,
Wachstumsunternehmen sowie KMU als Treiber von Innovation soll der
Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtert werden.
Das Bundesministerium der Finanzen steht zur Weiterentwicklung des digitalen
Finanzstandorts Deutschlands auch im Austausch mit den Expertinnen und
Experten des Digital Finance Forums. Das Digital Finance Forum beim
Bundesministerium der Finanzen vertieft den Austausch zwischen Politik und Praxis,
um den digitalen Finanzstandort Deutschland zu stärken und zukunftsfest zu
machen.
81. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hin zu einer „digitalisierten
Finanzdienstleistungsaufsicht“, und welche konkreten Schritte plant die
Bundesregierung, hierzu noch umzusetzen (siehe S. 32, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat neue
Arbeitsweisen etabliert, bei denen sie konsequent die Möglichkeiten der
Digitalisierung und moderner Technologien nutzt. Für ihre Mitarbeitenden hat sie ein
kulturelles Umfeld geschaffen, das Kompetenzentwicklung, Eigenverantwortung
und übergreifende Vernetzung im Sinne einer Allfinanzaufsicht befördert. Es
wurden geeignete Steuerungsinstrumente etabliert, um dies zu gewährleisten.
Die BaFin arbeitet kontinuierlich an der Digitalisierung ihrer Aufsichts- und
Unterstützungsprozesse und setzt ihre Modernisierungsmaßnahmen in eigener
Verantwortung um. Sie hat hierzu u. a. Mittelfristziele, Jahresziele und
Modernisierungsschwerpunkte als strategische Steuerungsinstrumente etabliert.
Diese sind als Meilensteine in das Digitalstrategie-Projekt „Digitalisierte
Finanzdienstleistungsaufsicht“ eingeflossen.
Im Jahr 2022 hat die BaFin nach ihren Angaben eine zentrale Methode zur
Prozessoptimierung erfolgreich erprobt sowie erste geeignete Prozesse mittels
Robotic Process Automation automatisiert. Diese Grundlagen seien Voraussetzung
für eine breite Prozessoptimierung und Digitalisierung in allen
Geschäftsbereichen. Die Nutzung der zentralen Methoden und Tools werde derzeit und in den
kommenden Jahren sukzessive ausgeweitet und gefördert, und
Umsetzungsvorhaben werden regelmäßig hausweit priorisiert und initiiert.
82. Welche Gespräche haben unter Beteiligung der Bundesregierung bereits
mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten über eine
europäische Aufsicht im Kryptobereich (siehe S. 32, Digitalstrategie der
Bundesregierung) stattgefunden, und welche Vertreterinnen und
Vertreter der Bundesregierung haben hieran teilgenommen (bitte auflisten)?
Die Mitglieder der Bundesregierung pflegen im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine Verpflichtung zur
Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich
Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw.
aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse
sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten
sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen,
Dr. Florian Toncar, hat am 27. Februar 2023 ein Gespräch mit Verena Ross
(Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) zu diesem Thema
geführt.
83. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Datenraums Industrie 4.0“ und der „Plattform
Industrie 4.0“ (siehe S. 33, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Als Grundlage für datengetriebene branchenübergreifende Kollaboration in der
Industrie legt die Plattform Industrie 4.0 aktuell einen besonderen Fokus auf
die Entwicklung von föderierten Datenräumen für die Industrie. Hierzu hat sie
u. a. eine koordinierende Rolle im Rahmen der Industrieinitiative
„Manufacturing-X“. Das BMWK hat dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
ein umfassendes Förderkonzept zur Unterstützung der Initiative
„Manufacturing-X“ vorgelegt, das dieser am 19. April 2023 zur Kenntnis genommen hat.
Auf dieser Grundlage erarbeitet das BMWK aktuell eine Förderrichtlinie für
hochrelevante Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die im Juli 2023
veröffentlicht werden soll. Die Bewilligung erster Projekte ist noch in 2023
vorgesehen. Aufbauend auf diesen Forschungs- und Entwicklungsprojekten wird in
einem zweiten Schritt der Breitentransfer vorangetrieben.
84. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Gesetzes, „das einheitliche und
innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue
Freiräume zur Erprobung von Innovationen ermöglicht“ (siehe S. 33,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung moderner rechtlicher
Rahmenbedingungen für Reallabore zur Erprobung von Innovationen unter realen Bedingungen,
die unter anderem auch zum digitalen und nachhaltigen Wandel beitragen.
Hierzu wird in den kommenden Monaten ein umfassender
Konsultationsprozess gestartet auf Grundlage des Grünbuchs Reallabore, welches derzeit
erarbeitet wird.
85. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Important Project of Common European
Interest (IPCEI) Next Generation Cloud Infrastructure and Services
Industrial Cloud (siehe S. 34, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist es, die Entwicklung fortschrittlicher Cloud-
Technologien in Europa voranzutreiben. Die zwölf beteiligten Mitgliedstaaten haben im
April 2022 umfangreiche Projektunterlagen an die Europäische Kommission
gesandt. Aktuell werden detaillierte Fragen zu diesem IPCEI und seinen
Teilprojekten aus den Mitgliedstaaten mit der Kommission geklärt. Die
beihilferechtliche Genehmigung wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 erwartet.
86. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Industriestrategie“ (siehe S. 34,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Industriestrategie befindet sich im Entwicklungsprozess. Ziel der Strategie
ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken, so Wohlstand und
Wohlstandsteilhabe zu erneuern und auf eine klimaneutrale Basis zu stellen.
Die Strategie wird sich unter anderem auf folgende Kernbereiche
konzentrieren: Transformation hin zur Klimaneutralität, technologische Souveränität
stärken, Resilienz und Reduktion kritischer Abhängigkeiten in Lieferketten durch
Diversifizierung verbessern, Planungs- und Genehmigungsverfahren
vereinfachen und beschleunigen, Fachkräfte durch Aus- und Weiterbildung sowie
Zuwanderung sichern und konsequent die Chancen der Digitalisierung nutzen.
Das BMWK hat bereits in vielen dieser Bereiche Maßnahmen zur Umsetzung
eingeleitet und integriert die verschiedenen Instrumente nun in ein kohärentes
und umfassendes Konzept der Industriepolitik.
87. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Entwicklung einer Nationalen Online-
Weiterbildungsplattform (NOW!) durch die Bundesagentur für Arbeit und
deren Verzahnung mit der Nationalen Bildungsplattform (siehe S. 35,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist es, die Vielfalt an Weiterbildungsangeboten, Beratungs-
und Fördermöglichkeiten im Bereich der beruflichen Weiterbildung über ein
zentrales Online-Eingangsportal transparenter und leichter zugänglich zu
machen. Hierfür wurde im September 2022 ein Umsetzungsprojekt durch die
Bundesagentur für Arbeit (BA) gestartet. Geplant ist, dass die Plattform Anfang
2024 mit einer ersten Version in Betrieb geht und bis Ende 2024 in weiteren
Ausbaustufen um weitere Funktionen und Inhalte sukzessive ausgebaut wird.
In einem Arbeitsprozess zwischen BMBF, BMAS und BA werden die mit
Blick auf die Verzahnung von Nationaler Bildungsplattform (NBP) und
Nationaler Online-Weiterbildungsplattform (NOW) relevanten Fragen bearbeitet.
Gemeinsames Ziel ist es, dass sich die NOW als das zentrale Online-
Eingangsportal für den Bereich der arbeitsmarktorientierten, beruflichen Weiterbildung
in die NBP einfügt.
88. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Entwicklung eines Auslandsportals zur
Digitalisierung der Prozesse im Rechts- und Konsularbereich, und wie viele
Auslandsvertretungen, Konsulate und sonstige Stellen plant die
Bundesregierung, bis 2025 in ein solches Auslandsportal zu integrieren
(siehe S. 35, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die Digitalisierung der Prozesse im Rechts- und
Konsularbereich für krisenresiliente und kundenfreundliche
Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere bei der Beantragung und Ausstellung von Visa und Pässen.
Aktuell können hochqualifizierte Fachkräfte die sogenannte blaue Karte EU an
13 Auslandsvertretungen online über das Auslandsportal beantragen.
Reisepässe können in einem Pilotverfahren an drei Auslandsvertretungen online
beantragt werden. Die Funktionalitäten des Auslandsportals sowie die Anbindung
der Auslandsvertretungen werden schrittweise ausgeweitet. Bis zum Jahr 2025
soll die Visumvergabe umfassend digitalisiert sein und das Auslandsportal
grundsätzlich weltweit für Konsularkundinnen und -kunden zur Verfügung
stehen.
89. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Rechtsrahmens für mobile Arbeit (siehe S. 36,
Digitalstrategie der Bundesregierung), und welche Gespräche haben auf
europäischer und internationaler Ebene unter Beteiligung der
Bundesregierung bisher stattgefunden, um rechtssicheres mobiles Arbeiten aus
anderen Staaten der Europäischen Union und bzw. oder Drittstaaten zu
ermöglichen?
Entscheidungen über konkrete Anpassungen des nationalen Rechtsrahmens für
mobile Arbeit wurden noch nicht getroffen. Hierzu hat die Bundesregierung
keine Gespräche auf europäischer oder internationaler Ebene geführt.
90. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz, und
wann wird die Bundesregierung hierzu Eckpunkte und einen
Gesetzentwurf vorlegen (siehe S. 36, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das BMAS haben
Vorschläge zur Umsetzung des Koalitionsvertrags zum Beschäftigtendatenschutz
erarbeitet und mit relevanten Stakeholdern erörtert. Auf der Grundlage des
Stakeholderdialogs wird kurzfristig ein Referentenentwurf erarbeitet.
91. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA;
siehe S. 36, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) wurde 2002 gegründet und ist
die zentrale Plattform für Arbeitsqualität und -kultur in Deutschland. Die
Initiative wurde vom BMAS initiiert. Sie ist sozialpartnerschaftlich getragen und
nicht kommerziell. Im Rahmen der INQA-Experimentierräume (EXP) werden
Projekte gefördert, die hochgradig innovative Lösungen für die Gestaltung der
digitalen Arbeitswelt entwickeln bzw. erproben und dies mit einem
sozialpartnerschaftlichen Ansatz, mit wissenschaftlicher Begleitung. Den Rahmen bilden
die vier INQA-Themenfelder Führung, Diversity, Gesundheit und Kompetenz.
Der Fokus liegt auf der Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen, da hier
der Bedarf für die Unterstützung bei Transformationsprozessen besonders hoch
ist.
2019 wurde die laufende Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Unternehmen und
Verwaltungen im digitalen Wandel“ um den Förderschwerpunkt
menschenzentrierte Einführung Künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb erweitert. Die 11
ausgewählten INQA-Experimentierräume KI nahmen 2020 ihre Arbeit auf und
werden bis Ende des Jahres 2023 abgeschlossen sein.
Über die Kanäle von INQA, wie Newsletter und Website werden die
Ergebnisse der EXP-KI in den Transfer gebracht in Form von Best Practices, konkreten
Handlungshilfen für die betriebliche Praxis.
Eine Übersicht der Experimentierräume KI ist öffentlich verfügbar (abrufbar
unter: www.inqa.de/DE/ueber-uns/projektfoerderung/ki-experimentierraeume/u
ebersicht.html).
92. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Onlineportals mit Umweltdaten- und
Informationen (siehe S. 37, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist ein zentraler Zugang zu deutschlandweit verfügbaren
Umweltdaten und -informationen zur Stärkung der Transparenz zum Zustand
unserer Umwelt und zur Verbesserung der Möglichkeiten zur gesellschaftlichen
Teilhabe an Umwelt- und Naturschutz. Aufbauend auf einer
Machbarkeitsstudie und einer Konzeption wird gegenwärtig an einer prototypischen
Implementierung gearbeitet. Bis Ende des Jahres 2023 soll eine Basisversion des Portals
umwelt.info online gehen.
93. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung des Rechtsrahmens und der
Standards für intelligente Messsysteme (siehe S. 37, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist eine verstärkte Nutzung intelligenter Messsysteme in
privaten Haushalten und Unternehmen als Beitrag zu einem effizienteren
Energieverbrauch. Das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der
Energiewende“ ist nun auch vom Deutschen Bundestag und Bundesrat gebilligt und somit
final beschlossen.
94. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Initiative „Digitale
Nachhaltigkeitsinnovationen“ (siehe S. 37, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Initiative „Digitale Nachhaltigkeitsinnovationen“ umfasst eine Reihe von
Maßnahmen und Förderaktivitäten zur Erforschung und Nutzung innovativer
digitaler Anwendungen im Sinne der Nachhaltigkeit. Sie baut auf dem Ende
2019 veröffentlichten Aktionsplan „Natürlich. Digital. Nachhaltig.“ auf und
schafft einen neuen Förderschwerpunkt. Exemplarische Meilensteine, die bei
der Umsetzung der Initiative in den letzten Monaten erreicht wurden, waren der
Start der Anschlussförderung „Infrastruktur für Forschungsschiffdaten –
Unterwegsdaten“, die Bekanntmachung der Förderrichtlinie „WarmWorld“ für eine
hochauflösende Klimamodellierung sowie der Projektstart für eine Metastudie
zu Nachhaltigkeitseffekten der Digitalisierung.
95. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Förderung der Nutzung der Abwärme von
Rechenzentren und einer Regelung zu deren Effizienzanforderungen
(siehe S. 38, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist eine bessere Nutzung der Abwärme von Rechenzentren
und ein verbesserter Einsatz umwelt- und klimafreundlicher Kühlmethoden.
Mit der zum 1. Mai 2023 novellierten Bundesförderung für Energie- und
Ressourceneffizienz in der Wirtschaft wird die Nutzung der Abwärme mit bis zu
15 Mio. Euro je Einzelvorhaben unterstützt. Eine Regelung von
Effizienzanforderung für Rechenzentren ist enthalten in § 11 des am 19. April 2023 im
Bundeskabinett beschlossenen Entwurfes eines Gesetzes zur Steigerung der
Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes.
96. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Stärkung der Nachhaltigkeit in der
Landwirtschaft durch die Erprobung und Entwicklung digitaler Technologien auf
Experimentierfeldern (siehe S. 39, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist eine verbesserte Anwendung digitaler Technologien in
der Landwirtschaft als Beitrag zu mehr Effizienz, Nachhaltigkeit und Tierwohl.
Hierzu fördert die Bundesregierung Experimentierfelder, die auch ein breites
Informationsangebot für die Praxis zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse
werden in einem für Frühjahr 2025 geplanten Abschlussbericht zusammengefasst.
97. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens, die öffentlichen Daten, welche in
der Landwirtschaft benötigt werden, einfacher und in geeigneter
Qualität und Aktualität frei zur Verfügung zu stellen (siehe S. 39,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der Veröffentlichungen von
maschinenlesbaren Datensätzen zu landwirtschaftlichen Themen. Hierzu wurde im
Geschäftsbereich des BMEL die Arbeitsgruppe (AG)
Forschungsdatenmanagement (FDM)/AG Open Data gegründet, die sich unter anderem mit der
Dateninventarisierung und OpenData-konformen Datenpublikation beschäftigt. Viele
Datensätze bei GovData liegen bereits maschinenlesbar vor. Des Weiteren
arbeitet die AG FDM an einer Pipeline, um verfügbare Metadaten von
vorhandenen Forschungs- und Verwaltungsdaten auf OpenAgrar (www.openagrar.de/co
ntent/index.xml) zu GovData zu exportieren.
Die Maßnahme ist so angelegt, dass sie die kontinuierliche Bereitstellung
offener Daten auch langfristig sicherstellt.
98. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen IT-Konsolidierung Bund (siehe S. 41,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der IT-Konsolidierung Bund (Programm Dienstekonsolidierung) bis Ende
des Jahres 2025 ist es, das bestehende Angebot an Querschnitts-, Basis- und
Infrastrukturdiensten zu harmonisieren, zu optimieren und weitestgehend beim
IT-Dienstleister des Bundes zusammenzuführen. An der Umsetzung wird
kontinuierlich gearbeitet.
99. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Aufbaus der ressortübergreifenden Plattform
„GovLabDE“ (siehe S. 41, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist eine effektive Unterstützung der ressortübergreifenden
Zusammenarbeit für die Bundesverwaltung, um schnell und effizient Projekte
zu initiieren. Hierfür wurde die ressortübergreifende Plattform GovLabDE
aufgebaut. Dort werden den Vorhaben Ressourcen, Infrastrukturen sowie
Methoden und Tools gebündelt bereitgestellt. GovLabDE ist seit Dezember 2022 in
Betrieb. Zehn ressortübergreifende Kooperationsvorhaben werden bereits im
Rahmen von GovLabDE unterstützt.
100. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes
(siehe S. 41, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Es wurde ein formelles Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
101. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen verfassungsfesten Umsetzung des
Registermodernisierungsgesetzes (siehe S. 41, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung der Voraussetzungen zur Umsetzung des
Once-Only-Prinzips für die TOP-Register des IT-Planungsrates durch Bund,
Länder und Kommunen. Dadurch müssen bei der Beantragung von
Verwaltungsleistungen durch Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen bereits
vorhandene Nachweise nicht mehr erbracht werden.
Hierzu sollen die Register ertüchtigt werden und das
Registermodernisierungsgesetz wird umgesetzt: Die Vorbereitung zum Einspielen der ID für die in der
Anlage aufgeführten Register laufen derzeit, erste Piloten werden abgestimmt.
Geplant ist, den Rollout bis 2028 abzuschließen.
102. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens, Schriftformerfordernisse mittels
Generalklausel abzubauen, und welche konkreten
Schriftformerfordernisse hat die Bundesregierung bereits abgebaut (siehe S. 41,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Mit dem geplanten OZG-Änderungsgesetz sollen Schriftformerfordernisse im
Rahmen der digitalen Beantragung von Verwaltungsleistungen abgebaut
werden. Damit ist eine wichtige rechtliche Hürde, die oft zu Medienbrüchen führte,
beseitigt. Weiterhin hat die Bundesregierung den Digitalcheck eingeführt, in
dem alle Gesetzentwürfe dahingehend geprüft werden, ob
Schriftformerfordernisse entfallen können.
104. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Schaffung eines Portalverbunds, in dem
Portale, Onlinedienste, Basisdienste und sonstige IT-Komponenten zur
Realisierung von Verwaltungsleistungen modular und über alle föderalen
Ebenen interagieren können (siehe S. 41, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Mit dem IT-Planungsratsbeschluss 2018/40 (abrufbar unter: www.it-planungsra
t.de/beschluss/beschluss-2018-40) wurden die Kriterien für den Portalverbund
beschlossen, die von den teilnehmenden Verwaltungsportalen stufenweise bis
2022 zu erfüllen sind. Die Koordinierungsgruppe Portalverbund berichtet dem
IT-Planungsrat jährlich den Sachstand zur Erreichung dieser Kriterien. Der
Sachstandsbericht 2022 fand, dass die Umsetzung des Portalverbunds in
zentralen Feldern sehr weit fortgeschritten ist. Viele Bundesländer konnten seit
dem Vorjahresbericht Lücken bei der Verfügbarkeit der Basisdienste schließen.
Die wenigen noch offenen Punkte werden in 2023 umgesetzt.
105. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Ausbaus des Verwaltungsportals des Bundes
(Bundesportal) (siehe S. 41, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Das Verwaltungsportal des Bundes (Bundesportal) wird als zentraler
Einstiegspunkt und Informationsquelle für Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern
und Kommunen weiter ausgebaut und das Bundesportal befähigt, die
Beantragung aller relevanten OZG-Leistungen direkt durchzuführen.
Bis zum 30. April 2023 wurde die Nutzererfahrung im Bundesportal
neugestaltet, und umfangreiche Verbesserungen in der Barrierefreiheit und
Leistungssuche wurden umgesetzt. Des Weiteren wurde die Bedienbarkeit für
Behördenmitarbeitende ausgebaut. Bis Ende 2023 wird das Bundesportal durch weitere
Funktionen zur Verbesserung der Leistungssuche und -beantragung erweitert
und die Betriebssicherheit ausgebaut.
106. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen „Digitalchecks“ für Gesetze (siehe S. 42,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Das BMI hat zum 1. Januar 2023 eine Beta-Version des Digitalchecks
bereitgestellt, die ressortübergreifend und in Abstimmung mit dem Nationale
Normenkontrollrat (NKR) entstand. Die Pflicht zur Durchführung des Digitalchecks
liegt bei der Bundesregierung. Die Zuständigkeit der inhaltlichen
Ausgestaltung liegt federführend im BMI.
Der NKR prüft seit dem 1. Januar 2023 entsprechend seines erweiterten
gesetzlichen Auftrags, „inwieweit die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer
Regelungen geprüft wurden (Digitalcheck)“ (§ 4 Absatz 3 des NKR-Gesetzes).
Der NKR veröffentlicht das Prüfergebnis im Rahmen seiner Stellungnahme.
Der Digitalcheck gilt für alle neuen Regelungsvorhaben. Die Einführung wurde
durch ressortübergreifende und 14 ressortspezifische
Informationsveranstaltungen begleitet und aktuell durch die Fortsetzung des kontinuierlichen Roll-Outs
über Workshops in den Ressorts unterstützt. Zur weiteren Unterstützung der
Ressorts wurde ein Digitalcheck-Support eingerichtet.
Der Digitalcheck wird federführend durch das BMI und gemeinsam mit einer
interministeriellen Arbeitsgruppe aus Vertretern aus vier für die bessere
Rechtsetzung strategisch relevanten Ressorts (BMAS, BMF, BMFSFJ und BMJ)
sowie der vom BMI beauftragten DigitalService GmbH und in enger
Abstimmung mit dem NKR weiterentwickelt. Die Durchführung des Digitalcheck
setzt so früh wie möglich an – idealerweise dann, wenn mit der Arbeit an einem
Regelungsvorhaben begonnen wird. Eine digitaltaugliche Gesetzgebung schafft
die Voraussetzungen für eine digitale Umsetzung neuer Regelungen und ist
damit ein wichtiges Element für eine erfolgreiche Digitalisierung.
107. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Einführung der Digitalen Rentenübersicht
(siehe S. 42, Digitalstrategie der Bundesregierung), und mit wie vielen
Nutzern rechnet die Bundesregierung bis 2025?
Ziel der Maßnahme ist es, dass Bürgerinnen und Bürger Informationen über
ihre individuelle Absicherung im Alter in der gesetzlichen, betrieblichen und
privaten Altersvorsorge auf einen Blick und an einem Ort digital abrufen
können. Ende 2022 wurde hierfür die erste Betriebsphase gestartet. Im Sommer
2023 soll der Public Launch erfolgen und das Angebot wird allen Bürgerinnen
und Bürgern in einer öffentlichen Testphase zur Verfügung gestellt. Zunächst
werden nur einige freiwillig teilnehmende Vorsorgeeinrichtungen angebunden
und nicht alle Altersvorsorgeansprüche in der Digitalen Rentenübersicht
sichtbar sein. Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht entwickelt im
Sinne einer agilen und nutzerzentrierten Vorgehensweise das Portal auch
während des Regelbetriebs, der sich ab Dezember 2023 an die öffentliche Testphase
anschließt, weiter und setzt Verbesserungen sowie weitere Funktionalitäten um.
Es ist geplant, nach und nach mehr Vorsorgeeinrichtungen anzubinden und in
den Datenaustausch einzubeziehen. Damit wird das Angebot für Nutzende
sukzessive erweitert und attraktiver.
108. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen digitalen Antragsverfahrens zum Bürgergeld
(siehe S. 43, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist es, im Rahmen der Weiterentwicklung von Leistungen
der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu gewährleisten, dass den
Bürgerinnen und Bürgern ein unkomplizierter Onlinezugang zum Bürgergeld zur
Verfügung steht. Dies wurde für die gemeinsamen Einrichtungen über die Seite
www.jobcenter.digital zum 1. Januar 2023 ermöglicht. Die ersten Zahlen
zeigen, dass die digitale Antragstellung gut angenommen wird. Für den Bereich
der zugelassenen kommunalen Träger können die Anträge über
sozialplattform.de gestellt werden.
109. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Einführung digitaler Verfahren in der
Finanzverwaltung (siehe S. 43, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist es, die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens
konsequent weiter vorantreiben und dafür sorgen, dass steuerliche Regelungen
grundsätzlich auch digital umsetzbar sind. Hierfür wurde im Herbst 2022 eine
Fortschritts- und Wirksamkeitsmessung etabliert. Seit Februar 2023 lassen sich
Rechnungen und Belege zur Steuererklärung unkompliziert per Handy mit der
neuen App MeinELSTER+ einscannen. Zudem wurden u. a. Use Cases zur
Umsetzung von Digitalcheck und „Once Only“ initiiert.
110. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen bundesweiten Einführung eines elektronischen
Meldesystems, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von
Rechnungen verwendet wird (siehe S. 43, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist eine deutliche Verringerung der Betrugsanfälligkeit des
Mehrwertsteuersystems sowie die Modernisierung und Entbürokratisierung der
Schnittstelle zwischen Verwaltung und Unternehmen. Die Bundesregierung hat
gemeinsam mit den Ländern die konzeptionellen Arbeiten zur Einführung eines
bundeseinheitlichen elektronischen Meldesystems für die zeitnahe
transaktionsbezogene Meldung von Umsätzen durch die Unternehmen an die Verwaltung
aufgenommen. Um Doppelentwicklungen und mehrmaligen
Umstellungsaufwand für alle Beteiligten zu vermeiden, ist bei diesen Arbeiten der am 8.
Dezember 2022 vorgelegte Rechtsetzungsvorschlag „VAT in the digital age“ der
Europäischen Kommission und die dazu laufenden Erörterungen in den
zuständigen EU-Gremien zu berücksichtigen. Der Rechtsetzungsvorschlag der EU-
Kommission sieht vor, dass den EU-Mitgliedstaaten ab 2028 optional die
Möglichkeit eingeräumt sein soll, entsprechende digitale Meldesysteme für
nationale Umsätze einzurichten. Aus Sicht der Bundesregierung sollten die
Meldungen zu nationalen und innergemeinschaftlichen Umsätzen national in ein
einheitliches Meldesystem einfließen.
Zur Umsetzung wird neben gesetzgeberischen Arbeiten auch eine
umfangreiche Anpassung der IT-Landschaft sowohl in der Wirtschaft als auch in der
Verwaltung erforderlich sein. Die vorliegenden Erfahrungen aus anderen EU-
Mitgliedstaaten, die entsprechende Meldesysteme bereits eingeführt haben bzw.
deren Einsatz vorbereiten, verdeutlichen, dass die Umsetzung anspruchsvoll ist.
Auch die Europäische Kommission geht in ihrem Rechtsetzungvorschlag von
einem mehrjährigen Umsetzungsprozess aus.
Als erster Schritt hin zu einem elektronischen Meldesystem kommt die
Einführung der obligatorischen Verwendung von eRechnungen für inländische B2B-
Umsätze in Betracht. Die Wirtschaft wird derzeit zu entsprechenden
Überlegungen angehört.
111. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens, Förderleistungen auf einem
umfassenden Onlineportal bereitzustellen (siehe S. 43, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Das BMWK wird mit dem Projekt Digitale Förderplattform ein zentrales Portal
für Förderungen bereitstellen. Eine erste Version des Portals („Minimum Viable
Product“) wurde im April 2023 fertiggestellt. Die Förderplattform wird
kontinuierlich fortentwickelt, sodass in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine erste
Veröffentlichung („Go Live“) geplant ist.
112. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Verbesserung der Umsetzung der Open-Data-
Strategie und des Einführens eines Rechtsanspruchs auf Open-Data
(siehe S. 44, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die verbesserte Verfügbarkeit von Verwaltungs- und
Forschungsdaten, damit sie von Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und
Verwaltung selbst besser genutzt werden können. Dafür wurde mit dem
Beschluss der Open-Data-Strategie am 6. Juli 2021 durch das Bundeskabinett ein
Handlungsrahmen zur Verbesserung des Open-Data-Ökosystems des Bundes
gesetzt. Sie umfasst drei Handlungsfelder mit insgesamt 68
Umsetzungsmaßnahmen verschiedener Bundesministerien und -behörden. Die Maßnahmen
werden bis 2025 umgesetzt. Hierzu wurde ein Monitoring aufgesetzt, mit dem
die jeweiligen Umsetzungsstände halbjährlich erfasst werden. Die aktuellen
Status der Maßnahmen sind öffentlich verfügbar über den Internetauftritt des
Kompetenzzentrums Open Data (CCOD) beim Bundesverwaltungsamt
(abrufbar unter: www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentr
um/OpenData/Monitoring/monitoring_node.html). Zum Berichtszeitpunkt sind
neun von 68 Maßnahmen bereits abgeschlossen.
Ein Rechtsanspruch auf Open Data soll mit dem Bundestransparenzgesetz
eingeführt werden. Eckpunkte zu diesem Gesetzesvorhaben werden derzeit im
federführenden BMI erarbeitet.
113. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Einrichtung, Weiterentwicklung und
dauerhaften Verstetigung von Datenlaboren in allen Bundesministerien (siehe
S. 45, Digitalstrategie der Bundesregierung), und wie hat sich die
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen
Datenlaboren der Bundesministerien seit 2021 entwickelt (bitte auflisten)?
Alle Bundesministerien und das Bundeskanzleramt haben ein Datenlabor
eingerichtet. Die Weiterentwicklung und die Verstetigung der Datenlabore liegt in
der Eigenverantwortung der Ressorts.
Die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
verschiedenen Datenlaboren der Bundesministerien seit 2021 ist der
nachfolgenden Darstellung zu entnehmen. Nicht dargestellt ist der Einsatz auch regulärer
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die das Projekt Datenlabor vorbereitet haben
und der etwaige weitere Aufwuchs.
Ressort Mitarbeiter/innen (VZÄ)
2021* 2022* Frühjahr 2023
BMWK 0,8 5,1 9,6
BMF 0 2 3
BMI 0 2 9
AA 0 4 5
BMJ 0 1,4 2,4
BMAS 0 2,9 2,9
BMVg 15 17 23
BMEL 0 5 5
BMFSFJ 0 1,5 1,75
BMG 2,5 12 13
BMDV 0 0 1
BMUV 0,5 2,5 6
BMBF 2,5 4,7 6
BMZ 0 6 7
BMWSB 0 1 1
BKAmt 1,2 0,2 4,2
*jeweils Jahresende.
114. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Digitalpakts für die Justiz (siehe S. 45,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Digitalisierungsinitiative für die Justiz (vormals: Digitalpakt für die
Justiz) ist es, die Justiz in dieser 20. Legislaturperiode mit attraktiven und
zukunftsorientierten Digitalisierungsangeboten als Säule des Rechtsstaats zu
stärken. Im Rahmen dieser Initiative entwickelt das BMJ einerseits selbst
Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung der Justiz. Dabei handelt es sich z. B. um
folgende derzeit laufende Vorhaben: die Entwicklung und Erprobung eines
zivilgerichtlichen Onlineverfahrens, die Entwicklung einer digitalen
Rechtsantragstelle sowie die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Videoportals für die
Justiz. Andererseits beteiligt sich das BMJ an der Finanzierung der
Entwicklung von Digitalisierungsvorhaben durch die Länder. Für diese Ländervorhaben
befinden sich die Finanzierungsanträge mit dem Ziel einer schnellstmöglichen
Durchführung der Projekte in der Erstellung.
115. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens einer Harmonisierung der
polizeilichen Informationsarchitektur (siehe S. 46, Digitalstrategie der
Bundesregierung), und welche Gespräche hat die Bundesregierung hierzu
bereits mit den Bundesländern geführt?
Das in der Digitalstrategie der Bundesregierung enthaltene Vorhaben einer
Harmonisierung und Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme und -Verfahren
wird im Rahmen des Programms Polizei 20/20 (P20) vorangetrieben. P20 ist
ein mehrjähriges Bund-Länder-Vorhaben mit 20 Teilnehmerprogrammen (16
Polizeien der Länder, drei Polizeien des Bundes und das Zollkriminalamt), das
durch ein Zentralprogramm im BMI operativ gesteuert wird. Insofern finden
innerhalb des Programms und seiner Gremien fortlaufend Gespräche zwischen
der Bundesregierung und den P20-Teilnehmern (einschließlich der Länder)
statt. Das Programm befindet sich nach Abschluss der Konzeptionsphase
derzeit in der Umsetzungsphase. Als Zwischenschritt zu einem gemeinsamen
Datenhaus wird bis Ende 2023 ein initiales Datenhaus im Sinne einer minimal
funktionsfähigen Version für Test- und Entwicklungszwecke (basierend auf
synthetisch generierten Testdaten) aufgebaut. Die Konsolidierung der Verfahren
der polizeilichen Sachbearbeitung wird sukzessive vorangetrieben.
116. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Entwicklung einer Multi-Cloud-Struktur und
der Umsetzung der Deutschen-Verwaltungscloud-Strategie (siehe S. 47,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die Minimierung der Abhängigkeiten von
Technologieanbietern mit Hilfe von Open-Source, offenen Schnittstellen und offenen
Standards in Umsetzung der „Deutschen-Verwaltungscloud-Strategie“ (DVS).
Hierfür soll bis 2025 eine Multi Cloud Struktur entwickelt sein. Im Februar
2023 wurde ein erstes Minimum Viable Product für die Koordinierungsstelle
der Deutschen Verwaltungscloud erfolgreich abgeschlossen. Die daraus
gewonnenen Erkenntnisse werden nun entsprechend eines IT-Planungsrat-Auftrages
in ein Umsetzungsprojekt fließen, welches bis Ende des Jahres 2023
abgeschlossen sein soll. Das diesbezüglich bereits erstellte Grobkonzept soll,
genauso wie die zukünftige Governance der Deutschen Verwaltungscloud, in der
nächsten IT-Planungsrat-Sitzung verabschiedet werden.
117. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Gründung des Zentrums für Digitale
Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDis; siehe S. 47, Digitalstrategie
der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einer übergreifenden organisatorischen
Einheit, um die Verfügbarkeit leistungsfähiger Open-Source-Lösungen
sicherzustellen. Dafür wurde die ZenDiS GmbH im Dezember 2022 gegründet.
Dieses Jahr 2023 steht der organisatorische Aufbau der ZenDiS GmbH im Fokus.
Neben der Standortwahl und dem Aufbau von Organisationsstrukturen steht die
Gewinnung von qualifiziertem Personal im Fokus.
Gleichzeitig soll auch die fachliche Arbeit anlaufen. Primär wird dabei die
Übernahme der Trägerschaft der OS-Plattform der Öffentlichen Verwaltung
(ÖV) („OpenCoDE“) sowie der Steuerung der Entwicklung eines OSS-
basierten Arbeitsplatzes für die ÖV („Souveräner Arbeitsplatz“) noch in diesem Jahr
angestrebt.
118. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen digitalen Geheimkommunikation (siehe S. 47,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
119. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Schaffung einer „digitalen Datenbotschaft“ der
Bundesregierung (siehe S. 48, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Fragen 118 und 119 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Ziel der Maßnahme ist eine Stärkung der Digitalen Souveränität,
Cybersicherheit und Krisenresilienz. Die souveräne Cloud-Plattform auf Basis nationaler
Kryptographie für die Geheimkommunikation im Bund (R-VSK) befindet sich
planungsgemäß im Wirkbetrieb und wird weiterentwickelt.
Aufbauend auf und in Wechselwirkung mit diesen Maßnahmen erweitert die
digitale Datenbotschaft der Bundesregierung den konkreten Schutz vor
virtuellen und physischen Bedrohungen innerhalb Deutschlands. Die Maßnahme
befindet sich in Abstimmung zwischen den Ressorts.
120. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung der
Cybersicherheitsstrategie für Deutschland (siehe S. 48, Digitalstrategie der
Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines modernen, ressortübergreifenden
Rahmens für die Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich Cybersicherheit.
Hierfür wird die Weiterentwicklung der Cybersicherheitsstrategie derzeit im
Ressortkreis ausgearbeitet. Ein Kabinettbeschluss ist noch in 2023 angestrebt.
121. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Weiterentwicklung des Nationalen Cyber-
Abwehrzentrums (siehe S. 48, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der ressortübergreifenden und
gesamtstaatlichen Zusammenarbeit in der Cybersicherheit. Dazu wird insbesondere eine
Verbesserung des Lagebildes „Cyber“ hin zu einem dynamischen
gesamtstaatlichen Lagebild angestrebt. Als Grundlage hierfür werden zunächst die
erforderlichen Konzepte erstellt.
122. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens, das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) unabhängiger aufzustellen (siehe S. 48,
Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Die Umsetzungsoptionen für ein „unabhängigeres BSI“ werden derzeit geprüft.
Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages hat hierzu zum 31. August
2023 um ein Konzept gebeten.
123. Wie ist der Umsetzungsstand der in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Einführung eines „Rechts auf Verschlüsselung“
(siehe S. 48, Digitalstrategie der Bundesregierung)?
Ziel der Maßnahme ist ein wirksames Schwachstellenmanagement, mit dem
Ziel, Sicherheitslücken zu schließen und die Vorgaben „security-by-design/
default“ zu erfüllen. Die Umsetzung der Vorhaben sind noch nicht
abgeschlossen. Die Beratungen der Behörden bzw. der Ressorts zur konkreten
Ausgestaltung und zur Umsetzung dauern an.
124. Wie ist der Umsetzungsstand des in der Digitalstrategie der
Bundesregierung vorgesehenen Vorhabens, digitalisierte Streitkräfte robust und
resilient zu vernetzen (siehe S. 49, Digitalstrategie der
Bundesregierung), und wie viele Dienstposten für IT-Fachkräfte im Bereich Cyber-
und Informationsraum der Bundeswehr sind in den Jahren 2022, 2023
und 2024 vorgesehen, und wie viele davon werden voraussichtlich
unbesetzt bleiben (bitte nach Jahren auflisten)?
Ziele der Maßnahme sind die verbesserte Einsatzbereitschaft der Streitkräfte,
die beschleunigte Entscheidungsfindung in Übung und Einsatz auf Grundlage
schnell verfügbarer Informationen sowie die Stärkung der multilateralen
Innovationslandschaft durch deutsche Beteiligung. Die Umsetzung der Maßnahme
hat 2022 begonnen. Derzeit befindet sich das Projekt in einem planmäßigen
Verlauf. Die Fähigkeiten werden kontinuierlich ausgebaut und auf weitere
Plattformen übertragen.
Im Jahr 2022 (Stichtag 31. Dezember 2022) waren von insgesamt 5 962
Dienstposten (DP) für IT-Fachkräfte im Organisationsbereich Cyber- und
Informationsraum 4 477 besetzt (unbesetzt: 1 485). Für das Jahr 2023 (Stichtag 31. März
2023) waren von 5 960 DP 4 455 besetzt (unbesetzt: 1 505). Der
Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum befindet sich weiter in der
Umstrukturierung, so dass auch in 2023 und 2024 leichte Veränderungen in den DP-
Umfängen zu erwarten sind.
125. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die
Weiterentwicklung des transatlantischen Handels- und Technologierates
(TTC) voranzutreiben (siehe S. 51, Digitalstrategie der
Bundesregierung), und welche Gespräche haben hierzu bereits stattgefunden (bitte
auflisten)?
Der EU-US-Handels- und Technologierat (Trade and Technology Council,
TTC) tagt turnusgemäß seit dem Start im Herbst 2021 halbjährlich. Im ersten
Halbjahr 2023 tagt der TTC am 30./31. Mai in Schweden unter schwedischer
Ratspräsidentschaft. Als europäisches Gremium wird die Arbeit des TTC
seitens der EU-Mitgliedstaaten über die zuständigen Gremien des EU-Ministerrats
betreut, schwerpunktmäßig über den Handelspolitischen Ausschuss. Die
Bundesregierung ist zudem im regelmäßigen Austausch mit der EU-Kommission,
mit anderen Mitgliedstaaten sowie in bilateralen Gesprächen – insbesondere
zur Unterstützung der EU-Position – mit der US-Regierung. Industrieverbände
und Nichtregierungsorganisationen beteiligen sich durch direkte Eingaben auf
der von der EU-Kommission bereitgestellten Internet-Plattform Futurium
(abrufbar unter: futurium.ec.europa.eu/en/EU-US-TTC).
Da der TTC in zahlreichen Formaten wie z. B. im EU-Ministerrat sowie
bilateral und oft – zum Beispiel mit US-Seite auch ad hoc – zur Sprache kommt, ist
eine Auflistung einzelner Gespräche nicht möglich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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