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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Einführung von Abschlussbezeichnungen nach dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz

Nachfrage zu BT-Drs 20/5108<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

11.05.2023

Aktualisiert

01.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/657727.04.2023

Einführung von Abschlussbezeichnungen nach dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Mit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsmodernisierungsgesetz am 1. Januar 2020 sind neue Abschlussbezeichnungen geschaffen worden, die nach Auffassung der Fragesteller die internationale Anschluss- und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Ausbildungsabschlüsse verbessern und damit das Erfolgsmodell der deutschen dualen Ausbildung zukunftssicher machen sollen.

Mit der Einführung der Bezeichnungen „Geprüfte Berufsspezialistin“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ soll außerdem die Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung zur akademischen Bildung unterstrichen werden.

Dazu wurde in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4843 in Frage 6 gefragt: „Gibt es innerhalb der Bundesregierung oder im Verantwortungsbereich der Bundesregierung, z. B. in der Ressortabstimmung, Hürden und Hemmnisse, die die Einführung der neuen Abschlussbezeichnungen verzögern, und wenn ja, welche?“

Darauf antwortete die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/5108: „Die Änderung der Fortbildungsordnungen zur Einführung der neuen Abschlussbezeichnungen erfolgt nach dem in § 62 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) festgesetzten Verfahren.“

In einem Berichterstattergespräch des Petitionsausschusses am 2. März 2023 in Gegenwart des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Jens Brandenburg berichteten Vertreter von Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft von Verzögerungen bei der Neuordnung von Ausbildungsordnungen, die durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) verursacht werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem 22. Dezember 2022 Verbände, Kammern, Gewerkschaften, andere Organisationen, Unternehmen oder das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) an die Bundesregierung gewandt und die Dringlichkeit bei der Neuordnung der neuen Ausbildungsordnungen beschrieben und eine Beschleunigung angemahnt, schriftlich, per E-Mail oder in Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung und Bundesministerien, und wenn ja, wann, und wer hat sich an die Bundesregierung in diesem Kontext gewandt?

2

Hat die Bundesregierung vor dem 22. Dezember 2022 Kenntnis von etwaigen Verzögerungen?

3

Warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5108 Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Einführung der Ausbildungsordnungen und eventuelle Bedenken des BMJ bei der Einführung nicht genannt?

4

Sieht die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/5108 mit dem Hinweis auf ihre Geschäftsordnung ihre Informationspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag erfüllt, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

5

Welche eventuellen Einwände hat das BMJ bei der Einführung neuer Ausbildungsordnungen angeführt (um tabellarische Auflistung, auf welche konkreten Ausbildungsordnungen sich ggf. etwaige Einwände beziehen, wird gebeten)?

6

Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ggf. ergriffen, um die eventuellen Bedenken des BMJ auszuräumen?

7

Fanden ggf. im Zuge der Ressortabstimmung Gespräche auf Ministerebene zwischen dem BMBF und dem BMJ zu diesem Sachverhalt statt, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

8

Fanden ggf. im Zuge der Ressortabstimmung Gespräche auf Staatssekretärsebene zwischen dem BMBF und dem BMJ zu diesem Sachverhalt statt, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

9

Wann beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung der Abschlussbezeichnungen abzuschließen, und wie sieht der weitere Zeitplan der Bundesregierung hierzu aus?

Berlin, den 26. April 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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