[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6649 –
Unterstützung von Auszubildenden in der aktuellen Krise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Auffassung der Fragesteller ist die berufliche Bildung bereits seit
Jahrzehnten ein Garant für unseren wirtschaftlichen Erfolg und der sozialen
Kohäsion in unserem Land. Die enorm gestiegenen Energiekosten belasten
Auszubildende nach Kenntnis der Fragesteller schwer.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die sozioökonomische
Lage der Auszubildenden in Deutschland?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu gezielten Aspekten der
sozioökonomischen Lage der Auszubildenden beispielsweise aus der
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes sowie dem Datenreport zum
Berufsbildungsbericht 2023 vor.
2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Inflationsrate in Deutschland im Jahr 2022?
Die Inflationsrate lag gemessen am nationalen Verbraucherpreisindex im Jahr
2022 bei 6,9 Prozent.
3. Wie hoch sind durchschnittlich die Lebenshaltungskosten in Deutschland
im Jahr 2023 gestiegen?
Dem Statistischen Bundesamt liegen hierzu noch keine Zahlen vor. Ergebnisse
für das Jahr 2023 sind im Jahr 2024 zu erwarten.
Die jahresdurchschnittliche Steigerung beim Deflator der privaten
Konsumausgaben, als Maß für die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, lag im Jahr
2022 bei 6,9 Prozent. Aktuelle Erwartungen der Bundesregierung für die
Entwicklung von Inflationsrate und Deflator der privaten Konsumausgaben im
Jahr 2023 können der Frühjahrsprojektion vom 26. April 2023 entnommen
werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6937
20. Wahlperiode 19.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 17. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Wie stark sind im Vergleich zum Vorjahr nach Kenntnis der
Bundesregierung die Mietkosten in Deutschland im Jahr 2022 durchschnittlich
gestiegen?
Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sind die Wohnungsmieten
in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2022 um 1,7 Prozent gestiegen.
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit März 2022 ergriffen,
um Auszubildende zu unterstützen?
Mit dem Gesetz zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses aufgrund stark
gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz – HeizkZuschG) wurde
Auszubildenden, die Wohngeld bezogen, die auswärts wohnten und im Rahmen
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert wurden, die eine
Förderung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)
erhielten, denen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach § 56 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) oder Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III
bewilligt wurde, ein Heizkostenzuschuss I in Höhe von einmalig 230 Euro und
ein Heizkostenzuschuss II in Höhe von einmalig 345 Euro gewährt.
Als weitere Entlastungsmaßnahme zur Abfederung der steigenden
Energiekosten wurde das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für
Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen
und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens
zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses beschlossen, das am 21. Dezember
2022 in Kraft getreten ist. Anspruchsberechtigte erhalten eine steuerfreie
Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Antragstellung ist seit dem 15. März
2023 bundesweit möglich.
Des Weiteren wurde mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz zum
Wintersemester 2022/2023 der BAföG-Förderhöchstsatz um 8,5 Prozent auf 934 Euro
angehoben, die Einkommensfreigrenze der Eltern um 20,75 Prozent erhöht, der
Vermögensfreibetrag für Auszubildende auf 15 000 Euro (für bis 29-Jährige) bzw.
45 000 Euro (für ab 30-Jährige) angehoben. Weiterhin können nun auch
Auszubildende bis zu einem Alter von 45 Jahren eine BAföG-Förderung erhalten.
Zudem wurden die Bedarfssätze und Freibeträge der Berufsausbildungsbeihilfe
und des Ausbildungsgeldes angehoben, um damit die gleichmäßige
Entwicklung der Ausbildungsförderung für alle Personen in Schule, Studium und
beruflicher Ausbildung sicherzustellen.
Im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus der Länder, für den der Bund den
Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2026 Finanzhilfen in der Rekordhöhe von
14,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellt, sind auch die Schaffung und
Modernisierung von Wohnheimplätzen in Auszubildenden- und Studierendenwohnheimen
förderfähig. Zur Umsetzung des Auftrages aus dem Koalitionsvertrag zur
20. Legislaturperiode und zur Betonung der besonderen Bedeutung dieses
Fördersegments ist hierzu im Programmjahr 2023 eine gesonderte
Verwaltungsvereinbarung Junges Wohnen 2023 mit den Ländern abgeschlossen worden. Sie
ergänzt die zeitgleich abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zum
„klassischen“ sozialen Wohnungsbau. Beide Verwaltungsvereinbarungen enthalten die
erforderlichen Regelungen zur Verteilung und Verwendung der Finanzhilfen.
Für das „Junge Wohnen“ stehen im Programmjahr 2023 erstmalig 500 Mio.
Euro zur Verfügung; für den „klassischen“ sozialen Wohnungsbau 2 Mrd. Euro.
6. Plant die Bundesregierung noch weitere Maßnahmen, um Auszubildende
explizit zu unterstützen?
Wie stark sind im Vergleich zum Vorjahr nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich die Ausbildungsvergütungen im Jahr 2022
gestiegen (bitte je Ausbildungsberuf tabellarisch auflisten)?
Mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung,
dessen Entwurf am 29. März 2023 vom Bundeskabinett beschlossen wurde,
setzt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode
vereinbarte Ausbildungsgarantie, die jedem jungen Menschen ohne
Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen
Berufsausbildung ermöglichen soll, um. Hierfür werden vorhandene und
verbesserte Unterstützungsangebote der Agenturen für Arbeit bzw. der Jobcenter mit
neuen gesetzlichen Ansätzen kombiniert.
Im Jahr 2022 betrugen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im
bundesweiten Gesamtdurchschnitt monatlich 1 028 Euro. Mit 4,2 Prozent war ein deutlich
höherer Anstieg als in den Vorjahren mit 2,5 Prozent (im Jahr 2021) bzw.
2,6 Prozent (im Jahr 2020) zu verzeichnen. Ein Anstieg von über vier Prozent
gab es allerdings zuletzt im Jahr 2014. Eine Aufschlüsselung je
Ausbildungsberuf ist der Anlage 1* zu entnehmen.
Weitere Daten zur Ausbildungsvergütung sowohl bezüglich der dualen
Berufsausbildung als auch bezüglich der Fachschülerinnen und Fachschüler liegen für
das Jahr 2022 noch nicht vor.
7. Ist die Erhöhung der Ausbildungsvergütung im Jahr 2022 angesichts der
hohen Inflationsrate 2022 sowie steigender Lebensmittelpreise und
steigender Kranken- und Pflegeversicherungskosten für Privathaushalte in
Deutschland im Jahr 2022 nach Auffassung der Bundesregierung
ausreichend?
Neben der gesetzlichen Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung sowie der
deutlichen Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen wurden
Auszubildende zusätzlich im Jahr 2022 durch die in der Antwort zu Frage 5 genannten
staatlichen Fördermaßnahmen im Hinblick auf krisenbedingte Belastungen
unterstützt.
Es wird ergänzend auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
8. Wie viele Auszubildende haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten?
Die Energiepreispauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Höhe
von 300 Euro haben im September des Jahres 2022 alle
einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten. Die Auszahlung erfolgte über die
Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Die einkommensteuerpflichtig beschäftigten
Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung waren hiervon erfasst. Der
Bundesregierung liegen jedoch keine Zahlen vor, die diese Gruppe gesondert
ausweisen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6937 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Wie viele Auszubildende haben nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2021 und im Jahr 2022 in Deutschland Unterstützung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezogen?
Für das Jahr 2022 liegen im Statistischen Bundesamt derzeit noch keine
Ergebnisse vor. Diese sind voraussichtlich ab August 2023 verfügbar. Es wird daher
auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6362 verwiesen.
10. Wie viel Prozent der Auszubildenden wohnen in Deutschland (auch
zeitweise) nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb des eigenen
Elternhauses?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Näherungsdaten
ergeben sich aus der Auswertung des Mikrozensus 2022, die der Anlage 2* zu
entnehmen sind.
11. Liegen der Bundesregierung Daten vor, wie viel Prozent ihres
Einkommens Auszubildende für das Wohnen außerhalb des eigenen Elternhauses
durchschnittlich ausgeben (bitte getrennt nach Ländern ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Entsprechende Daten sollen im Rahmen eines vom Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und dem Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung in Vorbereitung befindlichen Forschungsprojektes
„Wohnraumversorgung und Wohnraumbedarfe von Studierenden und
Auszubildenden“ ermittelt werden. Das Vorhaben ist aktuell öffentlich ausgeschrieben
und soll belastbare Informationen zu Wohnraumversorgung und -bedarfen von
Auszubildenden und Studierenden sowohl auf der Anbieter- als auch auf der
Nachfrageseite gewinnen. Auf Grundlage dieser Datenbasis können dann
zielgerichtete Lösungsansätze für eine angemessene und bedarfsgerechte
Wohnraumversorgung der Bedarfsgruppen entwickelt werden.
12. Wie viele Auszubildende haben in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung den Heizkostenzuschlag I in Höhe von 230 Euro erhalten
(bitte je Land tabellarisch darstellen und hinsichtlich (1) der Gesamtzahl
an Auszubildenden in Deutschland sowie (2) der Anzahl an BAföG-
Empfängern prozentual einordnen)?
Auszubildende, die Wohngeld beziehen und nach § 1 Absatz 1 HeizkZuschG
einen HKZ I erhalten haben:
Nach § 1 Absatz 1 HeizkZuschG haben Wohngeldempfänger einen HKZ I
erhalten. Zahlen nur zu Auszubildenden, die Wohngeld beziehen und den HZK I
erhalten haben, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Auszubildende, die BAföG-Empfänger sind und nach § 1 Absatz 2 Nummer 1
HeizkZuschG einen HKZ I erhalten haben:
Gemäß § 1 Absatz 2 HeizkZuschG haben nicht bei den Eltern wohnende
Auszubildende, denen Leistungen nach dem BAföG für mindestens einen Monat
im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 bewilligt wurde, einen
Anspruch auf den HKZ I.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6937 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Den HKZ I haben 343 090 BAföG-beziehende Auszubildende (Studierende
und Schüler/-innen) erhalten. Diese Gruppe verteilt sich wie folgt auf die
einzelnen Länder.
Land Zahl der geförderten Schüler/-innen Zahl der geförderten Studierenden
Baden-Württemberg 3.516 31.622
Bayern 10.076 31.125
Berlin 4.135 18.736
Brandenburg 1.936 6.112
Bremen 658 4.495
Hamburg 1.656 9.038
Hessen 2.760 21.007
Mecklenburg-Vorpommern 2.057 7.063
Niedersachsen 5.274 28.532
Nordrhein-Westfalen 13.730 61.955
Rheinland-Pfalz 1.772 11.398
Saarland 375 2.394
Sachsen 4.338 19.411
Sachsen-Anhalt 2.839 9.259
Schleswig-Holstein 2.527 9.684
Thüringen 2.611 10.999
Summe 60.260 282.830
Eine Gesamtzahl aller Auszubildenden in Deutschland liegt der
Bundesregierung nicht vor. Eine prozentuale Einordnung ist daher nicht möglich. Bezüglich
der Einordnung im Verhältnis zu den BAföG-Geförderten wird auf die
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 17 und 18 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6222 verwiesen.
Auszubildende, die AFBG-Förderung erhalten und nach § 1 Absatz 2
Nummer 2 HeizkZuschG einen Heizkostenzuschuss I erhalten haben:
Anspruch auf den HKZ I haben außerdem auch
Aufstiegsfortbildungsteilnehmende, denen für mindestens einen Monat im Zeitraum vom 1. Oktober 2021
bis zum 31. März 2022 ein Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2 des AFBG
bewilligt wurde. Dies können nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 AFBG auch
Teilnehmende mit dem Ziel eines Fachschulabschlusses sein. Da bei der Förderung
nach dem HeizkZuschG jedoch nicht nach der Art des angestrebten
Abschlusses differenziert wird, wird nicht erfasst, wie viele der mit dem HKZ I
geförderten „AFBG-Berechtigten“ Fachschülerinnen und Fachschüler sind. Auch eine
prozentuale Einordnung zur Gesamtzahl von Auszubildenden ist daher nicht
möglich.
Die von den Ländern gemeldeten Fallzahlen zum HKZ I bezogen auf den
gesamten „AFBG-Empfängerkreis“ verteilen sich wie folgt.
Land Zahl der Geförderten
Baden-Württemberg 11.681
Bayern 17.514
Berlin 916
Brandenburg 3.218
Bremen 537
Hamburg 1.777
Hessen 4.736
Land Zahl der Geförderten
Mecklenburg-Vorpommern 1.079
Niedersachsen 9.282
Nordrhein-Westfalen 9.637
Rheinland-Pfalz 3.863
Saarland 1.031
Sachsen 5.670
Sachsen-Anhalt 2.008
Schleswig-Holstein 3.463
Thüringen 2.683
Summe 79.095
Auszubildende, die nach § 1 Absatz 3 HeizkZuschG einen HKZ I erhalten
haben:
Anspruch auf einen HKZ gemäß § 1 Absatz 3 des HeizkZuschG haben
1. Auszubildende, denen BAB nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB III) bewilligt wurde, soweit sich die Höhe des Bedarfs nach § 61
Absatz 1, § 62 Absatz 2 oder § 116 Absatz 4 SGB III bestimmt, und
2. Menschen mit Behinderungen, denen Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III
bewilligt wurde, soweit sich die Höhe des Bedarfs nach § 123 Satz 1
Nummer 3, § 124 Nummer 3 oder § 125 SGB III bestimmt.
Einen HKZ I gemäß § 1 Absatz 3 des HeizkZuschG haben insgesamt 97 623
Auszubildende bezogen.
Die Fallzahlen beschränken sich auf die automatisiert bewilligten Fälle des
Heizkostenzuschusses. Die Fälle, die gesondert angewiesen wurden, sind in der
Auswertung nicht erfasst. Dies betrifft z. B. Fälle, bei denen eine automatisierte
Bewilligung wegen ungültiger Zahlungswegdaten nicht möglich war. Die
Fallzahlen umfassen nicht nur Auszubildende in einer betrieblichen oder
außerbetrieblichen Ausbildung, sondern beispielsweise auch Fälle, in denen die
Beziehenden des HKZ I an ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen,
wie beispielsweise Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder die
Vorphase einer Assistierten Ausbildung.
Der nachstehenden Tabelle können die Fallzahlen für den HKZ I differenziert
nach Bedarfsvarianten für BAB und Ausbildungsgeld entnommen werden.
HKZ I
Bedarfsvariante Fallzahl
BAB Bedarf nach
§ 61 Abs. 1 SGB III 61.789
§ 62 Abs. 2 SGB III 2.657
§ 116 Abs. 4 SGB III 1
Abg Bedarf nach
§ 123 S. 1 Nr. 3 SGB III 6.738
§ 124 Nr. 3 SGB III 1.717
HKZ I
Bedarfsvariante Fallzahl
§ 125 SGB III 24.721
Insgesamt 97.623
Der folgenden Tabelle können für den HKZ I die Fallzahlen aufgeschlüsselt
nach Ländern entnommen werden. Hierfür wurden die Fallzahlen nach
Agenturen für Arbeit den einzelnen Ländern zugeordnet. Eine detaillierte Auswertung
nach Bedarfsalternativen der BAB und des Ausbildungsgeldes liegt hierfür
nicht vor.
HKZ I
Land Fallzahl
Baden-Württemberg 8.702
Bayern 9.216
Berlin 3.887
Brandenburg 3.411
Bremen 1.390
Hamburg 2.719
Hessen 6.160
Mecklenburg-Vorpommern 3.266
Niedersachsen 11.608
Nordrhein-Westfalen 24.152
Rheinland-Pfalz 4.781
Saarland 1.437
Sachsen 6.021
Sachsen-Anhalt 3.704
Schleswig-Holstein 4.524
Thüringen 2.645
Insgesamt 97.623
13. Wie viele Auszubildende haben in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung den Heizkostenzuschlag II in Höhe von 345 Euro erhalte?
(bitte je Land tabellarisch darstellen und hinsichtlich (1) der Gesamtzahl
an Auszubildenden in Deutschland sowie (2) der Anzahl an BAföG-
Empfängern prozentual einordnen)?
Nach § 1 Absatz 1 HeizkZuschG haben Wohngeldempfänger einen HKZ II
erhalten. Zahlen nur zu Auszubildenden, die Wohngeld beziehen und den HKZ II
erhalten haben, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Auszubildende, die BAföG-Empfänger sind und nach § 1 Absatz 2 Nummer 1
HeizkZuschG einen HKZ II erhalten haben.
Den HKZ II haben 347 830 BAföG-beziehende Auszubildende (Studierende
und Schüler/-innen) erhalten. Diese Gruppe verteilt sich wie folgt auf die
einzelnen Länder.
Land Zahl der geförderten Schüler/-innen Zahl der geförderten Studierenden
Baden-Württemberg 2.800 33.051
Bayern 9.575 33.698
Berlin 3.209 20.711
Brandenburg 1.534 6.731
Bremen 531 5.322
Hamburg 1.592 9.624
Hessen 2.078 24.161
Mecklenburg-Vorpommern 1.830 7.543
Niedersachsen 4.832 31.573
Nordrhein-Westfalen 10.688 54.346
Rheinland-Pfalz 1.443 13.465
Saarland 317 2.566
Sachsen 3.564 21.417
Sachsen-Anhalt 2.480 10.205
Schleswig-Holstein 2.201 9.906
Thüringen 2.129 12.708
Summe 50.803 297.027
Eine Gesamtzahl aller Auszubildenden in Deutschland liegt der
Bundesregierung nicht vor. Eine prozentuale Einordnung ist daher nicht möglich. Bezüglich
der prozentualen Einordnung im Verhältnis zu den BAföG-Geförderten wird
auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 17 und 18 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6222
verwiesen.
Auszubildende, die AFBG-Förderung erhalten und nach § 1 Absatz 2
Nummer 2 HeizkZuschG einen HKZ II erhalten haben:
Auf den HKZ II haben Aufstiegsfortbildungsteilnehmende nach § 1 Absatz 2
HeizkZuschG dann Anspruch, wenn im Zeitraum 1. September 2022 bis
31. Dezember 2022 ein Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2 des AFBG
bewilligt wurde. Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine abschließenden
Meldungen der Länder über die mit dem HKZ II geförderten AFBG-
Berechtigten vor. Es wird erwartet, dass bis Ende Mai 2023 eine Übersicht über alle
Länderauszahlungen vorliegen wird.
Die von den Ländern bisher gemeldeten Fallzahlen zum HKZ II bezogen auf
den gesamten „AFBG-Empfängerkreis“ verteilen sich wie folgt:
Land Zahl der Geförderten
Baden-Württemberg 10.209
Bayern -
Berlin -
Brandenburg -
Bremen -
Hamburg -
Land Zahl der Geförderten
Hessen 4.218
Mecklenburg-Vorpommern 1.078
Niedersachsen 9.262
Nordrhein-Westfalen 6.490
Rheinland-Pfalz 3.452
Saarland -
Sachsen -
Sachsen-Anhalt -
Schleswig-Holstein -
Thüringen 2.916
Summe 37.625
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Auszubildende, die nach § 1 Absatz 3 HeizkZuschG einen HKZ II erhalten
haben:
Ein HKZ II gemäß § 1 Absatz 3 des HeizkZuschG wurde an insgesamt 80 797
Auszubildende ausgezahlt.
Die Fallzahlen beschränken sich auf die automatisiert bewilligten Fälle des
Heizkostenzuschusses. Die Fälle, die gesondert angewiesen wurden, sind in der
Auswertung nicht erfasst. Dies betrifft z. B. Fälle, bei denen eine automatisierte
Bewilligung wegen ungültiger Zahlungswegdaten nicht möglich war. Die
Fallzahlen umfassen nicht nur Auszubildende in einer betrieblichen oder
außerbetrieblichen Ausbildung, sondern beispielsweise auch Fälle, in denen die
Beziehenden des HKZ II an ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen,
wie beispielsweise Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder die
Vorphase einer Assistierten Ausbildung.
Der nachstehenden Tabelle können die Fallzahlen für den HKZ II differenziert
nach Bedarfsvarianten für BAB und Ausbildungsgeld entnommen werden.
HKZ II
Bedarfsvariante Fallzahl
BAB Bedarf nach
§ 61 Abs. 1 SGB III 48.038
§ 62 Abs. 2 SGB III 1.717
§ 116 Abs. 4 SGB III 1
Abg Bedarf nach
§ 123 S. 1 Nr. 3 SGB III 5.847
§ 124 Nr. 3 SGB III 1.302
§ 125 SGB III 23.892
Insgesamt 80.797
Der folgenden Tabelle können für den HKZ II die Fallzahlen aufgeschlüsselt
nach Ländern entnommen werden. Hierfür wurden die Fallzahlen nach
Agenturen für Arbeit den einzelnen Bundesländern zugeordnet. Eine detaillierte
Auswertung nach Bedarfsalternativen der BAB und des Ausbildungsgeldes liegt
hierfür nicht vor.
HKZ II
Land Fallzahl
Baden-Württemberg 7.206
Bayern 7.438
Berlin 3.118
Brandenburg 2.820
Bremen 1.143
Hamburg 2.185
Hessen 4.945
Mecklenburg-Vorpommern 2.802
Niedersachsen 9.601
Nordrhein-Westfalen 20.488
Rheinland-Pfalz 3.842
Saarland 1.177
Sachsen 5.086
Sachsen-Anhalt 3.110
Schleswig-Holstein 3.639
Thüringen 2.197
Insgesamt 80.797
14. Wie viele Auszubildende haben in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung in welcher durchschnittlichen Höhe von der
Strompreisbremse profitiert?
Der Bundesregierung liegen keine Daten dazu vor, wie viele Auszubildende in
welcher durchschnittlichen Höhe von der Strompreisbremse profitieren. Die
Entlastung der Letztverbraucher erfolgt bei der Strompreisbremse über die
Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die keine Daten über den
Ausbildungsoder beruflichen Status ihrer Kundinnen und Kunden erheben.
Selbstverständlich profitieren jedoch auch Auszubildende grundsätzlich von
der Strompreisbremse, soweit sie Letztverbraucher im Sinne des
Strompreisbremsegesetzes oder Mieterinnen und Mieter sind. In letzterem, häufig
anzunehmendem Fall werden Auszubildende ebenfalls entlastet, da Vermieterinnen
und Vermieter zur Weitergabe von erhaltenden Entlastungen im Rahmen der
Nebenkostenabrechnung verpflichtet sind.
15. Welche Möglichkeiten eines „Upgrades“ von den oftmals regional
beschränkten Azubi-Tickets o. Ä. zum deutschlandweiten 49-Euro-Ticket
hat die Bundesregierung für Auszubildende geschaffen?
Nach den Beschlüssen des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 2. November 2022 und 8. Dezember 2022
sollte schnellstmöglich ein digitales, deutschlandweit gültiges
Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr mit einem monatlichen Startpreis
in Höhe von 49 Euro eingeführt werden. Ein „Upgrade“ von Azubi-Tickets
zum Deutschlandticket war nicht Gegenstand der Beratungen zwischen Bund
und Ländern. Ein entsprechendes Angebot für Auszubildende ist nach dieser
Beschlusslage möglich, wenn die Länder dadurch entstehende zusätzliche
Kosten tragen.
Im Hinblick auf Fachschülerinnen und Fachschüler wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 24 bis 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6222 verwiesen.
16. In welcher Form hat die Bundesregierung den Bereich des
sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens im Zusammenhang mit den drastischen
Preissteigerungen unterstützt, und plant die Bundesregierung, das
Angebot des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens in Zukunft breiter
zu fördern?
Für die Umsetzung des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens im
Zusammenhang mit Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch sind die
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Diese entscheiden in
eigener Verantwortung über die zu gewährenden Leistungen. Der
Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Mit dem neuen Programm im Rahmen des Europäischen Sozialfonds für
Deutschland „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ fördert
die Bundesregierung Kommunen bei der Erprobung neuer Wege im Bereich
des Jugendwohnens für Careleaver und junge Menschen, die von
Obdachlosigkeit bedroht sind.
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/6649
Anlage 1 – Antwort zu Frage 6
Tabelle: Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2022 und 2021 in Deutschland, durchschnittliche
Beträge in Euro pro Monat im Durchschnitt über die gesamte Ausbildungsdauer
Berufsbezeichnung Bereich
Dauer in
Monaten
2022 2021
Veränderung in
Prozent
Anlagenmechaniker/-in IH 42 1.130 1.105 2,3
Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs-
und Klimatechnik1 Hw 42 865 823 5,1
Augenoptiker/-in Hw 36 796 769 3,5
Ausbaufacharbeiter/-in Hw 24 1.064 1.034 2,9
Automobilkaufmann/-frau Hw 36 938 891 5,3
Automobilkaufmann/-frau IH 36 943 907 4,0
Bäcker/-in Hw 36 782 744 5,1
Bankkaufmann/-frau IH 36 1.201 1.138 5,5
Baugeräteführer/-in IH 36 1.125 1.052 6,9
Baustoffprüfer/-in IH 36 999 940 6,3
Bauten- und Objektbeschichter/-in Hw 24 817 749 9,1
Bauzeichner/-in IH 36 902 890 1,3
Berufskraftfahrer/-in IH 36 1.026 927 10,7
Bestattungsfachkraft Hw 36 822 767 7,2
Beton- und Stahlbetonbauer/-in Hw 36 1.198 1.142 4,9
Beton- und Stahlbetonbauer/-in IH 36 1.146 1.104 3,8
Binnenschiffer/-in IH 36 1.067 1.069 -0,2
Biologielaborant/-in IH 42 1.089 1.074 1,4
Bodenleger/-in Hw 36 755 686 10,1
Brauer/-in und Mälzer/-in IH 36 1.111 1.058 5,0
Buchhändler/-in IH 36 993 976 1,7
Chemielaborant/-in IH 42 1.098 1.064 3,2
Chemikant/-in IH 42 1.127 1.115 1,1
Dachdecker/-in Hw 36 1.017 962 5,7
Drogist/-in IH 36 1.048 1.026 2,1
Eisenbahner/-in im Betriebsdienst (alle
Fachrichtungen)
IH 36
1.089 1.043 4,4
Elektroniker/-in (alle Fachrichtungen) Hw 42 925 868 6,6
Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik IH 42 1.117 1.090 2,5
Elektroniker/-in für Betriebstechnik IH 42 1.110 1.071 3,6
Elektroniker/-in für Geräte und Systeme IH 42 1.115 1.088 2,5
Elektroniker/-in für Informations- und
Systemtechnik
IH 42
1.093 1.074 1,8
Elektroniker/-in für Maschinen und
Antriebstechnik
Hw 42
934 878 6,4
Elektroniker/-in für Maschinen und
Antriebstechnik
IH 42
1.114 1.059 5,2
Fachangestellte/-r für
Arbeitsmarktdienstleistungen
ÖD 36
1.116 1.093 2,1
Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe ÖD 36 1.120 1.092 2,6
Fachangestellte/-r für Medien- und
Informationsdienste (alle FR)
ÖD 36
1.103 1.092 1,0
Fachinformatiker/-in (alle Fachrichtungen) IH 36 1.071 1.045 2,5
Fachkraft Agrarservice Lw 36 832 820 1,5
Fachkraft für Abwassertechnik ÖD 36 1.114 1.091 2,1
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft IH 36 1.095 924 18,5
Fachkraft für Kurier-, Express- und
Postdienstleistungen
IH 24
984 931 5,7
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/6649
Fachkraft für Lagerlogistik IH 36 1.059 1.029 2,9
Fachkraft für Lebensmitteltechnik IH 36 1.053 1.015 3,7
Fachkraft für Metalltechnik (alle Fachrichtungen) IH 24 1.036 1.018 1,8
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice IH 36 1.005 938 7,1
Fachkraft für Schutz und Sicherheit IH 36 1.001 877 14,1
Fachkraft im Fahrbetrieb IH 36 1.012 951 6,4
Fachkraft im Gastgewerbe IH 24 992 848 17,0
Fachlagerist/-in IH 24 1.006 977 3,0
Fachmann/-frau für Systemgastronomie IH 36 1.007 906 11,1
Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk (alle
Schwerpunkte)
Hw 36
813 776 4,8
Fahrzeuglackierer/-in Hw 36 939 841 11,7
Feinwerkmechaniker/-in Hw 42 942 863 9,2
Fertigungsmechaniker/-in IH 36 1.092 1.087 0,5
Fleischer/-in1 Hw 36 987 922 7,0
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in Hw 36 1.198 1.198 0,0
Florist/-in IH 36 852 789 8,0
Fluggerätmechaniker/-in (alle Fachrichtungen) IH 42 1.117 1.051 6,3
Forstwirt/-in Lw 36 1.079 1.060 1,8
Friseur/-in Hw 36 657 650 1,1
Gärtner/-in (alle Fachrichtungen) Lw 36 1.048 993 5,5
Gebäudereiniger/-in Hw 36 1.020 941 8,4
Gerüstbauer/-in Hw 36 1.201 1.121 7,1
Gestalter/-in für visuelles Marketing IH 36 1.054 1.031 2,2
Gießereimechaniker/-in IH 42 1.142 1.099 3,9
Glaser/-in (alle Fachrichtungen)1 Hw 36 843 777 8,5
Gleisbauer/-in IH 36 1.110 1.098 1,1
Hauswirtschafter/-in Hs 36 1.034 972 6,4
Hochbaufacharbeiter/-in Hw 24 1.054 1.033 2,0
Hochbaufacharbeiter/-in IH 24 1.020 968 5,4
Holzbearbeitungsmechaniker/-in IH 36 997 990 0,7
Holzmechaniker/-in (alle Fachrichtungen) IH 36 1.029 1.006 2,3
Hotelfachmann/-frau IH 36 1.067 899 18,7
Hotelkaufmann/-frau IH 36 1.086 920 18,0
Immobilienkaufmann/-frau IH 36 1.131 1.082 4,5
Industrieelektriker/-in (alle Fachrichtungen) IH 24 1.014 974 4,1
Industriekaufmann/-frau IH 36 1.074 1.048 2,5
Industriemechaniker/-in IH 42 1.115 1.088 2,5
Informationselektroniker/-in Hw 42 901 865 4,2
IT-System-Elektroniker/-in IH 36 1.099 1.045 5,2
Justizfachangestellte/-r ÖD 36 1.102 1.093 0,8
Kaufmann/-frau für Büromanagement Hw 36 941 881 6,8
Kaufmann/-frau für Büromanagement IH 36 1.061 1.023 3,7
Kaufmann/-frau für Büromanagement ÖD 36 1.111 1.094 1,6
Kaufmann/-frau für Dialogmarketing IH 36 1.123 1.051 6,9
Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement IH 36 1.103 1.077 2,4
Kaufmann/-frau für Groß- und
Außenhandelsmanagement (alle FR)
IH 36
1.099 1.062 3,5
Kaufmann/-frau für IT-System-Management IH 36 1.082 1.029 5,2
Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation IH 36 1.062 1.041 2,0
Kaufmann/-frau für Spedition und
Logistikdienstleistung
IH 36
1.029 966 6,5
Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit IH 36 1.014 952 6,5
Kaufmann/-frau für Verkehrsservice IH 36 1.021 951 7,4
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/6649
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen
(alle Fachrichtungen)
IH 36
1.196 1.135 5,4
Kaufmann/-frau im E-Commerce IH 36 1.065 1.036 2,8
Kaufmann/-frau im Einzelhandel IH 36 1.068 1.043 2,4
Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen IH 36 1.104 1.034 6,8
Koch/Köchin IH 36 1.059 899 17,8
Konstruktionsmechaniker/-in IH 42 1.114 1.093 1,9
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in (alle
Schwerpunkte)
Hw 42
967 916 5,6
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in (alle
Schwerpunkte)
IH 42
1.097 1.077 1,9
Lacklaborant/-in IH 42 1.139 1.137 0,2
Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in1 Hw 42 874 778 12,3
Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in IH 42 1.150 1.099 4,6
Landwirt/-in Lw 36 840 822 2,2
Maler/-in und Lackierer/-in (alle Fachrichtungen) Hw 36 848 810 4,7
Maschinen- und Anlagenführer/-in IH 24 1.013 1.001 1,2
Mathematisch-technische/-r Softwareentwickler/-
in
IH 36
1.086 1.001 8,5
Maurer/-in Hw 36 1.209 1.196 1,1
Mechatroniker/-in IH 42 1.105 1.077 2,6
Mechatroniker/-in für Kältetechnik Hw 42 867 795 9,1
Mediengestalter/-in Bild und Ton IH 36 1.064 1.051 1,2
Mediengestalter/-in Digital und Print (alle
Fachrichtungen)
IH 36
1.057 1.039 1,7
Medienkaufmann/-frau Digital und Print IH 36 996 1.002 -0,6
Medientechnologe/-technologin Druck IH 36 1.066 1.043 2,2
Medientechnologe/-technologin
Druckverarbeitung
IH 36
1.057 1.046 1,1
Medizinische/-r Fachangestellte/-r FB 36 966 943 2,4
Metallbauer/-in (alle Fachrichtungen) Hw 42 895 845 5,9
Milchtechnologe/-technologin Lw 36 1.214 1.095 10,9
Milchwirtschaftliche/-r Laborant/-in Lw 36 1.175 1.079 8,9
Oberflächenbeschichter/-in IH 36 1.078 1.056 2,1
Orthopädieschuhmacher/-in Hw 42 652 637 2,4
Packmitteltechnologe/-technologin IH 36 1.101 1.073 2,6
Papiertechnologe/-technologin IH 36 1.100 1.085 1,4
Parkettleger/-in Hw 36 740 688 7,6
Pferdewirt/-in (alle Fachrichtungen) Lw 36 863 825 4,6
Pharmakant/-in IH 42 1.107 1.106 0,1
Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r FB 36 841 787 6,9
Physiklaborant/-in IH 42 1.079 1.058 2,0
Produktionsfachkraft Chemie IH 24 1.063 1.061 0,2
Raumausstatter/-in Hw 36 751 703 6,8
Restaurantfachmann/-frau IH 36 1.050 900 16,7
Rohrleitungsbauer/-in IH 36 1.192 1.172 1,7
Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/-in Hw 36 853 793 7,6
Schifffahrtskaufmann/-frau (alle Fachrichtungen) IH 36 1.039 985 5,5
Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in Hw 36 741 720 2,9
Schornsteinfeger/-in Hw 36 723 719 0,6
Sozialversicherungsfachangestellte/-r (alle
Fachrichtungen)
ÖD 36
1.127 1.115 1,1
Steinmetz/-in und Steinbildhauer/-in (alle
Fachrichtungen)
Hw 36
981 968 1,3
Straßenbauer/-in Hw 36 1.193 1.177 1,4
Straßenbauer/-in IH 36 1.205 1.158 4,1
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/6649
Straßenwärter/-in ÖD 36 1.103 1.088 1,4
Stuckateur/-in Hw 36 1.198 1.190 0,7
Technische/-r Modellbauer/-in (alle
Fachrichtungen)1
Hw 42
891 876 1,7
Technische/-r Modellbauer/-in (alle
Fachrichtungen)
IH 42
1.070 1.061 0,8
Technische/-r Produktdesigner/-in (alle
Fachrichtungen)
IH 42
1.075 1.048 2,6
Technische/-r Systemplaner/-in (alle
Fachrichtungen)
IH 42
949 909 4,4
Tiefbaufacharbeiter/-in Hw 24 1.052 1.021 3,0
Tiefbaufacharbeiter/-in IH 24 1.038 992 4,6
Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r FB 36 860 744 15,6
Tierpfleger/-in (alle Fachrichtungen) IH 36 1.064 1.038 2,5
Tierwirt/-in (alle Fachrichtungen) Lw 36 812 787 3,2
Tischler/-in Hw 36 851 786 8,3
Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau f.
Privat- u. Geschäftsreisen)
IH 36
977 965 1,2
Veranstaltungskaufmann/-frau IH 36 1.070 996 7,4
Verfahrensmechaniker/-in - Glastechnik IH 36 947 912 3,8
Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- u.
Kautschuktechnik (alle FR)
IH 36
1.034 1.004 3,0
Verfahrensmechaniker/-in für
Beschichtungstechnik
IH 36
1.085 1.071 1,3
Verfahrensmechaniker/-in in der Steine- und
Erdenindustrie (alle FR)
IH 36
1.021 1.023 -0,2
Verfahrenstechnologe/-technologin Metall (alle
Fachrichtungen)
IH 42
1.146 1.078 6,3
Verkäufer/-in IH 24 995 969 2,7
Vermessungstechniker/-in (alle Fachrichtungen) ÖD 36 1.101 1.089 1,1
Verwaltungsfachangestellte/-r (alle
Fachrichtungen)
ÖD 36
1.115 1.092 2,1
Wasserbauer/-in ÖD 36 1.113 1.089 2,2
Werkfeuerwehrmann/-frau2 IH 36 1.092 1.051 3,9
Werkstoffprüfer/-in (alle Fachrichtungen) IH 42 1.105 1.060 4,2
Werkzeugmechaniker/-in IH 42 1.110 1.093 1,6
Winzer/-in Lw 36 801 770 4,0
Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r FB 36 945 932 1,4
Zerspanungsmechaniker/-in IH 42 1.115 1.092 2,1
Zimmerer/Zimmerin Hw 36 1.254 1.251 0,2
Zweiradmechatroniker/-in (alle Fachrichtungen) Hw 42 958 907 5,6
Zweiradmechatroniker/-in (alle Fachrichtungen) IH 42 1.061 1.026 3,4
Insgesamt 1.028 987 4,2
1 In Ostdeutschland liegen für diesen Beruf keine einschlägigen Tarifvereinbarungen vor. Der bundesdeutsche
Durchschnitt bezieht sich daher v.a. auf Westdeutschland.
2 In Ostdeutschland gibt es in diesem Beruf keine Auszubildenden. Der bundesdeutsche Durchschnitt bezieht
sich daher auf Westdeutschland.
Abkürzungen: AJ Ausbildungsjahr, FB Freie Berufe, FR Fachrichtung, HS Hauswirtschaft, Hw Handwerk, IH
Industrie und Handel, Lw Landwirtschaft, ÖD Öffentlicher Dienst
Berechnungsgrundlage: Tarifliche Ausbildungsvergütungen jeweils zum Stand 1. Oktober
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen
Methodische Hinweise zur Berechnung der tariflichen Ausbildungsvergütungen:
Basis der BIBB-Auswertungen zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen sind die geltenden Vereinbarungen zu den
Ausbildungsvergütungen in rd. 500 Tarifbereichen Deutschlands. Sie werden jährlich zum Stand 1. Oktober vom BMAS
aus dem dort geführten Tarifregister zusammengestellt und durch vom BIBB recherchierte Verträge ergänzt, die noch
nicht beim Tarifregister gemeldet wurden, aber bereits gültig sind. Diese Tarifdaten werden der Berufsbildungsstatistik
der statistischen Ämter des Bundes und der Länder zugespielt. Unter Nutzung der in ihr enthaltenen Informationen
zum Wirtschaftszweig des ausbildenden Betriebs, zum Ausbildungsberuf und zur Region wird jedem
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/6649
Ausbildungsverhältnis bzw. jeder/jedem Auszubildenden in der Berufsbildungsstatistik genau ein Tarifvertrag
zugeordnet, der theoretisch Gültigkeit besitzen könnte. Aus diesen Daten werden dann Durchschnittswerte für Berufe,
Regionen oder Ausbildungsbereiche berechnet (siehe für eine ausführliche Beschreibung der Methodik
https://www.bibb.de/dokumente/ablage/TariflicheAV_Methodik_final_NEU_mit_Cove.pdf). Alle diese Werte stellen
aber immer nur eine Schätzung dar, da keine Informationen vorliegen, wie viele Auszubildende eines Berufs von den
einzelnen Tarifverträgen tatsächlich betroffen sind. Die tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen können im
individuellen Fall erheblich vom tariflichen Durchschnittswert des betreffenden Berufs abweichen. In den
Auswertungen werden nur Ausbildungsberufe berücksichtigt, die nach BBiG oder HwO geregelt sind.
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/6649
Anlage 2 – Antwort zu Frage 10
Tabelle: Auszubildende1 mit Ausbildungsvergütung ab 15 Jahren nach Familienzusammenhang
und weiterem Wohnsitz, Erstergebnisse des Mikrozensus 2022 - Bevölkerung in
Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten in 1.000.
Geschlecht Zahl der
Wohnsitze
Insgesamt Kind im
Elternhaus
Person ist
Elternteil
Person in
Partnerschaft
ohne Kinder
Person ist
Alleinstehend
Insgesamt Insgesamt 1 455 979 72 116 289
darunter
Personen
mit
weiterem
Wohnsitz
67 41 / / 19
Männlich Insgesamt 831 608 19 45 159
darunter
Personen
mit
weiterem
Wohnsitz
38 25 / / ( 10)
Weiblich Insgesamt 625 371 53 71 130
darunter
Personen
mit
weiterem
Wohnsitz
29 16 / / ( 8)
() = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert aufgrund der Fallzahl (71 bis einschließlich 119)
statistisch relativ unsicher ist (relativer Standardfehler durchschnittlich zwischen 10 Prozent und 15
Prozent)
. = Zahlenwert unbekannt oder
geheim zu halten
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert aufgrund der geringen Fallzahl (70 oder weniger) nicht sicher
genug ist (relativer Standardfehler durchschnittlich über 15 Prozent)
1) Die Person selbst lebt entweder am Haupt- oder am Nebenwohnsitz als Bestandteil der
Familie/Lebensform am Hauptwohnsitz (mindestens eine Person der Familie/Lebensform am
Hauptwohnsitz)
Quelle: Statistisches Bundesamt
(Destatis)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]