[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/6688 –
Immobilien der extremen Rechten und der Reichsbürgerszene in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren versuchen Rechtsextreme, im ländlichen Raum Fuß zu fassen –
mit wachsenden Ergebnissen. Fernab des urbanen „Multikulturalismus“, der
großstädtischen Vielfalt, aber auch des gesellschaftlichen Drucks träumen sie
von rechtsradikalen Freiräumen, in denen sie ganz ungestört schulen,
trainieren, feiern, Kinder großziehen und hetzen können. Von Kneipen bis
Kampfsportstudios, Hausprojekten bis Siedlungen fungieren solche Räume als
regionale Anker für diverse rechtsextreme Gruppen. Sie sind strategische Orte der
Radikalisierung und Vernetzung. Diese Infrastruktur hat zudem eine
wirtschaftliche Funktion: Konzerte und Festivals, Tattoostudios und
Versandhandel, sogar Plattenfirmen und Verlagshäuser sind durchaus lukrativ für die
Szene (
www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/rechtsextremisten-kaufen-im
mer-mehr-immobilien-in-ostdeutschland-li.91711;
www.rnd.de/politik/rechtse
xtremisten-kontrollieren-immer-mehr-immobilien-in-deutschland-FV4K5P77
RQVZQ7S7O7F43PDPT4.html;
www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextre
mismus/211920/voelkische-enklaven-nach-ns-vorbild-mitten-in-deutschland).
Die Liste der betreffenden Objekte ist lang, aber einige Bespiele verdeutlichen
das Problem: Götz Kubitschek betreibt von einem früheren Rittergut in
Schnellroda in Sachsen-Anhalt aus den „Antaios-Verlag“, die Zeitschrift
„Sezession“ und das „Institut für Staatspolitik“, das als wichtigste Denkfabrik der
extremen Rechten gilt und durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als
rechtsextremer Verdachtsfall geführt wird (
www.tagesspiegel.de/politik/verfas
sungsschutz-beobachtet-institut-fuer-staatspolitik-treffpunkt-der-neuen-rechte
n-als-verdachtsfall-eingestuft/25768692.html). In der Gemeinde Jamel
(Mecklenburg-Vorpommern) haben sich bereits seit Beginn der 2000er-Jahre
mehrere Rechtsextremisten angesiedelt und bestimmen dort seit Jahren auch das
Stadtbild (
www.luzernerzeitung.ch/international/sie-leben-unter-nazis-wie-ei
n-ehepaar-gegen-rechtsextreme-ankampft-und-wieso-das-wenig-nutzt-ld.122
4652). In Ostritz (Sachsen) haben Neonazis seit April 2018 mehrfach ein
Hotelgrundstück für Rechtsrockfestivals und Kampfsportveranstaltungen
angemietet (vgl.
www.neues-deutschland.de/artikel/1078351.rechtsrock-in-ostritz-
neonazi-grosskonzert-zu-hitlers-geburtstag-geplant.html, runtervondermatte.n
oblogs.org/der-kampf-der-nibelungen-2018-eine-erste-auswertung). Zuletzt
wurde bekannt, dass der Rechtsextremist Meinolf Schönborn ein ehemaliges
Hotel nebst großem Grundstück erworben habe, welches als „Gemeinschafts-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7217
20. Wahlperiode 12.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
9. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
projekt verschiedener Patrioten“ nicht nur ein „Deutsches Kulturzentrum“
sondern gleichsam eine „Schutz- und Trutzburg“ werden soll (taz.de/Rechtsex
tremist-kauft-Immobilie/!5731900/).
Daneben und nach Auffassung der Fragestellenden offenbar deutlich weniger
auf dem Radar der Sicherheitsbehörden betreiben unterschiedliche völkische
bis hin zu esoterischen Gruppen Siedlungsprojekte wie beispielsweise die
antisemitische „Anastasia-Bewegung“ (
www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/1
0/anastasia-bewegung-goldenes-grabow-markus-krause-ostprignitz-ruppi
n.html). Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und zunehmend in
Niedersachsen, aber auch in Bayern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen
und Schleswig-Holstein konnten sich zahlreiche völkische Siedlungen
etablieren. Die Bewegung besteht aus zahlreichen Gruppen wie die „Germanische
Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ oder die
„Gemeinschaft deutscher Frauen“, völkischen Jugendbünden wie der „Deutsche
Jugendbund Sturmvogel“, NPD-nahen Organisationen wie die „Jungen
Nationaldemokraten“ sowie freien Kameradschaften (
www.belltower.news/rechtsex
treme-immobilientraeume-die-eigenen-vier-waende-102399/;
www.mdr.de/na
chrichten/politik/inland/rechtsextreme-siedlungsprojekte-zusammenruecken-m
itteldeutschland-100.html). Auch die Siedlungsprojekte des selbsternannten
„Königs von Deutschland“ Peter Fitzek und die dazugehörige
Schattenwirtschaft aus Liegenschaften und Unternehmen mit Fantasiewährung müssen
dabei in den Blick genommen werden (
www.tagesschau.de/investigativ/kontrast
e/reichsbuerger-koenigreich-deutschland-101.html;
www.zeit.de/gesellschaft/z
eitgeschehen/2022-04/reichsbuerger-sachsen-schloesser-koenigreich-peter-fi
tzek;
www.focus.de/panorama/welt/politik-kirre-royal_id_191705418.html;
www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-02/reichsbuerger-koenigreich-d
eutschland-parallelgesellschaft-extremismus).
1. Welche Immobilien (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume,
Gewerberäume, Grundstücke etc.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung
im Besitz von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder
Gewerben, die der extrem rechten Szene zugeordnet werden (bitte nach Ort
inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Erwerbs, derzeitiger Nutzung,
Besitzerin bzw. Besitzer und Betreiberin bzw. Betreiber auflisten)?
Bundesweit sind 210 Objekte (Stand: 7. Februar 2023) als rechtsextremistisch
genutzte Immobilien einzustufen. Bei der Erfassung fanden nur solche
Immobilien Berücksichtigung, bei denen Rechtsextremisten über eine uneingeschränkte
grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum,
Miete, Pacht (d. h. Eigentums- oder Besitzverhältnis) oder durch ein Kenn- und
Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen. Weitere Erfassungskriterien
sind die politisch ziel- und zweckgerichtete sowie die wiederkehrende Nutzung
durch Rechtsextremisten. Diese Kriterien zur Erfassung rechtsextremistischer
Immobilien wurden zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Die bundesweite
Erhebung der Datenbasis erfolgte unter Zugrundelegung einheitlicher Kriterien.
Bei 82 Objekten (39 Prozent) haben Rechtsextremisten als Eigentümer und bei
74 Objekten (35 Prozent) als Mieter oder Pächter Zugriff und
Verfügungsgewalt. In den übrigen Fällen beruht die Zugriffsmöglichkeit auf einem
Kennoder Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen oder ist nicht näher zu
bestimmen.
Die rechtsextremistisch genutzten Immobilien verteilen sich wie folgt auf die
einzelnen Länder:
Baden-Württemberg (BW) (16), Bayern (BY) (18), Berlin (BE) (8),
Brandenburg (BB) (22), Bremen (HB) (2), Hamburg (HH) (2), Hessen (HE) (8),
Mecklenburg-Vorpommern (MV) (15), Niedersachsen (NI) (4), Nordrhein-Westfalen
(NW) (15), Rheinland-Pfalz (RP) (5), Saarland (SL) (2), Sachsen (SN) (28),
Sachsen-Anhalt (ST) (33), Schleswig-Holstein (SH) (9) und Thüringen (TH)
(23).
Zu folgenden 98 Immobilien liegen offen verwertbare Informationen vor,
wenngleich die Nennung von Details zu den Eigentums-/Besitzverhältnissen
zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der
Betroffenen sowie aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen kann:
Nr. PLZ Ort Land Art des Zugriffs Eigentümer/
Besitzer*
Nutzer
1 16259 Bad Freienwalde
(Oder)
BB Eigentum Einzelperson
2 14774 Brandenburg OT
Kirchmöser
BB Eigentum Verein
3 03096 Burg (Spreewald) BB Eigentum Einzelperson
4 03046 Cottbus BB Miete Verein „Identitäre Bewegung“
5 03046 Cottbus BB Einzelperson
6 04932 Gröden BB Miete Einzelperson
7 15711 Königs
Wusterhausen
BB
8 01979 Lauchhammer BB „Nationaldemokratische
Partei Deutschlands“
(NPD)
9 01945 Lindenau BB Eigentum Einzelperson
10 15907 Lübben BB Miete
11 03103 Neupetershain BB Eigentum Einzelperson
12 14712 Rathenow BB Eigentum Einzelperson
13 15518 Steinhöfel BB Eigentum Einzelperson
14 15344 Strausberg BB
15 16348 Wandlitz
OT Klosterfelde
BB Miete
16 12555 Berlin BE Eigentum Partei NPD
17 12681 Berlin BE
18 10317 Berlin BE Kennverhältnis/Sonstige
19 12629 Berlin BE Unternehmen
20 89073 Ulm BW Miete „Identitäre Bewegung“
21 74360 Ilsfeld-Schozach BW Eigentum Einzelperson
22 74592 Kirchberg an der
Jagst -
Herboldshausen
BW Eigentum Verein
Nr. PLZ Ort Land Art des Zugriffs Eigentümer/
Besitzer*
Nutzer
23 87700 Memmingen-Hart BY Eigentum Einzelperson
24 82418 Murnau BY Eigentum Einzelperson
25 94333 Geiselhöring BY Eigentum Einzelperson
26 82205 Gilching BY Einzelperson
27 87435 Kempten BY Einzelperson
28 82396 Pähl BY
29 87787 Wolfertschwenden BY Eigentum Einzelperson
30 96237 Ebersdorf b. Coburg BY Einzelperson
31 92708 Mantel BY Eigentum Einzelperson
32 95183 Feilitzsch BY
33 86637 Wertingen-
Hettlingen
BY Eigentum Einzelperson
34 91054 Erlangen BY Eigentum Verein
35 80802 München BY Eigentum Verein
36 93486 Runding BY Eigentum Einzelperson „Der III. Weg“
37 97424 Schweinfurt BY Miete Partei „Der III. Weg“
38 34639 Schwarzenborn HE Eigentum Einzelperson
39 34399 Wesertal OT
Lippoldsberg
HE
40 35638 Leun-Stockhausen HE Eigentum Einzelperson NPD
41 34399 Oberweser OT
Gieselwerder
HE Kennverhältnis/Sonstige Einzelperson
42 21033 Hamburg HH Pacht Einzelperson
43 23043 Hamburg HH Eigentum Verein
44 17389 Anklam MV Eigentum Einzelperson NPD
45 23968 Jamel MV Eigentum Einzelperson
46 29348 Eschede NI Eigentum Partei NPD
47 59063 Hamm NW Miete „DIE RECHTE“, NPD
48 45307 Essen NW Miete Einzelperson NPD
49 44149 Dortmund-Dorstfeld NW Miete „DIE RECHTE“
50 45276 Essen NW Miete
51 58675 Hemer NW Miete Einzelperson
52 24534 Neumünster SH Pacht
Nr. PLZ Ort Land Art des Zugriffs Eigentümer/
Besitzer*
Nutzer
53 24238 Martensrade SH Eigentum Einzelperson
54 24816 Stafstedt SH
55 23747 Dahme SH Kennverhältnis/Sonstige
56 66620 Nonnweiler-
Otzenhausen
SL Eigentum Einzelperson
57 66763 Dillingen SL Eigentum Einzelperson
58 02899 Ostritz SN Miete Einzelperson NPD
59 02763 Zittau SN Eigentum Einzelperson
60 02906 Mücka SN Miete Einzelperson
61 02625 Bautzen SN Kennverhältnis/Sonstige
62 02977 Hoyerswerda SN Miete
63 01904 Steinigtwolmsdorf
OT Weifa
SN Miete
64 01589 Riesa SN Eigentum Unternehmen NPD
65 01187 Dresden SN Miete „Identitäre Bewegung“
66 01237 Dresden SN Miete „Ein Prozent e.V.“
67 01796 Pirna SN Eigentum Einzelperson NPD, „Junge
Nationalisten“ (JN)
68 01796 Pirna SN Eigentum Einzelperson NPD, JN
69 09123 Chemnitz SN Eigentum Einzelperson
70 09131 Chemnitz SN Eigentum Unternehmen
71 09131 Chemnitz SN Miete
72 04720 Döbeln SN Miete JN
73 09232 Hartmannsdorf SN Miete
74 09376 Oelsnitz/Erzgebirge SN Miete
75 08340 Schwarzenberg OT
Bermsgrün
SN Miete
76 04668 Grimma OT
Mutzschen Roda
SN Eigentum
77 04860 Torgau OT Staupitz SN Eigentum Einzelperson
78 04347 Leipzig SN Eigentum Einzelperson
79 08525 Plauen SN Eigentum Einzelperson „Der III. Weg“
80 39104 Magdeburg ST Miete „Junge Alternative“
(JA)
81 06268 Steigra OT
Schnellroda
ST Eigentum Einzelperson
Nr. PLZ Ort Land Art des Zugriffs Eigentümer/
Besitzer*
Nutzer
82 06268 Steigra OT
Schnellroda
ST Kennverhältnis/Sonstige Einzelperson „Institut für
Staatspolitik“
83 99628 Guthmannshausen TH Eigentum Einzelperson
84 07389 Ranis TH Eigentum Einzelperson
85 99817 Eisenach TH Miete
86 99310 Wipfratal OT
Marlishausen
TH Eigentum Einzelperson
87 98660 Kloster Veßra TH Eigentum Einzelperson
88 37318 Fretterode TH Eigentum Einzelperson
89 99817 Eisenach TH Miete Einzelperson
90 99334 Kirchheim TH Miete Einzelperson
91 07768 Kahla TH
92 98660 Themar TH Miete Einzelperson
93 99084 Erfurt TH „Neue Stärke Partei“
94 99869 Nessetal TH Eigentum Einzelperson
95 99097 Erfurt TH
96 99099 Erfurt TH Miete „Neue Stärke Partei“
97 99086 Erfurt TH Miete „Neue Stärke Partei“
98 99423 Weimar TH JA
*Die Nennung von Details zu den Eigentums-/Besitzverhältnissen kann zum Schutz der
personenbezogenen Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Zu weiteren 112 Immobilien liegen den Verfassungsschutzbehörden
geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Objekte
kann aus Gründen des Staatswohls nicht veröffentlicht werden, da die
rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der
Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach
ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte
Vertrauensleute (V-Leute) zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-
Leute in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die
Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre.
Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität
und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so
geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-
Leuten ausgeschlossen werden.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger V-
Leute folgt, dass auch eine Beantwortung unter Einstufung als Verschlusssache
(VS-Einstufung), die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der
wehrhaften Demokratie und Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen
hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für derart
sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann.
2. Welche Immobilen (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume,
Gewerberäume, Grundstücke etc.) werden nach Kenntnis der
Bundesregierung wiederholt bzw. dauerhaft von Personen, Parteien, Vereinen,
Organisationen oder Gewerben genutzt, die der extrem rechten Szene
zugeordnet werden (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des
Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzungsweise, Partei bzw. Verein bzw.
Organisation bzw. Einzelperson, Szenezugehörigkeit auflisten)?
Bei den genannten 210 Objekte (Stand: 7. Februar 2023) handelt es sich um
Immobilien, die einer wiederkehrenden Nutzung (sowohl regelmäßig als auch
in loser Abfolge) – also dauerhaft – durch Rechtsextremisten unterliegen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche Immobilen und Liegenschaften (Häuser, Wohneinheiten,
Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.) werden nach
Kenntnis der Bundesregierung dauerhaft oder regelmäßig von folgenden,
extrem rechten Organisationen und Szenen genutzt (bitte den Ort inklusive
Bundesland, Zeitpunkt des Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzung
angeben)
a) „NPD“ und „JN“,
b) Partei „Der Dritte Weg“,
c) Partei „Die Rechte“,
d) „Neue Stärke Partei“,
e) „Institut für Staatspolitik“,
f) „Identitäre Bewegung“,
g) „Ein Prozent“,
h) „Junge Alternative“,
i) „Zukunft Heimat e. V.“,
j) „Sturmvogel – deutscher Jugendbund“,
k) „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff),
l) „Freibund – Bund Heimattreuer Jugend“,
m) „Gedächtnisstätte e. V.“,
n) „Nordkreuz“,
o) Völkische und/oder germanische Siedler (beispielsweise „Anastasia-
Bewegung“, „Zusammenrücken in Mitteldeutschland“,
„Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ e. V.,
„Fair Teilen“ e. V.) und
Die Fragen 3a bis 3o werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
Zu den in den Fragen 3i, 3j, 3k, 3l, 3m und 3n genannten Organisationen liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Übrigen wird auf die Antwortverweigerung zu Frage 1 verweisen.
p) „Königreich Deutschland“ (KRD) (einschließlich sogenannter
„Gemeinwohldörfer“ oder Liegenschaften der „Gemeinwohlkasse“)?
Im Jahr 2022 hat das „Königreich Deutschland“ (KRD) zwei größere
Immobilien in Sachsen erworben. In Eibenstock-Wolfsgrün (Erzgebirgskreis, 08309
Eibenstock) wurde in einem Schloss ein „Seminar- und Gesundheitszentrum“
eingerichtet, in dem bereits Seminare angeboten werden. Auf dem Gelände des
Bärwalder Schlosses in der Oberlausitz (Landkreis Görlitz, 02943 Boxberg)
soll ein sogenanntes Gemeinwohldorf entstehen. Darüber hinaus verfügte das
KRD bereits vorher über eine Immobilie in 06886 Lutherstadt Wittenberg, die
bisher als Hauptsitz der Gruppierung angesehen werden musste.
Regelmäßig werden außerdem Hinweise bekannt, wonach sich das KRD um
eine Ausweitung seines „Staatsgebiets“ bemüht.
Im Mai 2023 wurde bekannt, dass Anhänger des KRD ein weiteres Grundstück
in 02943 Boxberg (Gemarkung Kringelsdorf, Flur 1, Flurstück 85/19) gekauft
haben sollen. Zudem hat das KRD das „Kanzleilehngut Halsbrücke“, Loßnitzer
Weg 1, in 09633 Halsbrücke für etwa 5 Mio. Euro erworben. Dabei handelte
sich um einen biozertifizierten Landwirtschaftsbetrieb mit Hofladen und
Pension bei Freiberg in Sachsen.
Im Februar 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die
Schließung von mehreren „Repräsentanzen“ der „GemeinwohlKasse“ mithilfe
der Polizei zwangsweise durchgesetzt.
Über eine weitere Nutzung der Objekte durch das KRD liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4. Welche Veranstaltungen seit dem 1. Januar 2021 sind der
Bundesregierung in den in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien bekannt (bitte
nach Ort inklusive Bundesland, Datum und Titel bzw. Thema der
Veranstaltung, Veranstalterin bzw. Veranstalter, Anmelderin bzw. Anmelder,
beteiligten Organisationen, Rednern, Bands sowie Teilnehmerzahl
auflisten)?
Von größerer Bedeutung sind einzelne Immobilien, die zur Verflechtung der
rechtsextremistischen Szene beitragen und/oder eine multifunktionale Nutzung
gestatten. Darunter fallen etwa ein Objekt in Torgau (SN), welches im
fraglichen Zeitraum für Musikveranstaltungen genutzt wurde, das „Rittergut
Guthmannshausen“ (TH) als Tagungsstätte, die Bundesgeschäftsstelle der
Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) in Berlin, das „Partei- und
Bürgerbüro“ der Partei „Der III. Weg“ in Plauen (SN) oder die Gaststätte
„Goldener Löwe“ in Kloster Veßra (TH).
Die in diesen Immobilien stattfindenden Veranstaltungen sind – insbesondere
wegen ihrer Rekrutierungs- und Bindungsfunktion – ein wichtiger Bestandteil
des Rechtsextremismus in Deutschland. Ferner kann die Durchführung von
Veranstaltungen auch zur Finanzierung der rechtsextremistischen Szene dienen.
Darüber hinaus kann eine Beantwortung dieser Frage aus Gründen des
Staatswohls nicht erfolgen.
Eine detaillierte Auflistung der Veranstaltungen kann nicht erfolgen, da die
rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der
Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach
ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig
eingesetzte V-Leute zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Leute in
einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung
ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre.
Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und
der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so
geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Leuten
ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich
garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten
mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der
Gefährdung etwaiger V-Leute folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-
Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar
wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften
Demokratie und die Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die
Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für derart sensibel,
dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann
5. Welche Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten sind der
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2021 im Zusammenhang mit den in den Fragen 1
bis 3 genannten Immobilien bekannt (bitte nach Datum der
Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, Strafvorwurf bzw. Art der Ordnungswidrigkeit
bzw. Straftat, Ausgang des Ermittlungs- bzw. Ordnungswidrigkeits- bzw.
Strafverfahrens auflisten)?
9. Welche der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien standen nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2021 aus welchem Anlass
in Zusammenhang mit Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft
(bitte nach Jahr des Ermittlungsbeginns, Strafvorwurf und möglichem
Organisationsnamen auflisten)?
Die Fragen 5 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führte seit dem Jahr
2021 ein Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Gruppierung
„Knockout 51“ wegen des Tatvorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der
kriminellen Vereinigung, erweitert im Jahr 2023 um den Tatvorwurf der
terroristischen Vereinigung gemäß §§ 129, 129a des Strafgesetzbuches (StGB) und
weiterer Straftaten. Am 2. Mai 2023 erfolgte die Anklageerhebung. In dem Objekt
laufende Nummer 85 aus der zu Frage 1 aufgeführten Immobilienübersicht
befindet sich die Gaststätte „Bull's Eye“, die der Angeklagte Leon R. seit dem
1. Juli 2019 betrieb und die der Vereinigung „Knockout 51“ als Treffpunkt und
Lagerraum diente. Das Objekt laufende Nummer 89 aus der in der Antwort zu
Frage 1 aufgeführten Immobilienübersicht betrifft das sogenannte „Flieder
Volkshaus“ in Eisenach, bei dem es sich zugleich um die Räumlichkeiten der
Landesgeschäftsstelle der NPD handelt. Die Verantwortlichen von „Knockout
51“ führten dort unter anderem Kampfsporttraining durch. Wegen der
Einzelheiten wird auf die Pressemitteilungen des GBA vom 6. April 2022 und vom
15. Mai 2023 Bezug genommen.
6. In welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2021 Personen
festgenommen, die einer Straftat verdächtig waren und/oder per Haftbefehl gesucht
wurden (bitte nach Datum und Ort der Festnahme, Tatvorwurf und
möglichem Haftbefehlsvollzug auflisten)?
8. In welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2021 Schusswaffen,
Sprengstoff oder Sprengvorrichtungen beschlagnahmt (bitte nach Datum
und Ort der Beschlagnahme, beschlagnahmten Gegenständen,
Strafvorwurf, Ausgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens auflisten)?
Die Fragen 6 und 8 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor. Aufgrund der im Grundgesetz (GG) festgelegten Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern liegt die Zuständigkeit für die Verfolgung von
Straftaten grundsätzlich bei den Ländern.
7. In welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2021 Hausdurchsuchungen
durchgeführt (bitte nach Datum und Ort der Durchsuchung,
Ermittlungsanlass, Ausgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens auflisten)?
Die Objekte mit den laufenden Nummern 85 und 89 aus der zu Frage 1
aufgeführten Immobilienübersicht wurden am 6. April 2022 im Rahmen des vom
GBA geführten Verfahrens durchsucht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
den Fragen 5 und 9 verwiesen.
10. Welche der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien standen nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2021 aus welchem Anlass
in Zusammenhang mit Ermittlungen der Bundesanstalt für das
Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. des Zolls (bitte nach Jahr des
Ermittlungsbeginns, Strafvorwurf und möglichem Organisationsnamen auflisten)?
In der Zollverwaltung werden keine entsprechenden Statistiken geführt.
Darüber hinaus besteht keine Regelung zur Kennzeichnung von
Ermittlungsverfahren im Hinblick auf einen rechtsextremistischen Hintergrund oder einen
Hintergrund in der Reichsbürger-Szene.
Die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen obliegt aus
verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich den zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder.
Aufgrund der im Grundgesetz (GG) festgelegten Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern nimmt die Bundesregierung zu diesen Verfahren
keine Stellung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht in laufenden
Ermittlungen gegen das KRD wegen unerlaubter Bank- und
Versicherungsgeschäfte. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 3p verwiesen. Als
Gefahrenabwehrbehörde setzt sie den Erlaubnisvorbehalt aus eigenem Recht in dem ihr
übertragenen Wirkungskreis mit dem ihr zu Gebote stehenden rechtlichen
Instrumentarium durch. Straftaten zeigt sie bei den zuständigen
Strafverfolgungsbehörden an. Darüber hinaus führt sie keine eigenen Ermittlungen bei
Immobilien und Liegenschaften im relevanten Sinne durch.
11. In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit Verbotsverfügungen gegen
rechtsextreme Vereinigungen seit dem Jahr 2021 Immobilien beschlagnahmt
oder eingezogen bzw. waren von einer Verfallsanordnung betroffen, und
welcher weiteren Verwendungen wurden diese Objekte zugeführt (bitte
nach Ort und Datum des Maßnahmevollzugs sowie Namen der
Vereinigung auflisten)?
Der Bundesregierung hat seit dem Jahr 2021 im Zusammenhang mit
Verbotsverfügungen gegen rechtsextremistische Vereinigungen keine Immobilien
beschlagnahmt oder eingezogen bzw. waren keine Immobilien von einer
Verfallsanordnung betroffen.
Zu etwaigen Maßnahmen auf Landesebene liegen der Bundesregierung aus
kompetenzrechtlichen Gründen keine Erkenntnisse vor.
12. Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) seit
dem Jahr 2021 mit in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien befasst,
und wenn ja, wann, wie oft ,und zu welchen Zeitpunkten?
Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da ein statistischer Nachhalt
der Befassung mit konkreten Immobilien nicht erfolgt. lm „Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) werden Personen, Maßnahmen,
Veranstaltungen und diverse Arten von Geschehnissen des Phänomenbereichs
Rechtsextremismus/-terrorismus behandelt. In diesem Kontext können auch Bezüge zu
Objekten hergestellt worden sein, die als „rechtsextremistisch genutzte Immobilie“
eingestuft werden (z. B. Veranstaltungsorte), die aber nicht im Fokus der
Bearbeitung im GETZ-R stehen und als sekundäre Information eingebracht
worden sein dürften.
13. Wurden vonseiten der Bundesregierung seit 2021 weitere
Präventionsmaßnahmen auch in Abstimmung und im Austausch mit den
Bundesländern ergriffen, um die vom Erwerb und der Nutzung von Immobilien
durch Angehörige der extrem rechten Szene betroffenen Gemeinden und
Körperschaften zu unterstützen, und wenn ja, von welcher Stelle des
Bundes?
a) Existieren diesbezüglich Weiterbildungsangebote (beispielsweise zu
Tarn- und Raumaneignungsstrategien)?
b) Existieren Handreichungen zum Thema (beispielsweise für die
Verwaltung, Politik und Polizei)?
Die Fragen 13 bis 13b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden verschiedene
Maßnahmen gefördert, die sich auch mit der Thematik Nutzung von Immobilien durch
Angehörige der extrem rechten Szene beschäftigen. Dazu gehören unter
anderem im Rahmen der Förderung der Landesdemokratiezentren die Mobilen
Beratungsangebote insbesondere gegen Rechtsextremismus und
Unterstützungsangebote durch einzelne Projekte. Zu den Handreichungen gehören unter
anderem die Broschüre „Das ist unser Haus – Handreichung zum Umgang mit
Immobiliennutzungen durch die extreme Rechte.“ des Kulturbüro Sachsen e.V..
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie die
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) sensibilisieren ihre Beschäftigten in
Bezug auf den Umgang mit natürlichen oder juristischen Personen sowie
privaten Organisationen oder Gruppen, bei denen im Rahmen der
Vertragsanbahnung Anhaltspunkte für die Anhängerschaft zu extremistischen oder
terroristischen Vereinigungen oder antisemitischen Organisationen vorliegen. Der
aktuelle Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat (BMI) wird entsprechend berücksichtigt. Die BVVG steht zudem im
Kontakt mit den Landesverfassungsschutzbehörden.
Im Rahmen des Modellprojekts „Demokratieförderung im Sport:
Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Sportvereinen und -verbänden und weiteren
Akteur*innen im Iändlichen Raum“ mit der Deutschen Sportjugend förderte die
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) die Erarbeitung einer
Handreichung zur Rechtssicherheit für Akteur/-innen im Sport und begleitende
regionale Qualifizierungsveranstaltungen sowie Erklärvideos. Das Angebot ist unter
www.sport-mit-courage.de/neutralitaet-im-sport abrufbar.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]