Heizungsaustausch und geplantes Förderkonzept für erneuerbares Heizen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Ist das vom BMWK und BMWSB vorgestellte Förderkonzept ein Konzept der gesamten Bundesregierung, falls ja, wann wurde dieses Konzept im Bundeskabinett bzw. von der Bundesregierung beschlossen?
Welche Ressorts waren in die Erarbeitung des Förderkonzepts eingebunden?
Wann wird die neue Förderrichtlinie von der Bundesregierung veröffentlicht?
Steht die vom BMWK und BMWSB veröffentlichte Ausgestaltung der Förderung im Einklang mit dem Hintergrundpapier des BMF vom 18. April 2023 und den Aussagen des Bundesministers der Finanzen Christian Lindner, wonach Besitzer alter Heizungsanlagen eine „Abwrackprämie“ gestaffelt nach Alter der Anlagen bei Neuanschaffung erhalten können (www.zeit.de/politik/deutschland/2023-04/christian-lindner-heizungen-austausch-ampelkoalition-kindergrundsicherung#:~:text=Bundesfinanzminist er%20Christian%20Lindner%20m%C3%B6chte%20die,Politiker%20der%20Bild%20am%20Sonntag)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der fossilen Heizkessel für Gas und Öl im deutschen Wohnungsbestand (bitte nach Konstanttemperatur-, Niedertemperatur- und Brennwertkesseln aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Kohleheizungen im deutschen Wohnungsbestand, und gibt es hier regionale Konzentrationen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der fossilen Heizkessel, die ein Alter von über 30 Jahren im Jahr 2024 erreichen und dann ausgetauscht werden müssen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der fossilen Heizkessel im deutschen Wohnungsbestand, die unter die Ausnahme nach § 73 GEG fallen?
Wie viele Gebäude sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den Einbau von Wärmepumpen ohne weitere Sanierungsmaßnahmen wie zusätzlicher Dämmung, Einbau von Fußbodenheizungen etc. in Deutschland geeignet, und welche Fördermaßnahmen sind für flankierende Sanierungsmaßnahmen geplant?
Warum soll für Niedertemperatur- und Brennwertkessel mit einem Alter von über 30 Jahren, die nach dem bestehenden § 72 Absatz 3 GEG nicht dem Betriebsverbot nach 30 Jahren unterliegen, keiner der geplanten Klimaboni in Anspruch genommen werden können?
Warum ist die Inanspruchnahme der Klimaboni I und II auf Konstanttemperaturkessel begrenzt?
Soll die geplante gestaffelte Antragstellung für die Klimaboni I und II tagesscharf nach 40 Jahren oder jahresscharf für alle im genannten Jahr installierten Heizungen erfolgen (Beispiel: Kann im Januar 2024 bereits ein Kessel getauscht werden, der am 31. Dezember 1984 in Betrieb genommen wurde)?
Soll es Ausnahmen für die gestaffelte Antragstellung geben, wenn ein für den Klimabonus I oder II qualifizierter Heizkessel vor dem vorgesehenen Datum irreparabel kaputtgeht?
Auf welchem Wege soll die „Übererfüllung“ durch Nutzung von mindestens 70 Prozent erneuerbarer Energien im Rahmen des Klimabonus II nachgewiesen werden?
Wie hoch waren die Fördervolumina des BEG seit seiner Einführung im Jahr 2021?
Mit vielen Mitteln rechnet die Bundesregierung zur Finanzierung des Förderkonzepts zum neuen erneuerbaren Heizen nach derzeitigem Stand (bitte für die Jahre 2024 bis 2027 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist das prognostizierte CO2-Einsparpotential infolge des Heizungstauschs sowie infolge der Förderung (im Rahmen der Messung der CO2-Fördereffizienz im Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ [KTF])?
Wie hoch sind die im Jahr 2023 bewilligten Mittel der BEG für die Förderung von Neubauten und energetischer Sanierung im Bestand?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Förderung in den nächsten Jahren auskömmlich finanziert ist und es nicht zu einem Förderstopp kommt?
Wie haben sich die Fördersätze für den Heizungstausch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude seit deren Einführung 2021 entwickelt (bitte nach Art der Heizung aufschlüsseln)?
Wie hat sich der höchstmögliche kumulierte Fördersatz beim Heizungstausch im Rahmen der BEG seit deren Einführung 2021 entwickelt, und wie hoch ist der höchstmögliche Fördersatz im Rahmen der jetzt geplanten neuen Förderung (bitte nach den einzelnen Förderbestandteilen aufschlüsseln)?
Kann aktuell und gemäß den neuen Planungen ein zusätzlicher Förderbonus für den Heizungstausch in Anspruch genommen werden, wenn dieser als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt wird, und wie hat sich diese Möglichkeit seit Einführung der BEG im Jahr 2021 verändert?
Plant die Bundesregierung, die Förderung auch auf private Kleinvermieter auszuweiten, deren vermietete Wohnungen nicht oder nur teilweise im gleichen Gebäude wie die selbst genutzte Wohneinheit liegen?
Wird es für Wohneigentümer und für Wohnungsbaugesellschaften unterschiedliche Fördertöpfe geben, und wenn nein, weshalb wird hier keine Unterscheidung gemacht?
Wird die Bundesregierung für Rentnerinnen und Rentner die Möglichkeit schaffen, die ergänzende Kreditförderung für den eigen zu finanzierenden Anteil zu gewähren?
Weshalb wurde eine Altersgrenze von 80 Jahren gewählt, und wie verfährt man mit 70-Jährigen, die zwar nach den Vorschlägen der Bundesregierung zuschussberechtigt sind, aber in der Regel keinen Kredit von ihrer Bank erhalten?
Wie viele Empfänger von einkommensabhängigen Sozialleistungen, wie zum Beispiel Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Kinderzuschlag oder Bürgergeld, wohnen im selbstgenutzten Wohneigentum, und welchen Anteil haben diese an allen Beziehern einkommensabhängiger Sozialleistungen?
Wie kann gewährleistet werden, dass Menschen mit einkommensabhängigen Sozialleistungen und selbstgenutztem Wohneigentum, trotz der entsprechend geltenden Vermögensobergrenzen für den Bezug der Sozialleistung, genügend Finanzkraft haben, um nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gebäudeenergiegesetz mindestens 50 Prozent der Anschaffungskosten für eine neue klimafreundliche Heizung im Austausch für eine Öl- oder Gasheizung zu bezahlen; wird für diese Personen ein gesonderter Mehrbedarf in den einzelnen Sozialleistungen geschaffen?
Wird grundsätzlich allen Beziehern einkommensabhängiger Sozialleistungen im selbstgenutzten Wohneigentum, die einen Heizungstausch von Öloder Gasheizung auf eine klimafreundliche Heizung entsprechend dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gebäudeenergiegesetzes vollziehen, ein zinsloses Darlehen bei den Jobcentern ermöglicht, und wird die Umstellung der Heizungsanlage explizit als unabweisbarer Bedarf festgeschrieben?
Welche zusätzlichen Anreize für einen schnelleren Umstieg in die klimaneutrale Wärme sind von der Bundesregierung geplant?
Plant die Bundesregierung im Gleichschritt eine Anpassung beim Bundesprogramm für effiziente Wärmenetze (BEW), und falls nein, bitte begründen?
Welche Bedeutung hat der Ausbaustand der Verteilnetze für die Bewilligung von Fördermitteln für die Wärmepumpe?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die in der Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (zu Nummer 32) zugesagte Berücksichtigung der Auswirkungen des Gesetzes auf Kultureinrichtungen im Förderregime umgesetzt wird?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass viele Kultureinrichtungen und Kulturvereine, insbesondere im ländlichen Raum, eine notwendige Heizungsumstellung nicht mit eigenen Mitteln leisten können?
Mit welchen konkreten Fördermaßnahmen und Förderhilfen werden Kultureinrichtungen und Kulturvereine bei der Anwendung des Gesetzes unterstützt?
Wie wird die Bundesregierung die Wärmewende in den Bundesliegenschaften in Anlehnung an die Pläne nach dem GEG bis wann umsetzen (bitte nach Behörde, Liegenschaften, Art und Umfang der Maßnahmen, Zeitplänen und Kosten auflisten)?