[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3563
17. Wahlperiode 28. 10. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
26. Oktober 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3271 –
Stärkung der Qualität und Zukunftsfähigkeit der dualen Berufsausbildung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das System der beruflichen Bildung ist nicht nur in Deutschland fest verankert,
sondern genießt auch über die Grenzen hinaus international ein hohes Ansehen.
Es gilt als einer der wichtigen Bausteine, um den zukünftigen Fachkräftebedarf
in Deutschland zu decken. Ein besonderes Qualitätsmerkmal ist, dass die
Auszubildenden durch das duale Lernen in Schule und Betrieb nach Abschluss ihrer
Lehre die volle Berufsfähigkeit erlangen. Das ist eine gute Voraussetzung für
einen erfolgreichen Übergang in das Berufsleben in Vollzeitbeschäftigung und
eröffnet so jungen Menschen eine Perspektive für die Lebens- und Berufsplanung.
Entsprechend konnte die öffentliche Petition Nummer 1-16-06-10000-026255,
in deren Mittelpunkt die Forderung nach einem Grundrecht auf Ausbildung
steht, insgesamt 77 943 Unterstützerinnen und Unterstützern finden.
Die Realität zeigt eine differenzierteres Bild. Im August 2010 galten 97 400 junge
Menschen als „unversorgt“ – ihnen standen 70 300 unbesetzte Ausbildungsstellen
gegenüber. Nicht zu vergessen sind allerdings die zahlreichen Altbewerberinnen
und Altbewerber aus früheren Schulentlassjahren, die weiterhin ihren Wunsch
nach einen Ausbildungsplatz aufrechterhalten hatten und teilweise eine
Maßnahme im so genannten Übergangssystem angenommen haben – somit aber
statistisch nicht erfasst werden.
Neben der Quantität der Ausbildungsplätze offenbaren aber besonders der
aktuelle Ausbildungsreport 2010 des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und
die Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) zur Berufsbildung „Lernen für die Arbeitswelt“ Mängel in der
Qualität. Dies zeigt sich u. a. an der hohen Zahl von Ausbildungsabbrüchen, der
unüberschaubaren und intransparenten Zahl an Maßnahmen im Übergang von
der Schule in die Ausbildung sowie bei dem Status quo in Berufsschulen.
Der Anteil von schwerbehinderten Jugendlichen an allen Azubis im dualen
Ausbildungssystem beträgt nur 0,6 Prozent. Dies zeigt deutlich, dass hier
besonderer Handlungsbedarf besteht. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert uns
auf, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung nicht nur in der
schulischen Bildung, sondern auch in der beruflichen Bildung gemeinsam zu
unterrichten und auszubilden.
Langfristig muss es ein Ende der Trennung in Regel- und Förderschulen als
Voraussetzung für ein Ende der ausschließlichen Trennung der Ausbildung in
Betrieben und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation geben.
1. Inwieweit finden die Probleme an den Berufsschulen in der von der
Bundeskanzlerin ausgerufenen „Bildungsrepublik Deutschland“ Berücksichtigung,
deren Qualität 13,1 Prozent der Auszubildenden laut DGB-
Ausbildungsreport 2010 als „mangelhaft“ oder „ausreichend“ beurteilt haben?
Bund und Länder haben vereinbart, bis 2015 mindestens 7 Prozent des
Bruttoinlandprodukts in Bildung zu investieren. Damit stehen der Bildung zusätzliche
finanzielle Mittel für Investitionen zur Verbesserung der Qualität auch in der
dualen Berufsausbildung zur Verfügung. Es ist Aufgabe der für die
Berufsschulen zuständigen Länder, die Berufsschulen angemessen an diesem Prozess
zu beteiligen.
2. Wie erklärt sich die Bundesregierung die abermals leichte Verschlechterung
gegenüber dem Vorjahr bei der Bewertung der fachlichen Qualität des
Berufsschulunterrichts durch die Auszubildenden, und wo sieht die
Bundesregierung diesbezüglich unabhängig von der Zuständigkeit der Länder
Handlungsbedarf?
Der Strukturwandel im Beschäftigungssystem und die damit einhergehenden
Veränderungen der Anforderungen an die Fachkräfte stellen auch an die
umfassende und qualitativ hochwertige berufliche Bildung in den Berufsschulen
immer neue Anforderungen. Im Rahmen der länderrechtlichen Zuständigkeit für
das berufliche Schulwesen haben die Länder durch die Aktualisierung der
Rahmenlehrpläne, die Weiterentwicklung in der Aus- und Weiterbildung des
Personals an den Berufsschulen und durch die Modernisierung der Ausstattung
der Berufsschulen auf diese Herausforderungen reagiert.
3. Welche Probleme in der Qualität des Berufsbildungssystems sieht die
Bundesregierung, und wie will sie diese lösen?
Nach dem DGB-Ausbildungsreport 2010 sind etwa drei Viertel der befragten
Auszubildenden mit ihrer Ausbildung insgesamt zufrieden oder sogar sehr
zufrieden. Teilweise zufrieden waren weitere ca. 20 Prozent. Angesichts der
Tatsache, dass lediglich etwa 7 bis 8 Prozent mit ihrer Ausbildung eher oder gar
sehr unzufrieden waren, besteht nach Auffassung der Bundesregierung derzeit
kein akuter Handlungsbedarf.
Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes 2005 hat der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, die an der Berufsbildung Beteiligten
dabei zu unterstützen, die Praxis der Qualitätssicherung weiterzuentwickeln und
ihnen dazu geeignete und praktikable Instrumente zur fortlaufenden
Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement zur Verfügung zu stellen.
Die im Mai 2009 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedete
Empfehlung für die Entwicklung eines gemeinsamen Referenzrahmens für die
Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQARF) soll die
Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Qualitätssicherungs- und -entwicklungssysteme
unterstützen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will
diese Initiative dazu nutzen, um den Erfahrungsaustausch auf europäischer und
nationaler Ebene zu intensivieren und bestehende Ansätze in Richtung einer
nationalen Strategie der Qualitätssicherung weiterzuentwickeln. Das BMBF hat
deshalb bereits 2008 das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit dem Aufbau
einer nationalen Referenzstelle für Qualitätssicherung in der Berufsbildung
(DEQA-VET) beauftragt, die als Plattform für Information, Kommunikation und
Kooperation der Akteure dienen soll.
Zudem startet die Bundesregierung noch in diesem Jahr eine Modellinitiative
zur Entwicklung und Sicherung der Qualität in der betrieblichen
Berufsausbildung vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Derzeit
sind zwölf verschiedene Modellprojekte in der Bewilligung. In ihnen soll
untersucht werden, mit welchen speziellen Verfahren und Instrumenten die
angestrebte Ausbildungsqualität und der Ausbildungsprozess gesichert und
weiterentwickelt werden können.
4. Wie will die Bundesregierung die Länder dabei unterstützen, damit den
häufigen Unterrichtsausfällen an den Berufsschulen entgegengewirkt wird?
Es ist Aufgabe der Länder, geeignete Maßnahmen zu treffen, um
Unterrichtsausfall an den Berufsschulen zu vermeiden.
5. Teilt die Bundesregierung die im DGB-Ausbildungsreport 2010 geäußerte
Einschätzung, dass vollzeitschulische Ausbildungsgänge und
Qualifikationsmaßnahmen im Übergangssystem ohne Berufsabschluss zu einer
Überlastung des Lehrpersonals führen, und wenn ja, wird sich die
Bundesregierung dafür einsetzen – evtl. mit finanzieller Unterstützung – dass die Länder
dieses Problem nachhaltig lösen können?
Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Die demografische
Entwicklung wird in den nächsten Jahren, so wie in den neuen Ländern zum Teil
bereits geschehen, zu einer Verringerung der Schülerzahlen an den Berufsschulen
führen. Im Rahmen des Qualifizierungsgipfels haben die Länder angekündigt,
die sich aus der demografischen Entwicklung ergebenden Ressourcenspielräume
insbesondere zur Verbesserung der Bildungsqualität zu nutzen. Im Übrigen sind
Bund und Länder im intensiven Austausch, Maßnahmen des sogenannten
Übergangssystems stärker anschluss- und abschlussbezogen auszurichten.
6. Inwieweit will die Bundesregierung die Länder dabei unterstützen, dass die
im DGB-Ausbildungsreport 2010 bemängelte Ausstattung an den
Berufsschulen mit der technologischen Entwicklung in den Betrieben Schritt hält?
Mit der zum 1. September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform gibt es
für den Bund keine Finanzierungsgrundlage für die investive Ausstattung der
Berufsschulen.
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung des DGB, nach
der für Auszubildende nach fünf Berufsschulstunden keine Rückkehrpflicht
in den Betrieb bestehen sollte?
Nach dem Berufsbildungsgesetz hat der Arbeitgeber Auszubildende für die
Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz
sieht vor, dass jugendliche Auszubildende zum Schutz ihrer Gesundheit bei
einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden an diesem Tag von
der Beschäftigung im Betrieb völlig freizustellen sind. Dieses
Beschäftigungsverbot besteht einmal in der Woche.
8. Plant die Bundesregierung weiterhin Änderungen im
Jugendarbeitsschutzgesetz?
Wenn ja, zu wann, und um welche Gesetzesänderungen handelt es sich
konkret?
Zur Überprüfung des aus dem Jahr 1976 stammenden
Jugendarbeitsschutzgesetzes auf möglichen Änderungsbedarf ist beim Bundesministerium für Arbeit und
Soziales eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet worden. Diese hat ihre
Arbeit noch nicht beendet. Nach Vorlage des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe
wird die Bundesregierung über das weitere Vorgehen entscheiden.
9. Was wird die Bundesregierung unternehmen, damit vor dem Hintergrund
des prognostizierten Fachkräftemangels die Qualität in den verschiedenen
Ausbildungsberufen, die laut DGB-Ausbildungsreport 2010 bereits unter
den 25 beliebtesten Ausbildungen stark differiert, angeglichen wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
10. Wird die Bundesregierung die zuständigen Stellen dazu auffordern,
unangemeldete Betriebsprüfungen verstärkt durchzuführen, damit die
Einhaltung gesetzlicher Regelungen gewährleistet wird?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Rechtsverordnungen werden von den nach Landesrecht zuständigen
Aufsichtsbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz) durchgeführt.
Die Arbeitsschutzbehörden entscheiden in eigener Verantwortung, wie sie das
Gesetz überwachen. Zu ihren Maßnahmen gehören auch unangemeldete
Betriebsprüfungen.
11. Hält die Bundesregierung die Schutzvorschriften für minderjährige
Auszubildende im Hotel- und Gaststättenbereich bespielsweise hinsichtlich
der Arbeitszeit tatsächlich für „Ausbildungshemmnisse“?
Gegenstand der Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes durch die Bund-
Länder-Arbeitsgruppe ist auch die Frage, ob unter Gewährleistung von
Sicherheit und Gesundheitsschutz der jungen Menschen Änderungen erforderlich sind,
um die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen junger Menschen zu
verbessern. Zur Unterstützung der Arbeitsgruppe wurde ein Forschungsprojekt
„Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen in den Abend- und frühen
Nachtstunden“ vergeben, in dem speziell die Situation junger Menschen im Hotel- und
Gaststättengewerbe beleuchtet wird.
12. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die
Beschäftigungssituation der 15 bis 24-Jährigen, nach der die Zahl der atypisch
Beschäftigten innerhalb dieses Alters von 2000 bis 2009 um 200 000 auf
etwa 675 000 Personen gestiegen ist und die Zahl der Normalarbeitnehmer
um fast 400 000 auf knapp 1,2 Millionen Personen gesunken ist, nachhaltig
verbessert wird?
Atypische Beschäftigung kann mit prekärer Beschäftigung einhergehen, ist aber
nicht mit dieser gleichzusetzen. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind nicht
geeignet, auf Dauer den Lebensunterhalt einer Person sicherzustellen und/oder
deren soziale Sicherung zu gewährleisten. Die verschiedenen Formen atypischer
Beschäftigung (befristete Beschäftigungsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigung mit
20 oder weniger Stunden, Zeitarbeit, geringfügige Beschäftigung) können
durchaus bewusst gewählt sein, weil sich beispielsweise im konkreten Fall dadurch
berufliche und andere persönliche Interessen besser kombinieren lassen.
Minijobs werden gerne als Hinzuverdienst zur Aufbesserung des Einkommens
angenommen. Studenten nutzen Praktika und befristete Arbeitsverträge während der
Semesterferien. Teilzeit erleichtert es, Erwerbsarbeit mit familiären
Verpflichtungen zu vereinbaren.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der
Abgeordneten Sabine Zimmermann u. a. und der Fraktion DIE LINKE. „Ausbreitung
atypischer Beschäftigungsverhältnisse und Anforderungen an die Politik“,
Bundestagsdrucksache 17/2790, verwiesen.
13. Welche zusätzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um
in Kooperation mit den zuständigen Stellen die Zahl der
Ausbildungsabbrüche zu senken, deren Hauptursache laut DGB-Ausbildungsreport 2010
Konflikte mit Ausbildern oder Betriebsinhabern sowie eine mangelnde
Betreuung ist?
Die Gründe für Ausbildungsabbrüche sind vielfältig. Zu diesem
Themenkomplex hat die Bundesregierung im Rahmen der
Berufsbildungsforschungsinitiative des BMBF in 2009 eine Expertise zum Thema „Ausbildungsabbrüche
vermeiden – neue Lösungsansätze und Strategien“ in Auftrag gegeben.
Demnach sind, um die Zahl der Ausbildungsabbrüche zu senken, verschiedene
Maßnahmen notwendig. Ein wesentlicher Faktor wird in der Optimierung der
Prävention gesehen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen einer verbesserten
Berufsorientierung und Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Bildung
und Ausbildungsreife. Darüber hinaus ist eine individuelle frühe Begleitung von
förderungswürdigen Jugendlichen ein weiterer Ansatz.
Mit der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Ausbildungsabschluss“ hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen gebündelt
und sinnvoll verzahnt. Mit der Initiative sollen bis zu 30 000 Jugendliche
individuell begleitet werden. Ausgehend von einer Potenzialanalyse werden
förderungswürdige Jugendliche bis in die Ausbildung individuell begleitet. Parallel
stellt die Potenzialanalyse für die Jugendlichen die Basis der Berufsorientierung
dar. Mit dem Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen oder ähnlichen
Einrichtungen erhalten die Jugendlichen einen Einblick in verschiedene
Berufsfelder. Die Bundesregierung strebt hier eine Flächendeckung für alle
Hauptschüler an. Bislang nahmen über 100 000 Jugendliche an dem Programm teil. Darauf
aufbauend greifen die Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung der
Bundesagentur für Arbeit.
Mit dem Projekt VerA (Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von
Jugendlichen in der Berufsausbildung durch SES-Ausbildungsbegleiter) ist eine
Initiative mit dem Senior Experten Service gestartet worden, die Jugendliche, die
Schwierigkeiten im Rahmen ihrer Ausbildung bekommen, durch einen
individuellen Begleiter unterstützt. Konfliktsituationen in Betrieben waren ein
Ausgangspunkt bei den Überlegungen zu der individuellen Begleitung der Jugendlichen.
14. Wie steht die Bundesregierung zur Einführung von Sanktionen gegenüber
den Betrieben, wenn die Qualitätskriterien der betrieblichen Ausbildung
nicht eingehalten werden?
Die Überwachung der Ausbildungsqualität liegt in der Zuständigkeit der Kammern,
die wiederum einer Aufsicht durch die Länder unterliegen, siehe auch §§ 76,
27 BBiG. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass neben dem bestehenden
Instrumentarium, wie etwa dem Entzug der Ausbildungseignung, zusätzliche
Sanktionen erforderlich wären.
15. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Umstand, dass sich erneut ein
unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Maß an ausbildungsfremden
Tätigkeiten und der Betriebsgröße zeigt, und wie sollte diesem Missstand
begegnet werden?
In KMU wird besonders realitätsnah ausgebildet. Dies mag im Vergleich zu den
stärker systematisierten Ausbildungsprozeduren in größeren Betrieben zu
KMU-spezifischen Ausbildungsabläufen führen. Die Bundesregierung schätzt
die in KMU vermittelte berufliche Handlungsfähigkeit hoch ein und hat – auch
nach dem Ergebnis der Kammerprüfungen – keinen Hinweis darauf, dass die
Ausbildung in KMU zu schlechteren Ausbildungserfolgen im Rahmen der
Abschlussprüfung führt.
Einen Erklärungsansatz liefert darüber hinaus eine BIBB-Studie zum Thema
„Ausbildung aus Sicht der Auszubildenden“ aus 2008. Dort wird eine Erklärung
für das Maß an ausbildungsfremden Tätigkeiten darin gesehen, dass
Auszubildende in kleineren Betrieben schon wesentlich stärker auch für Arbeiten
eingesetzt werden, die ansonsten ausgebildete Fachkräfte übernehmen. Hierbei
dürften auch Tätigkeiten anfallen, die nicht unmittelbar zur Ausbildung
gehören. Zudem üben Beschäftigte in kleineren Betrieben häufig ein breiteres
Tätigkeitsspektrum aus als in den stark arbeitsteiligen Großbetrieben.
Um diesen Befund bewerten zu können, wurden die Auszubildenden in der
Studie auch gefragt, wie störend sie es empfinden, wenn sie Tätigkeiten ausüben,
die nicht unmittelbar zur Ausbildung gerechnet werden. Hierbei zeigte sich, dass
viele Auszubildende durchaus bereit sind, auch solche Tätigkeiten zu
übernehmen – insbesondere dann, wenn dies in einem guten sozialen Arbeitsumfeld
geschieht und andere qualitätsbezogene Ausbildungsbedingungen gewährleistet
werden.
Darüber hinaus gilt, dass ausbildungs- bzw. berufsfremde Tätigkeiten das Maß
der im täglichen Berufsleben üblichen Gefälligkeiten nicht überschreiten
sollten. Allerdings gibt es auch keine Hinweise darauf, dass dies der Fall ist.
16. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass jeder fünfte
Auszubildende keinen Ausgleich für geleistete Überstunden erhält?
Die Bundesregierung toleriert keinerlei Ausnutzung von jungen Menschen. Die
Rechtslage ist eindeutig. Hier sind insbesondere die Kammern in ihrer
Aufsichtsfunktion, die zuständigen Landesbehörden und nicht zuletzt die
Tarifpartner gefordert.
17. Inwieweit ist hinsichtlich der Ausbildungsvergütungen von
Auszubildenden ein Nord-Süd-Gefälle festzustellen (bitte Aufschlüsselung nach
Regionen, Bundesländern und Ausbildungsberufen)?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse vor, die auf ein
signifikantes Nord-Süd-Gefälle bei der Ausbildungsvergütung hindeuten. So
erbrachte auch eine Sonderauswertung der vorliegenden Kosten-Nutzen-Erhebung
des BIBB keine entsprechenden Hinweise.
Der Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2010 weist für 2009 eine
durchschnittliche Ausbildungsvergütung von monatlich 666 Euro aus. Die Grundlage
der Auswertung im Datenreport bilden rund 500 Vergütungsvereinbarungen aus
den gemessen an den Beschäftigungszahlen größten Tarifbereichen
Deutschlands. Eine weitergehende Regionalisierung ist auf Basis dieser Daten nicht
möglich, weil die Tarifbereiche – auch in Abhängigkeit von den erfassten
Branchen – in ihrer regionalen Ausdehnung ganz unterschiedlich geschnitten sind.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert zwischen den einzelnen Berufen
(vgl. Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2010, S. 272 ff.). Die mit Abstand
höchsten Ausbildungsvergütungen wurden in West- und Ostdeutschland im
Beruf Binnenschiffer/Binnenschifferin mit jeweils 949 Euro pro Monat erzielt.
Traditionell hoch sind die Ausbildungsvergütungen auch in den Berufen des
Bauhauptgewerbes (z. B. Maurer/Maurerin mit 895 Euro in den alten und 709 Euro
in den neuen Ländern), eher niedrig etwa bei Friseuren/Friseurinnen (449 Euro
in den alten und 269 Euro in den neuen Ländern). Eine Gesamtübersicht mit den
Ergebnissen für alle erfassten Berufe 2009 ist abrufbar unter
www.bibb.de.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die konkrete Höhe der
Ausbildungsvergütung nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung fällt, sondern der
Tarifautonomie folgend in der Verantwortung der Tarifparteien (Arbeitgeber
und Gewerkschaften) im Rahmen der Tarifverhandlungen festgelegt wird.
18. Welche Initiativen könnte die Bundesregierung ergreifen, damit das
Problem fehlender Ausbilder in kleinen Betrieben gelöst wird?
Der Bundesregierung ist ein Problem fehlender Ausbilder in kleinen Betrieben
nicht bekannt.
19. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Umstand, dass es laut der
aktuellen OECD-Studie zur Berufsbildung nur einem geringen Teil der
Programmteilnehmer im Übergangssystem gelingt, nach Absolvierung der
Maßnahme in das reguläre duale Berufsausbildungssystem zu wechseln?
Das Übergangssystem, das in der OECD-Studie betrachtet wird, beinhaltet
Maßnahmen der Länder (z. B. Berufsvorbereitungsjahr) sowie Maßnahmen des
Bundes (z. B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach § 61f des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch – SGB III). Nur zu Letzteren kann die
Bundesregierung Aussagen treffen. Die Erfahrungen mit den verschiedenen Maßnahmen des
Bundes und der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass jungen Menschen der
Einstieg in die Berufsausbildung am ehesten bei einer betriebsnahen
Berufsausbildungsvorbereitung gelingt. Als ein besonders erfolgreiches Instrument, das
im Nationalen Ausbildungspakt initiiert wurde, hat sich die
Einstiegsqualifizierung erwiesen. Die aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt
Eingliederungsquoten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sechs Monate
nach Austritt aus der Maßnahme zwischen 35 Prozent und 70 Prozent je nach
Maßnahmeart (ohne besondere Maßnahmen für behinderte Menschen). Die
Bundesagentur für Arbeit optimiert ständig ihre Maßnahmen. Die
Bundesregierung setzt sich für verbesserte Übergänge junger Menschen in Berufsausbildung
ein, beispielsweise durch „Regionales Übergangsmanagement“ im BMBF-
Programm „Perspektive Berufsabschluss“ und erprobt im Rahmen des Programms
JOBSTARTER CONNECT, wie durch die Nutzung von Ausbildungsbausteinen
ein Übergang in die betriebliche Ausbildung verbessert werden kann und bereits
erworbene Kompetenzen auf die folgende Ausbildung angerechnet werden
können.
20. Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass der Anteil geförderter
bzw. schulischer Ausbildungen zulasten der betrieblichen Ausbildungen
ständig zunimmt und somit eine schleichende Auszehrung des Dualen
Systems stattfindet?
Die Bundesregierung kann keine schleichende Auszehrung des dualen Systems
feststellen. Der zwischen 2000 und 2005 zu beobachtende Trend der Zunahme
außerbetrieblicher und schulischer Angebote hat sich seither wieder umgekehrt.
Mit der Entlastung des Ausbildungsmarktes im Zuge des demografischen
Wandels und der wirtschaftlichen Erholung gehen sowohl die öffentlich geförderten
außerbetrieblichen Ausbildungsangebote als auch die Teilnehmerzahlen
vollzeitschulischer Berufsausbildung weiter zurück.
Die Bundesregierung hat deshalb nach eingehender Abwägung unter anderem
davon Abstand genommen, die befristete Ermächtigung an die Bundesländer in
§ 43 Absatz 2 Satz 3 BBiG zur Privilegierung vollzeitschulischer
Ausbildungsgänge über den 1. August 2011 hinaus zu verlängern.
21. Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass rund die Hälfte der
betreffenden Jugendlichen vor Eintritt in das Duale System öffentlich
geförderte oder organisierte Übergangsmaßnahmen absolvieren musste und
somit ineffiziente Kosten, Brüche und Zeitverluste in den Berufsbiographien
entstehen?
Für viele junge Menschen sind öffentlich geförderte Maßnahmen des
Übergangssystems äußerst hilfreich und damit eine sinnvolle Investition: Teilweise
schaffen diese erst die Voraussetzung dafür, dass später eine Berufsausbildung
absolviert werden kann. Zumindest verbessern sie – auch mittelfristig – die
beruflichen Eingliederungschancen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen.
22. Welche Meinung vertritt die Bundesregierung zu der Empfehlung aus der
OECD-Studie zur Berufsbildung in jedem Bundesland einen
Koordinierungsausschuss für das Übergangssystem einzurichten, um die Arbeit der
verschiedenen Akteure zu verbessern?
Die Bundesregierung ist nicht Adressat des Vorschlags.
23. Wann werden die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales in Auftrag gegebenen Vorstudie zu Fördermaßnahmen im
Übergangssystem vorliegen (siehe Arbeitsnummern 12/286, 12/187)?
Die Vorstudie zur Evaluation von Fördermaßnahmen für Jugendliche nach dem
Zweiten (SGB II) und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist derzeit
noch in Bearbeitung. Der Abschlussbericht wird voraussichtlich im Jahr 2011
veröffentlicht werden.
24. Teilt die Bundesregierung die Empfehlung aus der OECD-Studie zur
Berufsbildung, die federführende Verantwortung für die Berufsinformation
und -beratung in eine einzige staatliche Stelle in Kombination mit
dezentralen Durchführungsorganen zu übertragen, damit alle Schulabgängerinnen
und Schulabgänger eine fundierte Beratung erhalten?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat „Jugendlichen und Erwachsenen, die am
Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung […]
anzubieten“ (§ 29 SGB III). Damit arbeitet die Berufsberatung der Bundesagentur für
Arbeit nach dem von der OECD empfohlenen Prinzip und ist die zentrale
staatliche Stelle für Berufsberatung. Die Agenturen für Arbeit vor Ort sind
Ansprechpartner für die berufliche Beratung junger Menschen beim Einstieg in das
Berufsleben. Konkret bedeutet das: Berufsorientierungsveranstaltungen im
Klassenverbund in den Abgangs- bzw. Vorabgangsklassen (Grundlage hierfür
ist neben dem SGB III auch die Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von
BA und Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2004), ein vielfältiges
Medienangebot und die Möglichkeit zur Selbstinformation in den
Berufsinformationszentren der Agenturen für Arbeit sowie individuelle Einzelberatung. Diese
Angebote der Agenturen für Arbeit stehen allen Schülerinnen und Schülern im
Berufswahlprozess zur Verfügung.
Daneben gibt es nach dem föderalen Prinzip in Deutschland
Schullaufbahnberatung in der Verantwortung der Bundesländer.
25. Inwieweit sollten die Qualitätsanforderungen für Berufsberatungskräfte
vereinheitlicht werden, deren Kenntnisse in der OECD-Studie zur
Berufsbildung besonders bei Berufsberatungskräften an Schulen in Frage gestellt
werden?
Beratungsfachkräfte der BA werden auf unterschiedlichen Wegen rekrutiert:
– Ausbildung an der Hochschule der BA (HdBA);
– Personalentwicklung geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
entsprechendem Potenzial;
– Rekrutierung externer Bewerberinnen und Bewerber.
Die Anforderungen (Vor- und Ausbildung/Berufserfahrung,
Kompetenzanforderungen und fachlich-methodische Anforderungen) an Beraterinnen und
Berater in einer Agentur für Arbeit sind in Tätigkeits- und Kompetenzprofilen
beschrieben. Diese orientieren sich am Kompetenzmodell der BA. Formale
Voraussetzung (Vor- und Ausbildung/Berufserfahrung) für Beraterinnen und
Berater ist ein Hochschulabschluss, eine vergleichbare Qualifikation oder ein
vergleichbares Profil.
Die Qualität der Berufsberatungskräfte, die im Dienste der Schulen stehen, kann
nur von den Ländern überprüft und sichergestellt werden.
26. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung des Berufsberatungsangebots
auf Bundesebene?
Wenn nein, warum nicht?
Die BA führt quartalsweise Kundenbefragungen zur Zufriedenheit mit der
Qualität der Berufsberatung junger Menschen durch. Die Ergebnisse zeigen konstant
eine überwiegend gute bis sehr gute Rückmeldung zur Beratungsleistung der
Berufsberatungskräfte der Agenturen für Arbeit. Dabei weisen die
Rückmeldungen der Kunden insbesondere einen hohen Wert bei der Zufriedenheit mit den
Berufsberatungsfachkräften und der Weiterempfehlungsquote aus. Die
Bundesregierung plant darüber hinaus keine weitere Evaluierung.
27. Wie ist die Position der Bundesregierung zur Empfehlung aus der OECD-
Studie zur Berufsbildung, geeignete Beratungs-, Einführungs- sowie
finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln, um den Zugang zur
Tertiärbildung für Absolventen einer Berufsausbildung zu erleichtern?
Bund und Länder haben sich in der Qualifzierungsinitiative darauf verständigt,
mehr Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen. Dabei zielen die Bemühungen
von Bund und Ländern auch darauf, mehr beruflich qualifizierte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ein Hochschulstudium zu gewinnen. An einem
Hochschulstudium interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können
sich kostenlos bei den Agenturen für Arbeit, insbesondere von den Teams für
akademische Berufe, beraten lassen. Angesichts der wachsenden Bedeutung
hochschulischer Bildung für den Arbeitsmarkt soll im Rahmen der Überprüfung
der Arbeitsmarktinstrumente auch geprüft werden, ob und wie eine verbesserte
Durchlässigkeit von beruflicher zu akademischer Bildung im Rahmen der
Arbeitsmarktpolitik wirksam unterstützt werden kann. Die Bundesregierung
fördert mit den Aufstiegsstipendien gezielt Frauen und Männer mit
Berufserfahrung. Die Stipendien geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines
Studiums und verbessern damit die beruflichen Aufstiegschancen für begabte
Fachkräfte.
28. Inwieweit sollten die Qualitätsanforderungen für Berufsberatungskräfte
vereinheitlicht werden, deren Kenntnisse in der OECD-Studie zur
Berufsbildung besonders bei Berufsberatungskräften an Schulen in Frage gestellt
werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
29. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung des Berufsberatungsangebots
auf Bundesebene?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
30. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der relativ geringe Anteil
von schwerbehinderten Berufsschülern von 0,6 Prozent auf
Zugangshemmnisse für diese Gruppe zum dualen System zurückzuführen ist, und
wenn ja, welche Zugangshemmnisse will die Bundesregierung wann und
wie abbauen, und wenn nein, worauf ist diese Zahl dann zurückzuführen?
Wie im „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und
die Entwicklung ihrer Teilhabe“ vom 17. Juli 2009 dargelegt, kann die
Ausbildungssituation Jugendlicher mit Behinderung als gut bezeichnet werden – das
zeigen insbesondere die Zahlen für die zum damaligen Zeitpunkt letzten beiden
abgeschlossenen Berufsausbildungsjahre 2006/2007 und 2007/2008.
Hervorgehoben wird insbesondere der hohe Anteil der behinderten Bewerberinnen und
Bewerber, die in eine Berufsausbildung eingemündet sind. In den beiden
Berufsausbildungsjahren 2006/2007 und 2007/2008 nahmen jeweils rund zwei Drittel
von ihnen eine Ausbildung auf (2006/2007: 67 Prozent, 2007/2008: 72 Prozent).
Zugangshemmnisse sind dem nicht zu entnehmen.
Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung wird von der
Bundesregierung intensiv gefördert. Auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher II,
III und IX werden diese Jugendlichen durch die BA bereits vor der
Schulentlassung mit einem umfangreichen Dienstleistungsangebot der beruflichen
Orientierung und Beratung beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt.
Dem Berufswahlprozess kommt eine große Bedeutung zu; insbesondere für
Menschen, deren berufliche Möglichkeiten behinderungsbedingt eingeschränkt
sind, ist eine tragfähige und realisierbare Berufswahlentscheidung maßgeblich.
In dieser Phase wird auch das Instrument der vertieften Berufsorientierung in
Kooperation mit Dritten in Förder- und Sonderschulen intensiv genutzt.
Für Menschen mit Behinderungen, für die wegen Art und Schwere ihrer
Behinderung eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in
Betracht kommt, erlassen die zuständigen Stellen (in der Regel
Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern) aus anerkannten
Ausbildungsberufen entwickelte Ausbildungsregelungen. Auf Basis dieser Regelungen wurden
im Jahr 2009 bundesweit 14 021 (Jahr 2000: 11 132) neue Ausbildungsverträge
mit Jugendlichen mit Behinderung abgeschlossen.
31. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Trennung von
Kindern in Regel- und Förderschulen wesentlich dazu beiträgt, dass der
Anteil behinderter Jugendlicher im dualen Ausbildungssystem mangelhaft
ist, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um unabhängig von
der Zuständigkeit der Länder für die schulische Bildung diesen Anteil zu
erhöhen?
Die Bundesregierung präferiert einen inklusiven Bildungsansatz und ist deshalb
der Auffassung, dass eine gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und
Schülern mit und ohne Behinderung für alle von Vorteil ist. Die
Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, inwieweit dies auf die unmittelbare
Beteiligung Jugendlicher mit Behinderung im dualen Ausbildungssystem einen
Einfluss hat.
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