[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7412 –
Bilanz der Europäischen Forschungsrahmenprogramme und Verknüpfung mit
der deutschen Förderlandschaft
1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der deutsche Beitrag
am europäischen Forschungsprogramm „Horizont 2020“ zwischen 2014
und 2020 (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Bundesrepublik Deutschland leistet keinen direkten Beitrag zu Horizont
Europa, sondern gemäß dem Prinzip der Gesamtdeckung zum Haushalt der
Europäischen Union (EU) insgesamt. Der deutsche Finanzierungsanteil am EU-
Gesamthaushalt betrug für den Zeitraum 2014 bis 2020 durchschnittlich rund
21 Prozent.
Gemäß den Finanzberichten der Europäischen Kommission betrug das
Volumen der im Rahmen von Horizont 2020 bereitgestellten Mittel rund 74,8 Mrd.
Euro.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der deutsche Beitrag
an dem wissenschaftlichen Nachfolgeforschungsprogramm von
„Horizont 2020“, „Horizont Europa“ zwischen 2020 und 2023 (bitte
tabellarisch auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Jahr 2021 betrug der
deutsche Finanzierungsanteil am EU-Gesamthaushalt rund 24 Prozent. Bis zum
Jahr 2027 ist mit einem ähnlichen Finanzanteil für die Bundesrepublik
Deutschland zu rechnen.
Gemäß dem Finanzbericht der Europäischen Kommission für das Jahr 2021
betrug das Volumen der im Rahmen von Horizont Europa bereitgestellten Mittel
im Berichtszeitraum rund 9,9 Mrd. Euro. Für die Jahre 2022 und 2023 sind in
der Finanzplanung der Europäischen Kommission jeweils rund 11,5 Mrd. Euro
eingeplant.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7673
20. Wahlperiode 07.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 6. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der deutsche Beitrag
an „Horizont Europa“ zwischen 2024 und 2027 sein (bitte tabellarisch
auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Rahmen von Horizont
Europa sollen gemäß der Finanzplanung der Europäischen Kommission im Jahr
2024 rund 11,5 Mrd. Euro, im Jahr 2025 rund 11,7 Mrd. Euro, im Jahr 2026
rund 11,9 Mrd. Euro und im Jahr 2027 rund 12,2 Mrd. Euro bereitgestellt
werden.
4. Welchen Input gibt die Bundesregierung zur Bilanz des europäischen
Forschungsrahmenprogramms „Horizont 2020“ zur EU-Kommission
nach Brüssel?
Die Europäische Kommission plant ihre Ex-Post-Evaluierung von Horizont
2020 Ende des Jahres 2023 vorzulegen. Die Bundesregierung wird sich in den
entsprechenden Gremien dazu einbringen.
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung äußern sich zudem
regelmäßig im Horizont Europa Programmausschuss (und zuvor im Horizont 2020
Programmausschuss) zu den von der Europäischen Kommission präsentierten
Ergebnissen. Der Ausschuss tagt während der Laufzeit des jeweiligen
Programms in regelmäßigen Abständen in den verschiedenen thematischen
Konfigurationen.
Einen wichtigen Baustein zur Bilanzierung von Horizont 2020 (und ersten
Erfahrungen mit Horizont Europa) bildet eine Studie mit dem Titel „Deutsche
Beteiligung am EU-Rahmenprogramm und aktuelle Trends der europäischen
Forschungs- und Innovationsförderung“, die das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) auf Grundlage der Bekanntmachung
2023/S 010-020812 in Auftrag gegeben hat. Sie umfasst eine vertiefte
statistische Analyse, Online-Befragungen und strukturierte Experteninterviews. Erste
Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres 2023 vorliegen und werden nachfolgend
der Europäischen Kommission zur Kenntnis gegeben.
5. Wie kooperiert die Bundesregierung für diese Bilanz mit den beteiligten
deutschen Forschungseinrichtungen?
Welche Abstimmungsprozesse gab und gibt es?
Die Bundesregierung tauscht sich sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen
mit den beteiligten deutschen Forschungseinrichtungen aus.
Insbesondere lädt das BMBF die Einrichtungen der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen und weitere Stakeholder zwei bis dreimal pro Jahr zu einem
„Europapolitischen Gesprächskreis“ ein, in dem aktuelle Themen der EU-
Forschungspolitik debattiert werden.
Zudem organisiert das BMBF gemeinsam mit dem Bundesarbeitskreis der EU-
Referentinnen und Referenten i. d. R. jährlich die Großveranstaltung
„Erfahrungsaustausch zu Horizont 2020/Horizont Europa“. Neben Vorträgen und
Paneldiskussionen finden dort Workshops zu Themen der EU-Rahmenprogramme
für Forschung und Innovation statt. Der Erfahrungsaustausch bietet
Gelegenheit, dass sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung mit den
Forschungseinrichtungen und anderen Stakeholdern vernetzen und so die
Erfahrungen aus der Praxis u. a. in die politische Gremienarbeit einfließen können.
Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 4 genannten Studie sind eine Online-
Befragung sowie Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern von an den EU-
Rahmenprogrammen Horizont 2020 und Horizont Europa teilnehmenden
Einrichtungen geplant.
6. Welche Hauptergebnisse des Programms „Horizont 2020“ sieht die
Bundesregierung?
Horizont 2020 (2013 bis 2020) war das erste europäische Rahmenprogramm
für Forschung und Innovation, nachdem es zuvor getrennte Forschungs- und
Innovationsprogramme gab. Es markiert einen Paradigmenwechsel hin zur
Abdeckung der gesamten Innovationskette durch das Programm.
Horizont 2020 bereitete zudem den Weg für die Gründung des Europäischen
Innovationsrats (European Innovation Council, EIC) durch den „EIC-Pilot“ mit
einem eigenen Arbeitsprogramm. Er wurde als One-Stop-Shop für innovative
Unternehmen und die Unterstützung von Skalierungsprozessen etabliert.
Das Programm trug zur Vernetzung der deutschen Forschungslandschaft mit
anderen europäischen und außereuropäischen Forschungseinrichtungen bei.
Deutsche Einrichtungen kooperierten in Horizont 2020 mit Einrichtungen aus
über 170 verschiedenen Staaten.
7. Inwieweit hat nach Auffassung der Bundesregierung die „Green Deal“-
Aufforderung einen messbaren Beitrag zur Dekarbonisierung der
deutschen Industrie geleistet?
Die Bundesregierung geht bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass mit
der „Green Deal“-Aufforderung die Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen (Call for Proposals) unter Horizont 2020, veröffentlicht zu Beginn des
Jahres 2021, gemeint ist.
An dem Call gab es 172 deutsche Beteiligungen und es wurden rund
110,94 Mio. Euro an deutsche Einrichtungen vergeben. Die Projekte wurden im
Oktober/November 2021 begonnen und sind noch nicht abgeschlossen. Es ist
daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, konkrete Ergebnisse oder gar
einen Beitrag dieser Projekte zur Dekarbonisierung der deutschen Industrie zu
beziffern.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Beteiligung deutscher
Forschungseinrichtungen?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung der deutschen
Wirtschaft?
Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Bei der Beantwortung der Fragen wird davon ausgegangen, dass sich die
Fragen auf die Beteiligung an Horizont 2020 beziehen.
Deutsche Einrichtungen beteiligten sich in Horizont 2020 an über 9 920
Forschungs- und Innovationsprojekten und warben rund 10 Mrd. Euro ein. Damit
steht Deutschland auf Platz 1 nach Anzahl der Beteiligungen und Summe der
Zuwendungen. Die Bundesregierung hat sich in der Zukunftsstrategie
Forschung und Innovation zum Ziel gesetzt, den Anteil Deutschlands an den
eingeworbenen Zuwendungen der EU-Mitgliedstaaten im aktuellen
Rahmenprogramm Horizont Europa im Vergleich zum Vorgängerprogramm Horizont 2020
noch weiter zu steigern.
Der Anteil der Beteiligungen deutscher Forschungsorganisationen an allen
deutschen Beteiligungen lag bei rund 25,8 Prozent, der Anteil von
Unternehmen bei rund 37,7 Prozent, der Anteil des Hochschulsektors bei rund 30,2
Prozent.
Die Bundesregierung bewertet die Beteiligung der deutschen Akteure an
Horizont 2020 grundsätzlich positiv. Besonders positiv – auch im Vergleich zu
anderen Mitgliedstaaten – ist hervorzuheben, dass Forschungsorganisationen,
Universitäten und Unternehmen in ähnlichem Umfang beteiligt sind.
10. Welche Evaluierung von „Horizont 2020“ hat die Bundesregierung aus
deutscher Sicht bislang unternommen oder plant sie zu unternehmen?
Die Bundesregierung evaluiert die deutsche Beteiligung an den
Rahmenprogrammen der EU regelmäßig und kontinuierlich.
Öffentlich zugängliche Auswertungen der deutschen Beteiligung finden sich
unter anderem im Bundesbericht Forschung und Innovation und im Bericht der
Bundesregierung zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und
Forschung. Der Monitoringbericht zum Pakt für Forschung und Innovation
enthält ebenfalls Daten zur Beteiligung der Forschungseinrichtungen an den EU-
Rahmenprogrammen.
Die im März 2022 vom BMBF publizierte Broschüre „Gemeinsam forschen
und innovative Ideen entwickeln – EU-Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation“ bilanziert die deutsche Beteiligung an Horizont 2020.
Im Übrigen wird auf die in der Antwort zu Frage 4 genannte Studie verwiesen.
11. Welche Evaluierung des laufenden Programms „Horizont Europa“ aus
deutscher Sicht hat die Bundesregierung bislang unternommen oder plant
sie zu unternehmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Das regelmäßige Monitoring
und die in Auftrag gegebene Studie „Deutsche Beteiligung am EU-
Rahmenprogramm und aktuelle Trends der europäischen Forschungs- und
Innovationsförderung“ beziehen sich sowohl auf Horizont 2020 als auch auf die ersten
Ergebnisse von Horizont Europa.
Speziell zu den unter Horizont Europa neu eingeführten EU-Missionen hat die
Bundesregierung am 23. Juni 2023 ein Positionspapier „Deutscher Beitrag zur
Evaluierung der EU-Missionen“ an die Europäische Kommission übermittelt.
Das Papier ist auf der Website des BMBF abrufbar.
12. Welche Hauptergebnisse des Programms „Horizont Europa“ sieht die
Bundesregierung für deutsche Forschungseinrichtungen bislang?
Horizont Europa hat in vielen Fällen die positiven Entwicklungen von Horizont
2020 weitergeführt. Das Programm trägt zur Vernetzung der deutschen
Forschungslandschaft mit anderen europäischen und außereuropäischen
Forschungseinrichtungen bei.
Deutsche Einrichtungen beteiligen sich mit Stand Mai 2023 in Horizont Europa
an über 2 640 Forschungsprojekten und vernetzen sich hierdurch international
in allen Themenbereichen und Instrumenten des Rahmenprogramms.
Deutschland warb bisher 3,2 Mrd. Euro aus dem Programm ein.
Der Anteil der Beteiligungen deutscher Forschungsorganisationen an allen
deutschen Beteiligungen liegt bei rund 28,4 Prozent, der Anteil von
Unternehmen bei rund 32,3 Prozent, der Anteil des Hochschulsektors bei rund 32,7
Prozent.
Besonders erfolgreich sind deutsche Einrichtungen beim Europäischen
Forschungsrat ERC, mit dem Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher in allen
Disziplinen gefördert werden. Aus diesem Programmteil bezieht Deutschland
aktuell den größten Anteil seiner Einwerbungen aus Horizont Europa (rund
694 Mio. Euro).
Die Partnerschaftslandschaft wurde in Horizont Europa neu aufgestellt. Für das
Portfolio aus 49 Partnerschaften im ersten Strategischen Plan von Horizont
Europa hat die Bundesregierung rund 2 Mrd. Euro nationale Mittel als
Kofinanzierung in Aussicht gestellt. Es bietet für deutsche Forschungseinrichtungen
umfassende Chancen der Beteiligung: als Antragstellende in Ausschreibungen
der Partnerschaften, aber auch als Akteure in den Konsortien der drei
Partnerschaftsformate (kofinanziert, koprogrammiert, institutionalisiert). Dadurch
ergeben sich umfassende Möglichkeiten für die langfristige, strategische
Vernetzung und Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen
Schlüsselpartnern aus Wissenschaft, Industrie und Politik.
Deutsche Forschungseinrichtungen beteiligen sich auch erfolgreich an den
Ausschreibungen der in Horizont Europa neu eingeführten EU-Missionen, aus
denen eine besonders enge Vernetzung von Forschungsakteuren und
Umsetzungsakteuren hervorgeht. Deutsche Akteure sind bisher an 71 von 97
vergebenen Missionen-Projekten beteiligt.
13. Welche Hauptkritikpunkte und Hauptschwächen und welche Stärken aus
deutscher Sicht sieht die Bundesregierung beim laufenden Programm
„Horizont Europa“?
14. Welche Hauptkritikpunkte und Hauptschwächen und welche Stärken aus
europäischer Sicht sieht die Bundesregierung am Programm „Horizont
Europa“?
Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Stärken des Programms liegen in seiner Vielfalt und Größe, wodurch die
gesamte Innovationskette abgebildet wird und ein großer Impact erreicht
werden kann. Durch das Programm werden wirkungsvolle Investitionen in
Forschung und Entwicklung geleistet. Es bietet den deutschen Akteuren
hervorragende Chancen, um globale Herausforderungen im Verbund anzugehen und
sich international zu vernetzen.
Herausforderungen ergeben sich insbesondere durch die Komplexität des
Programms und der verschiedenen Förderinstrumente, sowie der immer noch
aufwändigen Antragstellung und Projektdurchführung in den
Forschungskonsortien.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der Umsetzung von
„Horizont Europa“ durch die Europäische Kommission insbesondere mit
Blick auf das Fehlen einer vollständigen kommentierten
Musterzuschussvereinbarung, der Einführung eines auf Pauschalbeträgen basierenden
Finanzierungsmodells sowie der nach Auffassung der Fragesteller
chaotischen Umsetzung des sogenannten Do-No-Significant-Harm-Prinzips?
Die Bundesregierung bedauert, dass es der Europäischen Kommission nicht
möglich war, wichtige Dokumente direkt zu Beginn des Programms zu
veröffentlichen. Die gilt insbesondere für die noch nicht vollständig kommentierte
Musterfinanzhilfevereinbarung. Dies führt dazu, dass es immer noch
Unsicherheiten bezüglich der Auslegung einiger Regelungen gibt. Die Bundesregierung
fordert die Europäische Kommission regelmäßig in relevanten Gremien und in
persönlichen Gesprächen dazu auf, die Bearbeitung des Dokuments
abzuschließen.
Pauschalbeträge und eine immer weiter voranschreitende Vereinfachung des
vorliegenden Regelwerks sind zwar grundsätzlich zu begrüßen, jedoch in der
Durchführung durch die Europäische Kommission noch nicht in allen Fällen
zufriedenstellend. Hier trägt die Bundesregierung durch regelmäßige Kontakte
mit der Europäischen Kommission dazu bei, dass stetig Verbesserungen
erfolgreich umgesetzt werden.
Die Bundesregierung unterstützt die horizontale Anwendung des Grundsatzes
zur „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung“ (do no significant harm,
DNSH-Prinzip) bei der Verwendung europäischer Fördermittel im Bereich der
Forschung. Es ist der Bundesregierung bisher kein Fall bekannt, in denen
DNSH-Erwägungen das Ergebnis der Bewertung/Auswahl beeinflusst haben.
Die Einhaltung des DNSH-Prinzips ist nur verpflichtend, wenn im
Arbeitsprogramm ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Das Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen (NKS) im Auftrag der
Bundesregierung berät Antragstellende bei Bedarf ausführlich bei allen Fragen der
Antragstellung und Projektdurchführung.
16. Wird die Bundesregierung die Frage der hinreichenden Umsetzung des
Erwägungsgrunds 72 der Verordnung zu „Horizont Europa“ durch die
Europäische Kommission hinsichtlich der Verpflichtung des Programmes
zur Förderung der Wissenschaftsfreiheit in allen begünstigten Ländern,
etwa in der Türkei, noch einmal ansprechen, und wenn ja, welche Länder
sind nach Einschätzung der Bundesregierung inwiefern betroffen, und
wie geht die Bundesregierung hiermit jeweils um, und wenn nein, warum
nicht?
Der Erwägungsgrund 72 der Verordnung zu Horizont Europa besagt, dass das
Programm den Schutz der Wissenschaftsfreiheit in den begünstigten Ländern
fördern soll. Auch wenn damit keine Verpflichtung geschaffen wird, setzt sich
die Bundesregierung im Rahmen der europäischen als auch bi- und
multilateralen Formate kontinuierlich für die Förderung der Wissenschaftsfreiheit ein. Mit
der Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit, die während der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 von allen EU-Mitgliedstaaten und der
Europäischen Kommission unterzeichnet wurde, hat die Bundesregierung eine
wichtige Grundlage hierfür geschaffen.
17. Wie entwickelt sich nach Auffassung der Bundesregierung die
Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen am laufenden Programm
„Horizont Europa“?
Bisher liegen Daten für die ersten beiden Jahre von Horizont Europa vor. Nach
Anzahl der Beteiligungen und Höhe der Zuwendungen liegt Deutschland auf
Platz 1 im Ländervergleich. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die
Beteiligung deutscher Akteure insgesamt und die der Forschungseinrichtungen
positiv zu sehen. Die Beteiligung im Vergleich zu Horizont 2020 noch weiter
zu steigern hat sich die Bundesregierung in der Zukunftsstrategie Forschung
und Innovation zum Ziel gesetzt.
Deutsche Einrichtungen beteiligen sich mit Stand Mai 2023 in Horizont Europa
an über 2 640 Forschungsprojekten. Hinsichtlich des Anteils der Beteiligungen
deutscher Forschungseinrichtungen, der Unternehmen und des
Hochschulsektors an allen deutschen Beteiligungen wird auf die Antwort zu Frage 12
verwiesen.
Horizont Europa: Deutsche Beteiligungen (absolut) nach Einrichtungstypen
und Jahr des Forschungsaufrufs
Einrichtungstyp
Jahr des Forschungsaufrufs
(Call-Deadline date)
2021 2022
Horizont
Europa
gesamt
Unternehmen 733 935 1.668
Forschungseinrichtungen 723 744 1.467
Hochschulsektor 918 770 1.688
Öffentliche Einrichtungen 40 61 101
Sonstige Einrichtungen 116 126 242
Gesamt 2.530 2.636 5.166
Quelle: Horizont Europa-Ecorda-Vertragsdatenbank; Stand Mai 2023.
18. Wie entwickelt sich nach Auffassung der Bundesregierung die
Beteiligung der deutschen Wirtschaft an „Horizont Europa“?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Neben der erfolgreichen Beteiligung an Verbundprojekten profitiert die
deutsche Wirtschaft in Horizont Europa auch stark vom Europäischen
Innovationsrat (EIC). Im EIC Accelerator haben 61 disruptive Start-ups und kleine und
mittlere Unternehmen aus Deutschland bisher insgesamt 324,4 Mio. Euro für
Innovationsprojekte eingeworben (Stichtage 2021 bis 2022 sowie 1. Stichtag
2023).
19. Welche Unterstützungsleistungen erbringt das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) für die deutschen
Forschungseinrichtungen, damit sie sich erfolgreich an „Horizont Europa“ beteiligen
können?
Die Bundesregierung hat in Deutschland ein großes Netzwerk von NKS
eingerichtet, die deutsche Einrichtungen bei der Antragstellung und
Implementierung von Horizont-Europa-Projekten in allen Programmbereichen u. a. durch
individuelle Beratung und Veranstaltungen unterstützen.
Das BMBF hat im Jahr 2021 zudem die „Richtlinie zur Förderung von
Projekten für die grenzüberschreitende Vernetzung und Entwicklung von
Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des EU-Rahmenprogramms für Forschung und
Innovation Horizont Europa“ veröffentlicht, die spezifisch die Beteiligung
deutscher Forschungs- und Entwicklungsakteure an Horizont Europa
unterstützt. Mit dieser wird die Konsortialbildung, Vorbereitung und Leitung für
europäische Verbundforschung in der zweiten Programmsäule gefördert.
Angehende koordinierende Einrichtungen können bis zu zwölf Monate Förderung
erhalten. Die Förderrichtlinie will deutschen Forschungsakteuren die Chance
eröffnen und Anreize dafür schaffen, ihre Arbeit in europäischen Verbünden
weiterzuentwickeln. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnten 70 deutsche
Einrichtungen von dieser Anschubfinanzierung profitieren.
20. Wie macht die Bundesregierung nationale Förderprogramme zu den
europäischen Förderprogrammen anschlussfähig?
Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass von den
Fragestellern ausschließlich die Forschungs- und Innovationsprogramme (vgl. Titel
der Kleinen Anfrage) gemeint sind.
Damit die nationale und europäische Forschungsförderung zu den
gemeinsamen Zielen möglichst effizient und komplementär beiträgt, wird fortlaufend
geprüft und bewertet, wie konkrete Handlungsfelder und Maßnahmen national
und/oder europäisch am besten bearbeitet werden können. Dies geschieht
beispielsweise im Rahmen der Prüfung von Arbeitsprogrammentwürfen für
Horizont Europa und, wenn prinzipiell ein weiterer nationaler Förderbedarf
festgestellt wurde, im Rahmen der Konzipierung neuer Fördermaßnahmen. Die
thematisch verantwortlichen Fachreferate des BMBF und der Ressorts sind Teil
der thematischen Programmausschusskonfigurationen von Horizont Europa,
sodass bereits auf Arbeitsebene ein automatischer Abgleich zwischen
nationalen und europäischen Programmen stattfindet.
In öffentlich-öffentlichen europäischen Partnerschaften, an denen sich
Bundesministerien mit nationalen Programmen beteiligen, können nationale Prioritäten
in die strategischen Programmplanungen der Partnerschaften (Strategische
Forschungs- und Innovationsagenden) eingebracht werden. Dies ermöglicht auch
eine enge Abstimmung der nationalen mit den europäischen
Förderprogrammen.
Eine Verzahnung findet auch zwischen den EU-Missionen und den nationalen
Missionen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation statt.
21. Welche Synergien konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch
abgestimmte Programme zwischen „Horizont 2020“, „Horizont Europa“
und den nationalen Programmen erzielt werden?
Die Synergien sind vielschichtig und lassen sich nur schwer auf einzelne
Programme zurückführen. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass durch die
europäische Vernetzung ein großer Mehrwert entsteht – sowohl im Bereich von
Forschung und Innovation, als auch bei der Umsetzung von Innovationen in den
Markt.
Bei den europäischen Partnerschaften werden die Synergien besonders konkret.
Das Erschließen von Synergien mit relevanten europäischen Partnerschaften,
EU-Agenturen, EU-Förderprogrammen sowie nationalen oder regionalen
Programmen ist ein zentraler Aspekt der strategischen Forschungs- und
Innovationsagenden der europäischen Partnerschaften und wird strukturiert in deren
Arbeitsplänen verfolgt. Die starke Beteiligung Deutschlands an
öffentlichöffentlichen Partnerschaften in Horizont 2020 und Horizont Europa zeigt den
hohen Grad der Abstimmung zwischen den eingebrachten nationalen
Programmen und den europäischen Partnerschaftsinitiativen.
22. Wie ist die Verknüpfung der europäischen Forschungsprogramme mit der
nationalen Forschungsstrategie?
Bei der Vorbereitung nationaler Programme im BMBF wird vorab geprüft, ob
es Schnittstellen mit der EU-Förderung gibt, Schwerpunkte der EU-Programme
berührt werden, auf eine stärkere Verankerung in EU-Programmen hingewirkt
werden kann und ob die Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler und anderer potentieller deutscher Antragstellerinnen und
Antragsteller an den EU-Rahmenprogrammen gezielt durch korrelierende nationale
Förderschwerpunkte verbessert werden kann. Die Fachreferate sind zudem
angehalten, in ihrem Förderbereich einen kontinuierlichen Informationsaustausch
mit der Europäischen Kommission sicherzustellen, um Synergien zwischen
nationalen und EU-Programmen zu stärken. In der Zukunftsstrategie Forschung
und Innovation werden die Zielstellungen der europäischen
Forschungsprogramme berücksichtigt.
Die europäische und internationale Zusammenarbeit zu intensivieren ist ein
Handlungsfeld der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation. Die
Verknüpfung wird in weiteren nationalen Planungsschritten konkretisiert und durch die
Bundesregierung über die jeweiligen Entscheidungsgremien in die
Planungsverfahren auf europäischer Ebene eingebracht.
23. Wie baut die nationale ERA (European Research Area)-Roadmap auf der
europäischen auf?
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen nationalen Aktionsplan für den
Europäischen Forschungsraum. Sie setzt damit den im Jahr 2021 auf
europäischer Ebene verabschiedeten „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“ in
Deutschland um und formuliert zugleich eigene Schwerpunkte in Umsetzung
der europäischen Dimension der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation.
24. Welche Anpassungen der Forschungsunterstützung des BMBF plant die
Bundesregierung, um diese mit den europäischen
Forschungsprogrammen kompatibel zu machen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 19, 20 und 23 verwiesen.
25. Was unternimmt die Bundesregierung, um in Deutschland eine bessere
Abstimmung zwischen den EU-Struktur- und Investitionsfonds und den
deutschen Forschungsausgaben zu verwirklichen?
Synergien zwischen Förderprogrammen auf verschiedenen Ebenen spielen in
aktuellen multidimensionalen Herausforderungen eine große Rolle, um
politische und Forschungs- und Innovationsziele effizient und komplementär
anzugehen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) koordiniert
die regionalen Maßnahmen für die EU-Strukturfonds bundesweit. Zuständig
sind aber die Länder, die die Strukturfonds so planen, dass sie komplementär
zur bundes- und europäischen Förderung wirken und passgenau auf die
ländereigenen Stärken einzahlen.
Insbesondere die Bund-Länder-AG zur Stärkung von Synergien zwischen
Horizont Europa und den EU-Strukturfonds (SynBLAG) unter Federführung des
BMBF ist ein Gremium, das die exzellente EU-Forschung mit dem
ortsbezogenen/regionalen Ansatz der EU-Strukturfonds verbindet und koordiniert.
Auch Synergien mit nationalen Strategien und Maßnahmen werden hier
mitgedacht. Mitglieder sind die Bundes- und Landesministerien, die für Wissenschaft
und Forschung, Horizont Europa und die EU-Strukturfonds zuständig sind.
26. Welche konkreten Forschungsprogramme unterhält oder plant die
Bundesregierung für eine Forschungskooperation mit
Forschungseinrichtungen in Großbritannien?
Welche Finanzmittel sind vorgesehen, und wie können sich britische
Forschungseinrichtungen beteiligen?
Wie deutsche in Großbritannien?
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine Assoziierung des Vereinigten
Königreichs (VK) zu Horizont Europa ein. Der Fokus liegt daher derzeit nicht
auf bilateralen Forschungskooperationen mit britischen
Forschungseinrichtungen, sondern auf Forschungskooperationen im europäischen Kontext. Obwohl
aufgrund der allgemeinpolitischen Lage die endgültige Assoziierung des VK
noch aussteht, ist die Beteiligung britischer Einrichtungen in Horizont Europa
zwar nicht in vollständigem Umfang, generell aber aufgrund der
Finanzierungsgarantie der britischen Regierung (für britische Einrichtungen, die erfolgreiche
Projekte im Rahmen von Horizont Europa einwerben) für Verbundprojekte
möglich.
27. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung entsprechend dem
Koalitionsvertrag im Bereich „Open Source“ ergriffen?
Was hat die Bundesregierung hierzu im Forschungsbereich
implementiert?
Welche Querverbindung zu „Horizont 2020“ bestehen nach Auffassung
der Bundesregierung?
Die Frage ist in Bezug auf das Thema der Kleinen Anfrage unspezifisch. „Open
Source“ wird im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode nicht im
Zusammenhang mit Forschung genannt. Dennoch hält die Bundesregierung das
Prinzip Open Source für eine Säule wissenschaftlicher Freiheit und partizipativer
Forschung. Insbesondere Open Source Software hat sich zu einem bewährten
Mittel entwickelt, Forschungsergebnisse unmittelbar zu veröffentlichen.
28. Welche „Non Papers“ hat die Bundesregierung bislang für die Debatte
um die Ausrichtung der europäischen Forschungsfonds verfasst oder sich
den „Non Papers“ anderer Länder angeschlossen (bitte die aus EU-
Ländern und aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vorlegen)?
Der Begriff „europäischer Forschungsfonds“ ist unspezifisch und der
Bundesregierung ist unklar, auf welche Debatte die Fragesteller mit dieser Frage
abzielen. Sollte damit die Ausrichtung der EU-Rahmenprogramme für Forschung
und Innovation gemeint sein, so positionieren sich Vertreterinnen und Vertreter
der Bundesregierung regelmäßig im Rat der Europäischen Union und im
Programmausschuss zu Horizont Europa sowohl mündlich als auch schriftlich und
schließen sich darüber ggf. auch Positionen anderer Mitgliedstaaten an.
29. Welche Regeln gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für
Entsendungen von EU-Forschenden nach Deutschland bei Dienstreisen bis zu
14 Tagen im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit in den europäischen
Forschungsrahmenprogrammen?
Sind Personen in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
grenzüberschreitend tätig, gelten für den Bereich der sozialen Sicherheit die
Vorgaben der Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen
Sicherheit (VO (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009). Forschende aus anderen EU-
Mitgliedstaaten, die eine Forschungstätigkeit in Deutschland von bis zu 14
Tagen ausüben, unterliegen in der Regel weiterhin den Rechtsvorschriften der
sozialen Sicherheit ihres Herkunftsmitgliedstaats. Dass trotz einer Tätigkeit in
einem Mitgliedstaat das Recht der sozialen Sicherheit eines anderen
Mitgliedstaats auf die betreffende Person anzuwenden ist, wird grundsätzlich durch eine
sogenannte A1‑Bescheinigung nachgewiesen. Auf der Grundlage des
europäischen Rechts besteht jedoch keine „Mitführungspflicht“ einer solchen A1-
Bescheinigung. Eine solche Mitführungspflicht besteht auch nicht nach
nationalem deutschen Recht. Im Fall einer konkreten Kontrolle kann eine A1-
Bescheinigung deshalb auch nachträglich beantragt und vorgelegt werden.
30. Für welche Länder brauchen nach Kenntnis der Bundesregierung
deutsche Forschende A1-Formulare bei Dienstreisen bis zu 14 Tagen?
Auf Basis des europäischen Rechts besteht keine Mitführungspflicht einer A1-
Bescheinigung. Einige EU-Mitgliedstaaten haben jedoch ihre nationalen
Vorschriften zur Bekämpfung von Sozialdumping und Schwarzarbeit verschärft
und schreiben aufgrund dieser nationalen Bestimmungen die Beantragung einer
A1-Bescheinigung vor Beginn einer entsandten Tätigkeit in diesen Ländern
zwingend vor. Die Bundesregierung kann zu nationalen Rechtsvorschriften
anderer Mitgliedstaaten jedoch naturgemäß keine verbindliche und detaillierte
Aussage treffen.
31. Was unternimmt die Bundesregierung, um eine Vereinfachung zu
erreichen?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Revision der Verordnungen zur
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für eine Ausnahme von
einer etwaigen Verpflichtung zur Beantragung einer A1-Bescheinigung für
Dienstreisen sowie für kurzfristige und kurzzeitige Tätigkeiten in einem
anderen Mitgliedstaat ein.
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der Bewerbungskosten für
die EU-Forschungsrahmenprogramme, und sieht die Bundesregierung
Handlungsbedarf auf europäischer Ebene, und wenn ja, welchen, und
wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, und wenn nein, warum nicht?
Die Kosten für die Beteiligung an einer Antragstellung hängen einerseits von
der Art der Ausschreibung, der Rolle des Antragstellers im Konsortium, dem
Ausschreibungsthema und den Gegebenheiten an der Einrichtung vor Ort ab.
Die Verfahren zur Einwerbung von EU-Fördermitteln für Forschung und
Innovation sind zweifelsohne sehr kompetitiv. Ungeachtet der hohen Aufwände
bleibt das Interesse an den Ausschreibungen hoch.
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene stetig für eine
Vereinfachung der Antragsverfahren ein, um den Aufwand für deutsche
Forschungseinrichtungen bei der Antragstellung möglichst gering zu halten.
Die „Richtlinie zur Förderung von Projekten für die grenzüberschreitende
Vernetzung und Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des
EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa“
entlastet deutsche Forschungsakteure bei der Beantragung von Verbundprojekten
als Koordinator finanziell.
33. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Hauptkritikpunkte
deutscher Forschungsorganisation an den EU-Forschungsprogrammen –
unattraktive Projektkoordinierung durch deren hohe Kosten bei
gleichzeitiger Inflation, steigende Komplexität der Projekte durch mehr
Anforderungen im Bewerbungsprozess, etwa Ethik, Datenmanagement, DNSHP,
Open Science, Genderpläne – zu beseitigen?
Die Bundesregierung setzt sich permanent dafür ein, die Bedingungen für die
deutschen Einrichtungen bei der Antragstellung zu verbessern.
Die „Richtlinie zur Förderung von Projekten für die grenzüberschreitende
Vernetzung und Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des
EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa“
unterstützt explizit die Vorbereitung der Projektkoordinierung deutscher
Forschungsakteure.
Die bei einer Antragstellung und Projektdurchführung zu berücksichtigenden
Querschnittsthemen, wie z. B. Ethik-Regeln, Open Science und
Gleichstellungspläne sind aus Sicht der Bundesregierung bedeutsam für die
Wissenschaftslandschaft. Die genannten Querschnittsthemen können die Qualität und
den Impact der Vorhaben verbessern. Die Bundesregierung setzt sich dabei
dafür ein, dass übermäßige Anforderungen an Antragstellende vermieden werden.
34. Hält die Bundesregierung unter Berücksichtigung von Artikel 8,
Absatz 3 der Verordnung zu „Horizont Europa“ die Auswahl und Veraltung
der europäischen Missionen für hinreichend erfolgreich, um zusätzliche
Ausgaben für Missionen im Rahmen von „Horizont Europa“ zu
rechtfertigen, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht, und was
unternimmt die Bundesregierung entsprechend?
Die Bundesregierung unterstützt die in Artikel 8 der Verordnung zu Horizont
Europa dargelegten EU-Missionen als neues Politikinstrument, um
Wirksamkeit und Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung weiter zu
stärken. Die EU-Missionen ermöglichen es, drängende gesellschaftliche
Herausforderungen ressort- und sektorübergreifend anzugehen und den Beitrag
von Forschung und Innovation stärker sichtbar zu machen. Die EU-Missionen
unterstreichen auf europäischer Ebene den wirkungsorientierten Ansatz von
Horizont Europa.
Die Europäische Kommission hat eine Evaluierung der EU-Missionen im Jahr
2023 vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden unter anderem
Grundlage für Erörterungen zur Höhe der weiteren Finanzierung der Missionen
sein. Derzeit sind der Bundesregierung keine Bestrebungen für zusätzliche
Ausgaben für Missionen im Rahmen von Horizont Europa bekannt. Aus Sicht
der Bundesregierung hat sich die bisherige Umsetzung der Missionen
grundsätzlich bewährt. Eine Stellungnahme der Bundesregierung an die Europäische
Kommission zu den EU-Missionen („Deutscher Beitrag zur Evaluierung der
EU-Missionen“) wurde an die Europäische Kommission übersandt und am
26. Juni 2023 auf der Website des BMBF veröffentlicht.
35. Warum stimmt die Bundesregierung ihre „Missionen“ aus der
sogenannten Zukunftsstrategie Forschung nicht mit den „europäischen missions“
ab?
Die Themen der EU-Missionen sind in den Zielstellungen und Missionen der
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation enthalten. Es findet dazu eine
enge Abstimmung zwischen den verantwortlichen Ressorts statt. Die Ziele der
fünf EU-Missionen – die Bekämpfung von Krebs, die Schaffung von
klimaneutralen Städten und klimaresilienten Regionen sowie die Gesundung von Böden
und Gewässern – werden von der Bundesregierung nachdrücklich unterstützt.
Dies wird auch in der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
ausdrücklich formuliert.
36. Welche Pläne gibt es in der Bundesregierung, diese Elemente der
nationalen und europäischen Forschungspolitik wirklich aufeinander
abzustimmen, und wann gibt es Ergebnisse?
Das BMBF sowie andere Ressorts der Bundesregierung sind sowohl in die
Missionen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation als auch in den
nationalen Umsetzungsprozess der EU-Missionen involviert. Teilweise wird in
denselben Gremien sowohl die EU-Mission als auch die nationale Mission
behandelt. Die Themen der EU-Missionen sind in den Zielstellungen und
Missionen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation enthalten und die
Unterstützung der europäischen Ziele wird explizit formuliert.
Die aktuellen Entwicklungen zur Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
sind auf der Website des BMBF abrufbar.
37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beauftragung
externer Beratungsunternehmen und deren Kosten für die deutschen
Forschungsunternehmen, um die komplexe Antragstellung in den
Forschungsrahmenprogrammen zu bewältigen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
38. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf die
Materialforschung in Deutschland durch das neue SSbD (Safe and Sustainable by
Design)-Konzept der EU-Kommission?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, damit innovative
Industrieforschung in Deutschland weiter möglich ist?
Aus Sicht der Bundesregierung eröffnet der Entwurf des Bewertungsrahmens
für sichere und nachhaltige Chemikalien und Materialien vom 8. Dezember
2023 (SSbD-Konzept) die Chance, Innovation in der Industrie und von
Forschung und Entwicklung in der Wissenschaft entlang der Nachhaltigkeitsziele
der Agenda 2030 und der europäischen Nachhaltigkeitsziele auszurichten.
Dabei muss das SSbD-Konzept lernfähig, offen und anpassbar sein und so
ausgestaltet werden, dass es nachhaltige Innovation anregt ohne die Forschung
einzuschränken.
Während einer Testphase werden bis Ende 2023 Erfahrungen von Akteuren aus
Industrie, Wissenschaft und Gewerbe gesammelt, um den Bewertungsrahmen
entsprechend weiter zu entwickeln. Die Bundesregierung unterstützt dies u. a.
mit der Durchführung von Stakeholder-Workshops über Inhalte und
Implikationen des SSbD-Konzepts mit dem Ziel, Einschätzungen aus Industrie und
Wissenschaft einzuholen. Auch bei der 5. Weltchemikalienkonferenz, die unter
deutscher Präsidentschaft vom 25. bis 29. September 2023 in Bonn einen neuen
Rahmen für ein internationales Chemikalien- und Abfallmanagement nach dem
Jahr 2020 verhandelt, sind die Stakeholder aus Wissenschaft und Industrie
ausdrücklich zur Beteiligung aufgefordert.
Dabei wird auch der Austausch mit der Europäischen Kommission weiterhin
sichergestellt. Bisher wurden die konsolidierten Ergebnisse zweier Stakeholder-
Workshops in einem Ergebnispapier an die Europäische Kommission
übermittelt. In einem dritten Workshop war die Europäische Kommission direkt am
Austausch mit den Stakeholdern beteiligt. Die Beteiligung der Stakeholder an
der weiteren Entwicklung des Bewertungsrahmens wird fortgesetzt.
Die Bundesregierung setzt sich zudem für eine Abstimmung von
Politikinstrumenten auf internationaler Ebene ein, insbesondere im Strategischen Ansatz für
ein Internationales Chemikalienmanagement. Damit soll im Rahmen eines
nachhaltigen Chemikalienmanagements auch zu einheitlich nachhaltigen
Wettbewerbsbedingungen für die Industrie beigetragen werden.
39. Welche Projekte deutscher Forschungseinrichtungen werden in
Deutschland bislang aus dem Programm „Next Generation EU“ gefördert?
Mit welchem finanziellen Umfang samt Förderdauer?
Aus dem befristeten Aufbauinstrument Next Generation EU (NGEU) werden
im Rahmen der Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie
überwiegend die Reformen und Investitionen der EU-Mitgliedstaaten für den digitalen
und ökologischen Wandel über die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
unterstützt. Daneben werden über das Instrument zusätzliche Mittel für andere
europäische Programme oder Fonds wie Horizont Europa, InvestEU, die
Entwicklung des ländlichen Raums oder den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF)
bereitgestellt.
Horizont Europa hat mit 5,4 Mrd. Euro davon profitiert. Eine aufgeschlüsselte
Auswertung, die zeigt welche Projekte aus den regulären Mitteln des
mehrjährigen Finanzrahmens der EU und welche aus den NGEU-Mitteln gefördert
werden, wird von der Europäischen Kommission nicht bereitgestellt. Dies gilt
entsprechend für die anderen Programme.
Über die Mittel aus der ARF werden folgende Forschungsmaßnahmen
deutscher Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen gefördert:
• 1.1.4 Project-related climate protection research (Projektbezogene
Klimaschutzforschung, 60 Mio. Euro, in den Jahren 2021 bis 2026),
• 1.1.5 Flagship projects for research and innovation in the context of the
National Hydrogen Strategy (Leitprojekte zu Forschung und Innovation im
Kontext der Nationalen Wasserstoffstrategie, 700 Mio. Euro, in den Jahren
2021 bis 2026),
• 1.2.2 über die Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr (BMDV) werden anwendungsorientierte Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben mit Mitteln aus dem ARF gefördert (bis zu
50 Mio. Euro, in den Jahren 2021 bis 2024),
• 1.2.7 über das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff und
Brennstoffzellentechnologie des BMDV werden Forschungseinrichtungen mit Mitteln
aus dem ARF gefördert (53 Mio. Euro, in den Jahren 2021 bis 2025),
• 1.3.2 Municipal living labs for the energy transition (Reallabore der
Energiewende, 57 Mio. Euro, in den Jahren 2020 bis 2026),
• 2.1.1 „Innovative data policy for Germany“ (263,5 Mio. Euro, in den Jahren
2021 bis 2026),
• 5.3 Special programme for acceleration of research and development of
urgently needed vaccines against SARS-CoV-2 (Förderung
Impfstoffentwicklung, 750 Mio. Euro, in den Jahren 2020 und 2021).
40. Welche strategische Ausrichtung hat die Bundesregierung für den
Forschungsbereich, um Mittel aus „Next Generation EU“ abrufen zu
können?
Die strategische Ausrichtung ist im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan
(DARP) dargelegt. Der DARP besteht aus 40 Maßnahmen in sechs
Schwerpunktbereichen. Sie stehen im Einklang mit den Zielen der ARF und
adressieren die Herausforderungen in den Bereichen Klimapolitik und Energiewende,
Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur, Digitalisierung der Bildung,
Stärkung der sozialen Teilhabe, Stärkung eines pandemie-resilienten
Gesundheitssystems sowie Moderne Verwaltung und Abbau von
Investitionshemmnissen.
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ISSN 0722-8333]