Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7447 –
Beratungsangebote und Vermittlungsleistungen durch ehemalige Beamte oder
Politiker – Teil 2
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer wieder ist Gegenstand der Berichterstattung, inwieweit frühere
Spitzenbeamte ihre Kenntnisse und Erfahrungen nutzen, um von ihnen vertretene
Unternehmen bzw. deren Leistungen oder Produkte den Bundesministerien
und deren nachgelagerten Behörden feilzubieten (zuletzt u. a.
www.sueddeuts
che.de/politik/lobbyismus-geheimdienst-maassen-1.5872498?reduced=true).
Ungeachtet der Frage nach deren Geeignetheit und Qualität stellen sich hier
Fragen der Transparenz und auch der Sicherheit. So soll sich zuletzt mehrfach
bereits das Parlamentarische Kontrollgremium mit der Problematik befasst
haben. Dort werde es zunehmend auch als Sicherheitsproblem gesehen, wenn
ehemalige Spitzenbeamte ihr sicherheitsrelevantes Wissen in der Wirtschaft
nutzen und deshalb auch mögliche Restriktionen ins Spiel gebracht (
www.sue
ddeutsche.de/politik/lobbyismus-geheimdienst-maassen-1.5872498?reduced=
true).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vorliegende Kleine Anfrage versteht sich als Fortsetzung der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7081 „Beratungsangebote und
Vermittlungsleistungen durch ehemalige Beamte oder Politiker – Teil 1“, weshalb
hinsichtlich des Umfangs der Abfrage dieselben, nachfolgend noch einmal
wiedergegebenen Maßstäbe zugrunde gelegt wurden:
1. Die Bundesregierung versteht die Fragestellungen dahingehend, dass nach
Kontakten/Gesprächen der Leitungsebene des Bundeskanzleramtes und der
Bundesministerien gefragt wird. Daher beziehen sich die nachfolgenden
Angaben für das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien auf die jeweilige
Hausleitung, also den Bundeskanzler, die Ministerinnen und Minister sowie
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie die beamteten
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, sowie für die nachgehordneten
Behörden und Stellen jeweils auf die Behördenleitung.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7851
20. Wahlperiode 26.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 10. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen
und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder
Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl
von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur
Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse einschließlich
Telefonate und elektronischer Kommunikation besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die
Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174 sowie die
Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5928). Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (BVerfGE 137, 185, 250). Aus Sicht der Bundesregierung ist
die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs der
Fragen und deren Detailtiefe hier erreicht.
Der Umfang der Beantwortung bezieht sich nur auf die Kontakte und sonstige
Zusammentreffen mit der aktuellen Bundesregierung (ab dem 8. Dezember
2021). Eine Einbeziehung der Kontakte seit dem 1. Januar 2017 hätte die
gesamte 19. Wahlperiode und in Teilen auch die 18. Wahlperiode umfasst. Die
Abfrage hätte damit die Kabinette zweier ehemaliger Bundesregierungen, die
jeweiligen Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister und
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie die Amtsleitungen des nachgeordneten
Geschäftsbereichs umfasst. Zudem sind derartige Zusammentreffen aufgrund der
Wechsel der Amtsträgerinnen und Amtsträger nicht mehr vollständig
recherchierbar.
Dabei hätte die Abfrage der Termine dieses Personenkreises nicht lediglich fünf
Unternehmen umfasst, sondern alle Kontakte und Zusammentreffen mit den
natürlichen Personen, die etwa als Beschäftigte der abgefragten
Beratungsunternehmen tätig sind. Denn nicht in jedem Fall ist gewährleistet, dass diese
Kontaktaufnahme auch unter Bezug auf das jeweilige Unternehmen selbst erfolgt
sind. Auch auf Seiten der abgefragten Beratungsunternehmen dürften seit dem
1. Januar 2017 personelle Veränderungen erfolgt sein, die es rückblickend
erschweren nachzuvollziehen, ob ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte eines
der genannten Beratungsunternehmen Kontakt zur Bundesregierung
aufgenommen hat.
Es ist nicht mehr recherchierbar, welche Beschäftigten in den vergangenen
Jahren konkret eingesetzt wurden, zumal das Lobbyregistergesetz, demzufolge
sich Interessenvertretungen grundsätzlich registrieren müssen, erst am 1. Januar
2022 in Kraft trat. Für die aktuelle Bundesregierung konnten hingegen die
Angaben aus dem Lobbyregister für diese Beantwortung genutzt werden.
Die nachfolgenden Angaben erfolgen bestmöglich auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
3. Soweit Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische
Staatssekretärinnen/Parlamentarische Staatssekretäre Treffen oder anderweitige Kontakte als
Abgeordnete des Deutschen Bundestages wahrgenommen bzw. durchgeführt
haben, waren diese nicht zu berücksichtigen. Es fehlt der Mandatsbezug der
Frage, da es nicht zu den parlamentarischen Aufgaben von Abgeordneten
gehört, andere Abgeordnete zu kontrollieren. Ebenso wenig unterfallen Treffen,
die in der Eigenschaft als Abgeordneter wahrgenommen wurden, dem
Verantwortungsbereich der Bundesregierung.
4. Für den Bundesnachrichtendienst (BND) können die Fragen aus Gründen
des Staatswohls und der Grundrechte Dritter nicht beantwortet werden.
Gegenstand der Fragen sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das
Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet
werden können. Würden für den BND öffentlich Angaben über eine mögliche
Zusammenarbeit mit Dritten gemacht, wären Rückschlüsse auf konkrete
Aufgaben, Themen und Projekte des BND möglich. Eine Offenlegung der hier
angeforderten Informationen birgt daher die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten
zu der Methodik und zu besonders schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten
des BND bekannt würden, infolge derer sowohl staatliche als auch
nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf konkrete Vorgehensweisen und Methoden des
BND schließen könnten.
Zudem würden mit der Beantwortung der hier gegenständlichen Frage
Grundrechte Dritter berührt, was negative Auswirkungen auf die
Kooperationsbereitschaft dem BND gegenüber haben würde. Dritte arbeiten mit dem BND nur
unter der Voraussetzung zusammen, dass eine mögliche Zusammenarbeit mit
ihnen – auch nicht mittelbar – preisgegeben, sondern absolut vertraulich
behandelt wird.
Wird dieses Vertrauensverhältnis verletzt, ist es zukünftig weitaus schwieriger,
Dritte von einer Zusammenarbeit mit dem BND zu überzeugen. Dies hätte für
den BND eine höchst folgenschwere Einschränkung der
Informationsgewinnung zur Folge, wodurch der gesetzliche Auftrag des BND, die Sammlung und
Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1
Absatz 2 BNDG), nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte.
Die Gewinnung und Auswertung auslandsspezifischer Informationen durch den
BND ist jedoch für die Sicherheits- und Außenpolitik der Bundesrepublik
Deutschland unerlässlich. Würde der BND in seinen Möglichkeiten der
Informationsgewinnung beeinträchtigt, drohten empfindliche Informationslücken im
Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland. Eine VS-
Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden Fall nicht
ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im
Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND ausreichend
Rechnung zu tragen. Schon bei dem Bekanntwerden der schutzbedürftigen
Informationen wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der
Informationsgewinnung mehr möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, aufgrund
derer das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort in Bezug auf Kontakte des
BND verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des
angefragten Sachverhalts zu werten.
5. Hinsichtlich der Unternehmen, zu denen Kontakte, Besprechungen oder
sonstige Zusammentreffen abgefragt werden, wurde unterstellt, dass die „CTM
Consulting AG“ und die „CTM Consulting AG, Bern/Schweiz“ dasselbe
Unternehmen sind. es ließ sich nicht feststellen, dass es neben dem Unternehmen
„CTM Consulting AG, Bern/Schweiz“ weitere Unternehmen mit der
Bezeichnung „CTM Consulting AG“ gibt. Zum Unternehmen „Deep Dive Research
Lab AG“ aus Luzern/Schweiz“ wurde unterstellt, dass das gleichnamige
Unternehmen mit Sitz in Lichtenstein gemeint ist. Ein unternehmen „Deep Dive
Research Lab AG mit Sitz in Luzern/Schweiz konnte aktuell nicht recherchiert
werden.
1. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundeskanzleramt, ihm nachgeordnete Behörden und Stellen seit
dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des Beratungsunternehmens „CTM
Consulting AG“?
Seitens des Bundeskanzleramtes haben keine Kontakte, Besprechungen oder
sonstigen Zusammentreffen mit dem Beratungsunternehmen „CTM
Consulting AG“ stattgefunden. Hinsichtlich der dem Bundeskanzleramt
nachgeordneten Behörde wird auf Nummer 4 der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
2. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), ihm
nachgeordnete Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern
des Beratungsunternehmens „CTM Consulting AG“?
Seitens des BMI, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „CTM Consulting AG“ stattgefunden.
4. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium der Finanzen (BMF), ihm nachgeordnete
Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz?
Seitens des BMF, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz stattgefunden.
6. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
7. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ), ihm nachgeordnete Behörden und Stellen seit dem 1. Januar
2017 mit Vertretern des Beratungsunternehmens „CTM ConsultingAG“,
Bern/Schweiz?
Seitens des BMFSFJ, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz stattgefunden.
8. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
9. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), ihm
nachgeordnete Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz?
Seitens des BMVg, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz stattgefunden.
10. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
11. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK),
ihm nachgeordnete Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit
Vertretern des Beratungsunternehmens „CTM Consulting AG“, Bern/
Schweiz?
Seitens des BMWK, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz stattgefunden.
12. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundeskanzleramt, ihm nachgeordnete Behörden und Stellen seit
dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des Beratungsunternehmens „CTM
Consulting AG“, Bern/Schweiz?
Seitens des Bundeskanzleramtes haben keine Kontakte, Besprechungen oder
sonstigen Zusammentreffen mit dem Beratungsunternehmen „CTM
Consulting AG Bern/Schweiz“ stattgefunden. Hinsichtlich der dem Bundeskanzleramt
nachgeordneten Behörde wird auf Nummer 4 der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
14. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstige Zusammentreffen hatten
das Bundesministerium des Innern und für Heimat, ihm nachgeordnete
Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz?
Seitens des BMI, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz stattgefunden.
16. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
17. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesfinanzministerium, ihm nachgeordnete Behörden und
Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz?
Seitens des BMF, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz stattgefunden.
18. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
19. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
ihm nachgeordnete Behörden und Stellen hatten seit dem 1. Januar 2017
mit Vertretern des Beratungsunternehmens „CTM Consulting AG“,
Bern/Schweiz?
Seitens des BMFSFJ, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz stattgefunden.
20. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium der Verteidigung, ihm nachgeordnete
Behörden und Stellen hatten seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz?
Seitens des BMVg, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz stattgefunden.
22. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
23. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, ihm
nachgeordnete Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz?
Seitens des BMWK, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „CTM Consulting AG“, Bern/Schweiz stattgefunden.
24. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
25. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundeskanzleramt, ihm nachgeordnete Behörden und Stellen seit
dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des Beratungsunternehmens „Hanning
Consult GmbH“?
Seitens des Bundeskanzleramtes haben keine Kontakte, Besprechungen oder
sonstigen Zusammentreffen mit dem Beratungsunternehmen „Hanning Consult
GmbH“ stattgefunden. Hinsichtlich der dem Bundeskanzleramt nachgeordneten
Behörde wird auf Nummer 4 der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
26. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
27. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium des Innern und für Heimat, ihm
nachgeordnete Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „Hanning Consult GmbH“?
Lfd. Nr. Behörde Datum Gegenstand des Kontakts oder
Zusammentreffens
Teilnehmer
1. ZITiS 10.11.2022 Vorbereitungsgespräch eines
Kontaktes zur Firma Deutsche Telekom
Geschäftskunden GmbH
Wilfried Karl (Präsident) und August
Hanning
2. ZITiS 19.01.2023 Firmenvorstellung Deutsche Telekom
Geschäftskunden GmbH
Wilfried Karl (Präsident), August
Hanning sowie mehrere
Mitarbeitende der Deutschen Telekom
Geschäftskunden GmbH
28. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Spalte „Gegenstand des Kontakts oder Zusammentreffens“ in der
Tabelle der Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
29. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesfinanzministerium, ihm nachgeordnete Behörden und
Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „Hanning Consult GmbH“?
Seitens des BMF, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „Hanning Consult GmbH“ stattgefunden.
30. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
31. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
ihm nachgeordnete Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit
Vertretern des Beratungsunternehmens „Hanning Consult GmbH“?
Seitens des BMFSFJ, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „Hanning Consult GmbH“ stattgefunden.
32. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
33. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium der Verteidigung, ihm nachgeordnete
Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „Hanning Consult GmbH“?
Seitens des BMVg, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „Hanning Consult GmbH“ stattgefunden.
34. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen.
35. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, ihm
nachgeordnete Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „Hanning Consult GmbH“?
Seitens des BMWK, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „Hanning Consult GmbH“ stattgefunden.
36. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.
37. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundeskanzleramt, ihm nachgeordnete Behörden und Stellen seit
dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des Beratungsunternehmens „Deep
Dive Research Lab AG“?
Seitens des Bundeskanzleramtes haben keine Kontakte, Besprechungen oder
sonstigen Zusammentreffen mit dem Beratungsunternehmen „Deep Dive
Research Lab AG“ stattgefunden. Hinsichtlich der dem Bundeskanzleramt
nachgeordneten Behörde wird auf Nummer 4 der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
38. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen.
39. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium des Innern und für Heimat, ihm
nachgeordnete Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „Deep Dive Research Lab AG“ aus Luzern/
Schweiz?
Seitens des BMI, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „Deep Dive Research Lab AG“ aus Luzern/Schweiz stattgefunden.
40. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen.
41. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesfinanzministerium, ihm nachgeordnete Behörden und
Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „Deep Dive Research Lab AG“ aus Luzern/Schweiz?
Seitens des BMF, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „Deep Dive Research Lab AG“ aus Luzern/Schweiz stattgefunden.
42. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 41 wird verwiesen.
43. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
ihm nachgeordnete Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit
Vertretern des Beratungsunternehmens „Deep Dive Research Lab AG“
aus Luzern/Schweiz?
Seitens des BMFSFJ, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „Deep Dive Research Lab AG“ aus Luzern/Schweiz
stattgefunden.
44. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 43 wird verwiesen.
45. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium der Verteidigung, ihm nachgeordnete
Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „Deep Dive Research Lab AG“ aus Luzern/Schweiz?
Seitens des BMVg, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „Deep Dive Research Lab AG“ aus Luzern/Schweiz
stattgefunden.
46. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen.
47. Welche Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen
hatten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, ihm
nachgeordnete Behörden und Stellen seit dem 1. Januar 2017 mit Vertretern des
Beratungsunternehmens „Deep Dive Research Lab AG“ aus Luzern/
Schweiz?
Seitens des BMWK, ihm nachgeordneter Behörden und Stellen haben keine
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen mit dem
Beratungsunternehmen „Deep Dive Research Lab AG“ aus Luzern/Schweiz
stattgefunden.
48. Welche Themen, Projekte oder Leistungen waren Gegenstand dieser
Kontakte, Besprechungen oder sonstigen Zusammentreffen?
Auf die Antwort zu Frage 47 wird verwiesen.
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