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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Evaluation des DigitalPakt Schule

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

13.07.2023

Aktualisiert

21.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/748928.06.2023

Evaluation des DigitalPakt Schule

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Mit dem in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten DigitalPakt Schule in Höhe von 5 Mrd. Euro unterstützt der Bund seit 2019 Länder und Kommunen bei Investitionen in eine bessere digitale Bildungsinfrastruktur. Als unmittelbare Reaktion auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie verstärkte der Bund sein Engagement um weitere 1,5 Mrd. Euro für Schüler- und Lehrkräfteendgeräte sowie IT-Administratoren.

Hinsichtlich der Notwendigkeit regelmäßiger Evaluationen bildungspolitischer Programme sprach Jens Brandenburg, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, in einem Interview am 25. Juli 2022 mit dem Blog des Journalisten Dr. Jan-Martin Wiarda von einem „Paradigmenwechsel“: „Wir müssen die Wirkungen dessen, was wir tun, generell und regelmäßig evaluieren. Um unsere Programme daraufhin auszupassen. Das ist ein Paradigmenwechsel“ (www.jmwiarda.de/2022/07/25/unsere-ambitionenhaben-sich-nicht-erledigt/).

Eine wissenschaftliche Evaluation des DigitalPakts Schule durch einen unabhängigen Dritten ist Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (§ 19). Demnach soll der DigitalPakt Schule programmbegleitend und abschließend durch einen unabhängigen Dritten (Evaluator) wissenschaftlich evaluiert werden. Der Evaluator soll einen Zwischen- und einen Abschlussbericht vorlegen. Darüber hinaus ist in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum DigitalPakt Schule geregelt, dass Bund und Länder in einer gemeinsamen Steuerungsgruppe bis 2020 Inhalt, Methodik, Umfang und Berichtszeitpunkte der Evaluation festlegen.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5596 geht hervor, dass die Evaluation des DigitalPakts Schule am 30. September 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union ausgeschrieben wurde. Ziel der Evaluation sei es, festzustellen, ob und zu welchen Veränderungen der DigitalPakt Schule im Bereich der digitalen Infrastruktur und des Einsatzes digitaler Medien in der Schule geführt bzw. beigetragen hat. Der Evaluator werde einen Zwischenbericht bis zum 31. Dezember 2024 und einen Abschlussbericht bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Warum hat die Bundesregierung die wissenschaftliche Evaluation des DigitalPakts Schule nicht schon vor dem 30. September 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union ausgeschrieben?

2

Wann, und nach welchen Kriterien wurde der Auftrag für die wissenschaftliche Evaluation des DigitalPakts Schule vergeben?

3

An wen hat die Bundesregierung wann und aus welchen Gründen den Auftrag für die wissenschaftliche Evaluation des DigitalPakts Schule vergeben?

4

Hat der Evaluator nach Kenntnis der Bundesregierung mit der wissenschaftlichen Evaluation des DigitalPakts Schule begonnen, und wenn ja, zu welchem Datum, und wenn nein, warum nicht?

5

Welchen Umfang und welche Schwerpunkte erwartet die Bundesregierung von dem Zwischenbericht der wissenschaftlichen Evaluation des DigitalPakts Schule?

6

Welchen Umfang und welche Schwerpunkte erwartet die Bundesregierung von dem Abschlussbericht der wissenschaftlichen Evaluation des DigitalPakts Schule?

7

Strebt die Bundesregierung eine nahtlose Folgeförderung durch einen noch auszugestaltenden Digitalpakt 2.0 an, und wenn nein, warum nicht?

8

Wie stellt die Bundesregierung eine evidenzbasierte Weiterentwicklung des Nachfolgeprogramms eines DigitalPakts Schule unter den Umständen der fehlenden Ergebnisse einer wissenschaftlichen Evaluation sicher?

9

Wie viel Geld wird die Durchführung der wissenschaftlichen Evaluation des DigitalPakts Schule insgesamt kosten?

10

Aus welchen Mitteln wird die wissenschaftliche Evaluation des DigitalPakts Schule finanziert?

11

Welche konkreten Ergebnisse konnten aus der sogenannten Ersten Statuskonferenz am 23. und 24. Juni 2022 erzielt werden, und welche Konsequenzen wurden ggf. für einen beschleunigten Mittelabfluss der Mittel für einen etwaigen Digitalpakt 2.0 gezogen?

12

Wie viel Geld hat die Durchführung der sogenannten Ersten Statuskonferenz 2022 insgesamt gekostet?

13

Aus welchen Mitteln wurde die sogenannte Erste Statuskonferenz 2022 finanziert?

14

An wen richtet sich die sogenannte Zweite Statuskonferenz im DigitalPakt Schule am 21. und 22. September 2023?

15

Welche Ergebnisse werden seitens der Bundesregierung im Rahmen der sogenannten Zweiten Statuskonferenz im DigitalPakt Schule angestrebt?

16

Wann hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Büros der Kultusministerinnen und Kultusminister eine Save-the-Date-Einladung zur sogenannten Zweiten Statuskonferenz im DigitalPakt Schule übermittelt?

17

Wann hat das BMBF weiteren Stakeholdergruppen eine Save-the-Date-Einladung zur sogenannten Zweiten Statuskonferenz im DigitalPakt Schule übermittelt, und nach welchen Kriterien setzte sich dieser Einladungsverteiler zusammen?

18

Werden Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft an der sogenannten Zweiten Statuskonferenz im DigitalPakt Schule teilnehmen dürfen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

19

Welche vorbereitenden Gespräche haben zwischen Bund und Ländern zur Vorbereitung der Zweiten Statuskonferenz stattgefunden, und welche werden ggf. noch stattfinden (bitte tabellarisch auflisten)?

20

Welche Themenschwerpunkte sollen nach Vorstellung von Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, im Programm der sogenannten Zweiten Statuskonferenz im DigitalPakt Schule gesetzt werden?

Plant die Bundesregierung, Kultusministerinnen und Kultusminister in das Programm der sogenannten Zweiten Statuskonferenz im DigitalPakt Schule einzubinden, und wenn ja, wer soll eingebunden werden, und in welchen Formaten, und wenn nein, warum nicht?

Plant die Bundesregierung, Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter in das Programm der sogenannten Zweiten Statuskonferenz einzubinden, und wenn ja, wer soll eingebunden werden, und in welchen Formaten, und wenn nein, warum nicht?

Plant die Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter aus der Bildungspraxis in das Programm der sogenannten Zweiten Statuskonferenz einzubinden, und wenn ja, wer soll eingebunden werden, und in welchen Formaten, und wenn nein, warum nicht?

Plant die Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft in das Programm der sogenannten Zweiten Statuskonferenz einzubinden, und wenn ja, wer soll eingebunden werden, und in welchen Formaten, und wenn nein, warum nicht?

Plant die Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter von EdTech-Startups in das Programm der sogenannten Zweiten Statuskonferenz einzubinden, und wenn ja, wer soll eingebunden werden, und in welchen Formaten, und wenn nein, warum nicht?

21

Wird die Zweite Statuskonferenz ggf. aus Mitteln aus dem DigitalPakt Schule finanziert, und wenn nein, aus welchem Fördertitel soll die Finanzierung erfolgen?

22

Wie viel Geld wird die Durchführung der sogenannten Zweiten Statuskonferenz im DigitalPakt Schule insgesamt kosten?

Berlin, den 27. Juni 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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