Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Thomas Lutze, Żaklin
Nastić und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7531 –
Luftbetankungen im Rahmen des militärischen Übungsbetriebes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bürgerinnen und Bürger im militärischen Übungsluftraum TRA Lauter
(TRA = Temporary Reserved Airspace) sind in besonders hohem Maß von
Lärmbelästigung und anderen Emissionen durch militärischen Übungsbetrieb
belastet (vgl. Bundestagsdrucksache 20/6120). Nach Angaben der
Bürgerinitiative gegen Fluglärm gegenüber den Fragestellerinnen und Fragestellern gilt
dies auch für das Üben von Luftbetankungen. Diese gehen, insbesondere
wenn sie nachts durchgeführt werden, mit besonderen Risiken für Piloten,
Bevölkerung und Umwelt einher. Insofern sollten aus Sicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller solche Übungen vorzugsweise nicht über besiedeltem Gebiet
durchgeführt werden. Zu klären ist auch, ob die Belastung der verschiedenen
Übungszonen in Bezug auf Luftbetankungen ausgeglichen ist.
Sollte sich die Zahl von Luftbetankungen zu Übungszwecken und von
Luftbetankungen durchreisender Flugzeuge nicht ausdifferenzieren lassen, bitten die
Fragestellerinnen und Fragesteller, in den Antworten die Gesamtzahl von
Luftbetankungen anzugeben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Betanken von Luftfahrzeugen während des Fluges dient einer Erhöhung
der Effektivität und Effizienz von Luftoperationen durch Steigerung der
Reichweite, Erhöhung der Nutzlast bzw. Verlängerung der möglichen Flugdauer von
Luftfahrzeugen. Daher kommt der Fähigkeit zur Luftbetankung im
Zusammenhang mit der Vorbereitung auf Einsätze zur Krisenbewältigung und der
Verteidigungsvorsorge eine herausgehobene Bedeutung zu. Die erfolgreiche
Durchführung von Luftbetankungen, die oftmals im internationalen Rahmen mit
Bündnispartnern stattfinden, erfordert sowohl das Zusammenspiel vieler
Akteure und Organisationen als auch die Kompatibilität von Verfahren und
Material. Das Üben der Betankungsvorgänge ist in Simulatoren sowohl für die
Luftfahrzeugbesatzungen der Tank- als auch der Empfängerflugzeuge nicht
vollständig realitätsnah möglich und muss daher auch im realen Flugbetrieb geübt
werden. Luftbetankungsovale sind über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7983
20. Wahlperiode 07.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
4. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutschland verteilt, welche unter Berücksichtigung der militärischen
Erfordernisse, wie z. B. der Lage innerhalb oder in unmittelbarer Nähe zu den
militärischen Übungslufträumen sowie kurzen Hin- und Rückwegen zu den
militärischen Flugplätzen, eingerichtet wurden. Durch diese Positionierung wird eine
optimale Unterstützung des Übungsflugbetriebes der Luftstreitkräfte mit
Großraumtankern gewährleistet. Ebenso muss der engen Luftraumstruktur in
Deutschland Rechnung getragen werden. Aufgrund des sehr dichten Netzes von
Verkehrsflughäfen und Flugverkehrsstrecken mit teilweise sehr hohem zivilem
Flugverkehrsaufkommen ist der Luftraum über dem Bundesgebiet eine knappe
und begrenzte Ressource, in der ein sicherer, geordneter und flüssiger Verkehr
sichergestellt werden muss. In Abhängigkeit der technischen und personellen
Verfügbarkeit sowie der jeweils aktuell vorherrschenden Wetterbedingungen
werden die Luftbetankungsovale seit Jahrzehnten flexibel genutzt. Aufgrund
der Besiedlungsdichte Deutschlands ist die vollständige Vermeidung aller
bewohnten Gebiete dabei nicht möglich; auch ist eine ausschließliche Nutzung
der Luftbetankungsovale über See aus den beschriebenen Gründen
ausgeschlossen.
Das Ziel, die Belastung der Bevölkerung durch militärischen Flugbetrieb in
Deutschland so gering wie möglich zu halten, hat unverändert hohe Priorität
und ist allen Verantwortlichen und am militärischen Flugbetrieb Beteiligten
bewusst. Zugleich ist der militärische Aus- und Weiterbildungsbedarf zur
Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der fliegenden Besatzungen und somit auch zur
Aufrechterhaltung der Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung
unabdingbar. Die Bestrebungen zur Minimierung der Auswirkungen des
militärischen Flugbetriebs finden grundsätzlich immer dann ihre Grenzen, wenn
signifikante negative Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu
erwarten sind. Die Streitkräfte müssen die Vorbereitung auf Einsätze zur
Krisenbewältigung sicherstellen und gleichzeitig einen angemessenen Anteil zur
Verteidigungsvorsorge gewährleisten.
1. Wie oft sind in den Jahren 2022 und 2023 Luftbetankungen durch
militärische Flugzeuge in Deutschland durchgeführt worden, und in jeweils
welchen Übungsräumen (bitte TRA oder Tankovale angeben)?
2. Wie verteilen sich diese Luftbetankungen auf Flugzeuge der deutschen
Luftwaffe sowie auf Flugzeuge ausländischer Streitkräfte (Letztere bitte
sowohl nach jeweiligem Staat als auch nach genutzten Übungsräumen
aufgliedern)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 444 Luftbetankungsmissionen mit jeweils bis
zu acht Empfängerflugzeugen über Deutschland durchgeführt. Bis zum 30. Juni
2023 wurden insgesamt 213 Luftbetankungsmissionen über Deutschland
durchgeführt. Luftbetankungen finden in der Regel in speziellen
Luftbetankungsovalen statt. Die Nutzungszahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen
und werden als Gesamtzahl an Tankflugzeugen dargestellt, wobei in Klammern
jeweils die darin enthaltene Anzahl ausländischer Tankflugzeuge erfasst ist.
Lufbetankungsorbit
(TRA, ED-D)
Nutzung 2022 Nutzung 2023
(1. Januar bis 30. Juni)
NORTH SEA
(ED-D 44/46)
1 (1 US) 1 (1 US)
KIM SHORT
(ED-R 302 TRA)
24 (18 US) 1 (1 US)
Lufbetankungsorbit
(TRA, ED-D)
Nutzung 2022 Nutzung 2023
(1. Januar bis 30. Juni)
KIM LONG
(ED-R 302 TRA)
74 (66 US) 22 (20 US)
GINI (ED-R 302 TRA) 27 (5 US) 17 (3 US)
ROSY (ED-R 302 TRA) 81 (21 US) 40 (13 US)
JOJO (außerhalb TRA) 15 3
VIRGIN (ED-R 305 TRA) 55 (51 US; 2 ESP) 34 (29 US; 1 FRA)
UTE (ED-R 305 TRA) 12 (1 US) 7 (1 US)
GRETCHEN
(ED-R 307 TRA)
85 (25 US) 35 (6 US)
GRETCHEN LOW
(ED-R 107 TRA)
8 (6 US) 2 (1 US)
SAXON (ED-R 208 TRA) 35 (15 US; 1 FRA;
7 CAN)
19 (11 US)
TINA (ED-R 401 VPA) 8 (1 US) 5
JANIN (ED-R 401 VPA) 29 (27 US) 1
MERLE (ED-R 401 VPA) 0 4
LILLY (ED-R 302 TRA) 0 6 US)
3. Wie viele Luftbetankungen wurden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils
bei Dunkelheit durchgeführt, und in jeweils welchen Übungsräumen?
4. Wie viele dieser nächtlichen Luftbetankungen wurden von Flugzeugen
der deutschen Luftwaffe sowie von Flugzeugen ausländischer
Streitkräfte durchgeführt (Letztere bitte sowohl nach jeweiligem Staat als auch
nach genutzten Übungsräumen aufgliedern)?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Luftbetankungsmissionen im Rahmen von Nachtflügen 2022 und 2023 (bis
zum 30. Juni 2023) sind in der u. a. Tabelle zu entnehmen. Die Nutzungszahlen
stellen die Gesamtzahl an Tankflugzeugen dar, wobei in Klammern jeweils die
darin enthaltene Anzahl ausländischer Tankflugzeuge erfasst ist.
Lufbetankungsorbit
(TRA, ED-D)
Nutzung 2022 Nutzung 2023
(1. Januar bis 30. Juni)
NORTH SEA
(ED-D 44/46)
0 0
KIM SHORT
(ED-R 302 TRA)
3 (3 US) 0
KIM LONG
(ED-R 302 TRA)
9 (8 US) 2 (1 US)
GINI (ED-R 302 TRA) 2 2 (1 US)
ROSY (ED-R 302 TRA) 11 (1 US) 8
JOJO (außerhalb TRA) 14 (11 US) 2 (1 US)
VIRGIN (ED-R 305 TRA) 4 (4 US) 5 (4 US; 1 FRA)
UTE (ED-R 305 TRA) 3 2
GRETCHEN
(ED-R 307 TRA)
18 (4 US) 8 (3 US)
GRETCHEN LOW
(ED-R 107 TRA)
1 (1 US) 2 (1 US)
SAXON (ED-R 208 TRA) 4 (3 US) 3 (2 US)
TINA (ED-R 401 VPA) 0 1
Lufbetankungsorbit
(TRA, ED-D)
Nutzung 2022 Nutzung 2023
(1. Januar bis 30. Juni)
JANIN (ED-R 401 VPA) 1 0
MERLE (ED-R 401 VPA) 0 0
LILLY (ED-R 302 TRA) 0 2
5. Wie viele Luftbetankungen sind von Flugzeugen der deutschen
Luftwaffe in den Jahren 2022 und 2023 jeweils im Ausland durchgeführt
worden, und wie viele davon bei Dunkelheit (bitte jeweils nach Ländern
differenzieren)?
Im Jahr 2022 wurden im Ausland fünf Betankungsmissionen mit Flugzeugen
der deutschen Luftwaffe durchgeführt, davon keine bei Nacht. Im Jahr 2023
fand bis zum 30. Juni 2023 keine Betankung zu Übungszwecken im Ausland
statt.
6. Ist die Zahl der Luftbetankungen, die ausländische Militärflugzeuge im
deutschen Luftraum durchführen, und diejenige der deutschen Luftwaffe,
die in ausländischen Lufträumen Luftbetankungen durchführen, nach
Erkenntnissen der Bundesregierung ausgeglichen, und wenn nein, warum
nicht, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
7. Will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass ausländische Flugzeuge
im deutschen Luftraum nicht häufiger Luftbetankungen durchführen als
deutsche Flugzeuge im ausländischen Luftraum, und wenn ja, was will
sie diesbezüglich unternehmen, wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Betankungsmissionen im deutschen Luftraum durch US Tanker dienen
sowohl US als auch deutschen Kampfflugzeugen. Für den Ausbildungs- und
Übungsflugbetrieb der deutschen Luftwaffe werden regelmäßig auch US
Tanker gebucht. Darüber hinaus werden die in Geilenkirchen stationierten NATO
E-3A AWACS sowie Luftfahrzeuge anderer NATO-Alliiierter in der Luft durch
diese Luftfahrzeuge betankt. Ein Ausgleich der durchgeführten
Luftbetankungsmissionen im In- und Ausland ist nicht vorgesehen. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/6120 wird
verwiesen.
8. Existiert hinsichtlich des Risikos bei Luftbetankungen ein
Risikomanagement bezüglich möglicher Abstürze von Kampfjets oder
Tankflugzeugen in die Trinkwasserreservoirs Talsperrre Nonnweiler und Riveris-
Talsperre, und wenn ja, was sieht dieses vor?
Wird die Risikoeinschätzung in einem Wert angegeben, der sich aus
Schadenshöhe mal Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt, und wenn ja, für
wie hoch werden diese Faktoren angesetzt (bitte ggf. Durchschnittswerte
nach TRA oder Übungsszenarien angeben), wenn nein, welche anderen
Methoden der Risikoeinschätzung werden angewandt, mit welchem
Ergebnis?
Im Flugbetrieb der Bundeswehr und der NATO-Alliierten über dem
Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland kam es in der Vergangenheit zu keinem
Flugunfall, der sich im Rahmen von Luftbetankungsvorgängen ereignet hat.
Somit besteht keine erhöhte Eintrittswahrscheinlichkeit von Flugunfällen bei
Luftbetankungsvorgängen in Relation zu Flugunfällen, die sich im
Allgemeinen Flugbetrieb (zivil und militärisch) über dem Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland ereignen können.
Unbenommen davon weist das in Talsperren, Gewässern oder im Grundwasser
vorhandene Rohwasser zur Trinkwasseraufbereitung keine Trinkwasserqualität
auf und muss im Wasserwerk zunächst einen Aufbereitungsprozess
durchlaufen, um die Anforderungen der Trinkwasserverordnung zu erfüllen. Sollte es zu
einem Unfall kommen, besteht ausreichend Zeit, die Zufuhr des Rohwassers
zur Trinkwasseraufbereitung zu stoppen und Maßnahmen zu ergreifen, um die
Qualität des Trinkwassers nicht zu gefährden.
9. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welches Verfahren für
den Fall vorgesehen ist, dass durch den Absturz eines (militärischen)
Flugzeuges ein Trinkwasserreservoir mit Millionen von Kubikmetern
Trinkwasser kontaminiert wird, und wenn ja, welches, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Verwaltungen der Bundesländer sind für den Vollzug in der
Wasserwirtschaft zuständig. Sie regeln daher im Einzelfall auch die Risikovorsorge und
treffen Maßnahmen im Schadensfall. Auf die Antwort zu Frage 8 wird zudem
verwiesen. Ergänzend wird auf die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe in der Reihe Praxis im Bevölkerungsschutz
veröffentlichten Publikationen „Sicherheit der Trinkwasserversorgung. Grundlagen und
Handlungsempfehlungen für Aufgabenträger der Wasserversorgung in den
Kommunen in Bezug auf außergewöhnliche Gefahrenlagen; Band 1:
Risikoanalyse und Band 2: Notfallvorsorgeplanung“ verwiesen.
10. Wie viele Luftbetankungen finden über Land und wie viele über dem
Meer statt?
Das einzige Luftbetankungsgebiet über See ist das Luftbetankungsoval
„NORTH SEA“. Dieses wurde im Betrachtungszeitraum zweimal genutzt. Für
die über Land stattgefundenen Luftbetankungen wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
11. Gibt es für das Üben von Luftbetankungen oder insbesondere nächtlicher
Luftbetankungen besonders zugewiesene Übungsräume, die von den
sonstigen Übungsräumen abweichen, und wenn ja, welche sind dies?
Es werden lediglich die für Luftbetankungen ausgewiesenen Übungsgebiete
genutzt. Hierbei gibt es keine Unterscheidung zwischen der Nutzung am Tag oder
in der Nacht.
12. Werden bei der Genehmigung von Luftbetankungsübungen bevorzugt
Übungsräume (bzw. Tankovale) über dem Meer statt über bewohnten
Gebieten zugewiesen, um das Risiko für die Bevölkerung und das
Trinkwasser zu reduzieren, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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