Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7535 –
Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung internationaler Studierender als
Fachkräfte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften steigt in Deutschland, in der
Europäischen Union und weltweit. Digitalisierung und Dekarbonisierung verändern
die Stellenanforderungen und erfordern neue Qualifikationen, vor allem im
MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik)-Bereich.
Gleichzeitig führt in Deutschland die demographische Entwicklung zu einer
Schrumpfung des Arbeitskräftepotenzials. Die Bundesregierung geht von
einem Fehlbedarf von rund 240 000 Fachkräften bis zum Jahr 2026 aus. In
diesem Zusammenhang gewinnen nach Auffassung der Fragesteller
internationale Studierende als Fachkräfte weiter an Bedeutung (
www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/fachkraeftestrategie-2133284).
Deutschland bietet aus Sicht der Fragesteller gute Voraussetzungen für die
Gewinnung internationaler Studierender. Nach den USA, dem Vereinigten
Königreich und Australien ist Deutschland das wichtigste Gastland
internationaler Studierender. Seit dem Beginn des Jahrtausends ist die Zahl der
internationalen Studierenden in Deutschland rasant gestiegen: von rund 126 000
im Wintersemester 2000/2001 auf rund 325 000 im Wintersemester 2020/2021
(doi.org/10.46685/DAADStudien.2022.05).
Über die Hälfte der internationalen Absolventinnen und Absolventen an
deutschen Hochschulen erlangt einen Abschluss im MINT-Bereich, rund 40
Prozent allein in den Ingenieurwissenschaften (
www.make-it-in-germany.com/de/
internationale-studierende-in-deutschland-perspektiven-nach-dem-studium).
Voraussetzung für einen qualifizierten Übergang in den Arbeitsmarkt ist der
Studienerfolg internationaler Studierender. Die Abbruchquote bei
internationalen Studierenden im Bachelor- und Masterstudium (41 bis 49 Prozent und
28 bis 34 Prozent) fällt deutlich höher aus als bei deutschen Studierenden. Sie
entspricht einer absoluten Zahl von jährlich über 25 000 Studienabbrüchen
internationaler Studierender (doi.org/10.46685/DAADStudien.2022.01).
Auch zeigen Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD), dass zwei Drittel der internationalen Studierenden, die
an deutschen Hochschulen studiert haben, zehn Jahre nach dem ersten
Aufenthaltstitel in Deutschland nicht mehr im Land sind und es keinen Übergang in
den deutschen Arbeitsmarkt oder in eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7810
20. Wahlperiode 18.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 18. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(mit Arbeitserlaubnis) gegeben hat (doi.org/10.1787/30fe16d2-en). Dabei
gelten die guten beruflichen Perspektiven als einer der wichtigsten Gründe für die
Wahl Deutschlands als Gastland (doi.org/10.46685/DAADStudien.2023.05).
1. Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial internationaler
Studierender als Fachkräfte in Deutschland?
Die Bundesregierung schätzt das Fachkräftepotenzial internationaler
Studierender sehr hoch ein. So zeigt der Internationale Migrationsausblick 2022 der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dass
internationale Studierende erheblich zur Fachkräftemigration in Deutschland
beitragen. Danach hatte fast jede vierte Fachkraft (23 Prozent), die im Jahr 2019
einen auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitel für Erwerbszwecke erhielt,
vorher einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken. Aus Sicht der Bundesregierung
ist es erfreulich, dass Deutschland eine hohe Attraktivität für internationale
Studierende besitzt.
2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Gewinnung
internationaler Studierender zu stärken?
Welche messbaren Erfolge konnte die Bundesregierung hierbei seit
Dezember 2021 erreichen?
Die Bundesregierung hat eine Reihe an Maßnahmen ergriffen, um
internationale Studierende für den Studienstandort Deutschland zu gewinnen.
Die Bundesregierung hat eine Reform zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung auf den Weg gebracht. Der Deutsche Bundestag hat Ende Juni
2023 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
beschlossen. Der Bundesrat hat das Gesetz und die parallele Verordnung am 7. Juli 2023
abschließend beraten und soweit erforderlich zugestimmt. Gesetz und
Verordnung werden alsbald verkündet und werden ab November 2023 sukzessive in
Kraft treten. Erleichterungen für ausländische Studierende wird es vor allem
bei der Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit neben dem Studium geben. Die
flexiblere Gestaltung des Nebenerwerbs durch die zukünftige Option, bis zu
20 Stunden pro Woche zu arbeiten, wird es den Studierenden erleichtern, ihre
Lebenshaltungskosten zu tragen. Die Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten
verbessern sich auch für diejenigen, die sich zur Ausbildungs- oder
Studienplatzsuche sowie zum Spracherwerb in Deutschland aufhalten. Daneben werden
Zweckwechsel zwischen den Aufenthaltstiteln erleichtert und die
Aufenthaltstitel für Promovierende flexibilisiert. Eine Beschleunigung der Visaverfahren
für Studierende soll auch dadurch erreicht werden, dass die Ausländerbehörden
künftig in der Regel nicht beteiligt werden müssen.
Darüber hinaus startete die Bundesregierung in enger Abstimmung mit den
Ländern Anfang 2023 einen Prozess zur Weiterentwicklung der „Strategie der
Wissenschaftsminister/innen von Bund und Ländern für die
Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland“. Die Optimierung der
Rahmenbedingungen für die Gewinnung, den Studienerfolg und den Verbleib internationaler
Studierender wird ein wichtiges Thema der künftigen Strategie darstellen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert zudem
das durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) durchgeführte Projekt MO-
DUS (Mobilität und Durchlässigkeit stärken: Anerkennung und Anrechnung an
Hochschulen). Ziel des Projektes mit Laufzeit 2020 bis 2025 ist es, die
Anerkennung- und Anrechnungspraxis von Leistungen und Qualifikationen aus dem
In- und Ausland an Hochschulen zu verbessern. Zur Erreichung dieses Ziels
entwickelt das Projekt Standards für Anerkennungsverfahren zur Anrechnung
von Studienleistungen, unterstützt die Nutzung und Weiterentwicklung digitaler
Möglichkeiten und bietet den Hochschulen Services für Information und
Beratung.
Die Bundesregierung trägt auch mit den aus Mitteln des Auswärtigen Amtes
(AA) geförderten Stipendienprogrammen maßgeblich zur Gewinnung
internationaler Studierender bei. Die Bundesregierung hat den stipendiengebenden
Organisationen auch in Zeiten schwerster internationaler Krisen ausreichende
Mittel bereitgestellt, damit sie ihre wichtige Rolle für die Pflege der
internationalen Beziehungen, für wissenschaftliche Kooperationen und für die Position
der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Wissenschaftswettbewerb
wahrnehmen und zum Ansehen des Wissenschaftsstandorts Deutschland
beitragen konnten.
So hat im Jahr 2022 besonders der Deutsche Akademische Austauschdienst
(DAAD) als weltweit größte Förderorganisation des akademischen
Austausches 13 217 Studierende und Graduierte mit Stipendien gefördert. Darüber
hinaus wurden im Rahmen internationaler Hochschulkooperationsprojekte im
Jahr 2022 rund 10 000 internationale Studierende und Graduierte an deutschen
Hochschulen gefördert.
Zudem informiert und berät der DAAD Studieninteressierte (hierunter
insbesondere auch Selbstzahler) weltweit. Der DAAD nutzt sein weltweites
Netzwerk, um internationale Studierende zu erreichen, kompetent zu informieren
und für ein Studium in Deutschland zu gewinnen. Auf den Webseiten des
DAAD werden zahlreiche Informationen und Datenbanken zu den
verschiedenen Aspekten des Studiums, der Forschung und des Lebens in Deutschland
präsentiert. Die Angebote des DAAD werden orientiert an den Bedarfen der
internationalen Zielgruppe kontinuierlich weiterentwickelt.
Mit Blick auf die Frage nach den messbaren Erfolgen wird auf die
Studierendenstatistik des Statistischen Bundesamtes verwiesen. Die aktuellsten Zahlen
der Studierendenstatistik beziehen sich auf das Sommersemester 2022. Hier ist
im Vergleich zum Sommersemester 2021 ein deutlicher Anstieg der Zahl der
Bildungsausländerinnen und -ausländer an deutschen Hochschulen zu
verzeichnen, von 319 440 auf 339.774 bzw. um 6,4 Prozent. Diese Entwicklung knüpft
an die Entwicklung der letzten Jahrzehnte an, in denen die Zahl internationaler
Studierender in Deutschland stetig angestiegen ist (vgl. hierzu auch die
jährliche Publikation „Wissenschaft weltoffen“ von DAAD und DZHW,
Kompaktausgabe 2023, Abb. 1 & 2, abrufbar auf der Website „Wissenschaft weltoffen“).
So lag die Zahl der internationalen Studierenden (bzw. Bildungsausländerinnen
und -ausländer) im Wintersemester 1999/2000 noch bei 112 883, im
Wintersemester 2009/2010 bei 181 249. Seit der Jahrtausendwende hat sich die Zahl der
internationalen Studierenden in Deutschland somit mehr als verdreifacht. Da
die Zuwachsraten bei internationalen Studierenden in diesem Zeitraum jeweils
höher ausfielen als bei inländischen Studierenden, hat gleichzeitig auch der
Anteil der internationalen Studierenden an allen Studierenden in Deutschland
kontinuierlich zugenommen, von 6,4 Prozent im WS 1999/2000 auf 8,5 Prozent im
Wintersemester 2009/2010 sowie auf aktuell 11,9 Prozent (Wintersemester
2021/22).
3. Sieht die Bundesregierung Bedarf beim Ausbau von internationalem
Hochschul- und Forschungsmarketing im Ausland, wenn ja, welchen
Bedarf sieht die Bundesregierung, und welchen Beitrag leistet sie hierzu,
und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung fördert das internationale Hochschul- und
Forschungsmarketing im Ausland über verschiedene Maßnahmen und sieht darin einen
wichtigen Beitrag, um den Wissenschaftsstandort Deutschland international
konkurrenzfähig zu erhalten und weltweit hochqualifizierte Studierende,
Promovierende und Hochschullehrende zu gewinnen.
Mit der vom DAAD betriebenen Internetplattform „Research in Germany“
fördert das BMBF Kommunikationsmaßnahmen zur internationalen Bewerbung
des Forschungs- und Innovationslandes Deutschland.
GATE-Germany, das Konsortium für internationales Hochschulmarketing der
deutschen Hochschulen, leistet für das Hochschul- und Forschungsmarketing
wichtige Arbeit. Durch die Bereitstellung von Marketingexpertise, -
instrumenten und Marketing Services unterstützt GATE-Germany deutsche Hochschulen
darin, sich mit ihren Studien- und Forschungsangeboten international zu
präsentieren und zu positionieren.
Seit dem Jahr 2001 führt der DAAD eine weltweite Kampagne zur Bewerbung
des Studienstandortes Deutschland durch, seit dem Jahr 2008 unter dem Claim
„Study in Germany – Land of Ideas“. Das Studium an einer deutschen
Hochschule wird hierbei als Karrierestartmöglichkeit kommuniziert. Im Jahr 2020
wurde die Kampagne um die interaktive Plattform zur Studienorientierung, My
GUIDE, erweitert, mit der internationale Studieninteressierte auf
personalisierte Weise auf ihrem Weg zu den für sie passenden Studienangeboten an
deutschen Hochschulen begleitet werden.
Die bedarfsgerechte und zielgruppenorientierte Weiterentwicklung der
genannten Instrumente erfolgt kontinuierlich.
4. Sieht die Bundesregierung ggf. einen Bedarf für digitale Self-
Assessment- und Studienvorbereitungsangebote, um ausländischen
Studieninteressierten die Aufnahme eines passenden Studiums in Deutschland zu
erleichtern, wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung hierzu, und
wenn nicht, warum nicht?
Für internationale Studieninteressierte gibt es vielfältige digitale Informations-
und Studienvorbereitungsangebote, um sich bereits im Heimatland auf ein
Studium in Deutschland vorzubereiten. Diese werden von Hochschulen und
Bildungsanbietenden eigenverantwortlich entwickelt und bereitgestellt.
Die Bundesregierung unterstützt die Vorbereitung auf ein Studium in
Deutschland mit verschiedenen Maßnahmen. So hat zum Beispiel das BMBF-
finanzierte Projekt „Digitaler Campus – Digital vorbereitet ins Studium“ zum Ziel,
bestehende digitale Service-Angebote von Hochschulen und Bildungsanbietenden
zur fachlichen und sprachlichen Studienvorbereitung in einem Webportal
gebündelt zugänglich zu machen.
5. Wie reagiert die Bundesregierung auf die hohe Nachfrage nach
Deutschsprachkursen im Ausland?
6. Wie bewertet die Bundesregierung das aktuelle Sprachangebot der
Goethe-Institute, sieht die Bundesregierung einen Bedarf zum Ausbau
etwaiger Angebote, wenn ja, was folgt daraus, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung fördert die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen
Sprachlern- und Prüfungsangeboten an den Goethe-Instituten (GI) im Ausland
und in dessen Partnerorganisationen. Im Hinblick auf die gerade in den
Hauptherkunftsländern der Fachkräfteeinwanderung steigende Nachfrage werden
dem GI seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2020
jährlich zusätzliche Mittel zur Rekrutierung und Qualifizierung zusätzlicher
Lehrkräfte bereitgestellt. Über digitale Angebote, z. B. Online-Kurse,
Hybridkurse und ergänzende Lernmaterialien erhöht das GI weltweit die Reichweite
seiner Lehrangebote.
7. Ist aus Sicht der Bundesregierung der nahtlose Anschluss an erfolgreich
bestandenen Sprachkursen durch entsprechende Visaverfahren
gewährleistet, und wenn nein, warum nicht?
Antragstellende haben die Möglichkeit, sich vorab auf den Webseiten der
Visastellen über die Terminbuchung für die Visumbeantragung zu erkundigen, um
den Erwerb der erforderlichen Sprachzertifikate und Visumbeantragung
aufeinander abzustimmen.
8. Unterstützt die Bundesregierung den Ausbau fachlicher
Vorbereitungskurse im Ausland, um den Hochschulzugang in Deutschland zu
erleichtern, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
9. Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial von digitalen
Angeboten zur Vorbereitung und Bestätigung von
Hochschulzugangsberechtigungen im Ausland, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus ihrer Bewertung?
Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die fachliche Vorbereitung auf ein Studium in
Deutschland mit verschiedenen Maßnahmen.
Mit dem vom DAAD durchgeführten Projekt „VORsprung“ wird ein digitales
Vorbereitungsprogramm entwickelt, das es Studieninteressierten ermöglichen
soll, sich im Heimatland auf ein Studium in den Bereichen Mathematik,
Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) in Deutschland vorzubereiten.
Das Programm richtet sich an internationale Schulabsolventinnen und -
absolventen, die über keine direkte Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland
verfügen. Die Teilnehmenden werden auf das klassische Format der
Feststellungsprüfung und auf den geöffneten, alternativen Hochschulzugang
vorbereitet. „VORsprung“ kann zeit- und ortsunabhängig absolviert werden und geht
auf die individuellen Bedürfnisse der Lernenden ein. Mit dem Programm wird
die Nachfrage nach qualifizierten und leistungsfähigen Fachkräften im MINT-
Bereich für Deutschland bedient. Das Programm soll einen Beitrag zur
Chancengerechtigkeit, zur Erhöhung der Zahl internationaler Studierender in
Deutschland und zur Reduzierung der Abbruchquoten internationaler
Studienanfänger leisten.
Darüber hinaus fördert der DAAD im Programm „Betreuungsinitiative
Deutsche Auslands- und Partnerschulen“ (BIDS) die Netzwerkbildung zwischen
deutschen Hochschulen und der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“
(PASCH) im Ausland. Die geförderten Projekte unterstützen die
Schulabsolventinnen und -absolventen bei ihrem Übergang zum Studium in Deutschland.
Dazu zählen eine intensive Information und Betreuung bereits an der Schule,
studienvorbereitende Maßnahmen, Beratung in der Bewerbungsphase und eine
intensive Begleitung vor allem in den ersten beiden Semestern.
Über das vom GI durchgeführte Projekt „Studienbrücke“ fördert die
Bundesregierung außerdem die sprachliche und fachliche Studienvorbereitung von
Schülerinnen und Schülern mit herausragenden Leistungen in MINT-Fächern.
Diesen wird nach Ablegen der erforderlichen Studierfähigkeitsprüfungen der
direkte Studienbeginn an ausgewählten deutschen Partneruniversitäten
ermöglicht. Das Programm wird in insgesamt 21 Ländern in Osteuropa, Zentralasien,
Asien, Nord- und Südamerika angeboten, deren Schulabsolventen vor
Studienaufnahme in Deutschland in der Regel zuerst ein Studienkolleg besuchen
müssen.
Das BMBF-finanzierte Projekt „Digitaler Campus – Digital vorbereitet ins
Studium“ hat zum Ziel, bestehende digitale Service-Angebote von Hochschulen
und Bildungsanbietenden zur fachlichen und sprachlichen Studienvorbereitung
in einem Webportal gebündelt zugänglich zu machen.
10. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die
durchschnittliche Bearbeitungszeit von Visaverfahren für internationale Studierende
an deutschen Auslandsvertretungen?
Bei nationalen D-Visumanträgen variiert die Bearbeitungszeit stark, weil sie
von den lokalen Umständen, der Mitwirkung der Antragstellerinnen und
Antragsteller und dem Sachverhalt des Einzelfalls abhängt. Anträge können erst
abschließend bearbeitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig
vorliegen, gegebenenfalls eine weitergehende Überprüfung der Unterlagen erfolgt
ist und die Rückmeldungen zu den erforderlichen Beteiligungen von Behörden
im Inland eingegangen sind. Durchschnittliche Bearbeitungszeiten hätten daher
wenig Aussagekraft und werden deshalb nicht ermittelt. Im Übrigen wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6573 verwiesen.
11. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Visaverfahren für
internationale Studierenden zu beschleunigen?
Der am 23. Juni 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf
zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sieht unter anderem vor,
dass die derzeitigen Beteiligungserfordernisse der zuständigen
Ausländerbehörde in Visumverfahren drittstaatsangehöriger Studierender deutlich reduziert
werden. Dies soll zu einer spürbaren Verkürzung der Bearbeitungszeiten
führen. Weiterhin ist vorgesehen, die Visumbeantragung zu digitalisieren, wodurch
ebenfalls eine schnellere Bearbeitung und einfachere Kommunikation zwischen
Antragstellenden und den Visastellen ermöglicht werden soll.
12. Plant die Bundesregierung eine Senkung des Sperrkontenbetrags für
internationale Studierende, wenn ja, welche Höhe des Sperrkontenbetrages
hält die Bundesregierung für angemessen, und wenn nein, warum nicht?
Zur Sicherung des Lebensunterhalts international Studierender kommen
mehrere Möglichkeiten in Betracht. Dieser kann z. B. durch eigenes Vermögen bzw.
nachgewiesene Eigenmittel oder im gesetzlich zulässigen Rahmen durch
begleitende Erwerbstätigkeit gesichert werden. Fehlbeträge können darüber
hinaus durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung gedeckt werden.
Die Höhe des erforderlichen Sperrkontobetrages kann daher nicht pauschal
festgelegt werden und ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.
13. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Serviceorientierung bei der Abwicklung von Aufenthaltsgenehmigungen für
internationale Studierende zu verbessern, und bis wann sollen welche
konkret messbaren Ziele erreicht werden?
Zu praktischen Fragen im Arbeitsablauf der einzelnen Ausländerbehörden, wie
zum Beispiel Kommunikation mit den internationalen Studierenden etc., sowie
zu Fragen der Ausstattung der Ausländerbehörden sind die Länder zuständig.
Zur allgemeinen Entlastung der Ausländerbehörden, die auch zur
Beschleunigung der Bearbeitung der Anliegen internationaler Studierender führen können,
plant die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen. So enthält zum Beispiel
der Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Entlastungen der Ausländerbehörden unter anderem bei den
Zustimmungserfordernissen im Visumverfahren.
14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die für ausländische
Studierende relevanten Stipendiensätze und die Zahl der
Stipendienplätze in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Stipendien für ausländische Studierende, die auf Basis der Stipendienrichtlinie
des Auswärtigen Amtes finanziert werden, orientieren sich in der
Stipendienkategorie I (Studierende) an den Sätzen des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes. In den letzten zehn Jahren haben sich die Stipendiensätze von 650 Euro (in
den Jahren 2012/2013) über 750 Euro (im Jahr 2018) und 861 Euro (im Jahr
2020) auf 934 Euro (in den Jahren 2022/2023) erhöht.
Die Entwicklung der Zahl der Stipendien für ausländische Studierende und
Graduierte in den vergangenen zehn Jahren ist der Anlage 1* zu entnehmen.
15. Sieht die Bundesregierung ggf. die Notwendigkeit, die Gewinnung von
hoch qualifizierten Nachwachstalenten durch eine Erhöhung der Zahl
von Stipendienplätzen und durch die Erhöhung von Stipendiensätzen zu
unterstützen, und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht die
Bundesregierung hieraus, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung stimmt derzeit eine Erhöhung der Stipendiensätze für
Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland in von ihr geförderten
Programmen ab.
16. Wie haben sich die Etats der für die deutsche Sprachförderung im
Ausland und für die Stipendienvergabe an ausländische Studierende
wichtigen Institutionen Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD),
Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) und Goethe-Institut in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt?
17. In welcher Höhe stehen Haushaltsmittel für die genannten Institutionen
im Bundeshauhalt 2023 zur Verfügung (bitte um samt mittelfristiger
Finanzplanung tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Entwicklung des Etats für DAAD und GI in den vergangenen zehn Jahren
ist der Anlage 2* zu entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/7810 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Alexander-von-Humboldt-Stiftung vergibt keine Stipendien an
ausländische Studierende, sondern fördert ab der Ebene von Postdoktorandinnen und
-doktoranden.
18. Wie hoch sind die Haushaltsmittel im Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2024 samt mittelfristiger Finanzplanung für die genannten
Institutionen etatisiert?
Die Titelansätze 2024 werden im Haushaltsverfahren durch den Deutschen
Bundestag endgültig festgesetzt.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Hochschulprogramme Integra,
Welcome und Profi für anerkannte Asylbewerber, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Bewertung?
20. Sieht die Bundesregierung ggf. zusätzlichen Handlungsbedarf, und wenn
ja, welchen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19 und 20 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung fördert die DAAD-Hochschulprogramme für Geflüchtete
seit dem Jahr 2016 („Integra – Integration von Geflüchteten ins Fachstudium“
seit dem Jahr 2016, „Welcome – Studierende engagieren sich für Geflüchtete“
seit dem Jahr 2016 und „PROFI – Arbeitsmarktintegration geflüchteter
Akademikerinnen und Akademiker“ seit dem Jahr 2020). Im Zuge des russischen
Angriffskriegs auf die Ukraine wurden diese Programme aufgestockt und
bedarfsgerecht angepasst. Um die Programme bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und
an aktuelle Herausforderungen anzupassen, veröffentlichte der DAAD seit
Etablierung im Jahr 2016 die Studienreihe „Integration von Flüchtlingen an
deutschen Hochschulen“.
Aus Sicht der Bundesregierung konnten diese Programme zur Integration der
Geflüchteten in das deutsche Hochschulsystem wesentlich beitragen. Im
Rahmen dieser Programme wurden im Jahr 2022 insgesamt 10 436 Teilnehmende
an Studienkollegs, vergleichbaren Einrichtungen und in Sprach- und
Fachkursen der Hochschulen gefördert. Die Anzahl der geflüchteten Studierenden an
deutschen Hochschulen kann nur geschätzt werden, da der Aufenthaltsstatus
bei der Immatrikulation nicht erhoben wird. Aus dreien der
Hauptherkunftsländer für Geflüchtete – aus Syrien, der Türkei und dem Iran – kamen im
Wintersemester 2021/2022 40 953 Studierende. Damit stellten diese Länder rund
zwölf Prozent aller internationalen Studierenden an deutschen Hochschulen.
Der DAAD hat im März 2023 ein Positionspapier zum Thema „Internationale
Studierende als Fachkräfte von morgen“ vorgelegt. Dieses Papier, das auch auf
Situation geflüchteter Studierender und Studieninteressierter eingeht, ist der
Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung prüft, inwieweit hier
Fördermöglichkeiten bestehen.
21. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. zur Verbesserung
des Studienerfolgs internationaler Studierender?
22. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für
Studienabbrüche ausländischer Studierender in Deutschland, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Die Fragen 21 und 22 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat eine Reihe an Maßnahmen ergriffen, um den
Studienerfolg internationaler Studierender zu verbessern.
Durch das Programm STIBET soll eine Verbesserung der Betreuungsleistungen
für internationale Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden an den
deutschen Hochschulen erreicht werden und damit der Studienerfolg, die
Integration und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes
Deutschland erhöht werden. Durch ein breit gefächertes Stipendienangebot
sowie durch Finanzierungsmöglichkeiten von Personal für die Betreuung und
Beratung der genannten Zielgruppe werden die deutschen Hochschulen bei ihren
Bemühungen, den Studienerfolg von internationalen Studierenden,
Doktorandinnen und Doktoranden zu verbessern, unterstützt.
Auch Programme der Studienvorbereitung sind entscheidender Bedeutung für
den späteren Studienerfolg, da sie die Studierenden über die Anforderungen
eines Studiums in Deutschland informieren und hierauf vorbereiten. Das Projekt
„Digitaler Campus“ hat es sich zum Ziel gesetzt, bestehende digitale Angebote
zur Information und Gewinnung sowie sprachlichen, fachlichen und kulturellen
Vorbereitung von internationalen Studieninteressierten in einem Webportal
miteinander zu verknüpfen, in einheitlicher Form sichtbar zu machen und damit
die Internationalisierung zu fördern sowie die Attraktivität des Studienstandorts
Deutschland zu steigern.
Für die Hochschulprogramme für Geflüchtete wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen.
Das vom BMBF im Rahmen der Förderlinie „Studienerfolg und
Studienabbruch I“ geförderte und von DAAD, FernUniversität in Hagen und dem
Bayerischen Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF)
durchgeführte Verbundprojekt „Studienerfolg und Studienabbruch bei
Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern in Deutschland im Bachelor- und
Masterstudium“ (SeSaBa) hat sich explizit mit den Ursachen des erhöhten
Studienabbruchs bei internationalen Studierenden in Deutschland befasst. Die
zentralen Befunde des Projekts lassen sich in die vier Phasen 1) vor Studienbeginn,
2) beim Studienstart, 3) während des Studiums und 4) am Ende des Studiums
unterteilen. Der praxisbezogene Ergebnisbericht zum SeSaBa-Projekt, der auch
zahlreiche Handlungsempfehlungen zur Erhöhung des Studienerfolgs
internationaler Studierender enthält, kann auf der Website des DAAD abgerufen
werden.
Im Rahmen der BMBF-Förderlinie „Studienerfolg und Studienabbruch II“ wird
derzeit das Folgeprojekt „Internationale MINT-Studierende in Deutschland:
Das Zusammenwirken von Studienerfolgsprädiktoren auf individueller, Fach-,
Hochschul- und kultureller Ebene“ (InterMINT) gefördert, das von Fern
Universität in Hagen und dem IHF durchgeführt wird.
Mit der geplanten Weiterentwicklung der „Strategie der Wissenschaftsminister/
innen von Bund und Ländern für die Internationalisierung der Hochschulen in
Deutschland“ sollen die Rahmenbedingungen für die Gewinnung und den
Verbleib internationaler Studierender weiter optimiert werden. Die Verbesserung
des Studienerfolgs internationaler Studierender wird dabei auch im Fokus
stehen.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von Betreuungs- und
Unterstützungsangeboten, um die Studienerfolgschancen internationaler
Studierender zu erhöhen, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus ihrer Bewertung?
Betreuungs- und Unterstützungsangeboten für internationale Studierende sind
wichtig, um den Studienerfolg sicherzustellen, die Integration in die
Hochschule und Gesellschaft zu stärken und den Übergang in den deutschen
Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Bundesregierung fördert Betreuungs- und
Unterstützungsangebote daher durch eine Reihe an Maßnahmen.
Der DAAD hat im März 2023 ein Positionspapier zum Thema „Internationale
Studierende als Fachkräfte von morgen“ vorgelegt. Dieses Papier, das auch auf
Betreuungs- und Unterstützungsangebote eingeht, ist der Bundesregierung
bekannt. Die Bundesregierung prüft, inwieweit hier Fördermöglichkeiten
bestehen.
24. Wie unterstützt die Bundesregierung den Ausbau studienbegleitender
Deutschkurse in Deutschland?
Studienbegleitendes Deutschlernen wird von der Bundesregierung durch eine
Reihe an Maßnahmen unterstützt. Im Zuge der Stipendien für Incoming-
Stipendiatinnen und -Stipendiaten beim DAAD sehen die meisten Programme
vorgeschaltete Sprachkurse von einer Dauer zwei bis sechs Monaten vor. Wenn
Stipendiatinnen und Stipendiaten aus bestimmten Gründen nicht oder nur
teilweise am vorgeschalteten Deutschkurs teilnehmen können, können sie alternativ an
einem studienbegleitenden Deutschkurs oder auch an einem zusätzlichen
Intensivkurs in den Semesterferien teilnehmen. Zusätzlich können Stipendiatinnen
und Stipendiaten während der Laufzeit ihres Studien- bzw.
Forschungsstipendiums (letztere bei einer Förderdauer von mehr als sechs Monaten) die Erstattung
von 70 Prozent der Sprachkursgebühren bis zu einem Maximalbetrag für die
Teilnahme an selbst gewählten stipendienbegleitenden Deutschkursen oder
Integrationskursen (gemäß dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
erhalten.
Im Rahmen des BMBF-geförderten DAAD-Programms Integra werden neben
studienvorbereitenden Kursen auch studienbegleitende Maßnahmen zur
Integration in ein Fachstudium und zur Sicherung des Studienerfolgs wie bspw.
Deutschkurse, Fachsprachenkurse, fachlich-propädeutische Kurse oder
Methodenkurse angeboten. Deutschkurse bilden mit 66 Prozent den größten Anteil an
studienvorbereitenden und studienbegleitenden Maßnahmen im Rahmen von
Integra.
Der DAAD hat im März 2023 ein Positionspapier zum Thema „Internationale
Studierende als Fachkräfte von morgen“ vorgelegt. Dieses Papier, das auch auf
Sprachkursangebote zum Erlernen der deutschen Sprache eingeht, ist der
Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung prüft, inwieweit hier
Fördermöglichkeiten bestehen.
25. Sieht die Bundesregierung ggf. Bedarf für die Implementierung einer
digitalen Plattform, die internationale Studierende von der Gewinnung und
Orientierung über Vorbereitungsangebote und studienbegleitende
Maßnahmen bis hin zum Studienabschluss und Übergang in den Arbeitsmarkt
sowie Nachkontakt begleitet?
Mit dem BMBF-finanzierten Projekt „Digitaler Campus – Digital vorbereitet
ins Studium“ wird ein bisher einmaliger Service in Deutschland entwickelt, der
bestehende digitale Angebote von deutschen Hochschulen und
Bildungsanbietern zur Anwerbung und Vorbereitung internationaler Studieninteressierter in
einem Online-Portal mit geführten Prozessen zusammenführt. Das integrierte
Portfolio reicht von der ersten Orientierung und Recherche einer passenden
Hochschule bis zur sprachlichen und fachlichen Vorbereitung auf ein
Hochschulstudium in Deutschland. Die entwickelten Technologien sollen dabei
nahtlose Übergänge zwischen den vernetzten Plattformen ermöglichen und
Nutzende sollen Lernstände selbstständig und eigenverantwortlich digital verwalten
können.
Der DAAD hat im März 2023 ein Positionspapier zum Thema „Internationale
Studierende als Fachkräfte von morgen“ vorgelegt. Dieses Papier, das auch auf
eine digitale Plattform für den Qualifikationspfad eingeht, ist der
Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung prüft, inwieweit hier Fördermöglichkeiten
bestehen.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von International Career
Centern an deutschen Hochschulen, um internationale Studierende bei
Arbeitssuche, Bewerbung und Vorstellungsverfahren zu unterstützen,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer
Bewertung?
27. Plant die Bundesregierung ggf. Förderprogramme, um International
Career Center an allen deutschen Hochschulen zu etablieren, und wenn ja,
bis wann, und wenn nein, warum nicht?
28. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung, um internationalen
Studierenden den Übergang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern (bitte die
Zeitpläne etwaiger Arbeitsprozesse tabellarisch darlegen)?
Die Fragen 26 bis 28 werden im Zusammenhang beantwortet.
Zur Ausschöpfung des Potentials internationaler Studierender als Fachkräfte in
Deutschland ist auch die Begleitung des Übergangs in den Arbeitsmarkt von
Bedeutung. Die deutschen Hochschulen verfügen über eine Reihe an
Angeboten, um Studierende in der Übergangsphase vom Studium in die berufliche
Karriere zu beraten. Diese Angebote stehen auch internationalen Studierenden zur
Verfügung.
Mit der landesweiten Einführung der Lebensbegleitenden Berufsberatung
(LBB) zum 1. Januar 2023 wurde das bestehende Beratungsangebot der
Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterentwickelt. Die Betreuung von Personen mit
erweitertem beruflichen Orientierungs- und Beratungsbedarf, die
Berufsberatung von Studierenden und Studienabsolventinnen und -absolventen sowie die
Netzwerkarbeit an Hochschulen liegen seitdem im Aufgabenportfolio der
Berufsberaterinnen und Berufsberater der BA. Die wesentlichen Aufgaben sind
Berufsorientierung und Berufsberatung. Die dabei relevanten Kundengruppen
sind zum einen Erwerbstätige bei beruflicher Neuorientierung, Arbeitslose und
Arbeitsuchende mit erweitertem Beratungsbedarf und zum anderen
Absolventinnen und Absolventen aus Studium und Ausbildung, die Bedarf nach
beruflicher Orientierung haben. Da der Beratungsauftrag der BA grundsätzlich jedem
mit Wohnsitz in Deutschland offensteht, schließt dieses Beratungsangebot auch
ausländische Studierende mit ein. Dabei bietet die BA sowohl
Einzelberatungen an, als auch Sprechzeiten an Hochschulen und
Informationsveranstaltungen.
Im Rahmen des DAAD-Förderprogramms Integra wird seit dem Jahr 2020 das
Förderziel des Brückenschlags zwischen Studium und Beruf in den Blick
genommen: Dieses wird erreicht durch die gezielte Steigerung der Employability
der Studierenden und die Etablierung eines kooperativen
Übergangsmanagements, indem Hochschulen, Wirtschaftsunternehmen, kommunale und weitere
arbeitsmarktrelevante Einrichtungen eng verzahnt zusammenarbeiten und so
klare Zugänge zum (regionalen) Arbeitsmarkt schaffen. Zusätzlich werden die
Studierenden durch bedarfsorientierte Kompaktformate wie z. B. bewerbungs-
und berufsrelevante Workshops, Trainings und Seminare sowie
Informationsveranstaltungen auf den Eintritt in den deutschen Arbeitsmarkt vorbereitet.
Der DAAD hat im März 2023 ein Positionspapier zum Thema „Internationale
Studierende als Fachkräfte von morgen“ vorgelegt. Dieses Papier, das auch auf
die spezifischen Bedürfnisse internationaler Studierender beim Übergang in
den Arbeitsmarkt eingeht, ist der Bundesregierung bekannt. Die
Bundesregierung prüft, inwieweit hier weitere Fördermöglichkeiten bestehen.
29. Unterstützt die Bundesregierung die Zusatzqualifikation internationaler
Akademiker in Deutschland, damit diese bildungsadäquat beschäftigt
sind, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die Zusatzqualifikation internationaler
Akademikerinnen und Akademiker in Deutschland über verschiedene Maßnahmen.
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ verfolgt das Ziel,
die nachhaltige und bildungsadäquate Integration von Menschen ausländischer
Herkunft (einschließlich Akademikerinnen und Akademiker) in den
Arbeitsmarkt, durch die Entwicklung inhaltlich neuer Konzepte und Lösungen, zu
verbessern. Das Programm wird zu 90 Prozent durch Mittel des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds Plus
(ESF Plus) und zu 10 Prozent durch Eigenmittel der Träger finanziert.
Der Beratungsgegenstand im Programmschwerpunkt Anerkennungs- und
Qualifizierungsberatung sind im Ausland erworbene akademische und berufliche
Qualifikationen. Hierbei sollen Qualifizierungsoptionen zur Erlangung der
beruflichen Anerkennung sowie zur qualifikationsadäquaten Integration in den
Arbeitsmarkt aufgezeigt und an geeignete Akteure inner- und außerhalb des
Programms weitergeleitet werden. Sofern der genannte Personenkreis sich
arbeitslos oder arbeitsuchend meldet, Eigenbemühungen unternimmt und sich
dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, stehen grundsätzlich alle Beratungs-
und Eingliederungsleistungen inklusive Leistungen der aktiven
Arbeitsförderung zur Verfügung. Hierzu zählt auch die Förderung der beruflichen
Weiterbildung nach den §§ 81 ff. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Eine Förderung
ist nach § 82 Drittes Buch Sozialgesetz ebenfalls möglich, wenn sich die
betreffenden Personen bereits in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis
befinden und die Weiterbildung der Anpassung und Fortentwicklung ihrer
beruflichen Kompetenzen dient. Nicht förderfähig sind jedoch Maßnahmen, die auf
den Erwerb eines Studienabschlusses an Hochschulen oder ähnlichen
Bildungsstätten gerichtet sind. Hierfür gibt es mit dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz ein eigenes Förderinstrumentarium.
Weitere Unterstützung erfolgt durch das DAAD-Förderprogramm PROFI –
Arbeitsmarktintegration geflüchteter Akademikerinnen und Akademiker. Die
fachspezifischen Qualifizierungsprogramme kommen mit 71 Prozent
überwiegend aus dem MINT-Bereich und den Ingenieurwissenschaften. Seit April 2020
bieten die Hochschulprojekte den teilnehmenden internationalen
Akademikerinnen und Akademikern mit und ohne Fluchterfahrung die Möglichkeit,
vorhandene akademische und berufliche Kompetenzen durch zusätzliche
Qualifizierungsmaßnahmen an die Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes
anzupassen. Neben der fachlichen und (fach-)sprachlichen Weiterbildung erwerben
sie arbeitsmarktrelevante überfachliche und methodische Kenntnisse und
werden in Bewerbungstrainings auf den Berufseinstieg vorbereitet. Die
Weiterbildungsprogramme an 17 Hochschulstandorten schließen entweder mit einem
Hochschulabschluss in verkürzter Studiendauer oder einem Hochschulzertifikat
ab und machen vorhandene Qualifikationen für potenzielle Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber in Deutschland nachvollziehbar. Die Etablierung eines
kooperativen Übergangsmanagements und die Vernetzung der Hochschulen mit der
Wirtschaft und arbeitsmarktrelevanten Einrichtungen ist ein wesentliches
Förderziel, mit dem nachhaltige Strukturen geschaffen werden sollen, die es
internationalen Hochqualifizierten erleichtert, den bildungsadäquaten Eintritt in den
deutschen Arbeitsmarkt erfolgreich zu gestalten.
30. Unterstützt die Bundesregierung internationale Hochschulabsolventen
oder auch Studienabbrecher bei der Gründung von Start-ups, und wenn
ja, wie, einschließlich aufenthaltsrechtlicher Fragen, und wenn nein,
warum nicht?
Die Förderinstrumente der Bundesregierung im Gründungsgeschehen –
inklusive der Förderinstrumente für Start-ups – stehen grundsätzlich auch
(internationalen) Hochschulabsolventinnen und -absolventen und ggf.
Studienabbrechern zur Verfügung, vorausgesetzt die aufenthaltsrechtliche Frage ist geklärt.
Im Übrigen stellt die Bundesregierung allgemeine Informationen zum
Aufenthaltsrecht auf dem Portal „Make it in Germany“ bereit“.
Im Unterschied zur Gründungsförderung als Teil der Wirtschaftsförderung, für
die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zuständig ist, liegt
im BMAS die Verantwortung für die Instrumente zur Unterstützung von
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Fördervoraussetzung ist damit ein
Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oder
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Alle Leistungen sind
Ermessensleistungen.
Gründungszuschuss (§§ 93 f. SGB III)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer
selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur
Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der
Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Der Gründungszuschuss
kann geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bis zur
Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld
hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens
150 Tage beträgt, der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der
Existenzgründung nachweist und ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung
der selbständigen Tätigkeit darlegt.
Gründungsförderung im SGB II (§§ 16b und 16c SGB II)
Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder
selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur
Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld
kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach
Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die
eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können
Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für
die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind.
Weiterhin können sie durch geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung
von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für die weitere
Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist. Die Vermittlung von
beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen. Leistungen zur Eingliederung von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die eine selbständige, hauptberufliche
Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können nur gewährt werden, wenn zu
erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die
Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen
Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Die weiteren
Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 16b und 16c SGB II müssen erfüllt sein.
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT- Drs. 20/7535
Anlage 1 - Antwort zu Frage 14
Angaben zur Zahl der Stipendienplätze von Studierenden/Graduierten
Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Geförderte
insgesamt
2013-2022
DAAD* 16.411 14.613 15.241 14.800 14.170 14.637 14.044 11.985 14.902 13.217 144.020
Politische
Stiftungen**
Friedrich-
Ebert-
Stiftung
827
Friedrich-
Naumann-
Stiftung
284
Hanns-
Seidel-
Stiftung
499
Heinrich-
Böll-Stiftung
353
Konrad-
Adenauer-
Stiftung
768
Rosa-
Luxemburg-
Stiftung
343
*Entwicklung der DAAD-Stipendienzahlen (Individualförderung und Stipendien- und Betreuungsprogramm STIBET. Studierende und Graduierte)
**Die Zahlen zu den politischen Stiftungen liegen nur in aggregierter Form vor.
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/7535
Anlage 2 – Antwort zu den Fragen 16 und 17
Übersicht über die HH-Entwicklung des Goethe Instituts (GI), SOLL 2013-2023 gem. Wirtschaftsplan 1 (Summen in Tausend Euro):
GI 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2 2023
Betrieb und operative Mittel
Kapitel 0504 Titel 687 40
194.271 196.571 215.625 215.625 219.640 230.349 233.675 241.736 245.168 226.500 234.432
Investitionen
Kapitel 0504 Titel 893 40
1.385 1.385 1.385 1.385 1.385 6.625 5.625 3.342 3.342 2.771 -
Miete Zentrale
Kapitel 0504 Titel 518 42
2.507 2.507 2.507 2.507 2.507 3.797 4.500 3.706 3.780 3.780 4.080
AA Projektförderungen 15.513 16.000 16.000 19.000 19.000 19.000 19.000 19.000 19.000 19.000 19.000
AA-Gesamt 213.676 216.463 235.517 238.517 242.532 259.771 262.800 267.784 271.290 252.051 257.512
aus sonstigen Zuwendungen und
Erträgen
2.000 2.000 5.000 5.000 5.000 5.000 7.000 7.000 16.000 16.000 23.000
aus sonstigen betrieblichen Erträgen - - 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 21.560 21.560 19.200
Gesamt 215.676 218.463 248.517 251.517 255.532 272.771 277.800 282.784 308.850 289.611 299.712
Übersicht über die HH-Entwicklung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), SOLL 2013-2023 gem. Wirtschaftsplan 1 (Summen in Tausend
Euro):
DAAD 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 3 2023
AA Institutionelle Förderung 4
Kapitel 0504 Titel 687 48
169.367 162.629 170.377 167.002 183.509 182.599 183.547 192.141 201.500 193.800 222.032
AA Investitionen
Kapitel 0504 Titel 893 47
900 900 900 1.375 2.002 1.687 937 1.387 2.187 1.497 -
AA Projektförderungen 10.748 13.620 14.764 18.115 15.311 13.283 11.221 8.138 8.418 4.932 6.998
AA-Gesamt 4 181.015 177.149 186.041 186.492 200.822 197.569 195.705 201.666 212.105 200.229 229.030
BMBF Projektförderung 100.570 101.734 103.034 132.159 134.901 140.851 166.418 179.109 196.710 199.470 199.833
BMZ Projektförderung 39.940 41.830 42.890 49.177 55.457 54.679 51.044 52.924 54.395 58.995 56.360
Sonstige / EU Projektförderung 5 59.169 76.363 76.607 98.704 130.676 141.283 155.702 171.485 152.413 213.321 207.235
Einnahmen / Drittmittel 39.235 42.474 43.089 33.625 29.684 28.882 27.826 27.174 26.430 22.312 23.177
Gesamt 419.929 439.550 451.661 500.157 551.540 563.264 596.695 632.358 642.053 694.327 715.635
1 SOLL-Zahlen gem. genehmigten Wirtschaftsplan (bei Aufstellung lt. Bundeshaushalt bzw. Antragslage); IST-Zahlen sind hiervon abweichend
2 SOLL-Zahlen 2022 bei AA ohne zweckgebundene Verstärkungsmittel aus Epl. 60 für GI, Sonderprogramme Ukraine im Umfang von 11,74 Mio. Euro
3 SOLL-Zahlen 2022 bei AA ohne zweckgebundene Verstärkungsmittel aus Epl. 60 für DAAD, Sonderprogramme Ukraine im Umfang von 27 Mio. Euro
4 AA-Gesamt jeweils ohne Selbstbewirtschaftungsmittel. Bis einschließlich 2014 wurden Programmmittel als Projektförderung bewilligt. Die Zuwendungen aus Kapitel 0504 Titel 681 11 und 687 12 wurden ab
2015 in die institutionelle Förderung überführt. Für die Vergleichbarkeit wurden die Zuwendungen für den späteren Programmhaushalt hier der institutionellen Förderung zugeordnet.
5 Zuwendungen der EU und anderer internationaler Organisationen, Zuwendungen der Länder/weiterer Bundesressorts zur Projektförderung
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333