Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Dr. Christian Wirth,
Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/7687 –
Autobahnbaustellen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 1. Januar 2021 liegen Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung
und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in der Hand der Autobahn
GmbH des Bundes. Die Ausgestaltung ist dabei derart, dass der Gesellschafter
weitreichende Möglichkeiten hat und in den operativen Bereich der
Gesellschaft einwirken kann (
www.autobahn.de/die-autobahn/autobahnreform).
In einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen
Bundestages wird ausgeführt, dass im Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement
auf Bundesautobahnen vier Baubetriebsformen (BF) definiert sind: BF 1:
Normale Tagesschicht, BF 2: Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger
Ausnutzung des Tageslichts, BF 3: Arbeiten nur nachts, BF 4: Arbeiten rund
um die Uhr (24 Stunden). Dazu wird eine weitere abschließende Zuordnung
der praktisch durchgeführten Betriebsformen zu den Betriebsformen nach dem
Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement angegeben. Hier werden BF 2 in
IIa (Verlängerte Tagesschicht [10 h/d]) und IIb (Verlängerte Tagesschicht [12
h/d]) sowie BF 4 in IVa (Zweischichtbetrieb [2× 9 h/d]) und IVb
(Dreischichtbetrieb [3× 8 h/d]) unterteilt (
www.bundestag.de/resource/blob/556536/c4225f
329ec8b13e91171cfcb84b0bf4/wd-5-052-18-pdf-data.pdf).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8024
20. Wahlperiode 31.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 28. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer
barrierefreien Bundestagsdrucksache.
1. Liegt die Verantwortung für Baustellen auf Bundesstraßen und
Bundesautobahnen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland nun vollständig bei der
Autobahn GmbH des Bundes, wenn nein, wann wird der Transfer der
Verantwortung auf die Autobahn GmbH des Bundes abgeschlossen sein,
und wenn ja, wann wurde der Transfer der Verantwortung an die
Autobahn GmbH des Bundes abgeschlossen?
Die Verantwortung für Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb, Finanzierung und
vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen in Rheinland-Pfalz und dem
Saarland liegt seit dem 1. Januar 2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes.
Dies umfasst auch die Verantwortung für Baustellen auf Bundesautobahnen.
Die Bundesstraßen waren nicht von der Reform der
Bundesfernstraßenverwaltung umfasst und werden weiterhin in Auftragsverwaltung durch das Land
geführt.
2. Haben sich durch den Übergang der Verantwortung auf die Autobahn
GmbH des Bundes in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Synergien
ergeben, und wenn ja, welche?
Ja.
Generell können Bauprogramme und strategische Entwicklungen nach
einheitlichen Kriterien bundessweit entwickelt, umgesetzt und überwacht werden.
Gleiches gilt für die Koordination von Baumaßnahmen im Autobahnnetz.
Gerade bei der Durchführung von erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen plant und
baut die Autobahn GmbH des Bundes Ländergrenzen übergreifend.
3. Wie viele Baustellen wurden in den letzten zehn Jahren in Rheinland-
Pfalz und dem Saarland jeweils auf Bundesstraßen und
Bundesautobahnen eingerichtet (bitte nach Jahren und Baubetriebsformen I, IIa, IIb,
III, IVa und IVb aufschlüsseln)?
4. Wie viele Baustellen wurden in den letzten zehn Jahren in Rheinland-
Pfalz und dem Saarland jeweils auf Bundesstraßen und
Bundesautobahnen abgeschlossen (bitte nach Jahren und Baubetriebsformen I, IIa,
IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln)?
6. Wie viele Kilometer (km) Baustellenstrecke wurden in den letzten zehn
Jahren in Rheinland-Pfalz und dem Saarland jeweils auf Bundesstraßen
und Bundesautobahnen fertiggestellt (bitte nach Jahren und
Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln)?
7. Wie lang in Kilometern waren Baustellen im Durchschnitt jeweils auf
Bundesstraßen und Bundesautobahnen in den letzten zehn Jahren in
Rheinland-Pfalz und dem Saarland (bitte nach Jahren aufschlüsseln,
dabei nach Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln)?
8. Wie lang in Kilometern waren in den letzten zehn Jahren Baustellen
jeweils auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen in Rheinland-Pfalz und
dem Saarland (bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach
Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln und nach Anzahl in den
Kategorien 0 bis 2 km; 2 bis 4 km; länger als 4 km gruppieren)?
9. Wie lange war in den letzten zehn Jahren die durchschnittliche Bauzeit
einer Baustelle in Rheinland-Pfalz und dem Saarland jeweils auf
Bundesautobahnen und Bundesstraßen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei
nach Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln)?
10. Wie lange war in den letzten zehn Jahren die Bauzeit einer Baustelle in
Rheinland-Pfalz und dem Saarland jeweils auf Bundesautobahnen und
Bundesstraßen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach
Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln und nach Tagen in den
Kategorien 0 bis 1 Jahr; 1 bis 2 Jahre; länger als 2 Jahre gruppieren)?
Die Fragen 3 und 4 sowie 6 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Baubetriebsplanung werden dem Bundesministerium für
Digitales und Verkehr (BMDV) geplante Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen mit
erforderlichen Verkehrsbeschränkungen ab einer Dauer von vier Kalendertagen
gemeldet. Hierbei erfolgt ausschließlich eine Differenzierung zwischen den
Baubetriebsformen 1, 2, 3 und 4 gemäß Leitfaden zum
Arbeitsstellenmanagement (Veröffentlichung: 2011). Eine Beschreibung des Schichtbetriebs, wie im
Forschungsbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen Heft V 272 dargestellt
(z. B. BF2 in IIa und IIb), ist nicht Gegenstand der Baubetriebsplanung und
liegt der Bundesregierung folglich nicht vor.
Bundesstraßen sind nicht Bestandteil der Baubetriebsplanung. Die
Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über geplante Arbeitsstellen auf
Bundesstraßen.
Die Vorlage meldepflichtiger Arbeitsstellen (ab einer Dauer von vier
Kalendertagen) erfolgte bis zum 31. Dezember 2020 quartalsweise und länderspezifisch
in Listenform durch die Auftragsverwaltungen der Länder. Mögliche
Mehrfachnennungen einer gemeldeten Arbeitsstelle sind z. B. auf neue
Verkehrsführungen unter geänderten Randbedingungen oder mehrjährige Baumaßnahmen
zurückzuführen. Die gemeldete Länge einer Gesamtbaumaßnahme kann ggf.
mehrere Baulose und -phasen umfassen, die nicht gleichzeitig eingerichtet sein
müssen.
Als Folge der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung obliegt die
Verantwortung der Vorlage meldepflichtiger Arbeitsstellen im Rahmen der
Baubetriebsplanung seit dem 1. Januar 2021 bis auf Weiteres im Verantwortungsbereich der
Autobahn GmbH des Bundes. Aufgrund der Struktur und Organisation der
Autobahn GmbH mit einer in Berlin angesiedelten Zentrale sowie u. a. zehn
Niederlassungen erfolgt ab diesem Zeitpunkt die Meldung von Arbeitsstellen
niederlassungsspezifisch und in Abhängigkeit der Niederlassungen über die
Ländergrenzen hinaus. Neben des Zuständigkeitswechsels im Zuge der Reform
der Bundesfernstraßenverwaltung wurde die manuelle Übermittlung
meldepflichtiger Arbeitsstellen in Listenform zum 1. Mai 2021 durch eine
automatisierte Meldung über das sogenannte Verkehrsanalysesystem (VAS) – ein
webbasiertes IT System – abgelöst. Infolge der unterjährigen Umstellung des
Meldeverfahrens liegen für das Jahr 2021 sowohl Meldungen in Listenform als
auch im VAS vor, sodass für das Jahr 2021 – auch begründet durch den
Zuständigkeitswechsel – kein adäquater Vergleich zu den Vorjahren möglich ist.
Es wird auf die Anlagen 1 und 2* verwiesen.
Die Anlage 1 bezieht sich ausschließlich auf die Meldungen der
Auftragsverwaltungen der Länder, sodass länderspezifische Angaben vorliegen. Anlage 2
bezieht sich auf Meldungen der Niederlassungen der Autobahn GmbH des
Bundes, die teilweise länderübergreifend sind.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/8024 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie viel Zeit verging in den letzten zehn Jahren zwischen der
Einrichtung von Baustellen und dem Beginn deren Bauausführung in Rheinland-
Pfalz und dem Saarland jeweils auf Bundesstraßen und
Bundesautobahnen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen
I, IIa, IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln und die Anzahl der jeweiligen
Baustellen nach vergangener Zeit zwischen Einrichtung und
Bauausführung in Monaten gruppieren)?
Die Auftragsverwaltungen der Länder sowie die Autobahn GmbH des Bundes
sind grundsätzlich dazu angehalten, den Zeitraum zwischen der Einrichtung
von Baustellen und dem Beginn deren Bauausführung so kurz wie möglich zu
halten. Konkrete Informationen zum Zeitraum zwischen der Einrichtung von
Baustellen und dem Beginn deren Bauausführung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
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ISSN 0722-8333
Land: RP
2012 43 41 122,40 2,92
2013 44 1 41 1 110,02 2,12 2,62 2,12
2014 39 32 76,25 2,72
2015 36 31 115,35 3,36
2016 1 41 36 114,95 0,20 3,25
2017 43 1 3 39 1 3 127,29 6,56 2,82 3,39 6,56 0,94
2018 28 24 122,51 4,82
2019 20 17 67,35 4,15
2020 26 24 61,53 2,50
2021 - 1. Teil 4 2 5,06 3,77
≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km
2012 18 16 9 99
2013 19 16 9 1 103 25
2014 21 6 12 103
2015 14 8 14 125
2016 1 16 12 13 271 125
2017 17 9 17 1 3 104 80 51
2018 7 7 14 162
2019 5 4 11 208
2020 14 5 7 133
2021 - 1. Teil 1 2 1 207
≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre
2012 43
2013 44 1
2014 38 1
2015 36
2016 1 40 1
2017 42 1 1 3
2018 28
2019 17 3
2020 25 1
2021 - 1. Teil 4
Jahr
Jahr
Frage: 10
Frage: 8 Frage: 9
Frage: 3 Frage: 4 Frage: 6 Frage: 7
Jahr
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
Anzahl
eingerichter Baustellen (Bezug: Baubeginn)
Anzahl abgeschlossener Baustellen
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
fertiggestellte
Baustellenstrecke [km]
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
durchschnittliche
Baustellenlänge [km]
(Bezug: Baubeginn)
BF 3BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1
durchschnittliche
Bauzeit einer Baustelle [Tage]
(Bezug: Baubeginn)
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2 BF 4
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
Anlage 1
Seite 1 von 2
Land: SL
2012 2 12 9 20,77 0,96 1,83
2013 8 8 23,90 2,99
2014 1 19 1 1 15 0,00 39,72 0,00 2,09 0,00
2015 19 19 28,92 1,52
2016 21 20 43,88 2,29
2017 1 27 3 26 3 42,01 23,36 1,19 1,71 7,79
2018 23 22 24,99 1,46
2019 12 10 25,46 2,55
2020 1 9 1 7 1 20,91 0,73 4,83 2,89 0,73
2021 - 1. Teil
≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km
2012 2 9 2 1 441 185
2013 3 2 3 48
2014 1 13 2 4 1 93 126 807
2015 13 5 1 39
2016 13 4 4 45
2017 1 19 5 3 1 2 297 43 142
2018 16 6 1 38
2019 6 3 3 133
2020 1 3 4 2 1 214 137 4
2021 - 1. Teil
≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre
2012 1 1 11 1
2013 8
2014 1 18 1 1
2015 19
2016 21
2017 1 27 3
2018 23
2019 12
2020 1 9 1
2021 - 1. Teil
Jahr
Jahr
Frage: 10
Frage: 8 Frage: 9
Frage: 3 Frage: 4 Frage: 6 Frage: 7
Jahr
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
Anzahl
eingerichter Baustellen (Bezug: Baubeginn)
Anzahl abgeschlossener Baustellen
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
fertiggestellte
Baustellenstrecke [km]
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
durchschnittliche
Baustellenlänge [km]
(Bezug: Baubeginn)
BF 3BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1
durchschnittliche
Bauzeit einer Baustelle [Tage]
(Bezug: Baubeginn)
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2 BF 4
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
Anlage 1
Seite 2 von 2
Niederlassung: Rheinland+Westfalen (Hinweis: Die Arbeitsstellenmeldungen im Zuständigkeitsbereich der NL Westfalen erfolgen organisatorisch durch die NL Rheinland)
2021 34 3 4 4,23 4,73 1,21
2022 59 15 1 34 11 1 69,05 23,06 0,25 2,73 2,63 0,25
≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km
2021 9 7 18 3 777 834
2022 35 10 14 8 4 3 1 278 122 5
≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre
2021 10 9 15 3
2022 49 5 5 13 1 1 1
BF 4 BF 1 BF 2 BF 4
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4BF 4
BF 3 BF 4 BF 1 BF 2 BF 3
Jahr
Frage: 3 Frage: 4 Frage: 6 Frage: 7
Anzahl
eingerichter Baustellen (Bezug: Baubeginn)
Anzahl abgeschlossener Baustellen
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
fertiggestellte
Baustellenstrecke [km]
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
durchschnittliche
Baustellenlänge [km]
(Bezug: Baubeginn)
BF 3BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2
Jahr
Jahr
Frage: 8 Frage: 9
Frage: 10
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
durchschnittliche
Bauzeit einer Baustelle [Tage]
(Bezug: Baubeginn)
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
BF 1 BF 2 BF 3
Anlage 2
Seite 1 von 2
Niederlassung: Südwest
2021 20 14 86,89 6,35
2022 53 1 47 1 201,70 3,90 3,98 3,90
≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km
2021 1 6 13 161
2022 22 10 21 1 138 177
≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre
2021 17 3
2022 50 3 1
BF 4BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2
BF 3
Jahr
Jahr
BF 3
BF 2 BF 3 BF 4
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
BF 1
Frage: 10
Jahr
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
durchschnittliche
Bauzeit einer Baustelle [Tage]
(Bezug: Baubeginn)
BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 1 BF 2
Frage: 3 Frage: 4 Frage: 6 Frage: 7
Frage: 8
Anzahl
eingerichter Baustellen (Bezug: Baubeginn)
Anzahl abgeschlossener Baustellen
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
fertiggestellte
Baustellenstrecke [km]
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
durchschnittliche
Baustellenlänge [km]
(Bezug: Baubeginn)
BF 3 BF 4
Frage: 9
BF 4
Anlage 2
Seite 2 von 2