Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7791 –
Zukunft des Obstbaus in Deutschland
1. Wie viele Obstbaubetriebe gibt es in Deutschland aktuell, und wie hat
sich die Zahl der Obstbaubetriebe in den Jahren von 2012 bis 2022
entwickelt?
Im Jahr 2022 gab es insgesamt rund 9 700 Betriebe mit Marktobstanbau. Im
Vergleich zu 2012 mit 11 200 Betrieben sind dies rund 13 Prozent weniger
Betriebe. Zum Marktobst zählen Baumobst, Strauchbeeren und Erdbeeren.
2. Wie viel Wertschöpfung erreicht der Obstbau in Deutschland insgesamt
und im Durchschnitt der Betriebe, und wie hat sich dies in den Jahren
von 2012 bis 2022 entwickelt?
Da die Bruttowertschöpfung im Rahmen der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung nur für Wirtschaftsbereiche insgesamt ermittelt wird, können zur
Bruttowertschöpfung im Obstbau keine Aussagen getroffen werden.
Stattdessen kann der Bruttoproduktionswert herangezogen werden. Im Gegensatz zur
Bruttowertschöpfung sind hierbei die Vorleistungen noch nicht abgezogen. Das
heißt, dass der absolute Wert des Bruttoproduktionswertes höher liegt als die
Bruttowertschöpfung. Der Bruttoproduktionswert des Obstbaus lag im Jahr
2022 nach vorläufigen Angaben bei rund 1,1 Mrd. Euro. Dies entspricht in
etwa einem Anteil von drei Prozent des Bruttoproduktionswerts aller
pflanzlichen Erzeugnisse bzw. 1,5 Prozent gemessen am Bruttoproduktionswert der
Landwirtschaft insgesamt. Zum Vergleich: im Jahr 2012 waren es rund
800 Mio. Euro, wobei die entsprechenden Anteile des Obstbaus an der
Wertschöpfung aller pflanzlichen Erzeugnisse und der des Gesamtsektors
Landwirtschaft ähnlich waren. Im Durchschnitt der Betriebe lag der
Bruttoproduktionswert im Obstbau im Jahr 2022 bei rund 120 000 Euro – im Jahr 2012 waren es
rund 70 000 Euro pro Betrieb.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8033
20. Wahlperiode 15.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 14. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation der
Obstbetriebe in Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit des Obstbaus in
Deutschland und auf europäische Ebene?
Analysen des Thünen-Instituts (TI) – Institut für Betriebswirtschaft – sowie des
Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) e. V. ergaben, dass die
wirtschaftliche Situation der Obstbetriebe in Deutschland derzeit insgesamt
sehr angespannt ist. Daten liegen insbesondere für den Apfelanbau, die
wichtigste in Deutschland erzeugte Obstart, vor. Kostenrechnungen für die
Apfelerzeugung im Jahr 2022 für verschiedene Anbauregionen in Deutschland zeigen,
dass die Erzeugerpreise deutlich unter dem Wert der Produktionskosten lagen.
Dies führt zu einer aktuell sehr angespannten Liquiditätssituation im Obstbau.
Die niedrigen Erzeugerpreise sind vor allem auf die überdurchschnittlich
großen Apfelernten sowohl in Deutschland als auch der EU in den Jahren 2021
und 2022 zurückzuführen. Gleichzeitig stiegen in diesem Zeitraum die
Produktionskosten deutlich. Die Bundesregierung hat sich deshalb bei der
Europäischen Kommission erfolgreich für die Berücksichtigung der deutschen
Obsterzeugerinnen und -erzeuger hinsichtlich möglicher Hilfsmaßnahmen eingesetzt.
Diese können nunmehr im Rahmen der finanziellen Soforthilfe für die Sektoren
in der Landwirtschaft, die von spezifischen Problemen betroffen sind,
berücksichtigt werden. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
Die Wettbewerbsfähigkeit wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Ein
Hinweis auf eine stabile Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit ist die
Entwicklung der Anbauflächen bzw. der Obsterzeugung. Diese verlief
unterschiedlich in den Bereichen Baumobst, Strauchbeeren und Erdbeeren. Während sich
die Baumobstflächen zwischen den Jahren 2017 und 2022 kaum verändert
haben, nahm die Strauchbeerenfläche um rund fünf Prozent zu. Die
Erdbeeranbauflächen sind demgegenüber im gleichen Zeitraum um 17 Prozent
zurückgegangen. Allerdings ist die Erntemenge in diesem Zeitraum nur geringfügig um
zwei Prozent gesunken, was durch die Zunahme des geschützten
Erdbeeranbaus mit seinem im Vergleich zum Freilandanbau deutlich höheren Erträgen je
Fläche bedingt war. Ein weiterer, leicht positiver Hinweis auf die
Wettbewerbsfähigkeit im Europäischen Kontext ist der Produktionswert bzw. die
Entwicklung des Produktionswertes im Vergleich zu den Wettbewerbern. Dies wurde
detailliert durch das ZBG untersucht. Danach liegt Deutschland an achter Stelle
in der EU, nach den Ländern Spanien, Italien, Frankreich, Griechenland,
Portugal, Polen und Rumänien. Die Verkaufserlöse für Obst auf Erzeugerebene lagen
in Deutschland im Jahr 2021 bei rund 1,24 Mrd. Euro. Positiv für den
deutschen Obstbau ist die Steigerung seines Produktionswertes um rund 55 Prozent
seit dem Jahr 2015 zu beurteilen, auch im Vergleich zu den anderen Ländern:
Unter den zehn größten obsterzeugenden EU-Ländern stieg der
Produktionswert für Obst in diesem Zeitraum nur in Portugal noch stärker an (um 90
Prozent).
4. Welche hauptsächlichen Obstsorten werden in Deutschland bevorzugt
angebaut, wie hat sich dies in den letzten zehn Jahren entwickelt (in
Hektar), und wie hoch ist der jeweilige Anteil an ökologischer Produktion?
Auf rund zwei Drittel der Marktobstanbauflächen stand im Jahr 2022
Baumobst (67 Prozent). Auf rund 20 Prozent der Flächen wurden Erdbeeren
kultiviert – auf den übrigen rund 13 Prozent Strauchbeeren. Die wichtigste Obstart
war der Apfel. Im Jahr 2022 wurden etwa 24 Prozent seiner Anbauflächen
ökologisch bewirtschaftet. Im Vergleich zum Jahr 2012 haben vor allem die
Strauchbeeren an Bedeutung gewonnen – ihr Anbau weitete sich bis zum Jahr
2022 um rund 37 Prozent aus. Im Freiland wurden im Jahr 2022 rund 32
Prozent aller Strauchbeeren ökologisch bewirtschaftet. Die Tabelle 1 zu Frage 4 in
der Anlage* enthält Angaben zu den Anbauflächen und deren Entwicklung bei
den einzelnen Obstarten.
5. Erwartet die Bundesregierung aufgrund des Klimawandels eine
veränderte Obsterzeugung, sowohl mengenmäßig als auch betreffend die
erzeugten Obstsorten, in Deutschland und in der EU?
Nach Einschätzung des Julius-Kühn-Instituts (JKI) – Bundesforschungsinstitut
für Kulturpflanzen – sind für Deutschland keine größeren Veränderungen in der
Obsterzeugung, sowohl mengenmäßig als auch bei den erzeugten Obstarten, zu
erwarten, die in der Hauptsache durch den Klimawandel bedingt sind. Es ist
evtl. mit einer leichten Zunahme des Anbaus heimischer Birnen zu rechnen.
Ähnliches gilt auch für Nüsse. Die Ursachen für solche Verschiebungen sind
aber eher in der Präferenz der Konsumentinnen und Konsumenten und nicht im
Klimawandel zu sehen. Der Klimawandel wird zu einer weiteren
Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen führen, so sind z. B. Hagel- und
Insektenschutznetze in vielen Regionen und Kulturen notwendig. Bei einigen Kulturen (zum
Beispiel Kirschen und Beerenobst) wird der Anteil des geschützten Anbaus noch
größer werden.
Im Süden Europas sind durchaus Verschiebungen im Arten- und
Sortenspektrum zu beobachten. So wurden im vergangenen Jahr in Regionen mit
Wassermangel (Italien – Emilia Romagna, Spanien, Teile Belgiens) größere
Anbauflächen bei Apfel und Birne gerodet. Ob der deutsche Obstbau diese Situation
nutzen kann, um seine Produktion zu stabilisieren, bleibt abzuwarten. In einigen
Regionen werden heute bereits für Europa neue Arten (zum Beispiel Avocado)
angebaut. Darüber hinaus werden im Süden Europas zunehmend international
so bezeichnete „Low-chilling“-Sorten benötigt, die im Winter weniger Kälte
benötigen, um eine gleichmäßige Blüte im nächsten Frühjahr realisieren zu
können. Das betrifft vor allem die Mittelmeerregion sowie die südlichen
Regionen Italiens, Frankreichs, Spaniens und Portugals.
6. Wie hat sich der Obstkonsum in Deutschland in den letzten zehn Jahren
entwickelt, und wie hoch ist der jeweilige Anteil an Obst aus
Deutschland, aus der EU und aus Drittländern (bitte anhand der fünf für die
Verbraucherinnen und Verbraucher wichtigsten Obstsorten in Kilogramm
pro Person und prozentualem Anteil von Obst aus Deutschland, der EU
und Drittstaaten auflisten)?
Der Pro-Kopf-Verbrauch an Obst liegt in Deutschland bei rund 70 Kilogramm
im Jahr (2011/2012: 70,1 Kilogramm; 2021/2022: 68,8 Kilogramm). Gemessen
am Verbrauch waren Äpfel (22,4 Kilogramm pro Kopf), Bananen (12,3
Kilogramm pro Kopf), Tafeltrauben (5 Kilogramm pro Kopf), Erdbeeren (3,7
Kilogramm pro Kopf) und Pfirsiche (2,8 Kilogramm pro Kopf) die am häufigsten
konsumierten Obstarten in den Jahren 2021/2022. Diese Reihenfolge blieb
auch im Zeitvergleich der vergangenen zehn Jahre nahezu unverändert.
In den Jahren 2021/2022 lag der Selbstversorgungsgrad (SVG) mit Äpfeln in
Deutschland bei 48,4 Prozent. Der verwendbaren Erzeugung von 943 000
Tonnen stand dabei eine generelle Inlandsverwendung von insgesamt 1,95
Millionen Tonnen gegenüber. Bei Erdbeeren lag der SVG im selben Zeitraum bei
37,2 Prozent – bei Bananen, Tafeltrauben und Pfirsichen gibt es keine eigene
Erzeugung und somit auch keinen SVG. Die Nachfrage wird hier komplett über
Einfuhren aus der EU und anderen Drittstaaten abgedeckt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8033 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Anteile von EU- und Drittlandeinfuhren ergeben sich aus den als Anlage*
beigefügten Tabellen 2 bis 5 zu Frage 6.
7. Inwieweit können Obstbauern von der derzeitigen Förderung im Rahmen
der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) profitieren, und wie viel
Obstbaubetriebe haben bisher eine Förderung erhalten, und wie viele hatten
keinen Anspruch auf Förderung über die GAP?
Dauerkulturen sind bei den Direktzahlungen (Einkommensgrundstützung,
Umverteilungseinkommensstützung, ggfs. Junglandwirteprämie, ggfs. Öko-
Regelungen) förderfähige Flächen. Angaben zur Anzahl der Obstbaubetriebe, die
bisher Förderung erhalten haben oder keinen Anspruch auf Direktzahlungen
hatten, liegen nicht vor.
Im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der zweiten Säule des
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) machen die Bundesländer verschiedene Förderangebote, die auch für
Obstbaubetriebe relevant sein können; differenzierte Antragszahlen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Nach EU-Recht anerkannte Erzeugerorganisationen für frisches Obst und
Gemüse können operationelle Programme erstellen und zur Finanzierung dieser
Programme einen Betriebsfonds einrichten. Die Finanzierung des
Betriebsfonds erfolgt grundsätzlich zu 50 Prozent aus Mitteln der Erzeugerinnen und
Erzeuger bzw. der Erzeugerorganisation und zu 50 Prozent aus EU-Mitteln.
Diese Förderung besteht bereits seit 1996. Das bisherige Förderschema wird im
Rahmen der derzeitigen GAP mit lediglich wenigen Änderungen fortgeführt.
Es ist Bestandteil des nationalen GAP-Strategieplans.
Die Beihilfen werden solchen Erzeugerinnen und Erzeugern gewährt, die ihre
Erzeugung gemeinsam über anerkannte Erzeugerorganisationen vermarkten.
Selbstvermarkterinnen und -vermarkter sind von der Förderung
ausgeschlossen. In Deutschland liegt die Zahl der nach EU-Recht anerkannten
Erzeugerorganisationen seit Jahren stabil bei ca. 30. Angaben zur Anzahl der
Obstbaubetriebe, die keinen Anspruch auf Förderung über die GAP hatten, liegen nicht
vor.
8. Inwieweit ist geplant, bessere GAP-Förderungen speziell für den
Obstbau zu ermöglichen?
Der GAP-Strategieplan ist für den Zeitraum der Jahre 2023 bis 2027 erstellt
worden. Darin sind die in der Antwort zu Frage 7 beschriebenen Maßnahmen
enthalten. Zusätzliche Maßnahmen sind nicht geplant.
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die kleinen
und mittleren Obstbaubetriebe in Deutschland in ihrer
Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt zu unterstützen?
Im Oktober 2022 hat die Bundesregierung einen Zukunftskongress Gartenbau
organisiert, der alle Bereiche des Gartenbaus und auch den Obstbau
thematisiert hat. Die Ergebnisdokumentation ist unter
https://www.bmel.de/SharedDoc
s/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/Gartenbau/zukunftskongress-ga
rtenbau.html veröffentlicht worden. Die Bundesregierung bereitet derzeit einen
Nachfolgeprozess vor. Ziel ist es, allen Beteiligten der Wertschöpfungskette
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8033 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Hinweise und Handlungsoptionen für die zukunftsfähige Ausrichtung ihrer
Betriebe zu geben.
Die Bundesregierung weiß um die anhaltenden wirtschaftlichen
Schwierigkeiten der Obstbaubetriebe in Deutschland. Im Jahr 2022 wurden Betriebe mit
Obstbau antragslos mit einem einmaligen finanziellen Zuschuss in Form der
Anpassungs- oder Kleinbeihilfe unterstützt. Der Fördersatz für den Obstbau
betrug 124 Euro pro Hektar Anbaufläche. Pro landwirtschaftlichem Unternehmen
war die Unterstützung auf 15 000 Euro begrenzt.
Im Rahmen der nationalen Umsetzung des am 10. Juli 2023 beschlossenen
dritten Hilfspakets der EU-Kommission prüft das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) derzeit, ob eine weitere Unterstützung der
Obstbaubetriebe möglich ist.
Im Rahmen der Aktivitäten seines Programmes zur Förderung der
Exportaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft bietet das BMEL
Markterkundungsreisen und Geschäftsanbahnungsreisen auch für
Erzeugerinnen und Erzeugern aus der Obstbaubranche an. Die letzte Reise speziell für
diesen Kreis fand im Frühjahr 2023 nach Italien statt.
10. Welche Bundesmittel im Haushalt und in welcher Höhe sieht die
Bundesregierung vor, um den Verzehr von Obst in den Schulen und
Kindergärten zu fördern?
Im Bundeshaushalt sind keine Finanzmittel konkret dafür vorgesehen, den
Verzehr von Obst in Schulen und Kindergärten zu fördern.
11. Wie hoch ist der Mittelansatz für das EU-Schulprogramm pro Jahr auf
EU-Ebene, und wie viele Mittel rufen die einzelnen EU-Staaten für
dieses Programm pro Jahr ab?
Die Höhe der vorläufigen Zuweisung der Unionsbeihilfe pro Schuljahr auf EU-
Ebene beträgt für den Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2029 für
Schulobst und ‑gemüse 130 608 466 Euro sowie 90 195 669 Euro für
Schulmilch. Auf Deutschland entfallen darauf 20 373 277 Euro für Schulobst und
‑gemüse sowie 8 910 720 Euro für Schulmilch.
Für das Schuljahr 2021/2022 wurden im Bereich der Schulobst- und -
gemüsekomponente 78 Prozent des Budgets von den am EU-Schulprogramm
teilnehmenden Mitgliedstaaten abgerufen; im Bereich der Schulmilchkomponente
72 Prozent (vorläufiger Stand vom 31. März 2023). Für das Schuljahr
2022/2023 wurden im Bereich der Schulobst- und ‑gemüsekomponente bis
31. März 2023 20,7 Mio. Euro und im Bereich der Schulmilchkomponente
33,8 Mio. Euro von den Mitgliedstaaten abgerufen (vorläufiger Stand vom
31. März 2023).
12. Wird in Deutschland das Obst aus ökologischer Erzeugung in dem EU-
Schulprogramm bevorzugt eingesetzt, und wenn ja, mit welcher
Begründung?
Das EU-Schulprogramm wird in Deutschland auf Ebene der Länder umgesetzt,
die im Rahmen ihrer Strategien z. B. Prioritäten für ökologische Erzeugnisse
setzen können. In den meisten Ländern werden sowohl Bioprodukte als auch
Produkte aus konventioneller Erzeugung im Rahmen des EU-Schulprogramms
angeboten. Die Mehrheit der Länder gibt in ihren Strategien an, ökologische
Erzeugnisse zu bevorzugen. Die Begründungen der Länder liegen der
Bundesregierung nicht vor.
13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil an
ökologischer sowie konventioneller Erzeugung im Obstbau zu erhöhen?
Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) fördert die
Bundesregierung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben inkl. Maßnahmen
zum Wissenstransfer, die im Hinblick auf die Ausdehnung des ökologischen
Obstbaus einen qualitativen Beitrag leisten. In den letzten fünf Jahren wurden
Bundesmittel in Höhe von 11,61 Mio. Euro bereitgestellt. Schwerpunkte der
Forschungstätigkeiten sind hierbei der Bereich Pflanzenschutz und
Gesunderhaltung des ökologischen Obstbaus. Vor allem in den letzten Jahren wurden
und werden Gesamtstrategien zur Gesunderhaltung ökologisch erzeugten
Obstes gefördert. Auch die Reduzierung des Kupfereinsatzes sowie Alternativen
zum Kupfereinsatz bilden hierbei wichtige Bereiche. Darüber hinaus bietet die
Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RIWert) ein
Förderangebot zum Aufbau und merklichen Ausbau von Bio-Wertschöpfungsketten
für Bio-Produkte vorzugsweise in und für die Region. Dies gilt auch für den
ökologischen Obstbau. Weiterhin werden im Bundesprogramm diverse
Informationsmaßnahmen (u. a. Wissenstransferveranstaltungen,
Demonstrationsbetriebe Öko-Landbau) gefördert, die den ökologischen Obstbau mit beinhalten.
Aktivitäten des Bundesprogramms sind auf der Internetseite
www.bundespro
gramm.de zu finden.
Um die Obsterzeugung insgesamt (ökologische und konventionelle Erzeugung)
zu stärken, werden derzeit vom BMEL 99 Projekte (Einzelprojekte sowie
Teilprojekte von Verbundvorhaben) mit insgesamt 24 Mio. Euro gefördert.
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um dem Ziel im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP „Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln muss transparent und
rechtssicher nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen, bestehende
Lücken auf europäischer Ebene werden geschlossen. Gleichzeitig muss eine
schnellere Entscheidung stattfinden“ (Koalitionsvertrag, S. 46)
Rechnung zu tragen?
Im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln muss sichergestellt
werden, dass von diesen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von
Mensch oder Tier und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt
ausgehen. Die Bewertung erfolgt auf Basis harmonisierter Leitlinien. Bisher
gibt es jedoch keine von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) anerkannte Methode zur Bewertung indirekter Auswirkungen auf die
Biodiversität durch Nahrungsnetzeffekte. Die Bundesregierung wirkt darauf
hin, dass auf Europäischer Ebene eine solche harmonisierte, EFSA-anerkannte
Bewertungsmethode implementiert wird.
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um dem
Ziel im Koalitionsvertrag „Zudem sorgen wir für eine Verbesserung der
Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere für
Anwendungen von geringfügigem Umfang bei vielfältig angebauten
Sonderkulturen, für den Vorratsschutz und für geeignete Resistenzstrategien“
(Koalitionsvertrag, S. 46) Rechnung zu tragen, und welche Maßnahmen sind in
der laufenden Legislaturperiode noch geplant, umzusetzen?
Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Verfügbarkeit
risikoärmerer sowie biologischer Pflanzenschutzmittel zu verbessern. Um dieses Ziel
zu erreichen, sollten die Zulassungsverfahren für diese Mittel so effizient wie
möglich gestaltet werden. Mögliche Lösungsansätze hierfür werden derzeit in
einem vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) organisierten Dialog mit den betroffenen Kreisen erörtert.
16. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, aufgrund klimatischer
Veränderungen und damit einhergehend dem Auftreten neuer
Schaderreger, wie Insekten oder Pilzerkrankungen, die Zulassung innovativer
Pflanzenschutzmittel zügig voranzutreiben?
Es ist Aufgabe der Industrie innovative Pflanzenschutzmittel zu entwickeln und
zur Zulassung zu bringen. Pflanzenschutzmittel werden in der EU nach
harmonisierten Verfahren zugelassen. Datenanforderungen oder Details bei der
Bewertung, die Besonderheiten bestimmter Pflanzenschutzmittel-Gruppen
berücksichtigen, werden in gesonderten Verordnungen festgelegt oder in Leitlinien
spezifiziert. Deutschland beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung dieser
Verordnungen und Leitlinien.
17. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, sich – aufgrund der
klimatischen Veränderungen und damit einhergehend dem Auftreten neuer
Schaderreger wie Insekten oder Pilzerkrankungen und aufgrund der
zunehmenden klimatischen Herausforderungen wie zunehmende
Trockenheit – auf EU-Ebene für eine technologieoffene Beratung bezüglich einer
Zulassung und Anwendung neuer Züchtungsmethoden einzusetzen?
Gegenwärtig prüft die Bundesregierung den am 5. Juli 2023 von der EU-
Kommission veröffentlichten Entwurf einer Verordnung über Pflanzen, die mit
bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden und befindet
sich in Abstimmungsgesprächen über eine gemeinsame Position zu dem
Dossier.
18. Steht die Bundesregierung im regelmäßigen Austausch mit
Branchenvertretern, einschließlich Erzeugern, aus der Obstbaubranche, wenn ja,
mit welchen, und in welchem Rahmen fanden Gespräche mit der
politischen Leitung des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft bisher statt?
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesregierung im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open
Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch) einschließlich solcher Kontakte der politischen Leitung des BMEL
mit Branchenvertreterinnern und -vertretern sowie Erzeugerinnen und
Erzeugern aus der Obstbaubranche. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne
einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar,
entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen,
Sitzungen und Termine) vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199, 219; 137, 185, (250)). Aus Sicht
der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle
angesichts der nicht eingegrenzten und somit sehr weit gefassten Abfrage von
Gesprächsterminen erreicht. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/5117 verwiesen.
19. Plant die Bundesregierung, Anforderungen an Bürokratie und Kontrollen
für kleine und mittlere Obstbaubetriebe zu reduzieren, und wenn ja,
welche Maßnahmen sollen dies sein?
Spezielle, obstbauspezifische Regelungen sind hierzu nicht geplant.
20. Welche Chancen der Digitalisierung sieht die Bundesregierung für den
Bereich des Obstbaus, und welche konkreten Projekte oder Forschungen
im Bereich der Digitalisierung für den Obstbau hat die Bundesregierung
in dieser Legislaturperiode bereits in Auftrag gegeben oder
abgeschlossen, und wie hoch war der Mittelansatz für diese Projekte?
Obstbaubetriebe können in vielfältiger Weise von der Digitalisierung
profitieren, beispielsweise:
• Die fortschreitende Digitalisierung im Erwerbsobstbau führt zu
Erleichterung von Dokumentationspflichten und verbessert die Datengrundlage für
unternehmerische Entscheidungen.
• Mittels geeigneter Sensoren oder mobilen Kamerasystemen können
Schaderreger oder Krankheitssymptome an Pflanzen sowie Mangelsymptome in
Bezug auf die Nährstoffversorgung der Pflanzen frühzeitig erkannt werden,
um Ertragseinbußen durch Gegenmaßnahmen zu vermeiden.
• Die Digitalisierung ermöglicht die ressourcenschonende Optimierung von
Prozessen entlang der Wertschöpfungskette.
• Die digitale Transformation steigert langfristig die Attraktivität des Sektors
Obstanbau für Nachwuchskräfte und Betriebsnachfolgen.
Folgende Projekte wurden oder werden mit Bezug zum Thema „Digitalisierung
im Obstbau“ in dieser Legislaturperiode (Stand: Juli 2023) vom BMEL
gefördert.
• Verbundprojekt „MONIQUA“: „Entwicklung eines digitalen
Monitoringsystems für unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschadorganismen in
Obstanlagen und der obstbaulichen Züchtung“ mit 0,49 Mio. Euro;
• Verbundprojekt „Fruit-Bas“: „Entwicklung neuer Prognose- und
Entscheidungshilfesysteme für den Erwerbsapfelanbau und Etablierung des
Elektronischen Beratungsassistenten im Obstbau“ mit 0,48 Mio. Euro;
• Verbundprojekt „MIRO“ – „Mitteldeutsche Innovationsregion Obstbau“ mit
4,81 Mio. Euro;
• Verbundprojekt „Landnetz“: „Flächendeckende Kommunikations- und
Cloudnetze für Landwirtschaft 4.0 und den ländlichen Raum“ mit 6,55 Mio.
Euro;
• Verbundprojekt „EXPRESS“: „Experimentierfeld zur datengetriebenen
Vernetzung und Digitalisierung in der Landwirtschaft“ mit 4,82 Mio. Euro;
• Verbundprojekt „SAMSON“: „Smarte Automatisierungssysteme und -
services für den Obstanbau an der Niederelbe“ mit 2,72 Mio. Euro;
• Verbundprojekt „RoLand“: „Robotische Systeme in der Landwirtschaft“ mit
1,69 Mio. Euro;
• Verbundprojekt „FreshRegio“: „Transparente Qualität in der regionalen
Lebensmittelkette durch künstliche Intelligenz mit 0,55 Mio. Euro;
• Verbundprojekt „PhenoTruck“: Mobiles Labor zur schnellen und sicheren
Identifizierung von Quarantäneschaderregern in der Landwirtschaft“ mit
1,4 Mio. Euro;
• Verbundprojekt „Apfel4NULL“: „Einsatz von Sensoren für eine nachhaltige
Produktion und Lagerung von Äpfeln“ mit 1,30 Mio. Euro;
• Verbundprojekt „PHLIP“: „Entwicklung eines smarten 4D-
Insektenmonitorings für einen integrierten Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau“ mit
0,68 Mio. Euro.
Anlage zu Frage 4
Tabelle 1: Anbauflächen mit Marktobstanbau: Deutschland, Jahre, Obstarten
Obstart Jahr 2012 (Hektar)
Jahr 2022
(Hektar)
Anteil ökolog.
bewirtschaftet
2022
(Prozent)
Änderungsrate 2022 zu
2012
(Prozent)
Baumobst insgesamt 45 386 48 387 - +6,6
davon: Äpfel 31 640 33 106 - +4,6
darunter Äpfel ökologisch bewirtschaftet . 7 951 24,0 -
Birnen 1 926 2 069 - +7,4
darunter Birnen ökologisch bewirtschaftet . 459 22,2 -
Süßkirschen 5 181 5 736 - +10,7
darunter Süßkirschen ökologisch bewirtschaftet . 314 5,5 -
Sauerkirschen 2 279 1 567 - -31,2
darunter Sauerkirschen ökologisch
bewirtschaftet
. 162 10,3 -
Pflaumen/Zwetschen 3 863 4 139 - +7,1
darunter Pflaumen/Zwetschen ökologisch
bewirtschaftet
. 314 7,6 -
Mirabellen/Renekloden 497 653 - +31,4
darunter Mirabellen/Renekloden ökologisch
bewirtschaftet
. 38 5,8 -
Aprikosen . 282 - -
Pfirsiche . 106 - -
Walnüsse . 729 - -
Strauchbeeren insgesamt 6 839 9 343 - +36,6
davon: im Freiland 6 730 8 775 - +30,4
darunter im Freiland ökologisch bewirtschaftet . 2 797 31,9 -
Rote und Weiße Johannisbeeren 696 1 005 - +44,4
darunter Rote/Weiße Johannisbeeren
ökologisch bewirtschaftet
. 93 9,3 -
Schwarze Johannisbeeren 1 596 1 158 - -27,4
darunter Schwarze Johannisbeeren ökologisch
bewirtschaftet
169 296 25,6 -
Himbeeren 937 482 - -48,6
darunter Himbeeren ökologisch bewirtschaftet . 28 5,8 -
Kulturheidelbeeren 1 835 3 400 - +85,3
darunter Kulturheidelbeeren ökologisch
bewirtschaftet
. 380 11,2 -
Schwarzer Holunder 567 439 - -22,5
darunter Schwarzer Holunder ökologisch
bewirtschaftet
342 344 78,2 -
Sanddorn (abgeerntet) 159 192 - +20,5
darunter Sanddorn (abgeerntet) ökologisch
bewirtschaftet
150 188 98,0 -
Sanddorn (nicht abgeerntet) 411 404 - -1,8
darunter Sanddorn (nicht abgeerntet)
ökologisch bewirtschaftet
382 376 93,2 -
Stachelbeeren 219 288 - +31,8
darunter Stachelbeeren ökologisch
bewirtschaftet
. 23 7,9 -
Brombeeren 122 132 - +7,9
darunter Brombeeren ökologisch bewirtschaftet . 5 3,5 -
Aroniabeeren . 1 048 - -
darunter Aroniabeeren ökologisch
bewirtschaftet
. 905 86,4 -
SEITE 2 VON 3
Obstart Jahr 2012 (Hektar)
Jahr 2022
(Hektar)
Anteil ökolog.
bewirtschaftet
2022
(Prozent)
Änderungsrate 2022 zu
2012
(Prozent)
Sonstige Strauchbeeren 188 227 - +20,7
darunter sonstige Strauchbeeren ökologisch
bewirtschaftet
131 159 70,1 -
davon Strauchbeeren unter hohen begehbaren
Schutzabdeckungen
108 568 - +423,6
darunter ökologisch bewirtschaftet . 32 5,6 -
Rote und Weiße Johannisbeeren . - - -
Schwarze Johannisbeeren . - - -
Himbeeren 92 450 - +389,0
darunter Himbeeren ökologisch bewirtschaftet 1 22 5,0 -
Sonstige Strauchbeeren 16 118 - +618,6
darunter sonstige Strauchbeeren ökologisch
bewirtschaftet . 9
8,0 -
Erdbeeren insgesamt 19 048 14 862 - -22,0
davon im Freiland im Ertrag 14 605 9 970 - -31,7
davon im Freiland im Ertrag ökologisch
bewirtschaftet
759 251 2,5 -
davon im Freiland nicht im Ertrag 4 044 2 965 - -26,7
davon im Freiland nicht im Ertrag ökologisch
bewirtschaftet
164 89 3,0 -
davon unter hohen begehbaren
Schutzabdeckungen einschließlich
Gewächshäusern 399 1 928 - +383,5
davon unter hohen begehbaren
Schutzabdeckungen ökologisch bewirtschaftet
12 90 4,7 -
Marktobstbau insgesamt 71 273 72 592 - +1,9
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Anlage zu Frage 6
Tabelle 2: Deutsche Einfuhr von ausgewählten Obstarten aus EU-27 in Tonnen
Obstart 2012 2021 2022 vorläufig
Pfirsische 77.017 60.968 50.200
Tafeltrauben 187.087 192.731 175.602
Bananen, frisch 357 8.065 10.094
Erdbeeren 112.096 127.535 107.322
Äpfel 541.955 531.149 414.390
Tabelle 3: Deutsche Einfuhr von ausgewählten Obstarten aus Drittstaaten in Tonnen
Obstart 2012 2021 2022 vorläufig
Pfirsische 5.813 1.600 3.054
Tafeltrauben 109.206 140.279 134.617
Bananen, frisch 1.199.359 1.412.079 1.260.791
Erdbeeren 4.438 3.799 2.593
Äpfel 72.408 81.037 71.038
Tabelle 4: Anteil der Einfuhr aus EU-27 in Prozent an der Gesamteinfuhr ausgewählter Obstarten
Obstart 2012 2021 2022 vorläufig
Pfirsische 93,0 97,4 94,3
Tafeltrauben 63,1 57,9 56,6
Bananen, frisch 0,0 0,6 0,8
Erdbeeren 96,2 97,1 97,6
Äpfel 88,2 86,8 85,4
Tabelle 5: Anteil der Einfuhr aus Drittstaaten in Prozent an der Gesamteinfuhr ausgewählter Obstarten
Obstart 2012 2021 2022 vorläufig
Pfirsische 7,0 2,6 5,7
Tafeltrauben 36,9 42,1 43,4
Bananen, frisch 100,0 99,4 99,2
Erdbeeren 3,8 2,9 2,4
Äpfel 11,8 13,2 14,6
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