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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

10.08.2023

Aktualisiert

26.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/779219.07.2023

Unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Bundesrat hat am 11. März 2022 auf Initiative der Länder Niedersachsen und Bremen mit klarer Mehrheit einen Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener beschlossen (Bundesratsdrucksache 21/22 – Beschluss). Dieser Gesetzentwurf war das breitgetragene Arbeitsergebnis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Justizminister- und der Finanzministerkonferenz. Der Entwurf des Bundesrats sieht vor, Erben durch ein neu zu errichtendes Register den Zugriff auf Informationen über ihnen unbekannte Konten und Wertpapierdepots des Erblassers zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat diesen Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes abgelehnt (Bundestagsdrucksache 20/1534), weil sie einen weitergehenden Ansatz verfolge. Sie beabsichtige, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können. Mit einer solchen Regelung sollen alle nachrichtenlosen Konten, nicht nur die von Verstorbenen, erfasst werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie weit sind die Überlegungen für einen solch weitergehenden Ansatz vorangeschritten, und wann ist mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu rechnen?

2

Welche Gemeinwohlzwecke und welche entsprechenden Gemeinwohlorganisationen sollen mit Mitteln eines solch weitergehenden Ansatzes gefördert werden?

3

Welche Kriterien mit welcher Begründung und in welchem Verfahren sind für eine Priorisierung bei der Gemeinwohlverwendung maßgebend?

4

Sollen dem Deutschen Bundestag im Rahmen seines Budgetrechts hierbei jährlich Mitwirkungsrechte eingeräumt werden?

5

Wie und durch wen soll die ordnungsgemäße und gemeinwohlorientierte Mittelverwendung überwacht und kontrolliert werden?

6

Soll dabei auch eine Prüfung stattfinden, ob die Mittel aus rechtmäßigen Quellen stammen?

7

Wie soll bei diesem Ansatz der Schutz des Eigentums der Erben gewährleistet bleiben?

8

Wie gedenkt die Bundesregierung, die Länder außerhalb des Haushaltes des Bundes zu kompensieren oder soll das Eigentum der Länder ausgleichslos entzogen werden, weil Guthaben, die dem gesetzlichen Fiskalerbrecht der Länder unterliegen, ebenfalls zur Förderung des Gemeinwohls verwendet werden sollen?

9

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich nicht eher geboten, die verfassungsrechtliche Institutsgarantie des Eigentums zugunsten der Erben mit einem Register entsprechend dem Gesetzentwurf des Bundesrats endlich zu stärken, statt diese Finanzmittel weiterhin den Kreditinstituten zu überlassen oder aber für staatlich gelenkte Zwecke und unter Außerachtlassung der originären Ansprüche der Erben einzusetzen?

Berlin, den 17. Juli 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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