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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktueller Stand der Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses an Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

02.08.2023

Aktualisiert

10.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/779319.07.2023

Aktueller Stand der Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses an Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 4. September 2022 bekannt gegeben, dass im Rahmen des dritten Entlastungspaketes alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro erhalten sollen. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger kommentierte die Entscheidung wie folgt: „Mir war es besonders wichtig, dass #Studierende und Fachschüler zusätzlich entlastet werden. Sie erhalten nun eine Einmalzahlung von 200 Euro“ (https://twitter.com/starkwatzinger/status/1566358128446283777).

Im November 2022 hat die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger die Länder zu deren Überraschung darüber informiert, dass die Auszahlung des Zuschusses über die Länder erfolgen solle und dies in einem Leistungsgesetz, das einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses für Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler ab dem 1. Januar 2023 schaffen würde, verankert werde (https://www.jmwiarda.de/2022/12/12/wann-kommt-das-geld/). Die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger kommentierte den damaligen aktuellen Stand der Arbeiten am 18. November 2022 wie folgt: „Ich freue mich, dass wir der Auszahlung von 200 Euro einen entscheidenden Schritt nähergekommen sind. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Dazu sind wir in intensiven Beratungen mit den Ländern. Wir lassen die jungen Menschen nicht alleine.“ (https://www.stark-watzinger.de/200-euro-einmalzahlung-fur-studierende-und-fachschuler).

Am 1. Dezember 2022 hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger den Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschülern in einem Fernsehinterview zwei Versprechen gegeben. Erstens: „Wenn Entlastungen passieren, dann werden die jungen Menschen immer dabei sein.“ Zweitens: „Das Tool ist schon in Arbeit, in der Konzeption, damit eben Anfang nächsten Jahres die Gelder auch bei den jungen Menschen ankommen – noch in diesem Winter.“ (https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/videos/die-sendung-vom-1-dezember-2022-100.html). Nach Verabschiedung des sogenannten Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) im Dezember 2022 wurde erhebliche Kritik seitens der Länder am Agieren der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger laut (https://www.tagesschau.de/inland/energiepauschale-studierende-101.html). Seit dem 1. Januar 2023 haben 3,6 Millionen junge Menschen in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des einmaligen Zuschusses in Höhe von 200 Euro. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde der Auszahlungszeitpunkt wie folgt terminiert: „Die Auszahlung soll zu Beginn dieses Jahres beginnen, also noch in diesem Winter.“ (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html; Stand: 6. Februar 2023).

In diesem Sinne ließ Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger am 1. Februar 2023, fast fünf Monate nach der Ankündigung der Einmalzahlung, in der Bundespressekonferenz über einen Sprecher ausrichten: „Wenn Sie rausschauen, sehen Sie, dass es noch kalt ist. Der Winter endet im März, April. Das ist so. Und dann wird das auch stehen. Sie werden es erleben. Dann machen Sie eine Berichterstattung dazu, dass das auch in den Ländern schnell und zügig umgesetzt wird und dass die rechtlichen Hürden genommen werden. Auch das ist ja notwendig. Aber die Einmalzahlung wird kommen, und zwar in einer guten Zusammenarbeit.“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-1-februar-2023-2162234).

Am 15. Februar 2023 hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger eine sog. Infokampagne zur Auszahlung der Einmalzahlung vorgestellt und dies wie folgt kommentiert: „Wir kommen der Auszahlung immer näher. Und das ist auch wichtig, denn die jungen Menschen warten darauf. Deshalb startet heute unsere Infokampagne, mit der wir auf der Webseite und in den sozialen Medien erklären, wie der Zugang zu den 200 Euro erfolgt.“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/einmalzahlung-studierende-2143736). Der vorgestellte Antragsmechanismus stieß umgehend auf Kritik (https://www.rnd.de/politik/einmalzahlung-fuer-studierende-beantragen-wann-bekomme-ich-endlich-diese-200-euro-BB4GMEUAWJGKNDNZJBDWWNDL6I.html). Der offizielle Start der Antragsplattform wurde nach Kenntnis der Fragesteller durch Zusammenbrüche der Antragsplattform sowie der BundID-Homepage geprägt (https://www.tagesspiegel.de/politik/holpriger-start-der-energiepreispauschale-fur-studierende-wir-haben-auf-eine-losung-gewartet-die-nicht-funktioniert-9506363.html). Seitdem wurden mit Stand vom 6. Juli 2023 insgesamt 2,6 Millionen Anträge bewilligt, das entspricht nach Kenntnis der Fragesteller etwa 72 Prozent der Anspruchsberichtigten. Die gesetzlich verankerte Frist zur Antragstellung läuft entsprechend § 2 EPPSG am 30. September 2023 ab.

Etwa 1 Million Anspruchsberechtigte haben bis heute noch keinen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung gestellt. Aus Sicht der Fragesteller bedarf es seitens der Bundesregierung einer fundierten Analyse der Hintergründe für die ausbleibenden Antragstellungen, um wirksam ggf. bestehende Hürden und Probleme beheben zu können. Die Fraktion der CDU/CSU hat hingegen mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung nicht weiß, wer von den Anspruchsberechtigten noch keinen Antrag gestellt hat und nach aktuellem Bekunden auch keinerlei Aktivitäten für die Sachverhaltsaufklärung plant. Die Bundesregierung äußert sich bei dieser Frage nach Wahrnehmung der Fragesteller widersprüchlich. Auf mehrfache Nachfrage der Fraktion der CDU/CSU hat die Bundesregierung im April und Mai 2023 wiederholend die Antwort gegeben, dass eine „Aufschlüsselung der angefragten Zahlen nach Fachschülerinnen und Fachschülern sowie Studierenden zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen [kann], da dies im System nicht in ad hoc abrufbarer Weise erfasst wird.“ (siehe u. a. Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6130).

Am 16. Juni 2023 teilte das BMBF hingegen erstmals mit: „Die von den Ausbildungsstätten erstellten und an die zuständigen Stellen in den Ländern übermittelten Listen auf Ebene des einzelnen Datensatzes sind verschlüsselt. Eine Entschlüsselung auf der Plattform findet erst nach Eingang eines entsprechenden Antrags statt. Die Erfassung der Art der Ausbildungsstätte ist im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (EPPSG) nicht erforderlich und deshalb im Sinne des Gebots der Datensparsamkeit nicht erfolgt. Die Länder allein haben die Übersicht über die mehr als 4 500 Ausbildungsstätten in ihrem Zuständigkeitsbereich und könnten grundsätzlich die Ausbildungsstätten nach ihrer Art aufschlüsseln. Dies wäre allerdings mit erheblichem Aufwand verbunden. In Anbetracht des bereits bestehenden Verwaltungsaufwandes aufseiten der Länder erscheint eine solche zusätzliche Auswertung angesichts der damit verbundenen Kosten sowie des erwarteten Erkenntnisgewinns in Bezug auf eine einmalige Leistung unverhältnismäßig und ist nicht geplant“ (siehe Antwort zu Frage 1 und 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7302). Die Bundesregierung kündigt ferner lediglich eine weitere Informationskampagne an, die sie ohne Kenntnis über die Zusammensetzung der Zielgruppe aufzusetzen gedenkt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele personenbezogene Daten wurden ggf. bereits in die Antragsplattform eingetragen bzw. in der Antragsplattform hinterlegt (bitte gesondert im Excel-Format für

a) Studentinnen und Studenten sowie

b) Fachschülerinnen und Fachschüler je Land tabellarisch darstellen)?

2

Wie viele Studentinnen und Studenten haben die Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses nach aktuellem Stand beantragt (bitte prozentual in Relation zur Gesamtheit aller Studierenden in Deutschland setzen)?

3

Wie viele Studentinnen und Studenten haben den 200-Euro-Zuschuss nach aktuellem Stand ausgezahlt bekommen (bitte prozentual in Relation zur Gesamtheit aller Studierenden in Deutschland setzen)?

4

Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben die Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses nach aktuellem Stand beantragt (bitte prozentual in Relation zur Gesamtheit aller Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland setzen)?

5

Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben den 200-Euro-Zuschuss nach aktuellem Stand ausgezahlt bekommen (bitte prozentual in Relation zur Gesamtheit aller Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland setzen)?

6

Wie viele Anträge wurden im Zeitraum zwischen dem 15. März 2023 und dem 15. Mai 2023 insgesamt gestellt?

7

Wie viele Anträge wurden im Zeitraum zwischen dem 16. Mai 2023 und dem 15. Juli 2023 gestellt?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung der etwa 1 Million Anspruchsberechtigten, die noch keinen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung gestellt haben?

9

Wie viel wird nach Einschätzung der Bundesregierung die angekündigte Infokampagne kosten?

10

Von wann bis wann wird die Informationskampagne gehen?

11

Wie sieht die Informationskampagne konkret aus?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung der Zielgruppe einer etwaigen Kampagne?

Hat die Bundesregierung ggf. eine Zielgruppenanalyse durchgeführt, wenn ja, was waren die Ergebnisse, und wenn nein, warum nicht?

13

Welche quantitative, messbare Zielsetzung wird die angekündigte Informationskampagne verfolgen?

Wie viele Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sollen durch die Informationskampagne zu einer Antragstellung bewegt werden?

14

Plant die Bundesregierung, ggf. aufgrund der noch ausstehenden Antragstellungen von etwa 1 Million Anspruchsberechtigten, die gesetzlich verankerte Frist, 30. September 2023, zu verlängern, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?

15

Was wird nach aktuellen Plänen der Bundesregierung mit den bis zum 30. September 2023 nicht verausgabten Mitteln der Energiepreispauschale für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler passieren?

16

Wird die Bundesregierung mit Blick auf zukünftige Hilfen die Aufschlüsselung der angefragten Zahlen nach Fachschülerinnen und Fachschülern sowie Studierenden vornehmen und eine statistische Auswertung sicherstellen?

17

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass auch die Wirkung des 200-Euro-Zuschusses, so wie vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Jens Brandenburg grundsätzlich für Förderaktivitäten des BMBF angekündigt (https://www.jmwiarda.de/2022/07/25/unsere-ambitionen-haben-sich-nicht-erledigt/), generell und regelmäßig evaluiert wird, und wann plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag hierüber ggf. zu unterrichten?

18

Plant die Bundesregierung, eine objektive und unabhängige Wirkungsanalyse des 200-Euro-Zuschusses durchzuführen?

a) Wenn ja, bis wann, und wie?

b) Wenn nein, warum nicht?

19

Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus dem Prozess „Auszahlung der Energiepreispauschale an Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler“ ggf. für künftige Maßnahmen der Bundesregierung?

20

Arbeitet die Bundesregierung ggf. am Wissenstransfer aus diesem Prozess hin zu einer schnelleren Auszahlung des BAföGs (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz), wenn ja, welche konkreten Maßnahmen des Wissenstransfers hat die Bundesregierung eingeleitet und wie sieht der weitere Zeitplan zur Umsetzung aus, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 18. Juli 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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