Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7793 –
Aktueller Stand der Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses an Studentinnen und
Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat am 4. September 2022 bekannt gegeben, dass im
Rahmen des dritten Entlastungspaketes alle Studentinnen und Studenten sowie
Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland einen einmaligen Zuschuss
in Höhe von 200 Euro erhalten sollen. Die Bundesministerin für Bildung und
Forschung Bettina Stark-Watzinger kommentierte die Entscheidung wie folgt:
„Mir war es besonders wichtig, dass #Studierende und Fachschüler zusätzlich
entlastet werden. Sie erhalten nun eine Einmalzahlung von 200 Euro“ (
https://t
witter.com/starkwatzinger/status/1566358128446283777).
Im November 2022 hat die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger
die Länder zu deren Überraschung darüber informiert, dass die Auszahlung
des Zuschusses über die Länder erfolgen solle und dies in einem
Leistungsgesetz, das einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses für
Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler ab dem
1. Januar 2023 schaffen würde, verankert werde (
https://www.jmwiarda.de/20
22/12/12/wann-kommt-das-geld/). Die Bundesbildungsministerin Bettina
Stark-Watzinger kommentierte den damaligen aktuellen Stand der Arbeiten
am 18. November 2022 wie folgt: „Ich freue mich, dass wir der Auszahlung
von 200 Euro einen entscheidenden Schritt nähergekommen sind. Wir arbeiten
mit Hochdruck an der Umsetzung. Dazu sind wir in intensiven Beratungen mit
den Ländern. Wir lassen die jungen Menschen nicht alleine.“ (
https://www.sta
rk-watzinger.de/200-euro-einmalzahlung-fur-studierende-und-fachschuler).
Am 1. Dezember 2022 hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger
den Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschülern in
einem Fernsehinterview zwei Versprechen gegeben. Erstens: „Wenn
Entlastungen passieren, dann werden die jungen Menschen immer dabei sein.“
Zweitens: „Das Tool ist schon in Arbeit, in der Konzeption, damit eben
Anfang nächsten Jahres die Gelder auch bei den jungen Menschen ankommen –
noch in diesem Winter.“ (
https://www.daserste.de/information/politik-weltges
chehen/mittagsmagazin/videos/die-sendung-vom-1-dezember-2022-100.html).
Nach Verabschiedung des sogenannten Studierenden-
Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) im Dezember 2022 wurde erhebliche Kritik seitens der
Länder am Agieren der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger
laut (
https://www.tagesschau.de/inland/energiepauschale-studierende-10
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7971
20. Wahlperiode 02.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
2. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1.html). Seit dem 1. Januar 2023 haben 3,6 Millionen junge Menschen in
Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des einmaligen
Zuschusses in Höhe von 200 Euro. Auf der Homepage des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF) wurde der Auszahlungszeitpunkt wie
folgt terminiert: „Die Auszahlung soll zu Beginn dieses Jahres beginnen, also
noch in diesem Winter.“ (
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-eur
o-einmalzahlung-fuer-studierende.html; Stand: 6. Februar 2023). In diesem
Sinne ließ Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger am 1. Februar
2023, fast fünf Monate nach der Ankündigung der Einmalzahlung, in der
Bundespressekonferenz über einen Sprecher ausrichten: „Wenn Sie rausschauen,
sehen Sie, dass es noch kalt ist. Der Winter endet im März, April. Das ist so.
Und dann wird das auch stehen. Sie werden es erleben. Dann machen Sie eine
Berichterstattung dazu, dass das auch in den Ländern schnell und zügig
umgesetzt wird und dass die rechtlichen Hürden genommen werden. Auch das ist ja
notwendig. Aber die Einmalzahlung wird kommen, und zwar in einer guten
Zusammenarbeit.“ (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressek
onferenzen/regierungspressekonferenz-vom-1-februar-2023-2162234).
Am 15. Februar 2023 hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger
eine sog. Infokampagne zur Auszahlung der Einmalzahlung vorgestellt und
dies wie folgt kommentiert: „Wir kommen der Auszahlung immer näher. Und
das ist auch wichtig, denn die jungen Menschen warten darauf. Deshalb startet
heute unsere Infokampagne, mit der wir auf der Webseite und in den sozialen
Medien erklären, wie der Zugang zu den 200 Euro erfolgt.“ (
https://www.bun
desregierung.de/breg-de/suche/einmalzahlung-studierende-2143736). Der
vorgestellte Antragsmechanismus stieß umgehend auf Kritik (
https://www.rn
d.de/politik/einmalzahlung-fuer-studierende-beantragen-wann-bekomme-ich-e
ndlich-diese-200-euro-BB4GMEUAWJGKNDNZJBDWWNDL6I.html). Der
offizielle Start der Antragsplattform wurde nach Kenntnis der Fragesteller
durch Zusammenbrüche der Antragsplattform sowie der BundID-Homepage
geprägt (
https://www.tagesspiegel.de/politik/holpriger-start-der-energiepreispa
uschale-fur-studierende-wir-haben-auf-eine-losung-gewartet-die-nicht-funktio
niert-9506363.html). Seitdem wurden mit Stand vom 6. Juli 2023 insgesamt
2,6 Millionen Anträge bewilligt, das entspricht nach Kenntnis der Fragesteller
etwa 72 Prozent der Anspruchsberichtigten. Die gesetzlich verankerte Frist zur
Antragstellung läuft entsprechend § 2 EPPSG am 30. September 2023 ab.
Etwa 1 Million Anspruchsberechtigte haben bis heute noch keinen Antrag auf
Auszahlung der Einmalzahlung gestellt. Aus Sicht der Fragesteller bedarf es
seitens der Bundesregierung einer fundierten Analyse der Hintergründe für die
ausbleibenden Antragstellungen, um wirksam ggf. bestehende Hürden und
Probleme beheben zu können. Die Fraktion der CDU/CSU hat hingegen mit
Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung nicht weiß,
wer von den Anspruchsberechtigten noch keinen Antrag gestellt hat und nach
aktuellem Bekunden auch keinerlei Aktivitäten für die Sachverhaltsaufklärung
plant. Die Bundesregierung äußert sich bei dieser Frage nach Wahrnehmung
der Fragesteller widersprüchlich. Auf mehrfache Nachfrage der Fraktion der
CDU/CSU hat die Bundesregierung im April und Mai 2023 wiederholend die
Antwort gegeben, dass eine „Aufschlüsselung der angefragten Zahlen nach
Fachschülerinnen und Fachschülern sowie Studierenden zum jetzigen
Zeitpunkt nicht erfolgen [kann], da dies im System nicht in ad hoc abrufbarer
Weise erfasst wird.“ (siehe u. a. Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/6130).
Am 16. Juni 2023 teilte das BMBF hingegen erstmals mit: „Die von den
Ausbildungsstätten erstellten und an die zuständigen Stellen in den Ländern
übermittelten Listen auf Ebene des einzelnen Datensatzes sind verschlüsselt. Eine
Entschlüsselung auf der Plattform findet erst nach Eingang eines
entsprechenden Antrags statt. Die Erfassung der Art der Ausbildungsstätte ist im Rahmen
der Umsetzung des Gesetzes zur Zahlung einer einmaligen
Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie
Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines
mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (EPPSG) nicht
erforderlich und deshalb im Sinne des Gebots der Datensparsamkeit nicht
erfolgt. Die Länder allein haben die Übersicht über die mehr als 4 500
Ausbildungsstätten in ihrem Zuständigkeitsbereich und könnten grundsätzlich die
Ausbildungsstätten nach ihrer Art aufschlüsseln. Dies wäre allerdings mit
erheblichem Aufwand verbunden. In Anbetracht des bereits bestehenden
Verwaltungsaufwandes aufseiten der Länder erscheint eine solche zusätzliche
Auswertung angesichts der damit verbundenen Kosten sowie des erwarteten
Erkenntnisgewinns in Bezug auf eine einmalige Leistung unverhältnismäßig
und ist nicht geplant“ (siehe Antwort zu Frage 1 und 2 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/7302). Die Bundesregierung kündigt ferner
lediglich eine weitere Informationskampagne an, die sie ohne Kenntnis über die
Zusammensetzung der Zielgruppe aufzusetzen gedenkt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nachdem am 3. September 2022 der Koalitionsausschuss das
Entlastungspaket III beschlossen hatte, begannen umgehend die Abstimmungen mit den
Ländern. In Sitzungen am 8. September 2022 und am 6. Oktober 2022 informierte
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Länder in
Sitzungen der Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland (KMK) über die Planungen zur Umsetzung. Anfang
November wurde auf Wunsch der Länder eine gemeinsame Plattform angeboten,
am 18. November 2022 erfolgte der Kabinettsbeschluss im
Gesetzgebungsverfahren, am 24. November 2022 die erste Lesung, am 1. Dezember 2022 die
zweite und dritte Lesung, am 16. Dezember 2022 passierte der Entwurf den
Bundesrat, sodass das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen
Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie
Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines
mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-
Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) am 21. Dezember 2022 in Kraft treten
konnte.
Die KMK hatte sich auf einen einheitlichen Starttermin für die Antragsstellung
ab Mitte März 2023 und eine vorgeschaltete Pilotphase ab der 9.
Kalenderwoche 2023 verständigt. Aus Sicht der Bundesregierung war im Sinne der
Antragsberechtigten ein frühestmöglicher Starttermin zu bevorzugen, auch wenn
der Starttermin dann nicht unbedingt länderübergreifend einheitlich gewesen
wäre. Nach einer Pilotphase ab 28. Februar 2023 an ausgewählten
Ausbildungsstätten in fünf Ländern konnte die Energiepreispauschale ab dem
15. März 2023 bundesweit beantragt werden. Angesichts der vielen an dem
Prozess beteiligten Akteure, der umfangreichen zu bewältigenden rechtlichen
und technischen Herausforderungen und großem öffentlichem Druck ist dies
eine beachtliche Pionierleistung.
Die Energiepreispauschale hatte einen fulminanten Start, die Plattform einmal-
zahlung200.de konnte enorm hohe Antragszahlen bewältigen: Am 15. März
2023 wurden 264 819 Anträge erfolgreich eingereicht, am 16. März 2023
waren es 321 841. Nach sechs Tagen war ein gutes Drittel der Anträge von rund
3,55 Mio. Antragsberechtigten digital eingereicht und bewilligt. Drei Wochen
nach dem Start des bundesweiten Verfahrens hatten über 50 Prozent der
Anspruchsberechtigten das Geld auf dem Konto. Inzwischen haben knapp
2,68 Millionen Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler und damit
75,4 Prozent der Antragsberechtigten die 200 Euro erhalten. Die Bewilligung
dauert aktuell durchschnittlich zwei Minuten, die Antragstellenden erhalten in
der Regel ihre Einmalzahlung innerhalb weniger Tage auf ihr Konto. Damit
wurde erstmals erfolgreich ein Instrument geschaffen, das eine unbürokratische
und schnelle Direktzahlung an einen heterogenen Berechtigtenkreis ermöglicht.
Die Zahl der Antragsberechtigten ist mit gut 3,55 Millionen Personen höher, als
dies im Vorhinein geschätzt worden war. Die höhere Zahl an Berechtigten
ergibt sich dadurch, dass die Länder mehr Ausbildungsstätten für die
Antragstellung melden und das BMBF in Abwägungsfällen großzügig entscheidet.
Die Antragsberechtigten haben die notwendigen Informationen über das
Verfahren bzw. die Berechtigung zur Antragstellung unaufgefordert von ihrer
Ausbildungsstätte erhalten. Aufgrund der großen öffentlichen Aufmerksamkeit und
der umfangreichen Informationen über die Webseite
www.einmalzahlung20
0.de und die Informationskanäle des BMBF seit Februar 2023 sowie durch
Aktivitäten der zuständigen Stellen vor Ort waren sie optimal auf den
bundesweiten Start der Plattform vorbereitet und konnten ihren Antrag sogleich
einreichen. Zudem steht Interessierten über den gesamten Antragszeitraum ein
umfangreiches Unterstützungsangebot für Fragen zu Berechtigung und
Antragstellung, einschließlich technischer Fragen, zur Verfügung. Die erneute
Aktivierungskampagne, die von 22. Juni bis 21. Juli 2023 in den sozialen Medien und
in vielen Online-Publikationen lief, erreichte zudem mehrere Millionen
Sichtkontakte. Es gibt also kein Informationsdefizit über die Berechtigung oder den
Zugang zur Antragsplattform für die Energiepreispauschale. Der
Antragszeitraum läuft bis Ende September 2023. Wöchentlich werden weiterhin mehrere
Tausend Anträge gestellt, bearbeitet und ausgezahlt.
Es ist zu vermuten, dass das Interesse an der Energiepreispauschale bei denen,
die sie noch nicht beantragt haben, nicht so groß ist, und dass diejenigen, die
besonders stark auf die Einmalzahlung angewiesen waren, diese zeitnah nach
Freischaltung des Antragsportals beantragt haben. Ein Teil der Berechtigten
steht zudem neben Ausbildung oder Studium bereits in einem
Beschäftigungsverhältnis und hat ggf. auch schon von der Einmalzahlung für Erwerbstätige
profitiert. Ein Doppelbezug schließt sich rechtlich zwar nicht aus, ggf. nehmen
Personen aber dennoch Abstand von der Beantragung der
Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler.
Aktuelle Informationen zu Antragszahlen und Auszahlungsvolumen sind der
Webseite einmalzahlung200.de zu entnehmen.
1. Wie viele personenbezogene Daten wurden ggf. bereits in die
Antragsplattform eingetragen bzw. in der Antragsplattform hinterlegt (bitte
gesondert im Excel-Format für
a) Studentinnen und Studenten sowie
b) Fachschülerinnen und Fachschüler je Land
tabellarisch darstellen)?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Es wurden 3 554 504 Zugangscode-Datensätze in der Plattform hinterlegt
(Stand: 2. August 2023, 7 Uhr).
Diese Zahl ist geringer als der in der Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/7302 übermittelte Wert, da die von den Ausbildungsstätten
hinterlegten, überholten Listen zwischenzeitlich bereinigt wurden.
Eine Aufschlüsselung der angefragten Zahlen nach Studierenden sowie
(Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschülern erfolgt aus den in der Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/7302 genannten Gründen nicht.
2. Wie viele Studentinnen und Studenten haben die Auszahlung des 200-
Euro-Zuschusses nach aktuellem Stand beantragt (bitte prozentual in
Relation zur Gesamtheit aller Studierenden in Deutschland setzen)?
3. Wie viele Studentinnen und Studenten haben den 200-Euro-Zuschuss
nach aktuellem Stand ausgezahlt bekommen (bitte prozentual in Relation
zur Gesamtheit aller Studierenden in Deutschland setzen)?
4. Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben die Auszahlung des
200-Euro-Zuschusses nach aktuellem Stand beantragt (bitte prozentual in
Relation zur Gesamtheit aller Fachschülerinnen und Fachschüler in
Deutschland setzen)?
5. Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben den 200-Euro-
Zuschuss nach aktuellem Stand ausgezahlt bekommen (bitte prozentual in
Relation zur Gesamtheit aller Fachschülerinnen und Fachschüler in
Deutschland setzen)?
Die Fragen 2 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Bislang wurden insgesamt 2 682 306 Anträge gestellt (Stand: 2. August 2023,
7 Uhr). Eine Auszahlung erfolgte an 2 679 942 Personen (Stand: 2. August
2023, 7 Uhr). Im Verhältnis zur Anzahl der derzeit in der Plattform für
anspruchsberechtigte Personen hinterlegten Zugangscode-Datensätze von circa
3,55 Millionen haben damit seit dem Startzeitpunkt des Antragsverfahrens am
15. März 2023 knapp 75,5 Prozent Studierenden sowie (Berufs-)
Fachschülerinnen und Fachschülern den Antrag gestellt und circa 75,4 Prozent die Zahlung
erhalten (Stand: 2. August 2023, 7 Uhr). Zur Aufschlüsselung der angefragten
Zahlen nach Studierenden sowie (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschülern
wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. Wie viele Anträge wurden im Zeitraum zwischen dem 15. März 2023
und dem 15. Mai 2023 insgesamt gestellt?
7. Wie viele Anträge wurden im Zeitraum zwischen dem 16. Mai 2023 und
dem 15. Juli 2023 gestellt?
Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Zeitraum vom 15. März 2023 bis einschließlich 15. Mai 2023 wurden
insgesamt 2 457 580 Anträge gestellt. Im Zeitraum vom 16. Mai 2023 bis
einschließlich 15. Juli 2023 wurden insgesamt 103 417 Anträge gestellt.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Zusammensetzung der etwa 1 Million Anspruchsberechtigten, die noch keinen Antrag
auf Auszahlung der Einmalzahlung gestellt haben?
Die Energiepreispauschale, die nach einer Pilotphase ab dem 28. Februar 2023
seit dem 15. März 2023 bundesweit beantragt werden kann, hatte einen
fulminanten Start: Ende März 2023 war die Einmalzahlung bereits an die Hälfte aller
Berechtigten ausgezahlt. Inzwischen haben knapp 2,68 Millionen und damit
mehr als drei Viertel die 200 Euro Energiepreispauschale erhalten.
Dies ist ein sehr gutes Ergebnis und zeugt davon, dass die Antragstellung in der
Breite erfolgt und das Verfahren niedrigschwellig angelegt ist. Auch die
durchschnittliche Zeitdauer von aktuell zwei Minuten zwischen Antragstellung und
Bewilligung sowie der Geldeingang bei den Berechtigten innerhalb von in der
Regel 48 Stunden sprechen für die geglückte Umsetzung eines schlanken und
unbürokratischen Verfahrens.
Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, ist die Anzahl der Berechtigten
wegen der Bereinigung von Listen geringer als in der Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
auf Bundestagsdrucksache 20/7302 dargestellt. Gleichzeitig läuft die
Antragstellung weiter. So ergibt sich aktuell die Zahl von ca. 872 000 Berechtigten,
die bisher keinen Antrag gestellt haben. Da die Umsetzung nach dem Prinzip
der Datensparsamkeit erfolgt ist, liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse über individuelle Merkmale der Antragstellenden vor.
Wie auch bei anderen staatlichen Leistungen werden nicht alle Berechtigten
diese tatsächlich in Anspruch nehmen. Die Gründe hierfür sind stets divers und
lassen sich oft nur anhand der jeweils individuellen Umstände begründen. Es
besteht keine Pflicht, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das
entscheidende Qualitätsmerkmal der Einmalzahlung ist nicht die vollständige
Verteilung staatlicher Mittel, sondern der niedrigschwellige Zugang für alle, die
diese Hilfe benötigen.
9. Wie viel wird nach Einschätzung der Bundesregierung die angekündigte
Infokampagne kosten?
Die Kosten der Informationskampagne betragen 89 243,33 Euro.
10. Von wann bis wann wird die Informationskampagne gehen?
Die Aktivierungskampagne lief vom 22. Juni bis zum 21. Juli 2023. Die für die
Kampagne konzipierten Mediakits können über die Laufzeit der Kampagne
hinaus genutzt werden.
11. Wie sieht die Informationskampagne konkret aus?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Zusammensetzung der Zielgruppe einer etwaigen Kampagne?
Hat die Bundesregierung ggf. eine Zielgruppenanalyse durchgeführt,
wenn ja, was waren die Ergebnisse, und wenn nein, warum nicht?
13. Welche quantitative, messbare Zielsetzung wird die angekündigte
Informationskampagne verfolgen?
Wie viele Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sollen
durch die Informationskampagne zu einer Antragstellung bewegt
werden?
Die Fragen 11 bis 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
Ziel der Aktivierungskampagne war es, Berechtigte nochmals auf die
Möglichkeit der Antragstellung hinzuweisen und so die Zahl der Antragstellenden
deutschlandweit weiter auszuschöpfen.
Die Zielgruppen waren Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und
Fachschüler. Um diese über soziale Netzwerke zu erreichen, wurden über Facebook und
Instagram Anzeigen geschaltet. Außerdem wurden Anzeigen in Großformaten
über Vermarkter auf Websites (Display Ad) geschaltet. Hierfür wurden griffige
Anzeigenformate (Story/Reel, Feed, Wallpaper) produziert.
Insgesamt konnten auf Facebook und Instagram fast 2,3 Millionen einzelne
Userinnen und User angesprochen werden, die über 5,3 Millionen
Sichtkontakte und 166 000 Klicks generierten. Über die Anzeigen auf Websites wurden
15 Millionen Sichtkontakte und 34 000 Klicks generiert.
Darüber hinaus wurden die im Rahmen der Kampagne erstellten Mediakits
auch den zuständigen Stellen auf Länderseite zur Verfügung gestellt, sodass
z. B. auch Studierendenwerke aktiv auf die Antragsmöglichkeit hingewiesen
haben. Auch das BMBF war über seine Social-Media-Kanäle aktiv.
Während der Laufzeit der Kampagne haben 62 789 Antragsberechtigte einen
Antrag gestellt. Der relative wöchentliche Rückgang der Antragszahlen im
Vergleich zur jeweiligen Vorwoche war im Schnitt geringer als in den Wochen seit
Beginn der bundesweiten Antragstellung.
14. Plant die Bundesregierung, ggf. aufgrund der noch ausstehenden
Antragstellungen von etwa 1 Million Anspruchsberechtigten, die gesetzlich
verankerte Frist, 30. September 2023, zu verlängern, wenn ja, bis wann, und
wenn nein, warum nicht?
Die Zahl der Anspruchsberechtigten, die noch keinen Antrag gestellt haben,
beträgt ca. 872 000. Angesichts der breiten medialen Berichterstattung und der
Kampagnen zu Beginn der Antragsphase und im Juni/Juli 2023 geht die
Bundesregierung davon aus, dass alle Antragsberechtigten Kenntnis über die
Möglichkeit der Antragstellung haben. Sie haben ausreichend Zeit, diese
Möglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Frist bis zum 30. September 2023
wahrzunehmen. Sollten sie dies nicht tun, hat die Bundesregierung keine Handhabe und
respektiert diese Entscheidung. Deshalb plant die Bundesregierung nicht, die
Frist zu verlängern.
15. Was wird nach aktuellen Plänen der Bundesregierung mit den bis zum
30. September 2023 nicht verausgabten Mitteln der
Energiepreispauschale für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler passieren?
Die Ausgabeermächtigung zugunsten der Energiepreispauschale unterliegt der
Zweckbindung im Haushaltsgesetz und dem allgemeinen Grundsatz der
Jährlichkeit des Bundeshaushalts, der Ausdruck der Dispositionshoheit des
parlamentarischen Haushaltsgesetzgebers ist.
16. Wird die Bundesregierung mit Blick auf zukünftige Hilfen die
Aufschlüsselung der angefragten Zahlen nach Fachschülerinnen und
Fachschülern sowie Studierenden vornehmen und eine statistische
Auswertung sicherstellen?
Aktuell sind keine Hilfen geplant, die sich an Studierende sowie
Fachschülerinnen und Fachschüler richten und über zuständige Stellen in den Ländern
abgewickelt werden sollen, die dafür von den Ausbildungsstätten Auskünfte zu den
Berechtigten erfassen. Auch in Zukunft wird das Gebot der Datensparsamkeit
Berücksichtigung finden.
17. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass auch die Wirkung des
200-Euro-Zuschusses, so wie vom Parlamentarischen Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Jens Brandenburg
grundsätzlich für Förderaktivitäten des BMBF angekündigt (
https://ww
w.jmwiarda.de/2022/07/25/unsere-ambitionen-haben-sich-nicht-erled
igt/), generell und regelmäßig evaluiert wird, und wann plant die
Bundesregierung, den Deutschen Bundestag hierüber ggf. zu unterrichten?
18. Plant die Bundesregierung, eine objektive und unabhängige
Wirkungsanalyse des 200-Euro-Zuschusses durchzuführen?
a) Wenn ja, bis wann, und wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 18b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Energiepreispauschale ist angesichts der einmaligen Auszahlung an
potenziell 3,55 Millionen Berechtigte in Höhe von 200 Euro, wie es auch die
Bezeichnung „Einmalzahlung“ ausdrückt, singulär. Als dauerhaftes Instrument,
das eine regelmäßige Evaluierung erforderte, ist sie nicht geplant.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der „Studierendenbefragung in
Deutschland: 22. Sozialerhebung – Die wirtschaftliche und soziale Lage der
Studierenden in Deutschland 2021“ am 24. Mai 2023 wurde zudem eine vom
Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung in Auftrag
gegebene, objektive und unabhängige Untersuchung zu inflationsbedingten
Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Studierenden veröffentlicht und auf
der Website des BMBF verlinkt. Darin konstatieren die Autoren und die
Autorin für sog. Fokus-Typ-Studierende: „Die Energiepreispauschale für
Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler von 200 Euro senkt die
Mehrkostenbelastung im Jahr 2023 und führt dadurch zu einer geringeren individuellen
Inflationsrate. Die Inflationsrate von 6,1 Prozent kann durch die Transferzahlung
um 1,8 Prozentpunkte auf 4,3 Prozent reduziert werden.“
19. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus dem Prozess „Auszahlung
der Energiepreispauschale an Studierende und Fachschülerinnen und
Fachschüler“ ggf. für künftige Maßnahmen der Bundesregierung?
20. Arbeitet die Bundesregierung ggf. am Wissenstransfer aus diesem
Prozess hin zu einer schnelleren Auszahlung des BAföGs
(Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz), wenn ja, welche
konkreten Maßnahmen des Wissenstransfers hat die Bundesregierung
eingeleitet und wie sieht der weitere Zeitplan zur Umsetzung aus, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19 und 20 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nach dem
Onlinezugangsgesetz (OZG) handelt es sich sowohl bei der Energiepreispauschale als
auch bei BAföG Digital um OZG-Umsetzungsprojekte, welche nach dem
Einer-für-Alle-Prinzip umgesetzt wurden. Grundlage der Umsetzung nach dem
Einer-für-Alle-Prinzip ist das Tandem aus federführendem Land und
federführendem Ressort, welche gemeinsam die operative Umsetzung koordinieren.
Einer-für-Alle bedeutet, dass ein Land (hier Sachsen-Anhalt) die Leistung für
alle Länder digital umsetzt und anderen Ländern zur Nachnutzung zur
Verfügung stellt. Jede OZG-Leistung ist Teil eines Themenfeldes, welches durch ein
Bundesressort federführend betreut wird; in diesem Fall handelt es sich um das
Themenfeld Bildung, welches durch das BMBF betreut wird. Die
übergreifende Koordinierung der OZG-Umsetzung nach dem Einer-für-Alle-Prinzip liegt
beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Die
Energiepreispauschale ist dabei ein Projekt, das im besonderen Fokus der Bundesregierung
liegt („Fokusleistung“).
Sowohl aus der Umsetzung der Energiepreispauschale als auch von BAföG
Digital lassen sich Lehren für die weitere Digitalisierung von (neuen)
Verwaltungsleistungen ziehen: Das Tandem aus federführendem Ressort und Land in
Kombination mit dem Einer-für-Alle-Prinzip hat sich bei der Umsetzung der
Energiepreispauschale als äußerst wirksam gezeigt. Durch das Einer-für-Alle-
Prinzip konnte die entwickelte Leistung durch alle Länder nachgenutzt werden.
Damit ist die Energiepreispauschale ein gutes Beispiel, wie auch zukünftig
(neue) Verwaltungsleistungen digitalisiert werden können.
Durch den besonderen Fokus der Bundesregierung und die durch das BMI
initiierten Austauschformate im Rahmen der Fokusleistungen ist die Weitergabe
von Erkenntnissen der Umsetzung sichergestellt. Die bisherigen
ressortübergreifenden Erkenntnisse im Zusammenhang mit OZG-Projekten sind zudem in
den Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes („OZGÄndG“) eingeflossen.
Trotz des gemeinsamen Rahmens für die Umsetzung der Digitalisierung
handelt es sich bei Energiepreispauschale und BAföG Digital um grundsätzlich
anders gelagerte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Während es
sich bei der Energiepreispauschale um ein vollautomatisiertes Massenverfahren
handelt, das bei der Antragstellung nur weniger Angaben bedarf und allen
Antragsberechtigten einmalig in gleicher Höhe zusteht, ist der Anspruch auf
BAföG von einer Vielzahl von Voraussetzungen abhängig und bedarf einer
Einzelfallprüfung. Maßnahmen zur Vereinfachung dieser Voraussetzungen werden
derzeit geprüft.
Unabhängig davon ist die Energiepreispauschale, die innerhalb kürzester Zeit
die direkte Auszahlung von Mitteln von der Bundesregierung an eine Vielzahl
von Antragsberechtigten ermöglichte, eine Pionierleistung, die für
Direktzahlungen in anderen Zusammenhängen als Vorbild dienen kann.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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