Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7819 –
Personalentwicklung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und nachgeordneten Behörden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
hat in den letzten 17 Jahren eine bewegte Geschichte erlebt. Im Schnitt
blieben die benannten Bundesministerinnen nur für etwas mehr als zwei Jahre im
Amt. Seit 2015 gab es sechs Bundesministerinnen für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend. Mit jedem Wechsel gingen oft auch personelle
Veränderungen einher, sei es durch eine neue Schwerpunktsetzung der neuen
Bundesministerin oder durch zusätzliche neue Aufgabenbereiche wie z. B. im
Jahr 2011, als das Bundesamt für den Zivildienst umgestaltet wurde zum
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Die Ausgaben für Personalkosten nur im BMFSFJ sind seit 2005 massiv
angestiegen. So wurde im Bundeshaushalt 2005 noch 12 550 000 Euro für die
Bezüge der Beamtinnen und Beamten veranschlagt, im Haushaltsentwurf für
2024 sind es inzwischen 38 165 000 Euro.
Des Weiteren sind in den letzten Jahren weitere Bundesämter bzw.
Bundeszentralen, die in der Verantwortung des BMFSFJ liegen, hinzugekommen.
Dazu gehören neben dem BAFzA auch die Bundeszentrale für Kinder- und
Jugendmedienschutz (BzKJ), die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
(ADS) und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs. Auch befinden sich inzwischen diverse Stiftungen wie z. B. die
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie die Bundesstiftung
Gleichstellung unter dem Dach des BMFSFJ. Und auch für diese Behörden
stellt sich die Frage nach der Personalentwicklung der letzten Jahre.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regie-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8035
20. Wahlperiode 14.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 11. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185,
(250)).
Die vorliegende Kleine Anfrage beinhaltet 50 Einzelfragen, die detaillierte
Auskünfte – teilweise über einen Zeitraum von bis zu 18 Jahren – über die
Personalentwicklung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) und dessen Geschäftsbereiche (Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Bundeszentrale für Kinder- und
Jugendmedienschutz (BzKJ), Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS),
Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
(UBSKM) sowie Stiftungen (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
(DSEE) und Bundesstiftung Gleichstellung) begehren. Aus Sicht der
Bundesregierung liegt angesichts des Umfangs und der Detailtiefe der hier gestellten
Fragen teilweise eine administrativen Überkontrolle vor.
2. Die Fragen 1 bis 5, 8 bis 12, 16 bis 19, 23 bis 26 und 30 bis 33 können
hinsichtlich der Angaben zum Zeitraum der Jahre 2005/2006/2011 bis 2020
nicht mit zumutbarem Aufwand bewältigt werden.
Auch wenn in Bezug auf Daten zu Sachverhalten früherer Legislaturperioden
ggf. ein Informationsbedürfnis bestehen sollte, sind die diesbezüglichen
Informationen nicht über das neue Personalverwaltungssystem PVSPlus
elektronisch auswertbar. Das Altsystem (EPOS) wurde deaktiviert. Die
Datenmigration erfolgte zum Jahreswechsel 2021 zu 2022. Eine Auswertung von Daten
vor der Datenmigration müsste durch händische Auswertungen der
Geschäftsverteilungspläne (Zahl der Beschäftigten nach Abteilungen, Standorten,
Geschlecht), der Stellenbesetzungsliste sowie des Stellenplans (Befristungen,
Tarif- und Besoldungsgruppen) erfolgen. Diese Auswertungen für das BMFSF,
das BAFzA, die BzKJ, die ADS und die UBSKM von den Daten aller
Beschäftigten pro Jahr auf Grundlage der Geschäftsverteilungspläne, der
Stellenbesetzungslisten sowie der Stellenpläne nähme bei den befassten Arbeitseinheiten
einen Aufwand von mindestens 12 Stunden Zeit je HHJ in Anspruch. Dies
bedeutet für die händische Auswertung der Jahre 2005 bis 2020 (16 Jahre) einen
Aufwand von mindestens 192 Stunden. Der hohe Zeitaufwand ergibt sich
daraus, dass die Daten aller Beschäftigten nach Schwerpunkten, Standorten,
Geschlecht, Tarif- und Besoldungsgruppen, etc. händisch verarbeitet und
ausgewertet werden müssten (Umfang der Datensätze mindestens im fünfstelligen
Bereich). Ein solch hoher zusätzlicher Aufwand würde die fristgerechte
Erledigung der Fachaufgaben des Arbeitsbereichs gefährden. Auch die gewährte
Fristverlängerung führt zu keinem anderen Ergebnis.
3. Auf die Fragen 3, 10, 17, 24 und 31 wird aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam eingegangen und auf die entsprechenden Antworten des
Geschäftsbereichs zu den Fragen 1, 8, 16, 23 und 30 verwiesen. Diese Antworten
enthalten die Verteilung der Gesamtzahl der (Plan-)Stellen auf die Struktureinheiten
und Schwerpunktthemen. Die grundsätzliche Verteilung der Entgelt- und
Besoldungsgruppen lässt sich zu den jeweiligen Haushaltsjahren aus den
Haushaltsplänen entnehmen und sind somit öffentlich zugänglich.
Eine weitergehende Untergliederung nach den einzelnen Besoldungs- und
Entgeltgruppen stellt einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand dar,
weshalb eine diesbezügliche Antwort nicht übermittelt werden kann. Wie
bereits oben unter 2. erläutert, müssten händische Auswertungen der
Geschäftsverteilungspläne, der Stellenbesetzungslisten sowie der Stellenpläne (Tarif- und
Besoldungsgruppen) der letzten Jahre (2021 bis 2023) erfolgen.
Diese Auswertungen, bei denen bis zu ca. 2 500 Beschäftigte im gesamten
Geschäftsbereich pro Jahr im Abgleich von Geschäftsverteilungsplan (Angabe zur
organisatorischen Zuordnung) und Stellenbesetzungsliste (Angabe zu Entgelt-
und Besoldungsgruppen) zuzuordnen wären, nähme bei den befassten
Arbeitseinheiten pro auszuwertendes Haushaltsjahr etwa 10 Stunden Arbeitszeit in
Anspruch, sofern man für vier Zuordnungen 1 Minute veranschlagt. Dabei wären
beim BMFSFJ und der BzKJ 16 Jahre, beim BAFzA 10 Jahre, sowie bei der
ADS und UBSKM 15 Jahre auszuwerten. Selbst bei der Reduzierung auf den
Betrachtungszeitraum der Legislaturperiode bedeutet das für die händische
Auswertung der Listen in den Jahren 2021 bis 2023 einen Aufwand von
mindestens 30 Stunden. Der hohe Zeitaufwand ergibt sich daraus, dass die Daten
aller Beschäftigten nach Abteilungen und Schwerpunkten sowie Tarif- und
Besoldungsgruppen händisch verarbeitet und ausgewertet werden müssten. Ein
solch hoher zusätzlicher Aufwand würde die fristgerechte Erledigung der
Fachaufgaben des Arbeitsbereichs gefährden. Auch die gewährte Fristverlängerung
führt zu keinem anderen Ergebnis.
4. Auf die Beantwortung der Fragen 4, 11, 18, 25 und 32 wird aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam eingegangen. Die Auswertung des non-
binären Geschlechts ist im Personalverwaltungssystem PVSplus nicht möglich. In
PVSPlus kann lediglich nach den Personenstandsmerkmalen männlich,
weiblich und divers unterschieden und ausgewertet werden. Die Auswertung nach
„divers“ verlief in allen Fällen ergebnislos.
5. Auf die Beantwortung der Fragen 5, 12, 19, 26, 33, 40 und 47 wird aufgrund
des Sachzusammenhangs gemeinsam eingegangen. Die Beantwortung dieser
Fragen nach dem Migrationshintergrund von Beschäftigten ist unmöglich, da
diese Daten nicht erfasst werden. Eine Abfrage nach dem
Migrationshintergrund von Bewerberinnen und Bewerbern und vom Bestandspersonal findet
nicht statt.
6. Auf die Beantwortung der Fragen 6, 14, 28, 35 und 49 wird aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam eingegangen. Eine vollständige
Beantwortung dieser Fragen ist mit zumutbarem Aufwand nicht zu bewältigen. Denn die
Angaben, wie viele Personen unmittelbar zuvor nicht in dem jeweiligen
Geschäftsbereich oder einer anderen Behörde des Bundes beschäftigt waren, ist
nur anhand der Auswertungen der Lebensläufe aus den Personalakten zu
ermitteln.
Diese Personalaktenauswertung nähme bei der befassten Arbeitseinheit
mindestens einen Aufwand von 5 Minuten pro Personalakte in Anspruch. Dies
bedeutet für die händische Auswertung von etwas mehr als 200 Lebensläufen
beim BMFSFJ einen Aufwand von mindestens 16 Stunden. Beim BAFzA wäre
die Zahl der zu sichtenden und auszuwertenden Lebensläufe und damit auch
der Zeitaufwand nochmal höher. Ein solch hoher zusätzlicher Aufwand würde
die fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben der jeweiligen Arbeitsbereiche
der Geschäftsbereiche gefährden. Auch die gewährte Fristverlängerung führt zu
keinem anderen Ergebnis.
7. Um eine Vergleichbarkeit der Daten und Einheitlichkeit im Rahmen der
Koordinierung zu ermöglichen, wurden hier die festen Stichtage 31. Dezember
2021, 31. Dezember 2022 und der 30. Juni 2023 verwendet. Soweit es mit
zumutbarem Verwaltungsaufwand möglich war, wurde auf weiter zurückliegende
Datengrundlagen zurückgegriffen. Es wurden die zur Verfügung stehenden
bzw. in der Beantwortungsfrist recherchierbaren Informationen herangezogen.
Auch die Fristverlängerung hat zu keinem anderen Ergebnis geführt, da mit
dem vorhandenen Personal und Ressourcen die Aufgabenerfüllung in anderen
Bereichen ggf. über Wochen gefährdet gewesen wäre und eine mit dem
Rechtsstaatsprinzip widersprechende Verzögerung bei der Wahrnehmung der
zugewiesenen Aufgabe einträte. Um die Wahrnehmung der zugewiesenen Aufgaben
nicht zu gefährden, kann die Antwort zu einigen Fragen (siehe dazu im
Einzelnen die jeweiligen Antworten) nur auf die zur Verfügung stehenden bzw. in der
Beantwortungsfrist recherchierbaren Informationen gestützt werden.
1. Wie hat sich die Zahl der Stellen im Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend entwickelt (bitte pro Jahr seit 2005 mit den
jeweiligen Abteilungen und Schwerpunktthemen, Planstellen und
befristete Stellen sowie Befristungsgrund aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Stellenanzahl seit dem Jahr 2005 lässt sich aus den
Haushaltsplänen der jeweiligen Haushaltsjahre entnehmen und wird daher nicht
gesondert aufgeführt. In der nachfolgenden Tabelle sind der Fragestellung
entsprechend die (Plan-)Stellen nach den Haushaltsplänen der Haushaltsjahre
2021, 2022 und 2023 nach Struktureinheiten/Abteilungen aufgeschlüsselt:
Struktureinheit/Schwerpunktthema (Plan-)Stellen 2021 (Plan-)Stellen 2022 (Plan-)Stellen 2023
Leitung, Beauftragte, Bundesbeauftragte,
Vertretungen und Stabsstellen 85,8 96,9 120,9
Zentralabteilung inklusive Kita 228,1 232 246,8
Abteilung 1 –
Demokratie und Engagement 79,4 85,3 82,3
Abteilung 2 –
Familie und Digitales 89,4 106,7 113,1
Abteilung 3 –
Demografischer Wandel, Ältere Menschen,
Wohlfahrtspflege
84 87,1 87,4
Abteilung 4 –
Gleichstellung 102,2 105,8 98,6
Abteilung 5 –
Kinder und Jugend 133,2 136,9 126,0
Gesamt 802,1 850,7 875,1
In der nachfolgenden Tabelle wird die Anzahl von befristet Beschäftigten für
die Jahre 2021 bis 2023 dargestellt sowie eine ergänzende Angabe zum
Stichtag vom 1. Februar 2005.
Jahr Befristet Beschäftigte
Stichtag 01.02.2005 15*
HHJ 2021 26
HHJ 2022 45
HHJ 2023 49
* Soweit bekannt waren zum Stichtag 1. Februar 2005 15 Hilfskräfte beschäftigt. Diese Angabe
kann als Anhaltspunkt dienen, gibt im Vergleich zu den Jahreswerten jedoch keinen Aufschluss
über das gesamte Haushaltsjahr.
Die Beantwortung der Frage 1 hinsichtlich des Teilaspektes des
Befristungsgrundes kann nicht mit zumutbarem Aufwand bewältigt werden. Denn die
Befristungsgründe sind nicht im Personalverwaltungssystem PVSplus erfasst und
würden daher einer zeitlich aufwendigen Auswertung der Befristungsvermerke
aus 120 Personalakten bedürfen. Dies bedeutet für die händische Auswertung
einen Aufwand von mindestens 5 Minuten pro Sichtung und Auswertung einer
Personalakte. Dies hätte einen zusätzlichen Aufwand von mindestens 10
Stunden für den zuständigen Arbeitsbereich zur Folge. Ein solch hoher zusätzlicher
Aufwand würde die fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben des
Arbeitsbereichs gefährden. Auch die gewährte Fristverlängerung führt zu keinem
anderen Ergebnis.
Weitere Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird insbesondere auf die Nummer 2 in der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in dem Hauptsitz des
BMFSFJ in Berlin und wie viele im Dienstsitz in Bonn im Vergleich von
2005 bis 2022?
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verteilung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beamte/Beamtinnen, sowie befristete und unbefristete
Tarifbeschäftigte nach dem Dienstsitz des BMFSFJ in Berlin und dem
Dienstsitz in Bonn seit dem 31. Dezember 2021).
Dienstsitz 31.12.2021 31.12.2022 30.06.2023
Berlin 532 568 618
Bonn 254 277 268
Weitere Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird insbesondere auf die Nummer 2 in der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
3. Wie verteilen sich die Stellen auf die Tarif- und Besoldungsgruppen
(bitte mit den jeweiligen Abteilungen und Schwerpunktthemen seit 2005
aufschlüsseln)?
10. Wie verteilen sich die Stellen auf die Tarif- und Besoldungsgruppen
(bitte mit den jeweiligen Struktureinheiten und Schwerpunktthemen
aufschlüsseln)?
17. Wie verteilen sich die Stellen auf die Tarif- und Besoldungsgruppen
(bitte t mit den jeweiligen Struktureinheiten und Schwerpunktthemen
aufschlüsseln)?
24. Wie verteilen sich die Stellen auf die Tarif- und Besoldungsgruppen
(bitte mit den jeweiligen Struktureinheiten und Schwerpunktthemen
aufschlüsseln)?
31. Wie verteilen sich die Stellen auf die Tarif- und Besoldungsgruppen
(bitte mit den jeweiligen Struktureinheiten und Schwerpunktthemen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 3. 10, 17, 24 und 31 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Hinsichtlich der Verteilung auf die Abteilungen und Schwerpunktthemen wird
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Weitere Angaben i. S. der Fragestellung
können nicht übermittelt werden. Zur Begründung wird insbesondere auf die
Nummer 2 und 3 in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Frauen, Männern oder non-
binären Personen besetzt (bitte nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften seit 2005 aufschlüsseln)?
Entsprechend der allgemeinen Vorbemerkung der Bundesregierung
(insbesondere Nummer 4 und 7) wird in den nachfolgenden Tabellen die Verteilung von
Männern und Frauen zu den Stichtagen 31. Dezember 2021, 31. Dezember
2022 und den 30. Juni 2023 dargestellt.
Tabelle zum Stand vom 30. Juni 2023: Basis 886 Beschäftigt.
Geschlecht Beamte Tarifbeschäftigte Aushilfskräfte
Frau 370 240 29
Mann 146 85 16
divers 0 0 0
Tabelle zum Stand vom 31. Dezember 2022: Basis 845 Beschäftigt.
Geschlecht Beamte Tarifbeschäftigte Aushilfskräfte
Frau 357 239 15
Mann 145 82 7
divers 0 0 0
Tabelle zum Stand vom 31. Dezember 2021: Basis 786 Beschäftigt.
Geschlecht Beamte Tarifbeschäftigte Aushilfskräfte
Frau 323 225 12
Mann 139 82 5
divers 0 0 0
Weitere Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Erläuterung: Die im Vergleich zur Frage 1 abweichende Anzahl an befristet
Beschäftigten resultiert daraus, dass hier Stichtage zu Grunde gelegt wurden,
während bei Frage 1 Zeiträume erfasst wurden.
5. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Menschen mit
Migrationshintergrund besetzt (bitte a nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften seit 2005 aufschlüsseln)?
Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird insbesondere auf die Nummer 5 in der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
6. Wie viele Stellen und wie viele Leitungspositionen wurden in den
Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 neu besetzt, wie viele Personen waren
unmittelbar davor nicht im BMFSFJ oder einer anderen Behörde des
Bundes beschäftigt?
Jahr Stellen Leitungspositionen
2020 52 Extern (Einstellungen) 6 BMFSFJ (Umsetzungen)
2021 47 Extern (Einstellungen) 7 BMFSFJ (Umsetzungen)
2022 85 Extern (Einstellungen) 2 ADS (Umsetzungen)
5 BMFSFJ (Umsetzungen)
8 Extern (Einstellungen), darunter 3
Versetzungen von anderen Bundesbehörden
2023 43 Extern (Einstellungen), darunter 8
Einstellungen mit Befristung für die Datenlabore
(Keine Relevanz für den Stellenplan oder die
Personalkostenfinanzierung)
9 BMFSFJ (Umsetzungen)
4 Extern (Einstellungen), darunter eine
Versetzung von anderen Bundesbehörden
Ressortinterne Umsetzungen zwischen Organisationseinheiten/Referaten lassen
sich über die Dokumentationen von Zuweisungen im Einzelfall nachvollziehen
und ab dem Jahr 2022 (Datenmigration PVSPlus) grundsätzlich automatisiert
auswerten. Jedoch lässt sich hier nicht auswerten, ob dabei eine „neue Stelle“
(neu geschaffene Stelle) besetzt wurde. I. d. R. kann davon ausgegangen
werden, dass externe Einstellungen zumeist zur Besetzung neuer Stellen verwendet
wurden. Im Betrachtungszeitraum wurden entstandene Vakanzen im Bestand
regelmäßig intern ausgeschrieben. Nur in Ausnahmen, wenn eine interne
Ausschreibung erfolglos blieb, wurde extern ausgeschrieben und besetzt.
Weitere Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird insbesondere auf die Nummer 6 in der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Erläuterungen: Leitungspositionen wurden ab Ebene der Referatsleitung
gewertet. Durch den Nachtragshaushalt 2021 kam es zu einem zusätzlichen
Stellenzuwachs, der erst im Folgejahr 2022 wirksam wurde.
7. Wie viele neue Stellen sollen in 2024 und 2025 im BMFSFJ neu besetzt
oder neu geschaffen werden (bitte mit den jeweiligen Struktureinheiten
und Schwerpunktthemen aufschlüsseln)?
15. Wie viele neue Stellen sollen in 2024 und 2025 im BAFzA neu besetzt
bzw. neu geschaffen werden (bitte mit den jeweiligen Struktureinheiten
und Schwerpunktthemen aufschlüsseln)?
22. Wie viele neue Stellen sollen in 2024 und 2025 im BzKJ neu besetzt oder
neu geschaffen werden (aufschlüsseln mit den jeweiligen
Struktureinheiten und Schwerpunktthemen aufschlüsseln)?
29. Wie viele neue Stellen sollen in 2024 und 2025 in der ADS neu besetzt
oder neu geschaffen werden (bitte mit den jeweiligen Struktureinheiten
und Schwerpunktthemen aufschlüsseln)?
36. Wie viele neue Stellen sollen in 2024 und 2025 beim UBSKM neu
besetzt werden (bitte mit den jeweiligen Struktureinheiten und
Schwerpunktthemen aufschlüsseln)?
Die Fragen 7, 15, 22, 29 und 36 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Im regierungsinternen Verfahren wurden für das HHJ 2024 keine neuen
(Plan-)Stellen geschaffen. Unter Berücksichtigung der Haushaltssituation wird
aktuell davon ausgegangen, dass auch im Jahr 2025 keine neuen (Plan-)Stellen
geschaffen werden können, wenngleich Stellenanmeldungen erfolgen sollten.
Das Ergebnis des regierungsinternen Verfahrens betrifft alle fünf Einzelpläne
(1712, 1713, 1714, 1715 und 1716).
8. Wie hat sich die Zahl der Stellen im Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) entwickelt (bitte pro Jahr seit 2011
mit den jeweiligen Struktureinheiten und Schwerpunktthemen
aufschlüsseln)?
Die Darstellung der Entwicklung nach Struktureinheiten und
Schwerpunktthemen ist aufgrund des Verwaltungsaufwandes für die Jahre 2011 bis 2020 nicht
darstellbar. Es wird insbesondere auf die Nummer 2 und 3 in der
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind der Fragestellung entsprechend die
(Plan-)Stellen nach den Haushaltsplänen der Haushaltsjahre 2021, 2022 und
2023 nach Struktureinheiten/Abteilungen aufgeschlüsselt.
Struktureinheit/Schwerpunktthema (Plan-)Stellen 2021 (Plan-)Stellen 2022 (Plan-)Stellen 2023
Leitung, Zentrale Dienste, Beauftrage &
Vertretungen und Stabsstellen 256,5 265,6 273,5
Bundesfreiwilligendienst 366,5 369,4 364,6
Hilfetelefone Gewalt gegen Frauen und
Schwangere in Not 86,7 88,3 94,8
Kriegsdienstverweigerung 5,0 4,0 6,1
Familienpflegezeit 5,5 5,7 6,8
Geschäftsstelle Ausschuss für Mutterschutz 2,4 1,6 2,6
Geschäftsstelle der Conterganstiftung 18,0 17,3 14,4
Europäischer Sozialfonds 63,6 64,4 62,1
Mehrgenerationenhäuser 31,5 31,1 30,2
Demokratie leben! 90,4 91,6 92,0
Geschäftsstelle Qualifizierung Pflegeberufe 31,9 32,5 31,4
Nationale Zuwendungen,
Fördermaßnahmen 67,1 73,5 70,7
Servicetelefone, Nationale Programme,
Geschäftsstellen 61,6 67,0 65,7
Veranstaltungsmanagement BMFSFJ 30,1 30,1 30,3
Geschäftsstelle Fonds Sexueller
Kindesmissbrauch 43,8 44,3 48,9
Rest (Abordnungen, Elternzeit, unbesetzte
(Plan-)Stellen) 101,6 78,7 82,0
9. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in dem Hauptsitz des
BAFzA in Berlin und wie viele im Dienstsitz in Bonn im Vergleich von
2011 und 2022?
Dienstsitz 2017 (Stand 31.12.17) 2021 (Stand 31.12.21)
Köln (Hauptsitz) 1041 937
Berlin (Außenstelle) 0 116
Dienstsitz 2022 (Stand 31.12.22) 2023 (Stand 30.06.2023)
Köln (Hauptsitz) 958 963
Berlin (Außenstelle) 117 120
Aus dem Jahr 2011 liegen keine Zahlen mehr vor. Zahlen können nur bis zum
Jahr 2017 in die Vergangenheit ermittelt werden. Daher wurde der letzte zur
Verfügung stehende Datensatz des Jahres 2017 ausgewertet.
11. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Frauen, Männern oder non-
binären Personen besetzt (bitte nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften aufschlüsseln)?
Eine Angabe zum non-binären Geschlecht erfolgt entsprechend der Nummer 4
in der Vorbemerkung der Bundesregierung nicht, die nachfolgende Tabelle
zeigt die Verteilung von Frauen und Männer auf Beamte, Tarifbeschäftigte und
Aushilfskräfte.
Geschlecht Beamte Tarifbeschäftigte Aushilfskräfte
Frau 197 699 116
Mann 121 339 53
divers 0 0 0
Stand: 30. Juni 2023: Basis 1.525 Beschäftigte
12. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Menschen mit
Migrationshintergrund besetzt (bitte nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften aufschlüsseln)?
Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird auf die Nummer 5 in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
13. Wie viele Zeitverträge und Aushilfskräfte gab es im BAFzA seit 2011?
Jahr Aushilfskräfte
2021 110,9
2022 153,1
2023 142,1
Weitere Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird auf die Nummer 2 in der Vorbemerkung der Bundesregierung
zu den Fragen 1 bis 5 entsprechend verwiesen.
14. Wie viele Stellen und wie viele Leitungspositionen wurden in den
Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 neu besetzt, wie viele Personen waren
unmittelbar davor nicht im BAFzA oder einer anderen Behörde des
Bundes beschäftigt?
Jahr Stellen Leitungspositionen
2020 81 BAFzA (Umsetzungen) +
145 Extern (Einstellungen)
2 BAFzA (Umsetzungen) +
3 Extern (Einstellungen)
2021 35 BAFzA (Umsetzungen) +
176 Extern (Einstellungen)
7 BAFzA (Umsetzungen) +
4 Extern (Einstellungen)
2022 97 BAFzA (Umsetzungen) +
180 Extern (Einstellungen)
4 BAFzA (Umsetzungen) +
1 Extern (Einstellungen)
2023 102 BAFzA (Umsetzungen) +
106 Extern (Einstellungen)
8 BAFzA (Umsetzungen) +
1 Extern (Einstellungen)
Weitere Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird insbesondere auf die Nummer 6 in der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
16. Wie hat sich die Zahl der Stellen in der Bundeszentrale für Kinder- und
Jugendmedienschutz (BzKJ) entwickelt (bitte pro Jahr seit 2005 mit den
jeweiligen Struktureinheiten und Schwerpunktthemen aufschlüsseln)?
Die BZKJ befindet sich seit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Jugendschutzgesetzes in einer Aufbauphase und hat für das Jahr 2021
einen Stellenaufwuchs von 33 auf 70 Stellen erfahren. Diese 70 Stellen (45
Beamten-/25 Tarifstellen) sind laut Geschäftsverteilungsplanwie folgt auf die
Struktureinheiten (Referate) und Schwerpunktthemen verteilt:
Struktureinheit/Schwerpunktthema (Plan-)Stellen
Leitung 2
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Grundsatz und Strategie 5
Zentrale Aufgaben 20
Prüfstelle/gesetzlicher Jugendmedienschutz 16
Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedien-
Schutzes, Prävention, Kommunikation 13
Rechtsdurchsetzung 14
Seitdem hat es keine Organisationsveränderung gegeben, so dass auf weitere
Ausführungen zu den Jahren 2022 und 2023 verzichtet wird. Zur Entwicklung
der Zahl der Stellen seit dem Jahr 2005 bis einschließlich dem Jahr 2020 wird
auf die öffentlich zur Verfügung stehenden Stellenpläne verwiesen. Weitere
Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird insbesondere auf die Nummer 2 in der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
18. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Frauen, Männern oder non-
binären Personen besetzt (bitte nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften aufschlüsseln)?
Derzeit sind in der BzKJ 20 Männer (zwölf Beamte und acht Tarifbeschäftigte)
und 31 Frauen (17 Beamtinnen und 14 Tarifbeschäftigte – davon eine
Aushilfskraft) beschäftigt. Weitere Angaben i. S. der Fragestellung können nicht
übermittelt werden. Zur Begründung wird auf die Nummer 4 in der Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
19. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Menschen mit
Migrationshintergrund besetzt (bitte nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften aufschlüsseln)?
Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird auf die Nummer 5 in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
20. Wie viele Zeitverträge und Aushilfskräfte gab es im BzKJ seit 2005?
Seit dem Jahr 2005 gab es in der BzKJ insgesamt 25 befristete Verträge für
Aushilfskräfte.
21. Wie viele Stellen und wie viele Leitungspositionen wurden in den
Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 neu besetzt, wie viele Personen waren
unmittelbar davor nicht im BzKJ oder einer anderen Behörde des Bundes
beschäftigt?
In den Jahren 2020 bis 2023 (Stichtag: 1. Juli) wurden zwei Leitungspositionen
neu besetzt; davon war eine Person davor nicht in der BzKJ bzw. einer anderen
Behörde des Bundes beschäftigt. Daneben wurden in den Jahren 2020 bis 2023
(Stichtag: 1. Juli 2023) 24 Stellen neu besetzt; davon waren 17 Personen davor
nicht in der BzKJ bzw. einer anderen Behörde des Bundes beschäftigt.
23. Wie hat sich die Zahl der Stellen in der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes (ADS) entwickelt (bitte pro Jahr seit 2006 mit den jeweiligen
Struktureinheiten und Schwerpunktthemen aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Stellenanzahl lässt sich aus dem Haushaltsplan der
jeweiligen Haushaltsjahre entnehmen und wird daher nicht gesondert aufgeführt.
In der nachfolgenden Tabelle sind der Fragestellung entsprechend die
(Plan-)Stellen nach den Haushaltsplänen der Haushaltsjahre 2021, 2022 und
2023 nach Struktureinheiten/Abteilungen aufgeschlüsselt.
Struktureinheit/Schwerpunktthema (Plan-)Stellen 2021 (Plan-)Stellen 2022 (Plan-)Stellen 2023
ADS – Leitungsbereich 3 4 5
Zentrale Angelegenheiten 4,5
ADS1 –
Öffentlichkeitsarbeit und Information
7 9 10
ADS2 –
Forschung und Grundsatzangelegenheiten
8 10 10
ADS3 – Beratung und Rechtsfragen 11 12 11
ADSP –
Presse und politische Kommunikation
5 5 5,5
Gesamt 35 40 46
Weitere Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird insbesondere auf die Nummer 2 in der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
25. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Frauen, Männern oder non-
binären Personen besetzt (bitte nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften aufschlüsseln)?
Eine Angabe zum non-binären Geschlecht erfolgt entsprechend der
Vorbemerkung der Bundesregierung nicht, die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung
von Frauen und Männer auf Beamte, Tarifbeschäftigte und Aushilfskräfte.
Geschlecht Beamte Tarifbeschäftigte Aushilfskräfte
Frau 20 6 2
Mann 9 2 0
divers 0 0 0
Tabelle zum Stand: 30. Juni 2023: Basis 39 Beschäftigte
Weitere Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
26. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Menschen mit
Migrationshintergrund besetzt (bitte nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften aufschlüsseln)?
Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird auf die Nummer 5 in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
27. Wie viele Zeitverträge und Aushilfskräfte gab es in der ADS seit 2006?
Entsprechend der Vorbemerkung der Bundesregierung war eine automatische
Auswertung über das Personalverwaltungssystem PVSplus nicht für den
gesamten Zeitraum möglich. Da aber auf eine gesonderte Dokumentation
zwischen den Jahren 2008 und 2017 zurückgegriffen werden konnte, wurden auch
diese im Haushaltsjahr abgebildet.
In der nachfolgenden Tabelle wird die Anzahl befristeter Beschäftigter für die
Jahre von 2008 bis 2017 sowie für die Jahre von 2021 bis 2023 dargestellt.
Jahr Aushilfskräfte
2008 0,0
2009 3,9
2010 4,5
2011 5
2012 4,9
2013 6,8
2014 6,8
2015 8
2016 5
2017 12
2021 1
2022 1
2023 4
Weitere Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird insbesondere auf die Nummer 2 in der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
28. Wie viele Stellen und wie viele Leitungspositionen wurden in den
Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 neu besetzt, wie viele Personen waren
unmittelbar davor nicht in der ADS oder einer anderen Behörde des
Bundes beschäftigt?
Jahr Stellen Leitungspositionen
2020 1 Extern (Einstellungen) /
2021 3 Extern (Einstellungen) /
2022 1 Versetzung vom BK 1 ADS (Umsetzung)
1 Extern (Einstellung)
2023 7 Extern (Einstellungen) 2 ADS (Umsetzungen)
Weitere Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird auf die Nummer 6 in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
30. Wie hat sich die Zahl der Stellen beim Unabhängigen Beauftragten für
Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) entwickelt (bitte pro
Jahr seit 2006 mit den jeweiligen Struktureinheiten und
Schwerpunktthemen aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Stellenanzahl lässt sich aus den HHP der jeweiligen
Haushaltsjahre entnehmen und wird daher nicht gesondert aufgeführt.
In der nachfolgenden Tabelle sind der Fragestellung entsprechend die
(Plan-)Stellen nach den Haushaltsplänen der Haushaltsjahre 2021, 2022 und
2023 nach Struktureinheiten/Abteilungen aufgeschlüsselt.
Struktureinheit/ Schwerpunktthema (Plan-)Stellen 2021 (Plan-)Stellen 2022 (Plan-)Stellen 2023
UBSKM – Leitung, Presse, Grundsatz 3 3 6
AS1 – Strategische Planung, Gremien,
Öffentlichkeitsarbeit (bis 2022
Rechtsfragen, Hilfen, Betroffenenrat, Presse ÖA –
Umstrukturierung in 2023 –> Aufwuchs:
Leitung/Grundsatz/Presse, sowie AS2)
11 11 7
AS2 – Prävention, Intervention und
Hilfen, Forschung 6 6 10
AS3 – Aufarbeitungskommission 9 10 10
Gesamt 29 30 33
Weitere Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird insbesondere auf die Nummer 2 in der Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
32. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Frauen, Männern oder non-
binären Personen besetzt (bitte nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften aufschlüsseln)?
Eine Angabe zum non-binären Geschlecht erfolgt entsprechend der Nummer 4
in der Vorbemerkung der Bundesregierung nicht, die nachfolgende Tabelle
zeigt die Verteilung von Frauen und Männer auf Beamte, Tarifbeschäftigte und
Aushilfskräfte.
Geschlecht Beamte Tarifbeschäftigte Aushilfskräfte
Frau 16 10 0
Mann 0 1 0
divers 0 0 0
Tabelle zum Stand: 30. Juni 2023: Basis 27 Beschäftigte
33. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Menschen mit
Migrationshintergrund besetzt (bitte nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften aufschlüsseln)?
Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird auf die Nummer 5 in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
34. Wie viele Zeitverträge und Aushilfskräfte gab es beim UBSKM seit
2006?
Entsprechend der Vorbemerkung der Bundesregierung war eine automatische
Auswertung über das Personalverwaltungssystem PVSPlus nicht für den
gesamten Zeitraum möglich.
In der nachfolgenden Tabelle wird die Anzahl befristeter Beschäftigter für die
Jahre 2021 bis 2023 dargestellt.
Jahr Aushilfskräfte
2021 0
2022 0
2023 0
35. Wie viele Stellen und wie viele Leitungspositionen wurden in den
Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 neu besetzt, wie viele Personen waren
unmittelbar davor nicht beim UBSKM beschäftigt?
Jahr Stellen Leitungspositionen
2020 1 Extern (Einstellungen) 1 UBSKM (Umsetzungen)
2021 6 Extern (Einstellungen) /
2022 1 Extern (Einstellung) 2 UBSKM (Umsetzungen)
1 Extern (Einstellung)
2023 1 Extern (Einstellung) 1 UBSKM (Umsetzung)
Weitere Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird auf die Nummer 6 in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
37. Wie hat sich die Zahl der Stellen beim Bundesstiftung Gleichstellung
entwickelt (bitte pro Jahr seit 2021 mit den jeweiligen Struktureinheiten
und Schwerpunktthemen aufschlüsseln)?
2021:
Laut dem HHP 2021 waren nach Errichtung der Stiftung am 18. Mai 2021 zwei
Planstellen vorgesehen, für die Funktion des Direktoriums der Bundesstiftung.
Für das Jahr 2022 wurde die Stellenplanung wie folgt aufgeschlüsselt:
2022:
Direktorium: zwei Stellen, eine Stelle Assistenz und dazugehörige
Mitarbeitende im Bereich Gremien und Vernetzung (zwei Stellen Referentinnen/
Referenten, eine Stelle Sachbearbeitung, eine Stelle Assistenz);
Innerer Dienst, Personal und Finanzen: eine Stelle Bereichsleitung, eine Stelle
Systemadministration, zwei Stellen für Sachbearbeitungen, eine Stelle
Assistenz;
Wissen, Beratung, Innovation: zwei Stellen Bereichsleitung, sechs Stellen
wissenschaftliche Mitarbeitende, zwei Stellen Sachbearbeitung, eine Stelle
Assistenz;
Presse, Kommunikation und Veranstaltungen: eine Stelle Bereichsleitung, eine
Stelle Referent/Referentin, zwei Stellen Sachbearbeitung, eine Stelle Assistenz;
Gleichstellungsbericht: eine Stelle Bereichsleitung, zwei Stellen Referentinnen/
Referenten, eine Stelle Assistenz.
Daraus ergeben sich für das Jahr 2022 insgesamt 32 Stellen.
2023:
Direktorium: zwei Stellen, eine Stelle Assistenz und dazugehörige
Mitarbeitende im Bereich Gremien und Vernetzung (zwei Stellen Referentinnen/
Referenten, eine Stelle Sachbearbeitung, eine Stelle Assistenz);
Innerer Dienst, Personal und Finanzen: eine Stelle Bereichsleitung, eine Stelle
Systemadministration, zwei Stellen für Sachbearbeitungen, eine Stelle
Assistenz;
Wissen, Beratung, Innovation: zwei Stellen Bereichsleitung, sechs Stellen
wissenschaftliche Mitarbeitende, zwei Stellen Sachbearbeitungen, eine Stelle
Assistenz;
Presse, Kommunikation und Veranstaltungen: eine Stelle Bereichsleitung, zwei
Stellen Referentinnen/ Referenten, zwei Stellen Sachbearbeitung, eine Stelle
Assistenz;
Gleichstellungsbericht: eine Stelle Bereichsleitung, vier Stellen Referentinnen/
Referenten, eine Stelle Assistenz.
Daraus ergeben sich für das Jahr 2023 insgesamt 35 Stellen.
38. Wie verteilen sich die Stellen auf die Tarif- und Besoldungsgruppen
(bitte mit den jeweiligen Struktureinheiten und Schwerpunktthemen
aufschlüsseln)?
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung von Tarif- und
Besoldungsgruppen nach den Struktureinheiten.
EG bzw.
Bes.Gr/
Bereich
Direktorium Gremien und
Vernetzung
Innerer Dienst,
Personal und
Finanzen
Wissen,
Beratung,
Innovation
Presse,
Kommunikation
und
Veranstaltungen
Gleichstellungsbericht
B3 2
E14 1 2 1 1
E13 2 1 6 2 4
E11 1 2 2 2
E7 1 1 1 1 1 1
39. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Frauen, Männern oder non-
binären Personen besetzt (bitte nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften aufschlüsseln)?
EG bzw. Bes.Gr/Bereich Weiblich Männlich Non-binär
Beamtinnen, Beamte 1 1
(Tarif-)Angestellte* 25 3 1
Stud. Hilfskraft 4 0
Aushilfskraft 2 0
Die studentischen Hilfskräfte sowie die Aushilfskraft sind nicht im Stellenplan
enthalten, weshalb diese nicht als einzelne Stelle in den vorherigen Fragen
aufgelistet wurden. Durch die ausgeübte Teilzeitarbeit in der Stiftung, gibt es eine
höhere Pro-Kopf Aufteilung der E13 Mitarbeitenden, da sich diese die
Vollzeitäquivalente teilen. Dadurch entsteht eine Abweichung in der Darstellung. Des
Weiteren sind noch Elternzeitvertretungen eingestellt worden, die hier in der
Auflistung auch auftauchen (siehe dazu die Antwort zu Frage 41).
40. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Menschen mit
Migrationshintergrund besetzt (bitte nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften aufschlüsseln)?
Angaben i. S. der Fragestellung können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird auf die Nummer 5 in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
41. Wie viele Zeitverträge und Aushilfskräfte gab es beim Bundesstiftung
Gleichstellung seit 2021?
Seit dem Jahr 2021 gab es fünf Zeitverträge und Aushilfskräfte, mit
studentischen Hilfskräften (geringer Umfang) waren es neun.
42. Wie viele Stellen und wie viele Leitungspositionen wurden in den
Jahren 2021, 2022 und 2023 neu besetzt, wie viele Personen waren
unmittelbar davor nicht in anderen Behörden des Bundes beschäftigt?
2021: Neubesetzung des Direktoriums
– eine Stelle vorher nicht in einer Behörde des Bundes beschäftigt
2022: Neubesetzung
EG bzw. Bes.Gr/Bereich Beschäftigte Davon Leitungen Davon vorher nicht in anderen Behörden tätig
B3 0 0 0
E14 5 5 5
E13 8 0 8
E11 6 0 6
E7 6 0 5
2023: Neubesetzung
EG bzw Bes.Gr/Bereich Beschäftigte Davon Leitungen Davon vorher nicht in anderen Behörden tätig
B3 0 0 0
E14 1 1 1
E13 8 0 8
E11 4 0 3
E7 1 0 1
43. Wie viele neue Stellen sollen in 2024 und 2025 beim Bundesstiftung
Gleichstellung neu besetzt werden (bitte mit den jeweiligen
Struktureinheiten und Schwerpunktthemen aufschlüsseln)?
Aktuell ist keine Schaffung bzw. Besetzung neuer Stellen für die Jahre 2024
und 2025 geplant.
44. Wie hat sich die Zahl der Stellen beim Deutsche Stiftung für Engagement
und Ehrenamt (DSEE) entwickelt (bitte pro Jahr seit 2020 mit den
jeweiligen Struktureinheiten und Schwerpunktthemen aufschlüsseln)?
45. Wie verteilen sich die Stellen auf die Tarif- und Besoldungsgruppen
(bitte mit den jeweiligen Struktureinheiten und Schwerpunktthemen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 44 und 45 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
2020:
Soll: 75 / Ist: 23 (davon zehn Abordnungen);
Vorstand: zwei (2x B4 (AT));
Vorstandsbüro: zwei davon 2x EG13;
Abteilung Finanzen & Verwaltung: elf davon neun Abordnungen, 1x EG14, 1x
EG6;
Abteilung Servicezentrum: zwei davon 1x B1 (AT), 1x EG12;
Abteilung Kompetenzzentrum: drei davon 1x Abordnung, 1x EG13, 1x EG6;
Abteilung Strukturstärkung: drei davon 1x B1 (AT), 1x EG13, 1x EG6.
2021:
Soll: 75 / Ist: 56 (davon zwei Abordnung);
Vorstand: zwei (2x B4 (AT));
Vorstandsbüro: vier davon 3x EG13, 1x EG11;
Abteilung Finanzen & Verwaltung: 17 davon 1x Abordnung, 1x B1 (AT), 1x
EG14, 2x EG13, 1x EG12, 4x EG11, 1x EG8, 6x EG6;
Abteilung Servicezentrum: 15 davon 1x B1 (AT), 1x EG14, 4x EG13, 6x
EG11, 3x EG6;
Abteilung Kompetenzzentrum: sieben davon 1x Abordnung, 2x EG14, 1x
EG13, 1x EG10, 2x EG6;
Abteilung Strukturstärkung: elf davon 1x B1 (AT), 4x EG13, 3x EG11, 3x
EG6.
2022:
Soll: 75 / Ist: 59;
Vorstand: zwei (2x B4 (AT));
Vorstandsbüro: vier davon 1x EG14, 2 x EG13, 1x EG11;
Abteilung Finanzen, Verwaltung & Fördermittelmanagement: 20 davon 1 x B1
(AT), 1x EG14, 4x EG13, 1x EG12, 3x EG11, 2x EG10, 2x EG9, 1x EG8, 5x
EG6;
Abteilung Service & Kompetenzentwicklung: 14 davon: 1x B1 (AT), 2x EG14,
4x EG13, 2x EG11, 2x EG10, 3x EG6;
Abteilung Kommunikation & Events: neun davon: 1x EG15, 1x EG14, 1x
EG13, 3x EG11, 2x EG10, 1x EG6;
Abteilung Strukturstärkung & Forschung: zwölf davon: 1x B1 (AT), 5x EG13,
3x EG11,1x EG9a, 2x EG6.
2023:
Soll 82 / IST: 72;
Vorstand: zwei (2x B4 (AT));
Vorstandsbüro: vier davon: 1x EG14, 3x EG13;
Abteilung Finanzen, Verwaltung & Fördermittelmanagement: 19 davon: 1x B1
(AT), 1x EG14, 4x EG13, 1x EG12, 3x EG11, 1x EG10, 2x EG9, 1x EG8, 5x
EG6;
Abteilung Service & Kompetenzentwicklung: 22 davon: 1x B1 (AT), 3x EG14,
5x EG13, 4x EG11, 3x EG10, 1x EG9a, 1x EG8, 4x EG6;
Abteilung Kommunikation & Events: elf davon: 1x B1 (AT), 1x EG14, 1x
EG13, 4x EG11, 2x EG10, 1x EG9, 1x EG6;
Abteilung Strukturstärkung & Forschung: 14 davon: 1 x B1 (AT), 6x EG13, 3x
EG11, 1x EG10, 2x EG9a, 1x EG6.
46. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Frauen, Männern oder non-
binären Personen besetzt (bitte nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften aufschlüsseln)?
Die DSEE verfügt über keine Planstellen, sodass es sich ausschließlich um
(Tarif-)Angestellte und Aushilfskräfte handelt.
2023:
Männer: 23,
Frauen: 48,
Non-Binär: eine.
47. Wie viele dieser Stellen sind derzeit mit Menschen mit
Migrationshintergrund besetzt (bitte nach Beamten, (Tarif-) Angestellten und
Aushilfskräften aufschlüsseln)?
Die DSEE verfügt über keine Planstellen, sodass es sich ausschließlich um
(Tarif-)Angestellte und Aushilfskräfte handelt.
Im Übrigen wird auf die Nr. 5 der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
48. Wie viele Zeitverträge und Aushilfskräfte gab es beim DSEE seit 2020?
Insgesamt 17 Personen.
2020: geringfügig Beschäftigte: fünf; Aushilfskräfte, Praktikantinnen und
Praktikanten sowie Hilfskräfte einer Zeitarbeitsfirma: zwei;
2021: geringfügig Beschäftigte: sechs; Aushilfskräfte, Praktikantinnen und
Praktikanten sowie Hilfskräfte einer Zeitarbeitsfirma: eine;
2022: geringfügig Beschäftigte: null; Aushilfskräfte, Praktikantinnen und
Praktikanten sowie Hilfskräfte einer Zeitarbeitsfirma: eine;
2023: geringfügig Beschäftigte: null; Aushilfskräfte, Praktikantinnen und
Praktikanten sowie Hilfskräfte einer Zeitarbeitsfirma: drei.
49. Wie viele Stellen und wie viele Leitungspositionen wurden in den
Jahren 2021, 2022 und 2023 neu besetzt, wie viele Personen waren
unmittelbar davor nicht in anderen Behörden des Bundes beschäftigt?
Stellenbesetzungen (einschließlich Projektstellen, ohne Elternzeitvertretungen,
ohne Berücksichtigung der Austritte):
2020 = 13, davon vier Leitungspositionen;
2021 = 42, davon eine Leitungsposition;
2022 = 15;
2023 = zwölf, davon zwei Leitungspositionen (Stand: 15. August 2023).
Zwei Personen waren unmittelbar davor in anderen Behörden des Bundes
beschäftigt.
50. Wie viele neue Stellen sollen in 2024 und 2025 beim Bundesstiftung
Gleichstellung neu besetzt werden (bitte mit den jeweiligen
Struktureinheiten und Schwerpunktthemen aufschlüsseln)?
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Frage um die Deutsche
Stiftung für Engagement und Ehrenamt handelt.
Die Ausschreibung von neuen Stellen richtet sich nach dem
Geschäftsverteilungsplan für das jeweilige Jahr. Der Stiftungsrat der DSEE hat in seiner
Sitzung vom 20. Oktober 2022 für das Jahr 2023 einen Geschäftsverteilungsplan
von insgesamt 75 Stellen, d. h. 75 Vollzeitäquivalenten (VzÄ), beschlossen.
Den Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2024 wird der Stiftungsrat in seiner
Sitzung am 20. Oktober 2023 beschließen. Den Geschäftsverteilungsplan für
das Jahr 2025 wird der Stiftungsrat in seiner Sitzung im Herbst 2024
beschließen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333