Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7842 –
Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsschutzbericht 2022 für Bildung und
Forschung
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Bundesverfassungsschutzbericht 2022 in Bezug auf die Bildungs- und
Forschungskooperation mit der Volksrepublik China?
2. Stehen die Äußerungen auf S. 29 f. der am 13. Juli 2023 veröffentlichten
China-Strategie (
www.auswaertiges-amt.de/blob/2608578/2b2effbc0886
ef7ae0b22aaeacf199be/china-strategie-data.pdf) aus Sicht der
Bundesregierung im Widerspruch zu den Darstellungen im
Bundesverfassungsschutzbericht 2022, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
In die Erstellung der China-Strategie sind alle chinarelevanten Erkenntnisse
eingeflossen, die der Bundesregierung vorlagen, auch der
Verfassungsschutzbericht 2022. Während die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ein
durch die Verfassung geschütztes, hohes Gut ist, müssen bei jeder Kooperation
im Bereich Wissenschaft und Forschung Risiken für Freiheit von Forschung
und Lehre, illegitime Einflussnahme und einseitigen Wissens- bzw.
Technologietransfer minimiert werden. Grenzen der Zusammenarbeit werden da
gezogen, wo beispielsweise auf Grund der chinesischen Politik der zivil-
militärischen Fusion von militärischer Verwendung gemeinsamer Forschungsprojekte
ausgegangen werden kann. Eine Sensibilisierung der deutschen Wissenschaft
für bestehende Risiken ist eine wichtige Aufgabe der Bundesregierung und
erfolgt durch verschiedene Informations- und Beratungsangebote. Dies ist auch
in der China-Strategie festgehalten. Hier wird insbesondere auf die Kapitel 3.6
sowie 4.7, 4.9. und 4.10 verwiesen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7990
20. Wahlperiode 08.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 7. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie viele Forschungsprojekte mit Drittstaaten wurden seit 2013 durch
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft,
und wie viele wurden als genehmigungspflichtig eingestuft (bitte
tabellarisch die zehn am stärksten betroffenen Drittstaaten darstellen)?
Vorbemerkung: Forschungsprojekte unterliegen nicht a priori einer
Überprüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Allerdings können einzelne Handlungen im Rahmen von Forschungsprojekten einer
ausfuhrrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen, insbesondere der Transfer
von Technologie und die Erbringung technischer Unterstützung. Der
Beantwortung dieser Frage liegt daher eine händische Auswertung zugrunde, die weder
Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Reproduzierbarkeit erhebt.
Im angefragten Zeitraum wurden 50 Verfahren mit Bezug auf
Forschungsprojekte mit Drittstaaten beim BAFA geführt, wovon 31 als genehmigungspflichtig
eingestuft wurden.
Die am stärksten betroffenen Staaten und Regionen waren:
Brasilien 5
Volksrepublik China 5
Republik Korea 4
Taiwan 4
Israel 3
Südafrika 2
Vereinigte Arabische Emirate 1
Russland 1
Saudi-Arabien 1
Pakistan 1
4. Wie viele Forschungsprojekte mit der Volksrepublik China wurden seit
2013 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geprüft,
und wie viele wurden als genehmigungspflichtig eingestuft (bitte
tabellarisch darstellen)?
Die Vorbemerkung in der Antwort zu Frage 3 gilt entsprechend.
Im Auswertezeitraum wurden sieben Verfahren mit Bezug auf
Forschungsprojekte mit der Volksrepublik China beim BAFA geführt, wovon fünf als
genehmigungspflichtig eingestuft wurden.
5. Wie vielen chinesischen Staatsbürgern, die für Forschungsvorhaben nach
Deutschland einreisen wollten, wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2013 kein Visum erteilt (bitte nach Jahren auflisten und nach
Versagungsgründen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Frage nur in eingestufter Form beantwortet werden kann. Die
Informationen wurden als schützenswerte Informationen Verschlussache – Nur
für den Dienstgebrauch (VS-NfD) eingestuft und dem Deutschen Bundestag
separat übermittelt.* Die Einstufung der Information erfolgt im Hinblick auf
Nachteile für Interessen der Bundesrepublik Deutschland im bilateralen
Verhältnis zu den betroffenen Staaten, die bei Kenntnisnahme durch Unbefugte
entstehen können.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Die Anzahl abgelehnter Visumanträge für Forschungs- oder
Wissenschaftsaufenthalte chinesischer Antragstellender im Zeitraum 2018 bis 2023 (Stand:
28. Juli 2023) kann der Tabelle entnommen werden. Die Staatsangehörigkeit
der Antragstellenden wird erst seit 2018 erfasst. Gründe, die zu einer
Antragsablehnung führen, werden statistisch nicht erfasst.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele chinesische
Wissenschaftler nach ihrer Arbeit an deutschen Universitäten oder
außeruniversitären Forschungseinrichtungen an militärischen
Forschungseinrichtungen in China tätig sind, wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterliegen bei ihrer Rückkehr
keiner Verpflichtung, hierüber oder über eventuelle relevante Arbeitgeberwechsel
nach Rückkehr Auskunft zu geben. Die Bundesregierung verfügt daher über
keine Datenbasis im Sinne der Fragestellung.
7. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen die
Volksrepublik China Gastwissenschaftler zur Spionage nach Deutschland
entsandt hat (bitte nach Jahren zwischen 2013 und 2023 auflisten)?
Wie viele Gastwissenschaftler mit einem konkreten Spionageauftrag
ausgestattet nach Deutschland eingereist sind, lässt sich nicht einschätzen bzw. beziffern.
Alle chinesischen Bürgerinnen und Bürger – so auch Studierende und
Forschende – sind über das „Nationale Geheimdienstgesetz“ (2017) zur
Kooperation mit den chinesischen Sicherheitsorganen verpflichtet. Des Weiteren wird
auf den Verfassungsschutzbericht 2022, S. 292 f. verwiesen.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen seit 2013
durch ausländische Cyberspionage versucht wurde, auf die digitale
Infrastruktur deutscher Universitäten zuzugreifen, und wenn nein, warum
nicht (wenn ja, bitte nach Jahren auflisten)?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen seit 2013
durch Cyberspionage chinesischen Ursprungs versucht wurde, auf die
digitale Infrastruktur deutscher Universitäten zuzugreifen, und wenn nein,
warum nicht (wenn ja, bitte nach Jahren auflisten)?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen seit 2013
durch ausländische Cyberspionage versucht wurde, auf die digitale
Infrastruktur außeruniversitärer Forschungseinrichtungen zuzugreifen, und
wenn nein, warum nicht (wenn ja, bitte nach Jahren entlang der
jeweiligen Herkunftsstaaten auflisten)?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fälle seit 2013
durch Cyberspionage chinesischen Ursprungs versucht wurde, auf die
digitale Infrastruktur außeruniversitärer Forschungseinrichtungen
zuzugreifen, und wenn nein, warum nicht (wenn ja, bitte nach Jahren
auflisten)?
Die Fragen 8 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet:
Das Bundeskriminalamt (BKA) führte im gefragten Zeitraum ein
Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Angehörige eines ausländischen
Nachrichtendienstes wegen Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit im
Zusammenhang mit einem Cyberspionageangriff auf deutsche Universitäten.
Zusätzlich führte das BKA bis zum Jahr 2018 ein Ermittlungsverfahren gegen
Unbekannt im Zusammenhang mit Angriffen gegen ein Forschungszentrum
wegen Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit. Die Ermittlungen
ergaben, dass die Angriffe wahrscheinlich von chinesischem Staatsgebiet kamen.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der
Auffassung gelangt, dass die Fragen nicht – auch nicht in eingestufter Form –
beantwortet werden können.
Eine Bekanntgabe von Erkenntnissen über die Anzahl von
Cyberspionageangriffen seit 2013 auf Universitäten und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen würde weitgehende Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf und den
Erkenntnisstand der Nachrichtendienste des Bundes zulassen.
Grundsätzlich gilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
tatsächlichen Anhaltspunkten für verdeckte nachrichtendienstliche Aktivitäten
ausländischer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen seiner
gesetzlichen Zuständigkeit (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes – BVerfSchG) nachgeht. Die Erkenntnisse, die dabei gewonnen werden,
unterliegen der Vertraulichkeit und sind besonders schutzbedürftig. Eine
Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde spezifische Informationen zur
Tätigkeit und zum Aufklärungsfokus der Sicherheitsbehörden zugänglich
machen. Dabei würde die Gefahr entstehen, dass insbesondere die Methodik und
der Kenntnisstand der Cyber- und Spionageabwehr der Nachrichtendienste des
Bundes aufgedeckt werden würden und damit auch ein zukünftiger
Erkenntnisgewinn und Einsatzerfolg gefährdet werden würde.
Dies könnte einen Nachteil für die wirksame Aufgabenerfüllung der
Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
bedeuten. Die Fragestellung berührt derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen, dass auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens, wie es auch
bei einer Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
nicht ausgeschlossen werden kann, aus Staatswohlgründen vermieden werden
muss. In diesem Fall überwiegt daher das Staatswohlinteresse gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht.
Darüber hinaus gilt, dass die Hochschulen gemäß der föderalen
Kompetenzverteilung in der Zuständigkeit der Länder (Artikel 30 des Grundgesetzes – GG)
liegen.
Zur Gewährleistung der IT-Sicherheit ergibt sich aus dem grundgesetzlichen
Kompetenzgefüge, dass jeder Verwaltungsträger in Deutschland selbst für die
IT-Sicherheit verantwortlich ist (Artikel 30, Artikel 28 Absatz 2 GG). Die
meisten Landesverfassungen gestehen den Hochschulen zudem das Recht der
Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze zu.
12. Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung neben der
Erhöhung der finanziellen Mittel des 2019 gegründeten Kompetenzzentrums
Internationale Wissenschaftskooperationen (KIWi) getroffen, um die
Beratungsleistungen für deutsche Universitäten bei Kooperationen mit
chinesischen Universitäten oder Forschungseinrichtungen zu verbessern?
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher getroffen, um
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Kooperation mit
chinesischen Einrichtungen zu unterstützen und Kooperationsvorhaben mit
militärisch nutzbaren Forschungsergebnissen möglichst auszuschließen?
14. Durch welche Maßnahmen und in welchem Rahmen unterstützt die
Bundesregierung den Austausch zwischen deutschen
Wissenschaftsorganisationen und dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem
Bundesnachrichtendienst?
Die Fragen 12 bis 14 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1465
verwiesen.
Die Bundesregierung unterstützt Akteure der Wissenschaft und Hochschulen
bei der Ausgestaltung ihrer Kooperation mit China. Dazu zählt u. a. ein
umfassendes Informationsangebot mit Themen wie rechtliche Rahmenbedingungen
und aktuelle politische Entwicklungen. Bei den Austauschen der
Bundesregierung mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, den Ländern und den
Hochschulen werden anlassbezogen auch die Sicherheitsbehörden einbezogen.
Als aktuelles Beispiel wird seit Mai 2022 im Auftrag des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF) eine „Juristische Erstberatung für eine
erfolgreiche wissenschaftliche Kooperation mit China“ angeboten.
Individuelle Beratungsgespräche mit einer beauftragten externen Kanzlei
tragen dazu bei, rechtliche Risiken für den Einzelfall einzuschätzen sowie
Implikationen für wissenschaftliche Projekte zu beleuchten.
Als weitere Hilfestellung stellt das BMBF der deutschen
Wissenschaftslandschaft einen Leitfaden zur Verfügung, der im Umgang mit den chinesischen
Datengesetzen im Kontext der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit China
mehr Klarheit bieten soll. Der Leitfaden ermöglicht die Einordnung neuer
Anforderungen im chinesischen Cyberschutz- und Datenschutzrecht mit Blick auf
drei wichtige Gesetze. Zugleich wird auf regelungsbedürftige Sachverhalte
hingewiesen, um auch die Interessen der deutschen Forschenden zu wahren
(
https://www.internationales-buero.de/media/content/Leitfaden_FuE_Daten_C
hina_2022.pdf). Weitere Informationen finden sich auf der Webseite
www.chin
a-orientierung.de.
Darüber hinaus sensibilisiert die Bundesregierung im Rahmen der Initiative
Wirtschaftsschutz anlassbezogen sowie auf Anfrage deutscher
Forschungseinrichtungen hinsichtlich potentieller Risiken bei der Kooperation u. a. mit
chinesischen Einrichtungen.
Zur Zielgruppe der Prävention des BfV zählen neben Wirtschaft, Politik und
Verwaltung auch alle wissenschaftlichen Einrichtungen. Das BfV sensibilisiert
diese für Gefährdungen durch Spionage, Sabotage und Extremismus, damit sie
sich effektiv und eigenverantwortlich schützen können und erfüllt so den
gesetzlichen Auftrag aus § 16 Absatz 1 BVerfSchG (Präventiver
Wirtschaftsschutz). Dafür entwickelt das BfV zielgruppenspezifische Produkte – wie das
SPOC-Magazin, die Sicherheitshinweise für die Wirtschaft oder die
Informationsblätter zum Wirtschaftsschutz. So setzt das BfV Themen und sorgt für
Reichweite und Resonanz.
Im aktuellen SPOC-Magazin 2023 wird das Thema unter der Überschrift
„Wettlauf um Zukunft – Spionage in Wirtschaft und Forschung“ in einem
ausführlichen Artikel aufgegriffen.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Frage 13 in ihrer Gesamtheit nicht offen beantwortet werden
kann. Ein Teil der Antwort zu Frage 13 wurde als schützenswerte Information
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag
separat übermittelt.*
Die VS-Einstufung ist erforderlich, da eine solche Auskunft zur Entwicklung
entsprechender Umgehungstrategien auf Seiten der Antragsteller oder
staatlicher Stellen führen könnte. Dies würde letztendlich auch die
Erkenntnisgewinnung der beteiligten Behörden erschweren oder in Einzelfällen sogar
unmöglich machen, die Funktionsfähigkeit dieser nachhaltig beeinträchtigen und
damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
bedeuten.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Arbeit der Konfuzius-
Institute seit Dezember 2021 gewonnen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1465 verwiesen und dabei
insbesondere auf die Antwort zu Frage 2.
Laut öffentlich recherchierbaren Informationen unterhalten von den 19 in
Deutschland existierenden Konfuzius-Instituten mindestens fünf keine
Kooperationen (mehr) mit deutschen Hochschulen. Hierbei handelt es sich um die
Institute in München, Hamburg, Düsseldorf, Trier und Hannover. Zudem hat die
Goethe-Universität Frankfurt den bestehenden Kooperationsvertrag mit dem
Konfuzius Institut Frankfurt (KIF), der bis Ende Februar 2023 galt, auslaufen
lassen, wobei die Kooperation mit dem KIF anlassbezogen fortgesetzt werden
soll, z. B. durch die Nutzung chinesischer Sprachkurse.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Konfuzius-Institute in
Deutschland?
Laut Verfassungsschutzbericht 2022 (S. 293) drohen „Chinas Aktivitäten und
Kooperationsformate“ im Bereich von Bildung und Forschung, „die
akademische Freiheit zu unterminieren“. Die Konfuzius-Institute dienen „innerhalb der
Einflussnahmestrategie der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh)
insbesondere dazu, ein makelloses Chinabild zu verbreiten“. In diesem Sinne beobachtet
die Bundesregierung das Wirken der Konfuzius Institute an deutschen
Hochschulen aufmerksam und empfiehlt den Hochschulen, die Verbindungen zu
Konfuzius Instituten im Rahmen ihrer institutionellen Verantwortung kritisch
zu bewerten.
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die im Juli
2023 verabschiedete China-Strategie. Darin heißt es: „Die Freiheit von
Wissenschaft, Forschung und Lehre ist ein hohes und schützenswertes Gut. Deutsche
Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen sollen sicherstellen, dass
Kooperationen mit Konfuzius-Instituten und vergleichbaren chinesischen Partnern
den Ansprüchen unseres Bildungs- und Wissenschaftssystems, und dabei
insbesondere dem Gedanken der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre,
gerecht werden. Deutsche Einrichtungen müssen sich ihrer Freiheiten und der
damit verbundenen Verantwortung bewusst sein.
Wir erwarten maximale Transparenz und Öffentlichkeit, insbesondere, wenn
öffentliche Mittel für Zusammenarbeit mit China eingesetzt werden. Auch
Forschende und Lehrende tragen hierfür Verantwortung.“
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1465
verwiesen, und dabei insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 4 und 7.
17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher getroffen, um die
China-Kompetenz in Deutschland auszubauen, und wenn keine
Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht?
Der Bedarf an Menschen mit China-Expertise wächst. Dazu gehören u. a.
Sprachkompetenz, interkulturelle Kompetenz und landeskundliche
Fachkompetenz, Wissen um die Ziele des globalen Engagements Chinas und praktische
Erfahrung in der bilateralen Zusammenarbeit im Kontext des chinesischen
politischen Systems. Fundierte, aktuelle und unabhängige China-Kompetenz ist
essentiell für das wechselseitige Verständnis und für die langfristig erfolgreiche
Wahrnehmung und Durchsetzung deutscher Interessen.
Bereits in den letzten Jahren hat die Bundesregierung durch die unter
Federführung des BMBF und in enger Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt (AA)
gesteuerte Initiative zur Flankierung der Akteure des deutschen
Wissenschaftssystems im Kontext ihrer Kooperation mit China einen wesentlichen Beitrag
zum umfassenden Aufbau von unabhängiger China-Kompetenz im
Wissenschaftssystem in Deutschland geleistet. An dieser Stelle wird auch verwiesen
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1465 sowie
auf die Antwort zu Frage 1 aus ebenderselben Anfrage.
Seit Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage sind im Zuständigkeitsbereich des
BMBF u. a. folgende zentrale Maßnahmen zum weiteren Ausbau von China-
Kompetenz hinzugekommen.
• Im Mai 2022 hat das BMBF die Pilotmaßnahme „Juristische Erstberatung
für eine erfolgreiche wissenschaftliche Kooperation mit China“ gestartet
(siehe Antwort zu den Fragen 12 bis 14).
• Im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des regionalen Ausbaus der
China-Kompetenz in der Wissenschaft (Regio-China)“ wurden im Herbst
2022 elf Projekte und ein Begleitvorhaben ausgewählt. Diese starten nun
sukzessive. Die ausgewählten Projekte haben zum Ziel, China-Kompetenz
sowohl an einzelnen Institutionen als auch und vor allem
institutionenübergreifend in der jeweiligen Region in Deutschland zu vertiefen und
auszubauen. Fachlich setzen die Projekte unterschiedliche Schwerpunkte, dabei
werden Themen wie Rechtssicherheit in der Kooperation mit China und
Wissenschaftsfreiheit ebenso behandelt wie die Sprachvermittlung und
Didaktik des Chinesischen.
Insgesamt verantwortet die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen und
Initiativen zum Ausbau von unabhängiger China-Kompetenz in Deutschland und
bezieht hierbei je nach Ausrichtung Akteure aus der Wissenschaft bzw. auf
Bundes- und Landesebene mit ein. So ist beispielsweise beim BMBF derzeit eine
neue Förderbekanntmachung für die moderne China-Forschung in Überlegung,
bei deren Konzeption die Erfahrungen von Akteuren mit China-Expertise aus
Wissenschaft und Forschung berücksichtigt werden.
18. Plant die Bundesregierung, zukünftig mehr Mittel für eine
institutionalisierte China-Forschung bereitzustellen, wenn ja, wie viele Mittel stehen
nach aktuellen Plänen der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025
zur Bewilligung neuer Projekte zur Verfügung, und wenn nein, warum
nicht?
Wie in der Antwort zu Frage 17 dargelegt, unterstützt die Bundesregierung
zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau von China-Kompetenz, darunter auch
Projektförderungen im Kontext China-Forschung. U. a. findet sich auf der Website
des Internationalen Büros (internationales-buero.de) eine Übersicht von
BMBF-geförderten Projekten.
Angelehnt an die Zielsetzungen der China-Strategie werden in Zukunft neue
Maßnahmen folgen. Wie ebenfalls in der China-Strategie festgehalten (S. 9),
wird die „Bundesregierung die in dieser China-Strategie beschriebenen
Vorhaben, sofern sie nicht bereits mit entsprechenden Haushaltsmitteln unterlegt
sind, in die jeweiligen Einzelpläne des Bundeshaushalts im Wege der
Priorisierung einfügen. Angesichts der erheblichen aktuellen Anforderungen an unsere
öffentlichen Haushalte streben wir an, die Aufgaben dieser Strategie ohne
zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts insgesamt zu bewältigen.“
19. Inwieweit hat die Bundesregierung bei der Konzeption ihrer China-
Strategie mit der Europäischen Union zusammengearbeitet, und auf welcher
Ebene, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung richtet die deutsche Chinapolitik konsequent europäisch
aus und verfolgt deutsche Interessen im Einklang mit Zielsetzungen der
Europäischen Union (EU). Dabei unterstützt die Bundesregierung eine intensivere
Koordinierung innerhalb der EU zum Umgang mit China. Die China-Strategie
leistet einen Beitrag zur Stärkung einer kohärenten europäischen Chinapolitik.
Die Erstellung der China-Strategie wurde durch zahlreiche Outreach-
Veranstaltungen und Gespräche begleitet, vor allem auch mit unseren EU-Partnern, und
war geleitet durch den in der gemeinsamen Mitteilung von EU-Kommission
und EAD von 2019 „EU-China – A strategic Outlook“ festgeschriebenen
Dreiklang des Verständnisses von China als „Partner, Wettbewerber und
systemischer Rivale“.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333