Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Nicole Gohlke, Clara Bünger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7847 –
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in
zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische
„Einstiegsdroge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der
extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem
Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu
bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD,
mittels der sogenannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium
Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang
evident.
Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen
Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler
Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und
antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt
somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme
Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote
erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche
Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar.
1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im
zweiten Quartal 2023 im Bundesgebiet insgesamt statt?
a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt
sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach
Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern
aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie
stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar?
Die Fragen 1 bis 1b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8010
20. Wahlperiode 09.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 9. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von April bis Juni 2023 im
Bundesgebiet 35 rechtsextremistische Musikveranstaltungen (14 Konzerte und
21 Liederabende) statt.
Zu folgenden 21 Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene
Ankündigung bzw. Durchführung vor.
Datum Ort Land Auftretende
01.04.2023 Zeulenroda TH Auftritt begonnen: „Sick Society“, wegen polizeilicher Auflösung
nicht mehr aufgetreten: „True Aggression“, „The Tenderizers“
01.04.2023 Vierkirchen-
Arnsdorf
SN Aufgetreten: „Sleipnir“, „Bronson“, wegen polizeilicher Auflösung
nicht mehr aufgetreten: „Confident of Victory“
15.04.2023 Uckerland-
Kutzerow
BB Einzelpersonen
22.04.2023
Guthmannshausen
TH „Der Bienenmann“
28.04.2023 Kloster Veßra TH Einzelperson, „Heureka“, „Symphonie des Blutes“
28.04.2023 Eisenach TH Unbekannt
29.04.2023 Dillingen SL „Sick Society“, „Wolfsfront“
05.05.2023 Kloster Veßra TH „FLAK“
06.05.2023 Lauchhammer BB Vier Liedermacher
06.05.2023 Eisenach TH Keine offenen Erkenntnisse
20.05.2023 Eisenach TH „Einzelkämpfer“, „Sturmrebellen“, „Heureka“
20.05.2023
Guthmannshausen
TH Einzelperson
03.06.2023 Unbekannt BB „Visionär“
03.06.2023 Aue SN Einzelperson
03.06.2023 Daaden RP „Odessa“
03.06.2023 Forst BB „Der Hoffnungsträger“, zu weiteren Bands/Solo-Interpreten keine
offenen Erkenntnisse
07.06.2023 Hilchenbach NW „FLAK“
10.06.2023 Hattingen NW „Kategorie C“
16.06.2023 Eisenach TH „FLAK“
23.06.2023 Eisenach TH „Sleipnir“
24.06.2023 Eisenach TH „Sleipnir“
Die weiteren 14 derjenigen Musikveranstaltungen, von denen die
Bundesregierung Kenntnis hat, wurden konspirativ angekündigt oder vorbereitet. Nach
sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts einerseits mit
Belangen des Staatswohls und den involvierten Grundrechten Dritter
andererseits gelangt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass eine
Aufschlüsselung der Musikveranstaltungen nach Ländern nicht, auch nicht in eingestufter
Form, mitgeteilt werden kann, da die rechtsextremistische Szene daraus
Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre
weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte.
Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen
zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich die V-Personen in einem
extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer
Identität könnte dazu führen, dass ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit
gefährdet wären. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der
möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer drohenden
Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu
Umständen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger
hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter
Verschlusssachen-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der
wehrhaften Demokratie und die Bedeutung der betroffenen
Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so
sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann.
2. Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten Musikveranstaltungen trat die
NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw.
Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen
der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal 2023 drei
entsprechende Musikveranstaltungen statt. Kameradschaften bzw. sonstige
Organisationen der Neonaziszene traten hierbei als (Mit-)Veranstalter nicht in
Erscheinung. Am 6. Mai 2023 veranstalteten die „Jungen Nationalisten“ (JN)
einen Liederabend in Lauchhammer (BB).
Zu den beiden weiteren Veranstaltungen liegen der Bundesregierung
ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann
insofern aus den bereits in der Antwort zu den Fragen 1 bis 1b dargestellten
Gründen nicht erfolgen.
3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen,
Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Quartal 2023 zu
musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten
nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal 2023 vier
entsprechende Veranstaltungen statt. Zu den folgenden drei Veranstaltungen liegen
offene Erkenntnisse vor.
Datum Ort Land Auftretende
15.04.2023 Eisenach TH Einzelperson
13.05.2023 Altenstadt-Waldsiedlung HE „Kavalier“
23.06.2023 Eschede NI Unbekannt
Zu der vierten Veranstaltung liegen der Bundesregierung ausschließlich
geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus
den bereits in der Antwort zu den Fragen 1 bis 1b dargestellten Gründen nicht
erfolgen.
4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Quartal
2023 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw.
Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im zweiten Quartal 2023 keine
entsprechende Veranstaltung statt.
5. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Der III. Weg“
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Quartal
2023 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw.
Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal 2023 zwei
entsprechende Veranstaltungen statt. Am 1. Mai 2023 fand in Hilchenbach (NW)
eine „1. Mai“-Veranstaltung des „Stützpunkts Sauerland-Süd“ der Partei „Der
Dritte Weg“ mit Auftritt des Solo-Interpreten „Ewige Eiche“ statt. Am 3. Juni
2023 veranstaltete der „Stützpunkt Westsachsen“ in Plauen (SN) eine politische
Vortragsveranstaltung, in deren Rahmen die Solo-Interpreten „Wegbereiter“
und „Brüder zur Freiheit“ auftraten.
6. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten,
z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch
zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im
zweiten Quartal 2023, und wer trat als Organisator der jeweiligen
Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum,
Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von April bis Juni 2023 im
Bundesgebiet 31 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu
zählen auch die unter den Antworten zu den Fragen 3 und 5 benannten
Veranstaltungen.
Zu den folgenden 13 Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene
Ankündigung bzw. Durchführung vor.
Datum Ort Land Organisator Auftretende
15.04.2023 Eisenach TH JN Einzelperson
22.04.2023 Guthmannshausen TH Unbekannt Einzelperson
01.05.2023 Hilchenbach NW „Der Dritte Weg Stützpunkt
Sauerland/Süd“
„Ewige Eiche“
06.05.2023 Leisning SN Keine offenen Erkenntnisse Keine offenen Erkenntnisse
13.05.2023 Altenstadt-
Waldsiedlung
HE „Deutsche Stimme Verlag“,
Einzelperson
„Kavalier“
20.05.2023 Guthmannshausen TH Unbekannt Einzelperson
20.05.2023 keine offenen
Erkenntnisse
ST Keine offenen Erkenntnisse „FreilichFrei“, „Visionär“
03.06.2023 Plauen SN „Der Dritte Weg Stützpunkt
Westsachsen“
„Wegbereiter“, „Brüder zur
Freiheit“
12.06.2023 Stavenhagen-
Basepohl
MV Einzelperson „Lunikoff“
17.06.2023 Ludwigshafen RP Keine offenen Erkenntnisse Keine offenen
Erkenntnisse
23.06.2023 Eschede NI JN Nord/„Die Heimat“ (vormals
NPD) Niedersachsen
Unbekannt
24.06.2023 Guthmannshausen TH „Gedächtnisstätte e. V.“ „FreilichFrei“
24.06.2023* Guthmannshausen TH „Gedächtnisstätte e. V.“ Einzelperson
Zu einzelnen Veranstaltungsorten und Auftretenden sowie zu den 18 weiteren
Veranstaltungen liegen der Bundesregierung ausschließlich
geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der
Antwort zu den Fragen 1 bis 1b dargestellten Gründen nicht erfolgen.
* Wird als separate Veranstaltung bewertet.
7. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen
und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach
Veranstaltungen aufschlüsseln)?
Die in der Antwort zu den Fragen 1 und 5 genannten Musikveranstaltungen
wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf:
Zu zwei der 14 Konzerte liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden
zwölf Konzerte wurden von insgesamt 1 313 Personen besucht; das ergibt
einen Durchschnitt von ca. 109 Personen.
Zu neun der 21 Liederabende liegen keine Besucherzahlen vor. Die
verbleibenden zwölf Liederabende wurden von insgesamt 583 Personen besucht; das
ergibt einen Durchschnitt von ca. 49 Personen.
Zu zehn der 31 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine
Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 21 Veranstaltungen wurden von
insgesamt 1 011 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 48
Personen.
8. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von
deutschen Angehörigen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2023 im
Ausland organisiert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im zweiten Quartal 2023 zwei
entsprechende Konzerte durch deutsche Rechtsextremisten im Ausland organisiert.
Zu den Veranstaltungen liegen der Bundesregierung ausschließlich
geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits
in der Antwort zu den Fragen 1 bis 1b dargestellten Gründen nicht erfolgen.
9. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher
gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen,
Liedermachern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal 2023 acht
entsprechende Konzerte und ein Liederabend im Ausland statt. Zu den folgenden
sieben Veranstaltungen liegen offen verwertbare Informationen vor.
Datum Ort Land Auftretende
08.04.2023 Pizzighettone Italien „Fraction“, „PWA“, „Gesta Bellica“, „Acciaio Vincente“, „Special
Guest from Europe“ (es handelte sich um eine deutsche
Musikgruppe, zur Identität liegen keine offenen Erkenntnisse vor)
22.04.2023 Madrid Spanien „Smart Violence“, „Post Mortem“
22.04.2023 Valladolid Spanien „Pugilato“, „Iberian Wolves“, „Special European Guest“ (es
handelte sich um die deutsche Musikgruppe „Blutzeugen“)
13.05.2023 Ludvikovice Tschechien „Sick Society“, „Violence Station“, „Samizdat“, „Dead Masaryx“
13.05.2023 Huntirov Tschechien „Endstufe“, „KdF“, „Sturmtrupp“, „Kommando Skin“
17.06.2023 Budapest Ungarn „Bunker 84“, „Vervad“, „Feher Törveny“, „Mr. Obled“,
„Verszerödes“, „Defender“, „Special Guest“ (es handelte sich um
die deutsche Musikgruppe „Odessa“)
17.06.2023 Mokra-
Horakov
Tschechien „Kriegsberichter“, „Thumbscrew“, „Operace Artaban“, „Dead
Masaryx“, „Bloody Mary“, Überraschungsband (es handelte sich
um die deutsche Musikgruppe „Endstufe“)
Zu den beiden weiteren Veranstaltungen liegen der Bundesregierung
ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann
insofern aus den bereits in der Antwort zu den Fragen 1 bis 1b dargestellten
Gründen nicht erfolgen.
10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten
Quartal 2023 von der Polizei aufgelöst?
Es besteht keine Meldepflicht der Länder an das Bundeskriminalamt (BKA) im
Sinne der Fragestellung. Teilweise werden dem BKA verschiedene
Veranstaltungen und deren Auflösung aufgrund von polizeilichen Meldungen außerhalb
des KPMD-PMK oder im Rahmen von Open Source Intelligence (OSINT)-
Recherchen bekannt. Diese Erkenntnisse bilden infolgedessen nur einen
möglicherweise unvollständigen Überblick über tatsächlich stattgefundene
Konzerte/Musikveranstaltungen bzw. deren Auflösung ab. Vorbehaltlich dieser
Einschränkungen hat die Bundesregierung von der Auflösung zweier Konzerte in
Zeulenroda-Triebes (TH) am 1. April 2023 sowie in Daaden (RP) am 3. Juni
2023 Kenntnis erlangt (siehe auch Antwort zu Frage 12).
11. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten
Quartal 2023 mit welcher Begründung im Vorfeld verboten (bitte den Ort und
das geplante Konzertdatum, den Veranstalter und die angekündigten
Bands angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im zweiten Quartal 2023 ein
geplantes Konzert sowie ein Liederabend im Vorfeld verboten. Dabei handelt es
sich um ein für den 22. April 2023 beabsichtigtes Konzert in Torgau-Staupitz
(SN) mit den Musikgruppen „Kraft durch Froide“, „Stahlkappenglanz“ und
„Kodex Frei“. Die Veranstaltung wurde durch das Ordnungsamt Torgau wegen
zu erwartenden Straftaten und Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und
Ordnung verboten. Anmelderin/Veranstalterin war eine Rechtsextremistin aus
Sachsen. Zudem wurde ein von der „Brigade 8“ für den 22. April 2024 in
Heinersbrück (BB) geplanter Liederabend mit angekündigten Auftritten von
„Varghona“ und „Sonderkommando Elbe“ durch die Stadt Peitz (BB) verboten, da
keine Anmeldung vorlag.
Zudem wurden zwei weitere geplante Konzerte behördlich verhindert.
Ein für den 1. April 2023 ebenfalls in Torgau-Staupitz von einem sächsischen
Rechtsextremisten geplantes Konzert mit angekündigten Auftritten von
„Sleipnir“, „Confident of Victory“ und „Odessa“ wurde verhindert, da gegen den
Anmelder/Veranstalter im Vorfeld eine entsprechende Gewerbeuntersagung
verfügt worden war.
Am 15. April 2023 verhinderte die Polizei ein von einem Rechtsextremisten
aus Sachsen-Anhalt organisiertes Konzert in Allstedt-Sotterhausen (ST), bei
dem die Musikgruppen bzw. Solo-Interpreten „Ahnenerbe“, „Eishammer“ und
„Ewige Eiche“ auftreten sollten. Die Polizei hatte im Vorfeld Anhaltspunkte für
eine Veranstaltung mit gewerblichem Charakter zur Unterstützung der in
Deutschland verbotenen Organisation „Blood and Honour“ festgestellt.
Des Weiteren wurde eine von Rechtsextremisten aus Mecklenburg-
Vorpommern geplante Szene-Feier mit Live-Musik von mehreren rechtsextremistischen
Bands am 29. April 2023 in Bad Kleinen-Gallentin (MV) zur Verhinderung von
zu erwartenden Straftaten durch die Teilnehmer polizeilich verhindert.
12. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten,
wurden im zweiten Quartal 2023 in unmittelbarem Zusammenhang mit
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im Vorfeld, nach den
Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art
der Straftaten, Ort und Datum auflisten)?
Es besteht keine Meldepflicht der Länder an das BKA im Sinne der
Fragestellung. Gleiches gilt für die Meldung von polizeitaktischen Maßnahmen der
zuständigen Behörden, so etwa Vor- oder Einlasskontrollen, bei denen
beispielsweise „Vorfeldstraftaten“ erfasst werden.
Politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit „Musikveranstaltungen
der extremen Rechten“ werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Sie
sind in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten. Für das Jahr 2023 haben diese
weiterhin vorläufigen Charakter und sind noch Veränderungen unterworfen.
Eine unmittelbar automatisierte Auswertung in der zentralen PMK-
Fallzahlendatei des BKA (LAPOS) im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich.
Hintergrund dafür ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. mit dieser
konkreten Motivlage/diesem Themenbezug keine bundesweite Begrifflichkeit
gibt, die mittels eines recherchefähigen Katalogwertes (z. B. als Themenfeld)
bundeseinheitlich gemeldet und in LAPOS dargestellt werden könnte.
Hilfsweise wurden dennoch Recherchen im Feld „Kurzsachverhalt“ in LAPOS
durchgeführt, deren Ergebnisse ergänzend manuell ausgewertet wurden. Dabei
wurden im zweiten Quartal 2023 die nachfolgenden Sachverhalte im Sinne der
Fragestellung festgestellt:
Land Ort Datum Sachverhalt
Thüringen Zeulenroda-
Triebes
01.04.2023 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB (Tätowierte Siegrune)
Rheinland-Pfalz Daaden 03.06.2023 2x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB (möglicher Verkauf von
NS-Devotionalien)
13. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 12 erfragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das erste Quartal 2023 gegeben, und welche Nachmeldungen
hat es im Einzelnen gegeben?
Ergänzend zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. für das erste Quartal 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/6802
wird Folgendes mitgeteilt:
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Quartal 2023 zwei
weitere sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen im Bundesgebiet statt.
Dabei handelt es sich um eine Geburtstagsfeier am 18. Februar 2023 in Öhringen
(BW), bei der die Musikgruppe „Hard & Smart“ auftrat.
Zu der weiteren Veranstaltung liegen der Bundesregierung ausschließlich
geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus
den bereits in der Antwort zu den Fragen 1 bis 1b dargestellten Gründen nicht
erfolgen.
Nur zu einer der beiden nachgemeldeten Veranstaltungen liegt eine
Besucherzahl vor. Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen erhöht
sich nunmehr auf 35 (33). Die Gesamtbesucherzahl steigt dadurch auf 1 559
(1 519), der Durchschnitt beträgt nun ca. 62 (ca. 63) Personen.
Die Zahlenangabe in der Klammer bezieht sich auf die Angabe aus der Antwort
der Bundesregierung für das erste Quartal 2023. Eine automatisierte Erhebung
der Nachmeldungen für das erste Quartal 2023 aus LAPOS ist nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund wurden die aktuellen Fallzahlen für das erste Quartal
2023 analog zur Beantwortung von Frage 12 recherchiert und manuell
gesichtet. Dabei konnten die nachfolgenden Sachverhalte im Sinne der Anfrage im
ersten Quartal 2023 festgestellt werden.
Land Ort Datum Sachverhalt
Thüringen Sprötau 01.02.2023 Volksverhetzung § 130 StGB
(Relativierung des Holocausts)
Sachsen-Anhalt Naumburg 28.01.2023 8x Verstoß gegen ein Vereinigungsgebot § 85 StGB
Schleswig-Holstein Neumünster 04.03.2023 3x Volksverhetzung § 130 StGB
9x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
14x Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB
3x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113
StGB (Körperliche Gewalt gegen Polizeikräfte)
1x Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte § 114
StGB (Wurf mit gefüllter Bierdose)
Vorbehaltlich der Hinweise in der Antwort zu Frage 10 zu einer möglichen
Unvollständigkeit einschlägiger Erkenntnisse ist auf der Basis von polizeilichen
Meldungen außerhalb des KPMD-PMK die Auflösung des Rechtsrockkonzerts
am 28. Januar 2023 in Naumburg/ST durch die örtlichen Polizeibehörden nach
Bekanntwerden der Veranstaltung gemeldet worden.
Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen.
14. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im zweiten
Quartal 2023 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja,
welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden
sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
15. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen
Rechten gab es im zweiten Quartal 2023, und welchen Inhalts waren
diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt
(bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
16. Gegen wie viele der 2023 indizierten und in Liste B eingetragenen
rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf
strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein
Beschlagnahmebeschluss vor?
Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
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