Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7921 –
Satelliteninternet – Aktueller Stand des Vorgehens der Bundesregierung zur
Umsetzung des EU-Programms für sichere Konnektivität IRIS2
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 14. Februar 2023 hat das Europäische Parlament das Programm für
sichere Konnektivität 2023 bis 2027 der EU mit dem Namen „Infrastruktur für
Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten“ (IRIS2) diskutiert
und angenommen (
www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document/EPRS_A
TA(2023)739325 und
www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0
033_DE.pdf).
Mit dem Programm verfolgt die EU zum einen die Bereitstellung einer
sicheren Satellitenkommunikation. Diese soll eine abhörsichere, stabile
Kommunikation in Krisenzeiten für die Nutzung durch Regierungen, Behörden, Polizei,
Feuerwehr sowie den Katastrophenschutz gewährleisten. Zum anderen möchte
das Programm Satelliteninternet für die Privatwirtschaft und für den privaten
Gebrauch durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Laut Presse hat
etwa die Automobilindustrie, beispielsweise für den Zweck des autonomen
Fahrens, ein Interesse daran. Darüber hinaus soll es anderen Ländern
außerhalb Europas, etwa in Afrika, ermöglicht werden, Kapazitäten von IRIS2
buchen zu können. Die sichere Satellitenkommunikation soll priorisiert werden (
background.tagesspiegel.de/cybersecurity/unabhaengige-satellitenkommunika
tion-fuer-europa; background.tagesspiegel.de/digitalisierung/eu-parlament-bri
ngt-europaeisches-satelliteninternet-auf-den-weg).
Im März 2023 hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 20/5927 einen aktuellen Stand mitgeteilt. Gemäß den Angaben der
Bundesregierung sieht die aktuelle Meilensteinplanung wie folgt aus: „Start eines
zweimonatigen Teilnehmerwettbewerbs Ende März 2023, anschließende
Angebotsaufforderung im Mai 2023 mit wettbewerblichem Dialog mit den
Bietern im dritten Quartal 2023. Abgabe eines finalen und besten Angebotes im
Oktober 2023, Vertragsvergabe im Januar 2024. Erste IRIS² Dienste sind für
2024, volle Funktionalität in 2027 geplant.“ (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 26 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6249).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8202
20. Wahlperiode 01.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 30. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wie im Koalitionsvertrag festgehalten wird Raumfahrt als eine der
Schlüsseltechnologien der Zukunft betrachtet. Die hoheitlich geförderten Entwicklungen
decken dabei das gesamte Spektrum an Technologien, Infrastrukturen und
Anwendungen ab. Die europäische Satellitenkonnektivitäts-Initiative IRIS2 dient
der Errichtung eines sicheren weltraumgestützten globalen EU-
Kommunikationssystems und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der
europäischen Souveränität im Weltraum. Es soll hochsichere Konnektivität und
Kommunikation für staatliche, zivile und sicherheitskritische Dienste gewährleisten
und auch den Breitbandzugang in der Europäischen Union (EU) durch
kommerzielle Satellitendienste ermöglichen. Das Programm IRIS2 zielt dabei auf
eine europäische Infrastruktur in niedrigen Erdumlaufbahnen ab.
1. Welche genauen Gesamtkosten werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit für die komplette Umsetzung von IRIS2 veranschlagt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6249 verwiesen.
2. In Höhe welcher genauen Summe wird die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung Finanzmittel zur Umsetzung von IRIS2 beisteuern?
Die Europäische Kommission hat ein Gesamtbudget von 2,4 Mrd. Euro
vorgesehen. Dieses setzt sich zusammen aus dem finanziellen Rahmen des Union
Secure Connectivity Programms (1,65 Mrd. Euro) und ergänzenden Aktivitäten,
welche in anderen EU-Programmen implementiert werden (Horizon Europe
0,38 Mrd. Euro, Govsatcom Komponente des Weltraumprogramms 0,22 Mrd.
Euro und den Neighbourhood and International Cooperation Instrument
0,15 Mrd. Euro).
3. In Höhe welcher genauen Summe wird die Europäische
Weltraumorganisation (ESA) nach Kenntnis der Bundesregierung Finanzmittel zur
Umsetzung von IRIS2 beisteuern?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6249 verwiesen.
Die Umsetzung des ESA-Begleitprogramms befindet sich in einem laufenden
Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Es liegen daher noch keine weiteren
verifizierten Erkenntnisse vor.
4. In Höhe welcher genauen Summe soll nach Kenntnis der
Bundesregierung die Privatwirtschaft Finanzmittel zur Umsetzung von IRIS2
beisteuern?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6249 verwiesen.
Das Bieterverfahrens der Europäischen Union dauert an.
5. Welche finanziellen Anteile zur Umsetzung von IRIS2 leistet die
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Jahren 2023, Haushaltsentwurf 2024
und mittelfristiger Finanzplanung für 2025, 2026 und 2027
aufschlüsseln)?
Der Beitrag der Bundesregierung zum optionalen Programm der ESA ist
derzeit in folgende Jahrestranchen aufgeschlüsselt: 2023 weniger als 1 Mio. Euro,
2024 circa 61 Mio. Euro, 2025 circa 95 Mio. Euro, 2026 circa 66 Mio. Euro,
2027 circa 4 Mio. Euro, 2028 kleiner 1 Mio. Euro, (entspricht 189 Mio. Euro
zu Wirtschaftlichen Bedingungen 2022).
Der Beitrag der Bundesregierung zum EU-Programm entspricht dem üblichen
Beitragsschlüssel der Bundesregierung zum Mehrjährigen Finanzrahmen der
EU.
6. Sind die Berichte von Kürzungen seitens der Bundesregierung bei IRIS²
zutreffend (
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/raumfahrt-haushalt-dlr-bun
desregierung-1.6012307), und wenn ja, in welcher Höhe wird es
Kürzungen bei IRIS² geben (bitte nach Jahren 2023, Haushaltsentwurf 2024 und
mittelfristiger Finanzplanung für 2025, 2026 und 2027 aufschlüsseln)?
Dem Kabinettbeschluss folgt das parlamentarische Verfahren zur
Haushaltsfeststellung. Diesem kann nicht vorgegriffen werden. Die möglichen
Auswirkungen auf die einzelnen Programme sind noch offen.
7. Welche finanziellen Anteile leisten nach Kenntnis der Bundesregierung
die anderen EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von IRIS2 (bitte nach
EU-Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Neben Deutschland haben sich folgende EU-Mitgliedstaaten am optionalen
Programm der ESA beteiligt (Angaben zu Wirtschaftlichen Bedingungen
2022): Ästerreich (6 Mio. Euro), Belgien (24 Mio. Euro), Tschechien (2,4 Mio.
Euro), Dänemark (1 Mio. Euro), Finnland (5 Mio. Euro), Frankreich (300 Mio.
Euro), Irland (2 Mio. Euro), Italien (50 Mio. Euro), Niederlande (3 Mio. Euro),
Polen (1 Mio. Euro), Portugal (2,2 Mio. Euro), Rumänien (2,1 Mio. Euro),
Spanien (41,5 Mio. Euro), Schweden (3,71 Mio. Euro). Die Beiträge zum EU-
Programm erfolgen nach dem üblichen Beitragsschlüssel zum Mehrjährigen
Finanzrahmen der EU.
8. Welches Ziel möchte die Bundesregierung bei der Umsetzung von IRIS2
priorisieren?
a) Möchte die Bundesregierung sichere Satellitenkommunikation für
die Nutzung durch Regierungen, Behörden, Polizei, Feuerwehr sowie
den Katastrophenschutz priorisieren?
b) Möchte die Bundesregierung ein Satelliteninternet für die privaten
Nutzerinnen und Nutzer sowie die Privatwirtschaft priorisieren?
c) Möchte die Bundesregierung die Möglichkeiten für Drittländer zur
Buchung von Internetkapazitäten priorisieren?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6249 verwiesen.
9. Welche Branchen haben nach Kenntnis der Bundesregierung aus
welchem Grund bis jetzt ihr Interesse an einer Mitfinanzierung und an einer
zukünftigen Nutzung von IRIS2 bekundet?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6249 verwiesen.
10. Welche Unternehmen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher im Teilnehmerwettbewerb für IRIS² beworben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich nur ein Konsortium beworben,
das den Zulassungskriterien des Teilnahmewettbewerbs der Europäischen
Kommission gerecht wird. Dieses Konsortium besteht aus Airbus Defence and
Space als Konsortialführer, Eutelsat, Hispasat, SES und Thales Alenia Space.
Das Konsortium wird durch folgende Mitglieder im Kernteam ergänzt:
Deutsche Telekom, Hisdesat, OHB, Orange, Thales Six und Telespazio.
11. Setzt sich die Bundesregierung für die Beteiligung von deutschen New-
Space-Unternehmen an der IRIS²-Initiative ein, und wenn ja, wie hoch
sollte der Anteil von europäischen NewSpace-Unternehmen an der
IRIS²-Initiative sein?
Unter NewSpace versteht die Bundesregierung eine im Vergleich zur
klassischen Raumfahrt veränderte Methodik, die sich durch geänderte Entwicklungs-
und Fertigungsstandards (z. B. skalierbare Serienfertigung, verstärkte
Verwendung von terrestrischen seriengefertigten (COTS) Komponenten, adaptive
Entwicklungsmethoden mit höhere Risikobereitschaft, auf Kosten und Nutzer
optimierte Systemarchitektur usw.) und stärkere privatwirtschaftliche Investition
charakterisieren lässt. Diese New-Space-Methodik wird inzwischen
international von breiten Teilen der Industrielandschaft mit sehr unterschiedlicher
Unternehmensstruktur und Historie (Systemintegratoren und etablierte
Raumfahrtstandorte großer Firmen wie auch kleinen und mittelständischen Unternehmen
[KMU] sowie Start-ups) erfolgreich angewandt, so dass eine binäre
Kategorisierung nach Unternehmen, die New-Space-Methodik einsetzen, nicht möglich
ist.
Die Bundesregierung unterstützt die zielorientierte, effiziente Anwendung von
New-Space-Methodiken in möglichst breiten Rahmen und setzt sich für eine
angemessene Beteiligung insbesondere von Startups und KMU im Rahmen der
IRIS²-Initiative ein.
12. Welchen Anteil an den Aufträgen von IRIS² sollen kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) und Start-ups nach dem Willen der
Bundesregierung konkret erreichen, und mit welchen Maßnahmen soll die
„Maximierung der KMU-Quote“ sichergestellt werden (siehe Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Thomas
Jarzombek auf Bundestagsdrucksache 20/7751)?
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Europäischen Kommission und
Industrie für einen möglichst großen KMU- und Start-up-Anteil an der
Umsetzung von IRIS² mit relevanter Rolle für Start-up und KMU ein. In der
europäischen Rechtsverordnung zur Implementierung von IRIS² ist die Vergabe von
30 Prozent der Vertragssumme an Unternehmen außerhalb der
Unternehmungen des beauftragten Konzessionärs vorgeschrieben, um damit besonders die
Beteiligung vom KMUs zu ermöglichen. Die Bundesregierung setzt sich
gegenüber der Europäischen Kommission und den industriellen Akteuren im
Konsortium dafür ein, diese politische Willenserklärung im Rahmen der
Umsetzungskontrolle des Programms umzusetzen.
Im optionalen Programm der ESA zur Unterstützung der Entwicklung der
IRIS²-Infrastruktur wurde besonders durch das Engagement der
Bundesregierung letztendlich von den Teilnehmerstaaten ein KMU-Anteil von 15 Prozent
als Ziel festgelegt, mit einer festen Untergrenze von 10 Prozent.
13. Wie bewertet die Bundesregierung aus technischer und organisatorischer
Sicht die Qualität der ersten großen LSI-Studie (LSI = Large System
Integrator) zum Thema „Secure Connectivity“?
Die Bundesregierung setzte sich von Anfang an für eine wettbewerbliche
Umsetzung von IRIS² mit konkurrierenden in wechselseitiger Konkurrenz
stehender Ideen ein. Zusätzlich setzt sich die Bundesregierung für eine möglichst
modulare und daher auch skalierbare Umsetzung für europäische Konnektivität
ein. Die Vergabe der ersten Systemstudie an nur ein großes Konsortium durch
die Europäische Kommission wird von der Bundesregierung als nachteilig
bewertet. Dieser Nachteil manifestierte sich auch relativ früh, da die Studie
aufgrund divergierender Interessenlage in zwei Teilstudien aufgeteilt werden
musste. Die am Konsortium beteiligten Large System Integrator (LSI) und
Betreiber verfügen jedoch gleichzeitig über die notwendige Expertise und
Wirtschaftskraft, um ein Projekt der Größenordnung von IRIS² umsetzen zu
können.
14. Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Konsortium, das im Kern
aus den gleichen Unternehmen besteht, die die „European Secure Space
Connectivity System“ Studie (
www.airbus.com/sites/g/files/jlcbta136/fil
es/56e94ca14cd04c72685c081a2b70a548_EN-Press-Release-European-s
pace-and-digital-players-to-study-build-of-EUs-satellite-based-connectiv
ity-system.pdf) durchgeführt haben, die beste Lösung, um IRIS² zu
realisieren, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Der Teilnahmewettbewerb der EU hat nur ein geeignetes Konsortium
hervorgebracht. Ein Vergleich ist daher nicht möglich.
15. An welchen Raumfahrtprojekten waren nach Kenntnis der
Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene die großen europäischen
LSIs (Airbus, TAS, OHB) unmittelbar am Bau von Satelliten bzw.
mittelbar als Zulieferer beteiligt (bitte jeweils um tabellarisch samt
Gegenüberstellung der geplanten und tatsächlichen Kosten sowie der zeitlichen
Zusagen und aktuell avisierten Liefertermine auflisten)?
Für das Nationale Programm für Wissenschaft und Innovation (NPWI) hat das
Unternehmen OHB seit 2008 erfolgreich die Entwicklung und Durchführung
der nationalen Satellitenmissionen EnMAP in Höhe von rund 240 Mio. Euro
und H2SAT in Höhe von rund 247 Mio. Euro durchgeführt. Airbus Defence
and Space führt derzeit die Entwicklung des LIDAR Instruments für die
Deutsch-Französische Klimamission Merlin in Höhe von rund 266 Mio. Euro
bis 2028 sowie die Entwicklung des meteorlogischen Instruments METimage
in Höhe von rund 199,2 Mio. Euro (Titel des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr) als Beitrag zur europäischen MetOp-SG Mission durch. Airbus
Defence and Space hat bereits erfolgreich die Satellitenmission TanDEM-X in
Höhe von rund 110 Mio. Euro und TerraSAR-X in Höhe von rund 65 Mio.
Euro durchgeführt.
2006 wurde der Vertrag über die Beschaffung und den Betrieb zum Projekt
Satellitenkommunikation der Bundeswehr (SATCOMBw) Stufe 2 unter anderem
über die Lieferung eines militärischen Raumsegments (zwei Satelliten) mit der
MilSat Services GmbH (MSS), ein Unternehmen der Airbus Group, als
Hauptauftragnehmer geschlossen. Für den Kauf der beiden vom Unterauftragnehmer
Thales Alenia Space (TAS) gebauten und 2009 bzw. 2010 in Betrieb
genommenen geostationären Satelliten wurden rund 398 Mio. Euro verausgabt. Ein
weiterer Zulieferer in diesem Projekt war u. a. die OHB System AG (OHB).
Für den Anteil der Bundeswehr an der Heinrich Hertz Satellitenmission
(H2Sat) des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) –
Raumfahrtagentur (RFA) wurden u. a. für den Bau und die Lieferung des Satelliten rund
144 Mio. Euro eingeplant. Die Federführung für das Gesamtprojekt obliegt
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Der Vertrag wurde in
2017 mit dem Hauptauftragnehmer OHB geschlossen. Ein Unterauftragnehmer
ist die TESAT-Spacecom GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der Airbus
Group. Weitere Zulieferer im Projekt sind u. a. Airbus Defence and Space
(Airbus) und TAS. Die aktuell vertraglich zwischen DLR RFA und OHB
vereinbarten Kosten für den militärischen Anteil H2Sat belaufen sich auf rund 166 Mio.
Euro. Der Satellit wurde am 5. Juli 2023 gestartet.
In 2001 wurde der Vertrag über die Beschaffung und den Betrieb zum Projekt
Synthetic Aperture Radar (SAR)-Lupe unter anderem über die Lieferung eines
militärischen Raumsegments (fünf Satelliten) mit der Firma OHB als
Hauptauftragnehmer geschlossen. Für den Kauf der vom Hauptauftragnehmer OHB
gebauten und ab 2006 bis 2008 in Betrieb genommenen Satelliten wurden rund
360 Mio. Euro verausgabt. Alle Satelliten im Projekt SAR-Lupe befinden sich
noch in der Nutzung durch den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg).
2013 wurde der Vertrag über die Beschaffung und den Betrieb zum Projekt
SARah unter anderem über die Lieferung eines militärischen Raumsegments (3
Satelliten) mit der OHB als Hauptauftragnehmer (2 Satelliten) und Airbus als
Unterauftragnehmer (1 Satellit) geschlossen. Für den Kauf der vom
Hauptauftragnehmer OHB und Unterauftragnehmer Airbus gebauten und bisher einem
in 2023 in Betrieb genommenen Satelliten wurden rund 1,2 Mrd. Euro
verausgabt.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung keinen Zugang zu abschließenden und
vollumfänglichen Informationen aller Verträge zum Bau von Satelliten der
Unternehmen Airbus Defence and Space, OHB und Thales Alenia Space auf
europäischer Ebene.
16. An welchen Raumfahrtprojekten werden nach Kenntnis der
Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene die großen europäischen
LSIs (Airbus, TAS, OHB) unmittelbar am Bau von Satelliten bzw. als
Zulieferer beteiligt sein (bitte jeweils tabellarisch auflisten)?
Das Projekt SATCOMBw Stufe 3 soll beginnend ab 2029 in einer ersten Phase
den Ersatz der beiden in Nutzung befindlichen bundeswehreigenen Satelliten
der Stufe 2 sicherstellen. Das entsprechende Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wurde Mitte 2022 gestartet. Die Firmen
Airbus, TAS und OHB kommen als potentielle Auftragnehmer/
Unterauftragnehmer in Frage.
Das Projekt SARah Nachfolge soll beginnend ab 2034 gestartet werden.
Aktuell befindet sich das Projekt noch in der Analysephase. Die Firmen Airbus und
OHB sind aktuell mit Konzeptstudien beauftragt.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung (
www.airbus.com/e
n/newsroom/press-releases/2023-05-european-space-and-telecoms-player
s-sign-partnership-agreement-to), dass entgegen der ursprünglichen
Aussage von EU-Kommissar Thierry Breton „IRIS² will be a „new space“
constellation the European way, integrating the know-how of the major
European space industries – but also the dynamism of our start-ups, who
will build 30 % of the infrastructure.“ (ec.europa.eu/commission/pressco
rner/detail/en/STATEMENT_22_6999), keine KMU, Start-ups oder
NewSpace-Unternehmen vertreten sind, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung hieraus?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 11 bis 13 verwiesen.
18. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsweise der US-
amerikanischen Space Development Agency (SDA) im Vorfeld der
Konzeptionierung von IRIS² analysiert, wenn ja, inwiefern ist die
Arbeitsweise der SDA in die Konzeptionierung von IRIS² eingeflossen, und
wenn nein, warum nicht?
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für das Projekt
IRIS² im Hinblick auf den Erfolg der Arbeitsweise der SDA, die mehrere
Teilvorhaben im Rahmen von mehreren Tranchen an unterschiedliche
Marktteilnehmer realisiert haben, als Impulsgeber für die US-
amerikanische NewSpace-Szene, und wie und mit welchem Erfolg hat die
Bundesregierung etwaige Schlussfolgerungen in die Konzeptionierung von
IRIS² eingebracht?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf den von der US-
amerikanischen Space Development Agency (SDA) an die Industrie
beauftragen Tracking und Transport Layer bezieht. An der Ausgestaltung der
amerikanischen militärischen SDA Konstellation, die unter Anwendung von New-
Space-Methoden entwickelt wird, sind LSI und Start-ups in den verschiedenen
Bieterkonsortien beteiligt. Die Fertigung wurde durch die SDA in Lose
aufgeteilt und in Form von jeweils bis zu drei Parallelverträgen vergeben. Zur
Entwicklung großer Infrastrukturen in den USA erhalten typischerweise LSI
zunächst größere Lose, Start-up Firmen kleinere Lose.
Ein wesentlicher Unterschied zu IRIS2 besteht dabei darin, dass die
Ausschreibungen der SDA vollständig vom Auftraggeber finanziert werden und sich
ausschließlich auf eine behördlich genutzte Infrastruktur beschränken. Die SDA
stellt für die Tranchen 0 und 1 des Tracking Layers circa 2,8 Mrd. US-Dollar
zur Verfügung.
Dem gegenüber wird bei IRIS2 eine industrielle Ko-Finanzierung gefordert. Als
Gegenwert dafür wird der Industrie eine Ko-Nutzung von Teilen der
Infrastruktur ermöglicht. Darüber hinaus ist bei IRIS2 die Industrie aufgerufen, das
System mit einer komplementären, kommerziellen Infrastruktur zu ergänzen.
Aufgrund dieser Unterschiede in der Zielsetzung sind aus Sicht der
Bundesregierung auch die methodischen Ansätze nur bedingt vergleichbar.
20. Setzt die Bundesregierung sich für die Nutzung von deutschen
Microlaunchern und deutschen Trägerraketen zur Verbringung von IRIS²-
Satelliten in den Weltraum ein, und wenn ja, in welcher Form unterstützt die
Bundesregierung dabei?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass zum Start der IRIS²-Satelliten,
alle qualifizierten und operativen europäischen Trägerraketen, die die
Anforderungen des IRIS²-Programmes (u. a. Leistungsfähigkeit, Kosten, Sicherheit,
Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit) erfüllen, zum Einsatz kommen können. Dies
schließt Mikro-Launcher explizit ein.
21. Wo wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Betreiberzentrum bzw.
die Bodenkontrollstation von IRIS² angesiedelt?
Zur Ansiedlung der Standorte der Bodenkontrollstationen von IRIS² führt die
EU-Kommission ein Bewerbungsverfahren der EU-Mitgliedstaaten durch. Die
Bundesregierung hat großes Interesse und hat dies im Rahmen eines Ende Juli
abgegebenen Angebots deutlich gemacht. Die Entscheidung zur Ansiedlung der
Bodenstationen soll per Durchführungsrechtsakt im Oktober bzw. November
2023 erfolgen.
22. Kommen nach Einschätzung der Bundesregierung Standorte in
Deutschland für das Betreiberzentrum bzw. die Bodenkontrollstation von IRIS²
infrage, wenn ja, welche, und wie gedenkt die Bundesregierung, die
Bewerbungen dieser Standorte zu unterstützen, und wenn nein, weshalb
nicht?
Die Bundesregierung hat bei der EU fristgerecht eine Bewerbung für
Deutschland als Standort des IRIS2-Kontrollzentrums in Bayern sowie für die
Ansiedlung des Govsatcom-Hubs in Nordrhein-Westfalen eingereicht.
23. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung außereuropäische Drittstaaten
bis jetzt Interesse an einer Buchung von Kapazitäten von IRIS2
bekundet, und wenn ja, welche Staaten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6249 verwiesen.
24. Hat die Internationale Fernmeldeunion das internationale Filing der
Bundesregierung erfolgreich bestätigt – bezugnehmend auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/6249?
Ja, im Frequenzinformationsrundschreiben der Internationalen Fernmeldeunion
wurde das Filing der Bundesregierung zu IRIS² am 30. Mai 2023 veröffentlicht.
25. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Startplätze in der EU
genutzt werden sollen, um die Satelliten für IRIS2 ins All zu befördern?
Die EU-Kommission plant den Start von europäischen Startplätzen aus. Eine
genaue Aufteilung auf Startplätze liegt nicht vor.
26. Plant die Bundesregierung, Startkapazitäten in der Bundesrepublik
Deutschland zur Verbringung von Satelliten selbst zu errichten, errichten
zu lassen oder etwaige Pläne Dritter für eine Errichtung von
Startkapazitäten im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu fördern oder
zu genehmigen?
27. Inwiefern hält die Bundesregierung Startkapazitäten im Hoheitsgebiet
der Bundesrepublik Deutschland für die Verbringung von Satelliten für
erforderlich und erstrebenswert?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung plant keine Errichtung von Startplätzen im Hoheitsgebiet
der Bundesrepublik Deutschland und fördert dementsprechende Aktivitäten
Dritter nicht. Für privatwirtschaftliche Bestrebungen Dritter gelten die gültigen
Genehmigungsverfahren der hierfür zuständigen Behörden. Die
Bundesregierung verfolgt die Aktivitäten privater Akteure in Deutschland und Europa in
diesem Bereich und hält es für relevant, dass die Startmöglichkeiten für
Microlauncher in Europa erweitert werden.
28. Plant die Bundesregierung, für Deutschland einen souveränen Zugang
zum Weltraum zu ermöglichen, und wenn ja, wie, und bis wann soll
dieser sichergestellt werden?
Für eine souveräne Raumfahrt und Zugang zum Weltraum ist die
Zusammenarbeit auf europäischer Ebene von größter Wichtigkeit. Die Bundesregierung
plant nicht, für Deutschland einen eigenen souveränen Zugang zum All zu
schaffen.
29. Hat die Bundesregierung eine Beteiligung der Bundeswehr an IRIS²
geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Eine direkte Beteiligung des Geschäftsbereichs des BMVg an IRIS2 ist derzeit
noch offen. Die Bedarfe der Bundeswehr an weitreichender Anbindung wird
über die Satellitenkommunikation der Bundeswehr der Stufe 2 und
perspektivisch Stufe 3 abgedeckt. Eine zusätzliche Bedarfsdeckung und
Resilienzsteigerung zur Anbindung der Streitkräfte über IRIS2 wird aktuell geprüft.
30. Liegt nach Auffassung der Bundesregierung der Schutz der IRIS²-
Satelliten vor Cyberangriffen und kinetischen Bedrohungen künftig
ausschließlich bei den Betreibern oder ggf. auch bei Behörden der
Bundesregierung, und wenn ja, welche Behörden wären für den Schutz zuständig:
Bundeswehr, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
Bundespolizei oder Landesbehörden?
IRIS² ist ein Projekt der Europäischen Kommission, damit ist die Kommission
zuständig für dessen Aufbau, Betrieb und Sicherheit. Die Mitgliedstaaten
unterstützen und beraten die Kommission dabei im Rahmen von technischen
Arbeitsgruppen.
31. Welche „responsive space“-Initiativen fördert die Bundesregierung
derzeit, und welche Initiativen plant die Bundesregierung, in diesem Bereich
zu fördern (bitte Fördersummen für die jeweilige Initiative und für die
Jahre 2022, 2023 und Haushaltsentwurf der Bundesregierung 2024
angeben)?
Der Begriff Responsive Space ist international nicht einheitlich definiert. Im
Bereich des BMVg wird mit Responsive Space die Fähigkeit bezeichnet, nach
einem kurzfristig entstandenen Bedarf durch eine reaktionsschnelle
Verbringung oder Rekonfiguration von bereits in Nutzung befindlichen
Weltraumsystemen ausgefallene Fähigkeiten zu ersetzen, bereits vorhandene Fähigkeiten zu
erweitern bzw. abzusichern oder neue Fähigkeiten zum Einsatz zu bringen. Es
handelt sich also grundsätzlich um ein Konzept, für das verschiedene
technologische Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Das BMVg beteiligt sich an der institutionellen Förderung (Grundfinanzierung)
des Deutsches Zentrums für Luft- und Raumfahrt durch das Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz. Anteile für Forschungen im Bereich
„Responsive Space“ belaufen sich dabei auf: 2022: 5,5 Mio. Euro; 2023: 6 Mio. Euro;
2024: 6,5 Mio. Euro.
32. Welche „responsive space“-Initiativen fördert nach Kenntnis der
Bundesregierung die Europäische Union derzeit, und in welcher
Fördermittelhöhe?
Für die Definition des Begriffs „Responsive Space“ wird auf die Antwort zu
Frage 31 verwiesen.
Im Arbeitsprogramm 2022 des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) wurde
ein Forschungsprojekt „Responsive Space Systems“ ausgeschrieben. Unter
Führung des Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt hat sich ein
Konsortium mit dem Projektvorschlag REACTS um die Vergabe des
Forschungsprojektes durch die Europäische Kommission beworben. Das Projekt REACTS
wurde im Juni 2023 von der Europäischen Kommission zur Realisierung
ausgewählt und mit 19,262 Mio. Euro gefördert.
33. Plant die Bundesregierung, zum Aufbau einer strategischen Reserve z. B.
Hardware einzukaufen und Verträge mit Starlink abzuschließen?
Der Aufbau einer strategischen Reserve für die Satellitenkommunikation ist
derzeit Gegenstand von Untersuchungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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