Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Edgar Naujok, Barbara Lenk, Eugen
Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/7985 –
Quantentechnologie und deren Anwendung zu Spionage- und Sabotagezwecken
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Hinsichtlich der Ausspähungsgefahr mittels Quantentechnologie empfahl die
Arbeitsgemeinschaft Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) in einer
Stellungnahme vom 18. Januar 2023, die „[w]issenschaftliche Forschung im Bereich
neuer quantensicherer kryptographischer Verfahren“ zu verstärken. Ebenso
empfahl sie „dem Staat eine stringente Umsetzung und Rechtsdurchsetzung
von Prinzipien des security-by-design und privacy-by-design“ (
www.bundesta
g.de/resource/blob/929948/d607e3604be4c777cd8186265a912386/Stellungna
hme-Atug-data.pdf, S. 23). Dementsprechend ist nach Ansicht der Fragesteller
zu klären, inwiefern das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) 2008
formulierte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme (1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, BVerfGE 120,
274) berührt ist.
Bezüglich des Gefährdungspotenzials durch Quantencomputer prognostiziert
die Technische Universität Kaiserslautern, dass aufgrund der rapiden
Entschlüsselungsgeschwindigkeit kritische Infrastrukturen wie etwa die
Energieversorgung durch Hacker sabotiert werden können (Vgl. idw-online.de/de/new
s761213). Auch IT-Sicherheitsunternehmen warnen davor, dass weltweit die
Sicherheitssysteme nicht auf die immense Rechenleistungsfähigkeit der
Quantencomputer vorbereitet seien (
www.focus.de/magazin/archiv/agenda-krieg-de
r-hacker_id_191705434.html). Aus Sicht der Fragesteller ist daher zum
Beispiel zu klären, ob bei der möglichen Ausspähung des Bundesministeriums
der Verteidigung (BMVg) durch US-amerikanische Geheimdienste im April
2023 Quantentechnologie zum Einsatz kam (
www.zeit.de/politik/2023-04/pen
tagon-leaks-ueberwachung-bundesverteidigungsministerium).
Es ist aus Sicht der Fragesteller dringend geboten, dass die Bundesregierung
mögliche Mängel bei dem Schutz von Bevölkerung, staatlichen Institutionen
und wirtschaftlichen Akteuren durch negative Auswirkungen der
Quantentechnologie darlegt sowie ihre Bestrebungen schildert, damit umzugehen.
Dabei sind etwa Fragen der Rechtsdurchsetzung von elementarer Bedeutung.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8104
20. Wahlperiode 23.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
22. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Quantentechnologien wie Quantencomputing und Quantenkommunikation sind
Zukunftstechnologien mit disruptivem Potenzial und besonders
vielversprechenden Anwendungsperspektiven. Obwohl sie sich noch in einem
vergleichsweise frühen Entwicklungsstadium befinden, zeichnen sich bereits jetzt
innovative Nutzungsmöglichkeiten in Wirtschaft und Gesellschaft ab. Sie werden aber
auch massive Auswirkungen auf die Informationssicherheit haben.
Aus Sicht der IT-Sicherheit stellt die Entwicklung von leistungsfähigen
Quantencomputern eine Bedrohung dar: Der so genannte Shor-Algorithmus, ein
Verfahren der Quanteninformatik, wäre in der Lage, die heute eingesetzte Public-
Key-Kryptografie zu brechen. Noch existiert die dafür nötige
Quantencomputing-Hardware nicht. Sobald diese jedoch verfügbar ist, würde dies ein großes
Risiko darstellen, da derzeit mit solchen Verschlüsselungsverfahren
vertrauliche Kommunikation und sicherheitsrelevante Daten abgesichert werden.
Schon jetzt könnten verschlüsselte Daten abgehört und aufgezeichnet werden,
um mit künftigen Quantencomputern entschlüsselt zu werden ("store now,
decrypt later").
Dies macht die Entwicklung und Einführung neuer, quantensicherer
kryptografischer Verfahren ("Post-Quanten-Kryptografie") zwingend erforderlich, die
gegenüber Quantencomputern eine mindestens ebenso hohe Sicherheit bieten
sollen wie die oben genannten klassischen Verfahren heute. Weitere Informationen
dazu finden sich beispielsweise in dem Leitfaden „Kryptografie quantensicher
gestalten“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (bs
i.bund.de/PQ-Migration).
Die Notwendigkeit der Migration zu Post-Quanten-Kryptografie in
Deutschland wird auch im „Handlungskonzept Quantentechnologien“ der
Bundesregierung angesprochen (dserver.bundestag.de/btd/20/066/2006610.pdf). Ziel der
Bundesregierung ist, bis 2026 eine Strategie zur Migration zu Post-Quanten-
Kryptografie in Deutschland zu erstellen.
Ab wann Quantencomputer tatsächlich in der Lage sein werden,
kryptografische Verfahren zu brechen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Im
staatlichen Hochsicherheitsbereich wird unter der Hypothese gearbeitet, dass
Anfang der 2030er Jahre kryptografisch relevante Quantencomputer zur
Verfügung stehen werden (dserver.bundestag.de/btd/19/252/1925208.pdf). Diese
Aussage ist nicht als Prognose zur Verfügbarkeit von Quantencomputern zu
verstehen, sondern stellt einen Richtwert für die Risikobewertung dar. Eine
ausführliche Studie zum „Entwicklungsstand Quantencomputer“ wurde vom
BSI veröffentlicht (bsi.bund.de/qcstudie). Diese Studie wird regelmäßig
aktualisiert.
1. Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf negative Auswirkungen von
Quantentechnologie Grundrechte deutscher Staatsbürger gefährdet, und
wenn ja, welche, und in welcher Weise, und welchen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf zieht sie ggf. hieraus?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer möglichen Bedrohung des
Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme durch die missbräuchliche Anwendung von
Quantentechnologie, und wenn ja, mit welchen Mitteln will sie die
Rechtsdurchsetzung dahingehend stärken?
30. Sieht die Bundesregierung derzeit das Grundrecht auf Gewährleistung
der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
aufgrund einer möglichen Ausspähung mittels Quantentechnologie
gefährdet, und wenn ja, mit welchen gesetzgeberischen und weiteren
Maßnahmen will sie ggf. darauf reagieren?
Die Fragen 1, 23 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Einer möglichen künftigen Gefährdungslage begegnet die Bundesregierung im
Handlungskonzept Quantentechnologien. Konkret wird darin die „Erstellung
einer Strategie der Bundesregierung zur Migration zur Post-Quanten-
Kryptografie“ als Ziel für 2026 genannt.
2. Inwiefern ist die Bundesregierung bestrebt, mit der Entwicklung von
Quantentechnologie die Sicherheit vor Ausspähaktionen gegenüber
deutschen Behörden sowie deutschen Staatsbürgern und Unternehmen zu
erhöhen, und wie will sie dieses Ziel bis wann erreichen?
Im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms „Digital.Sicher.Souverän.“, setzt
die Bundesregierung die Unterstützung der Forschung in der IT-Sicherheit fort
und stärkt insbesondere den Transfer von der Wissenschaft zur Wirtschaft.
Hierdurch soll die technologische Souveränität Deutschlands und damit die IT-
Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gesteigert werden. Die
Forschungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur
Quantenkommunikation und Post-Quanten-Kryptografie nimmt eine zentrale Rolle
an der Schnittstelle zu den klassischen Kommunikationstechnologien ein und
dient dem langfristigen Schutz gegen mögliche Ausspähaktionen, auch im
Zeitalter des Quantencomputers. Diese und weitere Maßnahmen und Ziele sind
darüber hinaus im „Handlungskonzept Quantentechnologien“ der
Bundesregierung dargelegt und sollen bis 2026 perspektivisch erreicht werden.
3. An welche „Fragen der inneren und äußeren Sicherheit“ im Einzelnen
denkt die Bundesregierung im Rahmen ihres Handlungskonzeptes
Quantentechnologie, und welchen gestalterischen Anspruch verfolgt sie
hierbei (
www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2023/230426-handlungsk
onzept-quantentechnologien.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 24)?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, bieten
Quantentechnologien sowohl Chancen aber vor allem auch Risiken für die Cybersicherheit.
In diesem Sinne ist die zitierte Aussage im Handlungskonzept als allgemeiner
Hinweis zu verstehen.
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, auf den Einsatz von
Quantentechnologie etwa in Verbindung mit künstlicher Intelligenz zur Bekämpfung der
irregulären Migration hinzuwirken, und wenn ja, in welcher Weise, wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung befindet sich zum Thema Einsatz von
Quantentechnologie zur Verhinderung irregulärer Migration, auch in Verbindung mit
Künstlicher Intelligenz, gegenwärtig in Abstimmung.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis von quantentechnologischen
Anwendungen aus dem Ausland – insbesondere aus auf S. 2 des
Handlungskonzepts erwähnten konkurrierenden Ländern –, welche die
Informationssicherheit und den Datenschutz in Deutschland bedrohen, und wenn ja,
welche sind dies?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, sind die
Informationssicherheit und der Datenschutz potentiell zukünftig durch die Ausnutzung
von Quantentechnologien gefährdet. Dies schließt auch quantentechnologische
Anwendungen aus dem Ausland mit ein.
6. Inwiefern ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, Transparenz für
die Öffentlichkeit hinsichtlich möglicher Bedrohungen mittels
Quantentechnologie herzustellen, und in welcher Form gedenkt sie dies ggf. zu
tun?
Das BSI informiert die Öffentlichkeit in Veröffentlichungen und in Vorträgen
auf zahlreichen Veranstaltungen über die Bedrohungen durch
Quantentechnologien für die Cybersicherheit. Entsprechend dem zweiten Gesetz zur Erhöhung
der Sicherheit informationstechnischer Systeme nimmt das BSI unter anderem
die Aufgabe wahr, „Stellen des Bundes, der Länder sowie der Hersteller,
Vertreiber und Anwender in Fragen der Sicherheit in der Informationstechnik,
insbesondere unter Berücksichtigung der möglichen Folgen fehlender oder
unzureichender Sicherheitsvorkehrungen" (§ 3 Nummer 14) zu beraten, zu
informieren und zu warnen. Dies schließt explizit Verbraucherinnen und Verbraucher
ein (siehe § 3 Nummer 14a). Damit sind auch mögliche Bedrohungen durch
Quantentechnologie von dieser Maßgabe eingeschlossen. Das BSI kommt dem,
falls nötig, mittels unterschiedlichster Kommunikationsmaßnahmen nach. Dazu
gehören exemplarisch die Information der Öffentlichkeit über
Presseinformationen, durch Soziale Medien und Veröffentlichung auf den Webseiten des BSI.
Insbesondere informiert das BSI auf seiner Webseite zu den aktuellen
Entwicklungen im Bereich Quantentechnologie und Post-Quanten-Kryptografie (bsi.bu
nd.de/Quanten).
7. Wie schätzt die Bundesregierung die gegenwärtige Bedrohungslage
durch Ausspähung mittels Quantentechnologie durch Drittstaaten ein?
12. Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen Maßnahmen und
Sicherheitsstandards für angemessen und ausreichend, um potenzielle
Ausspähmaßnahmen mittels Quantentechnologie abzuwehren bzw.
nachzuvollziehen?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglichen versuchten und
erfolgten Angriffen auf kritische Infrastruktur mittels Quantentechnologie in
Deutschland, und wenn ja, wie viele waren dies in den Jahren 2021 und
2022?
Die Fragen 7, 12 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 7, 12, 17, 18 und 29 zur
gegenwärtigen Bedrohungslage durch Quantentechnologien und entsprechende mögliche
Abwehrmaßnahmen aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des
Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. Eine Antwort
der Bundesregierung auf die Frage, ob eine Bedrohungslage vorliegt und
welche Strukturen zur Abwehr bestehen könnten, würde spezifische
Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur Methodik und den konkreten technischen
Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren Personenkreis
nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dabei
würde die Gefahr entstehen, dass mögliche operative Fähigkeiten und Methoden
aufgeklärt und damit die Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden gefährdet
würde. Denn eine Beantwortung der Frage ließe Rückschlüsse auf deren eventuelle
Kenntnisstände zu Bedrohungslagen sowie entsprechender Sicherheitsstandards
und Abwehrmaßnahmen zu. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn vermehrt
anlassbezogen zu möglichen einzelnen Maßnahmen gefragt wird. Letztendlich
könnte dies dazu führen, dass ein Großteil der Fähigkeiten und Kenntnisstände
der Sicherheitsbehörden, nicht nur zu Quantentechnologien, sondern auch zu
weitergehender Ausstattung und Fähigkeiten, der breiten Öffentlichkeit bekannt
wird. Es könnten entsprechende Abwehrstrategien und Angriffsmöglichkeiten
entwickelt werden. Dies könnte einen Nachteil für die wirksame
Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Aus der sorgfältigen Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und
seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit
und Aufgabenerfüllung der deutschen Sicherheitsbehörden sowie den daraus
resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages ausscheidet. Hierbei würde wegen der großen Anzahl der
Geheimnisträger die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die mitgeteilten
Informationen ausgespäht werden. Die vorliegend erfragten Informationen sind aus
Sicht der Bundesregierung, wie voranstehend dargelegt, in derart hohem Maße
geheimhaltungsbedürftig, dass auch in Ansehung der vom Bundestag
ergriffenen Geheimschutzmaßnahmen ein verbleibendes geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann, so dass
ausnahmsweise das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsrecht wesentlich überwiegt und die Bundesregierung aus diesen Gründen
von einer Beantwortung absehen kann (vgl. Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 124, 78 [124 ff., 139]).
8. Haben die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Sicherheitsbehörden
bereits versuchte und erfolgte Ausspähmaßnahmen mittels
Quantentechnologie registriert, und wenn ja, welche sind dies (bitte auflisten)?
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob Quantentechnologie im Kontext
des Ukraine-Krieges Anwendung findet, und wenn ja, in welcher Weise?
19. Als wie groß sieht die Bundesregierung die gegenwärtige Gefahr der
Sabotage kritischer Infrastruktur mittels Quantentechnologie durch fremde
staatliche und nichtstaatliche Akteure?
Die Fragen 8, 13 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 8, 13, 18, 19 und 29 zur
gegenwärtigen Bedrohungslage aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des
Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. Die erfragten
Informationen zielen im Kern auf die Offenlegung bestimmter
nachrichtendienstlicher Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen im Bereich der technischen
Aufklärung. Solche Arbeitsmethoden sind im Hinblick auf die künftige
Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der betroffenen Nachrichtendienste jedoch
besonders schutzwürdig. Der Schutz der technischen Aufklärungsfähigkeiten
stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend
wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität
nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer
technischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Das Bekanntwerden der näheren
Umstände der technischen Aufklärungsfähigkeiten, Tätigkeiten und
Analysemethoden könnte das Wohl des Bundes gefährden. Eine Antwort der
Bundesregierung würde spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur
Methodik und den konkreten technischen Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden
einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im
Ausland zugänglich machen. Dabei würde die Gefahr entstehen, dass ihre
bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen operativen Fähigkeiten und
Methoden aufgeklärt und damit der Einsatzerfolg gefährdet würde. Es könnten
entsprechende Abwehrstrategien entwickelt werden. Dies könnte einen
Nachteil für die wirksame Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden und damit für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Die Fragestellung berührt derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteresse,
dass auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens, wie es auch bei einer
Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nicht
ausgeschlossen werden kann, aus Staatswohlgründen vermieden werden muss. In
diesem überwiegt daher das Staatswohlinteresse gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht.
9. Sind der Bundesregierung die Anlässe und Beweggründe möglicher
Ausspähmaßnahmen bekannt, und wenn ja, welche sind dies?
10. Sieht die Bundesregierung spezifische Bereiche der öffentlichen
Sektoren und der kritischen Infrastruktur besonders anfällig für die
Ausspähung mittels Quantentechnologie, und wenn ja, welche sind dies?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Anlässe und Beweggründe möglicher Ausspähmaßnahmen bewegen sich,
losgelöst vom Einsatz eines technischen Mittels, entlang des jeweiligen
Interessen- und Auftragsprofils eines ausländischen Nachrichtendienstes (AND) und
orientieren sich an den nachrichtendienstlichen Abwehrmechanismen, denen
sich der jeweilige AND gegenübersieht. Der Einsatz besonders leistungsstarker
Rechner steht insbesondere dann zu erwarten, wenn ein AND besonders
komplexe, technische Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen sucht.
11. Will die Bundesregierung bestimmte öffentlicher Sektoren und Bereiche
der kritischen Infrastruktur besonders vor der Ausspähung mittels
Quantentechnologie schützen, und wenn ja, welche sind dies, und in welcher
Weise will sie dies erreichen?
Die Bundesregierung und insbesondere das BSI unterstützt die
Eigenverantwortung der Betreiber Kritischer Infrastrukturen durch einen ganzheitlichen
Ansatz (Prävention, Detektion, Reaktion). Diese halten ein angemessenes
Niveau an IT-Sicherheit vor, welches regelmäßig durch Dritte geprüft wird. Im
Falle der konkreten Kenntnis von Schwachstellen, Angriffsversuchen oder
weiteren Erkenntnissen warnt das BSI Betreiber Kritischer Infrastrukturen und
empfiehlt zugleich Maßnahmen zur Abwehr bzw. Mitigation.
14. Aus welchen Gründen wurde für die im Kontext der Quantentechnologie
erwähnte Cybersicherheitsstrategie ein Handlungszeitraum von fünf
Jahren angelegt, und anhand welcher Indikatoren erfolgte diese Bemessung
(
www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2023/230426-handlungskonz
ept-quantentechnologien.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 31)?
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
wurde vereinbart, dass die „Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021“
weiterentwickelt wird. Der Prozess dauert derzeit an.
15. Kann aus dem Verweis der Bundesregierung im Handlungskonzept
Quantentechnologien auf den Ukraine-Krieg geschlossen werden, dass
die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Bedrohung der
technologischen Souveränität und dem Krieg in der Ukraine sieht, und
wenn ja, in welcher Weise ist dies ihrer Ansicht nach der Fall (ebd.,
S. 20)?
Die COVID-19-Pandemie sowie der Ukrainekrieg wurden im
Handlungskonzept als aktuelle Beispiele für exogene Auslöser von allseits bekannten
Störungen der globalen Lieferketten genannt. Damit ist keine konkretisierte
Bedrohung der technologischen Souveränität Deutschlands gemeint. Gleichwohl
können kriegsbedingte Produktionsausfälle in der Ukraine bei bestimmten Stoffen,
bei denen das Land einen signifikanten Weltmarktanteil aufweist, auch negative
Auswirkungen auf die nachgelagerte Hochtechnologiestufen in Deutschland
entfalten (z. B. Neongas für Halbleiterherstellung).
16. Sieht die Bundesregierung die Souveränität Deutschlands potenziell
durch den Einsatz von quantentechnologiebasierter Ausspähung durch
Drittstaaten gefährdet, und wenn ja, in welcher Weise?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, sind die
Cybersicherheit und damit auch die digitale Souveränität der Bundesrepublik
Deutschlands potentiell zukünftig durch die Ausnutzung von
Quantentechnologien gefährdet.
18. Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, ob es Versuche von anderen
Staaten bzw. von nichtstaatlichen Akteuren gibt, die bis 2026 angestrebte
Entwicklung eines Quantencomputers zu sabotieren, und wenn ja, wie
begegnet sie diesen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
20. Als wie groß sieht die Bundesregierung die gegenwärtige Gefahr der
Ausspähung von Gesundheitsdaten deutscher Staatsbürger mittels
Quantentechnologie, und gedenkt sie, gerade in diese grundrechtssensiblen
Bereich die Sicherheitsstandards zu erhöhen, und wenn ja, in welcher
Weise?
Der Bundesregierung sind keine Angriffe mittels Quantentechnologie auf die
Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten bekannt. Im Rahmen der
Fortentwicklung der Telematikinfrastruktur wird die Möglichkeit geprüft, kryptografische
Verfahren auf Post-Quanten-Kryptografie umzustellen.
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis vom aktuellen Stand der Entwicklung
quantensicherer kryptographischer Verfahren in Deutschland, und wenn
ja, wie bewertet sie diesen im europäischen und internationalen
Vergleich?
Aktuell ist die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich im
Bereich der Forschung und Entwicklung zur Quantenkommunikation und der
Post-Quanten-Kryptografie gut aufgestellt. Das BSI hat frühzeitig erste
Empfehlungen zur Migration zu Post-Quanten-Kryptografie gemacht (
www.bsi.bun
d.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Krypto/Post-Quanten-Kryptografie.html?
nn=129156). Die Bundesrepublik Deutschland verfügt zudem über
internationale führende Forschergruppen sowohl in der Erforschung des
glasfaserbasierten Quantenschlüsselaustausches als auch in deren Übertragung per Satellit.
Erste Quantenkommunikationsprodukte werden bereits angeboten.
22. Hat die Bundesregierung die von der Arbeitsgemeinschaft Kritische
Infrastrukturen empfohlene Würdigung und Anwendung von
securityby-design und privacy-by-design zur Kenntnis genommen, und wenn ja,
in welcher Weise verfolgt sie diese, und wie will sie möglichen
Herausforderungen hierbei begegnen?
IT-Sicherheit ist als Anforderung an moderne IT-Produkte etabliert und wird
weitestgehend in den Entwicklungsprozess relevanter Hersteller über den
Lebenszyklus der Produkte integriert. Mittels Technischer Richtlinien werden
Sicherheitsanforderungen durch das BSI veröffentlicht und finden in den
Entwicklungsprozessen Berücksichtigung. Darüber hinaus fordert und fördert das
BSI sowohl security-by-design als auch privacy-by-design als Prinzipien, über
Einzelempfehlungen von Arbeitsgemeinschaften hinaus. Kürzlich hat das BSI
bspw. gemeinsam mit internationalen Partnerbehörden eine Handreichung zum
Thema an IT-Hersteller veröffentlicht. Siehe:
www.bsi.bund.de/DE/Service-Na
vi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2023/230413_CISA-Handreichung.html.
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis von volkswirtschaftlichen Schäden
infolge von möglichen Hackerangriffen mittels Quantentechnologie auf
kritische Infrastrukturen und weitere Einrichtungen, und wenn ja, wie
hoch beziffert sie diese (bitte ggf. auffschlüsseln)?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, sind
Quantentechnologien zurzeit noch keine Bedrohung für die IT-Sicherheit.
25. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand des Projekts
„Post-Quanten-sichere Kommunikation für die Industrie 4.0“, und
welche Erfolge konnten hierbei aus ihrer Sicht bereits erzielt werden?
Das Projekt „Post-Quanten-sichere Kommunikation für die Industrie 4.0“
(PoQsiKom) entwickelt eine der wesentlichen Grundlagen, um die sichere,
souveräne und effiziente Vernetzung der Betriebstechnik in der Industrie 4.0
langfristig zu ermöglichen und damit ein hohes Maß an Interoperabilität zu
gewährleisten. Ziel des Projektes ist die Härtung von Edge Devices und Komponenten
der Betriebstechnik für ein gesteigertes Sicherheitsniveau, welches auch den
kryptographischen Fähigkeiten von Quantencomputer gewachsen ist. Das
Projekt liegt nach etwas über einem Jahr Projektlaufzeit im Plan und konnte bereits
erste Ergebnisse präsentieren.
26. Hält es die Bundesregierung für realistisch, dass bis zum Laufzeitende
des Projekts am 30. November 2024 eine umfängliche Sicherheit für
Anwendungen von Industrie 4.0 gewährleistet sein wird, und wenn ja,
anhand welcher Indikatoren wird sie dies festmachen?
Das Ziel des Forschungsprojekts ist die praktische Umsetzung der
Forschungsergebnisse in einem industriellen Demonstrator. Darüber hinaus wird als
weitere, benötigte Komponente ein Echtzeitbetriebssystem für die vorgesehenen
Anwendungsfälle technisch gehärtet. Das Gesamtvorhaben kooperiert mit einem
Schwesterprojekt in Korea und strebt eine internationale Standardisierung der
Ergebnisse an.
27. Aus welchen Gründen findet das Projekt „Post-Quanten-sichere
Kommunikation für die Industrie 4.0“ im Handlungskonzept
Quantentechnologien keine Erwähnung?
Das Handlungskonzept Quantentechnologien ist ein übergeordnetes
Strategiedokument der Bundesregierung, welches auf andere Maßnahmen des Bundes
mit deutlichem Bezug zu Quantentechnologien auf Programmebene und nicht
auf der kleinteiligeren Projektebene referiert.
28. Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglichen Auswirkungen
quantentechnologischer Verfahren durch Drittstaaten auf die digitale
Souveränität Deutschlands, und wenn ja, in welcher Weise will sie diese messen
und ggf. darüber für die Öffentlichkeit Transparenz herstellen?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, sind die
Cybersicherheit und damit auch die digitale Souveränität der Bundesrepublik
Deutschlands potentiell zukünftig durch die Ausnutzung von
Quantentechnologien gefährdet. Bzgl. der Transparenz in der Öffentlichkeit wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
29. Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, ob bei einer möglichen
Überwachung des Bundesministeriums der Verteidigung durch US-
amerikanische Geheimdienste (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
Quantentechnologie zum Einsatz kam, und wenn ja, in welcher Weise?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333