Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7997 –
Teenagerschwangerschaften in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Teenagerschwangerschaften haben sowohl soziale und wirtschaftliche als auch
gesundheitliche Auswirkungen. Junge Eltern sehen sich häufig mit besonderen
Herausforderungen konfrontiert, darunter die Vereinbarkeit von Schule oder
Ausbildung mit der Elternschaft, die finanzielle Belastung, die Risiken für die
psychische Gesundheit durch Stigma und Belastung sowie die Auswirkungen
auf die Zukunftschancen von jungen Eltern. Dies deutet nach Ansicht der
Fragestellenden darauf hin, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die
Prävention und Unterstützung in diesem Bereich zu verbessern.
Es ist die Auffassung der Fragestellenden, dass die finanzielle Unterstützung
für schwangere Minderjährige und Eltern unter 18 Jahren häufig unzureichend
ist. Die begrenzten Mittel, die vom Staat oder von den zuständigen Behörden
bereitgestellt werden, reichen oft nicht aus, um den zusätzlichen Bedarf an
Unterstützung abzudecken. Es ist entscheidend, dass der Staat angemessene
finanzielle Unterstützung bereitstellt, um die Kosten für medizinische
Versorgung, Ernährung, Kinderbetreuung und Bildung zu decken. Denn finanzielle
Instabilität kann die Schwierigkeiten, die mit einer Teenagerschwangerschaft
einhergehen, noch verstärken und die Aussichten für eine erfolgreiche Zukunft
der jungen Eltern beeinträchtigen. Darüber hinaus ist die Bereitstellung von
umfassenden Informationen über die verfügbaren Finanzhilfen für diese
Zielgruppe von entscheidender Bedeutung, weil viele junge Eltern nicht
ausreichend über ihre Rechte und Ansprüche informiert sind. Es ist die
Auffassung der Fragestellenden, dass ein Mangel an gezielten Initiativen zur
Unterstützung schwangerer Minderjähriger und junger Eltern besteht. Es ist
notwendig, dass staatliche Institutionen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
und andere relevante Akteure Programme entwickeln, die speziell auf die
Bedürfnisse dieser Zielgruppe zugeschnitten sind. Diese Initiativen sollten nicht
nur finanzielle Unterstützung bieten, sondern auch psychosoziale Beratung,
Zugang zu Bildung und beruflichen Möglichkeiten sowie eine umfassende
medizinische Versorgung.
Eine der zentralen Herausforderungen für junge Mütter und Väter ist die
Vereinbarkeit von (Weiter-)Bildung mit einer Schwangerschaft. Um die Schule,
die Ausbildung oder das Studium fortsetzen zu können, ist es nach Auffassung
der Fragestellenden notwendig, dass Bildungseinrichtungen spezielle Unter-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8147
20. Wahlperiode 24.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 24. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stützungsmaßnahmen bereitstellen, wie zum Beispiel Sonderregelungen für
Prüfungen und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Dies ist jedoch auch
heute immer noch reine Glückssache und es gibt keinen wirksamen Schutz für
Bildungszugänge von Schwangeren und Müttern unter 18 Jahren. Eine
ganzheitliche Unterstützung, die sowohl die Bildungsziele als auch die Elternschaft
berücksichtigt, ist erforderlich, um jungen Eltern eine erfolgreiche Bildungs-
und Berufslaufbahn zu ermöglichen und ihre Zukunft, sowie die ihrer Kinder,
zu sichern. Auch wenn eine Schwangerschaft im Teenageralter nicht zwingend
zu sozialem Abstieg führen muss, sind die Herausforderungen, die damit
einhergehen, immens.
Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus
dem Jahr 2008 hat festgestellt, dass es starke regionale Unterschiede in der
Häufigkeit der Teenagerschwangerschaften gibt. Auffällig ist hierbei, dass es
speziell in Berlin und Brandenburg eine deutlich steigende Tendenz der
Teenagerschwangerschaften gibt (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
2008, Teenagerschwangerschaften in Berlin und Brandenburg, Angebote und
Hilfebedarf aus professioneller Sicht, shop.bzga.de/pdf/13300028.pdf).
Schwangere Minderjährige haben häufig keinen angemessenen Zugang zu
adäquater Hebammenversorgung, dieses Problem ist in ländlichen Gebieten
noch verstärkt. Die Verfügbarkeit qualifizierter Hebammen, die speziell auf
die Bedürfnisse dieser Zielgruppe eingehen können, ist nach Auffassung der
Fragestellenden unerlässlich, um eine umfassende medizinische Betreuung zu
gewährleisten, psychischen Beistand und Unterstützung zu leisten und ein
Gelingen der Elternschaft zu ermöglichen. Gründe für die unzulängliche
Betreuung liegen in Problemen, die schon seit Jahren bekannt sind, aber an denen
sich nichts geändert hat, beispielsweise dem Fachkräftemangel sowie der
Landflucht von medizinischem Personal. Auch Adultismus ist in dem Kontext
häufig ein Problem. Den jungen Eltern wird oft schon von Beginn der
Schwangerschaft an vermittelt, sie seien aufgrund ihres Alters unfähig, gute
Eltern zu sein.
Die sexuelle Aufklärung in Schulen ist oft unzureichend und nicht
altersgerecht, obwohl eine umfassende und korrekte sexuelle Bildung entscheidend
ist, um Teenagerschwangerschaften zu verhindern. Die Lehrpläne stammen
zum Teil aus den 80er-Jahren (STI-Report: Sexualbildung an deutschen
Schulen teils mangelhaft,
www.fernarzt.com/wissen/studien/sti-report/). Es ist die
Auffassung der Fragestellenden, dass die Lehrpläne auch Fragen zur
Prävention abdecken sollten, die nicht nur auf biologische Aspekte, sondern auch auf
Verhütung, Beziehungsdynamiken, emotionale Gesundheit und
Kommunikation eingehen. In vielen Elternhäusern fehlen häufig die Kompetenzen, um
über diese Themen adäquat mit den Kindern zu sprechen, weshalb dem
schulischen Sexualkundeunterricht eine besondere Bedeutung zukommt.
Der Zugang zu umfassender und zielgerichteter sexueller Aufklärung ist
wesentlich bei der Frage, wie Prävention von Teenagerschwangerschaften
gelingen kann. Studien zeigen, dass eine frühzeitige und sachgemäße Aufklärung
über Sexualität, Verhütungsmethoden und die Konsequenzen von
ungeschütztem Geschlechtsverkehr dazu beitragen können, Teenagerschwangerschaften
zu reduzieren (BZgA, Erste Ergebnisse der neuen Befragungswelle BZgA-
Studie „Jugendsexualität“,
www.bzga.de/aktuelles/2020-12-03-erste-ergebniss
e-der-neuen-befragungswelle-bzga-studie-jugendsexualitaet/). Sichere
Verhütung ist nach Ansicht der Fragestellenden besonders für junge Leute mit wenig
oder gar keinem Einkommen schwer bis unmöglich. Bis dato werden von den
Krankenkassen zwar bestimmte Verhütungsmittel für Frauen unter 21 Jahren
bezahlt, dabei handelt es sich aber fast ausschließlich um hormonelle
Verhütungsmittel, die ausschließlich für die Frau von der Krankenkasse
übernommen werden. Das bedeutet aus Sicht der Fragestellenden zum einen, dass die
Verantwortung der Verhütung ausschließlich bei den Mädchen und Frauen
liegt und zum anderen, dass dieses Bild der Verantwortungsverteilung
eingeprägt wird. Dazu kommt, dass junge Mädchen damit faktisch schon früh dazu
gezwungen werden, hormonell zu verhüten und die damit verbundenen
Risiken zu tragen. Hormonfreie Verhütungsmethoden, wie beispielsweise
Kondome oder Geräte zur Temperaturmessung, sind für diese Gruppe aufgrund der
Kosten selten eine Option (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2699).
Eine Evaluierung der aktuellen Maßnahmen zur sexuellen Aufklärung und
Verhütung bei Jugendlichen und eine Verbesserung und Ausweitung der
bestehenden Programme ist nach Auffassung der Fragestellenden deshalb
besonders wichtig. Um ein umfassendes Bild von der Situation der
Teenagerschwangerschaften in Deutschland zu erhalten, bedarf es aktueller Statistiken und
Studien. Es müssen Informationen darüber erhoben werden, wie viele
tatsächliche Teenagerschwangerschaften, inklusive Schwangerschaftsabbrüche, es
jährlich gibt, über die Altersgruppen der betroffenen Jugendlichen, die
regionalen Unterschiede sowie darüber, wie die finanziellen und sozialen
Ausgangslagen der Schwangeren sich gestalten. Diese und weitere Ergebnisse
würde es ermöglichen, gezielte Maßnahmen zu entwickeln, um
Teenagerschwangerschaften vorzubeugen, zu begleiten und Betroffene ganzheitlich und
gezielt zu unterstützen.
1. Wie viel Geld gibt der Bund, speziell das zuständige Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), für die
Unterstützung von schwangeren Jugendlichen und Eltern unter 18 Jahren jährlich
aus?
a) Wie viel Geld war hierfür im Haushalt 2023 enthalten?
b) Wie viel Geld ist für den Haushalt 2024 eingeplant?
c) Wie viel Geld wird nach 2024 bereitgestellt?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Für die Unterstützung Schwangerer und Eltern, speziell schwangerer
Jugendlicher und Eltern unter 18 Jahren, stellt der Bund eine Vielzahl von Finanzhilfen
zur Verfügung. Im Einzelnen ist dies in der Antwort zu den Fragen 4 und 5
dargestellt. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen vor, wie viele Berechtigte
unter 18 Jahren diese Finanzhilfen in Anspruch nehmen, so dass die Mittel im
Haushalt für Berechtigte unter 18 Jahren nicht gesondert ausgewiesen werden.
2. Wieso wurde der Posten für die Bundesstiftung Frühe Hilfen von
86 Mio. Euro im Jahr 2022 auf 56 Mio. Euro im Jahr 2023 reduziert?
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen verfügt dauerhaft über jährliche Mittel in
Höhe von 51 Mio. Euro. Im Jahr 2022 wurden zudem weitere 35 Mio. Euro aus
dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
zur Verfügung gestellt. Nach Auslaufen des Aktionsprogramms wurde in der
Bereinigungssitzung zum Haushalt 2023 eine einmalige Aufstockung des
Fonds um fünf Mio. Euro beschlossen, sodass in diesem Haushaltsjahr Mittel in
Höhe von insgesamt 56 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Im derzeitigen
Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 ist eine Rückkehr zum regulären Ansatz von
51 Mio. Euro vorgesehen.
3. Plant die Bundesregierung, insbesondere das BMFSFJ, neue Initiativen
zur Unterstützung von schwangeren Jugendlichen und Eltern unter
18 Jahren, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung plant derzeit keine neuen Initiativen zur Unterstützung
von schwangeren Jugendlichen und Eltern unter 18 Jahren.
4. Welche Finanzhilfen können nach Kenntnis der Bundesregierung
schwangere Jugendliche und Eltern unter 18 Jahren beantragen?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der
Berechtigten diese Finanzhilfen abrufen?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Werdende Mütter, die Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB
XII) beziehen, erhalten nach der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum
Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, einen Mehrbedarf in Höhe
von 17 Prozent des für sie maßgeblichen Regelbedarfs. Zusätzlich kann auf
Antrag eine Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei
Schwangerschaft und Geburt in Form von Geld- oder Sachleistungen in angemessener
Höhe gewährt werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass ab der
Schwangerschaft kein Einkommen der Eltern mehr angerechnet wird (§ 9
Absatz 3 SGB II und § 39 Satz 3 SGB XII).
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Inanspruchnahme eines
Bedarfes auf Mehrbedarf wegen Schwangerschaft durch
Regelleistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Endgültige Ergebnisse liegen mit einer
Wartezeit von drei Monaten vor.
Tabelle: Bestand an Regelleistungsberechtigten (RLB) mit einem Bedarf auf
Mehrbedarf Schwangerschaft nach ausgewählten Merkmalen
Berichtsmonat Bestand an RLB
mit einem Bedarf
auf Mehrbedarf
Schwangerschaft
Darunter
unter 18 Jahre
Monatsdurchschnittlicher
Bedarf auf
Mehrbedarf
Schwangerschaft je RLB mit
diesem
Mehrbedarf in Euro
Darunter
unter 18 Jahre
Januar 2022 43.828 625 67,22 63,46
Februar 2022 43.632 629 67,17 61,65
März 2022 44.224 644 67,44 63,28
April 2022 43.698 657 67,87 63,35
Mai 2022 44.025 664 68,00 63,29
Juni 2022 45.965 682 68,16 62,42
Juli 2022 45.882 694 68,01 62,79
August 2022 45.617 703 68,10 62,96
September 2022 44.655 705 68,06 62,62
Oktober 2022 43.595 679 68,03 63,03
November 2022 43.098 669 67,95 62,94
Dezember 2022 43.000 658 67,70 62,73
Januar 2023 43.686 641 75,73 70,39
Februar 2023 43.303 633 75,78 70,79
März 2023 43.693 635 75,78 70,47
April 2023 43.466 609 75,75 70,29
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
vergibt seit 1984 ergänzende finanzielle Hilfen an Frauen, die sich wegen einer
Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Die werdenden
Mütter erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die die
Fortsetzung der Schwangerschaft und das Leben mit dem Kind erleichtern
sollen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch, die
nicht auf gesetzliche Leistungen angerechnet werden darf. Gewährt werden
Hilfen für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft,
Geburt sowie der Pflege und Erziehung des Kleinkindes entstehen. Dies
umfasst insbesondere die Erstausstattung des Babys, die Weiterführung des
Haushalts, die Wohnung und deren Einrichtung oder die Betreuung des Säuglings
oder Kleinkindes. Eine Notlage der Frau liegt vor, wenn ihre Einkünfte den
finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des
Kleinkindes nicht decken und andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig
oder ausreichend zur Verfügung stehen. Die Hilfen der Bundesstiftung können
auch von schwangeren Jugendlichen unter 18 Jahren beantragt werden. Die
Antragstellung ist in ein umfassendes Beratungsgespräch in der
Schwangerschaftsberatungsstelle eingebettet, wobei auch weiterer Unterstützungsbedarf
ermittelt werden kann.
In den Jahren 2018 bis 2020 betrug die Anzahl der Bewilligungen von Hilfen
der Bundesstiftung Mutter und Kind für Schwangere, die bei der
Antragsstellung minderjährig waren, jeweils rund 2 600, in 2021 knapp 2 000 (Quelle:
Sozialdatenstatistik). Das korrespondiert in etwa mit den Daten des Statistischen
Bundesamtes zu Geburten, bei denen die Mutter minderjährig war.
Wie alle anderen Eltern auch, können schwangere Jugendliche und Eltern unter
18 Jahren ihren Anspruch auf Familienleistung prüfen lassen bzw. sie
beantragen. Die Familienleistungen sind entweder als eigenständige Leistungen für
Familien (z. B. Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld) ausgestaltet oder
berücksichtigen als Komponente von allgemeinen staatlichen Leistungen die familiäre
Lebenssituation der Leistungsberechtigten (z. B. Freibeträge für Kinder bei der
Einkommensermittlung fürs Wohngeld). Schwangere Jugendliche haben auch
einen Anspruch auf Mutterschutz bzw. Mutterschaftsleistungen. Seit der
Novellierung 2018 gilt der Schutzbereich des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) auch
für Schülerinnen und Studentinnen.
Für das Kindergeld ist davon auszugehen, dass annähernd alle
Anspruchsberechtigten diese Leistung auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Über das Alter
der Berechtigten im Kinderzuschlag liegen der Bundesregierung keine
statistischen Daten vor.
Von den 1 846 187 Personen, die im Jahr 2022 Elterngeld erhalten haben,
waren 3 799 im ersten Bezugsmonat unter 18 Jahre alt; davon 3 770 junge Frauen
(0,28 Prozent der weiblichen Beziehenden) und 29 junge Männer (0,01 Prozent
der männlichen Beziehenden). Das sind die Ergebnisse einer unveröffentlichten
Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes. Die Zuständigkeit für die
Ausführung des Mutterschutzgesetzes liegt bei den Ländern. Eine amtliche
Statistik zum Mutterschutz ist auf Bundesebene nicht vorhanden.
Eltern in einer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
geförderten Ausbildung erhalten als Teil der BAföG-Förderung auch einen
Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG. Dieser beträgt seit dem Schuljahr
2022/2023 bzw. dem Wintersemester 2022/2023 monatlich 160 Euro für jedes
Kind und steht jungen Müttern und Vätern so lange zu, wie sie während ihrer
mit BAföG geförderten Ausbildung mit mindestens einem eigenen Kind unter
14 Jahren in einem Haushalt leben. Der Kinderbetreuungszuschlag wird dabei
als Vollzuschuss geleistet (§ 17 Absatz 2 Nummer 3 BAföG). Bei den
Grundstipendien der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
unterstützten Begabtenförderungswerke können Zusatzleistungen für Kinder
entsprechend § 14b BAföG gewährt werden. Die Teilnehmerin an einer
förderfähigen Fortbildungsmaßnahme im Sinne des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) hat im Fall einer Schwangerschaft die Möglichkeit, die
Fortbildungsmaßnahme zu unterbrechen, wobei die Förderung während der
Unterbrechung bis zu vier Monate weitergeleistet wird (§ 7 Absatz 3a und 4 AFBG).
Zudem wird die Förderungshöchstdauer angemessen verlängert, längstens
jedoch um zwölf Monate (§ 11 Absatz 2 AFBG). Darüber hinaus sieht das AFBG
spezielle Leistungen vor, wenn der Teilnehmende ein Kind hat, zum Beispiel
den Erhöhungsbetrag beim Unterhaltsbeitrag, den Kinderbetreuungszuschlag
für Alleinerziehende und den Sozialerlass beim Darlehen im Rahmen des
Maßnahmebeitrags (§§ 10 Absatz 2 S. 3, Absatz 3, 13b Absatz 3 AFBG).
Darüber, wie viele Berechtigte unter 18 Jahren diese Finanzhilfen in Anspruch
nehmen, liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.
6. Plant die Bundesregierung Programme oder Initiativen, um speziell
Jugendliche aus Familien im Bürgergeldbezug, aus bildungsfernen
Schichten und jene mit Migrationshintergrund bei der Prävention von
Schwangerschaften stärker zu unterstützen, um dem belegten
Zusammenhang von finanzieller Stellung, Bildungsniveau, sozialem Status und
Schwangerschaft bei unter 18-Jährigen entgegenzuwirken?
Bereits heute gibt es vielfältige Unterstützungsleistungen, die Jugendlichen bei
der Prävention von Schwangerschaften unterstützen, um ungewollten
Schwangerschaften entgegenzuwirken.
Die Bundesregierung plant derzeit keine neuen Programme oder Initiativen zur
Unterstützung von Jugendlichen aus Familien im Bürgergeldbezug, aus
bildungsfernen Schichten und jene mit Migrationshintergrund bei der Prävention
von Schwangerschaften.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Gemeinsame Bundesausschuss
plant, die bisher fehlenden allgemeinen Leitlinien für die Betreuung
schwangerer Jugendlicher durch Ärzte, Hebammen oder andere
Betreuende einzuführen, oder plant die Bundesregierung, insbesondere das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das BMFSFJ, auf eine
solche allgemeine Leitlinie hinzuwirken?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt nach § 92 Absatz 1 Satz
des 1 Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die zur Sicherung der
ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine
ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten.
Dabei ist den besonderen Erfordernissen der Versorgung von Kindern und
Jugendlichen sowie behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen und
psychisch Kranker Rechnung zu tragen. Dem gesetzlichen Auftrag, Richtlinien
über die ärztliche Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft zu
beschließen, ist der G‑BA mit seinen Richtlinien zur ärztlichen Betreuung
während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)
nachgekommen.
Der großen Bedeutung der Entwicklung hochwertiger Leitlinien für die
medizinische Versorgung hat der Gesetzgeber mit dem Digitale Versorgungsgesetz (in
Kraft getreten im Dezember 2019) Rechnung getragen und einen
Paradigmenwechsel in der Unterstützung der Leitlinienarbeit herbeigeführt. Dabei wurden
zwei Möglichkeiten zur Förderung mit Mitteln der gesetzlichen
Krankenversicherung in Höhe von rund 7 Mio. Euro jährlich geschaffen:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann auf Vorschlag der
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit
Evidenzrecherchen zu Leitlinienthemen beauftragen. Hierfür stehen jährlich bis zu
2 Millionen Euro bereit.
Im Innovationsfonds beim G-BA stehen jährlich mindestens 5 Mio. Euro
bereit, um evidenzbasierte Leitlinien zu entwickeln, fortzuschreiben bzw. auf das
höchste Evidenzniveau anzuheben.
Am 30. Juni 2023 wurde eine Förderbekanntmachung des
Innovationsausschusses beim G-BA zur Förderung von Versorgungsforschung veröffentlicht.
Im Themenfeld 4 „Versorgung rund um Kinderwunsch, Schwangerschaft und
Geburt“ dieser Förderbekanntmachung wird die Entwicklung oder
Weiterentwicklung von Leitlinien für Versorgungssituationen rund um Kinderwunsch,
Schwangerschaft und Geburt gefördert, für die bislang keine oder keine
hochwertigen Leitlinien (S3) erarbeitet wurden. Zielgruppen mit besonderen
Versorgungsbedarfen einschließlich Eltern, die besonders belastet sind, wie etwa
durch eine schwierige wirtschaftliche oder soziale Lage, eigene Erkrankungen
oder seelische Belastungen, sollen so früh wie möglich passgenaue Hilfe und
Unterstützung erhalten. Die Förderbekanntmachung ermöglicht somit
grundsätzlich auch die Förderung von Projekten, die darauf abzielen, eine Leitlinie
für die Versorgung schwangerer Jugendlicher zu entwickeln.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Häufigkeit und
Altersstruktur von schwangeren Minderjährigen und jungen Eltern, und plant
die Bundesregierung eine Aktualisierung dieser Daten mittels Studien?
Der Bundesregierung liegen die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten
Daten vor. Demnach hatten im Jahr 2022 1 973 von insgesamt 738 819
Lebendgeborenen eine Mutter unter 18 Jahren. Bei 172 dieser Kinder war der
Vater unter 18 Jahre alt.
9. Plant die Bundesregierung neue Maßnahmen zur Unterstützung
schwangerer Minderjähriger und minderjähriger Eltern?
Die Bundesregierung plant derzeit keine neuen Maßnahmen zur Unterstützung
schwangerer Minderjähriger und minderjähriger Eltern.
10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Schwangerschaftsprävention bei Minderjährigen?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist seit 1992 durch
das Schwangerschaftskonfliktgesetz beauftragt, Informationen zur
Sexualaufklärung, Familienplanung und Verhütung zu entwickeln und bundesweit
kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ziel ist die Prävention von
Schwangerschaftskonflikten.
Dazu entwickelt und verteilt die BZgA kostenfreie Materialen und Medien zur
Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung für die Zielgruppe
Jugendliche, junge Erwachsene und Fachkräfte bzw. Erziehende. Die Materialen
umfassen sowohl Print-Produkte als auch digitale Angebote (
www.loveline.de
oder
www.familienplanung.de). Das digitale Angebot
www.jung-und-schwan-
ger.de richtet sich explizit an schwangere Jugendliche bzw. junge Erwachsene.
Auf
www.sexualaufklaerung.de finden sich auch Materialien für Fachkräfte
und Forschende und Informationen zu den unterschiedlichen Maßnahmen der
BZgA. Von Jugendlichen direkt und aktiv genutzt werden insbesondere die
Website loveline.de und die Broschürenreihe „SEX & TIPPS“ mit
umfangreichen Informationen rund um Körper, Verhütung, Liebe, Beziehungen und
Sexualität. Auch in den sozialen Netzwerken (beispielsweise Instagram) ist die
BZgA aktiv, um die Jugendlichen auf die Angebote zur Sexualaufklärung und
Verhütung hinzuweisen und deren Inanspruchnahme zu fördern.
In der Entwicklung befinden sich derzeit Materialien mit dem Titel
„Herzfroh 2.0“ zur Sexualaufklärung für Jugendliche und junge Erwachsene mit
kognitiven Beeinträchtigungen.
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung von
jungen Eltern in Bezug auf eine bessere Vereinbarkeit von Schule,
Ausbildung oder Studium in der Schwangerschaft oder mit Kind?
Im Rahmen der dualen beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz
(BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) steht zur besseren Vereinbarkeit
einer Ausbildung mit Schwangerschaft oder der Betreuung von Kindern bereits
die Ausbildungsform der Teilzeitberufsausbildung zur Verfügung. Diese
ermöglicht grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen
Ausbildungssystems im Einvernehmen mit dem Betrieb eine individuelle Reduzierung der
Ausbildungszeit im Betrieb bis maximal um die Hälfte. Seit dem 1. Januar
2020 ist der rechtliche Rahmen zur Aufnahme einer Teilzeitberufsausbildung
durch die Novelle des BBiG erheblich erweitert und flexibilisiert worden (vgl.
§ 7a BBiG). Für die Anwendung der Teilzeitberufsausbildung in der Praxis hat
der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Empfehlungen
beschlossen (174_E-Änderung_Teilzeitausbildung_BAnz AT 14.07.2022 S2.pdf
(bibb.de)).
Nach der im Mai 2023 veröffentlichten 22. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen
und sozialen Situation der Studierenden sind von den Studierenden mit Kindern
nur 0,8 Prozent jünger als 22 Jahre. Weit überwiegend sind Studierende mit
Kindern älter als 31 Jahre. Die Servicestelle Familienfreundliches Studium
(SFS) beim Deutschen Studierendenwerk unterstützt die Entwicklung von
Beratungs- und Serviceleistungen für Studierende mit Kindern durch die
Aufbereitung von Informationen und Good-Practice-Beispielen, die Förderung des
Erfahrungsaustausches und Weiterbildungsangebote für Beratende in
Hochschulen und Studierendenwerken vor Ort. Ziel ist insbesondere die
Beförderung des Studienerfolgs für Studierende mit Kindern. Nach einer jüngst
abgeschlossenen Evaluation der SFS soll ihre Förderung durch das BMBF
fortgesetzt werden. Eine Neuausrichtung von SFS-Aktivitäten speziell auf sehr junge
Eltern erscheint der Bundesregierung in Anbetracht der aktuellen Datenlage
dabei nicht erforderlich.
12. Welche Initiativen plant die Bundesregierung zur besseren
Versorgungslage durch Hebammen für junge Mütter, speziell auch im ländlichen
Raum, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele
minderjährige Mütter jährlich keine Betreuung durch eine Hebamme in
Anspruch nehmen können aufgrund der schlechten Versorgungslage?
Es obliegt den gesetzlichen Krankenkassen, ihren Versicherten die Versorgung
mit Hebammenhilfe zur Verfügung zu stellen. Im Hinblick auf ambulante
Hebammenleistungen, insbesondere Schwangerenvorsorge und
Wochenbettbetreuung, schließt der GKV-Spitzenverband Verträge mit den für die Wahrnehmung
der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Berufsverbänden der
Hebammen und den Verbänden der von Hebammen geleiteten Einrichtungen
auf Bundesebene.
Ein weiterer Aspekt, der zu einer flächendeckenden Versorgung mit
Hebammenhilfe beiträgt, ist die Reform der Hebammenausbildung, mit der die
Bundesregierung die berufsrechtliche Grundlage für eine qualitativ
hochwertige, attraktive und moderne Ausbildung geschaffen hat. Die
Hebammenausbildung erfolgt nun im Rahmen eines vergüteten, dualen Studiums, welches
sowohl an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen als auch an
staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien absolviert werden kann
(§§ 2 Absatz 7, 19 Absatz 1 des Hebammengesetzes). Damit wird ermöglicht,
dass Studien- und Praxisorte sich nicht allein auf Ballungsräume konzentrieren,
was eine Ausbildung auch im ländlichen Raum begünstigt.
Statistische Zahlen zur Verteilung der Hebammen oder zur tatsächlichen
Inanspruchnahme liegen nicht vor.
13. Gibt es seitens der Bundesregierung Bemühungen oder Initiativen, die
sexuelle Aufklärung und damit einhergehend die Prävention von
Teenagerschwangerschaften in Schulen bundeseinheitlich zu verbessern und
zu modernisieren, und wenn ja, welche?
Die schulische Sexualaufklärung unterliegt der Zuständigkeit der
Kultusministerien der Länder, sodass der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu
Bemühungen oder Initiativen, die sexuelle Aufklärung und damit einhergehend die
Prävention von Teenagerschwangerschaften in Schulen bundeseinheitlich zu
verbessern und zu modernisieren, vorliegen.
14. Wird die Bundesregierung, speziell das BMG und das BMFSFJ, darauf
hinwirken, dass die Kosten für hormonfreie Verhütungsmittel und solche,
die vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen, von der
Krankenkasse übernommen werden, und wenn nein, weshalb nicht?
Eine regelhafte Erweiterung des Leistungsanspruchs gegen die Krankenkassen
ist nicht vorgesehen, da Verhütung dem Bereich der privaten Lebensführung
zuzuordnen ist. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP aus dem Jahr 2021 sieht folgenden Auftrag an die
Bundesregierung vor: „Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als
Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten
übernommen.“ Hierzu fanden zwischen dem Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
und dem Bundesministerium für Gesundheit bereits Gespräche statt. Das
weitere Vorgehen wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
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