Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/8001 –
Investitionsgarantien des Bundes zur Absicherung von Investitionen deutscher
Unternehmen in China
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch die Vergabe von Investitionsgarantien sichert der Bund nach eigener
Aussage Investitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungs-, Schwellen-
und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken ab. Zudem
flankiert die Bundesregierung die Garantien durch ein aktives
Krisenmanagement, um gegebenenfalls mittels politischer Interventionen und Vermittlung
das Greifen der Garantien zu verhindern (vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/
Artikel/Aussenwirtschaft/investitionsgarantien.html).
Nicht erst mit Verabschiedung der China-Strategie im Juli 2023 (vgl.
www.bu
ndesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/china-strategie-2202212)
hat die Bundesregierung einen Kursschwenk in der China-Politik im Sinne des
sogenannten De-Risking kommuniziert: Bereits im November 2022 hat der
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck eine
Verschärfung der Vergabekonditionen der Investitionsgarantien angekündigt. Das
„Handelsblatt“ spricht angesichts bestehender ökonomischer Abhängigkeiten
in diesem Zusammenhang explizit von einer „Lex China“ (vgl.
www.handelsb
latt.com/meinung/morningbriefing/morning-briefing-lex-china-bund-will-wen
iger-investitionsgarantien-fuer-china-/28806940.html). Nach Presseberichten
ist die Anzahl der neu genehmigten Anträge für Investitionsgarantien für
Investitionen deutscher Unternehmen in China zudem seit Antritt der
Bundesregierung im Jahr 2021 zurückgegangen (vgl.
www.n-tv.de/wirtschaft/Bund-fa
ehrt-Haftung-fuer-China-Geschaefte-zurueck-article24211969.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Fragesteller fragen nach mehreren Maßnahmen, welche die
Bundesregierung getroffen hat, um die Deckungspraxis für die Investitionsgarantien neu zu
justieren. Diese Maßnahmen verfolgen unterschiedliche Ziele, nämlich
Diversifizierung, verbessertes Risikomanagement sowie eine vertiefte Prüfung der
Förderungswürdigkeit.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8146
20. Wahlperiode 23.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 23. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Diversifizierung
Am 16. November 2022 hat die Bundesregierung eine Veränderung ihrer
Deckungspraxis für die Investitionsgarantien des Bundes kommuniziert.
Mit ihr sollen für Projekte in Staaten, die bisher nicht im Fokus der
deutschen Wirtschaft standen, günstigere Garantiekonditionen angeboten
werden (die Länder und die konkrete Ausgestaltung der Konditionen
soll im Oktober 2023 bekanntgegeben werden). Teil der geänderten
Deckungspraxis ist zudem eine moderate, aber zielgenaue Anpassung der
Deckungskonditionen in solchen Staaten, in denen es zu einer zu großen
Konzentration an abgesicherten Projekten relativ zum Gesamtportfolio
(sogenannte Klumpenrisiken) gekommen ist: In Ländern mit einem Anteil von
mehr als 20 Prozent am gesamten Deckungsvolumen der Investitionsgarantien
des Bundes, zu denen auch die Volksrepublik China (VR China) gehört,
wurde das jährliche Garantieentgelt um 10 Prozent erhöht. Das Bündel der
Maßnahmen zielt darauf ab, Risiken für den Bundeshaushalt zu reduzieren,
indem Anreize für eine stärkere geographische Streuung von Risiken gesetzt
werden.
Verbessertes Risikomanagement
Ebenfalls am 16. November 2022 hat die Bundesregierung eine
Absicherungsgrenze von maximal 3 Mrd. Euro pro Unternehmen und
Zielstaat eingeführt (sog. Deckungsplafond), wobei die Werte verbundener
Unternehmen zusammengerechnet werden (Konzernbetrachtung). Ausnahmen
sind nur in bestimmten, eng begrenzten Fällen möglich, sofern ein besonderes
strategisches Interesse Deutschlands vorliegt. Bestehende Garantien oberhalb
des Deckungsplafonds werden auf entsprechenden Antrag nur noch für eine
Übergangszeit von fünf Jahren und unter verschärften Bedingungen verlängert.
Die Absicherungsgrenze soll dafür sorgen, dass bei Schwierigkeiten eines
Unternehmens in einem Zielstaat künftig nicht mehr als 10 Prozent des
aktuellen Gesamtdeckungsvolumens der Investitionsgarantien im Risiko steht.
Diese Maßnahme soll neue Klumpenrisiken vermeiden, verhindern, dass sich
bestehende Klumpenrisiken vergrößern, und diese mittelfristig abbauen.
Vertiefte Prüfung der Förderungswürdigkeit
Der Interministerielle Ausschuss der Bundesregierung für die
Investitionsgarantien (IMA DIA) hat im Jahr 2022 damit begonnen,
antragstellende Unternehmen bei Klärungsbedarf zur Förderungswürdigkeit
zu einem direkten Austausch einzuladen. Diese Investorengespräche sind
zwar nicht auf Investitionen in der VR China beschränkt. Im Rahmen
der China-Strategie der Bundesregierung hat sich der IMA DIA aber
entschieden, bei allen Neuanträgen und erstmaligen Verlängerungsanträgen für
Investitionen in der VR China ein Investorengespräch zu führen. Hintergrund
ist die zunehmend anspruchsvollere Prüfung der Förderungswürdigkeit.
Die vorliegende Kleine Anfrage zeigt, dass sich auch im Kontext von
bundesgedeckten Investitionen in der VR China Fragen nach der Sicherung
von Arbeitsplätzen in Deutschland stellen. Aber auch andere Aspekte der
Förderungswürdigkeit wie die Einhaltung von Nachhaltigkeits-, Umwelt-,
Arbeits- und Sozialstandards werden in den Gesprächen adressiert.
Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass in den letzten fünf Jahren weltweit
jährlich zwischen 30 und 70 Garantien neu übernommen wurden. Die
Fragen nach monatlichen Quoten oder statistischen Kennzahlen für bestimmte
Länder können daher nicht oder nur weniger granular beantwortet werden.
Die hohe Gesamtzahl von 599 Garantien mit einer Höchsthaftung von
29,5 Mrd. Euro (vgl. Halbjahresbericht der Investitionsgarantien: investition
sgarantien.de/_Resources/Persistent/4/8/b/e/48bee0f4aaae39fd8b12563bc59617
f69bd63cd5/investitionsgarantien-halbjahresbericht-2023.pdf) kommen durch
die langen Laufzeiten und die Verlängerung bestehender Garantieverhältnisse
zustande. Diese langen Laufzeiten bedeuten auch, dass es mitunter Jahre dauern
kann, bis sich eine veränderte Deckungspraxis in der Struktur des Portfolios
niederschlägt.
1. In Höhe welchen Werts werden Direktinvestitionen deutscher
Unternehmen in China getätigt (bitte in Euro pro Jahr für die letzten fünf Jahre
inklusive vorläufiger Zahlen für 2023 angeben)?
Im Folgenden wird auf die Daten der Deutschen Bundesbank Bezug
genommen. Die Daten der Direktinvestitionsbestände werden von der Deutschen
Bundesbank jährlich im April mit einem Zeitverzug von 16 Monaten veröffentlicht.
Die Daten für das Berichtsjahr 2022 stehen daher erst im kommenden Jahr zur
Verfügung und werden voraussichtlich im April 2024 veröffentlicht.
Bestand deutscher Direktinvestitionen in der VR China (Unmittelbare und
mittelbare Direktinvestitionsbestände (saldiert) in Mrd. Euro):
2017 81,610
2018 88,348
2019 89,923
2020 92,096
2021 102,694
2. Wie viele Investitionsgarantien für Investitionen in China und in
welchem finanziellen Volumen wurden in den letzten fünf Jahren gewährt
(bitte in Euro pro Jahr für die letzten fünf Jahre inklusive vorläufiger
Zahlen für 2023 angeben)?
2018 2019 2020 2021 2022 2023*
Anzahl 16 10 10 12 9 6
Volumen (Höchstbetrag) in
Mio. Euro**
618,1 1.007,8 517,1 1.952,0 745,9 51,9
*01.01.2023 bis 14.8.2023
**Kapital- und Ertragsdeckung
3. Wie verteilen sich die gewährten Investitionsgarantien für Investitionen
in China auf Neuinvestitionen und Erweiterungsinvestitionen (bitte in
Prozent und in Euro pro Jahr für die letzten fünf Jahre inklusive
vorläufiger Zahlen für 2023 angeben)?
Neuinvestitionen 2018 2019 2020 2021 2022 2023*
Volumen (Höchstbetrag) in
Mio. Euro**
281,4
(45,5 %)
64,7
(6,4 %)
461,7
(89,3 %)
153,0
(7,8 %)
745,9
(100 %)
51,9
(100 %)
Erweiterungs-investitionen 2018 2019 2020 2021 2022 2023*
Volumen (Höchstbetrag) in
Mio. Euro**
336,7
(54,5 %)
943,1
(93,6 %)
55,4
(10,7 %)
1.799,0
(92,2 %)
0
(0 %)
0
(0 %)
*1.1.2023 bis 14.8.2023
**Kapital- und Ertragsdeckung
4. Bezugnehmend auf Frage 1, welcher Anteil der Direktinvestitionen in
China ist durch Investitionsgarantien gedeckt (bitte in Prozent pro Jahr
für die letzten fünf Jahre inklusive vorläufiger Zahlen für 2023
angeben)?
Die in der Statistik der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen
Direktinvestitionen sind nicht deckungsgleich mit den unter den Investitionsgarantien
absicherungsfähigen deutschen Investitionen. Insoweit hat das Verhältnis von
Direktinvestitionen zu garantiertem Kapitel nur beschränkte Aussagekraft und kann
entgegen der Fragestellung nicht als „Anteil“ interpretiert werden.
Ein Vergleich des Anstiegs der Direktinvestitionen in einem bestimmten Jahr
mit den neuen Garantieübernahmen desselben Jahres wäre zudem irreführend,
da die Entscheidung über eine Investitionsgarantie oft deutlich vor der
eigentlichen Investition getroffen wird, die Investitionsstatistik der Deutschen
Bundesbank dagegen lediglich schon getätigte Investitionen umfasst.
Insoweit wird im Folgenden nur das Verhältnis des mit Investitionsgarantien
abgesicherten Kapitals (Kapitaldeckung) zum Bestand der Direktinvestitionen
in Prozent wiedergegeben. Wie in Antwort zu Frage 1 ausgeführt liegen noch
keine Daten (auch vorläufige) für die Jahre 2022 und 2023 vor.
Das Verhältnis des mit Investitionsgarantien abgesicherten Kapitals
(Kapitaldeckung) in der VR China zum Bestand der Direktinvestitionen in der VR China
in Prozent kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
2017 8,5 %
2018 8,2 %
2019 8,2 %
2020 7,3 %
2021 8,1 %
5. Auf welche Summe beläuft sich der Garantiebestand bzw. die Haftung
des Bundes mit Bezug auf China, und wie hat sich diese über die letzten
fünf Jahre entwickelt (bitte in Euro pro Jahr für die letzten fünf Jahre
inklusive vorläufiger Zahlen für 2023 angeben)?
Garantiebestand 2018 2019 2020 2021 2022 2023*
Volumen (Höchsthaftung)
in Mrd. Euro**
9,9 10,1 9,2 10,8 11,3 10,4
*zum 14.8.2023
**Kapital- und Ertragsdeckung abzüglich Selbstbehalt
6. Wie viele Anträge auf Garantien für Investitionen in China und in
welchem finanziellen Volumen wurden innerhalb der letzten fünf Jahre nicht
bewilligt (bitte in absoluten Zahlen, anteilig an allen Anträgen und in
Euro pro Jahr für die letzten fünf Jahre inklusive vorläufiger Zahlen für
2023 angeben)?
a) Wie viele Anträge für neue oder zu verlängernde Garantien mit
Bezug zur Provinz Xinjiang wurden in den letzten fünf Jahren gestellt,
und wie viele davon wurden negativ beschieden (bitte mit Datum der
Entscheidung, des beantragten Garantievolumens, der betroffenen
Wirtschaftsbranche und der Ursache für die Nichtbewilligung
angeben)?
Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
Neuanträge:
In den letzten fünf Jahren (seit dem 1. Januar 2018) wurden keine Neuanträge
für Vorhaben gestellt, die u. a. auch Investitionen in Produktionsstätten in
Xinjiang absichern sollen.
Verlängerungsanträge:
In den letzten fünf Jahren (seit dem 1. Januar 2018) wurden 7
Verlängerungsanträge gestellt, die u. a. auch Investitionen in Produktionsstätten in Xinjiang
absichern sollen:
2018: 3 Anträge (Höchstbetrag: 383,6 Mio. Euro)
2020: 2 Anträge (Höchstbetrag: 320,1 Mio. Euro)
2021: 2 Anträge (Höchstbetrag: 233,9 Mio. Euro)
Vier Verlängerungsanträge aus den Jahren 2020 und 2021 (Höchstbetrag:
insgesamt 554,0 Mio. Euro), die auch Investitionen unter anderem in
Produktionsstätten in Xinjiang absichern sollen, wurden im Jahr 2022 abgelehnt (vier von
sieben; 57 Prozent).
b) Wie viele Anträge und in welchem finanziellen Volumen konnten
bisher ausdrücklich aufgrund des Deckungsplafonds bzw. der
Absicherungsgrenze von 3 Mrd. Euro pro Unternehmen und Zielstaat nicht
bewilligt werden (bitte mit Datum der Entscheidung, des beantragten
Garantievolumens und der betroffenen Wirtschaftsbranche angeben)?
Zum Zeitpunkt der Kommunikation der veränderten Deckungspraxis bestanden
zum 16. November 2022 24 offene Neuanträge für Investitionen in die VR
China. Aufgrund des Deckungsplafonds konnte bisher 8 Neuanträgen (33
Prozent) mit einer Kapitaldeckung von rund 3 950,8 Mio. Euro nicht entsprochen
werden. Die Anträge betrafen Investitionen in Projekte der
Kraftfahrzeugindustrie.
7. Wie viele Anträge für Investitionsgarantien für Investitionen in China
befinden sich derzeit im Verfahren (bitte nach Garantievolumina in Euro
und der betroffenen Wirtschaftsbranche aufschlüsseln)?
9. Aus welchen fünf Branchen kommen aktuell die Anträge auf
Investitionsgarantien für Investitionen in China mit dem größten Volumen (bitte
nach Anzahl der Anträge unter Nennung des Antragsvolumens in Euro
auflisten)?
Die Fragen 7 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Branche Anzahl beantragte Kapitaldeckung
in Mio. Euro
Chemische und pharmazeutische
Industrie
5 69,1
Metallindustrie 3 2,7
Holz- und Papierindustrie 2 46,0
Glas- und Keramikindustrie 1 9,4
Softwareentwicklung 1 0,1
8. Wie hoch ist der Anteil Chinas am gesamten Deckungsvolumen der
Investitionsgarantien, und wie hat sich dieser in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
2018 2019 2020 2021 2022 2023*
Gesamt
Volumen
(Höchsthaftung) in Mrd. Euro**
33,8 33,3 27,6 28,7 30,1 29,2
China
Volumen
(Höchsthaftung) in Mrd. Euro**
9,9 10,1 9,2 10,8 11,3 10,4
Anteil China in % 29,3 30,3 33,3 37,6 37,5 35,6
*zum 14.8.2023
**Kapital- und Ertragsdeckung abzüglich Selbstbehalt
10. Für welche fünf Branchen werden aktuell die in Summe höchsten
Investitionsgarantien für Investitionen in China gewährt (bitte nach Anzahl der
Investitionsgarantien unter Nennung des Antragsvolumens in Euro
auflisten)?
Es wird Bezug genommen auf den gesamten Garantiebestand für die VR China
zum 14. August 2023.
Branche Anzahl Volumen (Höchsthaftung)
in Mio. Euro*
Kraftfahrzeugindustrie 55 4.151,9
Chemische und pharmazeutische
Industrie
28 3.857,0
Sonstige Dienstleistungen (z. B.
Vermietung und Leasing)
14 411,1
Maschinenbau 14 95,7
Elektro, Optik, Apparatebau 13 128,7
*Kapital- und Ertragsdeckung abzgl. Selbstbehalt
11. Auf welche Summe belaufen sich die Einnahmen des Bundes durch
Investitionsgarantien für Investitionen in China, etwa durch Gebühren
und Entgelte, in den letzten zehn Jahren (bitte in Euro pro Jahr angeben)?
Auf welche Summe belaufen sich die Ausgaben bzw. Kosten für den
Bund im Zusammenhang mit den Investitionsgarantien für Investitionen
in China, etwa durch Garantiefälle oder die Beauftragung von
PricewaterhouseCoopers (PwC; bitte in Euro pro Jahr angeben)?
In den letzten zehn Jahren (seit dem 1. Januar 2013) belaufen sich die
Gebühren- und Entgelteinnahmen des Bundes aus Investitionsgarantien für
Investitionen in der VR China auf insgesamt rund 383,1 Mio. Euro.
Jahr Gebühren- und Entgelteinnahmen des Bundes aus
Investitionsgarantien für Investitionen in der VR China in Mio. Euro
2013 28,1
2014 32,0
2015 35,5
2016 36,5
2017 35,5
2018 38,1
2019 35,1
2020 34,7
2021 35,9
2022 44,2
2023* 27,5
Gesamt 383,1
*1. Januar 2013 bis 15. August 2023
Dem Bund sind in den letzten zehn Jahren (seit dem 1. Januar 2013) keine
Ausgaben bzw. Kosten durch Garantiefälle in der VR China entstanden. Die
Ausgaben bzw. Kosten des Bundes aus der Beauftragung des Mandatars lassen sich
nicht sachgerecht auf einzelne Garantien bzw. Länder aufschlüsseln.
12. Finden die kommunizierten Neuregelungen der Deckungskonditionen für
Länder mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent am gesamten
Deckungsvolumen der Investitionsgarantien, wie beispielsweise ein Anstieg
der Garantieprämie auf 0,55 Prozent und eine Begrenzung des
Deckungsplafonds auf 3 Mrd. Euro, bereits durchgehend und vollständig
Anwendung, und wenn ja seit welchem exakten Datum geschieht dies
(vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/inve
stitionsgarantien-jahresbericht-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2;
bitte erläutern)?
Die veränderten Deckungskonditionen finden seit Veröffentlichung am 16.
November 2022 durchgehend und vollständig Anwendung.
a) Auf welche Höhe beläuft sich die durchschnittliche Antragszahl auf
Investitionsgarantien pro Monat, die Quote der positiv beschiedenen
Anträge sowie das Deckungsvolumen in Euro der bewilligten
Garantien für Investitionen in China seit Regierungsantritt 2021 bis zur
Implementierung der Neuregelungen der Deckungskonditionen (bitte mit
Erläuterung)?
Bezüglich der monatlichen Auswertung wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Anträge auf Investitionsgarantien werden oftmals in einem frühen
Projektstadium fristwahrend gestellt und können erst mit Umsetzung des Vorhabens im
Zeitverlauf vervollständigt werden, so dass zwischen Antragstellung und IMA-
Entscheidung längere Zeiträume liegen können.
Zwischen dem Regierungsantritt der Bundesregierung am 8. Dezember 2021
und der Implementierung der Neureglung der Deckungskonditionen am
16. November 2022 wurden insgesamt sieben Neuanträge für Investitionen in
der VR China gestellt. Davon wurden vier Anträge (57 Prozent) vor
Implementierung der Neuregelung positiv beschieden. Das Deckungsvolumen
(Höchstbetrag) dieser Anträge beläuft sich auf insgesamt 36,8 Mio. Euro. Zwei weitere
Anträge (29 Prozent) wurden nach Implementierung der Neuregelung
vervollständigt und inzwischen positiv beschieden, ein weiterer Antrag (14 Prozent)
liegt aktuell zur Entscheidung vor.
b) Auf welche Höhe beläuft sich die durchschnittliche Antragszahl pro
Monat, die Quote der positiv beschiedenen Anträge sowie das
Deckungsvolumen in Euro der bewilligten Garantien für Investitionen in
China seit Implementierung der Neuregelung der
Deckungskonditionen (bitte erläutern)?
Bezüglich der monatlichen Auswertung wird auf die Vorbemerkungen
verwiesen. Seit Implementierung der Neuregelung der Deckungskonditionen am
16. November 2022 wurden 11 Neuanträge für Vorhaben in der VR China
gestellt. Davon wurden bisher vier Neuanträge (36 Prozent) positiv beschieden.
Das Deckungsvolumen (Höchstbetrag) dieser Anträge beläuft sich auf
insgesamt 36,7 Mio. Euro. Drei Anträge (27 Prozent) wurden negativ entschieden.
Vier Anträge (36 Prozent) wurden noch nicht zur Entscheidung gestellt.
13. Bezugnehmend auf Frage 12, hat die Neuregelung nach Auffassung der
Bundesregierung bereits einen quantifizierbaren Effekt auf
Investitionsentscheidungen deutscher Unternehmen in China, und welchen Effekt
erwartet die Bundesregierung für die Zukunft (bitte erläutern)?
Eine dirigistische Einflussnahme auf Investitionsentscheidungen deutscher
Unternehmen ist nicht das Ziel der Neuregelung (vgl. obenstehende
„Vorbemerkung der Bundesregierung“). Daher wird dieser Effekt von der
Bundesregierung auch nicht gemessen. Das Ziel der Neuregelung ist vielmehr ein Effekt auf
die Struktur des Absicherungsportfolio der Investitionsgarantien. Ein solcher
Effekt ist auch festzustellen. Ohne die Neuregelung läge der Deckungsumfang
für die VR China bis zu 4 892,6 Mio. Euro höher. Insgesamt wurden Anträge in
Höhe von 660,1 Mio. Euro abgelehnt. Zudem wurden in den Jahren 2022 und
2023 acht Neuanträge mit einer Kapitaldeckung in Höhe von rund 3 950,8
Millionen Euro und vier Verlängerungsanträge mit einem Deckungsvolumen in
Höhe von rund 281,7 Mio. Euro gar nicht erst zur Entscheidung vorgelegt.
Darüber hinaus erwartet die Bundesregierung, dass die höheren Entgelte im
Einzelfall dazu führen, dass Unternehmen darauf verzichten, einen Antrag auf
Investitionsgarantien zu stellen bzw. bestehende Garantien zu verlängern.
14. In welchen Fällen wurden Garantien für Investitionen in China über
3 Mrd. Euro in den letzten zehn Jahren gewährt (bitte nach
Garantievolumina in Euro, der betroffenen Wirtschaftsbranche aufschlüsseln und das
Datum angeben)?
In den letzten zehn Jahren wurde keine Investitionsgarantie mit einem Volumen
über drei Mrd. Euro für ein Vorhaben in der VR China gewährt. Im Übrigen ist
vor einer Übernahme einer Investitionsgarantien mit einer Haftung von mehr
als 1 Mrd. Euro der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu
unterrichten.
15. Sind für Garantien für Investitionen in China Ausnahmen vom
Deckungsplafond möglich, wenn „ein besonderes strategisches Interesse
vorliegt“ (vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirts
chaft/investitionsgarantien-jahresbericht-2022.pdf?__blob=publicationFil
e&v=2)?
Worin könnte ein solches Interesse nach Auffassung der
Bundesregierung begründet liegen, und welche Bedingungen bzw. Parameter müssen
in diesen „bestimmten, eng begrenzten Fällen“ (vgl.
www.bmwk.de/Red
aktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/investitionsgarantien-jahresb
ericht-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2) gegeben sein?
Bei Anträgen, die zu einem Überschreiten des Deckungsplafonds führen, ist
vom Antragsteller darzulegen, worin das strategische Interesse Deutschlands
besteht. Ob ein besonderes strategisches Interesse im Sinne des
Deckungsplafonds vorliegt, wird vom IMA DIA im Einzelfall entschieden. Aktuell liegen
keine Anträge für neue Projekte vor, die zu einer Überschreitung des
Deckungsplafonds führen würden.
Regelmäßig kann davon ausgegangen werden, dass Projekte, die als
strategisches Auslandsprojekt eingestuft werden (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Do
wnloads/E/eckpunktepapier-exportstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=6),
auch im Sinne des Deckungsplafonds der Investitionsgarantien als Projekt im
besonderen strategischen Interesse Deutschlands gelten.
16. Hat die Bundesregierung neben der Begrenzung des Garantievolumens
pro Unternehmen und Land auch eine maximale Begrenzung der
Investitionsgarantien aller Unternehmen für ein Land, etwa um das
Klumpenrisiko zu vermeiden, erwägt bzw. erwägt sie dies gegenwärtig, und wenn
nein, wieso nicht?
Bei der Entwicklung der Maßnahmen zur Neujustierung hatte die
Bundesregierung eine Reihe verschiedener Gestaltungsoptionen erwogen, darunter auch
eine absolute Obergrenze je Land. Die Obergrenze pro Land führt jedoch zu
einem Anreiz für Unternehmen, Garantien möglichst schnell zu beantragen.
Der IMA DIA könnte mithin in eine Situation kommen, Anträge primär nach
Eingangsdatum und nicht nach Kriterien der Förderungswürdigkeit bescheiden
zu müssen („Windhundprinzip“). Zudem hätte eine Obergrenze pro Land die
Berechenbarkeit einer Garantieübernahme für einzelne Unternehmen deutlich
eingeschränkt, da die Ausschöpfung des Plafonds dann von
Garantieübernahmen für andere Unternehmen abhängen würde. Damit würde die Verlässlichkeit
des Förderinstruments in Frage gestellt. Angesichts oft längerer Vorlaufzeiten
für die Umsetzung einer Auslandsinvestition und aufgrund der Bedeutung einer
politischen Risikoabsicherung für die konkrete Investitionsentscheidung eines
Unternehmens erschien dies somit nicht als geeignetes Steuerungsinstrument.
Bei einer Obergrenze pro Unternehmensgruppe (Deckungsplafond) bestehen
diese Probleme dagegen nicht.
Wie in der Vorbemerkung beschrieben besteht das Ziel des Deckungsplafonds
zudem in der Reduktion von Klumpenrisiken für den Bundeshaushalt und nicht
darin, Investitionen in bestimmten Ländern zu verhindern. Dies wird primär
dadurch erreicht, dass für Investitionen in Ländern mit hoher
Risikokonzentrationen eine erhöhte Risikoprämie (um 10 Prozent erhöhtes Garantieentgelt)
gezahlt werden muss und auf Ebene der jeweiligen Unternehmensgruppe eine
Obergrenze pro Land gilt. Diese Maßnahme wirkt demnach lenkend im Sinne
einer Risikosteuerung, aber nicht dirigistisch für private
Investitionsentscheidungen, insoweit die unternehmerische Freiheit, Investitionsentscheidungen zu
treffen nicht berührt wird. Der Deckungsplafond soll darüber hinaus
sicherstellen, dass die Haushaltsinteressen des Bundes nicht zu stark von den
Beziehungen einzelner Unternehmen zu Zielstaaten abhängen. Einer solchen
Risikokonzentration in einzelnen Unternehmen würde mit einer Obergrenze für ein Land
nicht vorgebeugt.
17. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass deutsche
Unternehmen die Intention des Deckungsplafonds bzw. den Ansatz des „De-
Risking“, „etwa durch die Nutzung von Garantiesystemen in anderen
westlichen Ländern oder durch besondere Finanzierungskonstruktionen“
(vgl.
www.capital.de/wirtschaft-politik/china-geschaeft--deutsche-konzer
ne-blenden-risiken-aus--33483740.html) umgehen, insbesondere mit
Blick auf Investitionen in China?
a) Über welche Wege geschieht dies nach Kenntnis der
Bundesregierung, und wie bewertet sie dies?
b) Inwiefern werden dabei explizit Garantiesysteme in anderen Ländern
genutzt, und um welche Länder handelt es sich dabei?
c) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, gegen die Praxis der
Umgehung vorzugehen?
Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Umgehungen des Deckungsplafonds der Investitionsgarantien sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
Es steht jedem Unternehmen, das von dem Deckungsplafond betroffen ist, frei
ohne Bundesgarantie mehr als 3 Mrd. Euro in einem Zielland zu investieren.
Dies stellt keine Umgehung des Deckungsplafonds dar. Dieser hat das Ziel, die
Risiken für den Bundeshaushalt auf Ebene eines Landes wie auch auf Ebene
einer Unternehmensgruppe zu reduzieren, und nicht die Investitionen privater
Unternehmen zu regulieren.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, dass Unternehmen oberhalb der
Deckungsplafonds die Garantiesysteme anderer Länder nutzen. Darin läge aber
eine freie Entscheidung privater Unternehmen, die nicht zu Risiken für den
Bundeshaushalt führen würde und daher angesichts der Zielsetzung des
Deckungsplafonds auch nicht als Umgehung desselben zu werten wäre.
Zur Umgehung des Deckungsplafonds über besondere
Finanzierungskonstruktionen hat die Bundesregierung keine Kenntnis, hält dies aber auch nicht für
plausibel.
18. Hat die neue China-Strategie der Bundesregierung explizite
Auswirkungen auf die Vergabepraxis von Investitionsgarantien mit Zielland China,
und wenn ja, welche?
19. Wie wird die in der China-Strategie der Bundesregierung genannte
„vertiefte Prüfung“ von Investitionsgarantien ausgestaltet sein?
a) Wie wird sich diese von der bisherigen Prüfung unterscheiden?
b) Wie wird sich diese Prüfung von der Prüfung für Garantien für
andere Staaten unterscheiden?
Die Fragen 18 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Wie in den Vorbemerkungen beschrieben, hat sich der IMA DIA im Kontext
der Erarbeitung der China-Strategie der Bundesregierung dazu entschieden, für
Neuanträge und erstmalige Verlängerungsanträge in der VR China
Investorengespräche zu führen. Für Anträge in anderen Ländern finden
Investorengespräche in Einzelfällen statt. Die Erkenntnisse aus den Investorengesprächen
fließen in die Bewertung der Förderungswürdigkeit und risikomäßigen
Vertretbarkeit des Antrags ein.
20. Wie ist der Interministerielle Ausschuss, welcher die Entscheidung über
die Übernahme von Investitionsgarantien auf Antrag trifft, gegenwärtig
personell zusammengesetzt?
a) Wie viele und welche Sachverständige aus der Wirtschaft
(insbesondere Vertreter welcher Branchen und Unternehmen) gehören dem
Interministeriellen Ausschuss an bzw. sind in beratender Funktion tätig
(vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/i
nvestitionsgarantien-jahresbericht-2022.pdf?__blob=publicationFile
&v=2;
www.capital.de/wirtschaft-politik/china-geschaeft--deutsche-
konzerne-blenden-risiken-aus--33483740.html)?
b) Wie viele und welche Sachverständige aus der Wissenschaft oder der
Zivilgesellschaft (z. B. aus Menschenrechts- oder
Umweltorganisationen) gehören dem Interministeriellen Ausschuss an bzw. sind in
beratender Funktion tätig?
Die Fragen 20 bis 20a werden gemeinsam beantwortet.
Mitglieder im Interministeriellen Ausschuss für Direktinvestitionen im Ausland
(IMA DIA) sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das
Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Bei der Entscheidung über die Übernahme einer Investitionsgarantie für ein
Projekt wird der IMA DIA von derzeit 14 Sachverständigen beraten. Die
Sachverständigen vertreten Banken, Unternehmen und Ländervereine. Der
Sachverständigenkreis setzt sich wie folgt zusammen.
Branche Anzahl der Sachverständigen
Ländervereine der Wirtschaft 5
Banken 3
Bauindustrie 1
Chemische und pharmazeutische
Industrie
1
Elektro, Optik, Apparatebau 1
Energiewirtschaft 1
Infrastruktur 1
Branche Anzahl der Sachverständigen
Metallindustrie 1
Gesamt 14
Im IMA DIA werden unter Beteiligung der Sachverständigen konkrete Anträge
auf Investitionsgarantien diskutiert. Dabei geht es in der Regel um die
wirtschaftliche Bewertung des konkreten Investitionsvorhabens und des Ziellandes.
Soweit unabhängig von Einzelprojekten externer Sachverstand hinzugezogen
wird, werden verfasste Wirtschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft
gleichberechtigt eingebunden, so aktuell beispielsweise bei der Konsultation
der klimapolitischen Sektorleitlinien der Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung.
21. Vor dem Hintergrund, dass laut Bundesregierung eine Voraussetzung für
die Garantieübernahme ist, dass Investitionen „Arbeitsplätze in
Deutschland sichern oder schaffen“ (vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/
Aussenwirtschaft/investitionsgarantien.html), hat die Bundesregierung
Kenntnisse davon, dass Investitionen deutscher Unternehmen in China,
auch solche, die mit Investitionsgarantien gedeckt sind, mit einem Abzug
von Kapital aus Deutschland und dem Verlust von Arbeitsplätzen in
Deutschland korrelieren?
22. Inwiefern zeigt sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der aktuellen
Datenlage insbesondere mit Blick auf Investitionen in China, dass in
Deutschland Arbeitsplätze durch gedeckte Investitionen gesichert oder
geschaffen wurden (bitte die gesicherten oder geschaffenen
Arbeitsplätze, die betreffenden Branchen pro Jahr für die letzten fünf Jahre
inklusive 2023 angeben)?
23. Vor dem Hintergrund der von der chinesischen Regierung forcierten
Produktionslokalisierung ausländischer Unternehmen in China, mitunter
zulasten deutscher Produktionsstandorte und der Exporte nach China (vgl.
www.iwkoeln.de/studien/juergen-matthes-china-abhaengigkeiten-der-de
utschen-wirtschaft-mit-volldampf-in-die-falsche-richtung.html;
www.iw
d.de/artikel/deutsche-gewinne-made-in-china-587767/), wie stellt die
Bundesregierung sicher, dass gedeckte Investitionen in China nicht mit
einem Abzug von Kapital und dem Verlust von Arbeitsplätzen in
Deutschland einhergehen?
Die Fragen 21 bis 23 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung kennt die Berichte über die von der chinesischen
Regierung forcierte Produktions-Lokalisierung ausländischer Unternehmen.
Investitionsgarantien werden nur für förderungswürdige Direktinvestitionen
übernommen, wobei die Kriterien der Förderungswürdigkeit für jeden Antrag
vor Garantieübernahme geprüft werden. Hierzu zählen neben den
Auswirkungen des Projekts im Gastland insbesondere auch die Rückwirkungen auf
Deutschland (einschließlich der Arbeitsplatzeffekte). Unter anderem um sicher
zu stellen, dass gedeckte Investitionen in der VR China nicht mit dem Verlust
von Arbeitsplätzen in Deutschland einhergehen, hat sich die Bundesregierung
entschieden, für Investitionen in der VR China standardmäßig eine vertiefte
Prüfung der Förderungswürdigkeit (vgl. einleitende Anmerkungen)
durchzuführen. Im Rahmen von Investorengesprächen werden hierbei u. a. die
strategischen Hintergründe der Investition, der Umgang mit steigendem
Lokalisierungsdruck in der VR China, die Lieferbeziehungen und Arbeitsteilung
zwischen den Standorten in der VR China und Deutschland eingehend mit den
Antragstellern besprochen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Antwort zu den
Fragen 18 und 19 verwiesen.
24. Ist die Vergabe von Investitionsgarantien an Auflagen zur
Standortsicherung und zu Arbeitsplatzgarantien in Deutschland geknüpft (bitte
erläutern), und wenn nein, wieso nicht, und erachtet die Bundesregierung die
Einführung derartiger Regeln als sinnvoll?
Eine Verknüpfung der Vergabe von Investitionsgarantien an Auflagen zur
Standortsicherung und Arbeitsplatzgarantien in Deutschland erfolgt nicht und
wird seitens der Bundesregierung auch nicht als sinnvoll erachtet.
Standortentscheidungen sowie Entscheidungen über einen Arbeitsplatzabbau
sind in der Regel multikausal. Entsprechende Auflagen im Rahmen der
Garantieübernahme wären vor diesem Hintergrund unverhältnismäßig und insb. für
große Unternehmen auch kaum überprüfbar.
Stattdessen wird im Rahmen des Antragsverfahrens sichergestellt, dass die
garantierten Investitionen möglichst zur Sicherung von Standorten und
Arbeitsplätzen in Deutschland beitragen. Wie in der Antwort zu den Fragen 21, 22 und
23 erläutert, wird dies für Anträge für Vorhaben in der VR China zusätzlich
noch im Rahmen eines Investorengesprächs mit dem Antragsteller besprochen.
25. Wie bewertet die Bundesregierung das Ausfallrisiko von
Investitionsgarantien zur Absicherung von Investitionen in China, beispielsweise
etwa durch chinesische Sanktionen gegen deutsche Unternehmen, und
gab es hier eine strukturelle Veränderung bzw. Anpassung innerhalb der
letzten 20 Jahre, und wenn ja, wann, und aus welchen Gründen?
Anders als eine Versicherung versucht die Bundesregierung im Rahmen der
Investitionsgarantien, Garantiefälle durch geeignete diplomatische Flankierung
soweit wie möglich zu verhindern. Zudem wird durch die Prüfung eines
belastbaren Rechtsschutzes für die abzusichernde Investition sichergestellt, dass der
Bundesregierung im Schadensfall Wege offenstehen, um Rückflüsse für den
Bundeshaushalt zu genieren. Aus diesem Grund beziffert die Bundesregierung
keine pauschalen Ausfallrisiken, sondern prüft die risikomäßige Vertretbarkeit
einer Garantieübernahme für den Bundeshaushalt in jedem Einzelfall.
Unter der aktuellen Bundesregierung hat eine Neubewertung dieser
risikomäßigen Vertretbarkeit stattgefunden. Neben einer Einzelfallbetrachtung des
Einzelprojekts wird nun verstärkt die Risikokonzentration im Portfolio auf Ebene
eines Landes wie auch auf Ebene einer Unternehmensgruppe in den Blick
genommen. Damit soll die Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass mehrere
Projekte gleichzeitig ausfallen und es auf einen Schlag zu großen
Verpflichtungen für den Bundeshaushalt kommt.
26. Wie oft trat der Garantiefall für gedeckte Investitionen in China (etwa
aufgrund von Enteignungen oder enteignungsgleichen Maßnahmen,
beispielsweise Einschränkungen bei Genehmigungen, Transfer- oder
Konvertierungsbeschränkungen oder Nichteinhaltung staatlicher Zusagen
oder im Zusammenhang mit den chinesischen sogenannten Anti-
Spionage- oder Anti-Sanktionsgesetze) ein (bitte für die letzten zehn Jahre mit
Datum, der betroffenen Branche, des Entschädigungsvolumens in Euro
und Schilderung des Sachverhalts angeben)?
In den letzten zehn Jahren ist kein Garantiefall unter den Investitionsgarantien
in der VR China aufgetreten.
27. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung bei abgesicherten Projekten
in China zudem „diplomatischen Geleitschutz“ (als Vorstufe zum
Garantiefall) geboten, lokale bzw. internationale Gerichtsverfahren beseitigt
und bzw. oder sich an den dadurch entstandenen Kosten der
Schadensvermeidung beteiligt (bitte für die letzten zehn Jahre mit Datum, den
betroffenen Branchen, Schadensbeteiligung in Euro, Schilderung des
Sachverhalts und ob der Schadensfall abgewendet werden konnte oder nicht
angeben)?
Die Bundesregierung hat bei abgesicherten Projekten in der VR China
maßgeblich zwischen März 2017 und Mai 2022 bei einem Projekt im Bereich
Infrastruktur diplomatischen Geleitschutz geleistet. Ein Schadensfall konnte auf
diesem Weg abgewendet werden.
Die Bundesregierung war im Zusammenhang mit abgesicherten Projekten in
der VR China weder an lokalen bzw. internationalen Gerichtsverfahren
beteiligt, noch hat sie sich an entstandenen Kosten der Schadensvermeidung
beteiligt.
28. In wie vielen Fällen ist es bisher zu Regressverhandlungen zwischen der
Bundesregierung und China gekommen, um Rückflüsse für geleistete
Entschädigungen zu erhalten, und mit welchem Ergebnis (bitte für die
letzten zehn Jahre mit Datum, den betroffenen Branchen, Höhe der
Rückflüsse von China in Euro, Schilderung des Sachverhalts und des
Ergebnisses angeben)?
Es ist in den letzten zehn Jahren in keinem Fall zu Regressverhandlungen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der VR China gekommen.
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