Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/8025 –
Trophäenjagd
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland zählt zu den weltweit größten Importeuren von Trophäen aus der
Jagd, darunter vom Aussterben bedrohte Tierarten wie Afrikanische Elefanten
und Löwen. Für die Erteilung der Importgenehmigungen für Körperteile
geschützter Tierarten ist das Bundesamt für Naturschutz zuständig. Einer
repräsentativen Umfrage zufolge lehnen 89 Prozent der Befragten in Deutschland
die Einfuhr von Jagdtrophäen grundsätzlich ab (
www.hsi.org/wp-content/uplo
ads/2021/05/2021-eu-trophy-hunting-poll.pdf). Im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP findet das Thema keine
Erwähnung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV) wird Ende April 2022 in Medien wie folgt
zitiert: „Auf Basis artenschutzfachlicher Maßgaben wollen wir die Importe
von Jagdtrophäen geschützter Arten möglichst insgesamt reduzieren.“ „Im
Einzelfall“ wolle das BMUV den Import von Jagdtrophäen auch ganz
verbieten, insbesondere dann, „wenn Zweifel an Nachhaltigkeit und Legalität der
Jagd bestehen“ (
www.faz.net/aktuell/gesellschaft/tiere/umweltministerium-wil
l-jagdtrophaeen-import-einschraenken-17996311.html).
Gleichzeitig finanziert die Bundesregierung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit Projekte, die auch Trophäenjagd beinhalten und subventioniert
sie dadurch unmittelbar (z. B.
www.ardmediathek.de/video/report-mainz/deuts
che-entwicklungshilfegelder-fliessen-in-grosswildjagdfarm-in-simbabwe/
daserste/Y3JpZDovL3N3ci5kZS8xNjA1MjA5Ng).
1. Eingedenk der Tatsache, dass Deutschland weltweit der zweitgrößte
Importeur von Jagdtrophäen und der größte Importeur in der EU (
www.hsi.
org/news-media/eu-second-largest-trophy-hunting-importer-de/?lan
g=de) ist, wie bewertet die Bundesregierung unter ethischen
Gesichtspunkten die im Ausland vielfach von deutschen Jägerinnen und Jägern
ausgeübte Praxis des Tötens von Tieren mit dem Zweck, eine Trophäe zu
erlangen?
Ethische Bedenken im Zusammenhang mit der Trophäenjagd sind der
Bundesregierung bekannt, und sie werden sehr ernst genommen. Die Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8223
20. Wahlperiode 05.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 31. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
hat Maßnahmen erarbeitet, um auf Basis artenschutzfachlicher Maßgaben die
Importe von Jagdtrophäen geschützter Arten insgesamt zu reduzieren und im
Einzelfall ganz zu verbieten. Erfolgversprechend und vollzugstechnisch
effektiv sind vor allem koordinierte Maßnahmen auf EU-Ebene (vgl. auch die
Antwort zu den Fragen 4 und 5).
2. Wie viele Einfuhren von Jagdtrophäen aus welchen Ländern gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2021 nach Deutschland von
Arten, die in den Anhängen A bis C der EU-Artenschutzverordnung
338/97 enthalten sind (bitte nach dem jeweiligen Einfuhrjahr und der
Tierart unter Angabe der jeweiligen Ausfuhrländer auflisten)?
Bezüglich der Auflistung der gewünschten Daten wird auf die beigefügte
Anlage 1 verwiesen.* Demnach wurden im Jahr 2021 insgesamt 435
„artgeschützte Tiere zu Jagdzwecken“, also sogenannte Jagdtrophäen eingeführt, im Jahr
2022 waren es 538 und im Jahr 2023 (bis zum 31. Juli) 324 Jagdtrophäen.
Unterschieden wurde zwischen Trophäen für die eine Einfuhrgenehmigung des
Bundesamts für Naturschutz (BfN) benötigt wird (Anhang A-Arten sowie
Anhang B-Arten, die im Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006
aufgeführt sind) und Trophäen, die ohne Genehmigung des BfN auf der Grundlage
des CITES-Dokumentes des Versendungslandes eingeführt wurden (übrige
Anhang B-Arten und alle Anhang C-Arten).
Die Einfuhr von sogenannten Jagdtrophäen unterliegt nach europäischem Recht
nicht generell einer Einfuhrgenehmigungspflicht. Vielmehr ist diese auf die
Tierarten des Anhang A sowie die in Anhang XIII aufgeführten Tierarten des
Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 beschränkt (Artikel 4 und 7,
Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 338/97, Artikel 57 Absatz 1 bis 3a in
Verbindung mit Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006). Jagdtrophäen von
anderen Arten des Anhang B sind in der EU ebenso wenig wie Jagdtrophäen
von Arten des Anhang C einfuhrgenehmigungspflichtig.
3. Wie viele Anträge zur o. g. Einfuhr wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung genehmigt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte die Anzahl
der Anträge, Genehmigungen und Ablehnungen jeweils nach Tierart
auflisten)?
Die Anzahl der Anträge und deren Status (inkl. abgelehnter Anträge) ergibt
sich aus der beigefügten Anlage 1* für die Anhang A- und B-Arten (nur
genehmigungspflichtige Arten gemäß Anhang XIII VO (EG) Nr. 865/2006).
Demnach wurden im Jahr 2021 von 111 Anträgen zwei abgelehnt (Loxodonta
africana und Panthera leo aus Mosambik); im Jahr 2022 wurde von 138 Anträgen
keiner abgelehnt; bis zum 31. Juli 2023 wurde von 93 Anträgen keiner
abgelehnt.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller oder die von ihnen beauftragten
Jagdspeditionen erkundigen sich in aller Regel vor einer beabsichtigten Einfuhr
beim BfN, ob die Einfuhr der Jagdtrophäen in Übereinstimmung mit der
gegenwärtigen Rechtslage möglich ist. Dazu nutzen sie auch die umfangreichen
Informationen auf den entsprechenden Internetseiten des BfN. Kann die
Jagdtrophäe nach aktuellem Informationsstand nicht eingeführt werden, wird
konsequenterweise kein Antrag gestellt, um einen Konflikt mit dem BfN zu
vermeiden. Das erklärt, warum es faktisch nicht oder nur selten zu
Ablehnungsbescheiden kommt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8223 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Detail,
um die Importe von Jagdtrophäen geschützter Arten zu reduzieren oder
zu verbieten?
5. Wann sollen die Beschränkungen in Kraft treten?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung wird auf Basis artenschutzfachlicher Maßgaben die
Importe von Jagdtrophäen geschützter Arten insgesamt reduzieren und im
Einzelfall ganz verbieten. Auf EU-Ebene existieren derzeit bereits zahlreiche
Einfuhrverbote für Jagdtrophäen. Erfolgversprechend und vollzugstechnisch effektiv
sind aufgrund des Binnenmarktes vor allem koordinierte Maßnahmen auf EU-
Ebene. Daher setzt sich die Bundesregierung dafür ein, das EU-Recht zu
verschärfen. Wir setzen uns für eine Ausweitung der Einfuhrgenehmigungspflicht
für Jagdtrophäen auf alle Arten des Anhangs B der Verordnung (EG)
Nr. 338/97 ein. Bei entsprechender Datenlage können Importverbote verhängt
werden, die zu einer Reduzierung der Jagdtrophäeneinfuhren führen. Die
Bundesregierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Prüfung der
Ausweitung im Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels
verankert wurde. Wir stärken auf EU-Ebene zudem die Arbeit der
wissenschaftlichen Prüfgruppe der EU (Scientific Review Group). Über die
Empfehlungen der wissenschaftlichen Prüfgruppe können EU-weite Importverbote für
Jagdtrophäen verhängt werden. Bereits heute existieren in der EU
Importverbote für 470 Art-Land-Kombinationen (z. B. Löwen aus Äthiopien, Benin,
Burkina Faso, Kamerun und Afrikanische Elefanten aus Kamerun und Mosambik).
Die Entscheidungen der wissenschaftlichen Prüfgruppe treten unmittelbar in
allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich in Kraft und können im Falle von Verboten
die Einfuhren reduzieren. Die Bundesregierung unterstützt daneben eine
Aktualisierung der verfügbaren Erkenntnisse über die Auswirkungen der
Trophäenjagd auf wildlebende Tiere. Ziel ist es, dass die Diskussion zu Jagdtrophäen auf
einer wissenschaftlich fundierten Basis geführt wird, die aktuell ist.
6. Welche Projekte unterstützte bzw. unterstützt die Bundesregierung von
2012 bis heute, die Trophäenjagd, z. B. als Form nachhaltiger Nutzung,
beinhalten oder tolerieren (bitte die jeweiligen Projekte aufstellen)?
a) In welchen Staaten waren bzw. sind diese Projekte angesiedelt?
b) In welchem finanziellen Umfang wurden bzw. werden diese Projekte
von der Bundesregierung gefördert (bitte die jeweiligen
Fördersummen auflisten)?
Die Fragen 6, 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet (siehe auch
Anlage 2).*
In vielen Ländern, in denen die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im
Bereich Erhalt der natürlichen Ressourcen aktiv ist, ist Jagd bis auf wenige
Ausnahmen durch die jeweilige nationale Gesetzgebung der Länder erlaubt.
Entsprechend der jeweiligen Gesetzeslage kann Jagd in den Randgebieten von
Schutzgebieten in Abhängigkeit von deren Status stattfinden. Durch die
Unterstützung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen in den
Schutzgebieten, Randzonen und gemeindebasierten Schutzgebieten in vielen Vorhaben sind
daher auch Projektmaßnahmen möglich, die in Gebieten stattfinden, in denen
nachhaltige Jagd eine mögliche Nutzungsform ist.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8223 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/27306 stellt
jedoch fest, dass Trophäenjagd von Vorhaben der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit nicht explizit gefördert wird. Diese Aussage ist nach wie vor gültig.
In Anlage 4* der genannten Bundestagsdrucksache finden sich Vorhaben zum
Schutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, die
Berührungspunkte mit Ländern und Gebieten mit Jagdkomponente aufweisen. Darüber
hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10i der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
18/13552 verwiesen. Die Tabelle in Anlage 2* zeigt in Ergänzung die vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) beauftragten und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ GmbH) sowie KfW Entwicklungsbank in Partnerländern
durchgeführten Maßnahmen dieser Art ab dem Jahr 2021.
c) Wie hoch war bzw. ist der Anteil der finanziellen Aufwendung seitens
der Bundesregierung für Projekte mit Trophäenjagdbezug im
Vergleich zu Projekten internationaler Zusammenarbeit im Bereich Erhalt
der natürlichen Ressourcen ohne Trophäenjagdbezug in den jeweiligen
Staaten pro Jahr?
Da Jagdgebiete im Umfeld von Schutzgebieten meist zu den nationalen
Schutzgebietssystemen gehören, ist Jagdtourismus in vielen Fällen ein Teil der
nationalen Strategie für den nachhaltigen Erhalt der Schutzgebiete und der
natürlichen Ressourcen. Eine Differenzierung nach Vorhaben mit Berührungspunkten
zu Jagdtourismus und Vorhaben ohne solche Berührungspunkte ist in diesen
Ländern oder Gebieten daher nicht möglich.
Um den Fragestellenden einen Vergleich der finanziellen Aufwendungen für
von der GIZ GmbH und KfW im Auftrag des BMZ durchgeführte Maßnahmen
zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, die
Berührungspunkte mit Ländern und Gebieten mit Jagdkomponente aufweisen (siehe
Anlage 2* sowie die in den Antworten auf Bundestagsdrucksachen 19/27306
und 18/13552 getätigte Angaben) mit den biodiversitätsrelevanten
Gesamtzusagen in diesen Ländern zu ermöglichen, sind in Anlage 3* die Zusagevolumina
im Themenfeld Biodiversität in den jeweiligen Partnerländern seit dem Jahr
2012 aufgelistet.
d) Welche weiteren Partner oder Organisationen förderten die jeweiligen
Projekte mit Trophäenjagd finanziell oder waren an der Umsetzung
vor Ort im Auftrag der Bundesregierung beteiligt (bitte die Partner
bzw. Organisationen entsprechend den Projekten auflisten und
angeben, ob im Bereich Förderung oder Umsetzung beteiligt)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6, 6a und 6b verwiesen (siehe auch
Anlage 2* zur Auflistung der vom BMZ beauftragten und von der KfW und GIZ
GmbH durchgeführten Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung
natürlicher Ressourcen, die Berührungspunkte mit Ländern und Gebieten mit
Jagdkomponente aufweisen). Trophäenjagd wird von Vorhaben der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit nicht explizit gefördert.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8223 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
7. Welche Projekte im Bereich Erhalt der natürlichen Ressourcen
unterstützte bzw. unterstützt die Bundesregierung von 2012 bis heute, die
spezifisch alternative, nichtkonsumtive Schutz- und Nutzungsmöglichkeiten
in Ländern mit Trophäenjagd schaffen?
Seit dem Jahr 2012 bis heute unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der
Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) insgesamt 31 bilaterale Projekte im
Klima- und Biodiversitätsschutz in den in der Antwort zu Frage 7a genannten
Ländern, aus denen Trophäenjagd in größerem Umfang bekannt ist. Elf dieser
Projekte unterstützen spezifische Aktivitäten zum Erhalt der natürlichen
Ressourcen in den Ländern mit Fokus auf alternative, nicht-konsumtive Schutz-
und Nutzungsmöglichkeiten. Diese Projekte umfassen ein Fördervolumen von
9.883.584,87 Euro (siehe Antwort zu Frage 7b).
Die vom BMZ im Bereich Erhalt der Biodiversität und natürlicher Ressourcen
geförderten Vorhaben verfolgen grundsätzlich einen umfassenden Ansatz, der
je nach rechtlichem Schutzstatus, ökologischen Gegebenheiten und
sozioökonomischem Kontext der unterstützten Gebiete sowie anhand von
Machbarkeitskriterien sowohl die Förderung konsumtiver sowie nicht-konsumtiver Schutz-
und Nutzungsstrategien berücksichtigt. Eine Differenzierung nach Vorhaben
mit Förderung alternativer, nicht konsumtiver Schutz- und
Nutzungsmöglichkeiten ist nicht möglich (siehe auch Antworten zu den Fragen 6, 6a, 6b und 6d).
Für einen Überblick der gesamten biodiversitätsrelevanten Zusagen in
Partnerländern, in denen die KfW und GIZ im Auftrag des BMZ Maßnahmen zum
Schutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, die
Berührungspunkte mit Ländern und Gebieten mit Jagdkomponente aufweisen,
durchführten, wird auf die Anlage 3 verwiesen.*
a) In welchen Staaten waren bzw. sind diese Projekte angesiedelt?
Die bilateralen Projekte innerhalb der IKI, die alternative, nicht-konsumtive
Schutz- und Nutzungsmöglichkeiten in Ländern mit Trophäenjagd unterstützen,
wurden und werden in den Ländern Benin, Kasachstan, der Mongolei,
Namibia, Tansania, Südafrika und Simbabwe durchgeführt.
b) In welchem finanziellen Umfang wurden bzw. werden diese Projekte
von der Bundesregierung gefördert (bitte tabellarisch mit Land,
Projektzeitraum und Fördersumme auflisten)?
Land Projektzeitraum Fördersumme
BENIN (1 Projekt) 01.09.2022 – 28.02.2024 104.077,51 €
KASACHSTAN (1 Projekt) 01.08.2021 – 30.09.2022 54.117,00 €
MONGOLEI (1 Projekt) 01.01.2023 – 31.12.2023 112.103,04 €
NAMIBIA (2 Projekte) 15.11.2013 – 30.04.2024 7.911.163,45 €
TANSANIA (4 Projekte) 1.7.2022 – 30.11.2025 1.538.484,70 €
SÜDAFRIKA (1 Projekt) 01.02.2022 – 31.01.2024 110.941,44 €
SIMBABWE (1 Projekt) 01.06.2021 – 14.06.2022 52.697,73 €
GESAMT 9.883.584,87 €
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8223 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
8. Nach welchen Kriterien erfolgte bzw. erfolgt die Vergabe von Geldern
für internationale Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Schutz und
nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen?
Die Mittel der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit werden im
Rahmen von Regierungsverhandlungen mit den jeweiligen Partnerländern
zugesagt. In den Regierungsverhandlungen werden u. a. Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sowie die Umsetzung der Agenda 2030 und die
Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable
Development Goals) angesprochen. Zusagen erfolgen in Schwerpunkten (Kernthemen),
die gemeinsam mit der Partnerregierung definiert werden. Ist eine
Zusammenarbeit im Bereich Biodiversität vereinbart, so werden auch Aspekte des
Schutzes von Landökosystemen und der biologischen Vielfalt (SDG 15)
angesprochen.
Im Rahmen der IKI muss jede Projektvergabe zur Erfüllung der
Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change,
UNFCCC), dem Übereinkommen von Paris (ÜvP), dem Übereinkommen über
biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) und/oder dem
neuen Globalen Rahmen für die biologische Vielfalt (Kunming-Montreal
Global Biodiversity Framework, GBF) beitragen. Die IKI finanziert Klima- und
Biodiversitätsprojekte ausschließlich in ODA-fähigen Ländern. Gefördert
werden Projekte, die Ansätze auf mehreren Ebenen verfolgen und vor allem
konkret aufzeigen, wie Klimaschutz, Anpassung und Biodiversitätserhalt in der
Praxis umgesetzt werden (u. a. durch Politikberatung, Kapazitätsaufbau,
Technologiekooperation sowie Investitionen und vor allem durch Implementierung
vor Ort). Im Rahmen der IKI-Wettbewerbsverfahren können
Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, internationale
zwischenstaatliche Organisationen und Einrichtungen, Organisationen und
Programme der Vereinten Nationen, Durchführungsorganisationen der
Bundesrepublik Deutschland sowie Wirtschaftsunternehmen IKI-Fördermittel
beantragen.
9. Anhand welcher Kriterien und mit welchen Methoden erfolgt eine
Erfolgskontrolle innerhalb der geförderten Projekte?
Bei allen Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit findet eine
jährliche Überprüfung der Projektfortschritte im Rahmen der jährlichen
Berichterstattung der Durchführungsorganisationen zu den Fortschritten und
Ergebnissen der durchgeführten Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren
und Wirkungsketten statt. Am Ende einer Projektlaufzeit erfolgen
Schlusskontrollen. Fortschritts- und Abschlussberichte der durchführenden Organisationen
zu Projekten und Programmen können empirisch erfassbare Ergebnisse belegen
und stellen die Zielerreichung anhand der Wirkungsketten in den
durchgeführten Maßnahmen dar.
Die Evaluierungen von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit
orientieren sich an den Prinzipien und Standards des Entwicklungsausschusses der
OECD (Development Assistance Committee, DAC) und den sechs, innerhalb
des OECD/DAC vereinbarten Evaluierungskriterien – Relevanz, Kohärenz,
Effektivität, Effizienz, übergeordneten entwicklungspolitischen Wirkungen und
Nachhaltigkeit.
Innerhalb der IKI erfolgt die Erfolgskontrolle einerseits über die Prüfung von
Verwendungsnachweisen/Schlussberichten durch den Projektträger und das
zuständige Ministerium, andererseits über extern durchgeführte Abschlussreviews
durch Evaluator*innen innerhalb der ersten beiden Jahre nach Projektende. In
der Erfolgskontrolle werden Zielerreichung/Effektivität, Wirksamkeit,
voraussichtliche Nachhaltigkeit und Effizienz/Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes
betrachtet.
a) Werden die Projekte auch nach dem Ende der Projektlaufzeit im
Rahmen von Nachkontrollen überprüft, um die längerfristigen Effekte der
geförderten Vorhaben zu evaluieren, auch um zukünftige besser zu
unterstützen?
Die Durchführungsorganisationen GIZ GmbH und KfW führen im Auftrag des
BMZ jeweils eine repräsentative Stichprobe abgeschlossener Vorhaben der
bilateralen Technischen bzw. Finanziellen Zusammenarbeit im Rahmen von
Schluss- und Ex-post-Evaluierungen, ggf. auch im Rahmen von
Zwischenevaluierungen laufender Vorhaben, durch. Sofern Projekte Gegenstand einer
Evaluierung sind, wird gemäß der BMZ Leitlinien Evaluierung (
www.bmz.de/de/a
ktuelles/publikationen/92884-92884), basierend auf den OECD DAC
Evaluierungskriterien, die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht,
Chancengleichheit hinsichtlich des Zugangs zu Leistungen der vom BMZ (mit)
finanzierten Entwicklungsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der
Gleichberechtigung der Geschlechter und mit Blick auf besonders benachteiligte oder
vulnerable Personen und Gruppen, überprüft.
Projektevaluierungen werden darüber hinaus durch die Evaluierungseinheiten
der Durchführungsorganisationen, internationaler Partner und NROs in
delegierter Verantwortung durchgeführt. Evaluierungen auf politisch-strategischer
Ebene werden im Bereich des BMZ vom Deutschen Evaluierungsinstitut der
Entwicklungszusammenarbeit (DEval) unabhängig und wissenschaftlich
fundiert durchgeführt. Bei Evaluierungen werden eine Kombination verschiedener
Methoden und Datenquellen angewendet, die sowohl qualitative Methoden als
auch quantitative Methoden der Datenerhebung sowie Auswertung von
Sekundärdaten umfasst.
Neben den o. g. Abschlussreviews gibt es für ausgewählte Themen der IKI
projektübergreifende Ex-post-Evaluationen.
b) Inwiefern wird von Seiten der Bundesregierung überprüft und
sichergestellt, dass die zur Verfügung gestellten Mittel an den vorgesehenen
Stellen ankommen und dass die lokale Bevölkerung gefördert wird,
nicht die Korruption oder lokale Eliten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1086 sowie auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 42 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18982 verwiesen.
Hinsichtlich der finanziellen Zusammenarbeit zur Vermeidung von
Mittelfehlverwendung und Korruption im Rahmen von Ausschreibungsverfahren wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/7485 verwiesen.
Darüber hinaus wird die Mittelverwendung in der Finanziellen Zusammenarbeit im
Rahmen der jährlichen Berichterstattung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer
überprüft.
Bezüglich der Technischen Zusammenarbeit verfügt die GIZ GmbH über ein
Compliance-Management- und Risikomanagement-System, um Korruptions-
und Mittelfehlverwendungsrisiken frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf
angemessen zu reagieren. Das BMZ als Hauptauftraggeber der GIZ GmbH prüft
kontinuierlich durch eine eigene Prüfungseinheit die ordnungsgemäße
Durchführung und Abrechnung seiner Aufträge sowie den wirtschaftlichen und
zweckentsprechenden Einsatz der Bundesmittel durch die GIZ GmbH. Darüber
hinaus erfolgen aufgrund von Prüfungsersuchen des BMZ regelmäßige
preisrechtliche Prüfungen der Kalkulationen und Abrechnungen in den Aufträgen
durch die Preisüberwachungsstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Im Rahmen der IKI Projektantragsprüfung wird jede
Durchführungsorganisation (DO) auf formale Aspekte geprüft. Das betrifft u. a. die Registrierung der
DO, die Vertretungsberechtigung, die ordnungsgemäße Geschäftsführung, die
Prüfung der Bonität etc. Darüber hinaus werden die DO sowie etwaige
Weiterleitungspartner einer Sanktionslistenprüfung unterzogen.
Inwiefern die Fördermittel dem Partnerland/den Partnerländern und somit der
lokalen Bevölkerung zu Gute kommen, hängt von der entsprechenden
Zweckbzw. Zielbestimmung des Vorhabens ab. Eine enge Einbindung von
Akteurinnen und Akteuren in den Partnerländern von IKI-Projekten und eine starke
Ausrichtung auf den lokalen Kontext ist seit jeher ein Qualitätsmerkmal für
IKI-Projekte. Um die Rolle lokaler Akteurinnen und Akteuren weiter zu
stärken und dadurch die Wirksamkeit, die Nachhaltigkeit und die transformative
Wirkung der Projekte zu fördern, hat die IKI ihre Regelungen zu „Local
Content“ ausgeweitet und präzisiert. IKI-Projekte sollen in der Regel mindestens
50 Prozent des Projektbudgets in den Partnerländern/-regionen durch lokale
Mitglieder des Konsortiums, Auftragnehmende /Unterauftragnehmende oder
Finanzierungsempfängerinnen und Finanzierungsempfänger umsetzen. Um
dies in der Zukunft verstärkt nachzuhalten, hat die IKI vorhandene Local
Content-Vorgaben weiterentwickelt und überprüft diese im Rahmen des
Auswahlprozesses, aber auch in der Projektdurchführung u. a. über die jährliche
Berichterstattung der Projekte kontinuierlich. Mit dieser im internationalen
Vergleich sehr ambitionierten Vorgabe nimmt die IKI bewusst eine Vorreiterrolle
im internationalen Fördergeschäft ein (
https://www.international-climate-initiat
ive.com/ueber-die-iki/werte-und-verantwortung/local-content/).
Die Erreichung der im Projektverlauf gesetzten Einzelziele mit Hilfe der zur
Verfügung gestellten finanziellen Mittel werden im Rahmen von
Zwischennachweisen und schlussendlich im Verwendungsnachweis berichtet und durch
den Projektträger bzw. die Bewilligungsbehörde geprüft. Die Prüfung des
Fortschritts hinsichtlich der Zielerreichung der Indikatoren erfolgt in diesem
Rahmen kontinuierlich. Auf der kaufmännisch-rechtlichen Seite betrifft das die
Prüfung der ausgezahlten Mittel an die DO sowie an etwaige (örtliche)
Weiterleitungspartner sowie deren zweckentsprechende Verwendung, die im Rahmen
der Verwendungsnachweisprüfung geprüft werden.
Zusätzlich verfügt die IKI über einen unabhängigen Beschwerdemechanismus
(IKI UBM) als Anlaufstelle für alle Menschen, die durch IKI-Projekte
(potenziell) negative soziale und/oder umweltbezogene Folgen erleiden bzw. die
unsachgemäße Verwendung von Geldern melden wollen (
https://www.internation
al-climate-initiative.com/ueber-die-iki/unabhaengiger-beschwerdemechanis
mus/).
10. Wird die Bundesregierung ihre Förderung für die Jagdkomponente in
Projekten im länderübergreifenden Biosphärenreservat WAP-Region
(
www.giz.de/de/weltweit/52602.html) und im zugehörenden Pendjari-
Schutzgebiet in Benin, die beide von der Bundesregierung gefördert und
als Positivbeispiele für Trophäenjagd ins Feld geführt werden (
www.bmu
v.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Artenschutz/hintergrundpa
pier_jagdtrophaen_bf.pdf), beenden und sich für die Einstellung der
Trophäenjagd in diesen Gebieten einsetzen, zumal die Jagd laut führenden
Experten weder für den Artenschutz noch für die lokale Bevölkerung
ausreichende Einkünfte verschaffte und die Lage in Pendjari sich erst
nach der Beendigung der Trophäenjagd auf Löwen und Fokussierung auf
nichtkonsumtive Nutzung (theconversation.com/trophy-hunting-will-
notsave-africas-lions-so-the-uk-ban-on-imports-is-a-positive-step-for-wildlif
e-conservation-185907) verbesserte?
Die Bundesregierung hat die Jagdkomponente weder in Projekten im
länderübergreifenden Biosphärenreservat WAP-Region noch im zugehörigen
Pendjari-Schutzgebiet in Benin gefördert. In den Anfängen der Zusammenarbeit im
Pendjari-Schutzgebiet hat sie ausschließlich dabei unterstützt, dass die
Bevölkerung an der Kontrolle der Jagd beteiligt wird. Die langjährige Förderung des
Nationalparks Pendjari sowie des WAP zeichnete sich immer durch den Schutz
des Ökosystems, Wildereibekämpfung und die Einbindung der lokalen
Bevölkerung in das Schutzgebietsmanagement aus. Derzeit fördert das BMZ die
politischen Partner der drei Länder, soweit die Sicherheitslage das erlaubt, bei einer
effizienten Verwaltung des Biosphärenreservats WAP und dessen Randzonen.
Im Mittelpunkt steht die Einkommen und Lebensperspektiven der
Anrainerbevölkerung in Benin, Burkina Faso und Niger zu verbessern und ihre Resilienz
gegenüber der zunehmenden extremistischen Bedrohung und Einflussnahme zu
stärken. Damit wird sich die Lage in der WAP-Region sowohl hinsichtlich des
Schutzes der Biodiversität als auch für die lokale Bevölkerung in den
Randzonen verbessern.
Im Niger, auf dessen Staatsgebiet Teile des W-Parks liegen, war die
Trophäenjagd nie erlaubt. In Burkina Faso und Benin ist die Jagd derzeit untersagt.
Deutschland setzt sich seit vielen Jahren auf internationaler und europäischer
Ebene mit Erfolg für eine stärkere Regulierung und Kontrolle der Trophäenjagd
auf CITES-geschützte Arten ein.
11. Wo setzt die Bundesregierung Schwerpunkte bezüglich Projekten der
internationalen Zusammenarbeit im Bereich Schutz und nachhaltige
Nutzung natürlicher Ressourcen in der laufenden Legislaturperiode, und sind
hier Änderungen im Vergleich zur vorherigen Bundesregierung geplant?
Die internationale Zusammenarbeit der Bundesregierung orientiert sich am
VN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological
Diversity, CBD). Ein wichtiger Meilenstein in den multilateralen
Verhandlungen zu dieser Konvention war die Verabschiedung eines neuen globalen
Rahmens für die Biodiversität bei der 15. Vertragsstaatenkonferenz der CBD in
Montreal im Dezember 2022. An diesem Rahmen und seiner Umsetzung richtet
sich die aktuelle Schwerpunktsetzung der Bundesregierung bezüglich Projekten
der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Schutz und nachhaltige
Nutzung natürlicher Ressourcen aus.
Auch in der laufenden Legislaturperiode arbeitet die
Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung im Bereich der Biodiversität stets im Dreiklang
nachhaltige Nutzung, Erhalt und Wiederherstellung von Ökosystemen und
natürlicher Ressourcen. Aktuell wird für den Themenbereich „Schutz unserer
natürlichen Lebensgrundlagen“ im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
eine Kernthemenstrategie erarbeitet.
12. Plant die Bundesregierung, die Förderung nichtkonsumtiver Schutz- und
Nutzungsprojekte im Vergleich zu konsumtiven Projekten zukünftig
auszuweiten?
Auf die Antworten zu den Fragen 7a und 7b wird verwiesen. Die
Bundesregierung wird auch weiterhin einen umfassenden Ansatz in von ihr geförderten
Vorhaben im Bereich Erhalt der natürlichen Ressourcen verfolgen, der konsumtive
und nicht-konsumtive Schutz- und Nutzungsmöglichkeiten berücksichtigt.
Die IKI ist ein wichtiger Teil des internationalen Engagements der
Bundesregierung im Bereich der Klimafinanzierung und des Naturschutzes. Projekte
der IKI unterstützen ihre Partner dabei, z. B. Schutzgebiete einzurichten, zu
erweitern, zu vernetzen, zu konsolidieren und effektiv zu verwalten sowie
degradierte Lebensräume wiederherzustellen. Dabei ist es wichtig, auch lokale und
indigene Gemeinschaften einzubeziehen, um Schutzmaßnahmen partizipativ
und nachhaltig zu gestalten. Gemeinsam mit ihnen entwickeln IKI-Projekte
Strategien zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Ökosystemen und
biologischen Ressourcen, die die Lebensgrundlage der Menschen darstellen.
Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Ressourcen steht immer an erster
Stelle, wobei ein Engagement für nachhaltiges Wachstum und die rationelle
Nutzung von Ressourcen angestrebt wird.
13. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in Anbetracht
umfangreicher Förderung von deutscher Seite für Namibia auch zum Schutz von
Elefanten gegenüber dem Fang und Export lebender Elefanten aus
Namibia an Vergnügungsparks und Zoos außerhalb Afrikas?
Die Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
(CITES CoP), bei denen Deutschland neben 183 weiteren Vertragsparteien
vertreten ist, hat sich darauf geeinigt, dass Namibias Elefantenpopulation in CI-
TES-Anhang II gelistet ist. Diese Listung ist mit dem Zusatzvermerk versehen,
dass der Handel mit lebenden Elefanten ausschließlich für den in-situ
Artenschutz erlaubt ist.
Grundsätzlich sollten nach Ansicht der Bundesregierung der Fang und die
Ausfuhr von wild-gefangenen Afrikanischen Elefanten sich auf in-situ
Artenschutzprojekte bzw. sichere Gebiete im Freiland beschränken, die im natürlichen und
historischen Verbreitungsgebiet der Art in Afrika liegen.
Die 19. Vertragsstaatenkonferenz von CITES (CoP19) hat sich darauf
verständigt, dass Ausnahmen davon, wie der Transfer von Elefanten zu ex-situ
Standorten, nur in Absprache mit dem Animals Committee und der IUCN African
Elephant Specialist Group stattfinden und einen nachweislichen positiven
Beitrag zum Erhalt der Art in-situ beinhalten sollten (siehe auch „Non-binding best
practice guidance on how to determine whether the trade would promote in situ
conservation” (CoP19 Doc. 48) (siehe Summary Records CoP19 Agendapunkt
66.4,
https://cites.org/sites/default/files/documents/E-CoP19-48.pdf).
Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 20/8025 vom 11.08.2023
Bearbeitete Einfuhrgenehmigungsanträge für Jagdtrophäen von Arten der Anhänge A und B der VO(EG) 338/97, Anträge vom 01.01.2021 bis
31.07.2023, Anhang B: nur einfuhrgenehmigungspflichtige Arten gemäß Anhang XIII VO(EG) 865/2006
Anzahl bearbeiteter
Anträge, erfasst im Jahr
01.01.2021 – 31.12.2021
Art EU-
Anhang
Ur.-
Land
Herkunft Zweck Beschreibung Status der
Genehmigung
Anzahl
Einfuhrvorgänge
6 ACINONYX
JUBATUS
A NA wild Jagd Trophäen genutzt 6
1 ACINONYX
JUBATUS
A NA wild Jagd Trophäen nicht genutzt
1 CANIS LUPUS A KG wild Jagd Trophäen genutzt 1
2 CANIS LUPUS A RU wild Jagd Trophäen genutzt 2
1 CAPRA
FALCONERI
A TJ wild Jagd Trophäen genutzt 1
1 CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
B ZA wild Jagd Trophäen genutzt 1
2 CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
B ZA wild Jagd Trophäen nicht genutzt
1 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B MZ wild Jagd Zähne/Trophäen genutzt 1
1 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B MZ wild Jagd Zähne/Trophäen nicht genutzt
4 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B NA wild Jagd Schädel/Zähne/Trophäen genutzt 4
4 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B TZ wild Jagd Trophäen genutzt 4
1 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZA wild Jagd Trophäen genutzt 1
2 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZA wild Jagd Trophäen nicht genutzt
2 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZM wild Jagd Trophäen genutzt 2
9 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZW wild Jagd Schädel/Zähne/Trophäen genutzt 9
1 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZW wild Jagd Trophäen nicht genutzt
1 LOXODONTA
AFRICANA
B MZ wild Jagd Stoßzähne/Trophäen abgelehnt
5 LOXODONTA
AFRICANA
B NA wild Jagd Stoßzähne/Trophäen genutzt 5
2 LOXODONTA
AFRICANA
B ZA wild Jagd Stoßzähne/Trophäen genutzt 2
13 LOXODONTA
AFRICANA
B ZW wild Jagd Stoßzähne/Trophäen genutzt 13
2 LOXODONTA
AFRICANA
B ZW wild Jagd Stoßzähne nicht genutzt
4 OVIS POLII B TJ wild Jagd Trophäen genutzt 4
4 OVIS POLII B KG wild Jagd Trophäen genutzt 4
1 PANTHERA LEO B MZ wild Jagd Trophäen abgelehnt
1 PANTHERA LEO B NA wild Jagd Trophäen genutzt 1
3 PANTHERA LEO B TZ wild Jagd Trophäen genutzt 3
4 PANTHERA LEO B ZA Zucht
oder
wild
Jagd Trophäen genutzt 4
1 PANTHERA LEO B ZA wild Jagd Trophäen nicht genutzt
2 PANTHERA LEO B ZW wild Jagd Trophäen genutzt 2
1 PANTHERA LEO B ZA wild Jagd Trophäen storniert
11 PANTHERA
PARDUS
A NA wild Jagd Trophäen genutzt 11
1 PANTHERA
PARDUS
A TZ wild Jagd Trophäen genutzt 1
1 PANTHERA
PARDUS
A ZA wild Jagd Trophäen nicht genutzt
1 PANTHERA
PARDUS
A ZM wild Jagd Trophäen nicht genutzt
1 PANTHERA
PARDUS
A ZW wild Jagd Trophäen genutzt 1
2 PANTHERA
PARDUS
A ZW wild Jagd Trophäen nicht genutzt
2 URSUS ARCTOS A US wild Jagd Trophäen genutzt 2
9 URSUS ARCTOS A RU wild Jagd Trophäen genutzt 9
erfasst in 2021 = 111 genutzt in 2021
= 94
Anzahl bearbeiteter
Anträge, erfasst im Jahr
01.01.2022 – 31.12.2022
Art EU-
Anhang
Ur.-
Land
Herkunft Zweck Beschreibung Status der
Genehmigung
Anzahl
Einfuhrvorgänge
8 ACINONYX
JUBATUS
A NA wild Jagd Trophäen genutzt 8
1 ACINONYX
JUBATUS
A NA wild Jagd Trophäen nicht genutzt
1 CANIS LUPUS A KG wild Jagd Trophäen genutzt 1
2 CANIS LUPUS A RU wild Jagd Felle/Trophäen genutzt 2
2 CANIS LUPUS A CA wild Jagd Felle/Trophäen genutzt 2
3 CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
B ZA wild Jagd Häute/Trophäen genutzt 3
1 DICEROS BICORNIS A NA wild Jagd Trophäen genutzt 1
2 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B MZ wild Jagd Zähne genutzt 2
3 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZA wild Jagd Häute/Trophäen genutzt 3
4 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZW wild Jagd Häute/Trophäen genutzt 4
2 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZW wild Jagd Häute/Trophäen nicht genutzt
3 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZM wild Jagd Häute/Trophäen genutzt 3
1 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B NA wild Jagd Häute/Trophäen genutzt 1
1 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
ZM wild Jagd Häute/Trophäen storniert
3 LOXODONTA
AFRICANA
B ZA wild Jagd Stoßzähne/Trophäen nicht genutzt
3 LOXODONTA
AFRICANA
B NA wild Jagd Stoßzähne/Trophäen genutzt 3
9 LOXODONTA
AFRICANA
B ZW wild Jagd Stoßzähne/Trophäen genutzt 9
1 LOXODONTA
AFRICANA
A ZW wild Jagd Stoßzähne/Trophäen nicht genutzt
3 LOXODONTA
AFRICANA
B ZW wild Jagd Stoßzähne/Trophäen nicht genutzt
14 LOXODONTA
AFRICANA
B BW wild Jagd Stoßzähne/Trophäen genutzt 14
4 LOXODONTA
AFRICANA
B BW wild Jagd Stoßzähne/Trophäen nicht genutzt
2 LOXODONTA
AFRICANA
A MZ wild Jagd Stoßzähne/Trophäen zurückgezogen
2 ORYX LEUCORYX A AE Zucht Jagd Trophäen genutzt 2
3 OVIS AMMON B MN wild Jagd Trophäen genutzt 3
5 OVIS POLII B TJ wild Jagd Trophäen genutzt 5
1 OVIS POLII B KG wild Jagd Trophäen genutzt 1
1 OVIS POLII B KG wild Jagd Trophäen nicht genutzt
9 PANTHERA LEO B ZA Zucht Jagd Trophäen genutzt 9
3 PANTHERA LEO B ZA Zucht Jagd Trophäen storniert
4 PANTHERA LEO B ZA Zucht Jagd Trophäen nicht genutzt
2 PANTHERA LEO B ZA Zucht Jagd Trophäen gestellt
1 PANTHERA LEO B ZW wild Jagd Trophäen genutzt 1
1 PANTHERA LEO B MZ wild Jagd Trophäen zurückgezogen
3 PANTHERA
PARDUS
A ZM wild Jagd Trophäen genutzt 3
2 PANTHERA
PARDUS
A ZW wild Jagd Trophäen genutzt 2
2 PANTHERA
PARDUS
A ZW wild Jagd Trophäen nicht genutzt
1 PANTHERA
PARDUS
A BW wild Jagd Trophäen genutzt 1
15 PANTHERA
PARDUS
A NA wild Jagd Trophäen genutzt 15
2 PANTHERA
PARDUS
A NA wild Jagd Trophäen nicht genutzt
1 PANTHERA
PARDUS
A TZ wild Jagd Trophäen genutzt 1
7 URSUS ARCTOS A RU wild Jagd Trophäen genutzt 7
erfasst in 2022=138
genutzt in
2022=106
Anzahl bearbeiteter
Anträge, erfasst im Jahr
01.01.2023 – 31.07.2023
Art EU-
Anhang
Ur.-
Land
Herkunft Zweck Beschreibung Status der
Genehmigung
Anzahl
Einfuhrvorgänge
2 ACINONYX
JUBATUS
A NA wild Jagd Trophäen genehmigt/noch
gültig
1 CANIS LUPUS A RU wild Jagd Häute/Trophäen gestellt/in
Bearbeitung
1 CAPRA FALCONERI A TJ wild Jagd Trophäen genutzt 1
1 CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
B ZA wild Jagd Trophäen genutzt 1
1 CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
A NA wild Jagd Trophäen genehmigt/noch
gültig
1 CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
A NA wild Jagd Trophäen storniert
1 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B MZ wild Jagd Zähne/Trophäen genutzt 1
1 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B TZ wild Jagd Trophäen genutzt 1
1 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B TZ wild Jagd Trophäen genehmigt/noch
gültig
1 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZA wild Jagd Zähne/Trophäen genutzt 1
3 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZA wild Jagd Zähne/Felle/Schädel/Trophäen genehmigt/noch
gültig
3 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZM wild Jagd Zähne/Schädel/Trophäen genutzt 3
2 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZW wild Jagd Felle/Trophäen genehmigt/noch
gültig
1 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B ZW wild Jagd Trophäen genutzt 1
1 HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
B NA wild Jagd Trophäen genehmigt/noch
gültig
5 LOXODONTA
AFRICANA
B BW wild Jagd Stoßzähne/Trophäen genutzt 5
1 LOXODONTA
AFRICANA
B BW wild Jagd Felle/Stoßzähne/Trophäen beantragt/in
Bearbeitung
2 LOXODONTA
AFRICANA
B NA wild Jagd Felle/Stoßzähne/Trophäen beantragt/in
Bearbeitung
1 LOXODONTA
AFRICANA
B NA wild Jagd Stoßzähne/Trophäen genutzt 1
1 LOXODONTA
AFRICANA
B NA wild Jagd Stoßzähne/Trophäen nicht genutzt
6 LOXODONTA
AFRICANA
B ZW wild Jagd Ohren/Felle/Stoßzähne/Trophäen genutzt 6
5 LOXODONTA
AFRICANA
B ZW wild Jagd Stoßzähne/Trophäen genehmigt/noch
gültig
3 ORYX DAMMAH A ZA wild Jagd Trophäen genehmigt/noch
gültig
1 OVIS AMMON B MN wild Jagd Trophäen genehmigt/noch
gültig
1 OVIS DARWINI B MN wild Jagd Trophäen genehmigt/noch
gültig
6 OVIS POLII B KG wild Jagd Trophäen genutzt 6
2 OVIS POLII B KG wild Jagd Trophäen gestellt/in
Bearbeitung
2 OVIS POLII B TJ wild Jagd Trophäen genutzt 2
2 OVIS POLII B TJ wild Jagd Trophäen gestellt/in
Bearbeitung
2 PANTHERA LEO B MZ wild Jagd Trophäen genehmigt/noch
gültig
10 PANTHERA LEO B ZA Zucht
oder wild
Jagd Trophäen genutzt 10
1 PANTHERA LEO B NA wild Jagd Trophäen genutzt 1
1 PANTHERA LEO B ZA Zucht
oder wild
Jagd Trophäen wissenschaftliche
Behörde
8 PANTHERA LEO B ZA wild Jagd Trophäen genehmigt/noch
gültig
1 PANTHERA LEO B ZW wild Jagd Felle/Schädel/Trophäen genehmigt/noch
gültig
3 PANTHERA
PARDUS
A NA wild Jagd Trophäen genutzt 3
3 PANTHERA
PARDUS
A NA wild Jagd Trophäen genehmigt/noch
gültig
1 PANTHERA
PARDUS
A ZW wild Jagd Trophäen gestellt/in
Bearbeitung
2 PANTHERA
PARDUS
A ZW wild Jagd Trophäen wissenschaftliche
Behörde
1 URSUS ARCTOS A RU wild Jagd Trophäen genutzt 1
1 URSUS
MARITIMUS
B CA wild Jagd Trophäen genutzt 1
erfasst in 2023=93
genutzt in 2023
=45
Einfuhrvorgänge von Jagdtrophäen der Arten B und C der VO(EG) 338/97, Abfertigung zum persönlichen Gebrauch auf Grundlage des CITES-
Exportdokumentes, Zeitraum: 01.01.2021 bis 31.07.2023
Nutzungsjahr
01.01.2021 –
31.12.2021
Art EU-
Anhang
Ur.-
Land
Herkunft Zweck Beschreibung Anzahl
Einfuhrvorgänge
ALLIGATOR MISSISSIPPIENSIS B US wild Jagd Felle/ Häute/Trophäen 2
AMMOTRAGUS LERVIA B ZA F1
Generation
Jagd Schädel/Trophäen 1
AMMOTRAGUS LERVIA B ZA wild Jagd Felle/ Häute 1
ARDEOTIS KORI B NA wild Jagd Trophäen 1
CAPRA HIRCUS AEGAGRUS C TR wild Jagd Trophäen 1
CAPRA SIBIRICA C KG wild Jagd Trophäen 14
CAPRA SIBIRICA C TJ wild Jagd Trophäen 1
CAPRA SIBIRICA C KZ wild Jagd Schädel/Trophäen 23
CARACAL CARACAL B ZA wild Jagd Trophäen 1
CARACAL CARACAL B NA wild Jagd Trophäen 2
CIVETTICTIS CIVETTA C ZW wild Jagd Trophäen 1
CIVETTICTIS CIVETTA C TZ wild Jagd Trophäen 1
CROCODYLUS NILOTICUS B MZ wild Jagd Trophäen 1
CROCODYLUS NILOTICUS B NA wild Jagd Trophäen 1
CROCODYLUS NILOTICUS B TZ wild Jagd Häute/Schädel/Trophäen 3
CROCODYLUS NILOTICUS B ZA wild Jagd Häute/Schädel/Trophäen 5
CROCODYLUS NILOTICUS B ZW wild Jagd Trophäen 5
DAMALISCUS PYGARGUS
PYGARGUS
B ZA wild Jagd Felle/ Häute/Trophäen 2
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
B NA wild Jagd Felle/Trophäen 132
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
B ZA wild Jagd Felle/ Häute 3
FELIS LYBICA B ZA wild Jagd Trophäen 1
GIRAFFA CAMELOPARDALIS B NA wild Jagd Felle/Schädel/Trophäen 23
GIRAFFA CAMELOPARDALIS B ZA wild Jagd Felle/Knochen/Trophäen 9
KOBUS LECHE B ZA F1
Generation
Jagd Felle/ Häute/Trophäen 6
KOBUS LECHE B NA wild Jagd Felle/Häute/Trophäen 8
OVIS CYCLOCEROS B PK wild Jagd Trophäen 1
PAPIO ANUBIS B TZ wild Jagd Schädel/Trophäen 2
PAPIO URSINUS B NA wild Jagd Felle/Knochen/Zähne/Trophäen 58
PAPIO URSINUS B ZA wild Jagd Felle/Schädel/Trophäen 10
PAPIO URSINUS B ZM wild Jagd Trophäen 1
PAPIO URSINUS B ZW wild Jagd Schädel/Trophäen 3
PSEUDOIS NAYAUR C NP wild Jagd Trophäen 1
PUMA CONCOLOR B CA wild Jagd Trophäen 1
URSUS AMERICANUS B CA wild Jagd Felle/ Häute/Trophäen 15
URSUS AMERICANUS B US wild Jagd Felle/ Häute 1
in 2021 gesamt
341
Nutzungsjahr
01.01.2022 –
31.12.2022
Art EU-
Anhang
Ur.-
Land
Herkunft Zweck Beschreibung Anzahl
Einfuhrvorgänge
ALLIGATOR MISSISSIPPIENSIS B US wild Jagd Trophäen 1
AMMOTRAGUS LERVIA B ZA F1
Generation
Jagd Trophäen 1
ANTILOPE CERVICAPRA C US wild Jagd Schädel/Trophäen 1
ANTILOPE CERVICAPRA C AR wild Jagd Trophäen 1
CAPRA CAUCASICA B RU wild Jagd Trophäen 2
CAPRA HIRCUS AEGAGRUS C PK wild Jagd Trophäen 1
CAPRA HIRCUS AEGAGRUS C TR wild Jagd Trophäen 6
CAPRA SIBIRICA C MN wild Jagd Trophäen 5
CAPRA SIBIRICA C KG wild Jagd Trophäen 11
CAPRA SIBIRICA C TJ wild Jagd Trophäen 3
CARACAL CARACAL B NA wild Jagd Schädel/Trophäen 12
CARACAL CARACAL B ZA wild Jagd Trophäen 4
CHLOROCEBUS
PYGERYTHRUS
B ZA wild Jagd Trophäen 5
CIVETTICTIS CIVETTA C ZA wild Jagd Trophäen 3
CROCODYLUS NILOTICUS B ZA wild Jagd Felle/ Häute/Trophäen 6
CROCODYLUS NILOTICUS B ZM wild Jagd Trophäen 2
CROCODYLUS NILOTICUS B ZW wild Jagd Trophäen 3
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
B ZA wild Jagd Felle/ Häute 2
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
B NA wild Jagd Felle/ Häute/Trophäen 154
FELIS LYBICA B ZW wild Jagd Felle/Schädel/Trophäen 2
GIRAFFA CAMELOPARDALIS B NA wild Jagd Felle/Schädel/Trophäen 35
GIRAFFA CAMELOPARDALIS B ZA wild Jagd Felle/Schädel/Trophäen 11
GIRAFFA CAMELOPARDALIS B ZW wild Jagd Schädel/Trophäen 1
HYAENA HYAENA C TZ wild Jagd Trophäen 1
KOBUS LECHE B NA wild Jagd Horn/Schädel/Trophäen 14
KOBUS LECHE B ZA F1
Generation
Jagd Trophäen 3
KOBUS LECHE B ZA wild Jagd Felle/Schädel/Trophäen 5
KOBUS LECHE B ZM wild Jagd Trophäen 3
LEPTAILURUS SERVAL B ZA wild Jagd Trophäen 1
LEPTAILURUS SERVAL B TZ wild Jagd Trophäen 1
MELLIVORA CAPENSIS C ZA wild Jagd Trophäen 2
OVIS BOCHARIENSIS B TJ wild Jagd Trophäen 1
OVIS CYCLOCEROS B PK wild Jagd Trophäen 1
PAPIO ANUBIS B TZ wild Jagd Trophäen 1
PAPIO ANUBIS B CM wild Jagd Trophäen 1
PAPIO CYNOCEPHALUS B MZ wild Jagd Felle/ Häute 1
PAPIO URSINUS B NA wild Jagd Schädel/Trophäen 91
PAPIO URSINUS B ZA wild Jagd Schädel/Trophäen 8
PAPIO URSINUS B ZW wild Jagd Schädel/Trophäen 3
PHILANTOMBA MONTICOLA B MZ wild Jagd Felle/ Häute 1
PHILANTOMBA MONTICOLA B ZA wild Jagd Trophäen 2
PROTELES CRISTATA C ZA wild Jagd Felle/ Häute 1
URSUS AMERICANUS B CA wild Jagd Felle/ Häute/Trophäen 19
in 2022 gesamt
432
Nutzungsjahr
01.01.2023 –
31.07.2023
Art EU-
Anhang
Ur.-
Land
Herkunft Zweck Beschreibung Anzahl
Einfuhrvorgänge
AMMOTRAGUS LERVIA B ZA F1
Generation
Jagd Felle/ Häute 1
CAPRA CAUCASICA B RU wild Jagd Trophäen 1
CAPRA SIBIRICA C TJ wild Jagd Trophäen 3
CAPRA SIBIRICA C KZ wild Jagd Trophäen 9
CAPRA SIBIRICA C KG wild Jagd Trophäen 9
CARACAL CARACAL B ZA wild Jagd Trophäen 2
CARACAL CARACAL B NA wild Jagd Felle/ Häute/Trophäen 4
CHLOROCEBUS
PYGERYTHRUS
B ZA wild Jagd Schädel/Trophäen 2
CIVETTICTIS CIVETTA C ZW wild Jagd Trophäen 1
CIVETTICTIS CIVETTA C ZA wild Jagd Trophäen 1
CROCODYLUS NILOTICUS B MZ wild Jagd Schädel/Trophäen 1
CROCODYLUS NILOTICUS B NA wild Jagd Trophäen 1
CROCODYLUS NILOTICUS B TZ wild Jagd Trophäen 1
CROCODYLUS NILOTICUS B ZA wild Jagd Trophäen 2
CROCODYLUS NILOTICUS B ZM wild Jagd Trophäen 4
CROCODYLUS NILOTICUS B ZW wild Jagd Trophäen 2
DAMALISCUS PYGARGUS
PYGARGUS
B ZA wild Jagd Trophäen 3
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
B NA wild Jagd Felle/ Häute/Trophäen 114
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
B ZA wild Jagd Felle/ Häute 3
GIRAFFA CAMELOPARDALIS B NA wild Jagd Felle/ Häute/Trophäen 11
GIRAFFA CAMELOPARDALIS B ZA wild Jagd Felle/ Häute/Trophäen 7
KOBUS LECHE B NA wild Jagd Felle/Schädel/Trophäen 9
KOBUS LECHE B ZA F1
Generation
Jagd Trophäen 1
KOBUS LECHE B ZA wild Jagd Trophäen 1
KOBUS LECHE B ZM wild Jagd Schädel/Trophäen 1
LEPTAILURUS SERVAL B ZA wild Jagd Trophäen 2
LYNX CANADENSIS B CA wild Jagd Felle/ Häute 1
MELLIVORA CAPENSIS C ZA wild Jagd Trophäen 1
OVIS BOCHARIENSIS B TJ wild Jagd Trophäen 1
PAPIO ANUBIS B CM wild Jagd Trophäen 1
PAPIO ANUBIS B TZ wild Jagd Trophäen 1
PAPIO CYNOCEPHALUS B MZ wild Jagd Schädel/Trophäen 1
PAPIO CYNOCEPHALUS B ZA wild Jagd Schädel/Trophäen 1
PAPIO URSINUS B NA wild Jagd Knochen/Schädel/Trophäen 60
PAPIO URSINUS B ZA wild Jagd Schädel/Trophäen 4
PAPIO URSINUS B ZW wild Jagd Schädel/Trophäen 3
PHILANTOMBA MONTICOLA B ZA wild Jagd Trophäen 1
PROTELES CRISTATA C ZA wild Jagd Trophäen 2
TAURACO
PORPHYREOLOPHUS
B ZA wild Jagd Felle/ Häute 1
URSUS AMERICANUS B CA wild Jagd Trophäen 5
in 2023 (bis
31.07.) gesamt
279
Anlage 2 zum Antwortentwurf für die Parlamentarische Anfrage Trophäenjagd (Drucksache 20/8025 vom 11.08.2023)
Von BMZ beauftragte und von KfW und GIZ durchgeführte Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, die
Berührungspunkte mit Ländern und Gebieten mit Jagdkomponente aufweisen.
Aufgeführt sind lediglich neue Mittel in Ergänzung zu Anhang 4 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Einfuhr von
Jagdtrophäen geschützter Arten (Drucksache 19/27306) sowie zur Antwort 10 i der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Großwildjagd auf
bedrohte Arten und die Rolle der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 18/13552).
Land Regionen Typ des
Vorhabens
Name des Vorhabens BMZ-Mittel in
Millionen Euro
Laufzeit Partner
Benin, Burkina
Faso, Niger
W-Arly-
Pendjari
Technische
Zusammenarbe
it
Grenzüberschreitendes
Biosphärenreservat WAP-
Region
8,0 2023 - 2026
COMIFAC BSB
Yamoussa in
Kamerun
und im
Tschad
Technische
Zusammenarbe
it
Unterstützung des
grenzüberschreitenden
Nationalparks BSB Yamoussa
7,0 2022 - 2025
Global Global Technische
Zusammenarbe
it
Partnerschaft gegen
Wildtierkriminalität
11,0
(+ 5,55 BMUV)
2021 - 2025 Zoologische
Gesellschaft Frankfurt,
WWF, Wildlife Trade
Monitoring Network
TRAFFIC, Wildlife
Conservation Society,
Lilongwe Wildlife Trust,
PAMS Foundation,
APOPO, Wildlife Crime
Prevention, Royal
United Services
Institute
Kamerun, Rep.
Kongo,
Zentralafrikanisc
he Republik
Lobéké-
Nationalpark
, Dzanga-
Sangha-
Schutzgebiet
, Nouabalé-
Ndoki-
Nationalpark
Finanzielle
Zusammenarbe
it
Kapitalbeiträge zum
Treuhandfonds der Stiftung
Tri-National de la Sangha
(TNS) (Trophäenjagd gibt es
nur in den umliegenden
Zonen des Lobeke
Nationalparks, in den
anderen nicht Nationalparks
nicht)
57,6
(+3,0 AFD)
ab 2010 COMIFAC
Kamerun, Rep.
Kongo,
Zentralafrikanisc
he Republik
Lobéké-
Nationalpark
, Dzanga-
Sangha-
Schutzgebiet
, Nouabalé-
Ndoki-
Nationalpark
Finanzielle
Zusammenarbe
it
Progr. Nachh.
Waldbewirtschaftg. im
Kongobecken-Umweltstift.
Tri-National de la Sangha
(TNS),
Projektdurchführungsmittel
25,0 ab 2011 COMIFAC
Malawi und
SADC
Malawi und
Sambia
Finanzielle
Zusammenarbe
it
Grenzüberschreitendes
Schutzgebiet Malawi Sambia
(Malawi Sambia TFCA)
2,5 (zusätzlich
zu den in
19/27306 bzw.
in 18/13552
erwähnten
Mitteln)
ab 2020 Ministry of Tourism
and Arts Zambia and
Malawi, Departments
of National Parks and
Wildlife Zambia and
Wildlife, diverse
weitere Departments,
NGOs, CBOs,
Privatwirtschaft (v.a.
Tourismusunternehme
n)
Namibia
Nordöstliche
Schutzgebiet
e und
Küstenparks
Namibias
Finanzielle
Zusammenarbe
it
Namibia National Parks
Programme (NamParks)
7,8 (zusätzlich
zu den in
19/27306 bzw.
in 18/13552
erwähnten
Mitteln)
ab 2009 Ministry of
Environment, Forestry
and Tourism. Local
NGOs such as
Integrated Rural
Development and
Natural Resource
Management
Namibia Nordöstliche
undwestliche
Regionen
sowie
zentrale
Gebiete
Finanzielle
Zusammenarbe
it
Armutsorientierte
Unterstützung des
gemeindebasierten
Naturschutzes in Namibia
Gemeindebasiertes
19,0 ab 2019 Ministry of
Environment, Forestry
and Tourism,
Community
Conservation Fund of
Namibia, WWF
Namibia Nordöstliche
Schutzgebiet
e und
Küstenparks
Finanzielle
Zusammenarbe
it
Integriertes
Wildschutzmanagement in
Namibia
9,9 (zusätzlich
zu den in
19/27306 bzw.
in 18/13552
erwähnten
Mitteln)
ab 2017 Ministry of
Environment, Forestry
and Tourism, WWF
Namibia National Technische
Zusammenarbe
it
Klimawandel und inklusive
Nutzung natürlicher
Ressourcen
9, 0
(+ 3,67 EU)
2021 - 2024 Namibian Association
of CBNRM Support
Organisations (NASCO),
Namibian Nature
Foundation (NNF),
University of Namibia,
Namibian University
for Science and
Technology, Gohabeb
Research Institut
SADC KAZA,
MAZA, GLTP
Finanzielle
Zusammenarbe
it
Wildhüterausbildungsprogra
mm
15,0 ab 2021 International Union for
the Conservation of
Nature and Natural
Resources IUCN und
weitere Partner siehe
oben bei KAZA, GLTP
und MAZA
SADC Regional Technische
Zusammenarbe
it
Klimaresilienz und
Management natürlicher
Ressourcen in der SADC-
Region
8,0 2021 – 2024 Peace Parks
Foundation, IFAW,
COSPE, COMACO,
wissenschaftliche
Institutionen und
Ausbildungsstätten:
South African Wildlife
College (SAWC), IUCN.
SADC und
Mosambik
Mosambik Finanzielle
Zusammenarbe
it
Transnationales
Naturschutzgebiet Greater
Limpopo (GLTP)
11,8 (zusätzlich
zu den in
19/27306 bzw.
in 18/13552
erwähnten
Mitteln)
ab 2008 Umweltministerium
Mosambik, Nationale
Verwaltung der
Schutzgebiete (ANAC),
NGOs
SADC und
Namibia
Angola,
Botswana,
Namibia,
Sambia,
Simbabwe
Finanzielle
Zusammenarbe
it
Kavango Zambezi
Transfrontier Conservation
Area (KAZA TFCA)
9,0 (zusätzlich
zu den in
19/27306 bzw.
in 18/13552
erwähnten
Mitteln)
ab 2006 Ministerien,
Departments of
National Parks and
Wildlife in den 5
Ländern, diverse
weitere Departments
(Water, Immigration,
Agriculture), NGOs,
Community Based
Organisations CBOs,
Privatwirtschaft (v.a.
Tourismusunternehme
n), Wissenschaft und
Forschung
SADC und
Sambia
KAZA,
MAZA, GLTP
und weitere
TFCAs /
SADC Länder
Finanzielle
Zusammenarbe
it
TFCA Financing Facility
einschl. Teilvorhaben
Unterstützung sambischer
grenzüberscheitender
Schutzgebiete
13,0 (zusätzlich
zu den in
19/27306 bzw.
in 18/13552
erwähnten
Mitteln)
ab 2019 International Union for
the Conservation of
Nature and Natural
Resources IUCN und
weitere Partner siehe
oben bei KAZA, GLTP
und MAZA
Sambia und
Simbabwe
North
Luangwa
National
Park in
Sambia
Gonarezhou
National
Park in
Simbabwe
Finanzielle
Zusammenarbe
it
Legacy Landscapes Fund 182,5
davon insg. 20
für Sambia und
Simbabwe
(+10,0 Wyss
Foundation)
ab 2020 Legacy Landscape Fund
(Stiftung) und
insbesondere
Zoologische
Gesellschaft
Frankfurt/Gonarezhou
Conservation Trust als
grantees.
Tansania Nyerere-
Nationalpark
und „Selous
Game
Reserve“ in
der Ruvuma-
Landschaft.
Technische
Zusammenarbe
it
Minderung von Mensch-
Wildtier-Konflikten
6,0 2022 - 2025
Anlage 3: Biodiversitätsrelevante Gesamtzusagen des BMZ in Mio. EUR in den in Anlage 2 genannten Partnerländern
Partnerland 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Schnitt
2012-
2022
Benin 0,7 10,1 9,9 2,6 8,8 0,1 0,2 1,3 0,1 11,6 0,1 4,1
Burkina Faso 1,4 1,3 1,0 2,4 0,7 1,3 0,1 11,3 0,5 2,3 0,2 2,0
COMIFAC 1,6 21,5 5,0 10,0 39,0 15,0 10,2 14,5 9,6 18,5 8,7 14,0
Kamerun 0,3 34,4 0,1 5,3 32,2 0,1 7,1 0,2 0,2 10,9 0,3 8,3
Malawi 0,0 0,0 0,0 5,3 0,1 0,3 0,0 0,2 1,1 2,6 0,0 0,9
Mosambik 10,6 0,7 20,1 0,7 0,9 10,1 0,1 0,8 6,6 0,0 1,2 4,7
Namibia 0,4 20,2 0,1 23,2 0,0 12,0 0,3 4,6 13,2 23,6 0,0 8,9
Niger 0,1 0,3 2,6 0,0 0,1 4,0 0,1 0,2 0,0 33,6 0,0 3,7
SADC 35,5 5,8 18,0 1,2 8,0 8,8 0,8 17,6 0,7 8,8 0,0 9,6
Sambia 0,6 0,0 3,5 2,4 0,6 0,0 1,3 0,0 0,1 0,1 1,4 0,9
Simbabwe 0,2 0,2 0,4 0,9 0,8 1,0 0,1 0,9 0,9 0,7 0,2 0,6
Zentralafrikanische
Republik 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,3 0,0 0,1
Alle Angaben basieren auf aktuellen Angaben und Anrechnungsmethoden und können damit unter Umständen von vorausgehenden
Darstellungen zum Thema abweichen. Die Angaben beziehen sich auf Zusagen und Bewilligungen, in denen die genannten
Partnerländer/Regionalorganisationen als direkte Mittelempfänger genannt sind. Die in Anlage 1 angeführten Länder ergeben sich zu Teilen auch
aus Beiträgen an Mittelempfänger auf regionaler und globaler Ebene.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333