Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/8067 –
Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang März 2023 berichteten verschiedene Medien über angebliche
Missbrauchsversuche beim Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan durch
afghanische „Islamisten“ („Bundesregierung holt Scharia-Richter nach
Deutschland“, Cicero vom 3. März 2023). Dagegen betonte ein Sprecher des
Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz am 5. April 2023, dass es bei
der Aufnahme gefährdeter Personen aus Afghanistan zwar „vereinzelte
Hinweise auf Missbrauchsversuche“ gegeben habe. Das bedeute aber „in fast
allen Fällen, dass sich die Person beispielsweise in der Zwischenzeit in einen
sicheren Drittstaat begeben hatte, also dass sie nur deshalb nicht mehr für das
Aufnahmeprogramm (…) in Betracht kam, weil sie sich inzwischen der
Bedrohung durch die Taliban durch eigenständige Flucht (…) entziehen konnte“
(
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-5-a
pril-2023-2183456). In anderen Fällen sei es um unklare Familienstrukturen
gegangen. Lediglich in einem Fall habe es sich um einen mutmaßlichen
„Gefährder“ gehandelt, der schlussendlich nicht aufgenommen wurde. Die
„etablierten Prüfmechanismen“ hätten somit funktioniert. Dennoch entschied die
Bundesregierung, ein „optimiertes Sicherheitsverfahren“ zu etablieren und bis
zu dessen Umsetzung alle Visaverfahren gefährdeter Afghaninnen und
Afghanen auszusetzen (ebd.). In der Folge strandeten zwischenzeitlich rund 1 500
Personen mit Aufnahmezusage in Pakistan und Iran, etwa 12 600 Menschen
mussten trotz Aufnahmezusage in Afghanistan monatelang auf ihre Aus- und
Weiterreise warten (
www.tagesschau.de/investigativ/ndr/afghanistan-ausreise-
bundesaufnahmeprogramm-100.html).
Am 26. Juni 2023 wurden die Visaverfahren mit den erweiterten
Sicherheitsüberprüfungen wieder aufgenommen. Diese sehen drei- bis vierstündige
Sicherheitsinterviews vor, die ausschließlich an der deutschen Botschaft in
Islamabad durchgeführt werden (Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
(PStS) Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Mündliche Frage 37 der
Abgeordneten Clara Bünger in der Fragestunde am 19. April 2023,
Plenarprotokoll 20/96). In der ersten Woche nach Wiederaufnahme zwischen dem 26. und
dem 30. Juni 2023 konnten lediglich 15 Visaanträge bearbeitet werden
(Antwort der PStS Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Mündliche Frage 28 der
Abgeordneten Clara Bünger in der Fragestunde am 5. Juli 2023,
Plenarprotokoll 20/114). Die Fragestellenden befürchten vor diesem Hintergrund, dass es
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8322
20. Wahlperiode 11.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
8. September 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird, den Verfahrensstau abzuarbeiten. Im
Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms, dessen Start die Bundesministerin
des Auswärtigen, Annalena Baerbock, und die Bundesministerin des Innern
und für Heimat, Nancy Faeser, bereits im Oktober 2022 bekanntgaben, gab es
nach Kenntnis der Fragestellenden bislang noch keine einzige Einreise. Mit
Stand 30. Juni 2023 hatte die Bundesregierung in 229 Fällen positive
Aufnahmeentscheidungen getroffen (ebd.).
1. Wie viele Anfragen von gefährdeten Personen aus Afghanistan sind nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms von den meldeberechtigten Stellen geprüft worden, und wie
viele wurden an die Koordinierungsstelle weitergeleitet?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6232 verwiesen.
2. Wie viele Fälle befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
bei der Koordinierungsstelle in Bearbeitung, und wie viele Mitarbeitende
sind bei der Koordinierungsstelle mit der Fallbearbeitung betraut?
Mit Stand vom 22. August 2023 liegen der Koordinierungsstelle im dortigen
System ca. 41 000 Fälle vor (einschließlich Dubletten) von denen über 33 000
in der Bearbeitung sind. Innerhalb der Koordinierungsstelle sind derzeit 25
Mitarbeitende mit der Fallbearbeitung befasst.
3. Wie viele Fälle wurden bislang in das IT-Tool der Bundesregierung
eingetragen?
Bisher wurden über 4 200 Fälle in das IT-Tool der Bundesregierung
eingetragen. In dieser Zahl sind auch Fälle enthalten, die bereits im Zuge der
regelmäßigen Auswahlrunden der Bundesregierung berücksichtigt wurden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6232
verwiesen.
4. Wie viele Auswahlrunden haben bislang im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms stattgefunden (bitte mit Datum auslisten), und wie viele
Hauptpersonen und wie viele Angehörige (bitte differenzieren) wurden
in diesen Auswahlrunden für eine Aufnahme ausgewählt?
Hatten die Auswahlrunden jeweils thematische Schwerpunktsetzungen,
etwa einen Fokus auf spezifische Tätigkeiten oder gefährdete Gruppen,
und wenn ja, welche?
Mit Stand vom 31. August 2023 fanden bisher acht Auswahlrunden statt.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Güterabwägung zu
der Auffassung gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage aus
Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen kann. Die teilweise
Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall
im Hinblick auf die fortgesetzte Funktionsfähigkeit und Umsetzung des
Verfahrens erforderlich. Das Bekanntwerden der Informationen könnte insbesondere
zur Einflussnahme von Unbefugten auf den Auswahlvorgang genutzt werden.
Die Offenlegung dieser Informationen ist damit geeignet, den Auswahlprozess
nachteilig zu beeinflussen. Die von der Bundesregierung durchgeführten
Auswahlrunden sind wesentlich für die Umsetzung und fortgesetzte
Funktionsfähigkeit des Programms. Nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann,
entsprechend einzustufen. Die einzelnen Informationen zu den bisherigen
Auswahlrunden sind als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden
dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
Soweit Personen im Rahmen einer Auswahlrunde ausgewählt werden, ist dies
im Übrigen nicht gleichbedeutend mit der Erteilung einer Aufnahmezusage. Im
Ergebnis einer Auswahlrunde ergibt sich jeweils ein Auswahlvorschlag von
Personen. Diese Fälle werden dann in einem mehrstufigen Verfahren,
insbesondere mit Blick auf das Vorliegen der Aufnahmekriterien, geprüft, hin zur
Entscheidung über die Erteilung einer Aufnahmezusage.
5. Wie viele Personen, die im Rahmen des Ortskräfteverfahrens oder der
sogenannten Menschenrechtsliste nach § 22 Satz 2 oder im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms (bitte differenzieren) eine Aufnahmezusage
erhalten haben, warten derzeit in Afghanistan, in Pakistan oder im Iran
(bitte aufschlüsseln) auf das Durchlaufen der Sicherheitsüberprüfung und
des Visaverfahrens, und wie viele dieser Personen sind Hauptpersonen,
wie viele sind Angehörige, und wie viele sind unter 16 Jahre alt?
Im Rahmen der unterschiedlichen Verfahren zur Aufnahme von gefährdeten
Afghaninnen und Afghanen wurden mit Stand vom 25. August 2023 44 146
Aufnahmezusagen (davon 9 997 Hauptpersonen) erteilt. Von den Personen mit
Aufnahmezusage sind 30 323 (davon 6 725 Hauptpersonen) bereits nach
Deutschland eingereist. Circa 13 800 Personen mit Aufnahmezusage sind rein
rechnerisch noch nicht eingereist. Hierbei lässt sich jedoch nicht pauschal
sagen, dass die Personen noch auf Einreise nach Deutschland warten. Die
Erfahrung zeigt vielmehr, dass nicht alle Personen mit einer Aufnahmezusage auch
von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, etwa weil sie zwischenzeitlich
bereits in einem anderen Staat Schutz erhalten haben. Gegenwärtig werden im
Rahmen der Unterstützung bei der Ausreise 627 Personen durch einen von der
Bundesregierung beauftragten Dienstleister im Iran (davon 112 Hauptpersonen,
214 sind unter 16 oder über 65) und 1 330 in Pakistan (davon 261
Hauptpersonen, 533 sind unter 16 oder über 65) betreut (Stand: 18. August 2023).
6. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen von Hauptpersonen und
Angehörigen (bitte differenzieren) sind seit der Wiederaufnahme der angepassten
Visaverfahren am 26. Juni 2023 in Islamabad durchgeführt worden (bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Visa wurden ausgestellt, und wie viele Personen sind seither
nach Deutschland eingereist (bitte auch hier zwischen Hauptpersonen
und Angehörigen differenzieren und nach Monaten aufschlüsseln)?
Die Angaben zu den Sicherheitsinterviews können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden (Stand 22. August 2023).
Monat Sicherheitsinterviews
gesamt
davon
Hauptpersonen
davon
Angehörige
Juni 2023 6 3 3
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Monat Sicherheitsinterviews
gesamt
davon
Hauptpersonen
davon
Angehörige
Juli 2023 71 38 33
August 2023 193 64 129
Gesamt 270 105 165
Die Angaben zu den erteilten Visa seit 26. Juni 2023 können der nachstehenden
Tabelle entnommen werden (Stand: 21. August 2023)
06.2023 07.2023 08.2023 Ergebnis
Aufnahme ehem. Ortskraft
– AFG
- 18 - 18
Aufnahme weitere bes. gef.
– AFG
- 91 3 94
Gesamt - 109 3 112
Die Angaben zu den tatsächlichen Einreisen seit dem 26. Juni 2023 können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand: 22. August 2023). Im Zuge
der statistischen Erfassungen kann es in Folgewochen zu Nacherfassungen für
vorhergehende Zeiträume kommen.
Monat Gesamt davon Einreisen
Hauptpersonen
davon Einreisen
Angehörige
Juni 2023 - - -
Juli 2023 11 5 6
August 2023 31 12 19
7. Haben bereits Personen, die eine Aufnahmezusage im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms erhalten haben, die Sicherheitsüberprüfung und
das Visaverfahren an der deutschen Botschaft in Islamabad durchlaufen,
und wenn ja, wie viele, und wie viele Visa wurden an sie ausgestellt?
Mit Stand vom 6. September 2023 wurde für 20 Personen, die eine
Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan erhalten
haben, das Visumverfahren aufgenommen und Sicherheitsinterviews
durchgeführt. Der Abschluss des Visumverfahrens steht noch aus.
8. Sind bereits Personen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms
eine Aufnahmezusage erhalten haben, nach Deutschland eingereist, und
wenn ja, wie viele?
Die ersten Einreisen von Personen mit einer Aufnahmezusage im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms werden derzeit vorbereitet und sollen zeitnah
erfolgen.
9. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen gefährdeter Personen aus
Afghanistan können momentan durchschnittlich am Tag in der deutschen
Botschaft in Islamabad durchgeführt werden, und ist geplant, diese Zahl
künftig zu erhöhen, und wenn ja, auf welche Zielgröße, und in welchem
Zeithorizont?
Die Zahl der in Islamabad möglichen Sicherheitsinterviews hängt von den vor
Ort verfügbaren Kapazitäten ab, sowie von der Anzahl von Personen, die
ausreisefähig sind. In den vergangenen Wochen hat die Bundesregierung
sukzessive die Kapazitäten so ausgeweitet, dass bei Bedarf inzwischen mehrere hundert
Sicherheitsinterviews pro Monat erfolgen können. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 11 verwiesen.
10. Ist weiterhin geplant, 1 000 Aufnahmezusagen und Einreisen gefährdeter
Afghaninnen und Afghanen im Monat zu realisieren, wie es das
Bundesaufnahmeprogramm vorsieht (
www.bundesaufnahmeprogrammafghanist
an.de/bundesaufnahme-de/AktuelleArtikel/-/2558250), und wenn ja,
wann ist nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung mit der
Umsetzung dieses Vorhabens zu rechnen?
Gemäß Aufnahmeanordnung vom 19. Dezember 2022 kann das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan monatlich für bis zu 1 000 Personen
Aufnahmezusagen erteilen. Wie viele Aufnahmezusagen dann tatsächlich durch das BAMF im
Rahmen des Programms pro Monat erteilt werden können, richtet sich
insbesondere nach der Anzahl der zur Auswahl stehenden Vorschläge und inwieweit
diese Personen auch die Kriterien für eine Aufnahme über das
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan erfüllen.
Die Bundesregierung plant, allen Personen mit Aufnahmezusage im Rahmen
des Programms, die ausreisen möchten und die ausreisefähig sind (also z. B.
über Pässe verfügen und pakistanische Ausreiseanforderungen erfüllen), eine
möglichst zeitnahe Ausreise zu ermöglichen. Einige Faktoren, die für eine
Ausreise vorliegen müssen, liegen jedoch nicht im Einflussbereich der
Bundesregierung. So hat die Bundesregierung keinen Einfluss darauf, ob die
aufzunehmenden Personen die Voraussetzungen für eine Ein- und Ausreise nach und
von Pakistan erfüllen, also insbesondere afghanische Pässe und pakistanische
Ein- und ggf. Ausreisevisa erhalten. Außerdem haben manche aufzunehmenden
Personen kein Interesse mehr an einer Ausreise nach Deutschland, etwa weil
sie in einem anderen sicheren Staat Aufnahme gefunden haben.
11. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Behörden sind
aktuell an der deutschen Botschaft in Islamabad an der Organisation,
Durchführung und Koordinierung der Sicherheitsinterviews beteiligt (bitte
nach Behörden auflisten), und wie hat sich diese Zahl seit dem 5. Juli
2023 entwickelt?
Ist ein weiterer Personalaufwuchs geplant, und wenn ja, in welchem
Umfang, und in welchem Zeithorizont?
Die Zahl der eingesetzten Mitarbeitenden variiert je nach Anzahl der
durchzuführenden Sicherheitsinterviews, weshalb eine spezifische Auflistung der
Anzahl der Mitarbeitenden nicht möglich ist. Mit Wiederaufnahme der
Ausreiseverfahren Ende Juni 2023 fand ein sukzessiver Kapazitätsaufbau statt. In
diesem Zeitraum von Anfang Juli 2023 bis Ende August 2023 hat sich die Zahl
der Mitarbeitenden an der deutschen Botschaft in Islamabad bei der
Organisation, Durchführung und Koordinierung der Sicherheitsbefragungen signifikant
erhöht, so dass bei Bedarf mehrere hundert Interviews im Monat durchgeführt
werden können. Eine weitere Erhöhung der Kapazitäten durch einen
Personalaufwuchs ist derzeit vor dem Hintergrund der Bedarfe und Auslastung der
aktuellen Kapazitäten nicht geplant.
12. Bei wie vielen Personen aus Afghanistan ist im bisherigen Jahr 2023
nach der Sicherheitsüberprüfung die Aufnahmezusage widerrufen
worden (bitte nach Grundlage der Aufnahmezusage, also nach
Ortskräfteverfahren, Menschenrechtsliste oder Bundesaufnahmeprogramm
differenzieren und angeben, was jeweils der Grund war), und was ist nach
Kenntnis der Bundesregierung anschließend mit diesen Personen
geschehen?
Wie viele Aufnahmezusagen wurden seit der Umsetzung des angepassten
Sicherheitsverfahrens, also seit dem 26. Juni 2023 aus
Sicherheitsgründen widerrufen (bitte wie bei der ersten Frage differenzieren)?
Als Ergebnis der seit 26. Juni 2023 eingeführten Sicherheitsinterviews ist noch
keine Aufnahmezusage/-erklärung aufgehoben worden (Stand: 22. August
2023). Weitergehende Angaben im Sinne der Fragestellung werden statistisch
nicht erfasst. Unabhängig von dem im angepassten Verfahren
durchzuführenden Sicherheitsinterviews stehen die Aufnahmezusagen/-erklärungen stets unter
dem Vorbehalt, dass sich im weiteren Verfahren keine sicherheitsrelevanten
Erkenntnisse ergeben und das Visumverfahren erfolgreich durchlaufen wird.
13. Bestehen zwischen der Bundesregierung und der pakistanischen
Regierung vertragliche Vereinbarungen oder anderweitige Absprachen oder
Regelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Bundesaufnahmeprogramms, insbesondere hinsichtlich der Einreise und des
vorübergehenden Aufenthalts von gefährdeten Afghaninnen und Afghanen
während der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen und Visaverfahren
in Pakistan, und wenn ja, welche, und was beinhalten diese?
Die Bundesregierung steht bezüglich der Ausreise von gefährdeten
Afghaninnen und Afghanen in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen
pakistanischen Stellen. Die pakistanische Regierung gibt ihre Verfahrensregeln im
Zusammenhang mit der Ein- und Ausreise von afghanischen Staatsangehörigen
nach und aus Pakistan in der Regel in Form von Verbalnoten bekannt.
14. Mit wie vielen meldeberechtigten Stellen arbeitet die Bundesregierung
aktuell im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms zusammen?
Gegenwärtig haben über 100 Organisationen die Möglichkeit sich als
meldeberechtigte Stelle an dem Programm zu beteiligen.
15. Sind der Bundesregierung Missbrauchs- oder Betrugsfälle im Rahmen
des Bundesaufnahmeprogramms bekannt, und wenn ja, wie viele, und
worin bestand jeweils der Betrugs- bzw. Missbrauchsversuch?
Die Bundesregierung geht allen Hinweisen auf möglichen Missbrauch
konsequent nach. Derzeit sind der Bundesregierung jedoch keine konkreten
Missbrauchs- oder Betrugsfälle im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für
Afghanistan bekannt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/8154 verwiesen.
16. Gab es nach seit dem 19. März 2023 Aufnahmezusagen an Afghaninnen
und Afghanen im Rahmen des Ortskräfteverfahrens, und wenn ja, wie
viele (bitte nach Ressorts bzw. Bundesministerien, Ortskräften bzw.
Familienangehörigen und nach Zeiträumen so genau wie möglich
differenzieren; bitte ergänzend aber auch die jeweiligen Summen nennen, vgl.
Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/6232)?
Nach dem 19. März 2023 gab es weitere Aufnahmeerklärungen im Rahmen des
Ortskräfteverfahrens. Die statistisch verfügbaren Zahlen der
Aufnahmeerklärungen für Ortskräfte (OK) sowie Familienangehörige (FA), differenziert nach
den zuständigen Ressorts können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden.
Aufnahmeerklärungen
27.02.bis
26.03.23
27.03.bis
30.04.23
01.05.bis
28.05.23
29.05.bis
25.06.23
26.06.bis
30.07.23
31.07.bis
27.08.23
BMVg 1
3 FA
1
5 FA
0
0 FA
0
0 FA
8
21 FA
0
0 FA
BMI 0
0 FA
0
0 FA
0
0 FA
0
0 FA
0
0 FA
0
0 FA
AA 0
0 FA
0
0 FA
0
0 FA
1
3 FA
0
0 FA
0
0 FA
BMZ 7
23 FA
17
57 FA
0
0 FA
19
49 FA
22
66 FA
13
49 FA
17. Wie bewertet die Bundesregierung Rechercheergebnisse des
Rechercheverbunds von „Süddeutscher Zeitung“, NDR, WDR und „Lighthouse
Reports“, wonach etliche Aufnahmeersuchen von ehemaligen
Beschäftigten der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
abgelehnt wurden, obwohl die GIZ zu der Einschätzung kam, dass eine
besondere Gefährdung infolge der Tätigkeit vorliege („Das Versprechen“,
Süddeutsche Zeitung, 29./30. Juli 2023)?
In wie vielen Fällen erging insgesamt bei ehemaligen Ortskräften der
GIZ eine negative Entscheidung entgegen der Gefährdungseinschätzung
der GIZ, und wie viele entsprechende Verfahren sind noch anhängig?
Im Ortskräfteverfahren nimmt die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Abstimmung mit dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Anzeigen ihrer
Beschäftigten in Afghanistan entgegen. Sie prüft dabei Angaben zum
Vertragsverhältnis und den Kontext der Beschäftigung und bereitet die Anzeigen zur
Weiterleitung an das BMZ auf. Eine inhaltliche Gefährdungseinschätzung erfolgt
seitens BMZ, nicht seitens der GIZ oder anderer Arbeitgeber. Entsprechend
sind keine Verfahren im Sinne der Fragestellung anhängig. Im Übrigen hat die
GIZ, losgelöst von Einzelfällen, wiederholt und öffentlich deutlich gemacht,
dass ihr insgesamt keine Gefährdung von Ortskräften oder
Werkvertragsnehmenden durch eine ehemalige Tätigkeit für die GIZ bekannt sei.
Von den insgesamt rund 7 000 im BMZ eingegangen Gefährdungsanzeigen hat
das BMZ etwa 6 700 geprüft. Knapp 300 befinden sich noch in Bearbeitung
(Stand: 22. August 2023).
18. Haben seit dem 19. März 2023 besonders gefährdete Personen und ihre
Familienangehörigen außerhalb des Bundesaufnahmeprogramms
Aufnahmezusagen erhalten, und wenn ja, wie viele (bitte nach
Hauptpersonen und Angehörigen sowie nach Monaten aufschlüsseln)?
Seit dem 19. März 2023 hat es weitere Aufnahmeerklärungen für weitere
besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen und ihre Familienangehörige
nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes gegeben. Die statistisch verfügbaren
Angaben zu den Hauptpersonen und den Familienangehörigen (FA) können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
27.02.bis
26.03.23
27.03.bis
30.04.23
01.05.bis
28.05.23
29.05.bis
25.06.23
26.06.bis
30.07.23
31.07.bis
27.08.23
Aufnahmeerklärungen
weitere besonders gefährdete
Afghaninnen uns Afghanen
105
403 FA
0
0 FA
0
0 FA
0
0 FA
0
15 FA
0
0 FA
19. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur aktuellen Situation der
Visavergabe im Rahmen des Familiennachzugs aus Afghanistan machen
(z. B. aktuelle Wartezeiten auf einen Termin in Islamabad und Teheran,
Anzahl der Personen auf den jeweiligen Terminwartelisten; bitte
zwischen Nachzug zu Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten und
anderen Personen differenzieren)?
Auf der Termin-Warteliste afghanischer Staatsangehöriger für den
Familiennachzug einschließlich zu anerkannten Flüchtlingen befinden sich mit Stand
vom 22. August 2023
– für den Antragsort Islamabad: 3 592 Personen,
– für den Antragsort Teheran: 7 479 Personen.
Für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sind mit Stand vom
22. August 2023 etwa 3.990 afghanische Staatsangehörige für die Antragsorte
Islamabad und Teheran registriert. Dabei ist davon auszugehen, dass es sich bei
10 bis 15 Prozent der Registrierungen um Fehl- oder Doppelbuchungen
handelt. Die Wartezeiten für einen Termin an den Antragsorten Islamabad und
Teheran betragen derzeit über ein Jahr. Im Übrigen verweist die Bundesregierung
auf ihre Antwort zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 20/6232.
20. Wie viele Visa für den Familiennachzug von afghanischen
Staatsangehörigen wurden im bisherigen Jahr 2023 erteilt (bitte nach Visastellen
differenziert auflisten und gesondert auch nach Geschlecht sowie
Ehegatten, Kindern, sonstigen Angehörigen differenzieren)?
Eine statistische Erfassung des Merkmals Geschlecht erfolgt nicht, im Übrigen
können die erbetenen Daten mit Stand vom 21. August 2023 der folgenden
Tabelle entnommen werden.
Anzahl erteilter Visa an afghanische Staatsangehörige zum Zweck des Familiennachzugs im lfd. Jahr 2023
Auslandsvertretung
Ehegattennachzug zum
Ausländer
Ehegattennachzug zum Dt.
Elternnachzug
Kindernachzug
Nachzug
sonstiger
Familienangehöriger
Gesamt
Kairo 2 0 0 2 1 5
Sydney 1 0 0 0 0 1
Kopenhagen 0 0 1 0 0 1
Anzahl erteilter Visa an afghanische Staatsangehörige zum Zweck des Familiennachzugs im lfd. Jahr 2023
Auslandsvertretung
Ehegattennachzug zum
Ausländer
Ehegattennachzug zum Dt.
Elternnachzug
Kindernachzug
Nachzug
sonstiger
Familienangehöriger
Gesamt
Athen 0 1 1 1 0 3
London 2 0 0 0 0 2
Mumbai 0 1 0 0 0 1
New Delhi 10 0 0 2 0 12
Teheran 546 94 36 179 8 863
Rom 4 1 0 0 0 5
Osaka-Kobe 2 0 0 2 0 4
Tokyo 1 0 0 1 0 2
Almaty 0 1 0 0 0 1
Pristina 0 0 2 0 0 2
Amsterdam 1 1 0 0 0 2
Wien 1 1 0 0 0 2
Islamabad 0 2 0 0 0 2
Islamabad
(AFG)
213 66 50 296 31 656
Karachi 1 0 0 2 0 3
Asuncion 0 0 0 1 0 1
Lissabon 1 0 0 1 0 2
Djidda 0 0 0 1 0 1
Riad 3 1 0 3 0 7
Stockholm 4 1 1 2 0 8
Duschanbe 1 0 2 0 0 3
Prag 1 0 0 0 0 1
Ankara 5 4 0 0 0 9
Istanbul 70 10 8 42 2 132
Izmir 2 1 0 0 0 3
Budapest 1 0 0 0 0 1
Houston 1 0 0 0 0 1
San Francisco 1 0 0 0 0 1
Washington 0 1 0 0 0 1
Taschkent 3 0 0 0 0 3
Dubai 2 0 0 10 0 12
Nikosia 1 1 1 0 0 3
Summe 880 187 102 545 42 1 756
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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