Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/8138 –
Amtsführung des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für
Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Als Nachfolger von Heinz Fromm wurde Hans-Georg Maaßen am 1. August
2012 zum Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ernannt,
am 10. August 2012 wurde er in Köln in sein Amt eingeführt (
www.tagesscha
u.de/inland/verfassungsschutz-maassen-ts-100.html). Nach Hans-Georg
Maaßens Äußerungen zu den extrem rechten und rassistischen Ausschreitungen
Ende August und Anfang September 2018 in Chemnitz wurden erste
Rücktrittsforderungen laut (vgl. Verfassungsschutzpräsident in der Kritik – Rücktrit
tsforderungen an Maaßen mehren sich (deutschlandfunk.de)). In einer Rede
am 18. Oktober 2018 in Warschau verteidigte er seine Wortwahl zu den
Ausschreitungen in Chemnitz 2018 und erklärte, dass „Medien und Politiker
‚Hetzjagden‘ frei erfunden oder zumindest ungeprüft diese Falschinformation
verbreitet“ hätten. Dies sei „eine neue Qualität von Falschberichterstattung in
Deutschland“ (rp-online.de/politik/deutschland/hans-georg-maassen-seine-abs
chiedsrede-im-wortlaut_aid-34286675).
In seiner Rede in Warschau hatte Hans-Georg Maaßen zudem von
„linksradikalen Kräften“ in der SPD gesprochen, die seine Ablösung betrieben. Die
Migrationspolitik der Bundesregierung kritisierte er als naiv. Daraufhin bat der
damalige Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, den
Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier, Hans-Georg Maaßen mit
sofortiger Wirkung in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Dies geschah
am 8. November 2018 (
www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsschutz-maas
sen-in-einstweiligen-ruhestand-versetzt-1.4203767).
Schon während seiner Amtszeit gab es nach Angaben des ehemalige AfD-
Mitglieds Franziska Schreiber ein Treffen von Hans-Georg Maaßen mit der
damaligen AfD-Vorsitzenden Frauke Petry, auf dem er sie beraten haben soll
(Franziska Schreiber und Peter Köpf, „Inside AfD: der Bericht einer
Aussteigerin“, München: Europa Verlag, 2018). Franziska Schreiber legte dazu eine
eidesstattliche Versicherung vor (
www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-auss
teigerin-franziska-schreiber-widerspricht-verfassungsschutzchef-maassen-a-12
22221.html). Nach einer erfolgreichen Klage der Tageszeitung „Tagesspiegel“
gegen das Bundesverfassungsgericht (BfV) (Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen: 15 B 1850/18) musste das Bundesamt fünf
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8365
20. Wahlperiode 15.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
14. September 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Treffen seines ehemaligen Chefs mit AfD-Funktionärinnen und AfD-
Funktionären bestätigen. Hans-Georg Maaßen selbst erklärte, sich nicht erinnern zu
können (
www.tagesspiegel.de/politik/maassen-behauptet-treffen-mit-petry-we
itgehend-vergessen-zu-haben-5029762.html). Recherchen des Magazins
„kontraste“ zufolge gab Hans-Georg Maaßen im Rahmen eines dieser Treffen
Informationen aus einem noch unveröffentlichten Verfassungsschutzbericht an
einen Bundestagsabgeordneten der AfD weiter (vgl. Maaßen soll Informatione
n aus unveröffentlichtem Verfassungsschutzbericht an AfD-Bundestagsfraktio
n gegeben haben (rbb-online.de).
Seit seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gab Hans-Georg
Maaßen Interviews in neurechten Medien wie der Wochenzeitung „Junge
Freiheit“ (
www.tagesspiegel.de/politik/macht-es-ihnen-spass-die-cdu-zu-piesa
cken-herr-maassen-4658101.html) und der „Preußischen Allgemeinen
Zeitung“ („Die Altlasten des Dr. Maaßen“, DER SPIEGEL 6/22, S. 33) sowie
dem Monatsmagazin aus dem rechtsextremen Spektrum „Zuerst!“ („Mit
Samthandschuhen angefaßt“, Ausgabe August/September 2023, S. 18 ff.). Er trat
u. a. im russischen Propagandasender RT Deutsch („Ausgerechnet Maaßen
soll die Thüringer CDU retten“, DER SPIEGEL 17/2021) und dem
verschwörungsideologischen Sender „AUF1-TV“ auf (
www.derstandard.de/story/2000
144557800/verschwoerungssender-auf1-mit-flood-the-zone-with-shit-zum-er
folg) und hielt einen Vortrag in der neurechten „Bibliothek des
Konservatismus“ (
www.kontextwochenzeitung.de/zeitgeschehen/460/verfassungsschuetze
r-auf-rechten-abwegen-6465.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Handlungen/Weisungen der Amtsleitung des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) in Bezug auf Vorgangsbearbeitung oder inhaltliche sachbezogene
Entscheidungen werden aktenmäßig erfasst und dokumentiert. Somit sind diese
bei konkreterer Umschreibung des betreffenden Sachverhaltes im Sinne einer
zeitlichen und inhaltlichen Eingrenzung auch einer entsprechenden Recherche
zugänglich, so dass die erforderliche Nachvollziehbarkeit rechtssicher
gewährleistet ist. Aufgrund der in der Fragestellung der Kleinen Anfrage gewählten
zeitlich sehr weitreichenden und inhaltlich abstrakten Form ist eine
Überprüfung allerdings aus den in den Antworten zu den Fragen 5 bis 9 und 11
aufgeführten Gründen nicht mit vertretbarem Aufwand möglich.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung
bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November
2017 – 2 BvE 2/11-, Rn. 249). Demnach sind alle Informationen mitzuteilen,
über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in
Erfahrung bringen kann.
Eine Beantwortung der Fragen 5 bis 9 und 11 kann wegen des unzumutbaren
Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen.
Ob auf Aktivitäten eines ausländischen Nachrichtendienstes auf Weisung des
damaligen BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen nicht nachgegangen wurde
(siehe Nr. 5), müssten zur Beantwortung in diesem konkreten Fall
Aktenbestände zu sämtlichen Vorgängen der Spionageabwehr des BfV aus über sechs
Jahren Amtsleitung von Herrn Dr. Hans-Georg Maaßen gesichtet werden. In der
Aktenführung des BfV werden die in Frage stehenden Vorgänge im
Einzelfallverfahren durch die Amtsleitung (aufgrund von Vertretungsregelungen)
entschieden. Diese schriftlichen Voten der Amtsleitung erfolgen nicht namentlich.
Sie sind durch die Amtsbezeichnung und Farbgebung kenntlich gemacht,
sodass auch in den digitalen Akten der Abteilungen des BfV mit Suchbegriffen
wie „Hans-Georg Maaßen“ oder „Dr. Maaßen“ keine Suchtreffer im Sinne der
Anfrage erzielt werden. Darüber hinaus wären allgemeinere Suchen nach
Amtsleitungs- oder Präsidentenentscheidungen zwecklos, da so alle
Entscheidungen – unabhängig davon, ob lediglich zugestimmt wurde oder eine
Anpassung veranlasst wurde – angezeigt würden. Nahezu alle Vorgänge der
Spionageabwehr des BfV – insbesondere bei sensiblen Sachverhalten oder
Gefährdungssachverhalten – werden im Laufe der Bearbeitung der Amtsleitung – zum
Teil mehrfach – vorgelegt. Dementsprechend müsste jede einzelne Vorlage
händisch auf die in Frage stehenden Weisungen des damaligen Präsidenten des
BfV gesichtet werden. Der mit der händischen Suche verbundene Aufwand
würde die Personalressourcen der Spionageabwehr des BfV für mehrere
Monate vollständig beanspruchen und ihre Arbeit zum Erliegen bringen.
Um die Fragen zu beantworten, ob beispielsweise der ehemalige Präsident
Dr. Hans-Georg Maaßen während seiner Amtszeit persönlich die Löschung von
Daten oder Unterlagen angeordnet (siehe Frage 7), während seiner Amtszeit die
Übersendung von Daten/Informationen/Unterlagen unterbunden (siehe Frage 8)
und ob er während seiner Amtszeit persönlich Löschungen bzw. Korrekturen in
den jährlichen
Verfassungsschutzberichten oder den Berichten des BfV an die
Bundesregierung veranlasst hat (siehe Frage 9), wäre die Sichtung eines immensen
Aktenbestandes in allen Abteilungen des BfV erforderlich.
So müssten Aktenbestände zu Standardverfahren, wie
Informationsübermittlungen an Behörden, Löschpflichten jeder aktenführenden Stelle und jedem
Bericht des BfV an die Bundesregierung (dies umfasst auch die Mitteilungen an
das BMI) aus sechs Jahren Amtsleitung von Dr. Hans-Georg Maaßen gesichtet
werden. In der Aktenführung des BfV werden die in Frage stehenden Vorgänge
im Einzelfallverfahren durch die Amtsleitung (aufgrund von
Vertretungsregelungen) entschieden. Diese schriftlichen Voten der Amtsleitung erfolgen nicht
namentlich. Sie sind durch die Amtsbezeichnung und Farbgebung kenntlich
gemacht, sodass auch in den digitalen Akten der Abteilungen des BfV mit
Suchbegriffen wie „Hans-Georg Maaßen“ oder „Dr. Maaßen“ keine Suchtreffer im
Sinne der Anfrage erzielt werden.
Darüber hinaus wären allgemeinere Suchen nach Amtsleitungs- oder
Präsidentenentscheidungen zwecklos, da so alle Entscheidungen – unabhängig davon,
ob lediglich zugestimmt wurde oder eine Anpassung veranlasst wurde –
angezeigt würden. Diese Art der Suche würde folglich keine Ergebnisse im Sinne
der Anfrage erzeugen.
Insbesondere bei den Fragen zu Erkenntnisübermittlungen an
Verfassungsschutzbehörden und Strafverfolgungsbehörden sowie dem
Verfassungsschutzberichten und den Berichten an die Bundesregierung wären in dem fraglichen
Zeitraum Aktenstücke im vierstelligen Bereich zu sichten, welche nicht
systematisch erfasst werden, sondern je nach Bearbeitungsart und Dateianordnung
individuell veraktet sind.
Auch für die Frage zur Löschung von Daten oder Unterlagen müsste jeder
Löschvorgang der sechs Jahre Amtszeit des Dr. Hans-Georg Maaßen händisch
nach spezifischen Einwänden gesichtet werden. Im Ergebnis würde eine
Sichtung der Dokumente einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand
verursachen. Der mit der händischen Suche verbundene Aufwand würde die
Personalressourcen unterschiedlicher Fachabteilungen für mehrere Monate vollständig
beanspruchen und ihre Arbeit zum Erliegen bringen.
1. Wurden durch den ehemaligen BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen alle
sich in seinem Besitz bzw. in seiner Verfügungsgewalt befindlichen
technischen Geräte, Datenträger, Dokumente, Ordner bzw. andere, dienstlich
ihm zur Verwendung überlassene Gegenstände vollständig
zurückgegeben (bitte so konkret wie möglich ausführen und auflisten)?
Alle an Dr. Hans-Georg Maaßen während seiner Dienstzeit ausgegebenen
technischen Geräte und Zugangsmittel wurden vollständig an das BfV
zurückgegeben.
2. Sind während der Amtszeit des ehemaligen BfV-Präsidenten Hans-Georg
Maaßen ihm zur Verfügung gestellte technische Geräte, Unterlagen,
Ordner, Datenträger bzw. andere, dienstlich ihm zur Verwendung überlassene
Gegenstände abhandengekommen (wenn ja, bitte die Gegenstände unter
Angabe des Datums des Abhandenkommens auflisten)?
Im BfV sind keine Verlustmeldungen im Sinne der Fragestellung bekannt.
3. Gab es in der Amtszeit des ehemaligen BfV-Präsidenten Hans-Georg
Maaßen Hinweise auf rechtsextreme, rassistische, antisemitische
Äußerungen oder Handlungen durch BfV-Mitarbeiter und BfV-
Mitarbeiterinnen, denen auf Weisung des damaligen Präsidenten nicht nachgegangen
wurde, und wenn ja, in welchen Fällen?
4. Gab es in der Amtszeit des ehemaligen BfV-Präsidenten Hans-Georg
Maaßen Hinweise auf Angehörige der extrem rechten oder sogenannten
Reichsbürger-Szene unter den Beschäftigten des BfV, zu denen keine
disziplinarischen oder sonstigen Maßnahmen ergriffen wurden, weil der
damalige BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen sich für die Mitarbeiter
bzw. Mitarbeiterinnen einsetzte, und wenn ja, in welchen Fällen?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechende Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt.
5. Gab es in der Amtszeit des ehemaligen BfV-Präsidenten Hans-Georg
Maaßen Hinweise auf Aktivitäten eines ausländischen
Nachrichtendienstes, denen auf Weisung des damaligen BfV-Präsidenten Hans-Georg
Maaßen nicht nachgegangen wurde, und wenn ja, in welchen Fällen?
Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. In wie vielen Fällen hat der ehemalige BfV-Präsident Hans-Georg
Maaßen während seiner Amtszeit von seinem Entscheidungsrecht nach
§ 9a Absatz 2 Satz 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)
Gebrauch gemacht (bitte nach Phänomenbereich aufschlüsseln)?
Eine Beantwortung der Frage kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der
mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Um die Frage zu
beantworten, ob der ehemalige Präsident Dr. Hans-Georg Maaßen während seiner
Amtszeit von seinem Entscheidungsrecht nach § 9a Absatz 2 Satz 5 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) Gebrauch gemacht hat, wäre die
Sichtung eines immensen Aktenbestandes des BfV erforderlich. Das BVerfG
hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (vgl. BVerfG, Urteil des
Zweiten Senats vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11-, Rn. 249). Es sind alle
Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie
mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
Eine inhaltliche Auswertung der in den – analog und digital geführten –
Bezugsakten enthaltenen Dokumente wäre händisch vorzunehmen, da eine
automatisierte statistische Auswertung nach § 9a Absatz 2 S. 5 BVerfSchG
gesetzlich nicht gefordert ist und auch nicht erfolgt. Die in den geführten Akten
enthaltenen Dokumente müssten zunächst einzeln gesichtet werden, da eine
Abfrage mittels einzelner Suchbegriffe keine vollständige Übersicht ermöglichen
würde. Der mit der händischen Suche verbundene Aufwand würde die
Personalressourcen des BfV für einen nicht absehbaren Zeitraum vollständig
beanspruchen und ihre Arbeit zum Erliegen bringen.
7. Zu wie vielen und welchen Vorgängen hat der ehemalige BfV-Präsident
Hans-Georg Maaßen während seiner Amtszeit persönlich die Löschung
von Daten oder Unterlagen angeordnet?
8. Zu wie vielen und welchen Vorgängen hat der ehemalige BfV-Präsident
Hans-Georg Maaßen während seiner Amtszeit persönlich die
Übersendung von Daten bzw. Informationen bzw. Unterlagen an
a) andere Verfassungsschutzbehörden,
b) Strafverfolgungsbehörden
unterbunden?
9. Hat der ehemalige BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen während seiner
Amtszeit persönlich Löschungen bzw. Korrekturen in den jeweiligen in
seiner Amtszeit verfassten jährlichen Verfassungsschutzberichten oder
den Berichten des BfV an die Bundesregierung veranlasst, und wenn ja
zu welchen Gegenständen?
Die Fragen 7 bis 9 werden im Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Hat der ehemalige BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen während seiner
Amtszeit bei Stellenausschreibungen, Besetzungen, Beförderungen, also
im Zusammenhang mit Personalentscheidungen persönlich Einfluss
genommen, um Bewerber bzw. Bewerberinnen zu verhindern bzw. gegen
den Willen des zuständigen Gremiums durchzusetzen, und wenn ja, um
welche Positionen im BfV handelte es sich?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
11. Hat der ehemalige BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen während seiner
Amtszeit bei Sicherheitsüberprüfungen, die durch das BfV
vorgenommen wurden, interveniert, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Eine entsprechende Suche könnte nur durch händische Sichtung sämtlicher
Sicherheitsüberprüfungsakten erfolgen und wäre daher ebenfalls mit einem
unzumutbaren Aufwand verbunden.
Es wird daher auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Konnte der ehemalige BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen während
seiner Amtszeit auf ein frei verfügbares Budget ohne Rechenschaftspflicht
zugreifen, und wenn ja in welcher Höhe?
Gemäß den betroffenen Wirtschaftsplänen des BfV gab es kein frei verfügbares
Budget ohne Rechenschaftspflicht. Dies gilt auch für ein solches aus dem Titel
529 01 „Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen", welches in unterschiedlicher Höhe unter anderem allen
Behördenleitungen/Beauftragten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat zur Verfügung steht. Die Abrechnung aller von der
Fragestellung erfassten Ausgaben erfolgt dabei stets nach den Regularien der
Bundeshaushaltsordnung und unterliegt haushalterischer Rechenschaftspflicht und
parlamentarischer Kontrolle (Bundesrechnungshof, Vertrauensgremium).
13. Hat sich der ehemalige BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen während
seiner Amtszeit persönlich mit Quellen des BfV getroffen, und wenn ja, wie
oft, und in welchen Phänomenbereichen wurden diese eingesetzt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
14. Welche Vorschriften gelten für die Aufbewahrung digitaler und analoger
Akten, Unterlagen und Korrespondenzen ehemaliger BfV-Präsidenten,
und wurden diese Vorschriften im Falle von Hans-Georg Maaßen
eingehalten?
Die Aufbewahrung digitaler und analoger Akten ist im BfV in einer
Registraturanweisung geregelt, welche die übergeordnet geltenden Vorschriften
(BVerfSchG, BArchG, GGO, Registraturrichtlinie und
Verschlusssachenanweisung des Bundes) für das BfV näher ausführt und konkretisiert. Darüber hinaus
existieren weitere behördeninterne Dienstanweisungen, Dienstverordnungen
etc., welche der VS-Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
unterliegen.*
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen „…diese Vorschriften
im Falle von [Dr. ] Hans-Georg Maaßen…“ nicht eingehalten wurden.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333