Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eugen Schmidt, Ulrike Schielke-Ziesing
und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/8142 –
Erwerbstätigkeit und Renten bei Aussiedlern und Spätaussiedlern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 1950 sind weit mehr als 4,5 Millionen Deutsche aus den Ländern
Ostmitteleuropas bzw. der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten in die
Bundesrepublik Deutschland gekommen, darunter allein etwa 2 Millionen Deutsche
in den 1990er-Jahren (
www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situ
ation-in-deutschland/61643/spaet-aussiedler/). Seit dem Jahr 2000 sind rund
eine halbe Million Deutsche aus Ostmitteleuropa bzw. den Nachfolgestaaten
der Sowjetunion nach Deutschland gelangt (
www.bund-der-vertriebenen.de/fa
kten/spaetaussiedler/aktuelle-aussiedlerstatistik).
In der Vergangenheit bezogen Spätaussiedler deutlich unterdurchschnittlich
häufig Sozialleistungen und waren unterdurchschnittlich häufig erwerbslos
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/2772, Anlagen 1 und 2). Die Fragesteller wenden sich wiederum mit
einem erweiterten Fragenspektrum an die Bundesregierung, um aktuelle und
tragfähige Zahlengrundlagen über die ihres Erachtens vernachlässigte
Personengruppe zu erlangen (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3757).
1. Wie viele Aussiedler bzw. Spätaussiedler haben 2021 bzw. 2022 ihren
überwiegenden Lebensunterhalt durch Leistungen nach dem Zweiten
bzw. dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB XII)
bestritten (bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln und
Rentner als eigene Kategorie angeben)?
2. Welchen Anteil an der Gesamtbevölkerung besaßen die in Frage 1
erfragten Personengruppen und welchen Anteil an den erfragten
Leistungsempfängern (bitte nach den in Frage 1 erfragten Daten angeben)?
Die amtliche Sozialhilfestatistik des Statistischen Bundesamtes erfasst
ausschließlich im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten
Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Daten zur Anzahl von
(Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedlern, die Leistungen nach dem
SGB XII erhalten.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9022
20. Wahlperiode 30.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 24. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die angefragten Daten liegen zum Stichtag vom 31. Dezember eines Jahres
zusammengefasst für Inhaberinnen und Inhaber eines Vertriebenenausweises
(§§ 1 bis 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG)) oder einer
Spätaussiedlerbescheinigung (§ 4 BVFG) vor und können differenziert nach drei
Altersgruppen den Tabellen zu den Fragen 1 bis 4 (Tabelle 1) in der Anlage entnommen
werden.* Differenzierungen nach Rentnerinnen und Rentnern liegen nicht vor.
Aufgrund der sehr geringen Fallzahl wird auf die Bereitstellung des Anteils an
der Gesamtbevölkerung verzichtet, der in allen Fällen auf zwei
Nachkommastellen gerundet 0,00 Prozent beträgt.
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu (Spät-)Aussiedlerinnen
und (Spät-)Aussiedlern, die Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, liegen nur auf Grundlage freiwilliger Angaben zu ihrer
Zugehörigkeit zur Gruppe der (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler
vor. Diese werden hochgerechnet und daher ist die Aussagekraft der Angaben
eingeschränkt.
Ergebnisse basierend auf den freiwilligen Befragungsergebnissen sind nur zu
den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II verfügbar.
Hochgerechnete Ergebnisse für den Berichtsmonat Dezember 2022 und Dezember 2021
können den Tabellen zu den Fragen 1 und 2 (Tabelle 2) in der Anlage
entnommen werden.*
Ergebnisse basierend auf dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes zur
Anzahl der in Deutschland lebenden (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)
Aussiedler nach Geschlecht und Alter können den Tabellen zu den Fragen 1 bis 4
(Tabellen 3 und 4) in der Anlage entnommen werden.*
3. Wie hat sich die Erwerbstätigenquote von Aussiedlern und
Spätaussiedlern auf der einen und von der Gesamtbevölkerung auf der anderen Seite
seit 2022 entwickelt (bitte nach den in Frage 1 erfragten Daten angeben)?
4. Wie stellt sich die Erwerbslosenquote von Aussiedlern und
Spätaussiedlern auf der einen und von der Gesamtbevölkerung auf der anderen in
den Jahren 2021 und 2022 dar (bitte nach den in Frage 1 erfragten Daten
angeben)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Ergebnisse des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes zur
Erwerbstätigenquote sowie zur Erwerbslosenquote können in der erfragten Differenzierung
den Tabellen zu den Fragen 1 bis 4 (Tabellen 3 und 4) in der Anlage
entnommen werden.*
5. Welchen Altersdurchschnitt besaßen die Spätaussiedler zum Zeitpunkt
ihrer Übersiedlung nach Deutschland (bitte für die Jahre 2007, 2016,
2022 und für die erste Jahreshälfte 2023 angeben)?
Nach Ergebnissen des Mikrozensus betrug das durchschnittliche Alter zum
Zeitpunkt der Einreise bei den im Jahr 2022 in Deutschland wohnhaften
(Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedlern 23,1 Jahre (Männer: 22,0 Jahre,
Frauen: 24,1 Jahre). Im Jahr 2016 lag es bei 23,2 Jahren (Männer: 22,3 Jahre,
Frauen: 24,0 Jahre). Im Jahr 2007 hatte das Durchschnittsalter bei Einreise
noch bei 25,2 Jahren (Männer: 24,2 Jahre, Frauen: 26,2 Jahre) gelegen.
Ergebnisse für das erste Halbjahr 2023 liegen noch nicht vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9022 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Welchen Altersdurchschnitt besitzen die Deutschen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Ländern Ostmitteleuropas bzw. den
Nachfolgestaaten der UdSSR (bitte Zahlen für die Jahre 2010 und 2022 angeben)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
7. Welche durchschnittliche Rentenzahlung erhalten deutsche Versicherte,
deren letzte Zeit nach dem Fremdrentengesetz (FRG) in Staaten
Ostmitteleuropas oder der früheren UdSSR lag (bitte für die Jahre 2015, 2018,
2021 und 2022 angeben),
a) wenn sie für den Zeitraum von unter zehn Jahren Entgeltpunkte für
Berufstätigkeit im Aussiedlungsgebiet nach dem FRG erhalten,
b) wenn sie für den Zeitraum zwischen zehn und 20 Jahren
Entgeltpunkte für Berufstätigkeit im Aussiedlungsgebiet nach dem FRG
erhalten,
c) wenn sie für den Zeitraum von 20 bis 30 Jahren Entgeltpunkte für
Berufstätigkeit im Aussiedlungsgebiet nach dem FRG erhalten,
d) wenn sie für den Zeitraum von über 30 Jahren Entgeltpunkte für
Berufstätigkeit im Aussiedlungsgebiet nach dem FRG erhalten?
Die erbetenen Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Durchschnittlicher Rentenbetrag nach Anzahl der FRG-Monate
Anzahl
der FRG-
Monate
Durchschnittlicher.
Rentenbetrag in
Euro/Monat (Stand:
31.12.2015)
Durchschnittlicher.
Rentenbetrag in
Euro/Monat (Stand:
31.12.2018)
Durchschnittlicher
Rentenbetrag in
Euro/Monat (Stand:
31.12.2021)
Durchschnittlicher
Rentenbetrag in
Euro/Monat (Stand:
31.12.2022)
unter 120 754,08 844,87 946,56 1.010,55
120 – 239 753,80 858,91 972,70 1.033,71
240 – 359 779,31 857,39 927,95 971,36
ab 360 762,16 819,85 875,12 911,20
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertung
8. Welche Rentenhöhe erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung
Aussiedler und Spätaussiedler unabhängig von den jeweiligen
Entgeltpunkten nach dem FRG
a) bei 30 Versicherungsjahren,
b) bei 40 Versicherungsjahren,
c) bei 45 Versicherungsjahren
(bitte jeweils nach Rentnern, denen keine Entgeltpunkte nach dem FRG
angerechnet werden, Rentnern, denen Entgeltpunkte auch nach dem FRG
angerechnet werden und Rentnern, denen ausschließlich Entgeltpunkte
nach dem FRG angerechnet werden, aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Durchschnittlicher Rentenbetrag von Renten mit FRG-Entgeltpunkten und
Renten mit ausschließlich FRG-Entgeltpunkten nach Versicherungsjahren
Rentenbestand am 31. Dezember 2022
Anzahl der
Versicherungsjahre
Durchschnittlicher Rentenbetrag von
Renten mit FRG-Entgeltpunkten in Euro/Monat
Durchschnittlicher Rentenbetrag von
Renten mit ausschließlich FRG-Entgeltpunkten
in Euro/Monat
30 679,01 613,68
40 940,95 712,54
45 1.148,08 -
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertung
Rentenhöhen von anerkannten (Spät-)Aussiedlern und (Spät-)Aussiedlerinnen,
denen keine Entgeltpunkte nach dem FRG angerechnet werden, können nicht
ermittelt werden, da der Status nach dem BVFG für die Deutsche
Rentenversicherung in diesen Fällen irrelevant ist und daher nicht in den statistisch
auswertbaren Daten vorgehalten wird.
9. Wie viele Rentner erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Grundsicherung im Alter (bitte für die Jahre 2015, 2018, 2019 und 2020
mit der durchschnittlichen Höhe angeben)?
Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der
Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des SGB XII mit angerechneten
Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der jeweilige
durchschnittliche Nettobedarf ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle.
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter mit Bezug von
Altersrente sowie Höhe des durchschnittlichen Nettobedarfs in Deutschland am
Ende des Jahres
Jahr Empfänger von Grundsicherung im Alter1
mit Bezug von Altersrente
Durchschnittlicher Nettobedarf in EUR
2015 414 698 349
2018 411 033 356
2019 412 711 361
20202 414 305 382
1 Ab Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII.
2 Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse der Statistik mittels Fünfer-Rundung geheim gehalten. Bei der Fünfer-Rundung werden
alle Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch fünf teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale
Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens zwei.
© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023
10. Wie viele Aussiedler bzw. Spätaussiedler erhielten nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Grundsicherung im Alter (bitte für die Jahre 2015,
2018, 2019 und 2020 mit der durchschnittlichen Höhe angeben)?
Aus der amtlichen Statistik der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII gehen keine Daten zur in der
Frage genannten Personengruppe hervor.
11. Wie viele Rentner profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung von
dem am 1. Januar 2021 eingeführten Grundrentenzuschlag (bitte nach
Beträgen aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahl der Renten mit Grundrentenzuschlag nach Eurobetragsklassen und
durchschnittlichem Grundrentenzuschlag
Rentenbestand am 31. Dezember 2022
Grundrentenzuschlag
in Eurobetragsklassen
Anzahl der Renten Durchschnittlicher mtl.
Grundrentenzuschlag in Euro/Monat
0 – 20 182.139 10,03
20 – 40 169.335 30,02
40 – 60 149.121 50,03
60 – 80 118.200 69,80
80 – 100 102.844 89,69
100 – 120 82.993 109,74
120 – 140 69.796 129,57
140 – 160 57.856 149,47
160 – 180 46.297 169,39
180 – 200 36.727 189,58
200 – 220 27.200 209,83
220 – 240 20.059 229,68
240 – 260 14.046 249,28
260 – 280 10.511 269,04
280 – 300 6.622 289,22
300 – 320 3.860 308,97
320 – 340 2.137 328,95
340 – 360 1.399 349,01
360 – 380 799 369,21
380 – 400 689 389,20
400 – 420 579 409,92
420 – 440 377 428,39
440 – 460 11 440,81
Summe/Durchschnitt 1.103.597 86,41
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertung
12. Wie viele der Aussiedler bzw. Spätaussiedler, die eine Altersrente
beziehen, profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung vom
Grundrentenzuschlag (bitte nach Beträgen aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahl der Renten wegen Alters an (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)
Aussiedler mit Grundrentenzuschlag nach Eurobetragsklassen und
durchschnittlichem Grundrentenzuschlag
Rentenbestand am 31. Dezember 2022
Grundrentenzuschlag
in Eurobetragsklassen
Anzahl der Altersrenten Durchschnittlicher mtl.
Grundrentenzuschlag in Euro
0 – 20 17.740 10,51
20 – 40 18.060 30,38
40 – 60 18.781 50,34
60 – 80 16.384 69,72
80 – 100 16.606 89,63
100 – 120 14.380 109,89
120 – 140 13.187 129,72
140 – 160 11.669 149,63
160 – 180 10.467 169,50
180 – 200 9.396 189,77
200 – 220 7.289 210,04
220 – 240 5.796 229,88
240 – 260 4.446 249,35
260 – 280 3.715 269,09
280 – 300 2.297 289,13
300 – 320 1.161 308,57
320 – 340 533 328,89
340 – 360 252 348,54
360 – 380 91 368,56
380 – 400 26 388,86
400 – 420 14 406,78
420 – 440 7 429,06
440 – 460 1 440,24
Summe/Durchschnitt 172.298 111,52
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertung
13. Um wie viel Prozentpunkte durchschnittlich erhöht sich die Rente von
Beziehern des Grundrentenzuschlags im Allgemeinen und von
Aussiedlern bzw. Spätaussiedlern im Besonderen?
Die prozentuale Erhöhung der Rente durch den Grundrentenzuschlag lag
insgesamt im Schnitt bei 7,4 Prozent, bei der Gruppe der (Spät-)Aussiedlerinnen und
(Spät-)Aussiedler bei 10,2 Prozent (Rentenbestand am 31. Dezember 2022).
14. Wie viele Anträge auf Einmalzahlungen aus dem Härtefallfonds für
Geschädigte der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und
Kontingentflüchtlinge wurden bislang gestellt (bitte nach Bundesländern
aufgliedern)?
Bis zum 12. Oktober 2023 sind rund 159 000 Anträge auf Zahlung einer
Leistung aus dem Härtefallfonds bei der Geschäftsstelle der Stiftung des Bundes
zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für
jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Stiftung Härtefallfonds)
eingegangen. Die Verteilung der Anträge auf die berechtigten Personengruppen und
die Bundesländer können der Tabelle zu Frage 14 in der Anlage entnommen
werden.* Die in der Tabelle in der Zeile „ohne Angabe“ aufgeführten Anträge
werden gesondert ausgewiesen, weil sie von der Geschäftsstelle der Stiftung
noch nicht abschließend in die Bearbeitungssoftware überführt worden sind.
Bei diesen Anträgen steht noch die Zuordnung des Wohnsitzes der
Antragstellenden aus. Die Differenz zwischen der Gesamtsumme der Anträge und der für
die drei Personengruppen jeweils ausgewiesenen Einzelsummen resultiert
daraus, dass bei insgesamt vier Anträgen anhand der Angaben der
Antragstellenden noch keine genaue Zuordnung zur maßgebenden Personengruppe möglich
ist.
15. Für wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit dem Beginn
sowie dem Abschluss der Zahlungen zu rechnen (vgl. Frage 14)?
Die Geschäftsstelle der Stiftung hat Ende Juni 2023 damit begonnen, über die
Anträge zu entscheiden und die ersten pauschalen Einmalzahlungen an die
Berechtigten auszuzahlen. Der Abschluss der Zahlungen kann gegenwärtig nicht
abgeschätzt werden. Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der Anzahl,
Vollständigkeit und Komplexität der eingehenden Anträge sowie etwaiger
Widerspruchs- und Klageverfahren. Es ist vorgesehen, dass die Stiftung ihren
Zweck innerhalb von drei Jahren verwirklichen soll.
16. Wie viele Aussiedler bzw. Spätaussiedler beziehen nach Kenntnis der
Bundesregierung Renten von Staaten aus den Aussiedlungsgebieten
(bitte die Staaten benennen)?
17. Welche Durchschnittshöhen besitzen die in Frage 16 erfragten Renten
nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Staaten aufschlüsseln)?
Die Deutsche Rentenversicherung hat keine Kenntnis darüber, wie viele
anerkannte (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler ohne Rentenbezug aus
der Deutschen Rentenversicherung Renten aus ihren Herkunftsländern
beziehen.
Bei den anerkannten (Spät-)Aussiedlern und (Spät-)Aussiedlerinnen mit
Rentenbezug aus der Deutschen Rentenversicherung stellen sich die Anzahl der
Renten differenziert nach Herkunftsländern wie folgt dar (Rentenbestand am
31. Dezember 2022).
Herkunftsland Anzahl der Renten
Bulgarien 70
Ehem. CSSR und Nachfolgestaaten 9.720
Ehem. Jugoslawien und Nachfolgestaaten 1.397
Estland 374
GUS-Staaten 6.352
Lettland 136
Litauen 37
Polen 12.476
Rumänien 15.966
Sonstige FRG-Länder 96
Ungarn 3.754
Summe/Durchschnitt 50.378
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9022 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Hinweis: Eine genauere Aufschlüsselung der Herkunftsländer kann nicht
erfolgen, da im statistisch auswertbaren Datenbestand der Deutschen
Rentenversicherung in vielen Fällen nur die ursprünglichen Staatengruppen/
Staatennamen vorgehalten werden.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertung
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor, wie viele
anerkannte (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler Renten aus ihren
Herkunftsländern beziehen.
18. Aus welchen Staaten erhalten Aussiedler bzw. Spätaussiedler nach
Kenntnis der Bundesregierung ggf. keine Renten (bitte die Staaten und
die jeweiligen Gründe benennen)?
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, damit
Aussiedler bzw. Spätaussiedler zukünftig ggf. Renten von Staaten aus den
Aussiedlungsgebieten erhalten (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu den Fragen 6 bis 6b der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3291.
20. Besitzt die Bundesregierung Angaben über die Höhe der nicht geleisteten
Rentenzahlungen, oder hat sie sich hierum bemüht (bitte ggf. nach den
einzelnen Staaten aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 6c der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3291.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
- 1 -
Anhang Kleine Anfrage 20/8142
Tabellen zu Fragen Nr. 1 bis Nr. 4
Tabelle 1
Empfänger und Empfängerinnen von Hilfe zum Lebensunterhalt am 31.12. der Jahre
2021 und 2022 in Deutschland nach Altersgruppen, Nationalität, Geschlecht 1) und Anteil
Darunter
darunter Anteil
Empfängerinnen mit Ver- Empfängerinnen
Alter von … bis und Empfänger triebenen- und Empfänger
unter … Jahren insgesamt Deutsche ausweis eines Vertriebenen-
bzw.
ausweises bzw.
Spät-
Spätaus-
aussiedlersiedlerbe- bescheinigung
scheinigung an insgesamt
Anzahl Prozent
31.12.2021
Männlich
unter 25
16 595 14 155 5 0,0
25 - 65 68 045 59 765 245 0,4
65 und älter 28 690 26 860 120 0,4
Zusammen 113 330 100 780 375 0,3
Weiblich
unter 25
13 460 11 475 15 0,1
25 - 65 46 635 39 105 295 0,6
65 und älter 41 435 38 770 215 0,5
Zusammen 101 530 89 350 525 0,5
Insgesamt
unter 25
30 055 25 630 20 0,1
25 - 65 114 680 98 870 540 0,5
65 und älter 70 125 65 630 335 0,5
Zusammen 214 860 190 130 900 0,4
31.12.2022
Männlich
unter 25
17 970 13 545 5 0,0
25 - 65 68 060 56 150 215 0,3
65 und älter 29 005 26 170 105 0,4
Zusammen 115 035 95 865 325 0,3
Weiblich
unter 25
15 060 11 065 15 0,1
25 - 65 54 905 37 440 240 0,4
65 und älter 41 385 36 115 200 0,5
Zusammen 111 350 84 620 455 0,4
Insgesamt
unter 25
33 030 24 610 20 0,1
25 - 65 122 965 93 590 455 0,4
65 und älter 70 390 62 285 305 0,4
Zusammen 226 390 180 485 780 0,3
1) Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden
aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen
Geschlecht zugeordnet
© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023
Tabelle 2
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach freiwilliger Angabe zum Status (Spät-
)Aussiedlerin bzw. (Spät-)Aussiedler (hochgerechnete Werte und Anteile)
Deutschland (Gebietsstand Dezember 2022 bzw. Dezember 2021)
Dezember 2022 (Datenstand April 2023) und Dezember 2021 (Datenstand April 2022)
Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1 2 3 4 5 6
Insgesamt 3.587.694 128.547 3,6 3.836.743 117.359 3,1
Männer 1.781.940 59.158 3,3 1.815.609 54.582 3,0
Frauen 1.805.679 69.389 3,8 2.020.945 62.775 3,1
15 bis unter 25 Jahre 611.435 5.556 0,9 672.757 4.980 0,7
25 bis unter 35 Jahre 799.274 18.341 2,3 826.467 15.377 1,9
35 bis unter 45 Jahre 808.448 32.677 4,0 907.876 30.709 3,4
45 bis unter 55 Jahre 656.386 26.148 4,0 689.297 24.576 3,6
55 Jahre und älter 712.151 45.825 6,4 740.346 41.718 5,6
Region
2021 2022
erw erbsfähige
Leistungsberechtigte
insgesamt
darunter
erw erbsfähige
Leistungsberechtigte
insgesamt
darunter
(Spät-)
Aussiedlerinnen
und (Spät-)
Aussiedler
Anteile Sp. 2
an Sp. 1 in %
(Spät-)
Aussiedlerinnen
und (Spät-)
Aussiedler
Anteile Sp. 5
an Sp. 4 in %
Tabelle 3
Bevölkerung 2022, darunter (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler nach
Alter und Beteiligung am Erwerbsleben
Endergebnisse des Mikrozensus 2021 - Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten.
() = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert aufgrund der Fallzahl (71 bis einschl. 119)
statistisch relativ unsicher ist (relativer Standardfehler durchschnittlich zwischen 10 % u. 15 %)
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug
. = Zahlenwert unbekannt, z.B. weil nicht erhoben
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023
Insgesamt
Erwerbspersonen
Erwerbstätige
Erwerbstätige
n-quote
Erwerbslose
Erwerbslosenquote
in 1 000 in 1 000 in 1 000 in Prozent in 1 000 in Prozent
insgesamt 83 103 43 959 42 585 51,2 1 374 3,1
unter 25 20 295 4 495 4 218 20,8 278 6,2
25-54 32 147 28 241 27 416 85,3 824 2,9
55 und mehr 30 662 11 223 10 950 35,7 272 2,4
dar.: 65 und mehr 17 776 1 508 1 489 8,4 19 1,3
insgesamt 41 042 23 435 22 654 55,2 780 3,3
unter 25 10 446 2 430 2 270 21,7 160 6,6
25-54 16 267 15 019 14 555 89,5 464 3,1
55 und mehr 14 330 5 985 5 829 40,7 156 2,6
dar.: 65 und mehr 7 939 893 882 11,1 11 1,2
insgesamt 42 061 20 524 19 930 47,4 594 2,9
unter 25 9 849 2 065 1 948 19,8 117 5,7
25-54 15 880 13 221 12 861 81,0 360 2,7
55 und mehr 16 332 5 238 5 121 31,4 117 2,2
dar.: 65 und mehr 9 837 615 606 6,2 ( 9) (1,5)
insgesamt 2 767 1 746 1 698 61,4 48 2,7
unter 25 66 33 31 47,0 / /
25-54 1 362 1 215 1 181 86,7 34 2,8
55 und mehr 1 339 499 486 36,3 13 2,6
dar.: 65 und mehr 761 62 61 8,0 / /
insgesamt 1 307 902 874 66,9 28 3,1
unter 25 35 17 17 48,6 / /
25-54 668 622 602 90,1 20 3,2
55 und mehr 604 263 255 42,2 ( 7) (2,7)
dar.: 65 und mehr 324 34 33 10,2 / /
insgesamt 1 460 844 824 56,4 20 2,4
unter 25 31 15 14 45,2 / /
25-54 694 592 579 83,4 13 2,2
55 und mehr 735 236 231 31,4 / /
dar.: 65 und mehr 437 28 27 6,2 / /
Männer
Frauen
darunter: (Spät-)Aussiedler/innen
insgesamt
Männer
Frauen
insgesamt
Geschlecht / Alter
Bevölkerung in Privathaushalten insgesamt
Tabelle 4
Bevölkerung 2021, darunter (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler nach
Alter und Beteiligung am Erwerbsleben
Endergebnisse des Mikrozensus 2021 - Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten.
() = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert aufgrund der Fallzahl (71 bis einschl. 119)
statistisch relativ unsicher ist (relativer Standardfehler durchschnittlich zwischen 10 % u. 15 %)
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug
. = Zahlenwert unbekannt, z.B. weil nicht erhoben
Quelle: Statistischen Bundesamt, Mikrozensus (Erstergebnisse), Bevölkerung in Privathaushalten
Insgesamt
Erwerbspersonen
Erwerbstätige
Erwerbstätige
n-quote
Erwerbslose
Erwerbslosenquote
in 1 000 in 1 000 in 1 000 in Prozent in 1 000 in Prozent
insgesamt 82 347 43 111 41 552 50,5 1 559 3,6
unter 25 19 933 4 354 4 052 20,3 302 6,9
25-54 32 135 28 002 27 047 84,2 955 3,4
55 und mehr 30 279 10 756 10 454 34,5 302 2,8
dar.: 65 und mehr 17 606 1 354 1 335 7,6 19 1,4
insgesamt 40 727 23 042 22 130 54,3 912 4,0
unter 25 10 278 2 377 2 204 21,4 173 7,3
25-54 16 300 14 909 14 345 88,0 564 3,8
55 und mehr 14 149 5 757 5 581 39,4 176 3,1
dar.: 65 und mehr 7 866 815 803 10,2 12 1,5
insgesamt 41 620 20 069 19 422 46,7 646 3,2
unter 25 9 654 1 977 1 848 19,1 129 6,5
25-54 15 835 13 093 12 701 80,2 391 3,0
55 und mehr 16 131 4 999 4 873 30,2 126 2,5
dar.: 65 und mehr 9 740 539 532 5,5 ( 7) (1,3)
insgesamt 2 731 1 717 1 659 60,7 58 3,4
unter 25 73 37 34 46,6 / /
25-54 1 369 1 201 1 162 84,9 39 3,2
55 und mehr 1 289 479 463 35,9 16 3,3
dar.: 65 und mehr 709 47 46 6,5 / /
insgesamt 1 279 881 846 66,1 35 4,0
unter 25 39 20 18 46,2 / /
25-54 667 614 591 88,6 23 3,7
55 und mehr 573 247 237 41,4 ( 10) (4,0)
dar.: 65 und mehr 297 27 26 8,8 / /
insgesamt 1 452 836 813 56,0 23 2,8
unter 25 34 16 15 44,1 / /
25-54 702 588 572 81,5 16 2,7
55 und mehr 716 232 226 31,6 / /
dar.: 65 und mehr 413 20 20 4,8 / /
Frauen
Geschlecht / Alter
Bevölkerung in Privathaushalten insgesamt
insgesamt
Männer
Frauen
darunter: (Spät-)Aussiedler/innen
insgesamt
Männer
Tabelle zu Frage Nr. 14
Anträge auf Zahlung einer Leistung aus der Stiftung Härtefallfonds,
Stand: 12. Oktober 2023 (Quelle: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds)
Bundesland
Ost-West
Rentenüberleitung
Spätaussiedler
Jüdische
Kontingentflüchtlinge
Gesamt
ohne Angabe 1054 3899 1502 6455
01 Schleswig-Holstein 257 2378 1199 3834
02 Hamburg 152 1817 1646 3615
03 Niedersachsen 794 10141 4312 15247
04 Bremen 71 1029 605 1705
05 Nordrhein-Westfalen 1898 21753 13762 37413
06 Hessen 591 6863 4404 11860
07 Rheinland-Pfalz 346 4768 2314 7428
08 Baden-Württemberg 881 12054 4728 17663
09 Bayern 1039 12914 8318 22271
10 Saarland 69 990 665 1724
11 Berlin 1084 3056 3023 7164
12 Brandenburg 1340 1066 873 3280
13 Mecklenburg-
Vorpommern
2018 748 1084 3850
14 Sachsen 3450 2229 2098 7777
15 Sachsen-Anhalt 1696 1023 990 3709
16 Thüringen 2180 1044 578 3802
17 Ausland 32 27 15 74
Summe 18952 87799 52116 158871