„Dokumentationsstellen“ beim Bundesverfassungsgericht, den obersten Gerichtshöfen des Bundes und den weiteren Bundesgerichten
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und den obersten Gerichtshöfen des Bundes (OBG) gibt es „Dokumentationsstellen“ (BVerfG: www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Das-Gericht/Organisation/organisation.html; Bundesgerichtshof (BGH): www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Organisation/Informationsdienste/informationsdienste_node.html; Bundesarbeitsgericht (BAG): www.bundesarbeitsgericht.de/die-arbeitsgerichtsbarkeit/organisation/; Bundessozialgericht (BSG): www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Gerichtsverwaltung/gerichtsverwaltung_node.html) oder eine „Rechtsdokumentation“ (BVerwG: www.bverwg.de/das-gericht/organisation/gerichtsverwaltung) bzw. eine „Abteilung Dokumentation und Information“ (Bundesfinanzhof (BFH): www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/organisation/gerichtsverwaltung/). In diesen Einheiten werden gerichtliche Entscheidungen und juristisches Schrifttum erfasst und dokumentiert. Diese Arbeit dient dem internen und externen Gebrauch und erfolgt unter anderem für das juristische Informationssystem „juris“ (vgl. BVerfG: www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Organisation/organisation_node.html; BGH: www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Organisation/Informationsdienste/informationsdienste_node.html; BVerwG: www.bverwg.de/das-gericht/organisation/gerichtsverwaltung; BAG: www.bundesarbeitsgericht.de/die-arbeitsgerichtsbarkeit/organisation/; BSG: www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Gerichtsverwaltung/gerichtsverwaltung_node.html). Darüber hinaus werden auch an weiteren Bundesgerichten, insbesondere dem Bundespatentgericht, gerichtliche Entscheidungen dokumentiert (vgl. Antwort zu Frage 109 auf Bundestagsdrucksache 20/6057, S. 34).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Seit wann sind beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei (welchen) weiteren Bundesgerichten „Dokumentationsstellen“ eingerichtet (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
Welche Aufgaben nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten auf welcher konkret zu benennenden Rechtsgrundlage im Einzelnen wahr (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
Sollen die Aufgaben der „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, und bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten im Rahmen der Entwicklung des „Neuen Rechtsinformationssystems“ (NeuRIS) erweitert werden, und wenn ja, auf welcher konkret zu benennenden Rechtsgrundlage um welche konkret zu benennenden Aufgaben (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
Bereiten die „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten sämtliche gerichtliche Entscheidungen des BVerfG bzw. des jeweiligen OBG bzw. des jeweiligen Bundesgerichts auf (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
a) Wenn nein, wer entscheidet beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten wann und wie über die Aufbereitung der einzelnen gerichtlichen Entscheidungen (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
b) Wenn nein, anhand welcher formalen und inhaltlichen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Dokumentationswürdigkeit der gerichtlichen Entscheidungen in welchem Verfahren ermittelt, und wie wird das Ergebnis dieser Ermittlung seinerseits dokumentiert (bitte jeweils alle relevanten formalen und inhaltlichen Kriterien im Einzelnen sowie deren Gewichtung zueinander angeben)?
c) Wenn nein, wie viele gerichtliche Entscheidungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Errichtung der „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten aufbereitet bzw. nicht aufbereitet (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte jährlich angeben)?
Bereiten nach Kenntnis der Bundesregierung die „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten nur gerichtliche Entscheidungen des BVerfG bzw. des jeweiligen OBG bzw. des jeweiligen Bundesgerichtes auf (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
a) Wenn ja, wer bereitet nach Kenntnis der Bundesregierung die gerichtlichen Entscheidungen der Instanzgerichte in welcher Art und Weise für die Veröffentlichung im juristischen Informationssystem „juris“ auf?
b) Wenn nein, seit wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung welche weiteren gerichtlichen Entscheidungen welcher im Einzelnen zu benennenden Gerichte aufbereitet (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
c) Wenn nein, wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten wann und wie über die Aufbereitung weiterer gerichtlicher Entscheidungen (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
d) Wenn nein, anhand welcher formaler und inhaltlicher Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Dokumentationswürdigkeit weiterer gerichtlicher Entscheidungen in welchem Verfahren ermittelt, und wie wird das Ergebnis dieser Ermittlung seinerseits dokumentiert (bitte jeweils alle relevanten formalen und inhaltlichen Kriterien im Einzelnen sowie deren Gewichtung zueinander angeben)?
Wie viele gerichtliche Entscheidungen welcher im Einzelnen zu benennenden Gerichte haben nach Kenntnis der Bundesregierung die „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten seit deren Errichtung pro Jahr dokumentiert (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte jährlich aufschlüsseln)?
Auf welcher konkret zu benennenden Rechtsgrundlage bereiten nach Kenntnis der Bundesregierung die „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten gerichtliche Entscheidungen des BVerfG bzw. des jeweiligen OBG bzw. der weiteren Bundesgerichte bzw. weiterer Gerichte auf (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
Welches juristische Schrifttum bereiten nach Kenntnis der Bundesregierung die „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten auf welcher konkret zu benennenden Rechtsgrundlage seit wann auf (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
Wie viel juristisches Schrifttum haben die „Dokumentationsstellen“ nach Kenntnis der Bundesregierung beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten seit deren Errichtung pro Jahr dokumentiert (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte jährlich aufschlüsseln)?
Wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten wann und wie über die Aufbereitung juristischen Schrifttums (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
Wird die nach Kenntnis der Bundesregierung Dokumentationswürdigkeit von juristischem Schrifttum anhand von formalen und inhaltlichen Kriterien ermittelt, und wenn ja, anhand welcher konkret zu benennenden Kriterien, in welchem Verfahren, und wie wird das Ergebnis dieser Ermittlung seinerseits dokumentiert (bitte jeweils alle relevanten formalen und inhaltlichen Kriterien im Einzelnen sowie deren Gewichtung zueinander angeben)?
Bereiten nach Kenntnis der Bundesregierung die „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten das juristische Schrifttum mit Zustimmung der jeweiligen Urheber oder der publizierenden Verlage auf oder nicht (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
a) Wenn ja, wie wird diese Zustimmung durch wen wann erteilt?
b) Wenn nein, auf welcher konkret zu benennenden Rechtsgrundlage erfolgt die Aufbereitung des juristischen Schrifttums ohne Zustimmung des jeweiligen Urhebers bzw. publizierenden Verlages?
Wird den jeweiligen Urhebern oder den publizierenden Verlagen für das durch das von den „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten aufbereitete juristische Schrifttum eine Vergütung gezahlt (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
a) Wenn ja, durch wen, auf welcher konkret zu benennenden Rechtsgrundlage, und nach welchen Kriterien?
b) Wenn nein, auf welcher konkret zu benennenden Rechtsgrundlage ist die Aufbereitung des juristischen Schrifttums ohne Vergütungszahlung an den jeweiligen Urheber bzw. publizierenden Verlag rechtlich zulässig?
Wie hoch waren die Kosten, die für die „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten seit deren Errichtung in den einzelnen Haushaltsjahren angefallen sind (bitte nach den einzelnen Gerichten und jeweils nach Personalkosten, Sachkosten, Mietkosten, Reisekosten und ggf. sonstigen bzw. weiteren Kosten aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die Kosten, die für die „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten im aktuellen Haushaltsjahr 2023 anfallen (bitte nach den einzelnen Gerichten und jeweils nach Personalkosten, Sachkosten, Mietkosten, Reisekosten und ggf. sonstigen bzw. weiteren Kosten aufschlüsseln)?
Wie sollen sich die Kosten, die für die „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten anfallen, in dieser Legislaturperiode jährlich weiterentwickeln (bitte nach den einzelnen Gerichten und jeweils nach Personalkosten, Sachkosten, Mietkosten, Reisekosten und ggf. sonstigen bzw. weiteren Kosten aufschlüsseln)?
Stehen den Kosten, die für die „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten anfallen, Einnahmen gegenüber, die durch die Arbeit der „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten erzielt werden, und wenn ja, welche konkret zu benennenden Einnahmen in welcher Höhe waren dies seit der Errichtung der „Dokumentationsstellen“ in den einzelnen Haushaltsjahren (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte unter konkreter Angabe der einzelnen Einnahmen aufschlüsseln)?
Wie viele Beschäftigte sind in den „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten tätig (bitte jeweils nach den einzelnen Gerichten und unter Angabe der jeweiligen Dienst- bzw. Funktionsbezeichnung, Qualifikation, Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe und regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in den „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten in den Haushaltsjahren seit deren Errichtung entwickelt (bitte jeweils nach den einzelnen Gerichten jährlich aufschlüsseln)?
Welchen internen Gebrauch gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die von den „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten aufbereiteten gerichtlichen Entscheidungen (bitte jeweils für jedes Gericht einzeln angeben)?
Welchen internen Gebrauch gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für das von den „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten aufbereitete juristische Schrifttum (bitte jeweils für jedes Gericht einzeln angeben)?
Welchen externen Gebrauch gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die von den „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten aufbereiteten gerichtlichen Entscheidungen außer der Veröffentlichung in dem juristischen Informationssystem „juris“ (bitte jeweils für jedes Gericht einzeln angeben)?
Welchen externen Gebrauch gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für das von den „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten aufbereitete juristische Schrifttum außer der Veröffentlichung in dem juristischen Informationssystem „juris“ (bitte jeweils für jedes Gericht einzeln angeben)?
Seit wann bereiten die „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten gerichtliche Entscheidungen für das juristische Informationssystem „juris“ auf?
Seit wann bereiten die „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten juristisches Schrifttum für das juristische Informationssystem „juris“ auf?
Werden die von den „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten aufbereiteten gerichtlichen Entscheidungen ausschließlich im juristischen Informationssystem „juris“ veröffentlicht?
a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchen Gründen werden die aufbereiteten gerichtlichen Entscheidungen ausschließlich im juristischen Informationssystem „juris“ veröffentlicht?
b) Wenn nein, wo werden die aufbereiteten gerichtlichen Entscheidungen auf welcher Rechtsgrundlage noch veröffentlicht?
Wird das von den „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten aufbereitete juristische Schrifttum ausschließlich im juristischen Informationssystem „juris“ veröffentlicht?
a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchen Gründen wird das aufbereitete juristische Schrifttum ausschließlich im juristischen Informationssystem „juris“ veröffentlicht?
b) Wenn nein, wo wird das aufbereitete juristische Schrifttum auf welcher Rechtsgrundlage noch veröffentlicht?
Wird die Aufbereitung der gerichtlichen Entscheidungen/des juristischen Schrifttums dem juristischen Informationssystem „juris“ bzw. der juris GmbH in Rechnung gestellt?
a) Wenn ja, auf welcher konkret zu benennenden Rechtsgrundlage und nach welchen konkret zu benennenden Kriterien werden die einzelnen Aufbereitungen in Rechnung gestellt?
b) Wenn ja, wie hoch waren die Rechnungsbeträge in jedem Jahr seit Errichtung der „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten (bitte nach den einzelnen Gerichten jährlich aufschlüsseln)?
c) Wenn ja, wie wird die Rechnungsstellung auf welcher konkret zu benennenden Rechtsgrundlage umsatzsteuerrechtlich abgewickelt?
d) Wenn nein, auf welcher konkret zu benennenden Rechtsgrundlage und aus welchen Gründen werden die Aufbereitungen – ggf. ausschließlich dem juristischen Informationssystem „juris“ bzw. der juris GmbH – kostenfrei zur Verfügung gestellt?
Werden alle von den „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten aufbereiteten gerichtlichen Entscheidungen im juristischen Informationssystem „juris“ veröffentlicht?
a) Wenn ja, besteht eine rechtliche Verpflichtung des juristischen Informationssystems „juris“ bzw. der juris GmbH, die aufbereiteten gerichtlichen Entscheidungen zu veröffentlichen, und wenn ja, auf welcher konkret zu benennenden Rechtsgrundlage?
b) Wenn nein, wie wird durch wen über die Veröffentlichung der aufbereiteten gerichtlichen Entscheidungen entschieden?
c) Wenn nein, wie viele aufbereitete gerichtliche Entscheidungen wurden seit der Errichtung der „Dokumentationsstellen“ pro Jahr veröffentlicht und nicht veröffentlicht (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte aufschlüsseln)?
Wird sämtliches von den „Dokumentationsstellen“ beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten aufbereitetes juristisches Schrifttum im juristischen Informationssystem „juris“ veröffentlicht?
a) Wenn ja, besteht eine rechtliche Verpflichtung des juristischen Informationssystems „juris“ bzw. der juris GmbH, das aufbereitete juristische Schrifttum zu veröffentlichen, und wenn ja, auf welcher konkret zu benennenden Rechtsgrundlage?
b) Wenn nein, wie wird durch wen über die Veröffentlichung des aufbereiteten juristischen Schrifttums entschieden?
c) Wenn nein, wie viel des aufbereiteten juristischen Schrifttums wurde seit der Errichtung der „Dokumentationsstellen“ pro Jahr veröffentlicht (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte aufschlüsseln)?
Haben das BVerfG, die OBG und die weiteren Bundesgerichte kostenfrei Zugang zu dem juristischen Informationssystem „juris“ (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte angeben)?
a) Wenn ja, seit welchem Jahr, und in welchen Jahren?
b) Wenn ja, schließt der kostenfreie Zugang nur die sogenannte Grundausstattung oder auch weitere Produkte, etwa für bestimmte Fachgebiete, ein (bitte jeweils für die einzelnen Gerichte unter Angabe der einzelnen Produkte aufschlüsseln)?
c) Wenn nein, wie hoch waren die Kosten, die beim BVerfG, bei den einzelnen OBG und bei den weiteren Bundesgerichten für den Zugang bzw. die Zugänge zu dem juristischen Informationssystem „juris“ seit der Errichtung der jeweiligen „Dokumentationsstellen“ in den einzelnen Haushaltsjahren angefallen sind (bitte jeweils nach den einzelnen Gerichten und den einzelnen Produkten jährlich aufschlüsseln)?
d) Wenn nein, wie wird die Rechnungsstellung umsatzsteuerrechtlich abgewickelt?
Gibt es im Geschäftsbereich der Bundesregierung im Übrigen kostenfreie Zugänge zu dem juristischen Informationssystem „juris“, und wenn ja, in welchen Einheiten, auf welcher konkret zu benennenden Rechtsgrundlage, und aus welchen Gründen?
Wie hoch waren die Kosten, die im Geschäftsbereich der Bundesregierung im Übrigen für den Zugang bzw. die Zugänge zu dem juristischen Informationssystem „juris“ in den letzten zehn Haushaltsjahren angefallen sind (bitte nach den einzelnen Haushaltsjahren aufschlüsseln)?