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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Betriebsentwicklungen und Förderprogramme im Hinblick auf landwirtschaftliche Tierhalter

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

14.09.2023

Aktualisiert

22.09.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/818431.08.2023

Betriebsentwicklungen und Förderprogramme im Hinblick auf landwirtschaftliche Tierhalter

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 26. Juni 2023 meldete „tagesschau.de“ (www.tagesschau.de/wirtschaft/schweinebestand-deutschland-100.html), dass die Zahl der schweinehaltenden Betriebe sich weiter verringert habe. Die Milchkuh-Haltung in Deutschland sei ebenfalls rückläufig. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, warnte auf dem diesjährigen Deutschen Bauerntag in Münster, dass insbesondere die Tierhalter aktuell händeringend nach Signalen suchten, dass Tierhaltung in Deutschland noch eine Zukunft hat. Die Zeit dränge massiv – man erlebe bereits jetzt einen Strukturbruch (www.bauernverband.de/topartikel/bauerntag-2023-grundsatzrede-von-dbv-praesident-rukwied).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland haben insgesamt seit Dezember 2021 ihren Betrieb aufgegeben?

2

Wie viele Schweinehalter in Deutschland haben seit Dezember 2021 ihren Betrieb aufgegeben?

3

Wie viele Rinderhalter in Deutschland haben seit Dezember 2021 ihren Betrieb aufgegeben?

4

Wie viele Geflügelhalter in Deutschland haben seit Dezember 2021 ihren Betrieb aufgegeben?

5

Wie viele Berufsschäfer in Deutschland haben seit Dezember 2021 ihren Betrieb aufgegeben?

6

Wie viele Fischereibetriebe in Deutschland haben seit Dezember 2021 ihren Betrieb aufgegeben?

7

Wie viele Bäckereien in Deutschland haben seit Dezember 2021 ihren Betrieb aufgegeben?

8

Wie viele Metzgereien in Deutschland haben seit Dezember 2021 ihren Betrieb aufgegeben?

9

Wie viele Betriebe werden von den neuen Regelungen zur Anbindehaltung betroffen sein?

Wie viele Betriebe halten davon ihre Tiere in ganzjähriger Anbindehaltung?

Wie viele Betriebe halten davon ihre Tiere in der sogenannten Kombinationshaltung?

Wie viele Betriebe in der sogenannten Kombinationshaltung erfüllen die geplanten verschärften Voraussetzungen zur Kombinationshaltung bereits jetzt?

Wie viele Betriebe in der sogenannten Kombinationshaltung werden Umbaumaßnahmen vornehmen müssen?

Wie viele Stallumbauten sind nach Einschätzung der Bundesregierung innerhalb von fünf Jahren – gemessen an der Verfahrenszeit, an der Verfügbarkeit von Fachkräften und Material – realistischerweise durchzuführen?

Wie viele Betriebe werden nach Einschätzung der Bundesregierung durch die verschärften Regelungen zur Anbindehaltung aufgeben müssen?

10

Welche Betriebe werden aus dem vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, in der „Lebensmittel-Zeitung“ vom 21. Juli 2023 angesprochenen Bundesprogramm zur Unterstützung der tierhaltenden Betriebe nach welchen Kriterien ab wann mit wie viel Geld gefördert?

11

Wie positioniert sich die Bundesregierung aus beihilferechtlicher Sicht zur Situation, dass die beiden staatlichen Beihilfen („Richtlinie zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2023-2033 – Laufende Mehrkosten“ sowie „Richtlinie zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2023-2033 – Investive Vorhaben“) auf die Tierart Schwein sowie auf Betriebe mit Sitz in Deutschland beschränkt sein sollen?

Sind die beiden geplanten Förderrichtlinien aus Sicht der Bundesregierung mit dem EU-Recht (Beihilferecht) vereinbar?

Werden beide Förderrichtlinien – die investive und die laufende Förderung – für jeden Antragsteller kombinierbar sein?

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass umbauwillige Betriebe bei Zuschlag einer investiven Förderung auch zugleich einen Zuschlag für die entsprechende laufende Förderung erhalten?

Verfügt die Bundesregierung über Daten, wie hoch die Anzahl der Betriebe ist, die heute schon eine Zertifizierung der Haltungsstufe 3, 4 oder Bio nachweisen können (gemeint sind bestehende Offenfrontbzw. Auslaufställe, Neuland und Bio-Betriebe), und wenn ja, können diese Betriebe dann von der Förderrichtlinie für die laufenden Kosten profitieren und einen entsprechenden Antrag auf laufende Förderung stellen?

Wie schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass durch diese bereits bestehenden Betriebe und deren Förderung ein Mitnahmeeffekt ausgelöst wird und dadurch das Finanzvolumen des Förderprogramms „Laufende Kosten“ ausgeschöpft wird?

Wird dies dann in der Folge zulasten der Förderung im investiven Bereich gehen? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass keine Kürzungen der Förderbeträge bei zu vielen Anträgen oder Haushaltseinschränkungen erfolgen?

Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach Kenntnis der Fragesteller über 70 Prozent der Sauenbetriebe über mehr als 200 Sauen verfügen und somit lediglich eine anteilmäßige laufende Förderung erhalten können, für die künftige Ausrichtung der Förderung der Sauenbetriebe?

Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftliche Entwicklung der deutschen Ferkelerzeuger ein, angesichts der Tatsache, dass das Tierhaltungskennzeichengesetz lediglich für frisches Schweinefleisch gilt, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt und die Ferkel im Ausland unter weitaus schlechteren, aber preisgünstigeren Umständen erzeugt und nach Deutschland importiert werden können?

Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die unterschiedlichen vorzulegenden Planungsvorhaben der antragstellenden Landwirte angesichts der Tatsache, dass für jeden Bereich ein anderer Abgabetermin vorgesehen ist, bei Deckställen, Abferkelställen, Haltungsställen aus? Wie soll dies konkret ausgestaltet werden, und bis zu welchem Stichtag muss der Antragsteller das Vorhaben geplant haben, und welche Pläne sind explizit vorzulegen?

12

Ist die Verwendung der festgelegten Begriffe in den EU-Vermarktungsnormen bei der Kennzeichnung für Geflügelfleisch, das von Tieren stammt, die in Freilandhaltung gehalten wurden, aus Sicht der Bundesregierung obligatorisch?

Sind aus Sicht der Bundesregierung die Kriterien der EU-Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch, das von Tieren stammt, die in Freilandhaltung gehalten wurden, bei der Weiterentwicklung der Tierhaltungskennzeichnung bindend?

Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung, sowohl von den Begrifflichkeiten bzw. Bezeichnungen als auch von den Anforderungen bzw. Kriterien der EU-Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch abzuweichen, wenn dieses Geflügelfleisch von Tieren stammt, die in Freilandhaltung gehalten wurden?

13

Wie setzt sich die zwischen Bund und Ländern eingerichtete Ad-hoc-Expertengruppe „Immissionsschutz und Tierwohl“ zusammen?

Welche Ebene (auf Bund- und Länderebene) ist in der Gruppe vertreten (politische Ebene, Fachebene)?

Wer ist der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende der Gruppe?

Welche Aufgaben hat diese Gruppe?

Welche Ergebnisse liegen bisher vor?

An welcher Stelle werden die Arbeitsergebnisse veröffentlicht?

Welche Stellen verfügen über die Arbeitsergebnisse?

14

Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung von Vorschlägen für Vollzugshinweise zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), insbesondere bezüglich der zusätzlichen Maßnahmen zur Minderung von Emissionen sowie ggf. notwendiger Überdachung des Auflaufes und zur Bewertung der kleinen Frischluftställe gemäß Anlage 4 Abschnitt III Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierhaltKennzG), mit der die oben genannte Ad-hoc-Expertengruppe durch Beschluss der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz (AMK) beauftragt wurde, damit aus immissionsschutzrechtlicher Perspektive rechtssichere Genehmigungen durch die zuständigen Behörden erteilt werden können und ein größtmögliches Maß an Verlässlichkeit sowie eine bundesweit einheitliche Anwendung der Regelungen der Nummer 5.4.7.1 der TA Luft gewährleistet werden kann?

15

Wie definiert die Bundesregierung sowie die oben genannte Ad-hoc-Arbeitsgruppe „qualitätsgesicherte Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen“?

16

Entsprechen die gesetzlichen Mindestanforderungen bzw. die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung definierten Anforderungen für die darin enthaltenen Tierarten aus Sicht der Bundesregierung sowie aus Sicht der oben genannten Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Definition „qualitätsgesicherte Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen“?

17

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Spannungsfelder zwischen Tierwohl und Immissionsschutz, und wenn ja, welche?

18

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage des Fachbereichsleiters der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Peter Spandau, dass bei den meisten Vorhaben zu Tierwohl die vermeintlichen Erleichterungen in der TA Luft keinen Nutzen hätten (Quelle: Table-Media – Professional Briefing – Agrifood.Table # 3 / 8. August 2023)?

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage des Fachbereichsleiters der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Peter Spandau, dass der überwiegende Teil geplanter Bau- bzw. Umbauvorhaben für mehr Tierwohl in der Schweinehaltung aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nur umsetzbar sei, wenn im Unternehmen die Tierplatzzahlen reduziert würden (ebd.)?

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage des Fachbereichsleiters der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Peter Spandau, dass es sich ein Schweinemäster vor diesem Hintergrund zweimal überlegen werde, auf Tierwohl umzustellen, weil neben den höheren Kosten für die Mast der Schweine unter Tierwohlbedingungen wirtschaftlich noch der entgangene Gewinn durch die Reduzierung des Tierbestandes zu Buche schlage (ebd.)?

19

Wie können aus Sicht der Bundesregierung Umbauten bzw. Neubauten zugunsten tierwohlgerechter Haltungsverfahren derart mit den Vorgaben der TA Luft in Einklang gebracht werden, dass die immissionsschutzrechtlich zu treffenden Maßnahmen für die Betriebe wirtschaftlich vertretbar sind?

20

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Anforderungen zum Immissionsschutz im Hinblick auf die Entwicklung der Tierbestände in Deutschland?

Werden aus Sicht der Bundesregierung immissionsschutzrechtliche Auflagen dazu beitragen, dass Tierhalter in Deutschland die Tierhaltung aufgeben, weil die Umsetzung der Vorgaben auf Betriebsebene wirtschaftlich nicht vertretbar ist?

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit der immissionsschutzbedingte Rückgang der Tierbestände in Deutschland verhindert werden kann?

21

Warum wurde die Quotenregelung zum sog. Downgrading im TierhaltKennzG von der Bundesregierung mit aufgenommen, und was erhofft sich die Bundesregierung von dieser Regelung?

Berlin, den 21. August 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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