Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8192 –
Deutsche Wirtschaftspolitik – Stand nach der Halbzeit für die Ampelregierung
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Deutschland und seine Wirtschaft haben weiterhin enorme Stärken. Dazu
zählen etwa ein starker, innovationsfreudiger Mittelstand, eine intakte Industrie mit
produktiven Wertschöpfungsketten, unsere soziale Marktwirtschaft mit ihrer
Tradition der Sozialpartnerschaft und ein leistungsfähiger Sozialstaat, gut
ausgebildete Fachkräfte, eine duale Ausbildung, die globale Standards setzt, eine
hohe Rechtssicherheit und politische Stabilität. Außerdem profitiert die
deutsche Wirtschaft in hohem Maße von ihrer Einbettung in den EU-Binnenmarkt
und der engen wirtschaftlichen Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der
Europäischen Union (EU). Zahlreiche ausländische Unternehmen haben sich
deshalb entschlossen, in Deutschland zu investieren bzw. bereiten
Investitionsentscheidungen vor.
Zugleich befindet sich Deutschland mitten in einer großen Modernisierung
seiner Volkswirtschaft. Die nächsten Jahre sind eine Zeit der Veränderungen für
die Unternehmen in Deutschland: Mit der Umstellung auf eine
klimafreundliche Energieerzeugung, Mobilität und Industrieproduktion, mit
geoökonomischen Veränderungen, dem verstärkt einsetzenden demografischen Wandel und
der Digitalisierung. Eine grundlegende Modernisierung ist der beste Weg,
Deutschland wirtschaftlich und gesellschaftlich stärker und resilienter zu
machen und zukünftiges Wirtschaftswachstum zu sichern. Ferner steht
Deutschland vor teils altbekannten, teils neuen Strukturproblemen: Ein Übermaß an
Bürokratie, viel zu langsame Planungs- und Genehmigungsprozesse, ein immer
weiter um sich greifender Fach- und Arbeitskräftemangel, Rückstände bei der
Digitalisierung, Defizite bei der Gleichstellung von Frauen und Männern auf
dem Arbeitsmarkt und eine verschleppte Energiewende. Deutschland braucht
Impulse, um Wirtschaft und Wachstum zu stärken. Die aktuell eingetrübten
Wachstumsaussichten dürfen nicht dazu führen, dass langfristige
Zukunftsinvestitionen von Unternehmen gehemmt werden. Entscheidend für den Standort
Deutschland und die Arbeitsplätze ist die Frage, wie Wettbewerbsfähigkeit und
Produktivität angesichts der großen Herausforderungen erhöht werden können.
Deshalb gibt die Bundesregierung Impulse für die Wirtschaft und Investitionen
und hat am 30. August 2023 „10 Punkte für den Wirtschaftsstandort Deutsch-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8384
20. Wahlperiode 18.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 14. September 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
land“ gebündelt. Diese umfassen Anreize für Investitionen, Innovationen und
Gründungen im Rahmen des Wachstumschancen-Gesetzes und des
Zukunftsfinanzierungsgesetzes, die Nutzung des Klima- und Transformationsfonds mit
einem Volumen von 211 Mrd. Euro, die Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren, den Abbau von Bürokratie, die Gewährleistung
sicherer und bezahlbarer Energie, Impulse zur Digitalisierung von Wirtschaft und
Verwaltung, die Versorgung mit Fachkräften, die Förderung von Bildung,
Forschung und Entwicklung sowie eine Handelsagenda und die Versorgung mit
Rohstoffen.
Mit Blick auf die globalen Entwicklungen und damit einhergehenden
geoökonomischen Herausforderungen bildet die Stärkung der Wirtschaftssicherheit
einen wichtigen Fokus der Politik der Bundesregierung. Dies hat die
Bundesregierung auch in ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie unterstrichen. Zudem
gehen die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der EU für die
Außen- und Sicherheitspolitik mit ihrer Strategie zur Wirtschaftssicherheit vom
20. Juni 2023 in die gleiche Richtung. Es geht um die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit und der technologischen Souveränität, um einen besseren
Schutz vor Risiken für die Wirtschaftssicherheit sowie die Stärkung der
Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum von Partnern und die Förderung von
Handelsabkommen. Dabei gilt: Deutschland ist und bleibt ein offener
Investitionsstandort, auch das ist Teil der Wettbewerbsfähigkeit. Investitionen sind
willkommen und dienen der wirtschaftlichen Entwicklung, sie bringen
Arbeitsplätze und Wertschöpfung ins Land. Gleichzeitig dürfen sie selbstverständlich
unser Ziel, die deutsche und europäische Wirtschaftssicherheit zu gewährleisten,
nicht gefährden.
Zur vorliegenden Kleinen Anfrage ist festzustellen, dass sich die Fragen auf
eine Vielzahl von Aktivitäten der Bundesregierung in verschiedensten
Wirtschaftsbereichen beziehen – der Bereich der Energie und die Menge an
Maßnahmen, die die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode in diesem
Bereich ergriffen hat, bleiben jedoch von den Fragestellern unerwähnt.
1. Reicht das rechtliche Instrumentarium vor dem Hintergrund der
Tatsache, dass die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Beteiligung des
chinesischen Staatsunternehmens COSCO an Teilen des Hamburger
Hafens genehmigte, aus, damit die Bundesregierung angemessen und
schnell auf die Übernahme kritischer Infrastrukturen (KRITIS) reagieren
kann, wie sie dies im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt hat?
Welche konkreten Maßnahmen umfasst das rechtliche Instrumentarium?
Das Recht der Investitionsprüfung wurde in den letzten Jahren mehrfach
verschärft, um angesichts der veränderten internationalen Rahmenbedingungen die
notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können. Grundsätzlich bietet die
Investitionsprüfung bereits eine gute Grundlage, um auf voraussichtliche
Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit angemessen zu reagieren.
So kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
einen geplanten Erwerb im Falle einer voraussichtlichen Beeinträchtigung der
öffentlichen Ordnung oder Sicherheit mit Auflagen versehen oder mit
Zustimmung der Bundesregierung den Erwerb als „ultima ratio“ sogar untersagen. Im
Bereich der kritischen Infrastrukturen im Sinne der Verordnung zur
Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KRITIS-V) besteht
diese Eingriffsmöglichkeit bereits ab einem Erwerb von 10 Prozent der
Stimmrechte. Welche Entscheidung getroffen wird, hängt maßgeblich von den
Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Das Instrumentarium der Investitionsprüfung wird regelmäßig überprüft. Auch
aktuell prüft die Bundesregierung Anpassungen, um den aktuellen
Herausforderungen noch besser zu begegnen (siehe auch Antwort zu Frage 2).
2. Wie ist der Stand des Vorhabens der Novellierung des
Investitionsprüfrechts?
Welche Elemente umfassen die bisherigen Eckpunkte, und welcher
Zeitplan wird für ein Gesetzgebungsverfahren verfolgt?
Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Anpassungen im Recht der
Investitionsprüfung angezeigt sind, um den Rechtsrahmen klarer zu fassen und das
Investitionsprüfungsrecht sinnvoll weiterzuentwickeln. In diese Prüfung fließen
auch die Ergebnisse der Evaluierung der vergangenen Rechtsänderungen
gemäß § 32 des Außenwirtschaftsgesetzes und § 82b der
Außenwirtschaftsverordnung ein. Eckpunkte für ein Investitionsprüfungsgesetz werden derzeit
innerhalb der Bundesregierung diskutiert. Die Erarbeitung eines Referentenentwurfs
ist für das erste Halbjahr 2024 und die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens
für das zweite Halbjahr 2024 geplant.
3. Wann wird die Bundesregierung den nach § 32 des
Außenwirtschaftsgesetzes fälligen Evaluierungsbericht vorlegen, und warum wurde dieser
nicht bereits fristgerecht im vergangenen Jahr 2022 vorgelegt?
Die maßgebliche Evaluierungsklausel in § 32 des Außenwirtschaftsgesetzes
sieht keine Frist für die Vorlage des Evaluierungsberichts vor. Das BMWK
beabsichtigt, den Bericht kurzfristig vorzulegen.
4. Wann wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) auf der Grundlage des KRITIS-Dachgesetzes Eckpunkte zu
einer Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes bzw. der
Außenwirtschaftsverordnung vorlegen?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat am 27. Juli 2023
einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und
zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRITIS-
DachG) veröffentlicht. Der Inhalt wird im Rahmen des neuen
Investitionsprüfungsgesetzes berücksichtigt. Es handelt sich jedoch um getrennte
Rechtsetzungsvorhaben zu unterschiedlichen Rechtsmaterien in unterschiedlicher
Federführung innerhalb der Bundesregierung. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 2 verwiesen.
5. Wie ist der Stand des vom Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz Dr. Robert Habeck angekündigten Vorhabens, Exportkontrollen
„in bestimmten kritischen Sektoren“ strenger werden zu lassen (FAZ,
22. März 2023)?
Die Bundesregierung überprüft kontinuierlich die geltenden
Exportkontrollregeln und setzt sich bei sicherheitspolitischem Bedarf auf nationaler sowie
europäischer und internationaler Ebene für Anpassungen ein. Die Europäische
Kommission hat einen Vorschlag zur Verbesserung der Wirksamkeit und
Effizienz des derzeitigen Rahmens der Dual-Use-Exportkontrolle für Ende 2023
angekündigt. Auf EU-Ebene ist in den kommenden Monaten auch die Erarbeitung
einer Liste sicherheitskritischer Technologien geplant. Die Bundesregierung
wird sich konstruktiv in diesen EU-Prozess einbringen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung das von US-Präsident Joe Biden
unterzeichnete Dekret, mit dem bestimmte Investitionen aus den
Vereinigten Staaten in China verboten werden, um sensible Technologien zu
schützen (
www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/biden-investition
en-china-regulierung-102.html)?
US-Präsident Joe Biden hat am 9. August 2023 eine Executive Order (EO) zur
Einführung eines Outbound Investment Screening (OIS) unterzeichnet.
Damit werden bestimmte Investitionen durch US-Personen bzw. -Unternehmen
und ihren Tochterunternehmen in den Bereichen Halbleiter bzw.
Mikroelektronik, Quantencomputing und bestimmte Technologien im Bereich Künstlicher
Intelligenz in China bzw. in chinesischen Unternehmen meldepflichtig bzw.
verboten, um einen Abfluss von Technologie und Expertise zugunsten eines
dortigen Zugewinns militärischer, geheimdienstlicher, Cyber- oder
Überwachungsfähigkeiten zu verhindern. Die Bundesregierung sieht gewisse
Auswirkungen auf deutsche oder europäische Unternehmen mit US- oder chinesischer
Mehrheitsbeteiligung oder Geschäftsaktivitäten in China. In einem zeitgleich
mit der EO gestarteten Konsultationsprozess wird die Bundesregierung der US-
Regierung eine Stellungnahme übermitteln und sich innerhalb der
Europäischen Union dazu austauschen.
Parallel hat auch die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung über eine
EU-Strategie für Wirtschaftssicherheit vom 20. Juni 2023 einen europäischen
Austausch zur Frage möglicher Outbound-Investment-Screenings angestoßen.
Die Bundesregierung wird sich in diesen Prozess konstruktiv einbringen.
7. Wie viele chinesische Investitionsvorhaben (bitte zwischen Greenfield-
Investments und Firmenbeteiligungen/M&A unterscheiden) wurden seit
Amtsantritt bisher geprüft, genehmigt und untersagt (bitte einzeln
auflisten)?
Seit dem 8. Dezember 2021 wurden insgesamt 54 nationale
Investitionsprüfungsfälle abgeschlossen, bei denen der unmittelbare Erwerber oder einer der
mittelbaren Erwerber aus China stammte. Von diesen 54 Fällen wurde in drei
Fällen eine Untersagung ausgesprochen. In sechs Fällen erledigte sich der
Erwerb ohne Entscheidung (beispielsweise durch Rücktritt der Beteiligten vom
Erwerbsvorhaben). In sechs Fällen wurde der Erwerb mit Auflagen versehen.
In sieben Fällen war der Anwendungsbereich der Investitionsprüfung nicht
betroffen, so dass das Verfahren eingestellt wurde. In den übrigen 32 Fällen
wurde eine Genehmigung erteilt. Sogenannte Greenfield-Investments unterliegen
nicht dem Anwendungsbereich der aktuell geltenden Regeln der
Investitionsprüfung, sodass es auch keine Investitionsprüfungsfälle in diesem Bereich gibt.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die in ihrer
Weiterentwicklung der Handelsagenda in den Mittelpunkt gerückte
Aufhebung der Blockade des Streitbeilegungsmechanismus der
Welthandelsorganisation (WTO) zu erwirken?
Für die Bundesregierung hat die Wiederherstellung eines voll funktionsfähigen
Streitbeilegungssystems höchste Priorität. Auf der letzten Ministerkonferenz
der Welthandelsorganisation WTO im Juni 2022 in Genf haben sich alle WTO-
Mitgliedstaaten darauf geeinigt, dies bis zum Jahr 2024 zu erreichen. Die
Bundesregierung unterstützt vollumfänglich die diesbezüglichen Bemühungen der
Europäischen Kommission als Verhandlungsführerin und wirbt auch in
bilateralen Gesprächen um die Unterstützung anderer WTO-Mitgliedstaaten. Dazu
gehört auch als Zwischenlösung, für den Beitritt von weiteren Drittstaaten zu
der von der EU initiierten schiedsgerichtlichen Berufungsinstanz (sogenanntes
Multi-Party Interim Appeal Arbitration Agreement, MPIA) zu werben.
9. Ist die von der Bundesregierung angestoßene Interpretationserklärung
des Gemeinsamen CETA (Comprehensive Economic and Trade
Agreement)-Ausschusses bereits von allen Vertragspartnern angenommen
worden, wenn nein, warum nicht, und rechnet die Bundesregierung damit,
und wenn ja, wann?
Die Bundesregierung hat auf die Verabschiedung eines Beschlusses des
Gemeinsamen CETA-Ausschusses zur einschränkenden Interpretation des
Investitionsschutzes hingewirkt, um die missbräuchliche Anwendung der
materiellrechtlichen Schutzstandards im Bereich Investitionsschutz zu begrenzen.
Gemäß Artikel 26, 1 Absatz 5 Buchstabe e) CETA kann der Gemischte CETA-
Ausschuss Entscheidungen über die Auslegungen der Bestimmungen des
Abkommens treffen, die für das unter CETA eingesetzte Investitionsgericht
bindend sind.
Mithilfe des Beschlusses sollen gewisse Investitionsschutzstandards („gerechte
und billige Behandlung“ und Schutz vor indirekter Enteignung) weiter
präzisiert und damit das staatliche Regulierungsrecht (insbesondere im
Zusammenhang mit Maßnahmen zum Klimaschutz) gestärkt werden. So wird mehr
Rechtssicherheit gewährt und einem möglichen Missbrauch der unter CETA
gewährten Klagemöglichkeiten durch Investoren weiter vorgebeugt.
Die Bundesregierung hat sich gegenüber Kanada und auf EU-Ebene erfolgreich
für die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission
und Kanada zu einer entsprechenden Interpretationserklärung eingesetzt. Der
mittlerweile zwischen der Europäischen Kommission und der kanadischen
Regierung finalisierte Text wird aktuell im Kreis der EU-Mitgliedstaaten
abgestimmt. Nach Abschluss des Prozesses auf EU-Ebene (voraussichtlich im
Herbst 2023) wird der Weg frei für die Annahme des entsprechenden
Beschlusses im Gemeinsamen CETA-Ausschuss, mit dem die einschränkende
Interpretation der Investitionsschutzstandards in CETA für das künftige
Investitionsgericht bindend wird. In Deutschland hatten der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat der Ratifizierung des CETA-Abkommens im Dezember 2022
zugestimmt.
10. Welche konkreten Maßnahmen (bitte einzeln mit Datum auflisten) hat
die Bundesregierung bisher ergriffen, um – wie in ihrer
Weiterentwicklung der Handelsagenda angekündigt – gemeinsam mit den USA die
Reform der WTO voranzutreiben, und wie bewertet die Bundesregierung
die Aussichten, dieses Ziel gemeinsam mit den USA bis wann genau zu
erreichen?
Die USA sind ein elementarer Partner für die Reform der WTO. Die
Bundesregierung unterstützt vollumfänglich die diesbezüglichen Bemühungen der
Europäischen Kommission als Verhandlungsführerin und wirbt auch in
bilateralen Gesprächen mit der US-Regierung, ebenso wie im Kreis der G7- und
G20-Länder, für eine ambitionierte Reform der WTO, zuletzt beim Treffen der
G20-Handelsminister am 23. bis 25. August 2023 in Jaipur/Indien. Der von den
USA in der WTO initiierte Diskussionsprozess zur Reform der WTO-
Streitbeilegung wird von der Bundesregierung uneingeschränkt unterstützt. Die
Aufnahme von textbasierten Verhandlungen ist in nächster Zeit zu erwarten. Auf der
letzten WTO-Ministerkonferenz im Juni 2022 in Genf wurde beschlossen, „bis
2024“ die volle Funktionsfähigkeit der WTO-Streitbeilegung
wiederherzustellen.
11. Wann, und wie genau ist die Bundesregierung – wie in ihrer
Weiterentwicklung der Handelsagenda angekündigt – im Europäischen Rat aktiv
geworden, um eine Initiative für neue Verhandlungen über einen
gemeinsamen transatlantischen Wirtschaftsraum für Freihandel und fairen
Handel zu ergreifen (bitte genaue Maßnahmen und Daten angeben), und
wenn ja, wie haben sich die anderen EU-Mitgliedstaaten hierzu
positioniert, und wenn nein, warum nicht?
Der Vorschlag für einen gemeinsamen transatlantischen Wirtschaftsraum für
Freihandel und fairen Handel ist als Initiative zu verstehen, verschiedene
Maßnahmen und Verbesserungen, u. a. zum Abbau von Marktzugangsbarrieren und
Zöllen sowie zur Festlegung gemeinsamer Standards voranzutreiben und zu
bündeln. Hierbei treten wir für hohe Umwelt- und Sozialstandards ein. Der
Eintritt in formale Verhandlungen für ein umfassendes Freihandelsabkommen wäre
derzeit kurzfristig insbesondere auch auf US-Seite aufgrund der ausgelaufenen
Trade Promotion Authority für den US-Präsidenten nicht möglich.
Seit Amtsantritt des US-Präsidenten Biden gab es eine Vielzahl an positiven
Signalen in der transatlantischen Zusammenarbeit. Dazu gehören ein fünf Jahre
dauerndes Zollmoratorium im Airbus-Boeing-Streit nach 17 Jahren Konflikt
und die Etablierung einer Arbeitsgruppe für eine dauerhafte
Lösungsperspektive; die OECD-Lösung im Streit um globale Mindestbesteuerung sowie die
Aufhebung von Sonderzöllen wegen Digitalsteuern in verschiedenen EU-
Mitgliedstaaten; außerdem die Einrichtung des EU-US Trade and Technology
Council und die Suspendierung der Stahl- und Aluminium-Zölle sowie die
gemeinsame Arbeiten an einer Globalen Vereinbarung über nachhaltigen Stahl
und Aluminium.
Die Bundesregierung arbeitet weiter mit der EU-Kommission und europäischen
Partnern sowie der US-Regierung daran, die transatlantischen
Handelsperspektiven zu verbessern und Barrieren abzubauen bzw. neue Barrieren zu
vermeiden. Unter anderem dafür wurde im Rahmen des EU US Trade and Technology
Council bereits gezielt eine bilaterale Arbeitsgruppe eingerichtet. Auch die
Arbeiten in verschiedenen anderen Arbeitsgruppen des EU-US Trade and
Technology Council haben es zum Ziel, den transatlantischen Wirtschaftsraum zu
stärken, Investitionen und Handel zu vereinfachen.
12. Welche konkreten Ergebnisse konnte Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck während seiner USA-Reise im Februar 2023 mit
Blick auf ein Industriezollabkommen zwischen der EU und den USA
erzielen, welches er vor Beginn seiner Reise anstelle eines umfassenden
Handelsvertrages ins Spiel gebracht hat (
www.handelsblatt.com/politik/i
nternational/handelsabkommen-partner-oder-gegner-wie-sich-eu-und-us
a-beim-freihandel-annaehern-koennten/28966522.html) (bitte konkret
auflisten)?
13. Was genau hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck bei der US-
amerikanischen Regierung erreicht mit Blick auf ein
Industriezollabkommen?
14. Was hat die Bundesregierung erreicht mit Blick auf die Benachteiligung
der deutschen Industrie bei bestimmten Maßnahmen des IRA (Inflation
Reduction Act) (z. B. bei der Elektromobilität)?
Welche weiteren Handlungsfelder sieht die Bundesregierung hier noch?
Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Inflation Reduction Act (IRA) umfasst das größte
Klimaschutzinvestitionsprogramm der US-Geschichte und ist in erster Linie ein industriepolitisch
orientiertes Ausgabenpaket, das Investitionen in CO2-freie bzw. -arme
Technologien subventioniert. Der IRA ist ein positiver Schritt der USA in Sachen
Klimapolitik, führt aber auch zu Veränderungen der Anreize für Investitionen in
bestimmten Branchen.
Handelspolitisch konnte durch die EU-Kommission in einer Taskforce mit den
USA zum IRA – unterstützt durch Gespräche der Bundesregierung und
insbesondere von Bundesminister Dr. Robert Habeck – erreicht werden, dass die
Umsetzungsbestimmungen des US-Finanzministeriums zur Elektromobilität
vereinfachte Bedingungen für den Import von Elektrofahrzeugen aus Europa
ermöglichen. So ist eine Förderung durch den IRA auch für aus Europa
importierte Fahrzeuge möglich, sofern diese die Bedingungen des IRA (Section
45W) erfüllen und geleast werden. Für Leasing-Fahrzeuge gelten die
sogenannten „domestic content requirements“ (nationale Mindestbestandteile der
Wertschöpfung) oder weitere Bedingungen wie Endmontage in Nordamerika nicht.
Erste Daten zeigen, dass im ersten Halbjahr 2023 die Importe für
Elektrofahrzeuge (electric vehicles, EV) in die USA auch aus Europa deutlich gestiegen
sind. Nach Analyse des Peterson Institute for International Economics waren
bis April 2023 fast zwei Drittel der in Europa hergestellten und in die USA
importierten Elektro-Fahrzeuge geleast, mehr als doppelt so viel wie im
Dezember 2022; die EV-Importe aus der Europäischen Union haben sich dabei
insgesamt im Vergleich zum vorangegangenen zwölf-Monatszeitraum mehr als
verdoppelt.
Als zweites wichtiges Ergebnis sind die aktuell laufenden Verhandlungen zu
einem EU-US Critical Minerals Agreement (CMA) zu sehen. Ein solches
Abkommen zielt darauf ab, Europa als Freihandels-Partner der USA im Kontext
des IRA zu etablieren. Damit wären Steuergutschriften des IRA (Section 30D)
auch für Fahrzeuge möglich, bei denen die kritischen Mineralien für
Fahrzeugkomponenten aus der EU kommen bzw. dort weiterverarbeitet wurden (dies
entspräche einer Gleichbehandlung u. a. mit den USMCA-Partnern Kanada und
Mexiko). Der Rat der Europäischen Union hat der EU-Kommission das
entsprechende Verhandlungsmandat erteilt, die Verhandlungen werden aktuell
geführt.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass im Rahmen des EU-US Trade and
Technology Council (TTC) über Ansätze diskutiert wird, wie nicht-tarifäre
Bedingungen des Handels insbesondere für Transformationstechnologien erleichtert
werden können. Im Mai 2023 konnten beispielsweise speziell für den Bereich
Elektromobilität ein Ansatz zur gemeinsamen Anerkennung von Standards für
Megawatt Charging Systems für E-Lastfahrzeuge sowie ein gemeinsamer
Ansatz für einen kompatiblen physischen Konnektor verkündet werden. Weitere
technische Diskussionen, u. a. zu Fragen wie
Konformitätsbewertungsverfahren und Standards für Transformationstechnologien sowie Digitaltechnologien,
werden fortgesetzt.
Zusätzlich haben sich die USA und die Europäische Union darauf geeinigt,
dass ein Clean Energy Incentives Dialogue eingerichtet wird, der darauf abzielt,
dass beide Seiten ihre jeweiligen Anreizprogramme koordinieren, sodass sie
sich gegenseitig verstärken, die Transparenz erhöht wird und der
transatlantische Handel und Investitionen nicht beeinträchtigt werden.
15. Wie viele Anträge auf Investitionsgarantien konnten durch die
Einführung eines Deckungsplafonds von 3 Mrd. Euro pro Unternehmen und
Land nicht mehr bewilligt werden (bitte einzeln ausführen)?
Sinn und Zweck der Einführung eines Deckungsplafonds von 3 Mrd. Euro ist
eine bessere Risikostreuung. Der Deckungsplafond soll dafür sorgen, dass bei
Schwierigkeiten eines Unternehmens in einem Zielstaat künftig nicht mehr als
10 Prozent des aktuellen Gesamtdeckungsvolumens der Investitionsgarantien
im Risiko steht. Übermäßige Konzentrationen von Investitionsgarantien
werden damit auch auf Ebene der einzelnen Garantienehmer vermieden, es wird
verhindert, dass sich bestehende Konzentrationen vergrößern und diese
mittelfristig abgebaut.
Acht Anträge mit einer Kapitaldeckung von insgesamt 3 950,8 Mio. Euro
wurden zurückgezogen. Zum Zeitpunkt der Rücknahme lag das Deckungsvolumen
des Antragsstellers im Zielland über 3 Mrd. Euro.
Fünf Anträge mit einer Kapitaldeckung von insgesamt 64,1 Mio. Euro werden
aktuell nicht weiterverfolgt, da das Deckungsvolumen des Antragsstellers im
Zielland über 3 Mrd. Euro liegt.
16. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um
wie im Koalitionsvertrag angekündigt das Netz der deutschen
Außenhandelskammern sowie die Gesellschaft für Außenwirtschaft und
Standortmarketing (Germany Trade and Invest) zu stärken?
Die Bundesregierung hält an ihrem im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben
fest, das Netz der Auslandshandelskammern (AHK-Netz) und die Germany
Trade & Invest (GTAI) zu stärken.
Das AHK-Netz soll auch weiterhin substanziell unterstützt werden. Der
Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 sieht für das AHK-Netz Mittel in Höhe der
vorläufigen Finanzplanung für das Jahr 2024 vor. Eine Kürzung gegenüber der
vorläufigen Finanzplanung ist trotz insgesamt knapper werdender
Haushaltsmittel nicht geplant. Im Jahr 2023 wurde das AHK-Netz durch die
Neueröffnung einer AHK in Abidjan (Elfenbeinküste), die als neues Tor zum
insbesondere frankophonen Westafrika fungiert, sogar erweitert. An der AHK in
Abidjan wurde des Weiteren die Stelle einer aus Bundesmitteln geförderten
Finanzierungsexpertin geschaffen, die exportorientierte deutsche Unternehmen zu
den Garantieinstrumenten des Bundes berät. Zudem sollen an den AHKs
mehrerer afrikanischer Länder zusätzliche Stellen für Branchenexperten geschaffen
werden. Weitergeführt werden soll zudem die Bundesförderung von Skills
Experts an zehn Auslandshandelskammern. Außerdem unterstützt das BMWK das
AHK-Netz bei der Digitalisierung seines Dienstleistungsportfolios.
Auch die GTAI soll nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin
substanzielle Mittel erhalten, um ihren Auftrag zu erfüllen. Der Regierungsentwurf für
den Haushalt 2024 sieht eine Erhöhung der Haushaltsmittel um rund 4,6 Mio.
Euro gegenüber der alten Finanzplanung vor. Durch die Integration der
Geschäftsstelle des Markterschließungsprogramms und der Geschäftsstelle des
Wirtschaftsnetzwerks Afrika in die GTAI stärkt die Bundesregierung zudem die
Rolle der GTAI als zentrale Außenwirtschaftsagentur des Bundes. Durch eine
Ergänzung des Gesellschaftsvertrags der GTAI wurde zudem die Möglichkeit
einer rechtssicheren unmittelbaren Beauftragung der GTAI durch den Bund
geschaffen (sogenannte Inhouse-Fähigkeit). Hierdurch wird die Rolle der GTAI
als Dienstleisterin des Bundes gestärkt. Darüber hinaus begleitet die
Bundesregierung, vertreten durch das BMWK, die strategische Weiterentwicklung der
GTAI. Ziel ist die – am unternehmerischen Bedarf orientierte – Anpassung des
Dienstleistungsangebots der GTAI entlang des Dreiklangs Diversifizierung,
Dekarbonisierung und Resilienz. Bei der Ansiedelung ausländischer
Investitionsvorhaben sollen zukunftsrelevante Branchen überdies noch stärker in den
Fokus rücken.
17. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss eines
Freihandelsabkommens mit den Mercosur-Staaten, und ist die Bundesregierung
bereit, etwa die Frage des Entwaldungsschutzes auf andere Weise als im
Abkommen zu adressieren, wenn dies den zügigen Abschluss
begünstigt?
a) Aus welchen Gründen ist es in den vergangenen Wochen noch zu
keinem Abschluss bekommen?
b) Welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung zum
Abschluss des Abkommens (bitte konkret mit Daten auflisten)?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich auf verschiedenen Ebenen und in zahlreichen
Foren und Gesprächen entschieden für den baldmöglichen Abschluss der
Verhandlungen mit den MERCOSUR-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und
Paraguay zu dem Handelsteil des geplanten Assoziierungsabkommens ein
(siehe auch die Antwort zu Frage 22). Aktuell steht eine angekündigte
Stellungnahme der MERCOSUR-Staaten zu dem Vorschlag der Europäischen
Kommission, das Abkommen um ein Begleitinstrument zu ergänzen und so Belange der
Nachhaltigkeit (insbesondere Klima-, Umwelt-, Waldschutz und Schutz der
Menschenrechte) zu stärken, aus.
Das Thema der Entwaldung ist im Zusammenhang mit den
Handelsbeziehungen zu den MERCOSUR-Staaten von besonderer Relevanz. Aus diesem Grund
braucht es aus Sicht der Bundesregierung eine praktisch durchsetzbare
Zusatzvereinbarung zu dem Abkommen zum Schutz und Erhalt bestehender
Waldflächen. Daneben werden weitere Maßnahmen wie insbesondere die EU-
Verordnung gegen Entwaldung sowie bilaterale Maßnahmen, etwa im Rahmen der
geplanten Partnerschaft für eine sozial gerechte und ökologische
Transformation mit Brasilien, eine wichtige Rolle spielen.
18. Wie genau setzt sich die Bundesregierung – wie in ihrer
Weiterentwicklung der Handelsagenda angekündigt – für einen zügigen Abschluss der
Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit Mexiko ein, und warum
konnten die Verhandlungen bisher noch nicht erfolgreich abgeschlossen
werden?
Die Verhandlungen zur Modernisierung des seit mehr als 20 Jahren
bestehenden EU-Mexiko-Globalabkommens begannen 2016 und wurden im April 2020
offiziell abgeschlossen. Die Aktualisierung sieht u. a. den Abbau verbliebener
Marktzugangsbarrieren (z. B. öffentliche Beschaffung), Marktöffnung bei
Dienstleistungen, reformierten Investitionsschutz nach EU-Ansatz sowie
Nachhaltigkeitskapitel, Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung, gegen
Bestechung und Geldwäsche vor.
Die Bundesregierung unterstützt eine baldige Unterzeichnung und
Finalisierung des Abkommens. Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt, um ein Signal
für offene Märkte und regelbasierten Handel auszusenden und Impuls für
Intensivierung der wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit zu setzen.
Die EU-Kommission und Mexiko stehen im engen Austausch, um die
förmlichen Arbeiten baldmöglichst abzuschließen. Bislang gibt es positive Signale
der mexikanischen Regierung für eine baldige Unterzeichnung des
Abkommens, eine offizielle Rückmeldung steht aber noch aus.
Beim Besuch der EU-Kommissions-Präsidentin Dr. Ursula von der Leyen in
Mexiko am 15. Juni 2023 wurde gemeinsam mit dem mexikanischen Präsident
Andrés Manuel López Obrador die Beschleunigung der Arbeiten vereinbart,
um das Abkommen möglichst noch in diesem Jahr abzuschließen.
Die Bundesregierung steht dazu in regelmäßigem Austausch mit der EU-
Kommission und flankiert die Bemühungen der EU-Kommission für einen zügigen
Abschluss des Abkommens bei ihren Gesprächen mit der mexikanischen
Regierung und auf europäischer Ebene.
19. Wie ist der Stand der Verhandlungen des Handelsabkommen EU-
Australien?
Wie steht die Bundesregierung zu den geplanten Abkommen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um einen Abschluss zu erreichen?
20. Wie ist der Stand der Verhandlungen des Handelsabkommen EU-Indien?
Wie steht die Bundesregierung zu den geplanten Abkommen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um einen Abschluss zu erreichen?
21. Wie ist der Stand der Verhandlungen des Handelsabkommen EU-
Indonesien?
Wie steht die Bundesregierung zu den geplanten Abkommen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um einen Abschluss zu erreichen?
Die Fragen 19 bis 21 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für den Abschluss der laufenden
Verhandlungen über Freihandelsabkommen der EU ein. Freihandelsabkommen
erleichtern u. a. durch Zollabbau, Zugang zu Beschaffungsmärkten und den
Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse den Marktzugang für deutsche
Unternehmen und fördern den bilateralen Handel. Sie tragen damit zu einer stärkeren
Diversifizierung und Resilienz der Lieferketten bei. Die Bundesregierung
unterstützt dabei die Europäische Kommission als Verhandlungsführerin, etwa
durch bilaterale Gespräche mit den betreffenden Regierungen der
Verhandlungspartner und im Handelspolitischen Ausschuss der EU.
Zu den aktuellen Ständen bei den einzelnen Verhandlungen teilen wir folgendes
mit:
Die Verhandlungen zum Handelsabkommen mit Australien haben 2018
begonnen und befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Beide Seiten streben
zeitnah den Abschluss eines ambitionierten und umfassenden Abkommens an.
Die Verhandlungen zum Handelsabkommen mit Indien wurden 2022 nach
neunjähriger Unterbrechung wieder aufgenommen. Beide Seiten streben einen
zügigen Verhandlungsabschluss an. Die nächste (6.) Verhandlungsrunde wird
im Herbst 2023 stattfinden.
Die Verhandlungen zum Handelsabkommen mit Indonesien haben 2016
begonnen; bisher gab es 15 Verhandlungsrunden. Beide Seiten streben einen zügigen
Verhandlungsabschluss an. Die nächste Verhandlungsrunde soll im Oktober
2023 stattfinden.
22. Mit welchen weiteren Ländern oder Ländergruppen sollte die EU aus
Sicht der Bundesregierung prioritär Handelsabkommen abschließen?
Mit welchen Initiativen und Maßnahmen hat Deutschland entsprechende
Projekte in den vergangenen zwei Jahren vorangetrieben oder
unterstützt?
Die Fragen 22 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Der Außenhandel ist und bleibt eine wichtige Grundlage unseres Wohlstands.
Die Bundesregierung wendet sich daher gegen Protektionismus und will auch
künftig freien, regelgebunden und fairen Handel unter dem multilateralen
Regelwerk der WTO, ergänzt durch ambitionierte und umfassende
Freihandelsabkommen, ermöglichen und fördern.
Dies umfasst zum einen die Stärkung und Weiterentwicklung der Regeln der
WTO – der Fokus für die Bundesregierung liegt dabei insbesondere auf der
Reform und Wiederherstellung der WTO-Streitbeilegung, der Modernisierung des
WTO-Rechts zu marktverzerrenden Industriesubventionen sowie der
Ausrichtung am Pariser Klimaabkommen sowie den Nachhaltigkeitszielen der
Vereinten Nationen.
Die Bundesregierung setzt sich zudem nachdrücklich für den Abschluss der
laufenden Verhandlungen über Freihandelsabkommen der EU, insbesondere
mit Ländern im Indo-Pazifik und in Lateinamerika, ein. Freihandelsabkommen
erleichtern den Marktzugang für deutsche Unternehmen und fördern den
bilateralen Handel. Sie tragen damit zu einer stärkeren Diversifizierung und
Resilienz der Lieferketten bei. Zugleich ist wichtig, dass diese einen Beitrag zur
Erreichung von Nachhaltigkeitszielen leisten.
Die Bundesregierung unterstützt dabei die Europäische Kommission als
Verhandlungsführerin, etwa durch bilaterale Gespräche mit den betreffenden
Regierungen der Verhandlungspartner und im Handelspolitischen Ausschuss der
EU.
23. Wie unterstützt die Bundesregierung den Abschluss eines
Freihandelsabkommens mit Indien und anderen Ländern Asiens wie ASEAN
(Association of Southeast Asian Nations) und deren Mitglieder?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 19 bis 21 verwiesen.
24. Was hat die Bundesregierung unternommen, um den Exportstandort
Deutschland attraktiv zu gestalten und die Bedingungen für den
Auslandsabsatz zu verbessern?
Wie wurde dabei insbesondere der Mittelstand unterstützt?
Die Bundesregierung unterstützt exportorientierte deutsche Unternehmen mit
den Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung (AWF) dabei, ausländische
Märkte zu erschließen und zu sichern. Ein schlagkräftiges
Außenwirtschaftsförderinstrumentarium ist heute wichtiger denn je. Internationale Lieferketten sind
geschwächt und die globalisierte Weltwirtschaftsordnung ist durch den
völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine in einer Zeitenwende
begriffen. Hinzu kommen die Herausforderungen des wachsenden
Fachkräftemangels, hoher Energiekosten und der Transformation hin zu einer sozial-
ökologischen Marktwirtschaft. Daher bleibt die tatkräftige Unterstützung der
exportorientierten deutschen Wirtschaft durch die Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung, durch Branchen- und Marktinformationen, Messebeteiligungen,
Unternehmensreisen, durch die Absicherungsinstrumente der Exportkredit- und
Investitionsgarantien sehr wichtig.
Das bewährte Außenwirtschaftsförderinstrumentarium des Bundes richtet sich
vor allem an den Mittelstand. Das gilt nicht nur für das AHK-Netz, das eine
kostenlose Erstberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anbietet,
und für die GTAI (siehe hierzu bereits die Antwort zu Frage 16), sondern auch
für die Garantieinstrumente des Bundes (Investitionsgarantien und
Exportkreditgarantien), für das Markterschließungsprogramm und die zahlreichen
Exportinitiativen der Bundesregierung, die Messeprogramme des Bundes und die
Beratungsangebote im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika, um nur einige
Instrumente zu nennen.
Das Instrumentarium der Exportkreditgarantien (sogenannte
Hermesdeckungen) wurde zum 1. Juli 2023 insbesondere für den Small Ticket-Bereich um die
Forfaitierungsgarantie erweitert und damit noch besser auf den Mittelstand
ausgerichtet. Small Tickets sind Geschäfte mit einem Auftragswert von bis zu
10 Mio. Euro. Mit der Einführung der Forfaitierungsgarantie ersetzt der Bund
gegenüber exportfinanzierenden Banken etwaige Forderungsausfälle im
Umfang von bis zu 80 Prozent.
Die Bundesregierung unterstützt die deutsche Exportwirtschaft überdies durch
Wirtschaftsdelegationsreisen, durch ihr Engagement für eine ambitionierte EU-
Freihandelsagenda, durch den Abschluss bilateraler Rohstoffpartnerschaften
sowie durch die intensive Wirtschaftsdiplomatie der deutschen
Auslandsvertretungen.
25. Wie sichert die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Exportwirtschaft angesichts zunehmender Belastungen durch
geopolitische Spannungen und gleichzeitig zusätzlichen Anforderungen in den
Bereichen Umwelt und Menschenrechte (Lieferkettengesetz)?
Entscheidend für den Standort Deutschland ist die Frage, wie
Wettbewerbsfähigkeit und Produktivitätssteigerungen im Zuge des Umbaus zu einem
klimaneutralen und digitalen Land erhöht werden können. Deshalb gibt die
Bundesregierung mit einem 10-Punkte-Plan Impulse für die Wirtschaft und
Investitionen:
www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2216780/1ae3b55bae0
9c6cb62b1c225fb619a66/2023-07-29-10-punkte-fuer-den-wirtschaftsstandort-d
eutschland-data.pdf.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
26. Wie sichert die Bundesregierung innerhalb der EU, dass der Freihandel
weiterhin eine Stimme hat und Protektionismus in der EU nicht
zunimmt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
27. Wann wird die bereits im April 2022 von Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck angekündigte „Industriestrategie für Deutschland“
veröffentlicht (
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/habeck-will-industriestrate
gie-fuer-deutschland-17952002.html)?
Die Fragen 27 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Im Koalitionsvertrag wurde die Erarbeitung einer Industriestrategie vereinbart.
In der ersten Jahreshälfte fand dazu eine umfassende Beteiligung von
Stakeholdern aus Verbänden, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und Wissenschaft statt.
Das BMWK arbeitet nun an einem Entwurf der Strategie.
28. Plant die Bundesregierung die Einführung eines Industriestrompreises,
wenn ja, wann soll dieser in Kraft treten, und wenn nein, welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Unternehmen und vor allem
den industriellen Mittelstand aktuell im Hinblick auf Energiekosten zu
entlasten?
Die Beratungen der Bundesregierung über die Einführung eines sogenannten
Industriestrompreises oder möglicher alternativer Maßnahmen sind noch nicht
abgeschlossen. Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, verlässliche
und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Strom- und
Energieversorgung der deutschen Wirtschaft zu setzen.
29. Welche konkreten Gespräche mit welchen Industriebranchen gab es mit
welchem Ergebnis und Aussagen hierzu?
Die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung tauschen sich regelmäßig
mit Industriebranchen oder Vertretern aus Politik und Gesellschaft zu
verschiedenen Themen, unter anderem auch zum Industriestrompreis, aus.
Bundesminister Dr. Robert Habeck hat sich etwa am 22. Mai 2023 mit den
Spitzenvertreterinnen und -vertretern des Bündnisses Zukunft der Industrie über einen
Industriestrompreis in Deutschland ausgetauscht. Zum Bündnis Zukunft der
Industrie gehören 17 Partner aus Gewerkschaften, dem Deutschen
Gewerkschaftsbund, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden, der Deutschen Industrie-
und Handelskammer sowie das BMWK. Es handelte sich um einen offenen
Austausch. Bundesminister Dr. Robert Habeck und Spitzenvertreter des
Bündnisses Zukunft der Industrie haben sich im Anschluss an die Veranstaltung
presseöffentlich geäußert.
30. Welche Industriebranchen sollen in der Industriestrategie bei den
Maßnahmen berücksichtigt werden (bitte konkret auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
31. Welche Rolle soll das „Bündnis Zukunft der Industrie“ bei der
Erarbeitung der angekündigten Industriestrategie und bei ihrer Umsetzung
spielen?
Die Partnerinnen und Partner des „Bündnis Zukunft der Industrie“ aus
Gewerkschaften, dem DGB, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden sowie der
Deutschen Industrie- und Handelskammer waren im Rahmen des
Stakeholderdialogs zu einem der Werkstattgespräche sowie zu zwei Workshops eingeladen,
bei denen die zentralen Handlungsfelder der Industriestrategie diskutiert
wurden. Im Zuge der weiteren Erarbeitung und Umsetzung der Industriestrategie
wird das BMWK mit den Partnerinnen und Partnern des Bündnisses auch
weiter zentrale Maßnahmen diskutieren.
32. Welche Gesetze zur Verbesserung der industriellen Rahmenbedingungen
wurden im von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck Ende 2022
ausgerufenen „Jahr der Industriepolitik“ von Januar 2023 bis heute vom
Bundeskabinett verabschiedet und vom Deutschen Bundestag
abschließend beschlossen (
www.wiwo.de/my/politik/deutschland/industriepoliti
k-ist-ein-jahr-der-industriepolitik-der-richtige-weg/28891976.html)?
Als Gesetze, die zur Verbesserung der industriellen Rahmenbedingungen
beitragen und die in dem angegebenen Zeitraum vom Bundeskabinett
verabschiedet und vom Deutschen Bundestag abschließend beschlossen wurden, sind
insbesondere das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes,
zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer
energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze sowie
das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende zu nennen.
Darüber hinaus hat das Bundeskabinett weitere Gesetzentwürfe, die zur
Verbesserung der industriellen Rahmenbedingungen beitragen, in dem genannten
Zeitraum verabschiedet. Sie befinden sich nun im parlamentarischen Verfahren.
Dazu gehört der Entwurf des Wachstumschancengesetzes, der Entwurf eines
Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des
Energiedienstleistungsgesetzes, der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung, der Entwurf
eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes, das zweite
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und der Entwurf eines
Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Bereits vom Bundestag beschlossen wurde auch das Gesetz zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, welches allgemein dem Fachkräftemangel
(und damit auch in der Industrie) entgegenwirken soll.
Des Weiteren wird auf die am 30. August 2023 vom Bundeskabinett
verabschiedeten Eckpunkte zum Bürokratieentlastungsgesetz verwiesen. Der
Gesetzentwurf soll bis Ende des Jahres erstellt werden.
33. Welche Gesetze zur Erleichterung des heimischen Rohstoffabbaus
(
www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505
b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1)
wurden vom Bundeskabinett verabschiedet und vom Deutschen
Bundestag abschließend beschlossen?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass das Bundesberggesetz in dieser
Legislaturperiode modernisiert werden soll – dieses wird erarbeitet. Darüber hinaus
unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag Europäischen Kommission für
einen Critical Raw Material Act (CRMA), der u. a. Maßnahmen zur Stärkung
der heimischen Rohstoffgewinnung enthält.
34. Wie hoch beziffert das BMWK den Produktionswert (Wertschöpfung)
der Schlüsseltechnologie Verbrennungsmotor, die gänzlich aus
Deutschland und Europa nach China, in die USA oder in Schwellenländer
abwandert?
Hierzu liegen dem BMWK keine Informationen vor.
Es ist aber wichtig zu betonen, dass die Transformation in der
Automobilindustrie hin zu E-Mobilität, Batteriezellfertigung, autonomes Fahren, Software-
definierte Fahrzeuge im vollen Gange ist, aber natürlich massive Investitionen
erfordert. Das Ziel muss es daher sein, dass sich die deutsche Automobilindustrie
mit attraktiven Angeboten, die auf den Märkten gefragt sind, im internationalen
Wettbewerb auch weiterhin erfolgreich behauptet. Um die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hersteller zu stärken, wird die Bundesregierung die
Rahmenbedingungen für Innovationen, Investitionen und Produktion weiter
verbessern, damit Deutschland auch künftig ein starker Automobilstandort bleibt.
Zweifellos stellen dabei der Inflation Reduction Act der USA und die staatliche
Förderung in China den europäischen Standort vor Herausforderungen. Mit
dem Green Deal Industrial Plan arbeitet die EU an einer Antwort für einen
attraktiven europäischen Industriestandort und eine erfolgreiche Transformation
der Industrie. Davon wird auch die Automobilindustrie profitieren.
35. Wie weit ist die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP angekündigte Bündelung der bestehenden
Kooperations- und Dialogformate im Bereich Automobilwirtschaft in einer
ressortübergreifenden Strategieplattform „Transformation
Automobilwirtschaft“, um das Ziel der Klimaneutralität, die Wertschöpfung sowie
Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern, umgesetzt oder konkretisiert?
Das 1. Spitzengespräch der Strategieplattform Transformation der Automobil-
und Mobilitätswirtschaft (STAM) hat am 10. Januar 2023 stattgefunden. Die
Pressemitteilung ist unter folgenden Link abrufbar:
www.bundesregierung.de/b
reg-de/aktuelles/1-spitzengespraech-der-strategieplattform-transformation-der-a
utomobil-und-mobilitaetswirtschaft-stam-am-10-januar-2023-2157104.
a) Welche Beteiligten sollen wie eingebunden werden?
Der jeweilige Teilnehmerkreis der STAM richtet sich dabei nach den Themen.
Am ersten Spitzengespräch nahmen Mitglieder der Bundesregierung, Akteure
der Automobil- und Mobilitätswirtschaft, Arbeitnehmervertretungen, die
Wissenschaft, Vertreter von Ländern und Gemeinden sowie von Verbänden und
Organisationen teil. Neben Bundeskanzler Olaf Scholz nahmen die
Bundesminister Habeck (Wirtschaft), Lindner (Finanzen), Heil (Arbeit), Wissing
(Verkehr) sowie Bundesministerin Lemke (Umwelt) teil.
b) Wie ist das Verhältnis der geplanten Strategieplattform zu dem
Expertenkreis Transformation der Automobilwirtschaft (ETA), der vom
BMWK am 28. Juni 2022 eingerichtet wurde?
Der Expertenkreis Transformation der Automobilwirtschaft (ETA) berichtet im
Rahmen der STAM zu seinen erarbeiteten Ergebnissen und
Handlungsempfehlungen.
c) Gibt es weitere Maßnahmen speziell für die Automobilwirtschaft, die
diese Bundesregierung gestartet hat oder noch in dieser
Legislaturperiode plant?
Ziel der STAM ist die Bündelung der der bestehenden Kooperations- und
Dialogformate im Bereich Automobilwirtschaft. Neben dem ETA wurde beim
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) der „Expertenbeirat
Klimaschutz in der Mobilität (EKM)“ eingerichtet. Der EKM berichtet
ebenfalls im Rahmen der STAM zu seinen erarbeiteten Ergebnissen und
Handlungsempfehlungen. Weitere Formate sind nicht geplant.
d) Welche Programme gibt es zur Unterstützung der Transformation der
Automobilwirtschaft?
Folgende Programme zur Unterstützung der Transformation der
Automobilwirtschaft gibt es:
• Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
• Zukunftsfonds Automobilindustrie
• Forschungsprogramm Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien (NFST)
• Umweltbonus
• Förderung des Aufbaus von Batteriezellenfertigungen „IPCEI“
• Förderrichtlinien Ökosystem Batteriezellfertigung
• Forschungsförderung „Elektro-Mobil“
• Förderrichtlinie Klimafreundliche Nutzfahrzeuge und dazugehörige Tank-
und Ladeinfrastruktur (KsNI-RiL)
• Förderrichtlinie Aufbau von Weiterbildungsverbünden zur Transformation
der Fahrzeugindustrie.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Förderprogramme, die branchenübergreifend
ausgerichtet sind und von denen die Automobilwirtschaft ebenfalls profitiert.
e) Wie viele Mittel stehen in dieser Legislaturperiode zur Verfügung?
In dieser Legislaturperiode (2021 bis 2025) stehen über 13 Mrd. Euro zur
Verfügung.
36. Wie ist der Umsetzungsstand des Vorhabens „Transformation der
Automobilwirtschaft“ in den Teilbereichen:
a) Dekarbonisierung der Automobilen Wertschöpfungsketten,
Der Expertenkreis „Transformation der Automobilwirtschaft“ (ETA) hat
„Dekarbonisierung der Automobilen Wertschöpfungsketten“ als ein
Schwerpunktthema der Transformation der Automobilwirtschaft benannt, das in den
nächsten Monaten bearbeitet werden soll. Sobald Ergebnisse zu diesem
Schwerpunktthema vorliegen werden diese auf der Internetseite des ETA
veröffentlicht:
https://expertenkreis-automobilwirtschaft.de/.
b) Smart Car: Software, Digitalisierung, Automatisierung,
Der Expertenkreis „Transformation der Automobilwirtschaft“ (ETA) hat
„Smart Car: Software, Digitalisierung, Automatisierung“ als ein
Schwerpunktthema der Transformation der Automobilwirtschaft benannt, das in den
nächsten Monaten bearbeitet werden soll. Der ETA hat auf seiner Internetseite
(
https://expertenkreis-automobilwirtschaft.de/) bereits die folgenden Papiere
veröffentlicht:
• „Kurzpapier: Potenziale der Datenstrategie für die Transformation der
Automobilwirtschaft nutzen“
• „Kurzpapier: Potenziale zur Zusammenarbeit im Bereich der Automotive-
Softwareentwicklung“
• „Auswertung des Call For Evidence: Zukunft des Automatisierten und
Vernetzten Fahrens“
• „Kurzpapier: Open-Source-Softwareentwicklung in der
Automobilwirtschaft“.
Sobald weitere Ergebnisse zu diesem Schwerpunktthema vorliegen, werden
diese auf der Internetseite des ETA veröffentlicht:
https://expertenkreis-automo
bilwirtschaft.de/.
c) Resilienz der automobilen Wertschöpfungs- und Liefernetzwerke,
Der Expertenkreis „Transformation der Automobilwirtschaft“ (ETA) hat
„Resilienz der automobilen Wertschöpfungs- und Liefernetzwerke“ als ein
Schwerpunktthema der Transformation der Automobilwirtschaft benannt, das in den
nächsten Monaten bearbeitet werden soll. Der ETA hat auf seiner Internetseite
(
https://expertenkreis-automobilwirtschaft.de/) bereits das folgende Papier
veröffentlicht:
• „Kurzpapier: Erste Handlungsfelder zur Stärkung der Resilienz automobiler
Liefernetzwerke“.
Sobald weitere Ergebnisse zu diesem Schwerpunktthema vorliegen, werden
diese auf der Internetseite des ETA veröffentlicht:
https://expertenkreis-automo
bilwirtschaft.de/.
d) Beschäftigung, Weiterbildung und Qualifizierung, Strukturpolitische
Aspekte,
Der Expertenkreis „Transformation der Automobilwirtschaft“ (ETA) hat
„Beschäftigung, Weiterbildung und Qualifizierung, Strukturpolitische Aspekte“ als
ein Schwerpunktthema der Transformation der Automobilwirtschaft benannt,
das in den nächsten Monaten bearbeitet werden soll. Der ETA hat auf seiner
Internetseite (
https://expertenkreis-automobilwirtschaft.de/) bereits das
folgendes Papier veröffentlicht:
• „Diagnosepapier: Beschäftigungseffekte und Qualifizierungsbedarfe in der
Automobilwirtschaft“.
Sobald weitere Ergebnisse zu diesem Schwerpunktthema vorliegen, werden
diese auf der Internetseite des ETA veröffentlicht:
https://expertenkreis-automo
bilwirtschaft.de/.
e) Normung & Standardisierung?
Der Expertenkreises „Transformation der Automobilwirtschaft“ (ETA) hat
„Normung & Standardisierung“ als ein Schwerpunktthema der Transformation
der Automobilwirtschaft benannt, das in den nächsten Monaten bearbeitet
werden soll. Sobald Ergebnisse zu diesem Schwerpunktthema vorliegen, werden
diese auf der Internetseite des ETA veröffentlicht:
https://expertenkreis-automo
bilwirtschaft.de/.
37. Wie konkret soll das Ziel des Koalitionsvertrages von mindestens
15 Millionen vollelektrischen Pkw auf der Straße bis 2030 vor dem
Hintergrund des Einbruchs der E-Förderung und der Einschränkung des
Umweltbonus erreicht werden (bitte Maßnahmen und Umsetzungszeiträume
nennen)?
Um das Ziel des Koalitionsvertrages, bis 2030 mindestens 15 Millionen
Elektro-Pkw auf die Straße zu bringen, zu unterstützen, hat die Bundesregierung
verschiedene Fördermaßnahmen beschlossen, unter anderem im
Klimaschutzprogramm 2030. Dazu gehören Kaufprämien, Steuervergünstigungen und
umfangreiche Fördermittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Zu den Kaufprämien zählt unter anderem der sogenannte Umweltbonus.
Privatpersonen können die Förderung über den Umweltbonus für reine
Batterieelektrofahrzeuge (BEV) in Anspruch nehmen. Der Bundesanteil an der Förderung
wird zwar ab dem 1. Januar 2024 von 4 500 Euro auf 3 000 Euro reduziert, ist
aber immer noch ein wesentlicher Beitrag, um den Kaufpreis von reinen
Batterieelektrofahrzeugen deutlich zu senken und deren Marktdurchdringung zu
unterstützen.
Der Umweltbonus ist jedoch nur eines von mehreren Instrumenten zur
Förderung der Elektromobilität. Dazu gehören der Ausbau der Ladeinfrastruktur und
die Verschärfung der Flottenemissionsgrenzwerte hin zu emissionsfreien
Fahrzeugen bis 2035. Den Ausbau der Ladeinfrastruktur treibt die Bundesregierung
mit den Maßnahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur II konsequent voran.
Neben einem ausreichenden Angebot an Lademöglichkeiten müssen
Elektrofahrzeuge finanziell attraktiver und in einem Massenmarkt verfügbar werden.
Hierfür ist zum einen der Gebrauchtwagenmarkt von Bedeutung. Ab 2024 ist
damit zu rechnen, dass durch Leasingrückläufer ein größeres Angebot an
gebrauchten Elektrofahrzeugen auf den Markt kommt.
Zum anderen sind auch die Automobilhersteller gefordert, attraktive Angebote
für die Kundinnen und Kunden zu machen.
Im Übrigen wird das elektrische Fahren von den Kundinnen und Kunden sehr
gut angenommen: Im ersten Halbjahr 2023 wurde bei den Neuzulassungen von
reinen Batterieelektrofahrzeugen (BEV) ein neuer Rekordwert im Vergleich zu
den Vorjahren erreicht: Insgesamt wurden über 220 000 BEV neu zugelassen.
Dies entspricht einer Steigerung von 30 Prozent gegenüber dem
Vorjahreszeitraum (167 000 BEV). Der Anteil reiner Batterieelektrofahrzeugen an den
Neuzulassungen in Deutschland hat im August 2023 den zweithöchsten jemals in
einem Monat gemessenen Wert erreicht. 86 649 BEV kamen in diesem Monat
neu auf die Straße. Damit waren knapp 32 Prozent aller neu zugelassenen Pkw
rein elektrisch unterwegs. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr und
der zweithöchste Anteil, der jemals in einem Monat erreicht wurde.
38. Welche Maßnahmen sind geplant, um das von der Bundesregierung
vorgegebene Ziel von 1 Million Ladepunkten bis 2030 noch erreichen zu
können, wenn nach gegenwärtigen Hochrechnungen der Ausbau in etwa
vervierfacht werden müsste?
Der Masterplan Ladeinfrastruktur II, den das Bundeskabinett am 19. Oktober
2022 beschlossen hat, bildet die Gesamtstrategie der Bundesregierung für den
Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen
Ladeinfrastruktur. Wesentliche Maßnahmenpakete wurden zwischenzeitlich
bereits umgesetzt. Das Ziel der Bundesregierung ist eine möglichst zeitnahe
Umsetzung der im Masterplan Ladeinfrastruktur II enthaltenen Maßnahmen.
39. Wie ist vor diesem Hintergrund der Stand der Umsetzung beim sog.
Masterplan Ladeinfrastruktur II (bitte anhand der Benennung der 68
Einzelmaßnahmen)?
Folgende Maßnahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur II wurden bereits
umgesetzt:
Maßnahme 1: Interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa)
Maßnahme 2: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL)
Maßnahme 6: Monitoring-Konzept
Maßnahme 9: Transparenz über alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte
Maßnahme 10: Meldung nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte
Maßnahme 11: Nutzung anonymisierter Maut-Daten für Bedarfsermittlung
Lkw-Ladeinfrastruktur
Maßnahme 12: Konzept für finanzielle Unterstützung
Maßnahme 15: Eigenverbrauch erneuerbaren Stroms
Maßnahme 26: Digitales Schulungsinstrument LadeLernTOOL
Maßnahme 39: Barrierefreier Zugang zur Ladeinfrastruktur
Maßnahme 42: Elektromobilität in der Netzplanung berücksichtigen und
Kommunikationsprozesse vertiefen
Maßnahme 43: Vorausschauenden Stromnetzausbau ermöglichen
Maßnahme 59: Use Cases und User Journey für E-Lkw
Die weiteren Maßnahmen befinden sich aktuell in Umsetzung. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
40. Wann genau ist nach der Förderrichtlinie und den ersten
Vergabeausschreibungen nun mit einem Gesetzentwurf zu Klimaschutzverträgen
(Carbon Contracts for Difference (CCfD)) zu rechnen (bitte Zeitpunkt
nennen)?
Die Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der
Industrie durch Klimaschutzverträge (Förderrichtlinie Klimaschutzverträge –
FRL KSV) ist die einschlägige Rechtsgrundlage. Das vorbereitende Verfahren
endete mit Ablauf des 7. August 2023. Die Durchführung des nachfolgenden
(ersten) Gebotsverfahrens soll möglichst noch im Jahr 2023 erfolgen; dies steht
jedoch noch unter dem Vorbehalt, dass die Europäische Kommission dieses
genehmigt und die zuwendungsrechtliche Prüfung durchlaufen wird.
41. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr einer Verlagerung von
Produktion und CO2-Emissionen aus Deutschland in Drittstaaten (Carbon
Leakage) ein?
a) Wie viele Arbeitsplätze in Deutschland sind dadurch gefährdet?
b) Welche Wertschöpfungsketten sind betroffen und ggf. gefährdet?
c) Welche Maßnahmen sollen Carbon Leakage und den Verlust von
Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in Deutschland verhindern?
d) Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der beschlossenen
und geplanten Maßnahmen ein?
e) Welche Maßnahmen gibt es, um speziell Kostennachteile deutscher
Exporteure auszuschließen, und wie wirksam sind diese?
Die Fragen 41 bis 41e werden gemeinsam beantwortet.
In Deutschland unterliegt ein Großteil der Industrieemissionen seit dem Jahr
2005 dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Die Brennstoffemissionen
der deutschen Industrie, die nicht unter den EU-ETS fallen, sind dagegen seit
dem Jahr 2021 Teil des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) nach dem
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). In beiden
Emissionshandelssystemen, dem EU-ETS und dem nEHS, existieren umfangreiche Maßnahmen, mit
denen die ansonsten bestehenden Carbon Leakage-Risiken angemessen
adressiert werden. Deutsche Unternehmen mit Industrieanlagen im EU-ETS erhalten
derzeit eine freie Zuteilung von Emissionszertifikaten. Unternehmen, deren
Industrieanlagen unter den nEHS fallen, können für die bepreisten
Brennstoffmengen im Rahmen der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) eine
anteilige Rückerstattung der CO2-Kosten beantragen. Unternehmen aus Sektoren
mit besonders stromintensiven Herstellungsprozessen können zudem innerhalb
der Strompreiskompensation (SPK) einen Antrag zur nachträglichen Erstattung
für ihre sogenannten indirekten CO2-Kosten, die aus dem Bezug von durch den
EU-ETS teurerem Strom entstehen, stellen.
Im EU-ETS soll das derzeitige System zur Vermeidung von Carbon Leakage
durch den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ersetzt werden. Im
Anwendungsbereich des CBAM befinden sich zum Start des Systems neben dem
Stromsektor allerdings nur Grundstoffe sowie einige Vorprodukte und
weiterverarbeitete Produkte aus den Industriesektoren Stahl, Aluminium,
Düngemittel, Zement und Wasserstoff. Der CBAM umfasst zu Beginn zudem nur die
direkten Emissionen und nicht die Emissionen aus dem Strombezug. Der CBAM
beginnt am 1. Oktober 2023 mit einer Berichtsphase. Ab dem 1. Januar 2026
ersetzt er dann schrittweise die freie Zuteilung in denen von ihm umfassten
Sektoren.
In welchen Industriesektoren ein Risiko im internationalen Wettbewerb
entstehen kann wird sowohl im EU-ETS als auch im nEHS über die Liste
beihilfefähiger Sektoren des EU-ETS bestimmt. Zentrale Bewertungskriterien zur
Bestimmung dieses Risikos und zu der Festlegung dieser Liste sind dabei die
Energie- und Handelsintensitäten der jeweiligen von der CO2-Bepreisung
betroffenen Industriesektoren. Sowohl im EU-ETS als auch im nEHS besteht
zudem die Möglichkeit für Wirtschaftssektoren, die nicht auf der Liste stehen,
nachträglich auf diese aufgenommen zu werden, sofern der jeweilige Sektor ein
Carbon-Leakage-Risiko anhand von quantitativen oder qualitativen
Wettbewerbsindikatoren nachweisen kann. Die Maßnahmen zum Schutz vor Carbon-
Leakage in Deutschland werden dabei laufend durch die Bundesregierung und
die EU-Kommission auf ihre Wirksamkeit überprüft.
42. Welche Verpflichtungen kommen auf deutsche Unternehmen ab 1.
Oktober 2023 durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der
EU zu?
a) Wie viele Unternehmen sind betroffen, mit wie vielen Beschäftigten?
b) Wie hoch sind die Kosten der Berichtspflichten, die die betroffenen
Unternehmen ab Oktober 2023 erfüllen müssen?
c) Wie werden sich diese im Zeitverlauf entwickeln?
Die Fragen 42a bis 42c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet:
Derzeit bereitet die EU-Kommission den EU-weit einheitlichen Vollzug des
CBAM durch die Mitgliedstaaten vor. Die Bundesregierung beteiligt sich
intensiv an diesen Vorbereitungsarbeiten. Die Anzahl der Unternehmen, die am
CO2-Grenzausgleichsmechanismus teilnehmen werden, hängt stark davon ab,
inwieweit die Unternehmen die Importaktivitäten und das Anmeldeverfahren
zukünftig ausgestalten werden. Über die Anzahl der im EU-Ausland insgesamt
tätigen Unternehmen und deren Beschäftigtenzahlen hat die EU-Kommission
keine Daten erhoben. Der Bundesregierung liegen hierzu auch keine weiteren
Informationen vor.
Die Bundesregierung wird den Vollzug effizient und unbürokratisch aufbauen.
Um den betroffenen Unternehmen einen schrittweisen Einstieg in dieses neue
Instrument zu ermöglichen, ist eine Übergangsphase vorgesehen, in der die
Unternehmen nur Angaben zur CO2-Intensität der jeweiligen Produktgruppen
liefern, aber noch keine CBAM-Zertifikate erwerben müssen. Perspektivisch wird
der CBAM in den betroffenen Wirtschaftssektoren das bisherige System der
kostenlosen Zuteilung ersetzen. Damit kommt es insgesamt zu einer
Verlagerung von Berichtspflichten von den Herstellern in der EU, die am
Emissionshandel teilnehmen, auf die Unternehmen, die dem CBAM unterliegen. Auch
prüft die Bundesregierung kontinuierlich bestehende Berichtspflichten und
prüft, wo Vereinfachungen möglich sind.
d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Unternehmen
bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen zu unterstützen?
Der Zoll hat am 21. Juni 2023 erste Informationen zum CBAM veröffentlicht
(
www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2023/az
r_vub_co2_grenzausgleichssystem_1.html). Die EU-Kommission plant
mehrere Webinare, in denen sowohl allgemeine Informationen, als auch
Informationen zu den Berichtspflichten einzelner Sektoren gegeben werden sollen.
Darüber hinaus hat die EU-Kommission sogenannte Guidance Documents
veröffentlicht, die unter
https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-
mechanism_en#legislative-documents einsehbar sind.
43. Wie ist der Umsetzungsstand bei der von Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck angekündigten Rohstoffagentur, „damit man nicht nur
die Fabriken hat, sondern auch die Rohstoffe ins Land bekommt“ (www.
faz.net/aktuell/wirtschaft/habeck-will-industriestrategie-fuer-deutschlan
d-17952002.html)?
Wie soll sich diese geplante Rohstoffagentur von der Deutschen
Rohstoffagentur unterscheiden?
In Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stiegen die Preise
vieler Rohstoffe zwischenzeitlich um ein Vielfaches an, mit entsprechend
negativen Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft, die im Hinblick auf die
Rohstoffversorgung überwiegend von Importen abhängig ist. Erste Ankündigungen
von Bundesminister Dr. Robert Habeck zu notwendigen Maßnahmen zur
Sicherung der Rohstoffversorgung in Reaktion auf den Angriffskrieg wurden
inzwischen konkretisiert. Dazu wurden entsprechende Eckpunkte erarbeitet und
Anfang des Jahres veröffentlicht (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/
eckpunktepapier-nachhaltige-und-resiliente-rohstoffversorgung.html). Darüber
hinaus unterstützt die Bundesregierung den von der Europäischen Kommission
vorgeschlagenen Critical Raw Material Act (CRMA) um die
Rohstoffversorgung auf der europäischen Ebene zu sichern.
44. Wie ist der Umsetzungsstand bei dem von Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck angekündigtem Rohstofffonds (Quelle: BMWK –
Eckpunktepapier: Wege zu einer nachhaltigen und resilienten
Rohstoffversorgung;
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapie
r-nachhaltige-und-resiliente-rohstoffversorgung.html)?
Wie viele Mittel sollen für den Fonds bereitgestellt werden?
Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Kooperation zur
nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen mit Italien und Frankreich
(BMWK – Nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen:
Wirtschaftsminister aus Deutschland, Frankreich und Italien vereinbaren enge
Kooperation;
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/06/
20230626-nachhaltige-versorgung-kritische-rohstoffe-deutschland-frankr
eich-italien-kooperation.html)?
Die Arbeiten an der Ausgestaltung eines Rohstofffonds finden derzeit statt. Die
Bundesregierung strebt bei der Ausgestaltung eine enge Kooperation mit den
europäischen Partnern und eine enge Verzahnung mit dem von der
Europäischen Kommission vorgeschlagenen Critical Raw Material Acts (CRMA) an,
der derzeit noch auf europäischer Ebene verhandelt wird. Der Bundeshaushalt
2024 wird derzeit erst im Bundestag beraten. Ziel ist es, mit geeigneten
Instrumenten etwaige Rohstoffabhängigkeiten zu reduzieren.
45. Wie hat sich die Zahl der mittelständischen Unternehmen,
Handwerksbetriebe sowie freiberuflich Tätigen in Deutschland seit Ende 2021
entwickelt?
Wie entwickelt sich die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich, und
wie entwicket sich die Zahl der Auszubildenden?
Laut Umsatzsteuerstatistik existierten im Jahresdurchschnitt 2021 3 007 806
KMU in Deutschland. Da nicht alle Unternehmen umsatzsteuerpflichtig sind
oder eine Voranmeldung zur Umsatzsteuer abgeben müssen, ergibt sich aus der
Unternehmensstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes ein Wert von
knapp 3,2 Millionen KMU im Jahr 2021. Zahlen für 2022 und 2023 liegen
noch nicht vor.
Angaben zur Anzahl der Handwerksbetriebe veröffentlicht der Zentralverband
des Deutschen Handwerks (ZDH). Zum 30. Juni 2023 existierten 1 031 146
Handwerksbetriebe in Deutschland. Das ist ein Anstieg im Vergleich zu Ende
2021 von 0,3 Prozent.
Entwicklung der Betriebsbestände im Handwerk.
Jahr Ende 2021 Ende 2022 30. Juni 2023
Betriebe 1.028.138 1.032.374 1.031.146
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks:
www.zdh-statistik.de/application/index.php?mI
D=3&cID=897 abgerufen am 06. September 2023
Angaben zu Selbstständigen in den Freien Berufen veröffentlicht das Institut
für Freie Berufe Nürnberg (IFB). Anfang 2021 gab es 1 459 000 Selbstständige
in den Freien Berufen. Vorläufige Berechnungen gehen von 1 471 000
Selbstständigen zum Stichtag 1. Januar 2022 aus. Endgültige Zahlen für 2022 und
2023 liegen noch nicht vor.
Die Entwicklung des Unternehmensbestands ab 2021 sollte sich nach
Einschätzung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn positiv entwickelt
haben. Einen Anhaltspunkt dafür liefert die Existenzgründungsstatistik des IfM
Bonn bzw. die Gewerbeanzeigenstatistik, da hier Gründungen und
Schließungen erhoben werden (siehe die nachfolgende Tabelle). Der Saldo aus
Gründungen und Schließungen ist im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 positiv, d. h. aus
statistischer Sicht ist der Unternehmensbestand und damit auch der Bestand der
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Gewerbe angewachsen. Das gilt
auch für den Bestand bzw. die Gründungen/Schließungen von Betrieben einer
Hauptniederlassung und Übergaben/Übernahmen im ersten Halbjahr 2023. Es
handelt sich um Jahreswerte.
Struktur der Existenzgründungen, Liquidationen und deren Saldo im
gewerblichen Bereich.
Jahr Betriebe einer
Hauptniederlassung
Echte Kleingewerbe Übernahmen/
Übergaben
Gewerbe insgesamt
Gründungen
2020 84.897 122.168 28.286 235.351
2021 93.103 118.778 27.687 239.568
Jahr Betriebe einer
Hauptniederlassung
Echte Kleingewerbe Übernahmen/
Übergaben
Gewerbe insgesamt
2022 83.987 124.640 30.260 238.887
1. Halbjahr
2023
46.412 x 16.691 x
Schließungen
2020 58.847 144.896 21.200 224.943
2021 58.670 136.893 20.809 216.372
2022 61.355 148.591 22.846 232.792
1. Halbjahr
2023
34.351 x 12.470 x
Saldo
2020 26.050 - 22.728 7.086 10.408
2021 34.433 - 18.114 6.878 23.197
2022 22.632 - 23.951 7.414 6.095
1. Halbjahr
2023
12.061 x 4.221 x
x = Nach Destatis keine verlässlichen Angaben für 2023 verfügbar.
Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes). Ohne Freie
Berufe.
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Auszubildenden in Betrieben der Gewerblichen
Wirtschaft und der Freien Berufe (dies umfasst alle Wirtschaftszweige ohne
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung, Private
Haushalte und Exterritoriale Organisationen und Körperschaften, d. h. berücksichtigt
sind die Abschnitte A-N und P-S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, WZ
2008) mit weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können
nachfolgender Tabelle entnommen werden. Angaben liegen mit einer Wartezeit
von sechs Monaten vor.
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Auszubildende in den
Wirtschaftsabschnitten A bis N und P bis S der WZ 2008 in Betrieben mit
weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Zeitreihe 30. Juni
der Jahre 2021 und 2022
Stichtag Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
darunter:
Auszubildende
Juni 2021 21.536.735 915.381
Juni 2022 21.886.865 886.412
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
46. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die größten
Herausforderungen für den Mittelstand (bitte mittelständische Unternehmen, Handwerk,
freie Berufe einzeln aufführen)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2021 beschlossen oder
plant sie bis 2025, um den Mittelstand bei der Bewältigung dieser
Herausforderungen zu unterstützen?
Große strukturelle Herausforderungen für den gesamten Mittelstand sind aus
Sicht der Bundesregierung die doppelte Transformation in Richtung
Klimaneutralität (neben Herausforderungen durch Fragen der Energieversorgung und -
sicherheit) und Digitalisierung, die Bürokratiebelastung sowie der
Fachkräftemangel. Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels hat die Bundesregierung
2022 eine neue branchenübergreifende Fachkräftestrategie verabschiedet.
Zentrale Handlungsfelder sind die bessere Nutzung vorhandener Arbeitspotenziale,
die Stärkung von Aus- und Fortbildung und die Einwanderung ausländischer
Fachkräfte. Letzteres wurde mit dem im August verkündeten Paket aus Gesetz
und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung konkret
unterlegt.
Zur Unterstützung des Mittelstands bei der Digitalisierung wird auf die
Antwort zu Frage 67 verwiesen. Zur Unterstützung des Mittelstands hin zu
Klimaneutralität und Nachhaltigkeit wird auf die Antwort zu Frage 49 verwiesen.
Zum Stand der Arbeiten zur Bürokratieentlastung wird auf die Antworten zu
den Fragen 63 und 70 verwiesen.
47. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Nachfolge im
Mittelstand eine besondere Herausforderung ist?
Wie viele Unternehmen oder Handwerksbetriebe haben seit 2021
mangels Nachfolge aufgegeben?
Was tut die Bundesregierung, um die Nachfolge bei bestehenden
Unternehmen und Betrieben zu erleichtern?
Wie fördert sie generell Unternehmertum und Selbstständigkeit?
In der Tat stellt das Thema Unternehmensnachfolge für viele mittelständische
Unternehmen in Deutschland eine Herausforderung dar. Die KfW schätzt in
ihrem Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2022 von März 2023, dass etwa 46 000
mittelständische Unternehmen ihren Wunsch nach einer kurzfristigen
Nachfolgeregelung bis Ende 2023 nicht mehr werden umsetzen können, zumindest
nicht zum geplanten Zeitpunkt. Daher unterstützt die Bundesregierung das
Zustandekommen erfolgreicher Unternehmensnachfolgen mit zahlreichen
Maßnahmen und Angeboten. Hierzu zählt z. B. die gemeinsam von KfW und
BMWK betriebene Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change.org, bei der es
sich um die größte Nachfolgebörse Deutschlands und ein kostenfreies
bundesweites Vermittlungsangebot handelt. Die Börse wird von den Partnern DIHK,
ZDH, DSGV und BVR, deren Mitglieder Regionalpartner von nexxt-change
sind, unterstützt. Darüber hinaus stehen Nachfolgegründenden auch die
Unterstützungsangebote der Bundesregierung für Existenzgründungen im
Allgemeinen zur Verfügung, wie z. B. das BMWK-Existenzgründungsportal (
www.exist
enzgruender.de) als zentrale Informationsplattform, auf der auch individuelle
Beratung über das Expertenforum oder durch die Hotline der Finanzierungs-
und Förderberatung des BMWK angeboten wird. Die 2018 gemeinsam von
KfW und BMWK initiierte Gründerplattform bietet zudem insbesondere in der
Vorgründungsphase digitale Unterstützung, beispielsweise bei der Entwicklung
einer Geschäftsidee und der Erstellung eines Businessplans. Auch die
zinsverbilligten ERP-/KfW-Kreditangebote sind für alle Existenzgründungen offen,
also auch für Nachfolgegründungen, und die Bürgschaftsbanken unterstützen
ebenfalls bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen und bieten
Sicherheiten in Form von Bürgschaften. Der am 16. August 2023 vom
Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 ermöglicht
es kleinen und mittleren Unternehmen im Jahr 2024 zinsgünstige
Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 11 Mrd. Euro zu
erhalten; das sind 12 Prozent mehr als im Vorjahr. Hiervon profitieren auch
Nachfolgegründerinnen und -gründer.
Da Frauen seltener als Männer ein eigenes Unternehmen gründen, ist die
Bundesregierung bestrebt, die Rahmenbedingungen für Gründungen und damit
auch Unternehmensnachfolgen durch Frauen zu erhöhen. Hierzu wurde unter
anderem im Mai 2023 der gemeinsame Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen
für den Mittelstand“ gestartet (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/mehr-unt
ernehmerinnen-fuer-den-mittelstand.html).
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
fördert zudem derzeit das Pilotprojekt „Frau-Handwerk-Nachfolge“ der
bundesweiten gründerinnenagentur (bga). In dem Projekt werden zukunftsweisende
Handlungsansätze ermittelt, um mehr Frauen für Führungspositionen und
insbesondere für eine Betriebsnachfolge im Handwerk zu gewinnen. Dazu wird
unter anderem ein bundesweiter Ideenwettbewerb durchgeführt, der sich an
regionale Handwerkskammern richtet.
48. Da im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP angekündigt wurde, die Beteiligungsmöglichkeiten von kleinen
und mittleren Betrieben an Vergabeverfahren zu stärken und die
Beantragung von Förderprogrammen und Investitionszuschüssen für kleine und
mittlere Unternehmen und Selbstständige deutlich zu erleichtern, welche
Maßnahmen wurden dazu bislang getroffen oder sind noch in dieser
Legislaturperiode geplant?
Die Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren
Betrieben an Vergabeverfahren soll in der in dieser Legislaturperiode geplanten
Reform des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) erfolgen.
Die Bundesregierung entwickelt mit dem Projekt „Digitale Förderplattform“
eine zentrale Förder-Infrastruktur für Förderungen von Bund, Ländern und
Kommunen. Ziel ist es, die vielschichtige Förderlandschaft auf einem zentralen
Portal zu bündeln, zu vereinfachen und zu standardisieren. Förderinteressierte
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen relevante Förderungen einfach
finden und abwickeln können – nutzungsfreundlich, schnell und volldigital.
Durch Abschaffung des Schriftformerfordernisses Mitte des Jahres (Änderung
der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung) können
Interessenten papierlos und damit vollständig digital auf den bereits aktiven
Förderportalen insbesondere im elektronischen Antragsystem (EASY) der Profi-
Familie, Anträge stellen. Dies vereinfacht und beschleunigt die Antragstellung jetzt
schon.
49. Welche Ergebnisse sind konkret und nachweisbar aus dem Aktionsplan
„Mittelstand Klimaschutz und Transformation“ bisher erzielt worden
Der Aktionsplan ist im Rahmen des Dialog- und Arbeitsprozesses „Mittelstand,
Klimaschutz und Transformation“ mit über 50 Wirtschafts- und
Mittelstandsverbänden erarbeitet und im Dezember 2022 veröffentlicht worden. Das
BMWK arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der in dem
Aktionsplan angekündigten Maßnahmen. Die Umsetzung wird mit regelmäßigen
Veranstaltungen des Dialog- und Arbeitsprozesses begleitet, zuletzt im Juli 2023.
Ein Abschlussbericht zur Umsetzung des Aktionsplanes ist für Frühjahr 2025
geplant. Bisher sind unter anderem folgende Ergebnisse erzielt worden:
a) bei Energiepreisen,
Der Aktionsplan adressiert die Doppelherausforderung aus der durch den
russischen Angriffskrieg kurzfristig ausgelösten Energiekrise und der
Notwendigkeit dauerhaft wettbewerbsfähiger Strompreise für den Mittelstand. Mit den
inzwischen eingeführten Strom- und Gaspreisbremsen, den Härtefallhilfen und
der Diversifizierung der Energiebezugsquellen ist es gelungen, kurzfristig die
Energiepreise auch für mittelständische Unternehmen zu stabilisieren.
Nachdem die Bundesregierung 2022 die gesetzlichen Grundlagen für einen
massiven Ausbau Erneuerbarer Energien geschaffen hat, um mittel- und
langfristig wettbewerbsfähige Strompreise zu sichern, wurden mit dem Solarpaket
im August 2023 weitere Maßnahmen zur Beschleunigung des Fotovoltaik-
Ausbaus beschlossen. Zum Industriestrompreis wird auf die Antwort zu Frage 28
verwiesen.
b) bei Dekarbonisierung,
Um einen schnellen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen, hat die
Bundesregierung im Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen
Wasserstoffstrategie (NWS 2023) beschlossen und damit die Strategie aus dem Jahr 2020
weiterentwickelt. Derzeit wird eine Importstrategie für Wasserstoff und dessen
Derivate erarbeitet.
Durch die mit dem Wachstumschancengesetz im August 2023 beschlossene
Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft werden die
Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere
und klimafreundliche Technologien verbessert. Es ist vorgesehen, 15 Prozent
der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als
direkte finanzielle Unterstützung zu bezuschussen.
Im Mai 2023 wurde in die „Bundesförderung für Energie- und
Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ ein eigenes Modul für kleine Unternehmen eingeführt:
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent der Investitionskosten für den
Austausch einer fossil- durch eine strombetriebene industrielle oder gewerbliche
Anlage. Zudem wurden die Förderquoten für kleine Unternehmen auch in den
anderen EEW-Modulen um 10 Prozentpunkte angehoben.
Zur Einführung von Klimaschutzverträgen wird auf die Antwort zu Frage 40
verwiesen. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reallabore wird auf
die Antwort zu Frage 65 verwiesen.
c) bei Fachkräften,
Mit dem im Juli 2023 verkündeten Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung werden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für
Ausbildungsuchende und Beschäftigte weiterentwickelt, um die Fachkräftebasis zu
sichern, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen und
strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung wurden die Unterweisungspläne für
die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk für den Beruf
Anlagenmechaniker/in Sanitär, Heizung, Klima und Schornsteinfeger/in, die jeweils
das Thema Wärmepumpe beinhalten, durch das BMWK zur Förderung
anerkannt.
Die Überarbeitung der Ausbildungsordnungen der 19 Berufe der Bauwirtschaft
sowie der vier umwelttechnischen Berufe, mit der den Erfordernissen von
Nachhaltigkeit und Digitalisierung Rechnung getragen wird, soll zum
Jahresende 2023 abgeschlossen sein, so dass die modernisierten Berufsbilder zum
August 2024 Anwendung finden. Darüber hinaus werden derzeit die
handwerklichen Elektroberufe auf Ebene der Meisterinnen und Meister (im
Elektrotechniker-, Informationstechniker- und Elektromaschinenbauer-Handwerk) ebenfalls
mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung neu
geordnet.
Im Mai 2023 wurde eine neue Vereinbarung der Allianz für Aus- und
Weiterbildung verabschiedet, welche die Berufsorientierung und den verbesserten
Übergang von Schule zu Beruf unter anderem mit Bezug auf Klima- und
Transformationsthemen zum Inhalt hat. Die Arbeiten sind angelaufen, auch der
„Sommer der Berufsausbildung“ läuft aktuell.
Das Förderprogramm „Ausbildungscluster 4.0 in den Braunkohleregionen“
wurde weiterentwickelt. Die Förderbekanntmachung wird voraussichtlich im
September 2023 veröffentlicht, mit einem geplanten Start der Projekte Mitte
2024.
Mit dem im August 2023 verkündeten Gesetz und der Verordnung zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Verbindung mit den im November
2022 von der Bundesregierung beschlossenen Begleitmaßnahmen wird die
Fachkräfteeinwanderung erleichtert. So können künftig mehr Fachkräfte in
nicht reglementierten Berufen ohne formale Anerkennung der ausländischen
Qualifikation einwandern, die Mindestgehaltsschwellen für die Erteilung der
Blauen Karte EU werden gesenkt und eine neue, punktebasierte Chancenkarte
zur Arbeitsplatzsuche wird eingeführt.
Zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen wird auf die Antwort zu
Frage 47 verwiesen.
d) bei Finanzierung,
Die Einführung des KfW-Konsortialkredits Nachhaltige Transformation
(Programmnummer 291) wurde im Januar 2023 umgesetzt. Die angestrebte
Unterstützung von Transformationsvorhaben mittelständischer Unternehmen durch
Zinsverbilligungen für Leasingfinanzierungen wurde mit Einführung des
Programms „Grünes ERP-Globaldarlehen Leasing“ zu Juli 2023 ebenfalls
umgesetzt. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024, welches im August 2023 vom
Kabinett verabschiedet wurde, ist auch die Grundlage für die
Weiterentwicklung des ERP- und KfW-Förderkreditinstrumentariums für zusätzliche
Förderelemente gelegt.
Des Weiteren haben der Bund und die KfW im August 2023 einen Vertrag zum
Start von RegioInnoGrowth geschlossen. Ziel dieses neuen Bausteins des
Zukunftsfonds ist es, vor allem Start-ups und kleine innovationsstarke
Mittelständler, die in der Regel nicht im Fokus von Venture Capital-Fonds stehen, mit
Eigenkapital und Eigenkapital-ähnlichen Mitteln zur Finanzierung ihres
Wachstums zu stärken.
Im Programm EXIST (Zuschussprogramm für Ausgründungen aus der
Wissenschaft) wurde das Thema „Nachhaltigkeit“ als zusätzliches Auswahlkriterium
für die Förderung eingeführt. Bei den Bürgschaftsbanken wurde zum
Jahresbeginn 2023 die Bürgschaftsobergrenze von 1,25 Millionen auf 2 Millionen
erhöht, so dass auch größere Transformationsvorhaben kleiner Unternehmen
besser begleitet werden können. Beim Rückgarantieprogramm wurde die
Regelbeteiligungsobergrenze von 1,25 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro (bis zu 2,5 Mio.
Euro in Ausnahmefällen) erhöht.
e) bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten,
Die Bundesregierung setzt sich in Brüssel für klare, praktikable und
einheitliche Berichtstandards bezüglich Corporate Sustainability Reporting Directive
(CSRD) ein. Sie steht in engem Austausch mit dem Rat für Nachhaltige
Entwicklung, um den Deutschen Nachhaltigkeitskodex an die erweiterten
Berichtsanforderungen anzupassen.
Um eine digitale und schnelle Ausführung der Berichtspflicht nach dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sicherzustellen, steht eine Online-
Eingabemaske durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
zur Verfügung. Darüber hinaus hält das BAFA zur Umsetzung des LkSG ein
breites Informationsangebot in Form von Fragen-und-Antworten und
Handreichungen vor, u. a. eine Handreichung, die sich im Wesentlichen an
mittelständische Unternehmen richtet und die Zusammenarbeit zwischen LkSG-
verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern anspricht.
Die Bundesregierung hat mit der Durchführung eines Praxis-Checks zu den
Berichtspflichten im Bereich Nachhaltigkeit begonnen. Zur CSDD-Richtlinie
(Corporate Sustainability Due Diligence Directive) wird auf die Antwort zu
Frage 64 verwiesen.
f) bei Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung,
Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettsklausur Ende August 2023
Eckpunkte eines Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Entlastungen im
Steuerbereich enthält das ebenfalls Ende August beschlossene
Wachstumschancengesetz. Mit dem Solarpaket wurden im August 2023 weitere Maßnahmen zur
Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus beschlossen. So enthält das
Solarpaket zahlreiche Maßnahmen, um mittelständischen Unternehmen die Nutzung
auf Gewerbeimmobilien selbst produzierten Stroms zu erleichtern. Auch
wurden im Solarpaket erstmals Bürokratieabbaumaßnahmen in einen
Gesetzesentwurf gegossen, die mit dem neuen Instrument des Praxischecks zuvor
gemeinsam mit der Branche und den Akteuren erörtert und entwickelt wurden.
Zudem überprüft das BMWK alle in seiner Zuständigkeit liegenden
Informationspflichten auf Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten und sonstige
Ansatzpunkte zur Entlastung für den Mittelstand. Die Überprüfung erfolgt
systematisch und gebündelt für Themen-Cluster sowie unter aktiver Einbeziehung
der Berichtspflichtigen und -empfänger.
Darüber hinaus wurden Ende 2022 und 2023 zahlreiche weitere
Gesetzgebungsvorhaben im Rahmen verschiedener Gesetzespakete zur
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht,
darunter die Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO-Novelle), das
Genehmigungsbeschleunigungsgesetz im Verkehrsbereich, die Novellen des
Baugesetzbuches des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), die zahlreiche
Maßnahmen zur Beschleunigung und Digitalisierung von
Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen und Erneuerbare-Energie-Anlagen wie
insbesondere Windenergieanlagen an Land sowie den Stromnetzausbau enthalten. Bund
und Länder arbeiten darüber hinaus am „Pakt für Planungs-, Genehmigungs-
und Umsetzungsbeschleunigung“.
g) bei Kreislaufwirtschaft?
Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie wird derzeit mit einem breiten
Stakeholderprozess und verschiedenen Dialogformaten erarbeitet und soll 2024
von der Bundesregierung beschlossen werden. Im Rahmen der Dialogformate
werden die Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt.
Die Dialogformate und Akteure sind auf der Internetseite
https://dialog-nkw
s.de/bmuv/de/home öffentlich einsehbar. Zur Rohstoffstrategie wird auf die
Antworten zu den Fragen 43 und 44 verwiesen.
50. Wie ist der konkrete Stand beim Gemeinsamen Aktionsplan „Mehr
Unternehmerinnen für den Mittelstand“
a) im Teilbereich „Gründungsförderung und Wagniskapital“,
b) im Teilbereich „Gründungen von und mit Frauen“,
c) im Teilbereich „Selbständige Frauen und ihre Leistungen sichtbar
machen“,
d) im Teilbereich „Neue berufliche Perspektiven für Mädchen und
Gründerinnen“?
Der Gemeinsame Aktionsplan wurde am 23. Mai 2023 veröffentlicht und die
Umsetzung der Maßnahmen hat begonnen. Gemeinsam mit den Beteiligten
wird das BMWK in einem regelmäßigen Monitoring prüfen, welche
Fortschritte die Umsetzung des Aktionsplans macht. Die erreichten Fortschritte sollen in
weiteren Netzwerktreffen diskutiert werden, damit der Aktionsplan
gegebenenfalls mit weiteren Maßnahmen und Akteurinnen und Akteuren fortgeschrieben
werden kann.
51. Wie hat sich die Zahl der Start-ups in Deutschland und die Zahl der dort
Beschäftigten seit 2021 entwickelt?
Wie ist die Anzahl der Gründungen und der Mittel, die in Start-ups
geflossen sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Der KfW-Startup-Report 2022 kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der
Start-ups 2021 nach einem Corona-Knick wieder erholt hat und 61 000 betrug
(
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/KfW-St
art-up-Report/KfW-Start-up-Report-2022.pdf). Zahlen für 2022 und 2023
liegen noch nicht vor.
Durchschnittlich werden in einem Start-up laut dem Deutschen Startup Monitor
2022 18,4 Mitarbeitende beschäftigt. Dieser Wert ist damit das fünfte Jahr in
Folge gestiegen. (
https://startupverband.de/fileadmin/startupverband/mediaarch
iv/research/dsm/DSM_2022.pdf) In den drei vorangegangenen Jahren betrug
dieser 17,6, 14,3 und 13,3 Mitarbeitende pro Start-up (
https://startupverban
d.de/fileadmin/startupverband/mediaarchiv/research/dsm/dsm_2021.pdf).
Die Zahl der Start-up-Gründungen betrug laut eines Berichts des
Bundesverbands Deutsche Startups e. V. und startupdetector in den Jahren 2019 bis 2022
2 416, 2 732, 3 196 bzw. 2 619 und ist im 1. Halbjahr 2023 ggü. dem 2.
Halbjahr 2022 um 16 Prozent auf 1 293 gestiegen. (
https://startupverband.de/filead
min/startupverband/mediaarchiv/research/Next_Generation_Report/20230507_
NextGenerationH12023.pdf).
Der erste Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Start-up-Strategie enthält in
Anlage 2 auf S. 42 f. einen Bericht zur Investitionstätigkeit des Zukunftsfonds,
der durch das ERP-Sondervermögen finanzierten Start-up-
Finanzierungsinstrumente und der Zuschussprogramme der Start-up-Finanzierung. (
www.startupstr
ategie.bmwk.de). Darin sind die zugesagten Mittel für die verschiedenen
Programme einzeln aufgeschlüsselt.
Die Bundesregierung kommt in diesem Bericht zu dem Schluss, dass sich das
Start-up-Ökosystem in Deutschland gut entwickelt, es aber weiterhin Raum für
Verbesserungen gibt (siehe insbesondere Kasten „Daten und Fakten zum
deutschen Start-up-Ökosystem“ auf S. 6/7).
52. Wie ist der Umsetzungsstand der von Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck am 27. Juli 2022 veröffentlichten Start-up-Strategie,
mit der der Bundeswirtschaftsminister „die Bedingungen für Start-ups in
Deutschland und Europa verbessern“ und „gleichzeitig unseren
Wirtschaftsstandort stärken“ will (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemittei
lungen/2022/07/20220726-start-up-fahrplan-steht-kabinett-beschliesst-er
ste-umfassende-start-up-strategie.html)?
Welche konkreten Maßnahmen sind bereits umgesetzt (bitte einzeln
aufführen)?
Die Bundesregierung hat die Umsetzung der Start-up-Strategie im ersten Jahr
nach ihrem Beschluss mit Hochdruck vorangetrieben. 45 Prozent der
Maßnahmen sind bereits vollständig umgesetzt. Bei der Hälfte der Maßnahmen hat die
Bundesregierung konkrete, substanzielle Vorbereitungen unternommen, um
auch diese bis zum Ende der Legislaturperiode umzusetzen. Fortschritte gibt es
dabei in allen Handlungsfeldern. Zuletzt etwa das Zukunftsfinanzierungsgesetz
und die darin enthaltenen Maßnahmen.
Zum Stand der Umsetzung der Start-up-Strategie hat die Bundesregierung am
12. September 2023 den ersten Fortschrittsbericht veröffentlicht (
www.startups
trategie.bmwk.de). Der Bericht beschreibt den Umsetzungsstand in den zehn
Handlungsfeldern der Strategie sowie bei ausgewählten Einzelmaßnahmen. Er
enthält auch eine Übersicht über alle Einzelmaßnahmen der Strategie und ihren
jeweiligen Umsetzungsstand.
53. Da im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP angekündigt wurde, die Voraussetzungen für flächendeckende
„One Stop Shops“, also Anlaufstellen für Gründungsberatung,
Gründungsförderung und Gründungsanmeldung zu schaffen, um
Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen, was wurde
bislang unternommen, um diese Ziele zu realisieren?
Wann wird es „One Stop Shops“ geben?
Wie lange dauert eine Unternehmensgründung aktuell?
Wann wird das 24-Stunden-Ziel erreicht werden?
Im Kontext der Start-up-Strategie arbeitet die Bundesregierung an der
Verknüpfung von gründungsrelevanten Online-Diensten, um dem Ziel der Umsetzung
eines One-Stop-Shops für Gründungen näherzukommen. Beispielsweise soll
das neue Online-Notarverfahren in der Rubrik zur Geschäftslage „Gründung“
des Verwaltungsportals des Bundes eingebunden werden. Angestrebt wird eine
integrierte volldigitale Lösung für den gesamten Gründungsprozess; dazu
werden derzeit Lösungsansätze beraten. Die Dauer einer Unternehmensgründung
in Deutschland variiert in Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform sowie
weiteren Variablen. Gemäß einer Erhebung des Instituts für
Mittelstandsforschung (IfM) Bonn von Ende 2019 ist die Gründung einer
haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) in sieben bis acht Werktagen möglich.
54. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um im Bereich der maritimen Wirtschaft für faire
Wettbewerbsbedingungen und ein Level Playing Field innerhalb der Europäischen Union und
auf internationaler Ebene zu sorgen, und welche konkreten Fortschritte
hat die Bundesregierung hier nachweisbar erreicht?
Die Bundesregierung setzt sich in europäischen und internationalen Gremien
für faire Wettbewerbsbedingungen und den Abbau von
Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der maritimen Wirtschaft ein. Die Bundesregierung ist
insbesondere Mitglied in der Arbeitsgruppe der OECD zum Schiffbau (Working
Party on Shipbuilding – WP6), welche darauf abzielt, die Transparenz des
Schiffbaumarktes zu erhöhen und Maßnahmen zu entwickeln, die zum Abbau von
Wettbewerbsverzerrungen beitragen. Ein Beispiel für eine Maßnahme auf
Ebene der Europäischen Union ist die EU-Verordnung 2022/2560 (FSR) über den
Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen, welche im Januar 2023
in Kraft getreten ist und auch im Bereich der maritimen Wirtschaft Anwendung
finden kann.
55. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Deckungen bei den
Exportkreditgarantien im maritimen Sektor von 4,9 Mrd. Euro im Jahr 2021
auf 0,3 Mrd. Euro im Jahr 2022 zurückgegangen sind, und welche
konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der
Exportkreditgarantien für den maritimen Sektor?
Das hohe Deckungsvolumen des maritimen Sektors von 4,9 Mrd. Euro im Jahr
2021 ist auf ein einzelnes militärisches Großgeschäft mit Norwegen in Höhe
von 3,5 Mrd. Euro zurückzuführen. Siehe hierzu auch den Jahresbericht
Exportkreditgarantien 2021, S. 61 bis 62, der im Internet unter
www.exportkreditg
arantien.de veröffentlicht wurde. Im Bereich der Exportkreditgarantien sind
aktuell keine konkreten Maßnahmen allein für den maritimen Sektor geplant.
56. Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung zur
Standortsicherung der maritimen Wirtschaft, und wann ist mit welchen konkreten
Schritten zu rechnen?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die maritime Wirtschaft, die sich
aus dem beschleunigten Offshore-Windausbau ergebenden Chancen nutzen
kann. Beispielsweise wird gemeinsam mit den Bundesländern darüber
gesprochen, wie die für den Offshore-Windausbau erforderlichen Investitionen in die
Hafeninfrastruktur getätigt werden kann.
57. Befürwortet die Bundesregierung den Aufbau eigener Startkapazitäten
und Startplätze sowie eigene Trägerraketen und Satelliten in
Deutschland?
In Deutschland werden Satelliten im Rahmen des zivilen Nationalen
Programms für Weltraum und Innovation des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Klimaschutz entwickelt. Darüber hinaus werden deutsche Unternehmen
zur Herstellung von Satelliten für militärische und nachrichtendienstliche
Anwendungen durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das
Bundeskanzleramt (BKAmt) beauftragt. Die Entwicklung deutscher
kommerzieller Trägerraketen wird durch BMWK unterstützt und gefördert.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass unter Startkapazitäten und -plätze
die Fähigkeit verstanden wird, Trägerraketen vom Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland aus zu starten. Diesbezüglich wird auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 26, 27 und 28 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU „Satelliteninternet – Aktueller Stand des Vorgehens der
Bundesregierung zur Umsetzung des EU-Programms für sichere Konnektivität
IRIS²“ auf Bundestagsdrucksache 20/8202 verwiesen.
58. Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die anstehende neue
Regulierung von Weltraumaktivitäten aus, sei es als Vorlage für ein
nationales Weltraumgesetz oder als Vorstoß für eine europäische Regulierung
entsprechender Aktivitäten?
Nach Kabinettbefassung zur neuen Raumfahrtstrategie der Bundesregierung
beabsichtigt das BMWK, die Eckpunkte zu einem Weltraumgesetz mit den
betroffenen Ressorts abzustimmen. Auf Grundlage der Ergebnisse der
Ressortabstimmung wird das BMWK einen Referentenentwurf für ein Weltraumgesetz
erarbeiten.
Auf Ebene der Europäischen Union hat die EU-Kommission in der im März
2023 veröffentlichten Weltraumstrategie für Sicherheit und Verteidigung (EU
Space Strategy for Security and Defence) einen EU-weiten Rahmen für die
Regulierung von Weltraumoperationen (EU Space Law) in Aussicht gestellt. Die
Bundesregierung beteiligt sich aktiv an den weiteren damit
zusammenhängenden Prozessen auf EU-Ebene.
59. Welche konkreten „umweltschädlichen Subventionen“ möchte
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck streichen, um den
Dekarbonisierungsstrompreis zu finanzieren (Wirtschaftswoche, 3. März 2023)?
Wie im Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 vereinbart wird die
Bundesregierung ein Reformkonzept vorlegen, um klimaschädliche Subventionen
abzubauen oder im Sinne einer weniger schädlichen Klimawirkung
umzugestalten. Zur Frage eines Industriestrompreises wird auf die Antwort zu Frage 28
verwiesen.
60. Wie konkret sollen Bündnis- und Wertepartner jetzt schneller und
unkompliziert mit Rüstungsgütern beliefert werden (
www.spiegel.de/politi
k/deutschland/robert-habeck-ministerium-will-ruestungsexporte-schnelle
r-moeglich-machen-a-deaa525c-bd5b-4c9a-b7f6-64f7a2c7d295)?
Welche konkrete Dauer der Bearbeitungszeit wird im Vergleich zur
früheren durchschnittlichen Bearbeitungszeit erwartet?
Das BMWK hat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum
1. September 2023 beschleunigte Genehmigungsverfahren in Form sogenannter
Allgemeiner Genehmigungen für Lieferungen von Rüstungsgütern an EU-
Länder, bestimmte NATO- und NATO-gleichgestellte Länder und ausgewählte
Drittländer neu eingeführt bzw. bestehende Allgemeine Genehmigungen
erweitert. Die Unternehmen können auf diese Weise bestimmte Rüstungsgüter
unmittelbar an diese Länder exportieren. Es sind keine Einzelanträge mehr
erforderlich, die Unternehmen sind lediglich grundsätzlich zur Registrierung und
Meldung ihrer getätigten Ausfuhren verpflichtet. Hierbei gelten enge
Voraussetzungen, insbesondere müssen die Güter in den von der jeweiligen
Allgemeinen Genehmigung erfassten Empfängerländern verbleiben. Bei den übrigen
Ländern bleibt es vorrangig bei einer Einzelfallprüfung, um hier eine
zielgenaue Kontrolle sicherzustellen. Im Detail sind die Allgemeinverfügungen nebst
weiteren Informationen zu deren Nutzung auf der Internetseite des Bundesamts
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht (Liste der Allgemeinen
Genehmigungen):
www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Antragsar
ten/Allgemeine_Genehmigungen/allgemeine_genehmigungen_node.html.
61. Welche Ergebnisse hat das EU-US-Think-Tank zur Reduzierung der
Inflation bisher erzielt?
Da es nach Kenntnis der Bundesregierung keinen Think Tank unter diesem
Namen gibt, geht die Bundesregierung davon aus, dass mit dieser Frage die
sogenannte „US-EU Task Force on the Inflation Reduction Act“ gemeint ist. Zu den
von dieser Taskforce erzielten Ergebnissen verweist die Bundesregierung auf
die Antworten zu den Fragen 12 bis 14.
62. Welche Instrumente nutzt das BMWK zur Aufwertung der „dualen
Berufsausbildung“?
Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Durchlässigkeit von
beruflicher und akademischer Bildung zu fördern, um eine
Begabtenförderung in der beruflichen Bildung einzuführen und um die Kosten von
Meisterkursen und Meisterbriefen für die Teilnehmer deutlich zu senken
(jeweils Ankündigungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP)?
Wie viele Mittel stehen dafür jeweils zur Verfügung?
Das BMWK trägt durch viele Tätigkeiten zur Aufwertung der dualen
Berufsausbildung bei. Ein wichtiger Beitrag ist die fortwährende Aktualisierung der
dualen Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen in enger
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), den
Ländern sowie den Sozialpartnern. Denn nur zeitgemäße Berufsbilder und
hierauf abgestimmte Fortentwicklungspfade machen die Berufsausbildung
attraktiv.
Ferner leistet die Allianz für Aus- und Weiterbildung als Plattform aller
Stakeholder im Bereich duale Ausbildung unter Federführung des BMWK einen
wichtigen Beitrag. Mit dem „Sommer der Berufsausbildung“ wird die duale
Ausbildung im dritten Jahr von allen Akteuren beworben. In der neuen
Allianzerklärung für den Zeitraum 2023 bis 2026 nehmen die Themen
„Berufsorientierung“ und „Übergang Schule Beruf“ einen wichtigen Platz ein.
Zudem fördert das BMWK im Handwerk die Fachstufen-Lehrgänge (ab dem 2.
Ausbildungsjahr) der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (2023
Titelansatz in Höhe von 70 Mio. Euro). Dieses Instrument der Ausbildung ist wichtig
im Interesse einer bundesweit hochwertigen und einheitlichen Ausbildung
ungeachtet der Größe und des Spezialisierungsgrades des jeweiligen Betriebes
und wertet aufgrund seiner hohen Beliebtheit bei den Auszubildenden zugleich
die Ausbildung als solche auf. Ebenfalls aus diesem Titel fördert BMWK die
Teilnahme an nationalen und europäischen Berufswettbewerben. Diese bieten
jungen Fachkräften die Chance, ihr Können unter Beweis zu stellen und
spornen so zu Bestleistungen an, was der Qualität des deutschen
Ausbildungssystems insgesamt zu Gute kommt.
Im Interesse der Durchlässigkeit beteiligt sich das BMWK konstruktiv an den
auf Bundesebene federführend durch das BMBF koordinierten Abstimmungen
zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), der als Transparenzinstrument
die Mobilität von Bildungsabschlüssen erhöht (wofür im Titel 0902 686 05
Mittel zur Verfügung stehen). Zudem bekennt sich das BMWK zur
Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung, wie sie im
Berufsbildungsmodernisierungsgesetz 2020 durch die Einführung der neuen
Abschlussbezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional in das
Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung ihren Widerhall gefunden hat.
Die Aktivitäten der Bundesregierung zur Stärkung der dualen beruflichen
Bildung in Umsetzung des Koalitionsvertrages bündeln darüber hinaus die
Kompetenzen verschiedener Ressorts. Wichtige weitere Initiativen sind etwa die
Exzellenzinitiative Berufliche Bildung in der Federführung des BMBF und die
Ausbildungsgarantie in der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales.
Im Bereich der Begabtenförderung des BMBF dient das Aufstiegsstipendium
der Stärkung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung
und der Erhöhung der Durchlässigkeit des Bildungssystems. Die
Bundesregierung erhöht im Rahmen der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung die Zahlen
der Neuaufnahmen von derzeit 1 000 auf 1 500 Stipendiatinnen und
Stipendiaten jährlich. Im Weiterbildungsstipendium, das besonders erfolgreiche
Ausbildungsabsolventen bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung unterstützt,
wird die Zahl der jährlich neu vergebenen Stipendien von derzeit 6 000 auf
jährlich 6 500 ausgebaut. Für beide Programme stehen im Jahr 2023 insgesamt
Mittel in Höhe von 70,426 Mio. Euro zur Verfügung. Auch die im
Koalitionsvertrag vereinbarte Öffnung der Begabtenförderungswerke für die berufliche
Bildung soll die berufliche Begabtenförderung stärken. Entsprechende
Pilotvorhaben befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase.
Im Kontext der Meisterkosten ist für die Bundesregierung insbesondere die
bedarfsgerechte Weiterentwicklung des sogenannten Aufstiegs-BAföG ein
wichtiges Anliegen. Lehrgänge zur Vorbereitung für die Meisterqualifikation werden
– wie im sonstigen Fortbildungsbereich – durch öffentliche und private
Marktteilnehmer angeboten. Um den Kostendruck der Teilnehmenden zu senken, ist
insbesondere die individuelle Förderung durch das
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) das geeignete Instrument. Die Förderung leistet einen
wichtigen Beitrag zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in
Deutschland. Bereits im Juni 2022 wurden die Bedarfssätze und die Freibeträge für
AFBG-Unterhaltsberechtigte im Rahmen der Novelle des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhöht. Die Bundesregierung hat auch die Kosten
der Weiterbildung zum Meister sowie zu gleichwertigen Fortbildungen für die
Teilnehmenden weiterhin im Blick. Die Konzeptionierung weiterer
Reformschritte ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
63. Wie ist der Stand der Arbeiten zu einem neuen Bürokratieabbaugesetz,
das der Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in der 13. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 26. Januar 2022 für das laufende Jahr
2022 angekündigt hat („Wir wollen alle so wichtigen Gesetze in diesem
Jahr verabschieden.“, Plenarprotokoll 20/13)?
Welche konkreten Abstimmungen gibt es hierzu in der Bundesregierung,
insbesondere auch mit dem Bundesministerium der Justiz?
Wann soll ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt werden, um eine
Abstimmung im Parlament noch in diesem Kalenderjahr zu garantieren?
Die Bundesregierung hat am 30. August 2023 Eckpunkte für ein weiteres
Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Die Ressorts werden die beschlossenen
Eckpunkte nun in konkrete Regelungsvorschläge zur Entbürokratisierung
umsetzen. Die Geschäftsstelle des Staatssekretärs-Ausschusses Bessere
Rechtsetzung und Bürokratieabbau beim Bundesministerium der Justiz wird diese
Regelungen zusammenführen und beabsichtigt, bis Ende 2023 auf dieser
Grundlage einen Referentenentwurf zu erstellen.
64. Wie viele Unternehmen sind vom deutschen Gesetz betroffen, und wie
hoch lassen sich die Kosten der Unternehmen durch das Gesetz aktuell
beziffern?
Wie viele Unternehmen wären durch den Entwurf der Europäischen
Lieferkettenrichtlinie betroffen mit welchen Kosten für die Unternehmen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zur
Europäischen Lieferkettenrichtlinie, insbesondere dazu, wie viele
Unternehmen erfasst werden sollen (Schwellen)?
Wie will die Bundesregierung ihre Position in Brüssel durchsetzen?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf das Gesetz über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) bezieht.
Von diesem Gesetz sind stufenweise ab dem 1. Januar 2023 Unternehmen mit
in der Regel mindestens 3 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
unmittelbar betroffen, ab dem 1. Januar 2024 Unternehmen mit in der Regel
mindestens 1 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Schätzung im
Regierungsentwurf (Bundestagsdrucksache 19/28649) geht von 2 891 Unternehmen
im Anwendungsbereich des Gesetzes ab dem 1. Januar 2024 sowie einer
Steigerung des jährlichen Erfüllungsaufwands in Höhe von rund 43,47 Mio. Euro
und einem einmaligen Aufwand von 109,67 Mio. Euro ab dem 1. Januar 2024
aus.
Nach vorläufigen Schätzungen der EU-Kommission für den Vorschlag vom
23. Februar 2022 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Hinblick auf Nachhaltigkeit
und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 („CSDD“) fallen in deren
Anwendungsbereich EU-weit 13 000 EU-Unternehmen mit einem jährlichen
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in der EU von insgesamt 760 Mio. Euro
und einem einmaligen Erfüllungsaufwand von insgesamt 220 Mio. Euro. Des
Weiteren fallen in den Anwendungsbereich 4 000 Unternehmen aus
Drittstaaten mit einem jährlichen Erfüllungsaufwand von 240 Mio. Euro und einem
einmaligen Erfüllungsaufwand von 70 Mio. Euro. In Deutschland fallen nach
vorläufiger Schätzung unter diesen Anwendungsbereich 3 555 Unternehmen.
Ausgehend von der vorläufigen Schätzung der EU-Kommission liegt der jährliche
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft für diese Unternehmen, nach Abzug des
Erfüllungsaufwands im Rahmen des LkSG, bei rund 109,4 Mio. Euro und der
einmalige Erfüllungsaufwand bei 27,3 Mio. Euro.
Deutschland hat im Rat der Europäischen Union für die Allgemeine
Ausrichtung des Rates vom 1. Dezember 2022 gestimmt, die denselben
Anwendungsbereich vorsieht wie der Vorschlag der EU-Kommission.
65. Wie ist der Stand des im Rahmen einer Festveranstaltung von der
Beauftragten für digitale Wirtschaft und Start-ups, Dr. Anna Christmann,
unterstrichenen Vorhabens, „ein Reallabore-Gesetz schaffen zu wollen, das
neue Freiräume zur Erprobung von Innovationen schafft und einheitliche
und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet“
(
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/05/20220531-a
usgezeichnete-reallabore.html, 31. Mai 2022)?
Wann soll ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt werden?
In Zusammenarbeit mit allen Bundesministerien hat das BMWK am 10. Juli
2023 ein Grünbuch Reallabore vorgelegt. Dieses bildet die Grundlage für die
aktuelle, noch bis 29. September 2023 laufende Online-Konsultation (
www.bm
wk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Digitale-Welt/reallabore-konsultatio
n.html). Auf Basis der Konsultation wird das BMWK gemeinsam mit allen
Bundesministerien einen Gesetzentwurf erarbeiten. Es ist das Ziel der
Bundesregierung, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen.
66. Verfügt die Bundesregierung über eine Strategie oder ein Gesamtkonzept
für die Innovationsförderung?
Welche bestehenden Programme zur Innovationsförderung wurden von
der aktuellen Bundesregierung fortgesetzt, welche bestehenden
Programme beendet und welche Programme neu aufgelegt?
Gibt es Überschneidungen bei einzelnen Programmen der
Innovationsförderung, und wie sollen diese künftig verhindert werden?
Wie viele Mittel stehen für Innovationsförderung zur Verfügung, und wie
entwickeln sich diese im Zeitraum 2021 bis 2025 (bitte insgesamt und
nach einzelnen Programmen aufschlüsseln)?
Die in Federführung des BMBF stehende Zukunftsstrategie Forschung und
Innovation bündelt, koordiniert und definiert ressortübergreifend Ziele,
Schwerpunkte und Meilensteine der Forschungs- und Innovationspolitik der
Bundesregierung und soll damit wichtige Beiträge zur Stärkung des deutschen
Forschungs- und Innovationssystems liefern. Thematisch wird die Forschungs- und
Innovationspolitik durch die Zukunftsstrategie in sechs Missionen gebündelt.
Die interministerielle Umsetzung der Zukunftsstrategie, die durch sechs
ressortübergreifende Missionsteams koordiniert wird, soll es ermöglichen, neue
Innovationsvorhaben innerhalb der Bundesregierung zu entwickeln und
anzustoßen.
Neben der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation will die
Bundesregierung auch mit der in Federführung des BMWK stehende Start-up-Strategie und
den darin enthaltenen circa 130 Maßnahmen die Innovationskraft junger
Unternehmen stärken (siehe hierzu die Antwort zu Frage 52 und den jüngst
veröffentlichten Fortschrittsbericht der Bundesregierung).
Für die Innovationsförderung (insbesondere die Programme Zentrales
Innovationsprogramm Mittelstand ZIM, Industrielle Gemeinschaftsforschung und
Entwicklung digitaler Technologien) durch das BMWK stehen 2021 bis 2025 circa
6,2 Mrd. Euro zur Verfügung. Zu den Programmen im Einzelnen wird auf die
Berichte über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im
Mittelstand, insbesondere über die Entwicklung des ZIM, zuletzt auf
Bundestagsdrucksache 20/4979, verwiesen.
67. Wie fördert die Bundesregierung die Digitalisierung von Unternehmen?
Welche Programme sind seit 2021 neu eingeführt worden, welche sind
bis 2025 geplant?
Wie entwickeln sich die dafür vorgesehenen Mittel insgesamt und für die
einzelnen Programme von 2021 bis 2025?
Auch angesichts der vorgegebenen Antwortfrist wird die Fragestellung auf
direkte Unterstützungsmaßnahmen zur Digitalisierung von Unternehmen
bezogen. Hinsichtlich der bestehenden und der seit 2021 neu eingeführten
Programme sowie die hierfür vorgesehenen Mittel wird auf die nachstehende Übersicht
verwiesen. Derzeit ist noch nicht absehbar, ob und inwieweit es bis 2025
weitere Förderprogramme geben wird.
Ist
2021
Ist
2022
Soll
2023
Regierungsentwurf 2024
Anmerkung
Digitalförderung BMWK (Epl. 09)
0901 68322 Computerspielentwicklung
(seit 2022 im BMWK)
0 45.399 70.000 48.727 41.694
0901 68622 Mittelstand Digital 54.435 53.156 62.468 60.422 48.420
Ist
2021
Ist
2022
Soll
2023
Regierungsentwurf 2024
Anmerkung
0901 68623 Potenziale der Digitalen Wirtschaft 27.113 22.819 31.650 33.628 33.018
0901 68625 Digital Jetzt 12.929 46.061 98.296 82.049 19.300
0901 68626 Dateninfrastruktur und KI 0 24.779 54.540 52.100 38.400
0901 892 21 Mikroelektronik für die
Digitalisierung
76.377 37.957 879.000 0 ab 2024
Überführung in
den KTF
0901 892 23 IPCEI Cloud und
Datenverarbeitung
0 1.511 180.000 155.000 195.000
Digitalförderung BMWK (Epl. 6092)
892 10 Mikroelektronik für die
Digitalisierung
0 0 0 3.968.150
Summe 170.854 231.682 1.375.954 4.400.076
Angaben in Tausend Euro
Im Hinblick auf die Forschungs- und Innovationsförderung der
Bundesregierung zur Digitalisierung von Unternehmen wird auf die Antwort zu Frage 66
verwiesen.
68. Wann, und wie genau wird die Bundesregierung die Ankündigung des
Koalitionsvertrages erfüllen und die regionalen Fördermittel
„aufstocken“ (siehe Koalitionsvertrag), und wie ist der Stand der hier
angekündigten Überprüfung der Förderrichtlinie sowie die Etablierung
einheitlicher Datenstandards?
Das Bundeskabinett hat am 5. Juli 2023 den Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplanung bis zum Jahr 2027 einschließlich des
Etats für das BMWK beschlossen. Dieser sieht vor, dass die Finanzausstattung
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) im Jahr 2024 leicht angehoben und dann auf einem hohen Niveau
fortgeschrieben wird.
Eine angemessene und verlässliche Mittelausstattung der GRW ist wichtig,
damit die Potenziale der Ende 2022 reformierten GRW gerade mit Blick auf die
Gestaltung der Transformation strukturschwacher Regionen und Stärkung
gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland in den nächsten Jahren zum
Tragen kommen können.
Zu der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Überprüfung der Förderrichtlinien
der Programme des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache
Regionen und ihrer Raumwirksamkeit mit einheitlichen Datenstandards hat das
BMWK ein entsprechendes Forschungsgutachten in Auftrag gegeben.
Abschließende Ergebnisse zu diesem Vorhaben werden voraussichtlich im zweiten
Quartal 2024 vorliegen. Die Ergebnisse dieses Forschungsauftrags werden eine
wichtige Grundlage für die vorgesehene (evidenzbasierte) Weiterentwicklung
des Gesamtdeutschen Fördersystems in dieser Legislaturperiode bilden. Auch
fließen die Ergebnisse dieser Analysen in den Ersten Gleichwertigkeitsbericht
der Bundesregierung ein, der 2024 vorgelegt werden soll.
69. Wann plant die Bundesregierung eine Novellierung des Vergaberechts im
Bundeskabinett zu beschließen bzw. dem Deutschen Bundestag
vorzulegen?
Welche Gespräche haben dazu neben dem Konsultationsverfahren
stattgefunden (bitte auflisten, wer an den Gesprächen für das
Bundesministerium und wer von extern teilgenommen hat sowie Datum und Thema
nennen)
Nach einer sehr erfolgreichen öffentlichen ex-ante Konsultation zum
Vergabetransformationspaket mit über 450 schriftlich eingereichten Stellungnahmen und
vier öffentlichen Gesprächsrunden mit interessierten Stakeholdern im Juni 2023
wird derzeit auf Fachebene ein Referentenentwurf erarbeitet. Ein Zeitpunkt für
eine Kabinettbefassung bzw. der Vorlage an den Deutschen Bundestag steht
noch nicht fest.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate –
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig.
Bei der Beantwortung des zweiten Frageteils werden die Termine des
Bundesministers des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarische
Staatssekretäre, der Staatssekretärin und der Staatssekretäre im Zeitraum vom 29.
Dezember 2022 (Beginn des Konsultationsverfahrens) bis zum 31. August 2023
(Tag vor Eingang der Kleinen Anfrage) zugrunde gelegt. Unterhalb der
Leitungsebene gab es aufgabenbedingt über die bisherige Dauer der aktuellen
Wahlperiode vielfältige dienstliche Kontakte von Vertretern bzw. Vertreterinnen
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit externen
Personen. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte
existiert nicht und kann aufgrund nicht möglicher Recherchierbarkeit, z. B.
wegen Personalwechsel, auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung sowohl von
Einzelterminen der Ressorts als auch etwaiger Termine des federführenden
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterhalb der
Leitungsebene erfolgt daher nicht.
Datum Teilnehmerin/Teilnehmer des
Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
Gesprächspartnerin/
Gesprächspartner
Thema
20. Februar
2023
Bundesminister
Dr. Robert Habeck
Yasmin Fahimi, Vorsitzende
DGB
u. a. Vergaberecht
28. August
2023
BM Dr. Robert Habeck Peter Hübner, Präsident HDB u. a.
Vergabetransformationspaket
70. Wie hoch werden die Bürokratiekosten durch die Einführung der Praxis-
Checks gesengt?
Wann werden weitere Praxis-Checks eingeführt?
Wann werden andere Ressorts dieses Tool übernehmen?
Mit dem Instrument der Praxis-Checks können in engem Austausch mit
betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern, Verwaltungen und anderen
Expertinnen und Experten Hemmnisse und Lösungsansätze für einzelne
Fallkonstellationen und Investitionsvorhaben identifiziert werden. Dabei steht die
Perspektive der Anwenderinnen und Anwender im Vordergrund und nicht die
Paragrafen. Mit dem Praxis-Check „Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen“ (PV-
Praxis-Check) hat das BMWK dieses Instrument für Bürokratieabbau und Bessere
Rechtsetzung erstmals innerhalb der Bundesregierung erfolgreich pilotiert. Der
Großteil der identifizierten Hemmnisse wurde bereits aus dem Weg geräumt
u. a. im Solarpaket. Das BMWK plant weitere Praxis-Checks zu verschiedenen
Themen, darunter zur Genehmigung von Windenergieanlagen an Land (mit
Baden-Württemberg), zu Unternehmensgründungen (gemeinsam mit Nordrhein-
Westfalen und Baden-Württemberg) sowie zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333