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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktueller Stand der Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses an Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

27.09.2023

Aktualisiert

04.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/831412.09.2023

Aktueller Stand der Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses an Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 4. September 2022 bekannt gegeben, dass im Rahmen des dritten Entlastungspaketes alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro erhalten sollen. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger kommentierte die Entscheidung wie folgt: „Mir war es besonders wichtig, dass #Studierende und Fachschüler zusätzlich entlastet werden. Sie erhalten nun eine Einmalzahlung von 200 Euro“ (twitter.com/starkwatzinger/status/1566358128446283777). Im November 2022 hat die Bundesbildungsministerin die Länder zu deren Überraschung darüber informiert, dass die Auszahlung des Zuschusses über die Länder erfolgen solle und dies in einem Leistungsgesetz, das einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses für Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler ab dem 1. Januar 2023 schaffen würde, verankert werde (www.jmwiarda.de/2022/12/12/wann-kommt-das-geld/). Die Bundesbildungsministerin kommentierte den damaligen aktuellen Stand der Arbeiten am 18. November 2022 wie folgt: „Ich freue mich, dass wir der Auszahlung von 200 Euro einen entscheidenden Schritt nähergekommen sind. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Dazu sind wir in intensiven Beratungen mit den Ländern. Wir lassen die jungen Menschen nicht alleine.“ (www.stark-watzinger.de/200-euro-einmalzahlung-fur-studierende-und-fachschuler).

Am 1. Dezember 2022 hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger den Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschülern in einem Fernsehinterview zwei Versprechen gegeben. Erstens: „Wenn Entlastungen passieren, dann werden die jungen Menschen immer dabei sein.“ Zweitens: „Das Tool ist schon in Arbeit, in der Konzeption, damit eben Anfang nächsten Jahres die Gelder auch bei den jungen Menschen ankommen – noch in diesem Winter.“ (www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/videos/die-sendung-vom-1-dezember-2022-100.html). Nach Verabschiedung des sog. Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) im Dezember 2022 wurde erhebliche Kritik seitens der Länder am Agieren der Bundesbildungsministerin laut (www.tagesschau.de/inland/energiepauschale-studierende-101.html). Seit dem 1. Januar 2023 haben 3,55 Millionen junge Menschen in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des einmaligen Zuschusses in Höhe von 200 Euro. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde der Auszahlungszeitpunkt wie folgt terminiert: „Die Auszahlung soll zu Beginn dieses Jahres beginnen, also noch in diesem Winter.“ (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html; Stand: 6. Februar 2023). In diesem Sinne ließ Bun- desbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger am 1. Februar 2023, fast fünf Monate nach der Ankündigung der Einmalzahlung, in der Bundespressekonferenz über einen Sprecher ausrichten: „Wenn Sie rausschauen, sehen Sie, dass es noch kalt ist. Der Winter endet im März, April. Das ist so. Und dann wird das auch stehen. Sie werden es erleben. Dann machen Sie eine Berichterstattung dazu, dass das auch in den Ländern schnell und zügig umgesetzt wird und dass die rechtlichen Hürden genommen werden. Auch das ist ja notwendig. Aber die Einmalzahlung wird kommen, und zwar in einer guten Zusammenarbeit.“ (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-1-februar-2023-2162234).

Am 15. Februar 2023 hat die Bundesbildungsministerin eine sog. Infokampagne zur Auszahlung der Einmalzahlung vorgestellt und dies wie folgt kommentiert: „Wir kommen der Auszahlung immer näher. Und das ist auch wichtig, denn die jungen Menschen warten darauf. Deshalb startet heute unsere Infokampagne, mit der wir auf der Webseite und in den sozialen Medien erklären, wie der Zugang zu den 200 Euro erfolgt.“ (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/einmalzahlung-studierende-2143736). Der vorgestellte Antragsmechanismus stieß umgehend auf Kritik (www.rnd.de/politik/einmalzahlung-fuer-studierende-beantragen-wann-bekomme-ich-endlich-diese-200-euro-BB4GMEUAWJGKNDNZJBDWWNDL6I.html). Der offizielle Start der Antragsplattform wurde nach Kenntnis der Fragesteller durch Zusammenbrüche der Antragsplattform sowie der BundID-Homepage geprägt (www.tagesspiegel.de/politik/holpriger-start-der-energiepreispauschale-fur-studierende-wir-haben-auf-eine-loesung-gewartet-die-nicht-funktioniert-9506363.html).

Mit Stand vom 22. August 2023 wurden insgesamt 2,7 Millionen Anträge bewilligt, das entspricht etwa 76 Prozent der Anspruchsberechtigten. Die gesetzlich verankerte Frist zur Antragstellung läuft am 30. September 2023 aus. Knapp ein Viertel der Antragsberechtigten, etwa 833 000 Personen, haben die Einmalzahlung bisher nicht erhalten. Das vor einem Jahr gegebene Versprechen der Regierungskoalition, „Nach dem Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfängerinnen und -empfängern sollen nunmehr alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten“ (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/drittes-entlastungspaket-2082584), wird nach Ansicht der Fragesteller Ende September 2023 aller Voraussicht nach gebrochen werden. Die Verantwortung hierfür hat die Bundesregierung den Studierenden und Fachschülern zugewiesen, die aus den für die Bundesregierung nicht bekannten Gründen keinen Antrag gestellt haben: „Angesichts der breiten medialen Berichterstattung und der Kampagne zu Beginn der Antragsphase und im Juni/Juli 2023 geht die Bundesregierung davon aus, dass alle Antragsberechtigten Kenntnis über die Möglichkeit der Antragsstellung haben. Sie haben ausreichend Zeit, diese Möglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Frist bis zum 30. September 2023 wahrzunehmen. Sollten sie dies nicht tun, hat die Bundesregierung keine Handhabe und respektiert diese Entscheidung“ (Bundestagsdrucksache 20/7793).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele personenbezogene Daten wurden ggf. bereits in die Antragsplattform eingetragen bzw. in der Antragsplattform hinterlegt (bitte gesondert tabellarisch im Excel-Format für 1) Studentinnen und Studenten sowie 2) Fachschülerinnen und Fachschüler je Land darstellen)?

2

Wie viele Studentinnen und Studenten haben den 200-Euro-Zuschuss nach aktuellem Stand ausgezahlt bekommen (bitte prozentual in Relation zur Gesamtheit aller Studierenden in Deutschland angeben)?

3

Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben den 200-Euro-Zuschuss nach aktuellem Stand ausgezahlt bekommen (bitte prozentual in Relation zur Gesamtheit aller Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland angeben)?

4

Wie viele Anträge wurden im Zeitraum zwischen dem 16. Juli 2023 und dem 31. August 2023 insgesamt gestellt?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile über die Zusammensetzung der Anspruchsberechtigten, die noch keinen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung gestellt haben?

6

Warum wurde die Informationskampagne gerade in dem Zeitraum Juni/Juli 2023 geschaltet?

7

Welche Erkenntnisse sprachen dagegen, die Informationskampagne nicht erst zum Ende des Beantragungszeitraums zu schalten, um damit nach Ansicht der Fragesteller doch noch die noch nicht erreichten Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler für die Beantragung der Einmalzahlung zu mobilisieren?

8

Warum hat die Bundesregierung über ein halbes Jahr von der Ankündigung der Einmalzahlung bis zur Möglichkeit der Antragstellung gebraucht?

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?

9

Was passiert nach Ablaufen der gesetzlichen Frist mit der Antragsplattform?

10

Wie hoch waren bisher die Betriebskosten der Antragsplattform und die Betriebskosten des Hotline-Services?

Wie viele Personalstellen wurden zu welchem Preis mit der Wartung und dem Betrieb der Antragsplattform beauftragt?

11

Wie viele Anrufe sind bei der Service-Hotline der Antragsplattform seit März 2023 monatlich eingegangen und beantwortet worden?

Wie viele Personalstellen wurden mit dieser Aufgabe beauftragt?

12

Wie viele schriftliche Anfragen sind bei der Service-Hotline der Antragsplattform seit März 2023 monatlich eingegangen und bearbeitet worden?

Wie viele Personalstellen wurden mit dieser Aufgabe beauftragt?

13

Wie haben sich die monatlichen Nutzerzahlen der BundID zwischen Januar und August 2023 entwickelt (bitte tabellarisch und grafisch inklusive Hervorhebung des 15. März 2023 darstellen)?

14

Hält die Bundesregierung die entsprechend der Annahme aus der „Studierendenbefragung in Deutschland: 22. Sozialerhebung – Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2021“ durch die Einmalzahlung rechnerisch reduzierte Inflationsrate für Studierende in Höhe von 4,3 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 20/7793) für angemessen, wo laut der jüngsten Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks (DSW) rund 28 Prozent der Studierenden nur 700 Euro oder weniger pro Monat zur Verfügung haben, und wenn ja, warum, wenn nein, was folgt daraus?

15

Wie viele Studierende haben bisher den Heizkostenzuschuss I erhalten (bitte tabellarisch je Land und in Relation zur jeweiligen Gesamtzahl der Studierendenschaft und Empfänger von BAföG auflisten)?

16

Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben bisher den Heizkostenzuschuss I erhalten (bitte tabellarisch je Land und in Relation zur jeweiligen Gesamtzahl der Studierendenschaft und BAföG-Empfänger auflisten)?

17

Wie viele Studierende haben bisher den Heizkostenzuschuss II erhalten (bitte tabellarisch je Land und in Relation zur jeweiligen Gesamtzahl der Studierendenschaft und BAföG-Empfänger auflisten)?

18

Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben bisher den Heizkostenzuschuss II erhalten (bitte tabellarisch je Land und in Relation zur jeweiligen Gesamtzahl der Studierendenschaft und Empfänger von BAföG auflisten)?

19

Welche weiteren Maßnahmen zur Unterstützung von Studierenden sowie Auszubildenden plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten?

Wann werden die Maßnahmen ggf. in Kraft treten?

Berlin, den 6. September 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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