Steuerbare Kraftwerke
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Deutschland braucht eine Strategie für die Versorgungssicherheit. Der Ausstieg aus der Kernenergie, der laut Ampelkoalition „idealerweise“ für 2030 vorgesehene Kohleausstieg, gleichzeitig der Ausbau der Erneuerbaren, der Netze und der Speicherkapazitäten stellen Herausforderungen für die Versorgungssicherheit dar. Verschiedenen Studien zufolge bräuchte es bis 2030 circa 30 GW zusätzlicher, steuerbarer Kraftwerkskapazitäten. Die rechtlichen und technischen Grundlagen dafür hat die Bundesregierung bis zur Halbzeit ihrer Legislaturperiode bislang nicht vorgelegt. Angesichts der zu erwartenden Bauzeiten für steuerbare Kraftwerke hat die Energiebranche zuletzt vor Gefahren für die Versorgungssicherheit gewarnt (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fehlende-kraftwerke-energiewirtschaft-sieht-versorgungssicherheit-in-gefahr/29236558.html). Die Bundesregierung hat eine Kraftwerksstrategie angekündigt, deren Inhalte nicht bekannt sind. Anfang August 2023 gab die Bundesregierung lediglich bekannt (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/08/20230801-rahmen-fuer-die-kraftwerksstrategie-steht.html), dass mit der Europäischen Kommission ein „erster wichtiger Schritt“ erzielt werden konnte, ohne dass dies einer beihilferechtlichen Genehmigung gleichkomme.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen46
Seit wann hat die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission Gespräche zu Kraftwerksausschreibungen bzw. zur sogenannten Kraftwerksstrategie geführt?
Wann hat der Bundesminister für Wirtschat und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, persönlich an diesen Gesprächen der Bundesregierung mit der EU-Kommission teilgenommen?
Wurde eine schriftliche Einigung mit der EU-Kommission erzielt?
Falls eine schriftliche Einigung erzielt wurde, über welche Punkte und Voraussetzungen zur Genehmigung wurde die Einigung genau erzielt?
Über welche Aspekte bestanden zwischen Bundesregierung und EU-Kommission unterschiedliche Auffassungen?
Was wurde der Europäischen Kommission als Konzept für eine „Kraftwerksstrategie“ bzw. Ausschreibungen vorgetragen bzw. konkret schriftlich eingereicht (Dokumente, Kernaussagen, Herleitungen mit Blick auf Kapazitäten und CO2-Emissionsminderung), und wann plant die Bundesregierung dieses Konzept der Öffentlichkeit zu präsentieren?
Wird die Bundesregierung ein solches etwaiges Konzept (siehe Frage 6) veröffentlichen?
Welche Berechnungen und Annahmen wurden der Erstellung eines solchen Konzepts zugrunde gelegt?
Warum konnte gegenüber der EU-Kommission noch keine beihilferechtliche Genehmigung erzielt werden?
Welche Voraussetzungen für eine beihilferechtliche Genehmigung wurden der Bundesregierung genannt, bzw. von welchen beihilferechtlichen Voraussetzungen geht sie aus?
Ist eine solche beihilferechtliche Vor-Einigung und ihre öffentliche Kommunikation in der EU üblich?
Hat die Europäische Kommission selbst die Öffentlichkeit über diese beihilferechtliche Vor-Einigung informiert?
In welchen anderen Fällen wurde eine solche beihilferechtliche Vor-Einigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission per Pressemitteilung kommuniziert?
Hat die Bundesregierung bis hierhin bereits Verbände und andere Experten und Interessenvertreter im Zuge der Verhandlungen mit der EU-Kommission beteiligt?
Wann genau startet die von der Bundesregierung angekündigte Konsultationsphase?
Bis wann wird die Konsultationsphase laufen, und welche Stakeholder werden dazu eingeladen?
Wann wird die beihilferechtliche Einigung mit der EU-Kommission erzielt?
Gibt es aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Versorgungslücke, die durch Kraftwerke für steuerbare Leistung gefüllt werden muss?
Wenn ja, in welcher Höhe besteht diese Versorgungslücke, wie ist diese berechnet, und welcher Teil wird in der Annahme der Bundesregierung rechtzeitig im Markt gefüllt, u. a. durch lastseitige Maßnahmen und Neubau?
Auf welcher technischen und rechtlichen Basis werden die Kohlekraftwerke bis 2030/2038 durch steuerbare Leistung ersetzt, und welche Anlagen davon befinden sich bereits im Bau?
Wie setzt sich das von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck benannte Volumen von bis zu 30 GW zusammen (www.phoenix.de/sendungen/ereignisse/phoenix-vor-ort/ua-statement-von-robert-h-a-3208449.html)?
Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung (bitte nach Einzelmaßnahmen getrennt auflisten)?
Inwiefern deckt sich dieses Volumen mit dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur?
Wie hat die Bundesregierung das gesamte Ausschreibungsvolumen von 23,8 GW, das sich aus der Pressemitteilung des BMWK ergibt (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/08/20230801-rahmen-fuer-die-kraftwerksstrategie-steht.html), berechnet?
Wann im Jahr 2024 startet die Ausschreibung über die erste 10-GW-Tranche der H2-ready Gaskraftwerke?
Wieso sind bislang lediglich „bis zu 6 GW“ dieser ersten Tranche für neue Kraftwerke reserviert?
Wer wird sich an dieser Ausschreibung beteiligen dürfen?
Kann die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund von durchschnittlichen Kraftwerksbauzeiten, sicherstellen, dass der Kohleausstieg bis 2030 gelingt, wenn die Ausschreibungen erst 2024 erfolgen?
Wieso zieht sich die Ausschreibung der ersten 10-GW-Tranche bis 2026, und in welche unterschiedlichen Schritte wird diese Ausschreibungstranche unterteilt sein?
Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung über den Anteil der Neubauten und der umzurüstenden Bestandskraftwerke an den Ausschreibungen entscheiden?
Werden bei den Ausschreibungen regionale und lokale Kriterien eine Rolle spielen, und wenn ja, in welcher Form?
Bis wann erwartet die Bundesregierung die Fertigstellung der im Rahmen der ersten Ausschreibungstranche ausgewählten neuen Kraftwerke?
Wann muss jeweils der Bau der Kraftwerke erfolgen, damit eine rechtzeitige Fertigstellung gesichert ist?
Wieso braucht es für die verbleibenden 5-GW-Ausschreibungen, die nach 2026 erfolgen sollen, eine vorherige Evaluierung?
Bis wann erwartet die Bundesregierung die Fertigstellung der 8,8-GW-Kraftwerke, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden sollen?
Wie viele Jahre werden in den Ausschreibungen berücksichtigte Kraftwerke wahrscheinlich noch mit Erdgas betrieben werden, und welche Instrumente reizt die Nutzung von Wasserstoff an?
Umfasst die Einigung mit der EU-Kommission auch die Frage, mit welcher Farbe von Wasserstoff die neuen Kraftwerke betrieben werden dürfen, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Sehen die Pläne der Bundesregierung bzw. die Einigung mit der EU-Kommission Investitionskostenzuschüsse vor, und wenn ja in welcher Form?
Soll für die Anlagen eine verlässliche Zahlung für die Vorhaltung ausgeschrieben werden oder Zuzahlungen je erzeugter Kilowattstunde?
Bedeuten Investitionskostenzuschüsse, dass die Bundesregierung davon absieht, einen Kapazitätsmarkt mit Festvergütung in Form von Marktprämien zu schaffen?
Hat die Bundesregierung mit EU-Kommission auch eine Einigung zur Regulierung zur Abschaltung von Lasten erzielt?
Wann wird es eine Nachfolgeregelung zur Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) geben?
Wie viele Mittel plant die Bundesregierung zur Umsetzung dieser Kraftwerksstrategie mindestens und maximal ein?
Werden die Mittel für die Umsetzung der Kraftwerksstrategie über den Bundeshaushalt, eine neue Umlage oder z. B. die Netzentgelte finanziert?
Welche Rolle spielt die Ansiedlung von wasserstofffähigen Gaskraftwerken im Rahmen der Planungen für ein Wassersoff-Kernnetz?
Was ist der Stand der Planungen zur Ansiedlung von (wasserstofffähigen) Gaskraftwerken im Rahmen des Netzentwicklungsplans Strom, um die Systemdienstleistungen für das Stromnetz zu maximieren?