Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8446 –
Unterbringung der Bundespolizei an Bahnhöfen, Flughäfen und Seehäfen sowie
Zustand der Dienststellen der Bundespolizei
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundespolizei spielt eine zentrale Rolle in der Sicherheitsarchitektur
Deutschlands. So nimmt sie umfangreiche spezialpolizeiliche Aufgaben wie
den Grenzschutz, Aufgaben der Bahnpolizei und im Bereich der Luftsicherheit
sowie den Schutz von Bundesorganen wahr. Auch in der
Kriminalitätsbekämpfung ist die Bundespolizei tätig.
Für die Aufgabenwahrnehmung benötigen die ca. 54 000 Beschäftigten der
Bundespolizei eine adäquate Unterbringung, die in baulicher und hygienischer
Hinsicht einwandfrei ist und die über die nötige Ausstattung, wie z. B.
Funkversorgung, verfügt. Dies ist nach Auffassung der Fragesteller nicht nur im
Sinne der inneren Sicherheit, sondern auch im Hinblick auf die Attraktivität
des Dienstes von höchster Bedeutung. Eine angemessene Unterbringung sind
wir den engagierten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die Tag für
Tag im Einsatz für Demokratie und Rechtsstaat nicht selten die eigene
Gesundheit riskieren müssen, absolut schuldig.
Die Präsenz von Bundespolizistinnen und Bundespolizisten stärkt das
Sicherheitsgefühl der Reisenden. Darüber hinaus haben öffentlich zugängliche
Studien gezeigt, dass die polizeiliche Präsenz auch zur Erhellung des Dunkelfelds
beiträgt (Bundestagsdrucksache 20/1562). Die Deutsche Bahn AG (DB AG)
überlässt immer mehr Flächen in Bahnhöfen an Dritte oder vermietet sie an
Gewerbetreibende, was die räumlichen Möglichkeiten für die Bundespolizei
verengt und ihre Einsatzfähigkeit einschränkt.
Zugleich bedeutet der Personalaufwuchs der Bundespolizei in den letzten
Jahren einen steigenden Bedarf in den Dienststellen an Flächen für die
Unterbringung, die Einrichtung von Arbeitsplätzen, für Sozialräume, Waffenkammern
und Lager für Ausrüstung und Gerät, Garagen und Parkflächen für
Dienstkraftfahrzeuge.
Polizeigewerkschaften und Bedienstete vor Ort äußern immer wieder
erhebliche Kritik an dem Zustand („teils katastrophal“) und auch an der
Verfügbarkeit von geeigneten Liegenschaften (vgl. z. B. „Marode Infrastruktur der
Bundespolizei bei der DB AG!!!“ unter
www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/ne
ws/marode-infrastruktur-der-bundespolizei-bei-der-db-ag/, vgl. „Bundestag
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8709
20. Wahlperiode 09.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
5. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
fasst ‚Bahnhofsbeschluss‘„ unter
www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/1A445C38
AE54C4CCC12584C10032DECD).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zu der Vorbemerkung der Fragesteller insgesamt ist aus grundsätzlicher Sicht
und um Missverständnissen entgegenzuwirken Folgendes festzustellen:
Die Bundespolizei ist Nutzer/Mieter von Liegenschaften in der gesamten
Bunddesrepublik Deutschland. Diese Liegenschaften werden entweder aus dem
bundeseigenen Bestand von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
oder von Dritten über die BlmA oder nach den Regelungen des § 62 Absatz 2
des Bundespolizeigesetzes (BPolG) von den Verkehrsunternehmen zur Nutzung
überlassen bzw. angemietet. Dementsprechend sind auch die
Verantwortlichkeiten für den Zustand der Liegenschaften verteilt.
Der bauliche Zustand der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften
gestaltet sich unterschiedlich, kann aber insgesamt als für die Zwecke der
Bundespolizei als hinreichend bewertet werden. Allerdings bleibt festzuhalten, dass
fortlaufend Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie durch den
umfangreichen Stellenaufwuchs Erweiterungsbedarf besteht. Defizitäre Zustände
einzelner Liegenschaften sind bekannt und die Beseitigung der Mängel wird auch
von der Bundespolizei als Nutzer gegenüber den Liegenschaftseigentümern
eingefordert.
1. Wie viele Liegenschaften nutzt die Bundespolizei in Deutschland (bitte
im Einzelnen auflisten)?
Die Bundespolizei nutzt 541 Liegenschaften (Stand: Januar 2023 – siehe
Anlage 1*).
2. Wie viele Liegenschaften der Bundespolizei gehören dem Bund bzw. der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), wie viele sind mit
welchen Vertragslaufzeiten von Dritten gemietet bzw. gepachtet oder
gehören unterstützungspflichtigen Verkehrsunternehmen gemäß § 62
Absatz 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG)?
Von den o. g. 541 Liegenschaften werden 316 Liegenschaften im Rahmen des
Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) der BImA genutzt, davon
jeweils ungefähr die Hälfte bundeseigene Liegenschaften und sog.
Drittanmietungen mit jeweils unterschiedlichen Vertragslaufzeiten.
185 Liegenschaften werden der Bundespolizei nach § 62 Absatz 3 BPolG von
den Verkehrsbetreibern an Flughäfen, Bahnhöfen und Seehäfen zur Nutzung
überlassen und 40 Liegenschaften sind weder dem ELM noch der Überlassung
nach § 62 BPolG zuzuordnen (sog. sonstige Liegenschaften, z. B. auf
ausländischem Hoheitsgebiet).
Die jeweiligen Vertragslaufzeiten der BImA-Drittanmietungen werden statisch
nichtgesondert erfasst und konnten mit zumutbarem Aufwand nicht ermittelt
werden. Die einzelnen Bundespolizeibehörden haben mehr als 600 Verträge zu
den angemieteten Liegenschaften, die teilweise nur in Papier vorliegen. Die
Auswertung, Zuordnung und Aufbereitung der erbetenen Daten würde die
spezialisierten personellen Ressourcen der Liegenschaftsbereiche längerfristig
binden. Regelmäßig bestehen bei den sog. Drittanmietungen mehrjährige Mindest-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8709 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
vertragslaufzeiten sowie Verlängerungsoptionen, zu deren Inanspruchnahme
sich die Bundespolizei mit der BImA und den jeweiligen Eigentümern – dem
Bedarf entsprechend – abstimmt.
3. Wie viele und welche der Räumlichkeiten zur Unterbringung von
Dienststellen der Bundespolizei erfüllen nicht die dienstlichen und gesetzlichen
Mindestanforderungen, insbesondere der Arbeitsstättenverordnung und
der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (bitte nach Dienststelle und
nicht erfüllter Anforderung auflisten)?
Defizitäre Zustände einzelner Liegenschaften sind bekannt und die Beseitigung
der Mängel wird von der Bundespolizei als Nutzerin gegenüber den
Liegenschaftseigentümern eingefordert. Des Weiteren werden bspw. durch ergriffene
organisatorische Maßnahmen defizitäre Zustände temporär – bis zur
abschließenden Mängelbehebung – abgemildert.
Nach kursorischer Prüfung genügen die von der Bundespolizei genutzten
Liegenschaften nur in geringen Umfang bezogen auf die Gesamtzahl i. H. v. 541
nicht vollumfänglich den dienstlichen oder gesetzlichen Anforderungen. Dies
betrifft in Bezug auf dienstliche Anforderungen insbesondere Flächendefizite
(z. B. fehlende Gewahrsamsbereiche oder Lagerräume) sowie die
Anforderungen an bestimmte Sicherheitseinrichtungen aufgrund der Aktualisierung der
Empfehlungen des Bundeskriminalamtes zur materiellen Sicherung. Im
Hinblick auf gesetzliche Anforderungen betrifft dies u. a. teilweise die
Barrierefreiheit oder strengere Brandschutzanforderungen (derzeit noch Bestandsschutz).
Daten zur angefragten Auflistung nach Dienststellen und Art der nicht erfüllten
Anforderung werden nicht systematisch zentral erhoben, daher wäre zunächst
eine systematische Begehung aller 541 Liegenschaften der Bundespolizei
vorzunehmen, bevor die erforderliche Übersicht erstellt werden könnte.
4. Stehen allen Beschäftigten der Bundespolizei entsprechend dem
Personal-Soll der Dienststellen und unter Beachtung der zusätzlich zu den
Dienststellen ausgelagerten oder abgeordneten bzw. umgesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der regelmäßig eingesetzten
Praktikantinnen und Praktikanten der Laufbahnausbildung, der regelmäßig dort
eingesetzten Unterstützungskräfte und unter Berücksichtigung der
Auszubildenden in der Berufsausbildung genügend Büroarbeitsflächen,
Sanitärräume, Umkleideflächen, Pausenräume und Lagerflächen zur
Verfügung, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung in welchem
finanziellen Umfang, um diese Missstände zu beseitigen?
Die in den Dienststellen ein- bzw. herzurichtenden Räume und Flächen richten
sich nach den zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat
(BMI) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) verhandelten und
anerkannten Raumprogrammen der Bundespolizei. Die Raumprogramme
berücksichtigen und vereinheitlichen für bestimmte Organisationseinheiten,
Dienststellen oder Teile von Dienststellen die administrativen und operativen Belange
der Bundespolizei inklusive der erforderlichen Büroarbeits-, Umkleide- und
Lagerflächen sowie Sanitär- und Pausenräume. Ferner enthalten die
Raumprogramme konkrete und individuelle Flächenvorgaben für die jeweilige
Organisationseinheit einschließlich der notwendigen Ausstattungsmerkmale und
Raumbeziehungen.
Unter Berücksichtigung des für die jeweilige Dienststelle organisatorisch
anerkannten Personals bilden die Raumprogramme die Grundlage zur Ermittlung
des für eine Organisationseinheit/Dienststelle konkret bestehenden Raum- und
Flächenbedarfs.
Sofern die Deckung der Raum- und Flächenbedarfe nicht im Zuge einer
Neubaumaßnahme erfolgt, sind die in den Bestandsgebäuden jeweils vorhandenen
Gegebenheiten zu berücksichtigen. Hierbei kann es vorkommen, dass
bestehenden Bedarfe nicht vollumfänglich innerhalb einer Liegenschaft abgebildet
werden können.
Etwaige, hiermit einhergehende Flächenunterdeckungen können sich mit einem
Personalaufwuchs, wie beispielsweise dem durch Sicherheitspakete
hervorgerufenen, erhöhen. Auch die regelmäßige Fortentwicklung vorhandener
Raumprogramme, mit der unter anderem organisatorische Veränderungen in Bezug
auf den Flächenbedarf nachgezeichnet werden, kann im Vergleich zum
bisherigen Raumprogramm einen Flächenmehrbedarf hervorrufen.
Der finanzielle Aufwand für die Beseitigung eines Flächenfehls wird bezogen
auf die konkreten Maßnahmen im Zusammenwirken von Bundespolizei,
BImA, Bauverwaltungen oder Verkehrsbetreibern ermittelt. Da Flächendefizite
häufig auch in Verbindung mit anderen Anforderungen in gemeinsamen
Maßnahmen umgesetzt werden, hängt sowohl der Zeitpunkt als auch der
Kostenumfang jeweils von der konkreten Maßnahme und den Kapazitäten der beteiligten
Partner ab. Im Ergebnis werden die nach Verfahrensstand und
Bearbeitungskapazitäten für die Umsetzung geplanten Maßnahmen im Rahmen der jährlichen
Haushaltsaufstellung und mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
5. Welche Dienststellen der Bundespolizei haben Gewahrsamsräume, in
welcher Anzahl, und wird in allen Fällen die Gewahrsamsordnung
eingehalten (bitte nach Dienststelle aufschlüsseln)?
Die Anzahl der in den einzelnen Dienststellen vorhandenen Gewahrsamsräume
ist Anlage 2* zu entnehmen.
Die in der Polizeigewahrsamsordnung (PGO) zur Unterbringung enthaltenen
und auf die baulichen bzw. liegenschaftlichen Anforderungen bezogenen
Festlegungen wurden kürzlich konkretisiert.
6. Verfügen alle Dienststellen der Bundespolizei entsprechend den
regelmäßig dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über
ausreichende, nicht weiter als 100 m oder eine Geschosshöhe vom ständigen
Arbeitsplatz entfernte Wasch-, Toiletten- und Umkleideräume (wenn
nein, bitte nach Dienststelle auflisten und fehlenden Raumtyp angeben)?
Anzahl und Größe der in den Raumprogrammen enthaltenen Sanitär- und
Umkleideflächen richten sich nach dem personellen Soll der jeweiligen
Dienststelle.
a) Gewährleisten die Umkleideräume in den Dienststellen, dass den
Beamtinnen und Beamten einschließlich der Praktikantinnen und
Praktikanten der Laufbahnausbildung so viel persönlich zugewiesener
abschließbarer Stauraum zur Verfügung steht, dass die persönliche
Dienst-, Einsatz- und Schutzbekleidung untergebracht werden kann?
Wie in der Antwort zu Frage 4 dargestellt, beinhalten und vereinheitlichen die
bei der Bundespolizei vorhandenen Raumprogramme den Raum- und
Flächenbedarf für bestimmte Organisationseinheiten und umfassen konkrete und
individuelle Flächenvorgaben.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8709 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
b) Ist gewährleistet, dass Waschräume und Umkleideräume, die
voneinander räumlich getrennt sind, untereinander leicht erreichbar sind?
Bei der Unterbringung in einem eigens für die Bundespolizei errichteten
Neubau kann davon ausgegangen werden, dass sich die Dusch- und Waschräume in
räumlicher Nähe zu den Umkleideräumen befinden. Bezüglich der
Bedarfsdeckung in den von der Bundespolizei genutzten Bestandsgebäuden wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
c) Verfügen alle Dienststellen über ausreichend große und mit Teeküchen
ausgestattete Pausenräume, die auch den Bedarf der regelmäßig zur
Unterstützung eingesetzten Einsatzkräfte (Mobile Kontroll- und
Überwachungseinheiten, Bundesbereitschaftspolizei) und der
Praktikantinnen und Praktikanten berücksichtigen?
Die gemäß Raumprogrammen vorzusehenden Teeküchen bzw. Pausen-,
Aufenthalts- und Bereitschaftsräume orientieren sich grundsätzlich an der
Bedarfsdeckung des Stammpersonals der jeweiligen Dienststelle. Eine pauschale
Berücksichtigung von zur Unterstützung eingesetzter Einsatzkräfte erfolgt hierbei
nicht.
Im Einsatzfall erfolgt die Bereitstellung von Flächen für Unterstützungskräfte
durch Verdichtung im Bestand bzw. die kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher
Flächen.
Bei (mehrtägigen) Großlagen erfolgt die Bereitstellung von Verpflegung in der
Regel durch sogenannte Einsatzküchen über die Bundespolizeidirektion
Bundesbereitschaftspolizei, die hierfür auch die personellen Ressourcen
(Einsatzköche etc.) vorhält.
Für Praktikantinnen und Praktikanten können beispielsweise in
Bundespolizeiinspektionen bei entsprechendem Bedarf im Rahmen von Unterbringungen
zusätzliche Umkleideflächen berücksichtigt werden.
d) Wird in allen Wasch-, Toiletten- und Umkleideräumen
Geschlechtertrennung und eine Trennung von den Sanitärräumen für Personen in
Gewahrsam und Personen, die die Dienststelle aufsuchen,
gewährleistet, und wenn nein, bitte nach Dienststelle auflisten und fehlenden
Raumtyp angeben?
Für das Stammpersonal der jeweiligen Dienststelle sind in den
Raumprogrammen geschlechtergetrennte WC-, Dusch- und Umkleideräume enthalten. Aus
Eigensicherungsgründen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass vorbenannte
Räume nur durch dienststelleneigenes bzw. bundespolizeiliches Personal
genutzt werden.
Für in Gewahrsam genommene Personen sieht das entsprechende
Raumprogramm beim Vorraum zugleich Waschraum bzw. beim WC-Raum keine
Geschlechtertrennung vor. Dies begründet sich insbesondere damit, dass die in
Gewahrsam genommenen Personen die Sanitäranlagen nur einzeln und durch
einen Polizeivollzugsbeamten begleitet aufsuchen.
Bei zwischen 10 und 15 Prozent der genutzten Liegenschaften ist die
Geschlechtertrennung bzw. Trennung Sanitär Gewahrsam/Besuch bislang nicht
gewährleistet.
7. Verfügen alle Dienststellen über eine ausreichende Anzahl an
Parkplätzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Grundlage für die Ermittlung von Raum- und Flächenbedarfen sind die vom
BMI genehmigten und mit dem BMF abgestimmten Raumprogramme. Diese
weisen regelmäßig eine Höchstzahl der Stellplätze für private Kraftfahrzeuge
(Kfz) in Höhe von 75 Prozent der personell stärksten Schicht aus. Die konkrete
Anzahl an Stellplätzen ist für jede Dienststelle/Organisationseinheit im
Einzelfall zu ermitteln.
Inwiefern der ermittelte Bedarf tatsächlich gedeckt werden kann, hängt auch
von den Gegebenheiten vor Ort ab.
Insbesondere an Bahnhofs- oder Flughafendienststellen kann gegebenenfalls
aus Mangel an zur Verfügung stehenden Flächen nicht für 75 Prozent der
personell stärksten Schicht ein Stellplatz für private Kfz zur Verfügung gestellt
werden.
a) Werden Parkplätze kostenfrei überlassen, um die Erreichbarkeit der
Dienststelle zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten?
Das regelmäßige Einstellen von Kraftfahrzeugen bedarf der Erlaubnis der
hausverwaltenden Dienststelle. Die Erhebung eines Benutzungsentgelts ist nicht
vorgesehen.
Die Erreichbarkeit der Dienststelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird bei
der oben dargestellten Ermittlung des Bedarfs an Stellplätzen berücksichtigt.
b) Sind die Parkplätze ausreichend gesichert, um Brandanschläge (wie
z. B. in Stendal) auf private Kraftfahrzeuge von
Bundespolizeibeschäftigten zu verhindern?
Gemäß den „Grundsatzempfehlungen für die materielle Sicherung von
Polizeidienstgebäuden und -einrichtungen der Bundespolizei“ des
Bundeskriminalamtes weisen im Sicherheitsbereich abgestellte Privatfahrzeuge von
Polizeibediensteten ein Risikopotential auf. Einstellplätze für solche Fahrzeuge sollen
möglichst außerhalb des Sicherheitsbereiches, jedoch noch im
Überwachungsbereich liegen. Die Umsetzbarkeit dieser Vorgaben ist von den konkreten
örtlichen Gegebenheiten abhängig.
8. Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle von biologischen,
thermischen, akustischen und chemischen Problemen (wie z. B.
Ungezieferplagen, Pilzbefall, Lärmbelästigung) sowie sonstigen
gesundheitsgefährdenden Einflüssen innerhalb oder in unmittelbarem Umfeld der Dienststellen
der Bundespolizei bekannt (bitte nach Dienststelle auflisten und Art des
Problems angeben)?
Eine Übersicht der Dienststellen, bei denen in den genutzten Liegenschaften
biologische, thermische, akustische oder chemische Probleme oder sonstige
gesundheitsgefährdende Einflüsse innerhalb oder im unmittelbaren Umfeld
bekannt sind ist als Anlage 3* beigefügt.
Sofern mehrere Dienststellen die Liegenschaft nutzen, bezieht sich die Angabe
zur Dienststelle auf den Hauptnutzer.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8709 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Was plant die Bundesregierung, um den steigenden
Unterbringungsbedarf der Bundespolizei zu bewältigen, um die Arbeitsfähigkeit der
Bundespolizei zu gewährleisten?
Um den aus dem Stellenaufwuchs der Bundespolizei in den vergangenen
Jahren resultierenden gestiegenen Unterbringungsbedarf decken zu können, hat die
Bundespolizei in Abstimmung mit den Ressorts ein vereinfachtes Verfahren zur
Bedarfsdeckung etabliert.
Darüber hinaus werden die Raumprogramme der Bundespolizei, auf deren
Grundlage die Deckung des Raum- und Flächenbedarfs der jeweiligen
Organisationseinheiten der Bundespolizei erfolgt, kontinuierlich den aktuellen
Erfordernissen angepasst. So werden bei der Aktualisierung der Raumprogramme
die geänderten Anforderungen an Räume und Flächen berücksichtigt, die sich
neben dem personellen Aufwuchs insbesondere aus geänderten und/oder neuen
Aufgaben, Gesetzen bzw. Richtlinien oder Technik ergeben.
10. Wie hoch ist der bisher ermittelte zusätzliche Flächenbedarf, und wie
beurteilt die Bundesregierung auf Grundlage welcher Berechnungen dessen
Entwicklung in den nächsten fünf Jahren?
In Bezug auf den sich aus dem Stellenaufwuchs ergebenden
Unterbringungsbedarf (s. Antwort zu Frage 9) wurde ein zusätzlicher Flächenbedarf i. H. v.
86 473 qm mit Hilfe bestehender Raumprogramme ermittelt. Dieser
Flächenbedarf soll vorrangige über Anmietungen bis Ende 2024 gedeckt werden. Die
weitere Entwicklung des Flächenbedarfes wird u. a. durch Anpassungen am
Organisations- und Dienstpostenplan, neue bzw. geänderte Einsatzkonzepte sowie
neuen Aufgaben der Bundespolizei beeinflusst und ist daher nur bedingt valide
prognostizierbar.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungslage von
Dienststellen der Bundespolizei, deren Entwicklung und mögliche
Tendenzen?
Für die Dienststellen und Einrichtungen der Bundespolizei besteht
grundsätzlich eine fortlaufend abstrakt hohe Gefährdung. Der Bundespolizei liegen
derzeit keine Erkenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung für die
Dienststellen und Einrichtungen der Bundespolizei schließen lassen.
12. Welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen sind vor dem Hintergrund
ansteigender Gewaltbereitschaft im extremistischen Bereich geplant?
Die Bundespolizei hat Rahmenvorgaben zur Sicherung eigener Einrichtungen
festgelegt, die die Berücksichtigung kriminalgeografischer und
infrastruktureller Gegebenheiten ermöglichen. Bei der sicherungstechnischen Ausstattung der
Dienststellen der Bundespolizei sind die jeweils aktuell gültigen Empfehlungen
des BKA für die materielle Sicherung von Polizeidienstgebäuden und -
einrichtungen der Bundespolizei anzuwenden. Wenn darüber hinaus aufgrund
konkreter (Lage-)Erkenntnisse ergänzende Maßnahmen erforderlich sind, trifft die
zuständige Behörde bzw. Dienststelle der Bundespolizei anlassbezogen
ergänzende technische bzw. organisatorische Maßnahmen.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung nach welchem Kriterienkatalog den
baulichen und hygienischen Zustand der von der Bundespolizei
genutzten Liegenschaften?
Der bauliche Zustand der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften ist
unterschiedlich, kann aber insgesamt als geeignet bewertet werden. Die
Bewertung erfolgt dabei u. a. nach Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie der
maßgeblichen Raumprogramme.
14. Gibt es – in einer Gesamtschau betrachtet – qualitative Unterschiede
zwischen den im eigenen Bestand befindlichen Liegenschaften der
BImA, den durch die BImA angemieteten Liegenschaften sowie den
Liegenschaften, die von unterstützungspflichtigen Unternehmen gemäß § 62
Absatz 3 BPolG überlassen werden, und wenn ja, wie sehen diese nach
welchen Kriterien unterschieden aus?
Aufgrund des heterogenen Liegenschaftsbestandes können keine qualitativen
Unterschiede zwischen den bundeseigenen Liegenschaften der BImA, den
Drittanmietungen und den nach § 62 Absatz 3 BPolG überlassenen Liegenschaften
im Sinne einer Gesamtschau benannt werden.
15. In welchen Liegenschaften der Bundespolizei liegen aktuell bauliche
Mängel oder liegt sonstiger Sanierungsbedarf vor?
Vor dem Hintergrund der zahlreichen von der Bundespolizei genutzten
Liegenschaften besteht fortlaufend aus unterschiedlichen Gründen ein Bedarf an
Bauund/oder Bauunterhaltungsmaßnahmen. Insbesondere auf den
Großliegenschaften der Direktion Bundesbereitschaftspolizei und der Bundespolizeiakademie
aber auch bei kleineren Liegenschaften besteht fortlaufend die Notwendigkeit,
den baulichen Zustand zu erhalten bzw. zu verbessern.
Die Beseitigung etwaiger baulicher Mängel und die Durchführung von
Sanierungen obliegt in erster Linie den Vermietern der Liegenschaften, also
insbesondere der BImA und der DB AG.
16. An welchen Liegenschaften mit dringendem Sanierungsbedarf findet die
Sanierung noch im laufenden Kalenderjahr 2023 statt (bitte nach
Dienststelle und Bauunterhaltungsmaßnahme auflisten)?
Insbesondere bei Liegenschaften mit Beeinträchtigungen aufgrund maroden
Entsorgungssystemen, Feuchtigkeitsschäden und Schädlingsbefall und
zahlreichen weiteren Liegenschaften finden im laufenden Kalenderjahr
Sanierungsarbeiten statt.
Die angefragten Daten, aufgeschlüsselt nach Dienstelle und
Bauunterhaltungsmaßnahme, werden in der abgefragten Form nicht zentral erfasst. Die
Sanierungsmaßnahmen erfolgen in der Verantwortung der Eigentümer und
Abhängigkeiten zu den verfügbaren Ressourcen bspw. der Bauverwaltung sowie der
Verfügbarkeit von Fremdfirmen.
Übersichten der Bundespolizei zu geplanten Maßnahmen im laufenden
Kalenderjahr würden daher nur einen unvollständigen Ausschnitt bieten.
17. An welchen Liegenschaften sieht die Bundesregierung die größten
baulichen Defizite, und in welcher Abfolge und über welche Zeit ist die
Beseitigung der Mängel geplant (bitte auflisten)?
Die Bundespolizei sieht den größten baulichen Handlungsbedarf in den von ihr
genutzten Großliegenschaften der Bundespolizeiabteilungen und der
Bundespolizeiakademie. In diesen stehen, vorwiegend bedingt durch die Bausubstanz
der Gebäude, diverse Grundsanierungen (sowohl der Gebäude als auch der
Infrastruktur) an. Hinzu kommen erforderliche Neubaumaßnahmen zur
Unterbringung von Personalaufwuchs, z. B. die Errichtung neuer Gebäude für
Einsatzhundertschaften. Die Abfolge der baulichen Maßnahmen wird u. a. mit den
jeweiligen Eigentümern der Liegenschaften und den örtlich zuständigen
Bauverwaltungen unter Berücksichtigung der jeweils verfügbaren Ressourcen
sowie bautechnischen Erfordernissen abgestimmt.
18. Wie hoch ist der finanzielle Bedarf für Instandsetzungs- und
Sanierungsarbeiten an den Liegenschaften der Bundespolizei, und über welchen
Zeitraum wird dieser Bedarf im Bundeshaushalt gedeckt?
Im Haushaltsplan 2023 und im Finanzplanzeitraum bis 2027 sind nachfolgende
Haushaltsmittel für Bau- und Bauunterhaltsbedarfe, die in Zuständigkeit der
Bundespolizei zu decken sind, vorgesehen:
Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027
Kleine Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten (in T €)
12.222 12.972 11.472 11.472 11.472
Unterhaltung der
Grundstücke und bauliche Anlagen
(in T €)
2.780 3.530 3.530 3.530 3.530
19. Welche Baumaßnahmen für Sanierungs-, Instandsetzungs- oder
Renovierungsarbeiten in den Liegenschaften der Bundespolizei sind insgesamt
bis zum Jahr 2028 geplant?
Die Planung der Sanierungs-, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten in
den Liegenschaften der Bundespolizei orientiert sich an den im
Finanzplanzeitraum zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung den energetischen Zustand der
Liegenschaften der Bundespolizei, und was unternimmt die
Bundesregierung, um die energetische Gebäudesanierung zu bewältigen?
Den gebäudeenergetischen Zustand der von der Bundespolizei genutzten
Liegenschaften gilt es im Kontext der geänderten Klimaschutzvorgaben zu
verbessern. Wobei die energetische Sanierung entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben dem jeweiligen Eigentümer der Liegenschaften obliegt.
Bereits im Jahr 2021 hat die BImA ein eigenes Klimaprogramm für ihre
Liegenschaften entwickelt. Damit fokussiert sie ihre vielfältigen Aktivitäten auf
konkrete, umsetzungsorientierte Maßnahmen, die den Energieverbrauch und
die CO2-Emissionen senken. Die zivilen Dienstliegenschaften des Bundes – so
auch die von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften – werden für eine
energetische Sanierung systematisch erfasst und bewertet. Maßstab für die
Bewertung sind die Energieeffizienzfestlegungen des Bundes.
Für die Planung aller Bauunterhaltungs- und Baumaßnahmen bei
Dienstliegenschaften des Bundes erfolgt bereits seit Oktober 2020 die Umsetzung der
Gebäudestandards EGB 40 (Effizienzgebäude Bund) für Neubauten und EGB 55
für die Sanierung von Bestandsgebäuden. Auch durch innovative Ansätze, wie
beispielsweise das „serielle Sanieren“ im Bereich von bestimmten Unterkunfts-
und Bürogebäuden, soll die Umsetzungsgeschwindigkeit erhöht werden.
21. Wie viele anlassbezogene Analysen des baulichen Zustands der gemäß
§ 62 Absatz 3 BPolG überlassenen Bauwerke und Liegenschaften fanden
in den letzten fünf Jahren statt (bitte nach Jahr und Bundesland
aufschlüsseln und Eigentümer angeben), und was waren die Ergebnisse der
Analysen?
Die Anzahl anlassbezogener Analysen des baulichen Zustands durch die
Verkehrsbetreiber wird durch die Bundespolizei als Nutzer statistisch nicht erfasst.
Diese Informationen müssten bei den unterschiedlichen Eigentümern der
Liegenschaften angefragt und aufbereitet werden. Da unklar ist, ob den
privatrechtlichen Eigentümer eine entsprechende Pflicht betrifft, die Daten für die
letzten fünf Jahre an den Nutzer weiterzugeben, wäre eine entsprechende
Abfrage und Aufbereitung der Daten, die voraussichtlich mindestens drei Wochen
in Anspruch nehmen würde, von ungewisser Erfolgsaussicht.
22. Wie viele von den unterstützungspflichtigen Verkehrsunternehmen
überlassene Liegenschaften entsprechen nicht den polizeilichen
Anforderungen, und in welcher Hinsicht?
Im Durchschnitt entsprechen u. a. aufgrund der Nutzung von
Bestandsgebäuden (bspw. Bahnhöfen) zwischen 20 und 30 Prozent der zur Nutzung an die
Bundespolizei überlassenen Flächen nicht den polizeilichen Anforderungen. Im
Wesentlichen handelt es sich in diesen Fällen um fehlende Barrierefreiheit,
fehlende Gewahrsamsbereiche, die nur teilweise Umsetzung der
Absicherungsanforderungen, veraltete Sanitärbereiche oder auch Flächenfehl, das aus der
Aktualisierung von Raumprogrammen entstanden ist.
23. Stehen der Bundespolizei in den von den unterstützungspflichtigen
Unternehmen überlassenen Liegenschaften genügend Lagerräume zur
Verfügung?
Wie in der Antwort zu Frage 4 beschrieben, bilden genehmigten
Raumprogramme unter Zugrundelegung der organisatorisch anerkannten Personalstärke
die Grundlage zur Ermittlung des bei einer Dienststelle/Organisationseinheit
konkret bestehenden Raum- und Flächenbedarfs. Aufgrund der konkreten
örtlichen Gegebenheiten in den genutzten Bestandgebäuden kann ein Flächenfehl
an Lagerräumen nicht immer grundsätzlich ausgeschlossen werden.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausstattung der Bundespolizei mit
Sprech- und Datenfunksystemen sowie Videoüberwachungsanlagen in
den Liegenschaften?
Das primäre Führungs- und Einsatzmittel für die Einsatzkommunikation der
Bundespolizei sind TETRA-Digitalfunkgeräte mit entsprechendem Zubehör.
Die Ausstattung der Bundespolizei mit Digitalfunkgeräten inklusive Zubehör
deckt den allgemeinen Bedarf. Die Leitstellen der Bundespolizei verfügen über
eine digitalfunktechnische Ausstattung, auf deren Grundlage sowohl
Einsatzlagen in der allgemeinen als auch in der besonderen Aufbauorganisation
bewältigt werden können.
Die Ausstattung der Bundespolizei mit Videoüberwachungsanlagen wird durch
verschiedene bundespolizeiliche Konzeptionen und die
Ausstattungsnachweisung der Bundespolizei vorgegeben. Die konkrete Ausstattung vor Ort ist unter
anderem abhängig von den räumlichen Gegebenheiten, den Abstimmungen mit
den Partnern sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. So
modernisiert die Bundespolizei mit der Deutschen Bahn AG bundesweit die
Videotechnik an 145 Bahnhöfen und installieren dabei im Zeitraum von 2022 bis 2024
bis zu 9 000 Full-HD Kameras.
25. An welchen Flughäfen steht der Bundespolizei keine oder keine digitale
Funkversorgung zur Verfügung?
An den Flughäfen, an denen die Bundespolizei die ihr zugewiesenen
gesetzlichen Aufgaben wahrnimmt, steht der Digitalfunk zur Verfügung.
Unzureichende Funkversorgungen sind der Bundespolizei in diesen Bereichen nicht
bekannt. Alle großen Verkehrsflughäfen werden in diesem Zusammenhang
funktechnisch zusätzlich durch Objektfunkanlagen Digitalfunk BOS versorgt.
26. In welchen Bundesländern befinden sich wie viele Bahnhöfe, an denen
der Bundespolizei keine oder keine digitale Funkversorgung zur
Verfügung steht?
Grundsätzlich werden die Stationen (Bahnhöfe) im Bereich der Bahnsteige
digitalfunktechnisch durch die Freifeldversorgung mitversorgt. Zusätzlich
errichtet die DB AG in Abstimmung mit der Bundespolizei und den zuständigen
Brandschutzbehörden unter Koordinierung der Bundesanstalt für den
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) mit
den Autorisierten Stellen der Länder bundesweit insgesamt 220 Stationen
Objektfunkanlagen Digitalfunk BOS mit Finanzierungsmitteln des Bundes aus der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III. Alle verkehrstechnisch
relevanten und für die Bundespolizei einsatztaktisch bedeutsamen Stationen
werden dabei berücksichtigt.
27. Wie viele Dienstposten weist der Organisations- und Dienstpostenplan
(ODP) der Bundespolizei für den für Liegenschaften zuständigen
Bereich des Bundespolizeipräsidiums aus, und wie viele davon sind
gegenwärtig besetzt?
Welche Dienstposten sind nicht besetzt, und was unternimmt die
Bundesregierung, um das entsprechend qualifizierte Personal zu gewinnen?
28. Wie viele Dienstposten weist der ODP für die für die Liegenschaften
zuständigen Sachbereiche der Direktionen und der Bundespolizeiakademie
aus, und wie viele davon sind gegenwärtig besetzt?
Welche Dienstposten sind nicht besetzt, und was unternimmt die
Bundesregierung, um das entsprechend qualifizierte Personal zu gewinnen?
Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht
offen erfolgen kann. Die Angaben zur Beantwortung der Frage im Weiteren
lassen Rückschlüsse auf polizeifachliche und einsatztaktische Bewertungen sowie
auf Einsatzschwerpunkte zu. Eine Veröffentlichung dieser Angaben kann daher
die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei zukünftig nachhaltig negativ
beeinflussen. Deswegen wird die Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz des BMI eingestuft und
als gesonderte Anlage 4* übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt
ist.
29. An wie vielen Bahnhöfen ist die Bundepolizei aktuell in welcher
Personalstärke, getrennt nach Personal-Soll nach ODP und Personal-Ist,
untergebracht, und wie war die Entwicklung in den letzten fünf Jahren (bitte
nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln), und welche
Personalmehrungen sind an welchen Dienststellen im Zuge der Verteilung der
Planstellenzuwächse beabsichtigt?
Die Bundespolizei ist im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung
nach § 3 Absatz 1 des BPolG für sämtliche Bahnhöfe und Haltestellen, die
Teile der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sind, zuständig – unabhängig
davon, ob sie örtlich an bzw. in einem Bahnhof untergebracht ist. Im Rahmen
des Aufwuchses der Bundespolizei sind in den letzten Jahren auch die
Bundespolizeiinspektionen mit bahnpolizeilichen Aufgaben gestärkt worden.
Die Bundespolizei nimmt ihre Aufgaben in diesen Bundespolizeiinspektionen
jedoch zum größten Teil integrativ wahr. Dadurch ist ein Referenzieren auf rein
bahnpolizeiliche Aufgaben und die für diese Aufgabe zur Verfügung stehenden
Dienstposten im Soll nach Organisations- und Dienstpostenplan (ODP)
erschwert. Die Einteilung des Personals (Personal-Ist) erfolgt mit der jeweiligen
Schichtplanung, eine Zuordnung zu den Aufgabenbereichen könnte daher
allenfalls tagesbezogen retrograd nachvollzogen werden. Bei mehr als 1 500
auszuwertenden Tagen (letzte fünf Jahre) bei über 70 Inspektionsdienststellen
können die angefragten Daten aufgrund des Umfangs der erforderlichen Erhebung
nicht ermittelt werden.
Aktuell sind für die bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung der
Bundespolizei insgesamt rund 6 000 Dienstposten eingerichtet.
30. Wie hoch waren die Ausgaben für die Überlassung von Liegenschaften
nach § 62 des Bundespolizeigesetzes in den letzten fünf Jahren?
Haushaltsjahr 2018 2019 2020 2021 2022
Mittelabfluss
in T €
46.481,4 43.468,0 38.380,0 74.983,8 87.713,3
31. Wie hoch waren die Ausgaben für die (Dritt-)Anmietungen der BImA in
den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Haushaltsjahr 2018 2019 2020 2021 2022
Mittelabfluss
in T €
164.536,9 172.083,3 177.406,7 191.105,2 206.346,3
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
32. Bei wie vielen der in Frage 29 genannten Liegenschaften werden bzw.
wurden ausschließlich Räumlichkeiten überlassen, die sich im Eigentum
der DB AG befinden (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie groß ist bzw. war die betreffende Fläche (bitte nach Jahr und
Bundesland aufschlüsseln)?
Von 138 Bahnhofsliegenschaften sind 126 mit einer Fläche von ca. 50 000 qm
im Eigentum der DB AG.
Eine statische Erhebung der überlassenen Fläche nach Jahr und Land erfolgt
durch die BPOL nicht.
33. An wie vielen der in Frage 29 genannten Bahnhöfe vermietet die BImA
Flächen an die Bundespolizei, und wie war die Entwicklung in den
letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie groß ist bzw. war die betreffende Fläche (bitte nach Jahr und
Bundesland aufschlüsseln)?
Eine statische Erfassung der angefragten Informationen durch die
Bundespolizei erfolgt nicht. Aufgrund der integrativen Aufgabenwahrnehmung der
einzelnen Dienststellen der Bundespolizei (siehe Antwort zu Frage 29) ist eine
differenzierende Auswertung nicht verfügbar.
34. Gab es in den letzten fünf Jahren Kündigungen von Nutzungsverträgen
mit der Bundespolizei durch die DB AG, und wenn ja, wie viele, wo, und
aus welchen Gründen?
In den letzten fünf Jahren wurden zwei von der DB AG zur Nutzung
überlassene Flächen gekündigt. Die Kündigungen erfolgten aufgrund von
Umbauarbeiten im Bereich dieser Flächen bzw. dem Verkauf des Gebäudes, in dem sich die
Flächen befanden. In beiden Fällen konnte eine Ersatzunterbringung durch die
BImA realisiert werden.
35. Wie viele befristete Ersatzlösungen für Nutzungsflächen gibt es aktuell,
und gab es in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr und Bundesland
aufschlüsseln)?
a) Welche Laufzeit haben die aktuellen Ersatzlösungen, und mit
welchen Kosten sind sie verbunden (bitte nach Dienststelle auflisten)?
Die Fragen 35 und 35a werden gemeinsam beantwortet.
Aktuell gibt es 14 befristete Ersatzlösungen mit unterschiedlichen Laufzeiten.
Die Bundespolizei zahlt für diese befristeten Ersatzlösungen – ebenso wie für
die von ihr genutzten dauerhaften Unterbringungen – Miet- und Nebenkosten
bzw. erstattet den Verkehrsbetreibern die ihnen entstandenen Selbstkosten.
b) Wie hoch waren die Kosten für Ersatzlösungen in den letzten fünf
Jahren gesamt und in den einzelnen Kalenderjahren?
Die konkret entstandenen Kosten für Ersatzlösungen liegen der Bundespolizei
in der abgefragten Form nicht vor.
36. Kommt die DB AG ihrer gesetzlich normierten Unterstützungspflicht zur
Gestellung der erforderlichen Diensträume und Parkplätze für
Dienstkraftfahrzeuge sowie der Pflicht, diese in gutem Zustand zu halten (nach
§ 62 BPolG) vollumfänglich nach?
Wenn nein, an welchen Bahnhöfen ist es nicht der Fall, was sind die
Gründe dafür, und was unternimmt die Bundesregierung, um diesen
Missstand zu beheben?
Im Grundsatz kommt die DB AG ihrer gesetzlich normierten
Unterstützungspflicht zur Gestellung der zur Aufgabenerfüllung für die Bundespolizei
erforderlichen Räume und Flächen nach. Soweit nicht alle Bahnhöfe über
ausreichende Flächen verfügen, müssen Unterbringungen außerhalb des Bahnhofes
über die BImA erfolgen (siehe Antwort zu Frage 37). Auch hier ist zu
bedenken, dass sich die Anforderungen der Bundespolizei in qualitativer und auch
quantitativer Hinsicht verändern und die Möglichkeiten, diese Veränderungen
in Bestandsliegenschaften zu berücksichtigen, eingeschränkt sind. Neben
wirtschaftlichen Interessen der Bahn bzw. der beteiligten Tochterunternehmen in
der Vergangenheit kommen nicht selten bei Bahnhofsliegenschaften Aspekte
des Denkmalschutzes erschwerend hinzu.
37. Wird die Bundespolizei als Bahnpolizei außerhalb der Liegenschaften
der Bahnhöfe untergebracht?
a) Wenn ja, an welchen Standorten, und warum?
Die Fragen 37 und 37a werden gemeinsam beantwortet.
Ist eine geschlossene Unterbringung einer Bundespolizeiinspektion oder eines
Bundespolizeirevieres im Bahnhof nicht realisierbar, werden die in diesem
Zusammenhang „operativen Raumgruppen“ in zentraler und die ergänzenden
„administrativen Raumgruppen“ in dezentraler Lage im Bahnhof oder in
unmittelbarer Nähe zum Bahnhof (max. 3 Minuten Gehzeit) angesiedelt. Im Hinblick
auf die integrative Aufgabenwahrnehmung (s. Antwort zu Frage 29) ist eine
trennscharte Zuordnung als reine „Bahnpolizeidienststelle“ nicht in jedem Fall
möglich, sodass eine detaillierte Auflistung nach Standorten nicht erstellt
werden kann.
b) Wenn ja, wie sieht die Bundesregierung Hinweise auf Behinderung der
Aufgabenwahrnehmung durch die Bundespolizei und mögliche
Sicherheitsgefährdung?
Den mit einer Unterbringung an mehreren Standorten oder außerhalb des
Bahnhofes verbundenen Nachteilen (z. B. reduzierte [visuelle] Präsenz der
Bundespolizei im Bahnhof oder erhöhte polizeiliche Reaktionszeiten aufgrund längerer
Wege) wirkt die Bundespolizei bspw. mit einer konsequenten
Schwerpunktsetzung durch eine Identifikation relevanter Einsatzbereiche nebst erforderlicher
Einsatzzeiten und der Nutzung u. a. von Videotechnik entgegen.
38. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Arbeitsgruppe Liegenschaften,
wie von Gewerkschaften angeregt (vgl.
www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/i
d/214A4FA6ACE130DFC12588860046CF88), oder eine ähnliche
Organisationseinheit zu gründen?
a) Wenn ja, wie soll die Arbeitsgruppe zusammengesetzt sein, mit
welchem Auftrag und Zeithorizont?
Die Fragen 38 und 38a werden gemeinsam beantwortet.
Dies ist derzeit nicht beabsichtigt.
b) Wenn nein, warum nicht?
Die im Zusammenhang mit Liegenschaftsbedarfen der Bundespolizei
anfallenden Aufgaben werden in den bestehenden Organisationstrukturen und auf
Grundlage der geltenden Vorschriften und im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel gedeckt. Zusätzliche formale Organisationsstrukturen
werden als nicht erforderlich und zielführend bewertet.
39. Welche Behörden und Institutionen des Bundes, der Länder und der
Kommunen wirken im Prozess der Realisierung einer Bedarfsanmeldung
der Bundespolizei für ein Bauvorhaben mit?
Welche durchschnittliche Bearbeitungszeit vergeht zwischen der
Bedarfsanmeldung und dem Baubeginn sowie dem Baubeginn und der
Baufertigstellung?
Die Anzahl der im Prozess zur Realisierung einer Bedarfsanmeldung der
Bundespolizei mitwirkenden Behörden und Institutionen ist abhängig vom
konkreten Umfang des Unterbringungsbedarfs sowie der daraus resultierten Form der
Bedarfsdeckung (Eigenbaumaßnahme, Anmietung u. a.).
Folgende Behörden und Institutionen des Bundes, der Länder und der
Kommunen können mitwirken:
• BPOL, BMI, BMF, BImA,
• Bauverwaltung der Länder und weitere (kommunale)
Genehmigungsbehörden (Baurechtsämter, Denkmalschutzbehörden u. a.),
• unterstützungspflichtige Verkehrsträger,
• Unfallversicherung Bund und Bahn.
Erfahrungsgemäß dauern Neuunterbringungen, die als Eigenbaumaßnahmen
der BImA realisiert werden zwischen fünf bis sieben Jahren, wobei die
Planungsphase eine weitaus größere Zeitspanne im Vergleich zur baulichen
Umsetzung der Maßnahme einnimmt. Kurzfristig erforderliche Bedarfsdeckungen
wie bspw. im Rahmen der „Strukturanpassungen BPOL 2020/2024“ erfolgen
zumeist zeitnaher in Form von Drittanmietungen über die BImA.
Seite 1
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 20/8446
Gesamtübersicht aller Liegenschaften und Nutzungsverträge der
Bundespolizei
Stand 1. Januar 2023
lfd.
Nr.
Dienststelle
Gesamtanzahl
der
Liegenschaften
Anzahl der
BImA-
Liegenschaften
Anzahl der
§ 62
Liegenschaften
Sonstige
Liegenschaften
1 Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt 52 32 18 2
2 Bundespolizeidirektion Hannover 38 13 24 1
3 Bundespolizeidirektion Sankt Augustin 49 24 25 0
4 Bundespolizeidirektion Koblenz 53 25 22 6
5 Bundespolizeidirektion Stuttgart 48 26 19 3
6 Bundespolizeidirektion München 98 55 31 12
7 Bundespolizeidirektion Pirna 71 47 22 2
8 Bundespolizeidirektion Berlin 45 21 20 4
9 Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main 5 1 4 0
10 Direktion Bundesbereitschaftspolizei 24 24 0 0
11 Bundespolizeiakademie 21 20 0 1
12 Direktion 11 24 15 0 9
13 Bundespolizeipräsidium 13 13 0 0
Gesamtsumme 541 316 185 40
Liegenschaftsübersicht BPOLD Bad Bramstedt
Seite 2
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
1 24576 Bad Bramstedt Raaberg 6 1
2 18439 Stralsund Hiddenseerstr. 4 1
3 17375 Altwarp Nordstraße 45 1
4 23730 Neustadt Wieksbergstr. 54/0 1
5 24340 Eckernförde Flensburger Str. 61 1
6 27472 Cuxhaven Kasernenstr. 7 1
7 24742 Cuxhaven Cuxhaven Ports 1
Heringskai
8 27472 Cuxhaven Cuxhaven Ports 1
Alter Lentzkai
9 27472 Cuxhaven Cuxhaven Ports 1
Niedersachsenstraße
10 27472 Cuxhaven Marienstr. 37a 1
11 18109 Warnemünde Hohe Düne 30 1
12 24941 Flensburg Valentiner Allee 2a 1
13 24955 Harrislee Ochsenweg 107 1
14 24937 Flensburg Bundesbahnhof 1
Gleis 1/2
15 25821 Bredstedt Dörpumer Str. 14 1
16 25980 Westerland Kirchweg 1 1
17 24534 Neumünster Konrad-Adenauer- 1
Platz 2
18 24534 Neumünster Friedrichstr. 16 1
19 25335 Elmshorn Holstenplatz 1 1
20 25541 Brunsbüttel Neue Schleuse 1
21 24116 Kiel Lessingplatz 2 1
22 24149 Kiel Schleuseninsel 1
23 24114 Kiel Sophienblatt 27-28 1
24 24114 Kiel Auguste-Viktoria- 1
Str. 6-8
25 24103 Kiel Andreas-Gayk-Straße 31 1
Liegenschaftsübersicht BPOLD Bad Bramstedt
Seite 3
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
26 24103 Kiel Ostuferhafen 15 1
27 24143 Kiel Seehafenterminal 1
Norwegenkai
28 24103 Kiel Ostseekai 1
29 24103 Kiel Auguste-Viktoria- 1
Str. 6-8
30 23558 Lübeck Am Bahnhof 6 1
31 23570 Lübeck- Kreuzfahrerterminal 1
Travemünde Ostpreußenkai
32 23769 Puttgarden Am Fährbahnhof 1
33 18057 Rostock Kopernikusstr. 1b 1
34 18057 Rostock Kopernikusstr. 1a 1
35 18147 Rostock Am Seehafen 7 1
36 18109 Warnemünde Cruise-Center 1
37 18299 Weitendorf Flughafenstr. 1 1
1
38 19053 Schwerin Grundthalplatz 3-4 1
39 23966 Wismar Kopenhagener Str. 1 1
40 18439 Stralsund Ummanzer Str. 7 1
41 18439 Stralsund/ Zur Sternschanze 1
Dänholm
42 18437 Stralsund Tribseer Damm 74 1
43 17033 Neubrandenburg Am Bahnhof 8 1
44 18546 Sassnitz/Mukran Am Fährhafen 1
45 17309 Pasewalk An der Kürassier- 1
kaserne 10a
46 17309 Pasewalk An der Kürassier- 1
kaserne 11
47 17329 Pomellen An der BAB 11 1
48 17419 Ahlbeck Swinemünder 1
Chausee 6-8
49 17507 Lubmin Am Hafen 1 1
50 18059 Rostock Albrecht-Kosel 1
Platz 1
Liegenschaftsübersicht BPOLD Bad Bramstedt
Seite 4
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
51 6330 Padborg Toldbodvej 4 1
32 18 2
52
Liegenschaftsübersicht BPOLD Hannover
Seite 5
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
1 30163 Hannover Möckernstr. 30 1
2 30165 Hannover Vahrenwalder Straße 4 1
3 31180 Ahrbergen Leibnitzstraße 26 1
4 21423 Winsen/Luhe Elbuferstraße 2 1
OT Laßrönne
5 22045 Hamburg Wilsonstraße 49 - 53b 1
6 20099 Hamburg Hachmannplatz 10 1
7 20095 Hamburg Glockengießer Wall 10 1
8 20099 Hamburg Hachmannplatz 10 1
9 22765 Hamburg Scheel-Plessen-Str. 17 1
10 21079 Hamburg Hannoversche Str. 85 1
11 48455 Bad Bentheim Achterberg 100 1
12 26831 Bunde Schliekenweg 6 1
13 26122 Oldenburg Bahnhofsplatz 12d 1
14 49074 Osnabrück An der Humboldtbrücke 9 1
15 49074 Osnabrück Theodor-Heuss-Platz 2 1
16 26723 Emden Am Seemannsheim 5 1
17 26789 Leer Bahnhofsring 8 1
18 28215 Bremen Theodor-Heuss-Allee 6 1
zzgl. Willy-Brandt-Platz 7
19 28215 Bremen Bahnhofsplatz 14 1
20 28199 Bremen Flughafenallee 21 1
21 21335 Lüneburg Rabensteinstraße 1 1
22 21335 Lüneburg Bahnhofstraße 10 1
23 29525 Uelzen Friedensreich-
Hundertwasser-Platz 1
1
24 27570 Bremerhaven Friedrich-Ebert-Str. 73 1
25 24570 Bremerhaven Columbuskaje 1 1
Liegenschaftsübersicht BPOLD Hannover
Seite 6
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
26 27568 Bremerhaven Senator-Borttscheller-Str. 1b 1
27 30159 Hannover Ernst-August-Platz 1 1
28 30159 Hannover Theaterstr. 3 1
29 38102 Braunschweig Willy-Brandt-Platz 1, Bhf. 1
30 38108 Braunschweig Lilienthalplatz 5 1
31 31134 Hildesheim Bahnhofsplatz 1 1
32 37081 Göttingen Bahnhofsallee 6 1
33 30855 Langenhagen Flughafen 1
Benkendorffstraße 30
34 22335 Hamburg Flughafen 1
Flughafenstr. 1 - 3
35 27472 Cuxhaven Kasernenstraße 7 1
36 28199 Bremen Solinger Straße 1 1
37 27472 Cuxhaven Neufelder Schanze 1
38 30161 Hannover Fernroder Straße 9 1
13 24 1
38
Liegenschaftsübersicht BPOLD Sankt Augustin
Seite 7
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
1 53757 Sankt Augustin Bundesgrenzschutzstr. 100 1
2 47574 Goch Mölscher Weg 96 - 98 1
3 51069 Köln Berg.-Gladbacher- Str. 837 1
4 47533 Kleve Emmericher Str. 92-94 1
5 47906 Kempen Schorndorfer Straße 26 1
6 48599 Gronau Alter Markt 1 - 3 1
7 47652 Weeze Flughafen-Ring 1 1
8 48143 Münster Bahnhofstr. 1 1
9 33602 Bielefeld Herbert-Hinnendahlstr. 23 1
10 33602 Bielefeld Am Bahnhof 1b 1
11 33602 Bielefeld Neues Bahnhofsviertel 1
12 59065 Hamm Willy-Brandt-Platz 1 1
13 33102 Paderborn Bahnhofstr. 25 1
14 48268 Greven Hüttruper Heide 71-81 1
15 33142 Büren Flughafenstraße 33 1
16 32423 Minden Bundesbahnhof 12 1
17 44141 Dortmund Untere Brinkstr. 81-89 1
18 44137 Dortmund Königswall 15 1
19 45127 Essen Herkulesstr. 1-7 1
20 45127 Essen Freiheit 3 1
21 58089 Hagen Berliner Platz 8 1
22 45879 Gelsenkirchen Bochumer Str. 4 1
23 44787 Bochum Kurt- Schumacher-Platz 13 1
24 45647 Recklinghausen Große-Perdekamp-Straße 1
25 44319 Dortmund Flughafenring 1 1
26 40210 Düsseldorf Bismarckstr. 108 1
27 40210 Düsseldorf Konrad-Adenauer-Platz 14 1
Liegenschaftsübersicht BPOLD Sankt Augustin
Seite 8
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
28 46045 Oberhausen Willy-Brandt-Platz 1 1
29 46045 Oberhausen Friedrich-List-Str. 1
30 47051 Duisburg Zum Portsmouthplatz 2-8 1
31 42103 Wuppertal Döppersberg 37 1
32 41061 Mönchengladbach Europaplatz 11 1
33 41066 Mönchengladbach Malmedyer Straße 12 1
34 41066 Mönchengladbach Flughafenstr. 95 1
35 50670 Köln Gereonstraße 43-65 1
36 50667 Köln Marzellenstr. 3-5 1
37 50667 Köln Breslauer Platz 1
38 50667 Köln Bhf Deutz 1
39 53111 Bonn Am Hauptbahnhof 1 1
40 57072 Siegen Am Bahnhof 20 1
41 53721 Siegburg Europaplatz 3 1
42 52064 Aachen Bahnhofplatz 3 1
43 42249 Eschweiler Rue de Wattrelos 29 1
44 40474 Düsseldorf Frachtstraße 30 1
45 51147 Köln Terminal 1, Ankunft C 1
46 59174 Kamen Am Bahnhof 14 1
47 41066 Mönchengladbach Malmedyer Straße 14 1
48 45356 Essen Wieselweg 5 1
49 51147 Köln Graf-Zeppelin-Str. 18 1
24 25 0
49
Liegenschaftsübersicht BPOLD Koblenz
Seite 9
lfd.
Nr.
Liegenschaft
Berücksichtigung als Liegenschaft
PLZ Ort Straße BImA § 62 Sonstige
1 56068 Koblenz Roonstraße 13 1
2 56068 Koblenz Julius-Wegeler Straße 7-9 1
3 56068 Koblenz Südallee 15 - 19 1
4 65428 Rüsselsheim Stahlstraße 34 - 36 1
5 56068 Koblenz Ernst-Sachs-Straße 12 1
6 66450 Bexbach Saarpfalz-Park 5 1
7 60433 Frankfurt am Main Homburger Landstraße 375 1
8 34119 Kassel Heerstraße 3-5 1
9 35390 Gießen Bahnhofstraße 90-92 1
10 35390 Gießen Bahnhofstr. 102 1
11 36037 Fulda Am Bahnhof 3 1
12 34379 Kassel-Calden Flugplatz 1
13 35039 Marburg Neue Kasseler Str. 1 1
14 60329 Frankfurt am Main Poststr. 3 1
15 60329 Frankfurt am Main Am Hauptbahnhof 16 1
16 64293 Darmstadt Poststr. 14 1
17 65189 Wiesbaden Bahnhofsplatz 1 1
18 65549 Limburg Bahnhofsplatz 1 1
19 63450 Hanau Am Hauptbahnhof 14 1
20 60528 Frankfurt am Main Flughafenstr. 104 1
21 54290 Trier Wechselstraße 8 1
22 54292 Trier Bahnhofsplatz 2 1
(Gebäude Fahrradstation)
23 54290 Trier Ostallee 7-13 1
24 54926 Trier Kolonnenweg 1
25 56068 Koblenz Am Hauptbahnhof 1
Liegenschaftsübersicht BPOLD Koblenz
Seite 10
lfd.
Nr.
Liegenschaft
Berücksichtigung als Liegenschaft
PLZ Ort Straße BImA § 62 Sonstige
26 56058 Koblenz Bahnhofsplatz 2 1
27 56073 Koblenz Dammstr. 14 1
28 1
29 55483 Hahn-Flughafen Geb. 600 und 830 1
30 54595 Prüm Kalvarienbergstraße 4 1
31 56410 Montabaur Bahnallee 2 1
31 54529 Spangdahlem Airbase 1
33 54308 Langsur Moselstraße 1 1
34 67655 Kaiserslautern Bahnhofstraße 22-24 1
35 55122 Mainz Mombacher Straße 2A 1
36 55116 Mainz Bahnhofsplatz 1 1
37 76779 Scheibenhardt Am Grenzübergang B9 1
38 67434 Neustadt Bahnhofsplatz 12
1
1
39
40 55543 Bad Kreuznach Europaplatz 25 1
41 67547 Worms Hauptbahnhof 1
42 66877 Ramstein- Airbase 1
Miesenbach
43 66117 Saarbrücken An der BAB 6 1
44 66131 Saarbrücken Balthasar-Goldstein-Str. 1
45 66111 Saarbrücken Am Hauptbahnhof 1
46 66111 Saarbrücken Am Hauptbahnhof 6 - 12 1
47 66111 Saarbrücken Am Hauptbahnhof 4 1
48 66538 Neunkirchen Am Hauptbahnhof 1
49 66706 Perl Bahnhofstraße 4-6 1
50 66706 Perl Trierer Straße 28 1
51 60431 Frankfurt/Main Wilhelm-Epstein-Straße 14 1
52 65760 Eschborn Elly-Beinhorn-Straße 66 1
Liegenschaftsübersicht BPOLD Koblenz
Seite 11
lfd.
Nr.
Liegenschaft
Berücksichtigung als Liegenschaft
PLZ Ort Straße BImA § 62 Sonstige
53 2957 Luxemburg Cité Policière
Kalchesbréck CCPD
1
25 22 6
53
Liegenschaftsübersicht BPOLD Stuttgart
Seite 12
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
1 71034 Böblingen Wolfgang-Brumme-Allee 52 1
2 71065 Sindelfingen Mahdentalstr.96-98 1
3 78462 Konstanz Dettinger Str. 125 1
Frohnried
4 70736 Fellbach Wilhelm-Pfitzer-Str. 30 1
5 78315 Radolfzell Fritz-Klose-Weg 11 1
6 71034 Böblingen Calwer Str. 7 1
7 79576 Weil am Rhein Basler Str. 5 1
8 70374 Stuttgart Martha-Schmidtmann-Str. 1 1
9 70173 Stuttgart Königsstr. 1A
1
1
10
11 74072 Heilbronn Bahnhofstr. 30 1
12 89077 Ulm Bahnhofsplatz 1 1
13 89073 Ulm Bahnhofsplatz 1 1
14 72072 Tübingen Europaplatz 17 1
15 Europaplatz 25 1
16 70372 Bad Cannstadt Bahnhofstr. 30 1
17 78462 Konstanz Konrad-Zuse-Str. 6 1
18 Konstanz Gemeinschaftszollanlage 1
19 78244 Bietingen Zollstr. 35 1
20 78224 Singen Bahnhofstraße 2 1
21 78224 Singen Bahnhofstraße 2 1
22 88045 Friedrichshafen Stadtbahnhof 1
1
1
23 Eugenstr. 34
24 88046 Friedrichshafen Am Flugplatz 64 1
25 79588 Efringen-Kirchen Engetalstr. 2 1
26 79540 Lörrach Basler Str. 51 1
27 79761 Waldshut-Tiengen Rheinbrückenstr. 1A, GÜG 1
28 78176 Blumberg (Neuhau Zollstr. 2 1
29 79106 Freiburg i. Br. Wentzinger Str. 23-25 1
30 CH-405 Basel Schwarzallee 200 1
Liegenschaftsübersicht BPOLD Stuttgart
Seite 13
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
31 Eilgutrampe 1
32 79098 Freiburg Bismarkallee 7F 1
33 77652 Offenburg Straßburgerstr. 14 1
34 77655 Offenburg Hauptstr. 1 1
35 77694 Kehl Straßburgerstr. 2 1
36 77836 Rheinmünster Boulevard B408 1
37 76131 Karlsruhe Rintheimer Querallee 11 1
38 76137 Karlsruhe Bahnhofsplatz 1 1
39 76137 Karlsruhe Bahnhofsplatz 1 1
40 76137 Karlsruhe Bahnhofsplatz 1 1
41 68161 Mannheim Willy-Brandt-Platz 17 1
42 68161 Mannheim Willy-Brandt-Platz 17 1
43 68161 Mannheim Willy-Brandt-Platz 17 1
44 69115 Heidelberg Willy-Brandt-Platz 5 1
45 75175 Pforzheim Bahnhofsplatz 1
1
1
46
47 70629 Stuttgart Flughafenstr. 34 1
Terminal 1
48 77694 Kehl Hafenstraße 5 1
26 19 3
48
Liegenschaftsübersicht BPOLD München
Seite 14
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
1 80797 München Infanteriestr. 6 1
2 85521 Ottobrunn Finsinger Feld 4 1
3 92421 Schwandorf Raubweiherhaus 1
Gemarkung Kronstetten Plan-Nr. 768
4 83135 Schechen Sommerfeldstr. 13 1
5 92536 Pfreimd Schloßbergstraße 2 1
6 80807 München Frankfurter Ring 206 1
7 92421 Schwandorf Weinbergstr. 47 1
8 85072 Eichstätt Pirkheimer Str. 3 1
9 85386 Eching Boardinghaus Krimmer 1
Obere Hauptstraße 10
10 85356 Freising Clemensänger-Ring 1
11 85356 München-Flughafen Nordallee 2 1
12 85356 München-Flughafen Nordallee 6 1
13 85356 München-Flughafen Terminalstr. West, T1 und 1
Halle F und Vorfeld T1
14 85356 München-Flughafen Terminalstr. Nord, T2 und 1
Satellit
15 85356 München-Flughafen Terminalstr. Mitte, MAC 1
und Bürogebäude West 2
16 80335 München Goethec. Bhf 1
17 80335 München Parkgarage München 1
18 80335 München Arnulfstr. 1 a 1
19 80335 München Denisstraße 1 1
20 80335 München Landshuter Allee 32 1
21 81241 München Bahnhofsplatz 9 1
22 85354 Freising Bahnhofsplatz 4 1
23 81667 München Orleansstr. 58-60 1
24 81667 München Orleansplatz 10 1
25 81667 München Orleansplatz 56 1
Liegenschaftsübersicht BPOLD München
Seite 15
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
26 81667 München Orleansplatz 7 1
27 83024 Rosenheim Burgfriedstr. 34 1
28 83022 Rosenheim Südtirolerplatz 1 1
29 83088 Inntal Ost Kontrollstelle BAB 93 1
Kiefersfelden
30 82467 Garmisch-Partenkirchen Lazarettstr. 7 1
31 82467 Garmisch-Partenkirchen Lazarettstr. 7 a 1
32 83395 Freilassing Westendstraße 9 1
(Interimsunterbringung)
33 83435 Bad Reichenhall Poststr. 25 1
Abmietung 30.6.2023
34 83395 Freilassing Görlitzer Straße 13 1
35 83395 Freilassing Bahnhofstr. 4 1
36 83451 Freilassing Zollhäuslstr. 15 1
37 83395 Freilassing Pommernstraße 5 1
38 83395 Freilassing Jägerndorfer Straße 1
39 83395 Freilassing Klebinger Straße 1
40 84453 Mühldorf Richard-Wagner-Str. 2 1
41 0 Schwarzbach BAB 8 1
42 0 Piding BAB 8 Ausfahrt 1
43 87437 Kempten Kaufbeurer Str. 80 1
44 87435 Kempten Eicher Str. 3 1
45 87435 Kempten Eicher Str. 3 1
46 87629 Füssen BAB 7 1
47 82362 Weilheim Bahnhofsplatz 1 1
48 88131 Lindau Am Brettermarkt 2 1
49 88131 Lindau Dreierstr. 1
50 88131 Lindau Robert Bosch Straße 34 1
Liegenschaftsübersicht BPOLD München
Seite 16
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
51 90443 Nürnberg Bahnhofsplatz 6 1
52 90443 Nürnberg Am Tullnaupark 15 1
5. OG im Tullnaupark
53 90443 Nürnberg Parkhaus Hbf 1
54 90443 Nürnberg Parkhaus 1
Sandstraße 24a
55 86150 Augsburg Victoriastraße 3 1
56 85051 Ingolstadt Bahnhofstr. 8 1
57 85051 Ingolstadt Elisabethplatz 1
58 91522 Ansbach Bahnhofsplatz 2 1
59 97070 Würzburg Bahnhofsplatz 2 1
60 96052 Bamberg Ludwigstr. 12 1
61 96052 Bamberg Ludwigstr. 1
62 63739 Aschaffenburg Ludwigstr. 2-4 1
63 63739 Aschaffenburg Elisenstr. 32 1
64 95100 Selb Ringstr. 55 1
65 95028 Hof Bahnhofsplatz 8 1
66 95028 Hof Bahnhofsplatz 20 1
67 95028 Hof Bahnhofsplatz 8 1
68 95028 Hof-Jägersruh Am Schießplatz 15 1
69 95448 Bayreuth Bahnhofstr. 22 1
70 95448 Bayreuth Vorfahrt P1 1
71 95444 Bayreuth Bürgerreuther Straße 1
72 95444 Bayreuth Ehem. Posthalle 1
73 92726 Waidhaus Vohenstraußer Str. 14 1
74 95671 Bärnau Tachauer Str. 58 1
75 92637 Weiden Bahnhofstr. 28 1
Liegenschaftsübersicht BPOLD München
Seite 17
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
76 92637 Weiden Bahnhofstr. 1
77 93449 Waldmünchen An der Walk 3 1
78 94473 Furth i. Wald Böhmerstr. 64 1
79 93437 Furth i. Wald Adam-Wild-Str. 1
80 93047 Regensburg Bahnhofstr. 18 1
81 92421 Schwandorf Bahnhofstr. 1
82 94036 Passau Danziger Str. 49 1
83 94036 Passau Dr.-Emil-Brichta-Str. 5/7 1
84 94036 Passau Dr.-Emil-Brichta-Str. 1
85 94036 Passau Dr. Ernst Derra Str. 4 1
86 94036 Passau Messestraße 1
87 94032 Passau Bahnhofstr. 29/31 1
88 0 Rottal Ost BAB 3 1
89 94447 Plattling Bahnhofsplatz 6 1
90 84359 Simbach am Inn Bahnhofplatz 1 1
91 94078 Freyung Am Markt 2 1
92 94078 Freyung Am Markt 1 1
93 94227 Zwiesel Regener Str. 8 1
94 84032 Landshut Bahnhofsplatz 1 1
95 80333 München Türkenstraße 20 1
Gabelsbergstraße 4
96 92277 Hohenburg Oberpfalz Munitionslager BW 1
97 92421 Schwandorf Weinbergstr. 47 1
98 94036 Passau Karlsbader Str. 11a 1
55 31 12
98
Liegenschaftsübersicht BPOLD Pirna
Seite 18
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
1 01796 Pirna Rottwerndorfer Str. 22 1
2 01796 Pirna Rottwerndorfer Str. 45i 1
3 01796 Pirna Bahnhofstr. 15b 1
4 01796 Pirna Rottwerndorfer Str. 16 1
5 01796 Pirna Seminarstraße 7 1
6 01796 Pirna Ernst-Thälmann-Platz 1
Parkhaus Stadtmitte
7 02708 Löbau J.-v.-Moltke-Straße 8 1
8 09477 Jöhstadt Pleilerstraße 227 1
9 04158 Leipzig Bahnhofstraße 86 1
10 06110 Halle (Saale) Rudolf-Breitscheid-Str. 10 1
11 06110 Halle (Saale) Merseburger Straße 196 1
12 06110 Halle (Saale) Frau-von-Selmnitz-Straße 1 1
13 01139 Dresden Washingtonstraße 16/16a 1
14 02828 Görlitz An der Autobahn 4 1
15 02826 Görlitz Parkstraße 2 1
16 02826 Görlitz Parkstraße 4 1
17 02953 Bad Muskau Görlitzer Str. 1 1
18 02957 Weißkeißel Muskauer Forst 4 1
19 02894 Dobschütz An der Autobahn 24 A 1
20 02730 Ebersbach C.-Gocht-Straße 9 1
21 02788 Hirschfelde Waldweg 22 1
22 02788 Hirschfelde Flurstück Nr. 105/5 1
23 02625 Bautzen Wilthener Str. 32 1
24 01069 Dresden Schweizer Straße 3, 3a 1
25 01099 Dresden Hartmut-Dost-Straße 5 1
26 01109 Dresden Flughafenstr. 100
1
1
27
Liegenschaftsübersicht BPOLD Pirna
Seite 19
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
28 01109 Dresden Wilhelmine-Reichard-Ring1 1
29 01069 Dresden Wiener Platz 4 1
30 01097 Dresden Schlesischer Platz 1 1
31 01069 Dresden Semperstraße 7 1
32 01814 Bad Schandau Bahnhof Nr. 5 1
33 01744 Dippoldiswalde Markt 28 1
34 01814 Bad Schandau F.-Gottlieb-Keller-Straße 1 1
35 1
36 01819 Bad Gottleuba- Talstraße 42 1
Berggießhübel
37 01825 Bad Gottleuba- Börnersdorf Nr. 1a 1
Berggießhübel
38 09114 Chemnitz Bornaer Straße 205 1
39 09114 Chemnitz Bahnhofstraße 1 1
40 09477 Jöhstadt OT Haupstraße 22 1
Schmalzgrube
41 09544 Neuhausen OT Hauptstraße 38 a 1
Cämmerswalde
42 09496 Marienberg Ernst-Thälmann-Str. 67 1
OT Reitzenhain
43 08248 Klingenthal Dürrenbachstraße 18/20 1
44 08056 Zwickau Am Bahnhof 1 1
45 08525 Plauen Rathenauplatz 2 1
46 08648 Bad Brambach Oberbrambacher Höhe 2 1
47 04109 Leipzig Willy-Brandt-Platz 5 1
48 04103 Leipzig Willy-Brandt-Platz 7 1
49 04157 Leipzig Max-Liebermann-Straße 63 1
50 04435 Schkeuditz Torweg 7 1
51 39104 Magdeburg Kantstraße 4
1
1
52
53 39104 Magdeburg Bahnhofstraße 1
54 06749 Bitterfeld Bahnhofstr. 1 1
55 06112 Halle (Saale) Hans-Dietrich-Genscher- 1
Platz 1
Liegenschaftsübersicht BPOLD Pirna
Seite 20
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
56 06110 Halle (Saale) Merseburger Straße 196 1
57 39576 Stendal Bahnhofstr. 34 1
58 38820 Halberstadt Bahnhofstraße 11 1
59 06844 Dessau-Roßlau Fritz-Hesse-Str. 47 1
60 06525 Sangerhausen Markt 1 1
61 99084 Erfurt Bahnhofstr. 22a 1
62 98527 Suhl Weidbergstraße 32/34 1
63 06618 Naumburg Bahnhofstr. 46 1
64 99817 Eisenach Bahnhofstr. 35 1
65 99092 Erfurt Binderslebener Landstr.100 1
66 98617 Meiningen Lindenallee 1a 1
67 07318 Saalfeld Kulmbacher Str. 25 1
68 07443 Jena Am Anger 30 1
69 07545 Gera Bahnhofsplatz 8 1
70 99734 Nordhausen Lange Str. 1 1
71 99084 Erfurt Juri-Gagarin-Ring 53 1
47 22 2
71
Liegenschaftsübersicht BPOLD Berlin
Seite 21
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
1 12439 Berlin Schnellerstr. 139A /140 1
2 10557 Berlin Kruppstr. 2 - 4 1
3 16356 Ahrensfelde Bundespolizeiallee 1 1
4 10557 Berlin Europaplatz 1 1
5 13557 Berlin Badstr. 1 - 3 1
6 19322 Wittenberge Am Bahnhof 3 1
7 16516 Oranienburg Bahnhofsplatz 1 1
8 10587 Berlin Salzufer 22/ 1
Dovestr. 2 - 4
9 10623 Berlin Hardenbergplatz 15 Bhf. 1
10 10623 Berlin Fasanenstr. 87 1
11 13597 Berlin Seegefelder Str. 1 1
12 10117 Berlin Georgenstr. 23 1
13 10243 Berlin Am Ostbahnhof 1
14 10243 Berlin City Carre 1
Lange Straße 30
15 10243 Berlin City Carre 1
Andreasstr. 10
16 10245 Berlin Rotherstr. 6 - 7/ 1
Ehrenbergstr. 11-14
17 10179 Berlin Magazinstr. 5 1
18 14472 Potsdam Fr.-Engels-Str. 101 1
19 12101 Berlin General-Pape-Str. 1 1
20 10317 Berlin Weitlingstr. 22 1
21 14766 Brandenburg Am Hauptbahnhof 9 1
22 10245 Berlin Sonntagstr. 37 1
Bahnsteig E
23 16278 Angermünde Südring 9 1
24 16307 Gartz Kastanienallee 50 1
25 15328 Manschnow Am Handelshof 1 1
Liegenschaftsübersicht BPOLD Berlin
Seite 22
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
26 16225 Eberswalde Bahnhofsring 19 1
27 15236 Frankfurt (Oder) Kopernikusstr. 71- 75 1
28 15236 Frankfurt (Oder) Werner-von-Siemens-Str. 9 1
29 15230 Frankfurt (Oder) Posener Hof 9 1
30 15890 Eisenhüttenstadt Diehloer Str. 60 1
31 03149 Forst Bahnhofsstraße 53 1
32 03149 Forst Herrmannstr. 5 1
33 03048 Cottbus Vetschauer Str. 7 1
34 01968 Senftenberg Güterbahnhofstr. 4 1
35 03172 Guben Alte Poststraße 1 1
36 12521 Berlin Mittelstr. 9 1
37 12529 Schönefeld Flughafen BER 1
Terminal 1
38 12529 Schönefeld Flughafen BER 1
Terminal 2
39 12521 Berlin Flughafen BER 1
Terminal 5 M2
40 12529 Schönefeld Hugo-Eckener-Allee 7 1
Dienstgebäude
41 12521 Berlin Flughafen BER 1
Dienstgebäude (G005)
42 12529 Schönefeld August-Heinrich-Euler- 1
Dienstgebäude
43 15831 Selchow Farbgrafikstr. 1 1
44 14532 Stahnsdorf Alte Potsdamer 1
Landstraße 92
45 69-100 Slubice (Swiecko) Europastr. 30 1
21 20 4
45
Liegenschaftsübersicht BPOLD Frankfurt am Main
Seite 23
lfd.
Liegenschaft
Berücksichtigung als Liegenschaft
Nr.
PLZ Ort Straße BImA § 62 Sonstige
Straße
1 60433 Frankfurt am Main Homburger Landstr. 375 1
2 60549 Frankfurt am Main Flughafen Terminals 1
incl. außenliegenden
Gebäuden 177 und 587
3 60549 Frankfurt am Main Flughafen Gebäude 587 1
4 60549 Frankfurt am Main Flughafen Gebäude 177 1
5 60549 Frankfurt am Main Fernbahnhof 1
Geb.280
1 4 0
5
Liegenschaftsübersicht Direktion Bundesbereitschaftspolizei
Seite 24
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
1 34233 Fuldatal Niedervellmarsche Str. 50 1
2 34376 Holzhausen/ Holzhäuser Str. 2 1
Immenhausen
3 76887 Bad Bergzabern Kapeller Straße 28 1
4 04849 Bad Düben Schmiedeberger Str. 60 1
5 95448 Bayreuth Christian-Ritter-von-Popp-S 1
Str. 25
6 95448 Bayreuth Christian-Ritter-von-Popp- 1
Str. 1-7
7 95448 Bayreuth Am Oschenberg 1
8 16356 Ahrensfelde Bundespolizeiallee 1 1
9 94469 Deggendorf Ulrichsberger Straße 1-13 1
10 94469 Deggendorf Himmelreich 1
11 94469 Deggendorf Kandelbach 1
12 94469 Deggendorf Natternberg 1
13 83024 Rosenheim Kapellenweg 1
14 83024 Rosenheim Schopperstr. 1
15 37115 Duderstadt Auf der Heerstätte 53 1
16 36088 Hünfeld Molzbacher Straße 35 1
17 36088 Hünfeld Großenbach / Molzbach 1
18 36088 Hünfeld Großenbach 1
19 36088 Hünfeld Am Bomberg 1
20 23909 Ratzeburg Mechower Str. 6 1
21 23911 Salem-Hunde- 1
busch
22 21514 Büchen Siebeneichen 1
23 29525 Uelzen Hainberg 6 1
24 29525 Uelzen Melzingen 1
24 0 0
24
Liegenschaftsübersicht Bundespolizeiakademie
Seite 25
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
1 23562 Lübeck Ratzeburger Landstr. 4 1
2 23554 Lübeck/ Schwartauer Landstr. 1-5 1
Falkenfeld
3 23554 Lübeck Zur Teerhofinsel 15 1
4 23556 Lübeck Bunker Wüstenei 1
5 83462 Berchtesgaden Postfach 21 70 1
6 91564 Neuendettelsau Breslauer Straße 1 1
7 21354 Bleckede Breetzer Straße 33 1
8 29664 Walsrode Schulstraße 34 1
9 17235 Neustrelitz Woldegker Chaussee 50 1
10 53913 Swisttal Gabrielweg 5 1
11 65582 Diez Limburger Straße 146 1
12 37269 Eschwege Langemarckstr. 41 1
13 37269 Eschwege Kleine Kuppe 1
14 97714 Oerlenbach Heglerstraße 15 1
15 97714 Rottershausen Waldsiedlung 1
16 97688 Bad Kissingen ehem. Flugplatz 1
Reiterswiesen
17 83093 Bad Endorf Ströbing 1 1
18 15537 Grünheide / Puschkinstraße 2 1
OT Kienbaum
19 96052 Bamberg Zollnerstr. 190 1
20 36199 Rotenburg an der Dickenrücker Straße 30 1
Fulda
21 33605 Bielefeld Detmolder Straße 440 1
20 0 1
21
Seite 26
Liegenschaftsübersicht Bundespolizeidirektion 11
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
BImA
§ 62
Sonstige
1 10785 Berlin 1
2 10785 Berlin 1
3 53545 Linz/Stümperich 1
4 53913 Swisttal 1
5 17268 Templin 1
6 53567 Buchholz 1
7 53498 Bad Breisig 1
8 55774 Baumholder 1
9 97762 Hammelburg 1
10 97772 Wildflecken 1
11 53359 Rheinbach 1
12 14109 Berlin 1
13 13405 Berlin 1
14 51447 Köln-Porz 1
15 85764 Oberschleißheim 1
16 78166 Donaueschingen 1
17 63762 Großostheim 1
18 06188 Landsberg OT 1
19 02627 Kubschütz 1
20 02627 Kubschütz 1
21 24649 Fuhlendorf 1
22 38518 Gifhorn 1
23 17039 Trollenhagen 1
24 34131 Kassel 1
15 0 9
24
Seite 27
Liegenschaftsübersicht Bundespolizeipräsidium
Liegenschaft Berücksichtigung als Liegenschaft
lfd.
Nr.
PLZ
Ort
Straße
BImA
§ 62
Sonstige
Straße
1 14473 Potsdam Heinrich-Mann-Allee 1
103
2 14467 Potsdam Berliner Str. 21 - 25 1
3 14467 Potsdam Berliner Str. 27 1
4 14467 Potsdam Berliner Str. 135 1
5 14467 Potsdam Berliner Str. 136a 1
6 14480 Potsdam Steinstr. 104-106 1
7 14478 Potsdam Sophie-Alberti-Str. 1
8 10963 Berlin Köthener Str. 4 1
9 10963 Berlin Köthener Str. 4 1
10 61279 Grävenwies- Am Schneiderskopf 1 1
bach
11 06610 Halle Merseburger Str. 196 1
12 67433 Neustadt an d. Chemnitzer Str. 5 1
Weinstraße
13 16321 Bernau Hans-Witwer-Str. 10 1
13 0 0
13
Seite 1 von 10
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 20/8446
Bundespolizeidirektion Dienststelle
Anzahl der
Gewahrsamsräume
Bad Bramstedt
BPOLI Flensburg
2
2
BPOLR Bredstedt
2
DVR und ÜD Harrislee
2
BPOLR Neumünster
1
DVR Kiel
1
BPOLR Lübeck
2
BPOLR Puttgarden
3
BPOLI Rostock und BPOLI
Kriminalitätsbekämpfung Rostock
4
BPOLR Schwerin
2
BPOLR Wismar
2
BPOLR Stralsund
2
BPOLR Mukran
2
BPOLR Neubrandenburg
2
BPOLI Pasewalk
2
1
BPOLR Ahlbeck
2
BPOLR Pomellen
2
BPOLR Lubmin
1
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Bundespolizeidirektion Dienststelle
Anzahl der
Gewahrsamsräume
Hannover BPOLI Kriminalitäts-bekämpfung
Hamburg
2
BPOLI Krimialitäts-bekämpfung
Hamburg -
Außenstelle Hannover
(2)
BPOLI Flughafen Hamburg
2
BPOLR Hamburg-Hauptbahnhof
2
(1)
BPOLR Hamburg-Altona
2
BPOLR Hamburg-Harburg
2
BPOLI Bad Bentheim
2
BPOLR Bunde
2
BPOLR Osnabrück
(1)
BPOLR Oldenburg
2
BPOLR Emden
2
BPOLI Bremen
2
BPOLI Bremen
(1)
BPOLR Lüneburg
2
BPOLR Bremerhaven
2
BPOLR Cuxhaven
2
BPOLR Flughafen Bremen
2
BPOLI Hannover
2
BPOLR Hildesheim
2
BPOLR Göttingen
2
BPOLR Braunschweig
2
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Bundespolizeidirektion Dienststelle
Anzahl der
Gewahrsamsräume
Sankt Augustin
BPOLI Kriminalitätsbekämpfung Köln
und Mobile Kontroll- und
Überwachungseinheit Köln
(2)
BPOLI Kleve 2
BPOLR Kempen
2
BPOLI Münster
2
BPOLR Bielefeld
2
BPOLR Hamm
1
DVR Dortmund
2
BPOLR Essen
2
BPOLR Bochum
1
BPOLR Gelsenkirchen
2
BPOLR Recklinghausen
2
BPOLI Düsseldorf
2
BPOLR Duisburg
2
BPOLR Oberhausen
2
BPOLI Köln
2
BPOLR Bonn
BPOLR Siegen
1
BPOLR Siegburg
2
BPOLI Aachen 3
BPOLR Aachen-Nord
2
BPOLI Flughafen Düsseldorf
2
BPOLI Flughafen Köln / Bonn
2
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Bundespolizeidirektion Dienststelle
Anzahl der
Gewahrsamsräume
Koblenz
BPOLI Kriminalitätsbekämpfung
Frankfurt am Main
(2)
BPOLI Kassel
2
BPOLR Gießen
2
BPOLI Frankfurt am Main 3
BPOLR Darmstadt
2
BPOLR Wiesbaden 2
BPOLI Trier
2
BPOLR Koblenz
2
BPOLI Kaiserslautern
2
BPOLR Mainz
2
BPOLR Neustadt an der Weinstraße
2
BPOLR Saarbrücken Goldene
Bremm
2
BPOLI Saarbrücken Saarbrücken
Hauptbahnhof
2
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Bundespolizeidirektion Dienststelle
Anzahl der
Gewahrsamsräume
Stuttgart BPOLI Flughafen Stuttgart
2
1
BPOLR Stuttgart
2
BPOLR Ulm
2
BPOLI Karlsruhe
2
BPOLR Mannheim
2
BPOLI Offenburg
4
BPOLR Kehl
4
1
BPOLR Flughafen Karlsruhe / Baden-
Baden
2
BPOLR Freiburg
2
1
DVR Freiburg Bahnhof (1)
BPOLR Lörrach
2
BPOLR Waldshut
2
DVR Neuhaus
2
BPOLI Konstanz
2
BPOLR Singen
2
BPOLR Friedrichshafen
1
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Bundespolizeidirektion Dienststelle
Anzahl der
Gewahrsamsräume
München
BPOLI Selb
2
BPOLR Hof
2
BPOLR Bayreuth
BPOLI Waidhaus
2
BPOLR Bärnau (2)
BPOLR Weiden
1
BPOLI Waldmünchen
2
BPOLR Regensburg
2
BPOLR Furth im Wald
BPOLI Passau
(BPOLR PA) 4
BPOLR Freyung
2
BPOLR Zwiesel
1
BPOLR Landshut
1
BPOLI Freilassing
3
BPOLR Mühldorf am Inn
2
BPOLI Rosenheim
6
BPOLR Garmisch Partenkirchen
BPOLI Kempten
2
BPOLR Weilheim
1
BPOLR Lindau
1
BPOLI München
2
BPOLR München-Ostbahnhof
BPOLI Nürnberg
2
BPOLR Augsburg
2
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Bundespolizeidirektion Dienststelle
Anzahl der
Gewahrsamsräume
BPOLI Würzburg 2
BPOLR Bamberg
1
BPOLR Aschaffenburg
BPOLD M BPOL MUC
3
BPOL Flughafen München
Inspektion I
2
BPOL Flughafen München
Inspektion II
4
BPOL Flughafen München
Inspektion III
2
BPOL Flughafen München
Inspektion IV
3
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Bundespolizeidirektion Dienststelle
Anzahl der
Gewahrsamsräume
Pirna
BPOLI Ebersbach 2
BPOLR Zittau 2
BPOLI Ludwigsdorf 2
BPOLR Görlitz 2
BPOLI Dresden 2
BPOLR Flughafen Dresden 2
BPOLR Dresden Hauptbahnhof 2
BPOLI Berggießhübel 2
BPOLI Chemnitz 2
BPOLI Leipzig 2
BPOLI Klingenthal 2
BPOLI Magdeburg 2
BPOLR Halle 2
BPOLI Erfurt 2
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Bundespolizeidirektion Dienststelle
Anzahl der
Gewahrsamsräume
Berlin
BPOLI Berlin-Hauptbahnhof
2
BPOLR Berlin-Zoologischer Garten
1
BPOLR Oranienburg
2
BPOLI Berlin-Ostbahnhof
2
BPOLR Südkreuz
2
BPOLR Lichtenberg
2
BPOLR Potsdam
2
BPOLI Angermünde
2
BPOLR Gartz
1
BPOLR Manschnow
4
BPOLI Frankfurt / Oder
2
BPOLR Frankfurt / Oder Bahnhof
2
BPOLI Forst
2
BPOLR Cottbus
2
BPOLR Guben
1
BPOLI Flughafen Berlin-
Brandenburg
4
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Bundespolizeidirektion Dienststelle
Anzahl der
Gewahrsamsräume
Flughafen Frankfurt am Main
BPOLI I Flughafen Frankfurt am
Main
2
BPOLI III Flughafen Frankfurt am
Main 2
BPOLI III Flughafen Frankfurt am
Main 3
BPOLI IV Flughafen Frankfurt am
Main
3
(4)
BPOLI V Flughafen Frankfurt am
Main
4
(2)
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Anlage 3 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 20/8446
Behörde
nutzende Dienststelle (Hauptnutzer)
Liegenschaft
Zuordnung
PLZ Ort
BPOLD BBS MKÜ HST (Stralsund) 18439 Stralsund sonstige gesundheitsgefährdende Einflüsse
BPOLD H BPOLD Hannover 30163 Hannover biologische Probleme
BPOLD H BPOLD Hannover 30165 Hannover akustische Probleme
BPOLD H BPOLI Hamburg 22045 Hamburg biologische Probleme
BPOLD H BPOLR Hamburg - Hbf 20099 Hamburg biologische und chemische Probleme
BPOLD H BPOLR Hamburg Altona 22765 Hamburg biologische Probleme
BPOLD H BPOLR Hamburg Harburg 21079 Hamburg akustische Probleme
BPOLD H BPOLI Bad Bentheim 48455 Bad Bentheim akustische Probleme
BPOLD H BPOLR Bunde 26831 Bunde akustische und biologische Probleme
BPOLD H BPOLR Bremerhaven 27570 Bremerhaven akustische Probleme
BPOLD H BPOLI Hannover 30159 Hannover akustische und biologische Probleme
BPOLD H BPOLI Hannover 30159 Hannover sonstige gesundheitsgefährdende Einflüsse
BPOLD H BPOLR Braunschweig 38102 Braunschweig sonstige gesundheitsgefährdende Einflüsse
BPOLD STA BPOLR Bielefeld 33602 Bielefeld sonstige gesundheitsgefährdende Einflüsse
BPOLD STA BPOLI Dortmund 44141 Dortmund biologische und sonstige gesundheitsgefährdende Einflüsse
BPOLD STA BPOLR Hagen 58089 Hagen biologische Probleme
BPOLD STA BPOLR Bochum 44787 Bochum biologische Probleme
BPOLD KO BPOLD Koblenz 56068 Koblenz biologische Probleme
BPOLD KO BPOLI Frankfurt 65760 Eschborn biologische Probleme
BPOLD M BPOLD München 80797 München biologische Probleme
BPOLD PIR BPOLI KB Halle 06110 Halle (Saale) thermische Probleme
BPOLD PIR DVR Bhf DD Neustadt 01097 Dresden sonstige gesundheitsgefährdende Einflüsse
BPOLD PIR BPOLR Schmalzgrube 09477 Jöhstadt chemische Probleme
BPOLD PIR BPOLI Klingenthal 08248 Klingenthal chemische Probleme
BPOLD B BPOLD Berlin 12439 Berlin thermische Probleme
BPOLD B BPOLR Lichtenberg 10317 Berlin biologische Probleme
BPOLD B BPOLR Guben 03172 Guben biologische Probleme
BPOLD BP BPOLD BP 34233 Fuldatal chemische und sonstige gesundheitsgefährdende Einflüsse
BPOLD BP BPOLABT Bad Bergzabern 76887 Bad Bergzabern chemische und sonstige gesundheitsgefährdende Einflüsse
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Behörde
nutzende Dienststelle (Hauptnutzer)
Liegenschaft
Zuordnung
PLZ Ort
BPOLD BP BPOLABT Bad Düben 04849 Bad Düben biologische und chemische Probleme
BPOLD BP BPOLABT Bayreuth 95448 Bayreuth Verdacht auf sonstige gesundheitsgefährende Einflüsse
BPOLD BP BPOLABT Deggendorf 94469 Deggendorf Verdacht auf sonstige gesundheitsgefährende Einflüsse
BPOLD BP BPOLABT Deggendorf 83022 Rosenheim Verdacht auf sonstige gesundheitsgefährende Einflüsse
BPOLD BP BPOLABT Duderstadt 37115 Duderstadt Verdacht auf sonstige gesundheitsgefährende Einflüsse
BPOLD BP BPOLABT Hünfeld 36088 Hünfeld Verdacht auf sonstige gesundheitsgefährende Einflüsse
BPOLD BP BPOLABT Ratzeburg 23909 Ratzeburg Verdacht auf sonstige gesundheitsgefährende Einflüsse
BPOLD BP BPOLABT Uelzen 29525 Uelzen Verdacht auf sonstige gesundheitsgefährende Einflüsse
BPOLD BP BPOLABT Sankt Augustin 53757 Sankt Augustin Verdacht auf sonstige gesundheitsgefährende Einflüsse
BPOLAK Bundespolizeisportschule Bad Endorf 83093 Bad Endorf biologische Probleme
BPOLD 11 GSG 9 BPOL 53545 Linz/Stümperich akustische Probleme
BPOLD 11 GSG 9 BPOL 14109 Berlin akustische Probleme
BPOLD 11 GSG 9 BPOL 51447 Köln-Porz akustische Probleme
BPOLD 11 BPOLFLS Oberschleißheim 85764 Oberschleißheim akustische Probleme
BPOLD 11 BPOLFLS Oberschleißheim 78166 Donaueschingen akustische Probleme
BPOLD 11 BPOLFLS Fuldatal 63762 Großostheim akustische Probleme
BPOLD 11 BPOLFLS Fuldatal 06188 Landsberg OT Oppin akustische Probleme
BPOLD 11 BPOLFLS Blumberg 02627 Kubschütz akustische Probleme
BPOLD 11 BPOLFLS Fuhlendorf 24649 Fuhlendorf akustische Probleme
BPOLD 11 BPOLFLS Fuhlendorf 38518 Gifhorn akustische Probleme
BPOLD 11 BPOLFLS Fuhlendorf 17039 Trollenhagen akustische Probleme
BPOLD 11 BPOLFLG 53757 Sankt Augustin akustische Probleme
BPOLD 11 BPOLFLS Oberschleißheim 92421 Schwandorf akustische Probleme
BPOLD 11 BPOLFLS Fuldatal 34233 Fuldatal akustische Probleme
BPOLD 11 BPOLFLS Blumberg 16356 Ahrensfelde akustische Probleme
BPOLD 11 BPOLFLS Blumberg 09114 Chemnitz akustische Probleme
BPOLD 11 BSL BPOL 60433 Frankfurt am Main akustische Probleme
BPOLD 11 ENTSCHD BPOL 22335 Hamburg akustische Probleme
BPOLD 11 ENTSCHD BPOL 30855 Hannover akustische Probleme
BPOLD 11 ENTSCHD BPOL 40474 Düsseldorf akustische Probleme
BPOLD 11 ENTSCHD BPOL 51147 Köln akustische Probleme
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Behörde
nutzende Dienststelle (Hauptnutzer)
Liegenschaft
Zuordnung
PLZ Ort
BPOLD 11 ENTSCHD BPOL 70629 Stuttgart akustische Probleme
BPOLD 11 ENTSCHD BPOL 85356 München-Flughafen akustische Probleme
BPOLD 11 ENTSCHD BPOL 01109 Dresden akustische Probleme
BPOLD 11 ENTSCHD BPOL 04435 Schkeuditz akustische Probleme
BPOLD 11 ENTSCHD BPOL 12529 Schönefeld akustische Probleme
BPOLD 11 ENTSCHD BPOL 60532 Frankfurt am Main akustische Probleme
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333