Unterbringung der Bundespolizei an Bahnhöfen, Flughäfen und Seehäfen sowie Zustand der Dienststellen der Bundespolizei
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundespolizei spielt eine zentrale Rolle in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands. So nimmt sie umfangreiche spezialpolizeiliche Aufgaben wie den Grenzschutz, Aufgaben der Bahnpolizei und im Bereich der Luftsicherheit sowie den Schutz von Bundesorganen wahr. Auch in der Kriminalitätsbekämpfung ist die Bundespolizei tätig.
Für die Aufgabenwahrnehmung benötigen die ca. 54 000 Beschäftigten der Bundespolizei eine adäquate Unterbringung, die in baulicher und hygienischer Hinsicht einwandfrei ist und die über die nötige Ausstattung, wie z. B. Funkversorgung, verfügt. Dies ist nach Auffassung der Fragesteller nicht nur im Sinne der inneren Sicherheit, sondern auch im Hinblick auf die Attraktivität des Dienstes von höchster Bedeutung. Eine angemessene Unterbringung sind wir den engagierten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die Tag für Tag im Einsatz für Demokratie und Rechtsstaat nicht selten die eigene Gesundheit riskieren müssen, absolut schuldig.
Die Präsenz von Bundespolizistinnen und Bundespolizisten stärkt das Sicherheitsgefühl der Reisenden. Darüber hinaus haben öffentlich zugängliche Studien gezeigt, dass die polizeiliche Präsenz auch zur Erhellung des Dunkelfelds beiträgt (Bundestagsdrucksache 20/1562). Die Deutsche Bahn AG (DB AG) überlässt immer mehr Flächen in Bahnhöfen an Dritte oder vermietet sie an Gewerbetreibende, was die räumlichen Möglichkeiten für die Bundespolizei verengt und ihre Einsatzfähigkeit einschränkt.
Zugleich bedeutet der Personalaufwuchs der Bundespolizei in den letzten Jahren einen steigenden Bedarf in den Dienststellen an Flächen für die Unterbringung, die Einrichtung von Arbeitsplätzen, für Sozialräume, Waffenkammern und Lager für Ausrüstung und Gerät, Garagen und Parkflächen für Dienstkraftfahrzeuge.
Polizeigewerkschaften und Bedienstete vor Ort äußern immer wieder erhebliche Kritik an dem Zustand („teils katastrophal“) und auch an der Verfügbarkeit von geeigneten Liegenschaften (vgl. z. B. „Marode Infrastruktur der Bundespolizei bei der DB AG!!!“ unter www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/marode-infrastruktur-der-bundespolizei-bei-der-db-ag/, vgl. „Bundestag fasst ‚Bahnhofsbeschluss‘“ unter www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/1A445C38AE54C4CCC12584C10032DECD).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Wie viele Liegenschaften nutzt die Bundespolizei in Deutschland (bitte im Einzelfall auflisten)?
Wie viele Liegenschaften der Bundespolizei gehören dem Bund bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), wie viele sind mit welchen Vertragslaufzeiten von Dritten gemietet bzw. gepachtet oder gehören unterstützungspflichtigen Verkehrsunternehmen gemäß § 62 Absatz 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG)?
Wie viele und welche der Räumlichkeiten zur Unterbringung von Dienststellen der Bundespolizei erfüllen nicht die dienstlichen und gesetzlichen Mindestanforderungen, insbesondere der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (bitte nach Dienststelle und nicht erfüllter Anforderung auflisten)?
Stehen allen Beschäftigten der Bundespolizei entsprechend dem Personal-Soll der Dienststellen und unter Beachtung der zusätzlich zu den Dienststellen ausgelagerten oder abgeordneten bzw. umgesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der regelmäßig eingesetzten Praktikantinnen und Praktikanten der Laufbahnausbildung, der regelmäßig dort eingesetzten Unterstützungskräfte und unter Berücksichtigung der Auszubildenden in der Berufsausbildung genügend Büroarbeitsflächen, Sanitärräume, Umkleideflächen, Pausenräume und Lagerflächen zur Verfügung, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung in welchem finanziellen Umfang, um diese Missstände zu beseitigen?
Welche Dienststellen der Bundespolizei haben Gewahrsamsräume, in welcher Anzahl, und wird in allen Fällen die Gewahrsamsordnung eingehalten (bitte nach Dienststelle aufschlüsseln)?
Verfügen alle Dienststellen der Bundespolizei entsprechend den regelmäßig dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über ausreichende, nicht weiter als 100 m oder eine Geschosshöhe vom ständigen Arbeitsplatz entfernte Wasch-, Toiletten- und Umkleideräume (wenn nein, bitte nach Dienststelle auflisten und fehlenden Raumtyp angeben)?
a) Gewährleisten die Umkleideräume in den Dienststellen, dass den Beamtinnen und Beamten einschließlich der Praktikantinnen und Praktikanten der Laufbahnausbildung so viel persönlich zugewiesener abschließbarer Stauraum zur Verfügung steht, dass die persönliche Dienst-, Einsatz- und Schutzbekleidung untergebracht werden kann?
b) Ist gewährleistet, dass Waschräume und Umkleideräume, die voneinander räumlich getrennt sind, untereinander leicht erreichbar sind?
c) Verfügen alle Dienststellen über ausreichend große und mit Teeküchen ausgestattete Pausenräume, die auch den Bedarf der regelmäßig zur Unterstützung eingesetzten Einsatzkräfte (Mobile Kontroll- und Überwachungseinheiten, Bundesbereitschaftspolizei) und der Praktikantinnen und Praktikanten berücksichtigen?
d) Wird in allen Wasch-, Toiletten- und Umkleideräumen Geschlechtertrennung und eine Trennung von den Sanitärräumen für Personen in Gewahrsam und Personen, die die Dienststelle aufsuchen, gewährleistet, und wenn nein, bitte nach Dienststelle auflisten und fehlenden Raumtyp angeben?
Verfügen alle Dienststellen über eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
a) Werden Parkplätze kostenfrei überlassen, um die Erreichbarkeit der Dienststelle zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten?
b) Sind die Parkplätze ausreichend gesichert, um Brandanschläge (wie z. B. in Stendal) auf private Kraftfahrzeuge von Bundespolizeibeschäftigten zu verhindern?
Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle von biologischen, thermischen, akustischen und chemischen Problemen (wie z. B. Ungezieferplagen, Pilzbefall, Lärmbelästigung) sowie sonstigen gesundheitsgefährdenden Einflüssen innerhalb oder in unmittelbarem Umfeld der Dienststellen der Bundespolizei bekannt (bitte nach Dienststelle auflisten und Art des Problems angeben)?
Was plant die Bundesregierung, um den steigenden Unterbringungsbedarf der Bundespolizei zu bewältigen, um die Arbeitsfähigkeit der Bundespolizei zu gewährleisten?
Wie hoch ist der bisher ermittelte zusätzliche Flächenbedarf, und wie beurteilt die Bundesregierung auf Grundlage welcher Berechnungen dessen Entwicklung in den nächsten fünf Jahren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungslage von Dienststellen der Bundespolizei, deren Entwicklung und mögliche Tendenzen?
Welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen sind vor dem Hintergrund ansteigender Gewaltbereitschaft im extremistischen Bereich geplant?
Wie beurteilt die Bundesregierung nach welchem Kriterienkatalog den baulichen und hygienischen Zustand der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften?
Gibt es – in einer Gesamtschau betrachtet – qualitative Unterschiede zwischen den im eigenen Bestand befindlichen Liegenschaften der BImA, den durch die BImA angemieteten Liegenschaften sowie den Liegenschaften, die von unterstützungspflichtigen Unternehmen gemäß § 62 Absatz 3 BPolG überlassen werden, und wenn ja, wie sehen diese nach welchen Kriterien unterschieden aus?
In welchen Liegenschaften der Bundespolizei liegen aktuell bauliche Mängel oder liegt sonstiger Sanierungsbedarf vor?
An welchen Liegenschaften mit dringendem Sanierungsbedarf findet die Sanierung noch im laufenden Kalenderjahr 2023 statt (bitte nach Dienststelle und Bauunterhaltungsmaßnahme auflisten)?
An welchen Liegenschaften sieht die Bundesregierung die größten baulichen Defizite, und in welcher Abfolge und über welche Zeit ist die Beseitigung der Mängel geplant (bitte auflisten)?
Wie hoch ist der finanzielle Bedarf für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten an den Liegenschaften der Bundespolizei, und über welchen Zeitraum wird dieser Bedarf im Bundeshaushalt gedeckt?
Welche Baumaßnahmen für Sanierungs-, Instandsetzungs- oder Renovierungsarbeiten in den Liegenschaften der Bundespolizei sind insgesamt bis zum Jahr 2028 geplant?
Wie beurteilt die Bundesregierung den energetischen Zustand der Liegenschaften der Bundespolizei, und was unternimmt die Bundesregierung, um die energetische Gebäudesanierung zu bewältigen?
Wie viele anlassbezogene Analysen des baulichen Zustands der gemäß § 62 Absatz 3 BPolG überlassenen Bauwerke und Liegenschaften fanden in den letzten fünf Jahren statt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln und Eigentümer angeben), und was waren die Ergebnisse der Analysen?
Wie viele von den unterstützungspflichtigen Verkehrsunternehmen überlassene Liegenschaften entsprechen nicht den polizeilichen Anforderungen, und in welcher Hinsicht?
Stehen der Bundespolizei in den von den unterstützungspflichtigen Unternehmen überlassenen Liegenschaften genügend Lagerräume zur Verfügung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausstattung der Bundespolizei mit Sprech- und Datenfunksystemen sowie Videoüberwachungsanlagen in den Liegenschaften?
An welchen Flughäfen steht der Bundespolizei keine oder keine digitale Funkversorgung zur Verfügung?
In welchen Bundesländern befinden sich wie viele Bahnhöfe, an denen der Bundespolizei keine oder keine digitale Funkversorgung zur Verfügung steht?
Wie viele Dienstposten weist der Organisations- und Dienstpostenplan (ODP) der Bundespolizei für den für Liegenschaften zuständigen Bereich des Bundespolizeipräsidiums aus, und wie viele davon sind gegenwärtig besetzt?
Welche Dienstposten sind nicht besetzt, und was unternimmt die Bundesregierung, um das entsprechend qualifizierte Personal zu gewinnen?
Wie viele Dienstposten weist der ODP für die für Liegenschaften zuständigen Sachbereiche der Direktionen und der Bundespolizeiakademie aus, und wie viele davon sind gegenwärtig besetzt?
Welche Dienstposten sind nicht besetzt, und was unternimmt die Bundesregierung, um das entsprechend qualifizierte Personal zu gewinnen?
An wie vielen Bahnhöfen ist die Bundepolizei aktuell in welcher Personalstärke, getrennt nach Personal-Soll nach ODP und Personal-Ist, untergebracht, und wie war die Entwicklung in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln), und welche Personalmehrungen sind an welchen Dienststellen im Zuge der Verteilung der Planstellenzuwächse beabsichtigt?
Wie hoch waren die Ausgaben für die Überlassung von Liegenschaften nach § 62 des Bundespolizeigesetzes in den letzten fünf Jahren?
Wie hoch waren die Ausgaben für die (Dritt-)Anmietungen der BImA in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Bei wie vielen der in Frage 29 genannten Liegenschaften werden bzw. wurden ausschließlich Räumlichkeiten überlassen, die sich im Eigentum der DB AG befinden (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie groß ist bzw. war die betreffende Fläche (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
An wie vielen der in Frage 29 genannten Bahnhöfe vermietet die BImA Flächen an die Bundespolizei, und wie war die Entwicklung in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie groß ist bzw. war die betreffende Fläche (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Gab es in den letzten fünf Jahren Kündigungen von Nutzungsverträgen mit der Bundespolizei durch die DB AG, und wenn ja, wie viele, wo, und aus welchen Gründen?
Wie viele befristete Ersatzlösungen für Nutzungsflächen gibt es aktuell, und gab es in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
a) Welche Laufzeit haben die aktuellen Ersatzlösungen, und mit welchen Kosten sind sie verbunden (bitte nach Dienststelle auflisten)?
b) Wie hoch waren die Kosten für Ersatzlösungen in den letzten fünf Jahren gesamt und in den einzelnen Kalenderjahren?
Kommt die DB AG ihrer gesetzlich normierten Unterstützungspflicht zur Gestellung der erforderlichen Diensträume und Parkplätze für Dienstkraftfahrzeuge sowie der Pflicht, diese in gutem Zustand zu halten (nach § 62 BPolG) vollumfänglich nach?
Wenn nein, an welchen Bahnhöfen ist es nicht der Fall, was sind die Gründe dafür, und was unternimmt die Bundesregierung, um diesen Missstand zu beheben?
Wird die Bundespolizei als Bahnpolizei außerhalb der Liegenschaften der Bahnhöfe untergebracht?
a) Wenn ja, an welchen Standorten, und warum?
b) Wenn ja, wie sieht die Bundesregierung Hinweise auf Behinderung der Aufgabenwahrnehmung durch die Bundespolizei und mögliche Sicherheitsgefährdung?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Arbeitsgruppe Liegenschaften, wie von Gewerkschaften angeregt (vgl. www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/214A4FA6ACE130DFC12588860046CF88), oder eine ähnliche Organisationseinheit zu gründen?
a) Wenn ja, wie soll die Arbeitsgruppe zusammengesetzt sein, mit welchem Auftrag und Zeithorizont?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Behörden und Institutionen des Bundes, der Länder und der Kommunen wirken im Prozess der Realisierung einer Bedarfsanmeldung der Bundespolizei für ein Bauvorhaben mit?
Welche durchschnittliche Bearbeitungszeit vergeht zwischen der Bedarfsanmeldung und dem Baubeginn sowie dem Baubeginn und der Baufertigstellung?