Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8958 –
Onlinezugangsgesetz 2.0
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde im Jahr 2017 von Bund und
Ländern das Ziel gesetzt, alle 575 nutzerorientierten Verwaltungsleistungen auch
digital anzubieten. Aber auch ein halbes Jahr nach Ende der gesetzten
Fünfjahresfrist 2022 sind laut des Dashboards zur OZG-Umsetzung nur 127 der
575, Stand August 2023, der vorgesehenen OZG-Leistungen bundesweit
flächendeckend verfügbar (dashboard.ozg-umsetzung.de). Dabei muss der Staat
nach Auffassung der Fragesteller mit gutem Beispiel bei der Digitalisierung
vorangehen und den Bürgerinnen und Bürgern einfache und unkomplizierte
Verwaltungsleistungen anbieten können. Abhilfe kann und muss hier die
Digitalisierung der Verwaltung leisten. Im Koalitionsvertrag der
regierungstragenden Parteien, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP (
www.bundesr
egierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-199
0800), heißt es auf S. 9 zur Verwaltungsdigitalisierung: „Die Verwaltung soll
agiler und digitaler werden. Sie muss auf interdisziplinäre und kreative
Problemlösungen setzen. Wir werden sie konsequent aus der Nutzungsperspektive
heraus denken. Wir wollen das Silodenken überwinden und werden feste
ressort- und behördenübergreifende agile Projektteams und Innovationseinheiten
mit konkreten Kompetenzen ausstatten. Wir werden proaktives
Verwaltungshandeln durch antragslose und automatisierte Verfahren gesetzlich verankern.“
Nach Auffassung der Fragesteller ist zusätzlich zu dem sehr spät seitens der
aktuellen Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines OZG-
Nachfolgegesetzes (OZG 2.0:
www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Web
s/OZG/DE/2023/05_ozg-aenderungsgesetz.html) und massiver Kritik an
diesem Entwurf (
www.bundestag.de/ausschuesse/a04_inneres/anhoerungen/9694
32-969432) bisher nur bekannt geworden, dass die Bundesregierung ihr
finanzielles Engagement in der Verwaltungsdigitalisierung von 377 auf 3 Mio. Euro
im nächsten Jahr zurückfahren möchte (
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/hausha
ltsplaene-der-ampel-radikale-kuerzungen-bei-der-digitalisierung-1907417
9.html). Weiterhin heißt es von Länderseite: „Die Digitalisierung ist eigentlich
heimatlos geworden, zumindest was die Finanzmittel angeht. Letztlich drohen
viele Leistungsruinen zu entstehen“ (
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unterneh
men/wie-die-digitalisierung-der-verwaltung-gelingt-19244982.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9256
20. Wahlperiode 10.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
3. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Kam es zu Veränderungen am Katalog der 575 OZG-Leistungen durch
Wegfall oder Neuentstehung von Leistungen, und wenn ja, welche
Leistungen sind entfallen oder neu entstanden, und aus welchem Grund?
Der Onlinezugangsgesetz (OZG)-Katalog umfasste ursprünglich 575 OZG-
Leistungen, deren Anzahl mit Stand von 19. Oktober 2023 bei 582 OZG-
Leistungen liegt. Der OZG-Katalog ist dynamisch und unterliegt Veränderungen.
Neben neu entstandenen bzw. entfallenen Leistungen treten in hohem Umfang
Veränderungen bei den in bestehenden OZG-Leistungen enthaltenen
Verwaltungsleistungen aus dem Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa)
auf. Das liegt zum einen daran, dass der LeiKa nach wie vor unvollständig ist
und zum anderen infolge von Gesetzesnovellierungen immer wieder
Leistungen wegfallen, hinzukommen oder zu überarbeiten sind. Der permanente
Abgleich zwischen LeiKa und OZG-Katalog läuft über eine automatisierte
Schnittstelle, um die Kataloge stets zeitnah zu synchronisieren.
Hinzukommen oder Wegfall ganzer OZG-Leistungen ist in den meisten Fällen
auf einen durch das zuständige Themenfeld initiierten Neuzuschnitt
zurückzuführen oder auf das Entstehen neuer Verwaltungsleistungen. Dies gilt etwa im
Fall der Energiepreispauschale für Studierende, die aufgrund ihres Stellenwerts
und dem Fehlen einer optimalen Zuordnung zu bestehenden Leistungen
schließlich in einer neuen OZG-Leistung mündete.
2. Welche EfA (Einer für Alle)-Leistungen sind nach aktuellem Stand 31.
Juli 2023 zur Nachnutzung bereit, welche sind derzeit noch in Entwicklung,
auf welche OZG-Leistungen trifft keines von beidem zu?
Mit Stand von 1. August 2023 ist bei 102 EfA („Einer für Alle“)-Leistungen
der Go-live erfolgt, wodurch diese zur Nachnutzung bereitstehen. Weitere 52
EfA-Leistungen befinden sich in der Umsetzung und 47 EfA-Leistungen in der
Planung. Die Auflistung der EfA-Leistungen mit dem jeweiligen Status ist den
Tabellen in der Anlage 1* zu entnehmen.
Datengrundlage sind die Angaben zu den OZG-Leistungen auf der OZG-
Informationsplattform.
3. Wie verteilen sich die bisher abgeflossenen Mittel für die Umsetzung des
OZG aus dem Konjunkturpaket des Bundes für die Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes im Jahr 2020 auf die einzelnen Bundesländer (bitte
nach bereitgestellter Mittel nach Jahr und Bundesland auflisten)?
Im Jahr 2020 sind Mittel in Höhe von 26 761 000 Euro aus dem
Konjunkturpaket für die Umsetzung des OZG abgeflossen. Mit der Mittelverteilung der
Mittel aus dem Konjunkturprogramm an die Länder wurde erst im Jahr 2021
begonnen. Hierbei werden die Mittel den federführenden Ressorts zur
zweckgebundenen Fremdmittelbewirtschaftung zugewiesen. Diese weisen die Mittel
den Ländern zu.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9256 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie viele Mittel sind aus dem Konjunkturpaket für die Register in der
Verantwortung des Bundes noch verfügbar?
Aus den Mitteln des Konjunkturpakets sind für die Registermodernisierung
insgesamt noch 177 793 000 Euro (inklusive 94 797 000 Euro an gebildeten
Ausgaberesten) verfügbar.
5. Welche der aktuell verfügbaren OZG-Leistungen erfüllen die Vorgabe in
§ 7 Absatz 2 des Entwurfs des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG-E),
wonach der übergreifende Zugang zu elektronischen
Verwaltungsleistungen, einschließlich der für diesen Zugang relevanten IT-Komponenten,
nach Maßgabe der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
(BITV) barrierefrei nutzbar zu gestalten ist, und wenn ja, warum?
Welche der aktuell verfügbaren OZG-Leistungen erfüllen diese Vorgabe
nicht, und aus welchem Grund?
6. Welche der neu geplanten OZG-Leistungen erfüllen die Vorgabe in § 7
Absatz 2 des Entwurfs des OZGÄndG, wonach der übergreifende Zugang
zu elektronischen Verwaltungsleistungen, einschließlich der für diesen
Zugang relevanten IT-Komponenten, nach Maßgabe der BITV barrierefrei
nutzbar zu gestalten ist, und wenn ja, warum?
Welche der neu geplanten OZG-Leistungen erfüllen diese Vorgabe nicht,
und aus welchem Grund?
Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die OZG-Umsetzung im Rahmen der Digitalisierungsprogramme Bund und
Föderal erfolgt nach einem Reifegradmodell. Eine Verwaltungsleistung ist
OZG-konform umgesetzt, wenn diese Leistung mindestens den Reifegrad 3
erreicht hat. Leistungen mit dem Reifegrad 3 erfüllen die Vorgaben von
Nutzerfreundlichkeit einschließlich Barrierefreiheit.
Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms OZG Bund werden Leistungen
über das Bundesportal oder behördenspezifischen Fachportalen umgesetzt. Alle
Webseiten unterliegen den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-
Verordnung (BITV 2.0).
Im Bundesportal werden regelmäßig Barrierefreiheitstests nach BITV 2.0
Standard durchgeführt. Die wenigen noch bestehenden Barrieren werden sukzessive
behoben. Alle Weiterentwicklungen im Bundesportal haben gleichmäßige
Auswirkungen auf die aktuell verfügbaren sowie geplanten OZG-Leistungen.
Die Umsetzung neuer OZG-Leistungen nach dem EfA Prinzip erfüllt die
Vorgaben von Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.
7. Wie will die Bundesregierung einen einheitlichen Standard für die digitale
Barrierefreiheit aller OZG-Angebote und OZG-Leistungen auf Ebene des
Bundes, der Länder und Kommunen sicherstellen und der Vorgabe des neu
vorgesehenen § 1a Absatz 2 OZG Genüge tun, einen barriere- und
medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen aller
Verwaltungsträger sicherzustellen?
Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die Länder auch in ihrem
gesetzgeberischen Zuständigkeitsbereich, z. B. der Eingliederungshilfe,
den Willen des Gesetzgebers insbesondere aus § 7 Absatz 2 OZGÄndG-E
umsetzen?
Gemäß § 7 Absatz 2 des OZG-Entwurfs (OZG-E) ist der übergreifende
informationstechnische Zugang zu Verwaltungsleistungen, einschließlich der für
diesen Zugang relevanten IT-Komponenten, nach Maßgabe der BITV 2.0
barrierefrei zu gestalten. Die BITV 2.0 enthält konkrete Vorgaben zur
barrierefreien Ausgestaltung elektronischer Angebote. Die Verpflichtung nach § 7
Absatz 2 des OZG-Entwurfs gilt für Bund und Länder gleichermaßen.
8. Welche der 35 OZG-Leistungen (
www.it-planungsrat.de/aktuelles/details/i
t-planungsrat-beschliesst-priorisierung-bei-der-digitalisierung-von-verwalt
ungsleistungen ) waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum 1. Juli
2023 (oder zum aktuellsten verfügbaren Datum) jeweils
a) als Bundesleistung verfügbar,
Folgende OZG-Leistungen des oben genannten Links waren zum 1. Juli 2023
mit mindestens einer LeiKa-Leistung im Reifegrad 2 als Bundesleistung
verfügbar: Personalausweis, Online-Anzeige, Versammlungsanzeige, Öffentliche
Vergabe, Pflegeangebote und -leistungen, Pflegegeld, Pflegehilfsmittel,
Bauvorbescheid und Baugenehmigung, Aktivierung und berufliche Eingliederung.
b) als Landesleistung verfügbar und in jeweils welchen Bundesländern,
Die föderalen OZG-Leistungen „Ausbildungsförderung (BAföG)“,
„Gewerbesteuer“ und „Notlagenhilfe und Entschädigungen für Unternehmen“ sind zum
Zeitpunkt 1. August 2023 bundesweit verfügbar. Die Verfügbarkeit der
weiteren, priorisierten OZG-Leistungen mit Go-live sind der Tabelle in der Anlage
2* zu entnehmen.
Die Datengrundlage sind die Angaben zu den OZG-Leistungen auf der OZG-
Informationsplattform.
c) als kommunale Leistung verfügbar, und in wie vielen Kommunen in
wie vielen Bundesländern waren sie verfügbar (jeweils bitte nach
Bundesland aufschlüsseln)?
Es wird auf die Übersicht in der Anlage verwiesen. Grundlage ist die
Auswertung des Portalverbunds Online-Gateway (PVOG) am 30. Oktober 2023. Es
verbindet die Verwaltungsportale von Bund und Ländern und ermöglicht deren
Informationsaustausch. Die im PVOG verfügbaren Daten werden von den
Ländern und Kommunen (für die Länder, Landkreise, kreisfreien Städte) und dem
Bund (für den Bund) gepflegt. Die Online-Verfügbarkeit wird unabhängig
davon gezählt, ob die Leistungen im Rahmen des OZG-Programms oder
außerhalb dessen digitalisiert wurden.
9. Wie viele digitale Verwaltungsdienstleistungen nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durchschnittlich
pro Jahr wahr?
Der Bundesregierung liegen aktuell nur in beschränktem Umfang
Informationen über die Nutzungshäufigkeit von Online-Diensten vor. Hintergrund ist,
dass die Daten zur Nutzung dezentral anfallen und die Bereitstellung in der
Zuständigkeit der Behörden von Bund, Ländern und Kommunen liegt. Für die
zentrale Sammlung der Nutzungsdaten stellt die Bundesregierung die Zentrale
Statistik-Komponente (ZSK) bereit, an die sich alle Behörden bzw. die
betreibenden Stellen der Onlinedienste und -Portale anbinden können.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9256 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass analoge oder digitale Angebote der
Verwaltungen sich noch nicht wesentlich unterscheiden. Ältere Studien (z. B.
der eGovernmentmonitor 2014) sprechen von fünf Bürgerkontakten. Diese
Zahl ist nach hiesiger Einschätzung auch weiterhin realistisch.
Informationen über die Grundgesamtheit der gestellten Anträge bzw. der
analogen Beantragungen liegen in der Verwaltung aber auch nicht zentral vor.
Hintergrund ist, dass die Daten zur analogen Beantragung dezentral in den
Behörden anfallen (z. B. >500 Ausländerbehörden oder >250 Elterngeldstellen) und
selbst dort nicht immer erfasst werden.
10. Ist das sogenannte Datencockpit, über das Bürgerinnen und Bürger
Auskünfte zu Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen unter
Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) erlangen können,
bereits erfolgreich in Betrieb genommen worden, und wenn nein, warum
nicht, und wann ist damit zu rechnen?
Die erste Ausbaustufe des Datenschutzcockpits (DSC) ist entwickelt und wird
getestet. Diese stellt Transparenz über die Protokolldaten einer
Datenübermittlung, inklusive des Übertragungszwecks und der Art der übersandten Daten
her.
Die Entwicklung der zweiten Ausbaustufe zur Anzeige der Bestandsdaten läuft
derzeit. Eine erste Umsetzung wird noch im Jahr 2024 angestrebt.
Inwieweit die im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen aufgeführte
dritte Ausbaustufe „Ausbau zu einem zentralen Steuerungselement“ eine
Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern wird, wird derzeit in
Abstimmung mit den beteiligten Stellen – wie u. a. dem Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – geprüft.
Für die Inbetriebnahme des DSC ist die Verabschiedung einer Verordnung auf
Grundlage des OZG erforderlich, die u. a. die dafür zuständige öffentliche
Stelle benennt. Das rechtzeitige Inkrafttreten dieser Verordnung ist für das Jahr
2024 vorgesehen.
11. Wieso wurde die Umsetzungsfrist im neuen OZG-Gesetzentwurf
gestrichen, und wie und mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die
Bundesregierung, die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen,
insbesondere der in Abstimmung mit den Ländern 16 ausgewählten Leistungen,
trotzdem schnellstmöglich umzusetzen?
Die bisherige OZG-Umsetzungsfrist, wonach Bund und Länder verpflichtet
waren, ihre Verwaltungsleistungen spätestens bis zum 31. Dezember 2022 auch
elektronisch anzubieten, ist abgelaufen. Eine Nachfrist für die unterbliebene
Umsetzung sieht der Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG)
bewusst nicht vor. Hierdurch soll einerseits klargestellt werden, dass Bund und
Länder bereits jetzt zum elektronischen Angebot ihrer Verwaltungsleistungen
verpflichtet sind und andererseits der Charakter der Verwaltungsdigitalisierung
als Daueraufgabe verankert werden wird (vgl. hierzu auch Antwort zu
Frage 14).
Gemeinsam mit dem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am 24. Mai 2023
ein begleitendes Eckpunktepapier verabschiedet, das umfassende
außergesetzliche Begleitmaßnahmen für eine möglichst schnelle und flächendeckende OZG-
Umsetzung enthält. Hierzu zählt insbesondere auch die Priorisierung auf die
sogenannten Fokusleistungen.
12. Plant die Bundesregierung, im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung
Einzelfristen für bestimmte Umsetzungsschritte für wichtige Leistungen
einzuführen, und wenn ja für welche, und wie lautet die jeweilige Frist?
Bis Ende 2024 sollen die sogenannten Fokusleistungen digitalisiert werden
(vgl. Antwort zu Frage 11).
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf in § 1a Absatz 1 Satz 2 OZG-E vor,
dass Verwaltungsleistungen, die ausschließlich Unternehmen betreffen,
spätestens bis zum Ablauf des fünften auf die Verkündung des Gesetzes folgenden
Jahres ausschließlich elektronisch anzubieten sind („Digital Only“).
Zudem regelt § 6 Absatz 1 des E-Government-Gesetzentwurfs (EGovG-E),
dass der Bund für seine wesentlichen elektronischen Verwaltungsleistungen
spätestens bis zum Ablauf des fünften auf die Verkündung des Gesetzes
folgenden Jahres eine vollständige elektronische Abwicklung im Sinne einer
Endezu-Ende-Digitalisierung sicherzustellen hat.
13. Welche Register innerhalb der neunzehn Top-Register, darunter zum
Beispiel das Melderegister, das Bundeszentralregister oder das
Handelsregister, sollen zuerst angeschlossen werden, und gibt es innerhalb der
Top-Register eine genaue Abfolge?
Zunächst wurde für die Register in der Anlage zum
Identifikationsnummerngesetz (IDNrG), in die die Identifikationsnummer (IDNr) bis Ende 2028
einzuspielen ist und die im Verantwortungsbereich des Bundes liegen, eine Roll-Out-
Planung zum Einspielen der IDNr entworfen und durch den IT-Rat am 12.
September 2023 beschlossen. Da auch Top-Register in der Verantwortung des
Bundes liegen, befinden sich auch Top-Register in der Planung, aber nicht
ausschließlich.
Folgende Reihenfolge ist gemäß Beschluss 06/2023 des IT-Rates vom 12.
September 2023 (abrufbar
www.cio.bund.de) für die Top-Register des Bundes
vorgesehen:
– Bei der Bundesagentur für Arbeit systematisch geführte personenbezogene
Datenbestände nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(Rollout-Zeitraum drittes Quartal 2023 – viertes Quartal 2025)
– Stammsatzdatei der Datenstelle der Rentenversicherung gemäß § 150 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
(Rollout-Zeitraum ca. drittes Quartal 2023 – zweites Quartal 2025)
– Zentrales Unternehmerverzeichnis der gesetzlichen Unfallversicherung
(Rollout-Zeitraum ca. viertes Quartal 2023 – drittes Quartal 2025)
– Bundeszentralregister
(Rollout-Zeitraum wird noch zwischen dem Bundesministerium des Innern
und für Heimat (BMI) und dem Bundesministerium der Justiz (BMJ)
erörtert)
– Ausländerzentralregister
(Rollout-Zeitraum ca. zweites Quartal 2024 – erstes Quartal 2026)
– Gewerbezentralregister
(Rollout-Zeitraum wird noch zwischen BMI und BMJ erörtert)
– Zentrales Fahrzeugregister
(Rollout-Zeitraum ca. viertes Quartal 2024 – drittes Quartal 2026)
– Passregister (der Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts)
(Rollout-Zeitraum ca. zweites Quartal 2025 – drittes Quartal 2027)
– Personalausweisregister (der Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts)
(Rollout-Zeitraum ca. zweites Quartal 2025 – drittes Quartal 2027)
– Versichertenverzeichnisse der Krankenkassen
(Rollout-Zeitraum ca. drittes Quartal 2025 – viertes Quartal 2027).
Der genaue Zeitpunkt innerhalb der gesetzlichen Umsetzungsfrist bis Ende
2028 für das Hinzuspeichern der IDNr auch in die im Zuständigkeitsbereich der
Länder liegenden Register in der Anlage ist noch nicht festgelegt.
14. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Digitalisierung bestehender
analoger Verwaltungsdienstleistungen einen Daueraufgabencharakter,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die meisten
Verwaltungsdienstleistungen nur einmalig digitalisiert werden und daraufhin lediglich
angepasst und geupdatet werden müssen?
Wie zutreffend festgestellt, wird die Verpflichtung, Verwaltungsleistungen auch
elektronisch anzubieten, nicht bereits durch das erstmalige Bereitstellen eines
elektronischen Verwaltungsangebots erfüllt. Erforderlich sind vielmehr eine
fortgesetzte Pflege und – soweit erforderlich – Weiterentwicklung bestehender
elektronischer Angebote sowie der hierfür genutzten informationstechnischen
Systeme. Vor diesem Hintergrund handelt es sich sowohl bei der
Digitalisierung einzelner Verwaltungsleistungen als auch bei dem Vorhaben der
Verwaltungsdigitalisierung als Ganzem um eine Daueraufgabe.
15. Nach welchen Maßstäben erfolgen das im OZGÄndG geplante
Monitoring und die Evaluierung (§ 12 OZG), und folgen hierauf auch
Belohnungs- bzw. Sanktionsmechanismen für eine zügige bzw. langsame
Umsetzung, und wenn ja, welche?
Im Digitalisierungsprogramm Föderal wird für das Monitoring in der Regel auf
die Daten zurückgegriffen, die auf der OZG-Informationsplattform von den
jeweiligen Themenfeldern hinterlegt und gepflegt werden. Die Erfassung und
Nachhaltung des Umsetzungsfortschritts der Umsetzungsprojekte erfolgt dabei
anhand von 30 Steuerungsindikatoren in drei Meilensteinen. Auf der OZG-
Informationsplattform werden der Status der Steuerungsindikatoren und
Meilensteine sowie Single Digital Gateway (SDG)-relevante Indikatoren für jede
OZG-Leistung festgehalten. Zudem werden die Soll- und Plandaten in Bezug
auf die Erreichung der einzelnen Meilensteine erfasst. Die auf der OZG-
Informationsplattform erfassten Daten sind zentrale Grundlage für unterschiedliche
Auswertungs- bzw. Report-Formate mit unterschiedlichem Fokus, die in
unterschiedlichen Gremien vorgestellt und diskutiert werden (u. a. IT-Rat, IT-
Planungsrat). In der Summe bieten die Reports ein umfassendes Bild über die
Entwicklungen in den Themenfeldern und den Umsetzungsfortschritt der OZG-
Leistungen.
Im Digitalisierungsprogramm Bund werden die Daten im
Programmmanagementtool (PGMT) erfasst und anschließend in verschiedenen Gremien
ausgewertet. Der Umsetzungsfortschritt der Umsetzungsprojekte wird in fünf
Meilensteinen gemessen. Am Ende eines Projekts ist von den
Projektverantwortlichen zudem jeweils eine Projektendeerklärung vorzulegen, in der die Erfüllung
der einzelnen Reifegradkriterien nach dem Reifegradmodell dazulegen ist.
Belohnungs- oder Sanktionsmechanismen für eine schnelle bzw. langsame
OZG-Umsetzung sind nicht vorgesehen.
Das OZGÄndG sieht vor, dass auf der Basis des fortlaufenden Monitorings alle
drei Jahre eine qualitative Evaluierung des Gesetzes erfolgt.
16. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Umsetzung des
OZG 2.0 konkret ein, und anhand welcher konkreten Zahlen geht sie
davon aus (background.tagesspiegel.de/digitalisierung/ozg-2-0-laender-seh
en-nachbesserungsbedarf), dass die Umsetzung des OZG 2.0 mehr
Einsparungen bringt, als dass es zu Mehrausgaben kommt (bitte die
Einsparung und ggf. anfallender Mehrausgaben pro Jahr gegenüberstellen)?
Für die Umsetzung des OZGÄndG entstehen den öffentlichen Haushalten
einmalige Mehrausgaben in Höhe von rund 694 Mio. Euro sowie laufende
Mehrausgaben in Höhe von 27,4 Mio. Euro jährlich. Zugleich werden die
öffentlichen Haushalte laufend um rund 102,2 Mio. Euro jährlich entlastet. Im
Einzelnen:
Einmalige Mehrausgaben:
Bund 575 000 000
Länder 119 000 000
Gesamt 694 000 000
Laufende Mehrausgaben pro Jahr:
Bund
Mehrausgaben 27 400 000
Einsparungen - 26 500 000
Länder
Mehrausgaben Keine
Einsparungen - 75 700 000
Gesamt - 74 800 000
Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter VI.3 und VI.4 des Gesetzentwurfs
verwiesen.
17. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Anbindung der
Kommunen und Fachverfahren an den Portalverbund im Rahmen der
Umsetzung des OZG 2.0 konkret ein?
Bund und Länder, einschließlich der Kommunen, sind bereits nach der derzeit
geltenden Fassung des OZG verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch
elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten (§ 1 Absatz 1 OZG) und ihre
Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu verknüpfen (§ 1 Absatz 2 OZG).
Die Kosten hierfür sind daher nicht auf die Neuregelungen im Rahmen des OZ-
GÄndG zurückzuführen und waren folglich auch nicht bei der Berechnung des
Erfüllungsaufwandes für das OZGÄndG zu berücksichtigen.
Aufgrund des OZGÄndG ergeben sich für die Länder (einschließlich der
Kommunen) nach Schätzungen einzelner Länder einmalige Aufwände für die
Anbindung an das zentrale Bürgerkonto (insgesamt 96,8 Mio. Euro), die
Anpassung bestehender Anträge (insgesamt 1,6 Mio. Euro), das barrierefreie Angebot
von Verwaltungsleistungen (insgesamt 1,6 Mio. Euro) sowie die
Implementierung des Beratungsangebots im Portalverbund (insgesamt 19 Mio. Euro).
Für eine genaue Berechnung der Kosten wird auf die Ausführungen unter
VI.4.3 (Vorgaben 4.3.6 und 4.3.7) des Gesetzentwurfs verwiesen.
18. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bei
technischer Infrastruktur und in der Benutzerfreundlichkeit des
Portalverbundes, damit er für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen weiter
an Zugänglichkeit und Nutzen gewinnt (bitte die Maßnahmen und die
nach sich gezogene Verbesserung auflisten)?
Ziel der Digitalisierungsprogramme OZG Bund und Föderal ist, die OZG-
Umsetzung auch 2024 fortzuführen. In diesem Kontext erfolgt die
Weiterentwicklung des bestehenden Portalverbundes anhand der Erkenntnisse aus der
Zusammenarbeit.
Der PVOG wird vom IT-Dienstleister Dataport bereitgestellt und betreut. Für
die Weiterentwicklung des PVOG ist die Föderale IT-Kooperation (FITKO)
zuständig, sodass zu konkreten Maßnahmen keine Angaben gemacht werden
können.
19. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Vorgaben des
novellierten europäischen Rechtsrahmens, insbesondere zur EU Digital
Identity Wallet (EUDI), bei der Ausgestaltung des OZG 2.0
Berücksichtigung finden?
Die Lösungen, die im Rahmen der Novellierung der Verordnung über
elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im
Binnenmarkt (eIDAS) diskutiert werden, sollen eine Integration und
Weiterentwicklung von bestehenden Verfahren (Onlineausweisfunktion, BundID)
beinhalten und berücksichtigen. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Integration
der gegenwärtigen Infrastruktur zukunftssicher ist.
20. Wie viele der 19 geplanten Vollzeitstellen im Referat für
Digitalisierungsprogramme im Bundesministerium des Innern und für Heimat
(BMI) sind derzeit besetzt (bitte nach Besoldung angeben)?
In der Abteilung Digitale Verwaltung (DV) des BMI werden u. a. die Aufgaben
des Programmmanagements Verwaltungsdigitalisierung Bund und Föderal
verteilt auf zwei Referate wahrgenommen.
Gemeinsam sind beide Referate mit einem Funktionen-SOLL von 28
Funktionen inkl. der Leitungen ausgestattet. Die Referate haben zum Stand von
23. Oktober 2023 eine IST-Ausstattung von 21 Funktionen.
Nach Besoldung ergibt sich folgende Verteilung bei den besetzten Funktionen
zum Stand von 23. Oktober 2023.
A 15 3x
A 14 4x
A 13h 2x
A 13g 1x
A 11 2x
A 10 1x
A 9g 1x
A 7 1x
E 14 2x
E 13 1x
E 11 2x
E9a 1x.
21. Setzt die Bundesregierung bei der Umsetzung der OZG-Leistungen auf
(standardisierte) Basislösungen, wie vom IT-Planungsrat gefordert, um
den Aufwand für Entwicklung, Wartung und Betrieb von Onlinediensten
zu reduzieren (background.tagesspiegel.de/smart-city/die-deutsche-verw
altung-ist-ein-digitaler-sonderfall)?
a) Bei welchen OZG-Leistungen wurden (standardisierte)
Basislösungen bisher umgesetzt (bitte nach OZG-Leistung, für welche bisher
eine Basislösung umgesetzt wurde, auflisten)?
b) Bei welchen OZG-Leistungen ist die Umsetzung als (standardisierte)
Basislösung geplant (bitte nach OZG-Leistung, bei denen die
Umsetzung als Basislösung geplant ist, auflisten)?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt bei der Umsetzung von OZG-Leistungen auf
leistungsunabhängige Basisdienste, wie beispielsweise die BundID als zentrales
Nutzerkonto, das ELSTER-Organisationskonto, die Anbindung an das SDG
und die Nationale Feedback-Komponente.
Als weitere Produkte werden das Föderale Informationsmanagement (FIM),
das Onlinegateway Portalverbund, und Fit-Connect eingesetzt, sowie die
Standards UNICODE und DIN SPEC 91379.
Auf Grund der zentralen Portalstruktur bezieht sich die Nutzung im
Bundesportal gleichermaßen auf die aktuell verfügbaren sowie geplanten OZG-
Leistungen.
Die Einzelleistung „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ setzt als Basislösung
auf ePayBL und BundID und Mein Unternehmenskonto mit Elster. Bei der
Großkundenschnittstelle kommt Mein Unternehmenskonto zum Einsatz. Die
nationale Feedbackkomponente wird noch dieses Jahr in das nachnutzbare
i-Kfz integriert.
22. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gemeinsam mit
den Ländern, um die vom IT-Planungsrat angemahnte Nutzererfahrung
(UI/UX) für OZG-Leistungen zu priorisieren und zu verbessern?
Die Bundesregierung setzt sich in erster Linie dafür ein, Transparenz über die
Nutzererfahrung herzustellen. Ein wichtiger Indikator hierfür ist, wie häufig die
bereitgestellten Onlinedienste genutzt werden. Deshalb stellt die
Bundesregierung den Behörden in Bund, Ländern und Kommunen die Zentrale Statistik
Komponente (ZSK) bereit, an die die abgeschlossenen Transaktionen in
Onlinediensten übermittelt werden können (siehe Antwort zu Frage 39) und im
Kontext der Single Digital Gateway-Verordnung die sogenannte Nationale
Feedback-Komponente (NFK), mit der Feedback auch zu Onlinediensten
standardisiert erhoben und im Geltungsbereich der SDG-Verordnung auch an die
Europäische Kommission übermittelt werden kann.
Darüber hinaus hat das BMI zur Unterstützung der nutzungsfreundlichen
Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Juni 2020 einen 19 Qualitätskriterien
umfassenden Servicestandard für die OZG-Umsetzung veröffentlicht. Als
Hilfestellung zur Anwendung des Servicestandards wurde darüber hinaus ein
Selbstaudit bereitgestellt. OZG-Umsetzungsprojekte können eigenständig ein
Selbstaudit mithilfe eines Onlinefragebogens durchführen. Zusätzlich stehen im
OZG-Leitfaden verschiedene Arbeitshilfen zur nutzerfreundlichen Umsetzung
zur Verfügung.
Dieses Online-Selbstaudit enthält für jedes Servicestandard-Prinzip ein bis vier
Fragen, die das Prinzip erläutern und für das eine Selbsteinschätzung
abgegeben werden kann. Am Ende wird ein Ergebnisreport mit einer
Zusammenfassung der Selbsteinschätzung pro Prinzip sowie Empfehlungen und
weiterführende Ressourcen zur Anwendung des Servicestandards ausgegeben. Mit dem
Selbstaudit können OZG-Umsetzungsprojekte sich tiefer mit den 19
Servicestandardprinzipien auseinandersetzen und überprüfen, ob sie diese bereits
erfüllen. Die Durchführung des Selbstaudits dauert zwischen 20 und 40 Minuten
und kann beispielsweise in der Planungsphase sowie vor Übergang in die
nächste Projektphase zur Qualitätssicherung genutzt werden.
23. Hat das IDA-Verfahren (Identitätsdatenabruf-Verfahren) bisher seinen
Betrieb aufgenommen, und wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen (ba
ckground.tagesspiegel.de/digitalisierung/es-fehlt-noch-das-
bewusstseinwie-wichtig-die-registermodernisierung-ist)?
Die technischen Voraussetzungen für das Identitätsdatenabruf-Verfahren (IDA-
Verfahren) wurden bereits geschaffen. Im Pilotprojekt zwischen dem
Bundesverwaltungsamt (BVA) und dem Nationalen Waffenregister (NWR) wurde das
Einspielen der Identifikationsnummer und weiterer Daten anhand des IDA-
Verfahrens erfolgreich getestet. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wird die
Identifikationsnummer in alle Register der Anlage zum IDNrG eingespielt.
24. Worum handelt es sich bei der im Beschluss der Bundesregierung zu den
„Eckpunkten für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung“ vom
24. Mai 2023 angekündigten flächendeckenden, medienbruchfreien
Ende-zu-Ende-Digitalisierung von 15 besonders wichtigen
Verwaltungsleistungen bis Ende 2024 (bitte die 15 Verwaltungsleistungen auflisten)?
Die 16 föderalen Fokusleistungen sind auf der Webseite des BMI genannt:
www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/onlinezugangsgesetz/das-gesetz/oz
g-aenderungsgesetz/fokusleistungen/fokusleistungen-node.html. Bei den 15
Verwaltungsleistungen handelt es sich um die dort benannten Leistungen ohne
die Leistung „Energiepreispauschale für Studierende“.
25. Plant die Bundesregierung einen wiederkehrenden Mechanismus zur
Priorisierung besonders wichtiger Verwaltungsleistungen, um bereits vor
der flächendeckenden Bereitstellung der oben benannten 15
Verwaltungsleistungen die wichtigsten Folgeprojekte zu identifizieren?
Bund, Länder und Kommunen konzentrieren sich 2023 und 2024 auf die
flächendeckende medienbruchfreie Digitalisierung der ausgewählten 15
Leistungen.
26. Weshalb beschränkt sich der Entwurf des OZGÄndG bei der Definition
des Sicherheitsniveaus für die Identifizierung zur Inanspruchnahme
elektronischer Verwaltungsleistungen (§ 3) auf elektronische
Identifizierungsmittel, welche nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nummer
910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014
über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für
elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS) und zur Aufhebung der
Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28. August 2014, S. 73) mit
dem Sicherheitsniveau „hoch“ im Sinne des Artikels 8 Absatz 2
Buchstabe c der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 anerkannt worden sind?
Auf lange Sicht sollen sowohl im Bürger- als auch im Organisationskonto nur
Identifizierungsmittel auf einem möglichst hohen Sicherheitsniveau zum
Einsatz kommen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der elektronische
Identitätsnachweis für sämtliche Verwaltungsleistungen einheitlich und mittels
eines gleichförmig wiederkehrenden Verfahrens erfolgt. Der langfristige
Verzicht auf Identifizierungsmittel auf unterschiedlichen Vertrauensniveaus
verringert zudem den Prüf- und Umsetzungsaufwand der Verwaltung erheblich.
Gleichwohl erkennt die Bundesregierung an, dass für einen gewissen
Übergangszeitraum, in dem Identifizierungsmittel auf dem Sicherheitsniveau „hoch“
im Sinne der eIDAS-Verordnung noch nicht in ausreichendem Maße verbreitet
oder vorhanden sind, der Einsatz weiterer Identifizierungsmittel auf einem
anderen Sicherheitsniveau erforderlich sein kann.
Der Gesetzentwurf sieht daher gemäß § 3 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a
OZG-E vor, dass der Identitätsnachweis im Organisationskonto noch bis zum
Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes durch ein ELSTER-
Softwarezertifikat oder durch ein anderes elektronisches Identifizierungsmittel,
welches nach der eIDAS-Verordnung mindestens auf dem Sicherheitsniveau
„substantiell“ anerkannt worden ist, erfolgt. Im Bürgerkonto kann der
elektronische Identitätsnachweis bis zum 30. Juni 2026 für elektronische
Verwaltungsleistungen, für die höchstens das Vertrauensniveau „substantiell“ erforderlich
ist, durch ein ELSTER-Softwarezertifikat oder durch ein anderes elektronisches
Identifizierungsmittel, welches nach der eIDAS-Verordnung mindestens auf
dem Sicherheitsniveau „substantiell“ anerkannt worden ist, erfolgen.
27. Weshalb werden im OZG 2.0 keine Identifizierungsverfahren gemäß
eIDAS Artikel 24 berücksichtigt, deren Konformität von einer
akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle bestätigt wurde, während es in
anderen EU-Staaten Anwendung findet?
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Nutzung elektronischer
Verwaltungsleistungen zu vereinfachen, indem der elektronische Identitätsnachweis für
sämtliche Verwaltungsleistungen einheitlich und mittels eines gleichförmig
wiederkehrenden Verfahrens erfolgt. Im Bürgerkonto sollen deshalb nur die
eID oder andere nach der eIDAS-Verordnung auf hoch anerkannte
Identifizierungsmittel und im Organisationskonto nur ELSTER-Softwarezertifikate oder
andere nach der eIDAS-Verordnung mindestens auf „substantiell“ anerkannte
Identifizierungsmittel zum Einsatz kommen.
28. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Verwaltungsleistungen,
für deren Nutzung das Sicherheitsniveau „substanziell“ ausreichend ist?
a) Wenn ja, um welche Verwaltungsleistungen handelt es sich dabei?
b) Nach welchen Kriterien wurde dies entschieden?
Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Die für die Verwaltungsleistung jeweils verantwortliche Stelle entscheidet
eigenständig darüber, welches Vertrauensniveau für ihr Verfahren einzuhalten ist.
Eine zentrale Einstufung und Festlegung durch die Bundesregierung findet
nicht statt.
29. Gibt es Verwaltungsleistungen, für deren Nutzung das Sicherheitsniveau
„normal” oder „Basisregistrierung” gemäß der technischen Richtlinien
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-TR)
03160 ausreichend sind?
Die BundID bietet die Basisregistrierung (ohne Vertrauensniveau) und die
Vertrauensniveaus „substanziell“ und „hoch“ an. Welche Möglichkeiten bei der
Identifizierung/ Authentifizierung tatsächlich zugelassen werden, obliegt allein
der Entscheidung der Verfahrensverantwortlichen der jeweiligen Onlinedienste/
Fachverfahren. Eine Übersicht hierzu existiert nicht.
30. Könnten die in § 9a spezifizierten Regelungen zum Schriftformersatz
nach Auffassung der Bundesregierung auch dann greifen, wenn zuvor
durch den Nutzer eine Identifizierung zur Inanspruchnahme
elektronischer Verwaltungsleistungen mit dem Sicherheitsniveau „substanziell“
erfolgte?
Gemäß § 9a Absatz 5 OZG-E wird eine durch Rechtsvorschrift angeordnete
Schriftform durch Erbringung eines Identitätsnachweises nach § 3 Absatz 4
OZG-E über ein Nutzerkonto und Abgabe einer Erklärung über ein
Verwaltungsportal mittels Online-Formular ersetzt.
§ 3 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a OZG-E sieht vor, dass der Nachweis der
Identität im Organisationskonto bis zum Ablauf von fünf Jahren nach
Inkrafttreten des OZGÄndG durch ein sicheres Verfahren nach § 87a Absatz 6 der
Abgabenordnung oder durch ein anderes elektronisches Identifizierungsmittel,
welches nach der eIDAS-Verordnung mindestens auf dem Sicherheitsniveau
„substantiell“ anerkannt worden ist, erfolgt. Sofern auch die übrigen
Voraussetzungen des § 9a Absatz 5 OZG-E vorliegen, besteht die Möglichkeit des
elektronischen Schriftformersatzes im Organisationskonto während dieser Frist
somit auch im Falle der Erbringung eines Identitätsnachweises auf dem
Sicherheitsniveau „substantiell“. Für den Nachweis der Identität im Bürgerkonto kann
die Schriftform durch den elektronischen Identitätsnachweis oder durch ein
anderes Identifizierungsmittel ersetzt werden, das nach der eIDAS-Verordnung
auf dem Sicherheitsniveau „hoch“ anerkannt ist, wenn die übrigen
Voraussetzungen nach § 9 Absatz 5 OZG-E vorliegen.
31. In welcher konkreten Form wird Technologieoffenheit im OZG 2.0
gefördert?
Zur Stärkung der digitalen Souveränität und Technologieoffenheit im Rahmen
der Umsetzung des OZG regelt § 4 Absatz 3 OZG-E, dass bei der
Bereitstellung von IT-Komponenten für die elektronische Abwicklung von
Verwaltungsleistungen Open-Source-Software vorrangig vor solcher Software eingesetzt
werden soll, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz
die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt.
32. Wie wird sichergestellt, dass EU-Bürgerinnen und EU-Bürger OZG-
Leistungen ebenfalls nutzen können, falls ihr elektronisches
Identifizierungsmittel nicht dem Sicherheitsniveau „hoch“ entspricht?
§ 13 Absatz 2 Satz 1 OZG-E sieht vor, dass der elektronische
Identitätsnachweis im Bürgerkonto bis zum 30. Juni 2026 für elektronische
Verwaltungsleistungen, für die höchstens das Vertrauensniveau „substantiell“ erforderlich ist,
durch ein sicheres Verfahren nach § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung oder
durch ein anderes elektronisches Identifizierungsmittel, welches nach der
eIDAS-Verordnung mindestens auf dem Sicherheitsniveau „substantiell“
anerkannt worden ist, erfolgen kann.
33. Wie viele Anmeldungen fanden bei der Einmalzahlung200 und dem
Kulturpass per Online-Ausweisfunktion (eID), ELSTER und PIN statt (bitte
jeweils in absoluten und prozentualen Zahlen angeben)?
Das verfahrensverantwortliche Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) hat folgende Verteilung bei der Einmalzahlung200 festgestellt:
Relativ in Prozent absolut
PIN 64,6 1.835.242
Online-Ausweisfunktion 23,6 670.460
Elster-Zertifikat 11,8 335.231
Die Umsetzung des Kulturpasses erfolgte ohne Einbindung der BundID, daher
liegen hierzu keine Informationen vor.
34. Welche Aktivitäten planen das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV), um betroffene Stakeholderkreise in die Ausgestaltung
des Ökosystems für digitale Identitäten in Deutschland einzubeziehen,
vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium des Innern und für
Heimat (BMI) aktuell eine Konsultation zur Erarbeitung einer
prototypischen eIDAS 2.0-konformen Infrastruktur für digitale Identitäten in
Deutschland durchführt?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sind als Teil der
interministeriellen Arbeitsgruppe GovLab.DE Digitale Identitäten unter
Federführung des BMI im engen Austausch zu allen Fragen rund um das Vorhaben der
Digitalen Identitäten und stehen insoweit auch mit den betroffenen
Stakeholderkreisen in Kontakt. Im Rahmen des Arbeitsstreams „Vertrieb und
Marketing“ hat das BMDV zudem im ersten Halbjahr 2023 im Auftrag des GovLab
eine Stakeholderbefragung zum eID-System durchgeführt, um ein Vertriebs-
und Marketingkonzept zu erstellen. Das BMDV ist mit den verschiedenen
Stakeholdern des Ökosystems Digitale Identitäten hierzu weiter im Austausch.
Darüber hinaus gibt es seitens des BMDV einen Dialog mit weiteren Stakeholdern
im Rahmen der europäischen Anwendungsfälle (den sog. Large Scale Pilots).
Die vom BMWK geförderten Schaufensterprojekte zu sicheren digitalen
Identitäten arbeiten unter breiter Einbeziehung von Stakeholdern an mehr als 70 Use-
Cases. Um den Betrieb dieser Use-Cases auf der künftigen eIDAS 2.0-
konformen Infrastruktur sicherzustellen, arbeitet das BMWK im Rahmen des
Arbeitsstreams „Use-Cases“, auch unter Berücksichtigung der Expertise der
Stakeholder der Schaufensterprojekte, an der Dokumentation von Use-Cases zu
digitalen Identitäten sowie an der Erarbeitung von Systemanforderungen für die
angestrebte Infrastruktur und unterstützt den Einsatz der gewonnenen
Erkenntnisse im Konsultationsprozess.
35. Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass die Vorgaben
des novellierten europäischen Rechtsrahmens, insbesondere zur EU
Digital Identity Wallet (EUDI), im OZG 2.0 Berücksichtigung finden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
36. Spricht sich die Bundesregierung für ein (a) staatlich geprägtes
Ökosystem, für (b) einen privatwirtschaftlichen Ansatz oder (c) für eine
Kombination beider Varianten zur Umsetzung der EUDI aus?
Eine Entscheidung, wie sich die Bundesregierung zur Umsetzung der in Artikel
6 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste
für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der
Richtlinie 1999/93/EG erwähnten Optionen verhalten wird, ist noch nicht getroffen.
Vor- und Nachteile der Optionen werden im Rahmen des Konsultationsprozess
zum eIDAS-Gesamtsystem unter Einbezug der Öffentlichkeit diskutiert.
37. Sind die Mehrausgaben für die Verwaltungsdigitalisierung, die für den
Bund in einmaliger Höhe 575 Mio. Euro sowie jährlich 27,4 Mio. Euro
betragen sollen (S. 2,
www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/downloa
ds/Webs/OZG/DE/ozgaendg-gesetzentwurf.pdf?__blob=publicationFile
&v=5) im Haushaltsentwurf 2024 der Bundesregierung berücksichtigt,
und wenn, ja, in welchem Titel?
Der Gesetzentwurf zum OZG 2.0 sieht vor, dass auf den Bund entfallende
laufende Mehraufwände durch das OZG aus den jeweiligen Einzelplänen der
Ministerien zu finanzieren sind. Dies wird in den Ressorts unterschiedlich
sichergestellt, z. B. im Rahmen der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel, wie im
nachfolgenden Absatz für das BMI dargestellt. Die Überlegungen dazu sind in
den Ressorts nicht abgeschlossen.
Für den Bereich der Digitalisierung der Verwaltung sieht der
Regierungsentwurf zum Haushalt 2024 eine Veranschlagung von 3,3 Mio. Euro vor. Daneben
sollen aber nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren zur Verfügung gestellt
werden, welche sich voraussichtlich auf dem Niveau des Sollansatzes 2023,
also etwa in der Höhe von 300 Mio. Euro, bewegen werden. Damit kann das
BMI in 2024 die Digitalisierung der Verwaltung in seinem
Verantwortungsbereich erfolgreich fortführen.
38. Welche Neuerungen plant die Bundesregierung mit Blick auf die
Weiterentwicklung des Dashboards Digitale Verwaltung (dashboard.ozg-umsetz
ung.de/), und aus welchen Gründen?
Das Dashboard Digitale Verwaltung enthält bereits jetzt eine Vielzahl von
Indikatoren, um einen transparenten Überblick zum Fortschritt der
Verwaltungsdigitalisierung zu vermitteln. Wesentliche Themenbereiche sind der
Umsetzungsfortschritt sowie die Verfügbarkeit, Flächendeckung und Nutzung von
Onlinediensten und Basisdiensten der föderalen IT-Infrastruktur. Diese Indikatoren
werden auch weiterhin relevant bleiben. Mit der zunehmenden Bereitstellung
von digitalen Angeboten und deren Flächendeckung gewinnen insbesondere
die Nutzungszahlen und die Nutzungszufriedenheit an weiterer Bedeutung.
Dementsprechend plant die Bundesregierung hier über die aktuell
exemplarischen Services hinaus systematisch zur Nutzung und Zufriedenheit im
Dashboard zu berichten, ist dafür allerdings auf die Mitwirkung der zuständigen
Behörden in Bund, Ländern und Kommunen angewiesen. Seitens BMI wurden die
technischen Grundlagen geschaffen, dass Daten zur Nutzung und Zufriedenheit
datenschutzkonform an einer Stelle gebündelt werden können. Wichtige
thematische Schwerpunkte werden Onlineservices für Verwaltungsleistungen,
insbesondere sogenannte Fokusleistungen, sowie digitale Identitäten, die BundID
sowie das Bundesportal sein.
39. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie häufig
einzelne OZG-Leistungen pro Jahr genutzt werden (absolut bzw. Anteil der
analogen Beantragungen bzw. Anteil der digitalen Beantragungen), und
wenn ja, ist geplant, diese Informationen über das Dashboard Digitale
Verwaltung zu veröffentlichen?
Der Bundesregierung liegen aktuell nur in beschränktem Umfang
Informationen über die Nutzungshäufigkeit von Online-Diensten vor. Hintergrund ist,
dass die Daten zur Nutzung dezentral anfallen und die Bereitstellung in der
Zuständigkeit der Behörden von Bund, Ländern und Kommunen liegt. Für die
zentrale Sammlung der Nutzungsdaten stellt die Bundesregierung die ZSK
bereit, an die sich alle Behörden bzw. die betreibenden Stellen der Onlinedienste
und -Portale anbinden können. Hierzu wurde im IT-Planungsrat eine
entsprechende Beschlusslage durch den Bund herbeigeführt. Zentrale Angebote des
Bundes, wie das Bundesportal, sind bereits an die ZSK angebunden.
Die Veröffentlichung der in der ZSK enthaltenen Nutzungsdaten erfolgt mit
Zustimmung der zuständigen Stellen. Aktuell werden im Dashboard Digitale
Verwaltung Nutzungszahlen von BAföG digital, der Energiepreispauschale, des
Bürgergelds (der Optionskommunen) sowie der Überbrückungshilfen
veröffentlicht. Das BMI ist stets darum bemüht, dass weitere Behörden ihre
Nutzungszahlen an die ZSK übertragen und der Veröffentlichung zustimmen.
Informationen über die Grundgesamtheit der gestellten Anträge bzw. der
analogen Beantragungen liegen in der Verwaltung kaum vor, sodass der Anteil der
digitalen Beantragung nicht errechnet werden kann. Hintergrund ist, dass die
Daten zur analogen Beantragung dezentral in den Behörden anfallen (z. B. 500
Ausländerbehörden oder 250 Elterngeldstellen) und selbst dort nicht immer
digital erfasst werden.
40. Bei welchem der vom IT-Planungsrat definierten 19 „Top-Register“ liegt
die Zuständigkeit der Modernisierung bei den Ländern?
Eine trennscharfe Unterteilung zwischen Bundes- und Landesregister ist nicht
in allen Fällen möglich, da die Zuständigkeiten mitunter auf Bundesressorts
und Länder aufgeteilt sind. Die entsprechende Auflistung nach aktuellen
Kenntnisstand ist wie folgt:
1. Bundesregister
– Ausländerzentralregister
– Identifikationsnummernregister
– Bundeszentralregister
– Gewerbezentralregister
– bei der Bundesagentur für Arbeit systematisch geführte personenbezogene
Datenbestände nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
– Stammsatzdatei der Datenstelle der Rentenversicherung gemäß § 150 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
– Zentrales Unternehmerverzeichnis der gesetzlichen Unfallversicherung
– Zentrales Fahrzeugregister
– Betriebedaten der Bundesagentur für Arbeit
2. Landesregister
– Melderegister
– Personenstandsregister
– Daten der Finanzverwaltungen der Länder
– Handelsregister
– bei den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Schulbehörden,
Bildungseinrichtungen nach § 2 des Hochschulstatistikgesetzes systematisch
geführte personenbezogene Datenbestände zu Bildungsteilnehmenden
– Verzeichnis der gemäß § 14 der Gewerbeordnung angezeigten
Gewerbebetriebe
3. Register mit Verantwortlichkeiten sowohl beim Bund als auch beim Land
– Passregister
– Personalausweisregister
– Versichertenkonten der Rentenversicherungsträger gemäß § 149 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
– Versichertenverzeichnisse der Krankenkassen.
41. Wird der Fortschritt bei der Modernisierung einem Monitoring
unterzogen, und werden die Informationen veröffentlicht, und wenn ja, wo, und
in welcher Form?
Der Fortschritt des Programmes Registermodernisierung wird durch
verschiedene Monitorings festgehalten. Einerseits betreibt das Programm selbst ein
Monitoring bzw. Controlling, welches seit Oktober 2023 durch die Gesamtleitung
Gesamtsteuerung gesteuert wird.
Dies erfolgt durch ein monatliches Reporting der Beteiligten im sog. Tool CAT
4. Die Fortschritte werden innerhalb von Gremienstruktur der Gesamtsteuerung
wie Leitungsrunde oder Lenkungskreis beraten und bei Bedarf wird dazu bspw.
an den IT-Planungsrat berichtet. Weiterhin informiert der Programmbereich
Kommunikation als Teil der Gesamtsteuerung in regelmäßigen Formaten bzw.
auf Anfrage auf verschiedenen Großveranstaltungen wie der Smart Country
Convention oder dem KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement)-Forum über den aktuellen Stand der
Registermodernisierung. Auf den Webseiten der Registermodernisierungsbehörde (BVA) und der
Digitalen Verwaltung wird regelmäßig über den Fortschritt bzw. über erreichte
Meilensteine berichtet.
Durch eine Schnittstelle von CAT4 zum ressortübergreifenden Tool ELISA
monitort die Abteilung DV im BMI ebenfalls den Fortschritt des Programmes.
Für einige Bereiche der Registermodernisierung ist eine Refinanzierung durch
den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) vorgesehen. Somit ergeben
sich regelmäßige Berichte bzgl. verausgabter Haushaltsmittel und
Risikobewertungen. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen, als
federführendes Ministerium für den DARP, ist eine Liste mit den 100 Empfängern,
welche die höchsten Beträge zur Ausführung der Maßnahmen erhalten haben.
Die Registermodernisierung wird unter der Maßnahme 6.1.3
Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Registermodernisierung
(Registermodernisierungsgesetz/RegMoG) geführt.
Weiterhin ist die Registermodernisierung Bestandteil der Digitalstrategie
Deutschland und wird anhand von drei Meilensteinen gemonitort. Die
Umsetzungsfortschritte werden halbjährlich, unter Vorsitz des BMDV, durch die
Staatssekretärinnen und -sekretäre aller Bundesministerien diskutiert. Die
Website der Digitalstrategie Deutschland begleitet die Umsetzungen mit Texten und
Videos. Weiterhin wird zweimal im Jahr in der Veranstaltungsreihe „Einfach.
Gemeinsam. Digital“ über die Fortschritte und Veränderungen informiert.
Gem. § 16 IDNrG berichtet das BMI dem Bundestag im dritten Jahr nach dem
Inkrafttreten und dann fortlaufend alle drei Jahre über die Datenverarbeitungen
bei der Registermodernisierungsbehörde. Insbesondere werden dabei die
Ergebnisse nach § 8 Absatz 4 IDNrG vorgestellt. Nach § 8 Absatz 4 IDNrG
überprüft die Registermodernisierungsbehörde stichpunktartig, ob die Zulässigkeit
der Datenabrufe gegeben war.
Auf Grundlage der Erfahrungen mit dem IDNrG soll zudem evaluiert werden,
ob die IDNr weiterhin als Personenkennzeichen oder als bereichsspezifische
Identifikationsnummer umgesetzt werden soll.
42. Was ist konkret geplant, um die verschiedensten Register
(Handelsregisters, Transparenzregister etc.) zu vernetzen?
Ziel der Registermodernisierung ist eine deutschland- und EU-weite
Nachweisübermittlung aus bestehenden Registern. Dafür entwickelt die Gesamtsteuerung
Registermodernisierung das Nationale Once-Only Technical System (NOOTS).
Das NOOTS ist eine Basisinfrastruktur aus technischen Komponenten,
Schnittstellen und Standards sowie organisatorischen und rechtlichen Regelungen, das
öffentlichen Stellen den rechtskonformen Abruf von elektronischen
Nachweisen aus den Registern der deutschen Verwaltung ermöglicht.
43. Werden juristische Personen derzeit in einem einheitlichen Register
geführt bzw. wird dieses angestrebt, oder bleibt es bei den parallelen
Registern, Handelsregister und Unternehmensdatenregister?
Es ist nicht vorgesehen, alle vorhandenen Daten in einem Register
zusammenzufassen. Die dezentrale Registerlandschaft wird beibehalten
44. Ist für das OZGÄndG eine EU-Notifizierung geplant, und wenn nein,
warum nicht?
Eine Notifizierung des OZGÄndG nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein
Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der
Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft hat nicht
stattgefunden, da es sich bei den im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschriften nicht um
notifizierungspflichtige technische Vorschriften im Sinne der Richtlinie handelt.
45. Wann wird der Konsultationsprozess zum OZG (bmi.usercontent.openco
de.de/ozg-rahmenarchitektur/zielbild-ozg-rahmenarchitektur/konsultatio
nsprozess/) abgeschlossen, und wie sollen die Ergebnisse hieraus konkret
in den OZG-2.0-Gesetzgebungsprozess einfließen?
Der Konsultationsprozess zur OZG-Rahmenarchitektur findet vom 24. Oktober
2023 bis zum 31. Januar 2024 statt. Der Konsultationsprozess thematisiert die
technischen Anforderungen an eine modulare und interoperable OZG-
Rahmenarchitektur, welche gesetzlich nicht geregelt werden. Der Konsultationsprozess
ist daher unabhängig von dem Gesetzgebungsverfahren zum OZGÄndG zu
sehen und soll vielmehr Erkenntnisse für die OZG-Umsetzung liefern.
46. Liegen in Bezug auf die Aussagen im Eckpunktepapier (
www.onlinezug
angsgesetz.de/SharedDocs/downloads/Webs/OZG/DE/ozgaendg-eckpun
kte.pdf?__blob=publicationFile&v=5) zum OZG, dass bis zur
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im November 2023 Vorschläge gemacht
werden sollen, für welche übertragenen Pflichtaufgaben eine dezentrale
technische Abwicklung verzichtbar ist, bereits konkrete Vorschläge
seitens der Bundesländer oder der Bundesregierung vor, für welche
übertragenen Pflichtaufragen das sinnvoll sei, und wenn ja, wie lauten diese?
Vorschläge der Länder sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Seite 1 von 5
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion
CDU/CSU auf BT-Drucksache 20/8958
2.1 > EfA-Leistungen | Go-live
OZG-ID Bezeichnung Themenfeld
10000 Elterngeld Familie & Kind
10001 Erklärung zur Vaterschafts-
/Mutterschaftsanerkennung
Familie & Kind
10003 Geburtsanzeige Familie & Kind
10007 Maßnahmen zur Herbeiführung einer
Schwangerschaft
Familie & Kind
10009 Sorgeerklärung Familie & Kind
10011 Adoption Familie & Kind
10013 Pflegekindervermittlung und Pflegekindergeld Familie & Kind
10018 Gewährung von Hilfen zur Erziehung Familie & Kind
10025 Ehefähigkeitszeugnis Familie & Kind
10026 Eheschließung Familie & Kind
10028 Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde Familie & Kind
10035 Unterhaltsvorschuss Familie & Kind
10056 Ausbildungsförderung (BAföG) Bildung
10064 Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) Bildung
10069 Zulassung für reglementierte Berufe Arbeit & Ruhestand
10082 Bürgergeld Arbeit & Ruhestand
10084 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Arbeit & Ruhestand
10086 Hilfe zum Lebensunterhalt Arbeit & Ruhestand
10092 Wohngeld Arbeit & Ruhestand
10124 Ummeldung Bauen & Wohnen
10142 Versammlungsanzeige Engagement & Hobby
10150 Jägerprüfung und Jagdschein Engagement & Hobby
10151 Waffenrechtliche Erlaubnisse für Arten des Umgangs
mit Waffen oder Munition
Engagement & Hobby
10154 Umgang mit Waffen Engagement & Hobby
10169 Führerschein Mobilität & Reisen
10190 Beschwerde über Sozialversicherungsträger und
private Krankenversicherungen
Gesundheit
10196 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Gesundheit
10204 Landesspezifische Nachteilsausgleiche bei einer
Behinderung
Gesundheit
10205 Blindenhilfe Gesundheit
10206 Eingliederungshilfe Gesundheit
10214 Schwerbehindertenausweis Gesundheit
10218 Hilfe zur Pflege Gesundheit
10227 Bestattung Gesundheit
10235 Sterbefallanzeige Gesundheit
10237 Sterbeurkunde Gesundheit
10255 Aufenthaltstitel Ein- & Auswanderung
10257 Einbürgerung Ein- & Auswanderung
Seite 2 von 5
OZG-ID Bezeichnung Themenfeld
10273 Verpflichtungserklärung Ein- & Auswanderung
10282 Bestellung und Anerkennung von Sachverständigen Unternehmensführung
& -entwicklung
10289 Handwerksgründung, -register und -karte Unternehmensführung
& -entwicklung
10293 Tätigkeitsanzeige und -erlaubnis Unternehmensführung
& -entwicklung
10294 Unternehmensanmeldung und -genehmigung Unternehmensführung
& -entwicklung
10297 Anzeigepflichtige Personalveränderungen Unternehmensführung
& -entwicklung
10300 Aufhebung besonderer Kündigungsverbote Unternehmensführung
& -entwicklung
10304 Heimarbeitsanzeige Unternehmensführung
& -entwicklung
10305 Hilfe und Förderung für Menschen mit Behinderung an
Arbeitgeber
Unternehmensführung
& -entwicklung
10313 Mutterschutzmeldung Unternehmensführung
& -entwicklung
10315 Sonderregelungen zur Arbeitszeit Unternehmensführung
& -entwicklung
10316 Zugangsberechtigung zu nicht allgemein zugänglichen
Bereichen
Unternehmensführung
& -entwicklung
10335 Amtliches Verzeichnis (Präqualifizierung) Unternehmensführung
& -entwicklung
10344 Antrag auf Mitwirkung von Kindern bei
Veranstaltungen
Unternehmensführung
& -entwicklung
10346 Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und
Nachtruhe
Unternehmensführung
& -entwicklung
10347 Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände Unternehmensführung
& -entwicklung
10348 Sondernutzung von Straßen und
Verkehrsraumeinschränkung
Unternehmensführung
& -entwicklung
10349 Veranstaltungserlaubnis Unternehmensführung
& -entwicklung
10350 Wochen- und Spezialmärkte Unternehmensführung
& -entwicklung
10352 Betriebsfortführungsgestattung Unternehmensführung
& -entwicklung
10359 Besteuerung von Lotterien, Ausspielungen und
Sportwetten
Steuern & Zoll
10363 Feldes- und Förderabgabe Umwelt
10364 Gewerbesteuer Steuern & Zoll
10372 Querschnittliche Leistungen im Bereich Steuern & Zoll Steuern & Zoll
10378 Anzeige grenzüberschreitender Erbringung von
Dienstleistungen
Steuern & Zoll
10384 Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln Steuern & Zoll
10419 Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen
(Unmanned Aerial Vehicles UAV) und Flugmodellen -
"Drohnen"
Mobilität & Reisen
10423 Fahrerkarte Mobilität & Reisen
10424 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Mobilität & Reisen
Seite 3 von 5
OZG-ID Bezeichnung Themenfeld
10446 Parkausweise für Betriebe Mobilität & Reisen
10447 Personenbeförderungsgenehmigung Mobilität & Reisen
10455 Unternehmenskarte Mobilität & Reisen
10457 Werkstattkarte Mobilität & Reisen
10463 Bergbau Umwelt
10486 Anzeigepflichten nach Trinkwasserverordnung Gesundheit
10512 Wasserbuch Umwelt
10514 Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum Bauen & Wohnen
10519 Bauvorbescheid und Baugenehmigung Bauen & Wohnen
10578 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Bildung
10591 Elektronischer Bestellprozess Unternehmensführung
& -entwicklung
10592 Online-Anzeige Recht & Ordnung
10593 Öffentliche Vergabe Unternehmensführung
& -entwicklung
10596 Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante
Bescheinigungen
Ein- & Auswanderung
10602 Todesbescheinigung Gesundheit
10604 Leichenpass Gesundheit
10606 Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG)
Arbeit & Ruhestand
10608 Leistungen zum Infektionsschutz Gesundheit
10611 Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem
Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung
Bauen & Wohnen
10626 Ausfuhr von Medizinprodukten Steuern & Zoll
10629 Ausfuhr von Kulturgütern Steuern & Zoll
10713 Notlagenhilfe und Entschädigungen für Unternehmen Forschung &
Förderung
10719 Entschädigung bei Verdienstausfall aufgrund von
Infektionsschutzmaßnahmen
Arbeit & Ruhestand
10722 Bewohnerparkausweis Mobilität & Reisen
10723 Parkerleichterungen für Schwerbehinderte Mobilität & Reisen
10725 Genehmigung zur Leitungsverlegung nach §127 Abs.
1-3, 6-8 TKG
Bauen & Wohnen
10734 Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das
Internet
Bauen & Wohnen
10736 Beistandschaft Familie & Kind
10744 Kombinierte Familienleistungen Familie & Kind
10745 Elektronische Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA)
und Leistungserbringerinstitutionenkarten (SMC-B)
Arbeit & Ruhestand
10746 Bildungszugang Bildung
10747 Bildungsabschlüsse Bildung
10749 Gentechnische Anlagen Umwelt
10761 Weinbau Umwelt
10763 Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge und
Fahrzeugteile
Umwelt
10771 Energiepreispauschale für Studierende und
Fachschülerinnen und Fachschüler
Bildung
Seite 4 von 5
2.2 > EfA-Leistungen | in Umsetzung
OZG-ID Bezeichnung Themenfeld
10017 Bundesstiftung Frühe Hilfen (Kinder-/Jugendschutz) Familie & Kind
10019 Kindertagesbetreuung Familie & Kind
10029 Namensänderung Familie & Kind
10083 Bescheinigung für Geringverdiener Arbeit & Ruhestand
10087 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten
Arbeit & Ruhestand
10088 Bedarf für Bildung und Teilhabe Arbeit & Ruhestand
10090 Übernahme von Mietrückständen Arbeit & Ruhestand
10155 Wildursprungsscheine und -marken Engagement & Hobby
10157 Haustierhaltungsanzeige Engagement & Hobby
10158 Herkunftsnachweis geschützter Arten Engagement & Hobby
10198 Patientenbeschwerde Gesundheit
10228 Erbschaft- und Schenkungsteuer Steuern & Zoll
10244 Fundsachen Recht & Ordnung
10251 Finanzielle Hilfen bei Elementarschäden Recht & Ordnung
10253 Hochwasserschutzmaßnahmen Recht & Ordnung
10329 Untersuchungsberechtigungsschein Bildung
10356 Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens Unternehmensführung
& -entwicklung
10454 Tiertransporte Mobilität & Reisen
10462 Anlagengenehmigung und -zulassung Umwelt
10475 Inbetriebnahme und Betrieb von
Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
Umwelt
10482 Störungs- und Unfallanzeige mit Gefahrstoffen Umwelt
10491 Einleiten von Abwasser Umwelt
10494 Emissionserklärung Umwelt
10501 Abfallrechtliches Nachweisverfahren Umwelt
10502 Erdaufschluss Umwelt
10505 Gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen Umwelt
10509 Transport- und Vermittlungsgenehmigung für Abfall –
Anzeige und Erlaubnisverfahren
Umwelt
10515 Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung Bauen & Wohnen
10527 Erfüllungserklärung nach dem GEG Bauen & Wohnen
10537 Kampfmittelprüfung und -beseitigung Bauen & Wohnen
10559 Meldebescheinigung und -registerauskunft Querschnittsleistungen
10562 Führungszeugnis Querschnittsleistungen
10563 Genossenschaftsregister Querschnittsleistungen
10565 Gewerbezentralregister Querschnittsleistungen
10566 Handelsregister Querschnittsleistungen
10569 Schuldnerverzeichnis Querschnittsleistungen
10573 Vereinsregister Querschnittsleistungen
10594 Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung /
Duldung)
Ein- & Auswanderung
10622 Schuldnerberatung Arbeit & Ruhestand
10623 Suchtberatung Arbeit & Ruhestand
10627 Sportförderung Engagement & Hobby
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OZG-ID Bezeichnung Themenfeld
10628 Aktivierung und berufliche Eingliederung Arbeit & Ruhestand
10720 Ausnahmegenehmigungen für die StVO (nach § 46
StVO)
Mobilität & Reisen
10726 Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Arbeit & Ruhestand
10727 Fischerei Umwelt
10728 Soziale Entschädigung Arbeit & Ruhestand
10743 Kraftfahrzeugzulassung, Ummeldung,
Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung für
juristische Personen
Mobilität & Reisen
10753 Auskunftspflichten nach Bundes-
Immissionsschutzgesetz
Umwelt
10754 Anzeigen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz Umwelt
10759 Emissionsmessberichterstattung Online Umwelt
10760 Errichtung und Betrieb einer
überwachungsbedürftigen Anlage und Verwendung
von Arbeitsmitteln
Umwelt
10768 Namenserklärung Familie & Kind
2.3 > EfA-Leistungen | in Planung
OZG-ID Bezeichnung Themenfeld
10119 Personalausweis Querschnittsleistungen
10144 Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung Engagement & Hobby
10146 Zulassung, Änderung, Zurücknahme von
Wahlvorschlägen
Engagement & Hobby
10557 Geburtsurkunde und -bescheinigung Querschnittsleistungen
10561 Berufsregistereintragung, -auszüge und löschung Querschnittsleistungen
10564 Gewerberegisterauszug Querschnittsleistungen
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Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion
CDU/CSU auf BT-Drucksache 20/8958
8 > Prio-Leistungen | Go-live
OZG-
ID
Bezeichnung Themenfeld Verfügbarkeit
in
Bundesländern
Anzahl
Verfügbarkeit
in
Bundesländern
Bezeichnung
10000 Elterngeld Familie & Kind 11 BB, BE, HB,
HH, MV, NI, RP,
SH, SN, ST, TH
10026 Eheschließung Familie & Kind 0
10035 Unterhaltsvorschuss Familie & Kind 13 BB, BY, HB, HE,
HH, MV, NI,
NW, RP, SH,
SL, ST, TH
10056 Ausbildungsförderung
(BAföG)
Bildung 16 BB, BE, BW,
BY, HB, HE,
HH, MV, NI,
NW, RP, SH,
SL, SN, ST, TH
10082 Bürgergeld Arbeit &
Ruhestand
13 BB, BW, BY,
HE, MV, NI,
NW, RP, SH,
SL, SN, ST, TH
10092 Wohngeld Arbeit &
Ruhestand
0
10124 Ummeldung Bauen & Wohnen 1 HH
10142 Versammlungsanzeige Engagement &
Hobby
0
10151 Waffenrechtliche
Erlaubnisse für Arten
des Umgangs mit
Waffen oder Munition
Engagement &
Hobby
0
10169 Führerschein Mobilität & Reisen 4 BW, HE, NW,
TH
10190 Beschwerde über
Sozialversicherungsträg
er und private
Krankenversicherungen
Gesundheit 0
10206 Eingliederungshilfe Gesundheit 0
10214 Schwerbehindertenaus
weis
Gesundheit 0
10218 Hilfe zur Pflege Gesundheit 0
10255 Aufenthaltstitel Ein- &
Auswanderung
15 BB, BW, BY,
HB, HE, HH,
MV, NI, NW,
RP, SH, SL, SN,
ST, TH
10257 Einbürgerung Ein- &
Auswanderung
3 NW, RP, SH
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OZG-
ID
Bezeichnung Themenfeld Verfügbarkeit
in
Bundesländern
Anzahl
Verfügbarkeit
in
Bundesländern
Bezeichnung
10273 Verpflichtungserklärung Ein- &
Auswanderung
5 BB, BW, HE, NI,
RP
10313 Mutterschutzmeldung Unternehmensführ
ung & -entwicklung
1 HH
10364 Gewerbesteuer Steuern & Zoll 16 BB, BE, BW,
BY, HB, HE,
HH, MV, NI,
NW, RP, SH,
SL, SN, ST, TH
10519 Bauvorbescheid und
Baugenehmigung
Bauen & Wohnen 1 MV
10578 Anerkennung
ausländischer
Berufsqualifikationen
Bildung 4 NW, RP, SH,
SN
10592 Online-Anzeige Recht & Ordnung 10 BW, HB, HE,
HH, MV, RP,
SH, SL, SN, TH
10593 Öffentliche Vergabe Unternehmensführ
ung & -entwicklung
3 HB, ST, TH
10596 Aufenthaltskarten und
aufenthaltsrelevante
Bescheinigungen
Ein- &
Auswanderung
15 BB, BW, BY,
HB, HE, HH,
MV, NI, NW,
RP, SH, SL, SN,
ST, TH
10608 Leistungen zum
Infektionsschutz
Gesundheit 0
10629 Ausfuhr von
Kulturgütern
Steuern & Zoll 8 BE, BW, BY,
HE, HH, NI, RP,
SN
10713 Notlagenhilfe und
Entschädigungen für
Unternehmen
Forschung &
Förderung
16 BB, BE, BW,
BY, HB, HE,
HH, MV, NI,
NW, RP, SH,
SL, SN, ST, TH
10725 Genehmigung zur
Leitungsverlegung nach
§127 Abs. 1-3, 6-8 TKG
Bauen & Wohnen 2 HE, RP
10746 Bildungszugang Bildung 0
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ISSN 0722-8333