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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Onlinezugangsgesetz 2.0

(insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

10.11.2023

Aktualisiert

05.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/895820.10.2023

Onlinezugangsgesetz 2.0

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde im Jahr 2017 von Bund und Ländern das Ziel gesetzt, alle 575 nutzerorientierten Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Aber auch ein halbes Jahr nach Ende der gesetzten Fünfjahresfrist 2022 sind laut des Dashboards zur OZG-Umsetzung nur 127 der 575, Stand August 2023, der vorgesehenen OZG-Leistungen bundesweit flächendeckend verfügbar (dashboard.ozg-umsetzung.de). Dabei muss der Staat nach Auffassung der Fragesteller mit gutem Beispiel bei der Digitalisierung vorangehen und den Bürgerinnen und Bürgern einfache und unkomplizierte Verwaltungsleistungen anbieten können. Abhilfe kann und muss hier die Digitalisierung der Verwaltung leisten. Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP (www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800), heißt es auf S. 9 zur Verwaltungsdigitalisierung: „Die Verwaltung soll agiler und digitaler werden. Sie muss auf interdisziplinäre und kreative Problemlösungen setzen. Wir werden sie konsequent aus der Nutzungsperspektive heraus denken. Wir wollen das Silodenken überwinden und werden feste ressort- und behördenübergreifende agile Projektteams und Innovationseinheiten mit konkreten Kompetenzen ausstatten. Wir werden proaktives Verwaltungshandeln durch antragslose und automatisierte Verfahren gesetzlich verankern.“

Nach Auffassung der Fragesteller ist zusätzlich zu dem sehr spät seitens der aktuellen Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines OZG-Nachfolgegesetzes (OZG 2.0: www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/OZG/DE/2023/05_ozg-aenderungsgesetz.html) und massiver Kritik an diesem Entwurf (www.bundestag.de/ausschuesse/a04_inneres/anhoerungen/969432-969432) bisher nur bekannt geworden, dass die Bundesregierung ihr finanzielles Engagement in der Verwaltungsdigitalisierung von 377 auf 3 Mio. Euro im nächsten Jahr zurückfahren möchte (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/haushaltsplaene-der-ampel-radikale-kuerzungen-bei-der-digitalisierung-19074179.html). Weiterhin heißt es von Länderseite: „Die Digitalisierung ist eigentlich heimatlos geworden, zumindest was die Finanzmittel angeht. Letztlich drohen viele Leistungsruinen zu entstehen“ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/wie-die-digitalisierung-der-verwaltung-gelingt-19244982.html).

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen46

1

Kam es zu Veränderungen am Katalog der 575 OZG-Leistungen durch Wegfall oder Neuentstehung von Leistungen, und wenn ja, welche Leistungen sind entfallen oder neu entstanden, und aus welchem Grund?

2

Welche EfA (Einer für Alle)-Leistungen sind nach aktuellem Stand 31. Juli 2023 zur Nachnutzung bereit, welche sind derzeit noch in Entwicklung, auf welche OZG-Leistungen trifft keines von beidem zu?

3

Wie verteilen sich die bisher abgeflossenen Mittel für die Umsetzung des OZG aus dem Konjunkturpaket des Bundes für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Jahr 2020 auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach bereitgestellter Mittel nach Jahr und Bundesland auflisten)?

4

Wie viele Mittel sind aus dem Konjunkturpaket für die Register in der Verantwortung des Bundes noch verfügbar?

5

Welche der aktuell verfügbaren OZG-Leistungen erfüllen die Vorgabe in § 7 Absatz 2 des Entwurfs des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG-E), wonach der übergreifende Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen, einschließlich der für diesen Zugang relevanten IT-Komponenten, nach Maßgabe der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei nutzbar zu gestalten ist, und wenn ja, warum? Welche der aktuell verfügbaren OZG-Leistungen erfüllen diese Vorgabe nicht, und aus welchem Grund?

6

Welche der neu geplanten OZG-Leistungen erfüllen die Vorgabe in § 7 Absatz 2 des Entwurfs des OZGÄndG, wonach der übergreifende Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen, einschließlich der für diesen Zugang relevanten IT-Komponenten, nach Maßgabe der BITV barrierefrei nutzbar zu gestalten ist, und wenn ja, warum? Welche der neu geplanten OZG-Leistungen erfüllen diese Vorgabe nicht, und aus welchem Grund?

7

Wie will die Bundesregierung einen einheitlichen Standard für die digitale Barrierefreiheit aller OZG-Angebote und OZG-Leistungen auf Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen sicherstellen und der Vorgabe des neu vorgesehenen § 1a Absatz 2 OZG Genüge tun, einen barriere- und medien-bruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen aller Verwaltungsträger sicherzustellen? Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die Länder auch in ihrem gesetzgeberischen Zuständigkeitsbereich, z. B. der Eingliederungshilfe, den Willen des Gesetzgebers insbesondere aus § 7 Absatz 2 OZGÄndG-E umsetzen?

8

Welche der 35 OZG-Leistungen (www.it-planungsrat.de/aktuelles/details/it-planungsrat-beschliesst-priorisierung-bei-der-digitalisierung-von-verwaltungsleistungen ) waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum 1. Juli 2023 (oder zum aktuellsten verfügbaren Datum) jeweils

a) als Bundesleistung verfügbar,

b) als Landesleistung verfügbar und in jeweils welchen Bundesländern,

c) als kommunale Leistung verfügbar, und in wie vielen Kommunen in wie vielen Bundesländern waren sie verfügbar (jeweils bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

9

Wie viele digitale Verwaltungsdienstleistungen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durchschnittlich pro Jahr wahr?

10

Ist das sogenannte Datencockpit, über das Bürgerinnen und Bürger Auskünfte zu Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) erlangen können, bereits erfolgreich in Betrieb genommen worden, und wenn nein, warum nicht, und wann ist damit zu rechnen?

11

Wieso wurde die Umsetzungsfrist im neuen OZG-Gesetzentwurf gestrichen, und wie und mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, insbesondere der in Abstimmung mit den Ländern 16 ausgewählten Leistungen, trotzdem schnellstmöglich umzusetzen?

12

Plant die Bundesregierung, im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung Einzelfristen für bestimmte Umsetzungsschritte für wichtige Leistungen einzuführen, und wenn ja für welche, und wie lautet die jeweilige Frist?

13

Welche Register innerhalb der neunzehn Top-Register, darunter zum Beispiel das Melderegister, das Bundeszentralregister oder das Handelsregister, sollen zuerst angeschlossen werden, und gibt es innerhalb der Top-Register eine genaue Abfolge?

14

Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Digitalisierung bestehender analoger Verwaltungsdienstleistungen einen Daueraufgabencharakter, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die meisten Verwaltungsdienstleistungen nur einmalig digitalisiert werden und daraufhin lediglich angepasst und geupdatet werden müssen?

15

Nach welchen Maßstäben erfolgen das im OZGÄndG geplante Monitoring und die Evaluierung (§ 12 OZG), und folgen hierauf auch Belohnungs- bzw. Sanktionsmechanismen für eine zügige bzw. langsame Umsetzung, und wenn ja, welche?

16

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Umsetzung des OZG 2.0 konkret ein, und anhand welcher konkreten Zahlen geht sie davon aus (background.tagesspiegel.de/digitalisierung/ozg-2-0-laender-sehen-nachbesserungsbedarf), dass die Umsetzung des OZG 2.0 mehr Einsparungen bringt, als dass es zu Mehrausgaben kommt (bitte die Einsparung und ggf. anfallender Mehrausgaben pro Jahr gegenüberstellen)?

17

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Anbindung der Kommunen und Fachverfahren an den Portalverbund im Rahmen der Umsetzung des OZG 2.0 konkret ein?

18

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bei technischer Infrastruktur und in der Benutzerfreundlichkeit des Portalverbundes, damit er für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen weiter an Zugänglichkeit und Nutzen gewinnt (bitte die Maßnahmen und die nach sich gezogene Verbesserung auflisten)?

19

Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Vorgaben des novellierten europäischen Rechtsrahmens, insbesondere zur EU Digital Identity Wallet (EUDI), bei der Ausgestaltung des OZG 2.0 Berücksichtigung finden?

20

Wie viele der 19 geplanten Vollzeitstellen im Referat für Digitalisierungsprogramme im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sind derzeit besetzt (bitte nach Besoldung angeben)?

21

Setzt die Bundesregierung bei der Umsetzung der OZG-Leistungen auf (standardisierte) Basislösungen, wie vom IT-Planungsrat gefordert, um den Aufwand für Entwicklung, Wartung und Betrieb von Onlinediensten zu reduzieren (background.tagesspiegel.de/smart-city/die-deutsche-verwaltung-ist-ein-digitaler-sonderfall)?

a) Bei welchen OZG-Leistungen wurden (standardisierte) Basislösungen bisher umgesetzt (bitte nach OZG-Leistung, für welche bisher eine Basislösung umgesetzt wurde, auflisten)?

b) Bei welchen OZG-Leistungen ist die Umsetzung als (standardisierte) Basislösung geplant (bitte nach OZG-Leistung, bei denen die Umsetzung als Basislösung geplant ist, auflisten)?

22

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, um die vom IT-Planungsrat angemahnte Nutzererfahrung (UI/UX) für OZG-Leistungen zu priorisieren und zu verbessern?

23

Hat das IDA-Verfahren (Identitätsdatenabruf-Verfahren) bisher seinen Betrieb aufgenommen, und wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen (background.tagesspiegel.de/digitalisierung/es-fehlt-noch-das-bewusstsein-wiewichtig-die-registermodernisierung-ist)?

24

Worum handelt es sich bei der im Beschluss der Bundesregierung zu den „Eckpunkten für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung“ vom 24. Mai 2023 angekündigten flächendeckenden, medienbruchfreien Ende-zu-Ende-Digitalisierung von 15 besonders wichtigen Verwaltungsleistungen bis Ende 2024 (bitte die 15 Verwaltungsleistungen auflisten)?

25

Plant die Bundesregierung einen wiederkehrenden Mechanismus zur Priorisierung besonders wichtiger Verwaltungsleistungen, um bereits vor der flächendeckenden Bereitstellung der oben benannten 15 Verwaltungsleistungen die wichtigsten Folgeprojekte zu identifizieren?

26

Weshalb beschränkt sich der Entwurf des OZGÄndG bei der Definition des Sicherheitsniveaus für die Identifizierung zur Inanspruchnahme elektronischer Verwaltungsleistungen (§ 3) auf elektronische Identifizierungsmittel, welche nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS) und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28. August 2014, S. 73) mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ im Sinne des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 anerkannt worden sind?

27

Weshalb werden im OZG 2.0 keine Identifizierungsverfahren gemäß eIDAS Artikel 24 berücksichtigt, deren Konformität von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle bestätigt wurde, während es in anderen EU-Staaten Anwendung findet?

28

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Verwaltungsleistungen, für deren Nutzung das Sicherheitsniveau „substanziell“ ausreichend ist?

a) Wenn ja, um welche Verwaltungsleistungen handelt es sich dabei?

b) Nach welchen Kriterien wurde dies entschieden?

29

Gibt es Verwaltungsleistungen, für deren Nutzung das Sicherheitsniveau „normal” oder „Basisregistrierung” gemäß der technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-TR) 03160 ausreichend sind?

30

Könnten die in § 9a spezifizierten Regelungen zum Schriftformersatz nach Auffassung der Bundesregierung auch dann greifen, wenn zuvor durch den Nutzer eine Identifizierung zur Inanspruchnahme elektronischer Verwaltungsleistungen mit dem Sicherheitsniveau „substanziell“ erfolgte?

31

In welcher konkreten Form wird Technologieoffenheit im OZG 2.0 gefördert?

32

Wie wird sichergestellt, dass EU-Bürgerinnen und EU-Bürger OZG-Leistungen ebenfalls nutzen können, falls ihr elektronisches Identifizierungsmittel nicht dem Sicherheitsniveau „hoch“ entspricht?

33

Wie viele Anmeldungen fanden bei der Einmalzahlung200 und dem Kulturpass per Online-Ausweisfunktion (eID), ELSTER und PIN statt (bitte jeweils in absoluten und prozentualen Zahlen angeben)?

34

Welche Aktivitäten planen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), um betroffene Stakeholderkreise in die Ausgestaltung des Ökosystems für digitale Identitäten in Deutschland einzubeziehen, vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) aktuell eine Konsultation zur Erarbeitung einer prototypischen eIDAS 2.0-konformen Infrastruktur für digitale Identitäten in Deutschland durchführt?

35

Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass die Vorgaben des novellierten europäischen Rechtsrahmens, insbesondere zur EU Digital Identity Wallet (EUDI), im OZG 2.0 Berücksichtigung finden?

36

Spricht sich die Bundesregierung für ein (a) staatlich geprägtes Ökosystem, für (b) einen privatwirtschaftlichen Ansatz oder (c) für eine Kombination beider Varianten zur Umsetzung der EUDI aus?

37

Sind die Mehrausgaben für die Verwaltungsdigitalisierung, die für den Bund in einmaliger Höhe 575 Mio. Euro sowie jährlich 27,4 Mio. Euro betragen sollen (S. 2, www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/downloads/Webs/OZG/DE/ozgaendg-gesetzentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=5 ) im Haushaltsentwurf 2024 der Bundesregierung berücksichtigt, und wenn, ja, in welchem Titel?

38

Welche Neuerungen plant die Bundesregierung mit Blick auf die Weiterentwicklung des Dashboards Digitale Verwaltung (dashboard.ozg-umsetzung.de/), und aus welchen Gründen?

39

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie häufig einzelne OZG-Leistungen pro Jahr genutzt werden (absolut bzw. Anteil der analogen Beantragungen bzw. Anteil der digitalen Beantragungen), und wenn ja, ist geplant, diese Informationen über das Dashboard Digitale Verwaltung zu veröffentlichen?

40

Bei welchem der vom IT-Planungsrat definierten 19 „Top-Register“ liegt die Zuständigkeit der Modernisierung bei den Ländern?

41

Wird der Fortschritt bei der Modernisierung einem Monitoring unterzogen, und werden die Informationen veröffentlicht, und wenn ja, wo, und in welcher Form?

42

Was ist konkret geplant, um die verschiedensten Register (Handelsregisters, Transparenzregister etc.) zu vernetzen?

43

Werden juristische Personen derzeit in einem einheitlichen Register geführt bzw. wird dieses angestrebt, oder bleibt es bei den parallelen Registern, Handelsregister und Unternehmensdatenregister?

44

Ist für das OZGÄndG eine EU-Notifizierung geplant, und wenn nein, warum nicht?

45

Wann wird der Konsultationsprozess zum OZG (bmi.usercontent.opencodede/ozg-rahmenarchitektur/zielbild-ozg-rahmenarchitektur/konsultationsprozess/) abgeschlossen, und wie sollen die Ergebnisse hieraus konkret in den OZG-2.0-Gesetzgebungsprozess einfließen?

46

Liegen in Bezug auf die Aussagen im Eckpunktepapier (www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/downloads/Webs/OZG/DE/ozgaendg-eckpunkte.pdf?__blob=publicationFile&v=5) zum OZG, dass bis zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im November 2023 Vorschläge gemacht werden sollen, für welche übertragenen Pflichtaufgaben eine dezentrale technische Abwicklung verzichtbar ist, bereits konkrete Vorschläge seitens der Bundesländer oder der Bundesregierung vor, für welche übertragenen Pflichtaufragen das sinnvoll sei, und wenn ja, wie lauten diese?

Berlin, den 19. Oktober 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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