Zukunft muslimischer Wohlfahrtspflege – Sicherstellung des Ausschlusses extremistischer Akteure
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit längerer Zeit gibt es Bestrebungen, einen muslimischen Zentralverband der Wohlfahrtspflege als 7. Zentralverband neben Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Caritasverband (DCV), Der Paritätische Gesamtverband (Der Paritätische), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung sowie Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) zu etablieren. Hierbei muss nach Ansicht der Fragesteller eine Einbeziehung verfassungsfeindlicher Akteure in eine neu zu etablierende muslimische Wohlfahrtspflege wirkungsvoll verhindert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Aus welchem Titel erhalten welche islamischen Organisationen (Verbände, Unterstrukturen, Einzelakteure) im Jahr 2023 in welcher Höhe Haushaltsmittel des Bundes (bitte einzeln nach Titel, Förderprogramm und/oder Einzelzuwendung direkt oder über Weiterleitungen tabellarisch und ohne Links auf Webseiten aufschlüsseln)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Bestrebungen, einen muslimischen Zentralverband der Wohlfahrtspflege zu gründen, und sieht sie hierbei insbesondere Fragen hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit aufgeworfen?
Unterstützt die Bundesregierung solche Bestrebungen, und wenn ja, in welcher Form, und ggf. mit welchen Haushaltsmitteln, bzw. plant die Bundesregierung eine entsprechende Unterstützung?
Bestehen seitens der Bundesregierung schon Überlegungen zu Aufbau, Struktur, Förderkulisse eines solchen Zentralverbandes, und wenn ja, welche?
Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung das Islamische Kompetenzzentrum für Wohlfahrtspflege e. V. bei Überlegungen, einen muslimischen Zentralverband der Wohlfahrtspflege zu gründen?
Sind die den Fragestellern zugetragenen Informationen zutreffend, nach denen das Islamische Kompetenzzentrum für Wohlfahrtspflege e. V. direkt oder indirekt Bundesmittel erhält, und wenn ja, in welcher Höhe, und über welche Programme und Haushaltstitel?
Sind der Bundesregierung Bedenken anderer Verbände der Wohlfahrtspflege bekannt, mit dem Islamischen Kompetenzzentrum für Wohlfahrtspflege zusammenzuarbeiten bzw. diesem bei der Etablierung eines Verbandes der muslimischen Wohlfahrtspflege eine führende Rolle zukommen zu lassen, und wenn ja, durch welche Verbände wurden mit welcher Begründung Bedenken geäußert, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Bedenken?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob Mittel aus Förderprogrammen, Einzelzuwendungen oder Weiterleitungen der Bundesregierung an Akteure fließen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder in Verfassungsschutzberichten von Bund und/oder Ländern genannt sind?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen von Förderprogrammen oder Einzelzuwendungen keine Bundesmittel an Akteure fließen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder im Verfassungsschutzbericht genannt sind?
Ist es richtig, dass, wie den Fragestellern bekannt wurde, im Rahmen von Aktivitäten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Empowerment muslimischer und alevitischer Wohlfahrtspflege Akteure oder Strukturen aus Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet oder in Verfassungsschutzberichten von Bund oder Ländern benannt werden, mit dem Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. zusammenarbeiten oder zusammenarbeiteten oder von dessen Aktivitäten profitieren oder profitierten, und wenn ja, welche sind dies, und in welcher Form, und mit welcher Begründung findet die Zusammenarbeit statt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, dass im Rahmen eines Empowerments muslimischer Wohlfahrtspflege auch islamistische und/oder antisemitische Organisationen Träger von Maßnahmen der Wohlfahrtspflege wie Kitas oder Pflegeheime werden könnten?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass im Fall des Aufbaus einer gleichberechtigten Säule muslimischer Wohlfahrtspflege als Zentralverband keine islamistischen, verfassungsfeindlichen oder antisemitischen Akteure über die Wohlfahrtspflege Einfluss auf in Deutschland lebende Muslime ausüben?
Wie wird die Bundesregierung im Fall der Gründung eines muslimischen Zentralverbandes der Wohlfahrtspflege sicherstellen, dass ausländische Regierungen keinen Einfluss auf muslimische Akteure der Wohlfahrtspflege erlangen können?