Strukturwandel in den ostdeutschen Bundesländern
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Viele Regionen in Deutschland befinden sich im Strukturwandel. Ostdeutsche Regionen stehen dabei u. a. aufgrund der Demografie, der wiederholten großflächigen strukturellen Umbrüche seit 1989 sowie aufgrund schlechterer Einkommens- und Vermögenssituationen weiter Teile der Bevölkerung gegenüber den Einwohnern im alten Bundesgebiet, einer geringeren Produktivität der Wirtschaft sowie einer geringeren Steuerkraft vor besonderen strukturellen Herausforderungen. Dies wirkt sich negativ auf die Leistungsfähigkeit strukturschwacher Regionen aus, den gewünschten Strukturwandel aus eigener Kraft vorantreiben zu können. Im Besonderen – aber eben nicht nur – gilt das in den Braunkohlerevieren nach dem Strukturstärkungsgesetz (StStG) bzw. dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Regionen in Ostdeutschland stuft die Bundesregierung als Strukturwandelregion ein, und was sind die Gründe für die Einstufung?
Was schätzt die Bundesregierung als die fünf größten Herausforderungen in den Einzelnen vom Strukturwandel betroffenen Regionen in Ostdeutschland ein?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass strukturschwachen Regionen in Abgrenzung zu strukturstarken Regionen, die ebenfalls mit Transformationsprozessen konfrontiert sind, höheren Unterstützungsbedarf haben?
Welche finanziellen Mittel werden aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen in den Jahren 2023 bis 2026 in diese Regionen fließen?
Welche Rolle soll der Bürokratieabbau bei der Stärkung der vom Strukturwandel betroffenen Regionen in Ostdeutschland spielen, und welche Maßnahmen werden hierzu im gegebenen Fall konkret ergriffen?
Welche speziellen Anforderungen werden an den Fachkräftebedarf und damit auch an Ausbildung und Weiterbildung für die Strukturwandelregionen in Ostdeutschland gesehen?
Wie wird die Ausstattung an Verkehrsinfrastruktur und digitaler Infrastruktur hinsichtlich der erfolgreichen Gestaltung des Strukturwandels in Ostdeutschland bewertet, und wo sieht die Bundesregierung hier die je zehn größten Investitionserfordernisse?
Bis wann werden alle in den Anlagen 4 und 5 des InvKG aufgeführten, strategisch bedeutsamen Verkehrsinfrastrukturprojekte realisiert sein?
Bei welchen dieser Projekte wurde seit Inkrafttreten des StStG 2020 noch nicht mit den Bauplanungen begonnen, bzw. wann werden die Bauplanungen der jeweiligen Verkehrsinfrastrukturprojekte im Falle des Planungsbeginns abgeschlossen?
Plant die Bundesregierung, entsprechende Planungen zu beschleunigen?
Welche Bundesbehörden oder andere vom Bundeshaushalt finanziell abgesicherte Einrichtungen des Bundes wurden seit 2021 im Gebiet der ostdeutschen Länder angesiedelt?
Welche Bundesbehörden oder andere vom Bundeshaushalt finanziell abgesicherte Einrichtungen sind in den kommenden Jahren im Gebiet der ostdeutschen Bundesländer in Planung, und wie viele sind es im westdeutschen Bundesgebiet (bitte genaue Anzahl mit Bezeichnung angeben)?
Wie ist die Personalausstattung der einzelnen Bundeseinrichtungen in den ostdeutschen Ländern, und wie hat sich die Personalsituation seit 2021 entwickelt?
Welche konkreten Treffen fanden zwischen Bundesministern bzw. Staatssekretären seitens des Bundes mit Ministerpräsidenten bzw. Ministern bzw. Staatssekretären der Länder zu Fragen des Strukturwandels in Ostdeutschland statt, und welche Vereinbarungen wurden dabei jeweils getroffen?
Welche Studien bzw. Forschungsarbeiten hat die Bundesregierung seit 2021 zum Strukturwandel in Ostdeutschland in Auftrag gegeben, und was sind die jeweils wichtigsten Ergebnisse der Arbeiten?
Wie ist das Monitoring des Strukturwandels in Ostdeutschland organisiert?
Erwartet die Bundesregierung durch den Strukturwandel in Ostdeutschland Effekte auf die Unternehmensgröße, und wenn ja, in welchen Branchen?
Welche Effekte erwartet die Bundesregierung auf die regionalen Handwerksunternehmen durch den Strukturwandel?
Welche Effekte erwartet die Bundesregierung auf den Außenhandel und die Exportneigung der ostdeutschen Wirtschaft durch den Strukturwandel?
Welche Rolle wird dem Umbau der Energiewirtschaft in den neuen Ländern beim Strukturwandel eingeräumt, und welche Arbeitsmarkteffekte werden erwartet?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Anbindung ostdeutscher Strukturwandelregionen inklusive Kraftwerksstandorte und maßgebliche Wirtschaftsräume an das deutsche Wasserstoffkernnetz frühzeitig auch bei größeren Distanzen zu relevanten Nachfragern erfolgt, um den Strukturwandel nachhaltig sicherzustellen?
Welche Auswirkungen haben die höheren Verteilnetzentgelte und damit die höheren Strompreise in Ostdeutschland aus Sicht der Bundesregierung auf den Strukturwandel, die Akzeptanz der Energiewende und den Erfolg der politischen Maßnahmen?
Wie bewertet die Bundesregierung den zunehmenden Investitionsbedarf beim Verteilnetzausbau in den neuen Ländern, und wie werden die Bundesländer dabei unterstützt, die Genehmigungsverfahren im Verteilnetzbereich zu beschleunigen?
Sieht die Bundesregierung insbesondere in Nord- bzw. Ostdeutschland die Gefahr, dass aufgrund fehlender Genehmigungen im Bereich der Verteilnetze oder mangelnder ortsnaher Elektrolysekapazitäten erzeugte EE (erneuerbare Energien)-Energie nicht transportiert und genutzt werden kann, bzw. dass sich der Umfang von Abschaltungen dieser Anlagen ausweitet, und wie hoch ist die Menge dieser nicht transportierten und genutzten Energie?
Welche Ansiedlungen von Unternehmen wurden durch den Bundeshaushalt oder KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Finanzierungen seit 2021 in Ostdeutschland unterstützt?
Strebt die Bundesregierung eine Beschleunigung der Bewilligung von Fördermittelanträgen für Regionen im Strukturwandel an, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wie werden sich die Fördermittelzuweisungen für die ostdeutschen Regionen aus den Europäischen Strukturfonds bis ins Jahr 2027 entwickeln?
Wie steht die Bundesregierung zu der Befürchtung, dass drohende Mittelkürzungen für aktuelle Übergangsregionen in der künftigen EU-Förderperiode ab 2028 bisherige Erfolge der Kohäsionspolitik und damit auch den Fortschritt des Angleichungsprozess zwischen den Regionen gefährden?
Wie ist die Position der Bundesregierung zu der Regionenkategorie „Übergangsregion“, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der anlaufenden EU-Förderperiode 2021–2027 zwischen 75 Prozent und 100 Prozent des durchschnittlichen Pro-Kopf-BIP der EU-27 liegt, mit Blick auf die künftige Förderperiode ab 2028?
Welche Änderungen, insbesondere Erleichterungen bei der Förderung plant die Bundesregierung bei der angekündigten Überarbeitung des InvKG?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um im Bereich der Photovoltaik gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktakteure sicherzustellen und die Resilienz der heimischen PV (Photovoltaik)-Produktion zu stärken?
Wird die Bundesregierung den Bau und den Betrieb des „Lausitz Art of Building“ in Bautzen mit Fördermitteln unterstützen, und wann wird die Entscheidung zur Förderung final getroffen?
Wenn die Bundesregierung keine Förderung des „Lausitz Art of Building“ plant, warum nicht?