Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9109 –
Strukturwandel in den ostdeutschen Bundesländern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Viele Regionen in Deutschland befinden sich im Strukturwandel. Ostdeutsche
Regionen stehen dabei u. a. aufgrund der Demografie, der wiederholten
großflächigen strukturellen Umbrüche seit 1989 sowie aufgrund schlechterer
Einkommens- und Vermögenssituationen weiter Teile der Bevölkerung gegenüber
den Einwohnern im alten Bundesgebiet, einer geringeren Produktivität der
Wirtschaft sowie einer geringeren Steuerkraft vor besonderen strukturellen
Herausforderungen. Dies wirkt sich negativ auf die Leistungsfähigkeit
strukturschwacher Regionen aus, den gewünschten Strukturwandel aus eigener
Kraft vorantreiben zu können. Im Besonderen – aber eben nicht nur – gilt das
in den Braunkohlerevieren nach dem Strukturstärkungsgesetz (StStG) bzw.
dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG).
1. Welche Regionen in Ostdeutschland stuft die Bundesregierung als
Strukturwandelregion ein, und was sind die Gründe für die Einstufung?
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und ihre Veränderungen sind ein
wesentliches Element und ein wichtiger Faktor für den Erfolg der sozial-
ökologischen Marktwirtschaft. Da Regionen sich unter anderem hinsichtlich ihrer
natürlichen Standortbedingungen, ihrer Innovationskraft und -fähigkeit, ihrer
Arbeits- und Fachkräftesituation sowie der Branchen- und Größenstruktur ihrer
Wirtschaft unterscheiden, verläuft auch die Anpassung an notwendige Prozesse
des Strukturwandels nicht einheitlich.
Nicht alle Regionen in Deutschland verfügen über ausreichende Ressourcen,
um den notwendigen Strukturwandel aus eigener Kraft zu bewältigen. Der
regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik kommt daher eine wichtige
flankierende Rolle zu, auch wenn daneben verschiedene Fachpolitiken weitere relevante
Strukturen neben den Wirtschaftsstrukturen adressieren. Von besonderer
Bedeutung ist dabei insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Sie ist das zentrale Instrument der
Regionalpolitik in Deutschland und wurde in der 20. Legislaturperiode bereits
sehr weitreichend von der Bundesregierung und den Ländern reformiert. Die
wichtigsten Zielsetzungen des Programms seit Inkrafttreten des neuen GRW-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9516
20. Wahlperiode 28.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 21. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Koordinierungsrahmens zum 1. Januar 2023 (siehe
www.bmwk.de/Redaktion/
DE/Downloads/J-L/koordinierungsrahmen-gemeinschaftsaufgabe-verbesserun
g-regionale-wirtschaftsstruktur.html) bestehen darin, in strukturschwachen
Regionen die Standortbedingungen zu verbessern, neue Arbeitsplätze zu
schaffen und bestehende zu sichern sowie die Einkommen zu erhöhen und
Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu
beschleunigen. Auf diese Weise trägt die GRW zum Abbau regionaler
Disparitäten und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland bei.
Die GRW-Förderung erfolgt ausschließlich in ausgewählten Gebieten, die
aufgrund ihrer wirtschaftlichen Strukturschwäche Unterstützung bei der
Erreichung der vorstehend genannten Ziele erfahren. Diese wurden gemeinsam von
Bund und Ländern für die Förderperiode vom 1. Januar 2022 bis zum 31.
Dezember 2027 neu festgelegt. Dabei waren die beihilferechtlichen Grundlagen
der unternehmensbezogenen Regionalförderung der von der Europäischen
Kommission am 19. April 2021 beschlossenen Regionalbeihilfeleitlinien zu
berücksichtigen. Diese geben vor, dass Deutschland C-Fördergebiete im Umfang
von 18,1 Prozent seiner Bevölkerung ausweisen darf. Strukturschwächen
bestehen darüber hinaus jedoch auch in weiteren Regionen Deutschlands. Deshalb
wurde das deutsche Regionalfördergebiet wie in den vorherigen Förderperioden
um sogenannte D-Fördergebiete (Regionen mit weniger gravierenden
Strukturschwächen) ergänzt, in denen eine abgestufte strukturpolitische Unterstützung
möglich ist.
Die nach diesen Vorgaben des europäischen Beihilferechts förderfähigen C-
(und D-) Gebiete werden mit Hilfe eines bundesweit einheitlichen und auf
einem Regionalindikatorenmodell basierenden Verfahren bestimmt, um gezielt
die strukturschwächsten Regionen zu ermitteln. Ausgangspunkt für die
Messung der wirtschaftlichen Aktivität und Standortbedingungen im Raum sind
sogenannte Arbeitsmarktregionen. Für jede der 223 Arbeitsmarktregionen werden
ausgewählte Indikatoren betrachtet, die gemeinsam den GRW-
Regionalindikator bilden. Konkret sind dies Daten zur Produktivität, zum Arbeitsmarkt, zur
demografischen Entwicklung und zur Infrastrukturausstattung in den
Arbeitsmarktregionen. Mit Hilfe des Indikatorenmodells werden diese Regionen
hinsichtlich ihrer Strukturstärke bzw. -schwäche verglichen und in eine
Reihenfolge gebracht.
Auf dieser Grundlage wurden sodann bis zum vorgegebenen Umfang von
18,1 Prozent der Bevölkerung die schwächsten Arbeitsmarktregionen mit
insgesamt 78 Landkreisen und kreisfreien Städten als C-Gebiete berücksichtigt.
Davon wurden 16 nur teilweise als C-Gebiete ausgewiesen, um weitere
Regionen einbeziehen zu können, die auf den nächsten Rangplätzen lagen oder deren
spezifischen Problemlagen durch das vergleichsweise großräumig angelegte
Ranking nicht adäquat abgedeckt wurden. Mit diesem Vorgehen haben Bund
und Länder den begrenzten C-Gebietsplafond so effizient wie möglich
ausgenutzt.
Als D-Fördergebiete wurden zunächst die Gebiete eingestuft, bei denen trotz
entsprechender Platzierung im Ranking zugunsten anderer Regionen auf einen
Ausweis als C-Fördergebiet verzichtet worden war. Den Kern der D-
Fördergebiete bilden dann die nach dem Indikatorenmodell nächstschwächeren
Arbeitsmarktregionen. Schließlich wurden im Rahmen des vereinbarten
Gesamtumfangs für das GRW-Fördergebiet noch frühere C-Gebiete aufgenommen, um
dort den begonnenen erfolgreichen Strukturwandel weiter begleiten zu können.
Ostdeutschland gilt weiterhin flächendeckend als strukturschwach und zählt
daher vollständig zum aktuellen GRW-Fördergebiet (siehe S. 106 GRW-
Koordinierungsrahmen zum 1. Januar 2023). Gleichwohl spiegelt die neue
Fördergebietskarte auch die dynamische Entwicklung in Ostdeutschland wider, da die
ostdeutschen Bundesländer erstmals nicht durchweg zumindest C-Gebiete sind.
Eine Reihe von Evaluationen zur GRW belegt, dass das Förderprogramm einen
großen Einfluss auf diese positive Entwicklung vieler Regionen
Ostdeutschlands hatte (siehe
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/gemeinscha
ftsaufgabe-evaluierung.html).
2. Was schätzt die Bundesregierung als die fünf größten Herausforderungen
in den Einzelnen vom Strukturwandel betroffenen Regionen in
Ostdeutschland ein?
Zu den wesentlichen Herausforderungen an die Regionalentwicklung in
Ostdeutschland gehört es, ausreichende Investitionen in moderne Technologien,
den Ausbau der Wissenschaftsinstitutionen und in Innovationen, den
Infrastrukturausbau und die Fach- und Arbeitskräfteentwicklung zu tätigen, um
letztendlich dadurch Wertschöpfung zu schaffen, qualifizierte Arbeitsplätze zu sichern
und aufzubauen, sowie die Transformation hin zu einer klimaneutralen
Wirtschaft voranzutreiben.
Die demografische Entwicklung (mit regionalem Bevölkerungsrückgang,
fortgeschrittener Alterung und Fachkräftemangel bei unterdurchschnittlicher
Zuwanderung) stellt dabei für die Wirtschaftsentwicklung wie für die Sicherung
von Infrastrukturen und Daseinsvorsorge eine weitere große Herausforderung
dar.
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass strukturschwachen
Regionen in Abgrenzung zu strukturstarken Regionen, die ebenfalls mit
Transformationsprozessen konfrontiert sind, höheren
Unterstützungsbedarf haben?
Die Bundesregierung teilt die Ausfassung, dass strukturschwache Regionen zur
Bewältigung der Herausforderungen von Transformationsprozessen einen
besonderen Unterstützungsbedarf aufweisen. Entsprechend hat sie in enger
Abstimmung mit den Ländern den Fokus im Rahmen der Reform der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im
Jahr 2022 darauf gelegt, das Förderprogramm noch stärker auf die Stärkung der
wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale von strukturschwachen Regionen und
deren Fähigkeiten zur Bewältigung von Transformationsprozessen zu richten.
Neben der erweiterten Zielsystematik der GRW (siehe die Antwort zu Frage 1)
wurde etwa die Interventionslogik des Förderprogramms geändert. Sie stellt
nunmehr statt auf die bisherige Exportorientierung auf die Stärkung der
Produktivität und Wertschöpfungsketten in den Regionen sowie der Grundlagen
für eine eigenständige Regionalentwicklung ab. Es wurden zudem erleichterte
Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen sowie für
forschungsintensive Unternehmen geschaffen und die Möglichkeiten zur
Förderung von Umweltschutzinvestitionen, mit denen Unternehmen über nationale
oder EU-Normen hinausgehen, erweitert.
Auch bei der Förderung kommunaler Infrastruktur bietet die reformierte GRW
bessere Anreize für nachhaltige und klimafreundliche Investitionen. Ganz neu
geschaffen wurde der Fördertatbestand „Regionale Daseinsvorsorge“. Erstmals
können zur Ergänzung und Abrundung des Förderangebots der GRW auch
Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge mit klarem Wirtschaftsbezug
unterstützt werden, sofern sie zur Steigerung der Standortattraktivität und
Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Der neue
Fördertatbestand gilt vorerst für vier Jahre und wird dann evaluiert, um die damit
gesammelten Erfahrungen auszuwerten.
Darüber hinaus wurden neue Anreize in das Regelwerk zur GRW
aufgenommen, um der Einhaltung der Tarifbindung von Unternehmen und Arbeitsplätzen
mit guter Entlohnung in strukturschwachen Regionen zusätzlichen Rückenwind
zu geben (für weitere Details zur GRW-Reform siehe
www.bmwk.de/Redaktio
n/DE/Infografiken/Schlaglichter/2023/01/04-fuer-eine-starke-wirtschaft-vor-or
t-download.pdf).
Bezogen auf das „Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache
Regionen“ (GFS) prüft die Bundesregierung weitere Ansatzpunkte, um das
Fördersystem noch stärker auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und
die Transformation der Wirtschaftsstruktur auszurichten.
4. Welche finanziellen Mittel werden aufgrund welcher gesetzlichen
Grundlagen in den Jahren 2023 bis 2026 in diese Regionen fließen?
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die geplanten Mittel, die im
Rahmen strukturpolitischer Förderprogramme in ostdeutsche Regionen fließen
(Angaben in 1 000 Euro).
Programm/gesetzliche Grundlage* 2023 2024
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW)
495.736 485.599
GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den
ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“
12.500 24.500
Bundeswettbewerb Zukunft Region 300 265
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK) – FB 1 der allgemeinen GAK und Sonderrahmenplan
„Förderung der ländlichen Entwicklung“
84.825 84.825**
Finanzhilfen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur
Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Braunkohlerevieren nach Artikel
104b des Grundgesetzes (GG) (Kapitel 1 des Investitionsgesetzes
Kohleregionen (InvKG))
587.250 701.587
Strukturhilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und
das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt (Kapitel 2 InvKG)
15.737 16.827
Weitere Maßnahmen des Bundes (Kapitel 3 InvKG) 428.937 531.063
Zusätzliche Investitionen in die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege
zur Förderung der Gebiete nach § 2 (Kapitel 4 InvKG)
157.352 166.576
Unternehmen Revier (Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur
Strukturanpassung in Braunkohlerevieren im Rahmen des Bundesmodellvorhabens
„Unternehmen Revier“)
8.000 8.000
GTAI-Taskforce Transformation 1.000 1.000
Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“
(gesetzliche Grundlage: Bundeshaushaltsordnung (BHO), Allgemeine
Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) und Förderrichtlinie des
Programms)
6.627 10.603
Städtebauförderung Artikel 104b des Grundgesetzes, § 164b Absatz 1 des
Baugesetzbuches in Verbindung mit dem Haushaltsgesetz 2023
279.351 261.590
BMBF-Maßnahmen im Rahmen des „Gesamtdeutschen Fördersystems für
strukturschwache Regionen“ (GFS): Fördermaßnahmen im Rahmen der
Programmfamilie „Innovation und Strukturwandel“, Förderung überbetrieblicher
Berufsbildungsstätten (ÜBS); Fördermaßnahme „Kommunen Innovativ“
107.000 128.300
EXIST Potentiale 5.740 9.520
Zukunftswerkstatt Kommunen – Attraktiv im Wandel, §§ 23, 44 BHO und
dazugehörige Verwaltungsvorschriften
840 840
Programm/gesetzliche Grundlage* 2023 2024
Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander, Artikel 30 GG in
Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 GG
6.160 5.852
Demokratie leben! – Teilbereich: Partnerschaften für Demokratie, §§ 23,
44 BHO und dazugehörige Verwaltungsvorschriften (Aussagen für HHJ 2024
nicht möglich, abgesehen von überjährig bewilligten Projekten)
17.756 2.389
Hinweise:
* Der Finanzplan ist ein regierungsinternes Planungsinstrument. Die Zahlen für die Jahre 2025 und 2026 werden nicht veröffentlicht.
** Die Summe der Mittelanmeldungen der ostdeutschen Bundesländer aus dem Jahr 2023 wird für die Jahre 2024 bis 2026
fortgeschrieben, da diese Zahlen nicht plausibel geschätzt werden können. Es ist zu vermuten, dass die Zahlen ab 2024 unter dem Wert aus 2023
liegen.
Der Finanzplan ist ein regierungsinternes Planungsinstrument. Die Zahlen für
die Jahre 2025 und 2026 werden nicht veröffentlicht.
Darüber hinaus hat der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums (ELER) einen besonderen Einfluss auf die strukturelle
Entwicklung in ländlichen Räumen, insbesondere auch in den ostdeutschen
Bundesländern. Die ELER-Förderung erfolgt als unmittelbarer Bestandteil der
Programmplanung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) über den GAP-
Strategieplan 2023 bis 2027 für Deutschland. EU-rechtliche Grundlage ist die
GAP-Strategieplan-Verordnung 2021/2115. In den Jahren 2023 bis 2027 fließen
pro Jahr 597,6 Mio. Euro ELER-Mittel in die ostdeutschen Bundesländer.
Zu den Fördermittelzuweisungen für die ostdeutschen Regionen aus den
Europäischen Strukturfonds wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
5. Welche Rolle soll der Bürokratieabbau bei der Stärkung der vom
Strukturwandel betroffenen Regionen in Ostdeutschland spielen, und welche
Maßnahmen werden hierzu im gegebenen Fall konkret ergriffen?
Die Bundesregierung verfolgt verschiedene Maßnahmen, um die
Bürokratiebelastung für die Wirtschaft wie auch Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Wie
im Koalitionsvertrag vereinbart, soll noch in diesem Jahr ein Entwurf für ein
weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, Federführung
Bundesministerium der Justiz) vorgelegt werden. Ein entsprechendes Eckpunktepapier wurde
am 30. August 2023 im Kabinett beschlossen.
Neben dem Bürokratieentlastungsgesetz setzt die Bundesregierung zahlreiche
Bürokratieabbaumaßnahmen in ressort- und fachspezifischen
Gesetzgebungsverfahren und Projekten um. Hierzu hat sie einen Sonderbericht über
abgeschlossene, laufende und geplante Bürokratieabbau-Maßnahmen erstellt (siehe
Bundestagsdrucksache 20/9000).
Dieses Maßnahmenportfolio kommt auch Bürgerinnen und Bürgern sowie
Unternehmen in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen Ostdeutschlands
zugute.
6. Welche speziellen Anforderungen werden an den Fachkräftebedarf und
damit auch an Ausbildung und Weiterbildung für die
Strukturwandelregionen in Ostdeutschland gesehen?
Die ostdeutschen Strukturwandelregionen stehen hinsichtlich der
Fachkräftesicherung vor mehreren Herausforderungen. Mit dem Renteneintritt starker
Geburtsjahrgänge wird auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt der vorhandene
Nachwuchs- und Fachkräftebedarf in nahezu allen Wirtschaftsbereichen und der
öffentlichen Verwaltung weiter wachsen. Durch die Transformation der
Wirtschaft zur Klimaneutralität entstehen in Ostdeutschland derzeit neue
zukunftsträchtige Beschäftigungsmöglichkeiten und damit Fachkräftebedarfe
insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien und der Wasserstoffwirtschaft
sowie in der Mikroelektronik und im Automobilbau. Die jüngsten
Neuansiedlungen von großen internationalen Technologieunternehmen in Ostdeutschland
verstärken den Fachkräftebedarf zusätzlich. Gleichzeitig ist die ostdeutsche
Wirtschaft nach wie vor durch kleinste, kleine und mittelgroße Unternehmen
(KMU) geprägt.
Vor diesem Hintergrund gilt es einerseits im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel, die vorhanden Fachkräftepotenziale noch besser auszuschöpfen,
z. B. durch eine Erhöhung der Zahl erfolgreich abgeschlossener Schul- und
Berufsausbildungen und der Stärkung der beruflichen Orientierung. Gleichzeitig
ist den gestiegenen Anforderungen an die Qualifizierung, Weiterbildung und
Flexibilität der vorhandenen und der neu zu gewinnenden Fachkräfte in allen
Qualifizierungsgraden gerecht zu werden.
Verschiedene gesetzliche und untergesetzliche Maßnahmen adressieren diese
Herausforderungen. Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung tritt in wesentlichen Teilen zum 1. April 2024 in Kraft. Um allen jungen
Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden,
möglichst betrieblichen Berufsausbildung zu eröffnen, wird eine
Ausbildungsgarantie eingeführt. Zudem wird die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte
durch verbesserte Förderungen für KMU, feste Fördersätze und Öffnung für
alle Betriebe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel deutlich
ausgebaut und darüber hinaus um das Qualifizierungsgeld erweitert, um Betriebe, die
von starkem Transformationsdruck betroffen sind, zu unterstützen, ihre
Beschäftigten im Betrieb zu halten. Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurden ab dem
1. Juli 2023 weitere Möglichkeiten und Anreize geschaffen, Geringqualifizierte
im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und SGB III auf dem Weg zu
einer abgeschlossenen Berufsausbildung zu unterstützen.
Die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung sorgt seit Dezember 2022 für den
notwendigen Modernitäts- und Attraktivitätsschub in der beruflichen Bildung.
Sie richtet sich dabei an alle jungen Menschen, nimmt aber insbesondere jene
in den Blick, die die Wahlmöglichkeiten zwischen den verschiedenen
Qualifizierungswegen Studium, Ausbildung und Fachschule haben. Darüber hinaus
hilft das Förderprogramm „Ausbildungscluster 4.0 in den
Braunkohleregionen“, ein attraktives Ausbildungsplatzangebot in zukunftsgerichteten Berufen
speziell in den Braunkohleregionen anzubieten.
7. Wie wird die Ausstattung an Verkehrsinfrastruktur und digitaler
Infrastruktur hinsichtlich der erfolgreichen Gestaltung des Strukturwandels in
Ostdeutschland bewertet, und wo sieht die Bundesregierung hier die je
zehn größten Investitionserfordernisse?
Moderne und leistungsfähige Bundesfernstraßen sowie Schieneninfrastruktur
sind Voraussetzung für einen gelungenen Strukturwandel. Sie ermöglichen das
Erschließen weiterer Arbeitskräftepotentiale, den verbesserten Zugang zu
Revieren, als auch die Attraktivität der Regionen als Wohnstandort. Es obliegt den
Ländern, die Bedeutung von weiteren Infrastrukturfortschritten im Kontext mit
anderen potenziellen Verwendungsbereichen geeignet zu würdigen. Zu den fünf
beschlossenen Bundesfernstraßenvorhaben des Investitionsgesetzes
Kohleregionen (InvKG) werden weitere Bundesfernstraßenprojekte zu priorisieren
sein, um zusätzlich zu mit dem Fernstraßenausbaugesetz verfolgten
Möglichkeiten beschleunigt weitere verkehrliche Verbesserungen zu erzielen. Dies gilt
analog auch für den Verkehrsträger Schiene.
Eine umfassende, leistungsfähige und zuverlässige Versorgung mit Gigabit-
Netzen ist die Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung und die
Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland. Mit der Gigabitstrategie der
Bundesregierung wird der Ausbau leistungsfähiger digitaler Infrastruktur überall in
Deutschland beschleunigt. Bis zum Jahr 2030 sollen Glasfaser und der neueste
Mobilfunkstandard flächendeckend verfügbar sein.
Bei der Versorgung mit Gigabitanschlüssen gibt es in Ostdeutschland bereits
heute gut erschlossene Regionen. Überdurchschnittlich viele
Glasfaseranschlüsse sind beispielsweise in Potsdam und Chemnitz verfügbar. Der Ausbau
von 5G liegt mit rund 90 Prozent der Fläche in den ostdeutschen
Bundesländern über dem bundesdeutschen Durchschnitt.
Dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet, unterstützt der Bund.
Mit der Gigabitförderung 2.0 fließt die Förderung in Gebiete mit dem größten
Nachhol- und Förderbedarf. Außerdem unterstützen Bund und Länder mit
Mobilfunkförderprogrammen und Beratungsangeboten.
8. Bis wann werden alle in den Anlagen 4 und 5 des InvKG aufgeführten,
strategisch bedeutsamen Verkehrsinfrastrukturprojekte realisiert sein?
Bei welchen dieser Projekte wurde seit Inkrafttreten des StStG 2020
noch nicht mit den Bauplanungen begonnen, bzw. wann werden die
Bauplanungen der jeweiligen Verkehrsinfrastrukturprojekte im Falle des
Planungsbeginns abgeschlossen?
Plant die Bundesregierung, entsprechende Planungen zu beschleunigen?
Mit dem zur Verfügung stehenden Budget aus dem InvKG können nicht alle in
den Anlagen 4 und 5 InvKG aufgeführten Verkehrsinfrastrukturprojekte
umgesetzt werden. Die Länder müssen die Projekte priorisieren, die abschließend
durch das Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) beschlossen werden.
Dazu wurden die Mittel den Braunkohleländern mit fester Quote gesetzlich
zugeteilt. Zur Förderung des Strukturwandels in den Kohleregionen wurden
bislang 21 Schieneninfrastruktur- und fünf Straßenbauprojekte in Ostdeutschland
mit einem Volumen von rund 4 Mrd. Euro von Bund und Ländern beschlossen.
Bezüglich des Planungsstandes der einzelnen Vorhaben wird auf die
nachstehende Tabelle verwiesen.
Der Bundesregierung ist es wichtig, dass die Realisierung der beschlossenen
Infrastrukturprojekte nach dem InvKG bis spätestens 2038 erfolgt. Zur
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren hat der Deutsche
Bundestag am 20. Oktober 2023 den Entwurf des
Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes beschlossen, das verkehrsträgerübergreifend zahlreiche
ambitionierte Beschleunigungsmaßnahmen vorsieht. Die abschließende Befassung des
Bundesrats ist für den 24. November 2023 vorgesehen. Unter anderem wird
festgelegt, dass die im InvKG genannten Schienenvorhaben im überragenden
öffentlichen Interesse liegen. Das bringt bei Abwägungsentscheidungen im
Genehmigungsverfahren mehr Gewicht und bedeutet schnellere Entscheidungen.
Für ausgewählte planerisch fortgeschrittene Bundesfernstraßenmaßnahmen
wurde mit der Aufnahme in die Anlage zu § 17e des
Bundesfernstraßengesetzes die Genehmigung durch die erstinstanzliche Zuständigkeit des
Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen das Baurecht beschleunigt. Im Rahmen der
Umsetzung der Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene in
einem Moderne-Schiene-Gesetz wird das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr auch weitere Beschleunigungspotenziale für Projekte des InvKG
prüfen, um der besonderen Bedeutung der Vorhaben für die vom Strukturwandel
betroffenen Regionen Rechnung zu tragen.
Revier, Land Laufende Nummer
gemäß InvKG
Projektname Projektstatus Voraussichtlicher
Abschluss der
Planung
Lausitzer Revier,
Brandenburg
Anlage 5 Abschnitt 1,
Nummer 2
B 97,
Ortsumgehung Cottbus,
2. BA
In Bau mit
Fertigstellungsziel 2025
Erfolgt, Bau läuft.
Lausitzer Revier,
Brandenburg
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 5
Bahnhof Lübbenau In der
Grundlagenermittlung bzw.
Vorplanung
voraussichtlich
2027
Lausitzer Revier,
Brandenburg und
Sachsen
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 19
Strecke Berlin –
Cottbus –
Weißwasser – Görlitz
(– Breslau)
Planungsbeginn
anstehend
voraussichtlich
2034
Lausitzer Revier,
Brandenburg und
Sachsen
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 11
Strecke Graustein –
Spreewitz
Planungsbeginn
anstehend
voraussichtlich
2032
Lausitzer Revier,
Brandenburg
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 6
Strecke Lübbenau –
Cottbus
In der Entwurfs-
und
Genehmigungsplanung
voraussichtlich
2025
Lausitzer Revier,
Brandenburg
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 15
Knoten Ruhland In der
Grundlageermittlung/
Vorplanung
voraussichtlich
2026
Lausitzer Revier,
Brandenburg
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 4
Bahnhof Königs
Wusterhausen
Nordkopf:
Bauphase Südkopf:
In der Entwurfs-
und
Genehmigungsplanung
Nordkopf:
Bauliche Realisierung
seit 2023 Südkopf:
voraussichtlich
2025
Lausitzer Revier,
Brandenburg
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 13
Knoten Falkenberg
(1. Teilmaßnahme)
In der
Grundlagenermittlung/
Vorplanung
voraussichtlich
2031
Lausitzer Revier,
Brandenburg
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 3
Strecke Berlin –
Grünau – Königs
Wusterhausen
Planungsbeginn
anstehend
voraussichtlich
2030
Lausitzer Revier,
Brandenburg
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 10
Strecke Cottbus –
Forst
Planungsbeginn
anstehend
voraussichtlich
2029
Lausitzer Revier,
Brandenburg
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 12
Strecke Leipzig –
Falkenberg –
Cottbus (1.
Teilmaßnahme)
Planungsbeginn
anstehend
voraussichtlich
2032
Lausitzer Revier,
Sachsen
Anlage 5 Abschnitt 1
Nummer 18
B 178, Zittau –
Niederoderwitz
(BA 3.3.)
In Bau mit
Fertigstellungsziel 2025
Erfolgt, Bau läuft
Lausitzer Revier,
Sachsen
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 22
Strecke Arnsdorf –
Kamenz – Hosena
(– Hoyerswerda –
Spremberg)
In der
Grundlagenermittlung/
Vorplanung
voraussichtlich
2031
Mitteldeutsches
Revier, Sachsen und
Sachsen-Anhalt
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 34
S-Bahn Leipzig,
Leipzig – Pegau –
Zeitz – Gera
In der
Grundlagenermittlung/
Vorplanung
voraussichtlich
2029
Mitteldeutsches
Revier, Sachsen
Anlage 5 Abschnitt 1
Nummer 35
A 72, Borna-Nord –
AD A 38/A 72 (BA
5.2 AS Rötha –
AD A 38/A 72)
In Bau mit
Fertigstellungsziel 2028
Erfolgt, Bau läuft
Revier, Land Laufende Nummer
gemäß InvKG
Projektname Projektstatus Voraussichtlicher
Abschluss der
Planung
Mitteldeutsches
Revier, Sachsen
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 23
Strecke Leipzig –
Bad Lausick (–
Geithain –
Chemnitz) (nur
Planungskosten)
Planungsbeginn
anstehend
voraussichtlich
2028
Mitteldeutsches
Revier, Sachsen
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 1
Elektrifizierung
ABS (Leipzig –)
Geithain –
Chemnitz (nur
Planungskosten)
Grundlagenermittlung/Vorplanung
abgeschlossen
voraussichtlich
2026
Mitteldeutsches
Revier, Sachsen und
Sachsen-Anhalt
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 33
S-Bahn Leipzig,
Leipzig –
Merseburg
Planungsbeginn
anstehend
voraussichtlich
2031
Mitteldeutsches
Revier, Sachsen-Anhalt
Anlage 5 Abschnitt 1
Nummer 58
B 87,
Ortsumgehung Bad Kösen
In Bau mit
Fertigstellungsziel 2026
Erfolgt, Bau läuft
Mitteldeutsches
Revier, Sachsen-Anhalt
Anlage 5 Abschnitt 1
Nummer 62
B 180,
Ortsumgehung
Aschersleben/Süd bis
Quenstedt
In Bau mit
Fertigstellungsziel 2026
Erfolgt, Bau läuft
Mitteldeutsches
Revier, Sachsen-Anhalt
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 28
Bahnhof Bitterfeld Bauphase Erfolgt, Bau läuft
Mitteldeutsches
Revier, Sachsen-Anhalt
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 25
Bahnhof Leuna
Werke Nord
In der
Grundlagenermittlung/
Vorplanung
voraussichtlich
2025
Mitteldeutsches
Revier, Sachsen-Anhalt
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 26
Strecke
Merseburg – Querfurt
In der
Grundlagenermittlung/
Vorplanung
voraussichtlich
2025
Mitteldeutsches
Revier, Sachsen-Anhalt
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 32
Verbindungskurve
Großkorbetha
In der
Grundlagenermittlung/
Vorplanung
voraussichtlich
2029
Mitteldeutsches
Revier, Sachsen-Anhalt
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 27
Strecke
Weißenfels – Zeitz
In der
Grundlagenermittlung/
Vorplanung
voraussichtlich
2026
Mitteldeutsches
Revier, Sachsen-Anhalt
Anlage 4 Abschnitt 2
Nummer 18
Strecke
Naumburg – Halle
Planungsbeginn
anstehend
voraussichtlich
2031
9. Welche Bundesbehörden oder andere vom Bundeshaushalt finanziell
abgesicherte Einrichtungen des Bundes wurden seit 2021 im Gebiet der
ostdeutschen Länder angesiedelt?
Neue Standorte bestehender Bundesbehörden und -einrichtungen sowie
Neugründungen des Bundes in Ostdeutschland seit 2021 mit über 25
Vollzeitäquivalenten (Arbeitsplätzen)
Jahr Ressort Name Ort Standort
2021 AA Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Brandenburg
an der Havel
Neugründung
2021 BMWK Bundesnetzagentur (BNetzA) Cottbus Neuer
Standort
2021 BMWSB Kompetenzzentrum Regionalentwicklung beim
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Cottbus Neuer
Standort
Jahr Ressort Name Ort Standort
2021 BMWK Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR),
Forschungs- und Entwicklungszentrum (FEZ) zur
Untersuchung einer nachhaltigen Stilllegung, Sanierung,
Rekultivierung und Nachnutzung von ehemaligen Bergbaurevieren
Cottbus Neuer
Standort
2021 BMUV Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder beim
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Cottbus Neuer
Standort
2021 BMI Bundeszentrale für politische Bildung Gera Neuer
Standort
2021 BMWK Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) Halle (Saale) Neugründung
2021 BMUV Nationales Monitoringzentrum zur Biodiversität beim
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Leipzig Neuer
Standort
2021 BMG Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public Health-
Forschung (ZKI) am Robert Koch-Institut (RKI)
Wildau Neugründung
2021 BMVg Militärrabbinat Berlin Neugründung
2022 BMWK Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Borna Neuer
Standort
2022 BMUV Zukunft - Umwelt - Gesellschaft
(ZUG) gGmbH
Cottbus Neuer
Standort
2022 BMBF Zentrum für datenintensive Systemforschung CASUS
(Center for Advanced Systems Understanding)
Görlitz Neugründung
2022 BMWK Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch
Digitalisierung in Industrie und Gebäuden (KEDi)
Halle (Saale) Neugründung
2022 BMAS Familienkasse, Bundesagentur für Arbeit Magdeburg Neuer
Standort
2022 BMVg Arsenalbetrieb Warnowwerft Rostock Neugründung
2022 BMVg Territoriales Führungskommando der Bundeswehr Berlin Neugründung
2023 BMF Generalzolldirektion Erfurt Neuer
Standort
2023 BMUV Umweltbundesamt (UBA) Merseburg Neuer
Standort
10. Welche Bundesbehörden oder andere vom Bundeshaushalt finanziell
abgesicherte Einrichtungen sind in den kommenden Jahren im Gebiet der
ostdeutschen Bundesländer in Planung, und wie viele sind es im
westdeutschen Bundesgebiet (bitte genaue Anzahl mit Bezeichnung
angeben)?
In den kommenden Jahren sind folgende Ansiedlungen des Bundes vorgesehen,
deren Planungen bereits einen Standort oder eine Standortregion festlegen.
Jahr Ressort Name Ort Standort
2023 BMVg Stationierung Panzerartilleriebataillon 375 Weiden in der
Oberpfalz
Neugründung
2023 BMVg Stationierung Panzerartilleriebataillon 131 Oberviechtach Verlegung aus
Weiden
In
Planung
BMBF Zentrum für Astrophysik (DZA) Görlitz und
Kreis Bautzen
Neugründung
In
Planung
BMBF Center for the Transformation of Chemistry (CTC) Delitzsch und
Sachsen-Anhalt
Neugründung
In
Planung
BKAmt Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und
Europäische Transformation
Halle (Saale) Neugründung
In
Planung
BMVg Stationierung von Einheiten der Bundeswehr Oberlausitz
Sachsen
Neuer Standort
Jahr Ressort Name Ort Standort
In
Planung
BMVg Stationierung neu aufzustellendes
Panzerartilleriebataillon 215
Augustdorf Neugründung
In
Planung
BMF Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität Köln/Dresden Neugründung
In
Planung
BKM Außenstelle des Bundesarchivs (BArch) Cottbus Neuer Standort
In
Planung
BMF Generalzolldirektion Rostock Neuer Standort
11. Wie ist die Personalausstattung der einzelnen Bundeseinrichtungen in
den ostdeutschen Ländern, und wie hat sich die Personalsituation seit
2021 entwickelt?
Die Bundesressorts konnten seit 2021 rund 5 250 neue Vollzeitarbeitsplätze in
Ostdeutschland schaffen und besetzen. Informationen zu den
Beschäftigtenzahlen an einzelnen Behördenstandorten am aktuellen Rand können nur durch eine
gesonderte Abfrage innerhalb der Bundesverwaltung ermittelt werden. Eine
solche Abfrage konnte in der Kürze der zur Beantwortung vorgesehenen Frist
nicht durchgeführt werden.
12. Welche konkreten Treffen fanden zwischen Bundesministern bzw.
Staatssekretären seitens des Bundes mit Ministerpräsidenten bzw.
Ministern bzw. Staatssekretären der Länder zu Fragen des Strukturwandels in
Ostdeutschland statt, und welche Vereinbarungen wurden dabei jeweils
getroffen?
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate –
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig.
Innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung
stehenden Zeit konnten nur sehr beschränkt Aussagen zu konkreten Vereinbarungen
gemacht werden.
Die angefragten Treffen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Ressort
Veranstaltung/Anlass
Datum TN Bund TN Länder Vereinbarung/
Gesprächsinhalte
BKAmt Treffen 13. Juni 2022 BK Scholz,
StM Schneider
MP-Ost Riemser Erklärung, 49.
Regionalkonferenz der
Regierungschefinnen und -chefs der
ostdeutschen Länder (MPK-Ost)
Treffen 21. Juni 2022 StM Schneider MP Dr. Dietmar
Woidke (BB),
MP Michael
Kretschmer (SN)
Kabinettssitzung der
Landesregierungen Brandenburg und
Sachsen anlässlich zwei Jahre
Strukturstärkungsgesetz
Videokonferenz
1. Juli 2022 StM Schneider,
St Dr. Kukies
LM Steinbach
(BB)
PCK Schwedt
Telefonat 4. Juli 2022 St Kukies MP Woidke (BB) PCK Schwedt
Treffen 15. Juli 2022 St Kukies MP Woidke, LM
Steinbach, LM‘in
Lange (BB)
Taskforce PCK Schwedt
Treffen 2. September
2022
BK Scholz, StM
Schneider
MP Woidke (BB),
MP Kretschmer
(SN), MP
Dr. Reiner Haseloff
(ST)
Strukturwandel insgesamt in
den ostdeutschen
Kohleregionen und von
Verkehrsprojekten in Strukturwandelregionen
mittels InvKG, zum Just
Transition Fund, zum STARK-
Programm und zum Zeitpunkt des
Kohleausstiegs.
Treffen 19.
Dezember 2022
StM Schneider MP Woidke Sitzung der Task Force „PCK
Schwedt“
Treffen 20. Februar
2023
StM Schneider MP Woidke Sondersitzung der Task Force
„PCK Schwedt“
Videokonferenz
31. Mai 2023 StM Schneider StM Schenk (SN),
StS Graf (BE),
StM‘in Schneider
(BB), PSt
Dahlemann (MV), StM
Robra (TH),
LM Hoff (TH)
Ausbau der
Wasserstoffinfrastruktur in Ostdeutschland
Treffen 22. Juni 2023 BK Scholz, StM
Schneider
MP-Ost Austausch insbesondere zu
Energiethemen und
Vereinbarung zur Gründung der
Initiative für Wasserstoff in
Ostdeutschland (IWO) mit
Anschubfinanzierung des
Bundes,
50. Regionalkonferenz der
Regierungschefinnen und -chefs
der ostdeutschen Länder
(MPK-Ost)
Treffen 7. Juli 2023 StM Schneider,
BM Dr. Wissing
MP-Ost Sonder-MPK-Ost
Unterzeichnung der Vereinssatzung und
damit Einrichtung der
Initiative Wasserstoff
Ostdeutschland (IWO)
Treffen 17. Oktober
2023
StM Schneider MP-Ost Auswärtige Kabinettssitzung
der Sächsischen
Landesvertretung zu verschiedenen
Themen des Strukturwandels
Ressort
Veranstaltung/Anlass
Datum TN Bund TN Länder Vereinbarung/
Gesprächsinhalte
BPA St Hebestreit StS Hebestreit begleitet den
Bundeskanzler in seiner
Funktion als Regierungssprecher,
ohne selbst Vereinbarungen im
Sinne der Fragestellung zu
treffen.
BMWK Treffen 27. Januar
2022
Mitglieder
oder Vertretung:
Vorsitz St Giegold
(BMWK); St
Gatzer (BMF); St
Höppner (BMDV);
St’in Dr. Rohleder
(BMUV); St’in
Pirscher (BMBF);
Gäste u. a. St
Dr. Steffen (BMG);
St Dr. Bösinger
(BMWSB)
StM‘in Schneider,
StM Schmidt,
StM Robra
Bund-Länder-
Koordinierungsgremium (BLKG)
Treffen 11. Februar
2022
PSt Kellner MP Kretschmer Gespräch im Rahmen eines
Abendessens
Treffen 14. Februar
2022
BM Habeck LM Meyer (MV) Gespräch, Vor-Ort-Besuch
Treffen 14. Februar
2022
BM Habeck LM Backhaus
(MV)
Gespräch
Treffen 22. März
2022
BM Habeck MP Woidke, LM
Steinbach (BB)
Vor-Ort Besuch
Treffen 23. März
2022
BM Habeck PSt
Kellner
MP Woidke, MP
Haseloff, MP
Kretschmer
Gespräch
Videokonferenz
6. April 2022 PSt Kellner St’in Dr. Märtens,
St Dr. Lippold
(SN)
Strukturwandel-Arbeitsgruppe
in Sachsen
Treffen 22. April
2022
PSt Kellner, StM
Schneider
St Dr. Ude (ST) Betriebsbesuch des
Chemiestandortes Leuna
Gespräch 9. Mai 2022 BM Habeck MP Woidke,
LM Steinbach
(BB)
Betriebsratsversammlung der
PCK Raffinerie GmbH
Gespräch 16. Mai 2022 BM Habeck MP Haseloff, StM
Robra (ST)
Vor-Ort
Besuch
16. Mai 2022 BM Habeck, PSt
Kellner
MP Haseloff, LM
Prof. Dr.
Willingmann (ST)
Gespräch 16. Mai 2022 BM Habeck LM Sven Schulze
(ST)
Gespräch 17. Mai 2022 BM Habeck MP Bodo
Ramelow (TH)
Gespräch 17. Mai 2022 BM Habeck LM Tiefensee (TH)
Gespräch 17. Mai 2022 BM Habeck LM‘in Siegesmund
(TH)
Ressort
Veranstaltung/Anlass
Datum TN Bund TN Länder Vereinbarung/
Gesprächsinhalte
MPK Ost 13. Juni 2022 PSt Kellner StM
Carsten Schneider
MP‘in Manuela
Schwesig, CdS
Patrick
Dahlemann, RegBM‘in
Franziska Giffey,
St Dr. Severin
Fischer, MP
Woidke, CdS
Kathrin Schneider,
MP Kretschmer,
CdS Oliver
Schenk, MP
Haseloff, MP
Ramelow, CdS
Malte Krückels
Videokonferenz
20. Juni 2022 BM Dr. Habeck,
PSt Kellner
MP Woidke,
LM‘in Lange,
(BB), LM
Steinbach (BB)
Demonstration
29. Juni 2022 BM Dr. Habeck MP Woidke
Bund-
Länder-
Koordinierungsgremium
(BLKG)
6. Juli 2022 Mitglieder oder
Vertretung s. o.
StM‘in Kathrin
Schneider (BB),
StM Nathanael
Liminski (NRW),
StM Thomas
Schmidt (SN),
StM Rainer Robra
(ST)
Videokonferenz
31. August
2022
BM Dr. Habeck MP‘in Schwesig,
LM Meyer (MV)
18. DGB
Lausitzkonferenz
1. September
2022
PSt Kellner MP Woidke, StM
Martin Dulig (SN)
Vor-Ort
Besuch
19.
September 2022
BM Dr. Habeck MP’in Schwesig
Videokonferenz
23. August
2022
PSt Kellner MP Haseloff und
LM Schulze (ST)
SKW Piesteritz
Videokonferenz
23.
September 2022
PSt Kellner LM Steinbach
(BB), St‘in Ines
Jesse (MV), LM‘in
Lange, (BB)
Task Force Schwedt
Ressort
Veranstaltung/Anlass
Datum TN Bund TN Länder Vereinbarung/
Gesprächsinhalte
Austausch
mit der
Sächsischen
Staatsregierung im
Rahmen der
Auswärtigen
Kabinettsitzung
11. Oktober
2022
BM Dr. Habeck,
PSt Kellner
MP Kretschmer,
StM Wolfram
Günther, StM Dulig,
StM Armin
Schuster, StM
Hartmut
Vorjohann, StM’in Katja
Meier, StM
Christian Piwarz,
StM Dr. Sebastian
Gemkow, StM’in
Barbara Klepsch,
StM’in Petra
Köpping, StM Thomas
Schmidt, StM
Oliver Schenk, StS
Thomas Popp, StS
Conrad Clemens
Kabinettsitzung der
Sächsischen
Staatskanzlei
1. November
2022
BM Habeck Sächsische
Staatsregierung
Gespräch 1. November
2022
BM Habeck LM Günther (SN)
PCK
Schwedt
9. November
2022
PSt Kellner LM Steinbach
(BB)
Treffen 13.
November 2022
PSt Kellner MP Woidke, LM
Steinbach (BB),
LM Axel Vogel
(BB), LM‘in
Lange (BB), LM
Guido Beermann
(BB)
Sitzung der Task Force „PCK
Schwedt“
GRW-
Koordinie
rungsausschuss
13.
Dezember 2022
PSt Kellner
(BMWK), St
Saebisch (BMF)
Ministerinnen und
Minister,
Senatorinnen und
Senatoren,
Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre der
Länder
Beschluss der GRW-Reform
und des GRW-
Sonderprogramms „Beschleunigung der
Transformation in den
ostdeutschen Raffineriestandorten
und Häfen“
Task Force
PCK
Schwedt
19.
Dezember 2022
20. Februar
2023
3. Mai 2023
11. Juli 2023
16. Oktober
2023
PSt Kellner MP Woidke, LM
Steinbach (BB),
LM Vogel (BB),
LM Lange (BB),
LM Beermann
(BB)
Gespräch 5. Januar
2023
PSt Wenzel St Lippold (SN) Thema: LEAG, Kohle in
Sachsen und Brandenburg
Telefonkonferenz
22. Februar
2023
BM Habeck
PSt Wenzel
StM Günther (SN),
St Lippold (SN)
Thema: Kohleausstieg LEAG"
Ressort
Veranstaltung/Anlass
Datum TN Bund TN Länder Vereinbarung/
Gesprächsinhalte
Vor-Ort
Besuch
22. Februar
2023
BM Habeck LM Steinbach
(BB)
StM Schmidt (SN)
Gespräch 3. März 2023 BM Habeck MP Haseloff,
MP Kretschmer
Vor-Ort
Besuch
21. März
2023
BM Habeck MP Haseloff
Gespräch 20. April
2023
BM Habeck MP’in Schwesig Stakeholdergespräch
Gespräch 12. Mai 2023 BM Habeck LM Meyer (MV)
LM Backhaus
(MV)
Förderberscheid
Übergabe
SKW
Piesteritz
17. Mai 2023 PSt Kellner LM Schulze (ST)
Bund-
Länder-
Koordinierungsgremium
(BLKG)
9. Oktober
2023
Mitglieder oder
Vertretung s. o.
SM'in Schneider
(BB), StM Schmidt
(SN), St Ude (ST)
Länderreise
MV
31. Mai 2023 PSt Kellner LM Meyer (MV)
Gespräch 1. Juni 2023 BM Habeck MP Woidke, LM
Steinbach (BB)
LM Vogel (BB)
Länderreise
BE
2. Juni 2023 PSt Kellner, St’in Henke (BE)
St Biel (BE)
Länderreise
TH
5. Juni 2023 PSt Kellner, LM Tiefensee (TH)
Länderreise
ST
7. Juni 2023 PSt Kellner, LM Schulze (ST)
Präsenz 21. und
22. Juni 2023
St Nimmermann
Wirtschaftsministerkonferenz
MPK Ost 22. Juni 2023 PSt Kellner Chefin und Chefs
der Staats- und
Senatskanzleien der
ostdeutschen
Länder
Vor-Ort
Besuch
29. Juni 2023 BM Habeck MP Woidke
Präsenz 3. Juli 2023 St Nimmermann
Energieministerkonferenz
Präsenz 7. Juli 2023 PSt Kellner, St
Nimmermann
LM Dulig (SN),
LM Steinbach
(BB)
Gespräch 7. Juli 2023 BM Habeck MP Kretschmer,
MP Woidke
Videokonferenz
14. Juli 2023 St Nimmermann LM Steinbach
(BB), LM Dulig
(SN)
Telefonat 14. Juli 2023 St Nimmermann St Fischer (BB)
Ressort
Veranstaltung/Anlass
Datum TN Bund TN Länder Vereinbarung/
Gesprächsinhalte
Videokonferenz
19. Juli 2023 St Nimmermann St’in Boudon (BB)
Vor-Ort
Besuch
30. August
2023
BM Habeck LM Dulig (SN)
Jahrestagung
„Regionale
Transformation
Gestalten“
13.
September 2023
BM Habeck,
PSt Kellner,
St Giegold
LM Meyer (MV) Austausch zu regional- und
strukturpolitischen Themen
Kabinettssitzung
Sachsen-
Anhalt
17. Oktober
2023
PSt Kellner MP Haseloff, LM
Robra, LM’in
Weidinger, LM’in
Feußner, LM‘in
Grimm-Benne, LM
Willingmann,
LM’in Dr. Hüskens
Videokonferenz
13.
November 2023
St Nimmermann St/CdS Schenk
(SN),
St‘in Fröhlich,
(SN), LM
Steinbach (BB), LM
Dulig (SN)
BMF
Antrittsbesuch
16. Mai 2022 BM Lindner,
St Gatzer
MP Kretschmer Ansatzpunkte für die
Sicherstellung und Beschleunigung
des
Strukturentwicklungsprozesses in den
Braunkohlerevieren; Entwicklung der
Verkehrsinfrastruktur in den
Kohlerevieren, insb.
Wirtschaftlichkeitslücken von
InvKG-Maßnahmen und
Ausbau Schieneninfrastruktur
allgemein
Telefonat 21. Juni 2022 St Gatzer MP Kretschmer Anschlussgespräch zum
16. Mai 2022
Gespräch 17.
September 2022
BM Lindner MP Kretschmer Beschleunigung des
Strukturentwicklungsprozesses in
den Braunkohlerevieren,
Förderung von Investitionen in
die Mikroelektronik,
energiepolitische Fragen.
Treffen 11. Oktober
2022
St Gatzer MP Kretschmer Allgemeiner Austausch
Treffen 8. Dezember
2022
BM Lindner MP Kretschmer Unterzeichnung gemeinsames
Abkommen BMF/BMUV und
SN/TH/ST/BB zur
Braunkohlesanierung 2023-2027
Treffen 12. Mai 2023 St Gatzer MP Kretschmer Allgemeiner Austausch
Treffen 17. Oktober
2023
BM Lindner MP Kretschmer Auswärtige Kabinettsitzung:
Strukturwandel (hier:
Finanzierung von strategisch
bedeutsamen
Strukturwandelprojekten)
Ressort
Veranstaltung/Anlass
Datum TN Bund TN Länder Vereinbarung/
Gesprächsinhalte
Treffen 8. Dezember
2022
BM Lindner MP Haseloff, MP
Ramelow, MP
Woidke
Unterzeichnung gemeinsames
Abkommen BMF/BMUV und
SN/TH/ST/BB zur
Braunkohlesanierung 2023-2027
Treffen 30.
September 2022
BM Lindner
St Gatzer
MP Woidke Gespräch zum
Strukturstärkungsgesetz
BMVg Treffen 07. März
2022
BM‘in Lambrecht MP Woidke Gespräch zur Stationierung
der Bundeswehr in
Brandenburg.
Treffen 11. März
2022
StM Schneider,
BM‘in Lambrecht
MP Kretschmer
Veranstaltung
2. November
2022
St Zimmer MP Kretschmer Dritter Sächsischer
Sicherheitstrialog:
Schwerpunktthemen u. a. Chancen und
Herausforderungen der
sächsischen Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie
Treffen 4. Mai 2023 BM Pistorius MP Kretschmer An Absichtserklärung vom
31. März 2021 wird
festgehalten und die Bundeswehr
stationiert einen oder zwei Verbände
in der Oberlausitz.
Treffen 26.
September 2023
St Hilmer MP Woidke Gespräch in der Staatskanzlei
des Landes Brandenburg.
Treffen 16. Oktober
2023
BM Pistorius MP Woidke,
MP Haseloff
Truppenbesuches auf dem
Flugplatz Holzdorf in
Schönewalde, u. a. waren
Schwerpunktthemen geplante
Baumaßnahmen und Investitionen
der Bundeswehr in den
militärischen Liegenschaften in BB
und ST.
Treffen 17. Oktober
2023
BM Pistorius MP Kretschmer Auswärtige Sitzung des
sächsischen Kabinetts, u. a. zur
Entscheidung Stationierung
der Bundeswehr in SN.
Veranstaltung
1./2.
November 2023
St Zimmer StM Schmidt Technologiesymposium
Oberlausitz u. a. zur Stärkung des
wirtschaftlichen Wachstums
und zur Schaffung von neuen
Arbeitsplätzen im Lausitzer
Revier in SN.
BMAS
Veranstaltung
16.
September 2022
St‘in Gebers St‘in Märtens
(SN), St‘in Heyer-
Stuffer (BB)
Frauen im Strukturwandel der
Lausitz
Treffen 27. Februar
2023
BM Heil MP-Ost Beschluss zur
Fachkräftesicherung in den ostdeutschen
Ländern
Treffen 17. Oktober
2023
BM Heil MP Haseloff Auswärtige Kabinettsitzung
Sachsen-Anhalt
BMBF Treffen 28. Juni 2022 St‘in Pirscher StM Schenk Gespräch zu CASUS (InvKG)
Treffen 9. November
2022
St‘in Pirscher StM Schenk Gespräch zu CASUS (InvKG)
Ressort
Veranstaltung/Anlass
Datum TN Bund TN Länder Vereinbarung/
Gesprächsinhalte
Treffen 23.
September 2022
BM‘in Stark-
Watzinger, St‘in
Haugg
MP Kretschmer,
MP Haseloff,
StM Gemkow,
LM Willingmann
Gespräch zur Gründung je
eines neuen institutionell
geförderten
Großforschungszentrums nach Helmholtz- oder
vergleichbaren Bedingungen
in der sächsischen Lausitz
und im mitteldeutschen Revier
nach InvKG).
Treffen 29.
September 2022
BM‘in Stark-
Watzinger, St‘in
Haugg
MP Kretschmer,
MP Haseloff,
StM Gemkow, LM
Willingmann
Förderentscheidung
Großforschungszentrum Deutsches
Zentrum Astrophysik und
Center for Transmission of
Chemistry
Treffen 1. September
2023
St‘in Döring StM Gemkow, St
Dr. Handschuh
Gespräch zu den
Großforschungszentren (InVKG)
Treffen 2. November
2023
BM‘in Stark-
Watzinger
MP Kretschmer,
MP Haseloff, StM
Gemkow, LM
Willingmann
Vereinbarung über Eckpunkte
für eine Vereinbarung
zwischen dem Bund und dem
Freistaat Sachsen und dem
Land Sachsen-Anhalt über die
Errichtung und gemeinsame
Förderung des CTC
Treffen 18. Februar
2022
PSt Sattelberger,
PSt Jens
Brandenburg
LM’in Schüle Gespräch zum
Innovationszentrum Universitätsmedizin
Cottbus (IUC), InvKG
31. März
2023
BM’in Stark-
Watzinger
LM’in Schüle Übermittlung detaillierter
Unterlagen zur Umsetzung des
IUC mit Aufschlüsselung des
Finanzbedarfs durch MWFK.
Prüfung
Finanzierungsmodalitäten durch BMBF.
Vereinbarung zur fachlichen
Zusammenarbeit.
2. Juni 2023 PSt Mario
Brandenburg
LM’in Schüle Gespräch zum
Innovationszentrum Universitätsmedizin
Cottbus (IUC), InvKG
BMG Treffen 28. Juli 2022
25. Oktober
2022
5. Januar
2023
23. Februar
2023
23. März
2023
25. April
2023
8. Mai 2023
23. Mai 2023
1. Juni 2023
29. Juni 2023
BM Lauterbach
Gesundheitsminister der Länder
Zusammenkünfte zur
Krankenhausreform,
Koordinierungsrunde
Klausur
Koordinierungskreis
Kamin
Gemeinsame Eckpunkte für
Reform
Treffen 22. Juni und
23. Juni 2023
BM Lauterbach
Gesundheitsminister der Länder
95.
Gesundheitsministerkonferenz
Ressort
Veranstaltung/Anlass
Datum TN Bund TN Länder Vereinbarung/
Gesprächsinhalte
Treffen 5. Juli und
6. Juli 2023
BM Lauterbach
Gesundheitsminister der Länder
96.
Gesundheitsministerkonferenz
Treffen 10. Februar
2023
BM Lauterbach MP Kretschmer Zukunft der medizinischen
Versorgung in ostdeutschen
Ländern
BMDV Gespräch 10. Januar
2022
BM Wissing MP Kretschmer u. a. zu
Strukturstärkungsgesetz, Straßenbau, Ansiedlung
Behörden
Gespräch 28. März
2022
BM Wissing LM’in Hüskens
(ST)
u. a. zu
Regionalisierungsmittel, Bundesschienenwege,
Deutschlandtakt, BVWP 2030
und 2040
Gespräch 3. Juli 2022 BM Wissing LM Meyer (MV) u. a. zu Südanbindung der
Insel Usedom, Vorpommern-
Magistrale
Gespräch 11. Oktober
2022
BM Wissing Landesvertretung
Sachsen
u. a. zu
Verkehrsinfrastrukturvorhaben, insb. im Rahmen
des Strukturwandels in den
Braunkohlerevieren, Umgang
bzgl.
Wirtschaftlichkeitsforderung bei Umsetzung InvKG-
Maßnahmen, ÖPNV-
Finanzierung in der Verkehrswende
Gespräch 29.
September 2023
BM Wissing MP Kretschmer u. a. zu Eisenbahn
(Kohleregion, InvKG-Vorhaben),
Autobahn (u. a. A4, StB B
178n)
Gespräch 17. Oktober
2023
BM Wissing Landesregierung
Sachsen-Anhalt
u. a. zu zu den Themen
Umsetzung der
Fernverkehrsstrategie des Landes Sachsen-
Anhalt, Deutschlandticket
Gespräch 21. Oktober
2022
PSt Theurer St‘in Fröhlich (SN) zu Verkehrsthemen
Rede
anlässlich des
Deutsch-
Polnischen
Bahngipfels
8. Februar
2023
PSt Theurer LM’in Lange
(BB), St Genilke
(BB), MP
Kretschmer (SN),
St‘in Jesse (MV)
Gemeinsamer
Bahngipfel
der Länder
Berlin und
Brandenburg
19. Juni 2023 PSt Theurer MP Woidke (BB),
LM Beermann
(BB)
Austausch
mit der
Stadt
Bischofswerda und
kommunalen
Vertretern der
Oberlausitz
18.
September 2023
PSt Theurer St Clemens (SN) zum Strukturwandel
Lausitz/Ausbau A4 zw. Dresden
und Görlitz/Elektrifizierung
Bahnstrecken Dresden-Görlitz
sowie Dresden-Zittau
Ressort
Veranstaltung/Anlass
Datum TN Bund TN Länder Vereinbarung/
Gesprächsinhalte
Gespräch 12. August
2022
St’in Henckel LM’in Lange (BB) zu Flughafen Berlin/
Brandenburg (BER)
Gespräch 12. August
2022
St’in Henckel St Haller (ST) zu Streckensperrungen und
Infrastruktureinschränkungen
auf Strecken der DB Netz
AG in Sachsen-Anhalt wegen
Schwellenproblematik
Gespräch 1. Dezember
2022
St’in Henckel LM’in Hüskens
(ST)
zu Infrastruktur
Gespräch 9. Mai 2022,
14. Juni 2022
und 16.
September 2023
St’in Henckel LM‘in Schneider
(BB)
zu Schiene/Wasserstraße/Tag
der Schiene – Neues Werk
Cottbus
Austausch 7. September
2022 und
15.
September 2023
St’in Henckel LM Beermann
(BB)
zu allgemeinen
Verkehrsthemen, Infrastruktur Eisenbahn
Brandenburg
Gespräch 6. Oktober
2022 und
12.
Dezember 2022
St’in Henckel StM Schenk (SN) zu Schienenbauprojekte,
Verkehrsprojekte
Gespräch 3. Januar
2023
St’in Henckel St Genilke (BB) zu Ostbahn
Gespräch 1. Juni 2023 St’in Henckel St‘in Jesse (MV) zu Ausbau RE 3
Gespräch 31. Juli 2023 St’in Henckel St‘in Fröhlich,
(SN)
zu Sachstand und Entwicklung
des Deutschlandtaktes,
Gründung einer
gemeinwohlorientierten
Infrastrukturgesellschaft („InfraGo“),
Deutschlandticket &
Elektrifizierungsgesetz
BMUV Treffen 8. Dezember
2022
BM‘in Lemke MP Woidke,
MP Kretschmer,
MP Haseloff,
MP Ramelow
Unterzeichnung gemeinsames
Abkommen BMF/BMUV und
BB/SN/ST/TH zur
Braunkohlesanierung 2023-2027
Gespräch 1. Dezember
2022
St’in Henckel LM’in Hüskens
(ST)
zu Infrastruktur
Gespräch 9. Mai 2022,
14. Juni 2022
und 16.
September 2023
St’in Henckel LM‘in Schneider
(BB)
zu Schiene/Wasserstraße/Tag
der Schiene – Neues Werk
Cottbus
Austausch 7. September
2022 und
15.
September 2023
St’in Henckel LM Beermann
(BB)
zu allgemeinen
Verkehrsthemen Infrastruktur Eisenbahn
Brandenburg
Gespräch 6. Oktober
2022 und
12.
Dezember 2022
St’in Henckel StM Schenk (SN) zu Schienenbauprojekte,
Verkehrsprojekte
Gespräch 3. Januar
2023
St’in Henckel St Genilke (BB) zu Ostbahn
Ressort
Veranstaltung/Anlass
Datum TN Bund TN Länder Vereinbarung/
Gesprächsinhalte
Gespräch 1. Juni 2023 St’in Henckel St‘in Jesse (MV) zu Ausbau RE 3
Gespräch 31. Juli 2023 St’in Henckel St‘in Fröhlich,
(SN)
zu Sachstand und Entwicklung
des Deutschlandtaktes,
Gründung einer
gemeinwohlorientierten
Infrastrukturgesellschaft („InfraGo“),
Deutschlandticket und
Elektrifizierungsgesetz
13. Welche Studien bzw. Forschungsarbeiten hat die Bundesregierung seit
2021 zum Strukturwandel in Ostdeutschland in Auftrag gegeben, und
was sind die jeweils wichtigsten Ergebnisse der Arbeiten?
Zum Strukturwandel in Ostdeutschland wurden im Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Studien zur GRW, zum GFS und zur
Wirkung des InvKG beauftragt. Im Einzelnen
GRW
Die GRW-Förderung der gewerblichen Wirtschaft wird in regelmäßigen
Abständen auf Basis eines von der Europäischen Kommission genehmigen
Evaluationsplans evaluiert. Zuletzt wurde im Jahr 2021 das Leibniz-Institut für
Wirtschaftsforschung Halle (IWH) nach seiner im Jahr 2020 vorgelegten
Evaluationsstudie mit der GRW-Evaluation für die Förderperiode 2014 bis 2020
beauftragt. Dieser Evaluationsbericht wurde im Oktober 2023 vorgelegt. Er
bestätigt das Ergebnis letzter Evaluationen, dass mit der GRW dauerhaft
zusätzliche Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen geschaffen werden. Das
IWH zeigt in seinen vorgelegten Evaluationsstudien zudem, dass sich die
GRW-Förderung auch auf die Investitionstätigkeit und auf das
Umsatzwachstum der geförderten Betriebe deutlich positiv auswirkt. Auf regionaler Ebene
wird nachgewiesen, dass die GRW-Förderung – über den betrieblichen Effekt
hinaus – einen robusten positiven Effekt auf die Beschäftigungsentwicklung in
den geförderten Regionen ausübt. Ebenso steigert die GRW-Förderung das
regionale Einkommensniveau (BIP).
GFS
Der Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode sieht eine Analyse der
Wirkdimensionen – insbesondere der Raumwirksamkeit – und die Evaluation
des GFS vor. Hierzu hat das BMWK im April 2023 ein Forschungsgutachten in
Auftrag gegeben mit einer Laufzeit von zwölf Monaten. Das Gutachten stärkt
die Transparenz über das GFS (einschließlich der Frage der regionalen
Mittelverteilung) und seine Programme und soll die Grundlage für die
Weiterentwicklung des GFS in der laufenden Legislaturperiode bilden.
InvKG
Gemäß § 26 Absatz 1 InvKG ist das BMWK verpflichtet, alle zwei Jahre und
erstmalig zum 30. Juni 2023 die Wirkung auf die Zielgrößen Wertschöpfung,
Arbeitsmarktsituation und kommunales Steueraufkommen zu untersuchen. Für
diese begleitende Evaluierung (inklusive STARK; siehe Frage 23), wurden für
die erste Förderperiode 2020 bis 2026 die Leibniz-Institute für
Wirtschaftsforschung in Halle und Essen (IWH/RWI) beauftragt. Der erste Bericht bildet den
Zeitraum August 2020 bis Dezember 2022 ab.
Der Bericht liefert eine erstmalige ganzheitliche Darstellung der Genese des
InvKG, der Etablierung seiner institutionellen Koordinationsmechanismen,
kategorisierten Wirkungskanäle und datenunterlegten Mittelverwendung. Er legt
die empirische und konzeptionelle Grundlage für die Analyse der kurzfristigen
und langfristigen Effekte der Maßnahmen (mittels Kontrollregionen).
Daher ist diese Darstellung als Mehrwert zu betrachten, da sie zur
Versachlichung der Debatte um den Strukturwandel und den Kohleausstieg beitragen
kann.
Aufgrund verfügbarer Daten können folgende Aussagen insbesondere zum
Arbeitsmarkt getroffen werden: Eine positive Beschäftigungsentwicklung ist in
den Kreisen des Fördergebiets insgesamt zu beobachten, obwohl die dortige
Beschäftigung im Braunkohlesektor um 5,4 Prozent abgenommen hat. Der
befürchtete Stellenabbau insgesamt ist im Fördergebiet jedoch ausgeblieben. Der
Kohleausstieg (negativer Schock) und die Maßnahmen des InvKG (positiver
Schock) laufen parallel und wirken einander entgegen. Basisprojektionen des
Produktionspotenzials und der Wachstumsbeiträge der Produktionsfaktoren
Arbeit, Kapital und technischer Fortschritt für die Periode 2020 bis 2040 zeigen,
dass für alle Regionen die Entwicklung des Arbeitskräfteangebots jedoch eine
herausragende Herausforderung darstellen.
Die bisherige Förderung durch das InvKG findet laut deskriptiver Analyse
überwiegend im Bereich Forschung und Entwicklung, Bildung sowie
Erreichbarkeit (Erschließung breiter Arbeitsmärkte) statt. Insbesondere für regionales
Wirtschaftswachstum sind damit die InvKG-Fördermittel im Sinne
ökonomischer Wertschöpfung effizient in die Förderung des Arbeitsangebotes und somit
in wachstumsfördernde Verwendungen gelenkt worden.
Die deskriptive Analyse der bisherigen Förderung zeigt aber auch, dass ein
relativ geringer Teil des Gesamtbudgets abgeflossen ist, wenngleich sich viele
Projekte in der Pipeline befinden. Dies stellt jedoch in Anbetracht der bisher
kurzen Implementierung (zwei Jahre) unter Pandemiebedingungen zumindest
kein überraschendes Ergebnis dar.
Aufgrund des kurzen Beobachtungszeitraums, der langfristigen Natur von
Struktur-fördernden Maßnahmen (zum Beispiel neue Großforschungsinstitute
oder Verkehrsinfrastruktur), sowie initial benötigter und durch die Corona-
Pandemie beeinträchtigter Zeit zur Etablierung von Regelwerken, Koordinations-
und Fördermechanismen zur Implementierung von bis zu 41,09 Mrd. Euro des
InvKG (bis 2038), sind Aussagen zu Wirkungen bisher nur begrenzt möglich.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) hat das Umweltbundesamt mit dem
Forschungsprojekt „Transformation regionaler Infrastrukturen für einen sozial-ökologischen
Strukturwandel und eine nachhaltige Raumentwicklung“ beauftragt. Das
Projekt ist noch nicht abgeschlossen und die Ergebnisse stehen noch aus.
14. Wie ist das Monitoring des Strukturwandels in Ostdeutschland
organisiert?
Die Bundesregierung berichtet in ihrem Jahresbericht zum Stand der Deutschen
Einheit regelmäßig jeweils über die wirtschaftliche Entwicklung und den
Strukturwandel in Ostdeutschland.
Zu bedeutenden strukturpolitischen Maßnahmen im Einzelnen:
GRW
Zur regelmäßigen statistischen Auswertung (GRW-Monitoring) melden die für
die Umsetzung der GRW-Förderung zuständigen Länder dem Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fortlaufend Informationen zu den
bewilligten Förderanträgen (Bewilligungsstatistik). Auf dieser Basis erstellt das
BAFA einmal jährlich ein Monitoring zur GRW-Förderung der letzten fünf
Jahre. Darüber hinaus finden regelmäßig und fortlaufend anlass- und
themenbezogene Auswertungen zu Einzelfragen der GRW-Förderung statt.
GFS
Im Rahmen der laufenden GFS-Evaluation (siehe die Antwort zu Frage 13)
wird derzeit ein Vorschlag für ein künftig durchzuführendes, begleitendes
Monitoring des GFS erarbeitet. Mit Hilfe des Monitorings soll eine Grundlage
geschaffen werden, um die Wirksamkeit des GFS auch langfristig beobachten zu
können.
EU-Mittel
Die Umsetzung der Strukturfonds erfolgt in Deutschland durch die Länder.
Nach der Verordnung (EU) 2021/1060 sind diese zu umfassender Evaluation
und Berichterstattung an die Europäische Kommission verpflichtet. Ein
gegenwärtig im Auftrag des BMWK durchgeführtes Forschungsvorhaben soll
erstmals eine Wirkungsanalyse der Strukturfondsförderung (mit Fokus auf dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE) in Deutschland
erbringen.
InvKG
Im Rahmen des InvKG ergibt sich das Monitoring aus § 26 Absatz 1
(Evaluierung alle zwei Jahre), Absatz 2 bis 4 InvKG (Umsetzungstand jährlich), sowie
den dafür notwendigen Berichten der Kohleländer gemäß § 8 InvKG an das
BMWK.
Für Unternehmen Revier erfolgt das Monitoring gemäß § 7 BHO. Demnach
muss alle zwei Jahre eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden. Die
Erfolgskontrolle erfolgt anhand der in den Regionalen Investitionskonzepten
beschriebenen Aktivitäten und Ziele (gemäß Nummer 4 der Richtlinie). Die erste
Erfolgskontrolle soll bis zum Frühjahr 2024 durchgeführt werden, wenn der
Jahresbericht des Begleitvorhabens SPRINT und die Monitoringtabellen der
Länder vorliegen.
15. Erwartet die Bundesregierung durch den Strukturwandel in
Ostdeutschland Effekte auf die Unternehmensgröße, und wenn ja, in welchen
Branchen?
Die Unternehmensstruktur in Ostdeutschland ist dominiert von kleinen und
mittleren Unternehmen. Im Vergleich zu Westdeutschland sind große
Unternehmen bzw. internationale Unternehmen mit Zentralen in Ostdeutschland deutlich
unterrepräsentiert. Der angestrebte Strukturwandel kann sich auch positiv auf
die Größenstruktur der Unternehmen auswirken. Die Bundesregierung strebt
mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und ihren
Wirtschaftsförderprogrammen auch eine stärkere Präsenz von Großunternehmen in
strukturschwachen Regionen an, da diese oft wachstums- und
innovationsfähiger sind. Sie formuliert jedoch keine konkreten Erwartungen hinsichtlich der
Entwicklung der Struktur der Unternehmensgrößen. Durch die öffentlich
bekannten Ansiedlungen und Ansiedlungsentscheidungen von internationalen
Konzernen in Ostdeutschland beispielsweise in der Automobil- und
Mikroelektronikbranche wird es zu einer Stärkung des Bestands an Großunternehmen
kommen.
16. Welche Effekte erwartet die Bundesregierung auf die regionalen
Handwerksunternehmen durch den Strukturwandel?
Der Strukturwandel ist für viele Handwerksunternehmen eine Herausforderung,
insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung und die
Fachkräftesituation. Andererseits bietet der Strukturwandel für das Handwerk auch
Chancen, zum Beispiel durch eine hohe Nachfrage für handwerkliche
Dienstleistungen im Bereich der Energiewende, für neue Geschäftsmodelle oder die
Integration Beschäftigter mit handwerklicher Vorbildung, deren Arbeitsplätze durch
den Strukturwandel in anderen Branchen wegfallen.
17. Welche Effekte erwartet die Bundesregierung auf den Außenhandel und
die Exportneigung der ostdeutschen Wirtschaft durch den
Strukturwandel?
Da Strukturwandelprozesse in den Regionen unterschiedlich verlaufen, sind
grundsätzlich auch keine einheitlichen Auswirkungen auf außenwirtschaftliche
Kennziffern zu erwarten. Vielmehr werden die Exportneigung und weitere
außenwirtschaftliche Kennziffern von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst (in
regionaler Hinsicht u. a. durch den Zugang zu Absatzmärkten, die spezifische
Branchenstruktur oder auch die Größenstruktur der Betriebe).
Die Bundesregierung wirkt unter Einsatz etwa der genannten regional- und
strukturpolitischen Instrumente (siehe die Antwort zu Frage 3) sowie
Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung allgemein auf eine Stärkung der
internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gerade auch in
strukturschwachen Regionen hin.
18. Welche Rolle wird dem Umbau der Energiewirtschaft in den neuen
Ländern beim Strukturwandel eingeräumt, und welche Arbeitsmarkteffekte
werden erwartet?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Anbindung
ostdeutscher Strukturwandelregionen inklusive Kraftwerksstandorte und
maßgebliche Wirtschaftsräume an das deutsche Wasserstoffkernnetz
frühzeitig auch bei größeren Distanzen zu relevanten Nachfragern erfolgt, um
den Strukturwandel nachhaltig sicherzustellen?
Der Umbau der Energieversorgung hin zu einem auf erneuerbaren Energien
beruhenden Energiesystem ist insbesondere in den Braunkohleregionen eine
Herausforderung im Rahmen des Strukturwandels. Gleichzeitig geht der Umbau
der Energieversorgung und -nutzung in den kommenden Jahrzehnten mit
massiven Investitionen einher. Diese Investitionen setzen Impulse für Wachstum
und Beschäftigung in Deutschland. Der Ausbau und Betrieb erneuerbarer
Energien bot nach neusten Zahlen für 2021 über 353 000 Personen Beschäftigung.
In Ostdeutschland waren es knapp 85 000 Personen. In den ostdeutschen
Ländern sind durchschnittlich zwölf je 1 000 Beschäftigten im Bereich der
erneuerbaren Energien tätig (Gesamtdeutschland rund neun je 1 000). Das verdeutlicht,
dass sich erneuerbare Energien als Wirtschaftsfaktor etabliert haben.
Das Wasserstoff-Kernnetz wird den Startschuss für den Aufbau einer
deutschlandweiten Wasserstoff-Infrastruktur geben – die regionale Ausgewogenheit ist
dabei ein wichtiges Kriterium. Ziel des Kernnetzes ist es, eine Grundlage zu
schaffen, deutschlandweit zentrale Wasserstoff-Standorte anzubinden,
beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore.
Der gesetzliche Rahmen für das Kernnetz wird durch Novellierung des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geschaffen.
Aufsetzend auf dem Grundgerüst des Wasserstoff-Kernnetzes wird es weitere
Ausbaustufen des Wasserstoffnetzes geben. In der zweiten Stufe soll eine
integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff im EnWG eingeführt
werden. Die zweite Stufe der Wasserstoffnetzplanung beschreibt ein
überregionales „flächenversorgendes“ Wasserstoffnetz, das durch szenario- und
bedarfsbasierte Planung bestimmt werden wird. In diesem regulären Planungsprozess
soll dann weiterer Netzausbaubedarf identifiziert werden, um zu einem
bedarfsgerechten Wasserstoffnetz in ganz Deutschland zu gelangen, an das weitere
Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie -speicher angeschlossen werden
können. Dazu sollen zeitnah die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen
werden.
19. Welche Auswirkungen haben die höheren Verteilnetzentgelte und damit
die höheren Strompreise in Ostdeutschland aus Sicht der
Bundesregierung auf den Strukturwandel, die Akzeptanz der Energiewende und den
Erfolg der politischen Maßnahmen?
Nach der geltenden Netzentgeltsystematik werden die Netzkosten von den
Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen, die in dem Netzgebiet an das Netz
angeschlossen sind, in dem die Netzkosten entstehen. In dünn besiedelten
Regionen und Regionen mit relativ neuen, d. h. weniger abgeschriebenen Netzen
kann dies bereits systematisch zu gegebenenfalls höheren Netzentgelten als in
dicht besiedelten Regionen oder Regionen mit relativ alten Netzen führen. Ein
starker Ausbau der erneuerbaren Energien kann diesen Effekt gegebenenfalls
noch verstärken. Entsprechende Effekte insbesondere durch den Zubau von
Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sind nicht auf Ostdeutschland
beschränkt.
20. Wie bewertet die Bundesregierung den zunehmenden Investitionsbedarf
beim Verteilnetzausbau in den neuen Ländern, und wie werden die
Bundesländer dabei unterstützt, die Genehmigungsverfahren im
Verteilnetzbereich zu beschleunigen?
Der Investitionsbedarf in den jeweiligen Verteilnetzen fällt je nach
Ausbaubedarf unterschiedlich aus, lässt sich nicht ohne Weiteres an einer Abgrenzung
nach Ost und West abgrenzen und hängt auch davon ab, in welchem Umfang
Netzreserven bestehen. Die Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsprozessen war Gegenstand der Besprechung des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. November 2023.
Auf die Ergebnisse wird verwiesen.
21. Sieht die Bundesregierung insbesondere in Nord- bzw. Ostdeutschland
die Gefahr, dass aufgrund fehlender Genehmigungen im Bereich der
Verteilnetze oder mangelnder ortsnaher Elektrolysekapazitäten erzeugte EE
(erneuerbare Energien)-Energie nicht transportiert und genutzt werden
kann, bzw. dass sich der Umfang von Abschaltungen dieser Anlagen
ausweitet, und wie hoch ist die Menge dieser nicht transportierten und
genutzten Energie?
Das sogenannte Redispatch infolge von Maßnahmen zum Engpassmanagement
wird durch Netzengpässe verursacht. Um dem abzuhelfen, ist das Netz
bedarfsgerecht auszubauen. Es lässt sich nicht auszuschließen, dass der Netzausbau
durch die Dauer von Genehmigungsverfahren verzögert wird. Die Dauer von
Netzausbaumaßnahmen hängt jedoch u. a. auch von fehlenden
Dienstleistungskapazitäten und Lieferzeiten für Betriebsmittel ab. Eine strukturell
netzentlastende Wirkung kann durch örtliche Verbrauchseinrichtungen wie z. B. durch
Elektrolyseanlagen entstehen. Allerdings hängt das im konkreten Fall vom
Lastprofil dieser Verbraucher in Relation zu der volatilen Stromerzeugung aus
erneuerbarer Energie und den jeweiligen Netzengpässen ab.
22. Welche Ansiedlungen von Unternehmen wurden durch den
Bundeshaushalt oder KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Finanzierungen seit
2021 in Ostdeutschland unterstützt?
Im Rahmen der GRW wurden zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft seit
2021 bis heute (mit Stand: Oktober 2023) in Ostdeutschland für 494
Investitionsvorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte
(Errichtungsinvestitionen) in Summe GRW-Mittel in Höhe von etwa 497,7 Mio. Euro bewilligt.
Insgesamt wurden dadurch Investitionen im Umfang von etwa 2,92 Mrd. Euro
angestoßen. Bei den geförderten Unternehmen wurden insgesamt 14 592
Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert.
Im Rahmen des bereits 2018 gestarteten Important Project of Common
European Interest Mikroelektronik (IPCEI ME) wurde die Errichtung einer
Halbleiterfertigung der Robert Bosch Semiconductor Manufacturing GmbH in
Dresden unterstützt. Die neue Halbleiterfabrik wird mit der Entwicklung
leistungsstarker, energiesparender und kostengünstiger Halbleiterlösungen dazu
beitragen, die Mikrotechnologie als Schlüsseltechnologie in Deutschland und Europa
zu stärken und damit den digitalen und grünen Wandel zu ermöglichen.
Nach Auskunft der KfW hat sie folgende Förderungen für in Ostdeutschland
ansässige Unternehmen bewilligt:
(Angaben in 1 000 Euro)
2021 2022 1-9/2023
Förderprodukte
Anzahl
Zusagevolumen
Anzahl
Zusagevolumen
Anzahl
Zusagevolumen
Innovation 49 31.500 75 189.800 47 35.900
Gründung und
Unternehmensinvestitionen
12.195 2.697.500 6.173 1.756.000 2.955 847.000
Umwelt & Nachhaltigkeit 32 60.900 99 375.600 39 703.700
Energieeffizienz und erneuerbare
Energien
2.744 2.291.700 12.636 3.874.600 407 1.201.700
Gesamtergebnis 15.020 5.081.600 18.983 6.196.100 3.448 2.788.300
23. Strebt die Bundesregierung eine Beschleunigung der Bewilligung von
Fördermittelanträgen für Regionen im Strukturwandel an, und wenn ja,
durch welche Maßnahmen?
Die Bundesregierung prüft kontinuierlich, zum Teil in enger Abstimmung mit
den Ländern (insbesondere mit Blick auf die GRW), wie die Auswahl von
Fördervorhaben und deren Durchführung beschleunigt und möglichst effizient
gestaltet werden können. Soweit möglich werden dazu auch die Erkenntnisse von
Evaluationen einbezogen, wie beispielsweise bei STARK, dem größten
Einzelprogramm im Rahmen des InvKG.
24. Wie werden sich die Fördermittelzuweisungen für die ostdeutschen
Regionen aus den Europäischen Strukturfonds bis ins Jahr 2027
entwickeln?
Zur Beantwortung wird auf die untenstehende Tabelle verwiesen (jährliche
Zuweisungen 2023 bis 2027). Für Sachsen werden die Gesamtzuweisungen,
kumuliert aus Übergangs- und stärker entwickelten Regionen, wiedergegeben.
(Angaben in 1 000 Euro)
Gesetzliche
Grundlage
2023 2024 2025 2026
EFRE 1.062.250 1.079.408 1.096.909 908.972
ESF+ 408.795 415.398 422.134 349.808
JTF 644.869 138.608 140.852 116.713
Zudem werden in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg, Thüringen und Sachsen die folgenden Mittel aus dem Europäischen
Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) zur Verfügung stehen.
(Angaben in 1 000 Euro)
Bundesland Finanzieller Betrag (2021 bis 2027)
Brandenburg 14.062
Mecklenburg-Vorpommern 46.918
Sachsen 17.716
Thüringen 3.992
Gesamt 82.689
25. Wie steht die Bundesregierung zu der Befürchtung, dass drohende
Mittelkürzungen für aktuelle Übergangsregionen in der künftigen EU-
Förderperiode ab 2028 bisherige Erfolge der Kohäsionspolitik und damit
auch den Fortschritt des Angleichungsprozess zwischen den Regionen
gefährden?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Verhandlungen zum
Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 noch nicht begonnen haben, sondern zunächst die
von der Europäischen Kommission vorgesehene Prüfung und Diskussion der
bestehenden Kohäsionspolitik und der Möglichkeiten ihrer inhaltlichen
Weiterentwicklung ansteht. Ausführungen zur künftigen finanziellen Ausstattung
einzelner EU-Programme wären daher verfrüht.
Die Bundesregierung verfolgt die oben genannten Diskussionen und Arbeiten
zur inhaltlichen Überprüfung und möglichen Weiterentwicklung der
Kohäsionspolitik fortlaufend und bringt sich darin ein.
26. Wie ist die Position der Bundesregierung zu der Regionenkategorie
„Übergangsregion“, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der
anlaufenden EU-Förderperiode 2021–2027 zwischen 75 Prozent und
100 Prozent des durchschnittlichen Pro-Kopf-BIP der EU-27 liegt, mit
Blick auf die künftige Förderperiode ab 2028?
Die Bundesregierung nimmt den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz
vom 6. November 2023 zur Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens
2021 bis 2027 und zur Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2027 zur Kenntnis.
Die künftige Ausgestaltung der Regionenkategorien und die entsprechende
Unterstützung im Rahmen der Kohäsionspolitik gehört zu den Fragen, die für
den zukünftigen Mehrjährigen Finanzrahmen relevant sind. Zu diesen Punkten
hat sich die Bundesregierung noch nicht abschließend positioniert.
27. Welche Änderungen, insbesondere Erleichterungen bei der Förderung
plant die Bundesregierung bei der angekündigten Überarbeitung des
InvKG?
Ziel der Anpassungen zur Nutzung des InvKG ist eine noch effizientere und
flexiblere Mittelverwendung, insbesondere vor dem Hintergrund eines
beschleunigten Kohleausstieges. Vor diesem Hintergrund werden derzeit alle
Möglichkeiten durch das BMWK und Bundesministerium der Finanzen (BMF),
als auch mit den betroffenen Braunkohleländern, geprüft. Sobald diese Prüfung
abgeschlossen ist, werden die Optionen im Detail in einem größeren Kreis
diskutiert werden.
28. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um im Bereich
der Photovoltaik gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle
Marktakteure sicherzustellen und die Resilienz der heimischen PV
(Photovoltaik)-Produktion zu stärken?
Die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche
Subventionen (Foreign Subsidies Regulation) komplementiert die handelspolitischen
Schutzinstrumente der EU. Damit wird künftig sichergestellt, dass
Unternehmen auf dem Binnenmarkt auf Augenhöhe konkurrieren. Die Verordnung
wurde im Juni 2022 abgeschlossen und gilt in weiten Teilen ab 12. Juli 2023. Die
Bundesregierung hatte sich aktiv in die Verhandlungen eingebracht und begrüßt
die erzielten Einigungen.
Die Industrie sieht als eine Ursache für den derzeitigen Preisverfall für
Photovoltaik(PV)-Module, dass PV-Module, die in China unter Zwangsarbeit
hergestellt werden, nicht mehr in den USA verkauft werden dürfen. Circa 40 Prozent
des notwendigen Polysiliziums wird in der Uiguren-Region hergestellt. Auch
Indien hat den Markt für chinesische PV-Module abgeschottet. Folge ist nach
Auffassung der Industrie, dass es zu einer Handelsumlenkung komme. PV-
Module, die in den USA oder Indien nicht mehr verkauft werden könnten, würden
nach Europa exportiert.
Ein weiterer von Experten genannter Grund ist, dass zwischen Herbst 2020 und
Herbst 2022 zunächst eine durch Lieferengpässe bedingte Knappheit und ein
Preisanstieg bei PV-Modulen zu beobachten gewesen seien. Händler und
Importeure reagierten mit hohen Bestellungen, die nach Auflösen der
Lieferengpässe gleichzeitig und umfassend zu Lieferungen führten, die über der
Nachfrage lagen. Eine Folge seien steigende Lagerbestände, die nun preissenkend in
den Markt gegeben würden. Dies weise darauf hin, dass ein Teil der aktuellen
Preissenkungen eine marktbedingte Normalisierung nach krisenbedingt zuvor
deutlich gestiegenen Preisen sein könnte.
Die Nachfrage nach PV-Modulen steigt zwar – der Zubau in Deutschland
betrug im ersten Halbjahr 2023 circa 8 Gigawatt (nach circa 7 Gigawatt im
ganzen Jahr 2022) –, liegt aber deutlich unter der Angebotsmenge. Der PV-Markt
in der Europäischen Union wird für 2023 auf 70 bis 100 Gigawatt geschätzt
(2022 wurden rund circa 46 Gigawatt installiert).
Preisschwankungen sind grundsätzlich Teil eines marktwirtschaftlichen
Anpassungsmechanismus von Angebot und Nachfrage. Niedrigere Preise sind zwar
kurzfristig nachteilig für Produzenten, aber hilfreich für Privatpersonen,
Handwerksbetriebe und Unternehmen, die PV-Module kaufen und installieren.
Ob seitens der Wirtschaft oder durch die EU-Kommission weitere Schritte in
Bezug auf PV ergriffen werden, ist nicht bekannt.
Das BMWK betrachtet die Situation der PV-Modulhersteller, aber auch die
Situation sämtlicher Akteure entlang der PV-Wertschöpfungskette mit großer
Sorge. Die Bundesregierung prüft Maßnahmen, die die Pläne der Industrie
unterstützen, am Standort Deutschland nachhaltig wettbewerbsfähig PV-Module
mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis zu produzieren. Zudem steht
die Bundesregierung dazu in Kontakt zur Europäischen Kommission.
Spezifisch mit Blick auf die Zwangsarbeitsproblematik unterstützt die
Bundesregierung den Kampf gegen Zwangsarbeit und ihre schädlichen Folgen sowohl in
Bezug auf Produkte aus Drittstaaten als auch aus der EU.
Die Bundesregierung treibt mit dem Solarpaket I die Nachfrage nach PV-
Modulen weiter deutlich voran. Mit Blick auf den Auf- und Ausbau von
Produktionskapazitäten hat das BMWK zudem von Juni bis August ein
Interessenbekundungsverfahren für die PV-Industrie durchgeführt. Dieses richtete sich an
Unternehmen, die Solarmodule oder dafür benötigte Schlüsselkomponenten in
Deutschland herstellen oder dafür erforderliche Rohstoffe gewinnen,
verarbeiten oder recyceln bzw. dies planen. Die Interessenbekundung ist begrenzt auf
eine jährliche Produktionskapazität von insgesamt maximal 10 Gigawatt.
Gleichzeitig müssen Projekte mindestens mit einer Solarmodulherstellung der
Größe von 2 Gigawatt pro Jahr korrelieren, um wettbewerbsförderliche
Skaleneffekte zu erreichen.
Ziel ist es, im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens Leuchtturm-
Projekte in Deutschland zu identifizieren. Die identifizierten Projekte könnten
durch Einzelbeihilfen auf Grundlage der sogenannten Matching Clause der
Randnummer 86 des TCTF (Temporary Crisis and Transition Framework)
gefördert werden. Danach können von der EU-Kommission ausnahmsweise
Beihilfen bis zur Höhe der Subvention, die der Beihilfeempfänger nachweislich für
eine gleichwertige Investition in einem Drittstaat außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) erhalten könnte, genehmigt werden. Für diese
notifizierungs- und genehmigungspflichtigen Beihilfen kommen in Deutschland nur
Vorhaben in C-Fördergebieten (siehe die Antwort zu Frage 1) oder Vorhaben,
die in mindestens drei EWR-Staaten und dort zu einem erheblichen Anteil in
bestimmten Fördergebieten realisiert werden, in Betracht.
Die Resonanz auf den Aufruf verdeutlicht ein hohes Interesse seitens der
Industrie. Gegenwärtig erfolgen die Sichtung und inhaltliche Prüfung der Skizzen.
Diese Maßnahme soll gemeinsam mit den Bundesländern weiter
vorangetrieben werden.
29. Wird die Bundesregierung den Bau und den Betrieb des „Lausitz Art of
Building“ in Bautzen mit Fördermitteln unterstützen, und wann wird die
Entscheidung zur Förderung final getroffen?
Wenn die Bundesregierung keine Förderung des „Lausitz Art of
Building“ plant, warum nicht?
Das Konzept des „Lausitz Art of Building“ (LAB) konnte sich im
Ideenwettbewerb „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“, der im Rahmen des
Strukturstärkungsgesetztes Kohleregionen zur Gründung von zwei
Großforschungszentren in der Lausitz und im mitteldeutschen Revier durchgeführt wurde, nicht
durchsetzen. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig das weitere Vorgehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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